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Schweizerisches Bundesblatt.

62. Jahrgang.

I.

3V» 10

9. März 1910.

Jahresabonnement (portofrei in der ganzen Schweiz): e Franken.

Einrückungsgebühr per Zeile oder deren Raum 15 Ep. -- Inserate franko an die Espedition.

Druck und Expedition der Buchdruckerei Stämpfli & de. in Bern.

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Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung über

seine Geschäftsführung im Jahre

1909.

Finanz- und Zolldepartement.

A. Finanzverwaltung.

I. Finanzbureau Personelles.

Der Personalbestand hat im Berichtsjahr keine Veränderungerfahren.

Gesetzgebung und Postulate.

Revision des Besoldungsgesetzes.

(A. S. n. F. XXV, 645.)

Die Vorlage des Bundesrates vom 15. Juni 1908 betreffend die Revision des Bundesgesetzes über die Besoldungen der eidgenössischen Beamten und Angestellten vom 2. Juli 1897 ist vom Nationalrat in der Märzsession und vom Ständerat in der Junisession des abgelaufenen Jahres angenommen worden. Nachdem die Referendumsfrist unbenutzt abgelaufen war, haben wir die Bundesblatt. 62. Jahrg. Bd. L

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Gesetzesnovelle unterm o. Oktober 1909 mit Rückwirkung ab I. Januar 1909 in Kraft gesetzt. Durch Beschluss vom 2S./29. Oktober hat uns die Bundesversammlung dann zur Ausrichtung der durch das neue Gesetz bedingten Gehaltszulagen an das dem Gesetze unterstellte Personal und von Gehalts- und Lohnzulagen an das dem Gesetze nicht unterstellte Personal (provisorische und nicht im ausschliesslichen Dienst der Verwaltung stehende Beamte und Angestellte, Arbeiter usw.) der Bundesverwaltung für das Jahr 1909 einen Spezialkredit von Fr. 4,030,000 bewilligt. Die Ausrichtung der Zulagen hat bis auf vereinzelte Fälle im Dezember durchgeführt werden können. Vom 1. Januar 1910 an bilden die erhöhten Besoldungen die Grundlage für die monatliche Gehaltsauszahlung.

Eine Eingabe verschiedener Personalverbände der Post-, Telegraphen- und Zollverwaltung, dahingehend, es solle den Beamten und Angestellten, die anlässlich der periodischen Besoldungsrevision auf 1. April 1909 wegen Erreichung des Maximums keine Aufbesserung oder bloss eine solche von Fr. 100 oder Fr. 200 erhalten haben, nun bei der Inkraftsetzung der Novelle zum Besoldungsgesetz eine Gehaltserhöhung von Fr. 300, statt einer solchen von Fr. 200, wie sie Art. 3 der Novelle vorsieht, zuerkannt werden, haben wir durch Beschluss vom II. Dezember 1909 abschlägig beschieden.

Bundesbescliluss betreffend die Aufnahme eines eidgenössischen Staaisanleihens im Beirage von 25 Millionen Franken (A. S. n. F.

XXV, 495).

Mit Botschaft vom 7. Juni 1909 haben wir Sie um die Ermächtigung ersucht, zur Bestreitung einer Anzahl ausserordentlicher Ausgaben und zur Verstärkung unserer finanziellen Reserven ein inneres eidgenössisches Staatsanleihen im Betrage von 50 Millionen Franken aufzunehmen, dessen Zinsfuss 3J/2 % nicht übersteigen soll. Sie haben die Höhe des Anleihens reduziert und uns durch Beschluss vom 24. Juni 1909 zur Aufnahme eines 3'/a % Staatsanleihens im Betrage von 25 Millionen Franken ermächtigt.

Das Anleihen ist auf Grund eines unterm 24. Juni 1909 perfekt gewordenen Vertrages mit der schweizerischen Nationalbank, dem Kartell der schweizerischen Banken und dem Verband der Kantonalbanken von diesen zum Kurse von Fr. 95.50 übernommen worden. Über den Ertrag, die Anlage und bisherige

385 Verwendung der Gelder des Anleihens werden wir in der Staatsrechnung für das Jahr 1909 Rechnung ablegen. Hier wollen wir nur noch die Mitteilung beifügen, dass die 13 Millionen, welche die Übernehmer des Anleihens zur öffentlichen Zeichnung aufgelegt haben, nahezu dreimal gezeichnet worden sind.

rAuf nähme eines 3l/2 % Anleihens von 80 Millionen Franken für Zwecke der schweizerischen Bundesbahnen.

Zur Bestreitung der Ausgaben der schweizerischen Bundesbahnen für Bauten und Vollendungsarbeiten und für Beschaffung von Rollmaterial haben wir, gestützt auf Ihre allgemeine Ermächtigung von 20. Dezember 1901, unterm 27. November 1909 mit einer durch den Crédit Lyonnais, die Banque de Paris et des Pays-Bas, das Comptoir national d'escompte de Paris und die Société générale à Paris gebildeten französischen Finanzgruppe einen Vertrag abgeschlossen betreffend die feste Übernahme eines 3 J /2 % Anleihens von 80 Millionen Franken zum Kurse von Fr. 94. 50. Coupon und Titel rückzahlbar in schweizerischer Währung. Von der Anleihenssumme sind nach dem Vertrage 2 Millionen Franken der Nationalbank und 14 Millionen Franken andern schweizerischen Banken reserviert. Diese 14 Millionen Franken sind von einem schweizerischen Bankkonsortium, das von der Kantonalbank von Bern präsidiert wird, übernommen worden.

Verwaltung des Amortisationsfonds eines Prämienanleihens des schweizerischen Zentralvereins vom Holen Kreuz durch den Sund (Bundesbl. 1909, IV, 803).

Durch Botschaft vom 15. Oktober 1909 haben wir Ihnen Kenntnis gegeben von einem Gesuch des schweizerischen Zentralvereins vom Roten Kreuz, dahingehend, der Bund möchte sich grundsätzlich bereit erklären, den für die Ausrichtung der festgesetzten Prämien und die Rückzahlung der Anleihe erforderlichen Amortisationsfonds eines Prämienanleihens, das der Zentralverein vom Roten Kreuz zu emittieren beschlossen habe, in seine Verwaltung zu nehmen, und zwar auf der Grundlage eines Zinsfusses von 4 %. Wir haben Ihnen beantragt, es sei dem Gesuche in der Weise zu entsprechen, dass der Bundesrat ermächtigt wird, die Verwaltung des Amortisationsfonds für das Prämienanleihen und die Garantie für diesen Fonds zu den mit der

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Direktion des schweizerischen Zentralvereins zu vereinbarenden nähern Bedingungen zu übernehmen.

Die Behandlung des Geschäftes ist vorn Ständerat, welcher die Priorität hat, begonnen, aber noch nicht zu Ende geführt worden.

Bwidesbesclihtss betreffend

das Absinth-Verbot.

(A. S. n. F. XXIV, 879.)

Wie wir in unserm letzten Geschäftsbericht mitgeteilt haben, hat das Finanzdepartement eine Kommission ernannt, deren Aufgabe es war, über die Ausdehnung der Absinthpflanzungen im Traverstal und den Ertrag derselben Erhebungen zu machen.

Die Kommission hat im Laufe des Berichtsjahres ihres Amtes gewaltet und über das Ergebnis ihrer Erhebungen einen Bericht abgegeben. Eine zweite Kommission ist ernannt worden zur Prüfung der Frage betreffend die den Absinthfabrikanten eventuell zu gewährenden Entschädigungen. Diese Kommission hat ihre Aufgabe im August begonnen, aber noch nicht zu Ende geführt.

Sodann hat Herr Dr. Milliet, Direktor der eidgenössischen Alkoholverwaltung, dem ihm erteilten Auftrage getnäss den Vorentwurf zu einem Bundesgesetz betreffend das Absinthverbot, der auch die Frage der Entschädigung der bei der Absinthindustrie Beteiligten zu regeln versucht, ausgearbeitet und dem Finanzdeparternent gegen Ende Jahres vorgelegt. Die weitere Behandlung des Geschäftes fällt in das Jahr 1910.

Postulate.

Auf Ende des Berichtsjahres waren noch folgende die Finanzverwaltung betreffende Postulate nicht erledigt: 1. Nr. 684 Druckarbeiten und Bureaubedürfnisse.

2. Nr. 704 Rechnungswesen der Post-, Telegraphen- und Telcphonverwaltung.

1. Über das erste dieser Postulate hat der Bundesrat unterm 5. Juni 1908, Bundosbl. von 1908, IV, 169, Bericht erstattet.

Nachdem der Nationalrat bereits in der Dezembersession 1908 von unserm Bericht in zustimmendem Sinne Vormerk genommen hat, ersuchte die Finanzkommission des Ständerates mit Schreiben vom 12. März 1909 um verschiedene ergänzende Angaben, welchem Wunsche vom Bundesrat am 9. Juli 1909 durch einen schriftlichen Bericht entsprochen wurde. Der. Ständerat hat sich bis jetzt nicht weiter mit der Sache befasst.

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2. Das zweite Postulat, das erst im Berichtsjahre hinzugekommen ist, hat dem Finanzdepartement Veranlassung gegeben, uns Vorprojekte zu unterbreiten für eine nach zwei Richtungen abgeänderte Staatsrechnung, nämlich für eine Rechnung, in welcher die Betriebsrechnungen der Post- und Telegraphenverwaltung und der verschiedenen übrigen Regiebetriebe aus der allgemeinen Staatsrechnung ausgeschieden und in einem Anhang zu derselben zur Darstellung gebracht sind, wobei auch den Wünschen betreffend Verzinsung des Betriebsmaterials durch die Post- und Telegraphenverwaltung Rechnung getragen ist, und zweitens für eine Vorlage, in welcher die Staatsrechnung als solche und der zugehörige Bericht verschmolzen sind. Die gleichen Änderungen sind auch für das Budget in Vorschlag gebracht. Wir haben darauf durch Beschluss vom 30. November 1909 das Finanzdepartement ermächtigt, eine Expertenkommission zu bestellen, welche im Verein mit ihm folgende Projekte und Fragen zu prüfen hat: 1. das vom Finanzdepartement ausgearbeitete Vorprojekt für die Reform von Budget und Staatsrechnung; 2. die in der Organisation und dem Geschäftsgang der eidgenössischen Staatskasse vorzunehmenden Änderungen; 3. die in der Staatsrechnung und in den Rechnungen der verschiedenen Regieanstalten und -Betriebe des Bundes einzuführenden Änderungen ; 4. die Mittel und Wege zur Liquidation des Baukontos der Telegraphenverwaltung und zur Herstellung des finanziellen Gleichgewichts bei dieser Verwaltung.

Die weitere Behandlung des Geschäftes fällt in das neue Jahr.

Aîtslegung des Bundesbeschlusses betreffend die Taggelder und Eeiseentschadigungen der Mitglieder des Nationalrates, der Kommissionen der Bundesversammlung etc. vom 22. Ciiristmonat 1869 (A. S. a. F. X, 2).

Wir hatten im Berichtsjahre den Fall zu entscheiden, ob einem Mitglied des Nationalrates, das während der Dauer von Sessionen dieses Rates an Sitzungen einer nicht parlamentarischen Kommission in Bern teilzunehmen hat, für diese Sitzungen ein besonderes Taggeld ausgerichtet vyerden darf. Nach dem Wortlaut von Art. 4 des im Titel erwähnten Bundesbeschlusses wäre

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dies nicht zulässig, indem es dort heisst: ,,Wenn Sessionen der Bundesversammlung, des Bundesgerichts, von Kommissionen oder Experten gleichzeitig stattfinden, so hat keine doppelte Entschädigung statt." Wir glauben nun aber nicht fehlzugehen, wenn wir annehmen, dass der Gesetzgeber hier bloss die' parlamentarischen Kommissionen im Auge hatte und lediglich verhüten wollte, dass ein zweites Taggeld ausbezahlt werde, wenn während der Dauer einer Session der Bundesversammlung Kommissionen der letztern Sitzungen abhalten. Wir haben deshalb auf dem Wege der Interpretation von Art. 4 des zitierten Bundesbeschlusses unterm 1. Oktober 1909 entschieden, dass bei gleichzeitigem Stattfinden von Sessionen der Bundesversammlung und von Sitzungen von Kommissionen oder Experten nur dann eine doppelte Entschädigung nicht Platz greifen darf, wenn es sich um p a r l a m e n t a r i s c h e Kommissionen oder Experten handelt.

Erbschaft Rätzer.

Wir nehmen Bezug auf das, was wir hinsichtlich der Erbschaft Rätzer im letztjährigen Geschäftsbericht gesagt haben. Der Nachlass Rätzer ist vom Finanzdepartement im Verein mit dem nach der Willensäusserung des Testators bestellten Testamentsvollstrecker, Herrn Nationalrat Dr. König, Fürsprecher in Bern, im Berichtsjahre geordnet und es sind die Bestimmungen des Testarnentes vollzogen worden. Nach Ausrichtung der verschiedenen Legate und nach Begleichung einer Anzahl Forderungen an die Erbschaftsmasse verblieb für den Bund als testamentarischen Haupterben Rätzers ein Vermögen von rund Fr. 214,000. Den Hauptbestandteil dieser Summe bildet der Wert von 3 Liegenschaften (Wohnhäuser) in Bern mit einer Grundsteuerschatzung von Fr. 217,220 und einer Hj^pothekarbelastung von Fr. 18,000. Diese Liegenschaften, deren Zufertigung an den Albert Rätzer-Invalidenfonds des Bundes veranlasst worden ist, werden einstweilen für Rechnung des Bundes von einer Sachwalterfirma in Bern verwaltet. Man wird sie bei sich bietender Gelegenheit zu veräussern zu suchen.

Der verstorbene Herr Albert Rätzer hat bekanntlich sein Vermögen dem Bunde mit der Bestimmung vermacht, dass daraus ein Invalidenfonds gegründet werde. Dieser Bestimmung gemäss wird der Ertrag des Erbes als Albert Rätzer-Invalidenfonds verwaltet und in der Staatsrechnung ausgewiesen werden.

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Die den Intestaterben Rätzer ausgerichtete Abfindungssumme von Fr. 60,000, von der im letzten Geschäftsbericht die Rede war, ist vorschussweise dem Invalidenfonds entnommen worden.

In seinem Testament hat Herr Rätzer verfügt, dass sein Leichnam verbrannt und die Asche in einer kunstvoll gearbeiteten Urne eingeschlossen werden soll, zu deren Aufbewahrung uuf einem Hügel zwischen St. Margrethen und Rorschach mit Ausblick auf den See ein nicht zu grosses Denkmal mit Kuppel zu erstellen sei. Um dem Willen des Testators auch in diesem Punkte gerecht zu werden, ist die Erstellung eines einfachen Denkmals einem Bildhauer in Rorschach in Auftrag gegeben und für dessen Aufstellung ein geeignetes Stück Terrain an aussichtsreicher Stelle an der Grenze der Gemeinden Rorschacherberg und Thal, auf Gebiet der letztern, käuflich erworben worden. Die Fertigstellung des Denkmals wird erst im laufenden Jahre erfolgen Postsparkassen.

Unterm 24. März 1909 hat das Finanzdepartement dem Postdepartement zuhanden des Bundesrates seinen Mitbericht abgegeben über die Frage der Einführung der Postsparkassen in der Schweiz {Motion der Herren Nationalrat Calame-Colin und Mitunterzeichner).

Der Bericht spricht sich grundsätzlich für die Einführung dieser Kassen aus.

Ausbau des II. Simplontunnels.

Das Finanzdepartement hat am 2. Dezember 1909 dem Bundesrat auch einen Mitbericht abgegeben über die Angelegenheit betreffend den Ausbau des H. Simplontunnels. Das Departement ist darin zum Schlüsse gekommen, die unverzügliche Anhandnahme der Vollendungsarbeiten im II. Simplontunnel sei eine Notwendigkeit und es sollte der Baugesellschaft Brandt, Brandau & Cie. gegenüber darauf beharrt werden, dass sie ihre vertraglichen Verpflichtungen hinsichtlich dieses II. Tunnels erfülle, indem sie dem ihr von der Generaldirektion der schweizerischen Bundesbahnen im Einverständnis mit dem Verwaltungsrat der Bundesbahnen, dem Bundesrat und der Bundesversammlung unterm 3. Januar 1908 erteilten Auftrag zum Ausbau des II. Simplontunnels ohne weiteres Zögern nachkommt.

390 Beziehungen zwischen der eidgenössischen Finanzverwaltung und der schweizerischen Nationalbank.

Die Beziehungen zwischen der Finanzverwaltung und der Nationalbank sind im Berichtsjahre weiter ausgestaltet worden.

Ausser den im letzten Geschäftsbericht erwähnten Konti besitzt die eidgenössische Staatskasse nun bei der Nationalbank noch einen Konto D, der sich auf die Gelder aus dem 25 Millionen-Anleihen 1909 bezieht, die nicht fest angelegt sind. Die Verzinsung beträgt bei diesem Konto S1/* %· Beim Depositenkonto (B) ist die Kündigungsfrist für Summen bis zu Fr. 500,000 auf Begehren der .Nationalbank von 8 auf 10 Tage verlängert worden.

Unterm 10. April 1909 haben wir eine Verordnung erlassen betreffend die Beziehungen der schweizerischen Postverwaltung und der schweizerischen Telegraphenverwaltung zur eidgenössischen Finanzverwaltung und zur schweizerischen Nationalbank. Diese Verordnung, die in die amtliche Sammlung aufgenommen worden ist (A. S. n. F. XXV, 353), ersetzte die provisorischen Verfügungen des Finanzdepartements vom 1. Juli 1908, von denen im letzten Geschäftsbericht die Rede war.

Münzwesen.

Zusatzvertrag zu der internationalen Muneìconventìon.

Der am 4. November 1908 in Paris unterzeichnete, von Ihnen durch Beschluss vom 18./23. Dezember ratifizierte Zusatzvertrag zur Münzkonvention vom 6. November 1885, dessen Bestimmungen wir im letzten Geschäftsbericht kurz besprochen haben, hätte am 1. April 1909 in Kraft treten sollen. Auf Wunsch der italienischen Regierung wurde dann aber das Datum des Inkrafttretens im gemeinsamen Einverständnis der Vertragskontrahenten auf den 15. Mai 1909 verschoben.

In Vollziehung von Artikel 4 des Zusatzvertrages sind in den 4 Monaten vom 15. Mai bis 15. September 1909 die griechischen Silberscheidemünzen aus dem Umlaufe in der Schweiz zurückgezogen worden. Der Bekanntmachung des Finanzdepartementes betreffend den Rückzug dieser Münzen ist die grösstmöglichste Verbreitung gegeben worden, so dass angenommen werden darf, dass nur in ganz vereinzelten. Fällen solche Münzen beim Publikum zurückgeblieben sind. Die zurückgezogenen griechischen Silber-

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Scheidemünzen, deren Wert sich im ganzen auf rund Fr. 205,000 beläuft, werden nun nach Massgabe der Bestimmungen von Art. 6 des Zusatzvertrages zur Verfügung der griechischen Regierung gehalten, welche die Summe bis zur Zahlung des Gegenwertes zu verzinsen hat.

Nach Art. 13 des Zusatzvertrages hat von dem Zeitpunkte an, von welchem die öffentlichen Kassen der Schweiz, Belgiens, Frankreichs und Italiens die griechischen Silberscheidemünzen nicht mehr anzunehmen haben werden, jeder dieser vier Staaten das Recht, deren Einfuhr zu verbieten. Wir halten dafür, dass ein solches Einfuhrverbot für die Schweiz dermalen nicht notwendig sei, indem bei der grossen Entfernung unseres Landes von Griechenland und der'relativ geringen Zahl der von Griechen-' land ausgeprägten Silberscheidemünzen eine Gefahr der Einschleppung solcher Münzen in die Schweiz kaum besteht. Sollten wider Erwarten griechische Silberscheidemünzen in unserem Land abzusetzen versucht werden, so könnte man ein Einfuhrverbot später immer noch erlassen.

Betreffend die im Berichtsjahre erfolgte Prägung von Silberscheidemünzen auf Rechnung des durch den Zusatzvertrag er höhten Kontingents werden wir an anderer Stelle berichten.

Goldmünzen.

Indem wir bezüglich der Prägung von s c h w e i z e r i s c h e n Z e h n f r a n k e n s t ü c k e n in Gold das im letzten Geschäftsbericht Gesagte bestätigen, fügen wir bei, dass wegen Erkrankung des Künstlers, der das Münzbild für unser gegenwärtiges Zwanzigfrankenstück geschaffen hat, die Frage der Verwendung dieses Münzbildes in entsprechender Verkleinerung für das Zehnfrankenstück noch nicht hat geprüft werden können.

Eine Mitteilung der schweizerischen Nationalbank, dahingehend, dass sie die g o l d e n e n t u n e s i s c h e n 10- und 2QF r a n k e n s t ü c k e und die g o l d e n e n ö s t e r r e i c h i s c h u n g a r i s c h e n 4 - u n d 8 - F l o r i n s t ü c k e = 10- und 20F r a n k e n s t ü c k e , die ihr von den Post- und Zollkassen eingeliefert werden und die sie im Interesse einer Säuberung unserer Geldzirkulation in der Schweiz nicht mehr in Verkehr setzen möchte, oft nur mit Verlust nach dem Ursprungsland abschieben könne, hat das Finanzdepartement veranlasst, Erkundigungen einzuziehen über die Kursfähigkeit der tunesischen Goldmünzen in Frankreich, déni Mutterlande von Tunis, und der

392 österreichisch-ungarischen 4- und 8-Florinstücke in ihrem Ursprungsland Österreich-Ungarn. Bezüglich der tunesischen Goldmünzen wurde in Erfahrung gebracht, dass sie von der Zirkulation in Frankreich ausgeschlossen seien und dass die öffentlichen Kassen deren Annahme unnachsichtlich verweigern. Hinsichtlich der österreichisch-ungarischen 4- und 8-Florinstücke haben wir von zuverlässiger Stelle die Auskunft erhalten, dass diese Goldstücke von der österreichisch-ungarischen Regierung seinerzeit als Handelsmünzen, hauptsächlich für den internationalen Verkehr bestimmt, .geprägt und seither auch immer als solche betrachtet worden seien.

Weil sie keinen gesetzlichen Kurs haben, nehme sie der Staat bezw. das Münzamt in Wien auch nur nach dem Gewicht zurück, resp. vergüte es nur den dem Gewicht entsprechenden Wert.

Da keine neuen geprägt werden und die alten nach und nach zur Einschmelzung oder Urnprägung kommen, werden diese Münzen mit der Zeit verschwinden.

Gestützt hierauf hat das Finanzdepartement im Auftrage des Bundesrates und im Einverständnis mit der Nationalbank unterm 1. Oktober 1909 eine Bekanntmachung erlassen, laut welcher die öffentlichen Kassen angewiesen waren, die tunesischen goldenen 10- und 20-Frankenstücke, sowie die österreichisch-ungarischen goldenen 4- und 8-Florinstücke, welche auch die Wertbezeichnung 10 Fr. bezw. 20 Fr. tragen, noch bis zum 15. November zu ihrem Nennwerte, sei es an Zahlungsstatt, sei es zur Auswechslung, anzunehmen.

, Seit dem 15. November 1909 dürfen die eidgenössischen Kassen die tunesischen goldenen 10- und 20-Frankenstücke nicht mehr und die österreichisch-ungarischen goldenen 4- und 8-Florin = 10- und 20-Frankenstücke nur noch zum reduzierten Kurse von Fr. 9. 90 bezw. Fr. 19. 80 annehmen.

Die in der Zeit von der Veröffentlichung der Bekanntmachung hinweg bis zum 15. November 1909 von den öffentlichen eidgenössischen Kassen zum Nennwerte eingelösten tunesischen Goldmünzen und österreichisch-ungarischen goldenen 4- und 8-Florinstücke wurden von der schweizerischen Nationalbank entgegengenommen und bestmöglichst zu verwerten gesucht.

Die Unkosten, die die Bank dabei hatte, wurden ihr aus dem Münzreservefonds ersetzt.

Silberscheidemünzen.

Auch im Berichtsjahre machte sich der gute Erfolg bemerkbar, den die Bekanntmachung des Finanzdepartementes vom März 1908

393 betreffend den Umlauf der Silberscheidemünzen gehabt hat. Der Zustand unserer Münzzirkulation darf jetzt als ein durchaus befriedigender bezeichnet werden. Wenn die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates anlässlich der Behandlung des letztjährigen Geschäftsberichtes erklärt hat, sie finde es unbillig, dass ·abgeschliffene Silberscheidemünzen nur zum Werte von 50 °/o ·zurückgenommen werden, so möchten wir dieser Bemerkung gegenüber darauf aufmerksam machen, dass der reduzierte Kurs von 50 % nur für diejenigen schweizerischen, belgischen und französischen Silberscheidemünzen gilt, die derart abgeschliffen ·sind, dass sich die Merkmale ihrer Kursfähigkeit nicht mehr erkennenlassen und desgleichen für die beschädigten, durchlöcherten, angefeilten, angeschnittenen oder sonstwie durch Metallentzug oder ·durch Verunstaltung entwerteten kursfähigen Münzen. In Frankreich werden, wie uns berichtet wurde, beschädigte und entwertete Münzen von den öffentlichen Kassen gar nicht angenommen.

Die letztern beschränken sich lediglich darauf, dem Publikum mitzuteilen, dass die französische Münzstätte solche Münzen zum Metallwert kauft, der bekanntlich nur etwa 35 °/o des Nennwertes beträgt. Man kommt also bei uns dem Publikum in dieser Hinsicht besser entgegen.

Bekanntmachungen betreffend

ausländische Banknoten und Münzen.

Eine Mitteilung der italienischen Regierung, wonach der gesetzliche Kurs der Noten einiger italienischer Emissionsbanken ·neuerdings bis zum 31. Dezember 1909 verlängert worden ist, wurde in üblicher Weise im Bundesblatt und im schweizerischen Handelsamtsblatt bekannt gemacht und den Regierungen der Kantone Graubünden, Tessin und Wallis noch besonders zur Kenntnis gebracht.

Münzkommissariat.

Im Berichtsjahre wurden kontrolliert: 80 Münzwerke Goldmünzen.

31 ,, Silbermünzen.

60 ,, Nickelmünzen.

20 ,, Kupfermünzen.

394 Das Ergebnis war folgendes: Abweichungen Mittleres im Feingehalt im Gewicht mehr weniger weniger MQnzsorte.

Gewicht. mehr 1 Tauiendstal. Tausendste. S lansindslsl.

S"StZwanzigfrankenstücke . 900,08 6,4497 0,08 0,0019 -- -- -- Fünffranken -Umprägungl 900,1 24,9946 0,1 0,0054 -- 834 1,0 Zweifrankenstücke .

9,9881 0,0119 -- Mittlerer Feingehalt.

Einfrankenstücke Halbfrankenstücke .

Zwanzigrappenstücke Zehnrappenstücke .

Fünfrappenstücke Zweirappenstücke Einrappenstücke .

5,0024 835,5 834,25 2,5009 3,9945 -- 2,9997 -- -- 1,9971 -- 2,4982 1,5012 --

0,5 -- --

-- -- -- --

0,75 -- -- -- -- --

--

0,0024 0,0009 -- -- -- -- 0,0012

-- 0,0055 0,0003 0,0029 0,0018 --

Alle Münzwerke befanden sich in Bezug auf den Feingehalt sowohl als auf das Gewicht innerhalb der gesetzlichen Grenzen.

Eine zweite Probe musste nur in 3 Fällen entnommen werden.

Vom 1. April 1909 an sind im Sinne eines Versuches die Feingehaltsproben für die Gold- und Silbermünzen nicht mehr den bisherigen, ausserhalb derVerwaltung stehenden Münzessayeurs, sondern dem eidgenössischen Amt für Gold- und Silberwaren übertragen worden, das durch Einrichtung eines Laboratoriums in den Stand gesetzt worden ist, solche Arbeiten vorzunehmen. Nachdem sich die Sache bewährt hat, haben wir durch Beschluss vom 14. Januar 1910 die Prüfung des Feingehaltes der von der eidgenössischen Münzstätte geprägten Münzen endgültig dem eidgenössischen Amt für Gold- und Silberwaren in Bern übertragen.

Gleichzeitig wurde verordnet, dass bezüglich der Fehlergrenzen der vom genannten Amt vorzunehmenden Münzproben nicht die Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 23. Christmonat 1880 betreffend die Kontrollierung und Garantie des Feingehalts der Gold- und Silberwaren und dessen Ausführungsverordnungen, sondern die strengern Bestimmungen des internationalen Münzvertrages vom 6. November 1885 zu gelten haben.

Liegenschaften.

Allgemeines.

Bereinigung der Grundbücher.

·

Wahrung der Interessen des Bundes.

Im Hinblick auf die von,den Kantonen, bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des schweizerischen Zivilgesetzbuches (1. Januar 1912) zu treffenden Massnahmen betreffend' die Reform ihrer

395 Grundbuchverhältnisse haben wir durch Besehluss vom 9. November 1909 auf Antrag des Finanzdepartementes die Abteilungen der Bundes Verwaltung bezeichnet, die alle zur Wahrung der Interessen des Bundes erforderlichen Vorkehrungen mit Bezug auf die der Eidgenossenschaft gehörenden Liegenschaften zu treffen haben. Gleichzeitig haben wir sämtliche Kantonsregierungen ersucht, dem Bundesrate Kenntnis zu geben von allen Erlassen ihrer Behörden betreffend die Bereinigung ihrer Grundbücher und ihres Katasters fGesetze, Dekrete, Vollziehungsverordnungen, Réglemente, Kreisschreiben, Bekanntmachungen usw.), durch welche die Grundeigentümer in die Lage versetzt werden, dingliche Rechte an Liegenschaften geltend zu machen. Die Departemente wurden überdies beauftragt, die mit der Aufsicht und Verwaltung ihrer Liegenschaften betrauten Organe einzuladen, auch ihrerseits ihr Augenmerk auf alle Erlasse und Verfügungen der Kantone betreffend Änderungen im Grundbuch- und Katasterwesen zu richten.

A. Waffenplätze.

Thun.

Das Berichtsjahr war für den landwirtschaftlichen Betrieb auf dem Waffenplatz Thun ein normales. Die Quantität des Futters war allerdings bedeutend geringer als im Vorjahre, dagegen ist die Qualität des Futters und des Getreides befriedigend ausgefallen.

Herisau - St. Gallen.

Auf diesem Waffenplatz wurde der Ertrag des landwirtschaftlichen Betriebes durch verschiedene Faktoren ungünstig beeinflusst, so dass er weit hinter demjenigen des Vorjahres zurückbleibt. Schon 10 Tage nach der Besetzung der Allmend brach in benachbarten Stallungen die Maul- und Klauenseuche aus, was zur Folge hatte, dass aus seuchepolizeilichen Gründen eine weitere Besetzung nicht möglich war. Dann wurde der Graswuchs durch das vom ostschweizerischen Kavallerieverein veranstaltete Pferderennen auf dem Exerzierplatz, das gerade in die Regenperiode des Monates Juli fiel, stark beeinträchtigt.

Mit der Gemeinde Straubenzell wurde vom Finanzdepartement mit unserer Genehmigung unterm 15./20. Februar 1909 ein Vertrag abgeschlossen, wonach der genannten Gemeinde unter

396

verschiedenen, den Bund in der ungehinderten Benutzung seines Besitztums schützenden Bedingungen gestattet wird, auf dem Exerzierplatz Breitfeld eine Grundwasserpumpanlage zu erstellen.

Als Entgelt hat die Gemeinde von dem durch diese Anlage gewonnenen Wasser dem Bund auf Verlangen 20 Minutenliter gratis und weitere 50 Minutenliter zum Selbstkostenpreis abzugeben. Das Pumpwerk ist bis jetzt nicht in Angriff genommen worden ; es scheint, dass die Gemeindeversammlung Straubenzell dem bezüglichen Projekt des Gemeinderates vorläufig nicht zugestimmt hat und dass weitere Bohrversuche vorgenommen werden sollen.

Frauenfeld.

