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Schweizerisches Bundesblatt mit schweizerischer Gesetzsammlung,

<87. Jahrgang.

Bern, den 15. Dezember 1915.

Band IV.

Erscheint wöchentlich. Preis 10 Franken im Jahr, B Franken im Halbjahr, zuzüglich ,,Nachnahme- und Postbestellungsgebühr".

Einrückungsgebühr : 16 Kappen die Zeile oder deren Raum. -- Anzeigen franko an die Buchdruckerei Stämpfli & de. in Bern.

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Ankauf der Besitzung des Dr. Luigi Male auf dem Monte Ceneri.

(Vom 6. Dezember 1915.)

In den letzten Jahren ist auch das Gebiet des Monte Ceneri zu Truppenübungen verwendet worden. Für die Unterbringung der Truppen und Pferde wurden im Sommer und bei guter Witterung Zeltlager errichtet, im Frühjahr und im Spätherbst wurde aber Privatbesitz, namentlich die Liegenschaft des Herrn Dr. Luigi Male (Hotelgebäude mit Dépend enzen) in Anspruch genommen, auch logierte man die Truppen zeitweise in Bellinzona ein.

Seit August 1914 befinden sich nun ständig Truppen in genannter Gegend, das Hotelgebäude des Herrn Male musste ganz von ihnen belegt werden. Es sind darin Krankenzimmer, Magazine, Bureaux und Unterkunftsräume für Offiziere und Mannschaften eingerichtet worden ; die Pferde konnten in der Nähe untergebracht werden.

Dr. Male betrieb seit 1910 in seinem Haus ein physiatrisches Institut; er behauptete, durch die Anwesenheit der Truppen grossen Schaden erlitten zu haben, und stellte infolgedessen bedeutende Schadenersatzforderungen in Aussicht. Im August 1915 bot er sodann seine Besitzung zum Verkaufe an. Da diese für die Unterbringung von Truppen im Friedensdienst geeignet ist, und auch in Zukunft wieder dazu benützt werden muss, so empfiehlt sich die Erwerbung durch den Bund. Die verlangte Kaufsumme von Bundesblatt. 67. Jahrg. Bd. IV.

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212 Fr. 170,000 entspricht, wie eine Prüfung durch Experten ergeben hat, dem Wert des Objektes. Dr. Male würde bei Ankauf der Besitzung auf alle Schadenersatzforderungen verzichten. Unser Militärdepartement hat daher einen Kaufvertrag mit unserer Zustimmung vereinbart, dessen definitiver Abschluss erfolgen kann, sobald uns der nötige Kredit zur Verfügung steht.

Die Besitzung Male liegt auf dem Pass des Monte Ceneri, an der Crête des nördlichen Bergabhanges und westlich der Kàntonsstrasse. Sie besteht aus Hotelgebäude, Restaurationsgebäude (mit elektrischer Lichtzentrale), Remise mit Stallungen, einem kleinen Chalet (Holzbau), dem zum Hotel und zur Remise gehörenden Terrain und einer Wasserversorgungsanlage. Die Grosse des Grundbesitzes beträgt 34,500 m2, wovon rund 800 m 2 durch Hotel, Restaurant und Remise überbaut sind. Die nicht überbauten 33,700 m2 bestehen hauptsächlich aus mit KastanienWald bepflanztem Wiesland. Der Zustand der Gebäulichkeiten ist im grossen und ganzen gut; die Belegungsfähigkeit des Hotels (gegenwärtig 52 Betten) kann durch leicht auszuführende Änderungen auf 100 Betten erhöht werden. Die Wasserversorgung' liefert gutes und reichliches Quellwasser. Die ganze Besitzung lässt sich mit einem Kostenaufwand von Fr. 20,000 den Anforderungen an ein Friedenskasernement sehr gut anpassen.

Zusammenfassend darf gesagt werden, dass der Ankauf der Besitzung Male die Eidgenossenschaft unter günstigen Bedingungen in den Besitz einer Liegenschaft bringt, die für den Betrieb der militärischen Ausbildung von grossem Nutzen sein, und auch den Interessen der Landesverteidigung dienen wird. Für alles Nähere gestatten wir uns, auf die Akten zu verweisen.

Wir beehren uns, Ihnen hiermit den Entwurf zu einem Bundesbeschluss zu unterbreiten, und Ihnen dessen Genehmigung zu empfehlen.

Genehmigen Sie die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 6. Dezember 1915.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Motta.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schatzmann.

,.213 (Entwurf.)

Bundesbeschluss betreffend

den Ankauf der auf dem Monte Ceneri gelegenen Besitzung des Dr. Luigi Male.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 6. Dezember 1915, beschliesst: Art. 1. Der Bundesrat wird ermächtigt, die Besitzung des Dr. Luigi Male auf dem Monte Ceneri anzukaufen.

Art. 2. Es wird ihm hierfür ein Kredit von Fr. 170,000 bewilligt.

Art. 3. Dieser Beschluss tritt sofort in Kraft. Der Bundesrat ist mit dessen Vollziehung beauftragt.

Schweizerische Bundesversammlung.

Die gesetzgebenden Räte der Eidgenossenschaft sind am 6. Dezember 1915, nachmittags 4J/2 Uhr, zur ordentlichen Wintersession zusammengetreten.

Der N a t i o n a l r a t wählte am 6. Dezember zu seinem Präsidenten Herrn Arthur E u g s t e r , von und in Speicher, bisherigen Vizepräsidenten, und am 8. Dezember zu seinem Vizepräsidenten Herrn Landammann Dr. Anton B ü e l e r , von Schwyz, in Schwyz-Ibach.

Der S t ä n d e r a t bestellte 'am 6. Dezember sein Bureau wie folgt: Präsident : Herr Georges P y t h o n , von und in Freiburg.

Vizepräsident : ,, Dr. Philipp M e r c i e r , von Glarus und Lausanne, in Glarus.

Stimmenzähler: ,, Henri Simon, von Ste. Croix, in Grandson.

,, Josef A n d e r m a t t , von und in Baar.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Ankauf der Besitzung des Dr. Luigi Male auf dem Monte Ceneri. (Vom 6. Dezember 1915.)

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Jahr

1915

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

50

Cahier Numero Geschäftsnummer

655

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

15.12.1915

Date Data Seite

211-213

Page Pagina Ref. No

10 025 920

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