202 (Vom 3. Dezember 1915.)

Militärdepartement.

F e s t u n g s b u r e a u des St. G o t t h a r d .

Fortverwalter in Andermatt: Oberlieutenant der Festungstruppen Fischer, Jakob, von Dietikon, zurzeit Adjunkt der Fortverwaltung in Andermatt.

# S T #

Bekanntmachungen von

Departementen und ändern Verwaltungsstellen des Bundes.

Publikationsorgan für das Transport- und Tarifwesen der Eisenbahnen und Dampfschiffunternehmungen.

Vereinigung mit dem Eisenbahn-Amtsblatt der S. B. B.

Gemäss Beschluss des Bundesrates vom 30. November 1915 wird, an Stelle des vom schweizerischen Eisenbahndepartement in deutscher und französischer Sprache herausgegebenen und dem schweizerischen Bundesblatt bisher regelmassig beigegebenen Publikationsorgans für das Transport- und Tarifwesen der Eisenbahnen und Dampfschiffunternehmungen, sowie der bisherigen drei Ausgaben (deutsch, französisch und italienisch) des von den schweizerischen Bundesbahnen herausgegebenen Eisenbahn-Amtsblattes, vom 1. Januar 1916 an ein dreisprachiges EisenbahnAmtsblatt wöchentlich erscheinen, das die Tarifveröffentlichungen aller konzessionierten schweizerischen Eisenbahnen und Dampfschiffunternehmungen enthalten wird.

Die Redaktion des neuen Blattes ist den schweizerischen Bundesbahnen übertragen.

Abonnemente nehmen alle Poststellen entgegen.

Der Abonnementspreis beträgt 6 Franken im Jahr und 3 Franken im Halbjahr.

B e r n , den 30. November 1915.

(3.)..

Im Auftrag des Bundesrates : Schweiz. Bundeskanzlei.

203

Einreichung von Freipassgesuchen im Veredlungsverkehr.

Da es sehr häufig vorkommt, dass einlangende Gesuche um .Freipassabfertigung im Veredlungsverkehr ganz uneinlässlich abgefasst sind, sehen wir uns veranlasst, den Interessenten auf ·diesem Wege mitzuteilen, dass folgende Angaben verlangt werden : 1. Genaue technische Bezeichnung der Ware. Hierzu gehört bei Geweben die im Handel gebräuchliche Benennung des Textils und bei Woll-, Halbwoll- und Baumwollgeweben die Breite des Gewebes, dessen Fadenzahl und Garnnummer.

2. Genaue Bezeichnung der Veredlungsart.

3. Im aktiven Veredlungsverkehr : Herkunfts- und Bestimmungsland; im passiven Verkehr: das Land, in welchem die Veredlung vorgenommen werden soll.

4. Bezeichnung des Zollamts, bei welchem die Freipassabfertigung stattfinden soll, und im Transitveredlungsverkehr auch der Zollämter, über welche die Ware wieder ausgeführt wird.

Bezüglich der Einreichung von Mustern wird auf die Bestimmung von Art. 5 des bundesrätlichen Regulativs über den Veredlungsverkehr vom 8. März 1907 verwiesen.

Ferner wird aufmerksam gemacht, dass solche Gesuche durch Vermittlung der zuständigen Zollkreisdirektionen einzureichen sind.

Jedoch können Gesuche um Freipassabfertigung durch das Zollamt St. Gallen an dieses Zollamt direkt adressiert werden.

B e r n , den 12. April 1912.

(2..)

Schweiz. Oberzolldirektion.

Verpfändung einer Eisenbahn.

Die Direktion der Rhätischen Bahn in Chur stellt das Gesuch, es möchte ihr bewilligt werden, ihr Bahnnetz im Sinne von Art. 9 des Bundesgesetzes betreffend die Verpfändung und Zwangsliquidation von Eisenbahnen, vom 24. Juni 1874, im II. Rang zu verpfänden zugunsten des Kantons Graubünden, der unterm 20. November 1915 der Gesuchstellerin ein Darlehen von Fr. 10.000,000 gemacht hat, welches zur Konsolidierung schwebender Schulden und zur Vermehrung der Betriebsmittel verwendet werden soll.