Die Aufforstungen in der Bundeswaldung bei der Ochsenfurt sind nun zu Ende geführt. Im übrigen ist von diesem Waffenplatz zurzeit nichts von Belang zu melden.

Bière.

Es konnten im Berichtsjahre 3 Weidgänge stattfinden, deren Ertrag die einzige Einnahmequelle dieses Waffenplatzes bildet, da infolge der fast ständigen Besetzung des Manöverfeldes eineeigentliche Bewirtschaftung desselben nicht möglich ist.

Sand bei Schönbühl.

Da mangelnder Absatzgelegenheit wegen im letzten Winter das Schneedruckholz vom Mai 1908 nicht alles zur Nutzung gebracht werden konnte, wurde ein Teil erst im folgenden Frühjahr aufgerüstet, für welches sich dann zu verhältnismässig guten Preisen Absatz fand. Sodann konnte infolge vermehrter Nachfrage nach Bauholz im Herbst nach gewalteter öffentlicher' Konkurrenz wieder ein grösserer Schlag angehoben werden.

Die zum Zwecke der Erweiterung der Schutzzone des Schiessplatzes im Sand vom Bundesrate am° 13. März 1906 beschlossenen Erwerbungen von Waldareal konnten im Berichtsjahre zu Ende geführt werden, das heisst, es fanden die Expropriationsfälle bezw. die gegen die Entscheide der Schätzungskommission beim Bundesgericht eingereichten Rekurse ihre Erledigung.

Der Pachtvertrag mit dem Inhaber der Gastwirtschaft im Sand wurde auf 6 Jahre erneuert, unter Erhöhung des Pachtzinses von Fr. 1200 auf Fr. 1500.

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B. Übrige Liegenschaften.

Das Finanzdepartement hat im Berichtsjahre die Verwaltung über die Liegenschaft Fleiner in Aarau übernommen für solange, als diese Liegenschaft dem militärischen Zweck, für den sie der Bund erworben hat (Erstellung einer neuen Kaserne), noch nicht dienstbar gemacht ist. Die Wohnungen in den auf dem Terrain stehenden Gebäuden sind zurzeit alle vermietet bis auf eine, die im November 1909 leer geworden ist und für die zurzeit ein neuer Mieter gesucht wird.

Unterm 6. März 1909 haben wir das vom Bankrat der schweizerischen Nationalbank vorgelegte Projekt C für ein Bankgebäude in Bern unter der Bedingung genehmigt, dass die Alignementslinie am Bundesplatz 5 m. nach Osten gerückt werden solle, zu welchem Ende mit der Nationalbank der notwendige Terrainaustausch zu bewerkstelligen sei. Es wurde in der Folge ein Tauschvertrag abgeschlossen, nach welchem die Eidgenossenschaft von ihrem an Amthausgasse und Inselgasse in Bern gelegenen Eigentum der Nationalbank zwei Parzellen im Halte von zusammen 1.99 Aren abtritt und dafür als Gegenwert von der Nationalbank ein gleich grosses, am Bundesplatz in Bern gelegene» Stück Terrain in Tausch nimmt.

II. Finanzkontrolle.

Personelles.

Der Personalbestand der Finanzkontrolle hat sich im Jahre 1909 numerisch nicht geändert; das Amt zählt 17 Beamte, dagegen haben in der Rangstellung einige Verschiebungen stattgefunden.

Wie seit der Einführung der ständigen Finanzkommissionen, der eidgenössischen Räte °im Jahre 1903, musste die Finanzkontrolle auch im Berichtsjahre den Sekretär für die Protokollführung dieser Kommissionen stellen.

Geschäftstätigkeit.

Die Finanzkontrolle hat die Aufgabe, die gesamte Finanzverwaltung des Bundes und der diesem zur Aufsicht unterstellten Administrationen zu kontrollieren. Im speziellen umfasst ihre Tätigkeit : die vorgängige Kontrollierung der Budgetkredite (Visa-

398 kontrolle), die Revision sämtlicher Rechnungen und Belege, die Kontrollierung der Verzinsung und Tilgung der Staatsanleihen, die ausserordentliche Revision der Barbestände und Bücher der Hauptkassen, die unvermutete Vornahme von Inventarrevisionen und die Kontrollierung der Bundeskasse, der Wertschriftenverwaltung und der Notenbestände des Banknoteninspektorats.

Nach dieser allgemeinen Orientierung gehen wir über zur Berichterstattung über jede einzelne der vorgezeichneten Aufgaben.

Visakontrolle.

Die Visakontrolle hat darüber zu wachen, dass keine Ausgabekredite des Budgets überschritten werden und keine Übertragungen geschehen. Alle auf das Budget angewiesenen Zahlungen müssen das Visum der Finanzkontrolle tragen, bevor die Gelder ausgefolgt werden dürfen.

Im Kalenderjahre 1909 passierten 8109 Zahlungsanweisungen im Gesamtbetrag von Fr. 342,464,915. 25 dieses Visum. Auf die einzelnen Departemente etc. verteilt, ergeben sich folgende Zahlen :

Auf die Betriebe Zahl der Aul das eigentliche a. des Militärdepartements AnBudget b. des Finanzdeparausgestellt weisungen tements ausgestellt

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gdi et> CD

Departemente etc.

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Fr.

62

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l Bd.* I.i

Bundeskanzler Bundesgericht Politisches Departement Departement des Innern Justiz- und Polizeidepartement . .

Militärdepartement . . . .

.

Finanz- und Zolldepartement: I Finanzverwaltung .

II. Zollverwaltung III. Alkoholverwaltung . . . .

Handelsdepartement Industriedepartement .

Landwirtschaftsdepartement . . .

Postr und Eisenbahndepartement: I. Eisenbahnwesen II. Postverwaltung III. Telegraphen- und Telephonverwaltung .

Internationale Bureaux Checkverkehr mit der Nationalbank

S

53 16 188 843 179 2,787

1,088

185 340 60

·

552 696 34 440 410. -- 1,063,612. 15 17,999,536. 35 791,274. 01 44,027,502. 65 a. 10,357,504. 80

Total

Fr.

Fr.

12,000 -- 28,470. -- 1,848,721. 91 13,371,872. 04

204,866. 65

550307 50 51,664,992. 88

3600 -- 3,635,067. 66

553 907. 50 55,300,060. 54

17 647 194 31 --.

7,531,497 96 1,085,760. 03 94,711,263. 17

25,178,692. 27 1,085.760. 03 94,71li263. 17

--

158 78 311

187 155 1,414

--

26,075,091. 53 10,356. 99 13,488,887. 31 79,369 55

552,696. 34 452,410. -- 1,092,082. 15 19,848,258. 26 791,274.01 67,756,879. 49 42,158,342. 85 7,035,993. 44 13,488,887. 31 1 141,962 -- 6,116,512. 37 5,199,933. 52

11,206 136. 64 6. 4,877 114. 68 7,025,636. 45 1 062 592 45 6 116512 37 4,995,066. 87

67

Fr.

Auf Kapitalrechnung ausgestellt

Total 1909

8,109

165,143,470.97

15,234,619.48

162,086,824.80

342,464,915.25

1908 sind ausgestellt worden . . .

8,667

157,199,272. 21

18,956,007. 41

307,612,353. 93

483,767,633. 55

co

%

400

Die Zahl der ausgestellten Zahlungsmandate inklusive Checks ist gegenüber dem Vorjahre um 558 zurückgegangen, obgleich sich die Budgetausgaben um nahezu 8 Millionen vermehrt haben.

Diese Vermehrung ist unter anderem den Unkosten des Anleihens 1909, der Lötschbergsubvention und den Teuerungs- bezw. Gehaltszulagen zuzuschreiben. Der Rückgang der Ausgaben für die Betriebsanstalten um rund 8,7 Millionen entspricht dagegen der vorübergehend reduzierten Produktionstätigkeit dieser Betriebe, und was die Verminderung der Kapitalbewegungen um 145,5 Millionen anbetrifft, so ist dieselbe zum weitaus grössten Teil darauf zurückzuführen, dass im Jahr 1908 noch für die ersten sechs Monate sämtliche Zuschüsse an die Postkassen, die Zahlungsaufträge für die Abrechnungen der Post mit dem Ausland und die Abhebungen der verfügbaren Postcheckgelder, unsere Visakontrolle passierten. Auf 1. Juli 1908 ist sodann die Postverwaltung ermächtigt worden, bei der Nationalbank einen Girokonto zu unterhalten und über ihre Guthaben direkt zu verfügen.

Die Prüfung der Zahlungsanweisungen gab zu 126 Bemerkungen Anlass, wovon die Finanzkontrolle von sich aus erledigte 91 Fälle, das Finanzdepartement 15 und der Bundesrat 20. Von grösserer prinzipieller Bedeutung waren die beanstandeten Fälle indessen nicht.

Rechnungsrevision.

Vom 1. Januar bis 31. Dezember 1909 gelangten zur Prüfung und. wurden revidiert: Rechnungen Inventare

vom Jahre

vom Jahre

1908

1909

462 63

593 --

T

. .

1055 63 Total 1118 Rechnungen mit insgesamt 677,943 Belegen, gegenüber 636,769 im Vorjahre.

Im ganzen wurden 1026 Bemerkungen etc. gemacht. Davon konnten zwischen den Verwaltungen und der Finanzkontrolle erledigt werden . . . . . . . . .

9 0 6 Bemerkungen Das Finanzdepartement entschied in " .

44 Fällen Vor den Bundesrat mussten gebracht werden 8 Anstände Zur Zeit der Berichterstattung sind nochpendent . . . . . .

68 Bemerkungen : Total wie oben 1026

401 Über den Inhalt der Bemerkungen und Anfragen und über die Art und Weise ihrer Behandlung und Erledigung geben die bei der Finanzkontrolle aufbewahrten Protokolle Auskunft. Als Beispiele seien angeführt: Eine Verwaltung machte eine Bestellung im Betrage von zirka Fr. 100,000, bevor das Budget votiert war, und dies auch ohne Genehmigung des Bundesrates. Die Finanzkontrolle bemerkte, dass Bestellungen erst nach der betreffenden Kreditbewilligung gemacht werden sollten, und frug an, ob man damit nicht hätte zuwarten können. Die Verwaltung betonte den Vorteil der Anschaffung während eines Umbaues. Das Finnanzdepartement entschied, dass es für solche Ausgaben der bundesrätlichen Genehmigung bedürfe.

Mit Bezug auf den Kontokorrentverkehr mit der schweizerischen Nationalbank wurde bei Anlass von konkreten Fällen bemerkt, dass Verwaltungen, die bei der Bank ins Debet kommen, sich den Bedarf an Barmitteln durch Giroübertrag von einer andern Dienstabteilung, die im Guthaben steht, beschaffen sollten, wodurch die Zinsdifferenz der Bundeskasse zugute kommt. Das Finanzdepartement hat so verfügt.

Kontrollierung der Verzinsung und Tilgung der Staatsanleihen.

Der Anleihensbestand betrug: Ursprünglich

Fr.

3 % Anleihen von 1897 24,248,000 3% ·,, t, 1903 70,000,000

Hierzu kommt : 3 V* % Anleihen von 1909

Ende 1908

Ende 1909

Fr.

23,050,000 70,000,000

Fr.

22,600,000 70,000,000

25,000,000 Total 117,600,000

Vom Anleihen von 1897 fanden bis jetzt 4 Auslosungen statt.

Die auf Ende 1906 und 1907 ausgelosten Obligationen sind sämtlich zurückbezahlt, während von den auf Ende 1908 ausgelosten noch Fr. 10,000 ausstehen. Die Rückzahlung der pro 31. Dezember 1909 ausgelosten 450 Obligationen erfolgt erst ab 1. Januar 1910.

Die Rückzahlung des Anleihens von 1903 beginnt mit dem Jahre 1913.

402 Das Anleihen von 1909 ist vom 15. August 1909 an zu verzinsen und der erste Halbjahrescoupon ist auf 15. Februar 1910 fällig. Die Rückzahlung dieses Anleihens beginnt in keinem Falle vor 1920.

Von dem auf 31. März 1904 zur Rückzahlung gekündeten 3 ]/2 °/o Anleihen von 1894 sind immer noch Fr. 2000 nicht zur Rückzahlung präsentiert worden.

An C o u p o n s wurden 1909 eingelöst: vom Anleihen von 1897: verfallen auf 31. Dezember 1908: 23,141 Stück von 23,450 verfallenen Coupons; verfallen auf 30. Juni 1909: 22,116 Stück von 23,050 verfallenen Coupons ; vom Anleihen von 1903 : verfallen auf 15. April 1909: 138,259 Stück von 140,000 verfallenen Coupons; verfallen auf 15. Oktober 1909: 117,068 Stück von 140,000 verfallenen Coupons.

Dazu kommt eine grössere Anzahl verfallener Coupons aus frühern Jahrgängen.

Von der Vergünstigung der unentgeltlichen Aufbewahrung der Titel der eidgenössischen Anleihen durch die Wertschriftenverwaltung haben im Berichtsjahre nur wenige Obligationsinhaber Gebrauch gemacht. Es sind Depotzertifikate ausgestellt worden : Betrag Fr.

Stückzahl der Titel

69,000 189,000 25,000 2,127,500

69 378 50

Anleihen von Zertifikate 1897 1903

1903 1909

3 6 2 9

4,255

mit oder Couponsbogen ohne ohne

mit ohne

mit

n n n ·n

Dagegen wurden zurückgezogen und die bezüglichen Tite den Inhabern wieder zugestellt: Anleihen von Zertifikate

1897 1903

3 2

Betrag Fr.

Stückzahl der Titel

66,000 120,000

66 240

mit oder Couponsbogen ohne ohne mit

·n ·n

403

Ausserordentliche Revision der Barbestände und Bücher der Hauptkassen.

Folgende Kassen- und Buchführungen wurden einmal unvermutet revidiert: Die Einnahmestellen der Bundeskanzlei für Drucksachen und Legalisationsgebühren, Materialverwaltung der Bundeskanzlei, Bundesgericht, Verwaltung der Betreibungsformulare, Polytechnikum, Landesmuseum, Landesbibliothek, Amt für geistiges Eigen-, turn, Kavallerieremontendepot, Abteilung für Befestigungsbauten, Festungsbureaus in Andermatt (mit Fortverwaltungen in Andermatt und Airolo) und St. Maurice, Zentralpulververwaltung, Pulverbezirke, Pferderegieanstalt, Konstruktionswerkstätte, Kriegspulverfabrik, Munitionsfabrik Thun, Waffenfabrik, Munitionsdepot, Platzkriegskommissariat Thun, Liegenschaftsverwaltungen Thierachern und Herisau, Münzstätte, Alkoholdepots Delsberg, Burgdorf und Romanshorn, Handelsamtsblatt, landwirtschaftliche Versuchs- und Untersuchungsanstalten auf dem Liebefeld, Samenuntersuchungsanstalt in Zürich, agrikulturchemische Anstalt in Zürich, Versuchsanstalt für Obst-, Wein- und Gartenbau in Wädenswil, Hengstenund Fohlendepots in Avenches, sämtliche Hauptzoll- und Kreispostkassen, Berset-Müller-Stiftung.

Ausserdem gelangten 18 Barvorschüsse, welche den Dienstabteilungen zum Zwecke der Verkehrserleichterung gewährt sind, sowie die Schalterkassen der Telegraphenbureaux Thun, Interlaken, Luzern, Zofingen, Langenthal, Burgdorf und Langnau zur unvermuteten Prüfung.

Über den Befund dieser Kasseninspektionen geben die darüber aufgenommenen, bei der Finanzkontrolle liegenden Protokolle Aufschluss.

In den Kassen befanden sich am Revisionstage folgende Bestände, inklusive Kassenrepräsentanzen:

Kreispostkassen

Haupt-Zollkassen

Militärkassen

Fr.

in bar

in Kassenrepräsentanzen

Total

Fr.

Fr.

Fr.

in bar Fr.

Basel

87,258.65 140,601.92 227,860.57 Genf

SchafFhausen

33,865.93 126,663.71

Chur

In Kassenrepräsentanzen Fr.

Total Fr.

53,575.13

58,137.45

111,712.58

160,529.64 Lausanne

255,044.37

444,116.55

699,160.92

29,271.55 150,512.07

179,783.62 Bern

253,107.38 539,663.16

792,770.54

Lugano

44,036.03 77,440.59

121,476.62 Neuenburg

Lausanne Genf

30,111.09

268,023.26

298,134.35

60,856.22 78,818.28 139,674.50 Basel

112,808.46

88,813.84

201,622.30

253,693.90 Aarau

87,153.85

88,197.72

175,351.57

130,928.61 122,765.29

258,271.02

Luzern

74,623.96

56.817.26

131,341.22

Zürich

175,990.09

382,266.84

558,256.93

St. Gallen

150,618.23

61,330.85 211,949.08

Chur

75,243.91

44,434.33 119,678.24

Bellinzona

39,159.77

27,463.10

Kassen andererVerwaltungen Fr.

66,622.87 152,987.47

Total 258,271.02

386,216.99 696,801.86 1,083,018.85

1,307,336.24 2,059,264.36 3,366,600.60 152,987.47

1908 461,746. 37

462,337.83 814,555.54 1,276,893.37

2,636,841.97 1,204,497.44 3,841,339.41 210,986.96

405

In dem allseitigen Bestreben, die Gelder für den ;Fiskus möglichst nutzbringend zu verwenden, sind die Barbestände, wie sich aus obiger Darstellung ergibt, in diesem Jahre noch mehr zurückgegangen. An eine weitere erhebliche Abnahme derselben wird indessen kaum zu denken sein, da der jetzige Bestand als das Minimum dessen angesehen werden muss, was die Kassen unumgänglich nötig haben, um den an sie gestellten Anforderungen gerecht werden zu können.

Unvermutete Inventarrevisionen.

Im Berichtsjahre wurden folgende Inventarbestände an Ort Stelle unvermutet revidiert : Mobiliar im Landestopographiegebäude ; Festungsproviant im Fort Airolo ; in den Lagerhäusern Brunnen/Altdorf der schweizerischen Bundesbahnen befindlichen Weizenvorräte; die Kriegsbereitschaftsvorräte in den Armeemagazinen SchwyzSeewen ; das Sanitätsmaterial im Sanitätsmagazin in Bern ; Zentralverwaltung der landwirtschaftlichen Versuchs- und Unter suchungsanstalten auf dem Liebefeld; Kreispostdirektionen Luzern und Zürich, Postbureaux Affoltern a. A., Baar, Cham, Hochdorf, Horgen, Schaffhausen, Thalweil, Winterthur und Zug : Mobiliar, Bureaugerätschaften und Fuhrwesenmaterial, überdies an ersteren zwei Orten (Direktionssitzen) die Wertzeichenvorräte; Obertelegraphendirektion, Sektion B. 5 : Materialverwaltung, Inventarkategorie ,,Apparate"1 ; .

Kreistelegraphendirektion Zürich, Telegraphen- und Telephon: .bureaux Thun, Interlaken^ Luzern,. Zofingen, Langenthal, Burgdorf und Langnau i. E. : Bureaugerätschaften, Linienbauvorratsmaterial, Werkzeuge und Apparate.

Ausserdem war die Finanzkontrolle vertreten bei den durch das Postdepartement im Einverständnis mit dem Finanzdepartement angeordneten, am 25. Juni, und 13< Dezember stattgehabten unvermuteten Verifikationen der Wertzeichenbestände der .Oberpostdirektion, ferner bei der Neuschätzung des Betriebsinventars der Kriegspulverfabrik in Worblaufen.

Das Ergebnis dieser Verifikationen darf im allgemeinen als ein befriedigendes bezeichnet werden. Allerdings war die Inventar-

und das der die

406

buchführung nicht durchwegs einwandfrei und auch hinsichtlich der zweckmässigen Aufbewahrung der Inventargegenstände stellten sich einige Verbesserungen als wünschenswert heraus. Zwischen Solletat und Effektivbestand fehlte da und dort die Übereinstimmung, indessen gelang es den betreffenden Verwaltungen die Differenzen mit wenigen Ausnahmen nachträglich aufzuklären.

Für die Details wird der Kürze halber auf die Protokolle verwiesen, welche bei den Revisionen aufgenommen wurden und die die Finanzkontrolle zur Verfügung der Finanzkommissionen der eidgenössischen Räte hält.

Kontrollierung der Bundeskasse.

Hier sind auseinanderzuhalten : a. die eigentliche Bundeskasse, welche dem laufenden Geldverkehr dient; b. das Golddepot; c. das Gewölbe (Reservevorrat an Silber-, Nickel- und Kupfermünzen).

Zur Bundeskasse besitzt der Staatskassier allein die Schlüssel, während das Golddepot unter dreifachem und das Gewölbe unter zweifachem Verschlüsse stehen.

Im Golddepot sind das Jahr hindurch keine Mutationen vorgekommen, im Gewölbe dagegen fast täglich.

Die Kontrollarbeiten in bezug auf die Bundeskasse bestehen in der täglichen Buchprüfung und in der zeitweiligen Verifikation der Geldbestände.

Die B u n d e s k a s s e und das G e w ö l b e wurden achtmal in ordentlicherweise, je am letzten Tage des Monats, und viermal unvermutet revidiert. Die G o l d d e p o t s c h r ä n k e wurden einmal geöffnet, dabei wurden eine Anzahl Verpackungen ausgeschüttet und nachgezählt. Über das Resultat dieser Prüfungen geben die dabei aufgenommenen Protokolle Aufschluss.

Die nachstehenden Zusammenstellungen veranschaulichen den jeweiligen Befund bei den einzelnen Revisionen der Bundeskasse und des Gewölbes.

a. Bundeskasse Datum des Kassensturzes

Banknoten

Gold

Fr.

Fr.

.

Silber

Nickel

Kupfer

Appoint

Geldwerte Effekten

Total

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

28,420. --

91,277. 50 1,965,236. 77

16,881.75

1,630. 96

101. 48

798,629. 10

2,902,177. 56

22. Februar .

199,100. --

83,013. 80 1,615,352. 12

9,490. --

1,764.--

138.07

191,029. 42

2,099,887. 41

31. März . .

65,810. --

135,077. 65 1,398,903. 13

28,207. 50

2,517. 56

12.55

163,813. 03

1,794,341. 42

30. April . .

77,210. --

85,779. 45 1,771,517. 11

19,917. 25

2,000. 86

31.79

464,841.84

2,421,298. 30

29. Mai . .

151,350. --

59,218. 35 2,395,001. 15

21,391. 60

1,943. 60

98.30

244,592. 22

2,873,695. 22

30. Januar

7. Juni

. .

216,400. --

20,440. 35 2,135,700. 06

21,490. --

1,861. -- 231. 30

302,604. 58

2,698,727. 29

31. Juli

. .

130,400. --

48,563. 25 1,271,951. 81

20,199. 05

1,919. 70

40.86

397,972. 59

1,871,047.26

84,500. --

120,619. 80 1,327,667. 01

24,441. 55

2,011. 30 120.81

469,892. 37

2,029,262. 84

22. September

121,850. --

59,007.10 1,148,312. 37

31,365. --

2,376. -- 122. 01

598,367. 59

1,961,400. 07

80. Oktober .

130,450.--

156,770. 70 1,487,536. 26

32,042. 35

1,875. 72 155. 02

631,410. 40

2,440,240. 45

30. November

84,950. --

246,885. 70

873,551.73

38,186. 50

1,617. 75

736,775. 17

1,981,052. 13

17. Dezember

158,900. --

159,077. 90 1,042,712. 67

33,415.--

2,194.-- 366. 36 1,049,693. 90

2,446,359. 83

31. August

85.28

407

s

408

l>. Oe>völbe.

Datum des Kassensturzes

3 0 . Januar . . . .

22. Februar . . .

31. März . . . .

3 0 . April . . . .

29 Mai 7 . Juni . . . .

3 1 . Juli . . .

8 1 . August . . . .

22. September . .

30. Oktober . . .

30. November . . .

18. Dezember . . .

Silber

Nickel

Kupfer

Total

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

1,924,000 2,464,000 3,160,000 3,600.000 3,272,000 3,312,000 3,090,000 2,195,000 1,655,000 1,319,000 1,366,815 1,450,815

358,500 386,000 498,500 538.500 553,500 541,000 503,500 483,500 448,500 578,500 691,000 736,000

25,100 23,100 19,900 18,900 16,400 15,900 22,900 29,900 33,400 32,400 28,900 25,900

2,307,600 2,873,100 3,678,400 4,157,400 3,841,900 3,868,900 3,616,400 2,708,400 2,136,900 1,929,900 2,086,715 2,212,715

Seit Jahren war man zu der Erkenntnis gelangt, dass, um die Revision der Bundeskasse zuverlässig und einwandfrei zu gestalten, parallel mit der Kassaführung eine von dieser unabhängige Kontrollbuchführung organisiert werden müsse. Diesem Verlangen wurde u. a. Ausdruck gegeben im Geschäftsbericht des Finanzdepartements für das Jahr 1900 (Bundesbl. 1901, I, 350), wo bei einer unvermuteten Revision der Bundeskasse die revidierenden Beamten nachstehende Bemerkung zu Protokoll gaben : ,,Der Kassenbestand ergibt Übereinstimmung mit dem Buch,,saldo; dagegen genügt die bestehende Einrichtung nicht zur ,,Feststellung der Tatsache, ob letzterer wirklich richtig ist, d. h.

,,ob keine Gelder in der Kasse sich befinden, welche noch nicht ,,unter den Einnahmen gebucht sind, oder ob die zuletzt eingetragenen Ausgaben in Wirklichkeit schon bezahlt sind."

Das Finanzdepartement wie folgt:

äusserte sich zu dieser Bemerkung

,,Das Finanzdepartement wird nicht ermangeln, nach Ge,,nehmigung des dem Bericht des Bundesrates an die Bundesver,,sammlung betreffend die Frage der Aufstellung einer eidgenössi,,schen Rechnungskammer als Beilage angehängten Regulativs für ,,die eidg. Finanzkontrolle, in Ausführung des Art. 33 desselben,

409 ,,die nötigen Anordnungen und Verfügungen nur Kontrollierung ,,der Bundeskasse zu erlassen."· Das obenerwähnte Regulativ für die Finanzkontrolle wurde am 24. Februar 1903 erlassen. In bezug auf die Überwachung der .Bundeskasse bestimmt Art. 33 desselben: ,,Die Kontrollierung der dem Finanzdepartemente direkt .,unterstellten Geschäftszweige : Bundeskasse . . . . geschieht nach ,,den speziellen Anordnungen und Verfügungen des Finanzdeparte,,ments."

Wie diese Kontrollierung in ihrer nähern Ausführung -zu geschehen habe, ist im Regulativ nicht festgelegt. Der Erlass spezieller Instruktionen hierüber ist in die Kompetenz des Finanzdepartements gestellt.

Aus Rücksicht auf den damaligen Kassedirigenten verschob man nochmals die Organisation des Kontrolldienstes der Bundeskasse. Als dann im Jahre 1907 eine Veränderung eintrat, wurde die Frage wieder aufgenommen, und es hat nunmehr das Finanzdepartement unterm 26. November 1909 ein neues Reglement erlassen, wodurch eine von der Bundeskasse unabhängige Kontrolle geschaffen wird. Der betreffende Beamte ist der Bundeskasse zugeteilt und steht unter dem Staatskassier, hat aber in bezug auf den eben besprochenen Kontrolldienst sich nach den allfälligen Weisungen der Finanzkontrolle zu richten.

Wechsel und Depositen bei den bei der Bundeskasse akkreditierten Banken.

A. Wechsel.

Im Jahre 1909 fanden keine Diskontierungen von Wechseln statt, was seinen Grund darin hat, dass die in den vorhergehenden Jahren hierfür verwendeten Gelder bei der Schweizerischen Nationalbank in laufender Rechnung angelegt wurden.

Der offizielle Diskonto sank am 4. Februar, infolge des gegenüber dem Schluss des Vorjahres erleichterten Geldstandes, von 3J/2 auf 3 %, behauptete sich auf diesem Stande bis 14. Oktober, stieg dann auf S1^ % und am 11. November auf 4 °/o, welcher Satz bis Ende des Jahres fortbestand.

Der mit den Büchern der Finanzkontrolle übereinstimmende Portefeuillebestand am I.Januar 1909 war Fr. 1,190,000.

Die letzten dieser Wechsel waren auf 20, Februar 1909 fällig.

410

Nach deren Eingang war das Wechselportefeuille liquidiert. Das betreffende Konto schliesst mit einem Ertrag von Fr. 3950.15 ab.

B. Depositen.

Bei den b e i m B u n d e a k k r e d i t i e r t e n B a n k e n waren Ende 1909 angelegt Fr. 1,532,873.15. Diese Depositen haben sich gegenüber dem Vorjahre um Fr. 2,492,139. 70 vermindert.

Die Abnahme rührt hauptsächlich von dem im Monat Mai erfolgten Rückbezug von zirka Fr. 2,000,000 her, welche in laufender Rechnung bei der Schweizerischen Nationalbank angelegt wurden, sowie von bedeutenden Rückbezügen bei zwei Pariser Banken.

Kontokorrente mit der schweizerischen Nationalbank.

Wie aus nachfolgender Tabelle hervorgeht, hatte die e i d g e n ö s s i s c h e S t a a t s k a s s e bei der schweizerischen Nationalbank auf 31. Dezember 1909 folgende Guthaben : Fr. 1,332,571. 08 in laufender Rechnung, jederzeit verfügbar, zu 2 °/o verzinslich, ,, 4,901,443. 50 mit Kündigungsfristen von 10--30 Tagen, je nach Höhe der zurückzubeziehenden Beträge, · verzinslich zu l °/o unter dem offiziellen Bankdiskonto, minimum 2y2°/o, ,, 100,000. -- festes, unverzinsliches Depositum.

Über die Geldbewegungen der P o s t v e r w a l t u n g und der A l k o h o l ver w a l t u n g mit der Nationalbank wurden besondere Rechnungen geführt, da diese beiden Verwaltungen direkt, nicht durch Vermittlung der Staatskasse, mit der Bank verkehren.

Die Postverwaltung schuldete der Bank pro 31. Dezember 1909 in laufender Rechnung Fr. 90,464. 82 und hatte dagegen bei derselben ein festes, unverzinsliches Guthaben von Fr. 200,000, während die Alkoholverwaltung, auf das gleiche Datum bei der Bank ein jederzeit verfügbares Guthaben von Fr. 34,500. 72, ein Guthaben auf Kündigung von 10--30 Tagen, nach Höhe der Summe, von Fr. 700,000, und ein festes, unverzinsliches Depot von Fr. 20,000 besass (vide Tabelle). Die Zinsbedingungen bei der Post- und Alkoholverwaltung sind die nämlichen, wie bei der Staatskasse.

Allfällige Debetzinse werden für alle 3 Verwaltungen nach Massgabe des Lombardzinsfusses der Nationalbank berechnet. Im Jahr 1909 sehwankte dieser zwischen 4 und 31/2°/o.

Verwaltung

Datum

Konto A Jederzeit verfügbare Gelder Soll

Fr.

Eidg. Staatskasse ·. . .

Januar 1 . .

Januar 31 . .

Februar 28 .

März 31 . . .

April 30 . .

Mai 31 ...

Juni 3 0 . . .

Juli 3 1 ...

August 31 . .

September 30 .

Oktober 31 .

November 30 .

Dezember 31 .

Januar 1 . .

Januar 31 . .

Februar 28 .

März 31 April 30 . .

M a i 31 ...

Juni 3 0 . . .

Soll

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

-- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- --

3,760,259. 45 3,760,259. 45 4,381,366. 75 2,465,255. 95 1,965,255. 95 1,465,255. 95 1,501,443. 50 1,501,443. 50 901,443. 50 1,301,443. 50 3,401,443. 50 3,401,443. 50 4,901,443. 50

100,000 100,000 100,000 100,000 100,000 100,000 100,000 100,000 100,000 100,000 100,000 100,000 100,000

--

-- --

-- --

1,448,455. 91 1,835,346. 84 930,093. 64

--

1,331,092. 36 543,947. 03 17,225. 96 241,464. 03

-- -- -- --

-- -- -- -- -- -- --

1,199,125. 33 747,739. 31 1,026,247. 35 656,837. 09 876,370. 9l 1,423,347. 32 3,218,943. 34 1,332,571.08

1,126,154. 79 1,817,584. 53

432 723.01

-- ·

Haben

Konto C Unverzinsliches Depol

Haben

712,312.60

-- 36 825,328.

