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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Erstellung von Getreidemagazinen bei der Station Altdorf.

(Vom 18. März 1910.)

Tit.

Am 9. Dezember 1891 ging der Bundesversammlung eine Botschaft des Bundesrates zu, mittelst welcher Kredite für die Kriegsbereitschaft der Armee gefordert wurden.

Es sind dabei verschiedene Anschaffungen vorgeschlagen worden, darunter auch die Beschaffung von Weizen und Hafer, weil festgestellt wurde, dass die Vorräte, die sich im Lande in Privatbanken befinden, in gewissen Jahreszeiten sehr gering sind und ihr Bestand sehr schwankt. Die Verpflegung der Armee in kritischen Zeiten wurde deshalb nicht als gesichert angesehen.

Aus diesem Grunde ist beantragt worden, für die Landesverteidigung den Bedarf an Weizen und Hafer für Auszug und Landwehr durch Anlage entsprechender Vorräte für im Minimum zwei Monate sicherzustellen. Es wurde angenommen, dass für die gleiche Zeit etwa der sonst noch im Lande befindliche Vorrat a°n Getreide und Mehl für die Bevölkerung ausreichen würde ; das letztere trifft heute aber nicht mehr zu.

Bei der Anlage von Getreidevorräten für die militärischen Bedürfnisse wurde die Möglichkeit in Erwägung gezogen, dass nach Ausbruch eines Krieges mit diesen Vorräten einer eventuell plötzlich eintretenden Brotverteuerung, die umso eher zu erwarten wäre, wenn auch der Bund für die Armee Vorräte aufkaufen müsste, einigermaßen begegnet werden könnte.

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Durch Beschluss vom 29. Januar 1892 haben die eidgenössischen Räte den Bundesrat ermächtigt, die für die Verpflegung der Armee unentbehrlichen Vorräte an Weizen und Hafer zu beschaffen (Art. 4 des bezüglichen Bundesbeschlusses). Der Umfang der Vorräte wurde also nicht bestimmt begrenzt und wohl mit Recht, da er sich Zweck und Umständen anpassen soll.

In Ausführung dieses Beschlusses sind dann im September 1892 978 Wagenladungen südrussischer Weizen beschafft worden.

Da eigene Getreidespeicher fehlten, wurden diese Vorräte in den öffentlichen Lagerhäusern in Genf, Morges, Bern, Ölten, Luzern und Brunnen untergebracht. In Ölten, Aarau und Romanshorn wurden etwa 700 Wagen Hafer ebenfalls in solchen. Lagerhäusern einmagaziniert. Für die Inanspruchnahme dieser und anderweitiger Lagerhäuser musste ein Miet- (Lager-)Geld entrichtet werden.

Die extrem gelegenen Lager in Genf, Morges und Romanshorn gaben vom militärischen Standpunkte aus zu Bedenken . Anlass, ebenso die Lager in Ölten und Aarau. Durch die Belegung der erwähnten öffentlichen Lagerhäuser wurde übrigens dem Handelsgetreide der Platz weggenommen. Zu gewissen Zeiten, wann der Getreidehandel grosse Einkäufe macht -- es geschah dies im Jahre 1897 und seither wiederholt -- könnte die Belegung der öffentlichen Lagerhäuser mit Militärvorräten sehr ungünstig auf die Getreideversorgung wirken, indem sich der Handel dadurch zu helfen sucht, dass er Getreide- und Fouragesendungen entweder in Genua und Marseille anhält und unterbringt oder sie über die Nordseehäfen Antwerpen-Rotterdam einliefern lasst, um sie in Mannheim und Ludwigshafen einzulagern.

Solche Situationen müssen die Kriegsbereitschaft sehr beeinträchtigen, indem die Getreideversorgung des Landes wesentlich darunter zu leiden hätte. Hunderte von Wagenladungen Gé.treide würden so ausserhalb des Landes ihrer weiteren Bestimmung harren, sie kämen vorläufig nicht in das Land und es würde so zum Teil aufgehoben, was mit der Anlage von Militärvorräten bezweckt worden war.

Der Ernst dieser Sachlage für den Kriegsfall wies auf die Pflicht hin, die Lagerhäuser der Bahnen in Brunnen, RènensMorges, Romanshorn, Rorschach und teilweise auch in Ölten von den Militär verraten zu entlasten und diese in eigenen i Magazinen unterzubringen, um wieder freien Raum für das Handelsgetreide zu schaffen. Es wurde daher die Frage der Erstellung eigener Magazine durch Organe des Militärdepartements unter Heranziehung

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von Fachmännern einlässlich geprüft und den eidgenössischen Räten am 19. Juni 1893 eine Botschaft hierüber vorgelegt.

Durch Bundesbeschluss vom 20. Dezember 1893 bewilligten die eidgenössischen Räte den nötigen Kredit für den Ankauf von Land auf dem Galgenfelde bei Bern und für den Bau eines grossen, zirka 400 Wagenladungen à 10 Tonnen fassenden Getreideschuppens und zwei kleinerer Schuppen für Heu und Stroh.

