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Schweizerisches Bundesblatt mit schweizerischer Gesetzsammlung, 67. Jahrgang.

Bern, den 20. Oktober 1915;

Band III.

Erscheint wöchentlich. Preis 10 Franken im Jahr, 5 Franken im Halbjahr, zuzüglich ,,Nachnahme- mia Postbestellungsgebühr".

Einrückungsgebühr : 15 Kappen die Zeile oder deren Baum. -- Anzeigen franko an die Buchdruckerei Stämpfli & de. in Bern.

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Kreisschreiben des

Bundesrates an sämtliche Kantonsregierungen betreffend die Beschaffung von Arbeit.

(Vom

9. Oktober 1915.)

Getreue, liebe Eidgenossen !

In einer Eingabe vom 20. Juli 1915 haben der schweizerische Gewerbeverein und der schweizerische Gewerkschaftsbund verschiedene Massnahmen vorgeschlagen, die zum Zwecke haben, Unternehmern und Arbeitern gewerblicher Berufe, die unter den herrschenden Zuständen leiden, Erleichterungen zu verschaffen.

Die Vorschläge betreffend das Submissionswesen, die Preisunterbietungen und Lohnverkürzungen, die Leistung von Beiträgen für die Unterstützung arbeitsloser Berufsangehöriger erfordern . noch weitere Erhebungen, an denen sich die gesuchstellenden Verbände beteiligen.

Ein weiteres Begehren geht dahin, der Bundesrat möge auf die Beschaffung vermehrter Arbeitsgelegenheit Bedacht nehmen und sich im gleichen Sinne bei den Behörden der Kantone und Gemeinden verwenden. Dieses Postulat beruht auf bekannten Tatsachen und bedarf daher als solches keiner besondern Untersuchung, so dass wir ihm ohne weiteres diejenige Folge geben können, die unter den obwaltenden Umständen möglich ist.

Die Eingabe weist unter anderm darauf hin, dass neben dem Hotelgewerbe besonders das Baugewerbe ausserordentlich schwer unter der gegenwärtigen Krisis leide. Trotz des Wegzuges vieler fremder Arbeiter und trotz der Mobilisation sei die Zahl der gänzlich Arbeitslosen gross genug, um zum Aufsehen Bundesblatt. 67. Jahrg. Bd. III.

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zu mahnen. Zurzeit betrage in den schweizerischen Gewerben die Zahl der gänzlich verdienstlosen Arbeiter mehr als 10 °/o, die Zahl der teilweise Verdienstlosen weit über 30 % ; in der grossen Mehrzahl seien es einheimische Arbeiter. Dazu komme eine bedeutende Anzahl arbeitsloser Kleinmeister, aber auch grösserer Unternehmer ; andere haben mit einer starken Verdiensteinbusse zu rechnen. Diese Sachlage werde sich für den nächsten Winter noch ganz erheblich verschlimmern.

Es ist noch darauf hinzuweisen, dass mangels an Aufträgen nicht nur das Baugewerbe im engern Sinn Not leidet, sondern dass auch diejenigen zahlreichen Arbeitszweige betroffen sind, die Materialien für Hoch- und Tiefbau herstellen oder sonst mit dem Baugewerbe in Zusammenhang stehen. Sodann sind die verhängnisvollen Folgen der Verdienstlosigkeit auf diesem Gebiete besonders schwer, weil die Zahl der beteiligten Unternehmer und Arbeiter im Verhältnis zu ändern Erwerbsarten sehr gross ist.

Die Zustände sind in der Tat derart, dass sie dringend der Abwehr rufen. Naturgemäss ist die Beschaffung von Arbeitsgelegenheit das wirksamste Mittel, um der Arbeitslosigkeit zu begegnen, und hinsichtlich der moralischen Einwirkung auf die der Hülfe bedürfenden Personen das beste. Die grosse Zurückhaltung in der Bestellung von Arbeiten war in den ersten Monaten nach dem Kriegsbeginn begreiflich. Seither hat sich jedoch die zwingende Notwendigkeit des Erwerbs für weitreichende Teile der Bevölkerung, .für selbständig und unselbständig erwerbende, mit allem Nachdruck geltend gemacht. Die frühere Auffassung der Lage muss also einer ändern weichen, die Zurückhaltung durch verständnisvolle Fürsorge ersetzt werden. Dabei ist nicht nur an das Baugewerbe zu denken, sondern auch an andere Zweige der Volkswirtschaft, die unter dem Mangel an Arbeit leiden.

