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3 5 .

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die vom Bunde an die Kantone für die Ausrüstung der Rekruten des Jahres 1911, sowie für die Reserven zu leistenden Entschädigungen.

(Vom 31. Mai 1910.)

Tit.

Wir beehren uns, Ihnen nachstehend unsern Bericht über den Entschädigungstarif für 1911 zu unterbreiten.

A. Ausrüstung der Rekruten.

Die Ausrüstung der Rekruten des Jahres 1911 wird dieselbe sein, wie im Jahre 1910, mit Ausnahme des Ledertornisters, Trains und berittene Ordonnanzen, welcher bis auf weitereswieder in neuen Stücken abzugeben ist, statt aus der Reserve, welche dermalen erschöpft ist.

Die Rekruten der verschiedenen Truppengattungen sind gemäss nachstehender Tabelle I auszurüsten.

In den Einheitspreisen (Tabelle II), aus welchen die Tarifansätze berechnet sind, müssen größtenteils Veränderungen, und zwar diesmal durchwegs Erhöhungen, eintreten, hauptsächlich infolge des hohen Preisstandes der Wolle, der Stoffe im allgemeinen und des Leders.

Tabelle I.

Persönliche Ausrüstung für die Rekruten des Jahres 1911.

TrupperuEjattiin g-.

Gregenstand, EinfrUirruigsjalir.

Kanoniere Infanterie. Kavallerie. der Feld-

artillerie.

OrFahrer Fussartillerie. und Train. donnanzen.

Genie.

Sanltlt, Radfahrer FestungsVer(vom Bunde truppen. pflegungs- tuigerOitet).

truppen

A. Bekleidung.

T T T T T T T * T T T T T T

Käppi mit Garnitur 88/98 Kav 83/98 Waffenrock mit Achselklappen 93/98

·

Riuso mit Achs6lklapp6ü 9 8 . . .

Hosen für Fußtruppen dunkelblaue 92/98 .

Stiefelhosen 93/98 (die Hose mit Tuchbesatz der Kavallerie nach der R.-Sch. ersetzt) Fahrhose für Radfahrer 92/98 .

Lederhose 75/98 (nach der Rekrutenschule mit Tuchbesatz versehen) . . . .

Tuchreithose mit Besatz 98 Kaput (Mantel) [Mantelkragen] 9 8 . . .

Krawatte 98 Ledergamaschen 04 Sporen, Kav. 93, Fahrer und Train 75, Ordonnanzen Anschnallsporen 08, Paar .

1 1 1

(B B) 2

1 1 1 1

1 1 1

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1 1 1

1 1 1

1 1 1

1 1 1

1 1 1

1 2

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1

1

1 2

1 2

1 2

2

1 1

(1)

1 m. Besät;

1

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2

1 2

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1 l

1

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B. Gepäck.

T T T T T T T T T T T T

Tornister 98 Tornister mit abnehmbaren Hülfstragriemen 98 . .

. . .

Tornister für Spezialtruppen 75/98 Tornister für Train und Ordonnanzen 74 .

Tornister 75 (Felltornister) Kochgeschirr aus Aluminium 9 8 . . .

. . .

Kochgeschirr aus Stahlblech 82 . . .

.

.

.

Gamelle 7 5 .

. . . .

ßrotsack für Fußtruppen 98 Brotsack für Artillerie und Train 98** (Kavallerie Brotbeutel) Feldflasche mit Becher 98 .

. . .

Maunsputzzeug *) 9 8 . . . .

. . .

.

. . .

1 Spielleute

1 Spielleute 1

Train ') Fahrer J ) 1

1 1

1 1

Train Fahrer

1

1 1 1

1 1

1 (1) 1 1

1 1 1

1 1

C. Waffen und Zugehör.

*

Gewehr (L = langes 89/96, t) K = kurzes 89/1900) mit Riemen und Laufspiegel

Patrontaschen, zweiteilige 98 * Patronenschlaufen für 30 Patronen 98 *** .

* Ladersäcklein 75 (Reserve) * Hh Leibgurt 98 Gabeltragriemen 01 * Putzzeugtäschchen f ü r d i e Waffe 8 9 ...

* Karabiner mit Riemen 05 * Patronen bandelier 98 Hh Hh Soldatenmesser 90 + Säbel 96/02 für Kavallerie und Fahrer (für letztere ungeschärft) + Säbelgurt mit Schlagband 06 für Kavallerie und Fahrer** .