Im Laufe der Jahre wurden ferner gebaut: drei weitere Schuppen für Fourage auf dem Galgenfeld bei Bern (Bundesbeschluss vom 22. Mai 1895), ebendaselbst ein zweites Getreidemagazin, ein Konservenmagazin, ein Wohnhaus und andere akzessorische, dem Magazin- und Expeditionsdienst dienende Anlagen (Bundesbeschluss vom 17. Dezember 1897), ein Hafermagazin in Thun (Bundesbeschluss vom 14. Dezember 1898) und ein Getreidemagazin bei der Station Seewen-Sehwyz (Bundesbeschluss vom 28. Juni 1901).

Heute sind diese Magazine alle überfüllt, was daher rührt, dass die in den öffentlichen Lagerhäusern magazinierten Vorräte an Weizen und Haler nach Tunlichkeit darin untergebracht wurden und weil sich der Bedarf' und somit auch die Vorräte an Hafer nahezu verdoppelt haben. Auch der Bedarf an Heu und Stroh ist wesentlich grösser geworden.

Dieser Mehrbedarf beruht darauf, dass die Militärschulen und -kurse nun in der Hauptsache aus den eidgenössischen Magazinen mit Fourage versorgt ' werden, während früher die Bezüge für die Waffenplätze direkt bei den Lieferanten gemacht wurden.

Die Lieferung in Regie ist vorteilhaft in mehrfacher Richtung. Sie sichert für alle Fälle eigene Vorräte, über die jederzeit disponiert werden kann ; sie macht die Verwaltung im allgemeinen und auch von Preisschwankungen unabhängiger und ermöglicht Ersparnisse und eine bessere Auswahl der Qualität.

Jetzt kann nicht einmal ein Jahresbedarf der Militärschulen und -kurse an Heu und Stroh in den Magazinen untergebracht werden. Könnten die Vorräte verdoppelt oder wesentlich erhöht werden, so wäre es möglich, für den Einkauf gute Ernte- und Marktkonjunkturen auszunützen, Ersparnisse zu machen, indem Fehljahre und hohe Preise umgangen werden könnten, die Durchschnittsqualität noch mehr zu heben und mit dem allem der Armee und dem Lande im Kriegsfalle einen grossen Dienst zu leisten. Es sollte also ermöglicht werden, wesentlich mehr als einen Jahresbedarf einkaufen und gut unterbringen zu können.

295 Ganz ähnlich verhält es sich mit dem Getreide. Zwar werden nicht mehr, wie in der ersten Zeit, die Gesamtvorräte jährlich ·erneuert, sondern es wird nur ein Teil davon umgesetzt, wobei Zeit und Quantität des Umsatzes sich ganz nach den Rlarktverhältnissen richten. Es wird dabei namentlich auch darauf Bedacht genommen, dem Handel nicht zu schaden.

Die Anlage grösserer Vorräte hängt aber vor allem vom Umfange der verfügbaren Magazinräume ab. Die gegenwärtigen genügen und entsprechen den Anforderungen zweckmässiger Unterbringung des Getreides nicht.

Für Weizen sollten ganz neue Magazine mit die Haltbarkeit der Frucht begünstigender Konstruktion und Einrichtung ·erstellt und die jetzigen Getreidemagazine ganz oder doch grösstenteils der Unterbringung von Hafer eingeräumt werden.

Die Waffenplätze Bern und Thun verbrauchen am meisten Fourage, ersterer wegen des Kavallerie-Remontendepots, letzterer -wegen der Pferderegieanstalt und als Artilleriewaffenplatz. Die Magazine in Thun und auf dem Galgenfelde (Ostermundigen) bei Bern sollten daher ausschliesslich für Fourage- und Haferunterbringung zur Verfügung stehen. Ein Getreidetnagazin in Ostermundigen, das wegen Auftreten der Getreidemotte geleert werden musste, ist für diesen Zweck schon in Verwendung gezogen ·worden, und das andere, in dem noch zirka 130 Wagen Weizen liegen, sollte ebenfalls zur Lagerung von Hafer benutzt werden können.

Bern und Thun sollten Zentren der Fouragelagerung werden.

Der Weizen und auch ein Teil der Hafervorräte würden am besten in der Zentralschweiz plaziert, Hafervorräte, weil die Waffenplätze der Zentral- und Ostschweiz daraus versorgt werden könnten. Das Magazin in Seeweu-Schwyz wäre hierzu geeignet.

Der Weizen, in der Zentralschweiz gelagert, läge seinem Umsatzgebiete bedeutend näher, das sich in der Hauptsache in ·der Zentral- und Ostschweiz findet. In der Zentralschweiz sodann treffen direkte Verkehrslinien von den Landungshäfen des Nordens und des Südens zusammen. Die Transporte ab diesen Häfen lassen sich direkt vollziehen, und auf diese Weise können die ·damit verbundenen Vorteile billigerer Tarife bei der Réexpédition der Ware auch ausgenützt werden. Ausserdem würden alle Ankaufssendungen direkt in militärisch gesicherte Lage und von Anfang an an den richtigen Ort gelangen, wodurch ebenfalls allerlei Unkosten vermieden werden könnten.