Konto B Gelder gegen Kündigung

--.

--

Haben

200,000 200,000 200,000 200 000 200^000 200,000 200,000

^

Ycrwaltimg

Postverwaltung . . . .

Alkoholverwaltung . . .

Datum

Juli 3 1 . . .

August 31 . .

September 30 .

Oktober. 31 .

November 30 .

Dezember 31 .

Januar 1 . .

Januar 31 . .

Februar 28 .

März 31 . .

April 30 . .

Mai31 ...

Juni 3 0 . . .

Juli 3 1 . . .

August 31 . .

September 30 .

Oktober 31 .

November 30 .

Dezember 31 .

Konto A Jederzeit verfügbare Gelder

Konto B Gelder gegen Kündigung

Konto C Unverzinsliches Depot

Soll

Haben

Soll

Haben

Haben

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

3,916,824. -- 4,522,534. 19 4,644,795. 92 1,803,977. 46 2,050,868. 81

__.

--

200,000 200,000 200,000 200,000 200,000 200,000

-- -- -- -- 82 90,464.

-- -- 61 596,672.

619,303. 85 2,270. 84 293,495. 13 250,476. 64 84,643. 75

-- -- -- --

195,400. 87 27,298. 25

-- -- -- -- ,,_ -- 41 24,732.

207,135. 21 216,324. 44 34,500. 72

2 --

-- -- -- -- .-- -- -- -- -- --

1,801,285. 16 1,765,276. 81 1,300,000.-- -- -- -- -- -- -- -- 750,000. -- -- 700,000. --

20,000 20,000 20,000 20,000 20,000 20,000 20,000 20,000 20,000 20,000 20,000 20.000 20^000

412 tO

413 Von den durch Aufnahme des 3l/z °/o Anleihens vom Jahre 1909 flüssig gewordenen Geldern wurden Fr. 4,097,021. 45 bei der Nationalbank vorläufig in einem Spezialkonto, zu S1/*0/0 ver" zinslich, angelegt.

Von der eidgenössischen Staatskasse wurden am 19. Februar und 14. Mai 1909 der Nationalbank behufs Ausrichtung der an den Bund zuhanden der Kantone zu leistenden jährlichen Entschädigungen (Art. 28 des Bundesgesetzes über die schweizerische Nationalbank) Vorschüsse gemacht im Betrage von Fr. 2,425,858. 98, welche die Nationalbank an die eidgenössische Staatskasse, zuzüglich Zinsen zu 3 Va °/o, zurückzuzahlen hat, sobald ihre jährlichen Reinerträgnisse dies gestatten (Art. 29 des Bankgesetzes und Bundesratsbeschluss vom 2. Juli 1909).

Der Gesamtumsatz im Verkehr mit der schweizerischen Nationalbank war folgender : Soll

Haben

Eidg. Staatskasse . Fr. 110,918,557. 62 Fr. 119,202,880. 58 Postverwaltung . . ,, 269,957,951.02 ,, 270,993,640. 99 Alkoholverwaltung. ,, 16,647,675.05 ,, 15,580,890. 61 Fr. 397,524,183. 69 Fr. 405,777,412. 18 ,, 405,777,412.18 Total Umsatz

Fr. 803,301,595. 87

Kontrollierung der Wertschriftenverwaltung.

Die Ausübung dieser Kontrolle erfolgte nach Massgabe der einschlägigen Vorschriften, und ohne zu besondern Bemerkungen Veranlassung zu geben. Sie erstreckt sich auf die Überwachung sämtlicher Bewegungen in den Titelbeständen der Wertschriften, Spezialfonds, Depots und Kautionen, sowie auf die Feststellung des Einganges von ausgelosten oder verkauften Titeln und fälligen Zinsen» Zu diesem Zwecke verwahrt die Finanzkontrolle je einen Schlüssel zu den Wertschriftenschränken, sie führt eigens von der Wertschriftenverwaltung unabhängige Lagerbücher und fertigt das Protokoll über die Schrankverhandlungen aus, das von denjenigen Personen unterzeichnet wird, unter deren gemeinschaftlichem Verschluss die Wertschriftenschränke stehen, nämlich dem Finanzdepartement, der Finanzkontrolle und der Wertschriftenverwaltung.

Im Berichtsjahre haben 51 Schrankverhandlungen: stattgefunden. Das Öffnen des Schrankes. welcher zur vorübergehenden Aufbewahrung von Wertschriften aller Art 1 dient und zu dem

414 die Finanzkontrolle und die Wertschriftenverwaltung allein die Schlüssel besitzen, wiederholte sich dagegen fast täglich; auch hierüber wird ein Verbalbuch geführt.

Auf Grund der obgenannten Lagerbücher wurde, wie üblich, gegen Schluss des Jahres von der Finanzkontrolle und einem Delegierten des Finanzdepartements eine Zählung sämtlicher Titel und der dazu gehörenden Couponsbogen vorgenommen, wobei sich Übereinstimmung mit den Lagerbüchern ergab.

Ferner ist zu konstatieren, dass die Gegenwerte von einkassierten Zinsen und ausgelosten oder verkauften Titeln richtig und rechtzeitig zur Verrechnung gelangten.

Endlich erwähnen wir noch, dass nunmehr auch die Realkautionen von patentierten Pulververkäufern und Bauunternehmern etc. = Fr. 60,171. 30, welche bisher bei der Pulververwaltung und bei der Abteilung für Befestigungsbauten deponiert waren, in den Gewahrsam der eidg. Wertschriftenverwaltung übergegangen sind.

Kontrollierung des Banknoteninspektorates.

Die der Finanzkontrolle durch bundesrätliche Instruktion vom 4. Juli 1890 übertragenen Funktionen beim Banknoteninspektorat wurden von einem Delegierten der erstgenannten Dienstabteilung ausgeübt.

In Verbindung mit dem sukzessiven Rückzug der Noten der Emissionsbanken haben sich auch die bezüglichen Kontrollarbeiten entsprechend reduziert, so dass der betreffende Beamte wieder mehr bei der Rechnungsrevision verwendet werden konnte.

Am Bestand des Depots von 30 Millionen Franken Staatskassenscheinen, welche unter Verschluss des Chefs des Finanzdepartements, der Finanzkontrolle und des Banknoteninspektorats stehen, hat sich nichts geändert. Eine Verifikation dieser Kassenscheine wurde im Berichtsjahre nicht vorgenommen.

III. Banknoteiikontrolle.

Der Bericht von 1909 über das 27. Jahr der Tätigkeit des Inspektorates der Emissionsbanken schliesst zugleich das letzte volle Geschäftsjahr der Emissionsbanken in sich.

415 Gemäss den Bestimmungen des Art. 86 des Gesetzes vom 6. Oktober 1905 haben die Emissionsbanken den 7., 8., 9. und 10. Zwölftel ihrer Emission zurückgezogen. Dank der günstigen Lage des Finanzmarktes, sowie dem wohlwollenden Entgegenkommen 'der Nationalbank vollzog sich dieser Rückzug ohne Schwierigkeiten. Einige Banken kamen allerdings in den Fall, der Nationalbank Barschaft zu überweisen, um das betreffende Zwölftel zu vervollständigen.

Während der ersten Hälfte des Jahres 1910 haben die Emissionsbanken noch das 11. und das letzte Zwölftel ihrer Emission einzusenden und alsdann für die noch ausstehenden Noten arithmetisch nach Serien und Nummern geordnete Listen anzufertigen.

Personelles.

Im Personal des Inspektorates ist auch dieses Jahr keine Änderung zu verzeichnen.

Die Neuorganisation des Inspektorates, welche mit der des Finanzdepartementes im Zusammenhang steht, wird voraussichtlich erst im Laufe des Jahres 1910 erfolgen, weshalb die Réglemente über die neuen Dienstobliegenheiten dieser Abteilung nicht vor diesem Zeitpunkt aufgestellt werden können.

Banken mit hinfälliger Emission.

Es bestehen gegenwärtig noch vier Banken, welche vor dem Inkrafttreten des Gesetzes vom 8. März 1881 auf ihr Emissionsrecht verzichtet haben.

Der Betrag der noch nicht zur Einlösung vorgewiesenen Noten beträgt nach ihren Angaben auf 31. Dezember 1908

bei der Eidgenössischen Bank A.-G. .

,, ,, Bank in Glarus ,, ,, Leihkasse Glarus ,, ,, Banque populaire de la Broyé

Fr.

. 54,750 29,140 2,590 .

820

Total Bundesblatt. 62. Jahrg. Bd. I.

87,300

1909

Fr.

54,750 29,090 2,590 820

87,250 31

416 Es. sind also im Berichtsjahre nur für Fr. 50 dieser Note« eingelöst worden. Vorliegender Bericht befasst sich aber nur mit den unter das Gesetz von 1881 gestellten Emissionsbanken, und es sind daher obige Zahlen in den Wochensituationen und Monats1 bilanzen und auch in den nachfolgenden Tabellen nicht berücksichtigt.

Stand der Emissionsbanken.

Die Zahl der auf 31. Dezember 1908 noch bestehenden 25 Emissionsbanken hat im Laufe des Jahres 1909 keine Änderung erfahren.

Das eingezahlte Kapital dieser Banken belief sich auf 31. Dezember 1908 auf Fr. 209,792,500 mit einer bewilligten Emission von . . . . ,, 153,000,000 und einer effektiven Emission von . . . . .n 75,142,350 Das eingezahlte Kapital hat eine Vermehrung von Fr. 4.500,000 erfahren, und zwar durch die L u z e r n e r K a n t o n a l b a n k , welche ihr Kapital von Fr. 13,000,000 auf Fr. 17,500,000 gebracht hat. Dagegen ist die effektive Emission um Fr. 49,833,900 zurückgegangen infolge Rückzuges der auf das Berichtsjahr entfallenden 4 Zwölftel.

Wie aus Tabelle I der Beilagen dieses Berichtes ersichtlich, haben die gegenwärtigen Emissionsbanken auf 31. Dezember 1909: ein eingezahltes Kapital von Fr. 214,292,500 eine bewilligte Emission von ,, 153,000,000 eine effektive Emission v o n . . . . . ,, 25,308,450 Die bewilligte Emission verteilt sich auf die Emissionsbanken wie folgt: l-- 2 Millionen auf 6 Banken 2-5 5-10

10-20 30

,, ,,

,,11 ,, 4

,, ,,

,, ,,

,, ,,

3 ,, l Bank.

Wie schon letztes Jahr bemerkt, kann das Maximum der Emission, d. h. der doppelte Betrag des eingezahlten Kapitals, infolge der -vorgeschriebenen Rückzüge von keiner Bank mehr erreicht werden.

Tabelle 1.

Banknotenkontrolle.

Stand

Zu Seite 416.

der

Ordnungsnummer

1 |

schweizerischen Emissionsbanken auf 81. Dezember 1909.

Eingezahltes Kapital auf Jahresschluss

Xfìraia,

Fr.

1 2 3

6 7 8 12 13

15 21 24 26 27 28 30 32 33 34 35 36 38 39 40 41 42

St. Gallische Kantonalbank Basellandschaftliche Kantonalbank Kantonalbank von Bern Zweig anstallen : Thun, Burgdorf, Langenthal, Biel, St. Immer.

Crédit agricole et industriel de la Broyé Thurgauische Kantonalbank Zweiganstalten: Frauenfeld, Romanshorn, Amrisweil, Bischofszell.

Aargauische Bank GraubUndner Kantonalbank Luzerner Kantonalbank Zweiganstalten: Willisau, Schupf heim, Sursee.

Appenzell A.-Rh Kantonalbank Zürcher Kantonalbank Zweiganstalten : Winterthur, Affoltern a/A., Rüti, Usler, Andelfingen, ßulach, Horgen, Bauma, Meilen, Dielsdorf.

Banque cantonale fribourgeoise Banque cantonale vaudoise Ersparniskasse des Kantons Uri . .

Kantonale Spar- und Leihkasse von Nidwaiden . . . .

Banque cantonale neuchâteloise Zweiganstalten: La Chaux-de-Fonds, Locle.

Schaffhauser Kantonalbank Glarner Kantonalbank .

Solothurner Kantonalbank Zweiganstalten: Ölten, Baiatimi, Grenchen.

Obwaldner Kantonal bank

Fr.

Deckungsart (Art. 12 des Banknotengesetzes)

Er.

St. Gallen Liestal Bern

20,000,000 10,000,000 20,000,000

14,000,000 3,000,000 20,000,000

2,300,000 520,000 3,110,000

Kantonsgarantie idem idem

Estavayer Weinfelden

1,000,000 8,000,000

1,000,000 5,000,000

160,000 830,000

Wertschriften Kantonsgarantie

Aarau Chur Luzern

6,000,000 2,000,000 17,500,000

6,000,000 4,000,000 6,000,000

1,000,000 655,000 1,110,000

idem idem idem

Herisau Zürich

2,000,000 30,000,000

3,000,000 30,000,000

625,000 4,600,000

idem idem

Freiburg Lwusanne Altdorf Slans Neuenburg

2,400,000 19,142,500 750,000 500,000 10,000,000

1,500,000 12,000,000 1,500,000 1,000,000 8,000,000

254,000 2,000,000 290,000 190,150 1,315,000

Schaffhausen Glarus Solothurn

4,500,000 2,000,000 10,000,000

2,500,000 2,500,000 5,000,000

485,000 420,000 845,000

Samen

1,500,000 1,500,000 21,000,000 2,000,000 2,000.000 20,000,000 500,000

1,000,000 3,000,000 5,000,000 3,000,000 4,000.000 10,000,000 1,000,000

177,000 705,000 833,200 559,350 668,750 1,500,000 156,000

214,292,500

153,000,000

25,308,450

Banque de l'Etat de Fribourg Zuger Kantonal bank Banca Popolare di Lugano

Freiburg Zug Lugano

Appenzell I -Rh Kantonalbank

Appenzell Total

SI and auf 81. Dezember 1909 der schweizerischen 4 Banca cantonale ticinese . . . .

5 Bank in St. Gallen 9 Toggenburger Bank . . . .

Banca della Svizzera italiana 10 11 Thurgauische Hypothekenbank 14 17 Bank in Basel 18 Bank in Luzern .

Bank in Schaffhausen 23 31 Banque commerciale neuchâteloise 37 Credito Ticinese

Effektive Bewilligte Emission auf Emissionssumme 31.

Dezember auf Jahresschluss 1909

Wertschriften Kantonsgarantie idem idem idem idem idem idem idem idem idem idem Wertschriften Kantonsgarantie idem

Emissionsbanken, welche zn gunsten der Nai ionalbank anf ihr Eraissionsr echt verziehtet haben.

Basel Luzern Schaffhausen Neuenburg Locamo

2,000,000 9,000,000 12,000,000 3,000,000 12,000,000 12,000,000 16,000,000 . 8,000,000 4,500,000 4,000,000 1,500,000

2,000,000 18,000,000 1,000,000 3,000,000 1,000,000 24,000.000 24,000,000 5,000.000 3,500,000 8,000,000 2,250,000

175,000 850,000 45,000 130,000 60,000 1,100,000 1,015,000 250,000 160,000 385,000 120,000

Total

84,000,000

91,750,000

4,290,000

Bellinzona St. Gallen Lichtensteig Lugano Frauenfeld

417 Die Ausscheidung der Banken nach der Art der Deckung für den nicht durch Barschaft garantierten Teil der Emission ergibt zwei Klassen : die erste, enthaltend 22 Banken, mit Kantonsgarantie ; die zweite, enthaltend 3 Banken, mit Wertschriftendeckung.

Das eingezahlte Kapital der ersten Kategorie erzeigt eine Vermehrung von Fr. 4,500,000 und beträgt auf 31. Dezember 1909 Fr. 208,892,500. Der Betrag der bewilligten Emission ist der nämliche wie im Vorjahre: Fr. 146,500,000.

Das eingezahlte Kapital der drei Banken der zweiten Kategorie, ebenso die bewilligte Emission, haben im Berichtsjahre keine Änderung erfahren und betragen auf 31. Dezember 1909 Fr. 5,400,000, resp. Fr. 6,500,000.

Die drei Banken, welche die Deckung von 60 °/o durch Wertschriften leisten, hatten im Depot bei den kantonalen Depositenämtern Titel

Schatzungswert

Stückzahl

Fr.

auf 31. Dezember 1908 Rückzug im laufenden J a h r e . . . .

2401 1235

2,006,202 1,025,722

Bestand auf 31. Dezember 1909

1166

980,480

Über obige Rückzüge sind 8 Verbalprozesse aufgenommen ·\rorden gegen 20 im Vorjahre.

Notenemission.

Die effektive Emission der noch bestehenden 25 Emissionsbanken auf 31. Dezember 1909 setzt sich zusammen aus 1,213 Noten à Fr. 1000 = Fr. 1,213,000 4,238 ,, ,, ,, 500 = ,, 2,119,000

160,737 118,055

,, ,,

284,243 Noten

,, ,, 100 = ,, 16,073,700 ,, ,, 50 = ,, 5,902,750 Fr. 25,308,450

Die effektive Emission der 11 Banken, welche zu Gunsten der Nationalbank auf ihr Emissionsrecht verzichtet haben, beträgt auf 31. Dezember 1909 noch:

418

131 Noten 606 ,, 27,654 ,, 21,812 ,, 50,203 Noten

à Fr. 1000 = Fr. 131,000 ,, ,, 500 = ,, 303,000 ,, ,, 100 = ,, 2,765,400 ,, ,, 50 = ,, 1,090,600 Fr. 4,290,000

Diese noch" ausstehenden Noten sind in den vom Inspektorat der Emissionsbanken publizierten periodischen Ausweisen nicht mehr enthalten, da der schweizerischen Nationalbank der Gegenwert hierfür abgeliefert worden ist gegen die Verpflichtung, dieselben einzulösen.

Die Emission der noch bestehenden Emissionsbanken und der 11 Banken, welche auf ihr Emissionsrecht verzichtet haben, bestund auf 31. Dezember 1908 in 902,112 Noten im Betrage von Fr. 83,187,350; im Laufe des Jahres wurden zurückgezogen 567,666 Noten im Betrage von Fr. 53,588,900; es verbleiben noch auf 31. Dezember 1909 334,446 Stück im Betrage von Fr. 29,598,450.

Die 25 Emissionsbanken partizipieren an diesem Ruckzug mit Fr. 49,833,900 die übrigen 11 Banken mit ,, 3,755,000 Fr. 53,588,900

Zurückgerufene Noten.

Die an die eidgenössische Staatskasse geleisteten Einzahlungen der Banken mit hinfalliger Emission für ihre zurückgerufenen Noten betrugen: für Noten des alten Typus Fr. 1,739,490. 07 ,, * ,, neuen ,, ,, 3,987,550. Total

Fr. 5,727,040. 07

Eingelöst von der eidgenössischen Staatskasse bis zum 31. Dezember 1908 wurden: Übertrag

Fr. 5,727,040. 07

419 Übertrag Fr. 5,727,040. 07 Fr.

Noten alten Typus für . . 966,313. 65 ,, neuen ,, ,, . . 3,869,750. -- und während dem Jahre 1909 : Fr.

Noten alten Typus .

1,700 ,, neuen ,, . 14,500 16,200. -- bis zum 31. Dezember 1909 im ganzen also für . . .

,, 4,852,263. 65 so dass noch uneingelöst sind Fr. 874,776. 42 nämlich Fr. 771,476. 42 in Noten alten Typus ,, 103,300. -- ,, ,, neuen ,, Fr. 874,776. 42 Von dieser Summe von Fr. 874,776. 42 wurden in den Jahren 1886 und 1888 dem Invalidenfonds ein Betrag von Fr. 637,063. 45 zugewiesen (Art. 52, Alinea 3, des Gesetzes voin 8. März 1881 und Regulativ vom 13. Oktober 1885). Der Rest von Fr. 237,712. 97 bildet den Buchsaldo bei der eidgenössischen Staatskasse auf 31. Dezember 1909.

Mit dem Tage der Einzahlung des ,Gegenwertes an die eidgenössische Staatskasse erscheint der Betrag dieser zurückgerufenen Noten nicht mehr in den statistischen Ausweisen der Emissionsbanken.

Gemäss den Bestimmungen des Regulativs vom 13. Oktober 1885 sind die im Jahre 1908 von der eidgenössischen Staatskasse eingelösten zurückgerufenen Noten im Totalbetrage von Fr. 10,990 im Berichtsjahre durch Feuer vernichtet worden.

Anfertigung von Banknoten.

Auch dieses Jahr sind, wie bereits im Vorjahre, für die Emissionsbanken keine Notenformulare mehr angefertigt worden.

Der Totalbetrag beläuft sich daher wie letztes Jahr auf Fr. 9,746,270 Stück.

Das vom Inspektorat aufgestellte und von der Finanzkontrolle auf seine Richtigkeit geprüfte Inventar gibt Aufschluss über den

420

Stand des am 31. Dezember 1909 in den Kassen des Inspektorates vorhandenen Notenmateriales, der Platten und Clichés.

Im Laufe des Jahres 1909 hat das Inspektorat für Rechnung der schweizerischen Nationalbank noch 5000 Stück Notenformulare à Fr. 1000 anfertigen lassen. Diese Noten, welche einen Betrag von 5 Millionen ausmachen, wurden nebst den noch in den Kassen des Inspektorates sich befindlichen Noten im Totalbetrage von 50 Millionen der schweizerischen Nationalbank abgeliefert, so dass dieselbe nun im Besitze sämtlicher Notenformulare ist, welche für sie angefertigt worden sind.

Die schweizerische Nationalbank hat demnach erhalten: 2,500,000 Notenformulare à Fr. 50 = Fr. 125,000,000 1,700,000 ,, ,, ,, 100 = ,, 170,000,000 80,000 ,, ,, ,, 500 = ,, 40,000,000 30,000 ,, ,, ,, 1000 = ,, 30,000,000 4,310,000 Notenformulare im Betrage von Fr. 365,000,000 wovon 293 Millionen emittiert sind ; der Rest von 72 Millionen bildet ihren Vorrat an Notenformularen.

Die Lieferung des Papiers zur Anfertigung von definitiven Noten der schweizerischen Nationalbank ist der Papierfabrik an der Sihl in Zürich übertragen worden. Mit der Ausführung des Stiches auf Stahlplatten und dem Druck der Noten sind Waterlow
Der Vertrag mit Waterlow & Sons ist vorläufig nur auf 5 Jahre abgeschlossen worden, so dass nach diesem Zeitpunkt es der schweizerischen Industrie ermöglicht ist, für Ausführung dieser Arbeit neuerdings in Konkurrenz zu treten.

Falsche Noten.

Im Laufe des Berichtsjahres sind den Behörden keine neuen Fälle von Notenfälschungen zur Kenntnis gebracht worden.

Die, wie bereits im letztjährigen Bericht erwähnt, der Anfertigung und Ausgabe von gefälschten 100er Noten der schweizerischen Nationalbank angeklagten Individuen sind von den zürcherischen Gerichten im Berichtsjahre zu Zuchthausstrafen von 4 Monaten bis 8 Jahren verurteilt worden.

Da das neue Gesetz auch die Anfertigung und den Verkauf von Notenbildern zu Reklamezwecken bestraft, so ist es wohl

421 diesem Umstand zuzuschreiben, dass diese Art der Reklame sozusagen gänzlich verschwunden ist.

Defekte und zurückgezogene Noten, a. Emissionsbanken.

Im Berichtsjahre hat kein Austausch von defekten Noten mehr stattgefunden.

Die Zahl der zurückgezogenen Noten erreicht nicht den Betrag vom Jahre 1908, da im Berichtsjahre keine Bank auf ihr Emissionsrecht verzichtet hat. Bis zum 31. Dezember 1909.

haben die Banken 10/i2 ihrer Emission zurückgezogen und diejenigen, denen es nicht möglich war, ihr Betreffnis ganz in Noten abzuliefern, haben den Fehlbetrag der Nationalbank in bar einbezahlt; auf den angegebenen Zeitpunkt belaufen sich diese Barbeträge auf Fr. 823,450.

Um den Rückzug dieser Noten zu erleichtern, haben die Hauptkassen der Post und des Zolles bei den Emissionsbanken und der schweizerischen Nationalbank für einen Betrag von Fr. 1,505,050 Noten zum Umtausch vorgewiesen (im Jahre 1908 für Fr. 3,997,250).

Die im Berichtsjahre von den Emissionsbanken und der schweizerischen Nationalbank, von letzterer für die Banken, welche auf ihr Emissionsrecht verzichtet haben, dem Inspektorat zur Vernichtung eingesandten Noten belaufen sich in 377 Sendungen auf: 235,438 Noten zu Fr. 50 = Fr. 11,771,900 310,177 ,, ,, ,, 100 = ,, 31,017,700 11,967 ,, ,, ,, 500 = ,, 5,983,500 4,297 ,, ,, ,, 1000 = ,, 4,297,000 561,879 Noten im Betrage von Fr. 53,070,100

.

gegen 529 Sendungen mit 927,803 Stück im Betrage von Fr. 86,176,700 im Vorjahre.

Alle diese Noten wurden, nachdem sie verifiziert und kontrolliert waren, unter Aufsicht der Finanzkontrolle und in Gegenwart eines beeidigten Notars vor Jahresschluss durch Feuer vernichtet.

422 Seit dem Inkrafttreten 31. Dezember 1909 wurden vernichtet : 4,331,770 Noten à 4,562,137 T) 7) 279,886 T) n 93,899 n ·n

des Gesetzes vom 8. März 1881 bis vom Inspektorat der Emissionsbanken Fr.

50 = Fr. 216,588,500 == W 456,213,700 T) 139,943,000 == 93,899,000 n

100 ·n 500 ·n ·n 1000

9,267,692 Noten im Betrage von Fr. 906,644,200 Die folgende Tabelle zeigt bis zum Jahre 1906 das Verhältnis des Betrages der zurückgezogenen und ausgetauschten Noten zum Durchschnitt der Notenzirkulation ; diese Vergleichung kann von da an nicht weiter ' geführt werden, da der Austausch in den Jahren 1907/08 nur mehr unbedeutend war.

Durchschnitt

Jahr

der Zirkulation

1900 1901 1902 1903 1904 1905 : . . . .

1906 1907 1908 1909

Total

der vernichteten Noten

Fr.

Fr.

200,500,000 197,543,000 206,284,000 207,301,000 213,486,000 218,544,000 220,489,000 182,157,000 91,569,000 44,910,000

41,941,950 58,880,850 50,817,850 54,777,050 43,715,100 48,897,850 47,265,000 97,728,950 86,176,700 53,070,100

"/o = = = = == = = = = =

20,9 29,s 24,6 26,4 20,5 22,4 21,4 -- -- --

b. Wationalbank.

Seit dem Tage der Eröffnung der schweizerischen Nationalbank bis zum 31. Dezember 1909 hat dieselbe aus der Zirkulation zurückgezogen und dem Inspektorat der Emissionsbanken in defekten Noten zur Vernichtung abgeliefert für einen Betrag ron Fr. 11,750,000, nämlich: 85,000 Stück à Fr. 50 = Fr. 4,250,000 62,500 ., ,, ., 100 = ,, 6,250,000 800 ,, ,, ,, 500 = ,, 400,000 850 ,, ,, ,, 1000 = ,, 850,000 149,150 Stück

= Fr. 11,750,000

423 Ihre Emission reduziert sich damit auf Fr. 281,250,000.

Von dieser Summe sind in Abrechnung zu bringen die Noten, welche sich in den Kassen des II. Departementes und der Zweiganstalten befinden im Betrage von Fr. 23,607,300, bleiben Fr. 257,642,700. Hierzu kommen aber die noch in Zirkulation sich befindenden Noten der 11 Banken, welche auf ihr Emissionsrecht verzichtet haben, im Betrage von Fr. 3,873,250, so dass die effektive Zirkulation der schweizerischen Nationalbank sich pro 31. Dezember 1909 auf Fr. 261,515,950 beläuft.

Bankausweise.

Die Generalsituation der 25 Emissionsbanken (siehe Tabelle II der Beilagen) ist eine Zusammenstellung der Wochensituationen, welche die Banken nach Art. 43 des Gesetzes vom S.März 1881 und den bezüglichen Reglementen dem Inspektorat zuzustellen haben.

·Diese Tabelle gibt eine Generalübersicht über die hauptsächlichsten Positionen auf Ende jeder Woche, des Verhältnisses der Bardeckung, des Diskontosatzes mit den Veränderungen, welche im Laufe des Jahres vorgekommen sind. Sie weist überdies in fetten Zahlen die Maxima und Minima jeder Position auf und wiederholt diese Zahlen am Fusse der Tabelle mit dem Jahresdurchschnitt zum Vergleich mit den Zahlen des Vorjahres.

Sämtliche Positionen dieser Tabelle weisen Verminderungen auf, herrührend von dem Rückzug von */ia der Emission in diesem Jahre.

Die e f f e k t i v e E m i s s i o n weist pro 1909 einen Durchschnitt von 50 Millionen mit einem Maximum von 75,i Millionen und einem Minimum von 25,s Millionen auf, gegenüber einem Durchschnitt von 101,» Millionen, einem Maximum von 127,7 Millionen und einem Minimum von 75,i Millionen im Jahre 1908.

Die a u s g e w i e s e n e Z i r k u l a t i o n , d.h. der Betrag der Noten in Zirkulation und derjenigen in den Kassen der Banken, beträgt im Jahre 1909 im Durchschnitt nur mehr 48,s Millionen, im Maximum 73,? Millionen und im Minimum 24,6 Millionen, während im Jahre 1908 der Durchschnitt 98,4 Millionen, das Maximum 125 Millionen und das Minimum 72,? Millionen betragen hat.

Die e f f e k t i v e Z i r k u l a t i o n , d.h. die Noten, welche sich in Händen Dritter befinden, beträgt im Jahre 1909 im Durch-

Banknotenkontrolle.

Tabelle II.

General-Situation

Zu Seite 423.

der

schweizerischen Emissionsbanken auf Ende jeder Woche des Jahres 1909.

1OOO

Emission

A us* gewiesene Zirkulation

Effektive Zirkulation

Notenreserve

Gesetzliche Ungedeckte Bardeckung Zirkulation (40% der

Verfügbare Barschaft

Total Barvorrat

Zirkulation)

Noten anderer Emissionsbanken

n. .

UbriQO Kassa* bestände

Zahlen in Tausend Franken.

2. Januar 9- *

Offizieller

des Bar- Diskontosatz

vorrats zu Schweiz.

der effektiven der Zirkulation Nationalbank

30. ,, 6. Februar 13. ,, 20. ,, 27- ,, 6. März 13. ,, 20. ,, 27. ,, 3. April 10. , 17. « 24. ,, 1. Mai 8- ,, 15. ,, 22. ,, 29. ,, 5. Juni 12. ,, 19. ,, 26. ,, 3. Juli 10. ,, 17. ,, 24. ,, 31. ,, 7. August 14. ,, 21. ,, 28. ,, 4. September U18.

25.

2. Oktober 9.

,, 16.

,, 23.

,, 30.

,, 6. November 13.

,, 20.

,, 27.

,, 4. Dezember 11i, 18.

,, 25.

,, 31.

,

73,657 72,751 69,759 69,486 69,390 69,216 64,225 64,337 64,454 64,119 60,969 60,875 61,002 60,885 60,107 57,539 57,224 57,105 56,783 53,587 53,475 53,289 53,169 47,545 47,916 47,958 48,070 47,548 44,884 44,806 44,738 44,541 41,487 41,258 41,087 40,986 37,944 36,825 36,641 36,657 36,314 34,776 34,727 34,5«7 34,472 32,246 31,976 30,446 30,251 26,672 26,222 24,765 24,646

69,063 67,149 63,788 61,751 64.025 61,234 59,795 58,466 60,535 58,799 58,411 57,372 57,777 56,393 57,236 53,795 53,144 53,206 51,444 50,288 . 48,973 48,644 47,082 45,320 44,545 44,875 43,935 45,581 42,141 41,539.

