#ST#

Schweizerisches Bundesblatt.

62. Jahrgang. I.

No 9

2. März 1910.

Jahresabonnement (portofrei in der ganzen Schweiz): 6 Franken.

Einrückungsgebühr per Zeile oder deren Raum 15 Rp. -- Inserate franko an die Expedition.

Druck und Expedition der Buchdruckerei Stämpfli & de. in Bern.

# S T #

Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom

18. Februar 1910.)

Dem schweizerischen Konsul in Montevideo, Herrn Germann W e t t s t e i n , von Wallisellen (Zürich), wird die nachgesuchte Entlassung von seiner Stelle, unter Verdankung der geleisteten Dienste, erteilt.

Das Departement des Innern wird ermächtigt, die Bundessubvention pro 1909 an die Primarschulen folgender drei Kantone auszurichten: an Bern mit Fr. 353,659. 80 ,, Waadt mit ,, 168,827.40 ,, Neuenburg mit ,, 75,767. 40 Dem Kanton B e r n wird an die zu Fr. 58,000 veranschlagten Kosten für die Verbauung des Grünbaches bei Merligen, in der Hölle und an der Kohlenschwandegg, ein Bundesbeitrag von 40 % im Maximum Fr. 23,200, zugesichert.

Der protestantische Feldprediger des Infanterieregiments 7, Hauptmann M o r e l , Ernst, von Hauts-Geneveys, in Neuenburg, wird auf sein Gesuch, unter Verdankung der geleisteten Dienste, entlassen.

Bundesblatt. 62. Jahrg. Bd. I.

28

368

Dem Kanton Fr ei b ü r g wird an die zu Fr. 53,129 veranschlagten Kosten der Entwässerung von mehreren, zusammen 60,67 ha umfassenden, einigen Privaten und der Gemeinde Prezvers-Noréaz gehörenden Parzellen ein Bundesbeitrag von 20 °/o, im Höchstbetrage von Fr. 10,625. 80, zugesichert.

(Vom 22. Februar 1910.)

Herr Giuseppe P e l l e g r i n i wird als italienischer Vizekonsul in St. Gallen anerkannt.

Infanteriehauptmann A e b l i , Fritz, von und in Glarus, wird zum Major der Infanterie befördert und als I. Adjutant des Stabes des 4. Armeekorps kommandiert.

Zum Bataillonsadjutanten des Bataillons 114 wird ernannt: Infanteriehauptmann S c h n i e p e r , Albert, von Hildisrieden, in Luzern.

Dem Gesuche des Herrn Karl B ir e h e r , von Stansstad, um Entlassung von der Stelle eines schweizerischen Konsuls in Portland (Oregon) wird entsprochen.

Mit Schreiben vom 22. Januar dieses Jahres übermittelt der Vorsteher des schwyzerischen Militär- und Polizeidepartementes, Herr von Reding, im Namen und Auftrag der Aufsichtskommission der urschweizerischen Untersuchungsanstalt für Lebensmittel eine Kostenberechnung für Einrichtung und Inventaranschaffung der genannten Anstalt und ersucht um Bewilligung eines Bundesbeitrages.

Die vier Kantone Schwyz, Uri, Ob- und Nidwaiden, welche sich zum Betrieb der genannten Lebensmitteluntersuchungsanstalt vereinigt haben, beabsichtigen, hierfür in Bälde ein besonderes Gebäude zu errichten. Inzwischen ist die Anstalt provisorisch im Kantonalbankgebäude in Schwyz untergebracht.

Gestützt auf Art. 3 des Reglements betreffend die Ausrichtung von Bundesbeiträgen an die Kantone zur Kontrolle des Verkehrs mit Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständenv vom 29. Ja-

369

nuar 1909, wird dem vorgelegten Kostenvoranschlag im Betrage von Fr. 3291 die Genehmigung erteilt und der Aufsichtskommission der urschweizerischen Lebensmitteluntersuchungsanstalt ein Bundesbeitrag von 50°/o, im Maximum Fr. 1645. 50, zugesichert.

Dem Kanton S o l o t h u r n wird an die zu Fr. 85,000 veranschlagten Kosten für die Errichtung einer kantonalen Lebensmitteluntersuchungsanstalt in Solothurn ein Bundesbeitrag von 50°/o, im Maximum Fr. 42,500, zugesichert.

Dem Kanton W a a d t wird an die zu Fr. 24,900 veranschlagten Kosten für Fortsetzung der Korrektionsarbeiten an der Mèbre oberhalb der Eisenbahnlinie bei Renens ein Bundesbeitrag von 33 Ys0/»} im Maximum Fr. 8300, zugesichert.

Gemäss Art. 949, Absatz l, des Zivilgesetzbuches hat der Bundesrat die Formulare für das Grundbuch aufzustellen und die nötigen Verordnungen zur Regelung des Grundbuchwesens zu erlassen. Im weitern wird in Art. 858 des Gesetzes der Bundesrat damit betraut, die Formen des Schuldbriefes und der Gült einheitlich festzustellen.

Der vom Justiz- und Polizeidepartement vorgelegte Entwurf einer ,,Verordnung betreffend das Grundbuch", sowie auch dessen Vorschläge für die Formulare und Pfandtitel werden genehmigt.

