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Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen» sowie

Inserate und litterarische Anzeigen.

Stelle-Ausschreibung.

Infolge Ablebens ist die Stelle eines "Waffencontroleurs der VIII. Division, nen zu besetzen. Besoldung nach Gesetz Fr. 3500--4500.

Offiziere mit Kenntnissen in der Waffentechnik, welche sich um diese Stelle zu bewerben gedenken, haben ihre Anmeldungen von den nötigen Ausweisen begleitet bis Ende September dem unterzeichneten Departement einzureichen.

B e r n , den 9. September 1897.

Schweiz. Militärdepartement.

Stelle-Ausschreibung.

Infolge Beförderung des bisherigen Inhabers wird hiermit die Stelle eines Rechnungsführers des Befestigungsbureaus von St. Maurice in Lavey zar Wiederbesetzung ausgeschrieben.

Besoldung die gesetzliche.

Offiziere, welche sich um diese Stelle zu bewerben gedenken, haben ihre Anmeldungen schriftlich und mit den nötigen Ausweisen versehen bis Ende dieses Monats dem unterzeichneten Departement einzureichen.

B e r n , den 13. September 1897.

Schweiz. Militärdepartement.

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Stelle-Ausschreibung.

Infolge Demission des bisherigen Inhabers wird hiermit die Stelle eines Adjunkten des Fortverwalters von Savatan zur Wiederbesetzung ausgeschrieben.

Besoldung die gesetzliche.

Offiziere, die sich um diese Stelle zu bewerben gedenken, haben ihre Anmeldungen schriftlich und mit den nötigen Ausweisen versehen bis Ende ·dieses Monats dem unterzeichneten Departement einzureichen.

Die Anmeldungen für diese Stelle sind auch gültig für die Wiederbesetzung der Stelle eines Adjunkten des Fortverwalters von Dailly für den Fall, daß der gegenwärtige Inhaber dieser letztern Stelle nach Savatan versetzt wird.

B e r n , den 13. September 1897.

Schweiz. Militärdepartemeut.

Stelle-Ausschreibung.

Die Stelle eines Sekretärs des schweizerischen Generalkonsulats in Yokohama wird hiermit zur Besetzung ausgeschrieben. Bewerber haben sich über die Kenntnis des Deutschen, des Französischen und des Englischen auszuweisen und ihre Anmeldungen unter Anschluß einer kurzen Lebensbeschreibung, sowie ihrer Studien- und sonstigen Zeugnisse bis 6. Oktober dem unterzeichneten Departement einzureichen.

Die Besoldung beträgt vorläufig Fr. 6000: die Reisekosten werden vergütet, sofern sich der Betreffende verpflichtet, wenigstens zwei Jahre auf seinem Posten auszuharren.

B e r n , den 17. September 1897.

Politisches Departement.

Ausschreibung.

Die unterzeichnete Verwaltung eröffnet hiermit Konkurrenz über die Lieferung von: 3000 kg. Wolle, Kammgarn, mittelbraun, Nr. 16/5fach; 300 ,, ,, Fersengarn (Fächtli), mittelbraun, Nr. 14/2fach; 7500 m. baumwollene Lotband Nr. l, mittelbraun, l1/» cm. breit.

302 Muster können auf unserer Verwaltung eingesehen werden.

Die Angebote sind uns verschlossen und mit der Aufschrift: ,,Angebot für Kriegsmaterial" franko bis zum 30. September einzusenden.

Mitteilungen oder Anfragen, welche der Beantwortung bedürfen, sind der Verwaltung getrennt vom Angebot zu übermachen.

B e r n , den 13. September 1897.

Eidg. Kriegsmaterialverwaltung-, Technische Abteilung (Bekleidungswesen).

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Die Erd-, Maurer-, Steinhauer-, Zimmer-, Spengler-, Blitzableitungs-, Schieferund Holzcementbedachungsarbeiten für das Laboriergebäude der Munitionsfabrik und den Operationssaal der Pferderegieanstalt in Thun werden hiermit zar Konkurrenz ausgeschrieben. Pläne. Bedingungen und Angebotformulare sind im eidg. ßaubureau in Thun zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind verschlossen und unter der Aufschrift: ,,Angebot für Bauarbeiten Thun" der unterzeichneten Verwaltung bis und mit dem 1. Oktober nächsthin franko einzureichen.

