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Schweizerisches Bundesblatt.

49. Jahrgang. IV.

Nr. 40.

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6. Oktober 1897.

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Erstellung von Armeeverpflegungsmagazinen und den Ausbau der Magazingruppe bei der Station Ostermundigen.

(Vom 4. Oktober 1897.)

Tit.

In unserem Berichte an die Bundesversammlung vom 14. November 1893, welcher eine Ergänzung der Botschaft des Bundesrates vom 19. Juni 1893 betreffend die Erstellung eines Getreideschuppens und von Fouragetnagazinen auf dem sogenannten Galgenfelde bei Bern bildete, haben wir Ihnen in allgemeinen Zügen und in Würdigung der damaligen Verhältnisse Bericht erstattet über die Anlage von Armeeverpflegungsmagazinen und über die finanzielle Tragweite der bezüglichen Projekte. Sie bewilligten dann insgesamt Fr. 320,000 für Erwerbung eines Bauterrains von 40,000 m 2 und für die Erstellung eines Getreideschuppens und zweier Fourageschuppen für Heu und Stroh.

Sie bewilligten ferner am 22. Juni 1895 einen Kredit von Fr. 105,000 für den Bau von weiteren drei Fourageschuppen, da die zwei vorhin genannten Schuppen nicht genügten, um auch nur einen Jahresbedarf an Heu und Stroh für den Waffenplatz und das Remontendepot in Bern in Vorrat zu legen. Zur Zeit werden drei von den fünf Schuppen vom Centralremontendepot benutzt, in den beiden anderen wird Heu und Stroh für den Bedarf der Schulen und Kurse auf dem Waffenplatze Bern magaziniert.

Indem wir Bezug nehmen auf den vorhin genannten Berieht und die Botschaft vom Jahre 1893, beehren wir uns hiermit, auf diesen Gegenstand zurückzukommen.

Bundesblatt. 49. Jahrg. Bd. IV.

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Die Frage der Armeeverpflegungsmagazine ist in den letzten Jahren weiter verfolgt und gründlich studiert worden. Es handelt sieh hierbei zunächst um zweckmäßige Magazinierung unserer Kriegsbereitschaftavorräte an Weizen, Hafer und Konserven. Aus den Beratungen einer Kommission, welche im Jahie 1896 zum Studium dieser Frage niedergesetzt worden war, gingen die Vorschläge hervor, es seien in der Innerschweiz 2/s und in Bern Vs der Weizenvorräte zu lagern, und es seien ferner in Bern und in Thun je 200--250 Wagen Hafer im Vorrat zu halten (l Wagen = 10 Tonnen = 100 Kilocentuer). Die genannte Kommission kam im wesentlichen zu den gleichen Schlußfolgerungen wie das Oberkriegskommissariat, welches in dieser Angelegenheit schon wiederholt Bericht erstattet hatte.

Die Notwendigkeit und Dringlichkeit der Erstellung von Armeeverpflegungsmagazinen wurde schon im Berichte und in der Botschaft vom Jahre 1893 eingehend erörtert.

Die Gesichtspunkte, welche bei dieser Frage in den Vordergrund treten, sind im wesentlichen militärisch - strategischer uud administrativ-kommerzieller Natur. Die Magazine und Lagerhäuser, in denen zur Zeit unsere Vorräte lagern, entsprechen aber nur zum kleinsten Teile den Anforderungen, welche wir von diesen Gesichtspunkten aus an Armeeverpflegungsmagazine zu stellen genötigt sind.

So magazinieren wir mangels anderer Unterkunft ganz beträchtliche Vorräte an Weizen und Hafer in nächster Nähe der Grenze, nämlich in Morges, Romanshorn und Rorschach, und es ist einleuchteud, daß eine derartige Unterbringung von Kriegsbereitschaftsvorrätea auf die Dauer nicht angeht. Aber auch nach anderen Richtungen hin genügen die derzeitigen Magazine den Anforderungen nicht.

Armeeverpfleguugsmagazine müssen mit Rücksicht auf die Mobilisierung und die Operationen der Armee nach einem bestimmten Plane aufgebaut sein, da sie die Basis bilden sollen für die Verpflegung der Armee und der Territorialtruppen. Das ist bei den derzeitigen Magazinen nicht der Fall. In der Mehrzahl entsprechen dieselben aber auch den administrativ-kommerziellen Anforderungen nicht.

Mit Rücksicht auf einen geregelten und planmäßigen Umsatz und die Auffrischung der Vorräte unter möglichster Beschränkung von Eisenbahntransport- und Camionnagekosten sind unsere derzeitigen zahlreichen und zerstreut gelegenen Mietmagazine sehr
unvorteilhaft gelegen. Es wäre weit zweckmäßiger, die Vorräte in wenigen, militärisch und kommerziell günstig gelegenen größeren.

