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Schweizerisches Bundesblatt.

2. Jahrgang.

II.

No 16

13. April

1910.

Jahresabonnement (portofrei in der ganzen Schweiz) : 6 Franken.

Einrückungsgebühr per Zeile oder deren Raum 15 Bp. -- Inserate franko an die Expedition.

Druck und Expedition der Buchdruckerei Stämpfli & de. in Bern.

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Nachtrags-Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1910 (I. Serie).

(Vom 4. April 1910.)

Tit.

Wir beehren uns, Ihnen mit der gegenwärtigen NachträgeBotschaft die Kreditbegehren, die infolge des Inkrafttretens des Organisationsgesetzes des Militärdepartements notwendig werden, zur gefl. Bewilligung zu unterbreiten.

Da die Referendumsfrist für das genannte Gesetz erst am 25. Januar 1910 ablief, war es nicht möglich, die bezüglichen Vorarbeiten so zu fördern, dass diese Kredite in die Botschaft für die Nachtragskredite der 1. Serie hätten aufgenommen werden können.

Anderseits konnte mit diesen Begehren nicht bis zum nächsten Anlass, d. h. bis zur Dezembersession zugewartet werden, weil verschiedene, durch das neue Gesetz geschaffene Stellen so schnell als möglich besetzt werden sollten. Eine Verschiebung würde den Gang der Geschäfte in empfindlicher Weise gestört haben.

Eine finanzielle Mehrbelastung zieht das neue Organisationsgesetz auch in den Fällen nach sich, in welchen infolge der vorgenommenen Verschiebungen in den Besoldungsklassen die neuen Minimalbesoldungen über den gegenwärtigen Besoldungs-ansätzen stehen. Es trifft dies namentlich bei den Instruktionsoffizieren zu, die nach dem neuen Gesetze nicht mehr in besonBundesblatt. 62. Jahrg. Bd. II.

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dere Klassen (Instruktoren I. und II. Klasse), sondern nach demGrade, den sie in der Armee als Offizier bekleiden, eingeteilt werden.

Immerhin weisen die vorhandenen Kredite infolge der seit der ßudgetaufstellung vorgekommenen Mutationen und auch aus ändern Gründen Restanzen auf, aus welchen zum Teil die Mehrbedürfnisse für das Jahr 1910 bestritten werden können. Wir verweisen auf die hierauf bezüglichen Begründungen bei den nachstehenden Kreditbegehren.

Es dürfte noch erwähnt werden, dass, wo im Zusammenhange mit dem Organisationsgesetze Veränderungen in den Besoldungsverhältnissen erfolgen, diese bereits vom 1. Januar 1910 an in Wirksamkeit treten.

Endlich gestatten wir uns, darauf aufmerksam zu machen, dass verschiedene, bis jetzt im Taglohn beschäftigte Arbeiter.

nach Artikel 23 des Organisationsgesetzes, zu ständigen Angestellten, mit Jahresgehalt, ernannt wurden.

Für diese wird pro 1910 ein besonderer Besoldungskredit nicht verlangt 5 wir gedenken vielmehr, sie aus den Krediten, aus denen sie bisher besoldet wurden, weiter zu bezahlen. Für die Zukunft, d. h. von 1911 an, werden wir die Frage betreffend die Rubrizierung der Besoldungen der ständigen Angestellten in einheitlicher Weise regeln und eventuell besondere Kredite für deren Besoldung in den jährlichen Voranschlag einstellen.

Die zu fordernden Kredite verteilen sich auf nachfolgendeKreditabschnitte :

I. Verwaltung.

A. Verwaltungspersonal 1. Kanzlei des Departements: b. Kanzlei: 2. III. Sekretär (jetzt Adjunkt)

Fr. 56,975

Fr.

300

Bei seiner Wahl zum III. Sekretär der Departementskanzlei wurde dem bisherigen Inhaber der Stelle eine ausserordentliche Besoldungserhöhung von Fr. 300 auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Organisationsgesetzes zugesichert.

Wir stellen den Betrag hier ein.