B e r n , den 18. September 1897.

Direktion der eidg. Bauten.

Versteigerung von Artillerie-Bundespferden.

Die schweizerische Militärverwaltung läßt an den nachbezeichneten Tagen und auf den folgenden Plätzen öffentlich versteigern: im ganzen cirka 100 Artillerie-Bundespferde.

In Bern, Dienstag den 5. Oktober, vormittags 9 Uhr, bei der Tierarzneischule (Schützenmatte).

In Morges, Donnerstag den 7. Oktober, vormittags 9 Uhr, Place du Parc.

In Zürich, Freitag den 8. Oktober, nachmittags 2 Ohr, Kasernenstallungen.

Die nähern Bedingungen werden bei der Versteigerung verlesen; es können dieselben schon jetzt auf Verlangen an Interessierte zugesandt werden.

Thun, den 27. August 1897.

Direktion der eidg. Pferderegieanstalt: Vigier.

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Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Postcommis in Chaux-de-Fonds.

l Anmeldung bis zum 5. Oktober 2) Postcommis in Cernier.

> 1897 bei der Kreispostdirektion in 3) Postbureauchef in Chaux-de-Fonds. J Neuenburg.

4) Zwei Postcommis in Basel.

l 5) Paketträger beim Hauptpostbureau lj^1ÖE^Äb£ BaseL Basel.

6) Sechs Briefträger in Basel.

J 7) Briefträger, Bureaudiener und Packer in Gesehenen (Uri). Anmeldung bis zum 5. Oktober 1897 bei der Kreispostdirektion in Luzern.

8) Briefträger in Zürich 15 (Unterstraß).

9) Briefträger und Packer in Zürich 13 Anmeldung bis zum 5. Oktober (Oberstraß).

1897 bei der Kreispostdirektion in 10) Briefträger in Schaff hausen.

Zürich.

11) Postablagehalter, Briefträger und Bote in Höri (Zürich).

12) Telegraphist io Ins (Bern). Jahresgehalt Fr. 240, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 2. Oktober 1897 bei der TelegraphenInspektion in Bern.

13) Ausläufer auf dem Telegraphenbnreau Yverdon. Jahresgehalt Fr. 960.

Anmeldung bis zum 2. Oktober 1897 beim Telegraphenbnreau in Yverdon.

14) Ausläufer auf dem Telegraphenbureau Baden. Jahresgehalt Fr. 960.

Anmeldung bis zum 5. Oktober 1897 beim Telegraphenbureau in Baden.

1) Bureaudiener beim Hauptpostbnreäu Genf. Anmeldung bis zum 28. September 1897 bei der Kreispostdirektion in Genf.

2) Posthalter und Briefträger in Ardon (Wallis).

3) Postablagehalter, Briefträger und Bote in Gruyères (Freibnrg).

4) Briefträger in Mezières (Waadt).

Anmeldung bis zum 28. Sept.

1897 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

Anmeldung bis zum 28. Sent.

5) Packer in Burgdorf.

1897 bei der Kreispostdirektion in 6) Briefträger in Ütendorf (Bern).

Bern.

7) Postablagehalter und Briefträger in Les Sairains (Bern). Anmeldung bis zum 28. September 1897 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

8) Briefträger in Sempach. Anmeldung bis zum 28. September 1897 bei der Kreispostdirektion in Luzern.

9) Briefträger in Einsiedeln. Anmeldung bis znm 28. September 1897 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

10) Telegraphist in Claro (Tessin). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 25. September 1897 bei der TelegraphenInspektion in Chur.

11) Ausläufer auf dem Telegraphenbureau Biel. Jahresgehalt Fr. 960. Anmeldung bis zum 25. September 1897 beim Telegraphenbureau Biel.

