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Schweizerisches Bundesblatt.

62. Jahrgang. III.

N° 21

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25. Mai 1910.

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Genehmigung der Berichte des Verwaltungsrates und der Generaldirektion der schweizerischen Bundesbahnen über die Geschäftsführung und die Rechnungen des Jahres 1909.

(Vom 20. Mai 1910.)

Tit.

Der Verwaltungsrat der schweizerischen Bundesbahnen hat uns unterm 29. April 1910 den Bericht der Generaldirektion über die Geschäftsführung und die Rechnungen des Jahres 1909 zu Ihren Händen vorgelegt.

Der Bericht des Verwaltungsrates bemerkt zunächst, dass die diesjährige Rechnungsablage nebst den Jahreseinnahmen und -ausgaben der Zentralverwaltung und der Kreise I--IV zum ersten Male auch diejenigen des Kreises V (ehemalige Gotthardbahn) enthält. Sodann wird konstatiert, dass, während für das Jahr 1909 unter Berücksichtigung der ausserordentlichen Zulage von Fr. 200 an die Beamten und Angestellten und Fr. 120 an die im Taglohn beschäftigten Arbeiter ein mutmassliches Defizit von Fr. 10,869,330 vorgesehen war, die Gewinn- und Verlustrechnung nun einen Ausgabenüberschuss von Fr. 4,091,020 aufweist. Mit dem Rückschlag des Vorjahres im Betrage von Fr. 5,393,354 ergibt sich somit auf 31. Dezember 1909 ein Passivsaldo von Fr. 9,484,374.

Bundesblatt. 62. Jahrg. Bd. III.

20

296

Der Verwaltungsrat stellt im fernem fest, dass · dieser relativ günstige Rechnungsabschluss einerseits der eingetretenen Vermehrung der Einnahmen und anderseits der Wirkung der seinerzeit in Aussicht genommenen und nun nach Möglichkeit durchgeführten Sparmassnahmen zuzuschreiben sei. Die Verminderung der Betriebsausgaben betrage gegenüber dem Vorjahre 3,i
Zum Schlüsse gibt der Verwaltungsrat der Hoffnung Ausdruck, dass es bei der eingetretenen Wiederbelebung des Verkehrs gelingen werde, im Geschäftsjahr 1910 einen Teil des oben erwähnten Passivsaldos zu decken, und er weist auf die neuen grossen Ausgaben hin, welche den Bundesbahnen namentlich ab 1. April 1912 bevorstehen.

Wir haben den Ausführungen des Verwaltungsrates nichts beizufügen.

Der Bericht der Generaldirektion veranlasst uns zu folgenden Bemerkungen :

Bahnanlage nnd feste Einrichtungen.

Die für Bauzwecke verausgabten Summen sind, soweit Bahnanlage und feste Einrichtungen betreffend, in der beiliegenden Tabelle im Vergleich mit den ins Baubudget aufgenommenen Beträgen zusammen- und denjenigen für das Jahr 1908 gegenübergestellt. Wie sich aus dieser Tabelle ergibt, belaufen sich bei einer Totalbudgetsumme von Fr. 26,950,700 die tatsächlichen Ausgaben insgesamt auf Fr. 17,506,493, das heisst auf rund Fr. 3,600,000 weniger als im Vorjahr. Der bedeutende Rückgang der effektiv verwendeten gegenüber den budgetierten Summen macht sich wie im Vorjahr in sämtlichen fünf Kreisen, namentlich aber im Kreis II, fühlbar. Die bei der finanziellen Lage der Bundesbahnen gebotene Zurückhaltung kommt somit deutlich zum Ausdruck.

Es liegt in der Natur der Sache, dass sich die Verwendungen auf die verschiedenen Budgetposten sehr ungleich ver-

297 teilen. Für einige wenige grössere Arbeiten gelangten wesentlich grössere Summen zur Ausgabe, als im Budget vorgesehen, während für eine grosse Zahl der übrigen zahlreichen Arbeiten die effektiven Verwendungen hinter den budgetierten Beträgen zurückgeblieben sind. Bndgetüberschreitungen von über 100,000 Franken sind für folgende Arbeiten zu verzeichnen : Vergleichung der Bauausgaben 1909 mit dem Budget.

Ausgaben im Jahre 1909 Bndget

1909

für budgetierte Bauten

Brienzerseebahn . . .

Fr.

1,000,000 1,770,000 1,200,000 2,950,000 500,000

Fr.

46,561 755,405 1,355,283 .9,658,532 64,363

Generaldirektion . . .

(diverse Ausgaben)

490,000 465,000

386,803 380,940

Simplontunnel . . . .

Rickenbahii .

Kreis I Kreis Kreis Kreis Kreis

. .

. .

5,246,400 6,960,200 6,923,200 II 8,344,800 III .

. . 5,315,200 7,626,400 IV 5,467,000 5,714,800 V (Mai -- Dez.) .

808,900

fUr nicht im Budget enthaltene Bauten

Fr.

-- --

Total

Fr.

46,561 755,405 1,355,283 3,658,532 64,363

524,910

911,713 380,940

4,331,808 - 76,144 4,618,274 6,901 2,625,035 255,290 3,837,651 120,607 4,232,627 155,268 4,572,355 182,872 3,443,452 - 127,730 3,136,397 - 152,269 184,927 104,040

4,255,664 4,625,175 2,880,325 3,958,258 4,387,895 4,755,227 3,315,722 2,984,128 288,967

Total der 5 Kreise . . 23,760,700 14,817,849 Total der 4 Kreise . . 28,646,200 16,164,677

310,724 158,111

Gesamtsumme . . . . 26,950,700 16,670,859 33,831,200 20,959,554

835,634 17,506,493 158,111 21,117,665

15,128,573 16,322,788

NB. Die Kursivzahlen beziehen sich auf Baubudget und Bauausgaben pro 1908.

298 Rickenbahn; Kreis I: Bahnhoferweiterung Renens, ,, · Sitten, Doppelspur St. Maurice-Martigny ; Kreis II: Abstellgeleise im Güterbabnhof Basel; Kreis III: Werkstätten Zürich, Stationserweiterung Oerlikon ; Kreis IV: Stationsumbau St. Fiden.

Diesen Bauten entspricht eine Totalbauausgabe vonFr. 6,301,294, was bei den entsprechenden Budgetansätzen von Fr. 4,120,000 einer Überschreitung von Fr. 2,181,294 gleichkommt.

Von den Bauten, für welche im Berichtsjahr die Budgetansätze gar nicht oder nur zum geringern Teil verausgabt worden sind, begnügen wir uns, die folgenden mit einer Gesamtvoranschlagssumme über Fr. 100,000 hervorzuheben: Ausbau des Simplontunnels II; Brienzerseebahn ; Kreis I: Versoix, Unterführung, Villeneuve, Stationserweiterung, Yvorne-Aigle, Unterführungen, Martigny, Stationserweiterung, Serrières, Stationserweiterung, Neuenburg, Bahnhoferweiterung, Payerne, Stationserweiterung, Neuenburg-St. Biaise, Doppelspur ; Kreis II : Basel, Umbau des Personenbahnhofes und Einführung der Juralinie, Pratteln, Stationserweiterung, Liestal, Stationserweiterung, Herzogenbuchsee, Unterführung, Alt-Solothurn, Stationserweiterung, Derendingen, Stationserweiterung, Biel, Bahnhofumbau, Wilerfeld-Gümligen, Doppelspur, Basel, Überführung des Singerweges, Ölten, Ausziehgeleise, Emmenbrücke-Luzern, Unterführung bei der St. Karlibrücke.

Kreis III: Brugg, Bahnhoferweiterung, Dübendorf, Stationserweiterung, Zürich, elektrische Beleuchtung, inklusive Zentrale,

299

Wettingen, Ersatz der obern Limmatbrücke, Zürich, Zollniederlagshaus, Schübelbaoh, neue Station, Affoltern a. A., Stationserweiterung; Kreis IV : Winterthur, Erweiterung der Rangieranlagen und Unterführung der Zürcherstrasse, G-ossau, Stationsumbau, Rorschach, Erweiterungen, Rheineck, Stationsumbau, Romanshorn, Bahnhofumbau, Arbon, Zentralanlage, St. Gallen, Abstellgeleise, Rüti (Rheintal), Stationserweiterung; Kreis V : Einrichtungen zur Verbesserung der Holzabfuhrwege etc.

Der Konto ,,Unvollendete Bauobjektett hat von Fr. 72,562,532 auf Fr. 62,786,510, also um Fr. 9,776,022, abgenommen.

Rollmaterial.

Für Rollmaterialanschaffungen wurden Fr. 10,055,692. 18 gegenüber einer Budgetsumme von Fr. 10,865,000 und für Mobiliar und Gerätschaften Fr. 582,156. 52 gegenüber einer Budgetsumme von Fr. 749,400 verausgabt.

Gesamtbauansgaben.

Die Gesamtbauausgaben pro 1909 betragen inklusive Kosten für Verwendungen auf Nebengeschäfte (Dampfschiffbetrieb auf dem Bodensee) und unter Berücksichtigung der Nachtragskredite Fr. 28,144,993. 95 (Baubudget 1909 Fr. 38,567,100), wovon Fr. 5,931,384. 41 der Betriebsrechnung belastet werden. Die Nettobauausgaben belaufen sich also auf Fr. 22,213,609. 54 (1908 Fr. 36,497,817. 14).

Im Jahre 1909 sind 93,644 laufende Meter Geleise mit Material nach dem neuen Normal der S. B. B. (Schienen von 46 kg pro Meter) erneuert worden, bis jetzt im ganzen 956,603 laufende Meter.

300

Zugsleistungen.

Im Anschluss an die im Geschäftsbericht des Eisenbahndepartements enthaltenen Bemerkungen betreffend die Zugsleistungen verweisen wir auf die auf Seite 139 des Berichtes der Generaldirektion enthaltenen Ausführungen, wonach die Gesamtminderleistungen im Personenzugsverkehr der Kreise I--IV auf Grund der genehmigten Fahrpläne für das Jahr 1909 gegenüber 1908 total 559,724 Zugskilometer und für die Zeit vom 1. Mai 1909 bis 30. April 1910 gegenüber der gleichen Periode 1908/09 total 831,607 Zugskilometer betragen.

Rechnungen.

Die Rechnungen und die Bilanz der schweizerischen Bundesbahnen für 1909 sind im Sinne der geltenden Gesetzesbestimmungen einer allgemeinen Prüfung unterzogen worden. Die übliche Nachkontrollierung der Belastungen auf Baukonto und der Beanspruchung des Erneuerungsfonds hat noch zu erfolgen, und es wird die Ausgleichung allfällig zutage tretender Differenzen im folgenden Rechnungsabschlüsse stattfinden.

Das finanzielle Ergebnis des Jahres 1909 wurde günstig beeinflusst von der Steigerung der Personen- und Gütertransporteinnahmen, der Verminderung der Fahrleistungen und der bezüglichen Ausgaben, den niedrigem Material- und Kohlenpreisen, den reduzierten Bahnunterhaltskosten und den Sparmassnahmen aller Art, insbesondere auch im Verbrauch von Drucksachen, sowie in der Ausrüstung und Unterhaltung von Bureaux und Dienstlokalen. Dagegen ergeben sich Mehrbelastungen durch die ordentlichen Besoldungserhöhungen, die besondern Zulagen an das Personal, die Mehreinlagen in die Hülfskasse, die vermehrten Schuldenzinse und die erhöhte Amortisationsquote auf dem Anlagekapital.

Wir schliessen uns der bei den Verwaltungsbehörden der Bundesbahnen herrschenden Auffassung an, dass der Betrieb der Unternehmung fortgesetzt mit aller Umsicht und Sparsamkeit geführt werden muss, wenn das gestörte Gleichgewicht wieder hergestellt und eine allgemein befriedigende Lage geschaffen werden soll.

Wir lassen, wie gewohnt, eine vergleichende Übersicht der hauptsächlichsten Rechnungskapitel folgen. Den Rechnungsposten für 1908 sind zum Teil die Ergebnisse der seither an den Bund übergegangenen Gotthardbahn beigefügt worden.

30 i

Betriebsrechnung.

Einnahmen.

1909 Fr.

1908 Fr.

V o m Personentvansport . . . .

Von Gütern Verschiedene Einnahmen . . . .

66,457,152 92,288,032 6,795,438

65,214,598 89,430,097 7,146,475

Zusammen

165,540,622

161,791,170

1909 Fr.

1908 Fr.

3,683,407 15,973,133 37,204,941 44,043,587 11,862,229

3,695,164 18,906,897 36,659,215 45,630,990 11,184,917

112,767,297

116.077,183

-- 1,217,126

-- 912,057

Ausgaben.

Allgemeine Verwaltung . . .

Unterhalt und Aufsicht der Bahn Expéditions- und Zugsdienst .

Fahrdienst Verschiedene Ausgaben . . .

.

.

.

.

Total Ab : Rückerstattungen aus Betriebsbesorgungen etc Nettoausgaben mit Erneuerungskosten Dem Erneuerungsfonds fallen zu .

111,550,171 115,165,126 --6,244,450 --7,621,967

Reine Betriebs- und Unterhaltungsausgaben 105,305,721 107.543,159 Einnahmenüberschuss

60,234,901

54,248,011

Zur Vervollständigung dieser Rechnung sollten die Ausgaben noch um die ausserordentlichen Zulagen an das Personal vermehrt werden. Eine genaue Ausscheidung der Leistungen an das Betriebspersonal ist jedoch nicht möglich, da in den ausbezahlten Beträgen auch diejenigen an das Baupersonal, an die Arbeiter des Bahnunterhalts- und Erneuerungsdienstes und der Werkstätten (Hülfsgeschäfte) inbegriffen sind und eine nachträgliche Ergänzung der Spezialrechnungen ausgeschlossen ist. Die Summe der Zulagen erscheint infolgedessen jeweilen unverteilt in der Gewinn- und Verlustrechnung.

302

Gewinn- und Verlustreehnung.

Einnahmen.

1909 Fr.

1908

Fr.

Überschuss der Betriebseinnahmen (Erneuerungskosten eingerechnet) Ertrag verfügbarer Kapitalien .

Zinse zu Lasten des Baukontos .

Ertrag des Schiffbetriebes Bodensee Zuschuss aus dem Erneuerungsfonds Zuschuss aus dem Pensionsfonds J. S.

Betriebssubvention Italien Sonstige Einnahmen

53,990,451 3,037,694 788,243 163,981 6,244,450 77,566 66,000 293,687

46,626,044 3,664,554 587,724 127,087 7,621,967 81,269 66,000 85,647

Total Einnahmen

64,662,072

58,860,292

Ausgaben.

1909 Fr.

1908

Fr.

30,000 Pachtzins für Vevey-Chexbres .

3,625,231 Kontokorrentzinse, Provisionen, etc.

Verzinsung d e r Anleihen . . . . 43,125,384 Gesetzliche Amortisation von Anlagekosten 6,486,699 Abschreibung untergegangener Anlagen 500,000) Amortisation von Anleihenskosten .

423,754) Einlage in den Erneuerungsfonds .

8,524,036 Einlage in den Pensionsfonds J. S.

17,557 Rücklage für Feuerversicherung 113,300 Absehreibung und Verzinsung des Hülfskassadefizits 915,000 Sonstige Ausgaben 126,503 Ausserordentliche Zulage an das Personal 4,865,628 Total Ausgaben 68,753,092

30,000 1,334,394 43,220,488

Überschuss d e r Ausgaben . . . . 4,091,020 -- Aktivsaldo vom Vorjahr Passivsaldo v o m Vorjahr . . . . 5,393,354

3,481,960 429,813 -- 3,052,147

Gesamter Fehlbetrag

9,484,374

4,549,755 970 20f> »7 1 \J* &\J\J 8,574,333 19,692 100,000 915,000 89,110 2,539,280 62,342,252

30H Das zum Vergleich beigefügte Ergebnis von 1908 erscheint wegen des Einbezuges der Posten aus der Gewinn- und Verlustrechnung der Gotthardbahn um Fr. 2,341,207 günstiger, als es sich für die Bundesbahnen tatsächlich gestaltete.

Der Zuwachs der Betriebseinnahmen und -ausgaben der Bundesbahnen seit ihrem Bestände erhellt aus folgender Darstellung. Darin sind die aus dem Erneuerungsfonds bestrittenen Kosten für Ersatz von Oberbau und Rollmaterial nicht inbegriffen ; dagegen finden sich die seit 1906 bezahlten Teuerungs- und Extrazulagen, die hauptsächlich den Bahnbetrieb betreffen, zugezählt.

EinÜberKoeffiJahr zient nahmen Ausgaben schüsse eträge in Millionen Franken) %> 44,! · 60,4 1903 . . . .

67,o lll,i 70,» 44,: 1904 . . . .

114,6 61,e 1905 . . . .

120,7 73,2 47,5 60,6 82,7 50,i 1906 . . . .

132,8 62,8 92,8 142,8 50,!

64,9 1907 . . . .

142,!

45,7 67,8 1908 . . . .

96,4 110,i 66,0 1909 (mit G. B.)

165,5 55,4

Erneuerungsfonds.

Die Zuweisung an den Fonds erfolgte nach den vom Bundesrate für die Bundesbahnen und für die Gotthardbahn festgesetzten, dem Rechnungsgesetz entsprechenden Normen. Die auf die Linien der Gotthardbahn (Kreis V) entfallenden Dotierungen betreffen die Monate Mai-Dezember 1909. Die vom Bund verlangte Übergabe des Fonds hat noch nicht stattgefunden, weil die Gotthardbahngesellschaft sich dazu nicht für verpflichtet hält.

Für die letzten drei Jahre zeigt der Fonds folgende Bewegungen und Bestände : 1909

Einlagen . . . .

Entnahmen . . .

Mehreinlagen Schlussbestände

.

.

.

.

1908

1907

Fr.

8,524,036 6,244,450

Fr.

7,815,157 7,073,347

Fr.

7,692,151 6,069,473

2,279,586 63,420,058

741,810 61,140,472

1,622,678 60,398,662

304

Der grössere Einlagenüberschuss pro 1909 erklärt sich durch das Zurückhalten in den Erneuerungen.

Der Bestand des Fonds ist mit Fr. 59,000,000 in Bundesbahnobligationen, zumeist in S1/^ %igen und mit Fr. 2,100,000 in Staatspapieren angelegt. Über die Höhe des Erneuerungsfonds haben wir uns im Bericht zur letztjährigen Rechnung ausgesprochen und dargetan, dass sie im Vergleich zu Unternehmungen mit genau berechnetem Bestände nicht zu hoch ist.

Amortisationen.

Hierauf wurden pro 1909 verwendet: a. zur gesetzlichen Abschreibung auf Baukosten Fr. 6,486,699 b. zur Abschreibung auf untergegangenen Werten bei Umbauten etc ,, 500,000 c. zur Minderung von Anleihenskosten . . .,, 423,754 Zusammen Fr. 7,410,458 Im Vorjahre standen in Rechnung Fr. 5,181,585.

Zu der Vermehrung trug die miteinbezogene erste Amortisationsquote von Fr. 672,000 auf dem Baukapital der Gotthardbahn bei.

Eanrechunng.

Die Nachprüfung der Verrechnungen im Jahre 1908 führte zu einigen nachträglichen Berichtigungen, die jedoch im Vergleich zu der Gesamtausgabe materiell nicht von Bedeutung sind.

Der Wert der bestehenden und der noch unvollendeten Bahneinrichtungen steht mit Fr. 1,098,000,000 in der Bilanz.

Die Anlagekosten der Gotthardbahn kommen erst später, nach Festsetzung der Kaufsumme, hinzu. Der Gegenwert der an die Gotthardbahn geleisteten vorläufigen Zahlungen und der von ihr übernommenen Anleihensschuld ist mit Fr. 123,090,000 vorübergehend unter die Debitoren der Bilanz eingestellt.

Im übrigen verweisen wir auf den Abschnitt ,,Bahnanlage und feste Einrichtungen".

305

Pensions- und Hülfskasse.

Seit dem 1. Mai 1909 verwaltet die Generaldirektion der Bundesbahnen auch die bei der Grotthardbahn bestandenen Hülfsinstitute des Personals. Über die Höhe des für die Pensionskasse nötigen Deckungskapitals sind die Parteien noch nicht einig. Die Entscheidung der Differenz wird vom Ergebnis der bestellten Expertise, bezvr. vom Bundesgerichte, abhängen.

Wir pflichten im übrigen den Anträgen des Verwaltungsrates im Sinne der vorstehenden Ausführungen bei.

Indem wir Ihnen den nachstehenden Beschlussesentwurf zur Annahme empfehlen, benützen wir auch diesen Anlass, Sie, Tit., unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 20. Mai 1910.

Im Namen des Schweiz. Buudesrates, Der Bundespräsident:

Comtesse.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schatzmann.

Beilagen : 1. Bericht und Antrag des Verwaltungsrates vom 29. April 1910.

2. Bericht der Generaldirektion vom 8. April 1910.

306

(Entwurf.)

Bundesbeschluss betreffend

Genehmigung des Geschäftsberichtes und der Rechnungen der schweizerischen Bundesbahnen für das Jahr 1909.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht 1. des Berichtes der Generaldirektion der schweizerischen Bundesbahnen über die Geschäftsführung und die Rechnungen des Jahres 1909, vom 8. April 1910, nebst Beilagen ; 2. des Berichtes und Antrages des Verwaltungsrates der schweizerischen Bundesbahnen vom 29. April 1910'; 3. einer Botschaft des Bundesrates vom 20. Mai 1910.

b e s e h l i esst: 1. Die Rechnungen des Jahres 1909 und die Bilanz auf 31. Dezember 1909 der Verwaltung der schweizerischen Bundesbahnen werden genehmigt.

2. Der Passivsaldo der Gewinn- und Verlustrechnung pro 1909 von Fr. 9,484,373. 80, in welchem die für das Jahr 1909 bezahlten ausserordentlichen Zulagen an das Personal von Fr. 4,865,627. 75 Inbegriffen sind, wird auf neue Rechnung vorgetragen.

