620 # S T #

6 1 5

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die vom Bunde für das Jahr 1916 den Kantonen für die Ausrüstung der Rekruten, sowie für die Reserven zu leistenden Vergütungen.

(Vom 12. Juni 1915.)

Wir beehren uns, Ihnen nachstehend unsern Bericht über den Entschädigungstarif für 1916 zu unterbreiten und bemerken, dass dieser Tarif infolge der schwankenden Preise der Rohmaterialien nur provisorisch aufgestellt werden kann. Dem Tarif sind die gegenwärtigen Rohmaterialpreise zugrunde gelegt; da aber diese Preise immer noch steigen, so sollte dem Militärdepartement freie Hand betreffend Abänderung der Tarifansätze gelassen werden.

A. Ausrüstung der Rekruten.

Die Rekruten des Jahres 1916 sollen erstmals nach der Ordonnanz 1914 in feldgrau eingekleidet werden. Die Beschaffung von Kapüten und Mänteln wird vorläufig sistiert und es werden diese Bekleidungsgegenstände als Korpsmaterial erklärt.

Die durch Bundesratsbeschluss vom 7. März 1914 vorgesehene neue zweiteilige Gepäckausrüstung ist im Tarif zur Abgabe an die Füsiliere und Schützen (Gebirgstruppen inbegriffen) vorgesehen. Dieselbe wird aber den Rekruten noch nicht verabfolgt, da vorgesehen ist, damit sukzessiv die Truppen des Auszuges auszurüsten und die von letztern zurückgezogenen Tornister 98 zur Abgabe an die Rekruten zu verwenden. Auch die Rekruten aller ändern Truppengattungen erhalten das bisherige Gepäck

Tabelle I.

Provisorisoher Tarif fur 1916 für die persönliche Ausrüstung der Rekruten.

FUsiliere und Schützen

Gregenstand

Käppi 88 mit Garnitur .

.

Käppi 83 mit Garnitur für Kavallerie .

Quartiermütze 14 Feldmütze 98 mit Kokarde W^afifenrock mit Achselnuinmern Fusstruppenhosen 14. 2 Paar Reithosen 14 (1 Paar mit und 1 Paar ohne Ledergamaschen (Stulpen f ü r Radfahrer) l .

Garnituren dazu Tornister 14 mit Brotsack Tornisterstoff Tornislergurten und Garnituren . .

Tornister 98 Garnituren dazu , Tornister 75/98 Garnituren dazu j Brotsack 98 Garnituren dazu Brotbeutel für Kavallerie Rahmentasche Feldflasche 98 und 14 8 Einzelkochgeschirr Gamelle Putzzeug für den Mann Sporen 4 Lismer .

. .

Entschädigung für Unkosten 7

Guiden, Fahrer Kanoniere Kanoniere GebirgsInfanterieder der Dragoner der artilleristen FUSSMitrailleure Infanterieund Feldartillerie artillerie und Mitrailleure und Kavallerieund Säumer und und FUhrer Trompeter Mitrailleure Haubitzen Trompeter aller Truppen

Fr.

Fr.

Fr.

11.70

11.70

11.70

3. --

3. --

3. --

24.-- 3.--

38.70 43.20

38.70 43.20

38.70

38.70

61.25 17.60 --.90

61.25

. . .

Besatz)6 . . .

Fr.

Fahrer der TrainFeldhaubltz- soldaten und Fussartillerie Hufschmie le Ordonnanzen und und Trompeter Trompeti r

·

Geniesoldaten

Festungssoldaten

Sanitätssoldaten

Verpflegungssoldaten

Radfahrer

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

11.70

11.70

11.70

11. 70

11. 7(

11.70

11.70

11.70

11.70

11.70

3.--

3.--

3. --

3.-

3.--

3. --

3.--

3. --

3.--

38.70 43.20

38.70 43.20

38.70

38. 7(

38.70

38.70 43.20

38.70 43.20

38.70 43.20

38.70 43.20

61.25 17.60 -- .90

61. 2J 17. 6( -- . 9(

61.25 17.60 --.90

g 38.70 43.20

Fr.

3. -- 4.50 38.70 43.20

(10. 50)

23.-- 5.45 2.55

.

35.-- 2.60 10.50 · ^D

35.-- 2.60

35.-- 2.60

10.50 --.25

31.-- 1.60 10.50 --.25

31.-- 1.60 8.10 --.30

31.-- 1.60 10.50 --.25

31.-- 1.60 10.50 --.25

31.1.60 10.50 --.25

31.-- 1.60 10.50 --.25

3.25

3.25 3.35

3.25 3.85

3.25

3.25 3.35

1.30 4.05

4.05

4.05

5.60 2.--

5.60 2. --

5.60 2.--

1.30 4.05 1.90 5.60 2.50

4.05 1.90 3 5.60 2.50

156.15

155.85

158.70

195.10

35.-- 2.60

8.10 --.30

31.-- 1.60 8.10 -- .30

31.-- 1.60 8. 10 --.30

31.-- 1.60 8.10 --.30

8.10 --.30

3.25 3.35

3.25 3.85

3.25 3.85

3.25 3.35

3.25

19.50 3.25 3.85

4.05 2.20 5.60 2.50

4.05

4.05

4.05

1.30 4.05

5.60 2

5.60 2. --

5.60 2.--

5.60 2. --

197.45

161.35

156. 35

160. 85

1.75 c.

