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Schweizerisches Bundesblatt.

49. Jahrgang. I.

Nr. 10.

10. März 189'

Jahresabonnement (portofrei in der ganzen Schweiz) : 6 Franken.

Einrückungsgebühr per Zeile oder deren Raum 15 Ep. -- Inserate franko an die Expedition, Druck und Expedition der Buchdruckerei Stämpfli & de. in Bern.

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Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung über

seine Geschäftsführung im Jahre

1896.

C. Departement des Innern.

I. Centralverwaltung.

1. Organisation und Geschäftsgang.

Infolge des Bundesbeschlusses vom 28. Juni 1895 (A. S. n. F.

XV, 188) gingen auf 1. Januar 1896 folgende bisher dem Departement des Innern zugeteilt gewesene Geschäftszweige auf andere Departemente über, und zwar a. An das p o l i t i s c h e D e p a r t e ni e nt: Die Organisation und der Geschäftsgang der Bundesbehörden.

Die Organisation der eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen.

Die Überwachung der Bundeskanzlei.

Die Grenz- und Gebietsverhältnisse der Kantone unter sich, soweit nicht das Bundesgericht hierin zuständig ist.

Bundesblatt. 49. Jahrg. Bd. I.

40

574 ö. An das F i n a n z - und Z o l l d e p a r t e m e n t : Die Aufsicht über die Ausführung der Art. 7, 8, 9 und 13 des Bundesgesetzes über gebrannte Wasser.

c. An das P o s t - und E i s e n b a h n d e p a r t e m e n t : Die eidgenössischen Bauten.

Dagegen wurden ihm auf den gleichen Zeitpunkt zugeteilt: Die bisher dem politischen Departement obgelegene Beaufsichtigung des Auswanderungswesens und die bis jetzt dem Industrieund Landwirtschaftsdepartement unterstellt gewesene Aufsicht über Maß und Gewicht, die Forstpolizei im Hochgebirge, die Jagd und Fischerei -- soweit die Aufsicht dem Bunde zusteht.

Entsprechend diesen Übergängen ist die Berichterstattung über die vom Departement des Innern abgegebenen Verwaltungszweige in den Berichtabteilungen der Departemente zu suchen, denen jene unterstellt worden sind. Dagegen finden sich in gegenwärtiger Berichtabteilung nun die nötigen Angaben über die Besorgung der obgenannten dem Departement neu zugeteilten Verwaltungszweige.

2. Archive und Münzsammlung.

1. Über den Druck eines ersten Bandes des Generalregisters zu der A m t l i c h e n S a m m l u n g der a l t e r n eidgenössischen A b s c h i e d e , der schon im Vorjahre begonnen und bis zum 14. Bogen gefördert worden war, ist zu melden, daß er am Schlüsse des Berichtsjahres bei Bogen 56 stund und alle Aussicht ist, daß er in einer Stärke von über 100 Bogen im gegenwärtig laufenden Jahre zum Abschluß gebracht werden wird. Was sodann das Sammeln von Material für die Supplemente zu dem Abschiedewerk betrifft, so hat dasselbe eine etwas geringere Ausbeute ala voriges Jahr ergeben, weil es dem Bearbeiter (dem Bundesarchivar) neben den übrigen dringendem Amtsgeschäften an der nötigen Zeit für diese Bethätigung mangelte. Immerhin ist zu dem bereits vorhandenen umfangreichen Manuskript einiges Neue hinzugekommen.

2. Wie im vorjährigen Geschäftsbericht angekündigt worden ist, konnte der Druck des VI. Bandes der H e l v e t i s c h e n A k t e n s a m m l u n g e n bereits im März dieses Jahres begonnen und so weit gefördert werden, daß ungefähr zwei Drittel -- 90 Bogen -- erlediget sind, und der Band zu Anfang des Sommers zur Ausgabe gelangen wird. Die Vorarbeit für den VII. Band wurde schon

575 im Januar in Angriff genommen und umfaßte zunächst eine Reihe von Bänden vermischten Inhalts, sodann die Protokolle des Vollziehungsrates und des Kleinen Rates, die bis Ende dieses Jahres bis auf einen unbedeutenden Rest durchgearbeitet wurden. Einen Unterbruch veranlaßte die von Herrn Eug. Mottaz in Yverdon (s. Bericht für 1895) erfolgte Anzeige, daß die diesseits fehlenden Berichte von Glayre durch die aufgefundenen Konzepte ersetzt werden könnten, indem bald darauf (17. Dezember) Herr Professor Maillefer die fraglichen Schriften, 25 Nummern, zur Benutzung einsandte. Es wurde rätlich befunden, dieselben sofort zu kopieren, um wenigstens einen Teil des Verlorenen wieder herzustellen ; die Kopiatur dehnte sich schließlich auf etliche wertvolle Beilagen betreffend das Wallis aus. Von dem so erreichten Material kann nun wenigstens noch Einiges im Druck des laufenden Bandes zur Verwendung kommen.

3^ In den P a r i s e r A r c h i v e n sind unsere historischen Arbeiten mit demselben Eifer und dem nämlichen Erfolg wie in den frühern Jahren betrieben worden. Das materielle Erträgnis der Arbeit ist fast genau dasselbe wie im Vorjahr, indem die hergestellten Kopien ein Manuskript von 9997 Seiten ergaben. Das was an Abschriften im Laufe des Jahres an das Bundesarchiv abgeliefert wurde, gehört in den Zeitraum von 1656 bis 1676.

Von dem gänzlichen Abschluß des Unternehmens ist man immerhin noch ziemlich weit entfernt.

4. Betreffend die auf unsere Landesgeschichte bezüglichen Forschungen und Unternehmungen in i t a l i e n i s c h e n A r c h i v e n ist zu sagen, daß in R o m während des ganzen Jahres ausschließlich nur im vatikanischen Archiv gearbeitet wurde. Es kamen an die Reihe die Nuntiaturberichte aus den Jahren 1677 bis 1692 für die Nuntien und Internuntien Cybo (H. Teil), Cherofini, Cantelmi, Tarini, Menatti, und 1794 bis 1805 für die Nuntien Gravina und Testaferrata ; ferner die Gegenbriefe der sämtlichen betreffenden Nuntien von 1676 bis auf 1758 herunter, und wieder von 1794 bis 1805. Die Durchsicht der 262 Bände umfassenden Serie Lettere di Principi wurde zu Ende geführt, die schweizerischen Materialion aus denselben notiert und zum größten Teil kopiert. Größere und kleinere Partien wurden noch entnommen den Lettere di Particolari, Varia Polüicorum, Nunstiatura di Germania und Archivio
Borgliese III.

Eine Hauptarbeit bildete das Aufsuchen aller im vatikanischen Archive noch vorhandenen die Schweiz betreffenden Breven. Aus cirka 140 Bänden konnten 360 noch ungedruckte Stücke notiert und zum Teil kopiert werden.

576

Im Sommer wurde im Staatsarchiv F l o r e n z mit der Bearbeitung der Lettere ai X fortgefahren und das Archivio Mediceo avanti il Principato beendigt. In Mailand wurde in der Bibliotheea Ambrosiana der letzte Teil der mit litt. F bezeichneten, 142 Bände umfassenden Korrespondenz Carl Borromeos durchgangen und cirka 300 Briefe aus der Zeit von 1564 bis 1584 wurden kopiert.

5. Das Unternehmen der abschriftlichen Gewinnung schweizergeschichtlichen Materials aus den L o n d o n e r A r c h i v e n , welches vor drei Jahren an die Hand genommen worden ist, konnte nach Maßgabe des dafür ausgesetzten Kredits in stetiger Arbeit und mit vermehrten Kräften gefördert werden. Das erstellte Manuskript füllt elf zum Teil starke Fascikel und erstreckt sich über den Zeitraum von 1694 bis 1794. Durch diese Korrespondenz der englischen Gesandten in der Schweiz mit ihrer Regierung wird der schweizerischen Geschichtsforschung eine reiche Quelle, gerade auch über die nächste Zeit vor dem Zusammensturz der alten Eidgenossenschaft, eröffnet, die dadurch an Interesse gewinnt, daß in den damaligen Welthändeln England eine führende Stellung einnahm und durch seine Vertreter auch in unserm Lande großen Einfluß ausübte. Das Unternehmen wird im laufenden Jahre unter der umsichtigen und verständisvollen Leitung des Herrn Minister Dr. Bourcart mit etwas größern Geldmitteln wiederum ein gutes Stück vorwärts gebracht werden.

6. Die im B u n d e s a r c h i v ausgeführten Arbeiten bezweckten in erster Linie die Bereinigung der aus dem Vorjahre her noch rückständigen Teile des Aktenmaterials aus der 14. Amtsperiode, d. h. den Jahren 1888/90. Diese Aufgabe wurde vollständig zu Ende geführt. Im weitern ist die alphabetische Bearbeitung und Zusammeordnung der großen Masse an Personalakten von 1876 bis 1890 zur Hand genommen und gänzlich durchgeführt worden, während aus diesem Anlaß die noch altern Bestände dieser Aktenabteilung einer Revision in der Weise unterstellt wurden, daß alle mangelnden oder defekten Aktenumschläge erneuert und mit der Inhaltsangabe versehen werden. Diese zeitraubende Arbeit wird den einen Gehülfen noch länger in Anspruch nehmen. Erst gegen Schluß des Jahres hat sodann das Militärdepartement seine Akten aus den Jahren 1886 bis 1890 dem Archiv übergeben, und aus London schickte unsere Gesandtschaft das bis
dahin bei ihr aufbewahrte Aktenmaterial des frühern Generalkonsulats. Dieser neue Zuwachs ist provisorisch gesichtet und zum Teil in Schränken des Korridors untergebracht worden, sollte nun aber ohne allzu langen Verzug definitiv eingereiht werden, was aber vor dem Zeitpunkt

577

des Bezuges des neuen Archivgebäudes, mit dessen Erstellung endlich im August begonnen werden konnte, wegen Platzmangel schwer zu machen sein wird. Viele Zeit wie immer nahmen die Nachschlagungen und Aktenextraditionen zu Verwaltungszwecken in Anspruch. Die Ausgangskontrolle weist die Zahl von 4708 hinausgegebenen Aktenstücken auf, wovon 1499 am Schlüsse des Jahres noch nicht zurückgegeben waren. Was sodann an Urkunden, Drucksachen, Wahl- und Abstimmungsprotokollen etc. im Laufe des Jahres in das Archiv gelangte, wurde jedes an seinem Orte eingereiht und in die zudienenden Verzeichnisse eingetragen. Neben diesen hauptsächlichsten Verrichtungen ging noch eine Menge verschiedener kleinerer Arbeiten her, deren Aufzählung unterbleiben mag. Auf die besondere Thätigkeit des Oberarchivars als Leiter der dem Archiv unterstellten historischen Unternehmungen, die eine ausgedehnte Korrespondenz im Gefolge haben, soll hier nur andeutungsweise hingewiesen sein. Wiederum fehlte während dos ganzen Jahres die Mitarbeit des Unterarchivars, dessen gänzlich invalider Zustand leider keine Hoffnung auf Wiederherstellung aufkommen läßt.

7. Für die eidgenössische M ü n z - und M e d a i l l e n s a m m l u n g ist ein Jahreszuwachs zu verzeichnen von 14 Stücken in Silber, 24 Billon und 6 Kupfer und Bronze, zusammen also 44 Stücke in einem Metallwerte von Fr. 41 und 10 Rappen. Damit erreicht der Gesamtbestand der Sammlung auf Ende des Jahres 10,076 Stücke mit einem Metallwert von 19,923 Franken und 60 Rappen. Noch mag bemerkt werden, daß von den 24 Billonmünzen 6 Stücke bei den Fundamentgrabungen für das Parlamentsgebäude gefunden worden sind.

3. Bibliothek.

Die Benutzung dieser gegenwärtig bei 43,000 Bänden umfassenden Anstalt hat sich seit dem Jahre 1890 verdreifacht, indem die Zahl der aus- und eingegangenen Bände, welche in jenem Jahre gegen 3000 betrug, während des Berichtsjahres auf nahezu 9000 angestiegen ist. Diese Entwicklung des Benutzungsverkehrs, die dermal an jedem Arbeitstage durchschnittlich bei 30 Bänden umfaßt, sowie die übrigen zur guten Instandhaltung der Sammlung notwendigen bibliothekarischen Arbeiten werden bald zu groß um von einem Beamten des Departements nur als Bruchteil anderer ihm noch obliegenden Arbeiten bewältigt werden zu können ; es wird daher, wenn nicht wieder eine Reduktion in der Benutzung der Bibliothek

578 eintritt, in nicht ferner Zeit irgend eine Abschälung der Arbeiten für die Centralbibliothek von den Bureauarbeiten der Abteilung Inneres erfolgen müssen. Die dermalige lebhafte Inanspruchnahme der Bibliothek rührt freilich nicht ausschließlich aus den Kreisen der Bundesverwaltung her, für die sie ursprünglich errichtet wurde, sondern man hat sich, wie es leicht erklärlich ist, im Verlaufe der Zeit dazu gebracht gesehen, die Benutzung in entgegenkommender Weise auch einer Anzahl der Bundesverwaltung fernstehender Personen, wie empfohlenen Studierenden und Gelehrten, zu gestatten.

Hierin wird nach der Natur der Verhältnisse kaum mehr eine Einschränkung stattfinden können.

Neben der Zunahme der notwendigen Bibliothekarbeiten macht sich in stets fühlbarerer Weise das Bedürfnis nach Aufstellung eines detaillierten Fachkataloges über die Bibliothek geltend, wodurch deren Benützung in hohem Maße erleichtert würde.

Endlich brachte auch der Vollzug der Übereinkunft vom 15. März 1886 betreffend den internationalen Austausch der amtlichen Erlasse und anderer Publikationen (A. S. n. F. XI, l ff.), der für die Schweiz ebenfalls durch die Centralbibliothek vermittelt wird, eine erhebliche Zunahme der Arbeit. Es gelangten im ganzen 76 größere Büchersendungen zum Austausch, die ein Gesamtgewicht von 15,000 kg. repräsentieren.

Die dem Bundesrat und der Bibliothek gemachten litterarischen Geschenke werden jeweüen am Ende eines Semesters im Bundesblatt veröffentlicht.

II. Vollziehung der Bundesverfassung und eidgenössischer Gesetze.

1. Freizügigkeit der Personen, welche wissenschaftliche Berufsarten ausüben (Art. 33 und Art. 5 der Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung). Medizinalprüfungen.

Ein in Lausanne sich aufhaltender Bürger des Kantons Thurgau, Besitzer eines von diesem Kanton ausgestellten Fürsprecherpatentes, erhob im Mai, gestützt auf Art. 5 der Übergangsbestimmungen zur Bundesverfassung, Rekurs an uns gegen einen Beschluß des Kantonsgerichts von Waadt, der ihm die Erlaubnis zur Ausübung gewisser anwaltlicher Funktionen (Rechtskonsultationen) in diesem Kantone verweigerte. Die Vorprüfung dieses Rekurses durch

579 unser Departement des Innern führte uns zu der Anfrage an das eidgenössische Bundesgericht, wen es angesichts der Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 22. März 1893 über die Organisation der Bundesrechtspflege als zur Beurteilung derartiger, ausschließlich auf Art. 5 der Übergangsbestimmungen zur Bundesverfassung sich gründender Rekurse kompetent erachte.

Durch Entscheid vom 3. Dezember über einen bei ihm selbst anhängig gemachten analogen Rekurs (Dr. Curti, Advokat in Winterthur, gegen das Obergericht des Kantons Aargau) nahm das Bundesgericht unter einläßlicher Begründung diese Kompetenz für sich in Anspruch (vergi, amtl. Sammlung der Entscheidungen des schweizerischen Bundesgerichts aus dem Jahre 1896, Band XXII). Wir stimmten nach Kenntnisnahme von diesen Erwägungen, auf den Antrag unseres Departements des Innern, der Anschauungsweise des Bundesgerichtes bei und übermittelten ihm hierauf den obenangedeuteten Rekurs zur Beurteilung. Der angeführte Entscheid des Bundesgerichts ist insofern von prinzipieller Bedeutung, als die Kompetenz zur Beurteilung von Streitigkeiten, die sich auf Art. 33 der Bundesverfassung und Art. 5 der Übergangsbestimmungen der letztern gründen, durch das frühere Organisationsgesetz vom 27. Juni 1874 ausdrücklich dem Bundesrate und der Bundesversammlung zugewiesen war, und der Art. 189, Absatz 2, des neuen derartigen Gesetzes, vom 22. März 1893, die Annahme zuzulassen schien, daß in Bezug auf die Kompetenz zur Beurteilung solcher Streitigkeiten sachlich nichts geändert worden sei. Durch den bundesgerichtlichen Entscheid wird diese Annahme nun aber abgelehnt und für jene Streitigkeiten eine andere Rekursinstanz eingeführt.

Medizinalprüfungen.

Der leitende Prüfungsausschuß, dessen Personalbestand keine Veränderungen erlitten hat, beschäftigte sich in seinen zwei während des Berichtsjahres abgehaltenen Sitzungen (vom 25. Juni und 20. November) sozusagen ausschließlich mit der im Vorjahre in Angriff genommenen Revision der Prüfungsverordnung vom 19. März 1888 und brachte sie der Aufstellung eines revidierten Entwurfes nahe.

Die im vorjährigen Geschäftsberichte erwähnte Eingabe des Erziehungsdepartements des Kantons Neuenburg um Errichtung eines Sitzes für die naturwissenschaftlichen Prüfungen der Ärzte und Zahnärzte an der Akademie in Neuenburg erhielt durch unsern
Beschluß vom 7. März eine zustimmende Erledigung (vergi. A. S.

n. F. XV, 432). Die Wahl der Prüfungskommission, die einstweilen vom Präsidenten des Prüfungssitzes in Lausanne präsidiert wird, erfolgte hierauf am 23. März.

580

Am 15. Juli langte ein gleichartiges Gesuch vom Staatsrate des Kantons Freiburg ein, welcher darin anzeigt, daß der Große Rat dieses Kantons im Mai 1895 die Errichtung einer Fakultät für Naturwissenschaften, mit den zum Unterricht in letztern nötigen Hülfsanstalten (Laboratorien und Lehrsälen) an der Universisät beschlossen habe ; diese Fakultät solle mit Beginn des Wintersemesters 1896/97 in Thätigkeit treten. Ähnlich wie es in Bezug auf die Akademie in Neuenburg geschehen sei, möge der Bundesrat beschließen, daß künftig in Freiburg naturwissenschaftliche Prüfungen für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte abgehalten werden.

Auf den Antrag des mit der Begutachtung dieses Gesuches beauftragten eidgenössischen Prüfungsausschusses wurde anfangs September durch unser Departement des Innern eine Expertenkommission aus den Herren Professoren Dind in Lausanne, Rössel in Bern und Chodat in Genf zur Prüfung der Einrichtungen an Ort und Stelle und zur Berichterstattung darüber bestellt. Aus Gründen, die in Freiburg liegen, gelangte diese Kommission jedoch bis Jahresschluß nicht dazu, ihrer Aufgabe näher zu treten.

Im Personalbestande der medizinischen Prüfungskommissionen sind wenige Lücken entstanden und jeweilen nach dem Antrage des leitenden Ausschusses wieder ausgefüllt worden.

M a t u r i t ä t s a n g e l e g e n h e i t e n . Die im Bericht des Vorjahres erwähnten neuen Maturitätsprogramme mit Motivenbericht sind, nachdem die Ansichtsäußerungen des schweizerischen Schulrates und des leitenden Prüfungsausschusses eingegangen waren, zunächst den medizinischen Fakultäten der fünf schweizerischen Hochschulen zur Begutachtung unterbreitet worden. Deren Rückäußerungen langten bis Jahresschluß ein und wurden durch den Druck zu Händen der Behörden, die noch amtlich zu Rate zu ziehen sind, vervielfältigt. Über die weitern Vorkehren in der Angelegenheit wird nächstes Jahr zu berichten sein.

Das Ergebnis der im Berichtsjahre veranstalteten Maturitätsprüfungen ist folgendes :

581

1

1 ||

Abgewiesen.

Vom Examen weggeblieben.

1 |

a. Maturitätsprüfungen für Aspiranten auf das Arzt-, Zahnarzt- und Apothekerdiplom.

Ort.

Zeit.

Lausanne 19. bis 21. März: Einheimische .

Fremde . .

Zürich . 23. bis 25. März: Einheimische .

Fremde Frei bürg 17. bis 19. Sept.: Einheimische .

Fremde . .

Bern . . 21. bis 23. Sept.: Einheimische .

Fremde

Angemeldete Kandidaten.

Zu bestehen Bestanden S> S M

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10

24

8

17

8

4 --

b. Maturitätsprüfungen für Tierarzneikandidaten.

Zürich . 16. und 17. April: 7 Einheimische .

Fremde . . . 1 Bern . . 17. April : 8 Einheimische .

Fremde . . .

-- Zürich . 15. und 16. Okt.: Einheimische . 15 Fremde . . . 1 Bern . . 17. Oktober: Einheimische . 8 Fremde . . . --

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7 1 --

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2 --

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4 --

--

4

1 1

-- --

-- 5 --

-- --

--

15

2

Über das Ergebnis der 1896 abgehaltenen medizinischen Prüfungen geben folgende Zusammenstellungen Auskunft.

Eidgenössische Medizinalprüfungen 1890.

Basel

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CS

Medizinische : naturwissensch.

anatom.-phys.

Fachprüfung Zahnärztliche : anatom.-phys.

Fachprüfung Pharmaceutische : Gehülfenprüfung Fachprüfung Tierärztliche : naturwissensch.

anatom.-phys.

Fachprüfung

27 20 23

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1

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medizin.

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zahnärztl.

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497 Prüfungen.

583 Sämtliche Prüfungen (nicht Personen), genügende und ungenügende, verteilen sich nach der Herkunft der geprüften Personen folgendermaßen : Solvwoiz.

Zürich . . . .

Bern . . . .

Luzern . . . .

Uri Schwyz Obwalden .

Nidwaiden Glarus . . . .

Zug . . . .

Freiburg .

Solothurn .

Baselstadt . . .

Baselland .

Schaffhausen .

Appenzell A,-Rh.

Appenzell I.-Rh.

St. Gallen . .

Graubünden .

Aargau Thurgau Tessin . . . .

Waadt . . . .

Wallis . . . .

Neuenburg Genf . . . .

61 83 29 l 9 2 l 6 5 10 9 29 7 12 l 2 47 18 19 18 6 29 11 26 24 465

-A.tiisla.il cl.

Deutschland .

Rußland . . . .

Österreich . . . .

England . . . .

Holland . . . .

Transvaalien .

19 4 4 2 2 l 32

Schweiz Ausland

465 32 497

2. Gesundheitswesen.

(Schweizerisches Gesundheitsamt.)

Pocken. Die Zahl der Pockenerkrankungen ist von 17 mit einem Todesfall im Vorjahre auf 56 mit 10 Todesfällen (Letalität 18 %) gestiegen.

Über die Verteilung nach Kantonen und Monaten siehe Tabelle auf Seite 584.

5 OE

Zahl der Pockenfälle in der Schweiz im Jahre 1896.

*-

Zürich .

März.

April.

Mai.

Juni.

Juli.

Aug.

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Sept.

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Aargau .

Total.

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Kantone.

Febr.

Gestorbin.

Januar.

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6 2 8--

7

2 6 1

56

10

7

26

--

4 -- 7 -- 6 1 2 -- 1-- 6

2

--

Im Jahre 1898 ausgerichtete Bundesbeiträge an die Kosten von Pockenepidemien.

Pockenerkrankungen.

Kanton.

Gemeinde.

Dauer der Epidemie.

Pockentodesfälle.

Auslagen nach Art. 8 Bundesdes beitrag.

Davon Davon EpidemienTotal. unge- Total. nngeimpft.

impft. gesetzes.

Fr.

Luzern . . .

Waadt . . .

Luzern Vevey

. . . .

. . . .

25. Dez. 1895 bis 18. Febr. 1896

2

3

. . .

23. März bis 14. April 1896

(l)

Courtilles

. . .

Ende März bis 7. Mai 1896

3

6. Mai bis 30. Juni 1896

1

27. März bis 30. Juni 1896

8

Sitten

1

1

Lausanne

Chatelard (Ciarens) Wallis . . .

15. August bis 6. Sept. 1896

16

1

2

2

2

1

5 2

1

1

1

Fr.

414. 80

207. 40

938. 90

469. 45

251. 75

125. 85

62. 50

31. 25

1035. 55

517. 75

1352. --

676. --

1600. 80

800. 40

285. 05

142. 50

Evolène . . . .

21. Mai bis 20. Oktober 1896

Neuenburg . .

Chaux-de-Fonds .

10. April bis 10. Mai 1896

1

Zug . . . .

Walchwyl . . .

16. Sept. bis 5. Oktober 1896

2

1

1

1

248. --

124. --

35

7

9

4

6189. 35

3094. 60

1 2

Der ein te Fall ist zweifelha 't; es konnten keine Impfnarben entde ckt wei den.

Schwere Varicellen, die anfänglich als Pocken angesehen worden waren.

586

Die Fälle wurden in bisher üblicher Weise sofort nach der erhaltenen Anzeige im sanitarisch-demographischen Wochenbulletin der Schweiz den Sanitätsbehörden und Ärzten zur Kenntnis gebracht.

Die Zahl der im Berichtsjahre eingereichten Entschädigungsgesuche für Auslagen, welche Gemeinden und Kantonen aus der Bekämpfung von Pockenepidemien erwachsen sind (Art. 8 des Bundesgesetzes vom 2. Juli 1886 betreffend Maßnahmen gegen gemeingefährliche Epidemien), beziffert sich auf nur 9, gegenüber 28 im Vorjahre. Sämtliche betreffen Epidemien, beziehungsweise Fälle, welche ins Jahr 1896 fallen. Über die Details giebt die Tabelle auf Seite 585 die nötige Auskunft.

Absonderungshäuser und Desinfektionsanstalten.

Folgende Bundesbeiträge an die Erstellungs- und Einrichtungskosten von Absonderungshäusern und Desinfektionsanstalten, beziehungsweise an die Anschaffungskosten von Desinfektionsapparaten sind im Berichtsjahre ausgerichtet worden : Bundesbeitrag.

Fr.

U z n a c h . Absonderungshaus (Kosten Fr. 19,823. 95) und Desinfektionsanstalt (Kosten cirka Fr. 3000) Mobiliar (Kosten Fr. 3933. 25) und Desinfektionsapparat (Kosten Fr. 4021. 96) L u g a n o . Absonderungshaus mit Dependenzgebäuden (Kosten Fr. 25,621. 21), Mobiliar des Absonderungshauses (Kosten Fr. 5988) und Desinfektionsapparat (Kosten Fr. 4067. 75) O b e r u t z w y l . Fahrbarer Desinfektionsapparat (Kosten Fr. 1800) W i n t e r t h u r . Desinfektionsanstalt (Kosten Franken 15,094. 65) Desinfektionsapparat und Inventar der Anstalt (Kosten Fr. 6139. 65) und 2 Transportwagen (Kosten Fr. 2000) .

K riens. Absonderungshaus (Kosten Fr. 57,085. 87) L a n g e n t h a l . Desinfektionsanstalt (Kosten Franken 6383. 25), Desinfektionsapparat (Kosten Franken 4082. 70) und ein Transportwagen für infizierte Gegenstände (Kosten Fr. 960) Übertrag

6,000. -- 3,977. 60

13,994. -- 900. -- 3,000. -- 4,069. 80 5,000. --

4,440. -- 41,381. 40

587 Bundesbeitrag.

Übertrag S o l o t h u r n . Desinfektionsanstalt (Kosten Franken 5564. 50), Desinfektionsapparat (Kosten Pranken 3602. 20) und ein Transportwagen (Kosten Fr. 480) A a r a u. Möblierung der Döckerschen Baracke (Kosten Fr. 2379. 95) L u z e r n . Absonderungshaus (Kosten Fr. 72,775. 38) und Ergänzung des Mobiliars (Kosten Franken 3290. 70) Desinfektionsanstalt und Waschhaus (Kosten Fr.

16,251. 33) und Desinfektionsapparat (Kosten Fr. 5253. 74) V e r r i è r e s . Absonderungshaus (Kosten Franken 12,432. 25) St. M o r i t z . Fahrbarer Desinfektionsapparat (Kosten Fr. 3718. 30) Dielsdorf. Absonderungshaus (Kosten Fr. 32,297. 52) und Mobiliar (Kosten Fr. 5515. 03) . . . .

F r u t i g e n . Mobiliaranschaffung zu Absonderungszwecken (Kosten Fr. 542. 15)

Fr.

41,381. 40

3,125. -- 1,190. -- 12,545. 35 7,454. 65 6,080. -- 1,859. 15 7,500. -- 271. 15 81,406. 70

Der Auszahlung der Beiträge vorgängig fand stets eine fachmännische Expertise statt. Erst wenn diese ergeben hatte, daß die Bauten den genehmigten Plänen entsprechend ausgeführt und konform den bestehenden Vorschriften eingerichtet1 worden waren oder daß die angeschafften Desinfektionsapparate hinsichtlich Konstruktion und Funktionierung den in dieser Beziehung zu stellenden Anforderungen genügten, wurden die Subventionen ausgerichtet.

Im fernem haben wir, gestützt auf Art. 5, beziehungsweise 7 oder 11, Alinea 3, des Reglements vom 4. November 1887 betreffend die Ausrichtung von Bundesbeiträgen an Kantone und Gemeinden zur Bekämpfung gemeingefährlicher Epidemien, die Ausführung einiger Projekte genehmigt, nachdem dieselben vom schweizerischen Gesundheitsamt und der Direktion der eidgenössischen Bauten geprüft und gutgeheißen worden waren, und an die Erstellungskosten folgende maximalen Beiträge zugesichert:

588

1. M ü n s t e r l i n g e n , Kanton Thurgau. Desinfektionsanstalt (Kostenvoranschlag : Bau Fr. 15,800 ; Desiufektionsapparat Fr. 3800 ; Total Fr. 19,600) Fr. 4,900 2. St. G a l l e n , S t a d t . Desinfektionsanstalt (Devis: Bau Fr. 13,080; Desinfektionsapparat und Brausebad Fr. 5100 ; Handwagen für den Transport der zu desinfizierenden Gegenstände Fr. 560 ; Total Fr. 18,740) ,, 4,500 3. U s t e r , Kanton Zürich. Absonderungshaus (Kostenvoranschlag: Bau Fr. 22,500) ,, 6,000 Außerdem wurde an die Kosten der notwendigen Möblierung ein Beitrag von 50 °/o zugesichert.

Total

Fr. 15,400

Von früher zugesicherten Bundesbeiträgen dieser Art sind Fr. 27,250 noch nicht ausgerichtet worden, weil die betreffenden Bauten noch nicht vollendet, zum Teil nicht einmal angefangen worden sind.

Die im letzten Bericht erwähnten Verhandlungen betreffend die Erstellung von Absonderungshäusern an den wichtigen Grenzstationen Buchs (St. Gallen), Chiasso, Romanshorn, Locle, Vallorbes und an zahlreichen ändern Orten (Bellinzona, Giornico, Nyon, Montreux, Einsiedeln, Brunnen, Interlaken, Samen, Zermatt, Couvet, Murten, Baden, Altstätten, Riggisberg, Huttwyl) haben noch zu keinem Resultat geführt; ebenso wenig die Studien betreffend einige weitere diesbezügliche Projekte. Es scheint überhaupt der Eifer sowohl der kantonalen als namentlich der Gemeindebehörden in dieser Hinsicht mit der Abnahme der Choleragefahr ziemlich erkaltet zu sein.

Cholera. An die Koston der Maßnahmen betreffend die im letzton Geschäftsbericht erwähnten, anfänglich als Cholera imponierenden Erkrankunesfällc in einem Kurorte der Waadt,i welche o den erheblichen Betrag von Fr. 4887. 23 erreichten, haben wir einen Beitrag von Fr. 742. 70 gewährt. Wir gingen dabei von der Ansicht aus, daß, wenn einerseits die Anwendung der Bestimmungen des Epidemiongesetzes auch bei bloß verdächtigen, gemeingefährlichen Seuchenfällen verlangt wird, so lange wenigstens, bis eine gegenteilige Diagnose sicher festgestellt ist, anderseits für die nämliche Zeitdauer auch die in Art. 8 dieses Gesetzes aufgestellte teilweise Entschädigungspflicht anerkannt werden müsse.

589 In Ausführung der Bestimmungen von Annex I, Titel VI, der internationalen Sanitätskonvention von Dresden, vom 15. April 1893, welche es den aneinander grenzenden Staaten überläßt hinsichtlich des engern Grenzverkehrs bei Choleragefahr besondere Abmachungen zu treffen, ist am 20. März des Berichtsjahres zwischen unsern bevollmächtigten Delegierten, den Herren Minister Alfred de Clarapède, schweizerischer Gesandter in Wien, und Dr. Fr.

Schmid, Direktor des schweizerischen Gesundheitsamts in Bern, und den Vertretern von Österreich-Ungarn eine diesbezügliche Konvention zu stände gekommen, welche sich sowohl auf den Grenzverkehr zu Land, als den Verkehr über den Bodensee bezieht (A. S. n. F. XIV, S. 488). Diese Vereinbarung ist nach beidseitiger Ratifikation am 4. August -1896 in Kraft getreten.

Besondere Schutzmaßnahmen gegen die Cholera hatten wir auch im Berichtsjahre nicht zu ergreifen, indem die in unserm letztjährigen Bericht erwähnten Choleraepidemion in Galizion (Österreich) und in der Türkei im Laufe des Januar und diejenige in Rußland während des Monats Februar ihr Ende erreichten und Europa seither cholerafrei geblieben ist.

Die sanitarische Inspektion einer im Mai von Alexandrien, wo damals, wie überhaupt in Ägypten, und zwar schon seit Ende des Jahres 1895, die Cholera herrschte, nach Lausanne spedierten Mobiliarsendung ergab deren vollständige Ungefährlichkeit, so daß von Anordnung der Desinfektion Umgang genommen werden konnte.

Pest. Nachdem die Beulenpest in der ersten Hälfte des Berichtsjahres in Kanton und namentlich in Hongkong (China) iu epidemischer Verbreitung geherrscht hatte, brach diese Seuche im September, offenbar von Hongkong dorthin verschleppt, in Bombay (Britisch Indien) aus und nahm daselbst bis gegen Ende des Jahres allmählich zu. Nach den offiziellen Mitteilungen sind bis Ende Dezember 2850 Personen an der Pest erkrankt und davon 2028 gestorben, welche Zahlen aber nach allgemeiner Annahme ganz bedeutend hinter der Wirklichkeit zurückstehen.

Die nähern Details über das Auftreten der Pest sowohl wie der Cholera finden sich in dem allen Sanitätsbehörden und Ärzten gratis zugestellten sanitarisch-demographischen Wochenlmllctin, in welchem auch die unserm Gesundheitsamt von Seiten der kantonalen Sanitätsbehörden übermittelten Meldungen über die Verbreitung der einheimischen epidemischen Krankheiten, in wöchentlichen und monatlichen Übersichten zusammengestellt, veröffentlicht werden.

Bundesblatt. 49. Jahrg. Bd. I.

4l

590 Diphtherieenquete. Diese mit Ihrer Zustimmung für die Dauer von 2 Jahren unternommene Enquete, über deren Veranlassung und Zweck wir bereits in der Budgetbotschaft vom 31. Oktober 1895 (Bundesbl. 1895, IV, 195 und ff.) das Nötige gesagt haben, hat am 1. März des Berichtsjahres ihren Anfang genommen und wird sich somit bis zum 28. Februar 1898 erstrecken. Vom 1. September an wurde sie in Übereinstimmung mit sämtlichen Kantonsregierungen , mit Ausnahme derjenigen von Graubünden, durch Einführung der unentgeltlichen bakteriologischen Untersuchung in möglichst allen diphtherieverdächtigen Krankheitsfällen ergänzt.

Diese namentlich von Seiten der Fachleute (Ärzte, schweizerische Ärztekommission) als für das Gelingen der Enquete durchaus notwendig bezeichnete Ergänzung wurde in unserer Botschaft betreffend das Budget für das Jahr 1897, vom 23. Oktober 1896 (Bundesbl. 1896, IV, 216) einläßlich begründet, und wir erlauben uns, um Wiederholungen zu vermeiden, auf dieselbe zu verweisen.

Vom Beginn der Enquete (1. März) bis zum Ende des Berichtsjahres sind beim schweizerischen Gesundheitsamt 5751 (im Mittel monatlich 575) Diphtheriefälle angezeigt worden; die jeweilen nach Ablauf der Krankheit auszufüllenden Zählkarten sind indessen nur für 5515 Fälle eingelangt. Da aber für diejenigen Diphtheriekranken, welche während ihrer Erkrankung in ein Spital verbracht wurden oder wo sonst ein Wechsel des Arztes eintrat, iu der Regel, wie es vorgeschrieben ist, zwei Karten eingesandt wurden, so beträgt die Gesamtzahl der eingegangenen Diphtheriezählkarten für diese 10 Monate 6006. Seit dem 1. September, dem Zeitpunkt der Einführung der unentgeltlichen bakteriologischen Diphtherieuntersuchungen, sind in sämtlichen Kantonen (ohne Graubünden) 1983 Fälle, worunter verschiedene mehrmals (Gesamtzahl der in den 6 offiziellen Untersuchungsstationen ausgeführten Untersuchungen 2296), bakteriologisch untersucht worden.

Folgende Tabelle zeigt, wie die einzelnen Kantone an diesen Gesamtzahlen partizipieren :

Zürich Bern Luzcrn Uri Schwyz Obwaldou Nidwalden . .

Glarus Zug Freiburg Solothurn j Basclstadt Baselland Seh äff hausen . .

Appenzell A.-Rh.

Appenzell I.-Rh. .

St. Gallen Graubünden . .

; Aargau Thurgau Tessin Waadt Wallis Neuenburg . .

Genf

. .

. .

. .

. .

Schweiz

Zahl der seit dem !

1 . September bakteriologisch untersuchten ' Fälle.

i

Eingelangte Zählkarten (inkl. Doppelkarten). >

Kantone.

Zahl der Fälle, für welche Zählkarten eingelangt sind.

Zahl der angezeigten Diphtheriefälle.

i

591

887 1230 244 8 45 22 3 7 30 83 137 702 98 182 82 43 378 89 533 283 26 414 5 96 124

878 1163 244 8 45 22 3 7 30 81 135 700 98 182 80 43 308 89 467 281 26 401 5 95 124

1074 1269 252 8 45 22 3 9 30 81 138 786 100 183 84 43 337 89 475 288 26 426 5 101 132

157

5751

5515

6006

1983

438 70 2 7 2 1 3 12 20 73 316 49 18 35 39 165 -- 141 142 14 166 1 54 58

Von den seit dem Beginn der unentgeltlichen bakteriologischen Untersuchungen (1. September) bis zum Eüde des Jahres durch Zählkarten gemeldeten Diphtheriefällen sind in den einzelnen Kantonen bakteriologisch untersucht worden :

592 Glarus Nidwaiden Wallis Baselstadt Appenzell I.-Hli St. Gallen Genf Zug Neuonburg Waadt Baselland Appenzell A.-Rh Thurgau Bern Solothurn Aargau Freiburg Schaffliausen Luzern Schwyz Uri Tessin Zürich Obwalden Graul)ünden

( 3 ( l ( l (31B (39 (165 ( 58 ( 12 (54 (173 (49 (35 (142 (438 (73 (141 ( 20 ( 18 (70 ( 7 ( 2 (14 (157 ( 2 (kein

Palle) Fall ) ,, ) Fälle) ,, ) ,, ) ,, ) ,, ) ,, ) ,, ) ,, ) ,, ) ,, ) ,, ) ,, ) ,, ) ,, ) ,, ) ,, ) ,, ) ,, ) ,, ) '.,, ) ,, ) Fall )

1 0 0 n/0 100 ,, 100 ,, 97 ,, 9,1 ,, 93 ,, 92 ,, 92 ,, 90 ,, 88 ,, 84 ,, 83 ,, 81 ,, 79 ,, 79 ,, 78 ,, 77 ,, 72 ,, 71 ,, 70 ,, 6(> ,, 64 ,, HO ,, 50 ,, -- ,,

Leichentransport. Die im letzten Geschäftsbericht erwähnte Anregung seitens des Staatsrats von Genf, welche eine Erleichterung des Leichentransportes im Grenzverkehr zwischen Genf und dem benachbarten Frankreich bezweckte, hat in der Weise ihre Erledigung gefunden, daß eine diesbezügliche Vereinbarung zwischen der Regierung von Genf und dem Präfekt des Département de la Haute-Savoie zu stände gekommen und von unserm Departement des Innern genehmigt worden ist.

Lebensmittelgesetzgebung. Unser Departement des Innern hat, wie bereits im letzten Geschäftsbericht gemeldet wurde, auf Anregung der mit der Vorberatung unseres Antrages vom 8. März 1895 betreffend Einfügung eines neuen Art. 69bis in die Bundesverfassung betrauten Kommission des Ständerates die Kantonsregierungen eingeladen, ihre Ansicht 'auszusprechen :

593 1. über die Opportunität einer eidgenössischen Gesetzgebung betreffend den Verkehr mit Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen nach unserm Entwurf, und 2. über die Wünschbarkeit, diesen Entwurf eventuell in der Weise zu erweitern, daß dem Bunde auch die Gesetzgebung über den Verkehr mit Futtermitteln, Samen und Düngerstoffen übertragen werde.

Die eingegangenen Antworten der Kantonsregierungen haben wir in unserm B e r i c h t b e t r e f f e n d die B u n d e s g e s e t z g e b u n g ü b e r den L e b e n s m i t t e l v e r k e h r , vom 26. August L896 (Bundesbl. 1896, III, 873 und ff.), zusammengestellt und Ihnen zur Kenntnis gebracht.

3. Mass und Gewicht.

Die im letzten Geschäftsbericht berührte Frage der E r r i c h t u n g ein er P r ü f u n g s a n s t a l t für technische und wissens c h a f t l i c h e Z w e c k e hat nun in der Weise einen vorläufigen Abschluß erhalten, daß der Schulrat des Polytechnikums die Verbindung einer derartigen Anstalt mit dem Polytechnikum durchaus ablehnt. Der eidgenössischen Eichstätte verbleiben demnach alle eigentlichen Arbeiten über Maß und Gewicht, namentlich auch die Fundamentalarbeiten der Erstellung und Prüfung von Kopien der Prototype des Meters und des Kilogramms.

Schon seit längerer Zeit waren von Technikern Untersuchungen über das Verhalten von Gewichten aus Glas angestellt worden, in der Absicht, solche Gewichte namentlich beim Verkauf von Kochsalz etc. verwenden zu können. Nachdem es nun gelungen ist, derartige Gewichte so herzustellen, daß dieselben genau abgeglichen werden können, haben wir durch Beschluß vom 21. August Gewichte aus Glas auch eichfähig erklärt und die nötigen Bestimmungen über ihre Form und die Art der Stempolung aufgestellt.

Der Staatsrat des Kantons Tessin übersandte uns den Entwurf einer neuen k a n t o n a l e n V e r o r d n u n g über Maß und Gewicht zur Genehmigung. Nachdem einigen Einwendungen, welche unser Departement des Innern an dem Entwurf zu machen hatte, um denselben mit den eidgenössischen Vorschriften in Einklang zu bringen, von Seiten der kantonalen Behörde Rechnung getragen worden war, erteilten wir durch Beschluß vom 19. Juni dieser Verordnung unsere Genehmigung.

594

Das Konsulat der Vereinigten Staaten von Nordamerika hatte die Anfrage gestellt, welches das gesetzliche Maß für Ellenwaren in der Schweiz sei. Dio Gesetze dieses Staates verlangen nämlich, daß die dort einzuführenden Waren nur nach den gesetzlichen Maßen der Ausfuhrländer fakturiert werden. Unser Departement des Innern teilte dem Konsulat mit, daß das gesetzliche Maß der Meter sei, daß aber durch den Bundesratsbeschluß vom 30. September 1879 botreffend Maße und Gewichte, welche in Fabriken verwendet werden, den Fabrikanten gestattet werde, bei Exportartikeln Maße und Gewichte anderer Länder zu gebrauchen, in den Fällen, in denen der Besteller es ausdrücklich verlangt hat.

Mit Schreiben vom 30. November teilte das Konsulat in St. Gallen dem Departement des Innern mit, daß das Schatzdeparternont der Vereinigten Staaten schließlich entschieden habe, daß die Fakirirung nach Ellen gestattet sei.

Im abgelaufenen Jahr hat oino M a ß - u n d G e w i e h t s inspektion im Kanton Aargau stattgefunden. Die Ordnung im Maß- und Gewichtswesen war im allgemeinen eine befriedigende, doch mußte die Regierung dieses Kantons ersucht worden, einzelne Eichmeister anzuhalten, die Mängel und Übelstände, welche dieselben bei Anlaß ihrer Inspektionen gefunden hatten, rascher zu beseitigen. In der zehnjährigen Periode von 1887 bis 1896 sind alle Kantone einer Inspektion über Maß und Gewicht unterworfen worden, wie das Bundesgesetz es vorsehreibt.

Ei chm e i s t e r k u r so wurden im Jahr 1896 zwei abgehalten, einer im März, der andere im November. Es wurden im ganzen fünf Eichmeister instruiert, wovon zwei aus dem Kanton Thurgau und je einer aus den Kantonen Bern, St. Gallen und Schwyz. Dem Berufe nach waren drei Schlosser, einer Mechaniker und einer Schmied.

Die E i n f u h r v o n t e i l w e i s e g e e i c h t e n G l äs w a r e u beschäftigte das Departement in fünf Fällen. Die betreffenden kantonalen Behörden haben uns über alle Fälle ihren Bericht zugehen lassen, nur in einem Fall steht der Bericht noch aus. Besondere Maßregeln waren keine zu ergreifen.

G a s m e s s e r . Die Direktion der Eichstätte war benachrichtigt worden, daß zwischen den Messungen der Gasmesser-Eichstätten Zürich und Bern Differenzen bestehen, welche den Betrag der gestatteten Fehlergrenze von 2 % übersteigen. Sie nahm daher oino neue Prüfung der beiden Kubierapparate in Bern und Zürich vor, und bestätigte die früher schon gefundenen kleinern Fehler an der

595

Skala von Zürich, denen trotz gegebener Weisung zu wenig Rechnung getragen worden war. Um diesem Übelstand abzuhelfen, wurde die Skala des Apparates von Zürich neu geteilt. Es stellte sich aber weiter heraus, daß die Abweichungen eher von einer ungünstigen Aufstellung des Apparates in Zürich herrührten, infolge welcher störende Temperaturdifferenz.cn auftreten. Da in kürzerer Zeit eine Verlegung der Gasapparatenfabrik bevorsteht, so wurde darauf verzichtet, sofort eine Verlegung des Eichlokals zu verlangen, dagegen wurden dem Eichmeister die nötigen Verhaltungsmaßregeln erteilt.

An weitern Arbeiten der Eichstätte sind zu erwähnen die wiederholte Vergleichung der Präcisionsmiren des eidgenössischen topographischen Bureaus, sowie des hydrometrischen Bureaus. Ferner wurde eine Vergleichung eines Facettenmaßstabes des Kantonsgeometers von Bern, sowie eine solche einer Präcisionsmiro dos Baudepartements des Kantons Waadt ausgeführt. Im weitern wurden der Eichstättc 39 Alkoholometer zur Prüfung übergeben, wovon 29 gestempelt werden konnten. Die Eichstätte beschäftigte sich weiter im abgelaufenen Jahr mit einer Neubestimmung ihrer Normalgewichte, eine Arbeit, welche nicht länger mehr hinausgeschoben werden konnte, trotz der immer noch mangelhaften Lokalitäten und der ungenügenden Aufstellung der Instrumente.

III. Gesetzgeberische Arbeiten.

Über die Behandlung der schon im letzton Geschäftsbericht erwähnten Vorlage über Lebensmittelgesetzgebung vergleiche das unter Abteilung Gesundheitswesen, Seite 21, Gesagte.

Im Berichtsjahre unterbreiteten wir Ihnen : 1. Eine Botschaft mit Entwurf Bundesbeschluß betreffend die Erstellung eines Gebäudes für die mechanisch-technische Abteilung an der eidgenössischen polytechnischen Schule in Zürich (vom ». Juni 1896; Bundesbl. 1896, HI, 483).

Auf das Begehren der zur Vorprüfung dieser Vorlage eingesetzten parlamentarischen Kommissionen mußten noch einige Ergänzungen beigebracht werden, die durch Bericht des schweizerischen Schulrates vom 2. November 1896 geliefert wurden. (Bundesbl.

1897, I, 17.) Die Angelegenheit sieht nun Ihrer Behandlung in der nächsten Session entgegen.

2. Eine Botschaft mit Entwurf Bundesbeschluß betreffend Bewilligung eines Kredites für die Deckung der Installationskosten

596

des schweizerischen Landesmuseums fvom 2. Dezember 1896; Bundesbl. 1896, IV, 911).

Diese Vorlage hat durch Bundesbeschluß vom 23. Dezember 1896 (A. S. n. F. XV, 609) Ihre zustimmende Erledigung gefunden.

Von uns wurden erlassen : 1. Am 7. März der schon Seite 579 hiervor erwähnte Beschluß betreffend Ergänzung des Artikel l der Verordnung für die eidgenössischen Medizinalprüfungen (Einsetzung einer medizinischen Prüfungskommission an der Akademie in Neuenburg; A. S. n. F.

XV, 432).

2. Am 29. Mai : ein Reglement für die kollektive Beschickungauswärtiger Ausstellungen durch schweizerische Künstler. (A. S.

n. F. XV, 456.)

3. Am 21. August ein Beschluß betreffend Zusatzbestimmungen zur Vollziehungsverordnung über Maß und Gewicht und zur Anleitung für die schweizerischen Eichmeister. (A. S. n. F. XV, 515.)

4. Am 8. Dezember ein Beschluß betreffend Abänderung des Bundesbeschlusses über die Organisation und den Geschäftsgang des Bundesrates. (A. S. n. F. XV, 601.)

Dieser verfügt einerseits die Abtrennung der Abteilung eidgenössische Bauten vom Post- und Eisenbahndepartement und Zuweisung derselben an das Departement des Innern und anderseits Übertragung der ,,Beaufsichtigung des Auswanderungswesens1'" von Ictzterm auf das politische Departement.

Endlich genehmigten wir am 7. Dezember ein vom schweizerischen Schulrat uns unterbreitetes (provisorisches) Regulativ über die der Materialprüfungsanstalt am eidgenössischen Polytechnikum zu übertragende periodische Prüfung der Behälter für den Transport verdichteter oder verflüssigter Gase. (Bundesbl. 1896, IV, 1158.)

Dieses Reglement ergänzt das vom schweizerischen Schulrate am 28. Oktober 1895 erlassene und von uns am 12. Dezember desselben Jahres genehmigte allgemeine Reglement über jene Anstalt. (Vergi. Bundesbl. 1896, I, 13.)

597

IV. Ausstellungen und Kongresse im Inund Auslande.

In Betracht ihrer materiellen oder intellektuellen Wichtigkeit für unser Land beschickten wir folgende ausländische Kongresse : 1. Die internationale Konferenz für Herausgabe eines allgemeinen Kataloges der wissenschaftlichen Litteratur. Schweizerische Delegierte : die Herren Ministerresident Dr. Bourcart in London und Professor Dr. F. A. Forel, Präsident der schweizerischen naturforschenden Gesellschaft in Morges.

Diese von der Regierung Großbritanniens auf Anregung der Britischen Royal Society veranstaltete und vom 12. bis 17. Juli in London abgehaltene Konferenz bezweckt die Herausgabc eines möglichst vollständigen Kataloges der Litteratur der reinen und angewandten exakteu Wissenschaften aller Kulturstaaten, welche der Vereinigung beitraten. Für Näheres über die durch die Konferenz erzielte Ausdehnung der Vereinigung und die Zusammenstellung und Veröffentlichung des Kataloges erlauben wir uns auf das Ihren Kommissionen zur Einsicht bereit liegende Aktenmaterial /,u verweisen.

2. Den II. internationalen Kongreß für angewandte Chemie, der vom 27. Juli bis 6. August in Paris stattfand. Unsere Delegierten waren die Herren Dr. E. Chuard, Professor der AgrikulturChemie in Lausanne, Dr. A. Rössel, Professor der Chemie in Bern, und Dr. Ed. Lang, Chemiker der eidgenössischen Alkoholverwaltung.

Abgelehnt haben wir eine Einladung zur Beschickung eines internationalen Kongresses in Florenz für den Schutz und die Rettung der Jugend, da diese Zusammenkunft, wiewohl von der italienischen Regierung unterstützt, bloß privaten Charakter hatte. Jedoch haben wir den Regierungen der Kantone von der Einladung Kenntnis gegeben für den Fall, daß sie den Kongreß zu beschicken wünschten.

Ebenso lehnten wir ab eine offizielle Einladung der französischen Gesandtschaft zur Teilnahme an dem Ende Septembers in ClcrmontFerrand abgehaltenen internationalen Kongreß für Hydrologie, Klimatologie und Geologie.

Die inländischen Kongresse, deren Sammelpunkt infolge des durch die Landesausstellung gebotenen Ar.lasses beinahe ausschließlich Genf bildete, waren zahlreich ; wir unterstützten folgende durch Bundesbeiträge : 1. Den vom 13. bis 16. Juli stattgefundenen interkantonalen Lehrerkongreß, veranstaltet von der Société pédagogique de la

598 Suisse romande, dem schweizerischen Lehrerverein und der Società cantonale degli amici dell Educazione del popolo ticinese. Beitrag Fr. 3000.

2. Den IV. internationalen Kongress für Kriminal-Anthropologie, abgehalten vom 24. bis 29. August. Beitrag Fr. 3500.

3. Den Ti. vom 14. bis li). September ebenfalls in Genf stattgefundenen internationalen Kongreß zum Schütze armer und verlassener Kinder. Beitragszusicherung an die Kosten dos Druckes der Kongreßschriften Fr. 2000.

4. Der internationalen Association für litterarisches und künstlerisches Eigentum, welche vom 22. bis 29. August in Bern tagte, bekundeten wir unsere Aufmerksamkeit und Sympathie durch einen Akt der Gastfreundschaft.

5. Ferner haben wir für die Veranstaltung eines von der deutschen und der österreichischen Gesellschaft für Anthropologie, Ethnographie und Urgeschichte auf den Monat August 1897 in der Schweiz zu veranstaltenden Wanderkongresses einen Beitrag von Fr. 5000 zugesichert. Dieser Kongreß wurde aber infolge eines Zwischenfalles aufgeschoben.