647

2. Generalstabsabteilung

Fr. 15,075

b. Sektionschefs der Generalstabsabteilung: 1. Chef der Sektion für den Territorialdienst Fr. 700 2. Chef der Sektion für das Nachrichtenwesen .n 300 ·i. Chef der Sektion für den Generalstabsdienst 500 n 4. Chef der Sektion für die Mobilmachung ,, 500 5. Chef der geographischen Sektion ,, 500 6. Chef der Sektion für das Eisenbahnwesen ,, 500 7. Chef der Sektion für das Festungswesen 5,625 fl e. Abwart /'. 2 Kanzleisekretäre H. Kfasse

Fr. 8,625 ,, 300 ,,6,150 Fr. 15,075

Ad b. Für die Sektionschefs der Generalstabsabteilung, die Instruktionsoffiziere des Generalstabes sind, gelangt die Verordnung betreffend die besonderen Entschädigungen des Instruktionspersonals vom 28. Februar 1908 zur Anwendung. Da sie durch diese Verordnung ungünstiger gestellt werden, als vorher, wurden ihnen für den Ausfall in den Jahren 1908 und 1909 Gratifikationen zuerkannt, die für die Zukunft wegfallen sollen. Wir haben die bezüglichen Zulagen zu den Besoldungen geschlagen.

Durch den Bundesbeschluss vom 14. Januar 1910 ist die Verwaltung des Festungswesens mit der Generalgtabsabteilung vereinigt worden. Zu diesem Zwecke wird ihr eine besondere Sektion für das Festungswesen unterstellt. Die Stelle des Chefs dieser Sektion ist von uns auf den 1. April besetzt worden. Die Jahresbesoldung von Fr. 7500 ist für drei Vierteljahre mit 5625 Franken in den Voranschlag aufzunehmen.

Ad e. Für die besondere Inanspruchnahme ist dem Abwart der Abteilung in den letzten Jahren eine ausserordentliche Zulage von Fr. 300 pro Jahr gewährt worden, die wir von nun an auch bei der Besoldung aufnehmen möchten.

648

Ad f. Es musste eine Kanzleisekretärstelle II. Klasse besetzt werden, an die wir, mit Amtsantritt auf l. April, einen bisherigen Kanzlisten I. Klasse mit einer Jahresbesoldung von Fr. 4500 wählten. Auch die Sektion für das Festungswesen bedarf zur Bewältigung ihrer umfangreichen Arbeiten einen Kanzleisekretär II. Klasse und einen Kanzlisten I. Klasse.

Die Besoldung der 2 Kanzleisekretäre beträgt: Fr. 4500, hiervon 8/* Fr. 3,375 ,, 3700 Minimum, hiervon 3/t » 2,775 Fr. 6,150 Die Besoldung des Kanzlisten kann aus dem vorhandenen Kredit bestritten werden.

3. Abteilung für Infanterie Fr. An die Stelle des Sektionschefs für den Vorunterricht und für das freiwillige Schiesswesen wurde der der Abteilung zugeteilte Stabsoffizier mit seiner bisherigen Besoldung gewählt.

Die Stelle des Sektionschefs für den Unterricht und das Personelle wird einstweilen nicht besetzt.

Der Sekretär und der Kanzlist des Oberinstruktors der Infanterie werden pro 1910 noch aus dem Kredit ,,B. 2. Instruktionspersonala besoldet.

4. Abteilung für Kavallerie

Fr.

3150

f. Kanzleisekretär II. Klasse Fr. 3150 Den langjährigen Kanzlisten I. Klasse beförderten wir, ohne Besoldungserhöhung, an die Stelle eines Kanzleisekretärs II. Klasse.

Amtsantritt 1. April; Jahresbesoldung Fr. 4200.

Der Kanzlist II. Klasse wurde zum Kanzlisten 1. Klasse und ein bisheriger Trompeterinstruktor der Kavallerie zum Kanzlisten II. Klasse ernannt.

Diese Mutationen erfordern keine Krediterhöhung bei der Rubrik c Kanzlisten.

5. Abteilung für Artillerie

Fr.

3150

i. Kanzleisekretär II. Klasse Fr. 3150 Auch hier wurde ein Kanzlist I. Klasse zum Kanzleisekretär It. Klasse befördert. Besoldung und Amtsantritt wie sub 4. f. hiervor.

Die Mutation bei den Kanzlisten erfordert keine Krediterhöhung.

649 6. Abteilung für Genie

Fr. jt!25

d. Ein Sektionschef (zugleich Instruktionsoffizier der Genietruppen) Fr. 4125 Wir besetzten vorderhand nur eine Sektionschefstelle. Amtsantritt und Besoldung des Titulars 1. April, bezw. Fr. 5500 pro Jahr.

