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Wahlen.

(Vom

18. Mai 1915.)

Militärdepartement.

Abteilung für Kavallerie.

Kanzlist L Kl. : Ryser, Max, von Bern, zurzeit Kanzlist II. KL dieser Abteilung.

Kanzlist II. Kl. : Ryser, Hermann, von Dürrenroth, zurzeit Aushülfe bei dieser Abteilung.

(Vom 21. Mai 1915.)

Finanz- und Zolldepartement.

Finanzverwaltung.

Revisor I. Klasse der Finanzkontrolle : Parquet, Jules, von Chamoson (Wallis), bisher Revisor II. Klasse der Finanzkontrolle.

# S T #

Bekanntmachungen von

Departementen uni auto Verwaltungsstellen des Bundes, Verschollenheitsruf.

Robert Iten (amerikanisiert Eaton), Landarbeiter von Unterägeri, geboren den 8. November 1865 in Unterägeri, Sohn des Jakob Karl Friedrich Gustav, Sesselflechters, und der Iten, A. M.

Elisabeth Katharina, ist Anfang der 1880er Jahre von Unterägeri nach Nordamerika ausgewandert. Seit einem vom 7. Dezember 1890 aus Ward, Colorado, datierten Brief an einen Bruder ist von Iten keine Nachricht mehr eingegangen.

Auf Verlangen der Gebrüder Josef und August Iten, Unterägeri, Brüder des Abwesenden, wird anmi der genannte Robert

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Iten, Landarbeiter, sowie jedermann, der Nachrichten über den Abwesenden geben kann, gerichtlich aufgefordert, bis und mit 31. März 1916 bei der Gerichtskanzlei Zug mündlich oder schriftlich sich zu melden. Sollte während dieser Frist keine Meldung -eingehen, wird Robert Iten als verschollen erklärt, und es können .alsdann die aus seinem Tode abzuleitenden Rechte geltend gemacht werden, wie wenn der Tod bewiesen wäre (Art. 38 ZGB.).

Z u g , den 10. März 1915.

(3..).

Auftrags des Kantonsgerichtes : Die Gerichtskanzlei.

Verschollenheitsruf.

· Wyss, Nikolaus Jakob, Wagner, von Hünenberg, Kt. Zug, ;geb. den 13. Mai 1865, ehelicher Sohn des Wyss, Leonz, und der Rosa geb. Küng, beide verstorben, ist im Jahre 1887 nach Argentinien, Sudamerika, ausgewandert und sind seit dem Jahre 1896 keine Nachrichten mehr von ihm eingegangen.

Auf Verlangen des tit. Bürgerrates Hünenberg namens der Interessenten wird anmit der genannte Wyss, Nikolaus Jakob, Wagner, sowie jedermann, der Nachrichten über den Abwesenden .geben kann, gerichtlich aufgefordert, bis und mit 15. Juni 1916 bei der Gerichtskanzlei Zug mündlich oder schriftlich sich zu melden. Sollte während dieser Frist keine Meldung eingehen, wird Wyss, Nikolaus Jakob, als verschollen erklärt und es können alsdann die aus seinem Tode abzuleitenden Rechte geltend gemacht werden, wie wenn der Tod bewiesen wäre (Art. 38 ZGB.j.

Z u g , den 19. Mai 1915.

(3.)..

Auftrags des Kantonsgerichtes: Die Gerichtskanzlei.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes,

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Bundesblatt

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Jahr

1915

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

21

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

26.05.1915

Date Data Seite

546-547

Page Pagina Ref. No

10 025 746

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