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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend den Ankauf und Ausbau des kantonalen Zeughauses in Frauenfeld.

(Vom 12. September 1910.)

Tit.

Auf dem Waffenplatz Frauenfeld herrscht seit Jahren ein empfindlicher Platzmangel, sowohl bezüglich der Unterbringung des Schulmaterials, als auch bezüglich der Kasernen- und weitern Instruktionsbedürfnisse. Trotz dem Entgegenkommen der kantonalen Militärverwaltung, welche mit ihren eigenen Räumlichkeiten nach Möglichkeit aushilft, muss jahraus jahrein Material im Freien gelagert oder nur mangelhaft gegen die Witterung geschützt, untergebracht werden, was selbstverständlich für dieses Material von grossem Nachteil ist und die Kosten für dessen Instandhaltung wesentlich vermehrt.

Das eidgenössische Zeughaus (,,Kriegsdepo"), das den Bedürfnissen vor 40 Jahren entsprochen haben mag, konnte das Instruktionsmaterial des Waffenplatzes längst nicht mehr fassen, es muss aber schon seit Jahren zu 2/3 als Exerzierhalle den Truppen überlassen werden. Durch den Anbau der Waffenplatzschmiede an dieses Magazin und Einbau einer kleinen Werkstätte für Batteriemechaniker ist der für das Instruktionsmaterial verfügbare Platz noch mehr eingeschränkt worden.

Zwei kleine Holzschuppen auf der Liegenschaft eines Bauunternehmers, welche vor Jahren vom Bund angekauft wurde,

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sind in mehr als einer Beziehung nur äusserst unvollkommene Magazine für Kriegsmaterial.

Mit dem Inkrafttreten der neuen Militärorganisation musste die Korpsausrüstung der zwei frühern Thurgauer Feldbatterien in eidgenössische Verwaltung übernommen werden, wozu von unserem Militärdepartement die Hälfte des neuen kantonalen Zeughauses gemietet wurde; trotzdem ist man gezwungen, auch in den Magazinen der Korpsausrüstung kantonaler Einheiten jedes freie Plätzchen in Anspruch zu nehmen, um das Instruktionsmaterial möglichst gegen die Unbill der Witterung zu soMtzen.

Es werden auf dem Waffenplatz Frauenfeld je länger je mehr Schulen und Kurse des Armee- und Linientrains abgehalten, die eine bedeutende Vermehrung des Fuhrwerkparkes erfordern.

Da die verfügbaren Räumlichkeiten zur Unterbringung aller dieser Fuhrwerke nicht hinreichten, ist im Laufe des letzten Jahres auf ·dem Zeughausareal ein älteres Stallzelt aufgestellt worden, das seinem ursprünglichen Zweck nicht mehr zu dienen vermag, zur vorübergehenden Magazinierung von Fahrschulfuhrwerken aber notdürftig genügte. Die Witterung des verflossenen Winters hat diesem Stallzelt jedoch so zugesetzt, dass es nun auch zur Unter bringung dieser Fuhrwerke nicht mehr taugt.

Ähnlich sind die Platzverhältnisse für das Instruktionsmaterial der Feldartillerie, das ebenfalls so bald als möglich so vermehrt werden muss, dass man nicht mehr gezwungen ist, auf das Korpsmaterial der drei Frauenfelder Batterien zu greifen, was seit Jahren beständig geschieht, zum grossen Nächteil für dieses Material. Es werden sich also auch hierfür in nächster Zeit vermehrte Platebedürfnisse geltend machen.

Eine Entlastung des Zeughauses Frauenfeld tritt durch die Anlage des Artilleriewaffenplatzes Kloten-Bülach nicht ein, da dort in absehbarer Zeit kein Zeughaus erstellt werden soll.

Wird das Zeughaus Frauenfeld nach Projekt ausgebaut, so dürfte um so länger ein solches auf dem Waffenplatz Kloten-Bülach entbehrlieh bleiben.

