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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Zusicherung von Bundesbeiträgen an den Kanton Unterwaiden Nid dem Wald für die Korrektion der Engelberger-Aa von Obermatt bis in den Vierwaldstättersee und für die Verbauung des untersten Laufes des Bucholz- und des Steinibaches.

(Vom 11. November 1910.)

Tit.

Unterm 31. Oktober 1910 hat die Regierung des Kantons Unterwalden Nid dem Wald an den schweizerischen Bundesrat zuhanden der h. eidgenössischen Räte folgendes Schreiben gerichtet: ,,Die Landsgemeinde von Nidwaiden hat am 12. Oktober den Beschluss gefasst, das Aawasser auf unserm Gebiete, also von der Mettlen in Wolfenschiessen bis zur Einmündung in den See bei Buochs zu korrektionnieren. Dieser Beschluss ist gefasst worden sozusagen einstimmig, aber in der Zuversicht auf die kräftige Unterstützung des Bundes. Wir anerkennen dankbar, dass wir dieselbe bereits bei den Verbauungen der Wildbäche in Buochs, Beckenried und Hergiswil in weitherziger Weise erfahren haben. Diesesmal aber handelt es sich um ein Werk, das an und für sich grösser ist, als alle früheren Verbauungen zusammen und 7 Gemeinden in Mitleidenschaft zieht, sind doch auf rund Fr. 500,000 die bezüglichen Kosten veranschlagt. Dazu kommen noch die Sicherungsarbeiten an zwei

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Seitenbächen, des Steinibaches in Dallenwil und des Buoholzbaches in Buren, mit einem Kostenaufwand von zusammen Fr. 150,000. Demnach sieht der Landsgemeindebeschluss einen Ausgabeposten von Fr. 650,000 im Gesamten vor.

Im Auftrage der Landsgemeinde stellen wir daher an den hohen schweizerischen Bundesrat das ergebene Gesuch, er wolle an diese Bausumme gütigst einen Beitrag von 50 % bewilligen. Die Bauzeit ist auf 12 bis 15 Jahre vorgesehen und gedenkt man jährlich bei Fr. 50,000 aufzuwenden. Der Kanton leistet daran 20 °/<» die politischen Gemeinden, welche von dem Aawasser durchströmt werden 5 °/o und die bisherigen Unterhalts- und Wehrpflichtigen 25 %.

Wir sind zwar noch nicht im Falle, Ihnen ein fertig ausgearbeitetes Verbauungsprojekt zu unterbreiten. Doch entnehmen wir aus dem Berichte des Adjunkten des eidg. Oberbauinspektorates, Herrn Ingenieur Rod, folgende Aufschlüsse : Der Flusslauf des Aawassers lässt sich in drei verschiedene Partien zerlegen.

Bei der ersten Partie von Obermatt bis zur Mettlenbrücke ist der Flusslauf sehr unregelmässig und das Gefalle ein grosses.

Beim Ausbruch vom 15. Juni haben sich auf einigen Punkten natürliche Ablagerungen von Geschieben gebildet, mitunter leider auf Kosten der vorhandenen Waldungen ; solche Ablagerungsplätze sind jedoch sehr nützlich, indem bei späteren Anschwellungen der Aa dieselben noch grosse Materialmassen aufnehmen können und daher nicht auf einmal in die Talstrecke gelangen werden.

An den Stellen, wo der Flusslauf geradlinig geworden ist, soll dafür gesorgt werden, dass der neue, günstigere Zustand durch Einbau einiger Sporen festgelegt werde, besonders da, wo das neue Bachbett sich noch nicht tief genug in die Schuttmassen eingeschnitten hat und wo infolgedessen für die Bahn wie für das Gut in Mettlen gefährliche Richtungsänderungen sich bilden könnten.

Die erste Strecke bedarf also keiner ausgedehnten Verbauungsarbeiten, indem nur einige Sporen notwendig sind um die neue, bessere Richtung des Flusslaufes beizubehalten.

Die zweite Partie umfasst die Strecke von der Mettlenbrücke bis zum Buoholzbach. Sie ist charakterisiert durch ein ziemlich grosses Gefalle, und einer teilweisen Eindämmung des Profils, bald auf beiden Ufern, bald nur auf dem einen.

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Das Hochwasser vom 15. Juni abhin hat auf dieser Strecke nicht -unbedeutenden Schaden angerichtet und zwar auf folgenden Punkten : Bei der Mettlenbrücke wurde der Bahnkörper der Engelbergerbahn oberhalb und unterhalb dieser Brücke samt derselben weggerissen. Der Bahnkörper wurde bei Riedli ebenfalls auf einer ziemlich langen Strecke weggeschwemmt.

Dann entstund am linken Ufer bei der Nächimatt ein Dammbruch, wodurch ein grösserer Wiesenkomplex mit Schuttmatcrial überführt wurde und das Bachbett selbst eine gefährliche Erhöhung durch abgelagertes Geschiebe erfuhr.

