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Bekanntmachungen von
Departementen und andern Verwaltungsstellen (te Bundes.
Versteigerung von Artillerie-Bundespferden.
Die noch im Depot verbliebenen 6 Artillerie-Bundespferde gelangen am 24. Dezember, nachmittags 2 Uhr, in Bern, bei der Tierarzneischule zur Versteigerung.
T h u n , den 14. Dezember
1910.
Eidg. Pferderegieanstalt.
Abonnementseinladung.
Es wird hiermit bekannt gemacht, dass der Abonnementspreis für das schweizerische Bundesblatt vom 1. Januar 1911 an Fr. 10 per Jahr, statt wie bisher Fr. 6, beträgt, die portofreie Zusendung im ganzen Umfange der Schweiz inbegriffen.
Das Bundesblatt wird enthalten: zur Veröffentlichung sich eignende Verhandlungen des Bundesrates; Botschaften und Berichte des Bundesrates an die Bundesversammlung, samt Beschluss- und Gesetzentwürfen ; Kreisschreiben des Bundesrates ; Bekanntmachungen der Departemente und anderer Verwaltungsstellen des Bundes, u. a. die monatlichen Übersichten der Zolleinnahmen, Mitteilung betreffend die Verpfändung von Eisenbahnen, Übersichten der Verspätungen der Eisenbahnzüge, Tableau über die Auswanderung von Schweizern nach überseeischen Ländern, Ausschreibungen von erledigten Stellen, sowie Konkurrenzausschreibungen, endlich Inserate eidgenössischer und kantonaler, sowie ausländischer Behörden.
Bundesblatt. 62. Jahrg. Bd. V.
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Dem Bundesblatte werden beigegeben: die sukzessiv erscheinenden Nummern der eidgenössischen Gesetzsammlung (Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Verordnungen, Verträge mit dem Ausland usw.), die Botschaft zum Voranschlag und der Bericht zur Staatsrechnung der Eidgenossenschaft, die Übersicht der Verhandlungen der eidgenössischen Räte und die Übersicht der Bundesbeiträge an schweizerische Hülfsgesellschaften im Auslande ; ferner als besondere, ständige Beilage des Bundesblattes : das P u b l i kationsorgan für das Transport- und Tarifwesen der Eisenbahnen auf dem G e b i e t e der s c h w e i z e rischen Eidgenossenschaft.
Bestellungen auf das Bundesblatt können jederzeit, aber nur für ein ganzes Jahr, gerechnet vom Januar bis Dezember, direkt bei der Expedition oder bei allen schweizerischen Postämtern gemacht werden. Die bisherigen Abonnenten, welche Nr. l nicht refüsieren, werden auch pro 1911 als Abonnenten betrachtet.
Ganze Jahrgänge, sowie abgeschlossene Bände des Bundesblattes und der eidg. Gesetzsammlung, können, solange Vorrat, vom Drucksachenbureau der Bundeskanzlei bezogen werden.
Allfällige Reklamationen bezüglich der Versendung des Bundesblattes müssen in erster Linie bei den betreffenden Postbureaux, in zweiter Linie bei der Expedition des Bundesblattes in Bern, und nur ausnahmsweise beim Drucksachenbureau der Bundeskanzlei angebracht werden. Die Reklamationen sind am besten sofort, spätestens aber innert 3 Monaten, vom Erscheinen der betreffenden Bundesblattnummer an gerechnet, anzubringen. Später einlangende Reklamationen können nicht mehr berüchsichtigt werden.
B e r n , 2. Dezember 1910.
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Schweiz. Bundeskanzlei.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.
In
Bundesblatt
Dans
Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1910
Année Anno Band
5
Volume Volume Heft
51
Cahier Numero Geschäftsnummer
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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
21.12.1910
Date Data Seite
785-786
Page Pagina Ref. No
10 024 031
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