3. Die Geschäftsführung der Verwaltung der schweizerischen Bundesbahnen des Jahres 1909 wird genehmigt.

307 Seilage 1.

Bericht und Antrag des

Yerwaltungsrates der schweizerischen Bundesbahnen an den schweizerischen Bundesrat zuhanden der Bundesversammlung, betreffend den Bericht der Generaldirektion über die Geschäftsführung und die Rechnungen der schweizerischen Bundesbahnen für das Jahr 1909.

(Vom 29. April 1910.)

Hochgeachteter Herr Bundespräsident!

Hochgeachtete Herren Bundesräte !

Die von der Generaldirektion aufgestellten Jahresrechnungen der schweizerischen Bundesbahnen und der von ihr erstattete Jahresbericht über die Geschäftsführung pro 1909 sind von uns nach Vorschrift des Art. 17, Ziffer 3, des Bundesgesetzes vom 15. Oktober 1897 betreffend die Erwerbung und den Betrieb von Eisenbahnen für Rechnung des Bundes und dio Organisation der Verwaltung der schweizerischen Bundesbahnen geprüft worden.

Eine aus der Mitte unserer ständigen Kommission aufgestellte Delegation hat mittelst zahlreicher Stichproben die volle Übereinstimmung der Bücher mit den Rechnungen festgestellt und sieht sich formell zu keinerlei Aussetzungen veranlasst.

Die vorliegende Rechnungsablage enthält nebst den Jahreseinnahmen und -Ausgaben der Zentralverwaltung und der Kreise I bis IV zum ersten Male auch diejenigen des Kreises V (frühere Grotthardbahn) für die Zeit vom 1. Mai bis 31. Dezember 1909.

308

Zur materiellen Beurteilung der Rechnungsresultate führen wir zunächst die nachfolgenden Ziffern an, dabei bemerkend, dass die zur Vergleichung herangezogene Rechnung pro 1908 auch die Einnahmen und Ausgaben der Gotthardbahn für die Monate Mai bis Dezember 1908 einschliesst,.

Die Betriebseinnahmen betragen . . .

Vermehrung gegenüber der Rechnung pro 1908 Steigerung der Einnahmen beim Personentransport l,oi % oder Vermehrung der Einnahmen aus dem Gepäck-, Tier- und Gütertransport 8,20% oder .

Verminderung der verschiedenen Einnahmen Die Betriebsausgaben belaufen sich auf .

Verminderung gegenüber der Rechnung pro 1908 Überschuss der Betriebsrechnung pro 1908 Überschuss der Betriebsrechnung pro 1909

Fr. 165,540,622 ,,

3,749,452

,,

1,242,554

,,

2,857,935

,, 351,037 ,, 111,550,171 ,, ,, ,,

3,614,955 46,626,044 53,990,451

Wie dem Bericht zur Rechnung pro 1908 zu entnehmen ist, weist letztere einen Ausgabenüberschuss von . Fr. 5,393,354 auf, welchem noch beizuzählen sind : Vortrag des Aktivsaldos aus dem Jahre 1907 ,, 429,813 Rückbuchung der auf dem italienischen Teil des Simplontunnels in frühem Jahren vorgenommenen Amortisationen ,, 941,204 so dass das eigentliche Defizit pro 1908 sich auf Fr. 6,764,371 belaufen hat.

Die Abschlussziffern pro 1908 eröffneten den Bundesbahnen für das Berichtsjahr um so ungünstigere Aussichten, als ab 1. April 1909 mit der gesetzlichen Gehaltserhöhung und der Einlage von entsprechenden fünf Monatsbetreffnissen in die Pensions- und Hiilfskasse mit einer Kostenfolge von zusammen zirka vier Millionen Franken, sowie mit wesentlich höhern Lasten für Zinsen und Amortisationen zu rechnen war. Die Nachwehen der geschäftlichen Tiefkonjunktur des Vorjahres machten sich zudem in den ersten Monaten 1909 immer noch in nachteiliger Weise bemerkbar.

Dieser Sachlage entsprechend war auch das Budget pro 1909 auf

309

einen pessimistischen Ton gestimmt. Dasselbe sah, immer wieder unter Berücksichtigung des Überganges der Gotthardbahn an den Bund auf den 1. Mai, ein Defizit vor von . . Fr. 5,869,330 oder unter Hinzurechnung der von der Bundesversammlung pro 1909 bewilligten ausserordentlichen Zulage von Fr. 200 an die Beamten und Augestellten und Fr. 120 an die im Taglohn beschäftigten Arbeiter mit rund ,, 5,000,000 einen mutmasslichen Ausgabenüberschuss von .

Fr. 10,869,330

Statt diesem voraussichtlichen Fehlbetrag erzeigt nun die Gewinn- und Verlustrechnung ein Defizit von . . Fr. 4,091,020 Rechnet man dasjenige vom Vorjahre mit . ,, 5,393,354 hinzu, so ergibt sich pro 31. Dezember 1909 ein buchmässig ausgewiesener Passivsaldo von . . Fr. 9,484,374 Der verhältnismässig günstige Rechnungsabschluss ist einer gleichzeitig eingetretenen Vermehrung der Betriebseinnahmen einerseits und einer Verminderung der Betriebsausgaben anderseits zu verdanken. Die Wirkungen dieser erfreulichen Erscheinungen sind von überraschendem Einfluss auf den Betriebskoeffizienten ; er betrug : 1903 . . . 65,53 1904 . . . 67,68 1905 . . . 66,42 1906 . . . 67,49 | 1907 . . . 69,22 \ Teuerungszulage Inbegriffen 1908 . . . 72,82 j 1909 . . . 70,82, mit der obgenannten ausserordentlichen Zulage.

Wenn man von der Teuerungszulage pro 1908 und ebensa von der ausserordentlichen Zulage pro 1909 absieht, so ist der Betriebskoeffizient von 71,oa% im Jahre 1908 auf 67,89% im Jahre 1909 gefallen und steht damit unter demjenigen des Jahres 1904, dem ersten vollen Betriebsjahr der Bundesbahnen.

Wir haben uns zu verschiedenen Malen dahin ausgesprochen, dass bei den Massnahmen, welche zur Wiederherstellung des finanziellen Gleichgewichtes der Bundesbahnen zu treffen sind, das Hauptgewicht auf die Verminderung der Ausgaben zu legen sei. Die in Aussicht genommenen Vorkehren sind Ihnen in zwei Berichten als Beilage zum Budget pro 1909 vorgelegt worden.

310

Mit Genugtuung können wir heute konstatieren, dass die Durchführung derselben in der vorliegenden Rechnung in ausgiebiger Weise zum Ausdruck kommt.

Die Verminderung der gesamten Betriebsausgaben beträgt gegenüber dem Vorjahr 3,u °/o und gegenüber dem Budget sogar 5,50 %· Die Ursache dieser Besserung liegt in den gegenüber 1908 um zwei Millionen Lokomotivkilometer verminderten Fahrleistungen und in der daraus sich ergebenden Ersparnis an Personal und Material, in einer weniger schablonenhaften Auslegung des Ruhetagsgesetzes, in einer zeitgemässen Vereinfachung des Bahnbewachungsdienstes und des Bahnunterhaltes, sowie in weiteren Ersparnismassnahmen auf allen Gebieten der Verwaltung und des Bahnbetriebes.

Wir heben diesbezüglich hervor: Der Materialverbrauch der Lokomotiven und Wagen (namentlich Kohlen) verminderte sich gegenüber der letztjährigen Rechnung um Fr. 825,902. -- Die Ausgaben für Bureaubedürfnisse, Druckkosten etc. um ,, 266,158. -- Die Ausgaben für Beleuchtung und Heizung um ,, 236,734. -- Ganz besondere Sorgfalt wurde einer angemessenen Verminderung der Personalausgaben zugewendet. Wenn von den gesetzlichen Gehaltserhöhungen pro 1. April 1909 mit einer Mehrausgabe von Fr. 2,726,470. -- (nehst entsprechenden Einlagen von 5 Monatsbetreffnissen in die Pensions- und Hülfskasse) abgesehen wird, so betragen die Minderausgaben infolge Personalreduktion und Mutationen bei der Zentralverwaltung und den Kreisen I bis IV Fr. 3,229,380. ---. Weniger günstig ist das Verhältnis beim Kreis V, indem den Gehaltserhöhungen von 8 Monaten mit Fr. 559,970. -- nur Fr. 138,460. -- Minderausgaben infolge Mutationen gegenüberstehen. · Der Personalbestand bei der Generaldirektion und den Kreisen I bis IV hat betragen: anf Ende 1907 31,323 Personen ,, ,, 1908 30,333 ,, .,, ,, 1909 29,562 Mit Einschlags der Gotthardbahn beziffert sich der Totalbestand auf Ende des Berichtsjahres auf 34,575 Personen, und zwar:

311

bei der Generaldirektion beim Kreis I ,, ,, H ,, ,,III ,, ,, I V ,, ,, V

. .

Beamte mit Jahresgehalt

im Taglohn Angestellte

754 4613 6153 5496 3095 2930

30 1829 3519 2308 1756 2083

Aus dieser Zusammenstellung geht hervor, dass der Kreis II mit 620 Kilometer Betriebslänge 3230 Personen mehr beschäftigt als der Kreis I mit einer Betriebslänge von 657 Kilometer. Dieses scheinbare Missverhältnis hat nicht nur die öffentliche Meinung, sondern auch den Verwaltungsrat selbst schon öfters beschäftigt, indem vielfach die Meinung besteht, dass im Kreis II ein viel zu zahlreiches Personal vorhanden sei und durch eine angemessene Reduktion desselben ganz wesentliche Ersparnisse zu machen wären.

Wir erlauben uns daher, auf die Angelegenheit etwas näher einzutreten.

Die diesbezüglich angehobene Kritik begeht den Fehler, dass die Zahl der notwendigen Angestellten lediglich nach dem Verhältnis der Bahnlänge und der gefahrenen Lokomotiv- und Zugskilometer bestimmt werden will. Nun sind aber die Verhältnisse der fünf Kreise so verschieden, dass die genannten ·Grundlagen zu total falschen Schlüssen führen.

Die weitaus grössten Unterschiede bestehen im Bestand des S t a t i o n s p e r s o n a l s . Dieselben finden ihre Erklärung in dem Umstand, dass im Gebiet des Kreises I nur die grössern Bahnhöfe Lausanne, Renens und Neuchâtel von diesem selbst be^ ·dient, alle grossen Grenz- und Übergangsbahnhöfe aber von andern Verwaltungen betrieben werden, nämlich Pontarlier und Genf von der Paris-Lyon-Mittelmeerbahn, Domodossola von den italienischen Staatsbahnen, ferner Bern, Biel und Lyss vom Kreise II.

Ganz anders liegen die Dinge im Kreis II mit den fünf grossen Bahnhöfen Basel, Bern, Luzern, Ölten und Biel. In diesen Bahnhöfen besorgt der Kreis II auch den Dienst für die anschliessenden Kreise der Bundesbahnen, sowie für die betreffenden fremden Verwaltungen, von denen diese Bahnhöfe mitbenutzt werden, nämlich in Biel und Bern für Kreis I, in Ölten für Kreis III, in Luzern für die Kreise III und V, in Basel für J£reis III, für die Eisenbahnen in Blsass-Lothringen und für die Bundesblatt. 62. Jahrg. Bd. III.

21

312 Verbindungsbahn nach dem badischen Bahnhof. Auf Ende Dezember abbin stellt sich das Verhältnis so, dass der Kreis I in den grösseren Bahnhöfen Genf, Lausanne, Renens und Neuchâtel zusammen 557 Angestellte beschäftigt, während Kreis II in den Bahnhöfen Basel, Bern, Luzern, Biel und Ölten zusammen 2299 Angestellte aufweist. Würden nur die Gemeinschaftsbahnhöfe Bern und Biel vom Kreis II abgetrennt und dem Kreis I zugewiesen, so würde sich sofort ein für den Kreis II weit günstigeres Bild ergeben.

Auch für das Z u g s p e r s o n a l liegen die Verhältnisse im Kreis I günstiger als im Kreis II. Da die Zahl der Güterzugskilometer bei ersterem 24,i %, bei letzterem 86,7 % aller Zugskilometer des betreffenden Kreises beträgt und zudem der Kreis II sehr ungünstige Steigungen (Hauensteinlinie und ehemalige Jurabahn) aufweist, so bedingen die diesbezüglichen eidgenössischen Vorschriften eine vermehrte Anzahl von Bremsern.

In bezug auf das L o k o m o t i v p e r ' s o n a l ist die folgende Darstellung, welche die im Jahre 1908 ausgeführten Leistungen in Prozenten der Zugskilometer aufweist, wegleitend: Vorspann- und Schiebedienst

%

bei Kreis

,,

,,

I .

II .

. 5 ,5,5 5 .. 12,3 12,3

.

Dienstzüge und Leerfahrten

Rangierkilometer

Total

%

°/o

2, 2,4 4 2,82 2,82

9,32 9,32 29,9

% 17,22 45 20,S&

III

.

.

5,75

1,6

13,5 13,5

IV

.

.

4,63 4,63

3,02 3,02

23, 23,9 9

31,6

V .

.

28,5

9, 9,2 2

15,8

15,8

53,5

Es müssen somit zur Bewältigung des Verkehrs bei Kreis I am wenigsten Aufwendungen gemacht werden ; namentlich der Rangierdienst ist beim Kreis u mehr als dreimal so gross wie beim Kreis I.

Was endlich noch das P e r s o n a l der W e r k s t ä t t e n anbelangt, so ist darauf hinzuweisen, dass die Werkstätten mit ihren Arbeiten nicht an die Kreisgrenzen gebunden sind. Der Kreis II beschäftigte im abgelaufenen Jahr zirka 800 Werkstättearbeiter mehr als Kreis I, weil er einen Teil des Rollmaterialunterhaltes für den letztern besorgt, ferner den Unterhalt der Bahnpostwagen, der meisten der auf den Bundesbahnen zirkulierenden Schlaf- und Speisewagen, sowie der sämtlichen neuen vierachsigen Personenwagen.

313 Dieser Darstellung ist zu entnehmen, dass der Personalbestand des Kreises II kein abnormaler ist und in keinem Missverhältnis zu demjenigen anderer Kreise steht.

Im übrigen ist zuzugeben, dass trotz den bereits getroffenen Massnahmen an verschiedenen Stellen des Bundesbahnnetzes noch Ersparnisse gemacht werden können, und es werden daher die Bundesbahnbehörden auch in Zukunft bestrebt sein, der Vereinfachung der Verwaltung ihre beständige Aufmerksamkeit zuzuwenden. Es mag diesbezüglich erwähnt werden, dass anlässlich der im Dezember abhin stattgefundenen gemeinsamen Direktorenkonferenz die bisherigen Sparmassnahmen rekapitulierend besprochen und insbesondere die Frage der Personalreduktion bei der allgemeinen Verwaltung nochmals eingehend erörtert worden ist. Die Kreisdirektionen wurden eingeladen, genau zu prüfen, ob nicht eine weitere Verminderung des ihnen direkt unterstellten Personals, eventuell unter Änderung der bestehenden Geschäftszuteilung, möglich wäre, und hierüber der Generaldirektion innert kürzester Frist Bericht zu erstatten. Die nämlichen Untersuchungen hat die Generaldirektion auch bei ihren Dienstabteilungen angeordnet, obschon nach ihren Erklärungen bei ihr von Anfang an gesucht worden ist, den Personalbestand auf das unbedingt Notwendige zu beschränken. In den weitesten Kreisen ist die Meinung vorhanden, der Personalbestand der allgemeinen Verwaltung sei ein viel zu grosser und zum Teil überflüssiger. Die angehobenen Untersuchungen und der daraus sich ergebende abschliessende Sparbericht werden hierüber Klarheit verbreiten und nicht ermangeln, der diesbezüglichen Polemik den Nährboden zu entziehen.

Weitere namhafte Vereinfachungen werden erst nach Revision des Rückkaufsgesetzes durch Reorganisation der Bundesbahnverwaltung möglich sein. Die Generaldirektion hat dem eidgenössischen Eisenbahndepartement, auf seine Aufforderung hin, im März 1909 den Vorentwurf zu einem solchen eingereicht und sehen wir den diesbezüglichen Vorschlägen des Bundesrates, sowie dem Entwurf des letztern, betreffend die Änderung der Vorschriften über die Beziehungen zwischen dem Eisenbahndepartement und der Bundesbahnverwaltung, welche nach dem obgenannten Gesetz dem Verwaltungsrat zur Begutachtung zuzuweisen sind, gerne entgegen. Inzwischen enthalten wir uns aller darauf bezüglichen Meinungsäusserungen.

314

Wir heben noch mit Befriedigung hervor, dass sich der Erneuerungsfonds im Berichtsjahr von Fr. 61,140,472 aufFr.63,420,058 gehoben hat und dass mit der Einlage von Fr. 6,486,699 der Amortisationskonto auf Fr. 35,196,800 gestiegen ist.

Mit der Generaldirektion sind wir auch dieses Jahr nicht in der Lage, Ihnen Vorschlage betreffend die Deckung des Passivsaldos von Fr. 9,484,374 zu unterbreiten. Das Jahr 1910 wird den Bundesbahnen, vorbehaltlich allfälliger Mehrleistungen an die Pensions- und Hülfskasse, voraussichtlich keine andern Mehrlasten bringen als die den Neu- und Umbauten und den Rollmaterialanschaffungen entsprechenden höhern Zins- und Amortisationsquoten, sowie die finanziellen Folgen der auf 1. Juli künftig in Kraft tretenden neuen Kranken- und Hülfskasse für die ständigen Arbeiter im Gesamtbetrage von rund l Va Millionen Franken. Wenn nun auch in Zukunft an den getroffenen Sparmassnahmen mit Entschiedenheit festgehalten wird und dieselben noch weiter ausgebaut werden, wenn im weiteren die Wiederbelebung des Verkehrs, wie sie namentlich in den ersten Monaten des laufenden Jahres sich eingestellt hat, anhält, so sollte es möglich sein, für das Betriebsjahr 1910 ohne Ausgabenüberschuss auszukommen und vielleicht einen Teil des Defizits pro 1908 und 1909 zu decken. Immer eine normale Entwicklung des Verkehrs vorausgesetzt, darf sodann trotz neuerdings vermehrter Zins- und Amortisationslasten -- bis dahin wird auch die Rickenbahn auf den Baukonto zu übertragen sein -- angenommen werden, dass der mutmassliche Überschuss des Jahres 1911 genügen werde, um den vorgenannten Passivsaldo wenigstens in der Hauptsache zu tilgen. Bis dahin wäre also die Möglichkeit einer allmählichen Konsolidierung der Finanzlage der Bundesbahnen keine aussichtslose.

Anders gestaltet sich die Lage ab 1912. Am 1. April dieses Jahres treten die folgenschwersten Bestimmungen des neuen Besoldungsgesetzes in Kraft. Von diesem Zeitpunkt an werden die Bundesbahnen, wenn dasselbe auf Grund der letzten Beschlüsse des Nationalrates in Kraft erwächst, mit einer neuen alljährlich wiederkehrenden Mehrausgabe von zirka 11 Millionen belastet, von welcher Summe die bis dahin a conto ausgeschüttete ausserordentliche Zulage von zirka 4 Millionen pro Jahr abzuziehen ist. Für das

315 Jahr 1912 ist dieser Summe zudem noch eine einmalige Einlage von 5 Monatsbetreffnissen der Gehaltserhöhung in die Pensionsund Hülfskasse, also etwa 4,500,000 Franken, beizuzählen. Im weiteren ist hervorzuheben, dass sich an das Inkrafttreten des neuen Besoldungsgesetzes eine Revision der Lohnreglemente der im Taglohn beschäftigten Arbeiter des Betriebes und der Werkstätten anschliessen wird, deren Kostenfolge wir dermalen nicht zu schätzen vermögen. Ebenso wird der Baukonto, in Anbetracht der zahlreichen in Aussicht genommenen Bauten, eine ansehnliche Steigerung erfahren. Die Folgen des Gotthardvertrages, die Eröffnung der Bodensee-Toggenburg-, der Ricken- und Lötschbergbahn sind ebenfalls nicht geeignet, die künftige Finanzlage zu verbessern.

Wir wollen auch nicht ermangeln, darauf hinzuweisen, dass im Budget des V. Kreises pro 1909 die Zinsen- und Amortisationslasten der früheren Gotthardbahn nur auf Grund eines Rückkaufswertes von Fr. 162,000,000 (wovon Fr. 117,000,000 feste Anleihen) berechnet sind. Sollte die Rückkaufsentsehädigung für das ehemalige Netz der Gotthardbahn einen höheren Betrag beanspruchen, so wären auch hierfür grössere Zins- und Amortisationslasten vorzusehen.

Aus diesen Betrachtungen geht mit aller Deutlichkeit hervor, dass die Bundesbahnen, namentlich ab 1. April 1912, grossen neuen Ausgaben entgegengehen. Denselben kann vorläufig nur die Hoffnung entgegengestellt werden, dass die Entwicklung des Verkehrs in den nächsten Jahren eine ausgiebige und anhaltende sein werde, unserer Ansicht nach würde es aber von einer wenig fürsorglichen Geschäftsgebarung zeugen, wenn wir den künftigen Haushalt der Bundesbahnen ganz einseitig auf eine so wenig sichere Grundlage stellen würden. Wir sind darum heute noch der Ansicht, dass auch mit den einschneidendsten Sparmassnahmen allein das finanzielle Gleichgewicht der Bundesbahnen auf die Dauer nicht erreicht werden kann, dass denselben vielmehr neue erhöhte Einnahmen zugeführt werden müssen. Es geht nicht an, dem Unternehmen immer neue, die Kosten des Betriebes verteuernde Lasten aufzuerlegen, ohne dass anderseits auch die Transportleistungen höher bewertet werden.

Aus diesen Erwägungen sind unsere Anträge betreffend eine bescheidene Erhöhung der Personentaxen hervorgegangen, und wir hoffen, dass dieselben vom Bundesrat und der Bundesversammlung einer baldigen und wohlwollenden Würdigung unterzogen werden.

316

Im übrigen schliessen wir uns den Vorschlägen der Generaldirektion an, indem wir Ihnen beantragen, zu beschliessen : 1. Die Rechnungen des Jahres 1909 und die Bilanz auf 31. Dezember 1909 der Verwaltung der schweizerischen Bundesbahnen werden genehmigt.