Endlich wurden auf einer grossen Anzahl von Punkten die Wuhre überflutet und das umliegende Land mit Schlamm bedeckt.

. Die vorhandenen Wuhren haben sich im allgemeinen sehr gut bewährt und wenn Überflutungen stattgefunden haben, so rührt es her von einer zu geringen Höhe derselben. Dann sind auch lange Strecken, wo überhaupt nur ein einseitiger Uferschutz vorhanden war und daher Überflutungen umsotnehr stattfinden konnten.

Man wird also bei einer allfälligen Korrektion des Aawassers die Grundform der jetzigen Wuhre beibehalten und nur deren Höhe dem neuen anzunehmenden Normalprofil anpassen.

Dieses Normalprofil wird in der Nähe von Wolfenschiessen zu finden sein, indem dort der Abfluss am 15. Juni sich sehr regelmässig vollzogen hat.

Die neu auszuführenden Wuhren sollen auf einem soliden Holzrost fundiert und entweder aus Beton oder aus Trockenmauerwerk je nach den örtlichen Verhältnissen erstellt werden.

Wo der alte Uferschutz defekt ist, würden die Reparaturen am besten aus Beton gemacht.

Die Korrektionsarbeiten auf der zweiten Partie bestehen also in erster Linie in der Rekonstruktion der Mettlenbrücke und der Ausführung der zur rationellen Einleitung des Wassers unter dieselbe nötigen Leitwerke ; dann in der Ausführung eines Wuhres am rechten Ufer bei Riedli und in der Normalisierung der Strecke bei Nächimatt. Spätere Arbeiten umfassen dann die Erhöhung der bestehenden Wuhre und die Erstellung neuer Leitwerke, wo dieselben zum Schütze Ton wertvollen Liegenschaften nötig erscheinen werden.

Die dritte Partie erstreckt sich vom Buoholzbach bis zum See. Dort sind b%ide Ufer mit Wuhren versehen, aber das

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Norrnalprofil hat keine, dem vorhandenen Gefalle angepassten Sohlenbreite, sondern dieselbe ist unregelmässig verschieden, was die Bildung von zahlreichen Eiesbänken verursacht.

Diesem Übelstand ist jedenfalls der Dammbruch von 15. Juni 1910 bei Buren zuzusehreiben.

Es wird sich also darum handeln, diese Strecke zu normalisieren, unter Beibehaltung möglichst vieler der vorhandenen Wuhre, um die Kosten auf ein Minimum zu reduzieren.

Diese Korrektion des Aawassers kann aber nicht nutzbringend und nachhaltig sicher erstellt werden, wenn nicht auch die zwei wichtigsten Zuflüsse, der Steinibach in Dallenwil und der Buoholzbach in Buren, mit in das Verbauungswerk hinein bezogen werden.

Sie sind für diesen Fluss umso gefährlicher, sagt der Bericht des Herrn Rod, diesbezüglich weiter, als sie eine ganz gewaltige Geschiebszufuhr aufweisen und weil ihre Mündungen einander fast gegenüber liegen.

Die grösste Geschiebsmasse bringt jedoch der Steinibach, dessen Schuttkegel die Aa gegen das Wuhr der Engelbergerbahn zurückdrängt und dasselbe gefährdet. Eine vollständige Verbauung dieses Wildbaches wäre sehr zu begrüssen, aber sie würde solche Ausgaben verursachen, dass an eine solche nicht gedacht werden kann. Man muss sich daher begnügen, solche Partien zu korrigieren, aus denen man eine Verminderung der Geschiebezufuhr erwarten kann. Eine solche befindet sich zwischen der Einmündung der Hexenribi und der Brücke nach der Kirche von Dallenwil. Die Inspektion dieser Strecke am 31. August abhin hat nämlich ergeben, dass sich dort das Bachbett bedeutend vertieft hat und dass die Ufer an vielen Stellen angegriffen worden sind. Man wird also zuerst diese Strecke mittelst breiten Sohlenversicherungen, welche aus dem schönen vorhandenen Stein- und Kiesmaterial erstellt werden können, verbauen müssen. Dann wird eine genaue Aufnahme ergeben, ob nicht ein Ablagerungsplatz auf dem Schuttkegel geschaffen werden könnte, um die Aa gegen ein plötzliches Anfüllen mit Geschieben zu sichern.

Im Gebirge glauben wir von einer Verbauung der verschiedenen Arme des Steinibaches, der Kosten wegen, absehen zu müssen, durch Aufforstungen könnte man aber die Abflussverhältnisse auf gewissen Hängen bedeutend günstiger gestalten.