41,454 40,084 39,188 38,448 38,465 37,725 36.824 35,562 35,208 34,640 34,845 32,251 32,592 32,597 31,741 30,817 29,350 28,206 26,991 25,692 24,446 23,813 22,981

6,079 7,928 8,635 9,666 7,392 10,083 9,897 7,951 5,714 7,450 6,783 4,666 4,253 5,637 4,694 5,881 5464 4,952 6,714 5,199 5,524 5,773 7,185 7,845 4,560 4,110 5,050 3,303 4,386 4,218 4,203 5,573 4,763 3,933 3,716 4,306 5,037 2,935 2,458 2,943 2,738 3,345 2,833 2,518 3,374 3,495 3,323 2,967 4,182 5,216 2,678 2,454 2,327

27,677 22,953 20,597 18,277 23,054 21.006 20,290 18,741 23,539 21,747 22,033 20,095 22,630 20,101 21,243 17,747 17,647 17,720 15,348 15,299 12,826 15,461 13.139 12,184 12,061 14,343 12,284 15,540 10,459 11,386 11,514 10,187 11,090 10,014 11,634 10,816 10,881 9,859 10,669 10,285 10,096 6,865 7,690 9,691 7,968 5,773 4,833 3,825 3,936 3,252 3,148 3,181 644

29,463 29,100 27,904 27,794 27,756 27,686 25,690 25,735 25,782 25,648 24,387 24,350 24,401 24,354 24,043 23,015 22,890 22,842 22,713 21,435 21,390 21,316 21,267 19,018 19,167 19,183 19,228 19,019 17,954 17,922 17,895 17,816 16,594 16,503 16,435 16,394 15,178 14,730 14,656 14,662 14,526 13,910 13,891 13,835 13,789 12,898 12,791 12,179 12,100 10,669 10,489 9,906 9858

4,887 6,079 7,232 7.098 6,222 6,155 7,936 7,856 6,300 6,478 7,410 7,239 6,147 5,477 5,581 6,792 6,596 5,854 5,971 7,208 7,280 6,138 6,156 8,128 6,988 5,947 5,051 5,350 5,938 5,786 5,038 5,427 6,334 6,312 5,678 5,176 6,045 5,949 4,761 4,434 4,957 5,294 4,718 3862 3,890 4,972 4,692 4,807 4.252 5,759 5,054 4,685 4,219

34,350 35,178 35,136 34,892 33,978 33,841 33,626 33,591 32,082 32,126 31,797 31,589 30,548 29,831 29,624 29,807 29.486 28,696 28.684 28,643 28,670 27,454 27,423 27,146 26,155 25,130 24,279 24,370 23,892 23,708 22,933 23,243 22,928 22,815 22,113 21,570 21,223 20,679 19,417 19-096 19,483 19,204 18,609 17,697 17,679 17,870 17,483 16,986 16.352 16,428 15,543 14,591 14,077

Durchschnitt Maxima Minima

49,972 75,142 25,308

48,309 73,657 24,646

44,910 69,063 22,981

5,062 10,083 2,327

13,496 27,677 644

19,324 29,463 9,858

4,594 5,602

101,200 127,720 75,142

98,425 125,009 72,712

91,569 114,830 68,539

9,631 20,148 5,003

t) 1909 Gold Fr. 22,972 = 91,3 %; Silber Fr. 2198 = 8,7 %.

*) 1908 Gold Fr. 43,923 = 94,4%; Silber Fr. 2617 = 5,6%.

39.779 50,531 25,286

39,370 50,004 29,085

2. Januar 9- ,, 16. ,, 23. ,, 30. ,, 6. Februar 13. ,, 20. ,, 27. ,, 6. März 13. ,, 20. ,, 27. ,, 3. April

7,735 5,365 7983 4,430 5,871 3,919 5,320 2,558 3,503 3,225 4,492 2,871 3,744 4,079 3,900 5,339 3,299 4,502 4,646 6,087 2,225 3,372 3,082 4,135 1,967 2,743 3,267 3,284 4,457 2,299 2,810 2,622 3,261 1,120 1,263 1,433 2,017 1,469 2,525 2,135 1,990 2,731 1,429 2,626 2,240 3,260 980 1,776 952 1,665

2,576 2,352 1,880 3,252 1,896 1,799 1,937 2,232 1,629 1,736 2,190 1,850 2,598 2,880 4,063 2,833 2,753 2,657 2,796 1,839 3,817 2,352 3,246 2,978 3,030 3,078 4,892 2,177 2,858 2,349 2,150 2,049 1,934 1,995 2,299 2,253 2,036 1,877 2,045 · 2,382 3,652 5,778 2,895 1,705 1,860 2,007 1,989 , 2,936 1,685 1,966 2,674 2,639 2,758

49,7 52,4 55,1 56,5 53,1 55,3 56,2 57,5 53,0 54,6 54,4 55,1 52,9 52,9 51,8 55,4 55,5 53,9 55,8 57,0 58,5 56,4 58,2 59.9 58,7 56,0 55,3 53,5 56,7 57,1 55,3 58,0 58,5 59,3 57,2 57,5 57,6 58,1 55,1 55,1 55,9 59,5 57,1 54,3 55,7 58,0 59,6 60,2 60.6 63,9 63,6 61,3 61,3

3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3.00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,50 3,50 3,50 3,50 400 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00

5,841 t 25,165 8,128 35,178 3,862 14077

3399 7,983 952

2,530 5,778 1,629

66,0 63,9 49,7

3,24 4,00 3,00

Durchschnitt Maxima Minima

7,170 * 46,540 10,186 58,406 5,049 35,151

6,856 16,580 3,265

2,296 4,099 1,557

50,8 55,7 48,0

3,72 5,50 3,50

1008 Durchschnitt Maxima Minima

5,971

3,50 3,50 3,50 3,50 3,50

1008

Durchschnitt Maxima Minima

1QOQ

Prozente

75,142 75,077 72,423 71,417 71,417 71,317 69,692 66,417 66,249 66,249 65,194 62,038 62,030 62,030 61,930 59.676 58,608 58,158 58,158 55487 54,497 54,417 54,267 53,165 49,105 48,985 48,985 48,885 46,527 45,757 45,657 45,657 43,951 42,381 42,181 42,031 41,861 38,497 37,666 37,583 37,583 35,596 35,425 35,115 35,115 34,3)2 32,673 31,173 31,173 30,908 27,124 26,267 25,308

ÎS23. ",,

Verhältnis

10. ,, 17- ,, 24. ,, 1. Mai 8. ,, 15. ,, 22. ,, 29. ,,

5. Juni 12- » 19. ,, 26. ,, 3. Juli 10. ,, 17. ,, 24. ,, 31. ,, 7. August 14. ,, 21. ,, 28. ,, 4. September 11.

,, 18.

,, 25.

,, 2. Oktober 9v, 16.

,, 23.

,, 30.

,, 6. November 13.

,, 20.

,, 27.

,, 4. Dezember 11.

,, 18.

,, 25.

,, 31.

,,

424 schnitt 44,9 Millionen, im Maximum 69,1 Millionen und im Minimum 23 Millionen gegenüber dem Jahre 1908, welches noch einen Durchschnitt von 91,6 Millionen, ein Maximum von 114,8 Millionen und ein Minimum von 68,5 Millionen aufweist.

Die N o t e n r e s e r v e erzeigt im Durchschnitt 5,1 Millionen, im Maximum 10,1 Millionen und im Minimum 2,3 Millionen gegenüber dem Vorjahre mit einem Durchschnitt von 9,6 Millionen, einem Maximum von 20,1 Millionen und einem Minimum von 5 Millionen.

Der T o t a l - B a r v o r r a t , mit einem Durchschnitt von 25,2 Millionen, erreichte am 9. Januar 1909 das Maximum von 35,2 Millionen, um am 31. Dezember auf das Minimum von 14,1 Millionen herabzusinken, während im Jahre 1908 der Durchschnitt noch 46,5 Millionen, das Maximum 58,4 Millionen und das Minimum noch 35,2 Millionen betrug.

Durch die Emissionsreduktion ist. ein Teil der Bardeckung freigeworden, was den Grund obiger Verminderung genügend erklärt.

Dasp r o z e n t u a l e V e r h ä l t n i s z w i s c h e n der gesetzlichen Bardeckung und der effektiven Zirkulation erzeigt im Gegensatz zu diesen Verminderungen eine nicht unbedeutende Verbesserung. Der Durchschnitt im Jahr 1909 war 56 % gegen 50,8 % im Jahr 1908, das Maximum 68,9 % gegen 55,7 °/o und das Minimum 49,7 % gegen 48 %.

Die Zusammenstellung der Barbestände der Emissionsbanken in bezug auf Metallsorten war 1909 : Gold Fr. 22,972,000 = 91,3 °/o, Silber Fr. 2,193,000 = 8,7%; 1908: Gold Fr. 43,923,000 = 94,4%, Silber 2,617,000 = 5,6 %.

Diskontosätze.

Aus den Publikationen der schweizerischen Nationalbank über die Diskontosätze ist ersichtlich, dass der offizielle Diskontosatz, der auf Anfang des Jahres 3 1/2%o betrug, am 4. Februar auf3%o reduziert wurde, um am 14. Oktober wieder a u f 3 1/2%o und am 11. November auf4%o zu steigen und bis auf Jahresschluss auf diesem Stand zu verbleiben. Der Durchschnitt war i m Jahr 1909 3,22 % gegen3,72a%°im m Jahre 1908, d a s

425 muss auf die Jahre 1887 und 1888, 1892 und 1894 zurückgreifen, um einen so tiefen Durchschnitt des Diskontosatzes zu finden.

Der Privatdiskonto musste natürlich den Schwankungen des offiziellen Satzes folgen und betrug für das Jahr 1909 im Durchschnitt 2,78 % §egen 3,4i % im Jahr 1908.

Handel und Industrie konnten von diesem billigen Diskonto profitieren, und die allgemeine Versteifung, welche sich im letzten Vierteljahr bemerkbar machte, hat seinen Grund in einer gewissen Zunahme der Geschäfte und der bedeutenden Entnahme von Gold in London durch die amerikanische Finanzwelt. Der grosse Überfluss auf dem Geldmarkt übte einen gewissen Druck auf die Festigkeit des Diskontosatzes, und wenn das Minimum im Jahr 1909 sich nicht höher gehalten hat, so liegt der Grund darin, dass immer noch eine Anzahl industrieller Geschäfte unter den Nachwehen der Krisis von 1907 zu leiden haben ; es kann aber doch konstatiert werden, dass die allgemeine Situation sich bessert und ein gewisser Aufschwung in der Handels- und industriellen Tätigkeit sich bemerkbar macht.

Jährlicher Durchschnitt des Diskontosatzes für die Länder, welche für unsere Verhältnisse am meisten in Betracht kommen.

Jahr

1900 1901 1,902 1903 1904 1905 1906 1907 1908 1909

Schweiz.

Frankreich. Deutschland.

t>

3,24 % 3,oo T) 3,oo T) 3,oo n 3,oo ·n

4,05

11

3,00

4,76 4,98

·n 11

3,72

V)

4,88

%>

3,98

Ï)

3,77

11

4,06

11

4,05

3,22

11

England.

5,38

%

4,08

%

3,96

4,10

Ï)

3,28

·n

3,73

3,oo 11

3,32

3,17

3,75

3,32 3,84 4,22

·n

3,88

3,oo 11

5,13

3,46

6,03

11 3,04 ·n 3,00 n

Belgien.

4,76 3,93

·n ·n 11 n ·n ·n 11 11

11

3,00 n

3,29

3,18

3,01 4,26

4,94

·n ·» n

3,56

11

3,00

3,ii

T!

3,1!

3,84

4,9«

% 11 n n ·n t> ·n ·n n 11

Im Vergleich mit dem Durchschnitt des Jahres 1908 ist überall, mit Ausnahme von England, eine Verminderung eingetreten.

Deutschland mit 0,ss °/o, die Schweiz mit 0,so %, Belgien mit

426 0,44 % und Frankreich mit 0,04 %. England dagegen weist eine Erhöhung von 0,11 °/o auf.

Devisenkurse.

Die folgende Tabelle erzeigt die Kurse der kurzfälligen Wechsel auf Frankreich, England, Deutschland und Italien während den letzten zehn Jahren. (Durchschnitt der Börsenplätze Basel, Genf und Zürich.)

Jahr

Frankreich · Parität Fr. 100.--.

England Parität Fr. 25.22.

Deutschland Parität Fr. 123.45.

1900 1901 1902 1903 1904 1905 1906 1907 1908 1909 1900 1901 1902 1903 1904 1905 1906 1907 1908 1909 1900 1901 1902 1903 1904 1905 1906 1907 1908 1909

Minimum

Maximum

100,54

100,29

100,78

100,H

99,75

100,52

100,30

99,97

100,70

100,04

99,82

100,23

Durchschnitt

100,«

99,85

100,60

100,09

99,85

100,38

100,oi 100,)8

99,88

100,27

99,92 V«

100,42 l/.

100,04

99,80

100,37 U,

99,96

99,82 V«

100,26

25,28

25,14 25,10 25,n 25,09 25,io 25,io 25,09 25,i3 «/.

25,05 1/,

25,19 25,22

25,15 25,18 25,i5 25,i6 25,22 '/,

25,18 25,ic %

25,09 '/2

25,48 25,28

25,so 25,20 25,29 25,22 25,2B

25,36 V« 25,23

25,30

123,48

123,05

123,33

122,97

124,00 123,89

123,29

122,87

123,72

123,06 123,36

122,70 1 22,o2

123,66

123,03

122,73

123,46

122,87

122,67

123,06 '/i 123,oi 123,oo Ve

122,70

123.20 123,5»

122,57

123,26

122,60

123,50

123,07

427 Jahr

Italien Parität Fr. 100.--.

1900 1901 1902 1903 1904 1905 1906 1907 1908 1909

Durchschnitt 94,i6

Minimum 93,35

Maximum 95,2o 98,70

99,88

94,70 97,40 99,70 98,3o

100,05

99,85

100,25

99,99

99,8o

100,18

95,69 98,83

99,9i

100,12 i/, 99,97

99,5, V»

100,15

100,« 100,25

99,35 «/,

100,60

99,70 99,2o

100,80 99,87

Wie aus dieser Tabelle ersichtlich, erreicht der Durchschnitt des Devisenkurses auf Frankreich nur 99,96 %· Rückgang somit 0,08 Punkt gegenüber 1908, das Maximum hat einen Rückgang von 0,iiYS Punkt, während das Minimum, um 0,oaV2 Punk* höher steht.

Der Kurs auf Italien zeigt im Durchschnitt auch einen Rückgang von O,«1/* Punkt, im Maximum von 0,48 Punkt und im Minimum von 0,5o Punkt.

Dagegen sind die Devisen von England und Deutschland für die Schweiz nicht so günstig wie im Vorjahr. England steht im Durchschnitt um 0,os'/2 Punkt, im Minimum um 0,04 Punkt und im Maximum um O,OT Punkt höher. Deutschland ist im Durchschnitt 0,o8*/8 Punkt, im Minimum um O,OB Punkt und im Maximum um 0,2* Punkt höher als im Vorjahre.

Jahresdurchschnitt der General-Monatsbilanzen.

Tabelle III der Beilagen enthält die Jahresdurchschnitte der General-Monatsbilanzen der schweizerischen Emissionsbanken für die Jahre 1903 bis 1909.

In diesen Bilanzen sind wie bisher alle Banken als Einheit aufgeführt und die Rechnungen der Banken unter sich und mit ihren Zweiganstalten kompensiert. Ebenso sind die GesellschaftsKonti als Schulden und Guthaben gegenüber ihnen selbst gegenseitig ausgeglichen.

Die Bilanzen umschliessen also ausnahmslos die' eigenen Gelder der Banken, ihre Schulden und Guthaben gegenüber Dritten und'ihre Kassen- und Portefeuillebestände.

Die Anzahl der Banken hat sich im Jahr 1909 nicht verändert, und wenn man die Bilanz dieses Jahres mit 1908 in

TtàtUe III.

Banknotenkontrolle.

Schweizerische Emissionsbanken.

Zu Seite 427.

Jahresdurchschnitt der General-Monats-Bilanzen von 1903 bis und mit 1909.

Ermittelt und zusammengestellt vom Inspektorat der Emissionsbanken nach den Publikationen im Handelsamtsblatt

1903 bis 1906: 36 Banken. Ende 1907: 28 Banken. Ende 1908 und im Jahr 1909: 25 Banken.

Passiven

-A-kti v e n 1903

1904

1905

1906

1907

1908

1909

fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

89,447,103 28,739,009 6,181,117 11,337,994

91,941,208 25,705,159 4,916,554 11,520,752

94,023,712 22,481,562 3.084,092 11,514,306.

94,496,810 25,606,053 4,327,130 11,225,716

77,120,413 17,895,438 4,216,667 11,557,262

38,717,523 6,592,501 2,037,729 6,452,837

2,181,416 136,886,639

2,127,109 136,210,782

2,363,677 133,467,349

3,082,044 138,737,763

2,845,729 113,635,609

2,059,022 55,859,612

5,184,636 52,856,093 3,051,720 61,092,449

6,421,674 51,507,208 3,311,572 61,240,454

7,122,183 54,424,800 3,288,240 64,836,223

6,365,431 60,818,171 3,813,872 70,997,474

6,622,762 101,004,995 2,161,906 109,789,663

4,084,305 88,736,978 1,796,556 94,617,839

18,849,853 4,918,095 1,052,246 679,587 5,948,188 2,237,009 33,684,978 7,932,123 89,246,070 1,071,795 98,249,988

Kassa.

Gesetzliche Bardeckung der Notenzirkulation.

Verfügbare Barschaft.

Eigene Noten.

Noten anderer schweizerischer Emissionsbanken.

Noten der Nationalbank.

Andere Kassabeslände.

1909

1908

1907

1906

1905

1904

1903

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Notenemission.

Koten in Zirkulation (in Händen Dritter) . .

Eigene und andere Noten Schweiz. Emissionsbanken in Kassa

46,445,046

90,340,971

181,243,771

225,016,313

223,544,973

218,332,268

212,279,764

1,731,833 48,176,879

8,490,566 98,831,537

15,773.929 197,017,700

15,552,846 240,669,159

14,598,398 238,143,371

16,437,306 234,769,574

16,519,111 228,798,875 !

21,543,387 2,143,307 17,099,062 185,339,451 233,437

16,106,244 1,958,230 15,551,519 200,021,867 317,909

22,545,860 2,093,313 28,158,242 227,959,876 1,202,661

29,897,882 1,930,567 19,531,828 167,166,064 1,218,602

27,088,464 2,134,665 22,250,014 153,284,664 906,944

25,991,029 2,189,964 13,822,549 145,431,961 894,878

23,382,593 2,408,242 12,556,132 140,814,535 947,275

226,358,644

233,955,769

281,959,952

219,744,943

205,664,751

188,330,381

180,108,777

1,729,110 15,578,621 17,307,731

3,007,757 13,692,167 16,699,924

7,473,372 27,827,281 35,300,653

5,312,113 28,176,208 33,488,321

4,385,387 26.434,317 30,819,704

1,425,380 18,587,197 20,012,577

5,232,658 16,122,941 21,355,599

67,900,677 408,753.440 887,296,748 35,861.692 1,580,864 1,401,393,421

59,850,965 388,604,495 825.415,359 28,751,554 1,507,183 1,304,129,556

76,418,134 406,340,336 808,160,868 35,999,800 1,373,449 1,415,966,951 1,328,292,587

68,183,985 397,939,259 722,363,616 36,462,233 1,386,841 1,226,335,934

60,778,141 379,023,911 680,156,672 40,547,042 1,549,448 1,162,055,214

65,616,423 353,072,890 666,622,350 27,093,400 1,000,693 1,113,405,756

1,630,246 46,561,034 211,209,167 259,400,447 5,857,500 1.958.494,622

2,278,649 44,054,827 203,042,500 249,376,976 5,857,500 1,908,850,262

4,473,839 3,931,784 47,011,560 48,887,391 225,498,796 222,083,300 278,317,971 273,568,699 8,743,783 6.317,871 2,214,881,098 2,104,407,492

3,185,862 43,081,240 209,506,063 255,773,165 6,768,937 1,963,506,862

3,211,957 41,294,520 206,775,000 251,281,477 6,500,000 1,862,949,223

3,014,213 41,226,881 201,396,425 245,637,519 6.920,242 1,796,226,768 !

Kurzfällige Schulden.

Kurzfällige Guthaben.

Kurzsichtige Schuldscheine aller A r t . . . .

Emissionsbanken und Zweiganstalten (kompensiert).

Korrespondenten-Debitoren.

Diverse.

Emissionsbanken und Zweiganstalten (kompensiert)

Wechselforderungen.

186,198,026

191,071,986

199,122,379

212,015,042

217,558,957

161,054,415

170,202,149

44,786,944 44,672,168 275,657,138

38,408,937 47,138,820 276,619,743

31,815,791 55,770,070 286,708,240

46,852.294 56,088,734 314,956,070

43,549,066 49,246,477 310,364,600

22,012,595 41,212,096 224,279,106

13,613,850 41,285.193 225,101,192

Diskonto-Schweizer-Wechsel (inklusive Wechsel zum Inkasso).

Wechsel aufs Ausland.

Wechsel mit Faustpfand, Warrants und Gantrödel.

Wechselschulden.

Tratten und Acceptationen

Andere Schulden auf Zeit.

Andere Forderungen auf Zeit.

243,463,822 150,751,066 722,770,645 179,636,704 1,737,319 1,298,359,556

251,506,582 156,666,200 760,555,306 194,706,667 2,193,713 1,365,628,468

14,851,266 2,459,478

14,870,800 1,878,976

17,310,744 6,920,242 1,796,226,768

16,749,776 6.500,000 1,862,949,223

280,755,455 323,693,736 166,373,365 175,990,023 809,127,629 868,862,914 197,295,058 181,531,158 2,091,213 2.190,597 1,456,642,720 1,552,268,428

362,480,904 189,232,588 931,281,905 172,984,018 2,145,492 1,658,124,907

309,380,297 184,864,857 873,652,733 144,442,789 2,206,514 1,514,647,190

312,565,360 192,388,215 929,018,691 143.214,093 2,602,419 1,679,788,778

14,658,999 1,999,649

12,203,100 1,485,915

14,787,308 1,024,878

16,083,393 18,703,984 16,658,648 6,768937 8,743,783 6317,871 1,963,506,862 2,104,407,492 2,214,881,098

13,689,015 5.867,600 1.908,860,262

15,812,186 5,857,600 1,958,494,672

Kontokorrent-Debitoren.

Schuldscheine ohne Wechselverbindlichkeit.

Hypothekaranlagen aller Art.

Effekten (öffentliche Wertpapiere).

Liquidationen, Beständen und Diverse.

Feste Anlagen und Gesellschafts-Konti.

Bern, Januiu- 1910.

14,267,043 1,816,350

15,446,741 3,257,243

Mobilien und Immobilien.

Kommanditen nnd Beteiligungen.

Gesellschafts-Konti (kompensiert).

Ausstehendes Kapital.

Obligationen und andere Schuldscheine . . .

Diverse Gesellschafts-Konti und eigene Gelder.

Gesellschafts-Konti (kompensiert) Ordentlicher und ausserordentlicher Reservefonds Eingezahltes Kapital Ausstehendes Kapital

78,034.476 397,682,235 904,329,353 34,414,152 1,506,735

428 Vergleich stellt, kann eine Vermehrung von 50 Millionen festgestellt werden ungeachtet der Verminderung der Emission. Diese Vermehrung verteilt sich fast auf alle Rubriken und beweist, dass trotz der Verminderung ihrer Mittel die Emissionsbanken ihre Geschäfte ausdehnen konnten.

In den A k t i v e n unter Kapitel K a s s a mussten die B e s t ä n d e natürlicherweise eine Verminderung erfahren, da, wie schon an anderer Seite bemerkt, die Reduktion der Emission einen Teil der Bardeckung flüssig machte, der dann der Nationalbank zugewiesen wurde ; ein weiterer Teil dieser Verminderung verteilt sich auf ,,verfügbare Barschaft und eigene Noten".

Auf den k u r z f ä l l i g e n G u t h a b e n beträgt das Mehr beinahe 4 Millionen, während die G u t h a b e n auf W e c h s e l nur eine Million ausweisen. Die Vermehrung von 9,2 Millionen auf ,,Wechsel auf die S c h w e i z " kompensiert sich beinahe mit der Verminderung auf ,, W e c h s e l a u f das A u s l a n d " . .

Die ,,andern Guthaben auf Zeit" haben im Total einen Zuwachs von 65 Millionen, der grösstenteils der Ausdehnung des Hypothekargeschäftes zuzuschreiben ist.

Die ,,festen Anlagen" und die eigenen G e l d e r weisen einen Zuwachs von 2 Millionen auf.

In den ,, P a s s i v e n " Kapitel N o t e n e m i s s i o n kommt die Verminderung von 50 Millionen auf Rechnung des Rückzuges von */i2 der Emission.

Die ,, k u r z f ä l l i g e n S c h u l d e n " weisen im Total einen Rückgang auf von 7,« Millionen.

Eine schwache Vermehrung zeigen die Wechselschulden, während die ,,Schulden auf Zeit" eine Vermehrung von 97 Millionen ausweisen.

Die ,, G e s e l l s c h a f t s - K o n t i und die eigenen Gelder" haben ebenfalls eine Vermehrung von 10 Millionen erfahren.

Organisation und Entwicklung der schweizerischen Nationalbank.

Die' schweizerische Nationalbank, nach den von ihr veröffentlichten Ausweisen zu schliessen, fährt fort, sich in befriedigender Weise zu entwickeln. In ihrem Bericht für das Jahr 1909, die zweite Geschäftsperiode umfassend, finden sich hierüber nähere Aufschlüsse.

429

Ihre Barschaft betrug am 31. Dezember 1909 : In gemünztem Gold und Goldbarren . . Fr. 123,944,253.88 ,, ,, Silber ,, 14,412,545.-- Fr. 138,356,798.88 Unter dem gleichen Datum belief sich der Bestand des Wechselportefeuilles auf Fr. 153,829,430.48, und die Notenzirkulation erreichte Fr, 261,515,950.

Am 31. Dez. 1908 betrug die Barschaft Fr. 124,708,153. 60, das Wechsel portefeuille Fr. 108,427,029.16 und die Notenzirkulation Fr. 204,055,550.

Da der Rückzug des letzten Zwölftels der Noten der Emissionsbanken bis am 20. Juni 1910 vollzogen sein wird, verfügt die schweizerische Nationalbank von diesem Tage an über die gesamte Notenemission des Landes, was auf ihre weitere Entwicklung einen bedeutenden Einfluss ausüben wird, da dann in dieser Hinsicht keine Konkurrenz mehr besteht.

Der bis jetzt erzielte Reingewinn hat die Nationalbank noch nicht in die Lage versetzt, die durch den Bund gemachten Vorschüsse für die nach Art. 28 des Bankgesetzes vom 6. Oktober 1905 an die Kantone auszurichtenden Entschädigungen zurückzuzahlen. Da voraussichtlich das finanzielle Ergebnis pro 1909 ebenfalls nicht hinreicht, um diese Beträge auszurichten, so beschäftigt man sich damit, eine Lösung zu suchen, die diesen Zuständen ein Ende setzt. -- Das eidgenössische Finanzdepartement hat daher die Direktion der schweizerischen Nationalbank beauftragt, diese Frage zu prüfen und ihm ihre Vorschläge zu einer allfälligen Revision des Gesetzes zu unterbreiten.

Man muss zugeben, dass die der Nationalbank durch das Gesetz auferlegten Verpflichtungen zu drückend sind, besonders während der Übergangsperiode, und wenn die finanziellen Resultate im nächsten Berichtsjahr nicht befriedigendere sind, wird eine Revision des Gesetzes sich von selbst aufdrängen.

Nach der Tabelle V der Beilagen haben die Kantone als Entschädigung pro 1908 einen Betrag von Fr. 1,712,159. 20 erhalten, der ihnen auf den 15. Mai 1909 zur Verfügung gestellt worden ist. Die Entschädigung der Kantone pro 1909 wird denselben nach Genehmigung der Jahresrechnung durch die Generalversammlung der Aktionäre ausgerichtet werden.

Tabelle V.

Banknotenkontrolle.

Zu Seite 429.

abelle Über die Verteilung der den Kantonen gemäss Art. 28 des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1905 von der Schweizerischen Nationalbank zukommenden Entschädigung für die Zeit vom 1.Januar bis 31. Dezember 1908.

Kantone

Banken

Fr.

Zürich . . . .

Bern . . . .

L'uzern . . . .

Eutschädig-ung-

Betrag der Autorisierte bis Ende 1908 Emission auf abgelieferten 31. Dezember Moten oder 1904 * Barschaft

Uri

Zürcher Kantonalbank .

Kantonalbank von Bern Luzerner Kantonalbank Bank in Luzern Ersparniskasse des Kantons Uri

Schwyz . . . .

Kantonalbank Schwyz

3,000,000

Obwalden . . .

Nidwaiden .

Obwaldner Kantonalbank Nidwaldner Kantonalbank

1,000,000 1,000,000

Glarus . . . .

Glarner Kantonalbank Zuger Kantonalbank

2,500,000 3,000,000

Crédit agricole et industriel de la Broyé . .

Banque Cantonale Fribourgeoise Banque de l'Etat de Fribourg

1,000,000 1,500,000 5,000,000

50 Cts.

pro Fr. 100

30 Cts.

abgelieferte Noten oder Barschaft

per Kopf der Bevölkerung

Fr.

Fr.

Fr.

Total

Fr.

Appenzell A.-Rh. .

Appenzell A.-Rh. Kantonalbank

3,000,000

Appenzell I.-Kh. .

St. Gallen . . .

Appenzell I.-Rh. Kantonalbank St. Gallische Kantonalbank Bank in St. Gallen

1,000,000 14,000,000 18,000,000

Toggenburger Bank Graubündner Kantonalbank Aargauische Bank Thurgauische Kantonalbank Thurgauische Hypothekenbank Banca Cantonale Ticinese Banca della Svizzera Italiana Credito Ticinese Banca Popolare di Lugano Banque Cantonale Vaudoise

1,000,000 4,000,000 6,000,000 5,000,000 1,000,000 2,000,000 3,000,000 2,250,000 4,000,000 12,000,000

15,200,000 51,119. 30 10,000,000 34,267. 90 ( 9,226. -- 3,000,000 4,580,000 25,000. -- 732,000 2,473.25 18,000" 1,345,000 4,956. 05 155,000* 520,000 1,824. 45 500,000 1,716.65 25,000" 1,300,000 4,421. 25 1,500,000 4,872. 35 3,500* 550,000 ( 1,914. 95 822,000 3,089. 65 2,680,650 \ ( 8,360. 60 90,000* 2,670,000 8,638. 75 22,350,000 120,000. -- 5,700,000 21,589. 10 1,500,000 4,959. 95 3,125,000 17,500. -- 1,210,000 4,104. 60 40,000* 1,448,000 4,883. 45 52,000* 500,000 1,797. 80 l 23,080. 80 7,000,000 16,270,000 90,000. -- 900,000* 880,000 5,000. -- 6,749. 25 2,000.000 3,145^000 11,033. 40 2,500,000 8,823. 30 850,000 4,691. 80 1,385,000 5,088. 50 2,755,000 15,000. -- 2,020,000 11,250. -- 2,000,000 6,415.90 1 6,000,000 20,299. 25

Banque Cantonale Neuchâteloise Banque Commerciale Neuchâteloise . . . .

Banque du Commerce

8,000,000 8,000,000 24,000,000

4,035,000 7,300,000 22,190,000

f 13,377. 95 40,000. -- 120,000. --

37,884. -- 39,783. --

91,261. 95 159,783.--

Total

244,750,000

161,562,650 1,283,500*

717,526.20

994,633. --

1,712,159. 20

Zug

Fr ei bürg

Solothurn . . .

Baselstadt . . .