3.25 3.85

3.25 3.85

3.25 3.85

3.25 3.35

4.05

4.05

5.60 2.--

5.60 2.--

4.05 3. 15 B 5.60 2.50

3. 55 2 --.95 5.60 2.50

146.35

163.70

203.90

147.90

197.15

1

[

5.60

153. 80 177.15

Sind Ledergamaschen zum Preise von Fr. 18. 50 (inklusive 90 Cts. für Garnituren) nicht erhältlich, so sollen Wadenbinden verabfolgt werden, die bei der I . T. A. zu bestellen sind.

Guiden und Dragoner erhalten das Putzzeug 98 (eventuell aus der Reserve).

3 Trainsoldaten vom Bock fahrend erhalten keine Sporen.

4 Berittene Ordonnanzen ein Paar Anschnallsporen, übrige Rekruten 2 Paar lackierte Anschraubsporen, Unteroffiziere 2 Paar blanke Sporen (Fr. 1.15 per P. ar) gegen Rückgabe der lackierten (Kavallerie nur 1 Paar).

s 1 Paar Anschnallsporen und 1 Paar Anschraubsporen.

6 Hose ohne Besatz Fr. 25. 55, mit Besatz Fr. 35. 70. Die am Ende der Kavallerie-Rekrutenschulen verabfolgten Ersatz-Stiefelhosen sind gesondert zu verrec tmen.

7 Für das Einkleiden der Rekruten, Bezeichnen, wiederholte Transporte und Reinigung der Ausrüstung.

8 Feldflasche 14 mit zweiteiligem Gepäck 14, Feldflasche 98 mit bisherigen Packungen.

1

4.05

Tabelle II.

Persönliche Ausrüstung für die Rekruten, sowie für die neuernannten Unteroffiziere des Jahres 1916.

FUsiliere und Schützen

Gregenstand.

Fahrer Fahrer der Guiden, Kanoniere GebirgsKanoniere TrainInfanterieder Dragoner der der artilleristen Feldhaubitz soldaten, Mitrailleure Infanterieund und und Feldartillerie Fussartillerie Hufschmiede Ordonnanzen und Mitrailleure Fussartillerie Kavallerieund und und Säuner aller und und FUhrer Haubitzen Truppen Trompeter Trompeter Trompeter Mitrailleure Trompeter

Geniesoldaten

Festungssoldaten

Sanitätssoldaten

Verpflegungssoldaten

Radfahrer

A. Bekleidung.

T T 4T T T T T

Käppi 88/98 mit Garnitur, Kav. 83/98 Quartiermütze Feldmütze 98 mit Einteilungskokarde Waffenrock 14 mit Achselklappen Fusstruppenhosen 14, feldgrau Reithosen 14, l Paar mit und l Paar ohne Besatz Ledergamaschen (Lederstulpen) Lismer

l l

l l

l l

l l

l l

i l l

l 2

l 2

l

l 2

l 2

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.

l

2 l l

2 l l

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1

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i 2

l 2

l 2

l 2

l l l 2 [1] l

B. Gepäck.

T T T T T ·fc T T T T T T

Tornister 14 mit Brotsack Tornister 98 Tornister 75/98 Brotsack 98 für Fusstruppen Brotsack 98 für Artillerie und Train (Kavallerie-Brotbeutel) Rahmentasche Feldflasche 98 und 14 Kochgeschirr 14 aus Aluminium Kochgeschirr 82 aus Stahlblech Gamelle 75 Mannsputzzeug 14 *) Sporen, Kavallerie 93, Fahrer und Train, Ordonnanzen Anschnallsporen 08, Paar

l

l l l l

l

') Guiden und Dragoner erbalten das Putzzeug 98 (eventuell aus der Reserve).

Enthält: l Kleiderbürste, l Schuhbürste, 50 g Seife, l Kamm, l Nadelbüchschen mit zweierlei Faden und 3 Nadeln, 2 grosse und 2 kleinje TJniformknopfe, 6 Hosenknöpfe, l Sämischleder, l Baumwollappen, l Flanellappen, 2 m Schnur, Sämtliche Kekruten erhalten l Büchse Sehubfett, l Stück Riemenwachs. Truppen mit Faschinenmesser, Kanonier-, Train- und Sanitätsrekruten überdies l Büchschen Putzpomade. Diese Fett- und Putzmittel werden von der KriegsmaterialVerwaltung gratis an die kantonalen Ausrüstungsverwaltungen abgegeben und sind in die Putzzeuge der Rekruten einzufüllen.