Der Zeughausverwaller des Kantons Thurgau, welchem zum Vorteil beider Verwaltungen auch das eidgenössische Kriegsmaterial unterstellt ist, hat in sieben Gebäuden, die auf mehr oder weniger auseinanderliegenden Plätzen stehen, über die Materialbestände und die Arbeiter zu wachen, was die Aufsicht, sowie den Zeughausdienst überhaupt wesentlich erschwert und auf die Unterhaltskosten höchst unvorteilhaft einwirkt. Zudem

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ist diese Komplikation auch für die Tiuppen äusserst unbequem und zeitraubend.

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Zu den angeführten Gründen, welche eine Verbesserung der Zeughausverhältnisse auf dem Platze Frauenfeld als dringlich erscheinen lassen, kommt nun in neuerer Zeit noch ein weiterer,, indem von Seite der grossrätlichen Rechenschaftsberichtskommission der Antrag gestellt wurde, den Vertrag, durch, welchen das Artilleriezeughaus an die eidgenössische Verwaltung vermietet ist, zu kündigen, um hier einen Teil der kantonalen Reserven an persönlicher Ausrüstung unterzubringen, indem hierfür die bisher benutzten Magazine auch nicht mehr genügen.

Behufs Neuordnung der Verhältnisse ist unter Vorbehalt der Genehmigung der obersten Instanzen folgendes Abkommen; zwischen dem Kanton Thurgau und dem Bunde, dessen Annahme sowohl im eidgenössischen als auch im kantonalen Interesse liegt, vereinbart worden: Der Kanton Thurgau überlässt dem Bund das ganze .Areal seines neuen Zeughauses von 12,515 m 2 Flächeninhalt zum Preise von Fr. 6 per m2, sowie die beiden darauf stehenden Magazine zu den Erstellungskosten von Fr. 107,567.

Mit dem Übergang des jetzigen kantonalen Zeughauses an den Bund übernimmt die eidgenössische Kriegsmaterialverwaltung die Unterbringung und Besorgung der Korpsausrüstung der kantonalen Truppeneinheiten des Korpssammelplatzes Frauenfeld. Als G-egenleistung hierfür gehen die dem Kanton Thurgau gehörenden zwei Munitionsmagazine auf der Allmend unentgeltlich in das Eigentum des Bundes über. Nach Art. 96 der Militärorganisation erfolgt die Instandstellung des Materials, das infolge eidgenössischen Dienstes beschädigt wird, zu Lasten des Bundes. Es ist nun für die Verwaltung des letztern vorteilhafter, diese Arbeit selbst zu besorgen, als sie gegen Entschädigung durch die kantonalen Verwaltungen vornehmen zu lassen. Einmal wieder in stand gestellt, erfordert das Material seit Einführung der jährlichen Wiederholungskurse von einem Dienst zum ändern nur noch wenig Arbeit, sodass die Unterhaltskosten während der Magazinierung gering sind.

Um das zurzeit auf dem Platze Frauenfeld befindliche Korpsund Schulmaterial gehörig magazinieren zu können und um auf absehbare Zeit genügend Raum zu erhalten, wäre der schon von der kantonalen Behörde projektierte, bisher aber nicht zur Ausführung gelangte Mittelbau zwischen den bestehenden zwei Maga-

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zinen des Zeughauses zu errichten, gleichzeitig ein Schuppen für Fuhrwerke des Instruktionsmaterials zu erstellen und die gesamte Anlage durch Errichtung eines Werkstattgebäudes mit einer bescheidenen Aufseherwohnung zu ergänzen.