Magazingruppen einzulagern, auch mit Rücksicht auf eine strenge Aufsicht und Kontrolle. Wenn wir jetzt eiue Sendung Hafer, die in Antwerpen oder Rotterdam ausgeladen wird, über Mannheim

345 nach Romanshorn oder Rorschach instradieren müssen, um sie später in Bière oder Thun zu verfüttern, so erleiden wir dabei infolge des Umwegs eine ganz beträchtliche Einbuße auf der internen Eisenbahnfracht und gehen außerdem der Vergünstigung der ausländischen Tarife für direkte Instradierung verlustig. Je zahlreicher und zerstreuter die Magazine sind, desto mehr haben wir verlorene Hin- und Hersendungen von Waren und Packungsmaterial, desto größer sind auch die Déchets und natürlichen Gewichtsverluste, und um so schwieriger gestaltet sich die Kontrolle und Aufsicht. Die Erstellung von eigenen Magazinen ist schon aus diesem Grunde, aber noch mehr aus dem folgenden, auch vom ökonomischen Standpunkte aus zu rechtfertigen. Die Lagerung von Getreide kostet in den öffentlichen Lagerhäusern per Wagen à 100 Kilocentner Fr. 3 bis Fr. 4 im Monat, d. h. Fr. 36 bis Fr. 48 per Jahr. Bei einzelnen Magazinen stehen wir sogar noch höher in Miete. Auch die Kosten für Manipulationen, Einlagerung und Ausgang der Waren in den öffentlichen Lagerhäusern sind selbstverständlich so berechnet, daß letztere dabei ein Geschäft machen. Wenn wir den Tarif der öffentlichen Lagerhäuser für unseren großen Getreideschuppen bei Ostermundigen in vergleichende Berechnung ziehen, so kommen wir bei einem durchschnittlichen Lagerbestande von 210 Wagen Hafer auf einen Lagerzins von 42 X 210 = Fr. 8442 per Jahr.

In diesem Schuppen ließen sich 350--400 Waggons Weizen unterbringen. Berechnen wir für den Weizen nur Fr. 36 Lagermiete per Wagen und per Jahr, so käme die jährliche Lagerung dieses Weizens auf 36 X 375 = Fr. 13,500 zu stehen. Der Getreideschuppen kostete nun inklusive Bauterrain rund Fr. 126,000; das Haferlager ergäbe mithin eine Verzinsung von 7 % des Anlagekapitals, das Weizenlager sogar 10,7 °/o. Die Manipulationen, den Eingang und Ausgang des Getreides und namentlich auch die Distribution des Hafers an die Truppen können wir mit unserem eigenen ständigen Magazinpersonal mindestens so billig besorgen wie nach den tarifmäßigen Gebühren in den Lagerhäusern. Bedenkt man ferner, daß bei zweckmäßiger Lage der eigenen Magazine verminderte Eisenbahn- nnd Camionnagekosten entstehen, so darf man ruhig sagen, daß die Erstellung eigener Magazine schon einzig aus finanziellen Gründen nicht nur gerechtfertigt, sondern vorteilhaft
ist. Diese Frage ist so gründlieh studiert worden, daß hierüber kein Zweifel bestehen kann.

Ganz gleiche Betrachtungen lassen sich anstellen mit Rücksicht auf die Lagerung von Konserven und anderer Armeeverpflegungsmittel; das Resultat würde hier sogar noch günstiger lauten, da die Tarife für Lagerung dieser Artikel in den öffentlichen Lagerhäusern infolge des größern Wertes derselben bedeu-

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tend höher sind, als für Getreide. Fleischkonserven zahlen z. B.

pro 100 Kilozentner im Jahre Fr. 144, Zwieback sogar Fr. 180 Lagergebühr. Da nun im gleichen Räume wenigstens zweimal mehr Fleischkonserven eingelagert werden können als Hafer, so liegt es auf der Hand, wie vorteilhaft die Lagerung auch dieser Artikel in eigenen Magazinen sich gestalten würde.

Wir wollen nicht sagen, daß die Militärverwaltung in Zukunft auf die Lagerung in öffentlichen Lagerhäusern gänzlich verzichten könne. Diese werden uns nach wie vor in speciellen Fällen willkommen sein.

Es werden z. B. wie bisher, so auch in Zukunft, die Lagerhäuser in Aarau und Zürich für die Distribution des Hafers und der Konserven an die Militärschulen und -Kurse, welche auf diesen Waffenplätzen stattfinden, angemessene Inanspruchnahme finden.