Auf die Beitragsgesuche der Komitees mehrerer anderer inländischer Kongresse, wie dasjenige für die Interessen der Frauen, dasjenige der schweizerischen Stenographen etc., wurde unserseits eine ablehnende Antwort erteilt; auf ersteres, weil dem Frauenkomitee in Bern schon früher bedeutende Mittel für eine statistische Erhebung über die philanthropische Thätigkeit der Frauen in der Schweiz waren gewährt worden, und auf letzteres, weil der Stenographenkongreß nicht den Voraussetzungen entsprach, welche an vom Bunde zu unterstützende Kongresse gestellt werden.

Endlich gewährten wir im November dem vom Kanton und von der Stadt Genf zur Ausführung einer wissenschaftlichen Reise nach Ägypten unterstützten Philologen Nicole (Professor der griechischen Litteratur an der Universisät Genf) einen Beitrag von Fr. 1000 zum gleichen Zwecke. Die Reise soll im Winter 1896/97 ausgeführt worden und bezweckt die Fortsetzung der Papyrusstudien, über welche Herr Nicole bereits wichtige, in der Gelehrtenwelt sehr geschätzte Arbeiten veröffentlicht hat.

Das von unsern Delegierten und den Kongreßkomitees eingereichte Berichtmaterial wird Ihren Kommissionen zur Verfügung gehalten.

Zum Schlüsse erlauben wir uns an dieser Stelle noch einige Mitteilungen über drei mit der schweizerischen Landesausstellung

599

in Genf zusammenhängende Veröffentlichungen zu machen, nämlich über a. die schweizerische Schulstatistik. (Vergi. Bundesbeschluß vom 9. Juni 1894, Art. 1. A. S. n. F. XIV, 263.) Dieses Werk, das auf 8 Bände -- wovon 7 statistische Zahlenangaben umfassen sollen und der 8. eine systematische Zusammenstellung der kantonalen und eidgenössischen Gesetze und Verordnungen über da» Unterrichtswesen enthalten wird -- berechnet ist, vermochte einerseits wogen der großen Arbeit, die es erfordert, und anderseits wegen Erkrankung eines der Redaktoren auf den Zeitpunkt der Landesausstellung leider nicht zur Vollendung und Publikation zu gelangen. Indessen wurden anfangs September die oben angedeuteten 7 ersten Bände in der Ausstellung der Gruppe 17 aufgelegt. Die.

Herausgabe der Schulstatistik zieht sich wegen des Zeitaufwandes, den die Ausarbeitung des 8. Bandes erfordert, ins laufende Jahr hinüber; es wird damit aber ein Werk zur Publikation gelangen, das ein umfassendes und genaues Bild des schweizerischen Unterrichtswcsens in allen seinen Richtungen darbieten wird.

b. Die Sammlung pädagogischer Monographien als wissenschaftliche Ergänzung obiger Statistik. (Vergi. Bundesbl. 1895, III, 12(>.) Dieses Werk ist richtig auf den Zeitpunkt der Eröffnung der Landesausstellung im Verlage der Buchhandlung F. Payot in Lausanne zum Ladenpreise von Fr. 7. 50 per Exemplar herausgekommen und auch in Gruppe 17 der Ausstellung aufgelegt worden.

c. Die Ausarbeitung und Herausgabe eines bosondern Berichtes über die erste Sektion der Gruppe XVII (öffentliche und Privatschulen). Im Anschluß an das in der Botschaft zum Budget pro 1897 (Bundesbl. 1896, IV, S. 243, ad 5) Gesagte ist noch zu bemerken, daß dieser Bericht folgende Kapitel umfassen wird : 1. Überblick über die Entwicklung der pädagogischen Ideen seit der ersten nationalen Ausstellung von 1883, von Herrn Seminardirektor Guex in Lausanne.

2. Überblick über Geschichte und Organisation der Schulausstellung von Herrn Kommissär Zbinden.

3. Kleinkinder-, Primär- und Normalschulen (Lehrerbildungsanstalten) ebenfalls von Herrn Seminardiroktor Guex.

4. Musterklasse (Ecole modèle), Sekundär-, Industrie- und höhere Mädchenschulen von Herrn Erziehungsdirektor Clerc in Neuenburg.

5. Fortbildungsschulen von Herrn Ch. Vignier, Lehrer in Genf.

600

6. Handfertigkeitsunterricht, Specialbericht von Herrn Direktor Genoud in Freiburg.

7. Gewerbeschulen, die vom Bunde nicht unterstützt sind, gewerblicher und Zeichenunterricht von Herrn Bouvier-Martinet in Genf.

8. Weibliche Handarbeiten von Frau Rehfous in Genf.

9. Gymnasien und Progymnasien von Herrn E. Payot in Lausanne.

10. Rekrutenarbeiten (bei den Prüfungen) von Herrn Inspektor H. Gobat in Delémont.

11. Schulhygiine von Herrn Dr. Combe in Lausanne.

Über das Erscheinen und die Verwendung des Werkes wird nächstes Jahr zu berichten sein.

V. Werke der öffentlichen Gemeinnützigkeit.

1. Schweizerische naturforschende Gesellschaft.

a. Geodätische Kommission.

Diese Behörde (bestehend aus den Herren Professor Dr. Hirsch, Direktor der Sternwarte in Neuenburg, Präsident; Prof. R. Gautier, Direktor der Sternwarte in Genf, Sekretär; Oberst .J J. Lochmann, Vorsteher des eidgenössischen topographischen Bureaus in Bern, Quästor ; Professor S. Rebstein in Zürich, Professor Dr.

A. Riggenbach-Burkhardt in Basel und Oberst Dumur in Lausanne [Ehrenmitglied]) hielt am 27. Mai ihre ordentliche Jahressitzung im Observatorium in Nouenburg. Gegenstände derselben waren neben den alljährlich wiederkehrenden finanziellen Geschäften -- Durchgehung der Rechnungen über Verwendung des Bundesbeitrages pro 1895 und Aufstellung des Budgets für 1897 -- die Entgegennahme des Berichtes über die geodätischen Arbeiten des Jahres 1895/96 und die Aufstellung des Arbeitsprogramms für 1896/97. Aus ersterm ergab sich, daß der Ingenieur der Kommission, Herr Messerschmitt, in teilweiser Nachholung des durch die schlechte Witterung vom Sommer 1894 benachteiligton Arbeitsergebnisses die Breite und das Azimut auf den vier Stationen, Monto Generoso, Hammetschwand, Dreilinden (bei Luzern) und Nollen bestimmt hat. Überdies hat er vermittelst des von Sterneckschen Pendels die Schwerkraft außer auf den obigen vier Breitenstationen auf den Punkten Capolago, Lugano, Giubiasco, Biasca, Seewen, Sarnen, Lichtensteig und Uznach festgestellt. Bei

601

diesem Anlaß wurde die Triangulation des Gotthardtunnels an das schweizerische Netz erster Ordnung angeschlossen. Durch obenerwähnte Arbeiten ist die Ziffer der astronomisch bestimmten Stationen auf 25 gebracht. Die Pendelbeobachtungen zur Bestimmung der Schwerkraft erstrecken sich nunmehr auf 50 Stationen in der Schweiz.

In das Arbeitsprogramm für 1896/97 wurden aufgenommen dio astronomische Ermittlung der Punkte Chalet du. Signal audessus de Lausanne; Signal de Moudon, Torrenthorn und die Banchi am Gotthard ; ferner eine Breitemessung beim Schlosse von Tourbillon; für Ausführung der Pendelrnessungcu außer obigen astronomischen Punkten noch eine Anzahl Punkte im Jura: Biel, St. Immer, Chaux-de-Fonds, Locle, Les Brenets, Les Ponts, Fleurier, Sainte-Croix, Le Sentier, welche die astronomische Zeit täglich von Neuenburg telegraphisch erhalten ; ferner : Villeneuve, Bex oder St. Moritz, Martigny, Tourbillon und Sierre.

Von der Publikation der geodätischen Kommission ,,Das schweizerische Dreiecknetz1' wird, der VII. Band, der ausschließlich das Ergebnis der zahlreichen Beobachtungen über die Schwerkraft enthalten soll, im Frühjahr 1897 erscheinen.

In Bezug auf die Arbeiten des Präcisionsnivolloments vorweisen, wir auf die Mitteilungen des eidgenössischen topographischen Bureaus im Geschäftsberichte des Militärdepartements.

Wie schon im Berichte des Vorjahres erwähnt, wurde an der im Oktober 1895 in Berlin stattgefundenen Generalkonforenz der Entwurf einer neuen Konvention über das Unternehmen der internationalen Erdmcssung aufgestellt, der neben einer nicht erheblichen Voränderung der Organisation der leitenden Centralbehorde, in welcher die Schweiz auch ferner vertreten ist, eine Ausdehnung des Arbeitsfeldes der Union, namentlich auf die Erforschung der Breitenvariationen, und als Folge davon auch etwelche Erhöhung der Beiträge der beteiligten Staaten vorsieht; für die Schwer/, speciell eine solche von Fr. 300 auf Fr. 1000.

Diese neue Übereinkunft wurde unsererseits auf das empfehlende.

Gutachten der geodätischen Kommission am 19. Juni genehmigt und ist jetzt von 16 unter den 21 Erdmessungsstaaten angenommen.

Die fernere schon im Bericht des Vorjahres erwähnte Frage, betreffend die magnetische Aufnahme der Schweiz, ist im Berichtsjahre im Verein mit der meteorologischen Kommission einer nochmaligen Prüfung unterzogen worden, über deren Ergebnis die beiden Kommissionen bis Ende des Jahres noch nicht schlüssig geworden sind.

602 b. Geologische Kommission.

Das Personnal dieser Kommission -- bestehend aus den Herren Professor Dr. A. Heim in Zürich, Präsident ; Professor Dr. Fr. Lang in Solothurn, Ehrenpräsident; Dr. Ernst Favre in Genf, Professor Dr. A. Baltzer in Bern, Professor Dr. E. Renevier in Lausanne, Professor Dr. U. Grubenmann in Zürich, Professor L. Dupasquior in Neuenburg, Fräulein F. Güster in Aarau, Kassier, zugleich Kassier der schweizerischen naturforschenden Gesellschaft und Dr. August Aepli in Zürich, Sekretär -- erlitt im Berichtsjahre keine Veränderung.

Sie beschäftigte sich mit der Veröffentlichung folgender Beiträge zur geologischen Karte der Schweiz : a. Der Lieferung VI, neue Folge (des ganzen Werkes 36. Lieferung), enthaltend eine Arbeit von Dr. Leo Wehrli : ,,Die Dioritzone von Disentis bis Truns im Bündner Oberland"1 ; umfassend 18 Bogen Text in 4°, eine Karte in l : 50,000, l Profiltafel und 4 Tafeln Mikrophotographien.

b. Der Lieferung XXX von Professor Dr. A. Baltzer: ,,Der diluviale Aaregletscher und seine Ablagerungen in der Nähe von Bern; 29 Bogen Text in 4° nebst 17 Tafeln in Lithographie und Phototypie, nebst der schon 1890 erschieneneu geologischen Karte der Umgebung von Bern, umfassend 2 große Blätter in l : 25,000.

Von der geologischen Karte selbst belinden sich in Revision die beiden Blätter VII und XVI (1 : 100,000) die vollständig vergriffen sind.

Außer den einzelnen mit den Beiträgen zu der geologischen Karte und den Revisionsarbeiten an dieser selbst beschäftigten Gelehrten ist noch eine Subkommission der geologischen Kommission unter dem Namen schweizerische Kohlenkommission an der Durchforschung des Bodens der Schweiz thätig.

Die Aufgabe derselben besteht darin die sämtlichen Nachrichten über Kohlenvorkommnisse und Kohlenausbeute in älterer und neuer Zeit zu sammeln und zu ordnen. An der Hand dieses Materials wird sich dann außer den wissenschaftlichen Ergebnissen auch für die praktische Frage eine Antwort ergeben, ob noch irgendwo in der Schweiz mit Aussicht auf Erfolg nach Kohlen gegraben werden könne oder nicht.

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c. Denkschriftenkommission.

Nach ihrem Bericht ist die Thätigkeit dieser Sektion der schweizerischen naturforschenden Gesellschaft während des Berichtsjahres ausschließlich durch die Vorkehren zur Herausgabe des Werkes des Herrn Dr. Nüesch und seiner Mitarbeiter über die Funde von Schweizersbild in Anspruch genommen worden. Dasselbe umfaßt 344 Seiten Text, 25 Tafeln und 8 Figuren und lag Ende dos Jahres zur Herausgabe bereit. (Über die nähere Inhaltsangabe zu vergi. Bundesbl. 1896, I, 904.)

d. Arbeitstisch am internationalen zoologischen Institut des Herrn Professors Dr. Dohrn in Neapel.

Auf Ende Juni lief die ordentliche Amtsdaucr der Aufsichtskommission zu Ende, worauf wir die Behörde, bestehend aus den Herren Professoren Dr. Th. Studer in Bern, Präsident, Dr. H. Blanc in Lausanne, Dr. A. Lang in Zürich, Dr. Emile Yung in Genf und Dr. F. Zschokke in Basel -- am 3. Juli auf eine neue dreijährige Amtsperiodo bestätigten.

Um sich über den Wert des Arbeitsplatzes für die naturgeschichtlichen Studien ein genaues Urteil bilden zu können, reiste, Herr Professor Dr. Th. Studer, den wir im Jahre 1895 an die Stelle des verstorbenen langjährigen Kommissionspräsidcuten Herrn Professor Carl Vogt in Genf berufen haben, im Herbst des Berichtsjahres selbst nach Neapel und erhielt, da der schweizerische Platz bereits durch einen ändern schweizerischen Gelehrten besetzt war, vom Inhaber des Instituts in zuvorkommender Weise ein Zimmer mit allem nötigen Arbeitsmaterial zur Verfügung gestellt, in doni er sodann während 14 Tagen Studien oblag. Das Urteil, zu dem Herr Komrnissions-Präsident Dr. Th. Studor durch diese persönliche Inspektion über die Anstalt gelangte, ist ein sehr günstiges, und er hat demselben in einem Berichte Ausdruck gegeben, den wir Ihren Kommissionen zur Verfügung halten.

Der von der Eidgenossenschaft abonnierte Arbeitsplatz selbst war im Berichtsjahre in befriedigender Weise in Anspruch genommen ; im Frühjahr mit freundlicher Zustimmung des Herrn Professor Dr. Dohrn durch zwei Laboranten, die Herren Dr. Hasckeler und Boßhard und im Spätjahr durch Herrn Professor Dr. Bédot von Genf. Für den Frühling 1897 war zu Ende des Jahres ebenfalls schon Besetzung in Aussicht.

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2. Allgemeine geschichtsforschende Gesellschaft der Schweiz.

Schweizerisches Idiotikon.

Bibliographie der schweizerischen Landeskunde.

Geschichtsforschende Gesellschaft der romanischen Schweiz.

Die allgemeine geschichtsforschende Gesellschaft hat zu Anfang des Berichtsjahres den XVI. Band der ,,Quellen zur Schweizergeschichteu veröffentlicht, welcher die Akten über die diplomatischen Beziehungen der römischen Kurie zu der Schweiz, 1512 bis 1552, enthält. Gegen Ende des Jahres gelangten sodann in den Druck der XV. und XVII. Band derselben Publikation, welche den II. Band der Ausgabe des Habsburgischen Urbars und die Materialien zur Geschichte der Revolution von 1798 bringen werden.

Zu Band XV wird eine große, seit Jahren vorbereitete, für dio Kenntnis der Territorialgeschichte wichtige Karte kommen, deren Erstellung der Gesellschaft bedeutende Kosten verursacht.

Die Arbeiten der mit einem Extrabeitrag von Fr. 1000 unterstützten Publikation von Materialien aus österreichischen Archiven sind so weit gediehen, daß im Frühjahr 1897 mit dem Druck begonnen werden kann, nachdem die Bedingungen des Verlages durch den Gesellschaftsrat festgestellt worden sind.

S c h w e i z e r i s c h e s d e u t s c h e s I d i o t i k o n . Dom schweren Verluste, den die Redaktion im Jahre 1895 durch den Tod des Professors Dr. Ludwig Tobler erlitten hat, ist im Berichtsjahre unerwartet ein zweiter noch schwererer gefolgt, indem am 3. August Herr Dr. Friedrich Staub, der Begründer und Hauptredaktor des Werkes, nach kurzer Krankheit verstarb. An den geschäftsleitendcn Ausschuß stellte sich dann die schwierige Aufgabe, dem Werke einen neuen leitenden Redaktor zu verschaffen ; er löste sie, indem er Herrn Professor Dr. R. A. Bachmann als solchen berief, der seit 1892 Mitglied der Redaktion war. Um die durch die zwei Todesfälle gerissenen Lücken auszufüllen und der Gefahr einer Verzögerung im Erscheinen des Idiotikons vorzubeugen, wurde ferner als Mitarbeiter definitiv an das Unternehmen gezogen : Herr Privatdozent Dr. E. Hoffmann, der schon während 1895 probeweise an der Redaktion teilgenommen hatte ; endlich wurden die Herren Lehrer Dr. H. Wißler und alt Pfarrer Friedli zunächst als Hülfsarbeiter in das Bureau aufgenommen.

Der Druck des Idiotikons erlitt durch den Wechsel in der Redaktion keinerlei Störung; es wurde möglich im Berichtsjahre drei Hefte (Heft 31--33 = Bogen 1--29 des vierten Bandes),

605 die den. größten Teil des Buchstabens M umfassen, herauszugeben.

Auch der Rest dieses Buchstabens, der ungefähr noch ein Hei't füllen werde, liege in erster Redaktion beinahe abgeschlossen vor.

Zum Schluß seines Berichtes gedenkt der geschäftsleitende Ausschuß dankbar der namhaften Erhöhung des Bundesbeitrages, die Sie dem Unternehmen bei der letzten Budgetberatung gewährt haben.

Die Centralkommission der B i b l i o g r a p h i e für s c h w e i z e r i s c h e L a n d e s k u n d e hat im Jahre l896 vier Hefte dieser Bibliographie veröffentlicht, nämlich : Fascikel IV 6, Heft 6 : Mollusken, zusammengestellt von Professor Dr. Th. Studer, Dr. G. Amstein und Dr. A. Brot.

Fascikel V 10 e : Bibliographie der evangelisch-reformierten Kirche; Heft l, die deutschen Kantone, von Antistes Dr.

Finsler in Zürich.

Fascikel II d: Generalregister, Ergänzungen und Nachträge zu den Fascikeln II a bis c, enthaltend Landesvermessung Karten, Pläne, Reliefs und Panoramen 5 herausgegeben vom eidgenössischen topographischen Bureau, redigiert von Professor Dr. J. H. Graf.

Fascikel I b: Bibliographie der Gesellschaftsschriften, Zeitungen, Kalender, von Professor J. B. Brandstetter.

Im Drucke befinden sich Fascikel V 8: Gesundheitswesen, von Dr. Fr. Schmid, Direktor des schweizerischen Gesundheitsamtes, und Fascikel V 9 f : Industrie und Gewerbe, von Ed. BoosJegher, Vorsteher der Frauenarbeitsschule in Zürich.

Geschichtsforschende Gesellschaft der roman i s c h e n S c h w e i z . Der achte und letzte Band der seinerzeit subventionierten Publikation historischer Aktenstücke betreffend den Kanton Wallis (vergi. Bundesbl. 1891, V, 63) läßt noch auf sich ' warten. Nach der Mitteilung des Herrn Präsidenten der Gesellschaft wird er im Frühling 1897 erscheinen.

3. Schweizerische statistische Gesellschaft.

Der 32. Jahrgang der statistischen Zeitschrift ist in 4 Quariulheften erschienen und umfaßt 692 Quartseiten mit einer Anzahl graphischer Darstellungen.

In stets ausgedehnterer Weise bietet diese Publikation volkswirtschaftlichen und statistischen Arbeiten aus allen Teilen der Schweiz Aufnahme und kam dadurch auch schon oft kantonalen Bandesblatt. 49.Jahrg.

Bd. I.

42

606

Regierungsbehörden zu statten. Sie bildet ein willkommenes Organ sowohl für private statistische Studien als für dio amtliche Forschung und ergänzt daher in glücklicher Weise die statistischen Veröffentlichungen der verschiedenen Zweige der Bundesverwaltung.

Die Jahresversammlung des Verbandes schweizerischer amtlicher Statistiker und der schweizerischen statistischen Gesellschaft fand am 28. und 29. September 1896 in Genf statt. Bei zahlreicher Beteiligung aus allen Teilen der Schweiz wurde eine Reihe wichtiger volkswirtschaftlicher Fragen besprochen; wir verweisen in dieser Richtung auf das in der Zeitschrift vom Jahr 1896 veröffentlichte Protokoll dieser Versammlung.

Die schweizerische Armenstatistik, deren Ausarbeitung die statistische Gesellschaft vor einigen Jahren an die Hand genommen hatte und deren Erscheinen auf das Jahr 1896 in Aussicht gestellt werden konnte, erlitt infolge andauernder Krankheit des Bearbeiters und dessen nachheriges plötzliches Verlassen der ihm anvertrauten Stellung eine empfindliche Verzögerung. Die statistische Gesellschaft sah sich aus diesen Gründen veranlaßt, um die Arbeit zu einem baldigen guten Ende zu führen, die Hülfe des eidgenössischen statistischen "Bureaus und diejenige des Herrn Pfarrer Niedermanu in Oberuzwil (St. Gallen) in Anspruch zu nehmen. Das statistische Bureau wird nun den Abschnitt ,,Amtliche Armenpflege1' ausarbeiten, während Herr Niedermann sich für die Ausführung des Abschnittes ,,Freiwillige Armenpflege"1 anerboten hat. Es unterliegt somit keinem Zweifel, daß diese Statistik nun einem baldigen guten Ziele entgegengefahrt wird.

4. Hebung der Kunst. Erhaltung vaterländischer Altertümer.

A. Hebung und Förderung der Kunst.

Gottfried Kellerstiftung.

Das Personal der Kunstkommission erlitt eine Veränderung, indem Herr Dr. Stückelberg in Basel aus Rücksichten auf seine Gesundheit im Verlaufe des Sommers um die Entlassung einkam.

Als seinen Ersatzmann erwählten wir im August Herrn Maler Hans Sandreuter, ebenfalls in Basel. Die Thätigkeit der Kunstkommission selbst war im Berichtsjahre infolge der zahlreicher als bisher aufgetretenen Anlässe eine sehr rege ; sie hielt vier Sitzungen, den 16. Januar in Bern, den 27. und 28. April in Zürich, vom 30. Juli bis 3. August in Genf und den 19. und 20. Oktober in Lausanne, als deren hauptsächlichste Traktanden hervorzuheben sind : die

607 Vorbereitung des schon auf Seite 596 hiervor erwähnten Reglements für die kollektive Beschickung auswärtiger Ausstellungen durch schweizerische Künstler ; die Aufstellung von Vorsehlägen zur Wahl des Preisgerichts für die Entwürfe zum Nationaldenkmal in Neuenburg ; die Prüfung und Begutachtung mehrerer Beitragsgesuehe für die Errichtung von Denkmälern, wie eines solchen für General Herzog in Aarau, eines Melchthaldenkmals für Obwalden und eines Wettsteindenkmals in Basel ; die Vorbereitung zweier Preisausschreiben für Ausschmückung des schweizerischen Landesmuseums in Zürich und des Bundesgerichtsgebäudes in Lausanne; die Aufstellung von Vorschlägen zum Ankauf von Kunstwerken aus der Gruppe 24 der schweizerischen Landesausstellung in Genf, und nachdem dieser stattgefunden hatte, die Aufstellung von Vorschlägen zui' einstweiligen Aufbewahrung der Kunstwerke. In der letzten Sitzung wurden der Kunstkommission von soiten zweier ihrer Mitglieder, der Herren Professor Auer und Maler Vuillermet, zwei Anregungen unterbreitet, welche auf Hebung der Heranbildung der schweizerischen Künstler hinzielen, nämlich der Antrag des Herrn Professors Auer zur Errichtung von Stipendien zur Unterstützung der Studien tüchtiger schweizerischer Kunstbeflissener an auswärtigen Kunststätten, und derjenige des Herrn Vuillermet zur Errichtung einer Kunstschule zunächst in bescheidenem Anfange in der Schweiz, selbst. Die Verhandlungen der Behörde über diese Anregungen gelangten indessen im Berichtsjahre nicht mehr zum Abschlüsse.

Endlich beschäftigte die Kunstkommission sich in der nämlichen Sitzung auch mit der schon früher von Kunstkreisen gewünschten und unsererseits in Aussicht gestellten Revision der drei Verordnungen für Ausführung des Bundesbeschlusses vom 22. Dezember 1887 betreffend die Förderung und Hebung der schweizerischen Kunst ; auch diese Angelegenheit gelangte aber im Berichtsjahre nicht mehr zum Abschlüsse.

Auf Grundlage der oben angedeuteten vorberatenden Thätigkeit der schweizerischen Kunstkommission gelangten wir denn auch zu einer ansehnlichen Zahl Maßnahmen im Interesse der Kunstpflcge, für deren Aufzählung wir an die im Berichte für das Jahr 1895 erwähnten und am Ende des letztern noch hängigen Angelegenheiten anknüpfen wollen.

Dieses sind der Herrn Maler Ernst Bieler orteilte Auftrag, eine
nochmalige sorgfältige Bearbeitung seines Entwurfes für Ausschmückung des großen Treppenhauses im eidgenössischen Bundesgerichtsgebäude mit Wandgemälden vorzunehmen und solche bis 1. August 1896 der Kunstkommission zu unterbreiten, und der zu

600

Ende 1896 eröffnete Wettbewerb tür Ausschmückung der Eingangshalle desselben Gebäudes mit 6 Flachreliefs.

Erstero Angelegenheit war am Schlüsse des Berichtsjahres noch hängig, da die .Kunstkommission auf Nachsuchen des Künstlers dio Eingabefrist für den umgearbeiteten Entwurf im Juli mit Zustimmung des Departements des Innern bis lil. .Dezember 1890 verlängerte. Etwas weiter dagegen gedieh der Plan y.ur Ausschmückung der Eingangshalle zum Bundesgerichtsgebäude. Zu diesem Werke langten bis zum festgesetzten Zeitpunkt (1. August) im ganzen 10 Entwürfe ein, die in einem Saale der Grenette in Lausanne, aufgestellt, am 4. August vom Preisgericht in Beurteilung gezogen wurden.

Das Gutachten desselben lautete jedoch nicht auf ein gunstiges Ergebnis; indem es sich dahin aussprach, daß die Bewerber sich nicht hinlänglich Rechenschaft gegeben haben über den Platz, an dem die Reliefs angebracht werden sollen, und über die Größo der Felder im Verhältnis zur Umgebung ; daß sie alle in den Fehler verfallen seien, die Felder mit Figuren in kleinem Maßstabe zu überhäufen, während die monumentale und im Maßstab große Architektur des Raumes einfachere und wirkungsvollere Kompositionen erheischt hätte. Demgemäß erteilte die Jury keinen ersten Preis, da ihr keiner der eingelangten Entwürfe zur Ausführung annehmbar erschien ; dagegen wurden von den Urhebern der am besten gelungenen sechs Entwürfe zwei mit je einem II. Preise von Fr. 1500, zwei mit je einem III. Preise von Fr. 1000 und zwei mit je einer Khrenmeldung und einer Entschädigung von je Fr. 500 ausgezeichnet.

Angesichts dieses Ergebnisses beschlossen wir auf den Antrag der Kunstkornmission, unter den mit Auszeichnung aus dem Wettbewerb hervorgegangenen Künstlern -- einer derselben, Herr Huber von Samen, war inzwischen verstorben -- einen neuen Wettbewerb zu eröffnen, in dem Sinne, daß jeder der 5 Künstler eingeladen wird, bis 1. Februar 1898 an das Museum Arlaud in Lausanne einzuliefern: eines der 6 Reliefs in Ausführungsgröße hergestellt in Staff, um eine Beurteilung an Ort und Stelle zu ermöglichen ; die übrigen 5 Felder in modellierten Skizzen im Maßstabe von l : 10, aus denen die gewählten Stoffe und die Kompositionen ersichtlich sind.

Diese Entwürfe unterliegen der Beurteilung desselben Preisgerichts, das schon im allgemeinen Wettbewerb amtete, und jeder Teilnehmer soll für seine Konkurrenzarbeit eine Entschädigung von Fr. 1500 erhalten ; zudem wird dem Urheber des vom Preisgericht

609 dazu empfohlenen Entwurfes die Ausführung des Schmuckes unter den üblichen Vorbehalten in Aussicht gestellt. Hält das Preisgericht keinen der eingelaufenen Entwürfe als zur Ausführung geeignet, so bleibt den Bundesbehörden für das weitere Vorgehen freie Hand.

Am 22. Mai beschlossen wir ferner, ein allgemeines Preisausschreiben unter den schweizerischen und den in der Sclrwoiz ansässigen fremden Künstlern zur Ausschmückung des schweizerischen Landesmuseums mit Wandmalereien in 3 Abteilungen, nämlich : 1. für Wandgemälde auf 6 Bogenfeldern im Innern der großen Waffenhalle; 2. für Wandgemälde auf 2 Rundbogenfelder in der Durchgangshalle des Turmes und 3. für Malereien auf 14 Feldern an der Außenseite des Mittelbaues der Waffenhalle.

Die darzustellenden Gegenstände sind durch das Konkursprogramm den Bewerbern teils bestimmt vorgeschrieben, teils vorgeschlagen. Als Termine zur Einreichung der Entwürfe an _ das schweizerische Landesmuseum sind bestimmt: für die erste Abteilung der 15. Januar 1897 und für die zwei übrigen der 1. August 1897. Dem zum größten Teil aus Mitgliedern der eidgenössischen Kunstkommission bestehenden Preisgericht sind zur Verteilung' als Preise zur Verfügung gestellt: für die besten Entwürfe der 1. Abteilung Fr. 4000 ; für diejenigen der zweiten Fr. 5000 und für diejenigen der 3. Abteilung Fr. 8000, zusammen Fr. 17,000.

Hieran reiht sich als größte Verwendung aus dem Kunstfonds, im Berichtsjahre, der auf den Vorschlag der Kunstkommissiou am 12. August beschlossene Ankauf einer Anzahl Kunstwerke aus Gruppe 24 der Schweiz. Landesausstellung in Genf, nämlich : 25 Ölgemälde von 24 Künstlern zu Fr. 79,200 17 Aquarelle und Radierungen von 11 Autoren zu ,, 3,870 4 Werke in Email und Keramik von 2 Künstlern zu ,, 5,800 4 Skulpturen von 4 Künstlern zu ,, 12,800 Total 50 Werke zu

Fr. 101,670

Nach Schluß der Landesausstellung in Genf wurden diese.

Werke mit Ausnahme der Bildhauerarbeiten der Kunstgesellschaft in Zürich auf deren Ansuchen zu einer kurzen Ausstellung in dieser Stadt verabfolgt und hernach nach dem Vorsehlage der Kunstkommission an die schweizerischen Museen und Kunstsammlungen zur einstweiligen Aufbewahrung verteilt. (Vergleiche dio Übersicht über diese Verteilung im Bundesbl. 1897 I, 257.)

Zu weitern Beschlüssen in Sachen der Kunstpflege gelaugten wir am 26. August; bestehend in der grundsätzlichen Zusichcrung

610 von Bundesbeiträgen an die Kosten der Errichtung von Denkmälern für General Herzog in Aarau und den Bürgermeister Job. Rud.

Wettstein (Gesandter der schweizerischen Eidgenossenschaft am westfälischen Friedenskongreß 1648) in Basel.

Eine bestimmte Beitragszusicherung (Fr. 12,000) erfolgte am 8. Dezember an den schweizerischen Kunstverein für das Jahr 1897, und zwar unter folgendem bcsondern Vorbehalt : daß die aus dem Beitrage erworbenen Kunstwerke zwar Eigentum der städtischen und kantonalen Summlungen werden, welche die Sektionen des schweizerischen Kunstvereins pflegen, jedoch mit der Beschränkung, daß, wenn diese Sammlungen sich auflösen sollten, jene Kunstwerke der Eidgenossenschaft zufallen.

An früher beschlossenen Verwendungen und zugesicherten Beiträgen aus dem Kunstfonds wurden folgende ausbezahlt: 1. Der Rest des Bundesbeitrages an das Telldenkmal in Altorf (vergi. Bundesbl. 1893, I, 485 und 1896, I, 910) Fr. 37,700. 35 2. Die Restanz der Entschädigung des Herrn Bildhauers N. Albisetti in Paris für Erstellung der vier allegorischen Figuren zur Ausschmückung des Hauptgebäudes des eidgenössischen Polytechnikums (vergleiche Bundesbl. 1895, I, 494) ,, 6,500. -- Diese wohlgelungenen Figuren sind im Laufe September auf ihren Standort gestellt worden.

3. Die erste Hälfte des Beitrages an das Bubenbergdenkmal in Bern (Bundesbl. 1896, l, 910) ,, 10,875. -- 4. An den schweizerischen Kunstvercin, Bundesbeitrag für 1896 ,, 12,000. -- Diesen Beitrag hat der Verein an seine Sektionen Solothurn und Zürich (Kunstgesellschaft) zu gleichen Teilen verteilt und diese haben mit unserer Zustimmung daraus angeschaft : a. Der Kunstverein in Solothurn : Ölgemälde von Ed. Jeanmaire ,,Ranz des vaches à la Joux-Perret" für . . . . . . . ,, 2,500. -- Ölbild von Jos. Kaufmann ,,Une batterie Maxim au St-Gothardu für . . . ,, 5,000. --

611 b. Die Kunstgesellschaft in Zürich : Ölbild von H. L. Wieland ,,Feldherr Tod" für Fr. 5,000. -- Aquarelle von W. L. Lehmann ,,Drei Studien über das Innere des Klosters Fahr'1 für ,, 1,100. -- Schließlich noch zwei Mitteilungen in betreff der Beteiligung schweizerischer Künstler an auswärtigen Kunstausstellungen : Von der Verwaltung der internationalen Jubiläumsausstellung in Berlin (die von Anfang Mai bis Ende September dauerte) gelangte die Einladung an unser Departement des Innern, es möchte die Schweiz in Betracht der Beteiligung der schweizerischen Künstler an dieser Ausstellung einen Delegierten in die Preisjury senden, welche über die Zuerkennung der vom Kaiser gestifteten Auszeichnungen (20 große und 70 kleine goldene Medaillen) Vorschläge zu machen berufen sei. Dieser Einladung Folge gebend wurde Herr Maler A. Anker in Ins (Bern) als schweizerischer Delegierter abgeordnet. Derselbe hat uns nach seiner Zurückkunft einen einläßlichen Bericht über seine Mission erstattet, der nicht ohne interessante Aufschlüsse ist und den wir Ihren Kommissionen zur Verfügung halten.

Im weitern haben wir auf zwei an uns ergangenen Einladungen zur offiziellen Beteiligung der Schweiz an den 1897 in Dresden und in München stattfindenden internationalen Kunstausstellungen am 6. November nach Antrag der Kunstkommission beschlossen, eine kollektive Ausstellung der schweizerischen Künstler an derjenigen in München zu veranstalten. Über die Ausführung dieses Beschlusses wird im Berichte über das laufende Jahr Näheres mitzuteilen sein.

Gottfried Kellerstiftung.

Der Personalbestand der Kommission hat eine Veränderung erlitten durch den aus Gesundheitsrücksichten erfolgten Austritt des Herrn Professor Dr. Kahn; an Stelle desselben erwählten wir am 12. August Herrn Alois de Molin, Konservator des archäologischen Museums und Präsident der waadtländischen Sektion des schweizerischen Kunstvereins in Lausanne. Die Aufgabe der Kommission besteht in der Verwendung des Ertrages der Stiftung zum Ankauf bedeutender Werke der bildenden Kunst, vorzugsweise verstorbener Künstler. Über die Aufbewahrung der angekauften Werke steht der Entscheid uns zu. Für das Berichtsjahr hatte die Stiftungskommission eine Summe von Fr. 114,000 zum ge-

612 nannten Zwecke zur Verfügung, aus der sie nachbezeichnete Kunstwerke ankaufte. Der Bezeichnung dieser Ankäufe fügen wir auch die Angabe des von uns gewählten Aufbewahrungsortes bei : 1. Schnitzaltar aus der Wendelinskapelle von Katzis (aus dem Anfang des 16. Jahrhunderts), dazu 4 Schnitzfiguren aus dem 14. und 15. Jahrhundert, polychrom und vergoldet, vom gleichen Orte herrührend. Höhe des Altars 1,73 m., Breite 1,24 m. Aufbewahrungsort: Schweizerisches Landesmuseum.

2. Zwei Damenportraits von Job. Heinr. Tischbein, dem altern: die Bildnisse seiner Gattinnen, 0,80 auf 0,65 m. ; gut erhalten. Aufbewahrungsort : Kunstmuseum in Bern.

3. Ölgemälde (Studie) des Malers Gustav Courbet, gewesen in Neuenburg (1819--1877). Landschaftsbild aus dem französischen Jura; 73 auf 92 cm. Aufbewahrungsort: Museum Rath in Genf.

4. Kleines Ölgemälde von Adalbert Cuijp (Dortrechtermaler, 1620--1691), Landschaft mit Vieh darstellend (Gemälde dieses Meisters befinden sich in den Nationalgalerien zu London, Berlin und München). Aufbewahrungsort: Museum in Basel.

5. Drei Ölgemälde von Achille Koetschet von St. Immer (1862 bis 1894), erworben: zwei an der Auktion des Nachlasses in Paris und eines von der Familie direkt. Gegenstände der Darstellung: ,,Les Vaux de Cernay; effect du matin", 97 auf 146 cm., ,,Une rue à Camiere", 50 auf 65 cm., und ,,Jardinier se reposant", 65 auf 54 cm. Aulbewahrungsort : Kunstmuseum in Bern.

6. Zwei Ölgemälde von Frank Buchser sei. von Solothurn (1828 bis 1890), ,,Arabisches Douar", hervorragendes Werk des Künstlers (38 auf 55 .), und ,,Markt von Tanger" (63 auf 111 cm.). Aufbewahrungsort : Neues Museum in Solothurn.

7. Ein Ölgemälde von Leopold Robert von La Chaux-de-Fonds (1797--1835), ,,Jeune fille de Precida donnant à boire à un pêcheur" (86 auf 73 cm.), bez. Ld. Robert, Rome 1827.

Aufbewahrungsort : Museum in Neuenburg.

8. Eine Federzeichnung von Urs Graf (geboren in Solothurn zwischen 1485 und 1490), Landsknecht darstellend. Aufbewahrungsort: Kupferstichsammlung des eidgenössisch en Polytechnikums.

9. ,,Ölstudie zur Gotthardpost" von Rud. Koller in Zürich ; eine Skizze zu dem berühmten Gemälde gleichen Namens (im

613 Besitze des Herrn alt Bundesrat Welti (29 auf 39 cm.), woraus hervorgeht, daß der Künstler zuerst ein Breitenbild im Auge hatte. Aufbewahrungsort : Zürcher Kunstgesellschaft in Zürich.

10. Zwei Ölgemälde von Raphaël Ritz aus Sitten, beide ,,Kücheninterieurs auf Schloß Valerla bei Sitten" darstellend. Aufbewahrungsort des einen derselben: Zürcher Kunstgesellschaft in Zürich; für das andere ist der Aufbewahrungsort noch nicht bestimmt.

11. Ölgemälde des Landschaftmalers Karl Girardet aus Locle (1810--1871) ,,Französisches Flußufer mif Staffage" (27 ani 45 cm.) Aufbewahrungsort: Kunstmuseum St. Gallen.

12. Zwei Aquarelle von Rudolf Müller (geboren 1802 zu Basel, gestorben 1885 zu Rom), ,,Römische Landschaft" (Villa Mattei) und ,,Amalfi" darstellend. Höhe der Bilder : 55 cm., Breite : 65 cm. Aulbewahrungsort: Zürcher Kunstgesellschaft in Zürich.

13. Studie von Alexander Calame (1810--1864) in Öl auf Holz gemalt, 50 auf 40 cm.; "Groupe de sapins à la montagne".

Aufbewahrungsort: Museum Rath in Genf.

14. Ölgemälde von Karl Stauffer, Bern ; Gemälde seiner Schwester.

Aufbewahrungsort: Kunstmuseum in Bern.

15. Ein Gemälde ,,Kreuzigung", altdeutsches Werk; wahrscheinlich von Conrad Witz. Aufbewahrungsort: Museum in Basel.

16. Einen großen, aus der Zeit Ludwigs XIV. stammenden, nach der Zeichnung Lebruns ausgeführten Teppich, aus der Serie der ,,Histoire du Roi" stammend und in reicher Scene, dio am 18. November 1663 in der Kirche Notre-Dame zu Paris stattgefundene Erneuerung des Bündnisses zwischen der Eidgenossenschaft und Frankreich darstellend. Künftiger Aufbewahrungsort: Das schweizerische Landesmuseum in Zürich.

(Näheres über die angekauften Kunstwerke und deren Autoren ist zu entnehmen dem vorliegenden gedruckten Berichte des Präsidenten der Gottfried Kellerstiftung.)

B. Schweizerisches Landesmuseum. Erhaltung vaterländischer Altertumer. Merian'scher Museumsfonds.

Die Kommission des schweizerischen Landesmuseums, deren Personalbestand im Berichtsjahre unverändert geblieben ist, hielt sechs zweitägige Sitzungen ; die erste noch im Stadthause in Zürich, die folgenden aber im Kommissionszimmer des Landesmuseums selbst. Neben den durch das Gesetz vorgeschriebenen Geschäften

614 hatte die Behörde den Baufragon größere Aufmerksamkeit zu schenken als in frühern Jahren. Der Reihe nach wurden auch Réglemente und Dienstordnungen für das Personal festgestellt.

Zum Gustos erwählten wir nach Antrag der Kommission Herrn R. Ulrich-Schoch, bisherigen Konservator der antiquarischen Gesellschuft in Zürich, mit Amtsantritt auf 1. Juli 1896; ferner wurde als Ersatz iür Herrn Assistenten Dr. J. Zemp, der dem Architekten zur Beförderung des innern Ausbaues beigegeben wurde, auf 1. August Herr Dr. H. Lehmann von Zofingen, in Muri, berufen. Am 1. April bezog Herr H. Suremann, früher im Stadthause in Zürich, als neugewählter Hauswart seine Dienstwohnung im Landesmuseum. Ebenso erfolgte nach Mitgabe des Bedürfnisses die Einstellung des notwendigen Aufsichtspersonals, wobei gelernten Handwerkern, deren Berufsarbeiten im Museum verwertet werden können, der Vorzug gegeben wurde. Die Möbelreparaturen wurden, wie bisher, in der eigenen Werkstätte des Museums, die anfangs Dezember aus dem Kaufhause in den Neubau übersiedelte, vorgenommen. In dem Konservierungsatelier für prähistorische Altertümer und ausgegrabene Gegenstände aller Art, wurden neben den Arbeiten für die eigenen Sammlungen auch solche für kantonale Anstalten besorgt und nebstdem unter Leitung des Herrn Dr. Zemp mit der Nachbildung in gebranntem Thon der verzierten Bachsteine von St. Urban und Zotingen begonnen. Der Bezug der Bureaux im Neubau durch das Verwaltungspersonal fand anfangs Dezember statt.

Die Bauarbeiten sind nach dem vorliegenden Bericht des Herrn Architekten Gull nach Möglichkeit gefördert worden ; dessen ungeachtet mußte die vergangenes Jahr auf den Frühling 1897 angekündigte Eröffnung des Museums auf unbestimmte Zeit verschoben werden. Die Bauarbeiten werden voraussichtlich in der ersten Hälfte des laufenden Jahres zum Abschlüsse gelangen; da jedoch für die innere Einrichtung und Aufstellung der Sammlungen ursprünglich schon ein volles Jahr oder doch wenigstens neun Monate in Aussicht genommen werden mußten, so wird die Eröffnung nicht vor dem Frühjahr 1898 stattfinden können.

Die Äuffnung der Sammlungen durch Geschenke war auch im verflossenen Jähre wieder eine sehr erfreuliche. Aus zürcherischom Privatbesitz erhielt das Museum einen reich geschnitzten Silberschrank aus dem Ende des 16. Jahrhunderts. An die
Ankaufssumme eines großen handgestiekten Teppichs vom Jahre 1522 mit der allegorischen Darstellung der Stärke der Frau, schenkte Herr M. Bodmer-von Muralt in Zürich Fr. 2500 ; Herr Dr. C. Cramer

615 in Mailand für Erwerbung eines silbernen zürcherischen Köchers aus dem Ende des 16. Jahrhunderts Fr. 1000 und dessen Gemahlin, Frau Lily Gramer, geb. von Pourtales, eine kunstvolle Seidenstickerei auf Leinwand, ebenfalls aus dem 16. Jahrhundert und Cramerschem Familienbesitz stammend. Dem Beispiele der beiden direkten Nachkommen des verstorbenen Malers, Ludwig Vogel, folgend, übergab zum Jahresschlüsse Frau E. Vogel-Hotz in Zürich dem Museum ihren Anteil an den kulturgeschichtlich hervorragenden Aufnahmen ihres Schwiegervaters, so daß nun die in ihrer Art einzige Sammlung von Originalskizzen und Aufnahmen schweizerischer Volkstypen, Trachten, Möbel und ländlicher Bauten nahezu vollständig beisammen ist. Zahlreich waren auch die Beisteuern zur Einrichtung einer alten Apotheke, wozu unter anderai dem Museum von Herrn Dr. G. Kuepp, Apotheker in Muri, das gesamte noch vorhandene Material der ehemaligen Klosterapotheke geschenksweise überlassen wurde. Durch ein Legat der Fräulein Friederike Halder sei., von St. Gallen, gelangte das Museum in den Besitz einer Münz- und Medaillensammlung, deren reicher Bestand an St. Galler Münzen sie zu einer willkommenen Ergänzung des künftigen Münzkabinetes macht. Ein vollständiges Verzeichnis der Geschenke liegt Ihren Kommissionen vor.

Unter den größern Einkäufen verdienen namentlich hervorgehoben zu werden die merkwürdigen Grabfunde von Molinazzo und Castione, welche eine ganz unerwartete Bereicherung der prähistorischen Sammlungen des Landesmuseums brachten ; ein großes gewobenes Antependium vom Jahre 1481, ursprünglich aus dem Kloster Fahr bei Zürich stammend ; zwei tadellos erhaltene Altarflügel des Freiburger Malers Hans Fries; ein großer scidimgestickter Zürcher Teppich vom Jahre 1528 ; eine kleine Kollektion seltener spätgothischer- und Renaissancemöbel aus Genier Privatbesitz und ein geschnitztes Getäfer vom Jahre 1587 aus Biasca.

Besondere Aufmerksamkeit wurde unausgesetzt dem eigentlichen kulturgeschichtlichen Gebiete gewidmet. Für A n k ä u f e im In- und Auslande wurden im ganzen Fr. 69,639 ausgegeben, worüber das vorliegende Inventar nähere Nachweise darbietet.

Unter den dem Landesmuseum zugewendeten Depositen vordient besondere Erwähnung der Seite 613 hiervor bezeichnete, von der Gottfried Kellerstiftung erworbene Gobelin aus der Serie der ,,Histoire
du Roia, der die große Waffenhalle schmücken wird.

Der schweizerischen Landesausstellung in Genf brachte das Landesmuseum auch seine Sympatien entgegen, indem es die Anstrengungen des Komitees der Gruppe 25 (alte Kunst) unterstützte

«16

und zu diesem Zwecke aus seinen Sammlungen eine größere Anzahl Altertümer, wie Glasmalereien, Möbel, Silbergegenstände, Fayence und Porzellan etc. lieh.

Endlich sei noch bemerkt, daß die von der Eidgenossenschaft und den Kantonen dem Landesmuseum gestifteten und nach den Entwürfen des Herrn Malers A. Balmer aus Luzern, in München, durch verschiedene schweizerische Glasmaler angefertigten Standesscheiben zu Ende des Jahres in die Fenster der großen Wafferihalle eingesetzt wurden und ein ehrenvolles Zeugnis für den Stand der gegenwärtigen Glasmalerei ablegen.

Beiträge an die Erhaltung historisch oder künstlerisch bedeutsamer Baudenkmäler.

An derartigen Beiträgen wurden auf den empfehlenden Bericht der Expertenkommission über die programmgemäße Ausführung der Restaurationsarbeiten ausbezahlt: 1. An die Verwaltung des Fideikommisses À Pro für Restauration des Schlößchens dieses Namens, Nachsubvention Fr. 4,882 2. Für die Konsolidierungsarbeiten an den Chorfenstern in Königsfelden, 1. Rate ,, 2,800 3. Für Herstellung der Kirche Notre Dame auf Valeria bei Sitten, 1. Quote ,, 4,500 4. Für Restauration der Beinhauskapelle in Steinen (Schwyz), 1. Rate ,, 1,500 5. Für graphische Aufnahmen alter Baudenkmäler, die unabwendbar der Veränderung entgegengehen " . . ' . . ,, 5,000 Diese Aufnahmen erstrecken sich auf: a. die Kirche zu Muttenz; b. die Wandgemälde im Oberhof zu Dießerihofen (aus dem 16. Jahrhundert) ; c. die Wandmalereien in der profanierten Nebenkapelle der Kirche zu Stein a. R. ; d. das Schloß und Städtchen Saillon (Wallis) ; e. die Portalbeschläge und die Reste der Wandbemahlung der Kirche zu Bonmont (Waadt) ; f. das Portal der Kollegiatkirche zu St. Ursann und die alte Pfarrkirche daselbst;
617

Übertrag li. den Dom zu Chur.

Diese letztern 2 Aufnahmen geschahen vermittelst des neuen sogenannten Maßbildverfahrens.

Fr. 18,682

Total

Fr. 18,682

O

Ausgrabungen.

Für solche wurden folgende Beiträge ausbezahlt: 1. An die historische und antiquarische Gesellschaft in Basel für die Freilegung des römischen Theaters in Basel-Äugst . .

2. An die Gesellschaft pro Aventico, Jahresbeitrag an die Ausgrabungen in Avenches 3. An den Vorstand der schweizerischen Gesellschaft für Erhaltung historischer Kunstdenkmäler für Ausgrabungen bei der Moosburg bei Effretikon (Zürich) und bei Martigny (Wallis) Total

Fr. 1500 ,,

500

,, 2000 Fr. 4000

Unterstützungen an kantonale Altertümersammlungen wurden auf das empfehlende Gutachten der Landesmuseumskommision gewährt : 1. Dem thurgauischen historischen Verein in Frauenfeld an die Fr. 700 betragende Ankaufsumme für eine gothische Monstranz aus Hagenwyl, ein gothisches Rauchfaß aus dem Kloster St. Katharinenthal und eine Halskette aus dem Oberthurgau, ein Beitrag von 50 °/o Fr. 350 2. An das bernische historische Museum in Bern an die Ankaufssumme eines gothischen Tafelbildes (Altarflügel) aus dem 15. Jahrhundert . . . . ,, 1000 3. An den historischen Verein von St. Gallen an die Fr. 750 betragende Ankaufssumme für eine Kabinetscheibe von 1649 ,, 250 3. An den Verein für Geschichte und Altertümer des Kantons Uri an die Ankaufssumme von sieben in Öl gemahlten Ahnenbildern der Familie Bysler von Wattingen (50% von Fr. 700) . . . . ,, 350 Total

Fr. 1950

618Merianscher Museumsfonds.

Aus den Mitteln dieses Fonds erwarben wir um die Summe von Fr. 12,000 die uns zum Kaufe angetragene, in ihrer Art wohl einzig dastehende Sammlung der Schützenauszeichnungen des Herrn Streif-Luchsinger in Glarus, umfassend 40 Preisbecher, 25 Schützeuthaler und 11 silberne und bronzene Medaillen. Für das Nähere erlauben wir uns auf die Ihren Kommissionen zur Verfügung stehenden Akten zu verweisen.

Der Fonds betrug zu Ende des Jahres noch Fr. 16,187.

5. Schweizerischer Lebensversicherungsverein.

Aus dem Berichte dieser gegenwärtig mit Fr. 100,000 subventionierten Versicherungsanstalt ist folgendes herauszuheben : I. Aufnahme neuer Versicherungen.

1. Nach Tarif A (Ableben) . 57 Policen Nach Tarif A (Ableben mit Rückversicherung) . .

9 ,, 2. Nach Tarif B (Ableben oder 60. Altersjahr) . . . . 180 ,, Nach Tarif B (Ableben oder 60. Altersjahr mit Rückversicherung) . . . .

6 ,,

( 50 Mitglieder) für Fr. 218,000 ( --

,,

)

,,

(166

,,

) ,,

,, 634,500

( --

,,

)

,,

,,

,,

41,000

26,000

Total 252 Policen (216 Mitglieder) für Fr. 919,500 gegenüber 1895 276 ,, (237 ,, ) ,, ,, 969,000 ferner : 3. Nach Tarif C (Renten ohne Rückgewähr) . . . .

Nach Tarif CI (Renten mit Rückgewähr) . . . .

-- Policen ( -- Mitglieder) für Fr.

oder gegenüber 1895

l Police ( l Mitglied) für Fr.

3 Policen ( 2 Mitglieder) ,, ,,

l Police ( l Mitglied)

,,

,,

-- 1,000 1,000 2,600

Es ergiebt dies gegenüber dem Vorjahre wieder ein Rückgang, der sieh nur dadurch erklären läßt, daß das Personal auf eine Besserstellung in den Besoldungsverhältnissen wartet, um dann für die Zukunft ihrer Familien wieder besser sorgen zu können.

619 IL Abgänge haben stattgefunden: a. Durch Tod &. Durch Überschreiten 60. Altersjahres. .

c. Durch Rückkauf .

d. Durch Austritt . .

e. Durch Ausschluß .

81 Policen ( 66 Mitglieder) für Fr. 197,876 des . .

. .

. .

. .

11 25 7 --

,, ,, ,, ,,

( ( ( (

9 22 6 --

,, ,, ,, ,,

) ,, ) ,, ) ,, ) ,,

,, ,, ,, ,,

27,000 59,338 26,000 --

Total 124 Policen (103 Mitglieder) für Fr. 310,214 gegenüber 1895 119 ,, (92 ,, ) ,, ,, 299,821

Die Todesfälle allein sind jedoch gegenüber 1895 um 8 Policen (2 Mitglieder) mit Fr. 23,674 zurückgeblieben, während die Fälle von Auszahlung auf das 60. Altersjahr um 5 Policen (4 Mitglieder) für Fr. 14,332 zugenommen haben, wie sich diese Fälligkeiten nun Jahr für Jahr mehren werden, ohne indessen für die Kasse einen Rückgang zu bedeuten.

Die Rückkäufe haben dagegen ebenfalls um 8 Fälle mit Fr. 11,735 zugenommen; indessen handelt es sich hier nur um Mitglieder, die nicht mehr im eidgenössischen Dienste stehen und die die Prämien nicht mehr aufbringen konnten oder das Interesse an der Versicherung verloren hatten.

