61 Ansprüche bis 15. November 1916 bei der Gemeinderatskanzlei in Stans geltend zu machen. Den schriftlichen Anmeldungen sind Erbenausweise beizulegen, und mit dem öffentlichen Erbenaufruf wird die Androhung verbunden, dass Erbenansprüche, welche erst nach Ablauf der festgesetzten Frist erhoben würden, als verspätet zurückgewiesen und nicht mehr berücksichtigt werden könnten.

S t a n s , den 27. Oktober 1915.

(2..)

Für den Gemeinderat Stans: Die Gemeinderatskanzlei.

# S T #

Wettbewerb- und Stellen-Ausschreibungen, sowie Anzeigen.

VIII. schweizerische Viehzählung.

Für die gemäss emäss Verordnung vom 2. November 1915 am am 19. April 1916 stattfindende Viehzählung iehzählung wird hiermit zur Konkurrenz aus ausgeschrieben: I. Die Erstellung der Erhebungspapiere.

a. Papier:

90 Ries Schreibpapier à 500 Bogen im Format von 72 : 102 cm.

b. Druck: Formular Arten Formular-Arten

1.

2.

3.

4.

Besitzerkarten . . . .

Besitzerverzeichnisse . .

Zähllisten Zusammenzüge . . . .

Format cm

Bedruckte seltenzahl

17 1/2 : 25 2 25:35 4 50:70 2 50:70 l

Auflagen deutsch französisch

275,000 Ex.

11,600 ,, 11,700 ,, 5,000 ,,

100,000 Ex.

4,500 ,, 4,500 ,, 2,300 ,,

II. Material für Versendung der Erhebnngspapiere.

a. Karton:

5500 Stück im Format von 35 : 50 cm.

b. Papiersäcke mit Aufdruck: 3575 Stück im Format von 55 :40 cm, 3250 Stück im Format von 53 : 38 cm.

III. Die Erstellung der Publikation.

Quartband à ca. 50 Druckbogen (ca. 16 Bogen Text mit eingemischten tabellarischen Übersichten und ca. 34 Bogen Tabellen) in deutscher Ausgabe 1000 Exemplare, in französischer Ausgabe" 500Exemplare.

Bundesblatt. 67. Jahrg. Bd. IV.

5

62 Allgemeine Bedingungen: Die Offerten sind versiegelt lois längstens den 30. November 1915 der Abteilung ,,Agrarstatjstik" des schweizerischen statistischen Bureaus in Bern, neue Post (Zimmer Nr. 170), unter der Aufschrift ,,Angebot für die VIII. schweizerische Viehzählung" einzureichen.

Der Zuschlag erfolgt am 4. Dezember 1915. Mit den betreffenden Firmen werden besondere Verträge abgeschlossen.

Die Texturen der Formulare, die Anlage der Publikation der Ergebnisse der Viehzählung, die Muster von Papiersäcken mit Überdruck, die Vertragsentwürfe usf. können bei der obgenannten Abteilung eingesehen werden.

Spezielle Bedingungen: a. Für die Papierlieferung: Das Papier muss weiss, extra zähe und gut satiniert sein; den Offerten 'sind Muster beizugebeu. Die Preisangabe hat per Ries zu erfolgen. Bei einer allfälligen Fabrikation des Papiers wird der Ausschuss nicht übernommen; die Lieferung muss genau nach dem Muster ausgeführt werden. Das Papier ist an die zu bezeichnenden Druckereien franko Platz und auf Risiko der Ubsrnahmsfirma bis längstens den 15. Januar 1916 abzuliefern. Die Zahlung erfolgt durch die schweizerische Staatskasse in bar, abzüglich 3 % Skonto 8 Tage nach ausgeführter Lieferung.

6. Für die Dritcklegimg der Erliebuwgspapiere: Sämtliche Formulare werden an die nämliche Firma in Druck gegeben. Das Papier liefert der Bund. Es sind scharfe Lettera der Frakturschrift i'tir die deutsche Ausgabe, der Antiquaschrift für die französische Ausgabe zu verwenden. Der Druck muss sauber, mit guter schwarzer Farbe von solider Qualität ausgeführt werden. Die ,,Besitzerkarten" sind je zu 25 Stück unter Band zu legen, die ,,Zähllisten" und die ,,Zusammenzugsformulare" müssen einmal gefalzt werden. In der Offerte ist der Einheitspreis für jede Formularart (Schneiden des Papiers, Falzen der Formulare, Einhandeln Inbegriffen), für die Besitzerkarten per 1000, für die anderen Formulare per 100 Stück, nach deutscher und französischer Ausgabe gesondert, anzugeben. Der Satz ist für allfällig nachzudruckende Formulare, für welche der Preis nicht erhöht werden darf, bis zum 19. April 1916 aufzubewahren. Die Formulare sind der Abteilung ,,Agrarstatistik" des schweizerischen statistischen Bureaus in Bern (neue Post, Zimmer 170) sukzessive abzuliefern, und zwar so, dass die Lieferung am 15. Februar 1916
vollständig ausgeführt sein muss. Die Zahlung erfolgt innerhalb 14 Tagen nach effektuierter Lieferung durch die schweizerische Staatskasse in bar, ohne Abzug von Skonto.