Diese Änderungen und Erweiterungen der Zeughausanlage würden es auch ermöglichen, das jetzige ,,eidgenössische Depot", das seinerzeit als Zeughaus für das Instruktionsmaterial erstellt worden war, seither aber, wie bereits erwähnt, zum grössten Teil als Exerzierhalle hat eingeräumt werden müssen, ganz zu Zwecken der Instruktion zu verwenden und sein oberes Stockwerk als Magazin für Kasernenmaterial zu benutzen. Dadurch kann einem längst empfundenen,. je länger je dringlicher gewordenen Bedürfnis entsprochen werden.

Was die Kosten anbelangt, so ergibt sich auf Grundlage des Abkommens mit der Behörde des Kantons Thurgau, der vorliegenden Pläne und Berechnungen folgende Aufstellung: 1. Erwerbung des kantonalen Zeughaus-Areals von 12,515 m2 à Fr. 6 per m2 . . . . Fr. 75,090 2. Ankauf der zwei bestehenden kantonalen Zeughausmagazine ,, 107,567 3. Mittelbau zwischen diesen zwei Flügelbauten ,, 93,000 4. Fuhrwerkschuppen ,, 40,000 5. Wohn- und Werkstattgebäude ,, 40,000 6. Ergänzung und Verbesserung an den beiden bestehenden Magazinen und innere Einrichtungen ,, 15,000 7. Wasserversorgung und Kanalisation ,, 8,500 8. Planierungsarbeiten und Umzäunung . . . ,, 13,500 9. Fertigungskosten ,, 343 Summa

Fr. 393,000

Der Kaufpreis von Fr. 6 per m 2 für das Terrain darf mit Rücksicht auf die in letzter Zeit eingetretene Erhöhung der Bodenpreise in Frauenfeld und Umgebung, als ein sehr massiger bezeichnet werden.

Durch den Ankauf und Ausbau dieser Zeughausanlage kommt die jährliche Miete von Fr. 3000, die der Bund dem Kanton Thurgau für die Magazinierung des Materials und der Munition der Batterien 52, 53 und 54 laut Vertrag vom Januar 1908 bezahlen muss, in Wegfall.

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Was die beiden dem Bunde unentgeltlich abzutretenden Munitionsmagazine anbelangt, so schätzt die Direktion der eidgenössischen Bauten das eine auf Fr. 10,000, das andere auf Fr. 9000 und den Platz, auf dem sie stehen, auf Fr. 1609. 60 (Gesamtwert : Fr. 20,609. 60).

Die Kaufsumme, welche der Kanton erhält, ermöglicht ihm die Erstellung eines neuen Zeughauses für seine Bedürfnisse, in nächster Nähe des eidgenössischen Zeughauses und der Kaserne.

Es ist das für beide Teile und besonders für die Truppe von grossem Vorteil.

Wir beehren uns, Ihnen den hiernach entworfenen Bundesbeschluss zur Annahme zu empfehlen.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer ausgezeichneten Hochachtung.

B e r n , den 12. September

1910.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Vizepräsident:

Buchet.

Der I. Vizekanzler: David.

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(Entwurf.)

Bundesbeschluss betreft'end

den Ankauf und Ausbau des kantonalen Zeughauses in Frauenfeld.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsichtnahme einer Botschaft des Bundesrates vom 12. September 1910, beschliesst : Art. 1. Der Bundesrat wird ermächtigt, in Frauenfeld das dem Kanton Thurgau gehörende Zeughausareal, ·nördlich der Bahnlinie Frauenfeld-Romanshòrn, im Halte von 12,515 m2 mit den zwei daraufstehenden kantonalen Magazingebäuden anzukaufen und diese Zeughausanlage ^nach den vorgelegten Plänen auszubauen.

Art. 2. Es wird hierfür ein Kredit von Fr. 393,000 bewilligt.

Art. 3. Dieser Beschluss tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

Der Bundesrat wird mit seiner Vollziehung beauftragt.

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Bundesblatt. 62. Jahrg. Bd. IV.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend den Ankauf und Ausbau des kantonalen Zeughauses in Frauenfeld. (Vom 12. September 1910.)

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21.09.1910

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