Von den 66 Todesfällen war l Mitglied mit Fr. 5000 rückversichert, und es bleiben zu Lasten der Kasse nur Fr. 192,876 für Todesfallauszahlungen.

Nach Abzug der Abgänge ergiebt sich für das abgelaufene Jahr eine Totalvermehrung des Versicherungsbestandes gegenüber 1895: a. an Todesversicherungen um 128 Policen (113 Mitglieder) für Fr. 609,286, b. an Rentenversicherungen um l Police (l Mitglied) für Fr. 1000.

Das Deckungskapital konnte auf Ende 1896 noch nicht berechnet werden ; es ist daher nicht möglich, in Bezug auf die Sterblichkeitsverhältnisse jetzt schon bestimmte Angaben zu machen.

Nach vorläufiger Berechnung wird sich aber eine M i n d e r s t e r b l i c h k e i t um cirka Fr. 40,000 ergeben.

Renten kamen wieder, wie letztes Jahr, 2 mit je Fr. 1000 zur Auszahlung. Dieselben sind jedoch rückversichert und belasten die Kasse nicht.

620 III. Bundessubvention.

Dieselbe wurde im Berichtsjahre, wie früher, zur Prämienreduktion der im eidgenössischen Dienste stehenden Mitglieder verwendet, und es betrug die Ermäßigung 25 % der statutarischen Prämien. Dafür standen aus dem Vorjahre laut gedrucktem Berichte noch Fr. 201,010. 97 zur Verfügung.

Davon erhielten 291 fremde Versicherungen (außerhalb des Vereins) einen Totalbeitrag zu nämlichem Prozentsatz wie die Vereinsversieherungen (25 °/o der effektiven Prämien) von Fr. 7380 (gegenüber 1895 von 278 Versicherten mit Fr. 7253).

Der Subventionsbeitrag für Vereinsversieherungen ist ebenfalls noch nicht berechnet, und es muß auch in Bezug hierauf auf den später erscheinenden gedruckten Bericht verwiesen werden.

IV. Kassavorschüsse.

Vorschüsse auf Policen sind im Jahre 189(5 an 39 Mitglieder für total Fr. 16,020 geleistet worden (1895: 52 Mitglieder Fr. 13,626. 65, inklusive Zinsrückstände), \vogegen im ganzen Fr. 10,475. 80 zurückbezahlt wurden.

V. Kassareclmuny.

a. E i n n a h m e n.

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

9.

10.

11.

12.

Kassasaldo von 1895 Prämieneinnahmen Zinsen Agio auf Wertschriften Bundessubvention Bußengelder (Dezember approximativ) Geschenke Kapitalrückzahlungen Vorschußrückzahlungen Rückversicherte Todesversielieruiigen .

Rückversicherte Renten Provision auf Rückversicherungen . .

.

.

.

Fr.

4,417. 31 , 323,401.97 ,, 102,493.85 ^ 750. -- ,, 100,000. -- ,, 16,939.22 ,, 29.45 ,, 9,000. -- ,, 10,475. 80 ,, 5,000. -- ,., 2,000. -- ,, 1,051.05 Fr. 575,558.65

621 b. A u s g a b e n .

1. Bezahlte Versicherungen (Tod, 60. Altersjahr, Renten und Rückkäufe) . . . . Fr. 235,857. 2. Kapitalanlagen ,, 267,500. - 3. Vorschüsse an Mitglieder ,, 16,020. -- 4. Prämien für Rückversicherungen (C, I) u. E) ,, 21,230.45 5. Arztkosten ,, 2,384. 80 6. Verwaltungskosten ,, 13,711.30 7. Bundessubvention an fremde Versicherungen ,, 7,380.--- 8. Gewinnanteile an Versicherungen (D und E) ,, 114.65 9. Diversa (Inventaranschaffungen, Heizung, Beleuchtung, Bureaumaterialien etc.) . . ,, 1,221.26 10. Kassasaldo ,, 10,139.19 Total

Fr. 575,558/65

c. V e r m ö g e n s s t a t u s .

1. Kapitalanlagen (inklusive Vorschüsse) .

2. Marchzinsen per 31. Dezember 1896 .

3. Kassasaldo

Fr. 3,156,304. 45 ,, 33,119. 12 ,, 10,139. 19

gegenüber 1895

Fr. 3,199,562. 76 ,, 2,931,082. 34

somit Vermehrung in 1896 um

Fr.

268,480. 42

Die Berechnung des Deckungskapitals auf 31. Dezember 1896 war noch nicht möglich ; es kann daher eine Ausscheidung des Vermögensbestandes nach Deckungskapital, Bundessubvenlions- und Reservefonds noch nicht stattfinden. Ebenso werden einzelne Posten in den Einnahmen und Ausgaben für die definitive Rechnung im gedruckten Berichte noch kleine Modifikationen aufweisen.

Die für das Jahr 1896 in Aussicht genommene Revision der Vereinsstatuten konnte, weil sie mit der Behandlung der Frage betreffend Einführung einer Hülfskasse des eidgenössischen Verwaltungspersonals zusammenhängt, nicht durchgeführt werden, muß nun aber infolge unliebsamer Verzögerung dieser letztem Frage eventuell im Laufe des Jahres 1897 unabhängig von derselben behandelt werden.

/um Schlüsse Spricht der Verein Ihnen für die auch für das Jahr 1897 bewilligte Subvention von Fr. 100,000 seinen Dank aus.

Bundesblau. 49. Jahrg. Bd. 1.

43

622

6. Schweizerische permanente Schulausstellungen. Jahrbuch für schweizerisches TJnterrichtswesen. W. Rosier, Géographie générale illustrée. C. Decurtins, Rätoromanische Chrestomatie. Schulwandkarte der Schweiz.

Beteiligung an der Festalozzifeier. Repertorio di giurisprudenza patria federale e cantonale.

Die vier permanenten Schulausstellungen! in Zürich, Bern, Freiburg und Neuenburg erfreuen sich einer normalen Entwicklung; ihre Sammlungen nehmen zu und wecken bei ihnen das Bedürfnis nach größern Räumlichkeiten. Diejenige von Bern hat im Berichtsjahre neue weitere Räume bezogen, was nun wieder einen sehr belebenden Einfluß auf ihren Verkehr äußert. Diejenige in Zürich mit ihrem Pestalozzistübchen wurde durch die Feier des Pestalozzijubiläums zu Anfang des Jahres in lebhafte Mitwirkung gezogen ; sie hat eine Sammlung und Zusammenstellung aller anläßlich dieser Feier erschienenen Veröffentlichungen des In- und Auslandes veranstaltet, die zu Ende des Jahres noch nicht vollständig zum Abschluß gelangt war.

Über den ökonomischen Stand und die Thätigkeit der vier Anstalten mögen nachstehende Zahlen ein Bild geben : C



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7853.-- 2054.73 2489.15 2141.30

15,004.-- 5,254.73 3,489.55 3,141.30

13,429.

5,398.05 3,810.27 3,130.80

h 1575.-- -- 142.32 -- 320.72 + 10.50

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62,214.-- 38,264 4724 2988 48,756.68 ?

2000 ?

35,080.59 286 1926 664 15,809.45 1,321 180 ?

Von dem zu Anfang des Berichtsjahres erschienenen ,, J a h r b u c h d e s U n t e r r i c h t s w e s e n s i n d e r S c h w e i z , 1894 a , achter Jahrgang, bearbeitet von Herrn Erziehungssekretär Dr. A.

Huber in Zürich, hat unser Departement des Innern 625 Exemplare zum Preise von Fr. 4 bezogen und diesen Vorrat in gleicher Weise wie denjenigen der frühern Jahrgänge verwendet.

Der III. und letzte Band der ,, G e o g r a p h i e i l l u s t r é e " von Professor W. Rosier in Genf konnte wegen verschiedener nicht vorhergesehener Hindernisse in) Berichtsjahre noch nicht zur

623 Herausgabe gelangen 5 dagegen stand sie am Schlüsse desselben unmittelbar bevor.

Von dem 1892 bis 1894 subventionierten Werke: ,, R ä t o r o m a n i s c h e C h r e s t o m a t i e " des Herrn Nationalrat Dr. Docurtins läßt die letzte Lieferung (die 2. des II. Bandes) noch auf sich warten. Den komplett vorliegenden ersten Band hat unser Departement des Innern, um dem Werke eine angemessene Verwendung zu geben, auf den Vorschlag des Herrn Verfassers, einstweilen verteilt und zwar einerseits an die schweizerischen Universitäten und Akademien und anderseits, soweit der Vorrat ausreichte, an die Graubündnerischen Mittel- und Primarschulen, in denen noch romanischer Sprachunterricht erteilt wird. Die Verteilung geschah unter der Bedingung, daß die Schulverwaltungen diesen I. Band binden lassen, bevor sie ihn in Gebrauch geben.

Die Arbeiten an der W a n d k a r t e der S c h w e i z sind auch im Berichtsjahre in normaler Weise vorwärts geschritten; das topographische Bureau vollendete den Stich der Situation, der Gewässer und Kurven aller vier Blätter. Für die Bemalung der Terrainbilder wurde sodann ein Wettbewerb unter den schweizerischen Topographen eröffnet, der ein ganz befriedigendes Ergebnis hatte; von den 22 eingelangten Entwürfen wurden 4 ausgezeichnet, nämlich derjenige des Herrn Ingenieurs Xaver Imfeid in Zürich mit einem ersten Preise von Fr. 500 ; derjenige des Herrn Kartographen H. Kümmerly in Bern mit einem zweiten von Fr. 400; derjenige des Herrn Professors F. Becker in Zürich mit einem dritten Preise von Fr. 300 und derjenige des artistischen Instituts Orell Füßli in Zürich mit einer Ehrenmeldung. Die Bomalung des Modells für die Vervielfältigung wurde hierauf dem Erstprämiierten, Herrn Ingenieur Xaver Imfeid, übertragen. Neben diesen Vorkehren her ging die Ermittlung der Zahl der schweizerischen Schulen und Schulanstalten, denen die Karte verabfolgt werden soll, und die daherigen Erhebungen ergaben, daß auf eine erste Auflage von wenigstens 8200 Exemplaren zu rechnen ist.

Hierauf erfolgte am Schlüsse des Jahres die Ausschreibung der Lieferung des Druckpapiers, sowie der Lithographie des Terrainbildes und des Druckes der Karte. Über das Ergebnis dieses Schrittes wird im nächsten Geschäftsberichte das Nähere mitzuteilen sein.

Zum Schlüsse ist hier noch eines auf das Kartenwerk
bezüglichen Zwischenfalles zu gedenken, der im Berichtsjahre seine rechtliche Erledigung gefunden hat, nämlich der Ende April 1895 durch Herren J. Meyer und Heinrich Keller, Kartographen in Zürich, gegen die Eidgenossenschaft beim schweizerischen Bundesgericht

624

anhängig gemachten Klage, es sei der Kund schuldig zu erklären, ihnen, den Klägern, wegen Entwertung der Steine zu ihren Schweizerkarten, Entschädigungen im Betrage von Fr. 25,000 und Fr. 27,500 nebst Zins auszubezahlen.

Wir haben uns selbstverständlich diesem Begehren widersetzt und es wurden denn auch am 8. Mai die beiden Kläger mit ihren Klagcansprüchen vollständig abgewiesen und zur Tragung der Kosten, sowie zur Bezahlung einer außergerichtlichen Entschädigung von Fr. 400 au den Bund, verurteilt.

Hierauf sind dieselben gegen Ende des Jahres mit einer Petition um Gewährung einer freiwilligen Entschädigung für den gleichen Gegenstand vor Sie gelangt und Sie haben uns das Aktenstück zum Bericht und zur Antragstellung überwiesen. Bis Jahresschluß sind wir indessen nicht dazu gekommen, diesem Gegenstande näher zu treten.

B e t e i l i g u n g des B u n d e s an der Feier des 150. G e b u r t s t a g e s H e i n r i c h P e s t a l o z z i s . D i e 150. Wiederkehl1 des Geburtstages Pestalozzis (12. Januar 1746) ist fast durch die ganze Schweiz hin festlich begangen worden, meist gernäß dem am 21. September 1895 durch eine Konferenz der Abgeordneten der Kantone aufgestellten Programm am 11. Januar 1896 in den Schulen, am 12. Januar durch öffentliche Feiern für die erwachsene Bevölkerung. Behörden und Vereine reichten sich die Hand, um diese Tage für Jung und Alt denkwürdig zu machen.

In manchen Kantonen veranstalteten auch die entlegensten Gemeinden ihre Pestalozzifeier, daneben in größern Orten centrale Feiern, kein Kanton, in welchem nicht der Gedächtnistag in engerem oder weiterem Kreise festlich begangen worden wäre.

Es waren Tage ernster Erhebung für Schule und Volk, würdig des Mannes, dem sie galten, und des Landes, in welchem er lebte und für die Menschheit wirkte. Sie werden nicht ohne nachhaltige innere Anregung bleiben. Auch äußere Früchte haben sie gezeitigt, Anregungen zu erneuten Pestalozziforschungen, zur Erstellung von Pestalozzidenkmälern, vor allem Gründung von Pestalozzifonds zu besserer Fürsorge für bedürftige Schulkinder, für Schwachbegabte und Verwahrloste als lebendiges Denkmal des nicht erstorbeneu Pestalozzigeistes.

Wie schon im Bericht des Vorjahres erwähnt, leistete der Bund zur Ausführung des B'estprograinms für die Schulen einen Beitrag von 2 /s der Kosten des Pestalozzischriftchens, welches auf 18 Cts. per Exemplar zu stehen kam ; überdies wurde ein Bild der Pestalozzigruppe von Yverdon auf Kosten des Bundes unent-

625

geltlich als Wandschmuck für die Schulen der Kantone abgegeben, die sich an der Feier beteiligten.

Die Kantone Schwyz, Zug und Wallis haben auf die von uns gebotenen Beiträge keinen Anspruch gemacht. Vom Kanton Freiburg, dessen Regierung es den Gemeinden anheimgestellt hat, ob tue sich an der Feier beteiligen wollen oder nicht, sind eine Anzahl dieser letztern um Gewährung des von uns gebotenen Beitrages eingekommen und haben ihn erhalten. Im ganzen sind mit unserer Subvention auf die Feier zur Verteilung gekommen: 287,300 Exemplare des Festschriftchens in deutscher Sprache, 86,200 in französischer, 8970 in italienischer und 1460 in romanischer Sprache, im ganzen 381,930 Exemplare, mit einem Kostenaufwande (Honorare für Redaktion und Übersetzungen Inbegriffen) von Fr. 47,793. 10.

Das Bild der Pestalozzigruppe wurde in 10,670 Exemplaren verteilt (Kostenaufwand, Inbegriffen Spedition und Verpackung, Fr. 5476.)

Die jährlich mit Fr. 1000 subventionierte juristische Zeitschrift in italienischer Sprache : ,,Il R e p e r t o r i o di g i u r i s p r u d e n z a , p a t r i a a, herausgegeben durch die Herren Staatsrat Dr. L. Colombi und Advokat St. Gabuzzi in Bellinzona, ist auch während des Berichtsjahres im gleichen Umfang mit analogem Inhalt wie in frühem Jahren erschienen.

VI. Polytechnische Schule.

Besuch der Schule.

A n m e r k u n g . Die hiernach in Klammern gesetzten Wahlen beziehen sich auf das Schuljahr 1894/95 und sind zur Vergleichung beigefügt.

Zahl der vom frühem Schuljahr in das von 1895/91! übergetretenen regelmäßigen Studierenden 497 (508) Neue Anmeldungen.

Auf Anfang Auf zweite Hälfte des Schuljahres.

des Schuljahres, d. h.

Oktober 1895 : 355, Sommersemester 1896 : 15, zusammen 370 (340) Von den Angemeldeten wurden als regelmäßige Studierende angenommen : Auf Grund genügender Maturi tätsaus weise . . 209 ( 161 ) Auf Grund bestandener Aufnahmsprüfung . .

81 (137) 290 (298)

626 Zurückgezogene Anmeldungen Abweisungen wegen ungenügenden Bestehens der Aufhahmsprüfung (= 36 °/o der Geprüften)

33 (42) 47 (49)

80 (91) Im ganzen wurden als regelmäßige Studierende neu aufgenommen : Auf Beginn des Schuljahres (Wintersemester 1895/96) 275 (238) Auf Beginn des Sommersemesters 1896 15 ( 11)

Zusammen 290 (249) Sie verteilen sich auf die einzelnen Abteilungen wie folgt : L Abteilung, Bauschule 22 ( 12) II.

Ingenieurschule 53 ( 61 ) fl III.

,, Mechanisch-technische Schule . . . 119 ( 96) (Chemisch-technische Schule, oinschließIV.

,, | lieh pharrnaceutische Sektion .

58 ( 44) l Forstschule 7 ( 12) y /Landwirtschaftliche Schule . . . .

12 ( 10) " \Kulturingonieurschule 3 ( 3 ) Schule für Fachlehrer : Mathematische Sektion 10 ( 4) Naturwissenschaftliche Sektion . .

6 ( 1) 290(249) davon sind 128 oder 44 °/o Schweizer (127 oder 51 °/0) und 162 oder 56 % (122 oder 49 %) Ausländer.

Die Zahl der neu eingetretenen Ausländer erzeigt gegenüber derjenigen der Schweizer eine Vermehrung von 40, die der letztern eine solche um einen.

Eine Vergleichung der in die einzelnen Fachschulen Eingetretenen zeigt eine bedeutende Vermehrung bei der mechanischtechnischen Abteilung, welche eine Zunahme um 23 Studierende gegenüber dem Vorjahre aufweist; dann folgt die Bauschule mit einer Zunahme um 10, die chemisch-technische mit 14, die landwirtschaftliche Abteilung mit 2 und die mathematische Sektion der Schule für Fachlehrer mit 6, während die übrigen Abteilungen teils sich gleich geblieben sind, teils wie bei der Ingenieur- und Forstschule etwelchen Rückgang zu verzeichnen haben.

Diese Schwankungen haben wohl ihren hauptsächlichsten Grund in der mehr oder weniger starken Nachfrage nach Technikern o O

Ì

627 der verschiedenen Richtungen (bei der mechanisch-technischen Abteilung in dem großen Aufschwünge der Elektrotechnik) ; sie worden sich naturgemäß früher oder später wieder ausgleichen.

Die nämlichen Erscheinungen machen sich übrigens auch an ändern technischen Hochschulen geltend.

Die Anstalt zählte an regelmäßigen Studierenden : Neu aufgenommene 290 Aus dem Vorjahre übergetretene 497 Total 787 An Auditoren (in der Mehrzahl für Fächer der VII. Abteilung) 468 Es ergiebt sich sonach eine Gesamtfrequenz von . . . 1250 gegenüber einer solchen von 1230 im Vorjahre.

Auf die einzelnen Fachschulen des Polytechnikums verteilte sich die Gesamtzahl der regelmäßigen Studierenden wie folgt: 1895/96

Fachschale.

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9 Bauschule . . . . 36 12 48 26 13 39 Ingenieurschule . . 103 74 177 102 96 198 -- 21 Mechanisch-technische Schule . . . . 172 151 323 167 121 288 35 Chemisch-technische Schule mit pharmaceutischer Sektion . 63 76 139 67 71 138 1 2 27 -- 2 27 25 Forstschule . . . . 25 Landwirtschaftliche Schule . . . . 13 n 24 15 11 26 -- 2 9 8 1 9 -- 9 Kulturingenieurschule -- 20 40 21 11 32 8 -- 20 -- Fachlehrerschule .

----

Total 441 346 787 431 326 757 Gleich in °/o 56 44 57 43 --

--

53 --

23 --

Gegenüber dem Vorjahre hat sich die Zahl der Schweizer um 10, diejenige der Ausländer um 20 vermehrt. Während der Überschuß der Schweizer gegenüber den Ausländern im Vorjahre

628 noch 105 betrug, ist er im Berichtsjahre auf 95, also um 10 zurückgegangen, trotzdem, daß ihre Zahl um 10 höher ist als im Vorjahre. An dem Zuwachs der Ausländer partizipieren namentlich Österreich-Ungarn, Rußland, Skandinavien und Großbritannien.

Die Frequenz der Ausländer hat sich vermehrt an der mechanischtechnischen, der chemisch-technischen und der Fachlehrerabteilung, während sie an der Bau- und Ingenieurschule etwas abgenommen hat.

Abgang der Studierenden.

Von der Gesamtzahl der 787 regulären Studierenden hüben im Verlaufe des Schuljahres oder mit Schluß desselben die Schule verlassen : Vor Beendigung ihrer Fachschule 98 ( l '24 ) Mit Abgangszeugnis nach Beendigung ihrer Fachschule 155 (146) Ehemalige Studierende, die nach Beendigung ihrer Fachschulen ihre Studien weiter fortgesetzt; haben .

21 ( l (i) Total

274 (286)

Die Zahl der vorzeitig Ausgetretenen ist gegenüber dem Vorjahre erheblich zurückgegangen. Wie wir schon im letzten Berichte bemerkten, sind die Faktoren, welche zu vorzeitigem Rücktritte beitragen, so verschieden, daß daraus Schlüsse irgend welcher Art nicht gezogen werden können. Immerhin hangen diese Austritte zum Teil mit dein Vorbildungsgrade der Betreffenden und ihren Aussichten auf Erreichung des vorgesteckten Zieles zusammen.

Verhalten und Leistungen der Studierenden.

Zum Einschreiten gegen einzelne Studierende gab in der Hauptsache die Vernachlässigung der Studien Anlaß. Infolgedessen wurde gegen 14 Studierende Androhung der Wegweisung, gegen (> Streichung von der Schülerliste hezw. Wegweisuug verfügt.

Auch waren die Schulbehörden veranlaßt gegen das neuerdings eingerissene Duellunwesen nach Art. 34 des Reglements energisch einzuschreiten. Gegen 4 Fehlbare in dieser Richtung wurde die Androhung der Wegweisung in verschärfter Form verhängt und überdies durch Anschlag in allen Schulgebäuden den Studierenden der Wortlaut des Art. 36 des Reglements der polytechnischen Schule in Erinnerung gebracht.

Ergebnis der Promotionen und Diplomprüfungen.

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ÜbergangsdiplomPrüfungen im Oktober 1895 und April 1896.

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630 Bei Vergleichung der diesjährigen Niohtpromotioneii, 43, bei einer in Betracht fallenden Schülerzahl von 609, mit den vorjährigen (63) bei 591 Studierenden ergiebt sich für das Berichtsjahr ein wesentlich günstigeres Resultat. Es hat dies seinen Grund nicht etwa in laxerer Kontrolle, sondern darin, daß namentlich im ersten Kurse der mechanisch-technischen Schule diejenigen Studierenden, deren Fleiß und Leistungen nicht befriedigten, soviel als möglich zum Austritte veranlaßt worden sind und die Qualität der Studierenden im allgemeinen doch wesentlich eine bessere ist, dank der bossern Vorbildung und der bei der Aufnahme geübton heilsamen Strenge.

Bei der gleichen /ahi der zur Übergangsdiplom-Prüfung Angemeldeten wie voriges Jahr, hat sich die /iffer der Abgewiesenen und Zurückgetretenen wesentlich vermindert. Dies dürfte dem Umstände zugeschrieben werden, daß beim Rücktritte das Recht, die Prüfung später zu bestehen oder zu wiederholen nur ganz ausnahmsweise zugestanden wird.

In Prozenten ausgedrückt haben das Diplom erhalten 46 °/o (42 °/o) der Studierenden des letzten Semesters und 84 °/o (85 %) der Angemeldeten.

Der letztjährige Bericht erwähnt der bevorstehenden Revision des Diplomprüfüngsreglements. Dieselbe konnte aus verschiedenen unvorhergesehenen Ursachen : Revision des allgemeinen Reglements, Reorganisation der Studienpläne einzelner Fachschulen und anderes bis jetzt noci) nicht durchgeführt worden. Dabei wird voraussichtlich die Frage einer ganzen oder teilweisen Verlegung dieser Prüfungen auf die Ferien in ernste Erwägung gezogen werden müssen, um den nachgerade unerträglich gewordenen Verhältnissen und der durch Abnahme der Prüfungen neben dem Unterrichte veranlagten Überbürdung einzelner Professoren abzuhelfen.

P r c i s a u f g a b e n. Von den zur Lösung auf Ende Mai 1896 ausgeschriebenen Preisaufgaben der Bau-, der mechanisch-technischen und der Fachlehrer-Abteilung wurde nur für diejenige der Bauschule eine Lösung eingereicht, die in Anbetracht ihrer vorzüglichen Bearbeitung mit dem Hauptpreiso bedacht werden konnte.

Überdies wurde dem Preisgekrönten eine Entschädigung für die ihm erwachsenen groJien Auslagen bewilligt.

In Ausführung der Bestimmungen des Legates Dr. Kern und des Regulativs über die Verwendung desselben hat der Schulrat dem Studierenden der mechanisch-technischen Abteilung, Jakob Fierz von Männedorf, als Anerkennung für seine vorzügliche Diplom-

631 arbeit eine Prämie im Betrage von Fr. 300 aus der Keruschen Stiftung nebst der silbernen Preismedaille des Polytechnikums zuerkannt.

E r t e i l u n g von S t i p e n d i e n und S c h u l g e l d e r laß.

Um eia Stipendium aus Chatelainsehen Stiftung bewarben sich 22 Kandidaten (19), welche alle berücksichtigt werden konnten.

Der Gesamtbetrag der für 1895/96 erteilten Stipendien beläuft sich auf Fr. 6150 (Fr. 6100). Überdies wurde einem äußerst tüchtigen und viel versprechenden Studierenden des I. Kurses der Ingenieurschule aus der Keimschen Stiftung ein Stipendium ausgeset/.t.

Von Bezahlung des Schulgeldes sind auf Grund der vorgelegten Dürftigkeits- und Studienzeugnisse 21 Studierende befreit worden.

Einschließlich der 22 Stipendiaten, welche nach den Bestimmungen des Reglements kein Schulgeld zu bezahlen haben, waren demnach im ganzen 43 (42) Studierende von der Bezahlung des Schulgeldes befreit.

Lehrerschaft.

Beim Unterrichte in Vorlesungen, Übungen und Arbeiten aller Art waren bethätigt : Fest angestellte Professoren und Hülfslehrer .

Honorarprofessoren .

Assistenten Anderweitige mit bestimmten Lehraufträgeu bedachte Dozenten 5 Privatdozenten 38 142

Von den Privatdozenten waren zugleich als Assistenten thätig

6

Gesamtzahl des Lehrpersonals

136

Neben dem aktiv thätigen Lehrpersonal zählte der Lehrkörper im Anfange des Berichtsjahres noch 6 in den Ruhestand vorsetzte Professoren, welche Zahl indessen im Laufe des Jahres 1896 auf 4 zurückgegangen ist. Einer derselben, Herr Professor Landolt, ist am 18. Mai 1896 nach längerer Krankheit gestorben. Mit ihn» ist der letzte der seit ihrer Gründung an der Schule thätig gewesenen Professoren geschieden. Von 1855 bis VM. seiner 1893 erfolgten

632 Pensionierung, also während nahezu 40 Jahren, hat Professor Landoli durch hingebungsvolle, unermüdliche Thätigkeit um die Entwicklung und das Gedeihen der Schule überhaupt und specio.ll der fbrstwissenschaftlichen Abteilung sich große Verdienste erworben, die ihm stets ein gutes Andenken sichern werden.

Am 25. Dezember 1896 folgte der seit 1890 ebenfalls in den Ruhestand versetzte Professor der Architektur, Professor Gladbach, im 84. Altersjahre seinem Kollegen, Professor Landolt, im Tode nach. Professor Gladbach war seit 1857, also während 33 Jahren, an der Bauschule thätig; er hat namentlich durch sein hervorragendes Talent irn Zeichnungsfache der Schule treffliche Dienste geleistet.

Auf Schluß des Wintersemesters 1895/96 ist Professor Dr.

Buhler, Professor der Porstwissenschaft und Vorstand der Conlralanstalt für forstliches Versuchswesen, einem ehrenvollen Rufe an die Universität Tübingen gefolgt. Alle Anstrengungen, diesen vorzüglichen Lehrer unserer Schule zu erhalten, scheiterten, wohl in der Hauptsache an dem Umstände, daß die Schule heim Tode eines Lehrers den Hinterlassenen nicht durch Witwen- und Waisenpensionen die großen Vorteile gewähren kann, wie dieses in Deutschland der Fall ist.

An Stelle des Professor Dr. Bühler wurde zum Professor für Forstwissenschaft ernannt : Arnold Engler von Zizers, Kanton Graubünden , zur Zeit Kantonsoberforster in Stans. Kr wird seine Funktionen mit 1. April 1897 übernehmen.

Die seit 1892 infolge Abganges des damaligen Inhabers, Professor Dr. Schottky frei gewesene Lehrstelle für höhere Mathematik, vorzugsweise an der Fachlehrerabteilung, ist auf Beginn des Schuljahres 1896/97 wieder besetzt worden durch Dr. [{ermann Minkowski von Königsborg, gewesenen ordentlichen Professor für Mathematik an der Universität daselbst.

Die bisherige Anstellung von Professor hon. Graf als Hülfslehrer wurde auf Beginn des Schuljahres 1896/97 in eine solche als ordentlicher Professor umgewandelt, mit der Verpflichtung zur Krteilung des Unterrichtes an der Bauschule für die Fächer Freihandzeichnen, Figurenzeichnen, Modellieren, Ornamentzeichnen, Landschaftzeichnen und Aquarellieren.

Endlich hat der Schulrat mit unserer Zustimmung Herrn Dr. Richard Lorenz von Wien, Privatdozent und Assistent an der Universität Göttingen, einen ständigen Lehraiiftrag für Vorlesungen und Übungen in dem an der chemisch-technischen Abteilung neu

633

eingeführten Unterrichte über Elektrochemie erteilt, unter Verleihung des Titels -,Professor und mit Antritt seiner Lehrthätigkeit auf Beginn des Wintersemesters 1896/97.

Für Vorlesungen auf dem Gebiete der schweizerischen Litteratur wurde Herr Dr. Bächtold, Professor der Universität Zürich, ebenfalls mit einem ständigen Lehrauftrage betraut, und Privatdozent Rebstein, Professor an der Kantonsschule Zürich, als Dozent für die Katastervermessung nebst Ausgleichungsrechnung und mathematische Grundlagen des Versicherungswesens bestellt, unter gleichzeitiger Verleihung des Titels ,,Professor" An die militärwissenschaftliche Abteilung ist Oberst Dr. Affolter, nachdem er seine Stelle als Chef der Artillerie der Gotthardbefestigung niedergelegt, als Professor der Militärwissenschaften am Polytechnikum, speciell für Fortifikation, einschließlich Festungskrieg und Geschichte des Festungskrieges, für Waffenlehre Schießtheorie und Ballistik ernannt worden. Er hat seine Stolle mit 1. März 1896 angetreten.

Unter dem Personal der Assistenten fand auch dieses Jahr ein sehr starker Wechsel statt; 26 derselben wurden im Laufe des Berichtsjahres angestellt und 17 sind aus ihren Stellungen ausgeschieden.

Fünf Privatdozenten sind im Laufe des Jahres zurückgetreten, 2 haben sich neu habilitiert. Zwei Gesuche um Habilitation wurden abgewiesen, l verschoben und l Gesuch wieder zurückgezogen.

Unterricht.

Vorlesungen und Übungskurse.

Wintersemester 1895/96.

Angekündigt.

Gehalten.

329 (326)

314

Sommersemester 18%.

Angekündigt.

304 (300)

Gehalten.

278

Der Unterricht im allgemeinen ging seinen regelmäßigen Gang, ohne wesentliche Änderungen in der Art und Weise der Erteilung desselben. Im einzelnen ist folgendes zu bemerken: An der B au s c h u le wird der Unterricht in Ornamenten- und Landschaftszeichnen, welche bisher für den II. und lII. Kurs gemeinsam gegeben wurde, jedem der beiden Kurse getrennt erteilt.

Die Umänderung der Stellung des Hülfslehrers, Professor hon. Graf, in diejenige eines ordentlichen Professors der Bauschule

634 und die damit erfolgte Zusammenlegung sämtlicher Kurse über Freihandzeichnen, Figuren-, Ornament- und Landschaftszeichnen, Aquarellieren und Modellieren, also aller Kunstfächer in e i n e Hand, wird auf die Ausbildung der Architekten unbedingt einen günstigen Einfluß ausüben.

Auf den Vorschlag der Konferenz wurden bei der I n g e n i e u r s c h u l e die beiden Vorlesungen ,,Flußbau und Schiffbarmachung der Flüsse" und ,,Kanalbau"1 in e i n e Vorlesung unter dem Titel ,,Fluß- und Kanalbau" zusammengezogen und ,,Geodätisches Praktikum a und ,,Technologisches Praktikum1' im Sinne der Bestimmungen des Réglementes, wonach den Studierenden der höhern Kurse die Auswahl unter den gebotenen Fächern freisteht, in den III. Kurs aufgenommen.

Für die Ingenieurschule ist ein neuer Studienplan, der allen gegenwärtig geltenden Anforderungen und Bedürfnissen Rechnung tragen soll, in Arbeit.

In der m e c h a n i s c h - t e c h n i s c h e n A b t e i l u n g ist die Vorlesung über ,,Steuerungen" welche bisher einen Teil der Vorlesungen über Maschinenlehre bildete, dem Dozenten für Dampfmaschinenbau zugeteilt worden.

Bei der c h e m i s c h - t e c h n i s c h e n S c h u l e konnte die Vorlesung über ,, Allgemeine Hygieine" wegen der vom eidgenössischen Fabrikinspektorate angeordneten Ausstellung der Sammlung in Genf im Sommersemester 1896 nicht abgehalten werden; an Stelle derselben trat dann ein Kolleg über ,,die Wasserversorgung vom hygieinischen Standpunkte austt.

Die Vorlesungen am II. Kurse wurden vervollständigt durch einen Kurs über ,,Elektrochemie mit Praktikum u und durch ,,Bakteriologische Übungen'1.

Das Programm der F o r s t s c h u l e ist dem neuen Studienplan angepaßt worden.

Nachdem das im letzten Berichte erwähnte neue Regulativ für die Wahlfähigkeitsprüfungen für höhere Forstbeamte im eidgenössischen Forstgebiete festgestellt ist, wird nunmehr den Studierenden der Forstschule Gelegenheit geboten werden, die schon letztes Jahr provisorisch eingeführte Vermessungsarbeit, verbunden mit der Ausführung eines Waldwegprqjektes jeweilen während der großen Ferien vorzunehmen, als Ersatz für die bei der praktischen Wahlfähigkeitsprüfung bisher verlangte Vermessungsarbeit.

Über die l a n d w i r t s c h a f t l i c h e A b t e i l u n g ist nur zu bemerken, daß die im letztjährigen Berichte erwähnte Vervoll-

635 ständigung des Unterrichts im ,,Molkereiwesen11 durch Aufnahme einer bezüglichen Vorlesung ins Programm, welcher im neuen Schuljahr eine solche über ,,Bakteriologie11 folgen wird, durchgeführt worden ist.

An der K u l t u r i n g e n i e u r s c h u l e wird, nachdem der letzte Studierende aus der frühern Periode (7 Semester) im nächsten Frühjahr seine Studien beendigt haben wird, der neue tünfsemestrige Studienplan für alle Studierende dieser Abteilung zur Geltunggelangen. Neu eingeführt wurde eine Vorlesung über .,,Ausgleichungsrechnung"' von dem hiermit speciell beauftragten Professor Rebstein.

Bei der F a c h l e h r e r a b t e i l u n g beider Richtungen ist das feste Unterrichtsprogramm jeweilen nach den Anträgen der Konferenzen wiederum durch eine Anzahl von Specialvorlesungen von Privatdozenten vervollständigt worden.

Ein Antrag der Konferenz der Sektion B auf Abnahme der Diplomprüfung nach Absolvierung einer sechs- oder siebensemestrigen Studienzeit ist vom Schulrate ablehnend besehieden und die Konferenz eingeladen worden, Bericht und Antrag zu hinterbringen darüber, ob entweder das Studien- und Diplomprüfungsprogramm zu beschränken oder die Studienzeit überhaupt von H auf 7 Semester auszudehnen sei.

Um an der F r e i f ä c h e r - A b t e i l u n g eine längst bestehende Lücke auszufüllen, ist an derselben eine Vorlesung über schweizerische Litteratur eingeführt und durch ständigen Lehrauftrag Herrn Dr. Bächtold, Professor an der Universität Zürich, übergeben worden.

A u ß e r den F x k u r s i o n e n , die zur Federung des Unterrichtserfolges in die verschiedenen Etablissemente Zürichs und Umgebung ausgeführt worden sind, haben dieses Jahr die Bauschule eine größere Exkursion nach Varese und Umgebung, die Ingenieurschule eine solche nach Straßburg, Kehl, Frankfurt a. M., Mainz, Köln etc., zum Studium der dortigen Brücken- und Flußbauten vorgenommen ; die landwirtschaftliche Schule hat mit ihren Studierenden die landwirtschaftliche Ausstellung in Stuttgart besucht.

Anstalten für Übungen, Arbeiten und Untersuchungen.

Die Frequenz der verschiedenen Laboratorien und der Modellierwerkstätte gestaltete sich im Schuljahre 1895/96 wie folgt:

636

Allgemeine Übungslaboratorien des physikalischen Institutes Elektrotechnische Laboratorien des physikalischen Institutes .

Wissenschaftliche Laboratorien des physikalischen Institutes .

Analytisch-chemische Laboratorien der chemisch-technischen Schule (einschließlich 35 Studierende der mechanisch-technischen Schule) Technisch-chemische Laboratorien der chemisch-technischen Schule Pharniaceutiscb.es Laboratorium . . . .

Bakteriologisches Laboratorium . . . .

Agrikulturchemisches Laboratorium, landwirtschaftliche Schule Photographisches Laboratorium . . . .

Zoologisches Laboratorium Maschinenlaboratorium der mechanisch-technischen Schule Petrographisches Praktikum Modellierwerkstätte

Wintersemester.

SouirnerSemester.

71 (60)

36 (35)

30 (59)

70 (76)

22 (14)

16 (15)

94 (94)

91 (69)

57 (60) 4 (4) 6 (4)

43 (47) 7 (7) 5 (5)

6 (8) 30 10 (8)

17 (20) 3 0 (20) 5 (7)

25 (15) 10 25 (19)

63 (48) 7 8

Die Schwankungen in der Frequenz der einzelnen vorstellend aufgeführten Laboratorien haben, wie die Tabelle ausweist, einzig bei den allgemeinen physikalischen Übungslaboratorien und den elektrotechnischen Laboratorien im Wintersemester; beim analytischchemischen Laboratorium im Sommersemester größere Dimensionen angenommen, während der Besuch der übrigen nur kleine Zu- oder Abnahme aufweist.

Die Übungen in den verschiedenen Laboratorien und Anstalten nahmen ihren geregelten programmgemäßen Verlauf. Es würde zu weit führen, wenn hier die von den Direktoren dem Schulrate erstatteten Specialberichto auch nur im Auszuge wiedergegeben würden. Es sei deshalb nur erwähnt, daß sich die wissenschaftliche Thätigkeit, namentlich der physikalischen und chemischen Laboratorien, der agrikulturchemischen, pharinaceutischeu, photographischen und bakteriologischen Laboratorien, durch zahlreiche Arbeiten kundgegeben hat, welche von den Professoren, den Assistenten und zum Teil auch von den Studierenden ausgeführt worden sind. Die meisten dieser Arbeiten sind in Fachzeitschriften ver-

637

öffentlicht, diejenigen der Studierenden vielfach als Doktordissertationen verwendet worden.

Im Unterrichtsprogramm der S t e r n w a r t e wurde der zweite Teil der bisherigen Wintervorlesung ,,Mechanik und Physik des Himmels", welcher die astrophysikalischen Methoden behandelt, auf den Sommer verlegt, weil nur in dieser Jahreszeit die für eine solche Vorlesung notwendigen Demonstrationen am Himmel möglich sind.

Ihre Hauptthätigkeit entwickelte die Sternwarte in der Fortsetzung der von Professor Wolf sei. begonnenen wissenschaftlichen Arbeiten.

L a n d w i r t s c h a f t l i c h e Versuchsfelder, a. Für Ackerbau. Es wurden die beiden in den letzten Jahresberichten bereits erwähnten vergleichenden Düngungsversuche fortgesetzt, beim einen unter Verwendung von S t i c k s t o f f , Phosphorsäure und Kali, beim ändern von Phosphorsäure und Kali o h n e Stickstoff.

Es sollen diese Versuche, die notwendiger Weise noch einige Jahre zu ihrer endgültigen Erledigung bedürfen, die für Wissenschaft und Praxis, speciell auch in unserem Lande, gleich wichtige Frage zur Entscheidung bringen : Ist der Stickstoff bei der Düngung der Wiesen überflüssig oder nicht?

Das Endergebnis wird selbstverständlich seiner Zeit den landwirtschaftlichen Kreisen bekannt gegeben werden.

b. V e r s u c h s f e l d für O b s t b a u . Der kühle, regnerische Sommer 1896 war, wie für die Obstkultur überhaupt, auch für den Demonstrationsgarten der Schule so ungünstig als möglich.

Abgesehen davon, daß die regnerische Witterung die normale Entwicklung von Holz und Früchten verhindert, hat sie die Pflanzen auch empfänglicher gemacht für die Verheerungen der ganzen Schar von Schädlingen, von welchen namentlich schwächliehe und kränkliche Bäume und Sträucher am ehesten befallen werden. Der Ertrag des Gartens ist denn auch infolgedessen hinter demjenigen des Vorjahres zurückgeblieben.

Trotzdem erfüllte der Garten seineu Zweck als Demonstrationsmittel, und es hatten selbst die störenden Einflüsse der eingetretenen Schmarotzerinvasion ihren belehrenden Wert insofern, als sie Gelegenheit boten, die Mittel zu deren Bekämpfung praktisch zu verwerten.

c. Dem bisherigen V e r s u c h s f e l d e für W e i n b a u i m S c h m e l z b e r g wurde das zur Sicherung gegen Verbauung des Physikgebäudes vom Bunde angekaufte Land hinter dem PhysikBundesblaU. 49. Jahrg. Bd. I.

44

638

gebäude beigegeben. Bei dem außerordentlich schlechten Zustande der Pflanzungen dieser Abteilung konnte dieses Jahr schon von Versuchen keine Rede sein und man mußte sich vor der Hand auf möglichst sorgfältige Bearbeitung der Reben und außergewöhnlich starke Bedungung derselben beschränken, um sie für künftige Versuche tüchtig zu machen.

Bei dem bisherigen Versuchsfelde mußte zu allen Mitteln gegriffen werden, um die verschiedenen, mit der ungünstigen Witterung im Zusammenhange stehenden Krankeiten der Roben, sowohl als der Trauben zu bekämpfen.

Was das ordentliche Versuchswesen anbetrifft, so wurde, um die noch vorhandenen unechten oder sonst untauglichen Weinstöcko umzuwandeln, wiederum das Pfropfen der Reben geübt und zwar nach zwei verschiedenen Methoden, um beide weiter mit einander vergleichen zu können. Daneben sind die Grünveredlungs- und Kreuzungsversuche fortgesetzt worden. Im Grünveredlungsverfahren gab im Frühjahre der Dozent für Weinbau einen dreitägigen Kurs für praktische Landwirte, der von 35 Teilnehmern besucht wurde.

Sammlungen.

Vor Allem ist hier der zahlreichen und zum Teil sehr wertvollen Geschenke zu erwähnen, welche sowohl den naturhistorischen als den technischen Sammlungen von Freunden und Gönnern der Anstalt zugewendet worden sind. Besonders sind hervorzuheben die Schenkungen der Aluminiumfabrik in Schaffhausen und der Gebrüder Schnorf in Ütikon, welche ihre an der Landesausstellung in Genf ausgestellton Kollektionen nach Schluß der Ausstellung der polytechnischen Schule überlassen haben.

An dieser Stelle kommt der Schulrat sodann neuerdings zu einer Schilderung des Raummangels, an dem die Sammlungen dermal leiden und dos hieraus für sie entstehenden Schadens.

Die B i b l i o t h e k vermehrte sich im Berichtsjahre um 15(58 Bände ; ihr Gesamtbestand beläuft sich nunmehr auf 38,386 Bände.

Auch gelangte der neue Katalog der Bibliothek zur Ausgabe, nachdem die letzte (V.) Auflage vor 20 Jahren erschienen war.

Da der Bibliothekar neben seiner umfangreichen Thätigkeit als Professor nicht im stände ist, alle Geschäfte, wie sie eine Bibliothek von dem Umfange und der Reichhaltigkeit derjenigen des Polytechnikums mit sich bringt, selbst zu besorgen, so wurde nach seinem Antrage eine Unterbibliothekarstelle geschaffen und auf 1. Januar 1897 besetzt.

639 Die Annexanstalten.

1. M a t e r i a l p r ü f u n g s a n s t a l t . Mit Rücksicht auf dio Ausdehnung der Aufgaben, welche der Anstalt ursprünglich zugedacht waren, wurde bei Anlaß der dadurch nötig gewordenen Revision des Reglements die bisherige Bezeichnung als ,,eidgenössische Anstalt für Prüfung von Baumaterialien"1 umgewandelt in ,,Eidgenössische Materialprüfungsanstalt11 unter welcher Firma sie von nun an thätig ist.

Gleich wie im Vorjahre wurde die Anstalt auch im Berichtsjahre sowohl von Behörden und Privaten, als auch von Industriellen des In- und Auslandes in bemerkenswerter Weise in Anspruch genommen. Besonders stark war dieselbe mit experimentellen und schriftlichen Arbeiten in der ersten Hälfte des Jahres belastet, indem zu den laufenden Arbeiten noch diejenigen hinzukamen, welche die schweizerische Landesausstellung in Genf mit sich brachte, da auf den Termin der Eröffnung der Ausstellung die Belegstücke sämtlicher Arbeiten und bis zum Zusammentritte der Jury auch sämtliche Berichte und Ausfertigungen fertiggestellt und zur Versendung gebracht werden mußten.

Im Jahre 1896 sind im ganzen 202 (276) Auftraggeber mit 701 (761) Aufträgen zur Vornahme von Materialproben mit der Anstalt in Verbindung getreten, für welche einschließlich der im Interesse der Genfer Ausstellung gemachten Versuche, der chemischanalytischen Arbeiten, der wissenschaftlichen Forschungsversucho 23,211 Einzelversuche (29,382) ausgeführt wurden; hiervon entfallen allerdings 5025 Versuche auf die Landesausstellungsarbeiten und 2076 Versuche auf wissenschaftliche Arbeiten.

Die Gesamtzahl der ausgeführten Proben verteilt sich auf natürliche Bausteine mit 256, künstliche Bausteine mit 832, Dachschiefer und Dachziegel mit 47, hydraulische Bindemittel mit 13,281, Bauhölzer mit 386, Metalle mit 5161, Draht- und Hanfseile, Treibriemen etc. mit 465, Schmier- und Anstrichöle, Anstrichmassen mit 73, Papier mit 119, chemische Analysen mit 2588, Verschiedenes mit 3 Proben, total 23,211 Proben.

Die im Berichtsjahre ausgeführten Publikationen enthalten die Resultate eines Teiles dieser Arbeiten, der Rest wird in den in Arbeit stehenden Veröffentlichungen im Jahre 1897 zur Kenntnis aller Interessenten gebracht werden.

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Brennstoffe, ehem. Analyse, Verschiedenes.

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Schmier- und Anstrichöle, Anstrichmassen.

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Seile und Treibriemen.

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13 132 2 1,612 111 460 86 247 212 294 175 207 265 282 342 5,493 1,135

11,074

324 357 5,697 3,718 7,429 5,849 10,783 5,332 11,981 11,793 6,198 8,044 7,800 16,287 21,241 17,435 13,281

153,549

-- -- -- 65 174 386

188 322 391 354 371 915 716 1,293 1,024 1,264 1,748 2,077 2.513 3/711 4,898 4,810 5,161

1461

31,756

-- -- 666 24 25

--23 86 12 --

8 34 32 18 81 29 11 17 14 540 401 135 917 854 567 465 4123

-- -- -- -- -- --.

-- -- --

-- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- 73

-- -- --· -- -- -- 119

-- -- 44 -- 40 49 58 202 211 217 176 174 451 513 903 2591

73

119

5629

525 819 6,124 6,426 7,959 7,370 11,663 6,964 13,522 13,588 8,878 10,905 10,887 'i 21,648 27,913 29,382 23,211

207,784

641

Es mag am Platze sein, nach dem 16jährigen Bestände der Mat'erialprüfungsanstalt eine nach Kategorien ausgeschiedene tabellarische Übersicht über ihre während dieses Zeitraumes ausgeführten Einzelnversuche zu geben, welche Zusammenstellung einen nähern Einblick in die sich stets steigernde Thätigkeit der Anstalt auf den verschiedenen Gebieten und namentlich auf jenen Branchen gewährt, die mit Rücksicht auf die schweizerischen Industrien und im Interesse der wissenschaftlichen Forschung weiter entwickelt werden müssen.

Wie aus obiger Zusammenstellung hervorgeht, befaßt sich die Materialprüfungsanstalt mit der Untersuchung einer ganzen Reihe verschiedenartiger Gegenstände. Mit dem neuen Jahre kommt eine weitere Kategorie dazu, nämlich die schon hiervor erwähnte Prüfung von Transportgefäßen für verflüssigte oder verdichtete Gase, welche auf speciellen Wunsch unseres Post- und Eisenbahndepartements mit in die Thätigkeit der Anstalt einbezogen worden ist.

Die finanziellen Verhältnisse der Anstalt haben sich namentlich infolge vermehrter Aufträge im III. und IV. Quartal derart gestaltet, daß es ihr möglich war, in ihrem Budget das Gleichgewicht beizubehalten und sogar die Kosten für Installation der Abteilung für das Prüfungsverfahren des Papiers aus ihren Einnahmen zu bestreiten.

2. Die l a n d w i r t s c h a f t l i c h e n Untersuchungsanstalten, a. Die a g r i k u l t u r - c h e m i s c h e S t a t i o n hat trotz der neu gegründeten kantonalen Untersuchungsstationen in in Bern und Lausanne auch im Berichtsjahre, dem 18. ihrer Thätigkeit, einen bedeutenden Zuwachs ihrer Inanspruchnahme zu verzeichnen, herrührend von vermehrten Einsendungen aus deiOsi- und Centralschweiz.

Die Anzahl der eingesandten Proben stieg auf 3951 (3831), wovon entfielen auf Düngemittel 3297 (3155), Futtermittel 468 (419), diverse 186 (257). Zur Erledigung dieser Einsendungen war die Vornahme von im ganzen 15,510 (13,282) quantitativen Bestimmungen nötig.

Die kostenfreie Nachuntersuchung von Kontrollproben stieg auf 3025 (2963) für Dünger und 359 (334) für Futtermittel, zusammen auf 3384 (3297) ; die Anzahl der lediglich zur Kontrolle nötigen quantitativen Bestimmungen im ganzen auf 12,758 (10,674).

An den eingegangenen 3951 Proben participiert das Ausland mit 74, die Schweiz mit 3877 und von letztern der Kanton Zürich mit 1214, Luzern mit 1039, Aargau mit 330, Thurgau mit 310,

642 Bern mit 217, St. Gallen mit 167, Basel mit 143, Zug mit 130 Einsendungen; die übrigen mit der Station in Verbindung stehenden Kantone blieben mit ihren Einsendungen je unter 100.

Die Großzahl der Aufträge fällt naturgemäß auch dieses Jahr wieder auf die Monate Februar, März und April mit 2628 von im ganzen 3951 Proben; der Monat März allein erscheint mit 1572 oder nahezu 40 °/o sämtlicher Einsendungen.

Während des Berichtsjahres bestanden im ganzen mit 71 Firmen Kontrollverträge, wovon 42 für Düngemittel und 29 für Futtermittel.

Die bei den Topfkulturversuchen im Jahre 1895 vorgenommene Prüfung der Wirkungsweise verschiedener Phosphate, vor allem der Knochenmehle, wurden 1896 wiederholt und daneben im Glashause Versuche über die Düngerbedürftigkeit von Bodenarten aus Baselland ausgeführt.

An der Landesausstellung in Genf beteiligte sich die Station durch Vorführung von Tabellen über ihre Thätigkeit durch eine Sammlung von Dünge- und Futtermitteln und deren Verfälschungen und in temporärer Ausstellung durch Vorzeigung der in der Kategorie ,,Topfkulturversuche"' gemachten oben erwähnten Versuche.

b. S a m e n k o n t r o l l s t a t i o n . Im Geschäftsjahre -- vom 1. Juli 1895 bis Ende Juni 1896 -- gingen 6937 (6837) Sendungen ein, welche 24,809 (18,342) Bestimmungen erforderten.

An diesen Einsendungen war die Schweiz mit 3308, das Ausland mit 3629 beteiligt. Die Zahl der Einsender betrug 469 (475) und verteilt sich mit 329 (475) auf die Schweiz, mit 140 (149) auf das Ausland.

Die Zahl der Firmen, welche mit der Station Kontrollverträge abgeschlossen haben, betrug 80 (75). Von Abnehmern dieser Firmen liefen im ganzen 1988 Sendungen im Gewichte von 337,957 (323,082) Kilo zu kostenfreier Kontrolle ein. Hiervon ergaben 1794 ein mit der Garantie übereinstimmendes Resultat, während 194 Sendungen oder 9,s °/o (10 %) nicht garantiegemäß waren. In diesen Fällen war der Lieferant verpflichtet, den Ausfall zu vergüten oder die Ware zurückzunehmen.

Die übrigen 4949 Einsendungen waren bezahlte Voruntersuchungen; davon entfallen 1239 auf die Schweiz und 3629 .auf das Ausland.

Außer den eigentlichen Kontrollverfcrägen hatte die Station im Berichtsjahre mit 65 schweizerischen und 81 ausländischen Firmen Specialverträge für eine größere Anzahl von Untersuchungen abgeschlossen.

643

Die Untersuchungen umfaßten ini Ganzen 136 verschiedene Samenarten. Am stärksten sind dabei vertreten die Kleesorten mit 15 Arten und 2547 Sendungen ,, Gräser ,, 44 ,, ,, 3110 ,, ,, Holzsamen ,, 32 ,, ,, 982 ,, Über die Kontrollthätigkeit der Anstalt giebt der 19. technische Jahresbericht detailliertere Auskunft.

Während der stillen Saison, d. h. in den eigentlichen Sommermonaten, bethätigt sich die Station jeweilen mit Versuchen in den Versuchsfeldern, mit Wiesenuntersuchungen, wobei dieses Jahr besonders die Streuewiesen an die Reihe kamen, und mit Herstellung von Pflanzensammlungen.