c. Für die Drucklegung der -Publikation: Die beiden Auflagen werden zusammeu vergeben, weil der Tabellensatz für die deutsche und die französische Ausgabe benützt werden kann. In der Offerte ist der Preis per Bogen Text (2-spaltig mit gemischtem Satz), per Bogen Tabellensatz für die deutsche Auflage und unter blosser Berücksichtigung der Änderungen in den Tabellenköpfen auch per Bogen der französischen Ausgabe, sowie der Preis für die deutschen und französischen Umschläge und das Broschieren der 1500 Exemplare anzugeben. Es sind scharfe Lettern und gutes Druckpapier, wofür Muster einzureichen sind, zu verwenden.

B e r n , den 4. November 1915.

(2..)

Schweizerisches Finanzdepartement.

63

Dlenstabtelluiig und Anmeldestelle

Vakante Stelle

Erfordernisse

Ru öesoldung

Direktor des Allgemeine Bildung.

8300, Justiz- und Erschweiz.Versiche- Gründliche Kenntnisse mit Polizeihöhung ini Versicherungswesen, bis auf departemeni rungsamtes mit Inbegriff der ver- 10,300 sicherungstechnischen Grundlagen .

Anmeldungstermln

1. Dez.

1915

(2.).

Post-, Telegraphen- und Telephonstellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche schriftlich und f r a n kiert einzureichen sind, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, dass sie ihren N a m e n und ausser dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die .für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

Postverwaltung.

1. Bureauchef bei der Kreispostdirektion in Bern. Anmeldung bis zum 27. November 1915 bei der Kreispostdirektion in Bern.

2. Posthalter in Belp. Anmeldung bis zum 27. November 1915 bei der Kreispostdirektion in Bern.

1. Postbureauchef in La Chaux-de-Fonds. Anmeldung bis zum 20. November 1915 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

2. Posthalter und Briefträger in Neu-Allschwil. Anmeldung bis zum 20. November 1915 bei der Kreispostdirektion in Basel.

Telegraphenverwaltung.

1. Telegraphist und Telephonist in Belp. Anmeldung bis zum 27. November 1915 bei der Kreistelegraphendirektion in Bern.

1. Telegraphist [in St. Gallen. Anmeldung bis zum 20. November 1915 bei der Kreistelegraphendirektion in St. Gallen.

64 In unterzeichnetem Verlag ist erschienen :

Das schweizerische Auslieferungsrecht nebst den

Auslieferungsverträgen der Schweiz von

Dr. jur. J. Langhard, Bern.

Preis Fr. 6. 5O.

Das handliche Buch bringt zum erstenmal eine Darstellung des schweizerischen Auslieferungsrechts auf Grund des Auslieferungsgesetzes, der internationalen Verträge und der Urteile des Bundesgerichts. Ausser der Behandlung des materiellen Auslieferungsrechts und des Verfahrens enthält die Arbeit auch einen Abschnitt über die Rechtshülfe in Strafsachen.

Von grösstem Interesse ist das Werk für die Feststellung des so umstrittenen Begriffs des politischen Delikts und durch die Wiedergabe der bundesgerichtlichen Urteile in dieser Materie.

Für Richter, Anwälte und Praktiker erhält das Buch einen besonderen Wert dadurch, dass der Text sämtlicher von der Schweiz mit den ausländischen Staaten abgeschlossenen Auslieferungsverträge nebst den Gegenrechtserklärungen, ferner der Wortlaut des schweizerischen Auslieferungsgesetzes, mitgeteilt ist, Ein alphabetisches Sachregister erhöht die Brauchbarkeit.

Stampili & Cie., Bern.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Wettbewerb- und Stellen-Ausschreibungen, sowie Anzeigen.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1915

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

46

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

17.11.1915

Date Data Seite

61-64

Page Pagina Ref. No

10 025 895

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.