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Bekanntmachungen von
Departementen und ändern Verwaltungsstellen des Bundes.
Schweizerische Postverwaltung, Annahme von Postlehrlingen.
Unter dem Vorbehalt der Bewilligung des nötigen Kredites durch die eidgenössischen Räte bringt die schweizerische Postverwaltung eine beschränkte Zahl von Lehrlingsstellen zur Ausschreibung.
Die Bewerber müssen männlichen Geschlechts und Schweizerbürger sein.
Sie dürfen auf den 31. März 1916 nicht weniger als 16 und nicht mehr als 25 Jahre alt sein. Erforderlich ist ferner die Kenntnis mindestens zweier Landessprachen.
Die Bewerber haben sich bis spätestens den 16. Dezember 1916 schriftlich bei einer der Kreispostdirektionen in Genf, Lausanne, Bern, Neuenburg, Basel, Aarau, Luzern, Zürich, St. Gallen, Chur oder Bellenz anzumelden.
Der Anmeldung, welche eine kurze Lebensbeschreibung und die genaue Adresse des Bewerbers enthalten soll, sind beizulegen : a. der Geburts- oder Heimatschein; 6. ein Sittenzeugnis; c. die Zeugnisse über den bisherigen Bildungsgang und gegebenenfalls über die berufliche Betätigung.
In der Anmeldung ist anzugeben, bei welchem Arzte der Bewerber sich in bezug auf die gesundheitlichen Verhältnisse untersuchen zu lassen wünscht.
Ausserdem haben sich die Bewerber bei einer Amtsstelle, die ihnen von der Kreispostdirektion bezeichnet wird, persönlich vorzustellen. Adressänderungen sind der Kreispostdirektion, bei der die Anmeldung erfolgt ist, mitzuteilen.
« Angesichts des geringen Bedarfs an Lehrlingen haben diesmal nur gut befähigte Bewerber Aussicht auf Annahme, worauf ausdrücklich aufmerksam gemacht wird.
Über den Ort der Verwendung der neuen Lehrlinge behält sich die Postverwaltung freie Hand vor.
Weitere Auskunft erteilen sämtliche Kreispostdirektionen.
B e r n , den 23. November 1915.
(2.).
Schweiz. Oberpostdirektion.
Abhanden gekommener Werttitel.
Es wird vermisst: Lebensversicherungspolice Nr. 2586, Tabelle I.A. des schweizerischen Lebensversicherungsvereins, Zentralkomitee in Basel, lautend auf Fr. 5000, zugunsten der Erben von Carl Zingg, von Jenaz, geb. 25. Juni 1860, ausgestellt am 1. Dezember 1882.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.
In
Bundesblatt
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Feuille fédérale
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Foglio federale
Jahr
1915
Année Anno Band
4
Volume Volume Heft
48
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
01.12.1915
Date Data Seite
130-130
Page Pagina Ref. No
10 025 909
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