Wie die landwirtschaftlich-chemische Station hat sich auch die Samenkontrollstation an der Landesausstellung in Genf, ebenfalls ohne Preisbewerbung, beteiligt, und zwar mit einer graphischen Darstellung ihrer Gesamtthätigkeit, mit Proben der wichtigsten Wiesentypen der Schweiz, mit den von der Station herausgegebenen Pflanzensammlungen, einer Kollektion Sämereien und den verschiedenen veröffentlichten Publikationen.

Die Vorstände sowohl der agrikultur-chemischen, als der Samenkontrollstation sind auch dieses Jahr wieder durch Vorträge und Leitung von Kursen mit der praktischen Landwirtschaft vielfach in Beziehung getreten.

3. C e n t r a l a n s t a l t für f o r s t l i c h e s Versuchswesen.

Aus der Aufsichtskommission schied gemäß Reglement (A. S. n. F.

IX, 39) aus Herr Forstinspektor von Tscharner in Chur und wurde am 27. Juni ersetzt durch Herrn Kantonsoberförster Joseph von Arx in Solothurn. Die Behörde hielt im Berichtsjahre eine Sitzung; nämlich am 13. Juli in Zürich, an der zunächst das Arbeitsprogramm und das Budget der Anstalt für 1897 aufgestellt wurden; hierauf kamen zur Behandlung die Arbeiten des internationalen Verbandes der forstlichen Versuchsanstalten und die Abordnung zur Versammlung desselben in Braunschweig; endlich kamen zur Besprechung die Arbeiten für den V. und VI. Band der ,,Mitteilungen der forstlichen Ceutralanstalt", die Veröffentlichung der Ertragstafeln für Fichte und Buche, sowie eine Anregung für Vermehrung von Versuchsflächen in gemischten Beständen und die Benutzung der tessinischen kantonalen Pflanzschulen zu Versuchszwecken. Auf die Sitzung selbst folgte eine Exkursion nach Schaffhausen zur Besichtigung der Versuchsflächen in den GemeindeWaldungen von Buchthaien ; von da wurde die Exkursion am

644

14. Juli fortgesetzt nach Stev.kborn und die thurgauischen Staatswaldungen Haidenwald und Großwald, in denen auch eine größere Zahl von Versuchsflächen liegt.

· Die Leitung der Anstalt selbst erfuhr eine tiefgreifende Veränderung, indem der verdiente Vorstand, Herr Prof. Dr. Bühler, einem ehrenvollen Rufe in seine Heimat folgend, mit Ende September die Direktorstelle verließ, worauf die Leitung der Geschäfte provisorisch dem Herrn Assistenten F. Flury übertragen wurde. Auch der bisherige Gehülfe für den Versuchsgarten Adlisberg, Herr Heinrich Schweizer, schied mit 1. Oktober aus seiner Stelle und eine definitive Wiederbesetzung des Postens hatte bis Jahresschluß nicht stattgefunden. Endlich war Herr Stellvertreter Flury selbst durch Krankheit genötigt, einen längern Urlaub zu nehmen.

Soweit es diese Vorgänge zuließen, nahmen die Arbeiten der Anstalt, wie dem Berichte der Aufsichtskommission zu entnehmen ist, einen befriedigenden Gang; sie bestanden in Untersuchungen und Messungen im Versuchsgarten Adlisberg, in der Fortsetzung der meteorologischen Beobachtungen und in Aufnahmen und Messungen auf den Versuchsflächen in den Waldungen des Landes.

Diese letztern Arbeiten haben infolge der Krankheit des Herrn Flury beschränkt werden müssen; es wurden 12 Versuchsflächen wiederholt aufgenommen und davon 7 zum zweitenmal durchforstet. Im ganzen wurden 891 Probestämme vermessen, 204 Höhenanalysen ausgeführt, 891 Altersermittlungen vorgenommen, 6146 kg. Reisig gewogen. Daneben wurden auch die Kulturversuche auf den Höhenstationen fortgeführt. Die Übungen der Studierenden wurden in der üblichen Weise abgehalten. Endlich hat die Anstalt sich auch an der Landesausstellung in Genf durch Ausstellung von 13 Objekten beteiligt, unter denen die provisorischen Ertragstafeln für Fichte und Buche als die wichtigsten hervorzuheben sind.

Die Schulbehürden.

Der Schulrat, in dessen Personalbestand keine Veränderungen eintraten, hielt 10 Sitzungen, in welchen 127 Geschäftsgegenstände zur Behandlung, beziehungsweise zur Erledigung gelangten. Daneben weist das Präsidialprotokoll 594 Traktanden auf. Außer für die Sitzungen des Schulrates selbst wurden die Mitglieder vielfach durch vorberatende Kommissionssitzungen, durch Schulbesuche, sowie durch Beteiligung an den Aufnahms- und Diplomprüfungen in Anspruch genommen.

645

Die Hauptthätigkeit des Schulrates umfaßte naturgemäß die innere Organisation der Schule, deren Verbesserung und Ausbau nach den verschiedenen Richtungen, die jeweilige Feststellung der Unterrichtsprogramme, die Erteilung der Diplome und Preise, die Aufnahme der Studierenden u. s. w. ; ferner die vorbereitenden Schlußnahmen und Aufträge für Revision des allgemeinen Reglements der Schule und des Regulativs für die Diplomprüfungen.

Infolge verschiedener unvorhergesehener Hindernisse konnte diese Revision noch nicht zum Abschlüsse gelangen.

Verschiedenes.

M a t u r i t ä t s v e r t r ä g e . In betreff des im letzten Berichte erwähnten Vertragsabschlusses betreffend prüfungsfreien Eintritt der Abiturienten des Gymnase mathématique in Lausanne ins Polytechnikum hat schon im Dezember 1895 mit den Behörden des Kantons Waadt eine Konferenz stattgefunden, in welcher die nähern Bestimmungen dieses Vertrages vereinbart wurden. Der auf Grund dieser Verhandlungen aufgestellte Vertragsentwurf harrt indessen noch der Genehmigung von Seiten der waadtländischen Behörden.

V e r b a u u n g des Physik gebäudes und des polyt e c h n i s c h e n H a u p t g e b ä u d e s . Diese beiden Fragen haben, die eine definitiv, · die andere wenigstens vorläufig, im Berichtsjahre ihre Erledigung gefunden.

Zur Sicherung des Physikgebäudes gegen die Arbeiten in demselben störende Einflüsse, welche aus Straßenanlagen und Bauten zu befürchten waren, ist ein hinter dem Gebäude gelegenes Stück Land durch den Bund erworben worden.

Die Gefahr einer Verbauung der Südwestfront des Hauptgebäudes durch Privatbauten ist vorläufig infolge Übernahme des fraglichen Bauterrains durch die Stadt Zürich beseitigt.

VII. Statistisches Bureau.

Die im Programm für das Jahr 1896 vorgesehenen Arbeiten des eidgenössischen statistischen Bureaus haben folgende Erledigung gefunden : 1. Die Darstellung der Bewegung der Bevölkerung in der Schweiz im Jahre 1894 mit Einschluß der Ehescheidungen verließ in deutscher Ausgabe am 22. Februar 1896 und in französischer Sprache am 29. Februar 1896 die Presse.

646

2. Die Bewegung der Bevölkerung in der Schweiz im Jahre 1895 mit Einschluß der Ehescheidungen. Die Zusammenstellung über die Ehescheidungen wurde am 15. Juni als Separatabdruck herausgegeben; die gesamte Publikation wurde am 30. November veröffentlicht.

3. Vergleichende Zusammenstellung der Bewegung der Bevölkerung der Schweiz von 1871--1890. Der zweite Teil, deidie Geburten behandelt, ist in seinem tabellarischen Teil fertig gedruckt. Vom dritten Teil, der die Sterbefälle umfassen wird, sind verschiedene Tabellen schon tertig erstellt.

4. Sanitarisch-demographisches Wochenbulletin pro 1896.

Diese, jede Woche zur Versendung gelangende Publikation, erstellt im Verein mit dem schweizerischen Gesundheitsamt, umfaßt irn Jahre 1896 53 Nummern mit nicht weniger wie 776 Seiten.

Sie bietet ein reichhaltiges Material den Ärzten sowohl wie den mit der Gesetzgebung über das Gesundheitswesen sich befassenden Behörden. Wir gestatten uns nur die Titel der verschiedenen Abschnitte aufzuführen, um ersichtlich zu machen, welche Fülle an Stoff, dank der Mitarbeit des schweizerischen Gesundheitsamtes, in dieser Veröffentlichung enthalten ist.

A. Gesetzgebung über das Gesundheitswesen: B u n d : 1. Bekämpfung der Epidemien, 2. Lebensmittelpolizei, 3. Gewerbehygieine und 4. Militärsanitätswesen.

K a n t o n e : 1. Organisation des Sanitätswesens, 2. Maßnahmen gegen Infektionskrankheiten, 3. Lebensmittelpolizei, 4. Bau- und Wohnpolizei, 5. Reinhaltung der Städte und Dörfer, 6. Schulhygieine, 7. Gewerbliche Gesundheitspflege, 8. Gesundheitliche Wirtshauspolizei, 9. Bestattungswesen, 10. Medizinalwesen und 11. Öffentliche Krankenpflege.

B. Rechtsprechung.

G. Verhandlungen, Beschlüsse und Gutachten fachwissenschaftlicher Kollegien und Vereine.

D. Démographie: 1. Démographie der 15.größern städtischen Gemeinden der Schweiz, 2. Natalitäts- und Mortalitätsstatistik, 3. Vergleichende sanitarische Statistik und 4. Morbiditätsstatistik.

E. Nachrichten über die epidemischen Krankheiten im Ausland.

I. Krankenanstalten.

G. Irrenanstalten.

H. Bekämpfung der Trunksucht.

I. Varia.

K. Bibliographie des Gesundheitswesens.

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5. Q u a r t a l b u l l e t i n ü b e r die B e w e g u n g der Bev ö l k e r u n g i n d e r S c h w e i z p r o 1896.

Die 3 ersten Quartalhefte vom Jahre 1896 sind erschienen: das 4. Quartalbulletin (Oktober-Dezember 1896) ist in Arbeit und wird Ende Januar ebenfalls zur Austeilung gelangen. Diese Veröffentlichung, welche auch in der Zeitschrift zum Abdruck gelangt, bietet den großen Vorteil in kürzester Frist über die Bevölkerungsbewegung der ganzen Schweiz Auskunft zu erteilen; die einzelnen Nummern erscheinen jeweilen am Ende des auf den Quartalabschluß folgenden Monats.

6. Statistik der B e w e g u n g der G e f ä n g n i s b e v ö l k e r u n g i n d e r S c h w e i z w ä h r e n d d e s J a h r e s 1895.

Statt diese Publikation Jahr für Jahr getrennt zu veröffentlichen, fand es das statistische Bureau wertvoller, die Angaben mehrerer Jahre zusammen zu verarbeiten und mit der Veröffentlichung derselben noch zuzuwarten. Zwar werden die Angaben jedes Jahr gesammelt und für die 5 Jahre umfassende Periode in geeigneter Weise vorgearbeitet; die Publikation für die Jahre 1891--1895 wird Ende dieses Jahres zur Austeilung gelangen können.

7. M o n a t s b u l l e t i n über den Bestand und die Bew e g u n g d e r G - e f ä n g n i s b e v ö l k e r u n g p r o 1896.

Diese Veröffentlichung gelangte in gewohnter Weise zur Versendung.

8. Statistik ü b e r den Bestand und die B e w e g u n g der Bevölkerung in den öffentlichen und privaten I r r e n a n s t a l t e n i m J a h r e 1895.

In gleicher Weise wie die unter Nr. 6 aufgeführte Publikation wird auch die Bewegung der Bevölkerung in den' Irrenanstalten für mehrere Jahre zusammengefaßt in einer und derselben Veröffentlichung erscheinen; die Versendung derselben soll, wenn irgendwie möglich, gegen Ende dieses Jahres erfolgen.

9. Q u a r t a l b u l l e t i n ü b e r den Bestand und die Bewegung der Bevölkerung in den Irrenanstalten pro 1896.

Diese Veröffentlichung ist in gewohnter Weise erschienen.

10. Pädagogische P r ü f u n g bei der R e k r u t i e r u n g im H e r b s t e 1895.

Diese Arbeit mit kartographischen Beilagen ist in deutscher und französischer Sprache getrennt im Berichtsjahre erschienen.

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Die deutsche Ausgabe wurde am 10. September, die französische am 20. gleichen Monats versendet.

11. E r g e b n i s s e der ä r z t l i c h e n R e k r u t e n u n t e r s u c h u n g e n i m H e r b s t e 1892 u n d 1893.

Die Aufarbeitung dieser Ergebnisse konnte im Berichtsjahre nicht ausgeführt werden, da das ganze Bureaupersonal anderweitig so sehr in Anspruch genommen war, daß es sich an diese mehrere Beamte zugleich beschäftigende umfangreiche Arbeit nicht wagen durfte.

12. A u f a r b e i t u n g der Ergebnisse der schweizer i s c h e n V i e h z ä h l u n g v o m 2 0 . A p r i l 1896.

Nach der bisher gültigen Vorschrift hatte im Berichtsjahre eine eidgenössische Viehzählung stattzufinden^ die zum Zwecke bester Vergleichbarkeit mit den früheren Zählungen wieder auf den 20. April angesetzt wurde. (Durch das Bundesgesetz vom 22. Dezember 1893 ist für die Zukunft die Wiederkehr dieser Zählungen auf alle fünf Jahre, statt der bisherigen zehn, vorgeschrieben.)

Den Vorschlägen einer Kommission von Sachverständigen entsprechend, haben wir das Zählformular der früheren Zählung nahezu unverändert beibehalten und mehrfachen Anregungen auf Erweiterung des Zählungsinhaltes, wenigstens für dieses Mal, nicht folgen zu sollen geglaubt. Die Zählung ist überall in guter Weise durchgeführt worden. Eine erste Zusammenstellung der von den Kantonen eingereichten Ergebnisse konnte bereits den 30. Mai veröffentlicht werden. Die hierauf sofort begonnene Nachprüfung aller Zählpapiere hat bisher nur kleine Abweichungen von der vorläufigen Zusammenstellung ergeben. Die Prüfung ist eingehender, die Feststellung der Ergebnisse nach gewissen Richtungen reichhaltiger gestaltet worden als früher und war Ende des Berichtsjahres zu ungefähr 2/s durchgeführt.

13. S t a t i s t i s c h e s J a h r b u c h pro 1896.

An dieser Publikation wurde im Berichtsjahre nach Kräften gearbeitet und es wird dieselbe in wenigen Wochen in gewohnter Form die Presse verlassen. Als eine besondere, neue Publikation, welche in vorteilhafter Weise das Jahrbuch zu ergänzen bestimmt ist, erwähnen wir den g r a p h i s c h e n A t l a s , der über die hauptsächlichsten Gebiete der Volkswirtschaft Auskunft giebt und zu gleicher Zeit wie das Jahrbuch zur Verteilung gelangen wird.

649

14. B i b l i o g r a p h i e der S c h w e i z .

Auch im Berichtsjahre wurde unablässig an derselben gearbeitet und eine große Anzahl Fischen für das große in Arbeit befindliche Werk erstellt.

15. Z e i t u n g s a u s s c h n i t t e pro 1896.

Diese, seit einigen Jahren an die Hand genommene Sammlung und Einregistrierung von Zeitungsartikeln aus 95 schweizerischen politischen Zeitungen, in bestimmte nach Materien geordnete Fascikel, erfreut sich je länger je mehr einer vielseitigen Nachfrage. Es wurde deshalb diesem Zweige der Thätigkeit des statistischen Bureaus auch im Jahre 1896 alle Aufmerksamkeit gewidmet, um die Besprechung der hauptsächlichsten Tagesfragen möglichst vollständig zu sammeln und in geordneter Form aufzubewahren. Die früheren Jahrgänge dieser Sammlung wurden im Berichtsjahre der Landesbibliothek zur Aufbewahrung abgetreten.

16. M i l i t ä r - s t a t i s t i s c h e A r b e i t e n .

Für die Herbstmanöver des HI. Armeecorps im Jahre 1896 mußte das militär-statistische Lexikon für die Kantone Zürich, Schaffhausen, Appenzell A.-Rh. und I.-Rh., St. Gallen und Thurgau neu revidiert und druckfertig gebracht werden, und es konnte auch diese Publikation, welche in nur wenigen Exemplaren gedruckt, dagegen im Satze stehen bleibt, am 25. August 1896 dem Militärdepartement zu Händen der berechtigten Offiziere zugestellt werden.

17. R e d a k t i o n der Z e i t s c h r i f t .

Die Redaktion der statistischen Zeitschrift, welche von der schweizerischen statistischen Gesellschaft veröffentlicht wird, liegt seit Jahren in den Händen des Vorstehers des statistischen Bureaus.

Diese Publikation ist in vorzüglicher Weise geeignet, statistische Abhandlungen von allgemeinem Wert, deren Aufnahme in einer amtlichen Publikation des statistischen Bureaus nicht möglich ist einem ausgedehnten Leserkreis bekannt zu machen ; sie bildet demgemäß ein ausgezeichnetes Bindemittel zwischen der freien Initiative und der amtlichen Forschung. Die im Berichtsjahre veröffentlichten 4 Quartalhefte umfassen zusammen nicht weniger wie 692 Quartseiten mit vielen graphischen Darstellungen.

18. G r a p h i s c h e A r b e i t e n für die A u s s t e l l u n g in G e n f .

In Genf war das statistische Bureau mit der Ausstellung einer Serie graphischer Darstellungen und der Sammlung der Zeitungsausschnitte von 1895 beteiligt. Neben den schon vorhandenen

650 graphischen Arbeiten des Bureaus wurden noch eine Anzahl weiterer Bilder durch einen Beamten des Bureaus angefertigt, welche alle mit Anfang der Ausstellung fertig erstellt waren und zur gewünschten Zeit in Genf eintrafen.

19. S a m m l u n g des Materials für die vom schweizer i s c h e n Ä r z t e v e r e i n an d i e H a n d g e n o m m e n e Zählung de r B l i n d e n in de r S c h w e i z .

Im Jahre 1895 hat sich in der Schweiz ein Initiativkomitee von Ärzten, hauptsächlich Ophtalmologen, gebildet, mit dem Zwecke, wenn möglich eine Zählung der Blinden in der Schweiz zu veranlassen. Auf ein an uns gerichtetes Gesuch antworteten wir, daß wir die Erhebung nicht selbst durchzuführen wünschen, die Bestrebungen des Komitees aber finanziell zu unterstützen geneigt seien. Zur Erleichterung der Arbeit wurde das eidgenössische statistische Bureau ermächtigt, für dieses Komitee die Sammlung des Materials zu besorgen. Mit Ausnahme von Genf besitzt das Bureau zur Stunde aus allen Kantonen die meistens von den Pfarrämtern ausgefüllten Erhebungsformulare und ebenso sind in sämtlichen Kantonen, mit Ausnahme von Genf, die medizinischen Zählkarten an die Herren Ärzte zur Untersuchung der Blinden versand.

Vollständig ist das Material zur Zeit für die Kantone Obwalden, Nidwaiden, Zug, Basel-Stadt und Basel-Land. Aus einer ganzen Anzahl von Kantonen fehlen aber nur noch wenige medizinische Zählkarten. Das freundliche Entgegenkommen der Herren Ärzte bei dieser Erhebung darf lobend erwähnt werden.

20. Die B i b l i o t h e k .

Auch in diesem Jahre hat die Bibliothek einen großen Zuwachs zu verzeichnen. Nicht weniger als 2755 Stück sind neu eingegangen, wobei eine große Anzahl kleiner Broschüren nicht mitgerechnet ist. Neben Ankäufen und den jährlich wiederkehrenden Abonnements auf statistische und volkswirtschaftliche Zeitschriften erfolgte zum großen Teil der Zuwachs infolge Austausch und Schenkungen von Seiten statistischer Bureaux, Gesellschaften und Privaten des In- und Auslandes.

Im Berichtsjahre wurden eine Anzahl Publikationen über das Medizinalwesen, weil dem Inhalte nach besser dorthin passend, an das eidgenössische Gesundheitsamt, und ebenso eine Anzahl über den Handel auswärtiger Staaten an das Bureau für Handelsstatistik abgetreten ; auch an die schweizerische Landesbibliothek und an die schweizerische permanente Schulausstellung in Bern wurden Druckschriften verabfolgt.

651 Von Jahr zu Jahr wird die Bibliothek auch von weitern Kreisen mehr in Anspruch genommen ; Professoren und Studierendeverschiedener schweizerischer Fakultäten benützen dieselbe sehr fleißig 5 mehrere Personen arbeiteten sogar längere Zeit auf dem Bureau, um die Werke zu ihren wissenschaftlichen Forschungen in ausgiebiger Weise benützen zu können.

Im Berichtsjahre sind im ganzen 1380 Bände ausgeliehen worden.

Um die vielen, an das statistische Bureau gerichteten Anfragen mit möglichster Zuverlässigkeit und Vollkommenheit beantworten zu können, hat dasselbe mit der Anlage einer Bibliographie nicht nur der Bevölkerungsstatistik, sondern auch anderer Gebiete begonnen, die von Jahr zu Jahr fortgesetzt werden soll.

Neben allen vorstehenden, im Programm vorgesehenen Arbeiten, hatte das Bureau noch eine große Anzahl Anfragen aller Art aus allen Teilen der Schweiz, von Behörden, Gesellschaften und Privaten zu beantworten. Im fernem wurde dem Bureau die Prüfung der Unterschriften für das Referendumsbegehren in betreff der Disciplinarstrafordnung, des Rechnungswesens der Eisenbahnen und der Gewährleistung beim Viehhandel einerseits und für die Errichtung einer Bundesbank anderseits übertragen, welche im Monat Juli und im Oktober ihre Erledigung fanden.

Endlich sei noch erwähnt, daß am 28. und 29. September der Direktor mit 2 Beamten des Bureaus an der Konferenz der amtlichen Statistiker und der schweizerischen statistischen Gesellschaft in Genf teil genommen haben.

VIII. Meteorologische Centralanstalt.

Das Netz der meteorologischen Stationen erfuhr im Berichtsjahre keine erheblichen Änderungen. Ein neuer Beobachtungsposten wurde in la B ré vin e errichtet, wo allerdings schon anfangs der siebziger Jahre ein solcher, aber nur für ganz kurze Zeit, funktioniert hatte. Die Aufzeichnungen dieser in dem klimatisch sehr interessanten neuenburgischen Hochthal gelegenen Station besorgt Madame J. Matthoy. In V i t z n a u , wo die Notierungen seit 1889 mit dem Hinschied des früheren Beobachters unterbrochen wurden, aat auf Veranlassung dortiger Interessenten und der Centralanstalt

652

Herr Pfarrer Bättig die Beobachtungen wieder aufgenommen. Die Station San Vittore ini Misox wurde nach dem benachbarten G r o n o verlegt, wo sie unter günstigeren Verhältnissen von Herrn B. Balzer besorgt wird. In V i l l e n e u v e hat Herr Dr. Gondoux auf seine Kosten und zunächst für private Zwecke, aber genau nach den Vorschriften der Centralanstalt, eine Station etabliert und die tadellos geführten Beobachtungen der Anstalt zur Verfügung gestellt. -- Eingegangen ist die Station Martigny infolge Krankheit des Beobachters, für welchen ein Ersatz bis jetzt nicht gefunden werden konnte. Auch die Station Dießenhofen stellte als vollständige meteorologische Station ihre Thätigkeit mit Ende Juni ein, rapportiert seither aber noch als Regenmeßstation.

Die Station I. Ordnung auf dem S ä n t i s funktionierte ohne jede Unterbrechung; ihr Instrumentarium wurde um ein registrierendes Hygrometer vermehrt. In der telegraphischen Verbindung mit dem Thaïe trat seit der im letztjährigen Berichte gemeldeten keine andauernde Störung mehr ein.

Auch im Netze der R e g e n m c ß s t a t i o n e n sind keine erheblichen Änderungen eingetreten ; die Zahl derselben belief sich am Schlüsse des Berichtsjahres auf 164, während diejenige der vollständigen meteorologischen Stationen 106 betrug.

Die Untersuchungen über den Verlauf der G e w i t t e r wurde wie bisher fortgesetzt. Es giengen hierüber im ganzen 1165 Rapportkarten ein, die sich auf 85 Tage verteilen. Die Gewitterphänomene zeigten im verflossenen Jahre eine etwas geringere Ausdehnung und Frequenz als sonst, entsprechend der relativ niedrigen Sommertemperatur.

Das tägliche, die synoptische Karte enthaltende W i t t e r u n g s b u l l e t i n , das in unveränderter Gestalt herausgegeben wurde, hat abermals eine kleine Erweiterung seines Leserkreises zu verzeichnen.

Die Kontrolle über das Zutreffen der von der Centralanstalt ausgegebenen W i t t c r u n g s p r o g n o s o n hat an den vier Orten, wo dieselbe seit Jahren regelmäßig geführt wird, folgende Resultate ergeben, wobei unter I die Prozentzahl der Fälle, bei denen die Prognose in ihrem ganzen Umfang, unter II die Zahl derjenigen, wo das Zutreffen nur bei einem Teil der meteorologischen Elemente und unter III die Prozentzahl der ganz gefehlten Prognosen figuriert : ZUrich.

Aarau.

Neuenburg.

Luzern.

I . . . .

II . . . .

III . . . .

73 23 4

67 28 5

85 12 3

65 29 (5

653

Diese Ergebnisse differieren nur ganz wenig von den vorjährigen, obwohl der Witterungscharakter weit unbeständiger war als anno 1895.

Von den ,,Annalena gelangte der Jahrgang 1894 zur Ausgabe, während vom Jahrgang 1895 der Druck bis zum Anhang vorrückte. Die Publikation der ,,Monatlichen Übersichten der täglichen Niederschlagsmengen"1 ist bis zum Januar 1896 fortgeschritten.

An der L a n d e s a u s s t e l l u n g in Genf beteiligte sich die Anstalt ohne Preisbewerbung in Gruppe 3 durch die Ausstellung einer Anzahl von Modellen der auf den Stationen des Landes und der Centralanstalt in Zürich funktionierenden Instrumente, sowie in Gruppe 17 durch Auflegen ihrer Publikationen, graphischer Darstellungen der Normalwerte der wichtigsten klimatischen Elemente einer Anzahl typischer Stationen und einer auf die dreißigjährige Beobachtungsreihe 1864--1893 sich basierende Regenkarte der Schweiz, die demnächst in kleinerem Maßstabe publiziert werden wird.

Ein Teil der Stationen, namentlich der Westschweiz und des Wallis, wurde vom Direktor der Anstalt inspiziert. Letzterer nahm auch in Gemeinschaft mit Herrn Professor Henri Dufour an der internationalen Meteorologenkonferenz, die im September in Paris stattfand, teil. Eine Anregung seitens des internationalen Meteorologenkomitees betreffend die Einführung des sogenannten Circuitsystems im Austausch der internationalen telegraphischen Wetterberichte wurde auf Ansuchen seines Mitgliedes, Herrn Direktor Billwiller in Zürich, von unserm Post- und Eisenbahndepartement der im verflossenen Sommer zu Budapest abgehaltenen internationalen Telegraphenkonferenz zur Diskussion unterbreitet, konnte aber dort, wie wohl ihre große Bedeutung für die Förderung des internationalen meteorologischen Dienstes und des Problems der Witterungsprognosen anerkannt wurde, angesichts der sich entgegenstellenden administrativen Schwierigkeiten einstweilen noch keine Berücksichtigung finden.

Die meteorologische Kommission hielt im August ihre ordentliche Sitzung, in der sie sich neuerdings mit dem Projekt der magnetischen Landesaufnahme zu befassen hatte, da ein durch dio geodätische Kommission von Herrn Professor H. Wild in Zürich erbetenes Gutachten sich dahin aussprach, daß die magnetische Landesvermessung, falls sie wissenschaftlichen Wert haben und den analogen Unternehmungen
der Nachbarländer ebenbürtig sein soll, nur in Anlehnung an ein im Lande selbst funktionierendes, in dei1 Schweiz, weil nicht vorhanden, vorerst noch zu errichtendes perBundesWatt. 49. Jahrg. Bd. I.

45

654 manentes magnetisches Observatorium ausgeführt werden könne.

Die Angelegenheit wurde von der G-esamtkommission zunächst an eine Subkommission gewiesen, welche zur Zeit ihren Bericht und Antrag noch nicht eingebracht hat.

IX. Schweizerische Landesbibliothek.

An die im Bericht des vorigen Jahres aufgezählten Maßregeln zur Ausführung des Bundesbeschiusses betreffend die Errichtung obgenannter Anstalt (A. S. n. F. XIV., 435) reihten sich im Berichtsjahre zunächst der Abschluß der Übereinkunft mit der Bürgerbibliothek in Luzern über die Beitragsleistung des Bundes. Diese kam am 21. Januar zu stände und ist publiziert im Bundesblatt 1896, H, 788; hierauf erfolgte gemäß Art. 2 der letztern im Februar die erstmalige Bestimmung des Bundesbeitrages an jene Bibliothek durch unser Departement des Innern (Fr. 3,500 für 1896) und anfangs April die Ernennung der zwei Vertreter des Bundes in der Kommission der Bürgerbibliothek. Als solche ernannten wir die Herren Professoren Dr. J. H. Graf, Präsident, und Dr.

Virgile Rössel, Mitglied der schweizerischen Bibliothekkommission.

Die von Seiten der Korporationsverwaltung in Luzern bestellten Mitglieder der Kommission der Bürgerbibliothek sind: die Herren Apotheker Otto Suidter, Präsident, Alfred Gurdi, Präsident der Korporationsverwaltung, Oberrichter D. Placid Meyer, Bankpräsident L. Corragioni und Ingenieur Felix von Schumacher -- alle in Luzern. Bibliothekar ist Hr. Dr. phil. Franz Heinemann von Hitzkirch (vom Korporationsburgerrat gewählt im Mai 1896).

Diese Kommission unterbreitete unserm Departement des Innern im Juli das gemäß Art. 3 der Vereinbarung aufgestellte neue Reglement über die Verwaltung der Bürgerbibliothek, das denn auch die Zustimmung der genannten Behörde erhielt. Damit erscheinen die organisatorischen Maßregeln für Ausführung des Bundesbeschlusses über die Errichtung einer schweizerischen Landesbibliothek als beendigt und es ist nun noch ein Blick auf die Thätigkeit der Landesbibliothek in Bern zu werfen.

Die Bibliothekkommission, die in ihrem Personalbestande unverändert geblieben ist, hielt 19 Sitzungen, deren Gegenstand die Fragen und Angelegenheiten bildeten, die der Ausbau und die rasche Entwicklung der Anstalt mit sich bringen. Nachdem in der Frühjahrssession der Bundesversammlung die Frage entschieden war, wohin das neue für das Bundesarchiv und die Landesbibliothek

655

bestimmte Gebäude zu stehen kommen solle, hatte die Kommission auch den Bauplänen ihre Aufmerksamkeit zu schenken und ebenso auch die Anordnung der Ausstattung der der Bibliothek bestimmten Räume in Prüfung zu ziehen.

In Bezug auf den Inhalt der Bibliothek selbst ist folgendes zu bemerken : 1. Die zu Ende des Vorjahres in den Grundzügen beschlossene O r g a n i s a t i o n der Bibliothekbestände wurde im Berichtsjahre durchgeführt ; sie gliedern sich nun in folgende Hauptabteilungen : Landeskunde, Recht, Litteratur (jeweilen mit den ihnen angereihton Disziplinen) und periodische Schriften ; diese ihrerseits zerfallen in Zeitungen, Zeitschriften und Vereinsschriften, Kategorien, welche ihrer Natur nach besondere Aufstellung und Behandlung erfordern.

Außerdem werden die unvollständig vorhandenen Werke ausgeschieden und behufs fortlaufender Ergänzung verzeichnet.

2. Der K a t a l o g umfaßt bis jetzt alle Bestände der Abteilung Litteratur, befindet sich dagegen für die Abteilungen Landeskunde und Recht erst in den Anfängen ; die Verzeichnisse der periodischen Schriften konnten schon ziemlich weit gefördert werden. Nach Beseitigung anfänglicher Schwierigkeiten hat der Druck des Katalogs, für den die nötigen Mittel von Ihnen in der Frühjahrssession bewilligt wurden, zu Ende des Jahres begonnen.

3. Der Z u w a c h s der Landesbibliothek betrug 1896 im ganzen 24,168 Nummern mit 37,504 Stücken ; die entsprechenden Zahlen des Vorjahres waren, trotz dessen bloß achtmonatlicher Dauer, nur wenig kleinere, dagegen wird der Wert der neuen Vennehrung erhöht durch die verhältnismäßig höhere Anzahl deiBande (10,217 in 1896 gegen 7623 in 1895). In Bezug auf Käufe mußte sich die Landesbibliothek ihren gesetzlichen Krediten gemäß in bescheidenen Grenzen halten ; ihre daherigen Erwerbungen belaufen sich auf 4997 Nummern mit 6843 Stücken. Über das Gesamterfordernis zum Ankauf der laufenden Helveticalitteratur eines Jahres, Bücher, Zeitschriften und Zeitungen zusammengerechnet, wurden genaue Erhebungen angestellt ; sie ergaben eine Summe von rund Fr. 9000. Fast verdoppelt hat sich gegenüber 1895 die Zahl der Geschenke, nämlich auf 11,685 Nummern mit 19,792 Stücken, die von 530 Donatoren herrühren ; Hervorhebung verdient der Umstand, daß ein großer Teil der an der schweizerischen Landesausstellung in Genf ausgestellten Druckschriften durch Schenkungen in den Besitz der Landesbibliothek gelangt ist. Durch Abtretung von Seiten der eidgenössischen Verwaltungen, die hierzu

656 durch einen Beschluß von uns vom 23. September voranlal.it wurden, erhielt die Landesbibliothek 2354 Nummern mit 4014 Stücken, durch Tausch endlich 5132 Nummern mit 6855 Stücken..

Nach Abzug der Doubletten ist der B e s t a n d der L a n d e sb i b l i o t h e k zu Ende 1896 auf cirka 40,000 Nummern mil, cirka 70,000 Stücken zu schätzen.

Der ganze Bestand ist einstweilen -- wie bereits im letztjährigen Geschäftsberichte erwähnt -- im Hause Nr. 7, Christoffelgasse, Bern, untergebracht, und es mußten die dafür gemieteten Räume im Frühjahr noch um anderthalb Geschoß vermehrt werden.

Seit Anfang Dezember endlich ist der ganze Bestand der Bibliothek bei der schweizerischen Mobiliarassekuranzgesellschaft um Fr. 86,600 versichert.

X. Oberbauinspektorat.

A. Personelles.

Nachdem durch Bundesratsboschlüsse vom 19./22. November 1895 eine provisorische Organisation des hydrometrischen Dienstes und der Untersuchung der Wasserverhältnisse in der Schweiz stattgefunden hatte, wurde dieso Regelung auch bei der Abteilung Straßen- und Wasserbau vorgenommen und die vakant gebliebene Adjunktenstelle besetzt.

Gewählt wurde Herr L. Bürkly, Ingenieur des eidgenössischen Oberbauinspektorates.

B. Allgemeines.

Im Einverständnis mit der Regierung des Kantons Genf, die von der Antwort der französischen Gesandtschaft über die Verteilung der Kosten der bei St-Julien und Thoiry auszuführenden Korrektion der A i r e Einsicht genommen hatte, wurde beschlossen, daß Frankreich, die Eidgenossenschaft und der Kanton Genf je ein Dritteil der zu Fr. 49,000 veranschlagten Bausumme zu übernehmen haben.

C. Strassen und Brücken.

Die Besichtigung der vom Bunde subventionierten Straßen und Brücken fand in gewohnter Weise statt.

657

Wie im Vorjahre fielen im Hochgebirge große Schneemengen; trotzdem erfolgte die Eröffnung der Pässe für das Rad vorschriftsgemäß auf den 15. Juni, mit Ausnahme der Grimselstraße, wo der Schnee eine ganz abnorme Höhe aufwies. So mußte bei Guttannen ein 80 m. langer Tunnel in den Schnee getrieben werden und bei der Handegg wurden 3 solche Galerien von zusammen etwa 100 m.

Länge erstellt. Infolge dieser besonderen Verhältnisse konnte die Straße von Guttannen bis Gletsch zuerst nur streckenweise befahren werden und erst vom 2. Juli an wurde der regelmäßige Kurs, mit achtplätzigen Wagen, eingehalten.

Grimselstrasse.

Die Arbeiten sind auf der ganzen Strecke von Innertkirchen bis nach Gletsch beendigt. Die Ausgaben betragen für den Kanton Bern Fr. 1,257,813. 50, für den Kanton Wallis Fr. 351,378. 30, zusammen Fr. 1,609,191. 80 gegenüber einem Kostenvoranschlag von Fr. 1,600,000. Der Rest des Bundesbeitrages von Fr. 48,542. 32 an Bern und Fr. 47,000 an Wallis gelangt im nächsten Jahre zur Auszahlung.

Beide Kantone wurden eingeladen, die zur Sicherung des Verkehrs nötigen Vorkehren gegen Steinsehlag zu treffen.

Klausenstrasse.

a. Gebiet des Kantons U r i : Infolge ungünstiger Witterung ist der Baufortschritt hinter dem Programm zurückgeblieben. Immerhin sind 8260 Längenmeter der Straße vollendet und 8631 m. im Bau.

Die Aufnahmen und Baupläne sind auch für die Bergstrecke Halm-Paßhöhe-Vorfrutt-Glarnergrenze nahezu fertig.

b. Gebiet des Kantons G l a r u s : Die Strecken Nr. l bis 4, mit Einschluß der Linthbrücke bei Lintthal, sind beendigt ; die zwei letzten Loose sind in Ausführung begriffen.

Stand der durch Bundesbeschlüsse für Strassen- und Brückenbauten bewilligten Subventionen.

Datum des^Beschlusses.

Strassen.

Maximum SubventionsKostender bewilligten Ausbezahlte rest auf voranschlag.

I.Januar 1897.

Bundesb eiträge.

Fr.

1 Qrimselstraße ß an Bern 5 an W allis

.

Fr.

Fr.

12. Dezember 1889 1,260,000. -- 340,000. --

840,000. -- 227,000. --

790,000. -- 180,000. --

50,000. -- 47,000. --

1,728,000.-- 564,000. --

1,382,400. -- 150,000. -- 451,200. --

897,400. -- 100,000. -- 240,800. --

485,000. -- 50,000. -- 210,400. --

16. Dezember 1891

o Klausenstraße i
Fr.

Z* HD Glarus 3 Centovallistraße

10. Dezember 1892

710,000. --

284,000. --

278,000. --

6,000. --

4 Schallenbergstraße

10. Dezember 1894

200,000. --

80,000. --

21,500.--

58,500. --

10. Dezember 1894

184,000. --

73,600. --

22,400. --

51,200. --

310,422. 45

155,211.25

100,000. --

55,211. 25

5,296,422. 45 3,643,411.25 2,630,100. --

1,013,311.25

5 . Schangnan-Wiggen-Straße | 6. Maggiabrücke bei Ascona

. . . .

. . . . 30. März 1895 Total

Ì

6 5 ÖD

659

Centovallistrasse.

Die Kollaudation der Straße wurde vorgenommen, dagegen steht die Abrechnung noch aus, weil es sich gezeigt hat, daß nocli Ergänzungsarbeiten notwendig sind. Die wegen Felsabbrüchen unter dem linksseitigen Auflager schadhaft gewordene Gurabrücke muß wieder hergestellt werden und ebenso der durch Abrutschungen gefährdete Tunnel bei Camedo.

Die von Italien auszuführende Verbindungsstücke nach Domo d'Ossola ist in Angriff genommen worden 5 für den Anschluß über die Grenze sind die Verhandlungen im Gang.

Schangnau-Wiggenstrasse.

Die Strecke Lauibrücke-Marbach ist in Ausführung begriffen von Marbach bis Knubelmatt sind die Arbeiten beendigt.

Schallenbergstrasse.

Auch hier konnten die für das Jahr 1896 vorgesehenen Arbeiten des schlechten Wetters wegen nicht alle bewältigt werden.

Die Entwässerungsanlagen nahmen eine größere Ausdehnung an, als ursprünglich beabsichtigt gewesen war. Auch mußte an der ,,vor den Junkern11 benannten Stelle wegen Wasserzügigkeit des Untergrundes eine Traceänderung vorgenommen werden. Immerhin sind die Erdarbeiten von der Mündung des Waldbaches an bis zum Endpunkt der Straße im Emmenthal fertig geworden.

Strasse von Amden nach dem Toggenburg.

Der Regierung des Kantons St. Gallen wurde auf ihre Anfrage, ob den eidgenössischen Räten eine Subventionierung der Straße über die Amdenerhöhe nach dem Toggenburg beantragt werden könnte, mitgeteilt, daß wir, nach Prüfung der Angelegenheit durch das Departement des Innern, sowie durch das Post- und Militärdepartement, uns nicht entschließen können den eidgenössischen Räten einen derartigen Beitrag zu befürworten, indem weder militärische, noch volkswirtschaftliche Gründe vorhanden seien, welche gemäß Gesetz und bisherigem Usus eine solche Beteiligung des Bundes rechtfertigen würden.

660

Strasse über den Umtarail (Wormserjoch).

Die Behandlung dieser Angelegenheit fällt ins Jahr 1897.

Strasse Isleten-Isenthal.

Ein Gesuch der Regierung des Kantons Uri um Bewilligung eines Bundesbeitrages an den Bau einer neuen Straße von der Seestation Isleten nach Isenthal mußte ablehnend beantwortet werden, da die Subventionierung dieses Projektes, weder mit Bezug auf die Forderung der Landwirtschaft, noch vom Standpunkt der Landesverteidigung aus, genügend begründet werden kann.

Landwasserstrasse Filisur-Bärentritt.

Ein diesbezügliches Subventionsgesuch der Regierung von Graubünden kann erst im nächsten Jahre erledigt werden.

Internationale Strasse Lützel-Klösterle.

Nachdem der Kanton Solothurn seine finanzielle Beteiligung am Ausbau der Straße abgelehnt und der Chef des eidgenössischen /olldepartementes die Ansicht ausgesprochen hatte, daß dieses Unternehmen von einer zu erhoffenden Vermehrung der Zolleinnahmen nicht abhängig gemacht werden könne, wurde beschlossen von einer weiteren Verfolgung der Angelegenheit derzeit abzusehen.

Brücke über die Maggia bei Ascona.

Die Arbeiten sind beendigt.

Der Kanton Tessin wird die Verbreiterung des Straßenstückes Locarno-Brissago, zu welcher er laut Bundesbeschluß vom 30. März 1895 verpflichtet ist, im kommenden Frühjahr in Angriff nehmen.

661 D. Allgemeines Wasserbauwesen.

1. Allgemeiner Bericht.

Abgesehen von den in einzelnen Flußgebieten vorgekommenen größeren Hochwassern, waren während des Jahres 1896 im ganzen Gebiete der Schweiz starke Niederschläge zu verzeichnen.

Der andauernd regnerischen Witterung muß es zugeschrieben werden, daß die für die Korrektions- und Verbauungsarbeiten aufgestellten Bauprogramme vielerorts nicht verwirklicht worden sind.

Schon frühe begannen die Gewässer anzuschwellen und hielten sich über den ganzen Sommer und Herbst hindurch auf einer Höhe, welche die Vornahme gewisser, nur bei Niederwasserstand ausführbarer Bauten sehr erschwerte, wo nicht verunmöglichte.

R h e i n g e b i e t. Im Rheingebiet haben sich keine besonders große, wohl aber häufige und langandauernde Hochwasser eingestellt.

Das Hochwasser vom 8./9. März verursachte an den Dammund Uferbauten der Wutach, des Rheines bei Rüdlingen, der Töß bei Bauma und der Wiese bei Basel einigen Schaden ; auch die Korrektion der Birs zwischen Loveresse und Court wurde infolge eines Gewitters, das sich am 21. Juli über diese Gegend entlud, ziemlich stark mitgenommen. Zu gleicher Zeit fand ein ähnlicher Vorgang im Steinlibach bei Thal, Kanton St. Gallen, statt. Im Trübbach sind an einzelnen Stellen die durch den langen Regen aufgeweichten Bachhalden in Bewegung geraten und bildeten einen Muhrgang, der das Bachbett bis zum Rhein vollständig ausgefüllt hat.

Was die verschiedenen Wasserbauten anbelangt, so sind, auf Gebiet des Kantons Graubünden, unter anderem diejenigen an der Nolla und am Hinterrhein im Domleschg hervorzuheben.

Im st. gallischen Rheinthal wurde am Trübbach und am Steinlibach emsig gearbeitet. An der Rheinkorrektion wurde der Ausbau der Dämme und Bermen fortgesetzt; diese Bauten sollen im Jahr 1897 der Hauptsache nach beendigt werden.

Der unterrheinthalische Binnenkanal ist mit Hülfe des neuen Dampfbaggers bedeutend gefördert und bis über Widnau hinaus zum großen Teil erstellt worden ; auch die Strecke Au-Rhein ist nahezu beendigt. Das definitive Projekt für den zweiten Hauptkanal längs des Rheines wurde genehmigt.

662 Im Kanton Thurgau ist an der Thur und an der Sitter weiter gearbeitet und die Korrektion des Jtobelbaches bei Mettlen zu Ende geführt worden.

Auch im Kanton Zürich nahmen die Arbeiten an der Thur und an der Töß ihren gewohnten Fortgang.

Die durch Hochwasser unterbrochenen Bauten an der Wutach wurden wieder aufgenommen und auch an der Korrektion der Sisseln im Kanton Aargau ist ein namhafter Fortschritt zu vorzeichnen.

Im A a r e g e b i e t verursachten die häufigen Niederschlage ein starkes Ansteigen der Wasserstände der Juraseen. Der Murtenund Neuenburgersee erreichten eine Höhe, die seit der Juragewässerkorrcktion nur zweimal überschritten worden ist.

Das Hochwasser der Aare vom H./9. März zeigte am Pegel bei Döttingen 8,95 m. und blieb nur 0,50 m. unter demjenigen von J876, ohne aber an den dortigen Bauten Schaden anzurichten; es bewirkte im Gegenteil eine für die Korrektion sehr günstige Ausbildung des Flußbettes. Am nämlichen Tage schwoll auch die Emme gewaltig an und durchbrach oberhalb Bätterkinden den linksseitigen Damm, wodurch das Dorf zum Teil unter Wasser gesetzt und der Verkehr mit dem rechten Ufer gänzlich unterbrochen wurde.

Auch die Reuse und noch andere Wasserläufe im Kanton Neuenburg hatten zu dieser Zeit von einem Hochwassor zu leiden, welches an verschiedenen Orten beträchtlichen Schaden stiftete und zu nicht unerheblichen Notarbeiten Anlaß gab.

Am Südabhang des Rothorns kamen in den Einhängen des Lamm bâches bedeutende Abrutschungcn vor, welche den Ablauf hemmten und einen Ausbruch des Baches veranlaßten, durch welchen der Fuß dos Schuttkegels und das ganze Gelände zwischen dem Glyssibach und dem Dörfchen Kienholz meterhoch mit Geschiebe überdeckt wurde. Durch Erosion der tief in frühere Ablagerungen eingefressenen, steilwandigen Rinne wiederholten sieb später diese Schlammströme, der Vorkehr auf Straße und Bahn wurde neuerdings unterbrochen und schließlich erreichte die Katastrophe auch die Häuser von Kienholz, von denen viele der Zerstörung anheim fielen. Die Regierung des Kantons Bern hat sofort ein Projekt für die Verbauung des Lammbaches ausarbeiten lassen und es uns mit einem .Subventionsgesuch zu Händen der eidgenössischen Räte übermittelt.

G63

Die Korrektionsarbeiten an der Orbe, Broyé, Saane, lllìs und ·an der Aare bei Böttstein wurden in gewohnter Weise fortgesetzt ; von den Wildbachverbauungen sind besonders diejenigen am Lombach, in der Gtirbe und an der Reuse im Kanton Neuenburg zu erwähnen.

Die Entsumpfung des Bleienbachmooses ist beinahe vollendet, wobei zu bemerken ist, daß der in die Önz einmündende, schon im Vorjahre erstellte Altachenkanal, trotz des ausnahmsweise nassen Sommers, eine merkbare Sanierung des Mooses bewirkt hat.

Im R e u ß g e b i e[t enstand im Steinibach bei Hergiswyl, in der kleinen Schlieren und im Renggbach bei Kriens einiger Schaden durch Wassergroßen, im allgemeinen aber haben diese Verbauungen ausgezeichnete Dienste geleistet und großes Unheil verhütet.

Die Arbeiten im Gruonbach bei Flilelen sind fast fertig, auch an der Lorzeverbauung bei Allenwinden wurde fleißig gebaut.

Eine Rutschung an der Schlagstraße bei Sattel, Kanton Schwyz, ruft ausgedehnten Entwässerungsanlagen.

Im L i m m a t g e b i e t wurden die Korrektionsarbeiten an der Limmat und Sihl fortgesetzt.

R h o n e g e b i e t . Wenn die eben erwähnten Flußgebiete von allgemeinen, außerordentlichen Hochwassern mehr oder weniger verschont geblieben sind, so war dies für das Rhonethal leider nicht der Fall.

Hier haben Regen und Föhn sich gegenseitig ergänzt, um Wassermengen zu erzeugen, die denen vom Jahr 1883 in nichts nachstanden und sie sogar an einzelnen Stellen überholten.

Den höchsten Wasserstand erreichte die Rhone zwischen Sitten und Martigny auf einer Strecke, wo sich der Zustand des Flußbettes bei Anlaß der zahlreichen Bachausbrüche vom November 1895 durch die Zufuhr großer Geschiebsmassen verschlimmert hatte. So ist z. B. durch die Schuttwalze der bei Riddes in die Rhone einmündende F arra der ganze linke Bogen der dortigen Straßenbrücke, d. h. ein volles Drittel des Abflußprofiles, vollständig verstopft worden, was eine Aufhöhung der Sohle und Rückstauungen des Wasserspiegels zur Folge hatte.

Im Juli stiegen die Wasser der Rhone auf ein beängstigendes Niveau und behielten dasselbe längere Zeit bei, so daß, trotz der Wachsamkeit der Anwohner, zuerst bei Leytron und dann bei Nendaz, Ghamoson, Riddes und Saxon größere und kleinere Breschen entstunden. Der ausgedehnteste Dammbruch erfolgte am

664

29. Juli auf Gebiet der Gemeinde Chamoson, wo der Damm auf 200 m. Länge vollständig zerstört worden ist.

Mit Ausnahme der erwähnten Punkte hat sich die im Vorjahr vollendete Rhonekorrektion zwischen Brig und dem Lemanseo irn ganzen gut bewährt. Die beschädigten Stellen bilden zusammen nur 0,i6 % der korrigierten Uferlänge, und es darf dieses Verhältnis angesichts der ungeheuren Wassermenge unzweifelhaft als ein sehr günstiges bezeichnet werden.

Der anormale Wasserstand der Rhone wirkte selbstverständlich auch ganz erheblich auf die Abflußverhältnisse des Lcmansees ein.

Die Wildbachverbauungen haben wenig gelitten. Die Entleerung der Eisrnulde am Otemmagletscher in die Drance ging in ungefährlicher Weise von statten, dagegen erfolgte ein böser Ausbruch des Mauvoisin bei St. Maurice. Auch in der Veveyse kam am 25./26. September ein ganz ungewöhnlich großes Hochwasser vor, welches am unteren Lauf die Eindämmung an einigen Stellen beschädigte; Pissot und Gryonne hielten die nämliche Anschwellung ohne nennenswerten Schaden aus.

Von den diesjährigen Bauten sind diejenigen an der Visp, Drance, Gryonne, Rhone und am Flon bei Lausanne hervorzuheben ; auch die Entsumpfungskanäle in den Praz-Pourris bei Vétroz (Wallis) wurden der Hauptsache nach beendigt.

T e s s i n g e b i e t . Auch im Gebiet des Lugauersees ist ein Hochwasser von seltener Höhe vorgekommen, das am 2. November am Pegel von Lugano mit 2,98 m. sein Maximum erreichte. Infolge dieses Wasserstandes ist in der Zeit vom 20. Oktober bis zum 11. November der am See gelegene Teil der Stadt Lugano unter Wasser gesetzt worden. Auch der Cassarate übertrat seine Ufer und vermehrte die Wassernot, so daß für die Korrektion dieses Flüßchens mit größter Beschleunigung ein Projekt ausgebeitet werden mußte, das den Gegenstand eines zu Händen der eidgenössischen Räte eingesandten Subventionsgesuches bildet.

Tossin und Maggia führten dem Langonsee, der bei Locamo anfangs November einen Pegelstand von 3,85 m., aufwies, enorme Wassermengen zu, ohne daß aber deswegen ein namhafter Schaden an den Bauten entstanden ist. Beide Korrektionen haben eine sehr gute Wirkung ausgeübt und allen Anforderungen entsprochen, die man an sie stellen konnte. An der Tessinkorrektion ist das Leitwerk von der Sementina bis zum See beendigt, so daß der Fluß nun dort in einem regelmäßigen Gerinne fließt. Auch die

665 Arbeiten an der Maggia sind so weit gefördert, daß das mittlere Profil auf der ganzen Strecke als fertig betrachtet werden kann, Unterhalb der Brücke zeigte es sich infolge leichter Überflutungen, daß die Hochwasserdämme noch erhöht werden müssen, wofür ein Nachsubventionsbegehren eingereicht wird.

Von den Wildbachverbauungen ist die des Cagiano bei TaverneTorricella zu Ende geführt worden.

Gebiet des T u n , des R am und des P o s c h i a v i n o . Die Korrektion des Inn ist von der Einmündung des Flatz bis nach Honte vollendet.

Auch die Kanalisierung der Val Giandains bei Pontresina ist sehr vorgerückt.

Im Münsterthal fand am 5./6. August ein Muhrgang in der Val Ruina bei Fuldera statt, wobei eine Anzahl der dort erstellten Sperrbauten zerstört worden sind.

Im Gebiet des Poschiavino wurden keine Arbeiten ausgeführt.

2. Oberaufsicht Über die Wasserbaupolizei.

Kontrollierung der im Unterhalt befindlichen subventionierten Schutzbauten.

Die von den Kantonen unterhaltenen mit Bundesbeiträgen erstellten Wasserbauten sind in üblicher Weise besichtigt worden.

Für jedes Gewässer werden diese Inspektionen, je nach Bedürfnis, alle 2 bis 3 Jahre vorgenommen, damit die erforderlichen Wiederherstellungsarbeiten rechtzeitig ausgeführt werden können.

Aufnahmen und Messungen.