296 Die Magazinierung von Vorräten gleicher Art in naher Gruppierung erleichtert die Überwachung und Besorgung. Der Betrieb des Magazindienstes gestaltelt sich rationeller und billiger.

Von der Zentralschweiz aus sind die Vorräte auch leicht nach allen Richtungen instradierbar.

Wohl kann eingewendet werden, dass in Ostermundigen spezielle Getreidemagazine errichtet worden seien und dass sie für diesen Zweck auch verwendet werden sollten ; allein es liegt ein sehr dringender Grund vor, sie als Magazine für Weizen aufzugeben. Diese Magazine sind aus Holz konstruiert. Dieses leistet der Einnistung und Verbreitung von schädlichen Insekten (Kornwurm und Getreidemotte) grossen Vorschub. Gerade in diesen Magazinen trat im Sommer 1905 zum erstenmal die Getreidemotte auf, die ihre Eier an die Säcke, auf den Weizen und in das Holzwerk legt, woraus dann der weisse Kornwurm entsteht. Dieser zeigte sich im Herbst 1905. Im folgenden Jahre' fand sich dieses Insekt auch im Getreidemagazin Seewen-Schwyz, und während 31/2 Jahren musste dagegen hart angekämpft werden.

Ein wirksames Vertilgungsmittel, das dem Getreide keinen Schaden zugefügt hätte, fand sich nicht. Die von dem Insekt befallenen Vorräte mussten sobald als tunlich liquidiert werden; es konnte dies ohne Verlust geschehen. Manuelle und maschinelle Behandlung des infizierten Weizens hätten grosse Kosten verursacht. Diese letztern Einrichtungen sind überhaupt kostspielig und sind kein dringendes Bedürfnis, wenn die Magazine richtig konstruiert sind.

Das beste Mittel war gänzliches Ausräumen der betreffenden Magazine, Ausschwemmen des Holzwerkes und Gebälkes, in dessen Rissen und Ritzen sich der Kornwurm einpuppte, sowie das Scheuern des Bodens mit scharfer Lauge. Sehr günstig wirkte auch das Leerhalten der Magazine während mehrerer Monate, insbesondere während der Zeit, in der das Insekt, das sich sehr rasch und stark vermehrt, seine Wandlung durchmacht, und das Belegen der Räume mit ändern Waren, z. B. Hafer, der dem Insekt weniger behagt.

Auch die Feuchtigkeit der Luft, die in Magazine aus Holz leicht Eingang rindet, schadet dem Getreide. Darum empfiehlt es sich, die Magazine dieser Konstruktion für die Aufbewahrung der Getreidevorräte nicht weiter zu benutzen und Magazine zu erstellen, die sich dazu eignen und hinreichenden Raum bieten, um allen
Eventualitäten gewachsen zu sein.

Es wurden im Jahre 1909 Getreidemagazine in Deutschland und in Genua besichtigt, um deren Einrichtung zu studieren.

Nach den gemachten Studien und gesammelten Erfahrungen ist vor allem nötig, die Magazine, in denen Getreide aufbewahrt

297 werden soll, aus Stein und Eisen zu erbauen; Holz darf gar nicht Verwendung finden.

Die Magazine müssen ermöglichen, den Luftwechsel nach Belieben zu reglieren. Sie müssen in Abteilungen getrennt werden, damit durch Insekten oder anderweitig infizierte Waren isoliert werden können. Das System der Silos ist mitzuverwenden, da es eine längere Aufbewahrung trockenen Getreides ermöglicht.

Von grosser Wichtigkeit ist, wie schon betont, hinreichender Raum. Er darf nicht nach dem Volumen der Vorräte allein bemessen werden, sondern es muss soviel freier Raum als möglich bereit stehen, einerseits um die Manipulationen des Umsatzes zu erleichtern, anderseits um bei Infektion des Getreides durch Isolierungen etc. dem Übel steuern und in günstigen Erntejahren grössere Einkäufe unterbringen zu können, ohne dass die Magazine überfüllt werden.

Der Mangel an Raum hat im Jahre 1908, als die Getreidemotte sich eingenistet hatte, dazu geführt, dass die Vorräte von 1000 Wagen Weizen auf 700 reduziert werden mussten, und das zu einer Zeit, als die Vorräte an Handelsgetreide und Mehl im Lande sich auf dem grössten Tiefstande befanden. Solche verhängnisvolle Situationen müssen vermieden werden, wenn die Getreideversorgung für den Kriegsfall ihren Zweck erfüllen soll.

Wir sollten im Minimum 1500 Wagen Weizen à 10 Tonnen zu 100 Kilozentner, ebensoviele Wagen Hafer und Vorräte an Heu und Stroh, entsprechend mindestens einem Bedarf der Militärschulen und -kurse für 2 Jahre, einmagazinieren können, ohne im Räume eingeengt zu werden; es sollte freier Raum genügend bleiben für die Aufnahme der Neuankäufe, die sich zeitlich nicht immer genau decken mit dem Umsätze. Das trifft bei der Fourage, namentlich aber beim Weizen zu.

