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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Aenderung der Konzession einer elektrischen Schmalspurbahn (teilweise Zahnradbahn) von Altstätten nach Gais.

(Vom 30. März 1915.)

Die im November 1911 eröffnete elektrische Schmalspurbahn von Altstätten nach Gais hat in den drei ersten Betriebsjahren schlechte finanzielle Ergebnisse erzielt. Der Überschuss der Betriebsausgaben über die Betriebseinnahmen belief sich für das Jahr 1912 auf Fr. 6636.91, für das folgende Jahr auf Fr. 7652 und für 1914 auf Fr. 4559.79. Um ihre Betriebsergebnisse zu verbessern, glaubt die Gesellschaft, die Erhöhung der konzessionsmässigen Höchsttaxen nachsuchen zu müssen. In einer Eingabe vom 18. Februar 1915 an das Eisenbahndepartement schlägt sie folgende neue Höchsttaxen vor: Für die Beförderung von Personen 20 Rappen (gegenwärtig 15 Rappen) für den Kilometer der Bahnlänge; für die Beförderung des taxpflichtigen Reisegepäcks 20 Rappen (gegenwärtig 15 Rappen) für 100 Kilogramm und finden Kilometer ; für die Beförderung von lebenden Tieren 50 Rappen in der höchsten und 20 Rappen in der niedrigsten Klasse (gegenwärtig 36 und 6 Rappen).

Überdies soll die Mindesttaxe für Tiersendungen, die gegenwärtig wie für Gepäck- und Gütersendungen 40 Rappen für eine einzelne Sendung beträgt, auf Fr. 4 (I. und II. Klasse) und Fr. 3 (III. Klasse) erhöht werden.

Zur Begründung ihres Konzessionsänderungsgesuches führt die Bahngesellschaft im wesentlichen aus, dass die BetriebseinBundesblatt. 67. Jahrg. Bd. I.

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560 nahmen nicht zur Deckung der Betriebsausgaben ausreichen, obwohl letztere durch Einschränkung der Züge und andere Sparmassnahmen möglichst reduziert worden seien. Das Betriebsergebnis für das Jahr 1914 sei überdies noch dadurch verbessert worden, dass erhebliche Beträge für die Revision des Rollmaterials erst im Jahre 1915 zur Verrechnung gelangt seien. Auch habe im Jahre 1914 ein vierachsiger Motorwagen angeschafft und hierfür ein 5 %iges Anleihen im Betrage von Fr. 100,000 aufgenommen werden müssen. Die in der Konzession (Art. 28, Absatz 2) für eine Erhöhung der Tarifansätze enthaltene Bedingung sei somit erfüllt.

Die Erhöhung der Personentaxe sei in der Weise vorgesehen, dass sie auf die ganze Strecke 30 Rappen oder ca. 22 °/o betrage. Diese Erhöhung sei somit eine massige ; überdies sei sie so abgestuft, dass die den Stationen Altstätten-Stadt und Gais zunächst liegenden zwei Haltestellen hiervon nicht berührt würden.

Die Gepäcktaxe entspreche der Personentaxe und solle daher in gleichem Masse erhöht werden.

In bezug auf die Beförderung von lebenden Tieren habe die Gesellschaft die Erfahrung gemacht, dass der Tierverkehr, ausser an Markttagen, sich fast ausschliesslich auf den Transport einzelner Stücke, und zwar hauptsächlich von Rindern und Kälbern, beschränke. Für jeden dieser Transporte müsse ein K-Wagen mitgeschleppt werden. Die Transporttaxe von 48 Rappen decke dabei nicht einmal die Stromkosten. Während bei allen ändern Transporten das Defizit um so kleiner werde, je umfangreicher die Transporte seien, gelte dies für den Tierverkehr nicht, da aus jedem einzelnen Transport ein Betriebsdefizit entstehe, das mit der Anzahl der ausgeführten Transporte wachse. Dazu komme noch der weitere Umstand, dass wegen der sehr starken Steigung (16°/o) die Motorwagen nur einen Anhängewagen führen könnten.

Müsse wegen eines einzigen Stückes Vieh ein K-Wagen mitgenommen werden, so könne kein zweiter Personenwagen angehängt werden. Je nach der Frequenz des betreffenden Zuges werde dann die Einlage eines Extrazuges notwendig, was wiederum eine Betriebsausgabe von mindestens Fr. 20 bedinge.

Da Altstätten Marktort sei und der Viehmarkt eine bedeutende Rolle spiele, wolle die Bahngesellschaft den Viehtransport nicht unterdrücken. Dagegen scheine es angezeigt, für einzelne Stücke eine Transporttaxe zu
verlangen, die wenigstens die direkten Betriebsausgaben decke. Die Gesellschaft sei bereit, die Taxen für Sendungen von mehreren Stücken und für ganze Wagenladungen

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so zu gestalten, dass sie sich nicht wesentlich höher stellen würden als nach dem jetzigen Tarif. Für Einzelsendungen müsse sie aber eine Mindesttaxe in der vorgeschlagenen Höhe beanspruchen.