* Erhalten ein Mannsputzzeug aus der Reserve, sowie ein zur Korpsausrüstung gehörendes besonders zusammengestelltes Putzzeug.

NB. Die- Bekleidungs- und Packungsgegenstände werden von den Kantonen angeschafft und vom Bund nach Tarif vergütet (vide T). Dei Bund beschafft die Waffen mit zugehörigem Lederzeug (vide 4-). Schuhwerk und Leibwäsche hat der Mann auf eigene Kosten anzuschaffen. Die Tornistergurten und Garnituren für die Tornister und Brotsäcke werden vom Bunde einheitli :h beschafft und den Kantonen zum Selbstkostenpreis abgegeben.

621 aus der Reserve falls es den kantonalen Ausrüstungsanstalten nicht möglich ist, Tornister und Brotsäcke bisherigen Modells zu den im provisorischen Tarif festgestellten Preisen zu beschaffen.

Die Wollpreise sind gegenüber dem Vorjahre ganz erheblich gestiegen, so dass die Preise für die Militärtücher um 12--20% höher zu stehen kommen. Auch bezüglich der Konfektion erleiden ·die Bekleidungsgegenstände für 1916 Erhöhungen der Preise gegenüber 1915.

Tuchsorte

^Vaffenrocktuch Hosentuch .

. Reithosentuch Zeltdeckentuch und Kaputtuch .

Vorschlag Grundtarif Entschädigung Entschädi1907 gung fUr 1915 der Meter der Meter fUr 1916

10.85 10.30 11.70

11.10 10.60 11.90

12. 50

12. 80 14.40 9.-- 9.30 11.25 Da sich das Reithosentuch in Diagonalbindung nicht bewährt hat, soll inskünftig nur noch Reithosentuch in zweischäftiger Tuchbindung verwendet werden.

Die Preise sämtlicher Metallgegenstände mussten infolge der stetsfort steigenden Rohmaterialpreise ebenfalls erheblich erhöht werden.

Die Rekruten der verschiedenen Truppengattungen sind gemäss nachstehenden Tabellen I, II und III auszurüsten.

B. Kriegsvorrat an neuen Ausrüstungsgegenständen.

Da der Bund den von den Kantonen bereitzuhaltenden Kriegsvorrat übernommen hat und bezahlt, so fällt die Zinsvergütung für den Kriegsvorrat im Jahre 1916 dahin. Die Kantone sollen neben der Rekrutenausrüstung einen weitern Jahresvorrat ·als Kriegsvorrat auf 15. April 1916 bereit halten.

. Unterhalt der gebrauchten persönlichen Ausrüstung in Händen der Mannschaft und in den Magazinen.

Es wird auf den Bundesratsbeschluss vom 23. April 1915 betreffend Entschädigung an die Kantone für den Unterhalt der Ausrüstungs- und Bekleidungsreserven während des aktiven Dienstes verwiesen.

622

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 12. Juni 1915.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Motta.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft i Schatzmann.

(Entwurf.)

Bundesbeschluss betreffend

die vom Bunde für das Jahr 1916 den Kantonen für die persönliche Ausrüstung der Rekruten und dier Reserven zu leistenden Vergütungen.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsichtnahme der Botschaft des Bundesrates vom 12. Juni 1915,

beschliesst: 1. Die vom Bunde an die Kantone für 1916 auszurichtenden Vergütungen werden provisorisch entsprechend der Tabelle I festgesetzt. Das Militärdepartement wird ermächtigt, Preisänderungen entsprechend den Verhältnissen vorzunehmen.

2. Für den Kriegsvorrat an neuen Ausrüstungsgegenständen, wird im Jahr 1916 keine Geldzinsvergütung ausgerichtet.

3. Für den Unterhalt der gebrauchten Ausrüstung wird auf den Bundesratsbeschluss vom 23. April 1915 betrefiend Entschädigung an die Kantone für den Unterhalt der Ausrüstungsund Bekleidungsreserven während des aktiven Dienstes verwiesenDer Bu-ndesrat wird mit der Vollziehung dieses Bundesbeschlusses beauftragt.

>-
labelle III.

Ausrüstung für die Rekruten und die neuernannten Unteroffiziere des Jahres 1916, G-eg-existand.