Im Jahre 1895 wurden die Vorräte an Weizen auf 1000 Wagen ergänzt, und, um das Umtauschgeschäft für den Bund zweckmässiger und vorteilhafter zu gestalten, wurden sie zeitweise bis auf 1200 und 1300 Wagen erhöht, besonders wann die Erntejahre, wie im Jahre 1909, gut waren. Diese Erhöhung der Vorräte gestattete einen sukzessiven Umsatz von Teilpartien, 200 bis 300 Wagen, ohne unter den eisernen Bestand von 1000 Wagen herabgehen zu müssen und die Kriegsbereitschaft zu gefährden.

Gegenwärtig verfügen wir über zirka 1350 Wagen Weizen, à 10 Tonnen.

298 In einem der Getreidemagazine in Ostermundigen lagern :zirka 130 Wagen, im Magazin in Seewen-Schwyz zirka 443 Wagen und in den Lagerhäusern der Gotthardbahn in Brunnen und Altdorf zirka 766 Wagen. Die letztgenannten Lagerhäuser sollten jedoch, wie schon angedeutet, tunlichst für das Handelsgetreide freigehalten werden. Sie sind auch nicht so beschaffen, dass sie eine lange Lagerung desselben Weizens ermöglichen.

Sie wurden in Anspruch genommen, als die Getreidemotte auftrat und die Vorräte von Renens-Morges nach der Zentralschweiz instradiert werden mussten (1906), sowie bei Neuankäufen.

Diese Lagerung ist übrigens ziemlich kostspielig. Wir bezahlen jährlich zirka Fr. 27,600 an Lagergeld, Manipulations-, Ein- und Auslagerungsspesen nicht inbegriffen.

Die Lagerung in eigenen Magazinen ist billiger. Nach den Berechnungen des Oberkriegskommissariates betragen die Kosten ·der Lagerung eines Wagens Weizen à 10 Tonnen in öffentlichen Lagerhäusern Fr. 36 pro Jahr, exklusive früher erwähnte Nebenkosten. Bei einem neuen, eigenen Magazin, das 1000 Wagen fassen und vollständig ausgenutzt würde, wäre also nach diesem Ansätze der Lagerzins auf Fr. 36,000 zu berechnen, was der Verzinsung eines Kapitals von zirka Fr. 1,000,000 zu 3 1 /z % gleichkommt, und wenn nur zirka 700 Wagen darin eingelagert würden, wofür das Lagergeld auf Fr. 25,200 zu berechnen wäre, ;so würde dieses immer noch der Verzinsung einer Kapitalanlage von Fr. 700,000 à Bl/a °/o oder von Fr. 630,000 à 4 % gleichkommen. Ganz abgesehen von den Vorteilen eigener Magazine, lässt sich eine solche Kapitalanlage wohl rechtfertigen, umsomehr, wenn der äusserst wichtige Zweck richtig gewürdigt wird.

Wir möchten daher den Bau von zwei neuen Getreidemagazinen an der Gotthardlinie in Altdorf mit einem Fassungsvermögen von zusammen 1500 Wagen angelegentlichst befürworten. Das eine der Magazine wäre für 1000 Wagen Weizen zu berechnen und in 12 Abteilungen zu teilen: das andere sollte 500 Wagen aufnehmen können und nach dem Silos-System eingerichtet werden, damit die ganz trockenen Weizen darin ein.gelagert werden können. Im grösseren würde der weniger trockene Weizen untergebracht.

Zu den feuchten Weizen gehört der inländische. Sein Feuchtigkeitsgrad steigt bis auf 20 °/o und daher ist er nicht lagerfähig.

Der jeweilen im Herbst eingekaufte Schweizerweizen wird .aus diesem Grunde schon im folgenden Frühjahr vermählen und mit */4 jbis YS Mehl aus südrussischem Kraftweizen vermischt

299 Tsur Brotbereitung auf grösseren Waffenplätzen verwendet. Wir verweisen diesbezüglich auf die Geschäftsberichte.

Im Jahre 1893 wurden die bis dahin unerheblichen Hafervorräte auf einen Bestand von zirka 700 Wagen erhöht. Der Hafer ist hauptsächlich aus Nord- und Südrussland und aus Deutschland bezogen worden. Diese Provenienzen werden auch heute noch benutzt. Der Hafer wird vorab auf den Waffenplätzen Thun, Bern, Aarau, Zürich und Frauenfeld verbraucht. Jetzt betragen die Vorräte zeitweise bis zu 1400 Wagen, weil sich der Bedarf der Militärschulen und -kurse in den letzten 10 Jahren mehr als verdoppelt hat und weil wegen der letztjährigen günstigen Ernte grössere Ankäufe sich als vorteilhaft erwiesen. Im Jahre 1909 betrug der Verbrauch 61,600 Kilozentner oder 616 Wagen à 100 Kilozentner. Wird der Vorrat auf 1500 Wagen erhöht, so ist für einen etwa 21/sjährigen Bedarf der Militärschulen und -kurse gesorgt. Auch der tiefste Stand der Vorräte kurz vor den grossen Einkäufen wird daher bei einer Mobilmachung immer noch für etwa 40 bis 50 Tage ausreichen, den Tagesbedarf der Armee, inklusive die Anstalten des Territorialdienstes, auf zirka 20 Wagen berechnet. Das ist indessen eine kurze Zeit. Die Erhöhung der Vorräte an Hafer auf 1500 Wagen ist demnach «ine kaum anfechtbare Forderung, und für deren Unterbringung sollte über die Getreidemagazine in Thun, Ostermundigen und Schwyz verfügt werden können.