Das Pfandrecht würde umfassen:

204 Die Schmalspurbahnen von Station Landquart nach Station t)avos-Platz einerseits und nach Station Thusis anderseits (91,666 m) , von Station Thusis nach Station St. Moritz (61,742 m) ; von der Abzweigung jenseits Station Reichenau bis Station Disentis (48,849 m) ; von Station Samaden nach Station Pontresina (5,354 m) ; von Station Davos-Platz nach Station Filisur (18,918 m), und von Station Bevers nach Station Schuls-Tarasp (49,579 m), samt Zugehören und Betriebsmaterial.

In der Verpfändung inbegriffen sind: die mit dem Bahnkörper zusammenhängenden Grundstücke mit Einschluss der darauf stehenden Bahndienstgebäude aller Art; die zwei Verwaltungsgebäude an der untern Bahnhofstrasse in Chur, Nrn. 242 und 243 der kantonalen Gebäudeversicherung.

Von der Verpfändung sind dagegen ausdrücklich ausgenommen : 1. die zu den Nebengeschäften gehörenden Wohnhäuser in St. Moritz, Samaden, Bevers, Spinas, Filisur, Reichenau, Glaris, Disentis und die Wohn- und Geschäftshäuser in Landquart ; 2. die Hotels Landquart in Landquart und Bristol in St. Moritz; 3. das Haus zur Zufriedenheit an der untern Bahnhofstrasse in Chur, und 4. die ehemals den Gebrüdern Beely gehörende Liegenschaft in Davos-Platz (zwischen Bahnhof und Landwasser).

Die Linien Landquart-Davos, Landquart-Thusis-St. Moritz und Reichenau-Ilanz sind mit dem alten Verwaltungsgebäude in Chur im I. Rang für Fr. 20,850,000 verpfändet.

Die Linien Samaden-Pontresina, Davos-Filisur, Ilanz-Disentis und Bevers-Schuls sind mit dem neuen Verwaltungsgebäude in Chur im I. Rang für Fr. 24,500,000 verpfändet.

Gesetzlicher Vorschrift gemäss wird dieses Begehren öffentlich bekanntgemacht, unter Ansetzung einer mit dem 22. Dezember 1915 ablaufenden Frist, binnen welcher allfâllige Einsprachen gegen die beabsichtigte Verpfändung dem schweizerischen Postund Eisenbahndepartement, Eisenbahnabteilung, schriftlich einzureichen sind.

. B e r n , den 3. Dezember 1915.

(2.).

Sekretariat des Schweiz. Eisenbahndepartements.

205

Eidgenössische Technische Hochschule.

Der Schweizerische Schulrat hat nachfolgeuden, in alphabetischer Reihenfolge aufgeführten Studierenden der Eidgenössischen Technischen Hochschule auf Grund der abgelegten Prüfungen das Diplom erteilt: Als Architekt.

Meili, Armin, von Zürich.

Als Bauingenieur.

Losinger, Eugen, von Burgdorf (Bern).

Plancherei, Etienne, von Sales (Freiburg).

Als Kulturingenieur.

Vischer, Johann Jakob, von Basel.

Als Maschineningenieur.

Keller, Julius, von Weinfelden (Thurgau).

Als technischer Chemiker.

Brunnschweiler, Paul, von Hauptwil (Thurgau).

Tobler, Richard, von Zihlschlacht (Thurgau).

Als Porstwirt.

Aegerter, Hans, von Eggiwil (Bern).

Altwegg, Paul, von Guntershausen (Thurgau).

Andrete, Eduard, von Fleurier (Neuenburg).

Bader, Oskar, von Affoltern bei Zürich.

Combe, Simon, von Orbe (Waadt).

Guidon, Johann, von Zernez (Graubünden).

Niggli, Richard, von Grüsch (Graubünden).

Rhyn,. Emil, von Bollodingen (Bern).

Spillmann, Jakob, von Volketswil (Zürich).

Z ü r i c h , Dezember 1915.

Der Präsident des Schweiz. Schulrates: Dr. R. Gnehm.

Abhanden gekommener Werttitel.

Es wird vermisst: Lebensversicherungspolice Nr. 2586, Tabelle I. A. des schweizerischen Lebensversicherungsvereins, Zentralkomitee in Basel,

206

lautend auf Fr. 5000, zugunsten der Erben von Carl Zingg, von Jenaz, geb. 25. Juni 1860, ausgestellt am 1. Dezember 1882.