Baselland . . .

Schaffhausen .

Graubilnden .

Aargau . . . .

Thurgau Tessin . . . .

Waadt . . . .

Wallis . . . .

Neuenburg .

Genf

. . . .

Solothurner Kantonalbank Bank in Basel Basler Kantonalbank Basellandschaftliche Kantonalbank Bank in Schaffhausen Schaffhauser Kantonalbank

30,000,000 20,000,000 6,000,000 5,000,000 1,500,000

. . . .

5,000,000 24,000,000 10,000,000 3,000,000 3,500,000 2,500,000

} } }

}

t il } 1

129,311.-- 176,830. --

180,430. 30 211,097.90

43,956. --

78,182. --

5,910. --

8,383. 25

16,615.--

21,571. 05

4,578. --

6,402. 45

3,921.--

5,637. 65

9,705. -- 7,528. --

14,126. 25

38,385. -- 30,229. --

51,750. 20

33,668. -- 20,549. --

175,257. 10 25,508. 95

12,454. --

34,058. 60

16,584. -- 4,050. --

21,467.45 5,847. 80

75,086. -- 31,356.-- 61,949. --

193,166. 80 38,105. 25 72,982. 40

33,966. --

47,481.10

41,591.-- 84,414. -- 34,331. --

79,345. 40 104,713. 25 34,331. --

12,400. 35

38,867. 75

162,846,150 Bemerkung. Diese E atachädigung wird fiir die Noten und Barschaft vom Tagt; ihrer Ablieferung an berechnet und für die Bevölkerungszahl vom 1. Janaar 1908 an.

430

Anlässlich der Behandlung der Staatsrechnung und des Voranschlages durch die eidgenössischen Räte führten die vom Bund für die Nationalbank zu leistenden Vorschüsse zu einer lebhaften Diskussion ; es wurde jedoch anerkannt, es sei noch das finanzielle Resultat der nächsten Periode abzuwarten, bevor man an die Frage einer allfälligen Revision des Bankgesetzes gehen wolle.

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 15. Januar 1909, auf Antrag des Finanzdepartementes, einige Abänderungen an verschiedenen Reglementen der schweizerischen Nationalbank genehmigt. Diese Abänderungen erlauben der Bank, eine zweckmässigere Arbeitsverteilung vorzunehmen, wobei nicht unwesentliche Ersparnisse erzielt werden können ; die Filialen nach den Bedürfnissen des Platzes zu organisieren und die Gehalts- und Kautionsstufen in Übereinstimmung mit den angeordneten Abänderungen zu bringen.

Inspektionen.

Beziehungen zu den Banken.

In Tabelle IV der Beilagen befindet sich die Übersicht der im Berichtsjahr bei den Emissionsbanken und den kantonalen Depositenämtern nach Art. 44 des Gesetzes vom 8. März 1881 über Ausgabe und Einlösung von Banknoten vorgenommenen Inspektionen. Dieselben hatten ein befriedigendes Resultat und gaben zu keinen weitern Bemerkungen Anlass.

Das Inspektorat hat im Laufe des Berichtsjahres auch bei der schweizerischen Nationalbank, II. Departement, eine Verifikation vorgenommen, welche sich auf die vorhandene Barschaft, die Notenreserve, die Formularreserve und die Depots erstreckte und zu keinen Aussetzungen Anlass bot.

Im übrigen waren die Beziehungen der Kontrollbehörde zu den Banken angenehme und normale.

IT. Staatskasse.

Personelles.

Keine Änderung.

Tabelle IV.

Banknotenkontrolle.

Zu Seite 430.

Resultat der Inspektionen bei den Emissionsbanken und den kantonalen Depositenämtern im Jahre 1909.

Bardeckung: 40 %> der Zirkulation

Datum der

Banken

Inspektionen ·

Solothurner Kantonalbank . . .

Basellandschaftliche Kantonalbank Basler Kantonalbank Banque de l'Etat de Fribourg Crédit agricole et industriel de la Broyé Banque cantonale neuchâteloise .

Aargauische Bank Banque cantonale fribourgeoise Luzerner Kantonalbank . . . .

Zuger Kantonalbank Banque cantonale vaudoise .

Appenzell I.-Rh. Kantonalbank Appenzell A.-Rh. Kantonalbank .

St. Gallische Kantonalbank .

Thurgauische Kantonalbank Schaffhauser Kantonalbank .

Graubündner Kantonalbank Glarner Kantonalbank . . . .

Kantonalbank v o n Bern . . . .

Obwaldner Kantonalbank .

Nidwaldner Kantonalbank .

Kantonalbank Schwyz . . . .

Ersparniskasse des Kantons Uri .

Banca Popolare di Lugano .

Zürcher Kantonalbank . . . .

Emission

Fr.

(Art. 10 des Gesetzes)

Zirkulation

Fr.

Gold

Silber

In Depot bei der National bank

Total

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

-- --

760,000 470,000 1,200,000 680,000

5./6. Mai 18./19. ,, 25.726.

_ ·/ T) 4./5. Juni

1,880,000 1,100,000 3,000,000 1,869,050

1,848,150 1,091,300 2,984,000 1,657,850

760,000 470,000 1,200,000 680,000

8./9.

/ 10./11.

15./16.

18./19.

6./7.

13./14.

21. /25.

5.

67./8.

20./21.

21./22.

27./2S.

2S./29.

3./5.

9./10.

10./11.

340,000 2,885,000 1,840,000 427,000 2,000,000 935,100 3,000,000 245,000 815,000 3,500,000 1,100,000 630,000 900,000 600,000 4,470,000 225,000 255,000 869,000 362,000 896,800 5,700,000

332,500 2,856,800 1,808,400 426,100 1,971,100 934,850 2,774,800 244,650 815,000 3,460,550 1,079,000 629,450 894,200 566,450 4,394,000 220,850 249,850 815,200 360,100 894,200 5,669,450

140,000 1,160,000 1,000,000 170,800 700,000

12.

16./17.

18./19.

24./27.

_ 7J ,, ,, ,, Juli ,, Septembre Oktober ,, ,, ,,

November

--

-- -- --

-- -- -- 100,000 --

1,200,000 98,000

-- 1,400,000 440,000 240,000 360,000 240,000 ' 1,800,000 90,000 92,000 286,000 133,000 -- 2,460,000

-- -- -- -- -- -- -- --

-- -- -- -- -- --

--

140,000 1,160,000 1,000,000 170,800 -- 800,000 -- 375,000 375,000 -- 1,200,000 -- 98,000 365,000 365,000 -- 1,400,000 440,000 -- 280,000 40,000 -- 360,000 -- 240,000 -- 1,800,000 -- 90,000 25,000 117,000 441,000 155,000 30,000 163,000 385,000 385,000 2,460,000 -- -- --

Deckung von 60% der Emission (Art. 12 des Gesetzes) Wcrtsfhriftenhinterlags Bundesrätl.

Schatzungswert

Art der Deckung

Fr.

-- --

Kantonsgarantie

·n 71

-- 200,000

-- 310,000

-- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- 600,480

--

Bemerkung. Die obigen Zahlen enthalten nur die Bestände der Hauptbank ohne Herbeiziehung derjenigen der Zweiganstalten.

Kantonale Depotsitenämter.

Die Untersuchungen wurden vorgenommen: Am 19. Juni bei dem freiburgischen und 17. November bei dem tessinischen Depositenamte.

·n

W ertschr if ten Kantonsgarantie

·n

Wertschriften Kantonsgarantie 11 11 n ·n ·n TÌ ·n ·n n f> 11 11 ·n n

Wertschriiten Kantonsgarantie

431 Münzauswechslung im Inlande.

Eingelangte Auswechslungsbegehren : Im Jahre 1909 6407 im Betrage von Fr. 8,344,253 Fr. 8,344,253 Im Jahre 1908 5248 ,, ,, ,, ,, 6,853,828 Vermehrung pro 1909 . 1159 im Betrage von Fr. 1,490,425 Münzsendungen an Militärschulen und Militäranstalten

,, 1,565,702

Total

Fr. 9,909,955

Zur Bewältigung dieses Verkehrs standen uns folgende Münzvorräte und -Eingänge zur Verfügung : Fr. 2,200,000 Vorrat auf I.Januar 1909, .,, 2,130,000 im Jahre 1909 neugeprägte Silberseheide- und Billonmünzen, *,, 126,000 vom italienischen-Schatzamte bezogene Schweizermünzen, .^ l ,400,000 vom französischen Schatzamte bezogene Schweizermünzen, -,, 100,000 vom belgischen Schatzamte bezogene Schweizermünzen, ,, 4,961,580 Sendungen der Kreispost- und Hauptzollkassen der Schweiz. Nationalbank und anderer Banken etc.

,, 1,303,090 Eingang am Schalter der Münzauswechslungskasse in 1028 Posten, Fr. 12,220,670

Internationale Münzauswechslung, Im Jahre 1909 wurden von uns folgende abgeschliffene Silberscheidemünzen zurückgezogen : a. französische für Fr. 1,600,000 ' b. belgische für ., 100,000 Total Bundesblatt. 62. Jahrg. Bd. I.

Fr. 1,700,000 32

432 Sodann wurden in Vollziehung von Art. 4 des Zusatzvertrages vom 4. November 1908 zur Münzkonvention vom 6. November 1885 die griechischen Silberscheidemünzen aus dem Umlaufe in der Schweiz zurückgezogen. Es sind an solchen Münzen im ganzen eingegangen für Fr. 205,815. Wir verweisen im übrigen auf das im Abschnitt Finanzbureau hierüber Gesagte.

Die Säuberung unserer Münzzirkulation hat durch den Rückzug obgenannter Münzen weitere erfreuliche Fortschritte gemacht.

Aber durch die Beziehungen mit dem Auslande, insbesondere durch den Fremdenverkehr, gelangen immer wieder abgeschliffene und beschädigte Geldstücke in unser Land, so dass auf das Sammeln und Abschieben solcher Münzen fortgesetzt Bedacht genommen werden muss.

Wir haben ferner, wie oben erwähnt, aus Frankreich, Italien und Belgien für Fr. 1,626,000 schweizerische Silberscheidemünzen, teils zirkulationsfähige, teils abgeschliffene, bezogen.

FünffrankenstOcke.

Im verflossenen Jahre wurden der eidgenössischen Münzstätte für Fr. 600,000 alte schweizerische Fünffrankenstücke, sitzende Helvetia, zur Uniprägung abgeliefert, die wir grösstenteils vom französischen Schatzamte erhalten haben.

Verkehr mit der Postverwaltung.

a. P o s t c h e c k - und G i r o v e r k e h r .

Betrag Eingang: 6,452 Posten Zahlungsanweisungen u n d Girovergütungen . . . F r . 16,265,800 Ausgang: 34,406 Posten Zahlungsanweisungen und Girovergütungen ,, 16,252,500 40,858 Posten Totalumsatz Fr. 32,518,300 b. P o s t b u r e a u B u n d e s h a u s .

Es wurden von der Staatskasse im Jahre 1909 spedierj; : 12,275 Postmandate im Betrage von . . Fr.

8,21,919. 65 : 3,220 Geld-Colis an Militärkurse und Militäranstalten im Gesamtbetrage von . . Fr. 17,600,000. --

433

Verkehr mit der schweizerischen Nationalbank.

Die Summe unserer Verfügungen beträgt . . Fr. 86,194,000 Einbezahlt wurden für unsere Rechnung durch Hauptzollkassen, Banken, Kantone, etc. . . ,, 87,236,000 Totalumsatz Fr. 173,430,000 Kassabestand am 31. Dezember 1909.

S a l d o der gewöhnlichen Kasse . . . . Fr. 1,844,551. 97 (In diesem Saldo sind inbegriffen: Fr. 294,000 noch nicht verrechnete Coupons, ,, 285,000 noch nicht verifizierte Münzsendungen, ,, 306,000 noch nicht in Rechnung gebrachte, jedoch bezahlte Anweisungen pro 1910, ,, 300,000 zur Spedition nach Frankreich und Belgien bestimmte, abgeschliffene Münzen, ,, 260,000 in assortierten Säcken für Militärkurse, Militäranstalten etc.

Fr. 1,445,000.)

Gewölbe: I.Neue Fünffrankenstücke Fr. 217,000 2. Silberscheidemünzen . ., 1,253,815 3. Billonmünzen . . . ., 739,900 ,, Depotkasse : Neues Schweizergold

2,210,715.-

,, 10,000,000. -- Fr. 14,055,266. 97

T. Wertschriftenyerwaltung.

Personelles.

Keine Änderung.

434

Wertschriften des Bundes und der Spezialfonds.

Im Berichtsjahre wurden an Wertschriften nominell angekauft aus den laufenden Einnahmen

Fr.

a. für das Wertschriftenportefeuille . . . .

250,000 b. für die Spezialfonds . 8,338,500

8,588,500

Anleihensgeldern

-, , .

Fr.

Fr.

14,280,000 14,530,000 5,410,000 13,748,500 19,690,000

28,278,500

worunter ausländische Titel sub a für . . . .

1,930,000 sub & für . . . .

6,336,500 Verkauft wurden einzig aus dem Versicherungsfonds Fr. 500,000 4 % S. B. B.-Kassascheine und aus dem Münzreservefonds Fr. 698,000 3 %-Rente amortissable. Konversionen fanden nur in vier Spezialfonds statt für Fr. 1,100,000. Der Wechsel im Bestand war somit bei den Spezialfonds beträchtlich geringer als letztes Jahr.

Der Gesamtumsatz inklusive Auslosungen der Wertschriftenverwaltung weist auf: 1909

Eingänge Ausgänge

Fr. 36,596,000 Fr.

,, 11,400,000 ,,

1908

29,911,500 16,098,500

Fr. 47,996,000 Fr. 46,010,000 Über die sich aus obenstehender Darstellung ergebende Entnahme von Fr. 5,410,000 aus dem 25 Millionen Anleihen zur Dotierung des Münzreserve-, des Versicherungs- und des Invalidenfonds verweisen wir auf die Ausführungen im Staatsrechnungsbericht.

Dem mutmasslichen Zeitpunkt entsprechend, wo die Anleihensgelder ihrer Zweckbestimmung gemäss zur Verwendung gelangen sollen, wurden die Rückzahlungsbedingungen mit den Banken vereinbart, bei denen diese Gelder angelegt worden sind.

Die Kontrolle über den gesamten Wertschriftenverkehr ist in bisheriger Weise ausgeübt worden, weshalb wir uns hier darauf beschränken, auf den bezüglichen Abschnitt im Berichte der eidgenössischen Finanzkontrolle hiervor zu verweisen.

435 Kautionen und Depots.

Wir haben im letztjährigen Berichte auf die Folgen hingewiesen, welche für verbürgte Beamte und ihre Hinterlassenen aus der Vorschrift entstehen, dass die als Kaution hinterlegten Wertschriften und Bürgschaftsverpflichtungen erst fünf Jahre nach dem Austritt, bezw. Hinscheid der Beamten ausgeliefert werden dürfen.

Die bürgschaftspflichtigen Beamten können diesen Folgen ausweichen, wenn sie, statt Personal- oder Realkaution zu leisten, dem schweizerischen Amtsbürgschaftsverein beitreten, was in der grossen Mehrzahl der Fälle auch geschieht.

Von den im abgelaufenen Jahre in die Zentralverwaltung neu eingetretenen Beamten hat nur ein einziger Realkaution geleistet, drei sind dem schweizerischen Amtsbürgschaftsvereine beigetreten. Von den Bürgscheinen für Personalkaution konnte einer herausgegeben werden und es verbleiben deren bloss noch zehn.

Der Wertschriftenverwaltung wurden zu den Wertschriften der Witwen- und Waisenkasse der Lehrerschaft gemäss Bundesratsbeschluss vom 12. Oktober 1909 auch diejenigen der Krankenkasse der Studierenden des eidgenössischen Polytechnikums mit Fr. 111,000 zur Aufbewahrung übergeben. Sie übernahm ferner die Realkautionen von Pulverkäufern und Bauunternehmern, welche bisher bei der Pulververwaltung und im Befestigungsbureau deponiert waren.

Auf Ende Jahres ergibt sich folgender Bestand gegenüber dem Vorjahre : 1909

Zahl

1908

Beirag

Zahl

Betrag

317 127 8 452

20,333,300 3,968,000 8,736,700 33,038,000

Fr.

Kautionen 337 20,210,000 Depots von Bundesanleihen 143 6,192,500 Depots, diverse. · · · _8_ 9,504,500 488 35,907,000

Fr.

In der vorjährigen Ziffer der diversen Depots haben wir den Gesamtbetrag der von der Nationalbank ausgestellten Depotscheine für aus verfügbaren Postcheckgeldern erworbene und bei ihr als Garantie für ihre Vorschüsse an die Postverwaltung liegende Wertschriften mit Fr. 7,050,000 in Abzug gebracht.

Diese Wertschriften, die nun einen Bestand von Fr. 14,407,500 aufweisen, sind zur richtigen Vergleichung in obiger Aufstellung weggelassen, weil die bezüglichen Depotscheine zur Aufbewahrung an die Oberpostdirektion abgeliefert wurden.

436

Inventar auf 31. Dezember 1909.

a. Wertschriften, zur Verwaltung und Aufbewahrung:

Eigenes Portefeuille .. . .

Münzreservefonds . . . .

Anleihensainortisationsfonds .

Anleihensamortisationsfonds für Feldartillerie . . .

Übrige S p e z i a l f o n d s . . . .

Nominalbetrag 1909

Nominalbetrag 1908

Fr.

32,527,673.60 17,469,250. -- 15,139,400. --

Fr.

18,088,998. 95 14,913,250. -- 13,588,900. --

9,260,000. -- 68,425,984. 60

7,745,000. -- 61,989,568. 20

142,822,308. 20 116,325,717. 15 b. Nur zur Aufbewahrung : Kautionen und Depots . .

Total der Wertschriftenbestände . . . . . .

gegenüber dem Vorjahre mit ergibt sich somit eine V e r mehrung v o n. . . .

35,907,000. --

33,038,000. --

178,729,308. 2 0 149,363,717.15 149,363,717. 15 29,365,591.05

YL Münzverwaltung.

Personelles.

Der Personalbestand blieb gegenüber 1908 unverändert und erzeigte : l Direktor, 1 Buchhalter und Verißkator, 2 Werkführer, l Pörtner und Abwart, 18 Arbeiter und 2 Arbeiterinnen für die Münzfabrikation, 11 Arbeiter und 6 Arbeiterinnen für die Wertzeichenfabrikation, total 42 Personen.

Münzfabrikation.

a. Münzprägungen.

Alle irn Voranschlag für 1909 und in der Botschaft betreffend die Nachtragskredite vom 21. Mai 1909 vorgesehenen Münzprägungen kamen im Laufe des Jahres zur Ausführung. Dazu liess die schweizerische Nationalbank nach Massgabe des Regulativs vom 19. August 1907 aus eingelieferten Feingoldbarren 200,000 Zwanzigfrankenstücke für ihre Rechnung prägen, und endlich wurden 120,000 alte schweizerische Fünffrankenstücke, mit dem Bilde der sitzenden Helvetia, umgeschmolzen und mit dem neuen Gepräge versehen.

437

Im ganzen wurden im Jahre 1909 geprägt :

von der Münzstätte

Fr.

200,000 Zwanzigfrankenstücke für Rechnung des Bundes . . 4,000,000 200,000 Zwanzigfrankenstücke für die Nationalbank 4,000,000

120,000 300,000 900,000 1,000,000

Fünffrankenstücke (Umprägung) . . .

Zweifrankenstücke . . .

600,000 Einfrankenstücke . . . .

900,000 Halbfrankenstücke . . .

500,000

Fr.

8,000,000 600,000

2,000,000 2,000,000 Zwanzigrappenstücke. . .

2,000,000 Zehnrappenstücke . . . .

2,000,000 Fünfrappenstücke . . . .

400,000 200,000 100,000

1,000,000 Zweirappenstücke . . . .

1,000,000 Einrappenstücke . . . .

20,000 10,000

700,000

10,720,000 Stücke im Nennwert von

30,000 11,330,000

Von der frühern Emission schweizerischer Fünffrankenstücke mit der sitzenden Helvetia, die sich auf 2,126,000 Stück belief, sind bis Ende 1909 1,647,000 Stück von der Münzstätte umgeschmolzen und neugeprägt worden, so dass zur Umprägung noch 479,000 Stück ausstehend sind.

Unter den teils stark abgeschliffenen und ausser Kurs gesetzten, teils beschädigten Münzen, die im Laufe des Jahres von der eidgenössischen Staatskasse der Münzstätte zur Einschmelzung übergeben wurden, befand sich, zum erstenmal, ein Posten von 145,100 Stück schweizerischer Halbfrankenstiicke von 1875 und seither. Es ist anzunehmen, dass in den kommenden Jahren derartige Rückzüge zur Notwendigkeit werden, denn nach einer Umlaufszeit von 35 und mehr Jahren sind namentlich die Halbfrankenstücke in grosser Zahl durch natürliche Abnutzung unter das kursfähige Gewicht gesunken. Deren Ersatz, auf welchen in Zukunft Bedacht genommen werden muss, kann unseres Erachtens nicht als Neuprägung im eigentlichen Sinne gelten.

Die Ausmünzung der Zwanzigfrankenstücke geschah ausschliesslich aus Barrengold, das zum grössten Teil von der schweizerischen Nationalbank gekauft wurde. Der Durchschnitts-

438

preis per Kilogramm Feingold stellte sich dabei auf Fr. 3439.80 (1908 : Fr. 3438. 34). Das Barrensilber zu den Silberprägungen konnte zu Fr. 87.43 (1908: Fr. 96.70) per Kilogramm Feinsilber beschafft werden; die Plättchen für die Zwanzigrappenstücke zu Fr. 509. 75 (1908 : Fr. 584), für die Zehnrappenstücke zu Fr. 289. 75 (1908: Fr. 360), für die Fünf rappenstücke zu 295. 75 Franken (1908 : Fr. 365) und das Kupfer zu den Kupfermünzen und zur Legierung von Gold und Silber zu Fr. 162 (1908: Fr. 182) per 100 Kilogramm.

Die Herstellungskosten, ohne Arbeitslöhne und Materialverbrauch, der im Jahre 1909 geprägten Münzen betragen für ein Zwanzigfrankenstück Fr. 19,9632 (1908: Fr. 19,9C6i) ein Zweifrankenstück ,, 0,733 ( ,, ,, 0,si4 ) ein Einfrankenstück ., 0,3G65 ( ., ., 0,40? ) ein Halbfrankenstück ,, 0,iss2 ( ,, ,, 0,ao4 ) ein Zwanzigrappenstück Rp. 2,039 ( ,, Rp. 2,ssc ) ein Zehnrappenstück ,, 0,se9 ( ., ,, l,oso ) ein Fünfrappenstück ,, 0,592 ( ,, ., 0,726 ) ein Zweirappenstück ,, 0,426 ( ,, .;i 0,475 ) ein Einrappenstück ,, 0,256 ( ,, ., 0,286 ) Dazu ist zu bemerken, dass für die Nickelmünzen die Plättchen in vorgearbeitetem Zustande bezogen wurden; alle andern Münzsorten hingegen fertigte die Münzstätte wieder, wie bisher, selbst an aus Barren.

Auf Ende 1909 beträgt die Totalzirkulation, beziehungsweise Emission an eigenen Münzen : Fr.

5,755,000 2,126,000 7,750,000 17,500,000 15,200,000

Zwanzigfrankenstücke Fünffrankenstücke Zweifrankenstücke . . 15,500,000 Einfrankenstücke . . 17,500,000 Halbfrankenstücke . .

7,600,000

Fr.

115,100,000 10,630,000

40,600,000 26,000,000 Zwanzigrappenstücke 34,500,000 Zehnrappenstücke .

55,000,000 Fünfrappenstücke .

.

.

.

5,200,000 3,450,000 2,750,000

28,000,000 Zweirappenstücke .

53,500,000 Einrappenstücke. .

.

.

560,000 535,000

11,400,000

245,331,000 Stücke im Nennwert von . . . .

1,095,000 178,825,000

439 b. Laboratorium.

Von den Münzprägungen bedingt jeweilen die Herstellung der Goldmünzen am meisten Peingehaltsuntersuchungen, weil einerseits die Goldbarren am Markte im Gewicht von nur zirka 12,6 kg käuflich sind und jeder Barren beim Eingang probiert werden muss, und anderseits in unserer Münzstätte das Gold mit Gas in Tiegeln von nur durchschnittlich 27 kg Inhalt geschmolzen wird, wobei auch von jedem Tiegelinhalt eine genaue Feingehaltsprobe zu machen ist. Die Silberbarren dagegen werden jeweilen in Barren von 35 bis 40 kg geliefert und in Tiegeln von 175 bis 200 kg Inhalt geschmolzen. So erforderten die im Jahre 1909 hergestellten 2580 kg Zwanzigfrankenstücke die Ausführung von 420 Goldproben, die 13,000 kg Silbermünzen dagegen nur 183 Silberproben. Alle diese Analysen ergaben bei den Barren Übereinstimmung mit den Angaben der Lieferanten, bei den Tiegelproben und den Proben von den fertigen Münzen einen Befund nach Vorschrift.

Die im Münzlaboratorium ermittelten Feingehalte der im Jahre 1909 geprägten schweizerischen Münzen ergaben im Durchschnitt : bei den Zwanzigfrankenstücken 900,n5 Tausendstel fein Gold, ,, ,, Fünffrankenstücken 900 ,, ,, Silber, ,, ,, Zweifrankenstücken 834,5 .n ,, ,, ,, ,, Einfrankenstücken 835 ,, ,, ,, ,, ,, Halbfrankenstücken 835,s ,, n -n Neben diesen Gold- und Silberanalysen fanden periodisch Untersuchungen der Nickel- und Kupfermünzlegierungen statt, sowie zahlreiche Bestimmungen der Metalle von eingesandten Falsifikaten.

c. Nebenarbeiten.

Die Ausführung einer Prägung von 200,000 Zwanzigfrankenstücken für Rechnung der Nationalbank und einer kleinen Prägung silberner Medaillen für eine Kantonsregierung sind die einzigen erwähnenswerten Nebenarbeiten, die im Jahre 1909 der Münzstätte zugewiesen wurden.

d. Falsche Münzen.

Das Jahr 1909 weist, soviel aus den der Münzstätte zur Untersuchung eingegangenen Zusendungen zu schliessen ist, gegenüber den frühern Jahren eher ein Abnehmen des Auftretens von fai-

440

sehen Münzen auf. Gefährliche, zu besondern Massnahmen veranlassende Falsifikate sind keine zu verzeichnen ; die vorgelegten Fälschungen waren durchwegs durch GUSS aus minderwertigen Metallen in jener ziemlich plumpen Art hergestellt, die auch das Publikum unschwer als Fälschung zu erkennen vermag. Dagegen wurden auffallend häufiger, als bisher, echte Goldmünzen vorgewiesen, denen auf widerrechtliche Weise im galvanischen Bad, zwecks Erzeugung eines Goldbades, Metall entzogen worden war und die nachher wieder als vollwertig in den Verkehr gesetzt wurden. Durch das Einhängen als Anode in das Bad erleidet die Münze selbst äusserlich wenig Veränderung, wird aber, je nach dem Grad der Metallentnahme, im Wert merklich vermindert. Es wurden deshalb die Polizeiorgane derjenigen Gegenden, aus denen derartige Münzen besonders häufig zur Untersuchung kamen, auf das Vorkommen dieser verbrecherischen Handlungsweise aufmerksam gemacht.

Wertzeichenfabrikation.

Bis 1906 besorgte die Münzstätte nur das Gummieren und Perforieren der Postmarken ; seit Bezug des neuen Münzgebäudes ist ihr nun auch der Druck sämtlicher Postwertzeichen übertragen worden. Der für 1909 zu deckende Bedarf konnte ohne Schwierigkeiten hergestellt und der im letzten Geschäftsbericht erwähnte Rückschlag der Produktion gegenüber den Bezügen der Post ·wieder reichlich ausgeglichen werden.

Zu den gewöhnlichen Postwertzeichen kam im August der Druck von Gelegenheitspostkarten mit besonderer Zeichnung, die bei Anlass der Einweihung des Weltpostdenkmals zur Ausgabe gelangten. Von diesen Weltpostdenkmalkarten druckte die Münzstätte 2,256,000 Stück mit der Taxe 5 Rp., und 1,151,064 Stück mit der Taxe 10 Rp.

Im ganzen wurden im Jahre 1909 an Postwertzeichen gedruckt : 509,668,000 Stück Postmarken (1908: 350,000,000 Stück), 39,743,064 ,, Postkarten (1908: 35,600,000 .. ), 7,600,440 ,, Frankobänder (1908: 6,100,000 .!,' ), und an die Postverwaltung abgeliefert: 399,212,000 Postmarken (1908: 402,000,000}, 35,711,064 Postkarten (1908: 35,600,000), 7,720,000 Frankobänder (1908: 6,100,000).

441

Bei den Marken ist somit für 1909 ein kleiner Rückgang von 2,8 Millionen Stück in den Ablieferungen gegenüber 1908 «ingetreten. Dabei ist zu beachten, dass auf 1908 die Ausgabe neuer Markenbilder .fiel, und in Voraussicht dessen auf Ende 1907 die Markenvorräte bei den Poststellen auf das kleinste Zulässige aufgebraucht wurden. Ferner ist in Betracht zu ziehen, dass der seit 1908 eingeführte Postwertzeichen-Aufdruck auf Briefsachen, der von der Postverwaltung selbst in ihren eigenen Räumen besorgt wird und stetig zunimmt, nicht ohne Einfluss auf den Bedarf an Postmarken ist. Es wäre deshalb unrichtig, nur aus den verminderten Bezügen an Postmarken seitens der Postverwaltung auf einen Minderverbrauch von Postwertzeichen für das Jahr 1909 zu schliessen.

Von den 399,2 Millionen Marken, welche die Postverwaltung im Berichtsjahre von der Münzstätte bezog, fallen 4 Millionen Stück auf die Taxmarken.

?

Die abgelieferten Frankomarken ergeben in den einzelnen Taxwerten folgenden Vergleich mit den Ablieferungen vom Vorjahre : Taxwert

2 Cts. 3 Cts. 5 Cts. 10 Cts. 12 Cts. 15 Cts. 20 Cts. 25 Cts.

in Millionen Stllck

1909 1908

.

.

.

.

62,5 3,8 144,2 1QO,6 61,i 1,4 164,5 92,3

7,o 2,6

12,0 8,6

8,1 6,0

Diff. 1909 . + l,* +2,4 --20,3 + 8,8 + 4,4 + 3,4 + 2,i Taxwert 30 Cts. 35 Cts.

40 Cts.

50 Cts.

34,0 32,B + 1,8

70 Cts.

1 Fr.

3 Fr.

3,4

2,6

3,4

0,0

4,6

2,2

3,8

0,,

--0,4

+0,4

in Mili i OD tm Stuck

1909 1908 Diff. 1909

4,o 5,6

2,o 2,o

. ~1,6

--

7,0 9,0

-2,0--1,2

+0,4

TU. Amt für Gold- und Silberwaren.

a. Kontrolle der Gold- und Silberwaren.

K o n t r o l l ä m t e r und Vollziehung des Gesetzes.

Der durch die einschlägigen gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen für die Garantie des Feingehalts der Gold- und Silberwaren vorgesehene amtliche Kontrollstempel wurde im Jahre 1909 von den 13 Kontrollämtern auf 628,728 goldenen und 2,301,409 silbernen, insgesamt also auf 2,930,137 Uhrgehäusen angebracht. Im fernem haben die Kontrollämter

442 121,412 Stück goldene und silberne Schmucksachen und Gerätemit dem Feingehaltsgarantiestempel versehen, womit die Gesamtzahl der amtlich kontrollierten goldenen und silbernen Gegenstände auf 3,051,549 ansteigt. Die Angaben der nachstehenden Übersicht, in welche diese Zahlen mitaufgenommen sind, bedürfen einiger Erklärungen, um irrtümlichen Schlussfolgerungen vorzubeugen, welche daran geknüpft werden könnten.

