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Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Beschwerde des Handelsreisenden F. Alchenberger in Zürich gegen den bundesrätlichen Entscheid vom 20. Dezember 1909, betreffend Verletzung des Bundesgesetzes über die Patenttaxen der Handelsreisenden und der Handels- und Gewerbefreiheit.

(Vom 26. April 1910.)

Tit.

Am 20. Dezember 1909 wiesen wir eine Beschwerde des Handelsreisenden F. Alchenberger in Zürich gegen einen Entscheid des Regierungsrates des Kantons Zug, vom 2./3. September 1909, ab. Der Regierungsrat hatte mit seinem Entscheid eine von der zugerischen Finanzdirektion gegen F. Alchenberger wegen Verletzung des Gesetzes über den Markt- und Hausierverkehr, sowie über den Gewerbebetrieb im Kanton Zug erlassene Bussenverfügung bestätigt. Im bundesrätlichen Entscheid wurde festgestellt, dass die von Alchenberger geübte Bestellungsaufnahme nicht der Tätigkeit des Handelsreisenden entspreche, weshalb er sich zur Anfechtung der Busse nicht auf das Bundesgesetz über die Patenttaxen der Handelsreisenden berufen könne; der Geschäftsbetrieb des Rekurrenten falle somit unter die mit Art. 31 der Bundesverfassung vereinbaren Bestimmungen der kantonalen Gewerbegesetzgebung, auf Grund deren die gegen Alchenberger erlassene Bussenverfügung nicht als willkürlich erscheine.

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Mit Beschwerde vom 19./21. Februar 1910 verlangt F. Alchenberger von Ihnen Aufhebung unseres Entscheids. Der Regierungsrat des Kantons Zug beschränkt sich mit Schreiben vom 12. <'15. März 1910 dieser Beschwerde gegenüber darauf, ohne weitere Ausführungen an dem in seinem Entscheid und in der Rekursbeantwortung geltend gemachten Standpunkt festzuhalten. Da die an Sie gerichtete Beschwerde Alchenbergers in der Tat nichts Neues enthält, so glauben auch wir uns mit dem Hinweis auf die Begründung unseres Entscheids begnügen zu können.

Wir stellen Ihnen, Tit., den Antrag: Die Beschwerde sei abzuweisen.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 26. April 1910.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Comtesse.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft : Schatzmann.

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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Beschwerde des Handelsreisenden F. Alchenberger in Zürich gegen den bundesrätlichen Entscheid vom 20.

Dezember 1909, betreffend Verletzung des Bundesgesetzes über die Patenttaxen der Handelsre...

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Jahr

1910

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2

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18

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04.05.1910

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920-921

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