Vorladung.

Die Sitznng des Militärgerichts der III. Armeedivision in der UnterHandlanger, früher wohnhaft bei seinen Eltern in Mittelhänsern, nunmehr flüchtig, Rekrut der Infanterie-Rekrutenschule III in Bern, in Anklagestand versetzt wegen Ausreißens, findet statt Samstag den 25. September 1897, nachmittags 21/* Uhr in Bern, Konferenzsaal des Militärdepartements (Bundeshaus Ostbau).

Der Angeschuldigte Hostettler, Job. Rud., wird hiermit vorgeladen, daselbst zur angegebenen Zeit zu erscheinen.

B e r n , den 21. September 1897.

Der Großrichter der III. Armeedivision : Schutzmann, Oberstlieut.

Ediktalladung.

Der Hauptmann der Verwaltungstruppen Johann Baptist M e i e r , geb.

1856, von Gebenstorf, Kanton Aargau, gewesener Revisor des Oberkriegskommissariats, nun unbekannten Aufenthalts, erhält auf dem Ediktalwege hiermit den Befehl, Samstag den 16. Oktober, vormittags 11 Uhr, im Konferenzsaal des Bundeshauses Ostbau in Bern vor dem Disciplinargerichte zu erscheinen, zur Verhandlung über einen gem Art. 80 der Militärorganisation .gegen ihn gestellten Antrag.

B e r n , den 21. September 1897.

Schweiz. Militärdepartement : Müller.

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz. Eidgenossenschaft Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbalmdepartement.

Beilage zum Schweiz. Bandesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

JV» 38.

Bern, den 23. September 4897.

I. Allgemeines.

750. ( /97) Änderung eines Stationsnamens.

38

Wir bringen hiermit zur allgemeinen Kenntnis, daß die Station ,,Hitzkirch-Richensee" der schweizerischen Seethalbahn von nun an den einfachen Namen ,,Hitzkireh" tragen wird.

Hochdorf, den 15. September 1897.

Direktion der Schweiz. Seethalbahn.

III. Personen- and Qepäokverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

751. (88/B7) Tarife für die Beförderung

von Expreßgut.

Ergänzung.

Mit Geltung vom 1. November 1897 ab erhält die in den Tarifen für die Beförderung von Expreßgut und zwar in unserem Binnenverkehr (Tarif vom Ï. Januar 1893), im v erkehr mit Stationen der großherzoglich badischen Staatseisenbahnen (Tarif vom 1. September 1892 bezw. Nachtrag I zu diesem Tarife vom 1. Januar 1893), im Verkehr mit Stationen der königlich württembergischen Staatseisenbahnen (Tarif vom 10. Oktober 1892 bezw. Nachtrag I zu diesem Tarife vom 1. Januar--493), im Verkehr mit Stationen der königlich bayerischen Staatseisenbahnen (Tarif vom 1. Oktober 1896), im Verkehr mit Stationen der pfälzischen Eisenbahnen (Tarif vom 1. April 1893), im Verkehr mit Stationen der Main-Neckar-Bahn (Tarif vom 1. Mai 1893), im Verkehr mit Stationen der vormaligen hessischen Ludwigs-Eisenbahn (Tarif vom 1. März 1894) und im Verkehr mit Stationen der Prinz Heinrich-Bahn (Tarif vom 1. Mai 1895) unter Abschnitt IV ,,Einlieferung und Beförderung" enthaltene Bestimmung den folgenden erweiterten Wortlaut: 329

L

,,1. Die Beförderung des Expreßgutes, welches nicht spätestens '/« Stunde -- in Straßburg V2 Stunde -- vor Abgang des Zuges, mit welchem die Beförderung stattfinden soll, bei der Gepäckabfertigungsstelle abgeliefert ist, kann nicht beansprucht werden.