2. Der Passivsaldo der Gewinn- und Verlustrechnung pro 1909 von Fr. 9,484,373. 80, in welchem die für das Jahr 1909 bezahlten ausserordentlichen Zulagen an das Personal von Fr. 4,865,627. 75 Inbegriffen sind, wird auf neue Rechnung vorgetragen.

3. Die Geschäftsführung der Verwaltung der schweizerischen Bundesbahnen des Jahres 1909 wird genehmigt.

Genehmigen Sie, hochgeachteter Herr Bundespräsident, hochgeachtete Herren Bundesräte, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 29.'April 1910.

Namens des Verwaltungsrates der schweizerischen Bundesbahnen, Der P r ä s i d e n t :

Casimir von Arx.

Der Sekretär:

Mürset.

317 Beilage 2.

Bericht der

Generaldirektion der schweizerischen Bundesbahnen über die Geschäftsführung und die Rechnungen des Jahres 1909 an den schweizerischen Bundesrat zu Händen der Bundesversammlung.

(Vom 8. April 1910.)

Hochgeachteter Herr Bundespräsident !

Hochgeachtete Herren Bundesräte!

Wir haben die Ehre, Ihnen zu Händen der Bundesversammlung gemäss Art. 17 des Rückkaufsgesetzes über die Geschäftsführung der Bundesbahnverwaltung für das Jahr 1909 zu berichten und die Rechnungen dieses Jahres zur Genehmigung vorzulegen.

Das abgelaufene Jahr erzeigt ein weniger ungunstiges Resultat als das vorausgegangene, indem sich einerseits eine Einnahmenvermehrung eingestellt hat, und anderseits namentlich ejne erhebliche Verminderung der Ausgaben erreicht worden ist. Der Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ist mit Einbezug der Gotthardbahn von Fr. 46,626,044 für 1908 auf Fr. 53,990,451 gestiegen ; die Gewinn- und Verlustrechnung erzeigt, wenn die Teuerungszulage für 1908 mit Fr. 2,539,280 und der Passivsaldo vom Vorjahre mit Fr. 2,854,074 nicht berücksichtigt ·wird, mit Einrechnung der ausserordentlichen Zulage für 1909 von Fr. 4,865,627.75 einen Ausfall von Fr. 4,091,019. 80. Das Budget für 1909 hatte mit Einbezug der Gotlhardbahn und ohne Berücksichtigung der ausserordentlichen Zulage einen Überschuss der Betriebseinnahmen von Fr. 48,069,225 und einen Ausfall der Gewinn- und Verlustrechnung von Fr. 5,869,330 in Aussicht genommen. Wenn das Resultat günstiger ist als diese Schätzung,

318 ist die Besserung in der Hauptsache dem Umstände zuzuschreiben, dass die ergriffenen Sparmassnahmen von Erfolg begleitet waren.

Das konnte geschehen, weil die Verwaltung der Bundesbahnen in ihren Anstrengungen von der Aufsichtsbehörde ernstlich unterstützt wurde. Bei der Fahrplangestaltung und bei der Ausführung der Erweiterungs- und Ergänzungsbauten wurde der finanziellen Situation Rechnung getragen. Ein festes Beharren auf diesem Wege ist eine unbedingte Notwendigkeit, wenn sich die Finanzlage der Bundesbahnen nach und nach derart bessern soll, dass die grossen Mehrlasten, welche die definitive Durchführung des neuen Besoldungsgesetzes und die mit derselben im Zusammenhange stehende Abänderung der Lohnreglemente bringen werden, ertragen werden können. Über die bisher getroffenen Sparmassnahmen werden wir in den einzelnen Abschnitten dieses Berichtes nähere Mitteilungen machen. Wir heben noch hervor, dass der Betriebskoeffizient ohne Einrechnung der Teurungszulage von 71,oa °/o im Jahre 1908 auf 67,89 °/o gefallen ist und mit Einrechnung derselben von 72,82 °/o auf 70,sa °/o.

Die Kreiseinteilung des Bundesbahnnetzes hat während des Berichtsjahres für die Kreise I, II, III und IV keine Änderung erfahren. Dagegen ist neu hinzugekommen das Netz der ehemaligen Gotthardbahn, welches für einmal unverändert dem neuen Kreise V zugeteilt worden ist. Die Länge der dem Bunde gehörenden Linien beträgt nunmehr: Baulänge Betriebslängekm km 657,177 Kreis I . . . .

644,062 II 620,975 . . . .

61ö.on . . . .

736,4io 757,978 ^ IV 418,578 415,io9 275,1«

,, m v

Total

2683,ii6

2729,S55

Die Betriebslänge der von den Bundesbahnen betriebenen, fremden Bahnen gehörenden Anschlussstrecken Mitte Rhein-- Waldshut, Vallorbe Grenze--Pontarlier, Les Verrières Grenze-- Pontarlier und Delle Grenze--Delle umfasst km 36,2ae, wozu die den italienischen Staatsbahnen gehörende Strecke Iselle-- Domodossola mit 19,o68 km kommt, auf welcher wir den Zugsund Fahrdienst besorgen. Mit der Verstaatlichung der Gotthardbahn haben wir ferner den Betrieb der Anschlussstrecke Pin» (Landesgrenze)--Luino mit einer Betriebslänge von 14,64t km übernommen.

31 & Ausserdem betrieb die Bundesbahnverwaltung zufolge Eintrittes in die von der Jura-Simplon-Bahn abgeschlossenen Betriebsverträge die Nebenbahnen Bière--Apples--Morges, Bulle-- Romont, Cossonay Bahnhof--Stadt, die Traverstalbahn, Visp-- Zermatt und Pruntrut--Bonfol, zusammen 109,148 km Betriebslänge, sowie die Linie Nyon--Grassier der Bahngesellschaft NyonCrassier (6,941 km), die anschliessende Linie Crassier--Divonneles-Bains der Paris-Lyon-Mittelmeerbahn (8,202 km) und die im Eigentum der Bahngesellschaft Martigny-Chàtelard stehende Linie (21,082 km), sowie die anschliessende Strecke Châtelard-Vallorcine (2,498 km) gemäss besondern Betriebsverträgen. Ferner wird die Linie Vevey--Chexbres mit einer Betriebslänge von 7,sio km laut Pachtvertrag vom 2. Juli 1903 mit der Eisenbahngesellschaft VeveyChexbres von den Bundesbahnen betrieben. Für den Betrieb der Bahn Wald-Rüti mit einer Betriebslänge von 6,570 km ist dagegen die Besorgung des Zugs- und Fahrdienstes der Tösstalbahn übertragen worden.

A. Verwaltungsrat.

Der Verwaltungsrat hat im Berichtsjahre 11 und die ständige Kommission 16 Sitzungen abgehalten; in denselben sind folgende Geschäfte behandelt worden: 1. V o r l a g e n an den B u n d e s rat zu H ä n d e n der Bundesversammlung: 1. G e s c h ä f t s b e r i c h t und R e c h n u n g e n der schweizerischen Bundesbahnen für das Jahr 1908, vom Verwaltungsrat durch Beschluss vom 29. April genehmigt.

Die Bundesversammlung hat über diese Vorlage am 15. Dezember 1909 Beschluss gefasst (vergi. C, I, 1, d, 1).

2. B e r i c h t für das Jahr 1908 ü b e r die Pensions-und H ü l f s k a s s e für die Beamten und ständigen Angestellten der schweizerischen Bundesbahnen; Beilage zum Geschäftsbericht für das Jahr 1908, vom Verwaltungsrat durch Beschluss vom 26. November genehmigt.

3. B e t r i e b s - und B a u b u d g e t des K r e i s e s V für das Jahr 1909 (1. Mai bis 31. Dezember), vom Verwaltungsrat durch Beschluss vom 4. März genehmigt.

Die Bundesversammlung hat über diese Vorlage am 25. März, Beschluss gefasst (vergl. C, I, 1, a, 1).

4. V o r a n s c h l a g der schweizerischen Bundesbahnen für das Jahr 1910. umfassend :

320

a. das Betriebsbudget mit 17 Beilagen, enthaltend die Voranschläge der Hülf's- und Nebengeschäfte; b. das Budget der Gewinn- und Verlustrechnung; c. das Baubudget ; d. das Budget der Kapitalrechnung, vom Verwaltungsrat durch Beschluss vom 30. September festgestellt.

Die Bundesversammlung hat über diese Vorlage am 22. Deaember Beschluss gefasst (vergi, unten C, I, d, 2).

5. R e v i s i o n des B e s o l d u n g s g e s e t z e s . Über den Entwurf der Generaldirektion wurde vom Verwaltungsrat am "10. Juli in zustimmendem Sinne Beschluss gefasst und folgender Antrag genehmigt: ,,Der Verwaltungsrat ersucht den Bundesrat, der Bundesversammlung eine Revision des Bundesgesetzes betreffend die Besoldungen der Beamten und Angestellten der schweizerischen Bundesbahnen vom 29. Juni 1900 gemäss dem vorliegenden Entwürfe vorzuschlagen.a In seiner Sitzung vom 17. Dezember 1909 hat der Ständerat -diesen Entwurf mit einigen Änderungen gutgeheissen ; der Nationalrat hat darüber noch nicht beraten.

6. E r h ö h u n g der P e r s o n e n t a r i f e . Durch Beschluss vom 29. September hat der Verwaltungsrat dem Bundesrate beantragt, der Bundesversammlung eine Erhöhung der Personentaxen fUr Hin- und Rückfahrt (Alinea l von Art. 8 des Bundesgesetzes betreffend das Tarifwesen der schweizerischen Bundesbahnen vom "27. Juni 1901) gemäss den Anträgen der Generaldirektion vorzuschlagen..

Die Bundesversammlung hat über diesen Gegenstand noch nicht beraten.

7. Bezüglich der Abänderung der V o l l z i e h u n g s V e r o r d n u n g zum R ü c k k a u f s g e s e t z e , beziehungsweise einer Abänderung des Rückkaufsgesetzes imSinne einer R e o r g a n i s a t i o n der B u n d e s b a h n v e r w a l t u n g sind seitens der Bundesbehörden ·noch keine Massnahmen getroffen worden.

8. Ve r b e s s e r u n g der H a u e n s t e i n l i n i e d u r c h e i n e n B a s i s t u n n e l . Mit Beschluss vom 25. November genehmigte der Vervvaltungsrat das von der Generaldirektion ausgearbeitete Projekt betreffend die Verlegung der Hauensteinlinie von Sissach über -Gelterkinden und Tecknau nach Ölten, mit einer Länge von 18 km, einer Maximalsteigung von 10,5 °/oo und einem 8148 m langen Basistunnel, und ersuchte den Bundesrat, der Bundesver·sammlung'die Bewilligung eines bezüglichen Kredites von 24,000,000

321

Franken, sei es auf dem Budgetwege, sei es durch Erlass eines besonderen Bundesbeschlusses, zu beantragen.

Mit Eingabe vom 30. November haben wir diesen Beschluss dem eidgenössischen Eisenbahndepartement mitgeteilt. Der Bundesrat hat sodann mit Beschluss vom 20. Dezember die eidgenössischen Räte ersucht, die Kommissionen 'zur Behandlung dieses Gegenstandes zu ernennen.

9. A u s r i c h t u n g einer a u s s e r o r d e n t l i c h e n Zulage ·an die T a g l o h n a r b e i t e v für das J a h r 1909.

Mit Beschluss vom 26. November hat der Verwaltungsrat dem Bundesrate zu Händen des Bundesversammlung empfohlen, an die Arbeiter der Kreise I--IV der Bundesbahnen für das Jahr 1909 eine ausserordentliche Zulage von Fr. 120 zu verabfolgen. Für die während des Jahres 1909 in den Dienst der Bundesbahnen getretenen Arbeiter wird die Zulage im Verhältnis zur Dienstzeit berechnet und nur unter der Bedingung verabfolgt, dasa die Dienstzeit im Jahre 1909 mindestens drei Monate betragen hat.

Die Bundesversammlung bewilligte mit Bundesbeschluss vom 22. Dezember 1909 den Bundesbahnen einen Spezialkredit behufs A u s r i c h t u n g von a u s s e r o r d e n t l i c h e n Z u l a g e n an die B e a m t e n , A n g e s t e l l t e n und A r b e i t e r , womit auch dieser Vorschlag erledigt wurde (vergi. C, I, l, d, 3).

2. V o r l a g e n an den B u n d e s r a t .

V o r s c h l a g f ü r E r n e n n u n g eines D i r e k t o r s d e s K r e i s e s V. Dem Wahlvorschlag des Verwaltungsrates entsprechend wurde Herr J. Zingg, Mitglied der Direktion der Gotthardbahn, vom Bundesrate am 12. Januar zum Direktor des Kreises V gewählt.3. W a h l e n .

Das Verzeichnis der Mitglieder des Verwaltungsrates ist im letztjährigen Geschäftsbericht enthalten. Im B e s t a n d des Verw a l t u n g s r a t e s haben folgende Änderungen stattgefunden: 4. Vom Bundesrat vorgenommene Wahlen.

Da nach dem Rückkaufsgesetz von den durch den Bundesrat zu wählenden Mitgliedern des Verwaltungsrates nicht mehr als neun zugleich Mitglieder eines eidgenössischen Rates sein dürfen, haben die Herren Nationalräte K. Z s c h o k k e und J. Scheidegger ihren Austritt aus dem Verwaltungsrate erklärt. An ihre Stelle 'ea wurden im Berichtsjahr vom Bundesrat gewählt die Herren alt

322 Ständerat Battaglini in Lugano und K r e b s , Sekretär des schweizerischen Gewerbevereins in Bern.

Die verstorbenen Herren Dr. A. B au m a n n in St. Gallen und E. R u s s e n b e r g e r in Zürich wurden ersetzt durch die Herren D i e t h e l m , Vizepräsident des Kaufmännischen Direktoriums in St. Gallen, und D u b o i s , Delegierter des Verwaltungsrates des Schweizerischen Bankvereins inBasel und gewesenes Mitglied der Generaldirektion.

Für den verstorbenen Herrn W i t t w e r in Neuenburg ist im Berichtsjahre noch keine Ersatzwahl getroffen worden.

2. Durch die Kantone gewählt.

Herr P. C o n r a d , ehemaliger Baudirektor des Kantons Aargau, wurde ersetzt durch den jetzigen Vorsteher der Baudirektion, Herrn Regierungsrat E. K e l l e r .

An Stelle des demissionierenden Herrn D o n i n i in Bellinzona wurde vom Staatsrat des Kantons Tessin gewählt Herr Staatsrat Catturi.

Als Nachfolger des verstorbenen Herrn Nationalrat Seh w a n d e r in Galgenen (Schwyz) wurde Herr Kantonsrat R i c k e n b a c h ernannt.

3. Durch die Kreiseisenbahnräte gewählt.

Vom Kreiseisenbahnrat III wurde an Stelle des verstorbenen Herrn P e s t a l o z z i gewählt Herr Stadtpräsident B i 11 e t e r in Zürich.

Vom neukonstituierten Kreiseisenbahnrat V wurde als Verwaltungsratsmitglied ernannt Herr Ständerat L u s s e r in Altdorf.

4. Konstituierung des Verwaltungsrates.

a. B u r e a u . Dieses wurde in der Sitzung vom 9. Januar 1909 folgendermassen bestellt: Präsident des Verwaltungsrates: Herr C. v o n A r x ; Vize-Präsident : Herr M a r t i n ; Stimmenzähler : Herr C a r d i n a u x und Herr P e s t a l o z z i . An Stelle des verstorbenen Herrn Pestalozzi wurde am 29. September gewählt Herr G e i l i n g e r.

b. S t ä n d i g e K o m m i s s i o n . Als Mitglieder der ständigen Kommission des Verwaltungsrates wurden in der Sitzung vom 4. März 1909 ernannt: als Präsident: Herr C. von Arx (als Präsident des Verwaltungsrates von Amtes wegen); als Mitglieder: die Herren Hi r t er, Vizepräsident, D e c o p p e t , B a u m a n n , P e s t a l o z z i , von Stockalper, Lachenal, M a r t i n , Russenberger, von Schumacher, Köchlin.

323 An Stelle des ablehnenden Herrn Köchlin wurde Herr Wulls c h l e g e r gewählt und an Stelle der verstorbenen Herren Pestalozzi, Russenberger und Baumann die Herren D u b o i s , B l e u i e r H ü n i und W i l d von 8t. Gallen.

4. W a h l g e n e h m i g u n g e n .

Der Verwaltungsrat hat folgende von der Generaldirektion getroffene Wahlen genehmigt: 1. Bei den Erneuerungswahlen der D i e n s t a b t e i l u n g s v o r s t ä n d e bei der Generaldirektion und bei den Kreisdirektionen I--IV auf 1. April 1909 wurden die Bisherigen bestätigt.

2. Bei der Generaldirektion : Wahl des Herrn S c h ü m p e r l i aum H a u p t k a s s i e r .

3. Bei der Kreisdirektion II: Wahl des Herrn Traugott B a l m e r zum B e t r i e b s c h e f .

4. Bei der Kreisdirektion III : Wahl des Herrn Max Otto W i l d zum B e t r i e b s c h e f .

5. Bei der Kreisdirektion V : Folgende Wahlen von Beamten der ehemaligen Gotthardbahn: a. als D i r e k t i o n s s e k r e t ä r : Herr Dr. jur. Andreas Cla vu o t (später ausgetreten und ersetzt durch Herrn Josef G u t ) ; b. als V o r s t a n d d e s R e c h n u n g s b u r e a u s : Herr Albert Furrer; c. als V o r s t a n d des R e c h t s b u r e a u s : Herr Dr. jur.

Reinhold F u r r e r ; d. als V o r s t a n d der M a t e r i a l v e r w a l t u n g : Herr Job.

Heinrich D u t t w e i l e r ; e. als O b e r i n g e n i e u r : Herr Rudolf Sa lo m on; f. als B e t r i e b s c h e f : Herr Theodor S i e g f r i e d ; g. als O b e r m a s c h i n e n i n g e n i e u r : Herr Anton M e y e r .

5. Folgende A n s c h l u s s - und M i t b e n ü t z u n g s v e r t r ä g e mit andern Bahnunternehmungen erhielten vom Verwaltungsrat die vorbehaltene Genehmigung : 1. Vertrag mit der elektrischen Bahn M o n t h e y - C h a m p é r y M o r g i n s betreffend die Mitbenützung der Station M o n t h e y , vom 26. Februar 1909, vom Verwaltungarat genehmigt am 29. April.

2. Verträge mit der G ü r b e t a l b a h n betreffend die Mitbenützung der Bahnhöfe B e r n und T h u n , vom 26. Januar 1909, vom Verwaltungsrate genehmigt am 29. April.

324

3. Vertrag mit der Strassenbahn U s t e r - O e t w i l betreffend den Anschluss der schmalspurigen elektrischen Strassenbahn UsterOetwil an die Station U s t e r, vom 9./13. Februar 1909, vom Verwaltungsrat genehmigt am 29. April.

4. Vertrag mit der B o d e n s e e - T o g g e n b u r g b a h n betreffend die Mitbenützung des Bahnhofes R o m a n s h o r n , vom 1. August 1908, vom Verwaltungsrate genehmigt am 30. April.

5. Nachtrag zum Vertrag mit der P. L. M. betreffend den Bau der Linie F r a s n e - Va 11 o r b e und die M i t b e n ü t z un g des B a h n h o f e s Vall o r b e , vom 7./8. Juni 1909, vom Verwaltungsrat genehmigt am 29. September.

6. Vertrag mit der Eisenbahngesellschaft M o n t r e u x - G l i o n (direkte Linie) betreffend die Einführung der Schmalspurbahn Montreux-Glion in den Bahnhof M o n t r e u x und die Mitbenützung desselben, vom 7. Juni 1909, vom Verwaltungsrat genehmigt am 26. November.

6. K o n k u r r e n z v e r t r ä g e .

In der Sitzung vom 30. September erteilte der Verwaltungsrat dem Konkurrenzvertrag mit der Berner Alpenbahngesells c h a f t betreffend die Linie M ü n s t e r - G r e n c h e n - L e n g n a u und der Erklärung betreffend deren Betrieb die vorbehaltene Genehmigung.

7. Bau vor l a g e n .

1. Vertrag mit dem Bauunternehmer Joh. Ruesch betreffend E r w e i t e r u n g der S t a t i o n St. F i d e n und Erstellung der D o p p e l s p u r St. Fid en-St. G a i l e n mit dem R ose n b ergt u n n e l , vom 23. Dezember 1908, vom Verwaltungsrat unter Erteilung eines Kredites von 3,371,565. 70 Franken genehmigt am 9. Januar.

2. Vertrag mit den Herren W. und J. Kapp über die Erstellung der Un t er bau ar b e i t e n für das z w e i t e G e l e i s e der S t r e c k e A e s c h - R u c h f e l d und die neue E i n f ü h r u n g der J u r a l i n i e in den B a h n h o f B a s e l im Kostenbetrage von Fr. 1,105,079.20, vom 5. Februar 1909, vom Verwaltungsrat genehmigt am 4. März.

3. Projekt für die E r w e i t e r u n g des B a h n h o f e s Roma n s h o r n zur Einführung der Bodensee-Toggenburg-Bahn, vom Verwaltungsrat unter Erteilung eines Kredites von Fr. 1,640,000 nebst Fr. 188,800 für Abschreibung untergehender Anlagen genehmigt am 30. April.

4. Projekt für die E r w e i t e r u n g der S t a t i o n M a r t i g ny, vom Verwaltungsrat unter Erteilung eines Kredites von 440,000

325 Franken für seine Ausführung sowie von Fr. 4000 für Abschreibungen am 10. Juli genehmigt.

5. Projekt betreffend die V e r l e g u n g d e r S t a t i o n Gossau vom Vervvaltungsrat unter Erteilung eines Kredites von l ,750,000 für die Ausführung der Arbeiten sowie Fr. 126,000 für Abschreibungen am 10. Juli genehmigt.