Vergleichende Übersicht der von den Kontrollämtern für Gold- und Silberwaren seit 1895, also in den letzten 15 Jahren, vorgenommenen Stempelungen.

Silberne

Gestempelte Schmucksachen und Geräte in Gold und Silber

Stück.

Stück.

Stück.

479,421 576,669 538,079 577,237 655,845 682,206 653,228 544,559 556,017 599,008 661,745 818,565 657,502 565,679 628,728

2,084,579 2,698,074 2,834,623 2,992,992 3,028,712 3,353,315 3,730,600 2,738,613 2,456,971 2,688,429 2,977,194 3,408,131 3,138,127 2,123,875 2,301,409

32,505 36,887 36,795 40,866 71,427 80,119 71,971 72,766 76,054 76,426 78,193 85,498 82,601 88,470 121,412

Gestempelte Uhrgehäuse Jahr Goldene D

1895 1896 1897 1898

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

1899 1900 1901 1902 1903 1904 1905 1906 1907 1908 1909

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

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.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Obige Zusammenstellung gibt für jedes der letzten 15 Jahre die Zahl der amtlich auf ihren Feingehalt geprüften, richtig befundenen und gestempelten goldenen und silbernen Uhrgehäuse, Schmucksachen und Geräte an. Die mit Feingehaltsaufdruck versehenen goldenen und silbernen Uhrgehäuse im Feingehalte von 14 Karat (0,583) und darüber für das Gold und 0,800 und darüber für das Silber unterliegen der amtlichen Kontrollierung, während die Uhrgehäuse unter den genannten Feingehalten, sowie diejenigen Uhrgehäuse, welche zwar den angegebenen

443

höheren Feingehalten entsprechen, aber keine Feingehaltsbezeichnung aufweisen, nicht amtlich gestempelt werden können, wes: halb auch allgemeine statistische Erhebungen über dieselben nicht beizubringen sind. Die angeführten Zahlen der amtlich gestempelten Uhrgehäuse sind also zugleich übereinstimmend mit der Anzahl der eine Feingehaltsbezeichnung tragenden Uhrgehäuse in gesetzlichen Feingehalten. Zum Verständnis der vergleichenden Übersicht ist nun zu bemerken-, dass seit Einführung der obligatorischen Kontrolle der Uhren in England, nämlich seit dem Jahre 1908, die keine Feingehaltebezeichnung aufweisenden und demnach in obigen Ziffern nicht enthaltenen Uhrgehäuse eine beträchtliche Zahl ausmachen. Zu den Stempelungsziffern der letzten zwei Jahre ist somit die Zahl der in England gestempelten Uhrgehäuse hinzuzurechnen, um eine richtige Vorstellung von der Jahresproduktion der Uhrgehäuse in gesetzlichen Feingehalten gewinnen und sie mit der Produktion früherer Jahre in zutreffender Weise vergleichen zu können. Diese Zahl beträgt für das Jahr 1909 283,719 Stück, nämlich 22,519 goldene Uhrgehäuse 18 c. und 15 c. und 261,447 silberne Uhrgehäuse. Mit Einschluss dieser Ziffern ergibt sich für das Jahr 1909 eine Gesamtproduktion von 651,297 goldenen und 2,562,556 silbernen, im ganzen also von 3,214,093 Uhrgehäusen in gesetzlichen Feingehalten. Angesichts dieser die Ergebnisse des Vorjahres weit übertreffenden Jahresproduktion ist man wohl sm. der Annahme berechtigt, dass das Jahr 1909 einen namhaften Aufschwung der Geschäfte in der Uhreninduslrie einleiten werde, etwa wie das Jahr 1907, welches namentlich in bezug auf die Goldgehäusei'abrikation ähnliche Verhältnisse aufwies, den Beginn ·des Niedergangs einer industriellen Blütezeit bezeichnet hat.

Hinsichtlich der goldenen und silbernen Schmucksachen und Geräte lässt die Zahl der 121,412 gestempelten Gegenstände das Ergebnis des Vorjahres, welches doch alle früheren seit Inkrafttreten des Gesetzes übertraf, weit hinter sich zurück.

Die Ursachen dieser Erscheinung sind nicht in den Verhältnissen hinsichtlich Produktion und Verbrauch zu suchen, da die Kontrollierung der Schmucksachen und Geräte fakultativ ist. Die starke, gegenüber dem Vorjahre über 37 % betragende Zunahme in der Zahl der der amtlichen Stempelung unterbreiteten goldenen und silbernen
Schmucksachen und Geräte ist vielmehr im wesentlichen darin begründet, dass für den schweizerischen Detailverkäufer mehr und mehr die Notwendigkeit vorliegt, sich gegen die Ausschreitungen einer unlauteren Konkurrenz und die zu-

Zu Seite 443.

Vergleichende Übersicht der während der Jahre 1908und 1909 von den Kontrollämtern für Gold- und Silberwaren vorgenommenen Stempelungen und Proben.

Tableau comparatif des poinçonnements effectués et des essais faits par les bureaux de contrôle des ouvrages d'or et d'argent pendant chacune des années 1908 et 1909 Gestempelte Uhrgehäuse -- Boîtes de montres poinçonnées Goldene

Silberne

Total

Soltes d'or

Boîtes d'argent

Total des boîtes

Kontrollämter

1. Biel 2. La Chaux-de-Fouds 3. Delsberg 4. Fleurier 5. Genf 6. Grenchen (Solothurn) .

7. Le Locle 8 . Neuenburg . . . .

9. Le Noirmont 1 0 . Pruntrut . . .

1 1 . St. Immer . . . .

12. Schaff hausen 1 3 . Tramlingen . . . .

Total Vermehrung 1909 Verminderung 1909 Bei der Einfuhr verifizierte Gegenstände . . . .

1908

1909

1908

1909

Stück Pièces

Stück P/èee.«

Stück Pièces

Stück Piècr.1

33,774 412,052 7 3,978 12,549 2,235 78,135 -- 11,900 -- 10,639 -- 410 565,679 -- --

40,267 438,012

--

5,245 11,846 8,086 96,771

--

17,181

--

10,720

-- --

628,728 63,049

--

1908 Stück Pièces

1909 o/ 1"

257,959 237,456 291,733 34,242 34,810 446,294 51,742 64,592 64,585 82,462 85,856 86,440 145,336 217,524 157,885 261,122 301,580 263^357 101,885 106,236 180,020 12,274 72,405 12,274 296,356 293,523 308,256 201,516 170,006 170,006 136,731 156,228 166,867 44,164 49,619 44,164 497,256 512,411 497,666 2,123,875 2,301,409 2,689,554 -- -- 177,534 -- -- --

10,9

16,'e

2,4 3,2 5 "i"9 9,8 6,7 0,4 11,5 6,3 6,2 1,6 18,5 100 -- --

Stück Pièces

277,723 473,422 51,742 91,101 229,370 309,666 203,007 72,405 310,704 201,516 147,451 49,619 512,411 2,930,137 240,583

% 1° 9,5 16,2 1,8 3,1 7,8 1 10,5 6,9 2,5 10,6 6,9 5,0 1,7 17,5 100 8,9

--

Doppelte Taxe bezahlende und vom Kontrollamte zurückgewiesene; Uhrgehäuse

Gestempelte Schmucksachen und Geräte in Gold und Silber

Hoî-tes payant douhle taxe et boites refusées au poinçonnement

Objeis de bijouterie et d'orfèvrerie poinçonnés

1909

Stück Pièces

Stück Pièces

Stück Pièces

575 2207 187 326 309 494 350 -- 584 · 204 498 -- 966 6700 -- --

1178 1382

10,312 1,300 -- 18 41,450

11,7 * ") ' 1,4 -- 0,0 46,9 î

1,570 395 _.-

1,8 0,4

1235

54 468

7915 1215 --

--

--

--

531,982

--

549,5150

') Worunter 376,419 Stück von der englischen Kontrollierung Zurückgelaugende goldene und silberne Uhrgehäuse.

v

v

-- 248 33,177 -- 88,470 ----

1909

»1/lì

Anzahl Nombre

% IQ

Anzahl Nombre

°/,,/o

10,147 1,392 -- 21 43,105

8,3 *-")*-' 1,1 -- 0,0 35,7 "?

12,5 0,2 -- -- 0,1 42,1

19,7 1· 51,2 1,7 2,7 1,2 1 3,5 7,1 0,5 2,3 1,9 3,3 1,5 3,4 100 -- --

3,202 10,036

15,124

3,245 8,443 278 443 201 587 1,178 87 375 325 541 249 559 16,511 -- --

--

16,8î 52,6 2,0 2,1 0,4 3 3,6 8,3 1,1 2,1 1,6 3,4 3,5 2,5 100 15,9 --

--

--

--

--

Stück Pièces

°/0 /°

1908

285 -- -- 234

-- 0,3 37,5 51,104 -- --· 121,412 100 -- 32,942 -- --

100 37,2 --

BureaiKK

V

388 413 82 697 1,591

215 401 311 646 675 477 19,134 2,623

v

1. Bienne 2. La Chaux-de-Fonds 3. Delémont 4. Fleurier 5. Genève 6. Granges (Soleure) 7. Le Locle 8. Neuchâtel 9. Le Noirmont 10. Porrentruy 11. St-Imier 12. Schaffhouse 13. Tramelan Total Plus 1909 Moins 1909

Schmucksachen und Geräte in Gold und Silber Bijouterie et orfèvrerie

Goldene und silberne Uhren Montres or et argent

--

1908

1251

532 42 248 803

Cssais de lingots d'or et d'argent

1909

1908

75 615 32

Proben von Goldund Silberbarren (lingots)

--

--

230,790

--

215,116

--

') Y compris 376,419 boites de montres or et argent en retour du contrôle anglais.

i i

Objets vérifiés en douane à l'importation

444 nehmende Unsicherheit, die sich in bezug auf den Feingehalt., namentlich der gefärbten, d. h. durch die Einwirkung von Säuren an der Oberfläche feinhaltiger gemachten, ,,18 Karat"-Goldwaren geltend macht, auf wirksame Weise zu schützen.

Der Wert der zur Fabrikation der Gold- und Silberwaren verwendeten Edelmetalle kann auf zirka 37 Millionen Franken für das Gold und 7 Millionen Franken für das Silber veranschlagt werden.

Die Gesamteinnahmen für die von allen Kontrollämtern ausgeführten Stempelungen und Proben belaufen sich auf Fr. 299,464.80.

Die Ausgaben betragen im ganzen Fr. 207,145. 47 ; es ergibt sich somit ein Einnahmenüberschuss von Fr. 92,319. 33.

Übersicht der Einnahmen und Ausgaben der Kontrollämter im Jahre 1909.

im ter

Einnahmen

1 . Biel . . . .

2. LaChaux-de-Fonds 3. Delsberg . . .

4. Fleurier . . .

5 . Genf . . . .

6. Grenchen (Soloth.)

7. Le Locle .

8. Neuenburg 9. Le Noirmont .

10. Pruntrut . . .

11. St. Immer . .

12. Sehaffhausen .

13. Tramlingen .

Total Reiner Einnahmenüberschuss

Ausgaben

EinnahmenÜberschüsse (oder Defizite)

Fr.

33,668. 75 98,336. 95 3,603. 95 7,402. 25 18,275. 85 23,877. 90 29,247. 25

Fr.

Fr.

28,803. 30 4,865. 45 57,914. 10 40,422. 85 4,676. 60 1, 072. 65*) 6,844. 97 557. 28 14,170. 15 4,105. 70 17,375. 20 6,502. 70 13,864. 65 15,382. 60

5,881.10 20,772. 15 11,117.60 12,104. 40 6,911. 40 28,265. 25

4,011.05 1,870. 05 14,716. 20 6,055. 95 9,214. 35 1,903. 25 11,946. 85 157.55 175. 90 6,735. 50 16,872. 55 11,392. 70

299,464. 80 207,145. 47 93,391. 98 -- -- 1,072. 65*) 92,319. 33

*) Defizit.

Im Vergleich zum Vorjahre hat sich die finanzielle Lage der Kontrollämter merklich gebessert, indem die Zahl der Kon-

445

trollbureaux mit ungenügenden Einnahmen von 5 im Jahre 1908 im Berichtsjahre auf l zurückgegangen ist.

Für die Verwendung der Einnahmenüberschüsse, sowie für die Jahresbudgets der Kontrollämter wurde die Genehmigung des Departements eingeholt. Die nach Entnahme der nötigen Beträge, für die Instandhaltung und Verbesserung der technischen Einrichtungen, sowie für die als geboten erachteten Besoldungserhöhungen des Personals und Einlagen in die Reservefonds verbleibenden Summen wurden KU Beiträgen für gemeinnützige Zwecke, und zwar vorzugsweise für gewerbliche Bildungsanstalten, verwendet.

I n s p e k t i o n e n und G e s e t z e s ü b e r t r e t u n g e n . Das Amt für Gold- und Silberwaren, welchem die Überwachung der Ausführung des Gesetzes obliegt, hat in den Kontrollbureaux, den Grenzzollämtern, sowie in den Uhren- und Bijouteriewarenhandlungen vielfache technische und administrative Inspektionen vorgenommen. Bei dieser Überwachung haben die für die Einund Ausfuhr von Gold- und Silberwaren hauptsächlich in Betracht kommenden Zollämter mitgewirkt und dazu beigetragen, den Umstand, dass die Zahl der für die Inspektionen verfügbaren Beamten ungenügend ist, weniger fühlbar zu machen. Der in Basel und La Chaux-de-Fonds, sowie in Romanshorn bestehende Zollkontrolldienst unterstützt in weitgehendem Masse die Ausführung der gesetzlichen und reglementarischen Vorschriften im Interesse der ehrlichen Fabrikation und des reellen Handels mit Edelmetall waren.

Die Verifikation durch den Zollkontrolldienst erstreckte sich auf 926,305 Gegenstände, nämlich 637,457 Uhrgehäuse und 288,848 Stuck echte und unechte Bijouterie. Dabei wurden 471 Fälle von Gesetzesübertretungen aufgedeckt, wovon 240 Fälle durch Zurückweisung der betreffenden Sendungen an der Grenze erledigt wurden.

Aus den Berichten - über die in den Uhren- und Bijouteriegeschäften vorgenommenen Inspektionen geht hervor, dass das Fehlen der Verantwortlichkeitsmarke des Fabrikanten auf den mit Feingehaltsbezeichnungen versehenen Gegenständen nicht mehr so häufig vorkommt, wie vor Einrichtung des Überwachungsdienstes an der Grenze, vor allem in Basel -und Romanshorn. In bezug auf diesen speziellen Punkt hat das Gesetz nach Massgabe von Art. 2, wonach alle eine Feingehaltsbezeichnung aufweisenden, nicht amtlich kontrollierten Gegenstände die

446

Marke oder das Zeichen des Erstellers tragen müssen, bessere Nachachtung gefunden. Mittelst dieser Marke können die Verantwortlichkeiten in allen den Fällen am sichersten festgestellt werden, in welchen die Feingehaltsbezeichnungen auf Gegenständen als betrügerisch befunden werden.

Wie die Erfahrung zeigt, steht der Grad der Zuverlässigkeit des Feingehalts der feilgebotenen oder verkauften Gegenstände beinahe durchwegs im Verhältnis zu dem grösseren oder kleineren Prozentsatz derjenigen unter ihnen, welche den amtlichen eidgenössischen Kontrollstempel tragen. Diese Feststellung ist um so beachtenswerter, als es, namentlich seit dem Auftreten der gefärbten Gold waren, immer schwieriger wird, Täuschungen hinsichtlich des Feingehalts dieser Gegenstände zu entgehen.

In der Tat sind vielfach unter dein Feingehalt von 18 Karat befindliche Goldwaren und gefärbte geringhaltige Goldlegierungon auf den ersten Blick von solchen im wirklichen Goldfeingehalt von 18 Karat nicht mehr zu unterscheiden, und selbst erfahrene Fachmänner können sich darin ohne Zuhülfenahme chemischer Mittel nicht auskennen. Es ist deshalb nicht verwunderlich, dass die bei dieser Art von Schmucksachen konstatierten Gesetzesübertretungen einen ungewöhnlichen Umfang angenommen haben.

Im weitern ist aus den Inspektionsberichten ersichtlich, welcher Missbrauch sehr häufig mit den Bezeichnungen ,,gestempelt", ,,kontrolliert", VjGold gestempelt" und ,,Silber gestempelt" getrieben wird. Diese Benennungen werden von vielen Verkäufern bei Gelegenheit des Feilgebotes oder Verkaufs nicht bloss auf solche Waren angewendet, die keinerlei amtlichen Kontrollstempel tragen, sondern die überhaupt gar keinen solchen aufweisen können, da es sich dabei gewöhnlich um Waren in niedrigen Feingehalten, wie 8, 9 und 12 Karat, handelt, die mit entsprechenden Feingehaltsbezeichnungeu versehen sind.

Für jeden, der mit der der Bezeichnung ,,kontrolliert" oder ,,gestempelt" im Handel zugeschriebenen Bedeutung einigermassen vertraut ist, kann kein Zweifel darüber bestehen, dass der Händler den vertrauensvollen und unerfahrenen Käufer in betrügerischer Weise glauben machen will, es handle sich um Gold in höherem Feingehalte, sogar um 18 Karat, da viele Käufer die Benennung ,,kontrolliertes Gold" ^oder ,,Gold gestempelt" als, gleichbedeutend mit ,,garantiert 18
Karat" erachten.

Diese speziell auf den Detailverkauf der Gold- und Silberwaren bezügliche Frage wird ihre Lösung erhalten, wenn die gesetzlichen Bestimmungen erlassen werden, welche der Verband der

447

schweizerischen Goldschmiede in Verbindung mit den Genfer Bijouterie-Fabrikations- und Verkaufsfirmen im Begriffe ist, von den gesetzgebenden Räten nachzusuchen.

E n t s c h e i d u n g e n und I n s t r u k t i o n e n . Zu Ende des Jahres 1909 wurde seitens mehrerer Industriellen das Gesuch an uns gerichtet, die Uhrgehäuse aus Platin möchten der amtlichen ·Kontrollierung ihres Feingehalts unterstellt werden. Eine angesehene Firma macht zur Begründung dieses Verlangens die Tatsache geltend, dass geringhaltige Platinlegierungen und Nachahmungen dieses Metalls bereits auf dem Markte erscheinen, was Massnahmen zur Sicherstellung des Käufers gegen Täuschung wünschbar mache. Die dieser Eingabe gegebene Folge gehört nicht mehr in den Rahmen des vorliegenden Berichtes.

Bezüglich der Übertragung der Prüfung des Feingehalts der von der eidgenössischen Münze geprägten Münzen an das Amt für Gold- und Silberwaren wird auf das im Geschäftsbericht des Finanzbureaus Gesagte verwiesen.

B e z i e h u n g e n zum A u s l a n d e . Die Fabrikationsfirmen, welche die Gehäuse derjenigen Uhren, die zur Ausfuhr und zum Verkaufe nach England bestimmt sind, mit dem englischen Kontrollstempel versehen lassen müssen, haben zu wiederholten Malen dem Wunsche Ausdruck gegeben, die englischen Kontrollstellen möchten, wenn zur Kontrollierung eingesandte Uhrgehäuse von ihnen zurückgewiesen werden, in allen den Fällen jeweilen kurz die Gründe hiefür angeben, in denen es sich offenbar um einen Irrtum hinsichtlich des Feingehalts des einen oder andern Teils der Gehäuse handelt. Ein ähnliches Ansuchen ist auch seitens der Genfer Handelskammer an uns gerichtet worden. Die von unserer Gesandtschaft in London unternommenen Schritte blieben erfolglos, indem die englischen Behörden geltend machten, sie könnten nicht von der bisherigen Praxis abgehen, da es ihnen unmöglich sei, die Ausscheidung der genügend feinhaltig befundenen Gegenstände von denjenigen vorzunehmen, welche es nicht sind.

Beeidigte Probierer und Personal der Kontrollä m t e r . Im Personalbestand der Kontrollämter sind während des Berichtsjahres nur wenige Änderungen eingetreten. Infolge Todesfalls musste die Stelle des Chefs des Kontrollamtes Tramlingen neu besetzt werden. Im ferneren erfolgte die Abberufung eines Probierers an demselben Kontrollbureau, weil er
unfähig geworden war, den Anforderungen des Dienstes zu genügen. An seiner Stelle wurde ein Beamter des Kontrollamtes Pruntrut gewählt, Bundesblatt. 62. Jahrg. Bd. I.

33

448

dessen Personal trotz der Reduktion noch ausreichend ist. Ein Probiererkandidat auf dem Kontrollbureau in La Chaux-de-Fonds wurde zum Probierer befördert.

Prüfungen zur Erlangung des eidgenössischen D i p l o m s e i n e s b e e i d i g t e n P r o b i e r e r s (Essayeur-juré) fanden im Berichtsjahre am eidgenössischen Polytechnikum statt.

Von sieben Kandidaten, die daran teilnahmen, haben sechs die ' Prüfung mit Erfolg bestanden. Die nächsten Probiererexamen, auf welche sich eine genügende Anzahl von Kandidaten vorbereiten, werden im September 1910 abgehalten werden.

Der Rücktritt des Herrn Dr. G. Lunge von seiner Stelle als Professor am Polytechnikum in Zürich hat auch eine Ersatzwahl für denselben als Mitglied der eidgenössischen Kommission für Essayeurs-Kurse und -Prüfungen notwendig gemacht. Herr Prof.

Dr. Lunge hat dieser Kommission seit ihrer Errichtung im Jahre 1881, also während mehr als 28 Jahren, angehört und der Sache der Kontrollierung und Garantie des Feingehalts der Gold- und Silberwaren auch ausserdem durch seine hervorragenden wissenschaftlichen Arbeiten auf dem Gebiete der Probierkunst schätzenswerte Dienste geleistet. Zu seinem Nachfolger in der genannten Kommission wurde Herr Dr. F. P. Treadwell, Professor der analytischen Chemie am Polytechnikum, gewählt.

E i d g e n ö s s i s c h e K o n t r o l l s t e m p e l . Die von' den Kontrollbureaux zum Ersatz für unbrauchbar gewordene Kontrollstempel, sowie zur Ergänzung des Bestandes benötigten Stempel sind vom Amt für Gold- und Silberwaren geliefert worden; Die Stempel wurden în den Ateliers des eidgenössischen Amtes angefertigt und die von den Kontrollämtern zurückgesandten abgenutzten Stempel vernichtet.

Die Anfertigung der Kontrollstempel, ihre Ausfolgung an die Kontrollämter, der Rückzug der abgenutzten Stempel und der Reservebestand gestalteten sich wie folgt: Auf den Kontrollämtern in Gebrauch befindliche Kontrollstempel.

Bestand am 31. Dezember 1908 548 Ausser Gebrauch gesetzte und von den Kontrollämtern während des Berichtsjahres zurückgesandte Stempel. .

91 Verbleiben ~457 Den Kontrollämtern im Jahre 1909 abgegebene Stempel . · 93' Am 31. Dezember 1909 in Gebrauch befindliche Stempel 550

449

In Bern auf Lager befindliche StempelReserve am 31. Dezember 1908 Im Jahre 1909 ausgegebene Stempel

. '. 323 . '. . .

9,3 Verbleiben 230 Im Jahre 1909 hergestellte Stempel. : : 103 Gesamtreserve a m 3 1 . Dezember 1909 . . . . . . . 3 3 3 .

.

.

Die gegenwärtig verwendeten Kontrollstempel weisen Stempelbilder in zwei verschiedenen Grossen auf. Die grösseren sind für die Stempelung der glatten Uhrschalen und der grösseren Silbergeräte, die kleineren für die Ränder und Bügel der Uhrgehäuse, für Schmucksachen und kleinere Silbergeräte, sowie für gestanzte Uhrschalen bestimmt. Da nun zwischen den beiden Stempelbildern ein erheblicher Grössenunterschied besteht und der kleine Stempel auf gestanzten Uhrschalen, welche den Aufdruck des grossen Stempels nicht ertragen, zu wenig augenfällig ist, so haben die industriellen Kreise für derartige Uhrschalen die Erstellung eines Stempels in mittlerer Grosse verlangt, welcher auch zur Stempelung der mittelgrossen Silbergeräte dienen könnte. Die Frage wird vom Amt für Gold- und Silberwaren geprüft; die Entscheidung ist jedoch noch nicht erfolgt.

b. Aufsicht Qber den Handel mit Gold- und Silberabfällen.

I n d u s t r i e l l e , w eiche b e r e c h t i g t sind, Gold- und Silberabfälle anzukaufen, zu schmelzen oder zu p r o b i e r e n . Am 31. Dezember 1908 betrug die Zahl der gesetzlich autorisierten Käufer, Schmelzer und Probierer 86. Im Laufe des Jahres 1909 wurde das durch Art. l des Gesetzes vorgeschriebene Souchenregister 4 neuen Gesuchstellern verabfolgt, wodurch die Zahl der Industriellen, welche dem Gesetze unterstellt sind, auf 90 anstieg. Da indessen 3 Autorisationen infolge Verzichts oder Streichung in Wegfall gekommen sind, so belief sich zu Ende des Jahres 1909 die Zahl der berechtigten Käufer, Schmelzer und Probierer auf 87. Dieselben verteilen sich auf die einzelnen Kantone wie folgt: Neuenburg 52, Bern 18, Genf 9, Solothurn 2, Schaff hausen 2, Zürich 2, Basel l und Zug l.

Es sind im Jahre 1909 216 Souchenregister, 5100 Legitimationskarten und 186 Hefte mit Spezialvorweisungsscheinen abgegeben worden.

450 Ü b e r s i c h t der O p e r a t i o n e n . Die Zahl der im Jahre 1909 vollzogenen Käufe, Einschmelzungen und Proben (eingegangene und eingeschriebene Bordereaux) beläuft sich auf 21,244.

Die von den Käufern N für die Abfälle bezahlte Summe erreicht ein Total von Fr. 12,576,565. 85, was gegenüber dem Vorjahre eine Vermehrung von Fr. 465,879. 45 ausmacht.

Die Zahl der den Verkäufern von Abfällen e r ö f f n e t e n K on ti betrug auf Ende Dezember 1908 7671. Im Laufe des Jahres stieg die Zahl derselben auf 8666, also um 995. Infolge einer zu Ende des Berichtsjahres durchgeführten und ungefähr alle drei Jahre stattfindenden Ausscheidung reduzierte sich die Zahl der eröffneten Konti auf 4712, welche Zahl genau mit derjenigen der Personen übereinstimmt, die während des Berichtsjahres Goldund Silberabfälle zum Verkauf brachten oder einschmelzen und probieren Hessen.

Die Überwachung über die Ausführung der für die Käufe, Einschmelzungen und Proben von Edelmetallabfällen und Schmelzprodukten aus solchen geltenden gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen wurde vom eidgenössischen Amt unter Mitwirkung der 13 Kontrollbureaux und 18 Aufseher (Préposés) ausgeübt.

Die regelmässig vorgenommenen Inspektionen der den autorisierten Käufern, Schmelzern und Probierern verabfolgten eidgenössischen Souchenregister haben dargetan, dass deren Führung im allgemeinen den Vorschriften entspricht, da die 21,244 Eintragungen in diese Register nur in 67 Fällen Anlass zu Aussetzungen gegeben haben. Dieselben betrafen meistens Käufe von Goldund Silberbarren (Lingots), denen nur eine Legitimationskarte oder ein Vorweisungsschein beigegeben war, ohne dass die betreffenden Barren das Stempelzeichen eines Kontrollamtes oder eines Handelsprobierers getragen hätten. Es wurde kein Fall konstatiert, in welchem der Schmelzer die Anbringung seines Stempelzeichens auf den Sehmelzprodukten unterlassen hätte.

Dagegen kamen wir in den Fall, die Käufer von Gold- und Silberabfällen mittelst Kreisschreibens darauf aufmerksam machen zu müssen, dass es nicht statthaft ist, das Zeichen des Schmelzers auszulöschen und durch ein anderes Zeichen zu ersetzen, indem das Vorhandensein des Stempelzeichens des Schmelzers unentbehrlich ist, wenn es sich darum handelt, die ursprüngliche Herkunft einer Barre zu ermitteln. Es ist dem Käufer
indessen gestattet, auf den Schmelzprodukten neben dem Zeichen des Schmelzers seine eigene Marke einzuschlagen. Die Zahl der Industriellen, welche das Klischee des auf den Schmelzprodukten

451

anzubringenden Stempelzeichens deponiert haben, betrug zu Ende des Berichtsjahres 627.

Da mehrere als Käufer und S c h m e l z e r eingetragene Industrielle sich nur mit dem Ankauf von Schmelzprodukten befassten, für Vornahme von EinSchmelzungen aber nicht eingerichtet waren, so musste durch ein weiteres Kreisschreiben daran erinnert werden, dass die Benennung ,,Käufer .und Schmelzer"1 im Sinne der Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 17. Juni 1886 aussehliesslich denjenigen Personen zukommt, welche g e w e r b s m ä s s i g Gold- und Silberabfälle ankaufen und e i n s c h m e l z e n .

Die einzige schwerer wiegende und deshalb gerichtlich anhängig gemachte Widerhandlung, deren sich ein zum Ankauf von Edelmetallabfällen ermächtigter Industrieller schuldig gemacht hat, ist zu Ende des Berichtsjahres noch nicht zur Erledigung gelangt.

Da die autorisierten Käufer und Schmelzer sich angelegen sein Hessen, Edelmetallabfälle oder Schmelzprodukte von solchen nur von denjenigen Personen entgegenzunehmen, welche sich über deren rechtmässigen Besitz ausweisen konnten, so war es dadurch ermöglicht, zahlreiche Diebstähle und Unterschlagungen von Gold, Silber und Platin aufzudecken. Diese Fälle wurden den zuständigen kantonalen Behörden überwiesen, um nach Massgabe der in den Kantonen geltenden strafrechtlichen Bestimmungen beurteilt zu werden.

Vergleichende Zusammenstellung des m i t t l e r e n S i l b e r k u r s e s per K i l o g r a m m zu 1000/iooo fein, w e l c h e r den K o n t r o l l ä m t e r n in den l e t z t e n 10 J a h r e n alsGrundlage für die Wertberechnung der Handelsb a r r e n ( L i n g o t s ) g e d i e n t h a t.

1900 . . Fr. 104 1905 . . Fr. 102 1901 . . ,, 100 1906 . . ,, 1 1 3 1902 . . ,, 88 1907 . . ,, 109 1903 . . ,, 91 1908 . . ,, 88 1904 . . ,, 97 1909 . . ,, 86 Der Wert des Goldes wird fortwährend nach dem üblichen Tarif von Fr. 3437. 46 per Kilogramm 1000/iooo fein berechnet.

452

Übersicht der im Jahre 1009 kontrollierten Käufe, Einschmelzungen und Proben von Gold- und Silber abfallen.



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Abfälle (bezahlterWert).

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53 Fr.

7 l.Biel . . . .

2. La Chaux-de-Fonds 27 3. Delsberg . .

2 4. Fleurier .

10 5 . Genf . . . . 8 2 6. Grenchen 7. Le Locle.

13 5 8. Neuenburg .

3 9. Le Noirmont 1 10. Pruntrut. . .

6 11. St. Immer . .

4 12. Schaffhausen .

2 13. Tramlingen . .

Am 31.

1909 Am 31.

1908


è 1

Rp.

2,706 605 598,083 25 4,7 8,830 1,408 2,852,528 25 22,7 278 90 91,405 10 0,7 389 83 72,208 65 O,« 3,091 705 4,390,499 55 34,9 262 31,402 -- o,» 95 1,602 328 1,847,331 15 14,7 446 105 364,700 60 3,o 410 147 521,408 -- 4,i 542 245 39,962 65 0,3 996 223 1,240,789 85 9,9 1,058 424 490,994 75 3,8 634 254 35,252 05 0,3

Dezember . . . .

Dezember . . . .

90

21,244 4,712 12,576,565 85 100

87

21,156

--

12,110,686 40 --

Vermehrung 1909

3

88

--

465,879 45 --

s

453

B. Zollverwaltung.

I. Gesamtergebnisse der Rechnung.

Im Berichtsjahre erreichten die Gesamtroheinnahmen · der Zollverwaltung den Betrag von . . . .