Die Aufnahmen im Rhonegebiet wurden auch in diesem Jahre fortgesetzt. An der Visp von Stalden bis zur Rhone und an diesem Flusse auf den Strecken Sion-Martigny und Porte-du-Scex-Lemanseo sind die Längenprofile des Wasserspiegels und der Dämme aufgenommen worden, um sich über die Höhenlage dieser letztem genau Rechenschaft geben zu können. Auch wurden an verschiedenen Stellen die früher aufgenommenen Querprofile zur Vergleichung mit dem jetzigen Zustand der Sohle neu einnivelliert.

Am Unterrhein, zwischen Konstanz und Schaffhausen, sind dio Wasserspiegelgefälle für Nieder- und Hochwasser bestimmt worden.

666

Wehrbau am Rhein beiJHüningen.

Die Speisung des Hüninger Schiffahrtskanales hat durch das von der Bundesversammlung subventionierte Projekt einer Weiterführung dieses Kanals auf schweizerisches Gebiet eine Lösung gefunden, über welche mit dem deutschen Reiche gegenwärtig Vorhandlungen im Gange sind.

Gewerbekanal am Rhein bei Birsfelden.

Der großherzoglich-badischen Regierung ist mitgeteilt worden, daß der Kanton Baselland auf die Weiterverfolgung des ihr eingereichten Projektes für die Erstellung eines Gewerbekanales am Rhein bei Birsfelden verzichte.

Wasserwerksanlage am Rhein bei Augst-Birsfelden.

Das von der Regierung von Baselstadt eingesandte Konzossionsgesuch für die Kraftanlage im Rhein bei Äugst wurde den groß herzoglich-badischen Behörden zur Einsicht und Prüfung übermittelt.

Wasserwerksanlage am Rhein bei Laufenburg.

Ein neues, abgeändertos Projekt der schweizerischen Druckluft- und Elektrizitäts-Gesellschaft in Bern für die Nutzbarmachung der Wasserkraft des Rheins bei Laufenburg ist auf Wunsch dei' Regierung des Kantons Aargau den badischen Behörden ebenfalls zürn Mitbericht überwiesen worden; dieselben haben sich bereit erklärt auf die nähere Behandlung des Projektes einzutreten.

Wasserwerksanlage am Rhein bei Rheinau.

Nachdem das vom Stadtrat von Zürich eingereichte Projekt einer Anlage für Ausbeutung der Wasserkraft des Rheins bei Rheinau in einer Konferenz badischer und schweizerischer Delegierter besprochen worden war, wurde der Regierung von Zürich mitgeteilt, daß weder der Bundesrat, noch die badische Regierung Einwendungen gegen das fragliche Projekt erhöben, immerhin behielt sich letztere gewisse Bedingungen vor, mit denen sich die Regierung von Zürich einverstanden erklärt hat.

667

Wasserwerksanlage an der Töss zwischen Hard und Pfungen.

Der Regierung von Zürich wurde angezeigt, daß gegen das von ihr eingesandte Projekt einer Wasserwerksanlage an der Töß, zwischen Hard und Pfungen, in wasserbaupolizeilicher Hinsicht keinerlei Einsprachen erhoben werden.

Tieferlegung der Hochwasserstände des Bodensees.

Die auf Grund der gemachten Aufnahmen auszuarbeitenden Studien wurden fortgesetzt und können voraussichtlich im nächsten Jahre abgeschlossen werden.

Verkehrssicherung auf dem Rheine zwischen Basel und Sehaffhausen.

Nachdem die badische Regierung unseren Vorschlag, die Vorschriften für Errichtung und Überwachung öffentlicher Überfahrton auf die Strecke Basel-Schaffhausen zu beschränken, angenommen und sich mit uns über den Austausch gleichlautender Noten vorständigt hatte, wurden den Kantonen Zürich, Aargau und BasolLandschaft Abschriften derselben zugestellt, wobei wir der Regierung von Aargau noch mitgeteilt haben, daß das von ihr vorgeschlagene Vorgehen für die Aufstellung eines neuen Fähr-Regulativs vom Großherzogtum Baden nicht beanstandet werde.

Rheinregulierung von der Illmündung bis zum Bodensee.

Die internationale Rheinregulierungskommission hat im Berichtsjahre 6 Sitzungen in Bregenz abgehalten.

Die Einzahlung der dritten Jahresrate im Betrage von Franken 690,000 seitens Österreich und von Fr. 138,000 und 552,000 seitens der Schweiz (St. Gallen und Eidgenossenschaft) fand in den Tagen vom 2.--6. Januar statt.

In betreff der Grundeinlösung am Fußacher-Durchstich ist zu bemerken, daß die Verhandlungen weit fortgeschritten sind, obgleich fast sämtlicher Boden auf gerichtlichem Wege erworben werden mußte. Bei dem wichtigsten Objekte, der Gysischen Spinnerei in Birkenfeld, ist es jedoch gelungen mit der Besitzerin, Freifrau von Seyffertitz, geb. Gysi, in Bregenz, einen Kaufvertrag abzuschließen, wonach die Rheinregulierungskommission bis längstens Ende 1897 in ihre Rechte tritt.

668

Die zu Ende des Jahres 1895 begonnenen Arbeiten wurden thtmlichst befördert, die Baggerungen am unteren Ende des Durchstichs sind im Gang und die Steinlieferung (Gewinnung und Transport) konnte einem leistungsfähigen Unternehmer vergeben werden, nachdem zuvor noch durch einen weiteren Ankauf im Hohenemser Steinbruch die Ausbeutung der ganzen, für das Unternehmen auf österreichischer Seite benötigten Steinmenge gesichert worden ist.

Für die Grundeinlösung im Diepoldsauer Durchstich ist das vom linksseitigen Parallelgraben in Anspruch genommene Land, sowie eine bedeutende Anzahl Parzellen im Durchstichsgebiete selbst, angekauft worden.

Das Ansführungsprojekt wurde von der technischen Subkommission geprüft und demselben grundsätzlich, unter Vorbehalt der Ergänzung der Vorlage durch einen Kostenanschlag, die Genehmigung erteilt.

Der linksseitige Parallelgraben ist, als Vorarbeit für den Durchstich, zu Ende des Jahres in Angriff genommen worden.

Über die Tieferlegung der Hochwasserstände des ßodensees gelangten die beiden Bauleiter nach eingehenden Studien zu den gleichen Resultaten, wie solche in der Broschüre des schweizerischen Rheiningenieurs J. Wey vom Jahr 1891 niedergelegt sind, welches Ergebnis von einem der beiden technischen Kommissionsmitglieder unserm Departement des Innern mitgeteilt worden ist.

Juragewässerkorrektion.

Dom Staatsrat des Kantons Waadt wurde bezüglich einer von ihm eingesandten Beschwerde der Strandbesitzer am Neuenburger See bei Grandson über den hohen Seestand die Unbegründetheit der erhobenen Klagen und Begehren dargelegt und die baldige Überweisung des Berichtes über die Vollendung der Juragewässerkorrektion und die Regulierung der Seewasserstände in Aussicht gestellt.

Dieser Bericht ist denn auch der Regierung von Freiburg zu Händen der obern Kantone, Waadt und Neuenburg, sowie den Regierungen von Bern und Solothurn, zur Rückäußerung zugestellt worden.

Wasserwerk an der Emme bei Rüderswyl.

Dem Kanton Bern wurde auf seine Anfrage mitgeteilt, daß gegen die Anlage eines Wasserwerkes an der Emme im Rüderswylerschachen nichts eingewendet werde.

669

Wasserfassang am Lombach bei Unterseen.

Der Regierung von Bern wird angezeigt, daß in der Erstellung einer Wasserfassung am Lombach bei der Beatenstraße kein Grund zu einer Einsprache erblickt werde.

Wasserwerkanlage ,,Beznau" in der Aare oberhalb Döttingen.

Das vom Kanton Aargau eingesandte Konzessionsgesuch wird unter bestimmten Bedingungen für Sicherung der Ufer und der unterhalb der Wehrstelle befindlichen Korrektionsarbeiten, für die Bauart der Floßgasse und die Vorkehren für den Aufstieg der Fische die Genehmigung erteilt.

Begulierung der Wasserstände des Genfersees.

Einem Gesuch der Regierung von Genf, es möchte ihr gestattet werden, die nach Schleusenreglement alle Schaltjahre vorgeschriebene Senkung des Sees, besonderer Schwierigkeiten wegen, auf das nächste Jahr zu verschieben, konnte mit Rücksicht auf die in Voraussicht dieser Senkung begonnenen Uferbauten nicht entsprochen werden.

Der gesteigerte Zufluß der Rhone nnd der Drance erzeugte andauernd hohe Seestände, welche in Verbindung mit der durch den Rückstau der Arve erschwerten Handhabung der Schleusen in Genf, zu mehrfachen, uns vom Kanton Waadt übermittelten Reklamationen Anlaß geben.

Die Regierung des Kantons Genf wurde eingeladen durch entsprechende Regulierung des Schleusendienstes ihr Möglichstes zu thun, um den Wasserstand des Sees innert den vorgeschriebenen Grenzen zu halten.

Villoresikanal.

Nachdem uns von der Regierung des Kautons Tessili die Pläne der Schleusenanlage am Ausfluß des Langensees und die bezüglichen Gutachten der italienischen Behörden mit ihrem eigenen Berichte eingesandt hatte, wurde das ganze Aktenmaterial mit den von uns im Einverständnis mit Tessili aufgestellten, definitiven Bedingungen der italienischen Regierung wieder zugestellt.

Bundesblatt.

49. Jahrg. Bd. J.



670

Wasserwerkanlagen an der Tresa.

Die schweizerische Gesandtschaft in Rom teilte uns mit, daß die italienische Regierung dem Herrn Guyer-Zeller in Zürich zwei Konzessionen für Nutzbarmachung der Wasserkraft der Tresa erteilt habe. Daraufhin wurde die Regierimg von Tessin eingeladen, uns die genanntem Bewerber von ihr zu erteilende Konzession für Erstellung zweier Ableitungskanäle an der Tresa, nebst den zugehörigen Plänen zur Einsicht zu übermitteln.

Über ein weiteres von den Herren Guidi und Lucchini in Lugano eingereichtes Konzessionsgesuch für eine etwas weiter flußabwärts zu errichtende Wasserwerkanlage sind die Unterhandlungen mit Italien noch nicht abgeschlossen.

3. Subventionierung von Korrektionen und Verbauungen innerhalb der Kompetenz des Bundesrates.

Der Regierung des Kantons Uri wurde mitgeteilt, daß auf das von ihr eingesandte Gesuch der Gotthardbahn, es möchte die Auszahlung der ganzen Subvention von Fr. 50,000, wenn nicht nach Maßgabe der wirklichen Ausgaben im laufenden Jahr so doch pro 1897, erfolgen, nicht eingetreten werden könne, weil der Konsequenzen wegen an der Festhaltung der in den jeweiligen Bundesratsbeschlüssen normierten Jahresmaxima festgehalten werden müsse.

Auf eine Anfrage der Regierung des Kantons Zürich wurde geantwortet, daß in der sofortigen Inangriffnahme von Arbeiten im oberen Tößgebiet kein Grund erblickt werde, dieselben von einer eventuellen Subvontionierung auszuschließen, sofern sie als Bestandteile einer rationellen Verbauung des obersten Tößlaufes angesehen werden können.

In gleicher Weise wurde der Kanton Bern ermächtigt, mit der Aarekorrektion zwischen der Einmündung der Saane bei Oltigen und Aarberg zu beginnen.

671 a. Im Berichtsjahr zugesicherte Subventionen.

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

Kanton Bern.

Verbauung des Grünbaches bei Merligen Korrektion der Emme und Ilfls bei Emmenmatt Verbauung des Bettelriedbaches bei Blankenburg (Nachsubvention) Korrektion der Worblen bei Enggistein Korrektion der Saane bei Dicki Korrektion des Filderichbaches im Diemtigerthal Verbauung des Lauenenbaches im Hasliberg Korrektion des Biglenbaches bei Walkringen

Kanton Jjuzern.

1. Verbauung des Greuelbaches bei Schenkon (Nachsubvention) . .

2. Korrektion des Kirchbaches bei Schupf heim (Nachsubvention} .

KostenVoranschlagssummen.

pr

^

41,080.--

16,432.

84,000.--

29,133. ·

70,000.--

28,000.

33,000. -- 91,000.--

11,000. 36,400.

75,000. --

30,000. -

12,500.--

6,250.--

37,500. -- 12,500. - 444,080. -- 169,715. -

1335.39

534.15

1049. 45 2384. 84

419. 80 953. 95

Kanton Uri.

1. Verbauung des Gruonbaches bei Flüelen (2. Nachsubvention) . . 125,000.--- 2. Umbau der Reußbrücke bei Attinghausen 34,600. -- 159,600. -- Kanton Schwyz.

1. Korrektion der Seewern . . . 10,000. -- Kanton Freiburg.

l. Verbauung der Morti vue bei Semsales (Nachsubvention) . . . .

Beiträge aus der Bundeskasse.

88,000. --

50,000.-13,840. - 63,840.4000. -

35,200. --

672

Kanton Schaff hausen.

1. Korrektion der Wutach bei Schleitheim (Nachsubvention) . . . .

2. Korrektion der Wutach bei Wunderklingen (Nachsubvention) .

Kostenvoränschlagäsummen.

Fr.

Beiträge aus der Bundeskasse.

80,000. --

32,000.--

54,200. --

21,680. --

134,200. --

53,680. --

4,337. 34

1,734. 94

4,000. --

1,600.

80,000. -- 97,500.--

32,000. 39,000. -

25,000.--

10,000.

18,000. - -

7,200.

15,000. --

7,500.-

243,837. 34

99,034. 94

47,900. -- 77,200. --

21,555. -- 34,740. --

10,000. --

4,000. --

5,000. - -

2,000. --

1,691. 60

676. 64

6,648. 90

2,659. 56

4,500. --

1,800. --

152,940. 50

67,431. 20

Fr.

Kanton St. Gallen.

1. Verbauung des Lahmernbaches und Guggertobels (Nachsubvention) 2. Korrektion der Steinach bei Obersteinach (Nachsubvention) .

3. Verbauung des Steinlibaches bei Thal 4. Verbauung des Zuzwylerbaches .

5. Entwässerungen im Schluchenberg und Rietliwald bei Weesen .

6. Verbauung des Obevdorfbaches bei Goßau 7. Verbauung des Kleinbaches bei Wangs (Nachsubvention) .

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

Kanton Graubünden.

Moösakorrektion bei Loggia .

Moësakorrektion bei Grono Verbauung des Rieberbaches bei Davos-Glaris (Nachsubvention) .

Verbauung der Val Drenola bei Lostallo (Nachsubvention) .

Verbauung der Alten Schutzrüfe bei Chur (Nachsubvention) Verbauung des Kaltbrunnertobels bei Chur (Nachsubvention) Regulierung des Steinbachtobels bei Chur Übertrag

673

Übertrag 8. Verbauung der Val Cogno bei Le Prese 9. Bewahrung des Vorderrheines bei Crap da Vive, Gemeinde Waltensburg 10. Anschlämmungskanal bei Malans 11. Verbauung der Zizerser Dorfrüfe 12. Verbauungen in der Val Chamuera, Gemeinde Ponte-Campovasto . .

13. Verstärkung des linken Rheinwuhres bei Schleuis 14. Verbauung des Scharansertobels .

15. Rechtsseitiges Wuhr an der Landquart, Gemeinde Maienfeld . .

16. Sicherungsarbeiten an der Straße Chur-Araschgen 17. Korrektion des Schraubaches bei Schiers

KostenVoranschlagssummen.

Fr.

Beiträge aus der Bundeskasse.

Fr.

152,940. 50

67,431. 20

5,000. --

2,000. --

26,000.-- 8,500. -- 44,000.--

10,400.-- 2,835. -- 17,600.--

8,500. --

4,250. --

5,400. - 30,000. --

1,800. -- 15,000.--

15,000.---

6,000.--

4,500. --

1,800. --

100,000. --

50,000. --

399,840. 50

179,116. 20

38,576.--

15,430.--

Kanton Tiiurgau.

1. Korrektion des Wuppenauerbaches Kanton Wandt.

1. Korrektion der Baye de Montreux (Nachsubvention) 68,000.-- 2. Bodenbewegung bei Lavaux . . 105,000. --3. Korrektion der Veveyse, unterer » Lauf, Ergänzungen 20,000.-- 4. Bodenbewegung bei Epesses . . 105,000. -- 5. Runsenverbauung bei Lavey-lesBains 25,000.--

323,000.--

22,667.-35,000. -- 8,000.-- 42,000. - 10,000.--

117,667.--

674

Kanton Wallis.

1. Korrektion der Morge bei ContheySion '.

2. Umbau der Brücken von Bramois und Saillon 3. Entsumpfungskanalbei CollombeyMuraz (Nachsubvention) . . .

4. Entsumpfungskanal Sion - Riddes (Nachsubvention) 5. Entsumpfungskanal bei Naters .

o. Rhonekorrektion bei Chamoson, Riddes etc 7. Korrektion der Drance beiLourtier

KostenVoranschlagssummen.

Fr.

52,000. --

20,800. -

71,000. --

28,400. --

5,700. - -

1,900. --

12,000.-- 8,500. --

4,500.-- 2,830. --

53,000.-23,000. -- 225,200. --

21,200.-9,200. -- 88,830. --

Kanton Neuenburg.

1. Korrektion der Reuse bei Sautde-Brot (Nachsubvention) . . .

1,206. -- 2. Korrektion der Reuse bei Couvet 7,000. 3. Korrektion der Bässe-Reuse (Ergänzungen) 60,000.-4. Uferschutzbauten am Seyon bei Neuenburg 6,950.-- 5. Uferversicherung am Buttes bei Fleurier 12,000. -- 6. Ufer Versicherung an der Reuse bei Boudry 13,170. -- 7. Verbauung und Korrektion der Reuse aux Molliats 125,000. -- 225,326.

Kanton G-enf.

1. Korrektion der Aire Jbei St-Julien und Thoiry 49,000.

Gesamtbetrag

Beiträge aus der Bundeskasse.

Fr.

2,343,044.68

402. -- 2,365. -- 24,000.-- 2,317. 4,000. --4,390. 50,000. -- 87,474. -- 16,333. 33 931,274.42

Außerdem wurde an W a l l i s für Wiederherstellungsarbeiten an der Rhonekorrektion bei Chamoson, Riddes etc. ein Beitrag aus dem a l l g e m e i n e n S c h u t z b a u t e n f o n d s bewilligt von Fr. 10,000

675 b. Im Berichtsjahre bezahlte Subventionen.

Kanton Bern.

1. Korrektion der Simme bei Boltigen . . . Fr. 6,001. 95 2. Birskorrektion zwischen Loveresse und Court ,, 2,400. -- 3. Ilfiskorrektion (obere Sektion) ,, 10,000. -- 4. Simmenkorrektion zwischen Oberried und Lenk ,, 1,500. -- 5. Verbauung des Tscherzisbaches bei Gsteig ,, 1,900.--6. Verbauung des Schwendigrabens bei Rünkhofen ,.

5,600. 7. Verbauung des Mattenbaches bei St. Stephan ,, 1,200. -- 8. Verbauung des Kauflisbaches bei Saanen . ,, 2,200. -- 9. Verbauung desKalberhöhnibaches bei Saanen ,, 3,000.-10. Aarekorrektion zwischen der Elfenau und Bern ,, 10,000.-- 11. Altachenkorrektion zwischen Bleienbach und Bollodingen ,, 6,450.08 12. Haslithalentsumpfung ,, 10,000.-13. Zulgkorrektion bei Steffisburg (Nachsubvention) ,, 6,400.-- 14. Verbauung des Riedernbaches bei Oberhofen ,, 458. 25 15. Sensekorrektion bei Thörishaus . . . . ,, 5,926. 55 16. Birskorrektion bei Courroux ,, 2,720. -- 17. Verbauung des Grundbaches bei Eggiwyl . ,, 9,600. -18. Verbauung des Turbaehes bei Saanen . . ,, 3,800. - 19. Korrektion des untern Laufes des Plachtliund Kratzhaldengrabens bei Reutigen . ". ^ 6,800. -- 20. Verbauung des Zäzibaches (Ergänzungsarbeiten) ,, 4,809. 26 21. Korrektion des Lyßbaches bei Schupfen . ,, 8,000. -- 22. Verbauung des Hirsigrabens bei Schwarzenegg ,, 4,100.-- 23. Birskorrektion zwischen Loveresse und Court (Nachsubvention) ,, 10,000. -- 24. Umbau der Emmenbrüeke bei Äffligen . . ,, 5,000. -- 25. Verbauung des Laueligrabens bei Hilterflngen ,, 3,500.-26. Verbauung des Bösenbaches bei Steffisburg ,, 6,800. -- 27. Verbauung des Frittenbaches bei Zollbriick ,, 5,000. 28. Aarekorrektion im Kirchet bei lanertkirchen ,, 7,000.

29. Ilfiskorrektion bei Langnau (Ergänzungen) . ,, 2,994. 60 30. Bleienbachmoos-Entsumpfung 5,000. -- n 31. Simmenkorrektion bei AVeißenbach ,, 4,000. - Fr. 162,160. 69

676 1.

2.

'.i.

4.

5.

6.

Kanton iMsern.

Verbauung des Greuelbaches bei Schenken Fr.

do. (Nachsubvention) ,, Korrektion des Flühiisbaches bei Marbach . ,, Verbauung des Altdorfbaches bei Vitznau . ,, Korrektion des Kirchbaches bei Schüpfheim ,, do. (Nachsubvention) ,,

1,800. -- 534.15 8,000. -- 5,000. -- 4,000. -- 419.80

Fr. 19,753.95 Kanton Uri.

1. Verbauung des Gruonbaches bei Flüelen (Nachsubvention) 2. Verbauung des Balankabaches bei Seedorf (Nachsubvention)

\.

2.

3.

4.

5.

Fr.

8,682.85

,,

3,045.50

Fr. 11,728.35 Kanton Sclwvyz.

Ausbau des Spreitenbaches bei Lachen. . Fr. 6,400.-- Verbauung der Alp Stäflen im VorderWäggithal ,, 318.80' Verbauung der Schlieren im Inner-Wäggithal ,, 8,000. -- Verbauung des Kirchen- und Lauibaches und Aakorrektion im Inner Wäggithal ,, 6,210. -- Ausbau des Steinbaches im Euthal bei Einsiedeln ,, 5,000. -- Fr. 25,928.80

Kanton Obwalden.

1. Verbauung der Zuflüsse der Kleinen Schlieren bei Alpnach 2. Verbauung der Kleinen Schlieren bei Alpnach (Nachsubvention)

Fr.

3,499.90

-,

2,671.45

Fr.

6,171.35

Kanton Nidwaiden.

1. Verbauung des Steinibaches bei Hergiswyl (Nachsubvention) Fr.

2. Verbauung des Rübibaches bei Buochs . . ,,

6,605.38 1,982. 70

Fr.

8,588.08

677

Kanton G-larus.

1.

Korrektion d e r Sernft b e i Elm . . . .

2. Verbauung der Rüfiruns bei Mollis . . .

3. Runsenverbauung b e i Hätzingen . . . .

Fr.

T)

·n

1,830. 76 9,903. 10 2,838. 54

Fr. 14,572. 40 Kanton Zug.

1. Verbauung des Mennebaches bei Zug .

2. Sicherung des Seegeländes bei Zug .

Fr.

T)

5,200. -- 2,735. 47

Fr.

7,935. 47

Fr.

2,200. -- 5,000. -- 3,642. 45

Kanton Freibwy.

1. Verbauung der Mortivue bei Semsales .

2. Korrektion der Sionge bei Vaulruz, Riaz etc.

3. Verbauung der Veveyse bei Chatel-St-Denis

·n 11

Fr. 10,842. 45 Kanton Schaffhausen.

1. Rheinregulierung bei Schaffhausen 2. Korrektion der Wutach bei Wunderklingen (Ausbau) 3. Korrektion der Wutach bei Schleitheim (Nachsubvention) 4. Rheinkorrektion bei Rüdlingen (2. Nachsubvention) 5. Erstellung von Hoch wasserdämmen am Rhein bei Rüdlingen

Fr.

8,226. 55

11

2,036. 25

n

3,500. --

11

1,826. 75 6,974. 90

Fr. 22,564. 45 Kanton Appensell I.-Rh.

\. Korrektion der Sitter bei Mettlen

.

.

.

Fr.

8,000.--

Kanton St. Grollen.

1. Rheinkorrektion beim Monstein (Nachsubvention) 2. Verbauung des Simmitobels bei Garns . .

3. Uferschutz am Rhein beim Monstein . .

4. Verbauung des Kleinbaches bei Wangs . .

Fr.

., .n ,,

135. -- 1,309. 39 2,555. -- 10,000. --

Übertrag

Fr. 13,999.39

678 Übertrag 5. Korrektion des Steinlibaclies bei Thal (Mehrarbeiten) 6. Verbauung des Kobelwieserbaches bei Oberried 7. Verbauung des Lalunernbaches und Guggertobels bei Altstetten 8. do. (Nachsubvention)

Fr. 13,999.39 ,,

10,000.--

,,

6,000.---

,, ,,

2,720.-- 1,734.94

Fr. 34,454.33 1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

9.

10.

11.

12.

13.

14.

15.

16.

17.

18.

19.

20.

21.

22.

Kanton Graubünden.

Linksseitiges Rheimvuhr bei Schleuis . . Fr.

Rheimvuhr bei Waltensburg ,, Steinvorlage am Glenner und Peilerbach bei Vais ,, Verbauung der Roncalatschrüfe bei Lenz . ,, Verbauung der Cugniellertöbel bei SilsDomleschg ,, Rheimvuhr bei Tomils-Rothenbrunnen . . ,, Verbauung des Mühletobels bei Katzis . . ,, Kolmatierung am Hinterrhein bei Rothenbrunnen ,, Verbauung des Guggerbaches bei Davos . ,, Verbauung der Surminrüfe bei Filisur . . ,, Verbauung der Casellertöbel bei Sils-Domleschg ,, Korrektion der Landquart und des Taschinasbaches bei Seewis ,, Verbauung des Radalstobels bei Schiers . ,, Korrektion der Landquart und des Taschinasbaches bei Grüsch ,, Kolmatierung an der Landquart bei Grüsch ,, Korrektion der Landquart bei Malans . . ,, Verbauung des oberen Laufes der Val Targherà bei Chur ,, Verbauung der Haagrüfe bei Trimmis . . ,, Bewuhrung der Haagrüfe bei Trimmis . . ,, Rheinkorrektion bei Untervatz . . . . ,, Kanalisierung der Lochrufe bei Fläsch . . ,, Rheinkorrektion bei Chur, unterhalb Masans ,, Übertrag

452.83 5,540. 7(i 736.-- 1,089. 69 1,615. 03 353. 60 453. 04 207. 03 302. (54 2,062. 02 573. 49 354.06 106. 90 3,060. 40 382. 15 4,203.93 1,087. 23 1,235. 18 3,016. 69 1,648. 35 28.04 5,624. 53

Fr. 34,133.59

679

Übertrag Fr. 34,133. 5!)

23. Verbauung der Alten Schutzrüfe bei Chur (Mehrarbeiten) ,, 676. 64 24. Verbauung des Kaltbrunnertobels bei Chur (Mehrarbeiten) ,, 2,659. 56 · 25. Verbauung des Saxer- und Calfreisertobels bei Maladers ,, 10,000. -- 26. Kolmatierung an der Landquart bei Jenaz . ,, 258. 6H 27. Ableitung des Batäniawassers bei Schiers . ,, 301.55 28. Verbauung des Surleybaches bei Silvaplana ,, ' 350. 40 29. Entwässerungen und Verbauungen in der Gemeinde Fetan (Nachsubvention) . . . ,, 1,450.10 30. Verbauung des Val Conziroulas bei Celerina ,, 134. 68 31. Innkorrektion unterhalb der Beverserbrücke ,, 2,225. 36 32. Bewuhrung des Beverin bei Bevers . . . ,, 4,176. 40 33. Innkorrektion auf Gebiet der Gemeinde Ponte ,, 5,000.-- 34. Korrektion des Poschiavino bei Zalenda . ,, 7,414. -- 35. Verbauung der Archia gronda, Val di niez, bei Valcava ,, 488. 75 36. Verbauung der Archia gronda, Val da daint, bei Valcava ,, 294. 60 37. Uferschutzbauten am Kam bei Valcava . . ,, 241. 30 38. Verbauurig der Val Ruina bei Fuldera . . ,, 1,568. 95 39. Entwässerung der Straße Cierfs-Fuldera . ,, 1,532. 50 Fr. 72,907.04 Kanton Thurgau.

1. Korrektion der Sitter bei Bischofszell . .

2. Korrektion des Ellikerbaches (gemeinsam mit dem Kanton Zürich)

Fr.

3,380. --

,,

10,000. --

Fr. 13,380.-- Kanton Tessin.

1. Tessinkorrektion bei Pollegio 2. Verbauung des Guasta bei Bellinzona (Mehrarbeiten)

Fr.

,, Fr.

3,352. -- 979.46 4,331. 46

680

1.

2.

3.

4.

Kanton Korrektion Verbauung Verbauung Korrektion

Wandt.

der Paudèze bei Lutry .

der Baye de Montreux .

des Pissot bei Villeneuve der Veveyse, unterer Lauf

.

.

.

.

. Fr. 2,800. -- . ,, 10,000. -- . ,, 10,000. -- . ,, 4,600. --Fr. 27,400. --

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

9.

10.

11.

12.

13.

14.

Kanten Wallis.

Vispkorrektion bei Täsch-Randa . . . . Fr.

419.15 Entsumpfungskanal bei Collombey-Muraz . ,, 1,240. --Verbauung des Torrent-Neuf und Torrent du Glarier bei Collombey-Muraz . . . .

440. --· fl Entsumpfungskanal bei Visp ., 912.70 Entsumpfungskanal in den Praz-Pourris . . ,, 10,000.-- Verbauung der Lonza bei Gampel . . . ,, 2,805.10 Verbauung des Hochbalmbaches bei Saas-Fée ,, 2,200. -- Vispkorrektion in den Kipfen ,, 7,300. -- Rhonekorrektion bei Salquenen . . . . ,, 1,900. -- Verbauung des oberen Laufes der Lizerne bei Ardon ,, 1,241.20 Korrektion der Drance, Sektion ChâblesMontagnier ,, 3,985.55 Verbauung des unteren Laufes der Lizerne bei Ardon-Vétroz ,, 2,143. 20 Verbauung eines Schlipfes am Fosseau bei Vouvry ,, 3,400.-- Uferversicherung an der Rhone bei Granges ,, 3,294. 28 Fr. 41,281.18 Kanton Neuenburg.

1. Korrektion der Reuse ,,au Furcil"1 bei Noiraigue 2. do., oberhalb des Saut-de-Brot . . . .

Gesamtbetrag

Fr.

,,

4,000. -- 4,000.--

Fr.

8,000. --

Fr. 500,000. --

Aus der H i i l f s m i l l i o n wurden bezahlt: An St. Gallen: Verbauimg des Simmitobels bei Garns

Fr. 261.88

681

c. Durch Bundesratsbeschlüsse bewilligte und teilweise ausbezahlte Subventionen.

Rekapitulation auf 1. Januar 1S97.

Kantone.

Bern . . . .

Luzern . . .

Uri .

Schwyz . . .

Obwalden . . .

Nidwaiden . .

Glarus . . . .

Freiburg . . .

Solothurn . . .

Schaffhausen Appenzell I.-Rh.

St. Gallen . .

Graubünden . .

Thurgau . . .

Tessin . . . .

Waadt . . . .

Wallis . . . .

Neuenburg . .

Genf . . . .

Total

KostenMaximnra Ausvoranschlagssummen. der bewilligten bezahlte Bundessubventionen.

Fr.

Fr.

Fr.

2,783,840. 50 1,106,933. 10 505,188. 80 212,075. 52 202,900. -- 83,890. -- 372,000. -- 179,200. -- 50,000. -- 25,000. -- 42,000. -- 90,000. -- 73,180. -- 157,200. -- 141,000.-- 352,500. -- 64,800. -- 187,000. -- 125,894. -- 314,735.-- 19,500. -- 39,000. -- 446,009. 89 1,153,346. 95 3,657,354. 80 1,467,378. 55 148,100. 65 358,079. -- 267,352. 67 .

651,315. 06 310,307. -- 830,600. -- 548,002. 99 1,466,889. 15 99,274. -- 260,726. -- 64,000. -- 22,333. 33

Subventionsrest auf 1. Januar 1897.

Fr.

453,034. 27 653,898. 83 107,499. 17 104,576. 35 5,735. 50 78,154. 50 109,522. 35 69,677. 65 2,671. 45 22,328. 55 36,098. 88 5,901. 12 45,741. 64 27,438. 36 8,642. 45 132,357. 55 33,456. 50 31,343.50 14,935. 30 110,958.70 11,500.-- 8,000. -- 211,963. 03 234,046. 86 452,177.01 1,015,201. 54 68,516. 70 79,583. 95 83,537. 92 183,814. 75 225,307. -- 85,000. -- 360,006. 22 187,996. 77 91,274. -- 8,000. -- 4,500. -- 17,833. 33

13,496,675. 26 5,382,231.70 1,884,261. 42 3,497,970. 28

Aus vorstehender Zusammenstellung ergiebt sich folgendes: Die Werke, auf welche sich die vom Bundesrate bewilligten und noch nicht gänzlich ausbezahlten Subventionen beziehen, sind im ganzen devisiert zu Pr. 13,496,675. 26 (1895 : Fr. 12,476,709. 91); die zugesicherten Subventionen belaufen sich auf Fr. 5,382,231. 70 (1895: Fr. 4,964,722. 68), und es berechnet sich danach das durchschnittliche Beitragsverhältnis zu 39,88 % (1895: 39,79 %).

Die vollständige Ausbezahlung der zugesicherten Beitragssummen.

Fr. 3,497,970. 28 (1895: Fr. 3,129,104. 22), würde, abgesehen von" neuen Bewilligungen, rund 7 Jahresbeiträge von Fr. 500,000 erfordern.

682

4. Subventionierung von Korrektionen und Verbauungen durch besondere BundesbeschlUsse.

a. Im Berichtsjahre zugesicherte Subventionen.

Datum des Beschlusses.

Kanton Bern.

Korrektion der Emme von der GemeindegrenzeBurgdorf-Kirchberg bis zur Kantonsgrenze Bern-Solothurn, Nachsubvention .

KostenVoranschlag.

Fr.

Beitragsmaximum.

Fr.

6. Juni 189«

685,000

228,334

5. Juni 1896

671,000

223,670

11. Juni 1896

3,725,000

1,000,000

4,396,000

1,223,670

Kanton Waadt.

Korrektion der Broye von unterhalb dem Pont-Neuf bis zum Murtensee . . 10. Juni 1896

1,660,000

664,000

Gesamtbetrag

6,741,000

2,116,004

Kanton Baselstadt.

1. Korrektion der Wiese auf Gebiet der Gemeinde Riehen und Erstellung eines Hochwasserdammes längs des Rheines an der Wiesenmundung 2. Weiterführung des Hüningerkanales bis Basel

Infolge der gestellten Bedingungen sind im Berichtsjahre in Kraft getreten die Zusicherungen betreffend: a. die Korrektion und Verbauung des Hornbaches in der Gemeinde Sumiswald, Kanton Bern ; b. die Korrektion der Emme von der Gemeindegrenze BurgdorfKirchberg bis zur Kantonsgrenze Solothurn, Kanton Bern, Nachsubvention; c. die Verbauimg des Rütibaches bei Reichenau, Kanton Schwyz ; d. die Korrektion der Broye von unterhalb dem Pont-Neuf bis zum Murtensee, Kanton Waadt;

683 Den eidgenössischen Räten wurden Botschaften vorgelegt über : 1. den Ausbau des Linthunternehmens, Kantone Zürich, St. Gallen, Glarus und Schwyz ; 2. die Korrekton der Aare von Böttstein bis zum Rhein, Kanton Aargau, Nachsubvention, und 3. die Verbauung des Gstaldenbaches bei Thal, Kanton St. Gallen: 4. do., bei Heiden, Kanton Appenzell A.-Rh.

In Behandlung sind ferner geblieben : 1. die Korrektion der Reuß bei Obfelden, Kanton Zürich; 2. die Verbauung des Lammbaches bei Brienz, Kanton Bern: 3. die Korrektion der Maggia bei Locamo, Kanton Tessin, Nachsubvention ; 4. die Korrektion des Cassarate bei Lugano, Kanton Tessin.

Der Regierung des Kantons Freiburg wurde mitgeteilt, daß der Nationalrat, bei Anlaß der Beratung über die Zusicherung eines Bundesbeitrages an die Korrektion der Broye, Pont-Neuf-Murtensee,.

Kanton Waadt, und auf Antrag seiner Kommission die Erwartung ausgesprochen habe, daß Freiburg im Interesse eines rationellen Abschlusses des ganzen Werkes die auf seinem Gebiet liegenden Korrektionsarbeiten mit aller Beförderung an die Hand nehmen werde.

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l

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b. Im Berichtsjahr ausbezahlte Subventionen.

a.

b.

c.

d.

1. Kanton Zürich.

Hochwasserdamm an der Thur und Binnenkaaal bei Üßlingen, Altikon und Thalheim Fr.

Korrektion der Töß, Glatt und Thur, Nachsubvention ,, Korrektion der Limrnat und Sihl, Nachsubvention ., Verbauung des Küsnachterbaches . . .n

2. Kanton Bern.

a. Korrektion der Emme von der Ilfismündung bis zur Gemeindegrenze Burgdorf-Kirchberg b. Korrektion der Saane von Laupen bis Ültigen c. Korrektion und Verbauung des Lombaches und seiner Zuflüsse bei Unterseen Übertrag

36,000. -- 108,000. -- 80,000. -- 25,000. --

.,

55,000. --

.,

42,000. --

.n .

35,000. --

Fr.

381,000. --

684 Übertrag .Fr.

d. Korrektion und Verbauung der Gürbe bei Wattenwyl . .

,, e. Korrektion der Ilfis von der Kantonsgrenze Luzern bis zur Einmündung des Gohlbaches bei Langnau ,, f. Korrektion des Hornhaches bei Sumiswald ,, ff. Korrektion der Engstligen bei Frutigen, Nachsubvention !

,, ii. Korrektion der Scheuß bei Biel, Nachsubvention ,,

381,000. -- 50,000. -- 40,000. -- 5,500. -- 10,000. -- 10,042. --

3. Kanton Luzern.

a. Korrektion des Schonbaches und der Ilfis von oberhalb Marbach bis zur Kantonsgrenze Bern

,,

72,980. --

4. Kanton Unterwaiden ob dem Wald.

«. Verbauung der Gisvvylerbäche . . .

,,

25,000. --

5. Kanton G-larus.

a. Verbauung der Guppenruns bei Schwanden b. Verbauung des Biltner Doi-fbaches

,, ,,

2,100. -- 9,900. --

6. Kanton Zug.

a. Verbauung der Lorze von der Rämselbachmündung bis zur Chausseebrücke bei der Spinnerei Baar

^

20,000. ·-

,,

136,000. --

,,

5,116. 20

,,

552,000. --

,,

250,000. --

,,

34,000. --

a.

b.

c.

d.

e.

7. Kanton St. Gallen.

Rheinkorrektion, II. Nachsubvention .

Verbauung und Korrektion des Bärschnerbaches und seiner obern Zuflüsse bei Wallenstadt Rheinregulierung von der Illmündung bis zum Bodensee Unterrheinthalischer Binnenkanal von oberhalb Sennwald bis zum Bruggerhorn Verbauung des Trübbaches in der Gemeinde Wartau Übertrag

Fr. 1,603,638. 20

685

Übertrag fi. Kanton Graubünden.

a. Korrektion des Hinterrheines im Domleschg b. Verbauung der Nolla bei Thusis, Nachsubvention

Fr. 1,603,638. 20

,,

36,000. --

,,

16,292. 97

9. Kanton Aargau.

a. Korrektion der Aare von Böttstein bis zum Rhein, Restzahlung b. Korrektion des Sisselnbaches bei Friek

^ .fl

12,000. -- 35,200. --

10. Kanton Ihurgau.

a. Thurkorrektion, Nachsubvention .

.

,,

90,000. --

11. Kanton Tessin.

a. Tessinkorrektion von Bellinzona bis zum Langensee b. Korrektion der Maggia von oberhalb der Brücke von Ascona bis zum Langensee

,,

.

12. Kanten Waadt.

a. Sanierung der Sümpfe der Orbe, Restzahlung b. Korrektion der Broye von Brivaux bis zum Pont-Neuf c. Korrektion des Flon und seiner Zuflüsse bei Lausanne d. Korrektion und Verbauung der Gryonne, II. Nachsubvention e. Korrektion der Rhone zwischen der Kantonsgrenze Wallis und dem Lemansee, II. Nachsubvention f. Sanierung der Sümpfe der Orbe, Nachsubvention Total

150,000.

,,

50.000. --

,,

19,000.

-

,,

100,000.

-

,,

50,000. - -

,,

25,000. --

,,

22,000. --

,,

60,000. --

Fr. 2,269,131. 17

Im Berichtsjahr wurden die bewilligten Bundesbeiträge für die Aarekorrektion von Böttstein bis zum Rhein, Kanton Aargau, und die Sanierung der Sümpfe der Orbe, Kanton Waadt, 1. Subvention, erschöpft; an letztere wurde auch bereits eine Nachsubvention zugesichert.

Bundesblatt. 49. Jahrg. Bd. 1.

47

686

c. Durch Bundesbeschlüsse bewilligte und teilweise ausbezahlte Subventionen.

Rekapitulation auf 1. Januar 1897.

Kantone.

Kosteuvoranschlagssumme.

Fr.

Zürich . . .

Bern . . .

Luzern . . .

Schwyz . .

Obwalden . .

Nidwaiden Glarus . . .

Zug . . . .

Solothurn . .

Baselstadt . .

St. Gallen . .

Graubünden .

Aargau . . .

Tkurgau . .

Tessin . . .

Waadt . . .

Wallis . . .

Total

AusMaximum der bewilligten bezahlte liundessulwention.

Fr.

Fr.

2,076,000. - 393,000. --

5,190,000. -- 2,199,676. -- 5,619,127.-- 487,500. -- 975,000. -- 125,000. -- 250,000. -- 140,000. -- 70,000. -- 85,000. -- 170,000.420,000. -- 210,000. -- 116,000.-290,000. -- 1,108,000. -- 360,000. -- 4,396,000. - 1,223,670. -- 16,644,500. -- 10,509,200. -- 1,290,000. -- 536,000. -- 105,600. -- 264,000. -- 2,212,500. -- 885,000. -- 1,922,500. -- 3,844,000. -- 6,077,000. -- 2,452,800. -- 1,653,599. -- 466,600. -- 50,543,726. -- 23,830,546. --

1,164,564. 72 289,460.-- -- 50,000.-67,500. -- 132,000. -- 80,600. -- -- -- 3,653,178. 56 422,266. 44 70,400. -- 180,000. -- 1,694,035. 50 690,300. -- 373,028. 24 9,260,333. 46

Subventionsrest iiuf 1. Januar 1897.

Fr.

1,683,000. -- 1,035,111. 28 198,040. -- 125,000. -- 20,000. -- 17,500.-- 78,000. -- 35,400. ·360,000. -- 1,223,670. - 6,856.021. 44 113,733. 56 35,200. -- 705,000. -- 228,464. 50 1,762,600. -- 93,571. 76 14,570,212. 54

Aus vorstehender Zusammenstellung ergiebt sich folgendes: Die Werke, für welche die Bundesversammlung bis Ende des Berichtsjahres Beiträge bewilligt hat und die damals noch nicht vollendet waren, sind zusammen devisiert zu Fr. 50,543,726 (1895 : Fr. 45,752,726), die dafür zugesicherten Beiträge belaufen sich auf Fr. 23,830,546 (1895: Fr. 22,428,542) und das Beitragsverhältnis beträgt durchschnittlich, inklusive Rheinregulierung, 47,15% (1895: 49,02 %) und mit Ausschluß letzterer 40,38 % (1895: 41,81 %) Noch nicht ausbezahlt waren bei Abschluß der Rechnungen für 1896 von obiger Beitragssumme Fr. 14,570,212. 54 (1895: Fr. 14,723,339. 71), woraus es sich ergiebt, daß die neu hinzugetretenen Subventionsbewilligungcn die Summe der geleisteten Abzahlungen nicht ganz erreichen.

5. Hydrometrie.

Über den Bestand des Pegelnetzes und die Bearbeitung des eingelangten Beobachtungsmaterials, sowie über die bis zur Stunde durchgeführten und zum vollständigen Ausbau des Pegelnetzes noch vorzunehmenden Aufnahmen und Nivellements, giebt die nachstehende Tabelle Aufschluß :

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Hauptflussgebiet.

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III

Reuß

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14

17

17

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2

2

3

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IV

Limmat .

.

.

.

13

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13

12

13

13

12

10

--

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1

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Rhone

.

.

.

.

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7

43

30

43

36

31

43

--

7

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Tessin

.

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.

.

14

1

11

10

13

13

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14

1

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13

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33

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VII

Rhein

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64

--

64

59

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58

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Total 1895 .

.

.

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.

227

11

214

216

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221

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199

211 199

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13 1

Total 1896

6

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7

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4

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194

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190

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In Prozenten des ganzen Netzes:

3% ' 7 °/o i')1

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H % 15 °/o

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688

Neu errichtet wurden im Laufe des Berichtsjahres die Stationen : 1. K i r c h b e r g (Emme), 2. O b e r w a l d (Rhone), 3. Reckingen (Rhone), 4. Fiesch (Fiescherbach), 5. Möre (Massa), 6. Z e r m a t t (Visp), 7. St. N i k i a u s (Visp) und 8. G e n f , Kaserne (Arve).

Die Stationen 2--7 sind namentlich mit Rücksicht auf die bevorstehenden Minimalwassermessungen zur Aufstellung gebracht worden, während Station 8 der Landesausstellung ihre Entstehung verdankt und ein Ausstellungsobjekt derselben bildete. Die übrigen drei dem Pegelnetz im Berichtsjahr einverleibten Stationen sind 1. Z u f i k o n - B r e m g a r t e n , oberhalb des Wasserwerkes (Reuß), 2. Z u f i k o n - B r e m g a r t e n , unterhalb des Wasserwerkes (Reuß) und 3. C o m o (Comersee). Erstere beiden Stationen bestehen seit 1895, die letztere wird schon seit einer langen Reihe von Jahren in regelmäßiger Weise beobachtet.

Von den seitens des hydrometrischen Bureaus im Jahr 1895 im Tessin- und Inngebiet neu eingerichteten Stationen ist mangels an geeigneten Beobachtern an folgenden 13 mit den Ablesungen enstweilen noch nicht begonnen worden : 1. M a l v a g l i a (Brenno), 2. L o der i o (Brenno), 3. B r i s sago (Langensee), 4. Si 1s (Silsersee), 5. S i l v a p l a n a (See von Campher und Silvaplanasee), 6. C e l e r i n a (Inn), 7. C o l e r i n a (Flatz), 8. S a m a d e n (Inn), 9. P o n t e (Inn), 10. Scanfs (Inn), 11. Z e r n e z (Spöl), 12. Z e r n e z (Inn) und 13. T a r a s p (Inn).

Außer an den bereits erwähnten 8 neu erstellten Pegelstationen konnten noch die Croquis der Stationen K o h l b r u n n (Töß), Niedertöß (Töß), O b e r g l a t t (Glatt), Le P o n t (Lac de Joux), H a l l w i l (Aa), S i hl w al d (Sihl) und G e n f , Kaserne (Arve), zur Aufnahme gelangen.

Ferner sind die Nullpunkte der Stationen G l a t t f e l d e n (Glatt), R a d e l b u r g (Rhein), O b e r l a u c h r i n g e n (Wutach), W a l d s h u t (Rhein), S ä c k i n g e n (Rhein), L ö r r a c h (Wiese), H ü n i n g e n (Rhein), S c h u s t e r i n s e l (Rhein), O b e r h o f e n (Thunersee), K i r c h b e r g (Emme), Le P o n t (Lac de Joux), H a l l w i l (Aa), S i h l w a l d (Sihl) versichert und mit Ausnahme der 3 zuletzt angeführten auch an das schweizerische Präcisionsnivellement angebunden worden.

Bei weitern 23 Stationen fand eine
Prüfung der Höhenlage des Nullpunktes statt; es sind dies folgende: 1. E m s (Rhein), 2. K l o s t e r s (Landquärt), 3. R a d a i s (Landquart), 4. F e l s e n b a c h (Landquart), 5. R a g a z (Rhein), 6. Stein (Rhein), 7. Dies-

689 s e n h o f e n (Rhein), 8. S c h a f f h a u s en (Rhein), 9. G ü t t i g h a u s e n (Thur), 10. A n d e l f i n g e n (Thur), 11. T h u n (Aare), 12. F r e i b u r g (Saane), 13. P a y e r n e (Broye), 14. M u r t e n (Murtensee), 15. S u g i e z (Broye), 16. L a S a u g e (Broye), 17. N e u e n b u r g (Neuenburgersee), 18. P o r t (Aarekanal), 19. A a r b ü r g (Aare), 20. G r a n g e s (Rhone), 21. S i t t e n (Rhone), 22. R o l l e (Genfersee) und 23. N y on (Genfersee).

An den Stationen L au p en (Sense) und B u r e n (Aare) mußten infolge Veränderung des Flußbettes, resp. Umbau des betreffenden Brückenjoches, neue Niederwasserpegel erstellt und bei den Stationen G ü m m e n e n (Saane) und H a g n e c k (Aarekaual) eine Erhöhung der Hochwasserpegel vorgenommen werden. Mit Limnigraphen ausgerüstet wurden im Laufe des Berichtsjahres zwei Stationen, nämlich A n d e l f i n g e n (Thun) und G e n f , Kaserne (Arve).

Den im letztjährigen Geschäftsbericht erwähnten Bauwerken, deren Stabilität durch sorgfältige Einnivellierung der an ihnen angebrachten Fixpunkte, jeweilig nach Verlauf angemessener Zeiträume untersucht wird, ist ein weiteres, die Kornhausbrücke in Bern, angereiht worden. Außer der letztem sind im Jahre 1896 das Bundeshaus, Mittelbau inklusive Stutzmauer, der neue Bahnhof und das Postgebäude in Luzern hinsichtlich allfällig eingetretener Höhenänderungen der Fixpunkte zur Nachmessung gekommen.

Gemäß der seinerzeit mit dem eidgenössischen topographischen Bureau getroffenen Übereinkunft, ist durch dasselbe die teils neu zu erstellende, teils zu revidierende Nivellementstrecke Basel-Schaffhausen, welche im Jahr 1895 in Angriff genommen wurde, nunmehr in allen Teilen zum Abschluß gebracht worden. Des weitern fand auf der Linie Reichenau-Chur-Landquart-Ragaz eine Ersetzung der verloren gegangenen, sowie die Versicherung der ordentlich erhalten gebliebenen Fixpunkte des schweizerischen Präcisionsnivellements statt.

Es besteht nun längs des Rheins, von Reichenau bis zum Bodensee und von diesem bis nach Hüningen hinunter, ein einheitliches und ununterbrochenes System von eidgenössischen Fixpunkten.

Diese folgen sich in kurzen Distanzen und sind, je nach den örtlichen Verhältnissen, bald auf der linken, bald auf der rechten Seite des Rheins, und insbesondere nahe bei den Mündungen
der größern Seitengewässer und an den für Wasserwerksanlagen günstigen Stellen angebracht. Von all diesen Fixpunkten ist die Aufnahme der Croquis erledigt und die Ausarbeitung der letztern teil

690 weise erfolgt. Zudem sind auch die Pegel, welche am Rhein existieren, aber nicht zum eidgenössischen Pegelnetz gehören, und ferner sämtliche aufgefundenen Hochwassermarken croquiert worden.

Von diesen letztern konnten diejenigen, welche an beiden Rheinseiten in der Nähe von Hüningen, zwischen dem Beginn des RheinRhonekanals und der Eisenbahnbrücke, angebracht sind, in einer Gesamtzahl von 44, an das eidgenössische Präcisionsnivellement angeschlossen werden. Infolge dieser soeben erwähnten, am Rhein bereits zur Durchführung gekommenen Arbeiten, wird sich die beabsichtigte Aufnahme seines Längenprotils in relativ kurzer Zeit und sicher bewerkstelligen lassen. Durch das hydrometrische Bureau wurden im Zeitraum von 1886 bis 1896 im ganzen 1058 Höhenfixpunkte erstellt. Davon sind 286 Bronzeplatten und die übrigen 767 Bronzebolzen. Erstere dienen hauptsächlich zur direkten Versicherung der Pegelnullpunkte und letztere hingegen fanden bei nötig gewordenen Rückversicherungen bei den Längenprofilaufnahmen und den Studien über Höheaveränderungen von Bauwerken Verwendung.

Die tabellarische Z u s a m m e n s t e l l u n g der H a u p t e r g e b n i s s e für das Jahr 1890 ist nun im Satz vollendet. Dieselbe enthält außer den üblichen Angaben der mittleren, höchsten und niedrigsten Wasserstände, in einem Anhang eine eingehendere Besprechung über die im Laufe der Zeit bei einer Reihe von Stationen vorgekommenen Pegeländerungen. Bei manchen Stationen, so namentlich bei den im Gebiete der Juragewässerkorrektion gelegenen, bedurfte es vieler Mühen und eines erhebliehen Zeitaufwandes, um die oft äußerst verwickelten Pegelverhältnisso klarzulegen, und ist es nun, insbesondere für den Murten-, Neuenburgerund ßielersee, gelungen, die vor und nach deren Senkung stattgehabten höchsten und niedrigsten jährlichen Seestände mit einander in Beziehung zu bringen, bezw. graphisch darzustellen. Beim Neuenburgersee konnten diese Stände, in ununterbrochener Reihenfolge, für die lange Zeitperiode von 1817 bis 1896 ermittelt werden, währenddem das verwendbare Beobachtungsmaterial beim Murtonsee nur bis 1857 und beim Bielersee nur bis 1856 zurückreicht. Den betreffenden in die Hauptergebnisse aufgenommenen 3 Tafeln sind noch 2 weitere beigegeben, welche eine Übersicht der höchsten und niedrigsten Stände des Lugauer- und Langensees, beim erstem von 1864 bis 1896, beim letztern von 1867 bis 1896, enthalten.

691 6. Untersuchung der Wasserverhältnisse.