In teilweiser Abänderung und Ergänzung der Bundesratsbeschlüsse vom 6. März 1909 und 9. August 1907, betreffend die Dienstpflicht der Mechaniker, die bei der ersten Klasse des Freiwilligen Automobilkorps zur Verwendung gelangen, und betreffend die Ausrüstung der-Freiwilligen dieses Korps, wird beschlossen : 1. Die Militärdienstpflichtigen in Auszug und Landwehr der ersten Klasse des Freiwilligen Automobilkorps (Wagenführer), sowie deren militärdienstpflichtige Gehülfen (Mechaniker) verbleiben auch während der Dauer ihrer Dienstleistung mit der ersten Klasse dieses Korps im Sinne von Art. 13, Ziffer 2, der Motorwagenverordnung vom 12. Januar 1909 in ihrer militärischen Einteilung. Für die Dauer ihrer Dienstleistung in der

370

ersten Klasse des Freiwilligen Automobilkorps sind sie in der Korpskontrolle als zu dieser Dienstleistung abkommandiert zu bezeichnen.

Im übrigen finden auf sie die Vorschriften über Kontrollführung (Art. 11, ff.) und Aufgebot (Art. 26, Ziffer 4) der genannten . Verordnung Anwendung.

2. Während ihrer Abkommandierung sind die Freiwilligen (Wagenführer) und deren Gehülfen (Mechaniker) vom Dienste mit der Einheit oder dem Stabe, wo sie militärisch eingeteilt sind, und von der Militärsteuer befreit. / Die Gehülfen der Wagenführer (Mechaniker) haben indessen die jährlichen Ausrüstungsinspektionen zu bestehen und, soweit sie gewehrtragend sind, die Schiesspflicht zu erfüllen.

Der Dienst mit der ersten Klasse des Freiwilligen Automobilkorps, zu dem die Freiwilligen und Mechaniker nach Bedarf aufgeboten werden, zählt ihnen als regelmässiger Dienst, mit dem sie ihrer Dienstpflicht genügen.

3. Die Freiwilligen.des Automobilkorps (Wagenführer) tragen die für sie als Ordonnanz erklärte Uniform und die silbernen Briden des Subalternoffiziers, ohne Stern, aber mit goldgesticktem Buchstaben A versehen.

Als Naturalausrüstung wird ihnen vom Bunde unentgeltlich geliefert: ein Reitermantel, ein Feldgürtel, ein Gabeltragriemen, eine Pistole mit Futteral, eine Kartentasche und ferner der Offizierssäbel mit Schlagband, Säbelgurt und Säbeltragriemen.

Der Offizierssäbel mit Zubehör wird der Reserve aufgerüsteter Ausrüstungsgegenstände entnommen.

Im Falle der Auflösung des Freiwilligen Automobilkorps oder bei Austritt aus demselben sind die in natura gefassten Gegenstände dem Bunde zurückzuerstatten, oder es ist ihm dafür entsprechender Geldersatz zu leisten.

(Vom 25. Februar 1910.)

Der Auditor des Ersatzgerichtes des 3. Territorialkreises, Hauptmann Brentano, Gustav, in Aarau, wird entsprechend seinem Gesuche und unter Verdankung der geleisteten Dienste von seiner Stelle und aus der Wehrpflicht entlassen.

An dessen Stelle wird zum Auditor im Ersatzgericht des 3. Territorialkreises unter Versetzung zur Militärjustiz ernannt:

371 Infanteriehauptmann T r ü s s e l , Friedrich, Etappendienst, Sumiswald, in Bern.

von

Das allgemeine Bauprojekt der schmalspurigen Nebenbahn Ilanz-Disentis (Rätische Bahn), sowie die Variante km 45,280 bis km 45,864 auf dem Gebiet der Gemeinden Strada und Schnaus werden unter einigen Bedingungen genehmigt.

"Wahlen.

(Vom 22. Februar 1910.)

Post- un Eisenbahndepartement.

Eisenbahnabteilung.

Provisorische Kanzlisten II. Klasse bei der Departementskanzlei des Eisenbahndepartements: Hermann, Adolf, von Rohrbach (Bern).

Wylemann, Jakob, von Zürich, beide zurzeit provisorische Kanzleigehülfen beim Eisenbahndepartement.

Postverwaltung.

Postcommis in Baden : Postcommis in Schaff hausen :

Roch, Alfred, von Chateau-d'Oex (Waadt), Postaspirant in Baden.

Brütsch, Oskar, von Hemishofen (Schaffhausen), Postaspirant in Zürich.

Telegraphenverwaltung.

Telegraphist in Ölten:

Bürki, Gottfried, von Zollikofen, Telegraphist in Luzern.

372

(Vom 25. Februar 1910.)

Politisches Departement.

Chef des Auswanderungsamtes : Mohr, Jakob, von Maienfeld, gegenwärtig Kanzleisekretär des Auswanderungsamtes.

Post- und Eisenbahndepartement.

Postverwaltung.

Postcommis in Luzern : Junod, Louis, von Ste Croix (Waadt), Postcommis in Locle, zurzeit im Tausch in Luzern.

Imgrüth, Hans, von Luzern, Postgehülfe in Luzern.

Posthalter und Briefträger in Neuhaus (St. Gallen) : Ebnöther, Albert, von Vorderthal (Schwyz), Postablagehalter und Briefträger in Innerthal (Schwyz).

Telegraphenverwaltung.

Elektrotechniker II. Klasse beim Telephonbureau in Genf: Gimmi, Hermann, von Heimenhofen (Thurgau), Elektrotechniker II. Klasse beim Telegraphenbureau in Montreux.

Elektrotechniker II. Klasse beim Telephonbureau in Lausanne: Krebs,Otto,vonWattenwil(Bern), Elektrotechniker in Lausanne.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1910

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

09

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

02.03.1910

Date Data Seite

367-372

Page Pagina Ref. No

10 023 664

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.