Mit Bezug auf die Frage, wohin die eidgenössischen Magazine zu verlegen seien, ist man nach einläßlichen und vieljährigen Untersuchungen in den Fachkreisen zu der übereinstimmenden Ansicht gelangt, es seien zunächst zwei Hauptgruppen von Verpflegungsmagazinen zu erstellen, eine in der Innerschweiz und eine in BernThun und zwar mit der Absicht, in der Innerschweiz namentlich Weizen (2/s des Vorrates) und auch Konserven, sowie Armeeproviant aller Art für den Gotthard aufzuspeichern und in BernThun hauptsächlich Hafer und Konserven, sowie Vs des Weizenvorrates.

An diesem Plane halten wir auch hier fest.

Nun besitzen wir in Göschenen bereits zwei geräumige Magazine für Lebensmittel aller Art und für Fourage ; wir haben ferner einen Getreideschuppen der Gotthard bahn an der Station Brunnen bis zum Jahre 1903 gemietet, in welchem rund 500 Wagen Weizen eingelagert werden können; außerdem besitzen wir in Flüelen ein Magazin für Konserven. Bis zum Jahre 1903, auf welchen Termin das Mietverhältnis mit der Gotthardbahn zu Ende geht, werden daher die Magazine in der Innerschweiz den derzeitigen Anforderungen genügen. Weniger günstig sind dagegen die Magazinverhältnisse in Bern und Thun. Die Magazingruppe Bern-Thun soll als Verpflegungsbasis dienen für eine Armeeaufstellung gegen die Westfront und zugleich als Waffenplatzmagazingruppe für den bedeutenden Konsum an Lebensrnitteln und Fourage auf den Waffenplätzen Bern und Thun. In Thun besitzen wir drei Heu- und Strohschuppen auf der Allmend, ein neues Magazin
für Hafer und Heu bei den Kasernenstallungen, einige Magazinräumlichkeiten in der Kaserne und außerdem bis zum Jahre 1900 ein Mietmagazin für Lagerung von Hafer an der Bahnstation. Diese

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Magazine ermöglichen die Einlagerung von genügend Heu und Stroh für den Waffenplatzbedarf, sowie von 300,000 Portionen Fleischkonserven uad etwa 80 Wagen Hafer. Am 1. Juni 1900 verfällt der gegenwärtige Vertrag betreffend die Miete des vorhin genannten Magazins an der Bahnstation, von diesem Zeitpunkte an können daher in Thun statt 80 Wagen nur noch 20--30 Wagen Hafer untergebracht werden, was völlig unzulänglich wäre, denn der Waffenplatz Thun allein konsumiert jährlich rund 100 Wagen Hafer. Auf dem Platze Bern bestehen eigene Magazine für genügend Heu und Stroh und ein Getreideschuppen für 220 Wagen Hafer oder 350--400 Wagen Weizen. Unsere derzeitigen eigenen, Magazine in Bern und Thun sind daher zusammen geeignet für Aufnahme von : genügend Heu und Stroh, 300,000 Portionen Fleischkonserven, 250 Wagen Hafer oder statt der letztern 30 Wagen Hafer und 350--400 Wagen Weizen.

Diese Vorräte sind aber durchaus ungenügend. In Bern und Thun sollten vielmehr eingelagert werden können: 400--500 Wagen Hafer, 350 ,, Weizen, 1.000,000 Portionen Fleischkonserven und entsprechend andere Konserven (Zwieback und Suppentafeln), sowie genügend Heu und Stroh für den zweijährigen Waffenplatzbedarf.

Eine Erweiterung der Magazingruppe Bern-Thun erweist sich daher als eine dringliche Notwendigkeit, und zwar kommt dabei zunächst in Frage die Magazinanlage bei Bern bezw. in Ostermundigen.

Für die Erweiterung dieser Anlage sind erforderlich : 1. Ein Getreidemagazin für Lagerung von 350 Wagen Hafer in der direkten Verlängerung des bereits bestehenden Getreideschuppens, mit einem Erdgeschoß auf Rampenhöhe und einem ersten Stockwerk.

2. Ein Konservenmagazin, enthaltend Keller und Erdgeschoß, geeignet zur Lagerung von cirka 1,000,000 Portionen Fleischkonserven, ebensovielen Suppentafeln und 500,000 Portionen Zwieback.

3. Ein kleines Wohnhaus mit Bureau und Wohnung für den Verwalter und eine Wohnung für den Magazinwächter.

4. Eine Wage für Bahnwagen.

5. Erweiterung und Abänderung der Geleise- und Straßenanlagen.

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6. Einzäunung der ganzen Magazinanlage mittelst eines eisernen Zaunes.

