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Schweizerische Bundesversammlung.

Die ordentliche Sommersession ist am 19. Juni geschlossen, worden. Zur Fortsetzung derselben werden die gesetzgebenden!

Räte am 20. September 1915 wieder zusammentreten.

Die Übersicht der Verhandlungen wird in einigen Tagen als Beilage zum Bundesblatte erscheinen.

Herr Félix Bonjour, Präsident des Nationalrates, schloss die Tagung dieses Rates mit folgender Ansprache: Meine Herren Kollegen!

Indem ich Ihnen eine glückliche Heimkehr wünsche, erlaube ich mir, dem Wunsche Ausdruck zu verleihen, dass sich die allgemeine Lage bis zu unserer nächsten Tagung gebessert haben werde, und dass die unser wirtschaftliches Leben bedrohenden ernstlichen Schwierigkeiten überwunden sein werden. Gestatten Sie mir ferner, der Hoffnung Raum zu geben, die manchmal etwas bewegten Verhandlungen dieser Session werden der Überzeugung zum Durchbruche verhelfen, dass zur Überwindung dieser Schwierigkeiten mehr denn je die Einigkeit aller Schichten des Schweizervolkes erforderlich ist, und dass es sich empfiehlt, so wenig als möglich auf dem zu bestehen, was uns entzweien und die einen gegen die ändern aufreizen kann.

Ich erkläre die Sitzung und die Session als geschlossen.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 14. Juni 1915.)

Das Schweiz. Finanzdepartement (Staatskasse) hat folgende Schenkungen erhalten, die dem neu zu eröffnenden Fonds für freiwillige Kriegssteuer überwiesen wurden : 1. Fr. 500 vom Stadtsängerverein ,,Frohsinn" in St. Gallen; 2. Fr. 50 von einer ungenannt sein wollenden Dame aus Zürich.

Die Schenkungen werden bestens verdankt.

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(Vom 15. Juni 1915.)

Dem zum Vizekonsul der Vereinigten Staaten von Amerika in Bern ernannten Herrn Leo Böhm de Sauvanne wird das Exequatur -erteilt.

(Vom 16. Juni 1915.)

Das Schweiz. Finanzdepartement (Staatskasse) hat folgende Schenkungen erhalten, deren Betrag wie folgt überwiesen wurde : I. Dem Fonds für Hülfsbedürftige : a. £ 120 = Fr. 3030. 50 von der Schweizerkolonie Philippinen in Manila als Ergebnis weiterer Sammlungen; b. Fr. 200 von Frauen Martha Marty, Hedwig Marty-Liechty, Anna Marty-Brechtel und Emma Marty-Schumann, alle in New-York, durch Vermittlung des Herrn H. Marti, Fabrikant, in Othmarsingen (Aargau).

H. Dem Fonds für freiwillige Kriegssteuer: a. Fr. 100 von Fräulein B.; b. Fr. 100 von Herrn E. Fässler, chemische Waschanstalt und Kleiderfärberei in Zürich VI, durch Vermittlung der Zürcher Kantonalbank ; c. Fr. 20 von Herrn Fritz Siegenthaler in Bremgarten bei Bern.

Die Schenkungen werden bestens verdankt.

(Vom 19. Juni 1915.)

An Stelle des verstorbenen Herrn Professor Dr. Arnold Lang wird als Mitglied der Kommission für die Arbeitsplätze in den Instituten Dohrn in Neapel und Rosskoff auf eine Amtsdauer von drei Jahren, vom 1. laufenden Monats an, gewählt: 'Herr Professor Dr. Karl Hescheler in Zürich.

Ferner werden, da die Amîsdàûer der ganzen Kommission abgelaufen ist, die übrigen Mitglieder dieser Behörde, d. h. die Herren : Professor Dr. Th. Studer in Bern, ,, Dr. H. Blanc in Lausanne, ,, Dr. Emil Young in Genf und ,, Dr. F. .'Zschokke in Basel, auf eine neue Amtsdauer. von drei Jahren, vom 1. Juni 1915 an ,,gerechnet, in ihrer bisherigen Eigenschaft, und Herr Professor Dr. Th. Studer zugleich als Präsident der Kominission bestätigt.

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An Stelle des verstorbenen Herrn Nationalrat Dr. Bissegger wird als Mitglied des Senates der schweizerischen naturforschenden Gesellschaft gewählt: Herr Nationalrat Dr. F. E. Bühlmann in Grosshöchstetten (Bern).

Die vom Bundesrate gewählten Mitglieder der Landesmuseumskommission, Herren E. Vischer-Sarasin, Architekt in Basel, Roman Abt, Ingenieur in Luzern, A. Lachenal, Ständerat in Genf, R. von Reding-Biberegg, alt Regierungsrat in Schwyz, R. Billeter, Stadtpräsident in Zürich, werden auf eine neue ,,dreijährige Amtsperiode, vom 1. Juli 1915 -an gerechnet, in der bisherigen Eigenschaft bestätigt. Zugleich wird Herr E. Vischer-Sarasin auch als Präsident der Behörde bestätigt.

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Bekanntmachungen von

Departementen und ändern Verwaltungsstellen te Bundes.

Verzeichnis der Ausfuhrverbote.

Das auf 6. März 1915 abgeschlossene Verzeichnis der Warengattungen, deren Ausfuhr verboten ist, geordnet nach den Nummern · des schweizerischen Gebrauehstarifs, hat inzwischen mehrfache Erweiterungen erfahren und ist auf 15. Juni neuerdings bereinigt worden. Die neue Ausgabe kann bei der unterzeichneten Amtsstelle, sowie bei den Zollkreisdirektionen in Basel, Schaffhausen, Chur, Lugano, Lausanne und Genf zum Preise von 30 Rp. erhoben werden. Für "die Zustellung durch die Post sind 5 Rp.

mehr als" Frankaturgebühr einzusenden; . , · .

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

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Jahr

1915

Année Anno Band

2

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25

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

23.06.1915

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663-665

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10 025 775

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