Es ist nämlich bekannt, dass das Wasser aus dem Einzugsgebiet des Lückengrabens in weniger als einer Stunde in die Talpartie des Steinibaches gelangen kann, weil die Hänge ober-

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halb Wiesenberg, welche die Alpen Kneu und Krinnen bilden, äusserst steil sind. Könnte man diese Alpen aufforsten, so würde der Abfluss des Wassers bedeutend verlangsamt werden, wodurch nicht so viel Wasser auf einmal in die untere Partie sich ergiessen würde. Die Folge davon wäre eine Abnahme der Geschiebezufuhr. Dann wären auch Aufforstungen mit Erlen, überall wo es möglich ist, auf den Böschungen der Hexenribi und des Steinibaches von grossem Nutzen, indem diese Böschungen gegenüber atmosphärischen Einflüssen weniger empfindlich würden, und so die Bildung von Geschieben zurückhalten würde.

Für die Verbauung der fraglichen Strecke würden wir mit Fr. 100,000 beginnen, indem hier auch langsam gearbeitet wird und ein definitives Projekt nicht gut auf viele Jahre hinaus mit Sicherheit aufgestellt werden kann.

Der Buoholzbach, wenn er auch am 15. Juni eine gewaltige Schuttmasse bis zur Aa geführt hat, ist doch nicht so gefährlich wie der Steinibach.

Auch da kann mit Aufforstungen und Entwässerungen im Einzugsgebiet vieles verbessert werden.

Unter anderai sollten die vom Forstamt beim Waseneggli projektierten Arbeiten möglichst rasch zur Ausführung gelangen.

Dann wäre zu untersuchen, ob der Bach in Höllwald nicht teilweise zu verbauen wäre.

Endlich sollte wie am Steinibach durch eine gute Aufnahme festgestellt werden, ob am Ausgang der Schlucht nicht ein Abiagerungsplatz erstellt werden könnte, um einen Massenausbruch in die Aa zu verhindern. Wir schätzen diese Arbeit auf Fr. 50,000 Die Korrektion des Aawassers auf Gebiet des Kantons Nidwaiden und die Verbauung seiner beiden Zuflüsse, den Steinibach und den Buoholzbach, soweit dieselben in den Rahmen des vorliegenden Berichtes fallen, würden also Fr. 650,000 erfordern, nämlich : für das Aawasser Fr. 500,000 ,, den Steinibach ,, 100,000 ,, .,, Buoholzbach ,, 50,000 Total wie oben

Fr. 650,000

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Wir empfehlen recht nachdrucksamst unser Gesuch und bitten, dasselbe bald den eidgenössischen Räten vorzulegen eventuell uns zu gestatten, die Arbeiten, welche diesen Winter in Angriff genommen und bis im Frühling ausgeführt werden müssen, um die Wiederholung ähnlicher Katastrophen, wie wir sie dieses Jahr erlebt, zu verhüten, in die Kostenberechnung des Werkes einbeziehen zu dürfen."

Die Regierung ersucht, es möchte die Subventionsquote /,« 50 °/o und die Bauzeit auf 12--15 Jahre angesetzt werden,, wobei man gedenke jährlich bei Fr. 50,000 aufzuwenden.

Der Kanton leiste daran 20 0/o5 die politischen Gemeinden, welche von dem Aawasser durchströmt werden, 5 °/o und di& bisherigen Unterhalts- und Wuhrpflichtigen 25 °/o.

Da es richtig ist, dass hier ganz ausserordentliche Verhältnisse vorhanden sind und die Landsgemeinde beinahe einstimmig' beschlossen hat, den Rest der Kosten zu tragen, wenn der Bund die Hälfte, also 50 % übernehme, so sind wir der Ansicht, dass dieser Prozentsatz bewilligt werden sollte.

Was nun die jährlichen Anzahlungen anbetrifft, so betragen dieselben bei einem Maximum der Subvention von Fr. 325,000, auf 15 Jahre verteilt, rund 21,600. Indem nun die Regierung von Unterwaiden Nid dem Wald ein jährliches Kostenbetreffnis von Fr. 50,000 in Aussicht nimmt, so sollte das jährliche Maximum?

auf Fr. 25,000 erhöht werden, dergestalt, dass in den 10 ersten Jahren dieses Maximum aufgenommen und die entsprechende Reduktion dann in den letzten 5 Jahren erfolgen würde.

Somit erlauben wir uns, den h. eidgenössischen Räten folgenden Beschlussentwurf zu unterbreiten und zur Genemigungzu empfehlen.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 11. November 1910.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Comtesse.

Der I. Vizekanzler : David.

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(Entwurf.)