6. Projekt für die A n l a g e des z w e i t e n G e l e i s e s von V a u d e r e n s n a c h S i v i r i e z mit I n s t a n d s t e l l u n g des T u n n e l s bei V a u d e r e n s und E r w e i t e r u n g der Station S i v i r i e z , vom Verwaltungsrat unter Erteilung eines Kredites von, Fr. 715,000 für seine Ausführung am 9. Oktober genehmigt.

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8. L i e f e r u n g s v e r t r ä g e .

Folgende Lieferungsverträge erhielten die Genehmigung desVerwaltungsrates : 1. Vertrag mit der schweizerischen Lokomotiv- und Maschinenfabrik in Winterthur vom 3. April 1909 über Lieferung von 36 L o k o m o t i v e n , vom Verwaltungsrat genehmigt am 30. April., 2. Vertrag mit der Schweizerischen Industriegesellschaft in.

Neuhausen vom 1. April 1909 über Lieferung von 90 P e r s o n e n w a g e n und 30 G e p ä c k w a g e n , vom Verwaltungsrat genehmigt am 30. April.

3. Vertrag mit der Schweizerischen Wagonsfabrik A.-G. in.

Schlieren vom 1. April 1909 über die Lieferung von 110 Pers o n e n w a g e n , vom Verwaltungsrat genehmigt am 30. April.

4. Verträge über Lieferung von K o h l e n und B r i k e t t s f ü r die L o k o m o t i v f e u e r u n g in den Jahren 1909 bis 1914: a. vom 22. März/7. April 1909 mit der Rheinischen Kohlenhandel- und Rhedereigesellschaft m. b. H. in Mülheim-Ruhr ; b. vom 29. März/3. April 1909 mit der Nordfranzösischen Bergwerksvereinigung in Douai; c. vom 3. April 1909 mit der Société anonyme des Charbonnages des Grand-Conty et Spinois; d. vom 13. April 1909 mit der Société anonyme des Houillères Unies du Bassin de Charleroi in Gilly (Belgique); alle 4 Verträge vom Verwaltungsrat am 30. April genehmigt..

5. Vertrag mit der Bergwerksdirektion Saarbrücken vom 2./3. September betreffend K o h l e n l i e f e r u n g , vom Verwaltungsrat genehmigt am 9. Oktober.

6. Vertrag mit dem Stahlwerksverband in Düsseldorf vom 15./17. September 1909 betreifend S c h i e n e n - und S c h w e l l e n l i e f e r u n g , vom Verwaltungsrat genehmigt am 9. Oktober.

326

9. V e r s c h i e d e n e s .

1. A u f h e b u n g von b e s t e h e n den Taxermässigungen Am 9. Januar hat sich der Verwaltungsrat damit einverstanden «erklärt, folgende Taxermässigungen abzuschaffen : a. die im a l l g e m e i n e n s c h w e i z e r i s c h e n R e g l e m e n t b e t r e f f e n d d i e G e w ä h r u n g v o n aussero r d e u t l i c h e n T axe r mässigungen zum Besuchevon s c h w e i z e r i s c h e n Festen und V e r s a m m l u n g e n , sowie von Pferderenne n, vom 1. September 1905 genannten: Gewährung einfacher Billette zur Hin- und Rückfahrt für die Mitglieder des schweizerischen Schützenvereins, des eidgenössischen Turn- und Sängervereins zur Teilnahme an ihren eidgenössischen Festen; Verlängerung der Gültigkeitsdauer der gewöhnlichen Retourbillette für alle Besucher der eidgenössischen Schützenfeste auf 2 Tage vor Beginn bis 2 Tage nach Schluss des Festes; Bewilligung der eilgutmässigen Beförderung von Rennpferden ohne Zuschlag.

b. die von den Privatbahnen übernommenen T a x b e g ü n s t i g u n g e n für a r m e B l i n d e und L a h m e , in der Meinung, dass bisher bewilligte Erleichterungen ferner gewährt werden, dagegen .neuen Gesuchen dieser Art nicht mehr entsprochen werden soll.

2. Einem Antrag der Generaldirektion gegenüber, betreffend A u f h e b u n g der S u b v e n t i o n e n an Verkehrsvereine, beschloss der Verwaltungsrat am 29. April, es sei der Generaldirektion der Wunsch auszudrücken, sie möchte die bisher an die Verkehrsvereine verabfolgten Subventionen auch weiterhin gewähren.

3. Der Beschluss der Generaldirektion, der Maschinenfabrik Oerlikon als Beitrag an die Kosten der von ihr durchgeführten Versuche über den e l e k t r i s c h e n B e t r i e b auf der S t r e c k e S e e b a c h - W e t t i n g e n eine Summe von Fr. 110,000 zu bezahlen, wurde vom Verwaltungsrat am 9. Oktober gutgeheissen.

4. In der Sitzung vom 26. November wurde dem von der -Generaldirektion mit der Maschinenfabrik Oerlikon abgeschlossenen Vertrage betreffend Sicherung der Wasserkraft der Sihl am Etzel für den elektrischen Betrieb der B u n d e s b a h n e n die Genehmigung erteilt, sowie der zum Voll.zuge desselben erforderliche Kredit von Fr. 420,000 bewilligt.

5. In der Sitzung vom 9. Oktober ermächtigte der Verw a l t u n g s r a t die Generaldirektion, dem
von der Kreisdirektion II abgeschlossenen Vertrage betreffend den V e r k a u f d e r L i e g e n s c h a f t C e n t r a l b a h n s t r a s s e Nr. 9 in B a s e l , welche für .Bahnzwecke nicht mehr beansprucht wird, zum Preise von Fr. 350 per m2, die Genehmigung zu erteilen. Die Parzelle misst 462 m 3 ,

327

nach noch nicht rechtskräftiger Neuvermessung 457 m 2 ; der Verkaufspreis beträgt somit Fr. 161,700 beziehungsweise Fr. 159,950.

6. Am 28. November 1908 hatte uns der Verwaltungsrat eine E i n g ä b e d e s Z e n t r a l k o m i t e e s d e r A r b e i t e r u n i o n sch w ei z e ris c h e r T r a n s p o r t a n s t a l t e n , vom 25. November 1908, b e t r e f f e n d E n t l a s s u n g v o n S t r e c k e n a r b e i t e r n , Verlängerung der Arbeitszeit des Streckenpersonals in den Wintermonaten usw. zur Berichterstattung überwiesen.

Unser Bericht hierüber, vom 17. Februar 1909, erhielt am 4. Marx die Zustimmung des Verwaltungsrates, und wir wurden ermächtigt, die Eingabe gemäss den Ausführungen unseres Berichtes zu beantworten.

7. Eine E i n g a b e von 5 P e n s i o n i e r t e n der H ü l f s k a s s e der e h e m a l i g e n J u r a - S i m p l o n - B a h n , worin die Petenten verlangten, dass Art. 61 der Hülfskassenstatuten, I. Nachtrag, zu ihren Gunsten in der Weise abgeändert werde, dass für ihre Pension nicht das Maximum (Fr. 3000) des nach den Hülfskassenstatuten der ehemaligen Jura-Simplon-Bahn anrechenbaren Gehaltes, sondern ein Betrag zur Geltung komme, welcher sie ihren pensionierten Kollegen der deutschen Schweiz gleichstelle, wurde vom Verwaltungsrat am 9. Oktober abgewiesen.

B. Kreiseisenbahnräte.

Der Kreiseisenbahnrat des Kreises V. (ehemalige Gotthardbahn) hat sich am 10. März 1909 konstituiert.

Die Kreiseisenbahnräte haben die in ihren Geschäftskreis fallenden Gegenstände beraten und mehrfache, auf den Bau und Betrieb der Bundesbahnen bezügliche Anregungen beschlossen. Besonders hervorzuheben ist deren Äusserung zu wichtigen Bauprojekten ihrer Kreise, so bei Kreis I: Förderung der Doppelspur für die .Zufahrtslinien zum Simplon; bei Kreis II: Verbesserung der Hauensteinlinie durch einen Basistunnel; bei Kreis III: Verbesserung der Linienführung zwischen den Stationen Ziegelbrücke, Weesen und Näfels-Mollis ; bei Kreis IV: Bahnhofumbauten in
Im Berichtsjahr hielten der Eisenbahnrat des I. Kreises 4 ,, II. * 5 ,,III.- * 4 n

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,, ,, Sitzungen ab.

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IV-

V.

Bundesblatt. 62. Jahrg. Bd. EI.

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4 (seit 10. März) 22

328

C. Generaldirektion.

Die Generaldirektion hat in erster Linie alle für den Verwaltungsrat bestimmten Vorlagen vorbereitet. Dieselbe behandelte in 107 Sitzungen 3327 Geschäfte.

Wir erwähnen folgende wichtigere Angelegenheiten :

I. Allgemeines.

1. Von der B u n d e s v e r s a m m l u n g sind i m . L a u f e des Berichtjahres folgende die Bundesbahnen betreffende Beschlüsse gefasst worden: a. In der Märzsession: 1. Bundesbeschluss betreffend das B u d g e t der s c h w e i zerischen Bundesbahnen Kreis V (ehemalige Gotth a r d b a h n ) für das Jahr 1909, 1. Mai bis 31. D e z e m b e r , , vom 25. März 1909, lautend: ,,Die vom Verwaltungsrate der schweizerischen Bundesbahnen für den Kreis V, für das Jahr 1909, 1. Mai bis 31. Dezember, vorgelegten Budgets werden unter dem Vorbehalte genehmigt, dass im Betriebsbudget ein neuer Ausgabeposten von Fr. 170,000 eingesetzt wird, wodurch sich die Einnahmen der Gewinn- und Verlustrechnung um die gleiche Summe vermindern : 1. Das Betriebsbudget, abschliessend mit Fr. 18,948,535 Einnahmen und mit Fr. 14,202,980 Ausgaben.

2. Das Budget der Gewinn- und Verlustrechnung, abschliessend mit Fr. 5,508,000 Einnahmen und mit Fr. 5,601,000 Ausgaben.

3. .Das Baubudget im Betrage von Fr. 826,400.

4. Das Budget der Ausgaben der Kapitalrechnung im Betrage von Fr. 826,400.

2. P r o t o k o l l e r k l ä r u n g e n : des N a t i o n a l r a t e s : Den auf den 1. Mai 1909 von der Gotthardbahn in den Dienst der Bundesbahnen übertretenden Beamten und ständigen Angestellten und Arbeitern soll für das Jahr 1909 die bis l, Mai 1909 bezahlte Besoldung, einschliesslich der Nebenbezüge, weiter verabfolgt werden, jedoch mit der

329 Einschränkung, dass für die Oberbeamten das Gehaltsmaximum von Fr. 9000, welches im Besoldungsgesetz vom 29. Juni 1900 für die Bundesbahnen festgesetzt ist, nicht überschritten werden darf; des S t ä n d e r a t e s : Den auf den 1. Mai 1909 von der Gotthardbahn in den Dienst der schweizerischen Bundesbahnen übertretenden Beamten und ständigen Angestellten und Arbeitern soll für das Jahr 1909 die bis 1. Mai 1909 bezahlte Besoldung, einschliesslich der besondern Zuwendungen, soweit sie auf Regulativen beruhen, weiter verabfolgt werden, jedoch mit der Einschränkung, dass für die Oberbeamten das Gehaltsmaximum von Fr. 9000, welches im Besoldungsgesetze vom 29. Juni 1900 für die Bundesbahnen festgesetzt ist, nicht überschritten werden darf."

b. In der Junisession:

1. G e s c h ä f t s b e r i c h t und R e c h n u n g e n der s c h w e i z e r i s c h e n B u n d e s b a h n e n f ü r d a s J a h r 1908. Dieselben sind vom Ständerat am 16. Juni 1909 nach bundesrätlichetn Beschlusses-Entwurf genehmigt worden; der Nationalrat hat dieses Traktandum noch nicht behandelt.

2. Betreffend die R e v i s i o n des B u n d e s g e s e t z e s vom 2 9 . J u n i 1900 ü b e r d i e B e s o l d u n g e n d e r B e a m t e n und Angestellten der schweizerischen B u n d e s b a h n e n sind von beiden Räten die Kommissionen bestellt worden.

3. Bezüglich des P o s t u l a t e s W i n i g e r , betreffend Belassung von Dienstzweigen der Zentralverwaltung der Bundesbahnen in Luzern, anlässlich der Verstaatlichung der Gotthardbahn, wurde mit Beschluss vom 26. Juni verfügt, es werde auf das Postulat nicht weiter eingetreten, wohl aber der Bundesrat eingeladen, auf seine Schlussnahme vom 14. Dezember 1908 in dem Sinne zurückzukommen, dass der vollständige Einbezug der Einnahmenkontrolle der ehemaligen Gotthardbahn in das Personal in Bern statt auf Ende 1909 erst auf i. Mai 1910 vorzunehmen sei.

c. In der OJctobersession : wurden keine die Bundesbahnen^ betreffenden Beschlüsse gefasst.

d. In der Dezember session: 1. Bundesbeschluss betreffend G e n e h m i g u n g des Geschäftsberichts und der Rechnungen der schweiz e r i s c h e n B u n d e s b a h n e n f ü r d a s J a h r 1908, v o m 15. Dezember 1909, lautend:

330

,,1. Die Rechnungen des Jahres 1908 und die Bilanz auf 31. Dezember 1908 der Verwaltung der schweizerischen Bundesbahnen werden genehmigt.

,,2. Der Passivsaldo der Gewinn- und Verlustrechnung pro 1908 von Fr. 2,854,074. 40 wird auf neue Rechnung vorgetragen, und es ist ihm der Betrag der für das Jahr 1908 ausbezahlten Teuerungszulagen (rund Fr. 2,540,000) beizufügen.

,,3. Die Geschäftsführung der Verwaltung der schweizerischen Bundesbahnen des Jahres 1908 wird genehmigt."

2. Bundesbeschluss betreffend den V o r a n s c h l a g der s c h w e i z e r i s c h e n B u n d e s b a h n e n f ü r d a s J a h r 1910, vom 22. Dezember 1909, lautend: ,,Die nachfolgenden Budgets der schweizerischen Bundesbahnen für das Jahr 1910 werden genehmigt: ,,1. Das Betriebsbudget der schweizerischen Bundesbahnen, abschliesseud mit Fr. 174,001,035 Einnahmen und mit Fr. 121,752,675 Ausgaben. (Erhöhung der Rubrik : ,,Betriebsausgaben I. Allgemeine Verwaltung, A. Personal, 1. Verwaltungsbehörden, b. Mitglieder der Generaldirektion und der Kreisdirektionen" von Fr. 230,180 auf Fr. 254,180.)

,,2. Das Budget der Gewinn- und Verlustrechnung der schweizerischen Bundesbahnen, abschliessend mit Fr. 62,705,090 Einnahmen und mit Fr. 67,830,090 Ausgaben.

,,3. Das Baubudget der schweizerischen Bundesbahnen im Betrage von Fr. 30,946,500.

,,4. Das Budget der Ausgaben der Kapitalrechnung der schweizerischen Bundesbahnen im Betrage von Fr. 34,341,150."

Die Abänderung in Ziffer l bezieht sich auf die Ernennung von zwei weitern Mitgliedern der Kreisdirektion V.

Ferner hat der Nationalrat am 21. und der Ständerat am 22. Dezember 1909 anlässlich der Beratung des Voranschlages folgendes P o s t u l a t angenommen: ,,Der Bundesrat wird eingeladen, zu prüfen, ob nicht die Dienstabteilung des Bauwesens bei den Bundesbahnen vereinfacht werden könnte und ob nicht den Kreisdirektionen mit Bezug auf die in ihrem Netze vorkommenden Arbeiten grössere Kompetenzen eingeräumt werden sollten."

3. Bundesbeschluss betreffend B e w i l l i g u n g e i n e s Spezialkredites fUr die schweizerischen Bundesbahnen i m B e t r a g e v o n Fr. 5,058,000 b e h u f s A u s r i c h t u n g v o n a u s s e r o r d e n t l i c h e n Z u l a g e n f ü r d a s J a h r 1909 a n ihre B e a m t e n , Angestellten und Arbeiter, vom 22. Dezember 1909, lautend:

331 I.

,,Art. 1. Den Beamten und Angestellten der schweizerischen Bundesbahnen der II. bis und mit IX. Besoldungsklasse wird für das Jahr 1909 eine ausserordentliche Zulage von Fr. 200 und den in deren Werkstätten und Betrieb beschäftigten Arbeitern eine solche von Fr. 120 verabfolgt.

. Die ausserordentliche Zulage für die Barrierenwärterinnen wird für das Jahr 1909 auf Fr. 50 festgesetzt.

,,Art. 2. Für die während des Jahres 1909 in den Dienst der schweizerischen Bundeshahnen getretenen Beamten, Angestellten und Arbeiter wird die Zulage im Verhältnis zur Dienstzeit berechnet und unter der Bedingung verabfolgt, dass die Dienstzeit im Jahre 1909 mindestens drei Monate betragen habe.

,,Art. 3. Die Art. l und 2 finden auf das Personal, welches aus dem Dienst der ehemaligen Gotthardbahngesellschaft in denjenigen der schweizerischen Bundesbahnen hinübergetreten ist, keine Anwendung.

,,Art. 4. Zur Auszahlung der ausserordentlichen Zulagen wird der Generaldirektion der schweizerischen Bundesbahnen ein Kredit von Fr. 5,058,000 eröffnet. Dieser Kredit ist auf das Betriebsjahr 1909 anzurechnen.

II.

,,Der Bundesrat wird eingeladen, mit Bezug auf die Frage, ob und in welchem Betrage den in den Dienst der schweizerischen Bundesbahnen übergetretenen ehemaligen Beamten, Angestellten und Arbeitern der Gotthardbahn seitens der Verwaltung der Bundesbahnen ebenfalls eine Zulage für das Jahr 1909 ausgerichtet werden solle, der Bundesversammlung besonderen Bericht und Antrag zu hinterbringen.

III.

,,Gegenwärtiger Beschluss tritt, als nicht allgemein verbindlich, sofort in Kraft.

Der Bundesrat wird mit der Vollziehung desselben beauftragt."

4. Der Entwurf eines neuen B e s o l d u n g s g e s e t z e s für die Beamten und Angestellten der Bundesbahnen ist erst vom Ständerat beraten worden.

2. Auf 1. Mai 1909 ist die G o t t h a r d b a h n in das Eigentum des Bundes übergegangen und deren Betrieb von den Bundesbahnen übernommen worden. Die Vorbereitungen für diesen Übergang und die Durchführung desselben haben die Organe der Verwaltung in erheblichem Masse beansprucht.

332 a. Im Auftrage des Bundesrates haben wir am 1. Mai die Gotthardbahn von deren Direktion am Gesellschaftssitz in Luzern übernommen. Vorher haben wir mit der Gotthardbahn am 28. April eine Vereinbarung über die Modalitäten der Ü b e r g a b e und Übernahme und der Geschäftsverteilung zwischen der G o t t h a r d b a h n i n L i q u i d a t i o n u n d d e r B u n d e s b a h n v e r w a l t u n g abgeschlossen. Im Biovernehmen mit dem eidg. Eisenbahndepartement war ferner an das P e r s o n a l der G o t t h a r d b a h n am 5. April ein Zirkular erlassen worden, welches demselben die Bedingungen des Übertrittes zur Bundesbahnverwaltung auf Grundlage der bezüglichen Beschlüsse der Bundesversammlung zur Kenntnis brachte; ein weiteres Zirkular folgte am 23. April, und der Übergang hat sich sodann ohne Anstand vollzogen.

6. Wir haben den Übergang der Gotthardbahn an den Bund allen schweizerischen und ausländischen Transportanstalten, mit welchen dieselbe in Beziehungen stand, mit Zirkular vom 23. April zur Kenntnis gebracht.

c. Bei den Verhandlungen des Bundesrates mit der Verwaltung der Gotthardbahn betreffend deren f r e i h ä n d i g e n R ü c k k a u f war die Generaldirektion durch ihren Präsidenten vertreten. Eine vollständige Einigung war bisher nicht möglich ; dagegen ist über einzelne Punkte folgende Verständigung getroffen worden; 1. Der 25fache Wert des konzessionsmässigen Reinertrages der Gotthardbahn für die massgebende Rechnungsperiode wurde festgesetzt auf Fr. 212,500,000 (zweihundertzwölf Millionen fünfhunderttausend Franken).

2. Der Wert der von der Gotthardbahn an den Bund unentgeltlich abzutretenden Materialvorräte wurde festgesetzt auf Fr. 1,500,000 (eine Million fünfhunderttausend Franken).

3. Die entbehrlichen Liegenschaften der Gotthardbahn wurden vom Bunde nach dem Buchbestande und zum Buchwerte vom 30. April 1909 übernommen und bar bezahlt.

Über die anderweitigen Forderungen und Gegenforderungen bezw. Abzugsforderungen konnte dagegen eine Verständigung nicht erzielt werden. Es blieben demnach streitig: 1. Die Forderungen der Klage und Replik für: a. das zweite Geleise Immensee-Brunnen im Betrage von Fr. 2,000,000; b. Rückerstattung für seit dem 1. Mai 1904 erfolgte auf Baukonto gehörige Verwendungen im Betrage von Fr. 4,515,023, in der Replik erhöht auf Fr. 6,410,753 ;

333

c. Ausgaben für Projektierung des zweiten Geleises GiubiascoChiasso und einer Ausweiche zwischen Luzern und Meggen im Betrage von Fr. 23,918, in der Replik erhöht auf Fr. 90,000; 2. die Forderung von Verzugszinsen auf dem Betrage der Rückkaufsentschädigung vom 1. Mai 1909 ab; 3. die Forderungen der Antwort und Duplik für Abzüge, nämlich : a. der Sollbestand des Erneuerungsfonds per Ende April 1909 (Bestand auf Ende 1908 Fr. 13,651,513.62); b. der Betrag des Minderwertes der im Erneuerungsfonds nicht berücksichtigten Anlagen und Einrichtungen in dem laut Duplik reduzierten Betrage von Fr. 3,444,000; c. die Kosten für Erstellung der fehlenden und ungenügenden Anlagen in einem von den Experten festzustellenden Betrag; d. der noch festzustellende Betrag des Defizits der Hülfskasse auf Ende 1909; 4. anderweitige Vorbehalte und mehr sekundäre Begehren der Parteien.