Füsiliere und Schützen

Fahrer und Guiden, GebirgsKanonlere Führer der Dragoner der Kanoniere artilleristen Infanterie- Infanterieund der Feldbatterie und Mitrailleure Mitrailleure Kavallerie,Fussartillerie Säumer aller und (Trompeter Truppen Inbegriffen) Mitrailleure Haubitzen

Fahrer der TrainSappeure übrige FestungsFeldhaubltz- soldaten, und Geniesoldaten soldaten und FUSSartillerie, Hufschmiede Ordonnanzen Pontoniere (Verkehrs- (Mitrailleure und berittene (Bautruppen] truppen) inbegriffen) Trompeter Trompeter

Sanitätssoldaten

Verpflegungssoldaten

Radfahrer

l1)

l1)

1

1

C. Waffen und Zubehör.

+ + + * * * ·fr ·fr + ·fr ·fr ·fr ·fr * ·fr ·fr ·fr ·fr 4·fr ·fr ·fr ·fr ·f

Gewehrt 11 oder 96/11 mit Riemen und Putzzeug . .

Karabiner f 11 mit Riemen und Putzzeug Patrontaschen 9 8 zweiteilige .

. . .

. . .

Ladersäcklein 75 (Reserve) Leibgurt 98 Gabeltragriemen 01 Gabeltragriemen 1 1 . . . .

Putzzeugtäschchen 89, leer Patronenbandelier 98 Soldatenmesser 90 Säbel 96/02 für Kavallerie und Fahrer, mit Koppel und Schlagband Revolver m i t Futteral u n d Patronentäschchen . . . .

Pistole mit Futteral Dolchbajonett m i t Scheidetasche . . .

Stichbajonett und Tasche ' . . .

Doppelscheidetasche Sägebajonett 14 (schweres Modell) mit Seheidetasche .

Sägebajonett 14 (leichtes Modell) mit Scheidetasche .

Sägebajonett 81 (Spielleutesäbel) mit Scheide und Scheidentasche .

.

Faschinenmesser 75 mit Scheide und Scheidentasche .

Unteroffizierssäbel 83 mit Scheide, Scheidentasche und Quaste für höhere Unteroffiziere Offizierssäbel mit Feldgurt und Gabeltragriemen und Quaste für höhere Unteroffiziere Feldpostpacker: Faschinenmesser i , D , ,, T, ,j r / , >und Revolver 7,5mm ieldpostordonnanzen: ,, J '

l1) l1)

10

2

2

1

1

1

1

1

l3) 1

1 3

l ) 1 (V Mitr,-Sattler \)

1

Büchser

1

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1

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1 l2)

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Sappeure 1

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1

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l3)

1

1 Spiel

6eb.-Mitr.-Tr.

Büchser

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Fourrière

1 10 J l9)

Tambouren

l3)

1«) l3)

Feldweibel

Tambouren

Trompeter

Tambouren 1

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--

Trompeter 1

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(7

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·

f Wegen der Neubewaffnung der gewehrtragenden Truppen müssen vorübergehend no ch an einen Teil der Rekr jten ältere Gc»wehre und K urzgewehre aJjgegeben we ·den.

') Wachtmeister, Korporale und Soldaten; Korporale, Mitrailleure, BüchsenEaacher, Satt er der fahr änden Infaut erie-Mitraill eure ; Wach ;meister, Korporale, Mit railleure, Biichsenmacher, Sattler d«,r Gebirgs-Iiifanterie-Mit railleure.

2 ) Feldweibel, Fouriere und Trompeter der Kavallerie; berittene Unteroffizi 3re, Trompe ter una Hu fschmiede d er Artillerie und des Ti ain; Wachi meister, Fai rerkorporal e, Fahrer, r Trompeter imd Hufschnuede der fa ttrendeo InJ anterie-Mitr lilleure ; Fiihrer, Trainsoldaten und Hufschmiede der Gebirgs-Infanterie-Mitrailleure; sämtlic he Unteroffi ziere, Trora] >eter, Arbei er der Gebirgs artillerie, sowie samt liehe Säumer-Unteroffizi ere.

1 3 ) Adjutant-Unteroffiziere, Feldweibel und Fouriere.

4 ) Wachtmeister, Fahrkorporal und Trompeter der fahrenden Infanterie-Miti·ailleure.

5 ) Führer, Fahrer und Hufschmied.

6 ) Fourier der Fussartillerie.

') Feldweibel der fahrenden Mitrailleure.

8 1 Sanitätsgefreiter der Kavallerie-Einheiten.

9 ) Kanoniere und Führer der Gebirgsartillerie.

10 ) Sämtliche Säumer (ausgenommen die Führer der Gebirgs-Mitrailleure une der Gebirg sartillerie.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die vom Bunde für das Jahr 1916 den Kantonen für die Ausrüstung der Rekruten, sowie für die Reserven zu leistenden Vergütungen. (Vom 12. Juni 1915.)

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Jahr

1915

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

24

Cahier Numero Geschäftsnummer

615

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

16.06.1915

Date Data Seite

620-622

Page Pagina Ref. No

10 025 764

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