E i n z u g s g e b i e t e u n d P e g e l s t a t i o n c n . E s konnten im Berichtjahre die insgesamt 4454,5 km 2 umfassenden Flächeninhalte des Rheingebietes von den Quellen bis zur Taminamündung, nebst Orientierungskarte, ferner die Darstellung der auf dieses Gebiet entfallenden 15 Pegelstationen, sowie ein Übersichtstableau der bei den schweizerischen Nivellements verwendeten Fixpunkte im Druck veröffentlicht werden. Hinsichtlich des Rhonegebietes von den Quellen bis zum Genfersee, sind die Flächeninhalte für ein Gebiet von 2724 km 2 berechnet und ist die zugehörige Orientierungskarte im Original erstellt. Von den für die Publikation der betreffenden Pegelstationen noch notwendigen Aufnahmen ist bereits ein erheblicher Teil bewältigt. Weiterhin ist die Bearbeitung der Flächeninhalte des Reußgebietes von den Quellen bis zur Aare in Angriff genommen und sind speciell die Rekognoszierungen, welche filidie genaue Feststellung der Wasserscheiden vorgenommen werden mußten, zur Durchführung gelangt.

L ä n g e n p r o f i l e . Die Aufnahmen für die Landquart vom Rhein bis Sardasca, und für alle bedeutenderen Seitengewässer, sind erledigt worden. Ferner ist das Längenprofil des Rheins von Ragaz bis Reichenau aufgenommen worden. Vor Einbruch dos Winters wurde ferner mit den Längenprofilaufnahrnen im Gebiete des Landwassers und seiner Zuflüsse begonnen. Die ungemein schlechte Witterung des Jahres 1896 und die außergewöhnlich starke Wasserführung der Gewässer erschwerten diese Aufnahmen sehr.

W a s s e r m e s s u n g e n . Die zur systematischen Durchführung derselben nötigen und in der Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Untersuchung der W asser Verhältnisse (vom 4. Juni 1891) auch vorgesehenen Geräte, wie der zerlegbare und leicht transportable Steg und die Doppelpontons sind beschafft.

Des weiteren ist die zur Eichung der1 bei den Wassermessungen zur Verwendung kommenden elektrischen Flügel, unbedingt notwendige Flügelprüfungsanstalt, auf dem Gebiete der Pulvermühlen in Worblaufen erstellt worden und können die Prüfungen der elektrischen Flüg'el jeweilen in relativ kurzer Zeit und mit dem wünschbaren Grad von Genauigkeit durchgeführt werden.

Mit den eigentlichen Messungen für die Ermittlung der Minimalwassermengen ist im Gebiete der Albula begonnen worden und kamen nachstehend verzeichnete zur Erledigung :

692 1. L a n d wasser, Davos-Dorf; 2. Fl U e lab ach, Davos-Dorf; 3. Di s chm ab ach, Davos-Dorf: 4. L a n d w a s s e r, Davos-Platz; 5. L a n d w a s s e r , Frauenkirch; 6. S e r t i g b a c h , Clavadel; 7. L a n d w a s s e r , Glarus; 8. L a n d was s e r, Schmelzboden; 9. L a n d w a s s e r , Alvenebad; 10. T u o r s b a c h , Bergün; 11. A l b u l a , Bergün; 12. A l b u l a , Alveneubad; 13. J u l i a , Tiefenkastel und 14. A l b u l a , Tiefenkastel.

Die Vornahme solcher Messungen mußte übrigens, einer plötzlich eingetretenen Schneeschmelze wegen, schon am 8. März 1896 eingestellt werden. Außer den im Albulagebiete vollführten Wassermessungen kamen noch solche an der A a r e in Bern, an der alten Zihl in Nidau, an der Rhone in Granges und Sitten, an der Tresa in Ponte-Tresa, sowie am Rhein in Basel, zur Vornahme.

Bei der ersten derselben handelte es sich um eine Bestimmung der Minimalwassermenge, bei den übrigen hingegen uni eine Ermittlung der zum Abfluß gelangenden Hochwassermengen. Im Anschluß an die zuletzt aufgeführte Messung in Basel fanden auch Erhebungen über die seit einer Reihe von Jahren dort sich bemerkbar machende allmäliche Vertiefung der Rheinsohle statt.

7. Linthkommission.

. Wie schon erwähnt, haben wir den eidgenössischen Räten beantragt an die Vollendung des Linthunternehmens während 15 Jahren einen jährlichen Bundesbeitrag von Fr. 14,500 unter der Bedingung zu bewilligen, daß die beteiligten Kantone und der Perimeter sich verpflichten den nämlichen Jahresbeitrag ebenfalls zu entrichten. Vorgängig der Beschlußfassung durch die eidgenössischen Räte haben die vier Kantone Zürich, Schwyz, Glarus und St. Gallen den ihnen zukommenden Anteil an den Mehrkosten fest übernommen.

Dem von der eidgenössischen Linthkommission für das Jahr 1896 eingesandten Verwaltungsbericht entnehmen wir ferner noch folgendes : Nach erfolgter Neukonstituierung des zürcherischen Regierungsrates bestätigte derselbe als Mitglied der Linthkommission den Herrn Regierungsrat Nägeli und als dessen Suppleanten den Herrn Regierungsrat Dr. Stößel auf eine weitere Amtsdauer von 3 Jahren.

Auch für 1896 wurde die Kommission ermächtigt, für die Arbeiten vorschußweise einen Beitrag von Fr. 10,000 aus dem Linthfonds zu entnehmen.

Die ordentliche Linthsteuer betrug,, wie in frühern Jahren, 4 Rappen per Are.

693

Es fanden nur 4 kleinere Unfälle statt, welche mit Fr. 240 entschädigt worden sind. Die wenigen Accordanten hatten ihre Arbeiter selbst versichert.

Im Berichtsjahre sind 284 Schiffe in den Walensee gereckt worden. Flußabwärts gingen 701 Schiffe, wovon 48 von Grynau aus und 312 nur bis Ziegelbrücke zum Fabrikbau, im ganzen mit 15,960 Tonnen Landesprodukten.

Die Reckerlöhne für die leeren Schiffe belaufen sich aui Fr. 4257.

An Arbeiten wurden pro 1896 ausgeführt: a. Am B s c h o r k a n a l . Vollendung des im Jahr 1895 begonnenen linksseitigen Wuhrumbaus beim Gase,Länge 139 in. 5 Hauptreparatur des Wuhres und des Sturzbettes an dei' Ausmündung des Binnenkanals, Steinvorlagen u. s. w. Seit November ist am rechten Ufer eine alte Wuhrstrecke von 194 m. Länge im Umbau begriffen.

Der rechtsseitige Hinterkanal und zwei Abzugsgraben bedurften größerer Reinigungsarbeiten.

b. Am L i n t h k a n a l . Transport von 673,ä m 3 Wuhrbausteinen und 946 m s Versenksteinen; Erstellung von 264 m. neuer Steinwuhre, nebst vielen Steinvoiiagen und Sicherungen.

Faschinenbauten sind zwischen Grynau und dem Zürichsee 120 m. linksseitig und 98 m. rechtsseitig ausgeführt worden.

Die Dammplatzauffüllungen und Beschotterungen erforderten 7073 m 8 Material, welche Arbeit teils im Accord, teils in Regie gemacht wurde. Die Biltner Hintergrabenkorrektion wurde begonnen und tüchtig gefördert.

Betriebsrechnung.

Einnahmen.

Ordentliche Außerordentliche (inklusive Zuschuß pro 1896)

Fr.

,,

50,475. 32 10,885. --

Total

Fr.

61,360. 32

.

Fr.

,, ,,

11,195. 47 32,425. 29 15,752. 48

Total

Fr.

59,373. 24

Ausgaben.

Escherkanal Linthkanal Verwaltungskosten und allgemeine Auslagen

Also Überschuß der Einnahmen von Fr. 1987. 08.

694

Fondsrechmmg.

Vermögensstand auf Ende 1895 Zuschuß an den Betrieb Stand auf Ende 1896

Fr. 272,281. 36 ,, 10,000. -- Fr. 262,281. 36

Bilanz auf 81. Dezember 1896.

Aktiven : Liegenschaften Schuldbriefe Guthaben bei der Bank in Glarus Restanzen von Zinsen etc. .

Mobiliar Barschaft Schuld d e r Genoßsame . . . .

Fr. 104,877.

·n 127,377.

12,924.

·n 5,833.

·n 10,000.

11 1,113.

V) 2,494.

Passiven : Schuld an den Betrieb

Fr. 264,620. 97 ,, 2,339. 61

Total gleich Fondsrechnung

50 77 -- 46 -- 46 78

Fr. 262,281. 36

XI. Direktion der eidgenössischen Bauten.

A. Allgemeines.

Durch Bundesbeschluß vom 28. Juni 1895 betreffend Abänderung des Bundesbeschlusses vom 21. August 1878 über die Organisation und den Geschäftsgang des Bundesrates wurden die ,,Bauten" dem Post- und Eisenbahndepartement zugeteilt. Wir sahen uns jedoch, wie wir Ihnen unterm 8. Dezember 1896 Mitteilung zu machen uns beehrten, veranlaßt, diesen Verwaltungszweig vom genannten Departernente abzutrennen und auf 1. Januar 1897 wieder dem Departement des Innern einzuverleiben, zu welcher Verfügung Artikel 30 des citierten Bundesbeschlusses uns die Befugnis eiuräurnt.

Wir erachten es für spätere Nachschlagungen als zweckmäßig, den Geschäfts- und Rechnungsbericht, sowie die Jahresrechnurig pro 1896 dieser Abteilung unter dem Departement des Innern einzustellen.

695

Die unter diesem Abschnitte im Jahre 1895 dargelegten Verhältnisse in Bezug auf die Geschäfte und die Organisation der Baudirektion sind sich auch während des Berichtsjahres gleich geblieben.

B. Hochbauten.

Nebst den Arbeiten für den ordentlichen Unterhalt der eidgenössischen Gebäude sind während des Berichtsjahres an 65 verschiedenen Bauobjekten mehr oder minder eingreifende Umbau- und Erweiterungsarbeiten ausgeführt worden. Die wichtigsten davon betreffen : 1. Ventilationseinrichtung und Erstellung neuer Fußböden in den Zimmern des dritten Stockes der Kaserne in Thun; 2. Einschalung der Reitbahn Nr. 3 bei der Kaserne in Thun ; 3. Badeinrichtung für Offiziere in der Kaserne in Thun : 4. Erstellung von Dachfenstern und Ventilationsanlage in Gebäuden der eidgenössischen Konstruktionswerkstätte in Thun ; 5. Einrichtung eines Hafermagazines ob den Kasernenstalhingen in Frauenfeld ; 6. Erneuerung eines Teiles dev Fußböden in der Kaserne in Herisau ; 7. Erweiterung des Schießwollkochhauses der Kriegspulvorfabrik in Worblaufen ; 8. Instandstellung des Ökonomiegebäudes der Kriegspulverfabrik in Worblaufen ; 9. Erstellung einer eisernen Umzäunung beim eidgenössischen Zeughause in Bern; 10. Desgleichen beim Zentralmontierungsmagazin in Bern ; 11. Vervollständigung der innérn Einrichtungen der eidgenössischen Kriogsdepotanlagen ; 12. Ergänzungsarbeiten in den Armeemagazinen in Gesehenen ; 13. Arbeiten zur Sicherung gegen Einbruch irn Münzgobäude ; 14. Bauliche Veränderungen und Instandstcllungen im Zolldirektionsgebäude in Schaffhausen; 15. Erstellung von Brückenwagen bei den Zollgebäuden in Oberriet, Buchs-Straße und Martinsbruck ; 16. Umbauten im Zollgebäude in Chiasso; 17. Umbau des Zollgebäudes in Chancy ; 18. Ergänzungsarbeiten im Postgebäude an der Rue du Montblanc in Genf; 19. Instandstellungen und Umbauten im Postgebäude in Bern; 20. Ergänzungsarbeiten im Postgebäude in Thun.

696

Die Arbeiten für Verbesserungen an den Sehuteeinrichtungen und am Scheibenstande auf dem Exerzierfeld bei Winkeln, die Einrichtung einer Reitbahn im Zeughause in Bellinzona, die Erweiterung des Zollgebäudes in Locamo und die Erstellung des Telephonturmes auf dem Postgebäude in Sitten konnten nur teilweise ausgeführt werden ; deren Vollendung wird im laufenden Jahre erfolgen.

Die Renovation des Audienzsaales im Bundeshaus Westbau wurde verschoben, weil wir über die Art und Weise derselben noch nicht haben schlüssig werden können. Der bewilligte Kredit ist in das diesjährige Budget übertragen worden.

Um den Betrieb der Kriegspulverfabrik Worblaufen nicht zu unterbrechen, mußte der Umbau des Nitriergebäudes verschoben und die Instandstellung1 desselben auf das Notwendigste beschränkt werden. Dieses Gebäude soll durch einen Neubau ersetzt werden.

Die Weiterführuug einer Treppe vom ersten bis zum zweiten Stock im WestHügel der Kaserne in Thun mußte verschoben werden bis zum Zeitpunkt der Verlegung der im ersten Stock untergebrachten Artillerieversuchsstation in das gegenwärtige Kriegsdepotgebäude, was im laufenden Jahre möglich sein wird.

Von dei- Anschaffung von Öfen für 20 Soldatenzimmer in der Kaserne Thun wurde Umgang genommen, da für die eine Hälfte dieses Gebäudes Centralheizung erstellt werden soll. Der hierfür nötige Kredit ist im diesjährigen Budget vorgesehen.

Für die Zollverwaltung mußte auf dem Expropriatiouswege die Liegenschaft des Herrn August Schmidt in Kreuzungen erworben werden. Zu Ende des Berichtsjahres lag der Antrag des bundesgerichtliehen Instruktionsrichters vor, dahin lautend, es sei dem Expropriaten, welcher eine Forderung von Fr. 279,966 stellte, eine Entschädigung von Fr. 179,374 auszurichten. Dieser Antrag wurde von beiden Parteien angenommen. Die endgültige Erledigung dieses Geschäftes fällt in das laufende Jahr.

Über die Neubauten haben wir folgende Mitteilungen zu machen: 1. Bundeshaus Mittelbau.

Die Expropriation der Liegenschaften zwischen. Bärenplatz, Amthausgasse, Inselgäßchen und Inselgasse -- ausgenommen das Gebäude der schweizerischen Mobiliarversicherungsgesellschaf't, welches durch Kauf erworben werden konnte -- wurde im Berichtsjahre durchgeführt. Das Nähere hierüber geht aus der beiliegenden Tabelle hervor.

Zu Seite 696.

Liegenschaften zwischen Bärenplatz, Amthausgass*>, Inselgässchen und Inselgasse in Bern.

BrandAlte GrundverFlächensteuerinhalt. Sicherung»Schätzung. Schätzung.

Objekt und Eigentümer-.

Schätzung der Antrag der bundesgerichtSchätzung eidg. Baudirektion, der Expropriationskommission. lichen Instniktionskommission.

den Berechnungen Neue Letzte für die bundesrät| Differenz In °/o gegen- Definitive Differenz in % gegenGrund1 Über der den BerechEntliche Botschaft Forderung über der den Berechsteuerj nungen in der Botschaft schädigungsnungen in der Botschaft vom Jahr 1892 beder Schätzung treffend Erstellung 1892 zu Grunde von 1892 zu Grunde summe.

Betrag. ! von Eigentümer.

Betrag.

gelegten Schätzung.

gelegten Schätzung.

1894.

eines Parlamentsgebäudes °/o plus. °/o minus.

°/o plus. °/o minus.

za Grande gelegt.

Bemerkungen.

m2

Fr.

Fr.

Fr.

301

102,700

135,000

168,200

220,000

270,000

235,000

6,82

240,000

9,09

240,000

Bundesgerichtliches Urteil vom 17. Nov. 1896.

1 1326

75,000

129,000

193,000

240,000

409,720

250,000

4,17

250,000

4,17

250,000

Antrag der Instruktionskommission vom 18. September 1896.

1407

127,100

138,000

239,400

300,000

461,000

335,000

11,67

348,000

16,00

348,000

Antrag der Instrnktionskommission vom 18. September 1896.

950

58,300

105,000

142,800

210,000

400,000

235,000

11,90

250,000

19,06

250,000

Antrag der Instrnktionskommission vom 18. September 1896.

Bärenplatz 35 : Wohnhaus und Hausplatz

188

71,000

94,600

117,600

160,000

158,000

Bnndesgerichtlicb.es Urteil vom 15. Dez. 1896.

Inselgasse 26: Betsaal und Wohnung, Hausplatz und Hof

276

51,200

50,000

74,800

100,000

Freimaurerloge.

Inselgasse 16: Wohnhaus, Hausplatz, Hof und Garten

635

58,000

86,000

125,700

180,000

Fr.

fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Kupfer, Karl Rud., Sohn, Notar.

Bärenplatz 33: Wohnhaus und Hausplatz v. Bonstetten, Karl Rud. Aug., Dr.

Amthausgasse 19 und 21: Wohnhaus Inselgasse 24: Wohnung mit Stauung, Hausplätze und Hof Bürki, Alb. Ludw., in Paris.

Amthausgasse 17 und 17 a -- c: Wohnhaus, Stallung, Remise, Gartenkabinett, Hausplätze, Hof und Garten .

Mory, Samuel, Vater.

Amthausgasse 9, 11, 13 und 15: Remise mit Wohnung, Stallung mit Scheune, Wohnhaus, Remise, Stallung, Hausplätze und Höfe Evangelisches Vereinshaus.

.

l 360,000

t 150,000

6,25

\ 120,000

20,00

290,000

200,000

11,11

1,410,000

2,190,720

1,525,000

200,000

200,000

1,610,000

2,390,720

Gekauft: Schweizerische Mobiliarversicherungsgesellschaft.

Amthausgasse 23: Wohnhaus, Hausplatz und Hof l l

. .

Total

303

83,500

90,000

113,300

200,000 ' 1,725,000 j;

','.

: 7,i* j

i

158,000

1,35

120,000

20,00

120,000

Schätzung der Expropriationskommission angenommen.

210,000

16,66

210,000

Bnndesgerichtlicb.es Urteil vom 15. Dez. 1896.

1,576,000

11,77

1,576,000

200,000 ; --

200,000

1,776,000 :! 10,3i

--

1

Kauf.

1,776,000 i

(597 Die Gebäude der Herren Kupfer, v. Bonstettou, ßürki, das evangelische Vereinshaus sowie dasjenige der Mobiliar Versicherungsgesellschaft sind in das Eigentum des Bundes übergegangen und die betreffenden Entschädigung^- respektive Kaufsurnmen ausbezahlt worden. Die Übergabe der Gebäulichkciten des Herrn Mory und der Freimaurerloge sol] auf 1. Januar 1899 erfolgen.

In Bezug auf den Bau selbst bemerken wir folgendes : Im Jahre 1896 war der Fortschritt am Bau anfänglich ein befriedigender bis die fast ununterbrochenen Regen vom Mai bis in den September große Verzögerungen hcrbeii'ührten, die einer Unterbrechung von 6--8 Wochen gleichkamen. Erst ein günstiger Spätherbst hat wieder gestattet bis gegen Neujahr fast ununterbrochen mit voller Kraft zu arbeiten, so daß während dieser Zeit die Rückstände teilweise eingeholt werden konnten.

Gegen Ende des Jahres waren endlich noch die letzten Fundamentmauern auf das Niveau der Terrasse gelangt. Das bewegliche aufgeschüttete Terrain bot für die Herstellung der 15--20 Meter tiefen Schächte ganz besondere Schwierigkeiten; es mußte mit außerordentlicher Sorgfalt und größter Vorsicht vorgegangen, Mauer um Mauer einzeln aufgeführt werden, um jeweilen dem nachschiebenden Terrain wieder einen Halt zu geben, und es muß mit besonderer Befriedigung hervorgehoben werden, daß diese schwierige Ausführung ohne Unfall abgelaufen ist.

Anfangs September wurden die ersten Sockelquader an der südöstlichen Turmecke über der im Lauf des Sommers eingewölbten Terrasse versetzt, im November waren bereits alle Bögen der SüdGallerie geschlossen und die Sockel der drei ändern Facaden versetzt, so daß bis zum Schluß des Jahres nicht bloß alle Umfassungsmauern, sondern auch alle innern Zwischenmauern, Pfeiler und Bögen auf das Niveau des Hochparterrebodens in die Höhe geführt waren. Gleichzeitig hat auch die Vergebung der Hartsteinsockel für die Vestibules und Korridore (Kuppelpfeiler) irn Hochparterre nach durchgeführter Konkurrenz stattgefunden, und nachdem auch im Herbst noch das Hochgerüst hergestellt worden ist -- vorläufig auf halbe Höhe -- das mit drei parallel liegenden Laufkrahnen sich über das ganze Gebäude ausdehnt, sind nun alle Vorbereitungen abgeschlossen, urn, nachdem jetzt der schwierigste und mühevollste Teil des Baues überwunden ist, mit dem Beginn der Bausaison 1897 den Bau sehr rasch fördern und in die Höhe bringen zu können.

Während des letzten Jahres waren noch in Ausführung begriffen oder wurden vollendet:

698

2. Das Archiv- und Landesbibliotliekgebäude. Mit den Erdarbeiter! wurde im Herbst begonnen und es waren am Schluß des Berichtsjahres der Sockel und die unterste eiserne Balkenlage versetzt.

3. Das Zeughaus Nr. 5 in Thun ; 4. ein Blockhaus auf der Allmend bei Thun ; 5. das Holztröcknegebäude für die Konstruktionswerkstätte in Thun ; 6. ein Abortgebäude auf dem Waffenplatz Frauenfeld; 7. ein Scheibenmagazin auf dem Waffenplatz Bière; 8. drei Futtermagazine auf dem Galgenfeld bei Bern ; 9. ein Zeughaus nebst Schuppen in Langnau; 10. die Laboriergebäude für Infanteriemunition in Altdorf; 11. fünf Patronen- und Explosivstoffmagazine ; 12. ein Ökonomiegebäude am Hafnersberg bei Winkeln ; 13. eine Grenzwachthütte in Neunkirch; 14. das Zollgebäude in Clairbié; 15. das Zollgebäude in L'Auberson; 16. ein Dependenzgebäude zum Zollhause in Perly; 17. das Postgebäude in Meiringen.

Die unter 3--17 angeführten Bauten sind im Berichtsjahre vollendet worden.

18. Das Postgebäude in Neuenburg.

Dieses Gebäude konnte den 1. April 1896 bezogen werden.

19. Das Postgebäude in Glarus.

Die Übergabe desselben an die Post ver waltung erfolgte den 4. Februar 1896.

20. Das Chemiegebäude der Alkoholverwaltung, welches derselben im Monat August 1896 übergeben werden konnte.

21. Ein Dependenzgebäude der Pferderegieanstalt in Thun; 22. das Munitionskontrollgebäude in Thun; 23. ein Werkstatt- und Magazingebäude für das Kriegsdepot in Thun ; 24. ein Futtermagazin für den Waffenplatz in Bière; 25. die Geniekaserne in Brugg; 26. ein Wohngebäude für den eidgenössischen Liegenschaftsverwalter in Thierachern bei Thun; 27. das Zollgebäude in Bressaucourt ; 28. das Zollgebäude in Bonfol; 29. das Zollgebäude in La Motte ; 30. das Zollgebäude in Wiesenbrücke ;

699 31.

32.

33.

34.

35.

36.

ein Wachthaus beim Zollgebäude in Ponte Tresa; ein Zollgebäude in Morgins; eine Grenzwachthütte auf dem Col-de-Coux; ein Zollgebäude in Grand-Sacconnex ; ein Zollgebäude in Chavannes-de-Bogis ; eine Grenzwachthütte in Biaufond.

Die Gebäude unter 21--36 werden erst im laufenden Jahre vollendet werden.

37. Das Postgebäude in Lausanne.

Der Abbruch der alten Gebäulichkeiten auf dem für dieses Gebäude angekauften Bauplatze erfolgte in der ersten Hälfte des Berichtsjahres, während der Neubau erst im Monat August in Angriff genommen werden konnte. Es gelangten ein großer Teil der Erdarbeiten, sowie die Fundamente zu der großen Stützmauer und der innern Remisenmauer zur Ausführung.

38. Das Postgebäude in Zürich.

Wie schon im Geschäftsbericht für das Jahr 1895 mitgeteilt worden ist, sind die Bauarbeiten hauptsächlich infolge verspäteter Lieferungen der Eisenkonstruktionen nicht programmgemäß gefördert worden und es kann deshalb das Gebäude erst auf Ende laufenden Jahres fertig gestellt werden.

39. Das Postgebäude in Winterthur.

Mit den Arbeiten konnte erst im Herbst begonnen werden.

Die Umfassungsmauern sind bis Unterkant-Sockel aufgeführt worden.

40. Das Postgebäude in Prauenfeld.

Wie wir Ihnen mit Botschaft vorn 10. Marx, 1896 mitzuteilen die Ehre hatten, konnten die Schwierigkeiten in Bezug auf die Erwerbung des Bauplatzes durch Vermittlung der Ortsgemeinde Frauenfeld und durch einen mit derselben abgeschlossenen Kaufvertrag gehoben werden.

Mit den Arbeiten ist im Monat September begonnen worden. Es wurden sämtliche Fundamente des Hauptgebäudes und der Postremise aufgeführt und die Granitsockel teilweise versetzt. Die große Stützmauer ist bis Oberkant-Sockel fertig erstellt.

Utn das eidgenössische Physikgebäude in Zürich vor Verbauungen und störenden Verkehrsanlagen in dessen nächster Nähe zu sichern, wurden drei hinter demselben gelegene Parzellen Land von 4894,10 m 2 angekauft.

700

Behufs späterer Vergrößerung des Centralmontierungsmagazines auf dem Beundenfeld bei Bern wurde ein Kauf über ein an dieses Gebäude anstoßendes Stück Land von 8030 m 2 abgeschlossen.

Das eingeleitete Expropriationsverfahren für Erwerbung eines Bauplatzes zu einer Zollwachthütte in Ponte Tresa wurde aufgehoben, da die Regierung des Kantons Tessin gestattete, die Hütte am rechtseitigen Brückenkopf über die Tresa erstellen zu dürfen.

Das Zollgebäude in Montreux konnte wegen grenznachbarlichen Schwierigkeiten im Berichtsjahre nicht in Angriff' genommen werden.

Behufs Erwerbung eines Bauplatzes für ein Zollgebäude in Thônex mußte, infolge zu hoher Forderung das Expropriationsverfahren eingeschlagen werden; dasselbe wurde jedoch während des Berichtsjahres nicht zu Ende geführt.

Wegen Schwierigkeiten betreffs Landerwerbung für die Zollgebäude in La Ronde und Les Queues (Neuenburg) mußte die Ausführung derselben im abgelaufenen Jahre unterbleiben.

Ein Kauf wurde abgeschlossen über den Bauplatz für das Postgebäude in Freiburg, für welche Baute verschiedene Projekte angefertigt wurden.

Auch für das Postgebäude in Schafïhausen wurden Projekte aufgestellt.

C. Strassen- und Wasserbauten.

Nebst dem ordentlichen Unterhalte der Straßen, Wege, Brücken und Fabrikkanäle auf den verschiedenen eidgenössischen Waffenplätzen, bei den Pulverfabriken und auf den übrigen dem Bunde gehörenden Liegenschaften, sowie der Uferbauten an der Aare unterhalb Thun, an der Thur bei Frauenfeld und am Schächenbach bei Altdorf kamen im Berichtsjahre von wichtigern Arbeiten zur Ausführung : 1. die Anlage einer Militärrampe beim Bahnhofe in St. Maurice;, 2. die Verlängerung der Bahngeleise bei den Anneemagazinen in Gesehenen ; 3. die Erstellung eines großen Feuerweihers beim sogenannten Allmendhof in Thun ; 4. eine Wasserleitung zu den Gebäulichkeiten auf dem Breitfeld bei Winkeln und 5. Anlage eines Kanales in Worblaufen zur Prüfung der hydrometrischen Flügel.

701

Die Arbeiten für den Pferdespringgarten auf dem Waffenplatz Bière konnten erst gegen Ende des letzten Jahres in Angriff genommen werden, so daß deren Vollendung in das laufende Jahr fällt.

Die Erstellung eines eisernen Steges über die Thur an der Ochsenfurt bei Frauenfeld mußte neuerdings verschoben werden, ·da es sich als notwendig erwies, ein neues weitergehendes .Projekt aufzustellen.

Die projektierte Korrektion des Weges zu den Munitionsmagazinen bei Ostermurtdigen konnte nicht angelegt werden, weil die Unterhandlungen mit den Anstößern resultatlos verliefen.

Die Fassung respektive Ableitung des die Frauenfelder Allinend durchfließenden Langdorfbaches wird im laufenden Jahre zu Ende geführt werden. Mit der Gemeinde Langdorf wurde ein hierauf bezügliches Abkommen getroffen.

Behufs Vermehrung der .Betriebskraft der KricgspTilverlabrik Worblaufen war die Erstellung einer geschlossenen Rohrleitung vom Kanaleinlauf bei der Turbine in der alten Papierfabrik Worblaufen bis zur bestehenden Turbiuenrohrleitung der Pulverfabrik vorgesehen. Hiergegen wurde von der Anstößerin Einsprache erhoben.

Eine Einigung konnte nicht erzielt werden und sahen wir uns, gestützt auf ein juristisches Gutachten, veranlaßt, den Expropriationsweg zu beschreiten. Die Angelegenheit liegt nun vor dem Bundesgericht.

Da die zwangsweise Enteignung des Bauplatzes für ein Zoügebäude in Thônex noch nicht durchgeführt ist, mußte auch die Erstellung eines Brunnens für dieses Gebäude verschoben werden.

Von der Gemeinde Thun wurde das Gesuch eingereicht, es möchte der mit ihr im -Jahre 1883 abgeschlossene Wasser versorgungs- und Dienstbarkeitsvertrag, nach welchem sie sieh unter anderm verpflichtete, gegen eine einmalige Entschädigung auf dem linken Aareufer einen Kanal anzulegen und zürn Betriebe der Werkstätten eine Wasserkraft von 80 Pferden abzugeben, abgeändert werden, da infolge Erweiterung des Betriebes der Werkstätten seit einigen Jahren eine größere Wasserkraft notwendig sei, als die Gemeinde laut Vertrag zu liefern habe.

Nach längern Unterhandlungen konnte eine Übereinkunft abgeschlossen werden. Die Gemeinde ging die Verpflichtung ein, gegen eine Entschädigung von Fr. 30,000 die nötigen Einrichtungen zur Abgabe einer Wassermenge für eine KTaft von effektiv 100 Pferden zu treffen und zu einem festgesetzten Preise, sofern nötig, noch mehr Wasser zu liefern.

Bundcsblatt. 49. Jahrs,'. Bd; I.

48

702

D. Begutachtung verschiedener bautechnischer Fragen und Bauausführungen in von der Bundesverwaltung gemieteten Gebäuden.

Zur Prüfung und Begutachtung wurden auch während des Berichtsjahres der Baudirektion wieder zahlreiche Geschäfte zugewiesen, die sich nicht auf Bauten des Bundes beziehen, sondern auf solche, an denen letzterer, sei es wegen zu leistenden Subventionen oder wegen Miete, interessiert ist. Wir erwähnen hier : a. Projekte über Absonderungshäuser; b. Projekte über von Gemeinden zu erstellende Schießplatzanlagen ; c. Einrichtung von gemieteten Zollbureaux und d. Einrichtung von Post- und Telegraphenlokalitäten. Diese Geschäfte verteilten sich auf 25 verschiedene Objekte.

Neben den allgemeinen Untersuchungen waren damit öfters Planaufnahmen, Aufstellung von Projekten und Kostenberechnungen und teilweise auch Beaufsichtigung der Arbeitsausführung verbunden.

E. Grebäudeassekuranz.

Besondere Bemerkungen haben wir hierüber nicht zu machen.

F. Mobiliarwesen.

Die Anschaffung an Mobiliar für die Centralverwaltung und die Bestreitung des Unterhaltes desselben vollzog sich innerhalb des Rahmens der bewilligten Kredite.

Während des Berichtsjahres wurde über das gesamte Mobiliar der Centralverwaltung ein neues Inventar aufgenommen und dasselbe gleichzeitig einer neuen Schätzung unterworfen.

Gt. Beschaffung von Bureaulokalen für die eidgenössische Centralverwaltung und Hausdienst.

Infolge eines ganz bedeutenden Zuwachses der Landesbibliothek genügten die anfänglich gemieteten Lokale nicht mehr und es mußten auf 1. März und 1. Mai 1896 weitere Räumlichkeiten in Miete genommen werden.

703

Wegen Kündigung der Miete für die Lokale in der alten Kavalleriekaserne, welche als Magazine der Kriegsmaterialverwaltung dienten, mußten letztere in das Gebäude Nr. 25 an der Amthausgasse verlegt werden.

Der Mietvertrag für die Bureaux der Oberpostkontrolle, welche im Hause Nr. 4 arn Bärenplatz untergebracht waren, wurde gekündigt, da im Gebäude der Hypothekarkasse unter günstigem Bedingungen die nötigen Lokale gemietet werden konnten.

Für die maschinentechnische Abteilung und die dazu gehörende neu geschaffene Dampfschiffkontrolle, sowie für den Oberinstruktor der Kavallerie wurden Bureaux im Gebäude Nr. 19 an der Amthausgasse gernietet.

Dei' Haus-, Zimmer-, Heizer- und Nachtvvächterdienst in den verschiedenen Gebäuden der Centralverwaltung, sowie der Gärtnerdienst wurde in gewohnter Weise besorgt und giebt zu keinen besondern Bemerkungen Anlaß.

XII. Forstwesen, Jagd und Fischerei.

A. Forstwesen (im eidgenössischen Forstgebiet).

G e s e t z g e b u n g . Unterm 26. Juni 1895 hat der Nationalrat beschlossen, die Behandlung des Traktandums ,,Erweiterung der Oberaufsicht des Bundes über die Forstpolizcia auf die Dezembersession zu verschieben, in der Meinung, daß dann, die anläßlich der Beratung am 15. Juni beantragte Berichterstattung über Zweck und Ziele der in Rede stehenden Ausdehnung der Oberaufsicht des Bundes im Wasserbaupolizeiwesen auf die ganze Schweiz durch den Bundesrat mittlerweile erfolgen werde.

Es wurde hierauf an die für dieses Traktandum bestellte nationalrätliche Kommission ein Schreiben erlassen, das zu nachstehendem Schluß kommt: ,,Wenn der Art. 24 der Bundesverfassung dahin abgeändert wird, daß es heißt : der Bund hat das Recht der Oberaufsicht über die Wasser- und Forstpolizei, so wird bezüglich ersterer nur die bisherige Praxis noch ausdrücklicher sanktioniert, indem dem Bund schon jetzt durch das 2. Alinea des Art. l des Wasserbaupolizeigesetzes hierzu die Möglichkeit gegeben worden war."

704

, Unterm 12. Dezember 1896 haben wir oberwähnten an uns gelangten Bericht den eidgenössischen Räten zur Kenntnis gebracht.

Die Direktion der Gotthardbahn hat im Interesse des Schutzes der Bahnlinie ob Amsteg Expropriation des Schilt- und Hagglisbergvvaldes verlangt, während die Korporation Uri als Besitzerin derselben, sowie die Gemeinde Silenen als zeitweilige Nutznießerin, und die auf die .Benutzung genannter Wälder angewiesenen .Liegenschaftsbesitzer die Abtretungspflicht bestritten. Unterm 28. April 1896 haben wir diese Einsprachen, gestützt auf ein eingeholtes Obergutachten des eidgenössischen Oberforstinspektorats, gutgeheißen, mit Ausnahme eines Waldstückes von cirka 2 ha., unpräjudizierlich der Geltendmachung einer weiteren Expropriation. Über künftige Bewirtschaftung und Benutzung fraglicher Waldungen zum Schütze der Bahnlinie wurden die erforderlichen Maßnahmen Osetroffen und Vorbehalte gemacht.

F o r st p e r sonal u n d B u n d e s s u b s i d i e n an d e r e n B e s o l d u n g e n . Der Etat der wissenschaftlich gebildeten Forstbeamten stellt sich für die Gesamtschweiz auf Ende 1896 wie folgt · f~J 1. Eidgenössische Forstbeamte mit Inbegriff der Professoren an der Forstschule und der Assistenten an der forstlichen Versuchsanstalt . . besetzt 9 vakant 1 10 2. Kantonale Beamtungen besetzt 109 vakant 2 1J.M'1 11 3. Gemeinde- und Korporationsbeamte . . besetzt 36 vakant 1 ·1,7 cji | Zusammen 158 (Ende 1895: 160.)

Die Besoldungen und Taggelder der kantonalen Forstbeamten beliefen sieh voriges Jahr auf Fr. 185,120. 30 (1895: 182,552. 33) und der Bundesbeitrag au diese Ausgaben (mit Ausnahme derjenigen der Kantone Luzern und Waadt, die darauf verzichten) auf Fr. 55,124, 34.

Forstliche . P r ü f u n g e n . Von der eidgenössischen Forstschule in Zürich würden (i Schüler derselben diplomiert und an 6 Forstkandidaten, die das den 29.. September in Rapperschwyl

705

abgehaltene forstlich praktische Examen bestanden, Wählbarkeitszeugnisse an eine höhere kantonale Forststelle ausgefertigt.

Für die forstlich praktische Prüfung wurde unterm 22. Dezember 1896 ein neues Reglement aufgestellt.

F o r s t k u r s e . In Bex wurde vom 15. November bis 15. Dezember die erste Hälfte eines französischen Kurses für die Kantone Waadt und Wallis abgehalten, dessen Leitung Herrn Kreisförster Décoppet, unter Assistenz des Herrn Forstexperten Muret, übergeben war. Es nahmen an demselben 28 Zöglinge teil.

Ebenso fand in Bellinzona die erste Hälfte eines italienischen Kurses unter Leitung des Herrn Forstinspektors Merz, unter Assistenz des Herrn Kreisförsters Müller, vom 9. September bis 9. Oktober statt.

V e r m e s s u n g s w e s e n . Im eidgenössischen Forstgebiet fanden durch das eidgenössische toppgraphische Bureau 1896 folgende Triangulationen 2. und 3. Ordnung statt: In Graubünden die Vollendung der Triangulation im, Scarlund Münsterthal; Signalstellung in Misox und Calanca; Beginn der Winkelmessungen daselbst auf den untern Stationen, längs der Moësa.

Im Kanton Tessin wurden die Berechnungen und damit die gesamte Triangulation 2. und 3. Ordnung beendigt.

Im Wallis fanden Signalstellungen im Hauptthal von Siders bis Visp, in den Seitenthälern von Leuk, Turtmann, im Nicolaiund teilweise im Saaserthal statt. Winkel wurden gemessen im Eifisch- Turtmann- und Leukerthal Betreffend die Triangulation 4. Ordnung kamen zur Prüfung und Genehmigung die Netzentwürfe über die Gemeinde Engelberg (Obwalden), des Kantons Nidwaiden, der Gemeinden Urnäsch und Stein (Appenzell A.-Rh.) und Schanfigg (Graubünden) ; forner die gesamte Triangulation von Roßberg, Wildspitz und Kaiserstock (Kanton Schwyz).

Die Bundesbeiträge an die Triangulation 4. Ordnung, zu Fr. 20 per Punkt, behefen sich 189« auf Fr. 13,480.

Seit Inkrafttreten des Bundesgesetzes über das Forstwesen, 1876, bis Ende 1896 wurde im eidgenössischen Forstgebiet nachstehende Anzahl trigonometrischer Punkte 4. Ordnung festgesetzt, versichert und Dienstverträge betreffend dieselben abgefaßt :

706

im Kanton Bern ,, ,, Luzern * ,, uri n

,, ,, ,,

,,

v, ,,

,, ,, ,, ,, ,, fl

2198 Punkte, 55 ,, 41 ,,

Schwyz «g

Z

137 *

,, »

:m

fl

13

Freiburg . . . .

Appenzell A.-Rh. .

Graubimden . . .

Tessin Waadt

Waliis

Zusammen

92 216 2536 119 85

,, ,, ,, ,,

5976 Punkte.

Auf G-esuch des Kantons Graubündcn wurde die Detailvermessung der Waldungen der Gemeinde Versarci geprüft und zur Genehmigung empfohlen. Der gegenwärtige Stand der Detailvermessungen im eidgenössischen Forstgebiet ist aus nebenstehender Zusammenstellung (Tabelle 1} ersichtlich. Im Berichtsjahre kamen 1721.38 ha. Waldungen instruktionsgemäß zur Vermessung (1895: 1340.39 ha.). Die Gesamtfläche der bisher überhaupt aufgenommenen Waldungen erreicht die Summe von 105,799 ha. oder annähernd 23 °/o der gesamten Waldungen des eidgenössischen Forstgebietes.

S e r v i t u t a b l ö s u n g e n . Folgende auf Schutzwaldungen lastende Dienstbarkeiten kamen irn Berichtsjahr zur Ablösung: 1. Beholzungsrechte 8 2. Weiderechte 20 3. Grasrechte 4 4. Streuerechte 3 5. Vermischte Rechte 7 6. Zaunpflicht 1.

Zusammen

43

Die Ablösungen in Geld beliefen sich auf Fr. 30,261. Nach nebenstehender Tabelle II belaufen sich die seit Inkrafttretung des eidgenössischen Forstgesetzes abgelösten Dienstbarkeiten auf die Anzahl von 2558, die Geldbeträge für Ablösungen auf Fr. 1,031,430.

Der Kanton Uri hat diese in Art. 14 des Bundesgesetzes über das Forstwesen vorgeschriebene Arbeit noch nicht in Angriff genommen.

Tabelle I.

Waldvermessungen.

Vor Inkrafttreten der Instruktion für Detailrerinessung.

(29. Dezember 1882.)

Kanton.

Staatswaldung.

Gemeinde- und Korporationswaldung.

Seit Inkrafttreten der Instruktion bis Ende 1895.

Staatswaldung.

Zu Seite 706.

Total.

Int Jahre 1896.

Gemeinde- und Korporationswal dnng.

Gemeinde- und Korporationswaldung.

Staatswaldnng.

Staatswaldung.

]

i Gemeinde- und 1 Korporations- 1 . waldung>

Zusammen.

!

Zürich Bern Luzern

vollständig vermessen .

Uri

ha.

a.

ha.

129 3,280 19

01 26

150 5,401 1,251

Schwyz Obwalden

a.

ha.

a.

40

2,869 25

49 76

4,643

ha.

a.

5,939 650 1,127 985 48

53 73

a.

ha.

a.

ha.

13 26

2

38

90 50

352 Glarus . . .

Zu£ Freiburg vollständig vermessen Appenzell A.-Rh Appenzell I.-Rh St. Gallen Graubünden Tessin Waadt vollständig vermessen Wallis .

Total

924 6,750 725 48 18,574 18,794

491 67 423 2,246

--

26

82 80

5,989

2,061 619 157 178 783 17,065 288 860

ha.

505

1,680

--

02

--

--

ha.

a. |

2,326

··- ' -- '!

· - i, ---- --

!'

|| , 1'

2,985 7,369 882 226 19,358 37,539 288 6,849

27

63,601

66

3,057

25

30,763

55

2 --

1,719

38

9,714

52

96,084

1 l

2,985 7,8(ÌO !)49 226 19,803 37,539 288 9,175

03 10 02 ~

6,655

ha.

a.

292 38 129 -- u 163 38 i 6,151 50 H 11,360 53 17,518 03 1,947 15 45 02 |l 1,902 13 1,127 - !' 1,127 5,628 90 -- il 5,628 90 50 48 50 48 " I I1 or, fi 352 491 67

03 84

a. Il

03 10 02

! ... 105,799 11

59 i

Tabelle H.

Zusammenstellung der Servitut-Ablösungen im Jahr 1896 und der gesamten abgelösten Dienstbarkeiten.

Von 1881 bis Ende 1896 abgelöste Servitute.

Anzahl der im Jahr 1896 abgelösten Servitute.

Kanton.

Behol- Weide- Gras- Streue- VerZanuzungs- rechte. rechte. rechte. mischte pflicht. Total. Ablösungsbetrag.

Rechte.

rechte.

_Total .

- Ì

l!

1

Fr.

Zürich (vollständig frei) .

Bern Luzero Uri Schwyz Obwalden Nidwaiden Glarus Zug (vollständig frei) Frei bürg Appenzell A. -Rh. (vollständig frei) . . . .

Appenzell I.-Kh. . .

St. Gallen Graubünden Tessio Waadt (vollständig frei) .

Wallis Total

1

2

Z 2 3 2

10 3 3 1

4

: 20

350

78 5

336,962

2

2,700

26 59 25 146 60

38,157 15,920 13,065 94.436 4,118

16 9 12

10,173 7,393 3,845 5,000

-

]

-1

4

3

2 7

i

Fr.

1

-i

1 8

2

4 2 1

i Ablösungssumme

1 ij 43

800 30,261

j

166 6,064 304 57,090 1469 242,807 196 129,359 18,282 10 7 1 49,850' 7 | 25,320 j 2558 1,031,430 j

708 W i r t s c h a f t splane. Die von den zuständigen Behörden 1896 genehmigten Wirtschaftspläne stellen sich wie" folgt zusammen : Provisorische.

Definitive.

Anzahl.

Bern Uri Schwyz Mdwalden . .

Freiburg . .

S t . Gallen . .

Graubünden Waadt . . . .

Wallis

. .

. .

. .

. .

Zusammen

ha.

Anzahl.

ha.

1 2 2 \

160 867 640 149

1

362

6 1 1 2

1282 400 270 1745

-- 2 --

-- 862 --

5513

12

2577

16

9

1353

--

--

Im ganzen wurden im eidgenössischen Forstgebiete bisher Wirtschaftspläne entworfen : provisorische über.

123,598 ha.

definitive über .

37,138 ,, Zusammen

160,736 ha.

Für die dem Bunde gehörenden Waldungen in Dailly und Savatan, Gemeindegebiet von Lavey-Mordes, mit 97 ha., wurde eia provisorischer Wirtschaftsplan entworfen.

Einige A u s r e u t u n g e n von Schutzwaldstrecken von geringem Belange fanden im Kanton St. Gallen statt, wozu die Genehmigung aber erst nachträglich eingeholt wurde.

K u l t u r w e s e n . Die Pflanzgärten nahmen Ende 1896 eine Fläche von 101.07 ha. ein, reichen aber leider noch lange nicht hin, um den Pflanzenbedarf zu decken, der deshalb zum Teil aus dem Auslande bezogen werden muß. (Tabelle III.)

Unterm 24. Oktober 1896 erließen wir eine Einladung an die Kantone des Hochgebirgs zu reichlicherer Erziehung von Arvenpflanzen unter Hinweis auf den großen Wert dieser Holzart für jene Landesgegenden.

Ins Freie wurden im Berichtsjahr 8,042,065 Stück Pflanzen versetzt (1895.: 7,900,188), wovon 7,231,705 Nadel- und 810,360 Laubhölzer. Der Kanton St. Gallen hat diesfalls verhältnismäßig die größte Leistung mit 1,340,630 Pflanzen aufzuweisen. (Tabelle IV.)

Tabelle IV.

Aufforstungen im eidgenössischen Forstgebiet währ end des Jahres 1896.

Nadelhölzer.

Kanton.

Fichtea.

Weißtannen.

Kiefern.

Lärchen.

Arven.

Laxitoliölzer.

Verschulte Pflanzen.

Dnverschnlte Pflanzen.

Versch ilte Pflanz »n.

Total.

Unverschulte Pflanzen.

Zu Seite'708.

Total.

Total.

Verschalte Pflanzen.

Unverschnlte Pflanzen.

i

Same.

Total.

i Zürich Bern

Uri

. . .

Obwalden Nidwaiden

89,210

2,500

200

1,190,360

258,360

106,330

200 193,480

185,680

26,200

8,950

7,000

45,440

1,200

15,370

640,595

16,560

1,725

104,160

5,375

79,000

2,500

28,200

28, 500

5,850

34,150

247,780

14,200

261,980

16

64,110

150

21,050

21,500

64,560

21,050

85,610

8,550

22,250

662,365

46,965

709,330

21,950

27,310

125,945

22,150

148,095

64,110 648,665

38,415

687,080

200

3,600

159,930

159,930

3,< )00

156,920

156,920

4,: 230

4,500

Appenzell A.-Rh.

186,800

8,500

4,750

12,100

91,500

2,600

2,850

1,150

3,500

787,950

6,000

793,950

-

207,850

4,300

212,150

9,<350 7, L70

98,100

98,100

33,790

52,100

8,500

209,305

57,265

69,900

612,400

8,690

13,800

404,820

5,000

3,400

361,100

100

31,900

1,900

3,100

58,350

3,000

549,105

380,590

142,710

6,988,910

Tessin

255,650

38,650

88,030

Waadt

336,100

400

16,300

430,465

227,830

14, 300

7,750

5,728,835

89

8,350

91,700

10,200

Total

1,985,055

219,480

120,785

768,000

24,450

149,350

91,700

Freiburg

. . .

1,835,705

120,585

850

Wallis .

200,575

1,460

1,855

355,440

70,200

1,000

9,420

. . . .

130, 375

5,600

144,795

Graubünden

1,784,480

2,555

9,165

48,000

79,150

3,<300

7,235

GlfM'US

1,080,890

1,705,330

92,110

IS;?00 5, 360

Zue

St. Gallen

35,950

2,100

150,765

Appenzell I.-Rh

95,110

ig2

92,110

·

1,199,510

23,770

1,223,280

79,510

691,910

6,700 6,900

3,000

95,110

14,600

106,300

9,700

162,930

4,230

161,150

6,900

787,950

12,900

800,850

9,350

217,200

4,300

221,500

7,170

105,270

52

106,300 6,700

169,630 161,150

11

105,270

34,*170 21V )75

82,880

117,350

1,233,980

106,650

1,340,630

2

3,200

24,775

633,975

82,710

716,685

158

404,820

167,1>45

92,380

259,925

572,365

92,380

664,745

3083

361,200

2,000

47,475

406,575

2,100

408,675

224

61,350

45,^175 LOO

100

58,450

61,450

7

242,795 ' 7,231,705

488.100

321,660 j,

810,360

7,477,610

564,455 ' 8,042,065

3644

'

·

3,000 !

Stand der Saat- und Pflanzschulen in den Kantonen des eidg. Forstgebietes im Jahr 1896. Tab. III.

Staatswaldungen.

Kanton.

Zarich Bern . .

Luzern .

Uri Sohwyz Obwalden Nidwaiden .

Glavus . . .

Zug. . .

Kreiburg Appenzell A.-Eh Appeuzell I -Rh St Gallen .

Granbünden . .

Tcssin Waadt Wallis

. . . .

'

.

.

.

. .

.

.

.

Total | Stand des Jf««-es 1895 . .

]' r" mehr j 1896 1 \ als 1895 l. weniger J

Flächenausdehnung.

Verwendeter Same.

Aren.

kg.

1583.20 117.00 17.00

951.00 40.00 28.50

50.32

51.50

26.00 ·295.00 25.00 9800 218.00 41.00 764.23 164.00 14.50

11.00 113.50 8.50 56.00 42.00 60.00 809.50 129.00 80.00

3413.25 3163.10 250.15

2380.50 2528.00

147.50

Gemeinder und Korp. -Waldungen.

Privatwaldungen.

Verwendeter Same.

Flächenausdehnung.

Verwendeter Same.

Hektaren.

kg9.50 0.7890 23.0770 30.50 . 17.50 3.3400 0.8110 2.50 7.1751 2.00 2.4365 1.0072 2.0273 4.2660 8.8358 3.00 13.00 2.5300 3.00 1.5300 66.50 20.8300 8.5879 5.50 7.6423 3.6000 25.00 2.5905

kg18.00 1331.50 115:00 66.00 196.50 179.00 90.00 84.50 116.70 284.50 54.50 63.00 425.50 397.05 809.50 263.50 139.00

101.0756 97.3520 3.7236

4633.75 4652.57

Flächenansdehnung.

Verwendeter Same.

Flächenausdehnung.

Aren.

17.50 675.50 136.00 64.10 692.70 243.65 50.40 202.73 400.60 553.08 182.00 17.00 1397.00 802.29

kg.

8.50 350.00 57.50 35.00 194.50 179.00 38.50 84.50 105.70 168.00 33.00 4.00 317.00 331.55

Aren.

61.40 49.00 81.00

177.00 244.55

109.50 59.00

19.00

5856.10 5696.45 159.65

2075.25 1916.70 158.55 _

838.21 875.65

178.00 207.87

37.44

29.87

24.81

35.50 46.00 38.00 468.00 15.50

Total.

18.82

Tabelle V.

Ausgerichtete Beiträge an ausgeführte Aufforstungs- und Verbauungsarbeiten pro 1896.

(Die mit einem * bezeichneten Projekte erhielten Abschlagszahlungen.)

Kostenbetrag.

Fr.

Beiträge aus der Bundeskasse. Hülfsruillion.

Fr.

Fr.

Total.

Fr.

1. Bern: 22 Projekte: Zihltlucht, Denzenfad, Fadfluh und Bruch, Sonnenhalb-Lauenen *, Stocklauenen, Hauetenbachgebiet *, Strandboden am Thunersee, Schutthalde beimTrümelbach*, Schutthalde beim Staubbach*, Suld- und Reichenbachgraben, Lombachgebiet*, Bäuertwald und Obere Trogseitenalp*, Grytgraben*, Obere Trogseite*, Bunfalbergli *, Farnliesel*, Niederenzi*, VorderGrnünden*, Feldmatt, Fahmbach, Untere Hundschüpfen*, Goldbach-Schafberg*

83,644.09

42,985.06

--. --

42,985.06

2. Uri: 4 Projekte: Gangbachgebiet*, Lochberg*, Gurschen*, Obere Wannelen*

6,307.42

3,753.01

--. --

3,753.01

3. Schwyz : 4 Projekte: Aaportwald, Unterer Brunnenwald, Höhegg Brunnenloch etc., Steinbachgebiet*

13,139. 46

4,050. 54

--. --

4,050. 54

Übertrag

103,090. 97

50,788. 6l

--. --

50,788. 61

^ o

Kostenbetrag.

Fr.

4. Glarus: l Projekt: Scbwämmliwald

Beiträge aus der Bundeskasse. Hülfsmillion.

' Fr.

Fr.

Total.

Fr.

Übertrag

103,090.97

50,788. «l

--.--

50,788.61

. . . .

297.87

134.62

,--

134.62

5. Freiburg: l Projekt: Schwand de Thorin

.

.

2,881.45

1,728.87

--. --

1,728.87

6. Appenzell I.-Rh. : l Projekt: Haggenweid* .

.

654.29

359. «5

--. --

359.85

7. St. Gallen: 15 Projekte: Baumannsberg, Wiestleckenhöhe, Rothmoos, Notten, Passati*, Unter den schwarzen Köpfen, Greschhalden*, Gyrstein, St. Peter, Langeck II, Rietbrunnen, Tannberg, Welschenberg, Bursthalde*, Simelisloch* . . .