° Der Heu- und Strohbedarf hat irn Laufe der Jahre, gleich · dem Haferbedarfe, stark zugenommen. Im Jahre 1909 wurden zirka 45,000 Kilozentner Heu und zirka 26,000 Kilozentner Stroh, zusammen mehr als 1400 Eisenbahnwagenladungen zu 50 Kilozentnern aus den Magazinen des Bundes an Militärschulen und -kurse abgegeben.

Der Bedarf an Heu wird soweit als möglich aas inländischen Produkten gedeckt, während inländisches Stroh wenig angeboten wird. Das Stroh wird namentlich aus Frankreich bezogen.

Im Herbst 1908 galt das gute ostschweizerische Heu Fr. 11 und mehr (100 kg) franko Verladestation, französisches Heu aber nur Fr. 7--8 franko Grenze. Wir mussten uns daher an das französische Heu halten, obschon wir das schweizerische sonst bevorzugen, weil es qualitativ über dem französischen steht. Da auch der Handel sehr viel französisches Heu einführte, so gingen im Frühjahr 1909 die Preise für schweizerisches auf zirka Fr. 9 pro 100 kg zurück. Hätte nicht Mangel an Platz bestanden, so wäre es möglich gewesen im Frühjahr 1909 diese Marktkonjunktur zu

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benutzen und gutes schweizerisches Heu einzukaufen. Aus demselben Grunde konnten auch die günstigen Marktverhältnisse für Stroh nicht ausgenützt werden. Bin Ankauf von 10,000 Kilozentnern Stroh der Ernte 1908 über den Jahresbedarf hinaus hätte uns mit Rücksicht auf die Strohpreise im Herbst 1909, die um Fr. 2 per 100 kg höher standen, einen finanziellen Vorteil von zirka Fr. 20,000 gebracht, während, wenn jedes Jahr der Abgang infolge der knappen Vorräte gedeckt werden m u s s, in Fehljahren hohe Preise bezahlt und manchmal zudem Ware von geringer Qualität erworben werden muss. Bedenkt man ferner, dass im Sommer die Heuvorräte bei Privaten äusserst klein sind und Stroh überhaupt mangelt, so ist klar, dass die Anlage eines grösseren Vorrates über den Jahresbedarf der Militärschulen und -kurse hinaus auch eine Beruhigung für den Kriegsfall böte.

Unter den jetzigen Umständen ist die Kriegsbereitschaft hinsichtlich der Heu- und Strohversorgung ganz ungenügend gesichert und dem Zufalle anheimgestellt. Bessere Vorsorge für hinreichende Räume zur Aufnahme genügender Kriegsvorräte an Heu und Stroh ist demnach dringend geboten. Auch der Bau weiterer Fourage magazine wird also nicht zu umgehen sein.

Wir haben schon weiter vorn darauf hingewiesen, dass sich Altdorf sehr gut für die Getreidelagerung eignet; die verschiedenen Gründe, die dafür sprechen, sind dort genannt worden.

Die Station Altdtfrf liegt an der direktesten Zufahrtsroute für Südrussland, das für unsere Lagerweizen allein in Frage kommt.

Als Bauplatz für die neuen Getreidemagazine in Altdorf kann allein derjenige Teil des sogenannten Reusschachens in Betracht fallen, der sich südlich von den Getreidelagerhäusern der Bundesbahnen zwischen der Bahnlinie und der Reuss hinzieht, weil hier allein, in unmittelbarer Nähe der Station Altdorf, die Erstellung eines Industriegeleiseanschlusses günstig erfolgen kann.

Behufs Erwerbung der in Frage kommenden Bodenparzellen ist unsere Baudirektion mit den verschiedenen Eigentümern in Kaufsunterhandlungen getreten, die schliesslich zu einem für die ^Eidgenossenschaft annehmbaren Resultat führten. Mit vier Grundbesitzern konnten Kaufverträge zum Preise von Fr. 1.20 bis Fr. 1. 50 pro m 2 abgeschlossen werden, während die Unterhandlungen mit dem ,,Engern Korporationsrat Uria, der den unannehmbaren Preis von
Fr. 2. 50 pro m 2 Boden stellte, resultatlos verlaufen sind. Die projektierte Anlage kann übrigens auch ohne Zuzug des Landes des letztern ausgeführt werden; für die Eidgenossenschaft hätte sie nur den Vorteil gehabt, dass die Grenze

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gegen die Reuss zu regelmässiger geworden wäre und das Abhubmaterial auf kürzere Distanz hätte abgelagert werden können.

Der Gesamtinhalt des zur Erwerbung vorgesehenen Terrains beträgt 70,745 m2. Es ist damit die Möglichkeit gegeben, später die Anlage, wie aus dem Situationsplan ersichtlich, zu erweitern.