8. Abteilung für Veterinärwesen c. Sekretär (jetzt Pferdearzt) Ä. Zweiter Pferdearzt

_Fr. 4400 Fr. 500 _ 3900

Fr. 4400 Dem bisherigen Sekretär wurden in den letzten Jahren für die Inanspruchnahme bei der Instruktion Gratifikationen ausgerichtet, die pro Jahr durchschnittlich Fr. 500 betrugen. Analog wie bei den Sektionschefs der Generalstabsabteilung wird die Gratifikation zur Besoldung geschlagen.

Ad k. Die stetige Vermehrung der Geschäfte bedingte die Anstellung eines zweiten Pferdearztes. Diese erfolgte auf den I. April, mit einer Jahresbesoldung von Fr. 5200.

Zu erwähnen ist noch, dass der bisherige Kanzlist I. Klasse zum Kanzleisekretär II. Klasse und ein Aushülfsangestellter zum Kanzlisten H. Klasse ernannt wurde. Für 1910 wird der Kanzleisekretär aus dem Kredit d. Kanzlist I. Klasse, und der Kanzlist II. Klasse aus dem Kredit e. Bureauaushülfe besoldet.

9. Oberkriegskommissariat b. Kanzlei : 8. Fünf Kasernenverwalter d. Inventarkontrolle : 3. Drei Kontrolleure e. Bureau für Verpflegungs-, Magazin- und Transportwesen : 1. Bureau chef Fr. 500 4. Buchhalter (jetztKanzleisekretär I. Klasse) ,,300

Fr. 1700 Fr.

500

.,

400

_,,

800

Fr. 1700

650 Ad b, 8. Der Kasernenverwalter in Frauenfeld besorgt die Futtereinkäufe und die Verwaltung der in Frauenfeld lagernden Vorräte. Es wird ihm für seine Inanspruchnahme im Magazindienst eine jährliche Zulage von Fr. 500 gewährt.

Ad d, 3. Die im Eingange erwähnten Verschiebungen in den Besoldungsklassen bedingen diese Nachforderungen für zwei Kontrolleure II. Klasse.

Ad e, 1. Die Stellvertretung des Oberkriegskommissärs ist dem gegenwärtigen Chef des Verpflegungsbureaus übertragen und ihm hierfür eine jährliche Entschädigung von Fr. 500 unerkannt worden.

Ad e, 4. Der Buchhalter ist zum Kanzleisekretär I. Klasse ernannt worden ; seine Besoldung stand um Fr. 300 unter dem Minimum der neuen Besoldungsklasse.

10. Kriegstechnische Abteilung

Fr. 21,175

b. Bureau der Abteilung Fr. 15,850 1. Adjunkt (jetzt technischer Adjunkt) . Fr.

100 8. Kanzlisten ,, 2,400 15. Administrativer Adjunkt ,, 4,500 16. Zwei Sektionschefs für Waffen und Material ,, 8,850 Fr. 15,850 Ad 1. Verursacht durch die Verschiebung in den Besoldungsklassen.

Ad 8. Die Anstellung eines Kanzlisten I. Klasse erwies sich sodann auf den gleichen Zeitpunkt als notwendig.

Ad 15 und 16. Diese durch das Organisationsgesetz neu geschaffenen Stellen sollen auf 1. April besetzt werden. Die Gehalte betragen : Fr. 6000 pro Jahr für den administrativen Adjunkt; Fr. 6000, bezw. Fr. 5800, pro Jahr für die Sektionschefs.

c. Ausrüstungsabteiluug Fr. 2025 7. Kanzlisten Fr. 2025 Ein bisher aus dem Kredit ,,D. Bekleidung, XI. Unterhalt" bezahlter Kanzleigehülfe ist auf 1. April zum Kanzlisten U. Klasse ernannt worden. Fr. 2700 Jahresbesoldung.

651 «d. Munitionskontrolle 2. Adjunkt 3. Kontrolleure 10. Kanzlist II. Klasse

Fr. 2600 Fr. 500 ,, 225 ,, 1875 Fr. 2600

Ad 2. Hervorgerufen durch Verschiebung in den Besoldungs'klassen.

Ad 3. An die neu geschaffene Stelle eines Chemikers ist ein bisheriger Kontrolleur II. Klasse mit einer Gehaltsaufbesserung von Fr. 300 gewählt worden. Wir setzen hier die Aufbesserung für neun Monate ein.