Ausserdem ist vereinbart worden, dass das S1^ °/o Anleihen der Gotthardbahn im Betrage von Fr. 117,090,000 auf 1. Mai 1909 vom Bunde zu übernehmen sei zur Verrechnung mit dem zu bezahlenden Rückkaufspreis, mit Vergütung eines Agio von 6 Millionen.

Mit dem Vollzuge der getroffenen Vereinbarungen ist die öeneraldirektion beauftragt worden. Erledigt sind bisher : die Bezahlung der entbehrlichen Liegenschaften (Fr. 659,523.25), des Agio von Fr. 6,000,000 und der für die Materialvorräte zu entrichtenden Kaufsumme für deren Fr. 1,500.000 übersteigenden Wert mit Fr. 2,759,790. 74.

d. Nachdem im Rückkaufsprozesse vom Bundesgericht eine E x p e r t i s e über die Frage dei AbzUge wegen fehlenden und ungenügenden Anlagen angeordnet worden war, wurden wir vom eidgenössischen Eisenbahndepartement beauftragt, uns bei dem am 24. August beginnenden Augenschein der Experten durch Organe des Bau- und Betriebsdepartementes vertreten zu lassen!

e. Mit Rücksicht darauf, dass bis jetzt weder eine Verständigung über den Rückkaufspreis der Gotthardbahn zustande gekommen, noch der neue internationale Gotthardbahnvertrag perfekt geworden ist, haben wir verfügt, dass bis auf weiteres fUr das ehemalige Netz der Gotthardbahn (Kreis V der Bundesbahnen) g e t r e n n t e R e c h n u n g geführt wird. Auch für den Erneuerungs-

334

fonds der Gotthardbahn wird ihr vom Bundesrate genehmigte» Regulativ bis auf weiteres Anwendung finden.

f. In Anwendung des Beschlusses der Bundesversammlung über W a h r u n g der b i s h e r i g e n B e z ü g e des Personals der Gotthardbahn sind die bestehenden W o h l f a h r t s e i n r i c h t u n g e n bis auf weiteres unverändert in Kraft belassen worden, z. B. die Lebensmitteldepots, der Gratistransport von Lebensmitteln (Milch, Fleisch etc.), die Unterhaltung von Schulen, die Fahrbegünstigungen der Lehrer und Schüler derselben.

g. Einem Gesuche um Belassung des Domizilträgers der Bundesbahnen für den Kanton Tessin in Lugano konnte nicht entsprochen werden, da Art. 12 des Rückkaufsgesetzes als Domizilort den Kantonshauptort, somit Bellinzona, vorschreibt. Wie in allen andern Kantonen haben wir den Bahnhofvorstand desKantonshauptortes als Domizilträger bezeichnet.

h. Mit Schreiben vom 13. März haben wir der Generaldirektion der i t a l i e n i s c h e n S t a a t s b a h n e n vorgeschlagen, die zwischen ihr und der G r o t t h a r d b a h n bestehenden, auf den Betrieb der letztern sich beziehenden Verträge, speziell diejenigen über Mitbenützung der Bahnhöfe C h i a s s o und Lu in o und den Betrieb der Strecke L u i n o - P i n o (Grenze), nach der auf den 1. Mai eintretenden Verstaatlichung der Gotthardbahn bis auf weiteres unverändert fortdauern zu lassen. Unser Vorschlag ist am 19. April von den italienischen Staatsbahnen angenommen worden, unter Vorbehalt der in den Verträgen enthaltenen Kündigungsklausel.

i. Bei den Verhandlungen mit den Delegationen Deutschlands und Italiens über den Abschluss eines neuen i n t e r n a t i o n a l e n G o t t h a r d . V e r t r a g e s war die Generaldirektion durch die Herren Weissenbach und Dinkelmann vertreten. Die Konferenz hat zum Abschluss eines Vertrages geführt, welcher den Parlamenten der beteiligten Staaten zur Ratifikation vorgelegt worden ist.

Je. Durch Beschluss des Bundesrates vom 12. Januar ist Herr J. Zingg zum D i r e k t o r des K r e i s e s V ernannt worden.

l. Da laut Beschluss des Bundesrates die Kreisdirektion V bis auf weiteres nur ein Mitglied zählt, war die Frage der Stellvertretung besonders zu ordnen. Auf hierseitigen Vorschlag ist vom eidg. Eisenbahndepartement der älteste Abteilungsvorstand, Herr Betriebschef S i e g f r i e d , als S t e l l v e r t r e t e r des Dir e k t o r s bezeichnet worden.

335 m. Der Kreiseisenbahnrat V hat mit Schreiben vom 7. August den Wunsch ausgesprochen, es sei dem K r e i s e V baldmöglich die vorgesehene Ausdehnung zu geben, um die im Rtlekkaufsgesetze vorgeschriebene Organisation durchzuführen. Der Bundesrat hate verfügt, der Kreis V sei bis zur Ratifikation des neuen Gotthardtvertrages durch die Parlamente aus dem bisherigen Gotthardbahnnetze zu bilden, und für einmal sei für diesen Kreis nur ein Kreisdirektor zu ernennen; die Bundesversammlung hat anlässlich der Genehmigung des Budgets für das Jahr 1910 die Wahl von zwei weitern Mitgliedern vorgesehen.

n. Mit Rücksicht auf die Verstaatlichung der Gotthardbahn musste eine i t a l i e n i s c h e A u s g a b e aller Réglemente der Bundesbahnen angeordnet werden. Auch vom Eisenbahnamtsblatt erscheint vom 1. Mai an eine italienische Übersetzung.

o. Auf Einladung des eidgenössischen Eisenbahndepartementes haben wir uns mit Zuschrift vom 17. August auf eine Eingabe der Regierung des K a n t o n s T e s s i n vernehmen lassen, welche bessere Berücksichtigung der einheimischen Bevölkerung beim P e r s o n a l des Kreises V und Anwendung der i t a l i e n i s c h e n Sprache im Verkehr mit derselben verlangt. Indem wir auf Grund der von der Kreisdirektion V erteilten Auskunft über die bei der Gotthardbahn bestandenen Verhältnisse und den gegenwärtigen Personalbestand beim Kreis V einlässlich berichteten, konnten wir nachweisen, dass die Einwohner des Kantons Tessin bei der Besetzung der Stellen in diesem Kanton jetzt schon soweit tunlich berücksichtigt werden; dem Begehren um Anwendung der italienischen Sprache im Verkehr mit den Behörden und der Bevölkerung des Kantons Tessin werde ohne weiteres entsprochen werden.

In weiterer Ausführung dieser Erklärung haben wir mit Vernehmlassung vom 23. November dem eidgenössischen Eisenbahndepartement mitgeteilt, dasa wir bezüglich der Anwendung der i t a l i e n i s c h e n S p r a c h e im Verkehr mit dem K a n t o n T e s s i n auch künftig zu verfahren gedenken wie folgt: Die Korrespondenz der Generaldirektion und der Kreisdirektion V mit den Behörden und Amtsstellen des Kantons Tessin soll ausschliesslich in italienischer Sprache geführt werden.

Auch die Korrespondenz mit der Bevölkerung des Kantons Tessin findet in italienischer Sprache statt, mit Ausnahme der Fälle,
in welchen wir aus dem Kanton Tessin Schreiben und Eingaben in deutscher oder französischer Sprache erhalten, welche in der gleichen Sprache beantwortet werden. Dagegen müssen wir uns ausdrücklich vorbehalten, mit unsern eigenen Dienststellen im Kanton Tessin auch in deutscher oder französischer Sprache zu

336

korrespondieren. Sodann kann den Kreisdirektionen I, II, III und IV und deren Dienststellen, insbesondere den Stationen, nicht zugemutet werden, italienisch zu korrespondieren ; dieselben werden sich auch künftig ihrer eigenen Sprache bedienen müssen, indem für diese Korrespondenz keine Übersetzer zur Verfügung stehen.

3. Die vom Verwaltungsrate in der Sitzung vom 9./10. Juli genehmigte Vorlage betreffend die R e v i s i o n des B e s o l d u n g s g e s e t z e s ist von uns mit Schreiben vom 10. Juli dem eidgenössischen Eisenbahndepartement zu Händen des Bundesrates zugestellt worden.

Am 9. September haben uns die Personal verbände neue Eingaben zum Entwurfe des Besoldungsgesetzes und zum Vorentwurf einer Gehaltsordnung mitgeteilt, welche sie dem Bundesrat zu Händen der Bundesversammlung eingereicht hatten. Auf Einladung des eidgenössischen Eisenbahndepartementes vom 13. September haben wir demselben unsere Bemerkungen zu diesen Eingaben mit Schreiben vom 21. September zugestellt.

4. Vom eidgenössischen Eisenbahndepartement zur Vernehmlassung über ein von einem Initiativkomitee eingereichtes Konzessionsgesuch für eine Schmalspurbahn M e s o c c o - S a n B e r n a r d i n o - A n d e e r eingeladen, haben wir uns mit Schreiben vom 9. März dahin ausgesprochen, dass diesem Gesuch bis nach Abklärung der Frage des Tracés einer Ostalpenbahn nicht entsprochen werden sollte. Der Bundesrat hat am 22. März in diesem Sinne entschieden.

5. Auf Einladung des eidg. Eisenbahndepartementes haben wir mit Schreiben vom 28. Mai das K o n z e s s i o n s b e g e h r e n für eine Normalspurbahn S e m b r a n c h e r - C h a b l e - A o s t a begutachtet; wir empfahlen, auf dasselbe nicht einzutreten, da die projektierte Linie die Simplonbahn empfindlich schädigen würde und ein Verkehrsbedürfnis für eine solche Linie nicht bestehe.

6. Mit Schreiben vom 16. September haben wir dem eidgenössischen Eisenbahndepartement über folgende K o n z e s s i o n s b e g e h r e n Bericht erstattet: a. für eine normalspurige Eisenbahn von R é c h é s y (französische G r e n z e ) - B o n f o l - C o u r t a v o n (deutsche Grenze"); b. für zwei schmalspurige Eisenbahnverbindungen zwischen dem B e r n e r O b e r l a n d und S i t t e n , die eine über den San e t s c h p a s s , die andere über den E a w i l p a s s ;

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c. für eine elektrische Schmalspurbahn von W a l d e n b u r g über L a n g e n b r u c k nach B als t h a ï , sowie fdr zwei Strassenbahn Verbindungen von B a s e l nach Li es t al, die eine ausgehend vom Äschenplatz, die andere von der Neuen Welt.

Wir sahen uns nicht veranlasst, gegen die Erteilung dieser Konzessionen Einwendungen zu erheben.

7. Nachdem der Staatsrat des Kantons Neuenburg beim Bundesrate den freihändigen Rückkauf der N e u e n b u r g e r J u r a - B a h n neuerdings angeregt hatte, wurden wir vom eidg.

Eisenbahndepartement beauftragt, uns über deren Rückkaufswert auszusprecben. Wir antworteten am 9. November, dass die neuen einlässlichen Erhebungen zufolge der seit unserm Berichte vom 31. Mai 1905 eingetretenen Vermehrung der Betriebskosten ein noch ungünstigeres Resultat ergeben, indem der kommerzielle Wert der Bahn auf höchstens 5 Millionen geschätzt werden könne.

8. Mit Zuschrift vom 22. Februar hat das eidgenössische Eisenbahndepartement das Initiativkomitee der konzessionierten Linie Münster - Grenchen, den Regierungsrat des Kantons Bern, als Konzessionsbewerber für eine Hauptbahn Münster-PieterlenBiel und Dotzigen, die Gemeinde Buren, als Konzessionsbewerberin für eine Hauptbahn Grenchen S. B. B. - Buren S. B. B., die Gemeinde Grenchen, als Anhängerin eines Basistunnels Milnster-Grenchen S. B. B., den Regierungsrat des Kantons Solothurn, die Generaldirektion der Bundesbahnen, die Berner Alpenbahngesellschaft, das eidgenössische Militärdepartement und die Abteilungschefs des Eisenbahndepartements zum Zwecke der allgemeinen O r i e n t i e r u n g ü b e r d i e v e r s c h i e d e n e n J u r a d u r c h s t i c h p r o j e k t e zu einer K o n f e r e n z auf den 3. März eingeladen. Bei dieser Konferenz hat unsere Abordnung den in den frühern Berichten der Generaldirektion vom 17. Dezember 1908 und vom 16. Januar 1909 betreffend die Zufahrtslinien zum Simplon eingenommenen Standpunkt festgehalten und denselben in ihrer Vernehmlassung vom 26. März auf die vom eidgenössischen Eisenbahndepartemente uns zum Bericht überwiesenen Konzessionsgesuche der Regierung des Kantons Bern betreffend eine Linie Münster - Pieterlen - Dotzigen und der Gemeinde Buren für eine Bahn Grenchen - Buren im Anschluss an einen Basistunnel Milnster-Grenchen näher entwickelt.

Bekanntlich haben wir uns grundsätzlich gegen die Konzessionierung der Linie Münster-Grenchen an Dritte ausgesprochen und

338

namentlich gegen die Konzessionierung einer Linie Pieterlen (oder Grenchen)-Dotzigen Stellung genommen.

9. Am 1. Juni sind die Verhandlungen mit F r a n k r e i c h über den Abschluss eines Staatsvertrages betreffend die Z u f a h r t s l i n i e n zum S i m p l o n wieder aufgenommen worden.

Wie letztes Jahr war die Bundesbahnverwaltung bei diesen Konferenzen vertreten durch Herrn Ständerat C. von Arx, Präsident des Verwaltungsrates, Präsident der Konferenz, die Herren Weissenbach und Colomb von der Generaldirektion und Herrn Stockmar, Präsident der Kreisdirektion I. Die Konferenz führte zur Vereinbarung eines S t a a t s v e r t r a g e s , welcher mitBundesbeschluss vom 20./23. Dezember von den eidgenössischen Räten ratifiziert wurde.

Vor dem Zusammentritt der Konferenz hatte am 25. Mai eine Besprechung mit der D i r e k t i o n der P a r i s - L y o n - M i t t e l m e e r b a h n stattgefunden, bei welcher ein Nachtrag zum Vertrage vom 14./15. Oktober 1902, abgeschlossen zwischen der P. L. M. und der Jura-Simplon-Bahn, über den Bau einer Abkürzungslinie F r a s n e - V a l l o r b e und die Mitbenutzung des zu erweiternden B a h n h o f e s V a l l o r b e vereinbart worden war.

Der Konferenz sind ferner auf Einladung des eidg. Bisenbahndepartementes, bezw. der bundesrätlichen Delegation für Eisenbabnfragen, und unter deren Vorsitz vorausgegangen : Verhandlungen am 26. und 31. Mai und am 3. Juni zwischen der B er n er A l p e n b a h n g e s e l l s c h a f t als Konzessionärin für eine Bahn M ü n s t e r - G r e n c h e n - L e n g n a u und der Generaldirektion über eine V e r k e h r s t e i l u n g zwischen der Münster-LengnauBahn und den Bundesbahnen, sowie über Ü b e r n a h m e des B e t r i e b e s der projektierten Linie durch die Bundesbahnen (vergi, oben A 6).

10. Mit Eingabe vom 30. November haben wir den Besehluss des Verwaltungsrates vom 25. gl. M. betreffend Erstellung eines Basistunnels d u r c h den Hauenstein (vergi. A 8) dem eidg.

Eisenbahndepartemeut mitgeteilt. Der Bundesrat hat sodann mit Beschluss vom 20. Dezember die eidgenössischen Räte ersucht, die Kommissionen zur Behandlung dieses Gegenstandes zu ernennen.

11. Am 6./7. April und 21./22. September haben Sitzungen der internationalen S i m p l o n d e l e g a t i o n stattgefunden, bei welchen die Fahrpläne
und die Tarife der Sitnplonlinie, sowie die Bau- und Betriebsrechnungen derselben für 1906 und 1907 besprochen wurden. Zur Verifikation dieser Rechnungen ist eine Kommission, bestehend aus zwei schweizerischen und zwei italienischen Mitgliedern, bestellt worden.

339

12. M i t b e n ü t z u n g s v e r t r ä g e .

a. Auf unsero Antrag hat der V e r w a l t u n g s r a t folgende von uns abgeschlossenen Anschluss- und Mitbenützungsverträge ratioziert : 1. am 29. April den Vertrag mit der elektrischen Bahn M o n t h e y - C h a m p é r y - M o r g i n s betreffend Mitbenützung der Station M o n t h e y ; 2. am 29. April den Vertrag mit der G ü r b e t a l b a h n betreffend die Mitbenützung der Bahnhöfe B e r n und T h un; 3. am 29. April den Vertrag mit der Strassenbahn U s t e r Ö t w i l betreffend Auschluss an die Station U s t e r ; 4. am 30. April den Vertrag mit der B o d e n s e e - T o g g e n b u r g b a h n betreffend Mitbenützung des Bahnhofes R o m a n s h o r n ; 5. am 29. September den Nachtrag zum Vertrag mit der P. L. M. betreffend den Bau der Linie F r äs n e - Vall or be und die Mitbenutzung des Bahnhofes Val l o r b e ; 6. am 26. November den Vertrag mit der Eisenbahngesellschaft M o n t r e u x - G l i o n (direkteLinie) betreffend die Einführung der Schmalspurbahn Montreux-Glion in den Bahnhof Montreux und die Mitbenützung desselben.

b. Noch nicht beendigt waren die Verhandlungen über folgende Mitbenützungsverträge : 1. Vertrag mit der S e n s e t a l b a h n über die Mitbenützung der Station F l a m a 11 ; 2. Revision der Verträge mit der B u r g d o r f - T h u n - B a h n für die Bahnhöfe B u r g d o r f und T h u n ; 3. Vertrag mit der T h u n e r s e e b a h n betreffend die Mitbenützung der Station S c h e r z l i g e n .

c. Der von der Bahngesellschaft P r u n t r u t - B o n f o l auf Ende 1908 gekündigte, sodann bis Ende 1909 verlängerte Vertrag betreffend den B e t r i e b der L i n i e durch die Bundesbahnen und die Mitbenützung der Station P r u n t r u t wurde auf deren Wunsch mit Schreiben vom 24. September neuerdings bis zum 1. Juli 1910, dem Datum der Betriebsübernahme durch die Gesellschaft, verlängert.

d. Mit Vereinbarung vom 19. Juli ist der Gesellschaft der Usines de l'Orbe als Eigentümerin der Bahn O r b e - C h a v o r n a y eine Reduktion der für die Mitbenützung der Station C h a v o r n a y zu bezahlenden jährlichen Entschädigung von Fr. 1000 auf Fr. 800 zugestanden worden. Gleichzeitig übernahmen wir für dieselbe die Besorgung des Reklamationsdienstes für Ansprüche wegen Verlust oder Beschädigung von Transportgütern und Lieferfristüberschreitungen.

340

e. Einem Gesuche des Stadtrates von Luzern um Herabsetzung der AVersalbeiträge, welche die K r i e n s - L u z e r n - ß a h n für die Mitbenützung des Bahnhofes L u z e r n und der Zufahrtstrecke der Brünigbahn zum Bahnhof zu vergüten hat, konnten wir nicht entsprechen, was in einer Konferenz vom 17. März begründet wurde.

Mit Beschluss vom 13. August hat sich der Bundesrat inkompetent erklärt, auf ein bezügliches an ihn gerichtetes Begehren des Stadtrates Luzern einzutreten.

13. Nach Abschluss der vom Stadtrat Zürich verlangten ergänzenden Studien sind die Verhandlungen über den U m b a u der l i n k s u f r i g e n Z ü r i c h s e e b a h n am 2. September wieder aufgenommen worden. Es wurde vereinbart, dass der Stadtrat Zürich eine Verständigung mit der Sihltalbahn und der Ütlibergbahn über diediesen Unternehmungen auffallende Kostenbeteiligung suchen soll, uad dass wir die Zustimmung des eidgenössischen Wasserbauinspektorates und der Baudirektion des Kantons Zürich zürn Projekte der Sihlunterführung einholen sollen, worauf eine abschliessende Verhandlung über die ganze Frage stattfinden wird.

lé. In Ausführung einer bei den Verhandlungen über den Bau einer schmalspurigen B r i e n z e r s e e b a h n als Fortsetzung der Brünigbahn gegebenen Zusage haben wir gemäss Besehluss vom 22. Mai der Baudirektion des Kantons Bern als B e i t r a g an die V o r s t u d i e n für eine rechtsufrige Brienzerseebahn zu Händen des Initiativkomitees Fr. 35,000 und zu Händen der Staatskasse Fr. 4025. 70 ausbezahlt.

15. Mit Bericht vom 19. Juni haben wir auf Einladung des eidgenössischen Eisenbahndepartements die Frage der E r s t e l l u n g s c h i f f b a r e r W a s s e r l ä u f e in der S c h w e i z einlässlich begutachtet. Die Vernehm lassung, welche veröffentlicht worden ist, kommt in technischer Hinsicht zu folgenden Schlüssen : 1. Zur Herstellung eines schweizerischen Grossschiffahrtsstrassennetzes kommen in erster Linie in Betracht: a. der Rhein von Basel bis zum Bodensee; b. die Aare von Waldshut bis zum Bielersee; c. die Limmat bis Zürich; d. die Kanalisierung der Töss bis Winterthur; e. die Verbindung zwischen Bieter-, Neuenburger- und Genfersee.

2. Für den Rhein sollen Schiffe mit 1000 Tonnen Tragfähigkeit, für die Schiffahrtstrassen im Innern des Landes solche von 600 Tonnen in Aussicht genommen werden.

341

3. Dementsprechend sollen die Minimalabmessungen der Kanäle betragen : für den Rhein : 30 m Sohlenbreite, 40 m Wasserspiegelbreite und 2,6 m Wassertiefe (86 m 2 ); für die andern Schiffahrtstrassen: 18 m Sohlenbreite, 30 m Wasserspiegel breit e und 2,5 m Wassertiefe (59 m2).