Revolver 82, Pistole 1900, mit Futteral * Bajonett (D = Dolchbajonett 89, 8t = Stichbajonett 1900) mit Scheide und Scheiden* tasche 1 Telegr.- Ballon- und Festungssappeure mit 1 Geniesäbel mit Scheide . . / doppelter Scheidentasche . .

/ *

+ Sägebajonett 81 (.Spielleutesäbel) mit Scheide undScheidentasche . . .

Hh Faschinenmesser 75, mit Scheide und Scheidentasche, Fussartillerie mit doppelter

Scheidentasche * Unteroffizierssäbel 83 mit6 Lederscheide, Scheidentasche und wollener Quaste für höhere Unteroffiziere )

* Offizierssäbel mit 6Feldgurt und Gabeltragriemen und wollener Quaste für höhere Unteroffiziere )

L

K

2

2

1

Büchser

1

1 1 P5)

l1)

Gebirgsb.

1

1 1

1

1

l8) 1 1 1 1 R*)

1

D

1

1 1

1 1

:l Train

1

1 Fahrer Fahrer R*)

1

1 1

1

1

1 1

|- »a

Spiel

Büchser

1

1

V: P6)

R8}

St

Sappeure

Train und Hufschmiede

1

1

1

1

PB) st

(Übrige u.

^ Trompeter (Tambouren

Trompeter

1

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K

1

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1

p 5)

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Sanität Verpfl.-Tr.

1

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Telegr. \K & Ballon/ Übrige L 2

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*

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1

1

1

Faschinenmesser \ , i r, * TIFeldpostpacker: u i j r> i uu · ..i f und 0Revolver 7,5 ' mm.

+ Feldpostordonnanzen : Dolchbajonett j

i

f) Die Reserve an aufzurüstenden Gewehren 89/96 ist derart reduziert, dass voraussichtlich an einen Teil d er Rekruten lufgerllsteie (iewehre 89 verabfolgt we rden müssen.

*) Train- und Ordonanzrekruten erhalten wie ehemals, neue Ledertornister 74, Fahrer, Trompete r und Radf,ihrer einen Felltorniste r 75, letzte rn aus der Reserve, ) Enthält: 1 Kleiderbürste, 1 Schuhbürste, 50 g. Seife, 1 Kamm, 1 Nadelbüchschen mit zweierl si Faden ui d 3 Nadeln 4 grosse \md 2 klein ; Uniformkii öpfe, 6 Hos enknöpfe, 1 Sämischled er, 1 Baumwolllappen, 1 Flanelllappen, 2 m. Schnur. Es erhalten überdies Truppen mit gelben Knöpfen : 1 Knopfschere ; Fahrer und Ti·ain: 1 Pasir Stege m t Doppellcn opf. Sämtliche Kekru ;ea erhalten 1 Büchse Schuhfett und 1 Büchse Riemenwichse oder 1 Stück Riemenwachs, Truppen mit Fa ichinenmess er, die Fahrer- und c Je Genierekruten ubere ies 1 Buch sehen Putzp oraade. Di ese Fett- und Putzmittel werden von der Ausrüstungssektion der Kriegstechnischen Abteilung gratis an die kan tonalen Ausirüstungsvervraltungen a >gegeben un d sind in die Putzzeuge der Rekrut sn einzufüll en.

3 ) Wachtmeister, Korporale und Reiter (Train ausgenommen).

4 ) Feldweibel, Fouriere und Trompeter der Kavallerie und berittene Unteroffiziere und Trompete r der Artill erie und de s Train une 1 Hufschmie de.

5 ) Adjutant-Unteroffiziere, Feldweibel und Fouriere.

2

* Erhalten: Ein zur Korpsausrüstung gehörendes besonders zusammengestelltes Putzzeug und ei a Mannsput zzeug aus c er Reserve ** Sämtliches Lederzeug ist hraun abzugeben ; Kavallerie- und Fahrrekruten erhalten alle den Sä ael 96/02.

*** Patronenschlaufen werden nicht mehr als persönliche Ausrüstung, sondern als Korpsmaterial (auf Kursdau er) abgegebe i.