Der allfâllige Inhaber dieses Werttitels wird hiermit aufgefordert, denselben dem unterfertigten Amte bis 30. Juni 1916 vorzuweisen, ansonst derselbe kraftlos erklärt werden wird (_0. R.

846 u. ff. und B. G. über den Versicherungsvertrag Art. 13).

C h u r , den 23. November 1915.

(3..).

Kreisamt Chwr.

Wählbarkeit an eine höhere Forstbeamtung.

Das unterzeichnete Departement hat, gemäss den Bestimmungen des Bundesratsbeschlusses vom 14. Juli 1910 (A. S. n. F., XXVI, 869), nach abgelegten Prüfungen, nachgenannte Herren als wählbar an eine höhere eidgenössische oder kantonale Forststelle erklärt: Flück, Eduard, von Brienz (Bern).

Fierz, Walter, von Männedorf (Zürich).

Neeser, Robert, von Reichenbach (Bern).

Rennhart, Erich, von Aarau (Aargau).

B e r n , den 2. Dezember 1915.

Departement des Innern.

Abonnementseinladung.

Es wird hiermit bekannt gemacht, dass der Abonnementepreis für das schweizerische Bundesblatt Fr. 10 im Jahr und Fr. 5 im Halbjahr beträgt, die portofreie Zusendung im ganzen Umfange der Schweiz inbegriffen.

Das Bundesblatt wird enthalten: zur Veröffentlichung sich eignende Verhandlungen des Bundesrates; Botschaften und Berichte des Bundesrates an die Bundesversammlung, samt Beschluss- und Gesetzesentwürfen ; Kreisschreiben des Bundesrates ; Bekanntmachungen der Departemente und anderer Verwaltungsstellen des Bundes, u. a. die monatlichen Übersichten der Zolleinnahmen, Mitteilungen betreffend die Verpfändung von Eisenbahnen, Übersichten der Verspätungen der Eisenbahnzüge, Zu. sammenstellung der Auswanderung von Schweizern nach über-

207

seeischen Ländern, Ausschreibungen von erledigten Stellen, sowie Wettbewerbausschreibungen, endlich Bekanntmachungen eidgenössischer und kantonaler, sowie ausländischer Behörden.

Dem Bundesblatte werden beigegeben: die erscheinenden Nummern der schweizerischen Gesetzsammlung (Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Verordnungen, Verträge mit dem Ausland usw.), die Botschaft zum Voranschlag und der Bericht zur Staatsrechnung der Eidgenossenschaft, die Übersicht der Verhandlungen der gesetzgebenden Räte und die Übersicht der Bundesbeiträge an schweizerische Hülfsgesellschaften im Auslande.

Bestellungen auf das Bundesblatt oder auf die schweizerische Gesetzsammlung allein können jederzeit, für ein ganzes oder für ein halbes Jahr, vom Januar an gerechnet, direkt bei der Druckerei oder bei allen schweizerischen Postämtern gemacht werden. Die bisherigen Abonnenten, welche Nr. l nicht zurücksenden, werden auch für 1915 als Abonnenten betrachtet.

Der Abonnementspreis für die Gesetzsammlung allein beträgt Fr. 5 im Jahr und Fr. 2. 50 im Halbjahr.

Ganze Jahrgänge, sowie abgeschlossene Bände des Bundesblattes und der Gesetzsammlung, können, solange Vorrat, vom Drucksachenbureau der Bundeskanzlei bezogen werden.

Allfällige Klagen .über die Versendung des Bundesblattes müssen in erster Linie bei den betreffenden Postbureaux, in zweiter Linie bei der Buchdruckerei Stampf l i & Cie, in Bern, und nur ausnahmsweise beim Drucksachenbureau der Bundeskanzlei angebracht werden. Klagen sind am besten sofort, Spätestens aber binnen 3 Monaten, vom Erscheinen der betreffenden Bundesblattnummer an gerechnet, anzubringen und können später nicht mehr berücksichtigt werden.

B e r n , im Dezember 1915.

(2.).

Schweiz. Bundeskanzlei.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Bundesblatt

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Jahr

1915

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

49

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

08.12.1915

Date Data Seite

202-207

Page Pagina Ref. No

10 025 917

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