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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 20. August 1915.)

Dem Finanzdepartement sind nachgenannte Schenkungen zugegangen, deren Betrag wie folgt überwiesen wurde : I. Dem schweizerischen Roten Kreuz : 34 Fr. vom Schweizerverein ,,Helvetia" in Köln a. Rh., als Ertrag einer Sammlung anlässlich der Bundesfeier.

II. Dem Fonds für spezielle militärische Zwecke: 500 Fr. als Ertrag einer von. Kurgästen in Parpan veranstalteten Theateraufführung zugunsten bedürftiger schweizerischer Wehrmänner.

III. An die Hülfsaktion zugunsten notleidender Schweizer in den kriegführenden Staaten : 20 Fr. von der Schützengesellschaft Bätterkinden, durch Vermittlung von Herrn Lehrer Bosshard in Burgdorf.

Die Schenkungen wurden bestens verdankt.

(Vom 27. August 1915.)

Herrn Dr. Chr. Moser, der mit Rücksicht auf seine ordentliche Professur erneut um die Entlassung von der Stelle eines Direktors des Versicherungsamtes einkommt, wird, der gewünschte Rücktritt unter Verdankung der geleisteten Dienste auf den 31. Dezember 1915 bewilligt.

Anlässlich eines Ansuchens an den Bundesrat um authentische Auslegung des Verwaltungsreglementes hinsichtlich der Verpflichtung der Gemeinden zur Abgabe von Heu und Stroh an die Truppen, nach durchgeführter Mobilisation, hat der Bundesrat festgestellt, dass in Anwendung von Art. 146 des Verwaltungsreglements, durch Entscheid der zuständigen Truppenkommandanten, die Gemeinden zur Abgabe von Stroh und Heu verpflichtet werden können, und zwar auch in denjenigen Fällen, in denen für die übrigen Verpflegungsbedürfnisse nicht Gemeindeverpflegung vorgesehen ist.

160 Wahlen.

(Vom 24. August 1915.)

Finanz- und Zolldepartement.

Finanzabteilung.

Adjunkt beim Finanzbureau: Wimmer, Wilhelm, Dr. jur., von Auressio (Tessin), dermalen Sekretär I. Klasse bei der Oberpostdirektion in Bern.

(Vom 27. August 1915.)

Militärdepa rtement.

Oberkriegskommissariat.

Revisionsgehülfe : Infanterie-Oberlieutenant Fernand Juillard, von Damvant, zurzeit Zollgehülfe II. Klasse in Genf.

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Bekanntmachungen von

Departementen uni andern Verwaltungsstellen des Bundes.

Auslosung von Obligationen des eidgenössischen Anleihens von 1897.

Die Auslosung der pro 31. Dezember 1915 zur Rückzahlung gelangenden Obligationen des 3 °/o eidgenössischen Anleihens von 1897 wird Mittwoch den 15. September, 10 Uhr vormittags, im.

Zimmer Nr. 71, Bundeshaus Westbau, stattfinden.

B e r n , den 1.September 1915.

(2.).

Eidg. Finanzdepartement.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

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Bundesblatt

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Jahr

1915

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

35

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

01.09.1915

Date Data Seite

159-160

Page Pagina Ref. No

10 025 829

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