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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Beteiligung der Schweiz an den im Jahre 1911 stattfindenden internationalen Ausstellungen für die Kunst in Rom und für die Industrie in Turin.

(Vom 5. Dezember 1910.)

Tit.

Durch Bundesbeschluss vom 23. Dezember 1909 (A. S. n. F.

XXVI, 7) wurde zur Bestreitung der ersten Kosten der schweizerischen Beteiligung an der im nächsten Jahr stattfindenden internationalen Kunstausstellung in Rom und an der internationalen Industrieausstellung in Turin ein Kredit von Fr. 50,000 erteilt und bestimmt, dass der definitive Kredit für jede der beiden Ausstellungen auf eine spätere Vorlage des Bundesrates hin festgesetzt werden solle. An der Ausstellung in Turin beteiligt sich die Schweiz gemäss jenem Bundesbeschlusse nur hinsichtlich der Maschinenindustrie und einiger mit ihr verwandter Zweige, soweit deren Erzeugnisse in der allgemeinen Maschinenhalle der Ausstellung Platz finden können.

In unserer bezüglichen Botschaft vom 30. November 1909 (Bundesbl. 1909, VI, 351) haben wir Ihnen eine von unserer Zentralstelle für das Ausstellungswesen provisorisch aufgestellte Berechnung mitgeteilt, nach welcher die Kosten für Turin auf Fr. 200,000 zu veranschlagen sind. Wir bemerkten dazu, dass laut Mitteilung der genannten Stelle die Hauptausgaben durch die Fundationen verursacht werden, welche je nach der Grosse

665 und Schwere der zur Ausstellung gelangenden Maschinen und der Beschaffenheit des Untergrundes bedeutend variieren können.

An der letzten Weltausstellung in Paris betrugen die Kosten für die Fundamentierung und Installierung der Maschinen allein Fr. 160,000. In Anbetracht der vorauszusehenden geringeren Beteiligung nahm die Zentralstelle für Turin nur einen Betrag von Fr. 100,000 für Fundation, Installation und Dekoration in Aussicht. Im ganzen lautete der Voranschlag wie folgt: Ingenieur und Bureau Fr. 12,000 Transport (100 Waggons à Fr. 350 ab Zürich samt Fertigungsgebühren) .< ,, · 35,000 Zufuhr zur Sammelstelle und zurück ,, 8,000 Installation, einschliesslich Fundation und Dekoration ,, 100,000 Aufbewahrung des Verpackungsmaterials ,, 5,000 Aufsicht ,, 4,000 Katalog, Drucksachen aller Art ,, 3,000 Platzmiete, zirka 2000 m 2 à Fr. 10 ,, 20,000 Unvorhergesehenes ,, 13,000 Fr. 200,000 Was die Kunstausstellung in Rom betrifft, so -wurden die Gesamtkosten der schweizerischen Beteiligung auf Fr. 30,000 .geschätzt.

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Der provisorische Gesamtkredit von Fr. 50,000 ist von uns in der Weise in das Budget pro 1910 eingestellt worden, dass Fr. 10,000 dem Departement des Innern für die Kunstausstellung in Rom und Fr. 40,000 dem Handelsdepartement für die Industrieausstellung in Turin zugeschieden wurden.

Die Organisation der schweizerischen Ausstellung in Turin ist von der schweizerischen Zentralstelle für das Ausstellungswesen übernommen worden. Zum Zwecke der Durchführung dieser Aufgabe in technischer Hinsicht wurde von ihr Herr Ingenieur Hoffet in Lausanne engagiert, der schon in ähnlicher Stellung an der Weltausstellung in Paris funktionierte. Die administrative Leitung wird vom Generalsekretär der Zentralstelle, Herrn Boos-Jegher, als Adjunkt des Generalkommissärs, besorgt.

Als Generalkommissär zur Vertretung der Schweiz im allgemeinen wurde unser verdienter Konsul in Turin, Herr Bosio, ernannt. Leider ist derselbe unserm Lande seither durch den Tod entrissen worden.

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Wie uns von der Zentralstelle mitgeteilt worden ist, habeo die Vorarbeiten für Turin ihren geordneten Fortgang genommen* Die Zahl der schweizerischen Aussteller ist auf 40 gestiegen, eine Beteiligung, welche die ursprüngliche Schätzung bedeutend übertrifft.