Ad W. Es wird die Anstellung eines Kanzlisten II. Klasse mit einem Jahresgehalt von Fr. 2500 in Aussicht genommen.

Pro 1910 wird die Besoldung für neun Monate berechnet.

e. Versuchsstation für Geschütze und Handfeuerwaffen 1. Chef 2. Adjunkt

Fr. 700 Fr. 200 ,,500 Fr. 700

Ad l und 2 Besoldungsklassen.

Verursacht durch die Verschiebung in den

11. Kriegsmaterialverwaltung

b. Bureau der Abteilung: 2. Adjunkt

Fr. 3900

Fr. 3900

Der bisherige Adjunkt wurde unter die Kanzleisekretäre I. Klasse versetzt und als Adjunkt, der der II. Besoldungsklasse angehört, ein Beamter des Oberkriegskommissariats mit Amtsantritt auf 1. April gewählt. Die Besoldung für denselben beträgt Fr. 5200 pro Jahr, so dass für 9 Monate Fr, 3900 notwendig werden. Für 1910 werden aus dieser Rubrik bezahlt der neugewählte Adjunkt und ein Kanzleisekretär I. Klasse (bisher Adjunkt).

Sodann gedenken wir den Kanzleisekretär II. Klasse, dein die Inventarführung zugewiesen ist, zum Kanzleisekretär I. Klasse vorrücken zu lassen. Sowohl diese Beförderung als auch die mit derselben verbundenen Mutationen im übrigen Personal der

652 Kriegsmaterialverwaltung wird eine Mehrausgabe auf dem Total!

der Besoldungskredite nicht zur Folge haben. Es werden deshalb keine weiteren Kreditbegehren notwendig werden, da auch hier allfällige Überschreitungen durch Restanzen auf ändern Besoldungsunterrubriken ausgeglichen werden.

B. Instruktionspersonal 1. Generalstab a. Pferdekompetenzen

Fr. 57,426' Fr. 1,313 Fr.

1,313

Für das Dienstpferd des Sektionschefs für das Festungswesen stellen wir hier den Kredit für 9 Monate ein.

2. Infanterie l. Instruktoren mit reduzierter Verwendung .

o. Bureauaushülfe : 3. Acht Kanzlisten I. Klasse /. Netto-Mehrausgabe für die Besoldung der Instruktionsoffiziere

Fr. 47,125Fr.

5,325

,,

25,800

,, 16,000 Fr. 47,125

Ad L rang und reduzierter Besoldung

Auf 1. April sind drei Inslruktoren mit Stabsoffiziorseiner mit Hauptmannsrang zu den Instruktoren mit Verwendung versetzt worden. Der Kredit für deren beläuft sich für 9 Monate auf Fr. 5,325.

Ad o. Laut Art. 4 (Schlussalinea) des Organisationsgesetzes sind den Kreisinstruktoren und den Kommandanten der Zentralschule und der Schiessschulen für die Besorgung der administrativen Geschäfte je ein Kanzlisl; I. oder II. Klasse zuzuteilen.

Wir nehmen vorderhand nur für die Kreisinstruktoreu die Anstellung von Kanzlisten in Aussieht, müssen aber hierfür den Maximalansatz der Kanzlisten ]. Klasse berechnen, weil an diese Stellen, wenn irgendwie möglich, ältere Instruktoren, die zum Dienst hei der Truppe nicht mehr hinreichend verwendbar sind» gewählt werden sollen.

Wir berechnen 8 X Fr. 4,300 = Fr. 34,400, hiervon 8/*, weil Amtsantritt auf 1. April, Fr. 25,800.

Ad t. Die Mehrausgabe für die Besoldungen, welche infolge der Veränderungen in den Besoldungsklassen (siehe allgemeine.

653 einleitende Bemerkung hiervor) entsteht, beträgt für die Instruktionsoffiziere der Infanterie zirka Fr. 38,000. --. Die Berechnungen haben jedoch ergeben, dass auf den verschiedenen Besoldungsrubriken (c -- K) Restanzen verbleiben und deshalb nur ein Betrag von Fr. 13,000. -- notwendig ist, um die erwähnte Mehrausgabe bestreiten zu können. Wir erhöhen diesen Betrag um fernere Fr. 3,000, damit bei eventuellen Beförderungen (Veränderungen im Grad) im Laufe des Jahres ein hierauf bezüglicher Kredit zur Verfügung steht.