Mit dem Terrain müssen auch zwei reparaturbedürftige Gebäude mit Scheunen, das eine für Fr. 11,000 und das andere für Fr. 8000 übernommen werden. Es ist vorgesehen, beide Gebäude instandzustellen, um in dem einen einen Aufseher unterzubringen und das andere samt dem nicht überbauten Land zu verpachten.

Zwei der zu erwerbenden Parzellen haben ein Wegrecht über den Bahnkörper zu den jenseits der Bahnlinie liegenden Parzellen. Für die Ablösung dieses "Wegrechtes müssen bei ·einem Grundstück Fr. 500 besonders vergütet werden, während beim ändern Grundstück das Entgelt für die Ablösung im allgemeinen Preise inbegriffen ist.

An Bauten sind für einmal längs der Bahnlinie ein Getreidemagazin zur Aufnahme von 1000 Wagen Weizen weniger trockener Jahrgänge in Säcken (Magazin Nr. 1), südlich davon in einem Abstand von 20 m ein Getreidemagazin zur Aufnahme von 500 Wagen Weizen ganz trockener Jahrgänge (Magazin Nr. 2) und zwischen Magazin Nr. l und den Lagerhäusern der Bundesbahnen ein kleines Bureaugebäude vorgesehen.

Der vorgesehene Bauplatz gestattet jedoch die Erstellung einer zweiten Reihe von Magazinen, welche parallel zur vordem Reihe mit einem Abstand von 20 m erstellt werden können und Platz für weitere 2500 Wagen Weizen bieten würden.

Die Lage der Magazine ist so projektiert, dass die Erstellung eines Geleiseanschlusses an die Bahnlinie möglich ist, der auch mit den grössten Maschinen befahren werden kann.

Abweichend von der bisherigen Anlage von Getreideschuppen, ist Magazin Nr. l der Länge nach in 6 Abteilungen getrennt, von denen die beiden äussersten je 36 m und die vier innern je 32 m lang sind. Jede dieser 6 Abteilungen besteht im Erdgeschoss aus einem 4 m hohen Magazin in der Höhe der Eisenbahnwagenbrücken und einem 3,so m hohen Magazin im 1. Stock. Diese obern Magazine sind mit den entsprechenden untern je weilen mittelst einer Treppe und zwei Lastaufzügen verbunden.

302 Längs der Ostseite des ganzen Magazines läuft ein Perron von 1,20 m Breite und ein Vordach aus Wellblech von 4 m Breite.

Zur Aufbewahrung von Weizen ganz trockener Jahrgänge, ohne Säcke, haben sich an grossen Handelsplätzen seit Jahren sogenannte Silos als von grossem Vorteil erwiesen. Magazin Nr. 2 ist aus diesem Grunde als Silosbau ausgebildet. In diesem Gebäude, das eine Länge von 37,44 m und eine Breite von 25 m hat, sind die einzelnen Siloszellen in zwei Partien von je 24 Zellen angeordnet, die durch einen 4 m breiten Gang voneinander getrennt sind, der in allen Stockwerken von einer an der Westseite liegenden Treppe zugänglich ist. Von diesem Gang aus können die zwei vorgesehenen Aufzüge bedient werden. Die einzelnen Zellen haben einen Horizontalquerschnitt von 4 X 4 m, eine Höhe von 9,40 m und einen Rauminhalt von zirka 135 m9.

Sie sind so eingerichtet, dass vom darüber liegenden Stockwerk aus der Weizen eingefüllt und im untersten, in der Höhe der Eisenbahn wagenbrilcken befindlichen Stockwerke der Weizen mittelst des trichterförmigen Endes der Behälter restlos in Säcke gefüllt werden kann. Längs der Bahnseite dieses Magazins sind ebenfalls eine Rampe und ein Vordach, wie beim Magazin Nr. l, angeordnet.

Im Falle eintretenden Bedürfnisses können das unterste Stockwerk dieses Baues, sowie die Gänge in den ändern Stockwerken, wenn gewünscht, zur Unterbringung von Weizen in Säcken benutet werden. Auch hier ist, wie in Magazin Nr. l, der Luftzutritt zu den einzelnen Räumen durch sachgemässe Fenster- und Türverschlüsse regulierbar.

Das einstöckige Bureaugebäude enthält, nebst einem Bureau von zirka 18 m 2 und einem Musterzimmer von zirka 14 m8, ein Lokal für die Arbeiter mit zirka 25,5 m2, einen Duschenraum mit vier Duschen, zwei Aborte und einen Gang, alles zu ebener Erde. Im Souterrain sind fünf Kellerräurne vorgesehen.

Auch die Konstruktionsart der Magazine zeigt gegenüber den bisher gebauten Magazinen eine bedeutende Abweichung, weil, wie schon angedeutet wurde, die bisherigen Erfahrungen gelehrt haben, dass man von der billigen Holzkonstruktion absehen muss, wenn das Auftreten des ausserordentlich schädlichen Kornwurms erfolgreich bekämpft werden soll. An Stelle der Zimmer- und Schreinerarbeiten treten demnach die Konstruktionen in Stein und Eisen. Dadurch werden allerdings die Kosten wesentlich erhöht, aber auch die Feuersicherheit erheblich gesteigert.