25,839.29

11,691.28

--. --

11,691.28

8. Graubünden: 9 Projekte: Ochsenweide, Rheinsand aufwärts der Rotelser-Brücke, Malé-Cavrin*, Rheinsand abwärts der Rotelser-Brücke*, Platt'alva*, Davos con*, Arschaidas, Olüx, Kirchberg II la Rosta*

36,757.35

17,466.75

--. --

17,466.75

Übertrag 169,520.72

82,169.98

--. --

82,169.98

9. Tessin: 31 Projekte: Frisc-Campea*, Alpe Pesciora*, Faura di Airolo*, Faura di Albiiiasca*, Sopra Cucurei (Drose)*, Sasso del Burro e del Bruglione*, In cima dell" Alpe di Crestume*, Fianca Bella*, Faura Gaggio*, Monda e Val-

Kostenbetrag.

Fr.

Übertrag 169,520.72

Beiträge aus der Bundeskasse. Hülfsmillion.

Total.

Fr.

Fr.

Fr.

82,169.98

--. --

82,169.98

leggiai, Oviga*, Sopra F abitato di Sonogno*, Dosso di Carena, Sopra l'abitato di Robasacco, Valle di Gelino*, Sotto Rima*, Sopra Verscio-Cavigliano*, Mott della Rigora *, Montegarzo *, Sponda di-Canvera*, Grande Frana sotto Campo*, Gheggio e Matero*, Val Grana*, Valle del Cassone*, Dego e Crosetta, Tira T occhio Piancoiie etc. *, Valletta*, Garobbia*, Alpe di Monte*, Pian Preto*, Planchette* .

92,569.21

51,489.21

70.53

51,559.74

10. Waadt: 2 Projekte: Aux Grosses Loëx, Haut Femiz* . .. '

5,543.18

2,020.--

--. --

2,020.--

11. Wallis: 2 Projekte: Escherwald-Schuttlärchen*, Scion et Faces Plan de la Jeur*

1,410.--

718.80

--. --

718.80

Total: 92 Projekte

269,043.11

136,397.99

70.53

136,468.52

Tabelle VI.

Angemeldete und vom Bundesrat genehmigte Aufforstungs- und Verbauprojekte pro 1896.

(Die mit einem * bezeichneten Projekte betreffen Nachträge zu bereits früher genehmigten Projekten.)

Kostenbetrag.

Fr.

4,800. 1. Zürich : l Projekt : Auf Schönau und Kilchberg 2. Bern : 53 Projekte : Engstligenalp, Gnmzehvang und liieseten, Fuhreri\vald, Sonnenhalblauenen*, Schlagbächlein*, Rumpfelwald*, Strandboden am Thunersee, Hinterer Harder, Abt. A l, Abt. A 2, Abt. A 3, Abt. A 4, Ruts'cbllächen zwischen Lombach und Habkernstraße, Stacheleggraben, Schwelligraben, Innerer Blattengrahen, Äußerer Blattengraben, Gertscbmattengraben, Schneidersmattengraben, Äußerer Blindlauigraben, Äußerer Fuhribach, Faulhaltenbach, Lauibach, Spißgraben, Josephgütligraben, Senggraben, Schäferwanggraben, Stockigraben, Sj)renggigraben, Holzschleif. Stiglisbach, Risbachrieseten *, Genieinenbodenwald, Hohthurm, Känelschluchtlaui*, Sytiwald, am Mettenberg, Suld- und Reichenbachgraben, Einzugsgebiet des Traubaches (Beitragserhöhung), Hornwald *, Buchholzkopf, Meienbergli, Kiiblisweidwald, Grytgraben*, Bachalp, Rote Fluh, Bösenbachgebiet, Bachgrabengebiet, Rufenenwäldchen, Endorfallmend, Goldbach-Schafberg, Farnli und Fuhrenschwand (Teilprojekt), 322,233.

Kohlgrube, Winkelgraben 3. Uri: 2 Projekte: Schattigenwald im" Gitschenthal, Zingelbergwald . .

22,200.

Übertrag

349,233. --

Beitrag aus der Bundeskasse.

Fr.

2,400. --

181,837. 20 12,000. -- 196,237. 20

co

Kostenbetrag.

'

Fr.

Übertrag

349,233. --

Beitrag aus der Bundeskasse.

Fr.

196,237. 20

4. Schwyz : 5 Projekte : Brand, Hirzenegg Korp. Egg, Hirzenegg-SchmatzernBlatteneggli, Strichwald, Mösliwald .

.

.

5. Nidwaiden: 1 Projekt: Rutschhalden am Lielibach 6. Glarus : 1 Projekt : Hochwart . .

. .

7. Freiburg : 2 Projekte : Le Revers du Plan du Mont, Pâturage du Pontet 8. Appenzell A.-Rh. : 2 Projekte : Fuchsacker, Gstaldenbachgebiet .

9. Appenzell I.-ßh. : 1 Projekt : Haggenweid 10. St. Gallen: 13 Projekte: Kapl, Bistrichberg , Kubelboden, Achslen, Burgtobel, Buchserberg, Rietbrunnen, Steffiloeh, Muttistobel, Passati *, Nidbergrüfe *, Oberweid, Neutoggenburg 11. Graubimden : 7 Projekte : Ochsenweid, Ellstein, Vischadonca, Pizokel *, Rheinsand unter d e r Rotelser Brücke, Platt'alva*, Urezza* . . . .

12. Tessin: 20 Projekte: Sopra Madrauo*, Cima dell' alpe Crestume e Sopra Fielo, Sopra Villa e Bedretto, Sasso del Burro e Bruglione*, Sopra F abitato di Robasacco, Dosso di Carena, Sertascia e Monti di Pieinorito, Tensa, Faura sopra T abitato di Cavergno, Cantone, Unterm Hocken etc.

Bawald, Sotto Talpe di Piandera*, Alpe di Monte, Germania dei Colmin, Falmoira, Tira l'occhio Piancone etc.*, Sopra i Monti di Usino, Cugnoli, Roccolo d' Induno 13. Waadt: 3 Projekte: Aux Gollettes, les Mossettes, Praizemavand . .

Total: 111 Projekte

26,608. 60 3,400. _ 2,000.

) -* 4,300. -- 3,383. 29 979. --

13,651. 84 1,700. --

16,426. 45

7,995. 69

39,581. 75

19,634. 28

126,480. -- 23,725. --

70,771.-- 11,862. 50

596,117. 09

327,635. 96

vw

i?ooo. -- 2,150. -- 2,095. -- 538. 45

^ *·

715

A u f f o r s t u n g e n und V e r b a u e . Die mit Beiträgen aus der Bundeskasse, zum kleinsten Teil aus der Hülfsmillion, ausgeführten 92 Aufforstungen und Verbaue von Wildbächen und Lawinen finden sich in Tabelle V zusammengestellt. Die Gesamtkosten dieser Arbeiten beliefen sich 1896 auf Fr. 269,043. 1.1 (1895 auf Fr. 289,984. 83) und die Beiträge an dieselben auf: Aus der Bundeskasse . . . Fr. 136,397. 99 Aus der Hülfsmillion .

70. 53 Zusammen

Fr. 136,468. 52

Von 13 Kantonen sind 111 neue Anmeldungen von Aufforstungen und Verbauen mit dem Gesuche um Aussetzung von Bundesbeiträgen eingegangen, deren Kosten Voranschläge den Betrag von Fr. 596,117. 09 erreichen. (Tabelle VI.)

Der in unserm vorjährigen Berichte hervorgehobene Übelstand.

daß es oft sehr schwierig halte, die an Bewilligungen von Beiträgen an Wildbachverbauungen geknüpften Bedingungen von Aufforstungen im betreffenden Einzugsgebiet durchzuführen, hat sich seither nicht gebessert und giebt uns immer noch zu bemühenden Verhandlungen mit den betreffenden Kantonen Veranlassung.

V e r s c h i e d e n e s . Eine in den Kastanienselven des Kantons Tessin sehr stark auftretende, durch Pilze veranlaßte, die Ernte bedeutend schmälernde Krankheit gab uns Veranlassung, durch unsere Gesandtschaft in Rom Erkundigungen über dieselbe einzuziehen, wobei es sich ergab, daß nach einem Berichte des Herrn Professors Cuboni, Direktor der pflanzenpathologischen Station am landwirtschaftlichen Museum in Rom, diese Krankheit auch die Kastanienselven in Italien in hohem Maße befalle. Der Pilz wird als Cylindrosporium castaneicolum, Basin, bezeichnet und die starke Verbreitung desselben dem außerordentlich nassen Jahrgang zugeschrieben, so daß bei Eintritt trockenerer Witterung der Pilz wieder seinen normalen Stand einnehmen werde.

Um das Interesse am Walde und namentlich an der Erhaltung der großen und schönen Bäumen mehr zu wecken, haben wir die Herausgabe eines schweizerischen Baumalbums an die Hand genommen, von welchem die 2 ersten Lieferungen bereits erschienen sind.

An der Landesausstellung in Genf haben wir uns sowohl au der Gruppe 41, Forstwesen, als an der Gruppe 45, Jagd und Fischerei, beteiligt, jedoch hors concours. Die dort ausgestellt gewesene Waldkarte der Schweiz im Maßstabe von l : 250,000 ist J

O

O

7

716

nunmehr im Handel. Verschiedene ausgestellt gewesene Gegenstände, nämlich die Zapfensammlung von in der Schweiz gewachsenen Koniferen und ein Lawinenrelief und ferner das Modell einer Drahtriese zum Holztransport, das in der Ausstellung nicht mehr Plate gefunden, haben wir der Forstschule am eidgenössischen Polytechnikum zum Geschenk gemacht.

Die Beobachtungen dei- jährlichen Veränderungen an Gletscherzungen für die naturforschend Gesellschaft wurden fortgesetzt und unsere Sammlungen von älteren Dokumenten über die Fischerei und Waldbannbriefen in Originalien oder Abschriften erheblich bereichert.

O

}

O

B. Jagd und Vogelschutz, a. Jagd.

Nach vorausgegangenen Unterhandlungen mit den betreffenden Kantonen haben wir unterm 14. August 1896 eine neue Verordnung über Abgrenzung der Bannbezirke für das Hochwild auf eine weitere fünfjährige Periode erlassen, da die vorausgegangene mit dem 1. September dos gleichen Jahres ablief. (Art. 15, Abs. 3, des Bundesgesetzes über Jagd und Vogelschutz vom 17. September 18750 Der Kanton Bern hat den guten Bezirk Kienthal-Suldthal unverändert beibehalten und denjenigen am Faulhorn teilweise neu begrenzt, die Bezirke Gifferhorn und Hohgant dagegen aufgehoben, unter Festsetzung jedoch einer Jagdzeit für dieselben von nur wenigen Tagen im September.

Der Kanton Luzern behielt mit einer unbedeutenden Grenzverlegung seinen Bezirk Schratten-Rothorn bei.

Der zusammenhängende schöne Bezirk Schloßberg-Titlis in den Gebieten der Kantone Uri und beider Unterwaiden konnte unverändert beibehalten werden, obwohl Obwalden anfänglich eine Trennung gewünscht.

Rine empfohlene Erweiterung zu besserer Abgrenzung des schweizerischen Bannbezirkes Grieselstock - Bisithal, hinüber auf Gebiet von Uri, beliebte letzterem Kanton nicht.

Unverändert blieben ferner die beiden vorzüglichen Bezirke Kärpfstock und Glärnisch des Kantons Glarus, während der Kanton Preiburg den Bann in dem für Hochgebirgswild wenig geeigneten Bezirk Moléson aufhob und nach dem früher schon im Bann gestandenen, vorzüglichen Gebiete des Brenleire zurückverlegte.

717 Die beiden Kantone Appenzell verblieben ohne Abänderung bei ihrem bisherigen Bezirk Säntis, wogegen der Kanton St. Gallen seinen ausgedehnten Bezirk an den Churfirsten an seiner westlichen Seite, bei Amden, reduzierte, um das verbleibende Gebiet um so scharfer gegen Jagdfrevel überwachen zu können.

Graubünden hielt an seinen 3 Bannbezirken Spadlatscha, Bernina und Traversina unverändert fest, obwohl dem Kanton an Stelle des letztern zu tief gelegenen und zu kleinen Bezirks die Bildung eines neuen oder doch Erweiterung des bestehenden empfohlen worden war.

Der Kanton Tessin hat seine frühern Bezirke verlassen und zwei neue abgegrenzt, von welchen der Bezirk Campo Tencia für Gemswild sich sehr eignet.

Der Kanton Waadt hat an den Diablerets und dem Muveran einen für Hochwild vorzüglich geeigneten Bannbezirk gebildet und ist zu wünschen, daß derselbe zu einem ständigen gemacht werde.

Der Kanton Wallis hat, ungeachtet unserer Empfehlung, die bisherigen zwei vorzüglichen Bezirke Arolla und Entremont beizubehalten, dieselben aufgehoben und dafür Gebiete des Mont Pleureur - Mont Blanc de Seillon und Mont Dolent-Col de Balme in Bann gesetzt. Über Bildung eines neuen zweckentsprechenden Bezirkes für denjenigen im Val dTlliez, der keine Gemsen und auch we'nig sonstiges Hochwild enthält und auf eine weite Strecke an Frankreich angrenzt, konnte leider kein Einverständnis erzielt werden.

Die Flächenausdehnung der Jagdbannbezirke vom 1. September 1896 an beträgt 1810 Hektaren gegenüber 1975 Hektaren vor diesem Zeitpunkte, die Anzahl der Wildhüter 35 gegenüber 40.

Die Frevelanzeigen beliefen sich 1896 auf 46 (1895 : 46). An Raubwild wurde in den Bannbezirken erlegt 1226 Stück (1895 : 971 Stück), wovon Haarwild 547 und Federwild 679 Stück.

Der Betrag der Besoldungen und Taggelder der Wildhüter belief sich 1896 auf Fr. 31,106. 37, die Unfallversicherung zu gunsten derselben auf Fr. 1003. 45, die zeitweise Aushülfe auf Fr. 739. 85. Die Gesamtausgaben für Wildhut, die der Ausrichtung des Bundesbeitrages zu Grunde liegt, belief sich auf Fr. 36,505. 35 (1895: 37,865. 70) und letzterer auf 1/3 dieser Summe oder Fr. 12,168. 46. (Tabelle VH.)

Bewilligungen zum Abschuß von Gemsen und zum Teil Murmeltieren, gemäß den Bestimmungen unserer diesfälligen Instruktion vom 13. September 1886, haben wir an die Kantone Bern, Bnndesblatt. 49. Jahrg. Bd. I.

49

Tabelle Vil.

Wildhut in den Jas*dbannbezirken im Jahre 1896.

Bannbeasix-ke.

K »v n ton.

Name.

per Bezirk.

km

Bern

Kosten der Wildhwt.

Thätigkeit der W ildhüter.

Grosse per Kanton.

2

km

z* M* m.

WildErlegte: Raubwild.

h iiter, UnfallFixe Bewaffnung Frevelderen Besoldungen versicherung und Federder Anzahl. anzeigen. Haaroder Betrag Ausrüstung.

wild.

wild.

der Taggelder. Wildhüter.

2

Fr.

Fr.

EntZulage schädigung für fUr Munition. Kleidung und Wohnung.

Fr.

Fr.

17.50

46.68

Schußprämien.

Zeitweilige Aushlllfe.

Verschiedenes.

Total.

Bundesbeitrug.

Leistungen der Kantone per km 8 Bannbezirksflache.

Fr.

Fr.

Fr.

1

Fr.

Fr.

Fr.

144.--

137. --

Fr.

a. Alte Bezirke.

1. Faulhorn . . .

2. Kienthal-Suldthal .

3. Gifferhorn . .

4 . Hohgant . . . .

-

.

.

- -

196

75 57 89

417

l!

l

5 5 '

2

240 8 16 16

65 21 30 4

10

2,000. 02

128. --

1.70

5,498.75

1,832. 92

15.24

.431.--

143. 67

6. Neue Bewirke.

Luzern Uri Obwalden . . . .

Nidwaiden . . . .

Schwyz Glarus . . . . .

1 . Faulhorn (teilweise abgeändert) . . . .

2 Kienthal-Suldthal

172 76 1 248

Schratten-Rothorn leeun"!

(62) 59

(unbedeutende Greuzver-

Schloßberg-Titlis (unver ändert) Grieselstock-Bisithal (un verändert) . . . .

i. Kärpfstoek (unverän Jert) , 2. Glärnisch (unverändt,rtl

Freiburg

195

92

{ ?

(62) 59

1

92

2

60

2

43

1

92

1 3

{i

144.--

36.--

55.-

10

6

300.--

7

4

440. --

20

14

750 --

31.20

15.--

39

16

760.--

54.05

15.--

4

300.--

49 56

2,030. 65 1,038. -

75.-- 37.50

43

585. 60

27.60

6 '

132 | 245 113

1 2,400.--

25 21

3.30

\

121

45.--

50.--

19.50

36.--

117.--

10.-- 19.50

23.65 19.30

42.30 12.--

63. 60.--

166.60

37.60

80.-- 80.--

440.--

146. 67

7.30 4.77

855.--

285.--

14.25

946. 05

315.35

22.--

310.--

103. 33

3.37

2,334. 10 1 1,193,63 1,246. 80

14.61

1

121

25

/

817.40

b. Neuer Bezirk.

Appenzell A.-Rh. . .

> Säntis (unverändert) .

Appenzell l.-Rh. . .

25

2. Traversina (unveräncjert) 3. Bernina (unveränden )

(189) 113

2

r 10 l

S t . Gallen . . . . Churfirsten (teilweise a: geändert) . . . .

Graubünden . . . . 1. Spadlatscha (unveräi dert) Tessin

101

101

Brenleire

1 1

15 (189) 113

41 11 1 108 56

«1 18

7

423. 20

25 9

750.--

125.--

20.70

864.--

37

21

2

3

2

41

51

3,600. --

2

5 12 , 14

5 2

1 3,800.-

7

5

| 2,196.-

11

\ . Pizzo Molare

154. 70

11.--

1,056. 20

352. 07

105. 62

8.50

69.50

124.--

952.--

317. 33

63.47

132.--

5,115.90

1,705. 30

31.--

3,860. 20

1,286. 73

35.74

454. 70

74. 10

207. 60

40. 50

19.70

180.--

2,376.-- [ 1,161.22

i 161 1 233 72

{ ?

1

2 5

110

6

8

28

72.05

1 1,035.60

1,107.65

110

43

3,599. 95

40.--

167.40

Diablerets-Muveran

~ -

b. Neuer Bezirk.

ii Wallis

347. 50

300.-

i

1

a. Alter Bezirk.

Rubly-Chaussy .

i

568. 90 26.50

b. Neue Bezirke.

j

12.16

a. Alte 1Bezirke.

{ J

Waadt

462. 10

1 1

36 | 121 85

84

84

4

149 86 55

( ! 290

2

~

14

1

10

1,233. 35

150.--

70.--

5.--

24.10

6.20

!

i

24.-

70.--

1 !

3,807. 35 1,786. 57

53. 06

1,076. 57

10. 95

r

1,552.35

a. Alte 1iezirke.

i Arolla . . . · 2 Entremoot .

3 Val d'Illiez . .

i

221.85

a. Alter Bezirk.

Moléson .

i |

203.--

' : : . : . : . ' !i

'

{ l

22 22 4

20 1 2,000.--

154. 90

2,185. 20

l i

b. Neue Bezirke.

l. Mont Pleureur et Mi )nt Blanc de Seillon .

2. Mont Dolent et Col de Balme . . . .

3. Val d'Illiez (unverät dert)

132 120 55

m , , / alte, auf i. 8 eptember aufgehobene une beibehaltene Bezirke iotal \ auf 1. Septem jer neubegrenzte und beit ehaltene Bezirke . .

1975 1810

1 307 \

2

1 !

1975 1810

40 35

--

i

!

9 12 4

| 46547

1 42. 50

2. --

1 1,000.--

> 679

1,044. 50

i 31,106.37

1003. 45

861.05

254. 93

935. 90

1394. 50

i

739. 85

209. 30 « 36,505. 35

12,168.46

19.03 !

i

718 Schwyz, Glarus, beide Appenzell, St. Gallen und Graubünden erteilt.

Gemsen wurden hierauf cirka 280 Stück erlegt. Zum Teil gab Wildschaden in Alpweiden und Bergwiesen Veranlassung zum Abschuß.

Zur Inspektion kamen die Jagdbannbezirke der Kantone Bern (Faulhorn), Schwyz (Grieselstock-Bisithal), Freiburg (Moleson), St. Gallen (Churfirsten), Appenzell (Säntis), Waadt (Rubly-ChaussyX Wallis (Arolla, Entremont und Val d'Illiez). Die Inspektoren erhielten zugleich den Auftrag, die von den Kantonen in Vorschlag gebrachten Abänderungen int Jagdbanne zu prüfen. Im Tessin kam nur einer der neu zu begrenzenden Bezirke, Pizzo Molare, zur Inspektion. Die erhaltenen Berichte samt Gutachten wurden den betreffenden Kantonen zur Kenntnisnahme und thunlichster Berücksichtigung übermittelt.

Der Stand des Wildes im Jahre 1896 war, ungeachtet des sehr schneereichen Winters 1895/96, der vielen, dem Wilde verderblichen Lawinen (Glarus verlor in Lawinen cirka 100 Stück) und des den Gemskitzen nachteiligen späten Frühlings, ein befriedigender, insbesondere derjenige der Gemsen. Rehe finden sich in den Bannbezirken hie und da ein, sogar im hochgelegenen Bezirk Bernina wurden 1896 2 Stück beobachtet. Der hohe Winterschnee und allein jagende Laufhunde waren diesem Wilde sehr verderblich.

Die Murmeltierkolonien in den Churfirsten, am Glärnisch, in der Schrattenfluh etc. gedeihen, auch mehrt sich dieses Wild an den meisten seiner natürlichen Standorte dermaßen, daß im Interesse der Alpweiden von Zeit zu Zeit Abschuß stattfinden muß.

Das Raubzeug hat sich in den meisten Bannbezirken vermindert, nur der Fuchs weiß sich noch mehr oder weniger zahlreich zu halten.

Von Krankheiten blieb das Wild voriges Jahr verschont.

Dem Frevel sind einige Bezirke noch ziemlich stark ausgesetzt und ist bei der meist großen Ausdehnung und mannigfaltigen Konfiguration derselben die Ermittlung der Frevler schwierig.

Zudem sind manche Gerichte in ihren Bußerkenntnissen immer noch viel zu nachsichtig.

Gegen eine Bestimmung im Dekret, das der Staatsrat des Kantons Waadt unterm 21. August über die Öffnung der Jagd pro 1896 erlassen und welche Bestimmung die Jagd auf veränderliche Hasen, Gebirgshühner und Raubtiere des Hochgebirges erst mit dem 7. September beginnen läßt, während das Bundesgesetz:

719 über Jagd und Vogelschutz vom 17. September 1875 in Art. 12 den Beginn' dieser Jagd auf den 1. September festsetzt, wurde Rekurs eingelegt. Die Rekurrenten stellten darauf ab, der 'Bundesrat möchte obiges Dekret dahin abändern, daß die Jagd auf bezeichnetes Wild auf die Zeit vom 1. September bis 12. Dezember 1896 verlegt werde.

Der Bundesrat hat den Rekurs unter Anführung der Erwägungen abgewiesen.

b. Vogelschutz.

Wir haben in unserm vorjährigen Geschäftsbericht einer internationalen Beratung der Vogelschutzfrage in Paris im Juni 1895 Erwähnung gethan, aus welcher der Entwurf einer Konvention hervorgegangen. Seither brachte Frankreich einige Abänderungen desselben in formeller Beziehung in Vorschlag und ersuchte um Prüfung derselben und des Entwurfes. Wir haben hierauf, den 2. Dezember 1896, beschlossen: 1. Sämtliche Bestimmungen des Konventionsentwurfes, welche den Schutz der nützlichen Vögel betreffen, mit den von Frankreich in Vorschlag gebrachten redaktionellen Abänderungen anzunehmen, dagegen bezüglich der Bestimmungen, welche die allgemeine Jagd betreffen, vorzuschlagen : Daß in Art. 5 des Entwurfes das Verbot der Erlegung und des Verkaufes und Feilbietens (la mise en vente) sich nur auf die im Verzeichnis (Nr. 1) aufgeführten nützlichen Vögel beschränke und nicht auf sämtliche Vögel ausdehne ; dagegen aber in Absatz 3 des gleichen Artikels die Ein- und Durchfuhr von nützlichen Vögeln definitiv und für alle Vertragsstaaten bindend verboten werde.

2. Frankreich die Bereitwilligkeit zu erklären, eine weitere internationale Konferenz zur Ausarbeitung eines revidierten Entwurfes in oberwähntem Sinne zu beschicken.

Beschwerden des Tierschutzvereins Bern über öffentlichen Verkauf von nützlichen, unter dem Schütze des Bundes stehenden Vögeln in Lugano gaben uns Veranlassung, die Regierung dortigen Kantons hierüber zur Vernehmlassung einzuladen. Unterm 10. Dezember 1896 waren wir im Falle, genanntem Verein erwidern zu können, daß die Regierung ihren Statthalter in Lugano eingeladen habe, dafür besorgt zu sein, daß die Bestimmungen über den Schutz der nützlichen Vögel im betreffenden Bundesgesetz vom 17. September 1875 strengstens gehandhabt werde. Eine gleiche Einladung werde auch an alle ändern Staatsbeamten ergehen, welche

720

mit der Aufsicht über die Jagd betraut seien, und dies durch eine besondere Bekanntmachung, die seither auch erschienen ist.

Auf den Wunsch des Kantons Tessin um Verbot der Einfuhr der zu schützenden Vögel in die Schweiz ist erwidert worden, daß dieser Anregung bereits im Jahre 1885 zuvorgekommen worden sei, indem damals schon das schweizerische Zolldepartement auf Wunsch des betreffenden eidgenössischen Departements diesbezügliche Verfügung erlassen.

Damit die Zollbeamten die nützlichen Vögel kennen lernen können, seien ihnen kolorierte Vogelbilderwerke zugestellt worden.

Ferner konnte dem Tierschutzverein mitgeteilt werden, daß die Grenzzollwacht im Tessin schon seit Jahren mit der Überwachung der Beobachtung des Bundesgesetzes über Jagd und Vogelschutz in den Grenzgebieten beauftragt sei und ihrer diesbezüglichen Obliegenheit bestens nachkomme.

Die Beobachtungen auf den schweizerischen Vogelstationen sind auch 1896 fortgesetzt worden, aber leider haben wir von den Redaktoren des Vogelkataloges, ungeachtet wiederholter Mahnungen, das Material zu einer 3. Lieferung noch immer nicht erhalten können. Wir werden trachten, im Laufe des Jahres 1897 die Angelegenheit zu einer befriedigenden Erledigung zu bringen.

C. Fischerei.

G e s e t z g e b u n g . Es wurden von uns im Laufe des Jahres 1896 genehmigt die vom Kanton Appenzell A.-Rh. eingesandte kantonale Vollziehungsverordnung vom 12. Mai 1896 zum Bundesgesetz über die Fischerei, unter der Bedingung einer Abänderung im Strafmaß und ferner die revidierte Vollziehungsverordnung des Kantons St. Gallen unter Anbringung einiger Bemerkungen.

Luzern hat unterm 18. September 1896 eine Dienstanleitung für die Polizeibediensteten des Kantons betreffend die Fischereipolizei erlassen.

Einem von der Regierung Graubündens namens der Gemeinde Samaden eingereichten Gesuche um Genehmigung eines Verbotes des Fischfanges mit Netzen in den dortigen Gewässern wurde entsprochen.

Den Fischereiberechtigten des Silsersees (Graubünden) wurde unterm 17. Juli 1896, in Anwendung: des letzten Absatzes von Art. 4 des Bundesgesetzes über die Fischerei und gestützt auf ein

721

Gutachten des Herrn Fischereiexperten Dr. Heuscher in Zürich, provisorisch und auf Zusehen hin gestattet, je ein Netz von 21 Millimeter Sackmaschenweite zum Fischfang zu verwenden, unter gewissen Bedingungen.

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau legte uns unterm 11. Mai die Frage vor, ob Art. 5, Ziffer 5, des Bundesgesetzes über die Fischerei so zu interpretieren sei, daß das Angeln in den Schonzeiten überhaupt und unbedingt verboten sei. Wir erwiderten hierauf, daß nach den Bestimmungen des Bundesgesetzes während den Schonzeiten nur der Fang derjenigen Fischarten verboten sei, für welche die Schonzeit festgesetzt wurde, nicht aber für andere Fische. So sei z. B. der Äschenfang während der Schonzeit der Forelle nicht verboten und umgekehrt. Werden hierbei Fische mitgefangen, die in Schonung stehen, so seien dieselben, sowie allfällig gefangene untermäßige Fische sofort wieder ins Wasser zu setzen.

Auf eingegangene Gesuche hin bewilligten wir den Fang auf Hechte während der Frühlingsschonzeit ausnahmsweise und unter gewissen Bedingungen im Hallwyler-, Baldegger-, Zuger- und Wallensee.

Nachdem sich die früher unbeschränkte Anwendung der Lachsgarnfalle der natürlichen und künstlichen Vermehrung des Lachses als höchst nachteilig erwiesen, sind die Konventionsstaaten, die Schweiz, Baden und Elsaß-Lothringen übereingekommen, den Gebrauch dieser Falle im Rhein und seinen Zuflüssen von Basel an aufwärts ausschließlich nur von und mit dem 20. November bis 1. Januar, von Basel an abwärts nur von und mit dem 15. November bis l. Januar zu gestatten und haben die diesfalls nötigen Bekanntmachungen erlassen.

Das Gesuch eines Fischers in Laufenburg um Bewilligung der Anwendung der Lachsgarnfalle im Gebiete der Stanggarnfischerei Laufenburg vom 6. November bis und mit 31. Dezember wurde abweisend beschieden, da die Schweiz nicht einseitige Ausnahmen von dem stattgefundenen Abkommen treffen könne und fragliche Pachtstrecke nicht nur schweizerisches, sondern auch Gebiet des Großherzogtum Badens umfasse.

-»."·eaajB^ Den 29. Juni 1896 traten die Bevollmächtigten der Bodenseeufer-Staaten in Romanshorn zu der jährlich stattfindenden Sitzung und Beratung der Fischerei in diesem See zusammen. Über die Verhandlungen enthält das betreffende gedruckte Protokoll das Nähere.

722 Die schon vor längerer Zeit in Behandlung gezogene Revision einiger Bestimmungen der Fischereiübereinkunft mit -Frankreich gelangte noch zu keinem Abschluß. Unterdessen wurden bezüglich der Schonzeit der Fera, im Einverständnis mit Frankreich, provisorische Verfügungen getroffen, Im Einverständnis mit Italien wurde die Schonzeit für die in den Langensee seiner Zeit ausgesetzten Felchen auf die Zeit vom 15. Dezember bis 15. Februar festgesetzt.

Dem von uns wiederholt schon geäußerten Wunsche, es möchte bei den Fabriken in Creva ob Luino ein Fischsteg und bei der Wehre im Tessin von Villoresi zu dem bestehenden noch ein zweiter erstellt werden, zur Ermöglichung des Aufstiegs der Fische, namentlich der Aale, der Forelle und des Maifisches, hat Italien noch immer nicht entsprochen.

F i s c h e r e i a u f s i c h t . Der Kanton Freiburg hat eine wesentliche Änderung in der Organisation seines Fischereiwesens vorgenommen, indem er den Kanton, statt wie bisher in 8, in 47 Distrikte eingeteilt und dagegen die Entschädigung der Fischereiaufseher wesentlich reduziert hat. Eine nähere Prüfung des betreffenden Dekretes hat noch nicht stattgefunden.

Der Kanton Wallis ist mit seiner Organisation des Fischereiwesens noch immer im Rückstande ; 1896 besaß derselbe nur. noch 2 Aufseher.

Die Anzahl der Fischereiaufseher in der ganzen Schweiz beläuft sich jetzt auf 195 (1895: 134) und deren Besoldung, Tagund Fahrgelder auf Fr. 59,294. 02 (1895 : Fr. 52,283. 71). Der Bund leistete an diese kantonalen Ausgaben einen Beitrag von Fr. 29,647. 02.

Auch im verflossenen Jahr wurde der Ferafang im Genfersee, während der Laichzeit dieses Fisches, auf gemeinschaftliche Kosten der Schweiz und Frankreich vermittelst eines Naphthabootes überwacht.

Der Fischerei schädliche Tiere wurden 1896 erlegt : 133 Fischotter, 135 Fischreiher, 167 Krähen.

Zusammen 435 Stück (1895: 380 Stück).

Die hierfür seitens der Kantone ausgerichteten Schußgelder beliefen sich auf Fr. 4,269. 50 und der Bundesbeitrag an dieselben auf Fr. 2,021. 85.

723

S c l i o n r e v i e r e . (Tabelle VIII.J Tessin hat auf gestellte Gesuche hin zur Hebung des Fischstandes im gesamten Lauf der Verzasca bis zum Langensee und in allen ihren Zuflüssen den Fischfang verboten, mit einziger Ausnahme desjenigen mit der Angelrute.

Ein gleiches Verbot wurde auch erlassen bezüglich derjenigen Strecke des Tessin und dessen Zuflüssen, welche zwischen RoncoBedretto und dem Ticinello von Chironico liegt.

Beide Maßnahmen erhielten die bundesrätliche Genehmigung.

Der Kanton Freiburg hat seine bisherigen Schonreviere aufgehoben und dagegen sämtliche Gewässer verpachtet.

F i s c h s t e g e . Solche Vorrichtungen zur Brrnöglichung des Durchzuges der Fische wurden 1896 an der Aareschwelle bei Bern und bei der Papierfabrik Perlen erstellt.

Im Einverständnis mit dem Kanton Glarus wurde der Fabrik Jenni an der Ziegelbrücke der Bau eines Steges vom Linthkanal nach der kleinen Linth unter der Bedingung erlassen, daß in letztere jährlich einige Tausend Forellenbrut eingesetzt werden.

V e r u n r e i n i g u n g von G e w ä s s e r n . Der Kanton Bern hat unterm 4. Mai 1896 ein specielles Verbot der Verunreinigung des in die Ilfis ausmündenden Gewerbekanals in Langnau erlassen.

Verunreinigungen geringerer Wichtigkeit in der Birs und Birsig (Kanton Baselland) veranlaßten uns zu Aufträgen an unsern Experten in Sache, Herrn Apotheker Dr. Nienhaus.

F i s c h z u c h t . Die Anzahl der Brutanstalten belief sich Ende 1895/96 auf 121 (gegen 114 im Vorjahr) mit einer Fläche der Eierunterlagen von, 428.73 m 2 und 174 Stück Brutgläser. Es sind hierbei 20 Kantone vertreten.

Nach [der in Tabelle IX gegebenen Übersicht über das Betriebsjahr 1895/96 wurden im ganzen 27,125,200 Eier eingelegt und daraus 22,065,300 Fischchen gewonnen. Von letztern wurden unter amtlicher Kontrolle in öffentliche schweizerische Gewässer 21,782,300 ausgesetzt. Die erbrüteten Fischchen stellen sich nach Fischarten wie folgt zusammen :

Tabelle Vili.

Stand der Schonreviere auf Ende 1896.

Seen

Kanton

Bcm

.

Zu Seite 723.

Flüsse und Buche

üferlänge

Fläche

Flußlänge

Fläche

Total Fläche per Kanton

km.

ha.

km.

ha.

ha.

286.00

131.00

Bezeichnung des Schongebietes

.

.

.

1. Lütschine .

2. Aare, von der Hunzikenbrücke bis zum Thalmattenfahr bei Niederruntigen, mit Ausnahme des Schwellenmättelistückes bei Bern .

.

39.00

3. Allaine, von Charmoille bis Pruutrut

10.50

4. Baichenberg im Sempachersee, cirka

Glarus . . . . .

5. Eleinlinthli bei Näfels, von dessen Ursprung bis zum Fabriketablissement d e s Herrn Örtly-Jenny . . . .

2.10

6. Bodenwaldbach, von der Rothausbrücke in Mollis aufwärts bis zu seinem Ursprung, nebst Zuflüssen, inbegrifien das sogenannte Trümpibächli in Mollis . .

200.00 2.10

63.00

63.00

T>

0.68

T)

TI

2.30

0.69

TI

TI

0.50

0.12

·n

n

6.60

1.98

·n

T)

1.00

0.80

·n

T)

3.72

8. Krauchbach, von seinem Ursprung bis zur Sernft, nebst Zuflüssen .

.

9. Niedernbach samt Auerbach bei Schwanden . . .

Waadt

10. Verzasca bis zum Langensee, Zuflüsse Inbegriffen 11. Tesain, Strecke zwischen Ronco-Bedretto und Ticinello in Chironico. nebst Zuflüssen

304.00

134.90

318.00

145.00

37.00

17.io

8.00

8.00

T)

T)

7.00

4.20

»i

n

3.00

1.50

n

n

5.00

1.00

0.25

0.07

·n

TI

I

TI

n

1

3.00

3.00

TI

Ti

I

2.50

1.26

T)

11

I

9.60

7.00

n

n

1

6.00

3.00

n

n

1

5.00

2.50

7)

TI

1

34.00

39.20

39.20

ti

TI

1

1090.25

704.64

771.64

> 279.90

. . . .

13. Grande-Bau, auf Gebiet der Gemeinde Ormont-dessus 14. Orbe, in La Vallée, von der Brücke ,,des Moulins" unterhalb Sentier bis zur Einmündung des By-Blanc 15. Orbe in Vallorbes, zwischen dem Wehr ,,des Moulins" und dem Wehr -Grandes Forges" 16. Baulmine, von der Quelle bis zur Brücke ,,la Tuilerie" 17. Teich ,,derrière la cour de Bonvillars" und Abfluß bis zur Brücke-der Gemeindestraße von Champagne 18 See Ter in La Vallée 19. Venoge auf Gebiet der Gemeinde Penthalaz

I z u c h t vorbehalten.

Gebrauch der Rute vom Ufer aus gestattet.

Absolute Schonung.

T>

7. Rietenmattbach und Guüsbach, von deren Ursprung

1 Tcssin

zum Fischfang zum ( Bewilligung Zwecke der kunstlichen Fisch333.10

Luzsvn

Bemerkungen

0.50

Absolute Schonung.

52.62

4.00

. . .

Gebrauch der Angelrute'gestattet.

20. Venoge, von der Usine Clément in Cuarnens, bis zum 21 Cerjaulaz .

· 22. Nozon, vom Fall sous Croy bis zur Brücke beim 23. Veyron , von seiner Mündung bis zur Brücke von Neuenburg . . . .

Total

0.50

67.00

Tabelle IX.

Zürich

5 1,410,000 205,000

Seeforelle. Fluß- und Bachforelle.

(Trutta (Trutta lacnstris L/ fario L.)

LL ri*!* s--i

M

M,

Schwyz Obwalden . . . .

Glarus . . .

Zug . . .

1

60,000 219,200 110,000 1,115,700 17,800 124,000 46,000 10,000 95,000 1,000 30,500 35,000 30,000

3

112,000

Freiburg . . . .

5

355,600

Solothurn

6

259,500 135,500

Bern . . .

Luzern . . .

21 4

. . . .

1 1

Basel-Stadt . . . .

3

Basel-Landschaft . .

Schaffhausen . . .

8 1

S t . Gallen

. . . .

Graubünden . . .

Âargau . . .

200,000 16,000

108,000 707,000

70,000 10,000

615,900

Tessin

. . .

8

Waadt Wallis . . . . .

11

Neueuburg . . . .

1

Total

220,000

15,000

1

Bachsaihling.

X Rötel.

Total.

8,000

8,000

8,800 5,000 50,000

15,000

8,000

597,500 572,000 1,022,100

295,000 320,000 187,600 60,000

9,000

533,300 121,000

787,000

2,900,000

117,000

3,779,000 100,000

4,772,100 3,981,000

10,500

118,400 23,600 30,000

55,800 1

1,000

14,400 1,100,000 2,418,500 14,468,000

15,000

58,000

40,000

665,000

65,000

178,400

3,800

1,500,000 504,000

28,000 7,500

938,600 1,000

1,002,000

1,600

12,000

5,000

9,300 525,100

812,400

6,000 298,400 27,000 96,300 392,400 63,900

5,000

40,000

7,000

419,500

568,700 96.000

2,340,000 3,265,000

3,833,000 3,429,700

4,800 40,000

9,000

55,000

395,500

3,000

12,000

843,400 40,000 55,100

40,000 55,100 266,300 1,315,600 3,273,800

189,400

105,600 6,800

291,500 16,000

56,400

68,600 58,000 2,075,200 220,200 431,500 468,900 956,000

240,000 272,000 172,000

21,300

46,300

1,000

8,800

990,600 1,767,100 11,608,000

12,000

Summa der unter amtlicher Kontrolle in oflcnlüche Gewässer

ausgesetzten Fischchen.

1,969,100 2,438,100 747,800

45,000 16,500

Total.

3,320,700

2,240,000 650,000

12,000

93,500 196,900 48,000

42,100

2,500 27,125,200 2,696,500

!

Äsche BachRötel.

Hecht Felchen.

saibliug.

(Salmo sal- (Thymallus (Esoi (Coregonus.) lacius L.)

X velinus L.) vnlgaris Nils.)

Eötel.

220,200

60,000

25,000

Salmo Quinnat.

19,500 9,500

171,400

80,100 70,300

Salmo Namay cush.

174,000

200,700 986,900 13,000 44,700 9,600 800 85,000

109,000

995,000

18,000

60,000

i

35,000 90,000

503,500

80,100

121 3,056,900 344,000 1,560,900 3,992,900

152,000

Fluß- und i 1 Seeforelle. Bachforelle g>^2 (Trutta (Trutta ·si'ö« lacustris L.] fario L.) S?s a« M !

379,600 299,500

40,000

10,000

Lachsbastard.

65,000 2,377,500

2,500

1,200,000

1,035,000

Lachs.

(Trutta salar L.)

4,364,200 1,259,000 2,524,300 173,500 2,786,000 15,900 1,011,000 80,500

2,250,000 700,000 2,580,000 900,000 50,000

343,000 20,000

949,000

355,400

1,000

460,400 80,000

4

Äsche.

Hecht.

Rötel Felchen.

(Salmo sal- (Thymallus (Esoi (Coregonus.)

vnlgaris veiinus L.)

lacius L.)

Nils.)

4,400

252,000 50,000 7,500 360,000 34,000 111,000

60,300

4 21

Salmo Quinnat*

21,000 10,000

20,000

59,000

12

Salmo Namay cush.

Bachsaibling.

(Salmo fontinalis.)

Lachsbastard.

Lochleventrout.

(Trutta levenonsis.)

Lachs (Trutta salar L.)

Bachsaihling.

(Salmo fontinalis.)

Kantone.

Zu Seite 723.

Ausgesetzte Fisclidien.

Eingesetzte Eier.

Lochleventro (Tratta levenensis.

Anzahl der Anstalten.

Leistungen der schweizerischen Fischbrutanstalten während der Brutperiode 1895/96.

3,320,700 1,955,000 2.i3S,100 747,800 66,000 58,000 2,075.200 181,900 191,800 377,500 445,900 956,000 355,000

Brutflache.

Eierunterlagen m*.

Brutgläser.

Stück.

42.15

4

83.35

13

21.25

30 !

2.00

10

1.20

4

0.50

32.90 23.20 5.87

21 1 2

12.20 6.ST 2160

3 |

24.42

8 ' _ j

102,000 3,832,000

40.25

33

3,429,700

6.00

30

395..500 759,100

18.61

2.70

58.ee

40,000 55,100

19.oo

1,600 22,065,300 21.782,300

428.73

»!

6.00

174

724

a. I n l ä n d i s c h e A r t e n : Lachse Lachsbastarde Seeforellen Fluß- und Bachforellen Röteli (Saiblinge) Äschen Felchen Hechte

Stück.

2,696,500 266,300 1,315,600 3,273,800 990,600 1,767,100 11,608,000 12,000

Stück.

°

21,929,900 b. A u s l ä n d i s c h e A r t e n : Regenbogenforellen Lochleventrout (Trutta levenensis) .

Bachsaiblinge (Salmo fontinalis) . .

,, X Rötel Salmo Quinnat ,, Namaycush

.

.

56,400 21,300 8,800 1,600 1,000 46,300 135,400 22,065,300

Der Bundesbeitrag an die in öffentliche schweizerische Gewässer ausgesetzten Fischchen belief sich auf Fr. 21,461 gegenüber Fr. 18,455 im Vorjahr.

Laut Bericht der schweizerischen Gesandtschaft in Washington kamen die an die Regierung der Vereinigten Staaten übersandten 50,000 Forelleneier aus dem Genfersee ,,in ganz ungewöhnlich gutem Zustande"1 dorten an.

Der Kanton Waadt hat den früher fischlosen See von Rettau,, ob dem Col du Pillon, im Thaïe des Ormonts mit Schleien besetzt.

Gemeinden des Bleniothales im Kanton Tessin haben unterm 9. Januar 1896 Beschwerde geführt über Erstellung einer Wehre im ßrenno durch eine anonyme Gesellschaft für elektrische Beleuchtung in Biasca, welche den freien Aufstieg der Fische hindere.

Es wurden hierauf durch die Regierung Tessins die erforderlichen Maßnahmen getroffen, diesem Übelstande durch angemessene Vorkehrungen bei der Wehre zu begegnen.

Vom schweizerischen Fischereiverein haben wir über Verwendung des ihm verabfolgten Bundesbeitrages von Fr. 3000 pro 1896 noch keinen Bericht erhalten.

725

XIII. Auswanderung.

A. Administrative Sektion.

I. Allgemeines.

1. Wir beginnen mit einer Übersicht der von den patentierten schweizerischen Auswanderungsagenturen im Berichtsjahre nach überseeischen Staaten beförderten Schweizerbürger und in der Schweiz niedergelassenen Ausländer ; in Rubrik 3 wird die Summe der den Agenten übergebenen und den Auswanderern des Jahres 1896 auszubezahlenden Beträge aufgeführt.

Zahl Betrag der den Kantone.

der Agenten einbezahlten Auswanderer.

Wechselsummen.

Fr. Cts.

Zürich 437 44,411. 35 Bern .

637 55,009. 40 Luzern 52 11,084. -- Uri 22 477. 50 Schwyz 43 3,794. 30 Unterwaiden ob dem Wald . .

25 13,312. 30 11,386. 50 Unterwaiden nid dem Wald . .

7 3,190. -- Glarus 62 225. 20 Zug 9 Freiburg 44 6,716. 50 Solothurn 80 33,914. 05 Baselstadt 257 11,315. -- Basellandschaft 67 8,437. -- Schaffhausen 64 4,918. 20 Appenzell A.-Rh 57 370. -- Appenzell I.-Rh 4 33,538. 85 St. Gallen 244 12,533. -- Graubünden 101 12,343. -- Aargau 128 7,166. 35 Thurgau · . .

71 Tessin 353 448. 60 Waadt 106 34,500. -- Wallis 210 1,697. 30 Neuenburg 136 355. -- Genf 114 Total 3330 311,143. 40

726 Im Berichtsjahre ist die Auswanderung aus der Schweiz wieder ganz bedeutend zurückgegangen; die Zahl der Auswanderer beträgt 938 weniger als im Vorjahre und steht um 3473 unter dem Durchschnitt der voraufgegangenen 10 Jahre. Sie war seit dem Jahr 1878 nie so gering. Denselben Ursachen, welche den Rückgang in den letzten Jahren bewirkt haben, ist die Abnahme im Berichtsjahre zuzuschreiben. Es sind die Verhältnisse in den Vereinigten Staaten, die Nachwirkungen der im Herbst 1893 daselbst ausgebrochenen Krisis auf Handel, Landwirtschaft und Industrie,
Eine Zunahme der Auswanderung weisen einzig auf dio Kantone Nidwaiden, Appenzell I.-Rh., St. Gallen und Tessin, eine be·deutende Abnahme die Kantone Zürich, Bern, Schwyz, Zug, Glarus, .Basellandschaft, Schaffhausen, Aargau, Waadt und Genf. Die Abnahme im ganzen gegenüber dem Jahre 1895 beträgt 22°/o.

Von den 1,14 %o (gegen 1,4 %o im Jahre 1895) der Gesamtbevölkerung der Schweiz repräsentierenden Auswanderern des Jahres 1896 waren 1956 Kantonsburger, 485 Schweizerbürger anderer Kantone und 889 in der Schweiz wohnhaft gewesene Ausländer. Größer als die Zahl der Auswanderer aus der Schweiz war die Zahl der aus dem Auslande behufs Abschlusses eines Reisevertrages in die Schweiz gekommenen und von den schweizerischen Agenturen beförderten Personen; sie betrug 4942.

Unter den Auswanderern des Jahres 1896 befand sieh eine Anzahl von Personen, die bereits früher in einem überseeischen Staate gewohnt hatten und nur zu kürzerem oder längerem Besuch in
die Schweiz gekommen waren. Dagegen figurieren in der Auswanderungsstatistik eine Anzahl schweizerischer Auswanderer nicht, weil sie sich entweder der Vermittlung einer schweizerischen Agentur nicht bedient haben oder weil eine solche sie in ihren Büchern

727 ·darum nicht eingetragen, weil sie die Beförderung nach Art. 11 des Auswanderungsgesetzes nicht hätte übernehmen dürfen.

Dem Berufe nach befaßten sich die meisten Auswanderer mit Landwirtschaft oder einem damit im Zusammenhang stehenden Gewerbe.

Die Einschiffung der aus der Schweiz beförderten Personen fand über folgende Häfen statt: Hamburg (9), Bremen (26), Amsterdam (2), Rotterdam (11), Antwerpen (455), London (9), Southampton (386), Boulogne s. M. (14), Havre (2047), Cherbourg (5), St. Nazaire (1), La Palliée (La Rochelle) (30), Bordeaux (25), Barcelona (1), Marseille (248), Genua (59), Neapel (2).

Von der Summe von Fr. 311,143. 40, welche den Agenturen eingezahlt worden und den Auswanderern am Bestimmungsorte wieder auszurichten war, waren Fr. 307,285. 40 in den Vereinigten Staaten und Fr. 3858 in Buenos Aires auszuzahlen.

Es ist uns bekannt, daß diese Summen keineswegs das gesamte Vermögen repräsentieren, welches die Auswanderer im Berichtsjahre nach ihrer neuen Heimat gebracht haben. Ein ansehnlicher Teil von Wertsachen ist durch die Post befördert worden und für einen noch größern Betrag sind bei Banken Wechsel gekauft worden. Es muß diese Thatsache insbesondere mit Rücksicht auf gewisse Bestimmungen der Einwanderungsgesetze der Vereinigten Staaten betont werden.

Bedeutende Summen repräsentieren auch die Preise, die die Auswanderer jährlich für ihre Überfahrt bezahlen. Es ist im Berichtsjahre in Erfahrung gebracht worden, daß infolge Vereinbarungen zwischen verschiedenen Schiffsgesellschaften schweizerische Auswanderer für ihre Überfahrt nach Amerika höhere Preise bezahlt haben als Ausländer, die von unsern Agenturen befördert worden sind, sich aber, ohne daß ihnen eine Preisreduktion gewährt worden wäre, an eine ihrem Wohnort näher gelegene Schiffsgesellschaft gewendet hätten. So mannigfach, wie wir bereits früher angedeutet haben, die Übelstände auf diesem Gebiete auch sind, so rechtfertigen sie nach unserm Dafürhalten eine Intervention der Behörden nicht.

Schließlich sei hier noch erwähnt, daß wir auch im Berichtsjahre häufig in den Fall kamen, Nachforschungen nach in früheren Jahren ausgewanderten Personen zu veranstalten, und ihren Verwandten und Freunden, die deshalb an uns gelangt waren, mit Hülfe der Gesandtschaften und Konsulate in den überseeischen Staaten einen Dienst erweisen konnten.

728 II. Agenten, Unteragenten und Kautionen.

1. Im Berichtsjahre ist sich die Zahl der Hauptagenturen gleich geblieben. Es bestehen gegenwärtig in der Schweiz 9 Hauptagenturen und ein zum Verkauf von Passagebilletten autorisiertes Geschäft. Davon befinden sich 5 in Basel, je l in Zürich, Biel, Bodio, Giubiasco und Chiasso. Änderungen im Bestand der Firmainhaber sind folgende angezeigt worden : In die Firma Rommel & Cie. ist an Stelle des verstorbenen Hrn. Philipp Rommel Frl.

Marie Schönberger und in die Firma Danzas & Cie. als Gesellschafter Herr Gustav Ammaun in Zürich getreten. Von letzterer bereits im Jahre 1895 eingetretenen Veränderung ist uns entgegen Art. 2 des Auswanderungsgesetzes erst kürzlich Kenntnis gegeben worden.

2. Von den zu Ende des Jahres 1895 im Dienst der Agenturen stehenden Unteragenten sind im Berichtsjahre 27 ausgetreten und l gestorben; 31 sind neu angestellt worden. Ihre Zahl beträgt daher 153. An Gebühren für die Genehmigung der Anstellung von Unteragenten, die Veröffentlichung der Entlassung und des Domizilwechsels von solchen wurden Fr. 1090 eingenommen.

Es kommt bedauerlicherweise immer noch vor, daß die Agenturen ihre Unteragenten so häufig wechseln. Es ist klar, daß das vom Gesetze aufgestellte Requisit der Vertrautheit mit dem Auswanderungsgeschäfte, das von Rechts wegen der Unteragent schon bei seiner Anstellung besitzen sollte, thatsächlich erst nach längerer Zeit von ihm erworben wird. Daß die Agenturen diese Anschauungselbst hegen, geht schon daraus hervor, daß sie fehlbare Unteragenten dadurch zu entschuldigen suchen, dieselben seien mit den Anforderungen des Gesetzes noch nicht genügend vertraut.

Trotz der Abnahme der Auswanderung beabsichtigten zwei Personen im Kanton Tessin, eine weitere Agentur KU gründen.

Da sie aber Bürger von Staaten waren, in denen Ausländern nicht gestattet ist, sich mit Auswanderungsgeschäften zu befassen, wurde ihnen erwidert, daß ihnen das Patent zum Betrieb einer Auswanderungsagentur in der Schweiz nicht erteilt werden könne.

Zu Ende des Jahres 1895 betrug die Gesamtsumme der von den Agenturen bei der eidgenössischen Wertschriftenverwaltung deponierten Kautionen Fr. 1,066,400, zu Ende des Berichtsjahres noch Fr. 988,000. Zurückgezogen wurden Fr. 175,900 und hinterlegt Fr. 97,500.

Dem Hrn. Wirth-Herzog in Aarau, dessen Agentur auf Ende 1895 eingegangen, wurde der Rest der in seinem Kautionsdepot

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verbliebenen Summe, nachdem während eines Jahres keine Ansprüche gegen seine Agentur, erhoben worden waren, herausgegeben.