Die Nachforderung von Fr. 16,000 stellen wir unter einer besonderen Ziffer ein, weil wir diese Kosten nicht auf die bestehenden Rubriken, die mit den heutigen, durch das Organisationsgesetz geschaffenen Verhältnissen nicht mehr im Einklänge stehen, verteilen können.

3. Kavallerie

Fr.

--

4. Artillerie

Fr.

--

Aus den auf den Besoldungskrediten verbleibenden Restanzen kann die Mehrausgabe, die infolge der Veränderungen in den Besoldungsklassen eintritt, bestritten werden.

Bin Nachtragskredit ist daher nicht notwendig.

Die Mehrausgabe beträgt bei der Kavallerie Fr. 2,900, bei der Artillerie Fr. 3,300.

5. Genietruppen

Fr.

2,888

f. Instruktoren mit reduzierter Verwendung . Fr.

2,888

Der gewesene Oberinstruktor der Genietruppen ist auf 1. April unter die Instruktoren mit reduzierter Verwendung versetzt worden. Sein Gehalt beträgt Fr. 3,850, so dass für neun Monate Fr. 2,888. -- einzustellen sind.

Sollte der neugewählte Sektionschef (siehe A. 6. d. hiervor) im Laufe des Jahres zum Major befördert und infolge dieser Beförderung rationsberechtigt werden, so kann die Ausgabe für das Rationspferd aus dem vorhandenen Kredit ,,Pferdekompetenzen" bestritten werden.

Verschiebungen in den Besoldungsklassen verursachen eine Mehrausgabe von Fr. 1,600. --, die aus den Besoldungskrediten getilgt werden kann.

654

6. Festungstruppen

Fr. 3,100

1. St. Gotthard b. Instruktoren II. Klasse (jetzt Stabsoffiziere im Instruktionskorps)

Fr,

1,700

Fr.

800

c. Definitiver Instruktionsaspirant (jetzt Subalternoffizier im Instruktionskorps) . .

,,

900

Fr.

1,700

Fr.

1,400

Fr.

700

,,

700

Fr,

1,400

2. St. Maurice a. 2 Instruktionsoffiziere im Instruktionskorps)

(jetzt Stabsoffiziere

b. l definitiver Instruktionsaspirant (jetzt Subalternoffizier im Instruktionskorps)

Die Mehrausgabe von Fr. 3,100 ist den Veränderungen in den Besoldungsklassen zuzuschreiben.

7. Sanitätstruppen

Fr. --

Mehrausgabe Fr. 700. --. Wie bei Kavallerie, Artillerie und Genietruppen kein Kredit notwendig.

9. Verpflegungstruppen

Fr. 3,000

c. Instruktoren II. Klasse (jetzt Hauptleute im Instruktionskorps) Fr.

g. Instruktor mit reduzierter Verwendung . ,,

300 2,700

Fr.

3,000

Ad c. Die Mehrausgabe für Besoldung beträgt für zwei Hauptleute Fr. 300. --.

Ad y. Der gewesene Oberinstruktor der Verwaltungstruppen ist auf 1. April unter die Instruktoren mit reduzierter Verwendung versetzt worden. Sein Gehalt beträgt Fr. 3,600 ; mithin sind für neun Monate Fr. 2,700 zu berechnen.

655

G. Kavalleriepferde

Fr. 13,354

2. Kavallerieremontendepot

Fr. 13,354

«. Verwaltungskosten : 1. Kommandant (Instruktionsoffizier) . . . Fr. 3,900 4. Remontenpferdearzt ,, 300 8. Bekleidungsentschädigung ,, 660 9. Hilfspersonal ,, 3,094 10. Kanzleisekretär II. Klasse ,, 2,775 11. Kompetenzen für 2 Rationspferde des Kommandanten ,, 2,625 Fr. 13,354 Ad l und 11. Der Instruktionsoffizier der Kavallerie, welcher seit dem Monat September 1908 das Kommando des Kavallerieremontendepots interimsweise bekleidete, wurde zum Kommandanten gewählt mit einer Jahresbesoldung von Fr. 5200. Da dieser Offizier die Besoldung und die Pferdekompetenzen für das erste Quartal bereits aus dem Kredit ,,Instruktionspersonal" bezogen hat, wird die Ausgabe bei Ziffer l und 11 nur für 9 Monate berechnet.

