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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Genehmigung des Nachtrages vom 4./27. Mai 1910 zum Betriebsvertrag vom 27. Januar/1.Februar 1885 zwischen der ehemaligen Jura-Bern-Luzern- Bahngesellschaft und der Verwaltung der französischen Mittelmeerbahn in bezug auf die Bahnstrecke von Lode bis zur Landesgrenze.

(Vom 10. Dezember 1910.)

Tit.

Am 14. Juni 1881 ist zwischen der Schweiz und Frankreich eine Übereinkunft betreffend die Anschlussverhältnisse einer Eisenbahn von Locle nach Besançon über Col-des-Roches und Morteau zustande gekommen (A. S. n. F. VI, 541). Gestützt auf Art. 4 dieses Staatsvertrages schlössen die beiden beteiligten Bahngesellschaften, d. h. die Paris-Lyon-Mittelmeer-Bahn und die JuraBern-Luzern-Bahn unterm 27. Januar/l. Februar 1885 einen Betriebsvertrag ab, der von der Bundesversammlung durch Bundesbeschluss vom 20. Juni 1885 (E. A. S. IX, 118) genehmigt wurde.

Durch diesen letzteren Vertrag sind die erforderlichen Bestimmungen für die Abwicklung des internationalen Verkehrs und für den Betrieb der Strecke Locle-Morteau durch die Paris-LyonMittelmeer-Bahngesellschaft aufgestellt worden. Infolge der Erstellung eines Güterbahnhofes in Col-des-Roches, zwischen Locle und der Landesgrenze, mussten nun Zusatzbestimmungen zum Betriebsvertrag des Jahres 1885 aufgestellt werden. Die bezüg-

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liehen Unterhandlungen zwischen der Paris-Lyon-Mittelmeer Bahn^ gesellschaft und dem Rechtsnachfolger der ehemaligen Jura-BernLuzern-Bahn, dem Staate Neuenburg, führten zum Abschluss eines Nachtrages zum erwähnten Betriebsvertrag, den der Staatsrat des Kantons Neuenburg mit Zuschrift vom 5. Juli 1910 an das Eisenbahndepartement zur Genehmigung vorgelegt hat.

Der Nachtrag sieht einleitend vor, dass der Güterdienst vom Bahnhof Locle nach der neuen Station Col-des-Roches verlegt wird und dass die Zollbehandlung der von Frankreich nach der Schweiz transitierenden Waren in gewöhnlicher Fracht nun auch dort stattzufinden hat. Demgemäss soll die Paris-Lyon-MittelmeerBahngesellschaft, welcher der gesamte Betrieb auf der Strecke Locle-Morteau oblag, die Güterzüge inskünftig nur noch auf der Strecke Morteau-Col-des-Roches führen. Der Personenverkehr zwischen Locle und Morteau wird dagegen nach wie vor von der Paris-Lyon-Mittelmeer-Bahngesellschaft besorgt werden. Für den Lokal verkehr Locle-Col-des Roches kann aber die Neuenb urger Jurabahn die erforderlichen Züge führen.

Die übrigen Bestimmungen des Nachtrages berühren zum Teil rein interne Verhältnisse der beiden beteiligten Bahnverwaltungen und zum Teil die für verschiedene Leistungen der ParisLyon-Mittelmeer-Bahn zu entrichtenden Vergütungen.

Weitere Bemerkungen haben wir nicht anzubringen.

Wir empfehlen Ihnen den nachstehenden Beschlussesentwurf zur Annahme und benützen auch diesen Anlass, Sie, Tit., unserer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 10. Dezember 1910.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Comtesse.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schatziuann.

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(Entwurf.)

Bundesbeschluss betreifend

Genehmigung des Nachtrages vom 4./2T. Mai 1910 zum Betriebsvertrag vom 27. Januar / l . Februar 1885 zwischen der ehemaligen Jura-Bern-Luzern-Bahngesellschaft und der Verwaltung der französischen Mittelmeerbahn in bezug auf die Bahnstrecke von Lode bis zur Landesgrenze.

Die Bundesversammlung der schweizerischen E i d g e n o s s e n s c h a f t , nach Einsicht 1. ejner Eingabe des Staatsrates des Kantons »Neuenburg vom 5. Juli 1910; 2. einer Botschaft des Bundesrates vom 10. Dezember 1910, beschliesst: 1. Der unterm 4./27. Mai 1910 zwischen dem Staatsrate des Kantons Neuenburg als Eigentümer der Neuenburger Jurabahn und der Gesellschaft der Paris-Lyon-Mittelmeerbabn abgeschlossene Nachtrag zum Betriebsvertrag vom 27. Januar/l. Februar 1885 zwischen der ehemaligen Jura-Bern-Luzern-Bahngesellschaft und der Verwaltung der französischen Mittelmeerbahn in bezug auf die Bahnstrecke von Locle bis zur Landesgrenze wird genehmigt.

2. Der Bundesrat wird mit der Vollziehung dieses Beschlusses der am 1. Januar 1911 in Kraft tritt, beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Genehmigung des Nachtrages vom 4./27. Mai 1910 zum Betriebsvertrag vom 27. Januar/ 1.Februar 1885 zwischen der ehemaligen Jura-Bern-Luzern- Bahngesellschaft und der Verwaltung der französi...

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14.12.1910

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