NB. Die Bekleidungs- und Packungsgegenstande werden von den Kantonen angeschafft und nach Tarif verg itet (vide 1 ); der Bun d beschafft die Waffen mit zugehöi igem Ledersseug (vide H -), ebenso die Garnituren für die Tornister und Brotsäcke. Schuhwerk und Leibwäsche hat der Mann auf eigene Kos ten anzusch äffen.

1

Tabelle IL

Tarif für Greg'enstand.

Käppi, nach Ordonnanz von 1888, mit Garnitur .

für Kavallerie nach Ordonnanz von 1883 Achselschuppen f ü r Kavallerie, 1 Paar . . . .

W^affenrock mit Achselnummern Tuchhosen für Fusstruppen, 2 Paar Stiefelhosen (für Kavallerie eine mit Besatz)

Füsiliere und Mitrailleure

Schützen

Fr.

Fr.

10.15

10.10

4.45

4.45

33.50

34. 10

36.30

36.30

.

Gulden, Kanoniere Dragoner der und berittene Feldartillerie Maximisten Fr.

21.-- 4.45 6.75 33. 15 3 22.75 56. 25 J

1911 Fussartillerie

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

10. 15

10. 15

10.15

4.45

4.45

34.05 22.75 36.30

34.05 22.75 36. 30

Reitermantel mit Achselnummern Krawatte .

Tornister i Einzelkochgeschirr Gamelle . .

.

Brotsack (Brotsackbeutel) Feldflasche .

, , Putzzeu"1 für den Mann * Sporen, 2 Paar für alle Berittenen 2 Garnituren für Tornister Garnituren für Brotsack .

Entschädigung f ü r Unkosten G . . . - . . . :

--.80 30.-- 3.65

6. -- 2.95 3.40

6. -- 2.95 3.50

2.50 --.25 1.--

2.50 --.25 1. --

170.35

171.--

26.--

Fr.

Fr.

Fr.

9.85

9.85

10.15

10.15

9.85

9.80

4.45

4.45

4.45

4.45

4.45

4.45

4.45

4.45

34.05 22.75 36.30

34.05 22.75

33.35 22.75

33.35 22.75

34.60 22.75 36.30

34. 05 3 22.75 36.30

33.50 22.75 36.30

33.50 22.75 36.30

35.95

35.95

35.95

35.40

35.40

50.25 8.65 33.40

50.25 8.65 33.40

33.40

45.05

45.05

45.05

5

30.-- 3.25

30.-- 3.25

30.-- 3.65

26.-- 3.65

26.-- 3.25

26.--

8.80 2.95 3.95 1.70 --.40 --.20 1.50

8.80 2.95

6. -- 2.95 3.50

6.-- 2.95 3.50

6. -- 2.95 3.40

1.20 6. -- 2.95 3.40

2.50 --.25 1.--

1.50 --.25 1.--

1.50 --.25 1.--

1.50 -- .25 1. --

194. 05 188. 50 3 186. 60

184. 50

35.95

26.-- 3.25

1.20 8.80 2.95 3.50

8.80 2.95 3.50

6. -- 2.95 3.50

1.50 --.20 1.--

1.50 --.20 1.--

1.50 --.25 1.--

203. 35 3 188.80

191.25

188.10

--.15 1.50

Fr.

10. 15

26.-- 3.65

3.25 1.60 2.95 3.40 1.70

Verpflegung

Fr.

44.45

--.80 30.-- 3.65

Sanität

32.85 10. 50

35.95

35.40

Genie

Festungstruppen und Säumer

Fr.

Reithosen mit Lederbesatz Tuchbesatz samt Aufnähen desselben Tuchreithosen m i t Besatz u n d Sous-pied . . . .

35.40

Fahrer der Train Batterien inkl. Huf(inkl. Hufschmiede Ordonnanzen schmiede u.

und Trompeter) 1rompeter)

Gebirgsartillerie und Säumer

1.20 8.80 2.95 3.95 1.70 --.20 1.50

229.05 5}60. 50

2.50 --.40 --.20 1.50

241. 80

1

i i J i ·

1 2

Knopfschere 10 Cts.; 1 Paar Stege und 1 Doppelknopf 45 Cts.

Berittene Ordonnanzen ein Paar Anschnallsporen, übrige Rekruten 2 Paar lackierte Anschraubsporen, Unteroffiziere 2 Paar blanke Sp reu gegen Rückgabe der lackiert en.