Bundesbeschluss betreffend

Bewilligung eines Bundesbeitrages an den Kanton Unterwaiden nid dem Wald für die Korrektion der Engelberger-Aa, von Obermatt bis in den Vierwaldstättersee und für die Verbauung des untersten Laufes des Buoholz- und des Steinibaches.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht eines Schreibens der Regierung des Kantons Unterwaiden nid dem Wald vom 31. Oktober 1910 ; einer Botschaft des Bundesrates vom 11. November 1910; auf Grund des Bundesgesetzes betreffend die Wasserbaupolizei im Hochgebirge vom 22. Juni 1877, beschliesst: Art. 1. Dem Kanton Unterwaiden nid dem Wald wird für die Korrektion der Engelberger-Aii, von Obermatt bis in den Vierwaldstättersee und für die Verbauung des

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untersten Laufes des Buoholz- und des Steinibaches ein Bundesbeitrag zugesichert.

Dieser Beitrag wird auf 50°/o der wirklichen Kosten festgesetzt, bis zum Maximum von Fr. 325,000, als 50 % der Kostenvoranschlagssumme von Fr. 650,000.

Art. 2. Für die Ausführung dieser Verbauungsarbeiten wird eine Bauzeit von 15 Jahren, vorn Inkrafttreten der Beitragszusicherung (Art. 5) an gerechnet, eingeräumt.

Art. 3. Die Ausbezahlung dieser Subvention erfolgt im Verhältnis des Fortschreitens der Arbeiten, gemäss den von der Kantonsregierung eingesandten und vom eidgenössischen Departement des Innern verifizierten Kostenausweisen ; das jährliche Maximum beträgt Fr. 25,000 und ist zum erstenmal im Jahr 1911 zahlbar.

Art. 4. Bei Berechnung des Bundesbeitrages werden berücksichtigt die eigentlichen Baukosten, einschliesslich die Expropriationen und die unmittelbare Bauaufsicht, dann die Kosten der Anfertigung des Ausführungsprojektes und des speziellen Kostenvoranschlages, ferner die Kosten der Aufnahme des Perimeters. Dagegen sind nicht in Anschlag zu bringen irgendwelche andere Präliminarien, die Funktionen von Behörden, Kommissionen und Beamtungen (von den Kantonen laut Art. 7 a des Wasserbaupolizeigesetzes zu bestellende Organe), auch nicht die Kosten der Geldbeschaffung und die Verzinsung.

Art. 5. Die Zusicherung des Bundesbeitrages tritt erst in Kraft, nachdem seitens des Kantons Unterwaiden nid dem Wald die Ausführung dieser Verbauung zu den Bedingungen dieses Beschlusses gesichert sein wird.

Für die Vorlegung der bezüglichen Ausweise wird der Regierung eine Frist von einem Jahre, vom Datum dieses Beschlusses an gerechnet, gesetzt.

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Der Bundesbeitrag fällt dahin, wenn der geforderte Ausweis nicht rechtzeitig geleistet wird.

Art. 6. Dem eidgenössischen Departement des Innern sind für jede einzelne Bausektion an der Bngelberger-Aa, sowie für den untern Lauf der beiden Seitonbäche, auf genaue Aufnahmen von Situationsplänen, Längen- und Querprofilen sich stützende Ausführungsprojekte zar Genehmigung einzureichen. Diesen Projekten sind technische Berichte und Kosten Voranschläge beizulegen.

Art. 7. Bezüglich der Arbeiten eines jeden Baujahres ist bis Ende Juni ein Antrag dem eidgenössischen Departement des Innern zur Genehmigung einzureichen.

Demselben ist von dem Zeitpunkte der jevreiligen Inangriffnahme der Bauten Kenntnis zu geben.

Art. 8. Der Bundesrat lässt die planmässige Bauausführung und die Richtigkeit der Arbeits- und Kostenausweise kontrollieren. Die Kantonsregierung wird zu obigem Zwecke den Beauftragten des Bundesrates die nötige Auskunft und Hülfeleistung zukommen lassen, Art. 9. Mit der Annahme der Subvention verpflichtet sich der Kanton Unterwaiden nid dem Wald im obern Gebiete des ßuoholz- und des Steinibaches diejenigen Entwässerungen und Aufforstungen auszuführen, welche erforderlich sind, um die Beruhigung der angegriffenen Hänge und die Verminderung der Geschiebsführung zu bewirken, sowie die Bewaldung daselbst zu ergänzen und zu vermehren.

Im Laufe des Jahres 1912 ist das erste der diesbezüglichen Projekte einzusenden und sind die Arbeiten nach Bewilligung der Maximalsubvention des eidgenössischen Forstgesetzes im Jahre 1913 zu beginnen.

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Art. 10. Der Unterhalt der subventionierten Arbeiten ist gemäss dem eidgenössischen Wasserbaupolizeigesetze vom Kanton Unterwaiden nid dem Wald zu besorgen und vom Bundesrate zu überwachen.

Art. 11. Dieser Beschluss tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

Art. 12. Der Bundesrat ist mit der Vollziehung desselben beauftragt.

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16.11.1910

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