Die Regierungen der Kantone St. Gallen und Appenzell A.-Rh., zur Vernehmlassung über das Konzessionsänderungsgesuch der . Altstätten-Gais-Bahn eingeladen, erklären sich in ihren Zuschriften vom 2. resp. 1. März mit den Vorschlägen der Bahngesellschaf't einverstanden.

Wir können den Anträgen der Gesellschaft, soweit sie die Erhöhung der Taxen für die Beförderung der Personen (Art. 15 der Konzession), des Gepäcks (Art. 17, Absatz 2) und der lebenden Tiere (Art. 22) betreffen, ebenfalls zustimmen. Die Erhöhung der Mindesttaxe für einzelne Sendungen von lebenden Tieren auf Fr. 4, bzw. 3 (Art. 23), müssen wir jedoch, beanstanden. Die Mindesttaxe für die Beförderung von lebenden Tieren beträgt bei allen Bahnen 40 Rappen, und es sind keine triftigen Gründe vorhanden, um der Altstätten-Gais-Bahn eine Ausnahmestellung zu bewilligen. Eine Änderung der Mindesttaxe kommt um so weniger in Betracht, als nach dem neuen Art. 22 die Befürderungspreise für lebende Tiere ohnehin erhöht werden sollen.

Weitere Bemerkungen haben wir nicht anzubringen.

Wir empfehlen Ihnen den nachstehenden Beschlussesentwurf zur Annahme und benützen auch diesen Aulass, Sie, Tit., unserer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 30. März

1915.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Motta.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft :

Schatzmaim.

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(Entwurf.)

Bundesbeschluss betreffend

àenderung der Konzession einer elektrischen Schmalspurbahn (teilweise Zahnradbahn) von Altstätten (Station der S. B. B.) nach Gais (Station der Appenzeller Strassenbahn).

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht 1. einer Eingabe der elektrischen Bahn Altstätten-Gais A. G.

vom 18. Februar 1915 ; 2. einer Botschaft des Bundesrates vom 30. März 1915, beschliesst: I. Die durch Bundesbeschluss vom 23. Juni 1905 (E. A. S.

XXI, 146) erteilte Konzession einer elektrischen Schmalspurbahn (teilweise Zahnradbahn) von Altstätten (Station der S. B. B.) nach Gais (Station der Appenzeller Strassenbahn) wird wie folgt abgeändert: 1. Art. 15 erhält folgende Fassung: ,,Die Gesellschaft kann für die Beförderung von Personen eine Taxe bis auf den Betrag von 20 Rappen für den Kilometer der Bahnlänge beziehen.

Für Hin- und Rückfahrten ist eine Ermässigung von mindestens 20 °/o zu gewähren.

Kinder unter vier Jahren sind frei zu befördern, sofern für sie kein besonderer Sitzplatz beansprucht wird. Für Kinder zwischen dem vierten und dem zurückgelegten zwölften Altersjahre ist die halbe Taxe zu bezahlen.

Die Gesellschaft ist verpflichtet, zu Bedingungen, die im Einvernehmen mit dem Bundesrat aufzustellen sind, Abonnementsbillette zu ermässigtem Preis auszugeben.a

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2. Art. 17, Absatz 2, erhält folgende Fassung: ,,Für anderes Reisegepäck kann eine Taxe von höchstens 20 Rappen für 100 Kilogramm und für den Kilometer Bahnlänge verlangt werden.

3. Art. 22 erhält folgende Fassung: ,,Für den Transport lebender Tiere mit Güterzügen sind Taxen zu beziehen, welche nach Klassen und Transportmengen (Stückzahl und Wagenladungen) abzustufen sind und den Betrag von 50 Rappen für das Stück und den Kilometer für die höchste und 20 Rappen für die niedrigste Klasse nicht übersteigen dürfen.a II. Der Bundesrat ist mit dem Vollzuge dieses Beschlusses der am 1. Mai 1915 in Kraft tritt, beauftragt.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates (Vom 30. März 1915.)

Dem Kanton G r a u b ü n d e n - wird an die zu 70,000 Fr.

veranschlagten Kosten der Ergänzungsarbeiten an der Plessur, Strecke Rhein bis Steinbachtobel, ein Bundesbeitrag von 40 °/o oder höchstens 28,000 Fr. zugesichert.

Als Vertreter des Bundes im Verwaltungsrat der Compagnie genevoise des tramways électriques werden auf eine neue dreijährige Amtsperiode, beginnend am 1. April 1915 bestätigt, die Herren: G a r d i o l , J. J., Präsident der Handelskammer, und P e r r o t , Georges, Ingenieur, beide in Genf.

Auf eine neue, bis zum 31. März 1918 dauernde Amtsperiode werden wiedergewählt: In die Aufsichtskommission für die schweizerische landwirtschaftliche Versuchs- und Unsersuchungsanstalten, die Herren : Jenny, Joh., Nationalrat, in Worblaufen, als Präsident, Carbonnier.

Max, Landwirt, in Wavre-Thièle (Neuenburg), Chuard, Ernst.

Staatsrat und Nationalrat, in Lausanne, Gsell, Walter, Präsident

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Aenderung der Konzession einer elektrischen Schmalspurbahn (teilweise Zahnradbahn) von Altstätten nach Gais. (Vom 30. März 1915.)

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07.04.1915

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