Die Schleusen sind für den Rhein mit 100 m Länge und 12 in Breite und für die Schiffahrtstrassen im Innern mit 70 m Länge und 9,6 m Breite vor/usehen. Für die Schleusentreppe bei Neuhausen und die Schleusen bei Schaff hausen genügt eine Kammerlänge von 80 m und eine Breite von 9,5 rn.

4. Die von der Schweiz für die genannten Schiffahrtswege aufzuwendende Bausumme ist zu 180 Millionen Franken veranschlagt. Hiervon entfallen auf die Kanalisierung des Rheins 30 Millionen und auf die innerschweizerischen Schiffahrtswege 150 Millionen. Die jährliche Ausgabe für Verzinsung, Amortisation, Betrieb und Unterhalt würde zirka 9,5 Millionen Franken betragen.

5. Diese Kosten sind so bedeutend, dass bei dem Umfange des in Aussicht stehenden Verkehrs eine direkte Rentabilität der Anlagen nicht zu erwarten ist.

Wollte man die Deckung der Ausgaben für Verzinsung, Amortisation und Unterhalt der Anlagen am Rhein der Schiffahrt zumuten, so käme man auf einen tonneukilometrischen Frachtsatz (von zirka 7,5 Cts.), bei welchem von einer Konkurrenzfähigkeit des Wassertransportes gegenüber den Eisenbahnen · nicht die Rede sein könnte. Nimmt man an, dass diese Konkurrenzfähigkeit bei einem Tarif von 3 Cts. noch vorhanden wäre, so müssten die gesamten Baukosten und ein Teil des Unterhaltes durch Beiträge à fonds perdu bezahlt werden.

Noch ungünstiger stellen sich die Berechnungen für die Schifffahrtstrassen im Irinern des Landes.

6. Der Kanalisierung des Rheins zwischen Basel und Konstanz; tnüsste die Bodenseeregulierung und die Niederwasserregulierung des Stromes zwischen Strassburg und Basel vorangehen.

7. Die wirtschaftliche Berechtigung für den Bau dieser Wasserstrassen wird erst vorhanden sein, wenn unser Bahnnetz, das durch Doppelgeleise und andere Anlagen noch bedeutend verbessert werden kann, infolge der Verkehrszunahme an der Grenze seiner Leistungsfähigkeit angelangt sein wird.

8. Damit die Schwierigkeiten und die Kosten der Errichtung der Grossschiffahrtstrassen in Zukunft nicht grösser werden, als sie heute sein würden, empfiehlt es sich, schon jetzt für dieselben

342 Projekte aufzustellen und dafür zu sorgen, dass alle an den Wasserläufen in Zukunft vorzunehmenden Arbeiten in Übereinstimmung mit diesen Projekten zur Ausführung gelangen.

In k o m m e r z i e l l e r Beziehung gelangten wir zum Resultat, dass kein Netz schiffbarer Wasserst.rassen in der Schweiz denkbar ist, das den Bundesbahnen nicht Konkurrenz machen, sondern mit ihnen ein Ganzes bilden würde zur Hebung und Kräftigung des Verkehrs des Landes. Die möglichen und projektierten Wasserstrassen laufen durchaus parallel zu den Bundesbahnlinien und treten daher in die schärfste Konkurrenz zu denselben. Der Verkehr wird auch in Zukunft nie und nirgends so dicht sein, dass die Bundesbahnen froh wären, wenn ihnen ein Teil abgenommen würde. Das Netz der schweizerischen Bahnen ist, speziell längs den projektierten Schiffahrtslinien, engmaschig und leistungsfähig; stets neu hinzutretende Bahnen erhöhen diese Leistungsfähigkeit noch.

Die schweizerischen Bundesbahnen haben allerdings ein sehr grosses Interesse daran, dass die Wasserläufe bis an die G r e n z e leistungsfähig gemacht werden: der Rhein bis Basel, die Rhone bis Genf, der Tessin bis an den Langensee.

Weiteres wird stets nur zu ihrem Schaden gereichen. Der schweizerische Güterverkehr wird nie imstande seio, gleichzeitig eine leistungsfähige Schiffahrt und das dichte, engmaschige Eisenbahnnetz zu alimentieren; dafür wird er stets zu klein sein. Das Nebeneinanderbestehen von Schiffahrts- und Bahnlinien wird beide unrentabel machen, was wirtschaftspolitisch verfehlt ist. Besser eine gutsituierte und finanzkräftige Bundesbahn a l l e i n , als zwei schlechtrentierende Verkehrsanstalten.

Es braucht in der Schweiz auch k e i n K o r r e k t i v g e g e n eine zu ausschliesslich e M o n o p o l s t e l l u n g d e r E i s e n b a h n e n im V e r k e h r s w e s e n . Durch das Ruckkaufsgesetz ist festgestellt, dass allfällige Überschüsse zu Verbesserungen im V e r k e h r s w e s e n verwendet werden sollen; dadurch ist die Monopolstellung ihrer schädlichen Eigenschaften entkleidet.

Wenn auch zugegeben werden muss, dass die Schiffahrtslinien für die Produzenten und Konsumenten s c h w e r e r Güter vorteilhaft wären, würde das, was die schweizerische Volkswirtschaft dadurch als G a n z e s gewänne, dasjenige nicht aufwiegen, was sie anderseits
bei einer starken und dauernden finanziellen Schädigung der Bundesbahnen verlöre. Die Taxermässigungen, welche die schweizerischen Schiffahrtsstrassen bringen können, werden übrigens, wie schon oben bemerkt, nicht so gross sein, dass sie

343

nicht nach und nach von den Bahnen selbst (z. B. durch weitere Herabsetzung der Ausnahmetarife für die wichtigsten Roh- und Hülfsstoffe) herbeigeführt werden können, wenn man sie in ihrer Entwicklung nicht stört. Die Errichtung einer neuen Transportanstalt für einen Verkehr, der durch die bestehende leicht selbst bewältigt werden kann, und zwar mit nicht viel höhern Selbstkosten, ist unproduktiv und unwirtschaftlich.

Auf Grund vorstehender Erwägungen kann daher d i e p r o j e k t i e r t e S c h i f f a h r t Basel - Rhein - Bodensee und Zürichsee, Basel 77 Rhein - Aare - Genfersee vom Standpunkt der BundesBodensee

bahnen und der mit ihnen vielfach und eng verknüpften Interessen des Landes aus nicht unterstützt werden.

16. In einer Konferenz des V e r b a n d e s s c h w e i z e r i s c h e r E i s e n b a h n e n vom 24. Juni sind unter anderai behandelt worden die Vernehmlassungen des Verbandes an das eidgenössische Eisenbahndepartement betreffend die vom Zentralamt für den internationalen Bisenbahntransport ausgearbeiteten und den beteiligten Staaten zur Äusserung zugestellten Entwürfe zu einem i n t e r nationalen Übereinkommen über die Beförderung von P e r s o n e n und R e i s e g e p ä c k , sowie zu einem Übereinkommen über e i n e i n t e r n a t i o n a l e E i s e n b a h n S t a t i s t i k .

Auf Ende 1909 ist der Verband schweizerischer Eisenbahnen aufgehoben worden. Soweit ein Bedürfnis zur Aufrechterhaltung gemeinsamer Einrichtungen mit andern schweizerischen Bahuverwaltungen vorhanden ist, werden spezielle Vereinbarungen getroffen, über welche wir bei den betreffenden Departementen berichten.

17. Im Auftrage des eidgenössischen Eisenbahndepartementes haben wir demselben im März einen Vorentwurf über eine R e o r g a n i s a t i o n der B u n d e s b a h n v e r w a l t u n g im Sinne grösserer Zentralisation eingereicht. Der Bundesrat wird seinen bezüglichen Entwurf gleichzeitig mit einem solchen betreffend die Änderung der Vorschriften über die Beziehungen zwischen dem Eisenbahndepartement und der Bundesbahnverwaltung uns zu Händen des Verwaltungsrates zur Begutachtung zustellen.

18. Die Kreisdirektion IV hat uns eine Abschrift ihres Schreibens vom 2. Februar an das Departement des Innern und der Volkswirtschaft des Kantons G r a u b ü n d e n mitgeteilt, worin sie auf das Ersuchen um Erstattung eines Berichtes über BetriebsBundesblatt. 62. Jahrg. Bd. IH.

23

344

und Bauverhältnisse der schweizerischen Bundesbahnen im Jahre 1907, soweit das Gebiet des Kantons Graubünden in Frage komme, sowie über etwaige Bauprojekte zu Händen des Grossen Rates antwortete, dass sich die Kreisdirektion auf die Erstattung solcher Spezialberichte an die Kantone grundsätzlich nicht einlassen könne, da dies für die Bahnverwaltung weitgehende Konsequenzen hätte, und ferner auf die Vertretung der Kantone in den Kreiseisenbahnräten und im Verwaltungsrate hinwies, deren Mitgliedern alle Quartalberichte, Rechnungen, Budgets etc. zugestellt werden, sowie auf das für Behandlung der Projekte für Neu- und Umbauten vorgeschriebene Verfahren.

19. Auf Wunsch der E i s e n b a h n s c h u l e n in LausanneT Biel, Winterthur und St. Gallen fand am 12. März eine Konferenz mit Vertretern derselben statt, in welcher besprochen wurde, wie dem Übelstande zu begegnen sei, dass die Bundesbahnen wegen der notwendigen Personalreduktion nicht alle aus den Eisenbahnschulen Austretenden in ihren Dienst aufnehmen können. Es wurde die Zusicherung erteilt, dass austretende Eisenbahnschüler, welche nicht sofort Verwendung finden können, für in der Folge frei werdende Stellen vorgemerkt werden.

Das Postulat der eidgenössischen Räte betreifend die Übernahme der Eisenbahnschulen durch den Bund hat noch nicht behandelt werden können.

SO. Nachdem die s c h w e i z e r i s c h e L a n d e s a u s s t e l l u n g in Bern für die allgemeine Bundesverwaltung und die Bundesbahnen 10 Stellen in der Ausstellungskommission reserviert hatte,, ist vom Bundesrat der Bundesbahnverwaltung e i n e Stelle zugeteilt worden; an dieselbe haben wir Herrn Generaldirektor Sand ernannt.

21. In einer Sitzung des Lokalkomitees vom 24. Mai wurden die am 3. Juli in der Versammlung der ständigen Kommission des i n t e r n a t i o n a l e n E i s e n b a h n k o n g r e s s e s zu behandelnden Traktanden, welche auf den Zusammentritt des Kongresses am 4.--16. Juli 1910 in Bern Bezug haben, vorberaten.

Der Bundesrat hat am 24. August beschlossen, dass von den auf Fr. 150,000 veranschlagten Kosten des Kongresses der Bund 2 /s und die Bundesbahnen 1la zu übernehmen haben. Das zur Durchführung der Organisation des Kongresses ernannte L o k a l komitee, welches aus den Oberbeamten des eidgenössischen Eisenbahndepartementes, den Mitgliedern der Generaldirektion und Herrn

345 Dietler, alt Direktionspräsident der Gotthardbahn, gebildet war, ist durch den Beizug von Vertretern des eidgenössischen politischen Departements, des eidgenössischen Zolldepartements und des eidgenössischen Departements des Innern, sowie aller schweizerischen Transportanstalten und der Präsidenten der Kreisdirektionen erweitert worden.

22. Am 17. Juni, 25. Oktober und 27. Dezember fanden g e m e i n s a m e K o n f e r e n z e n der Generaldirektion und der Kreisdirektionen statt, in welchen namentlich behandelt wurden: die Weiterführung der Massnahmen zur Verminderung der Betriebsausgaben, die Binverlangung von ärztlichen Zeugnissen bei allen Erkrankungen, die Verabfolgung von Entschädigungen bei Versetzungen innerhalb kurzer Frist und die Eingabe der Personalverbände betreffend automatisches Vorrücken des Personals bei eintretenden Vakanzen und die Verwendung von weiblichen Angestellten.

23. Betreffend die von der Generaldirektion getroffenen W a h l e n , besonders der Dienstabteilungsvorstände des Kreises V, vergi. A 4, Ziffer l, 2, 3, 4, 5.

Die Kreisdirektionen haben uns die Bestätigung aller Vorstände der Dienstabteilungen vorgeschlagen, und der Verwaltungsrat hat diese Wahlen in der Sitzung vom 30. April auf unsern Antrag bestätigt.

Auf den Zeitpunkt des Ablaufes der periodischen Amtsdauer, den 1. April, sind die bisherigen Beamten und Angestellten mit wenig Ausnahmen bestätigt worden.

24. J a h r e s F r e i k a r t e n . Im Laufe des Berichtsjahres sind von den Bundesbahnen folgende Jahresfreikarten ausgestellt worden: Ganzes Netz Kreise Strecken T" ir.

i.

n. i iir~ni. Total an:

Klasse

Klasse

Bundesbehörden . . . .

97 53 6 7 Kantonsbehörden'. . . .

-- -- 134 9 Behörden und Personal der Bundesbahnen . . . .

241 147 267 827 andere Schweiz. Transportanstalten 99 2 79 39 ausländ. Transportanstalten 1,016 65 59 12 Verschiedene 43 -- 29 12 Total

1,496

Klasse

--- -- -- 39 52 27

9 2 -- --

174 143

7 -- 1,489 96 8 24 2 65 10

362 1,230 186

267 574 906 118 201 22 3,584

346

25. P e r s o n a l .

a. Über den P e r s o n a l b e s t a n d bei der Generaldirektion und bei den Kreisen gibt die betreffende Tabelle in den statistischen Beilagen zu diesem Berichte Auskunft.

Die Gesamtzahl der Beamten und Angestellten mit Jahresgehalt beträgt auf Ende 1909 23,041, diejenigen der im Taglohn Angesteilen 11,534, zusammen 34,575 (gegenüber 20,348 Beamten und 9985 im Taglohn Angestellten, zusammen 30,333, im Vorjahre).

Beamte mit Jahresgehalt

im Taglohn Angestellte

bei der Generaldirektion 754 39 beim Kreis I 4613 1829 beim Kreis n 6153 3519 beim Kreis EI 5496 2308 beim Kreis IV 3095 1756 beim Kreis V 2930 2083 Der Personalzuwachs rührt her vom Binbezug der Got.thardbahn in das Bundesbahnnetz, deren Personalbestand 1908 5564 Mann betragen hat. Die Abnahme um 1322 Mann ist zurückzuführen auf das Bestreben der Bundesbahnbehörden, ein Anwachsen des Personals, soweit irgendwie möglich, zu verhindern, sowie auf den Verkehrsrückgang und die damit im Zusammenhang stehende Entlassung von im Taglohn Angestellten.

b. Nachdem die Bundesversammlung mit Beschluss vom 22. Dezember den erforderlichen Spezialkredit von Fr. 5,058,000 behufs Ausrichtung von a u s s e r o r d e n t l i c h e n Z u l a g e n für das Jahr 1909 an die Beamten, Angestellten und Arbeiter der Bundesbahnen bewilligt hatte (vergi. A l, 9 und. C, I, l, d 3), haben wir die Auszahlung derselben sofort angeordnet. Sie konnte in der Hauptsache noch im Berichtsjahr durchgeführt werden.

347

II. Finanzdepartement.

(Bericht über die Jahresrechnung.)

Dem gegenwärtigen Bericht sind folgende Rechnungen nebst Beilagen beigegeben : Betriebsrechnung ; Speziabrechnungen : Erneuerungsfonds, Fonds zur Deckung von Pensionen der ehemaligen JuraSimplon-Bahn, Versicherungsfonds gegen Feuerschaden, Dampfschiffbetrieb auf dem Bodensee ; Gewinn- und Verlustrechnung ; .Kapitalrechnung ; Rechnung über die Verwendungen zu Bauzwecken und auf Nebengeschäfte vom Jahre 1909 ; Baurechnung auf 31. Dezember 1909; Bilanz auf 31. Dezember 1909; Beilagen : Vergleichung der Betriebsrechnung mit dem Budget, Detail der Entschädigungen für die Gemeinschaftsbahnhöfe und die betriebenen Linien, Vergleichung der Gewinn- und Verlustrechnung mit dem Budget, Ausweis über die Bauverwendungen, nach Objekten ausgeschieden, Bauausgaben für den Ricken auf 31. Dezember 1909, Vergleichung der Bauausgaben mit dem Budget ; Rechnungen der Hülfsgeschäfte : Drucksachenverwaltung in Bern, Oberbaumaterialverwaltung in Bern, Materialverwaltung in Lausanne, ,, ,, Basel, ,, ,, Zürich, ,, ,, Rorschach, ,, i, Luzern,

348

Werkstätte in Yverdon, ,, » Freiburg, ,, ,, Biel, ,, Ölten (inkl. Gasanstalt), ,, ,, Zürich, ,, ,, Romanshorn, ,, ,, Rorschach (inkl. Gasanstalt), ,, ,, Chur, ,, ,, Bellinzoua (inkl. Gasanstalt); Zusammenzug der Rechnungen der Werkstätten S. B. B. ; ,,Rechnungen der Hülfskassen : Pensions- und Hülfskasse für die Beamten und ständigen Angestellten der S. B. B., Krankenkasse der Arbeiter der ehemaligen Jura-SimplonBahn, Krankenkasse der ständigen Arbeiter der ehemaligen Centralbahn, Krankenkasse der Werkstätte in Ölten, Fonds für ausserordentliche Unterstützungen der ehemaligen Centr albahn, Krankenkasse der ständigen Arbeiter der ehemaligen Nordostbahn, Krankenkasse der Regiearbeiter der ehemaligen Nordostbahn, Krankenkasse der ständigen Arbeiter der ehemaligen Vereinigten Schweizerbahnen , Pensions- und Hülfskasse der Beamten und Angestellten der ehemaligen Gotthardbahn, Krankenkasse der Arbeiter des Stations-, Magazin-, Depotund Werkstättedienstes der ehemaligen Gotthardbahn, Krankenkasse der Arbeiter des Bahnaufsichts- und Unterhaltungsdienstes der ehemaligen Gotthardbahn, Fonds der ehemaligen Gotthardbahn für hervorragende Leistungen im Betriebsdienste; Inventar der eigenen Wertschriften ; Inventar der Wertschriften des Erneuerungsfonds.

Betr-ietosjreehiru.iig'.

Dieselbe enthält nebst den Jahresausgaben de)' Zentralverwaltung und der Kreise I--IV diejenigen des Kreises V für die Zeit vom \. Mai bis 31. Dezember 1909. Beim Budget 1909

349 ist dasjenige des Kreises V für die nämliche Periode, sowie der von der Bundesversammlung bewilligte Spezialkredit von 170,000 Franken für die besondern Zuwendungen an das Personal der ehemaligen Gotthardbahn einbezogen, und die Rechnung 1908 umfasst, behufs richtiger Vergleichung, sowohl die Resultate der Rechnung S. B. B. dieses Jahres als auch die Einnahmen und Ausgaben der Gotthardbahn der Monate Mai bis Dezember 1908.

Der Einnahmenüberschuss pro beträgt

1909

Rechnung 1908 Fr.

Gegenüber 1908 Fr.

Budget 1909 Fr.

Rechnung 1909 Fr. '

Fr. 53,990,450.95 ^Budget"61" Fr.

46,626,044 48,069,225 53,990,451 +7,364,407 +5,921,226 Diese Vermehrungen setzen sich zusammen aus : Gegenüber Rechnung 1908

Budget 1909

Fr.

Vermehrung, bezw. Verminderung der Betriebseinnahmen . . . + 3,749,452 Verminderung der Betriebsausgaben -- 3,614,955 Vermehrung des BetriebsüberSchusses -f 7,364,407

Fr.

--

568,403

-- 6,489,629 -f- 5,921,226

Wir werden diese Veränderungen in den einzelnen Abschnitten der Betriebsrechnung begründen. Die Vermehrung der Betriebseinnahmen gegenüber 1908 betrifft sowohl den Ertrag aus dem Personenverkehr als auch denjenigen aus dem Güterverkehr, während die ,,Verschiedenen Einnahmen" einen Rück.gang von rund Fr. 350,000 aufweisen, welcher hauptsächlich dem verminderten Ertrag der Hülfsgeschäfte und den Wagenmieten zuzuschreiben ist. Gegenüber dem Budget ist der Ertrag des Personenverkehrs um rund Fr. 1,540,000 geringer, derjenige des Güterverkehrs um rund Fr. 1,290,000 höher und die ,,Verschiedenen Einnahmen" sind um rund Fr. 310,000 unter dem Budget geblieben.

Die Verminderung der Betriebsausgaben, welche in einem erfreulichen Masse sowohl gegenüber 1908 als auch gegenüber dem Budget eingetreten ist, betrifft in Vergleichung zum letzteren

350 nahezu die sämtlichen Rubriken des Betriebsschemas; gegenüber der Rechnung 1908 ist eine Verminderung hauptsächlich in den Kapiteln Brennmaterialkonsum, Unterhalt der Bahnanlagen und des Rollmaterials, sowie auf dem Verbrauch aller übrigen Konsummaterialien zu verzeichnen, wogegen die Personalausgaben,, einschliesslich der Verwaltungsbeiträge an die Pensions- und Hülfskassen, fast durchgehends eine Vermehrung aufweisen, indem die gesetzlichen Besoldungserhöhungen auf 1. April 1909 (für das Personal des Kreises V die Gehaltszuschläge auf 1. Mai 1909) durch die Ersparnisse infolge Personal Verminderung nicht vollständig gedeckt worden sind.

Der Betriebskoeffizient S.B.B, betrug im Jahre 1907 67,48, ausschliesslich der Gotthardbahn und ohne die Teuerungszulagen;, im Jahre 1908 einschliesslich der Gotthardbahn pro Mai-Dezember betrug er 71,is ; für das Jahr 1909 ist er auf 67,39 zurückgegangen.

Betriebseinnahmen, Dieselben erreichen den Betrag von . Fr. 165,540,622. 34 und setzen sich aus folgenden Haupterträgen zusammen: Rechnung I. Ertrag des Personentransportes . . . .

II. Ertrag des G'B ilck-, Tier-, und £ tttertransportes .

III. Verschiedene Ein-

Rechnung

Gegenüber

1909

1908

Fr.

Budget 1909 Fr.

65,214,598

68,000,000

66,457,152 + 1,242,554 -- 1,642,848

89,430,097

91,000,000

92,288,032 + 2,857,936 + 1,288,032

7,146,476

7,109,026

1908

Fr.