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Über die Erstellung der ganzen Anlage liegt ein detaillierter Kostenvoranschlag vor, welcher folgende Summen ergibt: Liegenschaftsarikäufe,

Parzelle Nr. 11 von Gebrüder Stadier, 7404 m2 à Fr. 1. 50 Parzelle Nr. 12 von Joseph Arnold mit Wohnhaus und Fr.

Scheune, 33,884 m2 Land 41,300. -- Wohnhaus mit Scheune . . 11,000. --

Fr.

11,106. --

Fr.

52,300. -- Parzelle Nr. 14 von Gebrüder Bissig, 2280 m 3 Land à Fr. 1. 20 Ablösung des Wegrechtes .

2,736. -- 500. -- 3,236. --

Parzelle Nr. 15 von Kaspar Müller mit Wohnhaus und Scheune, 24,487 m 2 à Fr. 1. 20 Wohnhaus mit Scheune . .

29,384. 40 8,000. -- 37,384. 40

Planaufnahme, Vermarchungs- und Fertigungskosten Total Liegenschaftsankäufe

2,473. 60

Baukosten.

Planierung, Weganlagen, Umzäunungen, Fr.

Kanalisation und Wasserleitung. . . 40,000. -- Geleiseanlagen 22,000. -- Zuleitung des Stromes 2,000. -- Gebäude : Fr.

1. Bureaugebäude . . . . 21,000 II. Getreidemagazin Nr. l . 540,000 III. Getreidemagazin Nr. 2 . 255,500 816,500. -- Kosten der Instandstellung der beiden Gebäude auf den Liegenschaften Nr. 12 und 15 6,000. -- Total Baukosten Gesamtkosten

106,500

886,500993,000

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Die Brotversorgung des Landes für den Kriegsfall ist eine «raste Sache. Sind bei Ausbruch eines Krieges die Vorräte an Handelsgetreide und in Händen von Privaten gering, so entsteht ·eine Teuerung, die zur Folge hat, dass die Militärvorräte zu Hülfe gezogen werden müssen. Sind aber auch diese Vorräte nicht hinreichend, so stehen Armee und Land vor einer Notlage, die Erbitterung erweckt. Ist die Notlage auf ungenügende Vorsorge zurückzuführen, so trifft die Behörden eine schwere Verantwortung.

·Solche Situationen müssen und können um so eher vermieden werden, als das Land aus reichlichen, zweckmässig angelegten Vorräten nur V o r t e i l e ziehen kann. In Friedens- und Kriegszeiten können auch die Magazinräume immer nützlich verwendet werden ; in Kriegszeiten ist eher Mangel als Überfluss an solchen ; eine reichliche Bemessung von Magazinbauten entspricht also einer wohlerwogenen Vorsorge.

Es darf nicht vergessen werden, dass bei Kriegsgefahr das wirtschaftliche Interesse und das der Selbsterhaltung dazu zwingt, alle Lebensmittelvorräte, die in gefährdeter Gegend und an den Grenzen liegen, in das Innere des Landes zu evakuieren. Sind dann genügend und ihrer Lage nach gesicherte Bäume zur Aufnahme der Waren vorhanden, so wird das wesentlich zur Beruhigung der Bevölkerung beitragen, das Selbstvertrauen und das Vertrauen zu den Landesbehörden heben.

Unter keinen Umständen darf den Handelsvorräten durch die Militärvorräte der freie Gebrauch der im Lande liegenden öffentlichen Lagerhäuser länger geschmälert werden. Es ist ferner zu vermeiden, dass grosse Partien von Getreidevorräten des Bundes wegen Schädigung durch enge Lagerung bei vielleicht ungünstiger Marktlage mit erheblichen finanziellen Verlusten veräussert werden müssen. Das ist aber zu riskieren bei der jetzigen Getreidemagazinierung, insbesondere, wenn die Vorräte neuerdings von der Motte befallen würden und es nicht möglich wäre, die Vorräte in hinreichenden und zweckmässigen Magazinräumen sofort richtig zu behandeln, zu dislozieren, zu isolieren usw.

Die heutigen Verhältnisse verlangen also allein schon die Schaffung neuer Magazinräume, ganz abgesehen von der Frage der Erhöhung der Vorräte um einige hundert Eisenbahnwagen, die sieh ohne weiteres rechtfertigt. Die 1500 Wagen Weizen würden die Brotverpflegung der Armee für etwa 100 Tage
sichern, vorausgesetzt, dass der Bevölkerung nicht mit einem Teile davon ausgeholfen werden muss. Das Land, ohne die Armee, bedarf pro Tag zirka 110 Wagen Weizen; die im

305 Lande vorhandenen Vorräte würden sich somit rasch verbrauchen; denn es ist festgestellt, dass im Frühjahr die Vorräte anfangen abzunehmen und dass vom Sommer bis zum Herbst nur etwa 3000 Wagen Handelsweizen in den öffentlichen Lagerhäusern liegen und der übrige Privatvorrat bei Landwirten, Müllern und Bäckern an Getreide und Mehl kaum mehr beträgt. Mit den Hafer- und Fouragevorräten steht es noch weniger günstig.