Ad 4. Der bisherige Remontenpferdearzt ist auf 1. April zum Pferdearzt der Abteilung =für'Veterinärwesen (siehe A. 8. Ä.)

ernannt worden. Da nicht sicher ist, ob sein Nachfolger beim Depot die Dienstwohnung beziehen wird, stellen wir den für diese Wohnung auf der Besoldung in Abzug gebrachten Mietzins für 9 Monate ein.

Ad 8. Wir berechnen die Ausgabe für die Bekleidungsentschädigung an den Kommandanten und an den Kanzleisekretär II. Klasse für neun Monate auf Fr. 660.

Ad 9. Gemäss Artikel 23 .des Organisationsgesetzes wurden verschiedene, bis jetzt im Taglohn verwendete Angestellte zu ständigen Angestellten mit Jahresgehalt ernannt. Diese Veränderung im Anstellungsverhältnis hat eine Mehrausgabe von Fr. 3094 zur Folge. Sie verteilt sich auf die bezüglichen Rubriken mit Fr. 955 für die Bereiter, ,, 1313 ,, ,, Wärter, ,, 189 ,, den Magaziner, ,, 259 ,, die Hufschmiede, ,, 189 ,, ,, Sattler und ,, 1»9 -n r, Wagner. ' Fr. 3094 wie oben.

656 Ad 10. Zur Besorgung der dem Kavallerieremontendepot übertragenen Kontrollarbeiten über die Kavalleriepferde ist die Anstellung eines Kanzleisekretärs II. Klasse notwendig. Die Besoldung desselben wurde auf Fr. 3700 pro Jahr festgesetzt; für 1910 fallen 9 Monate oder Fr. 2775 in Betracht.

L, Befestigungen

Fr. 7988

a. St. Gotthard

Fr. 2775 /. Verwaltung.

2. Verwaltung der einzelnen Festungswerke.

a. Fortverwaltung Airolo : 1. Fortverwalter 9. Adjunkt des Fortverwalters

-- Fr. 2775 Fr. 2775

Ad 1. Durch Verschiebung in den Besoldungsklassen bezieht der Fortverwalter eine Jahresbesoldung von Fr. 4200, statt eine solche von Fr. 8800. Die Mehrausgabe von Fr. 400 kann aus dem vorhandenen Kredit bestritten werden.

Ad 9. Es erweist sich als notwendig, auch dem Fortverwalter von Airolo einen Adjunkten zuzuteilen. Das Minimum der Besoldung dieses Beamten beträgt Fr. 3700 pro Jahr; für 1910 fallen 9 Monate, d. h. Fr. 2775, in Betracht.

b. St. Maurice

Fr. 5213 /. Venvalluny.

I. Zentralleitung (Festungsbureau).

l. Geniechef m . Kompetenzen f ü r e i n Rationspferd . . . .

Fr. 3900 ,, 1313

Fr. 5213 Die Stelle des Geniechefs beim Festungsbureau St. Maurice soll auf 1. April besetzt werden. Für die Besoldung und für das Rationspferd nehmen wir für 9 Monate den notwendigen Kredit auf.

657

M. Landestopographie .

Fr.

--

Wie beim ,,Instruktionspersonal", haben auch hier die Berechnungen ergeben, class die auf die Verschiebungen in den Besoldungsklassen zurückzuführende Mehrausgabe aus den Restanzen der Besoldungskredite bestritten werden kann.

Ein Nachtragskredit ist daher nicht erforderlich.

III. Pferderegieaustalt 1. Verwaltungskosten: fc. Offiziere, Bereiter, Fahrer, Wärter etc. .

3. Hufbeschläge

Fr. 3837 .

Fr. 3717 ,, 120 Fr. 3837

Ad l und 3. Unter Hinweis auf die . Begründung bei Gr. Kavalleriepferde, 2. Kavallerieremontendepot, 9. Hilfspersonal, stellen wir auch hier die Kredite ein, die infolge Veränderung im Anstellungsverhältnis eines Teiles des Hülfspersonals notwendig werden.

Ein bisheriger Oberwärter wird zum Stallmeister (Jahresgehalt Fr. 2700) ernannt; im fernem erhalten der Sattler- und der Hufschmiedmeister kleinere Besoldungserhöhungen ; und schliesslich sind die Durchschnittskosten der Wärtertage in der Regieanstalt um 10 Rappen erhöht worden.

Zu bemerken ist noch, dass ein Kanzlist I. Klasse zum Kanzleisekretär II. Klasse und ein Bureaugehülfe zum Kanzlist U. Klasse ernannt worden ist. Für das laufende Jahr wird der Kanzleisekretär aus dem Kredit .nh. Kanzlisten tt und der Kanzlist u. Klasse aus dem Kredit ,,z. Bureaugehülfenu besoldet.