Fr. 74,392,011. 49 während die Gesamtroheinnahmen des Vorjahres 1908 sich auf ,, 70,322,175. 96 beliefen.

Hieraus ergibt sich für das Jahr 1909 eine Mehreinnahme von . . . . . . Fr. 4,069,835. 53 gegenüber dem Vorjahre.

Über die Ursachen der Steigerung verweisen wir auf unseren Bericht zur Staatsrechnung pro 1909, Abteilung Zollverwaltung.

Die Gesamtausgaben der Zollverwaltung beziffern sich im Berichtsjahre auf Fr. 7,045,065. 32 Im Voranschlag von 1909 waren vorgesehen (inklusive Nachtragskredit, DI. Serie, VI, 2, rf, Gerichtskosten von Fr. 2000) .

Es ergibt sich somit eine Minderausgabe von , gegenüber dem Voranschlag.

Wird hierzu das Ergebnis der Gesamtroheinnahmen pro 1909 mit

,,

7,530,050. --

Fr.

484,984. 68

,, 74,392,011. 49

addiert, so ergibt sich eine Totalsumme von Fr. 74,876,996. 17

454

Übertrag Fr. 74,876,996. 17 Im Voranschlag von 1909 war als Gesamteinnahme der Zollverwaltung ein Betrag von ,, 69,942,000. -- vorgesehen. Mit Binschluss der Ausgabenersparnis stellt sich daher das endgültige Rechnungsresultat der Zollverwaltung um Fr. 4,934,996. 17 günstiger als der Voranschlag von 1909.

II. Gesetze, Verordnungen, Verträge.

A. Zollwesen.

1. A n w e n d u n g des Z o l l t a r i f s . Wie seinerzeit mit Deutschland, so hatten sich auch mit Österreich-Ungarn hinsichtlich der Tragweite verschiedener handelsvertraglich eingeräumter Konzessionen Meinungsverschiedenheiten ergeben. Nach längern diplomatischen Verhandlungen konnte in bezug auf die gegenseitig anhängigen Zollreklamationen eine Verständigung, mit Wirkung vom 1. Mai 1909 an, erzielt werden, welche schweizerischerseits in der bisherigen Tarifanwendung für Fassholz aus hartem Holz, Pferdedecken und Kotzen aus den unter Nr. 500 genannten Stoffen, auch mit Kunst- oder Abfallwolle vermischt, sowie für Kravatten aus Glasperlen eine Änderung bedingte.

Wie im Geschäftsberichte pro 1908 angedeutet wurde, bildet die Kategorie Papier eine unversiegbare Quelle von Anständen, und zwar waren es im Berichtsjahre insbesondere die Papiere mit Wasserzeichen, deren Klassifikation grosse Schwierigkeiten verursachte. Nach sehr einlässlicher Untersuchung, sowie nach Anhörung der verschiedenen Interessengruppen wurde dann die vielumstrittene Frage dahin erledigt, dass nur Papiere mit Wasserzeichen mit Reklamecharakter den bedruckten, und zwar den nach anderem Verfahren bedruckten Papieren der Positionen 316/317 des Gebrauchstarifes, assimiliert wurden.

Auf andere Kontroversen von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung glauben wir an diesem Orte nicht näher eintreten zu sollen. Immerhin darf im allgemeinen zu unserer Befriedigung konstatiert werden, dass die Reklamationen mit Bezug auf die Tarifanwendung erheblich im Abnehmen begriffen sind und dass die von der Oberzolldirektion zum Zwecke der Herbeiführung

455

einer einheitlichen gleichmässigen Tarifanwendung getroffenen, im letztjährigen Geschäftsberichte erwähnten Massnahmen sich als wirksam erweisen.

Das Warenverzeichnis, dessen Erscheinen auf Ende November 1909 in Aussicht genommen war, konnte auf den angegebenen Zeitpunkt nicht fertig gestellt werden, weil dasselbe viel umfangreicher wird als anfänglich angenommen worden ist.

2. W ein e i n f u h r . Im Berichtsjahre hat die Einfuhr griechischer Weine über Genf derart zugenommen, dass sich die Zollverwaltung genötigt sah, in Genf ein eigenes Laboratorium für Weinuntersuchungen einzurichten und der Zolldirektion Genf einen geeigneten Fachexperten zur Prüfung der eingehenden Weine zuzuteilen, wodurch nicht nur die Kontrolle verschärft, sondern auch die Abfertigung der unverdächtigen Naturweine beschleunigt wird.

Freilich kann auch dermalen nur bestätigt werden, dass nach dem heutigen Stande der Gesetzgebung die Behandlung der von Fachexperten als verdächtig bezeichneten Weine als Kunstweine nur dann angängig erscheint, wenn sich dieser Befund mit dem Analysenbefund der offiziellen Chemie deckt, was nicht immer der Fall ist.

3. F u t t e r m e h l e i n f u h r . Für die Qualifikation als Futtermehl wurde mit Rücksicht darauf, dass die Denaturierung der Futtermehle auf dem Bahnareal verboten ist, ein merklich helleres Typmuster aufgestellt. Überdies ist im Einvernehmen mit der Generaldirektion der schweizerischen Bundesbahnen dem Lagerhaus Brunnen unter Vorbehalt der erforderlichen Kontrollmassnahmen auf Zusehen hin die Bewilligung zur Denaturierung der über die Zollämter Chiasso und Luino eingehenden Futtermehlsendungen erteilt worden.

4. G e l d v e r k e h r . Im Laufe des Berichtsjahres sind für sämtliche Zollämter neue Kontrollvorschriften erlassen worden, mittelst welchen eine intensivere Überwachung des Geld Verkehrs bezweckt wird. Daneben ist das Ablieferungswesen vereinfacht und die Reduktion der Barbestände bei sämtlichen Zollkassen verfügt worden.

5. Im Einvernehmen mit der Postverwaltung ist die Instruktion über die Zollabfertigung der Postsendungen vom i. Januar 1903 revidiert und durch diejenige vom 1. Mai 1909 ersetzt worden. Nach den eingegangenen Berichten haben siöh die darin enthaltenen Neuerungen bisher gut bewahrt.

456

6. R e v e r s f i r m e n . Die Zahl der Firmen, welche gegen Ausstellung von Reversen von der begünstigten Zollbehandlung für Waren, welche je nach der Verwendung verschiedenen Zollansätzen unterliegen, Gebrauch machen, nimmt stets zu, so dass der neuernannte Revisor für die Kontrollführung vollauf beschäftigt war. Infolge dieser Zunahme wurde zuhanden der Zollstellen ein gedrucktes Verzeichnis der erteilten Zollbegünstigungen angelegt.

7. V e r e d l u n g s v e r k e h r . Am aktiven und Transit-Veredlungsverkehr beteiligten sich im Berichtsjahre 517 (Vorjahr 551) und am passiven Veredlungsverkehr 587 (Vorjahr 545) Firmen.

Hierbei ist der Grenzverkehr, sowie der passive Stickerei-Veredlungsverkehr zwischen der Schweiz und Österreich, für welchen im letzten Jahre ein besonderes Regulativ erlassen wurde (vgl.

Geschäftsbericht pro 1908), nicht Inbegriffen.

Die Anzahl der Firmen, die sich am aktiven und TransitVeredlungsverkehr beteiligt haben, weist gegenüber dem Vorjahre eine kleine Abnahme auf; doch ist zahlreichen Firmen, die bereits im Besitze einer Freipassbewilligung waren, letztere auf neue Verkehrsarten und Veredlungsmethoden ausgedehnt worden, so dass zweifelsohne eine Besserung des im letzten Jahre eingetretenen flauen Geschäftsganges dieser Verkehrsbranche zu konstatieren ist.

Auch haben die Gesuche um Verlängerung der Freipassfrist für im Veredlungsverkehr ein- und ausgehende Gewebe, hauptsächlich in der zweiten Hälfte des Berichtsjahres, erheblich abgenommen, was ebenfalls auf einen .bessern Geschäftsgang schliessen lässt.

Von den 70,000 Stück Drucktüchern à zirka 80 m Länge, welche alljährlich auf dem Wege der Admission temporaire zollfrei zugelassen werden dürfen, sind im Berichtsjahre 16,9578/* Stück (Vorjahr 40,866 Vs) zur Freipassabfertigung angemeldet und 15,62874 Stück (Vorjahr 37,733 y2) tatsächlich mit Freipass abgefertigt worden.

8. L e b e n s m i t t e l g e s e t z . Durch Bundesratsbeschluss vom 29. Januar 1909 sind das Bundesgesetz betreffend den Verkehr mit Lebensrnitteln und Gebrauchsgegenständen, vom 8. Dezember 1905, sowie sämtliche vom Bundesrat erlassenen Vollziehungsverordnungen und Réglemente zu demselben auf 1. Juli des'Berichtsjahres in Kraft gesetzt worden. Damit ist der Zollverwaltung eine neue wichtige Aufgabe zugewiesen, nämlich die Kontrolle der zur Einfuhr gelangenden -Lebensrnittel, mit Ausnahme von

457

·Fleisch und Fleischwaren, hinsichtlich normaler Beschaffenheit und Unverdorbenheit, sowie richtiger und vorschriftsgemässer Bezeichnung.

Die Grenzkontrolle wurde in der Weise eingerichtet, dass den -Zollämtern Basel S. B. B., Basel B. B., Romanshorn, Buchs, Chiasso, Verrières und Genf je ein fachlich ausgebildeter Lebensmittelexperte zugeteilt wurde. Nebstdem sind von den wichtigern Zollämtern speziell bezeichnete Zollbeamte zu einem letägigen Instruktionskurs im Laboratorium des eidgenössischen Gesundheitsamtes in Bern einberufen worden. In drei Kursen konnten auf diese Weise 61 Beamte so ausgebildet werden, dass sie mit den ihnen zur Verfügung gestellten Hülfsmitteln befähigt sein sollen, die Kontrolle auszuüben und auch den übrigen Beamten Anleitung zu erteilen, wie sie sich gegenüber der neuen Aufgabe zu verhalten haben.

Die weniger wichtigen Zollämter wurden durch einen vom ·eidgenössischen Gesundheitsamt delegierten Lebensmittelinspektor in Berücksichtigung der für jedes dieser Zollämter in Betracht kommenden Gattung der eingeführten Lebensmittel an Ort und Stelle instruiert, soweit es im Hinblick auf die Verkehrsbedeutung überhaupt nötig erschien.

Auf grosse Schwierigkeiten stiess die Verwaltung manchenorts bei der Beschaffung von Lokalen für die Lebensmittelkontrolle in den Grenzbahnhöfen, weil Lokale in geeigneter Lage nicht verfügbar waren, so dass man sich da und dort auf provisorische Weise behelfen musste.

Über die Betätigung der Grenzkontrolle ist zu melden, dass bis Ende des Jahres in zirka 850 Fällen zur Erhebung von Proben beanstandeter Waren zuhanden der zuständigen Untersuchungsanstalt geschritten, beziehungsweise wegen vorschriftswidriger Verpackung oder aus andern Gründen Anzeige erstattet wurde. In vier Fällen fand Rückweisung von augenscheinlich ganz verdorbenen Waren statt, für die eine unschädliche Verwertung durch Denaturierung ausgeschlossen war oder nicht verlangt wurde.

Wesentliche Anstände infolge der Lebensmittelgrenzkontrolle durch die Zollämter sind den Oberbehörden nicht bekannt geworden.

Schwieriger gestaltete sich die in der Hauptsache den Grenztierärzten obliegende Kontrolle der Einfuhrsendungen von Fleisch und Fleischwaren. Infolge der in den Vollziehungsvorschriften vorgesehenen Einfuhrbeschränkungen und auf Grund der Ver-

458 fUgungen des Landwirtschaftsdepartements mussten zahlreiche Sendungen von Fleischwaren an der Grenze zurückgewiesen werden, wovon namentlich auch der Postverkehr betroffen wurde.

Das Postzollamt Basel, hadische Bahn, einzig beziffert die Zahl der von ihm angeordneten Zurückweisungen auf zirka 1500 Kolis. Zahlreiche Reklamationen gingen auch ein wegen der Erhebung der Gebühren für grenztierärztliche Untersuchung für zur Wiederausfuhr bestimmte Sendungen nach den Entrepôts in Genf und wegen des Bezuges dieser Gebühren auf Konserven in verschlossenen Büchsen. In beiden Richtungen wurden die geeigneten Massnahmen getroffen, worüber auf den Bericht des Landwirtschaftsdepartements verwiesen wird.

9. G e w i c h t s a b z u g f ü r n e u e n W e i n . Die schweizerische Zollverwaltung hat von jeher bei neuem, mit der zugehörigen Hefe eingeführtem Wein einen Gewichtsabzug von 6 % gewährt. Diese von der Schweiz bisher autonom zugestandene Zollvergünstigung ist in den 1891 und 1892 abgeschlossenen Handelsübereinkommen mit einzelnen Nachbarstaaten vertraglich gebunden worden mit der Einschränkung, dass die Einfuhr jeweilen vor dem 1. Dezember des Lesejahres in nicht verspundeten oder bloss mit Luftspunden versehenen Fässern oder Reservoirwagen stattzufinden habe. Bei Erneuerung der Handelsverträge im Jahre 1904, beziehungsweise 1906, wurde die gleiche Bestimmung wieder vorgesehen, jedoch mit Verlängerung der Einfuhrfrist bis zum 31. Dezember des Lesejahres.

Der Bundesrat hat dieser Fristerstreckung keine andere Bedeutung beilegen können, als dass auch für den im Monat Dezember mit der zugehörigen Hefe zur Einfuhr gelangenden neuen Wein der Gewichtsabzug zu bewilligen sei.

Die italienische Regierung ist aber der Ansicht, dass dieser Abzug auf sämtlichem in der Zeit bis zum 31. Dezember in offenen oder mit Luftspunden versehenen Gefässen eingeführtem neuem Wein zur Anwendung zu gelangen habe, ohne Rücksicht darauf, ob derselbe seine Hefe noch enthalte oder bereits abgezogen und mehr oder weniger klar sei.

Auf Verlangen der italienischen Regierung ist diese Frage, über welche eine Einigung nicht zustande kam, der im Handelsvertrag vorgesehenen schiedsgerichtlichen Beurteilung zu unterstellen. Die Organisation des Schiedsgerichtes hat im Berichtsjahre nicht mehr stattfinden können.

459

10. E r l e i c h t e r u n g e n für die E i n f u h r aus den zollfreien Zonen von Hochsavoyen und der Lands c h a f t Gex. Die durch Bundesbeschluss vom 18. Juni 1908 für die Einfuhr aus den zollfreien Zonen von Hochsavoyen und der Landschaft Gex gewährten weiteren Erleichterungen sind mit Beginn des Berichtsjahres in Kraft getreten. Die Kontrollmassnahmen sind im Einvernehmen mit der französischen Verwaltung der indirekten Steuern vereinbart worden, welche mit grosser Bereitwilligkeit die Mitwirkung ihrer Organe zugesichert und alles Entgegenkommen gezeigt hat, um die Aufgabe der schweizerischen Zollverwaltung zu erleichtern. Die Kontrolle, wie sie nun eingerichtet ist, darf im ganzen als zuverlässig betrachtet werden, hauptsächlich bei der Einfuhr aus der Landschaft Gex, wo die Organe der französischen Verwaltung volles Verständnis gezeigt und alle wünschbare Unterstützung gewährt haben. Auch in der savoyischen Zone gibt die Kontrolle zu Anständen wenig Anlass, indem einzig für die Weineinfuhr aus der Gegend von Douvaine einige Mühe besteht, genaue Angaben über die Produktionsverhältnisse zu erhalten.

Auf ein durch die französische Regierung vermitteltes Ansuchen des Generalrates von Hochsavoyen hat der Bundesrat «ingewilligt, das Rechnungsjahr für die zollfreie Einfuhr der festgesetzten Jahresmengen von Wein aus den Zonen versuchsweise und unpräjudizierlich mit dem Eintritt der Weinernte, d. h. am 15. September, beginnen zu lassen, anstatt wie bis anhin nach dem Kalenderjahr, d. h. vom 1. Januar an, zu rechnen, wie es in der Übereinkunft vom 14. Juni 1881 vorgesehen war.

Diese Änderung wurde im Interesse der kleinen Weinproduzenten verlangt, welche nicht in der Lage sind, den Wein bis zum 1. Januar des nächsten Jahres zu behalten und daher riskieren müssen, von der zollfreien Einfuhr nicht mehr Gebrauch machen zu können, falls die limitierte Jahresmenge bis zur Weinernte erschöpft wäre.

Die Gesamteinfuhr von Wein aus der zollfreien Zone von Hochsavoyen betrug im Jahre 1909 17,886 hl. Da die zollfreie Einfuhrmenge 15,000 hl beträgt, so ist der Überschuss von 2886 hl auf das am 15. September beginnende neue Rechnungsjahr übertragen worden.

Die Einfuhrmengen der andern zollbegünstigten Warenartikel sind beträchtlich unter den festgesetzten Limiten geblieben, woraus sich ergibt, dass bei deren Bemessung den Produktionsverhältnissen der Zonen reichlich Rechnung getragen wurde.

460

11. Weineinfuhr im l a n d w i r t s c h a f t l i c h e n Grenzv e r k e h r . Den Schwierigkeiten, denen die Zollverwaltung bei der Kontrolle der zollfreien Einfuhr von Trauben und Wein aus der 10 km-Grenzzone begegnet und auf welche im letzten Geschäftsbericht hingewiesen wurde, konnten mit Bezug auf die Einfuhr aus der französischen Grenzzone der Hauptsache nach gehoben werden, so dass dort eine missbräuchliche Inanspruchnahme der Zollbefreiung kaum mehr stattfinden dürfte. · Weniger befriedigend in dieser Hinsicht sind die Verhältnisse in der Grenzzone des Veltlin, wo noch immer durch fingierte Pachtverträge und andere Praktiken Missbrauch getrieben wird. Indessen ist auch für dieses Grenzgebiet eine Verschärfung der Kontrolle in Aussicht genommen, welche schon bei der Einfuhr des Jahres 1910 sich fühlbar machen wird.

Welche Bedeutung dem zollfreien landwirtschaftlichen Grenzverkehr mit Weinlesetrauben und neuem Wein zukommt, ergibt sich daraus, dass die durchschnittliche Jahres-Einfuhr der letzten 10 Jahre an Zoll- und Monopolgebühren eine Summe von zirka Fr. 450,000 repräsentiert.

B. Alkoholgesetz.

An Monopolgebühren auf eingeführten Spirituosen, alkoholhaltigen Fabrikaten und Rohstoffen zur Erzeugung gebrannter Wasser sind zuhanden der Alkoholverwaltung durch den Zolldienst Fr. 834,307. 71 (im Vorjahr Fr. 743,854. 25) und an Verwaltungsgebühren für eingeführten denaturierten Sprit Fr. 90,863. 40 (1908 Fr. 76,325. 13) erhoben worden.

C. Ausübung der Bundespolizei mit Bezug auf Lebensmittelkontrolle, Viehsanität, Reblaus, Mass und Gewicht, Jagd und Vogelschutz, Fischerei, Zündhölzchen, Regale etc.

An tierärztlichen Untersuchungsgebühren haben die Zollämter erhoben Fr. 363,632. 65 im Vorjahre ,, 302,030.85 Die starke Vermehrung von Fr. -61,601.80 rührt davon her, dass nach den neuen, in Vollziehung des Lebensmifctelgesetzes erlassenen Vorschriften Fleischwaren aller Art, mit einziger Ausnahme der Postsendungen bis 5 kg und des kleinen Grenzverkehrs, der grenztierärztlichen Untersuchung unterliegen.

461

Durch die Zollorgane wurden verzeigt 32 (Vorjahr 19) Übertretungen der viehseuchenpolizeilichen Vorschriften, 10 (0) Widerhandlungen gegen die Phylloxeravorschriften, 16 Fälle (1) von Verletzung des Postregals, l Fall (2) von Verletzung des Pulverregals.

"Wegen ungesetzlicher Eichzeichen wurden 29 (38) Sendungen von Glas- und Tonwaren bei den Eintrittszollämtern beschlagnahmt und den zuständigen Kantonsbehörden zugeleitet. In mehreren Hunderten von Fällen wurden Gold- und Silberwaren wegen unrichtiger Gehaltsbezeichnung beanstandet bezw. zurückgewiesen.

Wegen Übertretung des Bundesgesetzes über Jagd- und Vogelschutz erfolgten 28 (38), wegen Vergehen gegen das Fischereigesetz 29 (27) Vorzeigungen. Ausserdem haben die Grenzwächter im Kanton Tessin auf ihren Streiftouren in Berggegenden 572 Fangvorrichtungen für kleine Vögel zerstört.

Deren Zahl betrug im Jahr 1907 8868, im Jahr 1908 2548, ist somit dank den scharfen Bestimmungen des kantonalen Jagdgesetzes in erfreulichem Rückgang begriffen.

Im st. gallischen Rheintal sind von den Grenzwächtern, welche an den dortigen Rheinbrücken auch fremdenpolizeiliche Verrichtungen besorgen, 277 Vaganten zurückgewiesen worden.

III.

Zolleiunahmen.

A. Verteilung der Zolleinnahmen nach Budgetrubriken.

1909.

1908.

Fr.

Fr.

Einfuhrzölle 73,307,065. 12 69,256,919.11 Ausfuhrzölle 295,798. 56 270,876. 79 Statistische Gebühren . .

419,578.05 417,826.18 Mederlags- und Wagge43,396. 32 31,743.84 hiihren Zollbussen und Ordnungs44,110. 29 bussen 63,882. 56 71,864.16 Untermieten 70,058. -- Verschiedenes : 1. Erlös aus dem Verkauf von statistischen Publikationen , Zolltarifen, Deklarationen. etc. . .

1^9,920. 28 159,842.48 2. Beitrag der Alkoholverwaltung an die Kosten 52,084. 87 49,220. 84 des Zolldienstes . . .

.Gesamttotal 74,392,011.49 70,322,175.96

Differenz 1909

Fr.

+ 4,050,146. 01 +" 24,921. 77 1,751. 87

+

11,652.48 19,772. 27 1,806. 16

+

77.80

+ 2,864. OS +4,069,835.53

462

B. Verteilung der Zolleinnahmen nach den einzelnen Zollgebieten.

I. Zollgebiet u.

,, IH.

,, IV.

,, V.

,, VI.

,,

1909.

1908.

Fr.

24,499,700. 54 17,125,939. 11 8,146,971. 27 6,698,349. 73 5,893,190. 75 11,556,197.17 73,920,348. 57

Fr.

23,327,511.10 15,878,144. 05 7,259,549. 43 6,423,614. 74 5,456,458. 98 11,509,850. 64 69,855,128. 94

Basel . .

Schaffhausen Chur . .

Lugano. .

Lausanne .

Genf . .

Total Hierzu kommen die bei der Oberzolldirektion verrechneten Einnahmen für statistische Gebühren und der Beitrag der AIkoholverwaltung an die 471,662.92 467,047.02 Kosten des Zolldienstes Gesamttotal 74,392,011. 49 70,322,175. 96

Differenz.

Fr.

+ 1.172,189. 44 + 1,247,795. 06 + 887,421.84 + 274,734.99 + 436,731.77 + 46,346.53 + 4,065,219. 63

+ 4,615.90 + 4,069,835. 53

IV. Personalbestand der Zollverwaltung.

Auf 31. Dezember 1909 folgenden Personalbestand:

verfügte die Zollverwaltung über / Beamte. Angestellte.

Oberzolldirektion mit drei Abteilungen . . .

64 3 6 Gebietsdirektionen 114 16 65 Hauptzollämter l 650 425 225 Nebenzollämter / Anmerkung. Von den Nebenzollämtern sind 111 durch Zivilpersonen besetzt, während 114 durch Grenzwächter besorgt werden, welche hiernach beim Bestand des Grenzwachtkorps mitgezählt sind.

55 Zollbezugsposten -- 12 Anmerkimg. Von diesen werden 11 durch Zivilpersonen, l durch einen kantonalenLandjäger und 43 durch eidgenössische Grenzwächter besorgt; letztere sind hiernach mitgezählt; l weiterer Grenzwächter besorgt bei einem Grenzwachtposten im Tessin den Bezug der Monopolgebühr auf Alkoholprodukten.

Grenzwachtkorps : Grenzwachtchefs und Grenzwachtoffiziere 12 -- Unteroffiziere und Grenzwächter -- 1013 "Zusammen 840 1469 Bestand auf 31. Dezember 1908 814 1438 Vermehrung. im Jahre 1909 26 31 (worunter 19 Grenzwächter).

o

463

Während des Berichtsjahres sind 94 Mann in Abgang gekommen, und zwar: 30 infolge Todesfall (14 Beamte, 8 Aufseher, l Direktionsabwart und 7 Grenzwächter); 30 infolge Demission (6 Beamte, 3 Aufseher und 21 Grenzwächter) ; 6 infolge Krankheit (l Beamter und 5 Grenzwächter) ; 26 infolge Abberufung bezw. Wegweisung (l Beamter wegen Unregelmässigkeiten in der Kassaführung, bei welchen indessen die Verwaltung nicht zu Schaden gekommen ist, und 25 Grenzwächter).

2 (Zivilzollbezüger) infolge Aufhebung bezw. Umwandlung der betreffenden Stellen.

Ausser den 21 Mann, die aus dem Grenzwachtkorps ausgetreten sind, wurden 29 Mann zu andern Funktionen bei der Zollverwaltung berufen, nämlich : 2 als Zivileinnehmer und 27 als Aufseher.

Zu den Ende November stattgehabten Fachprüfungen für Zollgehülfen II. Klasse haben sich 21 Kandidaten angemeldet, von welchen 16 die Prüfung mit Erfolg bestanden und zu Gehülfen I. Klasse befördert wurden.

Die A b s e n z e n l i s t e n ergeben folgende Ziffern :

"·"äfsasr* e--httorps 1909

1908

1909

1908

Tage

Tage

Tage

Tage

Urlaub Krankheit . . . .

Militärdienst. . . .

13,357 8,741 8,197

12,640 8,697 8,861

2,855 7,452 67

2945 6327 --

Total

30,295

30,198

10,374

9272

T. Oberzolldirektion.

Das abgelaufene Jahr war für die Zentralbehörde der Zollverwaltung wieder ein ausserordentlieh arbeitsreiches, was sich daraus ergibt, dass die Zahl der Ein- und Ausgänge der Registratur eine wesentlich höhere ist als im letzten Jahre.

Ausser dem neuen Warenverzeichnis, das voraussichtlich im Laufe des neuen Jahres erscheinen kann, wurde eine Revision der Vollziehungsverordnung zum Zollgesetz in Arbeit genommen, Bundesblatt. 62. Jahrg. Bd. I.

34

464

die im Sinne tunlichster Erleichterung des zollpflichtigen Verkehrs, soweit es unbeschadet der Zollinteressen geschehen kann, durchgeführt werden wird.

Im Berichtsjahre wurde ein chemisches Laboratorium bei der Oberzolldirektion eingerichtet und nach erfolgter Wahl des Chemikers auf 1. Juni eröffnet. Das Laboratorium hat sich äusserst nützlich erwiesen und ist Stetsfort stark beschäftigt. Sobald die Arbeit dies gestattet, wird es sich auch mit der Erprobung von neuen leichtern Untersuchungsmethoden zuhanden der Zollämter zu befassen haben.

YI. ZollgeMetsdirektioneu und Zollämter.

Obschon die Anwendung des Zolltarifs immer glatter vor sich geht, ist auch bei diesen Amtsstellen eine Verminderung der Arbeit nicht eingetreten. Im Gegenteil stellt die Bewältigung des wieder in Zunahme begriffenen Verkehrs bei dessen grosser Mannigfaltigkeit, verbunden mit neuen Aufgaben, immer grössere Anforderungen an das Personal auch hinsichtlich seines Wissens und Könnens. In der Anstellung neuer Arbeitskräfte hat die Verwaltung grösste Zurückhaltung beobachtet; doch haben die nötig gewordenen organisatorischen Änderungen behufs Verbesserung der Kontrolle manchenorts nicht ohne Personalvermehrung durchgeführt werden können.

Im Berichtsjahr wurden neue Zollhäuser erstellt und bezogen in Fahy, Ramsen-Grenze, Eschenz, Pedrinate, Tenero, Rolle und Gy. In Brusino und Pierre à Bochet wurden bestehende Gebäulichkeiten zu zolldienstlichen Zwecken angekauft.

Die bisher bestandene Dienstabteilung für die Abfertigung der zollpflichtigen Postsendungen beim Zollamt Romanshorn wurde von letzterm abgetrennt und zu einem selbständigen Hauptzollamt umgewandelt, welche Massnahme sich im Hinblick auf den sehr starken Postzollverkehr sowie aus administrativen Gründen als nötig erwies.

Gleicherweise wurde auch die Postzollabfertigungsstelle in Pontarlier, welche bisher eine Dienstabteilung des Zollamtes Verrières bildete, zu einem selbständigen Hauptzollamt erhoben.

Zu den Herbstmanövern hatten einzig aus dem I. Zollgebiet etwa 60 Beamte einzurücken. Um den geordneten Geschäftsgang aufrecht zu erhalten, musste die Verwaltung wieder zu dem Mittel

465 greifen, zur Besorgung leichter, weder Vorkenntnisse erfordernder noch Verantwortlichkeit bedingender Arbeit ausserhalb der Verwaltung stehende Leute zuzuziehen.

Der S c h i f f s v e r k e h r rheinaufwärts bis Basel hat im Berichtsjahr grössere Dimensionen angenommen. Es wurden zollamtlich abgefertigt zur Einfuhr: 356,330 q (1908:139,943), bestehend hauptsächlich aus Steinkohlen, Roheisen, Phosphaten, Blei, Bandeisen etc. ; zur Aus- und Durchfuhr: 51,818 q (1908:15,066), bestehend hauptsächlich aus kondensierter Milch, Ferrosilicium, Kalciumkarbid, Baumwollabfällen, Lumpen, Fellen etc.

Infolge der stärkeren Entwicklung dieses Verkehrs wurden im Einvernehmen mit der Rheinhafen-Aktiengesellschaft als Hafenbehörde besondere, auch für die Schiffsführer verbindliche Vorschriften zur Sicherung des Zolldienstes aufgestellt.

Auf Ende Dezember 1908 hat die badische Zollbehörde von ihrem Rechte, die sogenannten z o l l f r e i e n S t r a s s e n in Kons t a n z als solche aufzuheben, beziehungsweise in das deutsche Zollgebiet einzubeziehen, Gebrauch gemacht. Der Ursprung dieser Massnahrne fällt auf das Jahr 1902 zurück, wo in Abänderung des Übereinkommens vom 28. Juni 1871 zwischen der Schweiz und dem Grossherzogtum Baden der Schweiz gestattet wurde, zur Vereinfachung des Verkehrs an der Grenze bei Klein-Venedig eine Zollabfertigungsstelle zu errichten, wogegen Baden das Zugeständnis zur Aufhebung der zollfreien Strassen erhielt (A. S.

n. F. XIX, 352 und Geschäftsbericht der Zollverwaltung vom Jahre 1902).

In der Massnahme der badischen Zollverwaltung wurde von der schweizerischen Grenzbevölkerung eine Verkehrserschwerung erblickt; seitdem aber die Übelstände in der Hauptsache durch Entgegenkommen gehoben wurden, scheint sich die Bevölkerung in die neuen Verhältnisse gefunden zu haben ; auch darf angenommen werden, dass, wenn dieselben sich einmal eingelebt haben, die früheren Zustände nicht wieder zurückgewünscht werden. Die Aufhebung der zollfreien Strassen an sich war übrigens angesichts des geringen Verkehrs nicht von so weittragender Bedeutung, dass eine Benachteiligung schweizerischer Interessen darin erblickt werden kann.