6,795,438

Fr.

Gegenüber dem Budget Fr.

361,037

161,791,170 166,109,025 165,540,622 + 3,749,452 --

313,687 568,403

I. Ertrag des Personentransportes.

Während die Vermehrung der Einnahmen aus dem Personentransport im Durchschnitt der letzten drei Jahre bei den Bundesbahnen (exkl. Gotthardbahn) 5,77 °/o betrug, erreichte sie im Berichtsjahre bloss l,9i %· Die gegenüber dem Voranschlag resultierende Mindereinnahme von Fr. 1,542,848 ist hauptsächlich dem durch die unbeständige Witterung nachteilig beeinflussten Verkehr während der Reisesaison zuzuschreiben. Wir verweisen im übrigen auf die nähere Begründung der Verkehrsschwankungen im Abschnitt III, Kommerzielles Departement, auf Seite 436 ff.

dieses Berichtes.

351

n. Ertrag des Gepäck-, Tier- und Gütertransportes.

Die zur Zeit der Aufstellung unseres Voranschlages pro 1909 herrschende geschäftliche Depression liess es als geboten erscheinen, bei der Budgetierung der Einnahmen dieser Rubrik mit Vorsicht vorzugehen. Infolge des erfreulichen Aufschwunges, den der Güterverkehr namentlich in den drei letzten Monaten des Jahres erfahren hat, ist der budgetierte Betrag um 1,288,032 Franken überschritten worden. Dieser Mehrbetrag deckt nahezu die Mindereinnahme gegenüber dem Budget aus dem Personenverkehr, so dass das G-esamtbudget bis auf den Betrag von rund Fr. 255,000 erreicht wurde. Bezüglich der nähern Details über die Ergebnisse des Verkehrs dieser Rubrik verweisen wir auch hier auf die Begründung der Verkehrsschwankungen im Abschnitt III, Kommerzielles Departement, auf Seite 436 ff. dieses Berichtes.

oo Ol

to

HL Verschiedene Einnahmen.

Die Mindereinnahmen sind in folgenden Abweichungen gegenüber der Rechnung 1908 und dem Budget begründet: Gegenüber dem Budget

Rechnung 1908

Budget 1909

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

978,832

997,820

946,416

-- 32,416

--

b. Für Rollmaterial

1,657,494

1,665,000

1,380,757

-- 276,737

--r 284,243

c. Für sonstige Objekte .

1,675,559

1,659,330

1,762,643

+ 87,084

+ 103,313

4,311,885

4,322,150

4,089,816

--222,069

-- 232,334

2. Ertrag von Hülfsgeschäften . . 2,687,827

2,638,245

2,499,346

--188,481

-- 138,899

146,763

148,630

206,276

+ 59,513

+

7,146,475

7,109,025

6,795,438

--351,037

-- 313,587

1.

Pacht- und Mietzinse : a. Für Gemeinschaftsbahnhöfe und -strecken

3. Sonstige Einnahmen

. . . .

Rechnung 1909 Gegenüber 1908

Fr.

51,404

57,646

353

Bezüglich der Veränderungen in den Kapitalzinsanteilen für Mitbenützung der Gemeinschaftsbahnhöfe verweisen wir auf die Details auf Seiten 44--46 der Jahresrechnung.

Den Mindereinnahmen für Rollmaterialmieten stehen im Kapitel V der Betriebsausgaben auch Minderausgaben für die Miete von Rollmaterial fremder Bahnen gegenüber; weitere Erläuterungen geben wir zur diesbezüglichen Zusammenstellung auf Seite 373 dieses Berichtes.

Im Ertrag der Hülfsgeschäfte ist auch die Verzinsung der Bau- und Betriebskapitalien enthalten; nachstehend die Ausscheidung : Kapitalzinse Fr.

Reingewinn Fr.

29,965 481,705 409,352 960,272 --

57,996 156,543 208,623 184,979 9,911

1,881,294

618,052

Drucksachenverwaltung Oberbaumaterialverwaltung . . . .

Materialverwaltungen Werkstätten, inkl. Gasanstalten . .

Privattelegraphendienst

Der eigentliche Gewinn der Hülfsgeschäfte beträgt somit Fr. 618,052, d. h. nur zirka 1,*% der gesamten Jahreslieferungen und Leistungen derselben im Betrage von rund Fr. 46,657,000.

Der Umsatz hat sich gegenüber dem Vorjahr vermindert, was dem geringeren Materialkonsum zuzuschreiben ist; anderseits haben die Kapitalzinse eine Vermehrung erfahren, weil der mittlere Bestand der Vorräte ein höherer war.

Betriebsausgaben.

Die Betriebsausgaben des Jahres 1909 betragen Fr. 111,550,171. 39 Rechnung 1908

Budget 1909

Rechnung 1909

Gegenüber 1908

Gegenüber dem Budget

115,165,126 118,039,800 111,550,171 -3,614,955 -6,48r9,629 Die Verminderung der gesamten Betriebsausgaben gegenüber dem Vorjahr beträgt 3,u°/o und gegenüber dem Budget 5.50%.

354

Wie wir bereits hiervor hinsichtlich der Vermehrung des Betriebsüberschusses bemerkt haben, ist die Ausgabenverminderung hauptsächlich der Personalreduktion, dem geringeren Materialverbrauch und den verminderten Unterhaltungskosten der Bahnanlagen und des Rollmaterials zu verdanken, deren Ursache in den um fast zwei Millionen Lokomotivkilometer verminderten Fahrleistungen, sowie in weiteren Ersparnismassnahmen auf allen Gebieten der Verwaltung und des Bahnbetriebes liegt.

Bevor wir zur rubrikenweisen Darstellung der Ausgaben übergehen, geben wir in den folgenden Tabellen noch eine Vergleichung der hauptsächlichsten Kapitel der Betriebsrechnung.

Kapitel I.

II.

III.

IV.

V.

Allgemeine V e r w a l t u n g . . . .

Unterhalt und Aufsicht der Bahn Expeditions- und Zugsdienst Fahrdienst Verschiedene Ausgaben.

Rechnung 1908

Budget 1909

Rechnung 1909

Gegenüber 1908

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

3,695,164 4,075,695 3,683,407 -- 11,757 18,906,897 17,897,450 15,973,133 --2,933,764 36,659,215 38,762,125 37,204,941 + 545,726 45,630,990 45,825,250 44,043,587 --1,587,403 11,184,917 12,528,350 11,862,229 + 677,312

Gegenüber dem Budget

Fr.

-- 392,288 --1,924,317 --1,557,184 --1,781,663 -- 666,121

116,077,183 119,088,870 112,767,297 --3,309,886 --6,321,573 VI. Nicht rubrizierte Ausgaben und Einnahmen (Mehreinnahmen) . . -- 912,057 --1,049,070 --1,217,126 + 305,069 + 168,056 115,165,126 118,039,800 111,550,171 --3,614,955 --6,489,629 Die Personalausgaben für die Bahnaufsicht und für den Betrieb, inbegriffen die Bekleidungskosten und die Nebenbezüge, belaufen sich auf folgende Beträge:

Kapitel

Rechnung 1908

Budget 1909

Rechnung 1909

Gegenüber 1908

Gegenüber dem Budget

Fr.

Fr.

Fr.

Personal d e s Bahndienstes . . . . 5,905,815 6,327,130 5,653,456 Personal des Expeditions- und Zugsdienstes 32,989,343 35,363,385 34,098,611 Personal des Fahrdienstes . . . . 14,418,255 15,368,180 14,656,028

+1,109,268--1,264,774 -f 237,773 -- 712,152

53,313,413 57,058,695 54,408,095

+1,094,682--2,650,600

' Fr.

252,359 --

Fr.

673,674

356

Im Jahre 1907 haben die nämlichen Ausgaben betragen (Inbegriffen die Gotthardbahn mit 8 Monaten) Im Jahr 1908 Im Jahr 1909

Fr. 51,820,100 ,, 53,313,413 ,, 54,408,095

Die Vermehrung für 1908 gegenüber 1907 beträgt 2,8s % und diejenige für 1909 gegenüber 1908 2,os %. Diese letztere Vermehrung ist eine Folge der gesetzlichen Besoldungserhöhungen auf 1. April 1909 (Kreis V Gehaltszuschläge auf 1. Mai 1909), welche durch die Ersparnisse infolge der Personal Verminderung bei den Rechnungskapiteln I bis IV nur zum Teil gedeckt wurden ; einzig beim Personal des Bahndienstes waren diese Ersparnisse bedeutender als die durch die Gehaltserhöhungen eingetretenen Mehrausgaben.

Die Mehrausgaben gegenüber 1908 für das Personal verteilen sich wie folgt auf die gesetzlichen Gehaltserhöhungen ab 1. April 1909 und auf Minderausgaben infolge der Personalreduktion und sonstigen Mutationen : Gesetzliche Gehaltserhöhungen, neun Monate

Minderausgaben infolge Personalreduktion und Mutationen

Zenirälvenvaltung u/nd Kreise l--l V.

Fr.

Fr.

I A. Personal der allgemeinen Verwaltung 157,770 -- 62,640 II A. Personal des Bahndienstes. .

d 34,420 -- 352,440 III A. Personal des Expéditions- und Zugsdienstes 1,668,070 -- 728,440 IV A. Personal des Fahrdienstes . .

610,970 -- 524,860 Total Betrieb Personal der Hülfs-und Nebengeschäfte Nicht rubriziertes Personal des Bahndienstes Total Zentralverwaltung und Kreise I--IV

2,571,230 1.07,690

--1,668,380 -- 149,970

47,550

--1,411,030

2,726,470

-- 3,229,380

In der Ausgabenverminderung infolge der Personalreduktion, von Mutationen etc. sind auch die durch die Reduzierung der Taglohnarbeiter entstandenen Minderausgaben enthalten, welche z. B. beim nicht rubrizierten Personal des Bahndienstes infolge Sistierung der nicht dringenden Unterhaltungs- und Erneuerungs-

357

arbeiten einen erheblichen Betrag ausmachen; unter Einbezug des genannten Personals erzeigen die gesamten Personalausgaben gegenüber der Rechnung 1908 eine Verminderung von zirka Fr. 500,000 für die Zentralverwaltung und die Kreise I--IV.

Im Kreis V haben die Gehaltserhöhungen und die Veränderungen infolge der Personalreduktion, von Mutationen etc.

für die acht Monate Mai bis Dezember gegenüber dem gleichen Zeitraum 1908 folgende Beträge erreicht: r.h.,»« eSSen

I A.

u A.

III A.

IV A.

«""-- Kreis V.

Fr.

Personal der allgemeinen Verwaltung 5,650 Personal des Bahndienstes . .

58,850 Personal des Expeditions- und Zugsdienstes 304,420 Personal des Fahrdienstes . . 113,970

Total Betrieb Personal der Hülfsgeschäfte . . .

Nicht rubriziertes Personal des Bahndienstes

482,890 32,820

Total Kreis V

559,970

44,260

Minder-, bezw.

»-«»£""

MutaSe,, Fr.

-- 50,170 ») -- 93,190 --134,780 -j- 37,690 2) -- 240,450 -- 37,370 -f 139,360 s) -- 138,460

Die im Jahre 1909 dem Personal zugekommenen Besoldungserhöhungen erreichen für das ganze Netz der Bundesbahnen somit den Betrag von rund Fr. 3,285,000 (für die neun Monate April bis Dezember, beziehungsweise beim Kreis V für die acht Monate Mai bis Dezember), wogegen anderseits die Minderausgaben infolge Personalreduktion und sonstigen Mutationen rund Fr. 3,370,000 betragen.

1

) Erhöhte Minderausgaben, weil das Personal der ehemaligen Einnahmenkontrolle der Gotthardhahn ab 1. Mai 1909 bei der Zentralverwaltung in Bern verrechnet wurde.

2 ) Mehrausgaben, weil im Jahre 1908 Rückerstattungen für Übertragungen zu lasten der Werkstätte und Gasanstalt, sowie der Materialverwaltung stattfanden.

3 ) Im Jahre 1908 wurden die definitiven Bahnarbeiter direkt auf die Kubriken des Bahndienstes verrechnet.

Die Ausgaben für Unterhalt und Erneuerung der Bahnanlagen und des Rollmaterials weisen folgende Beträge auf: Rechnung 1908

Fr.

Unterhalt und Erneuerung der Bahnanlagen 12,396,627 Unterhalt und Erneuerung der Lokomotiven und Tender . . . 7,771,357 Unterhalt und Erneuerung der Personenwagen 3,166,577 Unterhalt und Erneuerung der Lastwagen 2,624,349 25,958,910

Gegenüber 1908

Gegenüber dem Budget

9,839,963 --2,556,664

-- 1,203,557

7,755,200

7,645,641

-- 125,716

--

109,559

2,707,300

2,816,801

-- 349,776

+

109,501

Budget 1909

Fr.

11,043,520

Rechnung 1909

Fr.

Fr.

2,330,800 2,220,047 -- 404,302 23,836,820' 22,522,452 --3,436,458

Die Verminderung gegenüber 1908 beträgt 13,24%

un

Fr.

-- 110,753 -- 1,314,"368

d diejenige gegenüber dem Budget 5,6i%-

Nachstehende Darstellung zeigt ferner die Verminderung der Ausgaben für die hauptsächlichsten Konsummaterialien des Betriebs: Rechnung 1908

Fr.

Sonstige Ausgaben des Expeditionsund Zugsdienstes !

3,669,872 Materialverbrauch dejr Lokomotiven und Wagen . . ?

17,034,364 l 20,704,236

Budget 1909

Fr.

Gegenüber 1908

Rechnung 1909

Fr.

3,398,740

3,106,330

17,041,630 20,440,370

16,208,462 19,314,792

Fr.

--

Gegenüber dem Budget

Fr.

563,542 -- 292,410

-- 825,902 - 833,168 -- 1,389,444 --1,125,578

£?

°°

359 Die Verminderung gegenüber 1908 beträgt 6,71 % jenige gegenüber dem Budget 5,6i %·

un

d die-

Die in den letzten Jahren beständig gewachsenen Ausgaben für Drucksachen, Bureaubedürfnisse etc., sowie für die Beleuchtung, Heizung und Reinigung der Dienstlokale, Bahnhöfe und Stationen sind im Jahre 1909 ebenfalls reduziert worden, was aus folgender Vergleichung hervorgeht: Rechnung 1908

Budget 1909

Fr.

Fr.

Bureaubedürfnisse, Druckkosten etc. . 1,798,410 1,686,095 Beleuchtung, Heizung und Reinigung , 2,151,746 2,053,540

Rechnung 1909

Fr.

Gegenüber 1908

Gegenüber dem Budget

Fr.

Fr.

1,532,252 -- 266,158 -- 153,843 1,915,012 -- 236,734 -- 138,528

Die Verminderung gegenüber der Rechnung 1908 beträgt für Bureau- und Druckkosten 14,80% und für die Kosten der Beleuchtung, Heizung und Reinigung 11 °/o. Auch gegenüber dem bereits herabgesetzten Budget pro 1909 sind die Minderausgaben ansehnliche.

In den folgenden Aufstellungen erläutern wir die Differenzen der einzelnen Rubriken der Kapitel I--VI der Betriebsrechnung, in welchen jeweilen die Ausgaben der Zentralverwaltung und der fünf Kreise enthalten sind (diejenigen des Kreises V für die Monate Mai bis Dezember).

I. Allgemeine Verwaltung.

Die Ausgaben dieses Kapitels betragen Fr. 3,683,'407. 15

Bundesblatt.

62. Jahrg. Bd. III.

24

Rubriken Al. Verwaltungsbehörden 2. Sekretariate, Kanzleien, Archive und Registraturen 3. Ausgabenkontrolle, Hauptbuchhaltung, Hauptkasse und Rechnungsbureaux 4. Rechtsbureaux und Verwaltung der Pensions-, Hülfsund Krankenkassen .

5. Tarifbureaux, kommerzielle Agenturen und Frachtreklamationsbureau 6. Einnahmenkontrolle . . . ] 7. Statistisches Bureau . . . / 8. Bureaux f. d. Telegraphendienst u. d. elektr. Anlagen 9. Abwartpersonal . . . .

B l . Bureau- und Druckkosten .

2. Beleuchtung, Heizung und Reinigung der Dienstlokale 3. Ergänzung und Unterhalt des Inventars 4. Verschiedenes

Rechnung 1908 Fr.

333,244

05

Fr.

Rechnung 1909 Fr.

285,090

247,525

--

85,719

--

37,565

535,403

586,015

550,274

+

14,871

--

35,741

514,295

551,560

529,770

+ 15,475

--

21,790

267,226

319,815

304,670

+

37,444

-- 15,1.45

355,426

373,785 834,355 179,440

324,747 814,1761 70,728 /

--

30,679

+

35,344

-- 49,038 -- 20,179 -- 108,712

231,297 89,748 351,292

296,785 107,850 343,460

268,600 102,727 292,763

+ + --

37,303 12,979 58,529

-- -- --

28,185 5,123 50,697

80,830

86,270

78,804

--

2,026

--

7,466

17,201 69,642 3,695,164

27,100 84,170 4,075,695

18,126 1 80,497 3,683,407

-f1

925 10,855 11,757

849,560

Budget 1909

Gegenüber 1908 Fr.

--

Gegenüber dem Budget Fr.-

-- 8,974 -- 3,673 -- 392,288

361

Das Total der allgemeinen Verwaltung erzeigt gegenüber 1908 eine Verminderung von 0,32 °/o und gegenüber dem Budget eine solche von 9,62%.

A l--9. P e r s o n a l a u s g a b e n . Gegenüber dem Budget weisen sämtliche Rubriken Minderausgaben auf, welche der Nichtbesetzung budgetierter Stellen, verschiedenen Mutationen und verminderten Reisespesen zuzuschreiben sind. In den Differenzen gegenüber der Rechnung 1908 sind einerseits die Mehrausgaben für die gesetzlichen Besoldungserhöhungen auf 1. April 1909, anderseits die Minderausgaben infolge von Nichtbesetzung freigewordener Stellen und von Mutationen enthalten.

B l--4. V e r s c h i e d e n e A u s g a b e n . Infolge der Ersparnismassnahmen sind die Ausgaben auf allen Rubriken unter dem Voranschlag geblieben. Gegenüber der Rechnung 1908 sind für die Rubriken B l und 2 ebenfalls Ersparnisse zu verzeichnen, während die Rubriken 3 und 4 Mehrausgaben für dea Umzug von Bureaux und für erhöhte Kosten des Eisenbahnverbandes aufweisen.

II. Unterhalt und Aufsicht der Bahn.

Im Jahre 1909 betragen die Ausgaben Fr. 15,973,133. 34 Dieser Betrag enthält die reinen Ausgaben für die Aufsicht, den Unterhalt und die Erneuerung der Bahnanlagen ; die Bauausgaben zu lasten der Betriebsrechnung (Ausgaben für Änderungen und kleinere Abschreibungen anlässlich von Neubauten) sind im Kapitel VI, Ziffer l, dargestellt. Die Abschreibung für grössere untergegangene Anlagen werden dem Konto ,,Zu amortisierende Verwendungena belastet.

Rubriken Al. Bureaux der Oberingenieure .

2. Bahningenieure und deren Hülfspersonal 3. Bahnmeister und deren Gehülfen 4. Bahnwärter, Barrierenwärter u.

deren Stellvertreter . . . .

Bl. Unterbau und Kunstbauten .

2. Oberbau (einschl. Erneuerung) 3. Hochbau und mechanische Stationseinrichtungen 4. Telegraph, Signale und Verschiedenes 5. Räumung der Bahn von Schnee und Eis CI. Bureau- und Druckkosten .

2. Beleuchtung, Heizung und Reinigung der Dienstlokale .

3. Beleuchtung der Bahn 4. Ergänzung und Unterhalt des Inventars 5. Entschädigung für vorübergehende Benützung von Landstücken und für Kulturschaden fi Verschiedenes

Rechnung 1908 Fr.

653,127

Budget 1909

Fr.

734,255

Rechnung 1909 Fr.

641,603

Gegenüber 1908

--

Fr.

11,524

Gegenüber dem Budget Fr.

-- 92,652

427,286 973,090

441,345 1,172,440

414,391 -- 1,096,904 -f

3,852,312 2,464,435 7,449,805

3,979,090 2,199,200 6,588,800

3,500,558 -- 351,754 -- 478,532 1,975,673 -- 488,762 -- 223,527 5,818,819 -- 1.630,986 - 769,981

1,469,218

1,432,650

1,224,377

836,205

665,070

659,558 --

176,964 99,779

157,800 93,500

161,536 77,045

60,070 78,806

59,400 74,500

330,963

264,900

3,917 30,920

18,906,897

4,250 30,250 17,897,450

--

12,895 -- 123,814 --

26,954 75,536

244,841 --

208,273

176,647

--

5,512

-- --

15,428 22,734

-j--

3,736 16,455

55,262 57,131

--

4,808 -- 21,675 --

4,138 17,369

259,777

--

71,186

--

5,123

765 -- 29,734 --

3,152 1,186

-- --

3,485 516

15,973,133 -- 2,933,764

-- 1,924,317

" INS

363

Die Verminderung der Gesamtausgaben des Bahndienstes gegenüber 1908 beträgt 15,ss °/o und gegenüber dem Budget 10,75%.

Unter Abzug der zu lasten des Spezialfonds fallenden Kosten für die Erneuerung des Oberbaues ergibt sich folgende Vergleichung der reinen Aufsichts- und Unterhaltungskosten des Bahndienstes: Rechnung 1908

Budget 1909

Rechnung 1909

Gegenüber 1903

Gegenüber dem Budget

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Gesamtausgaben 18,906,897 17,897,450 15,973,133 --2,933,764 --1,924,317 ab: Oberbauerneuerung * 4,977,274 4,440,000 3,932,713 --1,044,561 --507,287 Netto

13,929,623 13,457,450 12,040,420 --1,889,203 --1,417,030

* Einschl. G. B. Mai--Dezember.

Die Verminderung auf den Nettokosten beträgt 13,56 % gegenüber 1908 und 10,53 % gegenüber dem Budget.