2. Die Beförderung erfolgt mit den Zügen für den Personenverkehr und nur nach solchen an der Bahn liegenden Orten (Stationen), an welchen der betreffende Zug fahrplanmäßig zu halten hat. Wird von dem Versender bei der Aufgabe ein bestimmter Zug, mit welchem die Beförderung erfolgen soll, nicht bezeichnet, so hat die Beförderung mit dem nächsten geeigneten Zuge zu geschehen. Die Verwaltung behält sich indessen vor, bei gewissen Zügen, die bekannt gegeben werden, die Beförderung von Expreßgut zu beschränken oder ganz auszuschließen."

Diese Zusatzbestimmung zur Verkehrsordnung ist gemäß den Vorschriften unter P genehmigt worden.

Diejenigen Züge, zu welchen Expreßgutsendungen vom 1. November 1897 ab nicht mehr angenommen werden, sind aus Schalteranschlägen der Gepäckabfertigungsstellen zu ersehen.

Straßburg, den 15. September 1897.

Ueneraldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

IV. Güterverkehr, A. Schweizerischer Verkehr.

752. (88/97) Ausnahmetarif für den Transport von Stückgut und Wagenladungsgütern der Klassen I und II, A und B, Bremgarten -- N 0 B und V S B etc., vom i. April 4884.

Verlängerung der Gültigkeitsdauer.

Der mit unserer Kundmachung sub Ziffer 575 des Publikationsorgans Nr. 26/97 auf den 30. September 1897 gekündigte ohgenannte Ausnahmetarif bleibt bis auf weitere Anzeige noch in Kraft.

Basel, den 20. September 1897.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

B. Verkehr mit dem Auslande.

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753. ( /97) Norddeutsch - schweizerischer Güterverkehr. Taxen für Kohlen ab Zeitz.

Die im Nachtrag l zum Heft I des sächsisch-schweizerischen Gütertarifes, vom 1. August 1895, enthaltenen Taxen für Steinkohlen etc. ab Zeitz (sächsische Staatseisenbahn) nach schweizerischen Stationen gelten vom 5. Oktober 1897 an auch ab Zeitz, Station der preußischen Staatseisenbahnen.

Zürich, den 21. September 1897.

Namens der Verbandsverwaltungen: Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

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754. ( 38 /97) Ausnahmetarif für Steinkohlen etc. zwischen Stationen der bad. Bahn, E L B und pfälz. Bahn einerseits und den Stationen der N OB, Sihlthatbahn, T TB und V 8 B anderseits.

Mit 10. Oktober 1897 tritt im südwestdeutsch - schweizerischen Güterverkehr ein Ausnahmetarif für die Beförderung von Steinkohlen etc. in Kraft, enthaltend Taxen zwischen Gengenbach, Karlsruhe, Kehl, Mannheim, Maxau und Kheinau, Stationen der badischen Bahn, Hüningen, Lauterburg, Mülbansen und Straßburg, Stationen der Elsaß-Lothringer-Bahn, sowie Luowigshafen und Speyer, Stationen der pfälzischen Bahnen einerseits und den Stationen der N 0 B, Sihlthalbahn, T T B und V S B anderseits.

Der Tarif kann vom 5. Oktober 1897 an bezogen werden.

Zürich, den 20. September 1897.

Direktion der Schweiz. Kordostbahn.

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

755. (38/97) Ausnahmetarife Nr. 4 für landwirtschaftliche Maschinen und Nr. 3 für Eisen etc. im süddeutsch-rumänischen Verkehr. Ergänzung.

Mit Gültigkeit vom 1. Oktober 1897 werden im direkten süddeutschrumänischen Güterverkehr die Artikel ,,Traubenpressen, Traubenmühlen und Heupressen11 zu den Sätzen des Ansnahmetarifs Nr. 4 (für landwirtschaftliche Maschinen) abgefertigt. Gleichzeitig treten bezüglich der Anwendung des Ausnahmetarifs Nr. 3 (für Eisen, Eisenwaren u. s. w.) ergänzende Bestimmungen in Kraft, welche bei unsern Verbandstationen und dem Gütertarifbureau zu erfahren sind.

Karlsruhe, den 11. September 1897.

Generaldirektion der grossherzoglich badischeu Staatseisenbahnen.