IV. Konstruktionswerkstätte

Fr. 200

1. Verwaltungskosten : ft. Adjunkt

Fr. 200

V. Kriegspulverfabrik

Fr. 700

1. Verwaltungskosten: b. Adjunkt

Fr. 700

658

VI. Munitionsfabrik Thun

Fr. 700

l. Verwaltungskosten : b. Adjunkt

Fr. 700

Vit. Munitionsfabrik Altdorf

Fr. 700

1. Verwaltungskosten: ö. Adjunkt

Fr. 700

Ad IV, V, VI und VII.

in den Besoldungsklassen.

Verursacht durch Verschiebungen

Die bei den Militärwerkstätten zu Beamten ernannten Angestellten werden pro 1910 noch aus den bisherigen Krediten: ,,Arbeiterlöhnungen", besoldet und erst pro 1911 besonders in den Voranschlag eingestellt.

In dein Totalbetrag der vorstehenden Kreditforderungen sind allerdings Ausgaben enthalten im Betrage von zirka Fr. 29,000, die nicht ohne weiteres dem neuen Organisationsgesetze zur Last geschrieben werden können. Einzelne dieser Ausgaben sind das Äquivalent von Gratifikationen, welche schon in früheren Jähren bewilligt, aber aus anderen Krediten bestritten wurden.

Andere Ausgaben dagegen sind auf das neue Wehrgesetz zurückzuführen, das infolge der verlängerten Rekrutenschulen, der jährlichen Wiederholungskurse u. a. m. eine bedeutende Arbeitsvermehrung auf den sämtlichen Dienstabteilungen des Militärdepartements nach sich gezogen hat. Schon im Voranschlage für das Jahr 1908 stellten wir eine Vermehrung des Beamtenpersonals in sichere Aussicht. Diese Vermehrung wäre auch bereits in den Voranschlägen für die Jahre 1909 und 1910 zum Ausdruck gekommen, wenn wir die Lösung dieser Frage nicht bis zum Inkrafttreten des Organisationsgesetzes verschoben hätten. Wir entschlossen uns zu dieser Verschiebung, weil wir die Überzeugung hatten, dass die ganze Angelegenheit bei der Ausführung des Organisationsgesetzes gründlicher und einheitlicher geregelt werden könne. Dies ist dann auch der Fall gewesen.

Nach Abzug des obenerwähnten Betrages beläuft sich die Ausgabe, die dem Organisationsgesetze zuzuschreiben ist, auf rund Fr. 106,000.

65» Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unsererer vorzüglichen Hochachtung.

B e r n , den 4. April 1910.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Comtesse.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft : Schatzmann.

660 (Entwurf.)

Bundesbeschluss betreffend

die Bewilligung von Nachtragskrediten, die infolge Inkrafttretens des Organisationsgesetzes des Militärdepartements notwendig werden (Nachtrag zu den Nachtragskrediten für das Jahr 1910, I. Serie).

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 4. April 1910,

beschliesst: Es werden dem Bundesrate für das Jahr 1910 nock folgende Nachtragskredite bewilligt :

Dritter Abschnitt.

Departemente.

D. Militär département.

I. Verwaltung.

A. Verwaltungspersonal.

1. Kanzlei des Departements: b. Kanzlei: 2. III. Sekretär (ietzt Adjunkt) Übertrag

Fr.

300 300

661 Übertrag 2. G-eneralstabsabteilung : Fr.

b. Sektionschefs der Generalstabsabteilung 8625 e. Abwart .

300 f. Kanzleisekretäre II. Klasse 6150 3. Abteilung für Infanterie 4. Abteilung für Kavallerie : f. Kanzleisekretär II. Klasse 5. Abteilung für Artillerie : i. Kanzleisekretär H. Klasse 6. Abteilung für Genie: d. Ein Sektionschef 8. Abteilung für Veterinärwesen : Fr.

c . Sekretär (jetzt Pferdearzt) . . . . 500 li. Zweiter Pferdearzt 3900

Fr.

300

15,075 -- 3,150 3,150 4,125

4,400 '9. Oberkriegskommissariat : b. Kanzlei: 8 . Fünf Kasernenverwalter . . . .

d. Inventarkontrolle: 3. Drei Kontrolleure e. Bureau für Verpflegung^-, Magazin- und Transportwesen : Fr.