3 Für Mitrailleure der Kavallerie Fr. 1. 50 mehr und Mitrailleure der Festungstruppen 5 Cts. weniger. Für Säumer dir Festungstruppei gleicher Ansatz wie GebirgsartiIlerie.

* Hose ohne Besatz Fr. 23. 40, mit Besatz Fr. 32. 85. Die am Ende der Kavallerie-Rekrutenschulen verabfolgten ErsaU-Stiefelhosen mit Besatz sind gesondert zu verrecl inen.

* Haartornister 75 ans der Reserve.

« Für das Einkleiden der Rekruten, Bezeichnen, wiederholte Transporte und Reinigung der Ausrüstung.

871

Die Wollpreise lagen in den letzten Monaten um mehrere Prozent höher als im Frühjahr 1907, dem Zeitpunkt der Festsetzung des heute gültigen Grundtarifs, in welchem die Wollpreise bereits ungewohnt hoch ständen. Demzufolge müssen die Ansätze für die Militärtücher, entsprechend den Vorschlägen der Expertenkommission, um 2 bis 3 % erhöht werden. Diese Ansätze und die per Kleid resultierenden Erhöhungen gegenüber dem Grundtarif sind in nachstehender Tabelle zusammengestellt.

Tnchsorte

Waffenrocktuch Hosentuch .

Reithosentuch .

Vorschlag Grundtarif Enlschädi- Entschädi9UI19 1907 pro 1910 progung per Meter per 1911 Meter per Meter 10.85

10.30 11.70

10.85 10.30 11.70

Kaputtuch .

9.--

9

Blusentuch .

9.90

9.90

11.-- 10.50

11.80

9.20 10.--

Erhöhung des Ansatzes per Kleid

Waffenrock 20 Hose 25 St.-Hoseo.B. 10 ,, » m-B.15 Lederhose 15 Tuchreithose 20 Kaput 60 Mantel 70 Bluse 15

Cts.

,, ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,,

Auf Grund der höhern Materialienpreise müssen folgende weitere Preiserhöhungen in Vorschlag gebracht werden: Für das Käppi Mod. 88 20 Cts., für das Kavallerie-Käppi Fr. 1. 60, die Achselschuppen für Kavallerie 25 Cts., für die Gamaschen der Ordonnanzen 50 Cts., für den Lederbesatz der Reithosen Fr. 1. 50, für den Tornister 98 Fr. 2, Tornister 75/98 Fr. 2, für Brotsäcke 98 20 Cts., Brotsäcke für Berittene 40 Cts., Brotbeutel für Kavallerie 20 Cts. (gegenüber 1910), für die Putzzeuge für den Mann durchweg 20 Cts. Der Traintornister wurde ehemals mit Fr. 23 vergütet; die heutigen Verhältnisse bedingen eine Erhöhung des Tarifes auf Fr. 30.- Für die Anschnallsporen der Ordonnanzen wird der Ansatz auf Fr. 2. 50 erhöht (Sporen und Schnallen Fr. 1. 70, Riemen 80 Cts.).

Die Preisansätze für die übrigen Metallgegenstände der Ausrüstung bleiben dieselben wie 1910.

872 Die Kleider-Konfektionspreise des Grundtarifs vom Jahre 1907 sind noch heute angemessen, ausgenommen für den Waffenrock. In einzelnen Kantonen, wo die Militärschneiderei nicht Boden gefasst hat und lohnendere Industriezweige dominieren, sollte für die Erstellung des Waffenrockes mehr ausgelegt werden können. Da es untunlich erscheint, nur den betreffenden Kantonen höhere Entschädigungen zu gewähren, beantragen wir eine den durchschnittlichen Verhältnissen entsprechende Erhöhung von Fr. 1.

Die Vergütungen, welche der Bund den Kantonen für die Rekrutenausrüstung zu leisten hat, sind demgemäss in der Tabelle II ausgerechnet.

B. Kriegsvorrat an neuen Ausrüstungsgegenständen.

Auf 15. April jeden Jahres sollen verordnungsgemäss nicht nur die zur Ausrüstung der Rekruten des betreffenden Jahres nötigen neuen Gegenstände, sondern ein fUr ein weiteres Jahr ausreichender Vorrat, Kriegsvorrat genannt, also auf 15. April 1911, die Ausrüstung für die Rekruten von 1911 und 1912 vorhanden sein. Da der Entscheid über die Einführung neuartiger Modelle noch nicht erfolgen konnte, muss die in der Anschaffungsperiode 1910/11 anzuschaffende Ausrüstung in Gegenständen bisheriger Ordonnanz erstellt werden.