756. (88/97) Heft 2 b der belgisch-südwestdeutschen Nachtrag I.

Gütertarife.

Am 1. November 1897 wird der Nachtrag I zum belgisch-südwestdeutschen Tarifheft 2 b (belgischer Binnenverkehr mit Basel loco und transit) eingeführt werden. Der Nachtrag enthält insbesondere ermäßigte Prachtsätze für gewisse Waren im Verkehr mit bestimmten westschweizerischen Stationen, daneben noch sonstige Ergänzungen und Änderungen, durch welche zum Teil auch Erhöhungen herbeigeführt werden. Weitere Auskunft erteilen unsere Verkehrsinspektion in Basel und unser Tarifburean in Straßburg.

Straßburg, den 11. September 1897.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

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Mitteilungen des Eisenbahndepartements.

1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 17. September 1897 : 1. Tarif für die direkte Beförderung von Personen und Gepäck im Verkehr zwischen Stationen der Jura-Simplon-Bahn einerseits und Stationen des Vierwaldstättersees, der Vitznau-Rigi-ßahn und der Rigi-Kaltbad-Scheideggßahn anderseits.

2. Neuauflage des Tarifes für die Beförderung von Personen, Reisegepäck und Expreßgut im internen Verkehr der Tößthalbahn.

3. Nachtrag I zu Teil I des belgisch-italienischen Gütertarifes via Gottkard, enthaltend in Hauptsache Abänderungen an den Zusatzbestimmungen zum internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr.

Genehmigt am 20. September 1897: 1. Nachtrag XIV zu Teil I, Abteilung B, allgemeine Tarifvorschriften und Warenklassifikation, der italienisch-schweizerischen Gütertarife via Gotthard, enthaltend Änderungen und Ergänzungen zur Warenklassifikation.

2. Heft l des Teiles II, Abteilung A, der schweizerisch-italienischen Gütertarife via Gotthard, enthaltend Tariftabellen für die schweizerischen Strecken nebst Bestimmungen für deren Anwendung im Verkehr mit der Gotthardbahn, der Schweiz. Centralbahn (einschließlich der aarg. Südbahn), der Schweiz. Seethalbahn, der Langenthal-Huttwil-ßahn, der Huttwil-Wolhusen-Bahn, der Emmenthalbahn, der Schweiz. Nordostbahn (einschließlich der Bötzbergbahn), der Sihlthalbahn, den Vereinigten Schweizerbahnen (einschließlich der Toggenburgerbahn und der Wald-Rüti-Bahn), der Tößthalbahn und der Schweiz. Südostbahn.

3. · Heft 2 des Teiles II, Abteilung A, der schweizerisch - italienischen Gütertarife via Gotthard, enthaltend Tariftabellen für die schweizerischen Strecken nebst Bestimmungen für deren Anwendung im Verkehr mit der Jura-Simplon-Bahn, Bulle-Rpmont-Bahn, Traversthalbahn, Thnnerseebahn,.

Spiez-Erlenbach-ßahn, Bödelibahn und Nenenburger Jurabahn.

Genehmigt am 21. September 1897: 1. Hefte l bis 4 des Teiles III der österreichisch-ungarisch-schweizerischen Verbandsgütertarife, enthaltend Ausnahmetarife für die Beförderung in gewöhnlicher Fracht von Getreide, Hülsenfrüchten, Mahlprodukten aus.

Getreide und Hülsenfrüchten, Malz, sowie von ölsaaten nnd von gebrauchten Getreide- und Mehlsäcken.

2. Übertragung der im Nachtrag I zum Heft I des sächsisch-schweizerischen Gütertarifes
enthaltenen Taxen für den Transport von Steinkohlea etc.

ab Zeitz, Station der sächsischen Staatsbahnen nach schweizerischen Stationen, auf Kohlensendungen ab Zeitz, Station der preußischen Staatsbahnen.

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie Inserate und litterarische Anzeigen.

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1897

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

38

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

22.09.1897

Date Data Seite

300-304

Page Pagina Ref. No

10 018 018

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