160 Wahlen.

(Vom 24. August 1915.)

Finanz- und Zolldepartement.

Finanzabteilung.

Adjunkt beim Finanzbureau: Wimmer, Wilhelm, Dr. jur., von Auressio (Tessin), dermalen Sekretär I. Klasse bei der Oberpostdirektion in Bern.

(Vom 27. August 1915.)

Militärdepa rtement.

Oberkriegskommissariat.

Revisionsgehülfe : Infanterie-Oberlieutenant Fernand Juillard, von Damvant, zurzeit Zollgehülfe II. Klasse in Genf.

# S T #

Bekanntmachungen von

Departementen uni andern Verwaltungsstellen des Bundes.

Auslosung von Obligationen des eidgenössischen Anleihens von 1897.

Die Auslosung der pro 31. Dezember 1915 zur Rückzahlung gelangenden Obligationen des 3 °/o eidgenössischen Anleihens von 1897 wird Mittwoch den 15. September, 10 Uhr vormittags, im.

Zimmer Nr. 71, Bundeshaus Westbau, stattfinden.

B e r n , den 1.September 1915.

(2.).

Eidg. Finanzdepartement.

161

Pflanzenverkehr über das Zollamt Lausanne-Entrepôt.

Das Zollamt Lausanne-Entrepôt wird auf den 20. August nächsthin für den Pflanzenverkehr im Sinne von Artikel 61 der Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz betreffend die Förderung der Landwirtschaft durch den Bund, vom 10. Juli 1894 ,(A. S. n. F., 287), geöffnet.

B e r n , den 10. August 1915.

(3...)

Schweiz. Volkswirtschaftsdepartement.

Erlöschen der Auswanderungsagentur Erminio Solari (La Svizzera) in Chiasso.

Das am 12. Februar 1912 an Herrn Erminio Solari (La Svizzera) in Chiasso vom Bundesrat erteilte Patent zum Betriebe einer Auswanderungsagentur ist am 8. August 1915 erloschen.

Ansprüche, die nach Massgabe des Bundesgesetzes vom 22. März 1888 betreffend den Geschäftsbetrieb von Auswanderungsagenturen von Behörden, Auswanderern oder Rechtsnachfolgern von solchen an die für die Agentur Erminio Solari (La Svizzera) in Chiasso deponierte Kaution geltend gemacht werden wollen, sind der unterzeichneten Amtsstelle vor dem 8. August 1916 zur Kenntnis zu bringen.

B e r n , den 20. August 1915.

(2.).

Schweizerisches Auswanderungsamt.

Verpfändung einer Eisenbahn.

Der Verwaltungsrat der Eisenbahngesellschaft Clarens-ChaillyBlonay stellt das Gesuch, es möchte ihm bewilligt werden, die neu eröffnete Strecke Ciarens Bahnhof S. B. B.-Schiffländte in einer Länge von 471 Meter samt Zugehören und Betriebsmaterial im Sinne von Art. 9 des Bundesgesetzes vom 24. Juni 1874 über Verpfändung und Zwangsliquidation von Eisenbahnen im I. Range zu verpfänden, als weiteres Pfandobjekt für die Sicherstellung des von der Gesellschaft im Jahre 1911 aufgenommenen Anleihens von Fr. 340,000, für welches ein Pfandrecht ersten

162

Ranges auf die Linie Ciarens Bahnhof S. B. B.-Blonay errichtet worden ist.

Soweit die Linie auf öffentlichem Grund angelegt ist, ergreift das Pfandrecht nur den Oberbau und die elektrischen Leitungen, nicht aber auch den Boden.

Gesetzlicher Vorschrift gemäss wird dieses Verpfändungsbegehren öffentlich bekanntgemacht unter gleichzeitiger Ansetzung einer mit dem 15. September 1915 ablaufenden Frist, binnen welcher allfällige Einsprachen gegen die beabsichtigte Verpfändung dem schweizerischen Post- und Eisenbahndepartement, Eisenbahnabteilung, schriftlich einzureichen sind.

B e r n , den 27. August 1915.

(2.).

Sekretariat des Schweiz. Eisenbahndepartements.

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Wettbewerb- und Stellen-Ausschreibungen, sowie Anzeigen.

Lieferung von Uniformen für die eidg. Zoilaufseher und Grenzwächter.

Die Lieferung der Uniformen und Dienstmützen für die eidgenössischen Zollaufseher und Grenzwächter, sowie der Dienstmützen für die Zollbeamten sämtlicher sechs Zollkreise wird infolge Ablaufes der bisherigen Lieferungsverträge für die Lieferungsperiode vom 1. Januar 1916 bis 31. Dezember 1918 zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Die Lieferungsbedingungen, sowie die Vorschriften über die Anfertigung von Umformen und Dienstmützen können bei der Oberzolldirektion bezogen werden, woselbst auch Modelle zur Einsichtnahme aufgelegt sind.

Augebote inländischer Konfektionsgeschäfte sind verschlossen mit der Aufschrift: ,,Lieferungsangebot für Zollaufseher- und Grenzwächter-Uniformen" bis 11. September 1915 der unterzeichneten Stelle einzureichen.

B e r n , den 23. August 1915.

(2.).

Schweiz. Oberzolldirektion.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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1915

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35

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01.09.1915

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160-162

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