Seit dem Jahre 1883 wurde den kantonalen Militärverwaltungen für den Kriegsvorrat eine Zinsvergütung für die Dauer von 8 Monaten zum Zinsfuss von 4 % ausgerichtet. Für das Jahr 1910 wurde der Zinsfuss auf 4J/a % erhöht. Indem wir auf die Begründung dieser Massnahme in der Botschaft vom 4. Juni 1909 hinweisen, beantragen wir, es sei den Kantonen für den Kriegsvorrat eine Zinsvergütung für die Dauer von acht Monaten zum Zinsfuss von 4*/2 % auch im Jahre 1911 auszurichten.

C. Unterhalt der gebrauchten persönlichen Ausrüstung in Händen der Mannschaft und in den Magazinen.

Bis 1909 wurde für den Unterhalt der persönlichen Ausrüstung den Kantonen 12 % des Wertes der Rekrutenausrüstung des betreffenden Jahres vergütet. Für das Jahr 1910 wurde der

873

Ansät? für diese Entschädigung unter einlässlicher Begründung [vide Botschaft vom 4. Juni 1909) auf 15 °/o, entsprechend dem Durchschnitt der Auslagen aller Kantone in den vorangehenden Jahren, erhöht.

Wir beantragen, es sei die Entschädigung für den Unterhalt der persönlichen Ausrüstung für das Jahr 1911 wiederum auf 15 °/o des Wertes der Rekrutenausrüstung festzusetzen.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 31. Mai 1910.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Comtesse.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schatzmann.

874

(Entwurf.)

Bundesbeschluss ·

betreffend

die an die Kantone fUr die persönliche Ausrüstung der Rekruten und die Reserven für das Jahr 1911 zu leistenden Entschädigungen.

.

Die Bundesversammlung der s c h w e i z e r i s c h e n E i d g e n o s s e n s c h a f t , nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 31. Mai

1910, beschliesst: Die vom Bunde an die Kantone pro 1911 auszurichtenden Entschädigungen werden festgesetzt wie folgt: 1. Für die Rekruten.

Für einen Füsilier Fr. 170. 35 ,, ,, Schützen 171.-- fl ,, ,, Guiden und Dragoner ,, 203.35 ,, ,, reitenden Mitrailleur ,, 204.85 ,, ,, Kanonier der Feldbatterien . . . . ,, 188.80 ,, ,, Gebirgsartilleristen und Säumer . . . ,, 191.25 ,, ,, Fussartilleristen ,, 188.10 ,, Festungsrekruten (exkl. Mitrailleur) . . ,, 188.50 fl Mitrailleur der Festungstruppen . . . ,, 188.45 fl fl ,, ,, Fahrer der Batterien (inkl. Trompeter) ,, 229.05 ,, Trainsoldaten (inkl. Trompeter) . . . ,, 260.50 fl ,, eine Ordonnanz 241.80 fl ,, einen Geniesoldaten ,, 194.05 ,, Sanitätssoldaten 186.60 fl fl Verpflegungssoldaten . . . . . . . . f l 184. 5 0 fl fl

875

2. Für den Kriegsvorrat an neuen Stücken.

Für den Jahresvorrat an sämtlichen Ausrüstungsgegenständen ist den Kantonen eine Zinsvergütung für die Dauer von 8 Monaten zum Zinsfuss von 4'/a 0 / 0 auszurichten.

3. Für den Unterhalt der gebrauchten Ausrüstung.

Für den Unterhalt der gebrauchten persönlichen Ausrüstung wird den Kantonen 15 % des Wertes der Rekrutenausrüstung vergütet.

Der Bundesrat wird mit der Vollziehung dieses Bundesbeschlusses beauftragt.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die vom Bunde an die Kantone für die Ausrüstung der Rekruten des Jahres 1911, sowie für die Reserven zu leistenden Entschädigungen. (Vom 31. Mai 1910.)

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Jahr

1910

Année Anno Band

3

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23

Cahier Numero Geschäftsnummer

35

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

08.06.1910

Date Data Seite

870-875

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10 023 794

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