In z ü r c h e r i s c h e n Handelskreisen wird schon seit längerer Zeit angestrebt, neben den im dortigen Bahnhof bestehenden Zollämtern eine eidgenössische Z o l l n i e d e r l a g e zu erhalten. Ob-

466

schon die Bedürfnisfrage nicht ganz abgeklärt ist, so steht die' Zollverwaltung diesen Bestrebungen sympathisch gegenüber, da eine Handels- und Industriestadt von der Bedeutung Zürichs Anspruch auf alle Einrichtungen erheben kann, welche den Verkehr mit zollpflichtigen Waren zu erleichtern geeignet sind.

Da indessen die Vorteile einer Zollniederlage sich nur dann erfolgreich ausnützen lassen, wenn letztere innerhalb des Bahuhofgebietes und in Verbindung mit den bahndienstlichen Einrichtungen sich befinden, so ist die Errichtung der Zollniederlage nur unter Mitwirkung der Bahn Verwaltung möglich. Letztere befasst sich gegenwärtig mit der Ausarbeitung von Projekten, so dass eine befriedigende Lösung auf einen nicht allzu fernen Zeitpunkt erwartet werden darf.

In A r t h - G o l d a u besteht seit 1889 eine Spezialzollniederlage für Petroleum. Infolge der Wahrnehmung, dass seit einigen Jahren alles in die Niederlage gelangende Petroleum zur Einfuhr verzollt wird, das Transitlager daher seinem ursprünglichen Zwecke nicht mehr dient, hat der Bundesrat dessen Aufhebung auf Ende März 1910 beschlossen.

Im N i e d e r l a g s h a u s St. G a l l e n herrscht seit Jahresfrist ein so ausserordcntlicher Andrang von Waren, dass die zur Verfügung stehenden Lagerräume nicht mehr genügten, obschon erst im letzten Frühjahr eine beträchtliche Vergrösserung stattgefunden hatte. Da die starke Zufuhr von anhaltender Dauer zu sein scheint, so hat die Zollverwaltung sich genötigt gesehen, auf eine nochmalige Erweiterung der Lagerräume Bedacht zu nehmen.

Die äusserst dringlich gewordene Erweiterung und Verbesserung der schweizerischen Zollokale im Bahnhof L u i n o , auf welche wir im letzten Geschäftsbericht hingewiesen haben, ist auch im Berichtsjahre nicht an die Hand genommen worden, obschon die Zollverwaltung alle Mittel in Bewegung gesetzt hatte, um die Sache in Gang zu bringen. Diese Erfahrung zeigt aufs neue, dass es, wenn immer möglich, vermieden werdon muss, den schweizerischen Zolldienst auf ausländischen Stationen zu installieren.

Im Bahnhof C h i a s s o findet wegen fortgesetzt bestehender Güterstauung an Sonn- und Feiertagen seit Jahren ein beschränkter Güterdienst statt, wobei auch das Zollpersonal mitzuwirken hat.

Die Zollverwaltung hat eine Untersuchung der Frage angeregt, ob diesem mit dem Gesetz über die Arbeitszeit bei den Transportunternehmungen in Widerspruch stehenden Zustand, der ausserdern der Zollverwaltung eine bedeutende Mehrausgabe für

467

Personal verursacht, nicht ein Ende gemacht werden könne. Es hat sich aber gezeigt, dass die Gründe der Güterstauung einerseits in den für den Verkehr ungenügenden Stationsanlagen und anderseits in den Verhältnissen der italienischen Bahn- und zolldienstlichen Abfertigung liegen und dass es für einstweilen ausser dem Bereich der Möglichkeit ist, eine Besserung herbeizuführen.

Die in frühern Berichten erwähnte Angelegenheit der Umleitung des Warenverkehrs zwischen B r ig und den auf der Südseite des Simplons gelegenen schweizerischen Örtlichkeiten über Domodossola ist im Berichtsjahr zu einer befriedigenden Lösung gelangt. Die zwischen den beteiligten Verwaltungen abgeschlossene Vereinbarung, wonach mit Ausnahme einiger italienischer Monopolartikel alle Waren von Iselle aus direkt nach der schweizerischen Bestimmung geleitet werden, ist am 15. April in Kraft getreten.

Desgleichen sind die beteiligten Verwaltungen in der Frage des Zugsbegleitungsdienstes auf der S i m p l o n r o u t e , wovon ebenfalls im letzten Geschäftsberichte Erwähnung getan wurde, zu einer Verständigung auf der Basis einer von der Bundesbahnverwaltung an die Zollverwaltung zu entrichtenden Entschädigung gelangt.

Einer in L o c l e gegründeten Lagerhausgesellschaft ist die Errichtung einer Zollniederlage in Verbindung mit dem dort bestehenden Zollamt bewilligt worden, welche auf den Zeitpunkt der Fertigstellung der nötigen Lokalitäten in Betrieb gesetzt und durch das vorhandene Zollpersonal bedient wird.

YJI. Grenzschutz.

Das eidgenössische Grenzwachtkorps hatte am Schlüsse des Berichtsjahres folgenden Bestand:

I. Zollgebiet II.

m.

IV.

v.

VI.

v>

·n Zusammen

Grenzwachtchefs und Offiziere.

2 1 1

2 3 3 12

Unteroffiziere.

22 6 8 15 21 22 94

Zahl Zahl Grenzder der Wächter. Sektionen.

Posten.

64 186 10 55 105 5 86 5 40

127 211 204 919 1013

9 10 8 47

56 60 55 330

468

Bestand am Schlüsse des Vorjahres: Grenzwachtchefs und Offiziere 12 Unteroffiziere und Grenzwächter 994 somit eine Vermehrung um 19 Mann.

Die Grenzwachtorgane sind wie jedes Jahr in .den Fall gekommen, die Beschädigung oder Beseitigung von Grenzsteinen zu konstatieren. In vielen Fällen mag der Schaden auf Verwitterungsvorgänge, Überschiebungen und dergleichen zurückzuführen sein, doch ist in einzelnen Fällen absichtliche Beschädigung nicht ausgeschlossen. Die Wiederherstellung der Steine erfordert die Bestellung einer Grenzkommission und hat für beide Nachbarstaaten beträchtliche Unkosten zur Folge. Zwecks besserer Beaufsichtigung der Grenzsteine wäre wünschenswert, wenn dieselben auch von den kantonalen, beziehungsweise Gemeindeorganen mitunter kontrolliert würden, wozu letztere ebenso berufen sind wie die eidgenössischen Grenzwächter.

Grenzverletzungen durch ausländische Organe sind im Berichtsjahre nicht zur Anzeige gelangt, was seit Jahren nicht mehr vorgekommen ist.

Die Grenze zwischen Champéry und Morgins ist gegen den häufig vorkommenden Viehschmuggel äusserst schwer zu schützen.

Das Vieh weidet dort unbeaufsichtigt auf beiden Seiten der Grenze, so dass die Herden oft untereinander geraten. Durch Kauf oder Tausch finden nebstdem fortwährend Änderungen im Viehbestand statt, wodurch die Kontrolle der Grenzwachtorgane erschwert ist.

In zwei Fällen, wo nach Überzeugung der Grenzwachtorgano französisches Vieh eingebracht wurde, tnusste nicht nur die weitere Verfolgung unterbleiben, weil keine genügenden Beweismittel vorlagen, sondern es hatte die Verwaltung ausserdem noch wegen der Beschlagnahme des verdächtigen Viehes durch ihre Organe sich mit Schadensersatzklagen der Betroffenen abzufinden.

Um diesen auch in viehsanitätspolizeilicher Beziehung bedenklichen Zustand zu beseitigen, hat die Verwaltung für die Zukunft ausserordentliche Kontrollmassnahmen in Aussicht genommen.

Die seit Jahren in Genf bestandene Garde mobile, welche eine besondere Sektion des dortigen Grenzwachtkorps bildete und zu besondern Zwecken der Zollüberwachung verwendet wurde, ist im Berichtsjahre aufgehoben worden, weil infolge Verbesserung der Bewachung an der Grenze ihr Nutzen ausser Verhältnis zu den Kosten stand. Die Mannschaft (l Sektionschef und 10 Mann) wurde unter die verschiedenen Grenzwachtposten aufgeteilt.

469

VIII Straffälle A. Zollübertretungen.

Auf Ende 1908 waren unerledigt geblieben neu hinzugekommen sind

61 Straffälle 1451

Total 1909 im Vorjahre 1908 Verminderung pro 1909

1512 Straffälle 1648 ,, 136 Straffälle

Diese Zollübertretungen fanden ihre Erledigung wie «. durch Verzicht auf die Verfolgung b. durch freiwillige und unbedingte Unterziehung . .

c. durch gerichtlichen Spruch: zu gunsten der Verwaltung zu ungunsten der Verwaltung Total Am Schlüsse des Jahres waren unerledigt: vor Gericht anhängig bei der Verwaltung pendent Total Gesamttotal 1909

1908

folgt: 54 1409 3 -- 1466 9 37 46 1512

Differenz 1909

Es betragen: Fr.

Fr.

' Fr.

1. die umgangenen Zollgebühren . . 35,532. 56 30,999. 09 + 4,533.47 2. die eingezogenen Zollbussen. . . 34,591.87 51,788.61 --17,196.74 3. der Anteil der Zollverwaltung . 11,521.58 17,'510. 55 -- 5,988.97

B. Durch das Zollpersonal verzeigte und von der Zollverwaltung liquidierte Übertretungen des Alkoholgesetzes.

Auf Ende 1908 waren unerledigt geblieben 3 Straffälle neu hinzugekommen sind 1909 33 Total 1909 36 Straffälle im Vorjahre 1908 40 Verminderung 1909 4 Straffälle

470

Ihre Erledigung fanden: a. durch Verzicht auf die Verfolgung . . .

2 Straffälle b.

,, freiwillige und unbedingte Unterziehung 26 ,, c.

,, gerichtlichen Spruch -- ,, Am Schluss des Jahres 1909 waren unerledigt: a. vor G-ericht anhängig 2 b. bei der Verwaltung pendent .

6 Total Es betragen : 1. die umgangenen Monopolgebühren .

2. die eingegangenen Monopolbussen . . . .

1909

1908

Fr.

Fr.

,, ,,

36 Straffälle Differenz

1909

Fr.

360.41

304.48

-f-

55. 93

832.34

624.03

-f 208.31

IX. Haudelsstatistik.

Die Veröffentlichungen über den Aussenhandcl der Schweiz im Jahre 1908 sind wie folgt im Drucke erschienen : Die provisorische Publikation am 20. Februar, der Jahresband und der Jahresbericht in deutscher Sprache am 16. September und in französischer Sprache am 2. Oktober 1909.

Was den Umfang der Warenbewegung anbelangt, so hat der schweizerische Handelsverkehr in den letzten Jahren dieselben intensiven Schwankungen durchgemacht wie der Welthandel im allgemeinen.

Auf die ausnahmsweise hohen Umsätze des Jahres 1907 folgte die empfindliche Abschwächung des Jahres 1908 mit teilweise krisenhaftem Charakter.

Vom II. Quartal 1909 an machte sich eine allmähliche Wiederbelebung des Verkehrs bemerkbar, und die Jahresziffern 1909 stehen in den führenden Handelsstaaten sowohl als in der Schweiz nur hinter den Beträgen des Jahres 1907 zurück.

Die Quartalbetreffnisse des schweizerischen Verkehrs sind für die fünf letzten Jahre die folgenden in Millionen Franken (die Einfuhr des Jahres 1909 ist provisorisch bewertet):

471 Quartal 1905 . .

1906 . .

1907 . .

1908 . .

1909 (prov.)

I.

304 336 396 359 363

Einfuhr II. III. IV.

322 328 426 355 363 415 409 419 463 357 370 401 382 390 440

Total 1380 1469 1687 1487 1575

,1.

229 259 279 268 260

Ausfuhr II. III. IV.

224 244 272 251 261 300 280 287 307 234 254 282 261 273 304

Total 969 1071 1153 1038 1098

Es ergeben sich somit folgende Differenzen (Millionen Pranken) : Quartal 1906/5 1907/6 1908/7 1909/8

I.

+32 +60 --37 + 4

II.

+33 +54 --52 +25

Einfuhr III. IV.

+35 --11 +56 +48 --49 --62 +20 +39

Total + 89 +218 --200 +88

I.

+30 +20 --11 --8

II.

+27 +29 --46 +27

Ausfuhr I I I . IV.

+17 +28 +26 + 7 --33 --25 +19 +22

Total +102 +82 --115 + 60

Im allgemeinen haben sich die Spinnstoffe früher erholt als die Metalle und Maschinen, welch letztere Kategorien dem Rückschlag vom Herbst 1907 an am längsten widerstanden hatten.

Aber auch bei den Spinnstoffen sind einzelne Kategorien im Berichtsjahre noch sehr im Rückstände geblieben. Die Seidenstoffweberei weist im Vergleiche zu früheren Jahren sehr magere Exportergebnisse auf, ebenso Baumwollgarne, Baumwollgewebe und Wollgewebe. Besser kamen die Stickereien weg, sodann Schappe, Kammgarne, Wirkwaren und vor allem feine Strohwaren.

Der Maschinenexport hatte sein Maximum im Jahre 1908 erreicht (778/,i Millionen) und bleibt nun mit 662/s Millionen auch hinter dem Ergebnis von 1907 (73y2 Millionen) stark zurück. Der Uhrenexport ist mit 126 Millionen der geringste seit 1905, wenn auch das II. Semester 1909 gegenüber dem ausserordentlich schwachen II. Semester 1908 um 3 Millionen im Vorsprung ist.

Betreffend den Verkehr mit Nahrungs- und Genussmitteln ist hervorzuheben die aussergewöhnlich starke Wein- und Spriteinfuhr, die geringere Einfuhr von frischem Fleisch, die aber durch eine viel stärkere Schlachtvieheinfuhr mehr als ausgeglichen wird 5 ferner die noch weiter gesteigerte Ausfuhr von Käse und die gegenüber 1908 wieder gewachsene Ausfuhr von kondensierter Milch und von Kakaofabrikaten.

Für die wichtigsten Kategorien und einzelnen Warengattungen ergeben sich gegenüber 1908 folgende Unterschiede (Tausende von Franken):

472 1. Einfuhr.

Totalwert

Zunahme oder

Abnahme 1909

Getreide etc 187,433 + 22,763 Weizen + 16,539 Hafer + 3,563 Mais + 3i°58 Backmehl -- 3,261 Früchte und Gemüse 28,591 -4- 4,313 Frisches Obst + 1,962 Anderes Obst u. Südfrüchte -- 85 Kartoffeln + 552 .

Andere frische und konservierte Gemüse + 885 Kolonialwaren und verwandte Produkte 73,769 + 2,478 Kaffee, roh + 1,024 Kakaobohnen + 1,556 Kakaobutter + 1,185 Zucker -- 78 Speiseöle -- 668 Animalische Nahrungsmittel 74,452 -- 3,100 Fleisch, frisch . . . . -- 1,382 Fleischkonserven, Wurstwaren, Geflügel . . . -- 5 8 5 Eier -- 130 Fische und Schaltiere . . -- 420 Milch und Butter . . . - ) - 1,205 Schmalz u. Buttersurrogate -- 1,372 Käse -- 417 Getränke 44,654 + 5,231 Fasswein + 2,789 Trinksprit + 1,929 Tiere 63,242 + 9,770 Tiere zum Schlachten . . -4- 6,542 Andere Tiere + 3,228 Häute, Felle, Leder, Schuhwaren . . . 45,815 -4- 7,136 Häute und Felle . . . + 1,250 Leder + 4,053 Schuhwaren + 1,497 Sämereien, Pflanzen, Futtermittel . . . 26,650 -- 3,090 Heu u n d Stroh . . . . -- 3,082 Futtermehl und Kunstfutter --37

473

Holz Brennholz Nutzholz, roh Bretter Möbel

-- -- -- . +

Abnahme 1909

Zunahme oder

39,281

-- 2,273

19,093

+

622 205 917 34

Bücher, Zeitschriften, Bilder Bücher

+ 1,279

Baumwolle Baumwolle, roh u. Abfälle Garne Gewebe und Decken . .

+ 1,212 + 4,979 +10,811

Seide Rohseide, Kunstseide . .

Andere Seide . . . .

Seidenstoffe Wolle Wolle, roh ete Wollgarne Wollgewebe Konfektion Wirkwaren Kleider, fertige + Mineralische Stoffe . . .

Kohlen Andere mineralische Stoffe Eisen Roheisen Eisenwaren Kupfer Rohkupfer Kupferwaren . . . . .

Edelmetalle Edelmetalle, r o h . . .

Waren aus Edelmetall .

Fahrzeuge Fahrräder und Motorwagen Andere Fahrzeuge . . .

Totalwert Totalwert

577

117,369

+ 17,726

174,005

+ 14,483

75,421

+ 8,738

+12,391 + 1,331 + 876 + 2,531 1,888 + 3,887 51,133 816 3,102 . . . . 109,940 + 908 + 451 82,718 + 1,238 -- 1,259 27,754 -- 1,978 + 542 59,924 -- 10,993 + 392 8,278 -|917 -- 107

+

5,242

+

+ 1,359

--

21

-- 1,436

-- 10,601

+

810

474

Chemikalien zu gewerblichem Ätzkali und Ätznatron . .

Zinnsalze Benzin Anilin u. Anilin verbindungen Technische Öle und Fette etc Petroleum

Gebrauch + 433 + 561 + 283 -f686 --

Totalwert Totalwert

Zunahme oder Abnahme 1909

35,004

-}- 2,458

24,077

--

251

684

2. Ausfuhr.

Totalwert Totalwert

Früchte und Gemüse Obst, frisch Kolonialwaren und verwandte Kakaopulver und Chokolade Animalische Nahrungsmittel Milch, frisch Milch, konserviert . . .

Käse Tabak Zigarren und Zigaretten .

Tiere Zuchtstiere Kühe, Nutzvieh . . . .

Rinder, Nutzvieh . . .

Jungvieh

-- 1,036 Produkte + 3,824 + + + --

Zunahme oder Abnahme 1909

5,460

--

1,095

32,931

+

3,730

93,765

+

6,621

3,668

--

435

208 2,283 3,674 416 11,147

-- 3,396

32,163

+

-- 61 -- 1,139 -- 1,118 -- 880

Häute, Felle, Leder, Schuhwaren . . .

Häute und Felle, roh . . + 2,814 Kalbleder + 299 Schuhwaren + 1,113 Sämereien, Pflanzen, Futtermittel . , .

Heu + 579 Kleie + 839 Holz Brennholz + 142 149 Nutzholz, roh . . . . + Möbel -- 129

3,383 +

7,536

+

4,398

1,239

3

475 Zunahme oder Totalwert Abnahme 1909 230,203 + 28,705

Baumwolle Baumwollabfälle .

· + 1,063 . '-- 546 Baumwollgarne .

845 Plattstichgewebe . . . · + . -- 2,385 Andere Gewebe .

Stickereien und Spitzen · + 29,694 Seide 266,806 Rohseide, Kunstseide . · + 5,501 Gezwirnte Florettseide · + 4,566 Andere Seide · + 2,137 333 ßeuteltuch . . . . · + Andere Seidengewebe . . -- 3,891 Bänder · + 6,067 Stickereien etc. .

368 · + 25,103 Wolle . -- 136 Wolle, roh etc. .

977 Wollgarne · + Wollgewebe . . . . . -- 1,488 Stickereien . . . . · + 1,348.

Stroh, Rohr, Bast etc.

14,087 319 Tressen '. 4Feine Strohwaren .

. + 4,528 .

16,897 Konfektion Wirkwaren . . . . · + 2,155 16,112 Eisen 598 Alteisen, alte Schienen · + Andere Artikel .

. + 731 Edelmetalle 23,071 -- 3,528 Edelmetall, roh .

Waren aus Edelmetall . -- 96 Maschinen und mechanische Geräte .

66,666 . -- 4,448 Dynamomaschinen .

Andere Maschinen und me. -- 6,640 chanische Geräte .

7,020 Fahrzeuge Motorwagen . . . . · + 2,196 114 Andere Fahrzeuge .

· + Farbwaren 24,872 Anilinfarben . . . . · + 4,529

+ 15,081

+

592

-f 4,806

+ 2,545 + 1,329 -- 3,624 -- 11,088

+ 2,310 + 4,660

Annexe au rapport de gestion, de l'administration des douanes, chap. IX, Statistique du commerce.

Beilage zum Bericht über die Zollverwaltung, Abschnitt IX, Handelsstatistik.

Zu Seite 475.

i

Spezialhandel der Schweiz nach Kategorien. -- Commerce spécial de la Suisse réparti par catégories du tarif.

Getreide etc Fruchte u n d Gemüse . . . .

Kolonialwaren etc Animalische Nahrungsmittel . .

I E * Esswaren feine etc F Tabak

IV V

VI

VII

·i

Vili

X

XI

xn xm<

XV

7l

Ti

ti

. . .

Ti

·n G. Getränke ! Hl.

St.

A Tiere B Tierische Stoffe etc qC. Düngstoffe etc.

Häute und Felle etc fi Sämereien ; Pflanzen e t c . . . .

71 Holz . . .

. . . .

.71 A Faserstoffe Lumpen ·n B. Unbedruckte Papiere, Kartons und Paooen . .

7l C. Bedruckte Papiere, Kartons und Pappen .

fi D. Bücher etc n E. Buchbinder- und Kartonnagearbeiten ·n A. Baumwolle ·n B. Flachs, Hanf, Jute etc 7l C. Seide TI D. Wolle . .

n E Haare aller Art otc .

. .

TI F Stroh Rohr Bast etc ·n G Kautschuk etc 7) H. Konfektion ·n Mineralische Stoffe ·n A. Ton TI B. Steinzeug 7l C. Töpferwaren 7l Glas . . .

7l A. Eisen 7l B. Kupfer .

7l C. Blei . . ".

7l D. Zink . . .

. .

. .

7l E. Zinn 7l F. Nickel 71 G. Aluminium .

7) H. Edle Metalle, ungemünzt .

7i J. Erze und Metalle, andere . . .

"l A. Maschinen etc f) B. Fahrzeuge . . .

. .

7l [Uhren St.

A \ Uhrenbestandteile q-

B. Instrumente und Apparate .

A. Apotheker- und Drogerievvaren etc.

XIV'

q-

B. Chemikalien C . Farbwaren ...

D. Technische Fette etc Nicht anderweit genannte Waren .

Total

. . .{

7l 7l

r, 11 7l 11

qst.

Hl.

Hierzu: Gemünztes Edelmetall .

q-

19O9

1908 Wert

-« +a

19O8

19O9 Wert

Wert

Menge Quantité

Wert Valeur

Menge Quantité

Valeur

Menge Quantité

Valeur

Menge Quantité

Valeur

q. net

Fr.

q. net

Fr.

q. net

Fr.

q. net

Fr.

8,193,699 1,504,059 1,352,139 502,831

187,432,804 28,590,700 73,768,885 74,451,895

7,102,416 1,195,440 1,357,043 535,917

164,670,333 24,277,333 71,291,133 77,552,026

75,450 448,800 100,616 759,188

4,675,426 5,459,827 32,931,227 93,764,667

70,058 779,442 83,651 715,216

4,651,271 6,555,376 29,201,078 87,143,868

82,746 78,465 13,016 1,774,950 303,384 16,910 1,157,408 90,352 2,387,475 4,256,311 145,211

2,074,625 13,694,348 2,420,111 42,233,926 63,241,864 4,149,631 9,489,848 45,815,486 28,649,835 39,281,181 3,382,687

83,588 78,881 11,561 1,595,820 260,668 17,279 1,210,037 75,373 2,873,817 4,643,785 144,268

1,965,045 13,548,038 2,126,260 37,296,310 53,472,378 4,328,792 9,630,607 38,678,882 31,739,900 41,554,116 3,333,374

68,724 9,764 35,486 26,593 29,173 7,103 224,709 112,941 276,935 760,233 117,106

4,516,172 3,668,223 2,157,961 929,375 11,146,538 1,485,805 635,173 32,162,803 3,383,378 7,535,555 3,515,505

86,721 10,639 35,194 24,287 38,790 6,492 244,217 114,393 184,484 686,876 129,973

3,772,051 4,102,828 2,056,539 837,944 14,542,883 1,417,102 681,559 27,764,510 2,144,591 7,532,707 3,742,226

109,873

7,789,724

101,317

7,337,357

8,102

679,857

19,601 37,874 11,424 414,659 80,324 65,430 121,157 12,372 70,442 10,543 29,983 37,145,457 314,825 57,111 40,391 158,774 3,737,229 112,706 66,827 32,022 14,685 4,131 2,573 6,101 4,930 319,910 21,516 293,172 2,793

5,216,517 19,093,256 2,789,258 117,369,256 18,379,149 174,004,751 75,421,484 3,533,230 5,391,927 8,934,171 51,132,530 109,940,237 1,963,649 1,939,966 3,700,131 7,920,845 82,718,193 24,753,947 3,264,556 2,226,449 5,168,950 1,491,792 963,871 59,924,382 116,983 41,117,708 8,278,315 1,173,376 2,713,901

19,889 34,516 10,983 378,826 79,441 58,380 111,506 11,979 67,690 9,041 27,250 36,324,316 308,637 62,526 46,960 157,436 3,715,230 121,197 73,243 34,216 15,024 3,707 842 5,907 5,022 304,965 20,446 371,778 2,666

5,284,150 18,515,892 2,735,760 99,642,785 17,035,521 159,522,348 66,683,402 3,339,668 4,824,619 7,583,314 45,890,569 108,581,324 1,907,927 1,707,589 4,337,550 7,926,506 82,739,022 26,190,246 3,374,486 2,309,922 5,286,502 1,358,750 396,745 70,525,398 130,783 39,984,204 7,468,343 1,235,968 2,598,848

5,080 11,063 1,451 197,797 3,958 70,726 31,336 2,395 10,171 3,739 7,417 1,560,456 165,341 870 6,474 7,119 451,448 32,233 6.655 13^522 1,614 1,155 18,335 1,500 915 403,444 12,839 10,790,519 1,911

1,999,096 6,747,558 340,683 230,203,002 3,040,726 266,806,539 25,102,978 684,380 14,086,556 1,849,351 16,897,353 8,687,168 413,145 50,681 234,968 632,344 16,111,847 5,165,024 512,094 531,056 598,448 234,362 3,031,420 23,070,587 22,514 66,665,823 7,020,200 117,767,518 8,207,637

18,158 57,908

14,134,992 7,518,477

18,369 59,039

14,320,048 7,576,806

16,891 13,890

10,598,830 9,478,666

16,359 14,299

10,532,383 8,846,993

1,110,608 134,564 970,620 36,260

35,004,103 8,290,239 24,077,481 19,331,218

1,051,746 135,378 1,014,630 33,456

32,546,355 8,017,334 24,328,052 18,440,537

489,594 76,442 17,884 3,095

12,483,505 24,872,330 1,267,226 3,613,477

453,695 66,455 16,713 2,920

12,251,396 20,212,109 1,107,795 2,827,181

63,755,181 632,446 [ 1,487,149,157 1,595,820

6,653,917 10,819,692 26,593

1,097,676,584

65,134,403 596,556 · 1,575,466,840 1,774,950 1,440

39,967,689

1,409

46,827,446

427

39,893,550

8,883

711,068

4,950 1,890,985 10,042 5,903,162 1,413 318,511 167,773 201,497,817 3,174 2,778,711 61,916 251,725,489 30,893 24,511,014 636,945 2,129 8,341 9,280,965 3,200 1,704,652 6,580 14,351,708 1,353,285 7,911,800 151,165 412,201 1,082 69,292 217,551 5,208 5,815 557,442 14,783,059 351,040 31,280 4,953,015 591,634 7,970 13,876 499,113 597,195 1,653 982 220,157 8,569 1,925,874 26,695,335 1,874 224 7,825 464,613 77,754,215 10,688 4,709,619 10,1 88,203 121,375,824 1,769 7,920,754

q7)

fi

T) V, f)

M.

P-

qV) n 7l 71 7;

7)

Y>

·f)

·fi

7) V) 7) V) /1 M

71

T V)

n 7) 71 7) V) Yl 71

P-

qVI

V) 7l

qp-

6,438,184 10,226,993 > 1,038,437,322 24,287

hl.

21,365,553

q-

463 !

Die Einfuhrwerte fur das Jahr 1909 sind provisorisch. -- Les valeurs à l'importation de l'année 1909 sont provisoires.

p·a

Numéros

Einheit

Nummern

Kategorien

A.

B.

C.

D.

»1 ni

Ausfuhr -- Exportation

Einfuhr -- Importation

Catégories

A.

B.

C.

D.

Céréales, -etc.

Fruits et légumes Denrées coloniales, etc.

Produits alimentaires de provenance animale E. Comestiblesfins,etc.

F. Tabacs > G. Boissons A. Animaux B. Matières animales, etc.

C. Engrais et déchets, etc.

Cuirs et peaux, etc.

Semences; plantes, etc.

Bois A. Matière fibreuse, chiffons B. Papier et carton, non imprimés

I

II m IV V

C. Papier et carton imprimés D. Livres, revues, etc.

E. Ouvrages de relieur et cartonnages A. Coton B. Lin, chanvre, jute, etc.

C. Soie D. Laine E. Poils de tout genre, etc.

F. Paille, jonc, liber, etc.

G. Caoutchouc, etc.

H. Confections Matières minérales A. Argile B. Grès C. Poteries Verre A. Fer B. Cuivre C. Plomb D. Zinc E. Etain F. Nickel G. Aluminium H. Métaux précieux, non monnayés J. Minerais et métaux, autres A. Machines, etc.

B. Véhicules [Horloges et montres A.< Pièces détachées d'horloges et de \ montres B. Instruments et appareils A. Objets pharmaceutiques et drogueries, etc.

B. Substances et produits chimiques, etc.

C. Couleurs D. Graisses, huiles, etc.

Articles non dénommés ailleurs

. . . Total En plus: Monnaies

VI

J VIII

1X

XI

jxit

1

XIII

XIV

XV

476

Über die vorstehend nicht genannten Kategorien gibt die beigefügte Tabelle Aufschluss, und für weitere Angaben wird auf die im Laufe des Jahres erscheinenden periodischen Publikationen verwiesen, insbesondere auf den Jahresband mit zudienendem Berichte, welche im September herausgegeben werden.

Im Berichtsjahre wurde zum erstenmal der Verkehr mit dem australischen Bund vom Verkehr mit dem übrigen Ozeanien getrennt, und es ist damit die Zahl der in der Statistik aufgeführten Länder und Ländergruppen auf 41 gestiegen.

Eine Änderung in der Anlage der Quartalpublikation, die im Laufe des Jahres 1910 vorgenommen wird, ermöglicht die Aufnahme von zirka 900 Warenpositionen, während bisher nur 490 Artikel zur quartalweisen Publikation gelangten. Ferner ist eine Vereinfachung der Transitstatistik vorgesehen, worüber erst im nächsten Jahre Bericht erstattet werden kann.

-0-35«-

477

# S T #

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend das Initiativbegehren um Einführung des Verhältniswahlsystems für den schweizerischen Nationalrat.

(Vom 25. Februar 1910.)

Tit.

Mit Beschluss vom 28./29. Oktober abbin haben Sie uns das von 142,263 gültigen Unterschriften unterstützte Initiativbegehren um Einfuhrung des Verhältniswahlsystems für den schweizerischen Nationalrat zur Begutachtung überwiesen.

Das Begehren lautet: ,,Art. 73 der Bundesverfassung ist aufgehoben und wird durch folgenden Artikel ersetzt : ,,Die Wahlen in den Nationalrat sind direkte. Sie finden nach dem Grundsatze der Proportionalität statt, wobei jeder Kanton und jeder Halbkanton einen Wahlkreis bildet.

,,Die Bundesgesetzgebung trifft über die Ausführung dieses Grundsatzes die nähern Bestimmungen.

,,Bis zum Erlass eines Bundesgesetzes wird die Ausführung durch eine Verordnung des Bundesrates geregelt.

,,Das proportionale Wahlverfahren findet zum ersten Male für die Gesamterneuerung des Nationalrates im Jahre 1911 Anwendung."

Wir beehren uns, Ihrem Auftrage nachzukommen.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahre 1909.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1910

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

10

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

09.03.1910

Date Data Seite

383-477

Page Pagina Ref. No

10 023 668

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.