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Bau und Betrieb einer Drahtseilbahn von Grüsch oder Pardisla nach Seewis wird unter den gleichen Bedingungen auf die Gemeinde Seewis übertragen.

II. Gleichzeitig wird die im Art. 6 der Konzession angesetzte Frist zur Einreichung der vorschriftsmässigen technischen und finanziellen Vorlagen, sowie der Gesellschaftsstatuten, um drei Jahre, d. h. bis zum 1. August 1918, verlängert.

III. Der Bundesrat ist mit der Vollziehung dieses Beschlusses, der am 1. Januar 1916 in Kraft tritt, beauftragt.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 1. November 1915.)

Der eidgenössischen Staatskasse sind nachstehend aufgeführte Schenkungen zugegangen, die wie folgt überwiesen worden sind : I. Der Kriegswäscherei : Fr. 4. 60 von Fräulein Lina Schönmann, Birsigstrasse 83, Basel.

II. Der Winkelriedstiftung : Fr. 25 von der Verwaltung des eidg. Zeughauses in Bern, im Auftrage eines ungenannt sein Wollenden.

III. Dem Komitee für Soldatenheime (Herrn Major Zeerleder in Bern) : Fr. 300 von den Herren Wilh. Graf & Cie., mechanische Baumwollweberei in Kempten (Zürich).

IV. Dem Fonds für freiwillige Kriegssteuer : Fr. 20 von Herrn Aug. Roth, Spengler, in Wil (St. Gallen), durch Vermittlung des Herrn Dr. Schiller im Asyl Wil; Fr. 290. 85 von Herrn Erhard Schoch, p. A. Herren Sulzer, Rudolph
V. Dem Notstandsfonds für Hülfsbedürftige : · Fr. 440. 10 von Herrn Georg Lang, schweizerischem Konsul in Turin ;

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Fr. 587 von dem Vorstand der Sektion Thurgau des schweizerischen Posthalterverbandes, in Müllheim.

Die Gaben wurden bestens verdankt.

(Vom 2. November 1915.)

Dem vom Grossen Rat des Kantons Wallis unterm 14. Mai 1915 erlassenen Gesetz über die Fischerei wird die bundesrätliche Genehmigung erteilt.

Die VIII. schweizerische Viehzählung wird auf Mittwoch den 19. April 1916 angeordnet.

Für diese Zählung ist das bei der VII. schweizerischen Erhebung verwendete Zählschema unter Streichung der Rassenkategorien bei der Gattung Rindvieh zu verwenden.

Von einer Zählung der Bienenvölker in Verbindung mit der VIII. schweizerischen Viehzählung ist abzusehen.

Der Bundesrat hat anlässlich der Beratung des Voranschlages für das Jahr 1916 beschlossen, in Berücksichtigung der Steigerung der für die Lebenshaltung nötigen Ausgaben den Beamten und Angestellten der Bundesverwaltung die Dienstalterszulagen gemäss den Vorschriften des Gesetzes für das Jahr 1916 auszurichten.

(Vom 3. November 1915.)

An Stelle des verstorbenen Herrn K. Heer, gewesenen Präsidenten der Glarner Kantonalbank in Glarus, wird für den Rest der laufenden Amtsperiode als Mitglied des Bankrates der schweizerischen Nationalbank gewählt: Herr Heinrich K u n d er t, bisheriger Vorsitzender des Direktoriums der schweizerischen Nationalbank in Zürich.

Es sind folgende Schenkungen eingelangt, die bestens verdankt und wie folgt überwiesen worden sind: I. Dem Notstandsfonds für Hülfsbedürftige : Pfd. Strlg. 130 zu Fr. 24,9« = Fr. 3243. 40 von der Schweizerkolonie Philippinen in Manila.

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II. Dem Fonds für Militäraviatik : Fr. 850 von der ,,Société de l'Aérodrome-école" in Avenches.

(Vom 5. November 1915.)

Dem zwischen den Kantonen Zürich, Schwyz, Glarus und St. Gallen abgeschlossenen Übereinkommen betreffend die Fischerei im Zürichsee, Linthkanal und Wallensee wird die Genehmigung erteilt.

"Wahlen.

(Vom 2. November 1915.)

Militär département.

Kanzlei.

Sekretär II. Klasse: Isler, Johann, Infanteriehauptmann, von Kaltenbach, in Bern.

Post- und Eisenbahndepartement Telegraphenverwaltung.

Direktor des VI. Telegraphenkreises, in Chur: Grünenfelder, Kaspar, von Niederurnen (Glarus), zurzeit Adjunkt des Kreistelegraphendirektors in Chur.

(Vom 5. November 1915.)

Finanz- und Zolldepartement.

Zollverwaltung.

Gehülfe II. Klasse : Gubler, Jakob, von Tuttwil, bisher provisorischer Zollgehülfe Statistisches Bureau.

Gehülfen II. Klasse der Abteilung Agrarstatistik : Bredaz, Robert, von Chevilly (Waadt).

Bürgi, Alfred, von Tannegg (Thurgau).

Turri, Siro, von Intragna (Tessin), bisher provisorische Gehülfen dieser Abteilung.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

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Jahr

1915

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45

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10.11.1915

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21-23

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