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die Armee an unserer Grenze wacht, hat die Schweiz, teils durch offizielle, teils durch private Anregungen veranlagst, mehrere Werke zugunsten der Opfer des Krieges organisiert. Ich wünsche, dass sie sich immer weiter ausdehnen mögen. Sie sind unsere unsichtbaren Armeen. Sie weihen und heben unsere Rolle und unsere Mission der Versöhnung in der Welt. Auf dem Gebiete der Menschlichkeit und christlicher Wohltätigkeit begegnen sich die Sympathien aller und verschwinden und mildern sich die Gegensätze.

Diejenigen, die ein Unglück gemildert, eine Wunde gepflegt, eine Träne getrocknet, einer Verzweiflung Trost gebracht haben, haben nicht nur ein gottgefälliges Werk verrichtet, sondern sich auch um das gemeinsame Vaterland verdient gemacht.

Von diesen Gefühlen bewegt, trinke ich, geehrte Herren und Miteidgenossen, auf das Wohl der Stadt Murten und des Heeres, indem ich, beides verbindend, Sie einlade, mit mir zu rufen : Es lebe die Schweiz !

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 19. Juni 1915.)

Das Schweiz. Finanzdepartement (Staatskasse) hat folgende Schenkungen erhalten, deren Betrag wie folgt überwiesen wurde: I. Dem Fonds für spezielle militärische Zwecke: Fr. 1935 Check auf Paris = Schweizer Franken 1880. 60, als Ertrag einer Sammlung unter den Schweizern in Salvador, durch Vermittlung des schweizerischen Konsuls in Salvador.

H. Dem Notstandsfonds für Hülfsbedürftige : a. Fr. 5000 vom schweizerischen Unterstützungsverein Helvetia zu Konstantinopel durch Vermittlung der schweizerischen Kreditanstalt in Zürich; b.. £ 100 à 25. 38, abzüglich Spesen, = Fr. 2488. 45, als Ergebnis weiterer Sammlung unter den in Neuseeland niedergelassenen Schweizern, durch Vermittlung des Herrn Konsuls Streiff in Auckland ;

689 c. Fr. 800 von Frau Ingenieur Lüscher-Hübscher, in Basel, als Ergebnis des Verkaufes einer Postkarte ,,Vom Weltkrieg umtobttt und freiwilliger Gaben ; d. Fr. 50 von der Evangelischen Kirchgemeinde in Samaden, durch Vermittlung der Engadinerbank Töndury & Cie. in Samaden.

III. Dem Fonds für freiwillige Kriegssteuer: a. Fr. 705. 50 von Herrn T. Müller in Mailand, durch Vermittlung des schweizerischen Konsuls in dorten ; b. Fr. 100 von einem ungenannt sein Wollenden ; o. Fr. 50 von einem ungenannt sein wollenden Schweizerbürger.

IV. Der eidg. Winkelriedstiftung : Fr. 769. 95, Saldo der in der Schweizerkolonie in Rio de Janeiro veranstalteten Sammlung.

V. Dem schweizerischen Roten Kreuze : a. Fr. 2087. 60, Saldo der unter den Schweizern in den Staaten Rio Grande do Sul und Santa Catharina veranstalteten Sammlung ; b. Fr. 258. 05 von Herrn Albert Suter in Manaos ; diese drei letzten Beträge sind durch Vermittlung des schweizerischen Generalkonsuls in Rio de Janeiro zugekommen.

Die Schenkungen werden bestens verdankt.

(Vom 23. Juni 1915.)

Dem Kanton F r ei b ü r g wird an die zu Fr. 195,973 veranschlagten Kosten der Entwässerung in den Gemeinden Tavel, Düdingen und St. Anton ein Bundesbeitrag von 20 % zugesichert, höchstens Fr. 39,194.

Wahlen.

(Vom 23. Juni 1915.)

Militär département.

Schiesskarte n bureau.

Topograph II. Klasse des Schiesskartenbureaus für Befestigungen : Kissling, Theodor, zurzeit Topograph III. Klasse des genannten Bureaus.

690 Topograph III. Klasse des Schiesskartenbureaus für Befestigungen : Sturzenegger, Hugo, von Reute (Appenzell A.-Rh.), Grund buchgeometer, seit dem Frühjahr 1913 Aushülfsangestellter des vorgenannten Bureaus.

Oberkriegskommissariat.

Chef des Verpflegungs- und Magazinbureaus des Oberkriegskommissariates : Major Richner, E., von Gränichen, zurzeit Kanzleisekretär I. Klasse beim Oberkriegskommissariat.

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Bekanntmachungen von

Departementen uri andern Verwaltungsstellen des Elfe Zollbehandlung von Postsendungen an Kriegsgefangene im Auslande.

Es wird hiermit bekanntgegeben, dass Postsendungen zollpflichtigen Inhaltes an Kriegsgefangene in den kriegführenden Ländern beim Eingang in die Schweiz nur dann zollfrei behandelt werden können, wenn sie direkt an das internationale Komitee des Roten Kreuzes in Genf adressiert oder dann zum direkten Transit durch die Schweiz aufgegeben sind, nicht aber solche, die an Konsulate, Geschäftshäuser oder Privatpersonen in der Schweiz eingehen, um durch deren Vermittlung an die betreffenden Kriegsgefangenen weiter spediert zu .werden. Sendungen letzterer Art mit zollpflichtigem Inhalt werden bei der Einfuhr verzollt und eine Rückvergütung des Zolles ist ausgeschlossen.

B e r n , den 22. Juni 1915.

(2.).

Schweiz, Oberzolldirektion.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

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Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1915

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

26

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

30.06.1915

Date Data Seite

688-690

Page Pagina Ref. No

10 025 784

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