372

# S T #

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Ausdehnung der Konzession der Rhätischen Bahn auf die Linie Martinsbruc - Finstermünz - schweizerischösterreichische Grenze bei Schalkel.

(Vom 22. März 1910.)

Tit.

Durch Bundesbeschluss vom 21. Juni 1907 (E. A. S. XXIII, 110) ist die Konzession der Rhätischen Bahn auf die Linie Martinsbruck-Finstermünz-schweizerisch-österreichische Grenze bei Schalkel ausgedehnt worden. Gemäss Ziffer l dieses Beschlusses hätten die vorschriftsmässigen technischen und finanziellen Vorlagen für die fragliche Linie binnen einer Frist von 24 Monaten, vom 1. Juli 1907 an gerechnet, eingereicht werden sollen. Die Rhätische Bahn hat uns jedoch bis 1. Juli 1909 weder die erforderlichen Vorlagen noch ein Gesuch um Verlängerung der Frist zur Einreichung derselben zugestellt. Ihre Konzession ist daher für die Strecke Martinsbruck-Landesgrenze am 1. Juli 1909 erloschen.

Mittelst Eingabe vom 24. Januar 1910 ersucht nun die Rhätische Bahn um die Erneuerung ihrer Konzession, soweit sich dieselbe auf die Strecke Martinsbruck-Landesgrenze bezieht.

Wie dem Konzessionserneuerungsgesuch zu entnehmen ist, war die Bahngesellschaft im Glauben, dass die Frist zur Einreichung der Vorlagen für diese Linie die nämliche sei, wie für die

373

weiteren noch nicht gebauten Strecken (St. Moritz-Malqja-Castar segna und Schuls-Martinsbruck) und dass sie somit erst am 10. Oktober 1912 ablaufe. Unter Hinweis auf ihre Konzessionsvorlage vom 9. März 1907 nimmt die Gesellschaft von einer einlässlichen Begründung ihres Begehrens Umgang und betont lediglich, dass sie durch die bestimmte Ablehnung, welche eine Anregung betreffend Anschluss an das tirolische Eisenbahnnetz beim sogenannten Einräumerhaus oberhalb Martinsbruck, von Seiten der österreichischen Regierung anlässlich der Trassenrevision in Pfunds am 2./3. April 1909 erfahren habe, veranlasst werde, auch jetzt den Anschluss in Pfunds beizubehalten. Die Hauptrichtung der Linienführung von Martinsbruck bis zum Schalkelhof bleibe somit gegenüber der Vorlage vom Jahre 1907 unverändert.

Die Bahngesellschaft drückt ferner den Wunsch aus, dass die Frist zur Binreichung der vorschriftsmässigen Vorlagen für die Linie Martinsbruck-Landesgrenze bis zum 10. Oktober 1912 erstreckt werden möchte, damit Übereinstimmung mit der analogen Frist für die übrigen in der Hauptkonzession inbegriffenen aber noch nicht finanzierten Strecken der Rhätischen Bahn herrsche.

In seiner Vernehmlassung vom 4. März 1910 empfiehlt der Kleine Rat des Kantons Graubünden das Gesuch der Rhätischen Bahn. Auch wir sehen uns zu Einwendungen nicht veranlasst und empfehlen Ihnen daher den nachstehenden Beschlussesentwurf zur Annahme.

Genehmigen Sie, Tit., auch bei diesem Anlasse, die Versicherung unserer ausgezeichneten Hochachtung.

Bern., den 22. März 1910.

Im Namen des schweiis. Bundesrates, Der Bnndespräsident: Comtesse.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schatzmann.

374

(Entwurf.)

Bundesbeschluss betreffend

Ausdehnung der Konzession der Rhätischen Bahn auf die Linie Martinsbruck - Finstermünz - schweizerisch-Österreichische Grenze bei Schalkel.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht 1. einer Eingabe der Direktion der Rhätischen Bahn vom 24. Januar 1910; 2. einer Botschaft des Bundesrates vom 22. März 1910, beschliesst: I. Die durch Bundesbeschluss vom 10. Oktober 1902 (E. A. S. XVIII, 176) erteilte, durch Bundesbeschluss vom 21. Dezember 1904 (E. A. S. XX, 249) erweiterte, und durch Bundesbeschluss vom 21. Juni 1907 (E. A. 8. XXIII, 110) auf die Linie Martinsbruck-Finstermünz-schweizerisch-österreichische Grenze bei Schalkel ausgedehnte einheitliche Konzession für das Netz der Rhätischen Bahn wird neuerdings unter den gleichen Bedingungen auf die Linie Martinsbruck-Landesgrenze bei Schalkel ausgedehnt, mit der Massgabe, dass die sub Ziffer l des Bundesbeschlusses vom 21. Juni 1907 festgesetzte Frist zur Einreichung der technischen und finanziellen Vorlagen für diese Linie bis zum 10. Oktober 1912 verlängert wird.

II. Der Bundesrat ist mit der Vollziehung dieses Beschlusses, welcher am 1. Mai 1910 in Kraft tritt, beauftragt.

-~SS>-

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Ausdehnung der Konzession der Rhätischen Bahn auf die Linie Martinsbruck - Finstermünz schweizerischösterreichische Grenze bei Schalkel. (Vom 22. März 1910.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1910

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

13

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

30.03.1910

Date Data Seite

372-374

Page Pagina Ref. No

10 023 701

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.