Auf unsere Anfrage hin hat die Zentralstelle erklärt, mit dem im oben mitgeteilten provisorischen Budget vorgesehenen Gesamtbetrag von Fr. 200,000 gleichwohl auskommen zu können>.

Dabei wurde von ihr aber der Vorbehalt gemacht, die Summe für die einzelnen Posten des Budgets nach Bedürfnis zu verschieben, da es bei den obwaltenden eigenartigen Verhältnissen unmöglich sei, die Ausgaben für jeden Posten zum voraus genau zu bestimmen.

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Für die schweizerische Abteilung an der Kunstausstellung in R o m erliessen wir am 6. Juni ein besonderes Reglement.

Nach demselben erfolgt die Organisation der Abteilung unter der Leitung und Aufsicht der eidgenössischen Kunstkommission. Als Kommissäre wurden bestellt die Herren Charles Düby, Sekretär im Departement des Innern, und Dr. Charles Lardy, Legationsrat an unserer. Gesandtschaft in Rom. Das Plazieren der Werke wird zu gegebener Zeit durch eine Delegation der Kunstkommission, bestehend aus dem Präsidenten und Vizepräsidenten, besorgt werden. Die zur Ausstellung angemeldeten Werke wurden in Zürich gesammelt und durch eine von den beteiligten Künstlern bestellte Aufnahmejury beurteilt. Es gingen etwas über 500 Werke ein ; von denselben konnten jedoch, da der zur Verfügung gestellte Platz ziemlich beschränkt ist, nur 146 angenommen werden.

Der vorgesehene Kredit von Fr. 30,000 wird voraussichtlich folgende Verwendung erfahren: Frachtspesen und Camionnage Fr. 6,000 Organisation der Abteilung in Zürich (Aus- und Wiedereinpacken der Werke, Spedition der Sammelsendung und Rücksendung der zurückgewiesenen Werke) ,. 2,000 Aufnahmejury und Plazierungsdelegation 4,000 fl Innere Einrichtung und Ausschmückung der Ausstellungsräume, Installationen (Einbaukosten, Wandbespannungen, Portieren, Sitzgelegenheiten etc. etc.)

,, 16,000 Druckkosten und Verschiedenes ,, 2,000 Total Fr. 30,000

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Durch die Verhältnisse und besonderen Bedürfnisse bedingte Verschiebungen zwischen den einzelnen Ausgabeposten müssen .auch hier vorbehalten bleiben, da es unmöglich ist, zum vornherein absolut zuverlässige Ansätze aufzustellen.

Unter diesen Umständen schlagen wir Ihnen vor, als definitiven Kredit für die schweizerische Beteiligung an der internationalen Kunstausstellung in R o m Fr. 30,000, für die Industrieausstellung in T u r i n Fr. 200,000 zu bewilligen und den beigelegten Entwurf eines Bundesbeschlusses zu genehmigen.

Bei diesem Anlass erneuern wir Ihnen, Tit., den Ausdruck unserer ausgezeichneten Hochachtung.

B e r n , den 5. Dezember

1910.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Comtesse.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schatzmann.

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(Entwurf.)

ßundesbeschluss betreffend

die Beteiligung der Schweiz an den im Jahre 1911 stattfindenden internationalen Ausstellungen für die Kunst in Rom und für die Industrie in Turin.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 5. Dezember

1910; in Bestätigung von Art. l und 2 des Bundesbeschlusses vom 23. Dezember 1909, beschliesst: 1. Zur Beteiligung der Schweiz an den im Jahre 1911 stattfindenden internationalen Ausstellungen für die Kunst in Rom und für die Industrie in Turin werden folgende Kredite festgesetzt: a. für die Kunstausstellung in Rom Fr. 30,000 ; b. für die Industrieausstellung in Turin Fr. 200,000.

Der durch Bundesbeschluss vom 23. Dezember 1909 gewährte provisorische Kredit von Fr. 50,000 ist in obigen Summen Inbegriffen.

2. Dieser Beschluss tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Beteiligung der Schweiz an den im Jahre 1911 stattfindenden internationalen Ausstellungen für die Kunst in Rom und für die Industrie in Turin. (Vom 5. Dezember 1910.)

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14.12.1910

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