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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 2. August 1915.)

Das Finanzdepartement hat durch Vermittlung der schweizerischen Gesandtschaft in Washington einen weiteren Betrag von £ 4000 = Fr. 21,420, als Ertrag einer Sammlung unter den Schweizern in Amerika zur Linderung der Notlage in der Schweiz erhalten, welcher Betrag dem Notstandsfonds für Hülfsbedürftige überwiesen wurde.

Die Schenkung; ist bestens verdankt worden.

(Vom 3. August 1915.)

Der schweizerische Bundesrat nimmt die Einladung der schweizerischen naturforschenden Gesellschaft, sich am offiziellen Tage (13. September) der Jahrhundertfeier der Gründung der Gesellschaft in Genf vertreten zu lassen, an. Als Abgeordnete werden bezeichnet die Herren : Bundespräsident M o t t a , Vizepräsident D e c o p p e t und Bundesrat C a l o n d e r , Chef des Departements des Innern.

Dem Jagdgesetz des Kantons Waadt vom 17. Mai 1915 wird unter einigen Vorbehalten die Genehmigung erteilt.

Gemäss Bericht und Antrag wird das Militärdepartement zu folgenden Massnahmen ermächtigt: 1. Die von der Abteilung für Infanterie gemeindeweise erstellten Mannschaftskontrollen der keiner der drei Heeresklassen angehörenden Vereinsschützen werden beförderlichst den kantonalen Militärbehörden zuhanden ihrer Kreiskommandanten und Sektionschefs zugestellt.

2. Die kantonalen Militärbehörden werden aufgefordert, anzuordnen, dass alle nicht im Heere eingeteilten schiessfertigen Männer sich innert 14 Tagen beim Sektionschef ihrer Gemeinde anmelden und mitteilen, ob sie im Besitze eines Gewehres seien und welcher Ordonnanz.

92 3. Die Sektionschefs ergänzen und berichtigen die von der Abteilung für Infanterie erstellten Mannschaftskontrollen anhand der persönlichen Angaben, die ihnen gemacht werden, wobei auch Schützen, die keinem Vereine angehören, zu berücksichtigen sind, und erstellen für sich eine Abschrift. Das ergänzte und berichtigte Original lassen sie an die kantonale Militärbehörde zuhanden der Abteilung für Infanterie zurückgehen.

(Vom 6. August 1915.)

Das Finanzdepartement hat folgende Schenkungen erhalten, deren Betrag wie folgt überwiesen wurde: I. Dem Fonds für spezielle militärische Zwecke: «. .Fr. 20. 10 von einigen Schweizerkurgästen im Kurhaus auf der Frutt, als Ertrag eines Gesellschaftsspieles, zugunsten bedürftiger Auslandsschweizer, die zum Grenzdierist eingerückt sind; b. Fr. 75, Ergebnis der Kollekte der Kurgäste auf Staffelalp vorn 1. August, zugunsten von Familien, welche durch Militärdienst ihres Ernährers in Bedrängnis geraten sind.

II. Zugunsten der eidg. Winkelriedstiftung: «. Fr. 50 von Herrn Major Bürcher, Regimentsarzt, .Infanterieregiment 40 ; b. Fr. 22. 20 vom Töchterchor Rickenbach, Ergebnis einer Kollekte anlässlich der 1. Augustfeier.

III. Dem Fonds für freiwillige Kriegssteuer: a. Fr. 2165 von einem Schweizer im Ausland, als Beitrag HU den Kosten der schweizerischen Mobilmachung ; b. Fr. 25 von einem ungenannt sein Wollenden.

Die Schenkungen wurden bestens verdankt.

Wahlen.

(Vom 6. August 1915.)

Militärdepartement.

Abteilung für Artillerie.

Bureauchef: Ceresole, Dr. jur. Ernst, von Vivis, Oberstlieutenant und Kommandant der Haubitzabteilung 28, in Bern.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

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1915

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32

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11.08.1915

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91-92

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