Unstreitig haben in erster Linie die öffentlichen Verwaltungen .

(Bund, Kantone, Gemeinden, Korporationen) die moralische Pflicht, die Arbeitslosigkeit durch Beschaffung von Arbeit zu bekämpfen.

Der Verwirklichung stehen allerdings die finanziellen Bedenken entgegen. Diese dürfen aber nicht den Ausschlag geben und müssen vor Rücksichten höherer Ordnung zurücktreten ; bei einem Notstand müsste schliesslich das Gemeinwesen doch mit seineu Mitteln einspringen. Die Beschaffung von Arbeit muss von jeder Behörde
für ihr Gebiet nach wohlerwogenem Plan und rechtzeitig in die Wege geleitet werden. Die Art des Vorgehens hat sich nach den Verhältnissen der einzelnen Gebiete zu richten und wird am besten durch die betreffenden Behörden unter Mitwirkung der Berufsverbände bestimmt.

Aber auch Private können in sehr wirksamer und verdienstlicher Weise zur Verbesserung der Zustände beitragen, indem

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sie, nach Massgabe der vorhandenen Mittel, Arbeitsaufträge erteilen und Anschaffungen fertiger Erzeugnisse vornehmen ; jedenfalls sollte die Verwirklichung derartiger, bereits bestehender Absichten nicht hinausgeschoben werden. Die Erkenntnis sollte allgemein Platz greifen, dass eine solche Handlungsweise sehr wichtigen allgemeinen Interessen dient. Die Zeitlage wird aber auch manchen Auftraggebern persönliche Vorteile bieten.

Wir wollen immerhin nicht unterlassen, darauf hinzuweisen, dass die Vergebung von Arbeiten den Unternehmern und Arbeitern nur dann eine wirksame Hülfe bringt, wenn Preise gewährt werden, die einer angemessenen Kalkulation entsprechen.

Die Darlehenskasse der schweizerischen Eidgenossenschaft wird ihrerseits gerne bereit sein, Kantonen, Gemeinden und Privaten, welche Bauprojekte in, Angriff nehmen, gegen faustpfändliche Sicherheit Vorschüsse, zu bewilligen.

Wir empfehlen Ihnen dringend, in Verbindung mit den Ihnen unterstellten Behörden ungesäumt die Massnahmen zu treffen, die dazu geeignet sind, im Sinne des gegenwärtigen Kreisschreibens die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, und äussern die zuversichtliche Hoffnung, dass auf diese Weise und durch allgemeine Aufklärung über die drohenden Gefahren die gewünschten Erfolge erzielt werden.

Der Bund hat seit Beginn der Kriegswirren, trotz der misslichen Finanzlage, nach Möglichkeit dazu beigetragen, Arbeitsgelegenheit zu verschaffen, um so die wirtschaftliche Krisis zu mildern. Die Bauten des Bundes, die vor Kriegsbeginn projektiert waren, und diejenigen, die nachher sich als notwendig erwiesen, wurden ausgeführt. Gewässerkorrektionen, Entsumpfungen, VerbauuTigen, Aufforstungen, Waldwege und Bodenverbesserungen wurden subventioniert und nach Möglichkeit gefördert. In dieser Weise wird der Bund auch künftig, so lange die Kriegswirren dauern, vorgehen, um die Arbeitslosigkeit nach Möglichkeit zu bekämpfen.

Gerne benützen wir auch diesen Anlass, um Sie, getreue, liebe Eidgenossen, samt uns in Gottes Machtschutz zu empfehlen.

B e r n , den 9. Oktober 1915.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Motta.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schatzmann.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Kreisschreiben des Bundesrates an sämtliche Kantonsregierungen betreffend die Beschaffung von Arbeit. (Vom 9. Oktober 1915.)

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Jahr

1915

Année Anno Band

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20.10.1915

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349-351

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