571 # S T #

1 1 8

Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Beschwerde des Johann Pfister in Kloten gegen den Entscheid des Bundesrates vom 29. August 1910 betreffend die Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden von Kloten vom 13. März 1910.

(Vom 25. November 1910.)

Tit.

Mit Entscheid vom 29. August 1910 hat der Bundesrat eine Beschwerde des Johann Pfister in Kloten abgewiesen, weil, entgegen der Ansicht des Rekurrenten, nach dem massgebenden zürcherischen Recht keine Willkür oder Verletzung der Rechtsgleichheit darin zu erblicken sei, dass das für eine dreijährige Amtsperiode bestellte Gemeindewahlbureau auch noch die Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die nächste dreijährige Amtsperiode durchführe.

Mit Eingabe vom 7. Oktober 1910 beschwert sieh Johann Pfister hierüber bei Ihnen, Tit., und verlangt Zuspruch seines ursprünglichen Beschwerdebegehrens unter Aufhebung des angefochtenen Entscheides. Die Begründung dieser Beschwerde deckt sich im wesentlichen mit derjenigen des Rekurses an den Bundesrat. Neu ist darin nur der Hinweis auf eine Anzahl von Entscheiden der zürcherischen Behörden in Wahlangelegenheiten.

Abgesehen davon, dass der Rekurrent in seinem Rekurs an den Bundesrat auf diese Fälle nicht abgestellt hat, können sie auch

572

deshalb nicht berücksichtigt werden, weil ihnen ganz andere tatsächliche Umstände zugrunde liegen als dem angefochtenen Entscheid. In seiner Vernehmlassung vom 10. November 1910 begründet der Regierungsrat seine Ansicht, die Beschwerde sei abzuweisen, im wesentlichen mit den gleichen Argumenten wie seinerzeit seinen Abweisungsantrag gegenüber dem Rekurs an den Bundesrat.

Unter diesen Umständen glauben auch wir von weitern Erörterungen absehen zu können und stellen Ihnen, Tit., unter Hinweis auf die Erwägungen unseres angefochtenen Entscheides, den Antrag: Die Beschwerde sei abzuweisen.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 25. November 1910.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Comtesse.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schatzmann.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Beschwerde des Johann Pfister in Kloten gegen den Entscheid des Bundesrates vom 29. August 1910 betreffend die Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden von Kloten vom 13. März 1910. (Vom 25.

Nov...

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1910

Année Anno Band

5

Volume Volume Heft

48

Cahier Numero Geschäftsnummer

118

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

30.11.1910

Date Data Seite

571-572

Page Pagina Ref. No

10 023 994

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.