1. Bureauchef 500 4. Buchhalter(jetztKanzleisekretär I. Klasse) 300

Fr.

500 400

800

10. Kriegstechnische Abteilung : b. Bureau der Abteilung: 1. Adjunkt (jetzt technischer Fr.

Adjunkt) 100 8. Kanzlisten . . . . . 2400 15. Administrativer Adjunkt . 4500 16. Zwei Sektionschefs für Waffen und Material . . 8850

j 700

Fr.

15,850 Übertrag 15,850 Bundesblatt. 62. Jahrg. Bd. II.

31,900 44

662 Fr.

Übertrag 15,850 c. Ausrüstungsabteilung : 7. Kanzlisten d. Munitionskontrolle : 2. Adjunkt 3. Kontrolleure 10. Kanzlist II. Klasse

Fr.

31,900

2,025

.

.

Fr.

500 225 . 1875 2,600

e. Versuchsstation für Geschütze und Handfeuerwaffen : Fr.

1. Chef 200 2. Adjunkt 500

700 21,175 11. Kriegsmaterialverwaltung: b. Bureau der Abteilung : 2. Adjunkt Total Verwaltungspersonal B. InstruUionspersonai.

Generalstab Infanterie Kavallerie Artillerie Genietruppen Festungstruppen : 1. St. Gotthard 2. St. Maurice 7. Sanitätstruppen 9. Verpflegungstruppen

1.

2.

3.

4.

5.

6.

3,900 56,975

Fr1,313 47,125 -- -- 2,888 1,700 1,400 -- 3,000 57,426

G. Kavalleriepferde.

2. Kavallerieremontendepot

13,354

L. Befestigungen.

a. St. Gotthard : L Verwaltung b. St. Maurice: I. Verwaltung

Fr.

2775 5213 Übertrag

7,988 135,743

663 Fr.

Übertrag M. Landestopogra/pMe III. Pferderegieanstalt.

1. Verwaltungskosten 3. Hufbeschläge

Fr.

135,743 --

l?r.

3717 120 3837

IV. Konstruktionswerkstätte.

1. Verwaltungskosten : b. Adjunkt

200

V. Kriegspulverfabrik.

1. Verwaltungskosten: b. Adjunkt

700

VI. Munitionsfabrik Thun.

1. Verwaltungskosten : ö. Adjunkt

700

VII. Munitionsfabrik Altdorf.

1. Verwaltungskosten ; b. Adjunkt

700 6137*) 135,743

*) Zur Vermeidung einer d o p p e l t e n A n r e c h n u n g werden seit einer Reihe von Jahren die Militärregieanstalten (inklusive Pulververwaltung) und die Münzverwaltung, deren Einnahmen und Ausgaben sich ausgleichen, in Voranschlag und Staatsrechnung nur noch in einer innern Kolonne pro memoria aufgeführt.

664

# S T #

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Konzession einer elektrischen Drahtseilbahn von Les Avants nach dem Col de Sonloup.

(Vom 4. April 1910.)

Tit.

Mit Zuschrift vom 15. Oktober 1909 stellten die Herren Gebrüder Dufour in Les Avants ein Konzessionsgesuch für den Bau und Betrieb einer Drahtseilbahn von Les Avants nach dem Col de Sonloup.

Der dem Gesuche beigelegte allgemeine Bericht enthält folgende Ausführungen: Der Besuch der Fremdenstation Les Avants ob Montreux habe während der letzten Jahre infolge der Eröffnung der Montreux-Berner Oberland-Bahn in unerwarteter Weise zugenommen und werde sich von Jahr zu Jahr noch steigern. Während der Wintersportsaison sei ein besonders lebhafter Zuzug von Reisenden zu verzeichnen. Es handle sich nun darum, ein Verkehrsmittel zu schaffen, welches nicht nur zur Förderung des Wintersportes diene, sondern die Zahl der die Station Les Avants besuchenden Fremden noch erhöhe und ihnen Gelegenheit biete, auf bequeme Weise die Höhen von Sonloup zu erreichen, von wo aus man eine prächtige Aussicht auf die Alpen und den Genfersee gemesse.

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Nachtrags-Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1910 (I. Serie). (Vom 4. April 1910.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1910

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

15

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

13.04.1910

Date Data Seite

645-664

Page Pagina Ref. No

10 023 717

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