249

Mitgeteilt von der Schweiz. Gesandtschaft in Italien.

Es kommen immer noch Fälle vor, in welchen Schweizerbürger, die sich nach Italien begeben, zur Erreichung ihres Bestimmungsortes mehrere Tage verwenden und sich, in Unkenntnis der geltenden italienischen Vorschriften, erst nach. Beendigung der Reise bei der Polizei anmelden. Die Folge davon ist dann eine empfindliche Busse wegen Zuwiderhandlung gegen das Dekret vom 2. Mai 1915 betreffend den Aufenthalt der Ausländer in Italien. Dieses bestimmt, dass sämtliche Ausländer, auch Durchreisende, sich innert 24 Stunden nach ihrem Eintritte in Italien persönlich unter Verwendung des vorgeschriebenen Formulars bei der Polizei anmelden müssen. Auf Grund der vorgelegten Ausweise erhalten sie dann eine Aufenthaltsbewilligung. Innert drei Tagen sind eventuelle Verlegungen des Wohnsitzes am neuen Orte anzumelden. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden mit Busse bis zu 200 Lire bestraft.

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Bekanntmachungen von

Departementen miri andern Verwaltungsstellen des des Bundes Bundes Verpfändung einer Eisenbahn.

Der Verwaltungsrat der Eisenbahngesellschaft Martigny-Châte-

lard stellt das Gesuch, es möchte ihm bewilligt werden, das 20,508 km lange Eisenbahnnetz der letztern, bestehend aus der: Linie Martigny-Bahnhof S. B. B.--Châtelard (französische Grenze); und der Abzweigung von Martigny-Ville bis Martigny-Bourg, samt Zugehören und Betriebsmaterial im Sinne von Art. 9 des Bundes; gesetzes vom 24. Juni 1874 über Verpfändung und Zwangsliquidation von Eisenbahnen im zweiten Range zu verpfänden, behufs Sicherstellung eines Anleihens von 2,500,000, Fr. das zu Bahnzwecken verwendet werden soll.

Dieses Netz ist im I. B,ange für 4,000,000 Fr. verpfändet.

Soweit die Linien auf öffentlichen Strassen angelegt sind, ergreift das Pfandrecht nur den Oberbau und die elektrischen Leitungen, nicht aber auch den Boden.

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Gesetzlicher Vorschrift gemäss wird dieses Verpfändungsbegehren öffentlich bekanntgemacht, unter gleichzeitiger Änsetzung einer mit dem 22. September 1915 ablaufenden Frist, binnen welcher allfällige Einsprachen gegen die beabsichtigte Verpfändung dem schweizerischen Post- und Eisenbahndepartement, Eisenbahnabteilung, schriftlich einzureichen sind.

B e r n , den I.September 1915.

(2..)

Sekretariat des Schweiz. Eisenbahndepartements.

Einnahmen der

Zollverwaltung in den Jahren 1914- und 1915.

1915 Monate

1914

Fr.

Januar . .

Februar .

März . .

April . .

Mai . . .

Juni . . .

Juli . . .

August . .

September .

Oktober .

November .

Dezember .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

5,845,566. 70 6,140,339. 57 7,415,079. 41 6,843,890. 02 6,693,391.05 6,266,739. 60 6,039,321. 23 1,018,109. 59 2,969,665. 55 4,952,281. 90 4,498,273. 44 6,397,752. 90

1915

Fr.

Mehreinnahme

Mindereinnahme

Fr.

Fr.

4,506,867. 96 -- 3,751,877. 13 -- -- 4,929,964. 03 4,998,264. 70 -- -- 4,882,800. 60 -- 4,358,135. 32 4,718,695. 35 -- 3,734,442. 66 2,716,333. 07

Total 65,080,410. 96 Auf Ende Aug. 46,262,437. 17 35,881,067. 75

--

1,338,698. 74 2,388,462. 44 2,485,095. 38 1,845,625. 32 1,810,590. 45 1,908,604. 28 1,320,625. 88 --

10,381,369. 42

Verlassenschaften von Schweizern im Ausland.

Erbenermittlung.

In folgenden Verlassenschaftssachen von im Auslande verstorbenen Schweizern konnte bisher der Heimatort des Erblassers nicht ermittelt und infolgedessen auch die Erben nicht ausfindig gemacht werden:

251 1. Jakob Baumann, angeblich aus ,,Centre" (?), vor einigen Jahren im Alter von ungefähr 50 Jahren in Grassy Lake (Alberta, Canada) gestorben. Nähere Personalien unbekannt. Sein Nachlass beträgt $ 335.

2. Anton Krummenacker, Melker, ledig, angeblich geboren in ,,Flülig" (?), am 15. Oktober 1848, Sohn des Anton Krummenacker und der Anna geb. Rosar, gestorben am 25. Februar 1914 in der Bezirksheilanstalt Stephansfeld (Elsass). Eine Schwester des Erblassers soll sich in England aufgehalten haben und vor einigen Jahren in der Schweiz gestorben sein. Sein Nachlass beträgt zirka 1400 Mark.

3. Edward Schaffner, angeblich aus ,,Argyl" (?), geboren ungefähr 1842, Sohn des Karl Schaffner und der Katharina geb.

Keller, gestorben am 19. August 1914 im Metropolitan Hospital in New York. Er war 1870 auf dem Dampfer ,,Humboldt" in New York eingetroffen. Seine letzte Adresse lautete: 314 East 39th Street, New York City. Er hinterlässt ein Sparguthaben von zirka Fr. 2500.

Wer irgendwelche näheren Angaben machen kann, die zur Feststellung des Heimatortes dieser Erblasser oder zur Ermittlung der Erben führen könnten, wird ersucht, hiervon dem Schweiz.

Justiz- und Polizeidepartement (Justizabtei] ung) Kenntnis zu geben.

B e r n , den 2. September 1915.

(3..).

Schweiz. Justiz- und Polizeidepartement : Justizabteilung.

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Wettbewerb- und Stellen-Ausschreibungen, sowie Anzeigen.

Lieferung von Dienstkleidungen.

Das schweizerische Volkswirtschaftsdepartement eröffnet die Konkurrenz über die Lieferung der nachbezeichneten Uniformstücke für das Personal des eidgenössischen Hengsten- und Fohlendepots in Avenches: 40 Paar Gehhosen aus Diagonalstoff der Reithose II für die berittenen Truppen der Artillerie.

10 Paar Reithosen aus dem genannten Diagonalstoff, schwarz passepoliert und mit Besatz.

50 Blusen aus Mantelstoff, Serie 3 der schweizerischen Bundesbahnen, mit Umlegkragen, Krawatte und Gurt.

50 Mützen, Stoff und Form nach Modell.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Jahr

1915

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

37

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

15.09.1915

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249-251

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10 025 842

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