Im Berichtsjahre wurde bei einer Anzahl Agenturen und Unteragenturen eine Inspektion vorgenommen, anläßlich welcher bei mehreren Unteragenten mit dem Gesetz im Widerspruch stehende Verhältnisse konstatiert wurden. So fehlte noch bei einigen Unteragenten die in Art. 9 des Gesetzes vorgeschriebene Kontrolle über die Vertragsabschlüsse 5 andrerorts besaßen Unteragenten weder Exemplare des Gesetzes noch der auf Grund desselben erlassenen Weisungen der Vollziehungsbehörde. Bin Unteragent verwendete noch die außer Kraft gesetzten Vertragsformulare, statt des von uns aufgestellten und seit 1. März 1895 einzig zulässigen Formulars. Einige Unteragenten schienen bloß autorisierte Zuweiser zu sein, d. h. einzig die Aufgabe zu haben, die Haupt.agentur auf Auswanderungslustige aufmerksam zu machen. Eine Agentur hatte es zu wiederholten Malen unterlassen, Unteragenten, ·die aus ihrem Dienst getreten waren, abzumelden, was ebenfalls durch die Inspektion entdeckt wurde.

Noch mögen hier die einigen Agenten anläßlich gewisser Vorkommnisse oder Anfragen erteilten Bescheide mitgeteilt werden.

1. Vertreter einer Agentur können nicht eine Firma, eine "Gesellschaft sein, sondern nur bestimmte, konkrete Personen, ebenso wie auch das Patent nur solchen Personen und nicht einer Gesellschaft erteilt wird.

2. Einer Agentur, welche angefragt hatte, ob ein Familienvater, der Frau und Kinder später nachkommen lassen wolle, befördert werden dürfe, wenn die Frau die Einwilligung dazu erteile, wurde erwidert,' daß die Einwilligung der Ehefrau nicht nötig, die der zuständigen Armenbehörde aber unbedingt erforderlich sei.

3. Unteragenten einer Agentur dürfen nicht im Dienste einer ändern stehen. Nach Art. 7 des Gesetzes sind die Agenten für die Geschäftsführung ihrer Unteragenten verantwortlich, und es kann nicht angehen, daß sie für Geschäfte, die ihre Unteragenten auf Rechnung anderer besorgt haben, die Verantwortung tragen.

Der Bundesrat genehmigt die Anstellung eines Bürgers als Unteragenten einer bestimmten Agentur, nicht als Unteragent im allgemeinen, dem es freistünde, heute für diese und morgen für jene Agentur zu arbeiten.

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4. In Erinnerung gebracht werden mußte, daß die Auswan derungsverträge schriftlich abgefaßt sein müssen, den Auswanderern ein Doppel des Vertrages übergeben werden muß und daß beide Doppel indentiseli sein müssen. Es folgt hieraus auch, daß die Ersetzung des dem Auswanderer zu übergebenden Doppels durch eine Bescheinigung des Empfangs der Accordsumme unzulässig ist.

III. Anstände im Auswandererverkehr.

Trotzdem daß die Auswanderung im Berichtsjahre im Vergleich zu frühern nicht bedeutend war, hat dennoch eine große Zahl von Auswanderern und Bevollmächtigten von solchen um unsere Dazwischenkunft in den mannigfaltigsten Anständen nachgesucht. Auch von Personen, die aus überseeischen Staaten nach der Schweiz zurückgekehrt sind, wurden wir des öftern angegangen> uns für sie in verschiedenen Fällen zu verwenden. Es folgt hieraus, daß die bei uns erhobenen Beschwerden nicht allein gegen die schweizerischen Agenturen, sondern häufig gegen ausländische Schiffs- und Eisenbahngesellschaften, Agenturen von solchen und Einwanderungsbehörden gerichtet waren. Daneben werden uns oft Anliegen vorgebracht, die mit der Auswanderung nur indirekt zusammenhängen, etwa dadurch, daß es sich um ein Vorkommnis in einem überseeischen Staate handelt. Wir glaubten, solche Anliegen nicht immer mit der Begründung von der Hand weisen zu sollen, daß sie nicht in unsern Geschäftskreis gehören, sondern befaßten uns, wo es anging, mit ihnen. Diesem Umstand, der schon früher betonten Kompliziertheit des Auswanderungsgeschäftes, der Thatsche, daß heute die Auswanderer ihre ihnen durch das Gesetz und den Reisevertrag zugesicherten Ansprüche besser kennen, als früher, ist die stets große Zahl von Anständen und Klagen zuzuschreiben. Möglicherweise hat auch die Abnahme der Auswanderung, die Thatsache, daß das Geschäft also weniger lohnte als sonst, einige Agenten zu einer weniger vorsichtigen und den Anforderungen des Gesetzes weniger entsprechenden Geschäftsführung veranlaßt. Einige Agenten empfinden die Vorschriften des Auswanderungsgesetzes, namentlich die Aufstellung einer Anzahl Kategorien von Personen, die aus Rücksichten humaner, polizeilicher und internationaler Natur zu befördern verboten worden ist, als Zwang, dem auszuweichen sie auf allerlei Mittel sinnen.

Die Klagen und Interventionsgesuche des Jahres 1896 betrafen :

731 1. Die Beförderung von Personen, die wegen vorgerückten, Alters oder Gebrechlichkeit arbeitsunfähig waren und deren hinlängliche Versorgung am Bestimmungsort nicht nachgewiesen war (Art. 11, Ziö. 1) : 2 Fälle.

2. Die Beförderung von minderjährigen Personen ohne schrift-liche, amtlich beglaubigte Einwilligung der elterlichen Gewalt (Art. 11, Ziff. 2): 2 Fälle.

3. Die Beförderung von Personen, denen die Gesetze des Einwanderungslandes den Eintritt verbieten (Art. 11, Ziff. 4): 3 Fälle.

4. Kontraktwidrige Beförderung von Auswanderern: 4 Fälle..

5. Mangelhafte Spedition des Gepäcks von Auswanderern : 6 Fälle.

6. Unbefugter Betrieb von Auswanderungsgeschäften (Art. 19) r.

2 Fälle.

7. Verwendung von Personen, welche den Behörden nicht als Unteragenten bekannt waren, zum Geschäftsbetriebe (Art. 5,., AI. 5): 6 Fälle.

8. Nachzahlung über den im Vertrage festgesetzten Preis (Artikel 15, l, und 16, 3): 2 Fälle.

9. Die Weigerung von Agenten, civilrechtliche Ansprüche von Auswanderern zu befriedigen : 5 Fälle.

10. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen über die Kolonisationsunternehmungen und Propaganda zur Förderung der.

Auswanderung : 4 Fälle.

11. Unbefugte Publikationen (Art. 8, 19 und 24): 6 Fälle.

12. Illoyale Konkurrenz (3 Fälle).

13. Mißachtung der Vorschrift in Art. 16, Ziff. 7, des Gesetzes (Zusendung von Auswanderer Verzeichnissen an die Konsulate in den Ein- und Ausschiffüngshäfen) : 4 Fälle.

Einige dieser Fälle müssen wir hier entweder des Thatbestandes oder Art und Weise halber, auf welche sie erledigt wurden, einläßlich behandeln.

1. Eine Agentur hatte mit einem Auswanderer, der ein hölzernes Bein hat, einen Vertrag über seine Beförderung nach Argentinien abgeschlossen. Im Einschiffungshafen angelangt, erhielt der Auswanderer von der Schiffsgesellschaft die Nachricht, daß sie ihn nicht an Bord des Schiffes nehmen könne, weil die argentinischen Behörden die Landung von unbemittelten und krüppelhaften Personen nicht gestatteten. Da sich der Mann ohne Hülfsmittel befand, bestritt die Wohlthätigkeitsgesellschait in Marseille-, die Kosten seiner Rückreise nach der Schweiz. Der Vertreter des Auswanderers richtete darauf an uns das Gesuch, wir möchten;.

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uns daf'ür verwenden, daß die Agentur eine Entschädigung von Fr. 1000 leiste. Die Agentur fand die Forderung zu hoch, worauf dann zwischen ihr und dem Anwalt des Auswanderers langwierige Verhandlungen stattfanden. Auf eine weitere Vermittlung zwischen ihnen ließen wir uns aus folgenden Gründen nicht ein.

Die mit der Aufsicht über den Geschäftsbetrieb von Auswanderungsagenturen betraute Behörde hat nur zu untersuchen, ob sich die Agentur einer Verletzung der Vorschriften des Bundesgesetzes, speciell derjenigen in Art. 11, Ziff. l, desselben schuldig gemacht hat und bejahenden Falls der Agentur eine Buße aufzuerlegen. Der Entscheid über die Frage, ob und in welchem Betrage die Agentur eine Entschädigung auszurichten verpflichtet sei, steht im Streitfalle den Gerichten des Kantons zu, in welchem der Auswanderungsvertrag abgeschlossen worden ist. Die Aufsichtsbehörde mußte Bedenken tragen, weiter auf die Leistung der Entschädigung zu insistieren, weil die Agentur hätte annehmen müssen, daß, wenn sie auf unsere Verwendung hin die Forderung ganz oder größtenteils anerkenne, damit auch die Frage, ob eine Gesetzesverletzung stattgefunden habe oder nicht, als erledigt betrachtet werden könne. Bis zum Abschluß der Verhandlungen zwischen beiden Parteien glaubten wir den Entscheid über die Frage, ob die Agentur wegen Gesetzesverletzung zu büßen sei, zu verschieben.

2. Die schweizerischen Wohlthätigkeitsgesellschaften von Montevideo und Buenos Aires suchten um unsere Verwendung dafür nach, daß ihnen die Auslagen zurückerstattet werden, welche ihnen die Heimschaffung eines altern und arbeitsunfähigen Ehepaares, von dem sie glaubten, daß es von seiner Heimatgemeinde abgeschoben worden sei, verursacht hatte. Die Untersuchung ergab, daß von einem Fall von Abschiebung nicht die Rede sein konnte, daß das Ehepaar vielmehr aus eigenem Antrieb, obwohl es sich in der Nähe der Altersgrenze befand, welche Personen, die in Argentinien einwandern wollen, nicht überschritten haben dürfen (60 Jahre), ausgewandert war. Immerhin gelang es, zu erwirken, daß den genannten Gesellschaften, ohne deren Dazwischenkunft das in Rede stehende Ehepaar der öffentlichen Wohlthätigkeit zur Last gefallen oder elend umgekommen wäre, die Auslagen im Betrage von cirka Fr. 400 aus dem Vermögen der heimbeförderten Eheleute vergütet wurden.

. 3. Zweimal mußte dieselbe Agentur im Berichtsjahre wegen Beförderung von Minderjährigen, mit deren Auswanderung ihre

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Eltern nicht einverstanden waren, gebüßt werden. Auf die Einrede der Agentur, es handle sich um einen Formfehler, der einem Unteragenten, welcher noch nicht lange Auswanderungsgeschäfte betreibe, verziehen werden dürfte, wurde bemerkt, daß die Bestimmung in Art. 11, Ziff. 2, des Gesetzes keineswegs eine bloße Formsache betreffe, den Agenturen vielmehr eine sehr wesentliche Pflicht auferlege, daß der fragliche Unteragent !8/4 Jahre im Dienste der Agentur gestanden, als er den Reisevertrag abgeschlossen habe, und daß Kenntnis der Bestimmungen des Gesetzes von einem Unteragenten schon beim Eintritt in den Dienst einer Agentur verlangt werden müsse.

4. Eine Agentur hatte die Beförderung von zwei Personen über Bordeaux nach Fernambuco übernommen. Nach ihrer Ankunft in Bordeaux erfuhren sie, daß der Dampfer, mit dem sie die Agentur laut Vertrag hätte befördern sollen, in Fernambuco gar nicht anlege und daß ihnen für die Schiffsplätze Fr. 100 zu viel abgenommen worden seien. Die Agentur hatte den beiden Auswanderern für die Dauer ihres unfreiwilligen Aufenthalts in Bordeaux eine Entschädigung von Fr. 2. 50 (!) per Tag angeboten,
Von Esperanza (Argentinien) aus ersuchten uns die beiden Auswanderer, M'ir möchten die fehlbare Agentur zur Verantwortung ziehen und anhalten, ihnen eine Entschädigung von Fr. 4000 zu leisten. Nach Anhörung der Agentur, eröffneten wir den Parteien folgendes : Da die Auswanderer von ihrem Reisevertrage zurückgetreten sind und den Accordbetrag zurückerhalten haben, liegt ein Streit nur noch über die Frage und die Bedeutung einer Entschädigung der Passagiere vor. Über eine Entschädigungsforderung aber kann nur eine gerichtliche Behörde entscheiden. Immerhin wurde an die Adresse der Agentur beigefügt, daß es fraglich erscheine, ob ein Agent, der mit dem Schiffsverkehr so wenig vortraut sei, daß er Passagiere mit einem Dampfer nach einem Hafenplatz befördern wolle, an welchem derselbe nicht anlegt, und dadurch in die größte
Verlegenheit bringe, die Requisite der Vertrautheit mit der Geschäftsführung der Auswanderung und der Befähigung, Auswanderer richtig zu befördern, besitze, von denen Art. 3 des Bundesgesetzes vom 22. März 1888 die Erteilung des Kuüd-jsblatt. 49. Jahrg. Bd. I.

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Patentes und Art. 5 die Genehmigung der Anstellung von Unteragenten abhängig machen.

Auf das Gesuch, der Bundesrat möge im Vertragsformular die Entschädigung festsetzen, auf welche Passagiere, die ohne ihre Schuld zu einem unfreiwilligen Aufenthalt während der Reise gezwungen werden, Anspruch haben, konnte selbstverständlich nicht eingetreten werden. Übrigens ist in vielen Hafenplätzen jene Entschädigung bereits, allerdings nicht zu gunsten der Auswanderer, normiert.

5. Es wurde ferner darüber Beschwerde geführt, daß ein Auswanderer bei seiner Ankunft in Genua die im Auswanderungsvertrage vorgesehene Beförderungsgelegenheit nicht angetroffen, bezüglich des Gepäckes nicht die ihm zugesicherte Erleichterung vorgefunden und daß ihm bei der Bezahlung eines Platzes in einer höheren Klasse des Dampfers, mit dessen III. Klasse er hätte befördert werden sollen, die der Agentur einbezahlten Fr. 170 nur unter Abzug von 5 °/o (Agio) in Anrechnung gebracht worden seien.

Nach Anhörung der Agentur und nach Prüfung > ihrer Klage entschieden wir wie folgt: Von den Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 22. März 1888 ist einzig die in Art. 15, Ziff. 7, enthaltene auf den Fall anwendbar, wonach bei Aufenthalt oder Verzögerung auf der Reise ohne nachweisbare Schuld des Auswanderers der Agent für vollständige Verpflegung und Beherbergung des Auswanderers zu sorgen und, im Falle die beabsichtigte Beförderungsgelegenheit nicht vorhanden oder nicht ausreichend wäre, der Auswanderer Anspruch auf prompte anderweitige Beförderung mindestens ebenso guter Art wie die im Vertrage angegebene hat.

Da der Auswanderer an Bord desselben Dampfers, mit dem er laut Vertrag die Überfahrt zu machen hatte, nach Buenos Aires reiste, ohne daß der Agentur Gelegenheit gegeben worden war, für anderweitige Beförderung zu sorgen, kann von einer Verletzung des Gesetzes nicht gesprochen werden. Wenn ihm von der Schiffsgesellschaft nicht so viel Freigepäck zugestanden wurde, als ihm im Vertrage zugesichert war, so kann auch hierin eine Gesetzesverletzung nicht erblickt werden. Eine Beförderung, die den Bestimmungen des Vertrages nicht entspricht, kann einen civilrechtlichen Anspruch des Auswanderers begründen, rechtfertigt aber eine Bestrafung der Agentur durch die administrative Bundesbehörde nur dann, wenn dadurch auch Bestimmungen des Gesetzes verletzt wurden. Würde endlich der Auswanderer sich darauf beschränkt haben, von dem ihm durch Art. 15, Ziff. 7,

735 des Gesetzes und Art. 2 des Auswanderungsvertrages zugesicherten Rechte Gebrauch zu machen, so wäre er nicht in den Fall gekommen, auch das Agio für die Fr. 170 zu entrichten. Hieraus folgt, daß sich die Reklamation als ein civilrechtlicher Anspruch darstellt, über den zu entscheiden nur der Richter kompetent ist.

Keinesfalls wäre es zulässig gewesen, die Frage und das Maß der Strafbarkeit der Agentur, wie der Beschwerdeführer geglaubt hatte, von der Höhe des von ihr zugestandenen Schadenersatzes abhängig zu machen. Entweder liegt eine Gesetzesverletzung vor und dann muß die Agentur vom Bundesrat gebüßt und die Entschädigungsklage vorbehalten werden, oder es kann der Agentur eine Zuwiderhandlung gegen das Gesetz nicht nachgewiesen und dann darf ihr selbstverständlich auch keine Buße auferlegt werden.

6. Ein Unteragent hatte mit einem Auswanderer einen Reiscvertrag abgeschlossen, in welchem die Beförderung nach Buenos Aires mit einem Dampfer vorgesehen war, der keine Passagiere aufnahm.

Glücklicherweise war der Irrtum noch entdeckt worden, bevor die Abreise des Auswanderers aus der Schweiz erfolgt war. Der Auswanderer wäre berechtigt gewesen, vom Vertrage zurückzutreten ; da indessen ein Schaden nicht entstanden war, wurde von · der Anhebung einer Klage Umgang genommen, und es kam durch unsere Vermittlung ein Vergleich zu stände, demzufolge die Agentur die Beförderung des Auswanderers mit dem nächsten nach Buenos Aires abgehenden Schiffe zu übernehmen und den vorn Unteragenten zu viel vereinnahmten Betrag zurückzuerstatten hatte.

Die Agentur hatte zu ihrer Entschuldigung angeführt, sie habe von der Schiffsgesellschaft keine Anzeige erhalten, daß der fragliche Dampfer keine Passagiere aufnehme. Dem wurde entgegengehalten, daß der Vertrag nicht mit der Schiffsgesellschaft, sondern mit der Agentur abgeschlossen worden, und zu den Aufgaben einer solchen gehöre es, daß sie sich rechtzeitig vergewissere, ob eine übernommene Beförderung, so wie sie stipuliert ist, ausgeführt werden könne. Liege der Fehler bei der Schiffsgesellschaft, so könne dies ein Rückgriffsrecht der Agentur begründen, niemals aber verringere es die Verantwortlichkeit der Agentur gegenüber dem Auswanderer.

7. Ziemlich häufig sind alljährlich die Reklamationen wegen mangelhafter Spedition des Gepäckes von Auswanderern, ein
Beweis, daß einzelne Agenturen es damit sehr leicht nehmen. In zwei Fällen handelte es sich um Gepäck von aus überseeischen Staaten nach ihrer Heimat zurückgekehrten Personen. Jeweilen thaten wir zur Auffindung des vermißten Gepäckes die erforderlichen Schritte, welche in der Regel zum Ziele führten.

736 Ein Unteragent hatte das Gepäck eines Auswanderers nicht gleichzeitig mit diesem und dann als Eilgut statt als Passagiergut befördert und dadurch verursacht, daß der Auswanderer die Kosten der Spedition seines Gepäcks bis zum Einschif'fungshafen daselbst bezahlen mußte, während sie im Überfahrtspreis inbegriffen waren.

Unserer Dazwischenkunf't gelang es, zu erwirken, daß dem Auswanderer jene Kosten zurückerstattet wurden.

Die Nachlässigkeit, mit der gewisse Agenten die Spedition von Auswanderern und deren Gepäck besorgen, läßt sich nur dadurch erklären, daß sie sicher sind, daß die geschädigten Personen, wenn sie einmal in einem überseeischen Staate angelangt sind, sich schwer dazu entschließen, den Prozeßweg zu betreten.

8. Die Klagen wegen unbefugten Betriebs von Auswanderungsgeschäften richteten sich wie in frühern Jahren zumeist gegen Personen, die aus überseeischen Staaten auf Besuch in die Schweiz gekommen waren und mit denen sich eine Agentur zu dem Zwecke in Verbindung gesetzt hatte, um sich die Beförderung solcher Leute zu sichern, die durch jene sog. Amerikaner zur Auswanderung beredet worden waren. So trieb im Kanton Wallis ein solcher Amerikaner längere Zeit sein Unwesen und als die zuständigen kantonalen Behörden gegen ihn einschreiten wollten, war er bereits mit einer Anzahl Personen abgereist.

9. Zahlreiche von Agenten im Kanton Tessin gegen einander eingereichte Klagen und die infolge derselben angeordnete Untersuchung zeigen, daß dort von vielen Agenten das Auswanderungsgeschäft in einer Weise betrieben wird, die nicht allein den Anforderungen des Gesetzes, sondern dem elementaren Anstand widerspricht. In Chiasso und Locamo kommt es vor, daß Agenten Auswanderungslustige, welche bereits mit einer ändern Agentur in Unterhandlung getreten sind, ja bereits den Reisevertrag abgeschlossen haben, mit raffinierten Mitteln zum Rücktritt vom letztern zu veranlassen und auf ihr Geschäftslokal zu ziehen suchten. Einer Agentur wurde zum Vorwurf gemacht, daß sie in ihren Prospekten niederere Preise für die Überfahrt notierte, als sie die Auswanderer zu zahlen veranlaßte, die, weil sie bereits eine längere Reise bis zum Sitz der Agentur gemacht hatten, sich nicht leicht dazu entschlossen, wieder zurückzukehren.

10. Aus einer Beschwerde ging hervor, daß ein Auswanderer einer Agentur
Fr. 120 eingezahlt hatte und dieselben zurückverlangte, weil die Abreise nicht stattgefunden. Die Agentur behauptete, sie sei bereit, die Beförderung auszuführen. Dei' Aus-

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wanderer hat, so viel uns bekannt, dann auf die Restitution verzichtet.

Von einer tessinischen Agentur reklamierte ein Ausgewanderter den Betrag eines Wechsels von Fr. 200 ; die Agentur bestritt, diesen Betrag für Rechnung des Reklamanten erhalten zu haben.

Auch in diesem Falle ist ein Weiterzug an die zuständigen Gerichte unterblieben.

11. Auffallen erregte die häufige Beförderung von jungen, meist minderjährigen Mädchen nach überseeischen Staaten. Eingewogene Erkundigungen ergaben, daß es sich um sogenannte Klosterkandidatinnen handelte, welche mit Einwilligung ihrer Eltern oder Vormünder in die ,,Mission" reisten (meist nach Arkansas).

12. Das schweizerische Konsulat in Marseille hatte zu wiederholten Malen Ursache, sich darüber zu beschweren, daß einige Agenten in Missachtung der Vorschrift in Art. 16, Ziff. 7, des Gesetzes es unterlassen haben, das Konsulat von der Ankunft von Auswanderern zu benachrichtigen. Mit Ausreden nie verlegen, behaupteten die angeschuldigten Agenten, es müsse ein Versehen der Postverwaltung vorliegen, eine Entschuldigung, die in Zukunft nicht als ausreichend gelten wird, da es Sache der Agenturen ist, dafür zu sorgen, daß die Konsulate die Liste der aus der Schweiz beförderten Auswanderer erhalten.

13. Von den unerlaubten Annoncen müssen wir hauptsächlich derjenigen Erwähnung thun, die auf eine Propaganda zu guusten der Auswanderung nach Chile hinausliefen. In mehreren westschweizerischen Blättern erschien ein Inserat, in welchem von einer Firma A. Ch. Colson & Cie. in Bordeaux Landwirten Vorschuß des Überfahrtspreises, Konzession von Ländereien und Handwerkern die Beförderung nach Chile für Fr. 80 versprochen wurde. Gemäß Art. 19 des Gesetzes wurde die Angelegenheit bei den zuständigen Gerichten der Kantone, in deren Zeitungen jene Annoncen erschienen waren, anhängig gemacht.

14. In einer Annonce erbot sich ein Bürger, Rat und Auskunft über die Verhältnisse des Staates Wisconsin zu erteilen und den Ankauf von Land daselbst zu erleichtern etc.

Die Untersuchung ergab, daß der Inserent mit zwei Landgesellschaften nicht allein zu dem Zwecke in Unterhandlung getreten war, um von denselben für sich Auskunft über das Klima und die Bodenverhältnisse von Wisconsin zu erhalten, sondern auch, um denselben seine Dienste anzutragen. Zwischen ihm und einer der Gesellschaften war eine förmliche Abmachung zu stände gekommen,

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derzufolge er den Auftrag erhalten hatte, zu guusten der Auswanderung nach Wisconsin Propaganda zu machen, und die Ländereien der Gesellschaften zu empfehlen und in der auch seine Entschädigung festgesetzt war. Kann es auch selbstverständlich niemand verwehrt werden, Auskunft über die Länder zu erteilen, die gemeiniglich das Ziel der schweizerischen Auswanderung ^bilden, so scheint es doch im Interesse der letztern angezeigt, zu untersuchen, zu welchem Zwecke, aus welchem Grunde, in welcher Art und Weise und auf wessen Veranlassung sich jemand in anscheinend uneigennütziger Weise damit befaßt, den Auswanderungslustigen eine bestimmte Gegend besonders zu empfehlen. In der That hielt es schwer, anzunehmen, daß der Verzeigte für die Auswanderung nach Wisconsin aus rein philanthropischen Motiven Propaganda mache.

Der kantonale Strafrichter zog indessen in Erwägung, daß es sich nur um einen Versuch gehandelt habe, und sprach den Angeschuldigten frei, indem er ihm jedoch die Kosten der Untersuchung auferlegte.

15. In Zürich wurde ein ,,Auswanderungs-Pioniervereirîa gegründet dessen Zweck darin besteht, eine Kolonie zu gründen und diejenigen Personen, welche auszuwandern gedenken, zu sammeln, auf einem zu wählenden Komplex Land zu konzentrieren und den Mitgliedern bei der Ansiedelung mit Rat und That beizustehen.

Wir haben uns veranlaßt gesehen, dem Verein, dessen Statuten in einigen Punkten mit den Bestimmungen des Auswanderungsgesetzes im Widerspruch stehen, auf den Zweck und die Bedeutung des von den Kolonisationsunternehmungen handelnden Art. 10 dieses Gesetzes aufmerksam zu machen und ihm zu bemerken, daß die Beförderung von Auswandern nach einer Kolonie nur gestattet werden könne, nachdem die Unternehmer über dieselbe vollständigen Aufschluß erteilt haben. Wir überzeugten uns dabei, daß sich der Verein Illusionen hingiebt, wenn er annimmt, daß es ein leichtes sein werde, eine Kolonie zu gründen und zu besiedeln.

In der Erwartung, daß er uns bezüglich seines weitern Vorgehens auf dem Laufenden halten werde, sahen wir uns zu weitern Schritten gegenüber dem Verein nicht veranlaßt. Wir brachten indessen in Erfahrung, daß derselbe eine Abordnung nach Brasilien abgesandt habe, mit dem Auftrag, daselbst für eine Kolonie geeignetes Land auszusuchen, und daß die Kosten dieser Mission von brasilianischer Seite getragen werden.

739 S c h i f f s k a t a s t r o p h e . Am 8. Dezember ist an der Nordwestküste von Spanien in der Nähe des Cabo Corrubedo, wo am 7. Mai 1895 der Dampfer ,,Dom Pedro" (s. Geschäftsbericht pro 1895) untergegangen ist, der Dampfer ,,Salier" des Norddeutschen Lloyd infolge eines Orkans verunglückt. Es befanden sich auf demselben u. a. 10 von schweizerischen Agenturen beförderte Ausländer und unte'r dem Schiffspersonal zwei Schweizerbürger. Über die Entschädigung der Angehörigen dieser letztern sind uns die befriedigendsten Nachrichten zugegangen.

IV. Auswanderungsziele.

A. Nordamerika.

1. V e r e i n i g t e S t a a t e n . Von den im Berichtsjahre aus der Schweiz ausgewanderten 3330 Personen haben sich 2787 oder 83,7 % gegen 3697 oder 86,6 % im Vorjahre nach den Vereinigten Staaten begeben; die Zahl der nach der Union ausgewanderten hat somit um 910 abgenommen; letztere Zahl repräsentiert 97 °/o der Gesamtabnahme der schweizerischen Auswanderung im Jahre 1896.

Es folgt hieraus einerseits, daß die Vereinigten Staaten noch immer das hauptsächlichste Ziel der Auswanderung bilden, was sich leicht dadurch erklärt, daß sie dort wie nirgends sonst eine ganz bedeutende Anzahl von schweizerischen Kolonien, von Freunden, Bekannten und Verwandten finden, die ihnen voraus dorthin gezogen. Andererseits zeigt die Abnahme der Einwanderung in die Vereinigten Staaten, daß die Krisis, die dort im Spätjahr 1893 ausgebrochen ist und sich im Daniederliegen so vieler Geschäfte, in der Lage der Landwirtschaft, deren Produkte nicht mehr so lohnenden Absatz finden, in einer Anzahl von Fallimenten von Banken und Industriellen und insbesondere in der überaus großen Zahl von hauptsächlich in den Städten sich aufhaltenden Personen ohne Beschäftigung äußert, im Berichtsjahre noch angedauert hat. Daß die Situation sich nicht gebessert, geht gerade auch aus der fortwährenden und immer lauter sich kundgebenden, auf eine Beschränkung der Einwanderung hinzielenden Bewegung und aus dem Umstand hervor, daß die Einwanderung überhaupt in Abnahme begriffen ist. Vom 1. Juli 1895 bis 30. Juni 1896 sind'343,267 Personen in .die Vereinigten Staaten eingewandert; diese Zahl steht um 91,818 unter dem Durchschnitt der Zahl der im vorhergehenden Jahrzehnt dort Eingewanderten.

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Dagegen ist, entgegen der oft gehörten Ansicht, die Abnahme der schweizerischen Auswanderung in keiner Weise auf die Bestimmungen der Vereinigten Staaten-Gesetze über die Einwanderung zurückzuführen. Die schweizerischen Einwanderer gehören weder in die Klasse der ,,paupers a , d. h. der öffentlichen Wohlthätigkeit zur Last fallender Personen, noch in diejenige der Kontraktarbeiter, noch in die Kategorie der mit körperlichen oder geistigen Gebrechen behafteten, noch in irgend eine der Kategorien, denen die Einwanderungsgesetze teils aus protektionistischen, teils aus polizeilichen Gründen die Einwanderung versagen. Deshalb ist es in den letzten Jahren auch nur selten vorgekommen, daß schweizerische Auswanderer zurückgewiesen wurden. Der Bericht der Einwanderungsbehörde über das mit dem 30. Juni endende Jahr giebt an, daß 2 schweizerische Auswanderer als ,,paupers", 5 als .Kontraktarbeiter und daß 3 Schweizer innert einem Jahr nach ihrer Landung zurückbefördert worden sind und daß 16 weder lesen noch schreiben konnten. Es ist uns leider nicht über alle diese Fälle Bericht erstattet worden. Von den zu unserer Kenntnis gelangten erwähnen wir folgende : a. Eine Person wurde zurückbefördert, weil sie sich im Zustande außerehelicher Schwangerschaft befand. Dieser bildet zwar nach den Bestimmungen der Einwanderungsgesetze keinen Grund zur Zurückweisung; die amerikanischen Behörden nehmen jedoch anr daß alleinstehende in jenem Zustande sich befindende Personen der öffentlichen Wohlthätigkeit zur Last fallen werden, und reihen sie deshalb in die Klasse der sog. paupers ein. Die Agentur, welche die Person befördert hatte, scheint nicht mit der nötigen Vorsicht vorgegangen zu sein, indem es zweifelhaft erscheint, ob sie die Auswandererin auf die Bestimmungen des Auswanderungsgesetzes aufmerksam gemacht hat.

b. Im Berichte über unsere Geschäftsführung im Jahre 1895 haben wir einen Fall von Rückspedition erwähnt, der uns eine willkürliche Anwendung jener Gesetze zu sein schien und uns Veranlassung gab, die schweizerische Gesandtschaft in Washington zu beauftragen, seinetwegen bei der zuständigen Behörde gegen jene Rückweisung zu protestieren ; es handelte sich um fünf Monteure aus Basel.

Die Gesandtschaft erhielt folgende Antwort : Es habe sich aus dem Verhör der zurückgewiesenen Monteure in unbestreitbarer
Weise ergeben, daß sie auf Grund eines Kontraktes nach New York gekommen seien und dort in Europa vereinbarte Arbeit auszuführen gehabt hätten. Auf die Bemerkung >

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daß die Genannten keine Einwanderer gewesen, wurde erwidert, daß die Gesetze der Vereinigten Staaten keine Bestimmung enthalten, derzufolge nicht jede Person zurückgewiesen werden könne, die als Kontraktarbeiter nach der Union komme und daß der Umstand, daß genannte Passagiere die Überfahrt in II. Klasse gemacht und mit Retourbilletten versehen gewesen seien, nicht in Betracht falle. Weitere Vorstellungen hatten wenigstens den Erfolg, daß folgender für gewisse Exporteure nicht unwichtige Bescheid erteilt wurde : Wenn die Arbeitsverträge in klarer und präciser Weise angeben, zu welchem Zwecke die Arbeiter nach der Union kommen, welcher Art die einzuführenden Maschinen seien, an welchem Orte sie aufgestellt werden sollen, wer der Abnehmer sei, und wenn aus den Verträgen sich überhaupt ergebe, daß es sich um eine ganz specielle, genau umschriebene Arbeit handle, werde der Einwanderung von Kontraktarbeitern keinerlei Schwierigkeiten bereitet werden.

Das Konsulat in New York hat übrigens in Erfahrung gebracht, daß die in Rede stehende Rückspedition auf Grund einer Denunziation aus Basel erfolgt ist (!).

c. Die Gesandtschaft der Vereinigten Staaten beschwerte sich im Auftrage ihrer Regierung darüber, daß eine schweizerische Gemeinde zwei ihrer Anaehörisren nach den Vereinigten Staaten o O O abgeschoben habe. Die beiden hätten vor der Einwanderungsbehörde in New York eidlich ausgesagt, ihre Heimatgemcinde habe sich ihrer, als unliebsamer, wegen liederlichen Lebenswandels in Verruf gekommener Personen entledigen wollen, ihnen deshalb die Reisebillette gekauft und Anweisungen von 13, bezw. von 17 Dollars gegeben. Die Gesandtschaft hielt dafür, das Vorgehen der Gemeinde konstituiere eine Verletzung der Einwanderungsgesetze der Union.

Es schien unnötig, die Gesandtschaft darauf aufmerksam zu machen, daß jene Gesetze nur von Schiffsgesellschaften, Agenton und Einwanderern verletzt werden und überhaupt keine Vorschriften aufstellen können, denen nichtamerikanische Gemeinden nachzuleben haben. Dagegen wurde erwidert, daß die Untersuchung ergeben habe, daß die beiden Personen nicht von ihrer Heimatgemeinde zur Auswanderung veranlaßt worden seien, daß vielmehr · sie selbst es gewesen, welche die Gemeinde um einen Beitrag an die Kosten ihrer Reise nach New York ersucht hätten. Erst nachdem ihre Landung, dort
anstandslos erfolgt war und sie den Betrag ihrer Anweisungen durchgebracht hatten, gaben sie in der Hoffnung, wieder nach Europa zurückbefördert zu werden, vor, sie seien von ihrer Heimatgemeinde abgeschoben worden. Mit Recht hat darum auch

742 die Einwanderungsbehürde in New York den Aussagen der beiden Personen keinen Glauben geschenkt und von ihrer Rückspedition Umgang genommen.

Wir benutzten den Anlaß, der Gesandtschaft nahezulegen, wie wünschbar es wäre, wenn die Einwanderungsbehörden darauf aufmerksam gemacht würden, daß die Beiträge, welche schweizerische Gemeinden bisweilen Personen, welche auswandern wollen, verabfolgen, keineswegs den Charakter einer Armenunterstützung haben.

Es ist von der schweizerischen Bundesbehörde stets, besonders aber seitdem durch Erlaß eines Bundesgesetzes über den Geschäftsbetrieb von Auswanderungsagenturen die Aufsicht über die letztem von den Kantonen an den Bund übergegangen ist, mit allem Nachdruck darauf hingearbeitet worden, daß aus der Schweiz nach überseeischen Staaten keine Personen befördert werden, die dort zurückgewiesen werden könnten. Von der gleichen Tendenz zeugt die speciell mit Rücksicht auf die Vereinigten Staaten in jenes Gesetz aufgenommene Bestimmung (Art. 11, Ziffer 4), welche den Agenturen die Beförderung von Personen verbietet, ,,denen die Gesetze des Einwanderungslandes den Eintritt verbieten".

Des fernem hat der Bundesrat den in den Jahren 1885, 1891 und 1893 von den Vereinigten Staaten erlassenen Einwanderungsgesetzen in der Schweiz die größtmögliche Verbreitung in deutscher, französischer und italienischer Sprache gegeben. Daß diese Maßnahmen von Erfolg begleitet gewesen sind, ist u. a. aus den Veröffentlichungen des ,,Treasury Department11 der Vereinigten Staaten ersichtlich, indem aus denselben erhellt, daß die Einwanderungsbehörden der Union sehr selten in den Fall kommen, einen Schweizerbürger zurückzuweisen.

Der Gesandtschaft der Vereinigten Staaten wurde die Versicherung gegeben, daß der Bundesrat fortfahren werde, mit der gleichen Sorgfalt darüber zu wachen, daß die schweizerische Auswanderung nach den Vereinigten Staaten sich den Einwanderungsgesetzen derselben anpasse, und dieses Ziel mit um so größerer Konsequenz zu verfolgen, je weniger von Seiten der Einwanderungsbehörden von der Befugnis, Auswanderer zurückzuweisen, ein Gebrauch gemacht werde, der hierorts nicht gebilligt werden könne.

Zu Ende des Jahres 1895 und Anfang des Berichtsjahres ist den gesetzgebenden Körperschaften wiederum eine Reihe von Gesetzesentwürfen unterbreitet worden, welche die Tendenz verfolgten, die Einwanderung noch mehr zu beschränken. Vom Repräsentantenhaus ist einer jener Entwürfe im Berichtsjahre angenommen worden.

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Es ist dies der Entwurf zu dem sogenannten Analphabetengesetz, dem zufolge Personen, welche das 14. Altersjahr zurückgelegt haben und des Lesens und Schreibens unkundig sind, zurückgewiesen werden sollen. Es liegt dem Gesetze der Gedanke zu Grunde, daß Personen, welche auf einer niedrigen Bildungsstufe stehen, weniger Bedürfnisse haben, als andere, darum sich mit geringen Löhnen begnügen und den inländischen Arbeitern erfolgreichere Konkurrenz machen. Am 1. Oktober ·wurde versuchsweise begonnen, die Einwanderer zu prüfen, ob sie jene Fähigkeit besitzen oder nicht.

Im Berichtsjahre verfügte die Einwanderungsbehörde, daß alle ohne Subsistenzmittel in den Vereinigten Staaten eintreffenden Commis und überhaupt junge Leute, welche zu schwach sind, ihren Unterhalt als Farmerarbeiter, Taglöhner und dergleichen zu verdienen, als dem Gemeinwesen zur Last fallende Arme betrachtet und zurückgewiesen werden sollen.

2. Nach Canada wanderte nur l Person aus gegen 7 im Vorjahre, nach Mexiko ebenfalls uur l gegen 4 im Vorjahre und nach Portorico 1.

B. Central- und Südamerika.

1. Nach Guatemala wanderte l Person aus.

2. Nach Südamerika begaben sich 499 schweizerische Auswanderer gegen 512 im Vorjahre, nämlich nach Columbia 4, Brasilien 56 (gegen 108 im Vorjahre), nach Uruguay 8, nach Argentinien 410 (gegen 354 im Vorjahre), nach Chile 21. Es hat somit auch die Auswanderung nach Südamerika im Berichtsjahre abgenommen, einzig die schweizerische Auswanderung nach Argentinien weist eine kleine Zunahme auf. Es ist bemerkenswert, daß trotz der in den Vereinigten Staaten herrschenden Krisis und trotzdem, daß in vielen Kreisen daselbst eine der Einwanderung feindliche Stimmung herrscht, die Auswanderung nach Südamerika, die vor einem Jahrzehnt noch ganz bedeutend war, nicht zugenommen hat.

Die oben aufgeführten Zahlen beweisen des fernem, daß die von mehreren südarnerikanischen Staaten seit vielen Jahren den Einwanderern gewährten Erleichterungen und Vergünstigungen, wozu namentlich die ganz erhebliche Reduktion der Überfahrtskosteu gehört, nicht vermocht haben, die schweizerische Auswanderung von der Richtung abzubringen, die sie seit langem nimmt. Im Berichtsjahre ist namentlich wieder versucht worden, durch Prospekte und Inserate die Aufmerksamkeit auf Chile zu lenken. Die

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mit Zudringlichkeit betriebene Propaganda geht zumeist von Schiffsgesellschaften, der agence générale de colonisation du Chili in Paris und deren Helfershelfern aus. Wir haben das Gebaren dieser ausländischen Agenten in frühem Berichten einläßlich beschrieben und uns über die dagegen zu ergreifenden Maßnahmen speciell in einem unterm 12. Februar 1889 an sämtliche Kantonsregierungen gerichteten Kreisschreiben ausgesprochen. Im Berichtsjahre ist jene Propaganda ohne Zweifel auch durch die Nachrichten über die Unsicherheit in verschiedenen Kolonien paralysiert worden.

C. Andere Auswanderungsziele.

Es wanderten ferner aus nach Australien 9, nach Afrika 28 und nach Asien 3 Personen.

B. Kommissariat.

I. Ratschläge und Auskunfterteilungen an Auswanderer.

Dieser wichtige Zweig der Thätigkeit unseres Kommissariates entwickelt sich von Jahr zu Jahr immer mehr. Gegenüber 1895 weist pro 1896 der Briefwechsel mit Auswanderungslustigen eine Vermehrung von 34,9 °/n auf. Von 1894 an bis heute, also in den letzten drei Jahren, stieg die Zunahme auf 99,2 °/o. Der Umfang des Auskunftsdienstes hat sich somit im letzten Geschäftsjahr gegenüber 1893 verdoppelt. Diese Thatsache ist erfreulich, denn sie zeigt, daß doch die Zahl der unüberlegt Auswandernden abnimmt; häufiger als früher ziehen die Interessenten Erkundigungen ein, bevor sie den entscheidenden Schritt thun. Das Kommissariat sucht niemals diejenigen zurückzuhalten, welche ihm zur Niederlassung in einer überseeischen Gegend befähigt erscheinen ; dagegen werden Leute, welche die dort für den Kampf ums Dasein unerläßlichen Eigenschaften nicht besitzen, stets ernstlich vor der Auswanderung gewarnt. Auch die Zahl derjenigen Auswanderungslustigen, welche nicht auf brieflichem Wege, sondern persönlich die gewünschten Ratschläge auf dem Kommissariat einholten, weist eine bemerkenswerte Zunahme auf.

Diese gemeinnützige Institution gedeiht also zusehends ; sie würde noch bessere Dienste leisten, wenn ihr Bestehen überall, insbesondere bei der ganzen Landbevölkerung, bekannt wäre.

Einige statistische Angaben über den Auskunftsdienst bieten ohne Zweifel Interesse. Vorerst bringen wir, nach der Zahlstärke der behandelten Auskunftsbegehren geordnet, das Verzeichnis der

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Kantone, aus denen die Gesuche einliefen. Wenn wir die Rechnung im Verhältnis zur Bevölkerungszahl aufstellen, so tritt Baselstadt an die Spitze, dann folgen Neuenburg, Schaffhausen, Appenzell A.-ßh., Genf, Zürich, St. Gallen, Thurgau, Graubünden, Aargau, Waadt, Glarus, Bern, Baselland, Freiburg, Schwyz, Tessin, Luzern, Solothurn, Appenzell I.-Rh., Wallis und Zug. Wird die Bevölkerungszahl nicht berücksichtigt, so steht Zürich obenan und Appenzell I.-Rh.

am Schlüsse. Nicht wenige Auskunftsbegehren giengen ein von Schweizern, welche ihren Wohnsitz in Frankreich, Deutschland, Belgien, Italien und England haben. Einige andere Gesuche kamen sogar über den Océan von ausgewanderten Schweizern, die sich anderswo niederzulassen wünschten.

Seit der Gründung des Kommissariates bis zürn letzten Geschäftsjahr haben die Landwirte, Meistersleute wie Dienstboten, die Käser und die Gärtner beständig die Mehrzahl der mit diesem Bureau Verkehrenden gebildet. Im Jahre 1896 war dies nicht mehr der Fall. Der Verkehr mit dieser Kategorie von Auswanderungslustigen umfaßt 22,6 % der Gesamtkorrespondenz mit Auskunftsbedürftigen, während auf junge Kaufleute, Beamte, Schreiber und dergleichen ausnahmsweise 30,4 °/° entfallen. Dann kommen die verschiedenen Handwerker mit 19,7 %, die Ärzte, Lehrer, Studenten, Chemiker (4,ä %), Näherinnen, Glätterinnen, Köchinnen, Zimmermädchen etc. (4 %), Architekten, Ingenieure, Unternehmer (3,2 %), Wirte und Hotelpersonal (1,8 %). 14,i °/0 der Korrespondenzen betreffen den Briefwechsel mit Auswanderungslustigen, deren Beruf nicht bestimmt ersichtlich war.

Trotz der ökonomischen Krisis und den Anstrengungen der Vereinigten Staaten, die Einwanderung zu hemmen, übt doch Nordamerika immer noch die größte Anziehungskraft auf unsere Leute aus. 33 °/o der Korrespondenzen des Auskunftsdienstes beziehen sich auf verschiedene Staaten der nordamerikanischen Union, auf einige Gegenden von Centralamerika und auf Kanada. Südamerika, mit Argentinien an der Spitze, ist mit 16,9 % beteiligt, Afrika mit 15,2 °/o, wovon der Großteil Transvaal betrifft. Asien, Europa und Australien weisen 4 °/o auf. 11,6 % der Korrespondenzen bcbehandeln die Auswanderung im allgemeinen, ohne auf ein bestimmtes Land abzustellen, und der Rest von 19.s % bezieht sich auf Nachforschungen nach ausgewanderten Landsleuten, auf
Heimbeförderungen, auf Kolonisationsprojekte und ähnliche Geschäfte.

Die meisten Kantonsregierungen suchten durch Publikationen die Interessenten auf den Auskunftsdienst des Kommissariates aufmerksam zu machen. Wir verdanken ihnen ein solches Entgegen-

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kommen mit dem Wunsche, sie möchten auch fernerhin dieser Sache ihre Unterstützung angedeihen lassen. Ebenso danken wir unsern diplomatischen Vertretern und unsern Konsuln im Auslande für die Berichte, welche sie uns zu Händen des Kommissariates zusandten, sowie für ihre Mitwirkung in Nachforschungsangelegenheiten oder hinsichtlich des Auswandererschutzes.

II. Begleitung von Auswandererzligen.

Unser Kommissär unternahm während des letzten Geschäftsjahres vier Reisen ins Ausland. Wie gewohnt handelte es sich hierbei entweder um die Begleitung von Auswanderern bis zum Einschiffungshafen oder um Fortsetzung und Erweiterung der Beziehungen, welche mit Behörden und Transportgesellschaften einiger europäischen, hinsichtlich der schweizerischen Auswanderung wichtigen Hafenstädte angeknüpft worden waren.

Die erste dieser Reisen bot ein ganz besonderes Interesse.

Unser Kommissär begleitete bis nach Antwerpen einige Landsleute, welche sieh dort auf der ,,Red Star Linea nach New York einschiffen sollten, und reiste alsdann nach Bremen, um Erkundigungen über ein argentinisches, dem ,,Norddeutschen Lloyda nahestehendes Kolonisationsprojekt einzuziehen. Er kehrte nach Rotterdam zurück und begleitete bis nach Boulogne eine Anzahl Auswanderer, welche für die Reise nach der nordamerikanischen Union die Linie der ,,Niederländisch-Amerikanischen DampfschifFahrtsgesellschafta benutzten. Eine Fahrt von dreizehn Stunden auf dem Meere gestattete unserm Kommissär, das Leben an Bord und den Dienst im Zwischendeck zu studieren. Er verließ den Dampfer in Boulogne, um dort eine eingehende Untersuchung anzustellen, welche veranlaßt worden war durch eine Klage über die Behandlung der Auswanderer in dem von unsern Leuten noch vor kurzem als Absteigequartier benutzten Gasthof.

Das Ziel der zweiten Reise war Havre. Diesmal handelte es sich um die Begleitung von Auswanderern, welche mit einem von der ,,Compagnie générale transatlantique" organisierten Specialzug ab Basel reisten. Seit zwei Jahren waren aus verschiedenen Gründen solche Specialzüge nicht mehr ausgeführt worden, und wir wünschten zu wissen, wie sich dieser versuchsweise wieder eingeführte Dienst mit dem durch die genannte Gesellschaft neu eingerichteten Rollmaterial bewährte.

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Eine dritte Reise führte unsern Kommissär wieder nach Paris und Havre. Sie wurde veranlaßt durch verschiedene, in diesen beiden Städten zu erledigende Geschäfte und durch die Wünschbarkeit der Begleitung einer ziemlich großen Anzahl schweizerischer Auswanderer, u. a. einer durchaus unerfahrenen Familie aus Bern, welche zu ihrem sie jenseits des Océans erwartenden Haupte zog.

Die vierte und letzte Begleitungsreise gieng nach Marseille, wo sich ein Trupp Auswanderer aus dem Kanton Wallis auf der Linie der ,,Compagnie des Transports maritimes11 nach Argentinien einschiffte. Auch waren an Ort und Stelle Erkundigungen einzuziehen in Bezug auf die Verbindungen mit Algerien und Tunis; gleichzeitig konnten die Schiffe zweier Gesellschaften, welche spcciell die regelmäßige Fahrt von Marseille nach der Nordküste Afrikas unternehmen, besichtigt werden.

Wie gewohnt, wurden uns auch über diese Reisen einläßliche Berichte erstattet. Der Kommissär befaßte sich gelegentlich seiner Reisen nach den erwähnten Hafenstädten noch mit verschiedenen, den Auswandererschutz mehr oder weniger direkt berührenden Geschäften. Auch konnte er jungen schweizerischen Kaufleuten im Auslande, welche sich brieflich an ihn gewendet hatten, mündlich die erbetenen Ratschläge hinsichtlich ihrer projektierten Auswanderung nach überseeischen Plätzen erteilen. Die schweizerischen Konsuln, mit denen er anläßlich seiner Reisen persönliche Beziehungen unterhielt, haben ihn wie bisher in der Erfüllung seiner Mission bereitwilligst unterstüzt.

III. Begutachtung von Kolonisationsunternehmungen.

1. Im Laufe des Frühjahrs wurde in Zürich unter dem Namen ,,Schweizerischer Auswanderungs-Pionier-Verein ,,Eintracht"a eine Gesellschaft gebildet, welche fast ausschließlich aus Handwerksleuten besteht und sich das Ziel steckt, ihren Mitgliedern neue Aussichten zu schaffen durch die Gründung einer Schweizerkolonie in einer noch unbestimmten überseeischen Gegend. Da der Vorstand des Pionier-Vereins um. Auskunft und Ratschläge beim Kommissariat einkam, so suchte diese Amtsstelle wiederholt, jene Leute von ihrem Projekte abwendig zu machen, indem ihnen die unüberwindlichen Schwierigkeiten, welche sich ihrem Unternehmen entgegenstellen würden, klargelegt wurden. Das Kommissariat warnte gleichzeitig die leitenden Mitglieder des Vereines vor Schritten, welche zu einer Verletzung unseres Auswanderungsgesetzes führen

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könnten und erklärte ihnen, daß sie ein motiviertes Gesuch an den Bundesrat zu richten und dio Einwilligung dieser Behörde einzuholen haben, bevor Propaganda für die Auswanderung oder die Kolonisation gemacht werden dürfe. Da der Vorstand des PionierVereins diesen Warnungen nicht Gehör schenkte und die für die Entwicklung des Vereins erfolgten Schritte einen Konflikt hervorzurufen drohten, so schnitt das Kommissariat den Verkehr mit dem genannten Vorstand ab und überwies das Geschäft der administrativen Abteilung des Auswanderungsamtes, gemäß den Vorschriften des Bundesratsbeschlusses vom 18. September 1888 betreffend die Organisation dieses Amtes (Art. 2, Ziffer 3).

2. Herr N. Sorokhtine,- als Bevollmächtigter seiner kaiserlichen Hoheit des Großfürsten Nikolaus von Rußland, ersuchte uns um die Ermächtigung, in der Schweiz Propaganda zu machen für die Besiedlung von im nördlichen Kaukasus gelegenen Ländereien durch etwa vierzig mit dem Ackerbau vertraute Familien. Da uns die vorgeschriebenen Aufschlüsse gegeben wurden, so arbeitete das Kommissariat ein einläßliches Gutachten aus, auf welches gestützt die zuständige Behörde besehließen konnte, ob dem Wunsche des Gesuchstellers zu entsprechen sei oder nicht. Dieser Bericht wurde der administrativen Abteilung des Auswanderungsamtes überwiesen, welche gemäß dem hievor erwähnten Bundesratsbeschlusse die Anträge an den Bundesrat betreffend Kolonisationsunternehmungen nach vorausgegangener Begutachtung durch das Kommissariat vorzubereiten hat.

IV. Verschiedenes.

Infolge Zusammentreffens verschiedener von unserm Willen unabhängiger Umstände ist die im letzten Geschäftsbericht erwähnte italienische Ausgabe des ,,Ratgebers für schweizerische Auswanderer nach den Vereinigten Staaten von Amerika"1 noch nicht erschienen.

Voraussichtlich wird jedoch dieser Ratgeber vor dem Frühjahr 1897 zur Verfügung der Interessenten gestellt werden können.

Die Budgetkommission des Nationalrates hat in ihrer Sitzung vom 11. Dezember 1895 den Wunsch ausgesprochen, daß ein ähnlicher ,,Ratgeber" für schweizerische Auswanderer, die sich nach Südamerika begeben, ausgearbeitet werde. Schon einige Zeit vorher war die Wünschbarkeit einer solchen Publikation ernstlich geprüft worden. Unser Minister in Buenos-Ayres hat in dieser Hinsicht Instruktionen erhalten und beschäftigt sich gegenwärtig mit O

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·der Redaktion einer solchen Schrift. Wir haben Grund zu der Annahme, daß ein wirklich nützliches, unsern Auswanderern gute Dienste leistendes Werklein entstehen \verde.

Im August abhin hielt unser Kommissär im Versammlungslokal des im vorigen Abschnitt zur Sprache gekommenen PionierVereins in Zürich einen Vortrag über die mit der Gründung jeglicher überseeischen Kolonie verbundenen Schwierigkeiten.

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Bundesblatt. 49. Jahrg. Bd. I.

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahre 1896.

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1897

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