Auf die Zufuhr aus dem Ausland darf man sich nicht zu sehr verlassen; auch nimmt sie viel Zeit in Anspruch, besonders in einer Periode, in der die Transportmittel zu Militärzwecken stark benutzt werden. Übrigens werden die umliegenden kriegführenden Länder zunächst für sich selbst sorgen, alle Grenz verrate sammeln und allfällige Transporte aufkaufen oder anhalten.

Auf die Einfuhr darf man somit nicht zu sehr bauen; die Vorsicht gebietet, vorzusorgen, so gut als möglich. Bei richtig konstruierten und eingerichteten Magazinen halten sich trockene Getreidesorten jahrelang ; die Möglichkeit einer beruhigenden Vorsorge ist also gegeben, sobald für genügende Magazine gesorgt ist. Die Vorräte, in guter Qualität und in guten Erntejahren eingekauft, repräsentieren immer mindestens den Kapitalwert; die Ausgaben des Bundes liegen also nur in der Verzinsung des Kapitals für die Magazinanlagen und in den Kosten der Verwaltung.

Wir wollen nicht unterlassen hier in Erinnerung zu rufen, wie die Geschäftsprüfungskommission des Nationalisâtes im Jahre 1908 bei Behandlung des Geschäftsberichtes des Militärdepartementes (VH. Kommissariatswesen, Ziffer 17) sich über die Erweiterung der Magazinbauten geäussert hat: ,,Die Erstellung von Getreidemagazinen in Aftdorf darf nicht weiter hinausgeschoben werden. Was absolut notwendig ist, muss seine beförderliche Erledigung finden, und werden auch die Räto den notwendigen Kredit nicht versagen.

Das eidgenössische Oberkriegskommissariat drängt mit allem Rechte auf den Bau von neuen Getreidemagazinen in Altdorf.

Wir haben durch Augenschein und Prüfung der Verhältnisse die Überzeugung gewonnen, dass diesem Drängen entsprochen werden muss, will man nicht die ganze Getreidelagerung von Weizen und Hafer empfindlich schädigen. Wir hoffen, damit; genug gesagt zu haben, und müssen der Schaffung von Armeemagazinen bei der Station Altdorf für zirka 1000 Wagen Getreide entschieden das Wort reden. Dabei soll aber nicht ausser acht gelassen werden, dass nicht nur für die Speicherung geBundesblatt. 62. Jahrg. Bd. II.

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nügend Raum geschaffen werde, sondern es soll auch auf die absolut notwendigen Manipulationen, welche das Umlagern dea Getreides benötigt, Bedacht genommen werden.

Auch vom fiskalischen Standpunkte aus dürfte die beförderliche Schaffung dieser notwendigen Magazine zu empfehlen sein, sind doch an die Gotthardbahn für die in deren Lagerräumen in Brunnen und Altdorf lagernden Getreidevorräte sehr schwere Summen bezahlt worden. Der Wagen pro Monat mit Fr. 3 Lagergeld berechnet, macht bei 340 Wagen den Betrag von Fr. 12,240 aus pro Jahr."

Wie sich aus unsern Darlegungen ergibt, ist der Bau neuer Magazine infolge der vermehrten Vorräte, der starken Belegung der Lagerhäuser der Gotthardbahn und der damit verbundenen mehr als doppelt höhern Ausgabe an Lagerungsgebühren noch dringlicher als im Jahre 1908.

So lange keine anderweitige Versorgung des Landes mit Getreide und Fourage für den Fall kriegerischer Verwicklungen in Aussicht steht, muss die militärische Vorsorge in tunlichst weitem Masse ausgebaut werden, und daher empfehlen wir Ihnen, indem wir für alle weitern Details auf die Akten verweisen, die Annahme des nachfolgenden Entwurfes zu einem Bundesbeschlusse..

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 18. März

1910.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t :

Comtesse.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schatzmann.

307 (Entwurf.)

Bundesbeschluss betreffend

die Erstellung von Getreidemagazinen bei der Station Altdorf.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 18. März 1910, beschliesst: Art. 1. Der Bundesrat wird ermächtigt, bei der Station Altdorf zwei neue Getreidemagazine aus Stein und Eisen zu erbauen und das für Magazinbauten erforderliche Land nach Mitgabe des vorliegenden Planes zu erwerben.

Art. 2. Es wird ihm hierfür ein Kredit von Fr. 993,000 auf Rechnung der Jahre 1910, 1911 und 1912 bewilligt.

Art. 3. Dieser Beschluss tritt sofort in Kraft.

Bundesrat ist mit seiner Vollziehung beauftragt.

-Jss-O^-

Der

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Erstellung von Getreidemagazinen bei der Station Altdorf. (Vom 18. März 1910.)

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Bundesblatt

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Foglio federale

Jahr

1910

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

12

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

23.03.1910

Date Data Seite

292-307

Page Pagina Ref. No

10 023 690

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