Das Nähere über diese Bauten und Einrichtungen ist aus den von unserer Baudirektion ausgearbeiteten Plänen und Kostenberechnungen ersichtlich, welche wir den Akten beilegen.

Wir fügen noch folgende Erläuterungen bei : Für die projektierte Erweiterung der Magazinanlage muß ein Komplex von cirka 3743 m z Bauterrain von der Burgergemeiode Bern erworben werden. Der Preis wird voraussichtlich Fr. 3 per m 2 betragen.

Zur Lagerung der Konserven fehlte bis jetzt ein größeres geeignetes Magazin. Gerade die Konserven und zwar vor allen die Fleischkonserven erfordern aber eine besonders sorgfältige Lagerung, denn die Blechbüchsen müssen sorgfältig vor Feuchtigkeit bewahrt werden, und die Lagerräume sollen das ganze Jahr eine möglichst gleichmäßige trocken-kühle Temperatur beibehalten, um das Gefrieren des Fleisches oder das Flüssigwerden der Gelee zu verhindern. Zu große Kälte wie zu große Wärme schaden dem Konservenfleisch, verleihen demselben ein unansehnliches und unappetitliches Aussehen und fördera die lästigen ,,Zinnoxydationen" im Innern der Büchse. Zur Lagerung von Fleisclikonserven eignen sich daher am besten kühle, völlig trockene Kellerräumlichkeiten.

Das Erdgeschoß des sub 2 genannten Magazins wäre bestimmt für Lagerung von Zwieback, Suppenkonserven und dergleichen.

Eine so bedeutende und umfangreiche Magazinanlage, wie die hier in Frage stehende, bedarf einer beständigen Aufsicht und Bewachung. Zur Zeit fällt diese Aufgabe einem Nachtwächter zu, der mindestens jede Stunde einen Rundgang durch die Magazine zu machen hat. Ein einzelner Mann genügt aber weder für den Fall eines Brandausbruches noch eines verbrecherischen Überfalles, so daß mit einem Nachtwächter allein der Sache nicht Geniige gethan ist. Das unter Nr. 3 in Vorschlag gebrachte Wohnhaus würde nun gestatten, außer dem Magazinverwalter auch noch einem Magazinwächter oder Vorarbeiter Unterkunft zu bieten, womit die Sicherung der Magazine bei Tag und bei Nacht wesentlich gefördert würde.

Schließlich wäre es sehr wünschbar, die ganze Magazinanlage in zweckmäßiger Weise einzuzäunen, um den Zutritt Unberufener zu verhindern.

Was nun die Magazinverhältnisse in Thun anbetrifft, so ist zur Zeit keine Veranlassung vorhanden, dort wesentliche Veränderungen eintreten zu lassen. Wenn einmal der Mietvertrag betreffend

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·das oben erwähnte Hafermagazin am Bahnhof zu Ende geht, nämîich auf Mai 1900, wird allerdings an die Erstellung eines Hafermagazins gedacht werden müssen. Dies wird aber für die Militärverwaltung nur von Vorteil sein, denn gerade in Thun sind wir so hoch in Miete, daß ein eigenes Magazin sich als vortreffliche Kapitalanlage erweisen würde.

Der Kostenvoranschlag für die Magazinbauten bei Ostermun
Fr. 380,000

Nach unsern vorstehenden Ausführungen wird sich diese Summe reichlich rentieren.

Wir empfehlen Ihnen deshalb die Annahme des nachstehenden Beschlussesentwurfs und benützen auch diesen Anlaß, um Sie, Tit., unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 4. Oktober 1897.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Deucher.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

350 (Entwurf.)

Bnndesbeschluß betreffend

den Ausbau der Verpflegungs-Magazingruppe ber der Station Ostermundigen.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 4. Oktober 1897, beschließt: Art. 1. Dem Bundesrate wird zum Zwecke der Erwerbung von weiterem Grundeigentum auf dem sogenannten Galgenfelde bei Ostermundigen (Station) und zum Zwecke der Erstellung eines weiteren Getreidemagazins, sowie eines Konservenmagazins und eines Wohnhauses nebst sonstigen Anlagen daselbst, ein Kredit von Fr. 380,000 bewilligt.

Art. 2. Dieser Beschluß wird als dringlich erklärt und der Bundesrat mit der Vollziehung desselben beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Erstellung von Armeeverpflegungsmagazinen und den Ausbau der Magazingruppe bei der Station Ostermundigen. (Vom 4. Oktober 1897.)

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1897

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06.10.1897

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