A l--4. P e r s o n a l a u s g a b e n . Mit Ausnahme der Rubrik A 3, gegenüber 1908, ist auf allen Rubriken in Vergleichung mit 1908 und mit dem Budget eine Verminderung der Ausgaben erzielt worden. Sie ist auch hier eine Folge der Mutationen und der Nichtbesetzung freigewordener Stellen, sowie einer Neubeordnung des Bahnbewachungsdienstes. Die Mehrausgaben für die gesetzlichen Gehaltserhöhungen sind, mit Ausnahme der Rubrik A 3, durch die Ersparnisse übertroffen worden.

B 1. Unterbau und K u n s t b a u t e n . Die Einschränkung der Bahnunterhaltungsarbeiten auf das Notwendige hat gegenüber 1908 und dem Budget zu einer Verminderung der Ausgaben geführt. Infolge reduziertem Geleiseumbau sind auch die Kosten für Schottererneuerung erheblich geringer. Anderseits haben die Räumungs- und Herstellungsarbeiten infolge von Rutschungen und abgestürzten Felspartien in den Kreisen I und V Mehrausgaben verursacht.

B 2. O b e r b a u . Die Geleiseerneuerungen, namentlich die Einzelauswechslung von Schwellen und Schienen und die Erneuerung von Weichen, sind ebenfalls eingeschränkt worden, wodurch auch verminderte Ausgaben für die Geleiseregulierung entstanden sind.

364

B 3. H o c h b a u u n d m e c h a n i s c h e S t a t i o n s e i n r i c h t u n g e n. Die Minderausgaben dieser Rubrik sind der Verschiebung aller nicht dringlichen Arbeiten für den Unterhalt von Gebäuden jeder Art zuzuschreiben.

B 4. T e l e g r a p h , S i g n a l e und V e r s c h i e d e n e s. Die in den frühern Jahren infolge steter Vermehrung der Sicherungsanlagen beständig gewachsenen Ausgaben konnten im Jahre 1909 wiederum reduziert werden, indem auch hier die Arbeiten auf das Notwendige beschränkt wurden. Gegenüber der Kechnung 1908 haben alle Kreise Minderausgaben zu verzeichnen, während das Budget 1909 durch die Kreise I, II und V wegen Ausführung von nicht vorgesehenen, aher dringlichen Arbeiten um etwas überschritten wurde.

B 5. R ä u m u n g der B a h n von S c h n e e und Eis.

Minderausgaben gegenüber 1908, wogegen kleine Überschreitung des Budgets 1909.

C l--6. S o n s t i g e A u s g a b e n . Die Ausgaben fili Bureauund Druckkosten, sowie für Beleuchtung, Heizung und Reinigung konnten zufolge der Ersparnismassnahmen reduziert werden; ebenso haben sich die Ausgaben für Ersatz und Unterhalt des Inventars wegen Einschränkung der Bahnunterhaltungsarbeiten und durch Sparsamkeit namentlich gegenüber dem Vorjahre erheblich vermindert.

lu. Expéditions- und Zugsdienst.

Die Ausgaben pro 1909 dieses Kapitels betragen

Fr. 37,204,940. 68

Sie verteilen sich auf die einzelnen Rubriken wie folgt:

Rubriken A 1. Betriebsinspektionen, Kursinspektionen 2. Bahnhof- und Stationsvorstände und das ihnen unter3. Z u g s d i e n s t p e r s o n a l . . . .

B 1. Bureau- und Druckkosten .

2. Beleuchtung, Heizung und Reinigung der Dienstlokale und Beleuchtung der Bahnhöfe und Stationen , 3. Ergänzung und Unterhalt des Inventars 4. Konsuminaterialien für mechanische Stationseinrichtungen und Telegraphenapparate 5. Camionnage und Plombage .

6. Verschiedenes . . .

Rechnung 1908 Fr.

Budget 1909

Fr.

951,316

1,006,250

23,595,528 8,442,499 1,296,000

25,378,765 8,978,370 1,193,065

Rechnung 1909 Fr.

966,420

Gegenüber 1908

Fr.

+

15,104 --

Gegenüber dem Budget Fr.

39,830

24,584,412 -)- 988,884 -- 794,353 8,547,779 . -j- 105,280 -- 430,591 1,115,643 -- 180,357 -- · 77,422

/

-- 216,111 -- 117,578

1,805,633

1,707,100

1,589,522

313,170

302,875

241,271

-- 71,899 --

61,604

39,967 106,835 108,267

37,400 50,700 107,600

31,096 42,280 86,518

-- 8,871 -- -- 64,555 -- -- 21,749 --

6,304 8,420 21,082

36,659,215

38,762,125

37,204,941

+ 545,726 --1,557,184 O5 Ü<

366

Die Vermehrung gegenüber 1908 beträgt 1,49 % und di& Verminderung gegenüber dem Budget 4,oa °/o.

Wie im Eingang dieses Berichtes erwähnt wurde, liegt der Hauptgrund der Minderausgaben in der Reduzierung der Fahrleistungen, welche namentlich auf die Kapitel Expeditions- und Zugsdienst, sowie Fahrdienst ihren Einfluss ausübt. Wir verweisen auf die im folgenden Kapitel IV, Fahrdienst, dargestellte Veränderung der geleisteten Lokomotivkilometer.

A l--3. P e r s o n a l a u s g a b e n . Die soeben erwähnten Faktoren haben auf allen Rubriken gegenüber dem Budget im gesamten eine Ausgabenverminderung hervorgebracht ; einzig der Kreis V erzeigt eine Mehrausgabe für die Dienstkleider des Stations- und des Zugspersonals, die aber für das letztere Personal durch verminderte Nebenbezüge übertroffen wird. Gegenüber der Rechnung 1908 haben jedoch die Minderausgaben für das Personal die Mehrausgaben infolge der dreijährlichen Besoldungserhöhungen auf 1. April 1909, bezw. der Gehaltszuschläge auf l. Mai für das Personal des Kreises V, nicht zu decken vermocht, weshalb gegenüber dem Vorjahr erhöhte Ausgaben zu verzeichnen sind.

B l -- 6. S o n s t i g e A u s g a b e n . Die Rechnung 1909' erzeigt auch hier auf sämtlichen Rubriken verminderte Ausgaben sowohl gegenüber dem Vorjahre, als auch in Vergleichung zum Voranschlag, was den reduzierten Fahrleistungen und den allgemeinen Sparmassnahmen zuzuschreiben ist.

IV. Fahrdienst.

Die Ausgaben des Jahres 1909 belaufen sich auf

Fr. 44,043,586. 82

Nachstehend die Verteilung auf die Rubriken:

Rubriken A 1. Zentralbureaux des Fahrdienstes

Gegenüber dem Budget

Rechnung 1908

Budget 1909

Rechnung 1909

Gegenüber 1908

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

457.743

589,350

543,042

+

85,299

-

46,308

11,180,152

11,788,830

11,208,072

+

27,920

-

580,758

2,780,360

2,990,000

2,904,914

+

124,554

-

85,086

15,777,874

15,768,570

15,127,420

-- 650,454

-

641,150

482,102

473,060

412,616

--

0 69,486

-

60,444

210,178

226,600

178,481

--

31,697

-

48,119

564,210

573,400

489,945 --

6,690,018

6,462,000

Fr.

2. Masehinenpersonal und Wagenvisiteure 3. Personal für Ausrüstung und Reinigung des Fahrmaterials .

B l. Brennmaterial 2. Schmiermaterial 3. Beleuchtungsmaterial

.

. .

4. Reinigungs- und Desinfektionsmaterial, Wasser, Streusand und Verschiedenes C l". Unterhalt der Lokomotiven und Tender

74,265 --

83,455

6,334,974 -- 355,044 --

127,026 co 02 «q

co

05 00

Rubriken

Rechnung 1908 Fr.

lb. Erneuerung der Lokomotiven und Tender

1,081,339 2 . Unterhalt der Personenwagen 2,468,489 2b. Erneuerung der Personenwagen 698,088 3". Unterhalt der Lastwagen .

2,313,925 h 310,424 3 . Erneuerung der Lastwagen 1,554 4". Unterhalt der Motorwagen D 1. ßureaukosten und Druckkosten 51,339 a

2. Beleuchtung, Heizung und Reinigung der Dienstlokale .

3. Ergänzung und Unterhalt des Inventars 4. Verschiedenes

Budget 1909 Fr.

1,293,200 2,267,600 439,700 2,062,000 268,800 3,000 56,070

Rechnung 1909 Fr.

1,310,667 2,382,108 434,693 1,976,503 243,544 3,519 46,801

Gegenüber 1908 Fr.

+ 229,328 41 -- 86,381 4-- -- 263,395 0 ' -- 337,422 -- -- 66,880 -- + 1,965 4-- 4,538 --

Gegenüber dem Budget Fr.

17,467 j. · 2 *" ·

114,508 5,007 85,497 25,256 519 9,269

205,213

200,770

191,424 --

13,789 --

9,346

338,272 19,710

339,550 22,750

238,372 -- 16,492 --

99,900 -- 3,218 --

101,178 6,258

45,630,990

45,825,250

44,043,587 --1,587,403 -- 1,781,663

369 Gegenüber 1908 beträgt die Verminderung 3,48 % und gegenüber dem Budget 3,89%.

In diesem Kapitel sind die Abschreibungen für das ausrangierte Rollmaterial Inbegriffen, welche aus dem Erneuerungsfonds gedeckt werden und deshalb in den Einnahmen der Gewinn- und Verlustrechnung figurieren; nach Abzug dieser Abschreibungen erhält man folgende Vergleichung der Nettoausgaben des Fahrdienstes, d. h. der Ausgaben für Personal, Materialkonsum, Unterhalt des Betriebsmaterials und Verschiedenes : Rechnung 1908

Fr.

Budget 1909

Rechnung 1909

Fr.

Fr.

Gegenüber 1908

Gegenüber dem Budget

Fr.

Fr.

Totalausgaben . 45,630,990 45,825,250 44,043,587 --1,587,403 --1,781,663 Ab : Abschreibungen für ausrangiertes Rollmaterial . . *2,089,851 2,001,700 1,988,905 -- 100,946 -- 12,795 43,541,139 43,823,550 42,054,682 --1,486,457 --1,768,868 * Einschl. G. B. Mai--Dezember.

Die Verminderung der Nettoausgaben gegenüber 1908 beträgt alsdann 3,« °/o und diejenige gegenüber dem Budget 4,04 %.

Diese Verminderung ist in der Hauptsache die Folge der reduzierten Fahrleistungen, welche weniger Ausgaben für das Personal, für den Materialkonsum und für den Unterhalt des Betriebsmaterials verursachte; im übrigen haben auch hier die Sparmassnahmen ihren Anteil an der erheblichen Ausgabenverminderung.

Die geleisteten Lokomotivkilometer, inklusive Rangierdienst, weisen folgende Veränderungen auf: Rechnung 1908

Budget 1909

Rechnung 1909

Gegenüber 1908 .

Lok. km.

Lok. km.

Lok. km.

[Lok. km.

Gegenüber dem Budget

Lok. km.

«43,553,071 46,560,000 41,542,882 --2,010,189 --5,017,118 * Einschl. G. B. Mai--Dezember.

Die Verminderung gegenüber der Rechnung 1908 4,62,% und gegenüber dem Budget 10,78%.

beträgt

A Ì--3. P e r s o n a l a u s g a b e n . Wie beim Expeditionsund Zugsdienst haben wir auch beim Fahrdienst eine Vermin-

370

derung der Personalausgaben gegenüber dem Budget zu verzeichnen, wogegen die Gehaltserhöhungen pro 1909 gegenüber dem Vorjahr Mehrausgaben verursacht haben, welche durch die Personalreduktion nicht vollständig kompensiert worden sind.

B . l--4. K o n s u m m a t e r i a l f ü r L o k o m o t i v e n u n d Wagen. Die verminderten Fahrleistungen, die gegenüber dem Budget geringeren durchschnittlichen Kohlenpreise, sowie vermehrte Sparsamkeit im Verbrauch der verschiedenen Konsummaterialien haben auf allen Rubriken Minderausgaben gegenüber der Rechnung 1908 wie auch gegenüber dem Budget zur Folge gehabt.

C la bis 4a. Unterhalt des Rollmaterials. Die bezüglichen Ausgaben betragen: Rechnung 1908 Fr.

Budget 1909 Fr.

11,473,986 10,794,600

Rechnung 1909 Fr.

Gegenüber 1908 Fr.

Gegenüber dem Budget Fr.

10,697,104

-- 776,882

-- 97,496

Die Verminderung gegenüber dem Vorjahr beträgt 6,77 % und gegenüber dem Budget 0,9 °/o. Die bisherige stete Vermehrung dieser Unterhaltungskosten, welche Infolge der erhöhten Arbeitslöhne und der Reduzierung der Arbeitszeit, ferner der Anschaffung schwereren Rollmaterials und der allgemeinen Verteuerung der Materialien entstanden ist, hat aufgehört, und es ist an deren Stelle eine Ausgabenverminderung getreten; diese letztere wurde zum Teil auch durch die geringeren Fahrleistungen verursacht.

C 16 bis 4è. E r n e u e r u n g des R o l l m a t e r i a l s (vergleiche Ausrangierung zu lasten des Erneuerungsfonds, Seite 385ff.). Es ist folgendes Fahrmaterial ausrangiert, bzw. zur Ausrangierung vorgesehen worden : Rechnung 1908 Anzahl

Lokomotiven . . . . «20 Lokomotivkessel . . . * 3 Personenwagen . . .

74 Lastwagen 96

Budget 1909 Anzahl

22 11 45 70

Rechnung 1909 Anzahl

22 8 43 64

* Einschl. G. B. Mai--Dezember, l Lokomotive und 2 Lokomotivkessel.

371

D l--4. S o n s t i g e A u s g a b e n . Die geringeren Fahrleistungen iind vermehrte Sparsamkeit haben auch hier verminderte Betriebsausgaben zur Folge gehabt ; auf der Rubrik Inventarunterhalt haben besonders die Akkumulatorenbatterien und Heizschlauchvorrichtungen verminderte Unterhaltungs- und Ersatzkosten erfordert.

V. Verschiedene Ausgaben.

Dieselben betrugen im Jahre 1909

. Fr. 11,862,229. 32

Sie verteilen sich wie folgt auf die Rubriken :

Rubriken

Rechnung 1908

Fr.

Budget 1909 Fr.

Rechnung 1909 Fr.

Gegenüber 1908

Gegenüber dem Budget

Fr.

Fr.

A 1. Pachtzinse für Gemeinschafts-

bahnhöfe und -strecken 2. Rollmaterialmieten . . . .

3. Verschiedene Mieten . . .

C 1. Gerichts- und Prozesskosten 2. Feuerversicherung . . . .

3. Unfallversicherungen und Entschädigungen 4. Transportversicherungen und Entschädigungen 5. Kosten der Transporte infolge von Bahnunterbrechungen , 6. Steuern und Abgaben .

1. Beiträge an die Hülfskassen, Pensionen, Unterstützungen und Gratifikationen 8. Verschiedenes

687,397 3,937,073 44,461 69,962 198,866

737,050 3,920,000 48,030 34,670 201,465

676,186 3,480,472 37,826 27,056 187,312

-- 11,211 -- 456,601 -- 6,635 -- 42,906 -- 11,554

-- 60,864 -- 439,528 -- 10,204 -- 7,614 -- 14,153

1,220,655

980,000

1,052,695

-- 167,960

41

342,427

274,335

144,094

-- 198,333

-- 130,241

14 229,052

1,200 93,800

149,579

-- --

4,003,154 451,856

5,875,800 362,000

5,579,966 -f-1,576,812 527,043 4- 75,187

-- 295,834 4- 165,043

11,184,917

12,528,350

11,862,229 4- 677,312

-- 666,121

14 79,473

-- 4-

72,695 1

1,200 55,779

co to

373

Die Vermehrung gegenüber 1908 beträgt 6,oe % und die Verminderung gegenüber dem Budget 6,32 %· AI. Pachtzinse für Gemeinschaftsbahnhöfe und B a h n s t r e c k e n . Bezüglich der Veränderungen in den Kapitalzinsanteilen für Mitbenützung der Gremeinschaftsbahnhöfe anderer Bahnen verweisen wir auf die Details auf Seiten 44--46 der Jahresrechnung. Die Rechnung 1908 und das Budget 1909 enthalten auch die zwischen der Gotthardbahn, beziehungsweise dem Kreis V, und den Bundesbahnen vorgenommenen gegenseitigen Verrechnungen; bei der Erstellung des Budgets ist die Fortsetzung derselben und eine besondere Rechnungsführung für den Kreis V in Aussicht genommen worden.

A 2. R o l l m a t e r i a l m i e t e n . Nachstehende Vergleichung zeigt die Veränderung der Ausgaben, der Einnahmen (vide A.Dschnitt der ,,Verschiedenen Einnahmen01) und der Nettoausgaben : D.II_.I..I.I_.I.I._ Rollmaterialmieten

Rechnung

Budget ig&

Rechnung 1g09 a

Fr.

Fr.

Fr.

1go8

Gegenüber »igo8 ,,Gegenüber ei* Budge, Fr.

Fr.

Ausgaben . . . . 3,937,073 3,920,000 3,480,472 --456,601 --439,528 Einnahmen. . . . 1,657,494 1,665,000 1,380,757 --276,737 -- 284,243Nettoausgaben

2,279,579 2,255,000 2.099,715 --179,864 --155,285

In der Rechnung 1908 und im Budget 1909 sind die Mieten für das auf dem Netz der Bundesbahnen und der Gotthardbahn, beziehungsweise auf den Kreisen I-- IV und dem Kreis V, gegenseitig zirkulierte eigene Rollmaterial Inbegriffen ; bei der Aufstellung des Budgets war die Weiterverrechnung der gegenseitigen Mieten und eine getrennte Rechnungsführung für den Kreis V vorgesehen. Im übrigen haben die verminderten Fahrleistungen und die Reduzierung der Zugskompositionen auch für die Wagenmieten geringere Einnahmen und Ausgaben herbeigeführt.

C 3. U n f a l l e n t s c h ä d i g u n g e n . Die Überschreitung des Budgets ist durch die Reglierung von Entschädigungen aus dem.

Unfall bei Palézieux und durch vermehrte Ha,ftpflichtfälle in den Kreisen II und IV verursacht worden; anderseits verzeichnen die Kreise III und V geringere Ausgaben.

C 4. T r a n s p o r t e n t s c h ä d i g u n g e n . Die Minderausgaben sind hauptsächlich auf verminderte Entschädigungen für Rekla-

374

mationen aus dem internationalen Verkehr, sowie auf .vermehrte Rückerstattungen durch andere Bahnen zurückzuführen.

C 6. S t e u e r n und A b g a b e n . Minderausgaben gegenüber 1908, weil in diesem Jahre die italienische Verkehrssteuer für die Simplonlinie seit der Eröffnung derselben nachträglich bezahlt wurde. Im Budget 1909 war diese Steuer noch nicht vorgesehen ; ferner ist dasselbe auch infolge Vermehrung der steuerpflichtigen Objekte durch vorsorgliche Liegenschaftserwerbungen überschritten worden.

C 7. B e i t r ä g e an die H ü l f s k a s s e n , P e n s i o n e n , U n t e r s t ü t z u n g e n etc. Die gesetzlichen Besoldungserhöhungen auf 1. April 1909, beziehungsweise die Gehaltszuschläge für das Personal des Kreises V, haben gegenüber dem Vorjahre bedeutende Mehrausgaben verursacht, weil die Verwaltung die ersten fünf Monatsbetreffnisse dieser Erhöhungen in die Pensions- und Hülfskasse der schweizerischen Bundesbahnen und sechs Monatsbetreffnisse in diejenige der ehemaligen Gotthardbahn einzuzahlen hat.

Gegenüber dem Budget haben die Kreise I--IV infolge der Personalreduktion und der Verschiebung der Inkrafttretung der neuen Hülfs- und Krankenkasse für die Arbeiter der schweizerischen Bundesbahnen, deren Wirksamkeit ab 1. Juli 1909 vorgesehen war, Minderausgaben aufzuweisen, wogegen der Kreis V für die nachträglich bewilligten Gehaltserhöhungen auf 1. Mai 1909 (Gehaltszuschläge an Stelle der durch die Gotthardbahn bezahlten Gratifikationen) erhöhte Einzahlungen in die Pensions- und Hiilf'sfcasse zu machen hatte.

Die Unterstützungen an invalide Arbeiter haben ebenfalls gegenüber dem Budget Mehrausgaben verursacht, weil diese Leistungen bei der Budgetaufstellung nicht für das ganze Jahr berücksichtigt wurden, da sie durch die neue Hülfs- und Krankenkasse der Arbeiter zu übernehmen gewesen wären.

C 8. V e r s c h i e d e n e s . Die Mehrausgaben gegenüber der Rechnung 1908 bestehen in der Hauptsache aus dem Beitrag von Jb'r. 110,000 an die Maschinenfabrik Oerlikon an die durch die kilometrischen Entschädigungen nicht gedeckten Mehrkosten des elektrischen Betriebes der Strecke Seebach-Wettingen; anderseits ist eine Minderausgabe von zirka Fr. 30,000 für den Publizitätsdienst zu verzeichnen. Die Ausgaben dieses Dienstes sind effektiv auch gegenüber dem Budget um zirka Fr. 25,000 zurückgeblieben ;

375 ·die Vermehrung ist nur eine scheinbare, weil die Personalkosten im Budget unter das Personal der allgemeinen Verwaltung, I A .7 Statistisches Bureau, eingestellt wurden. Ein Grund zu den Mehrausgaben gegenüber dem Budget bildet sodann die Zahlung des ·erwähnten, nicht budgetiert gewesenen Beitrages an die Maschinenfabrik Oerlikon.

VI. Nicht rubrizierte Ausgaben und Einnahmen.

Dieses Kapitel schliesst mit einem Überschuss der Einnahmen im Nettobetrage von . . . . . ' . . . Fr. 1,217,125. 92 Es umfasst folgende Positionen :

Bundesblatt. 62. Jahrg. Bd. III.

25

oc

-3 01

Rechnung 1908 Fr.

Budget 1909 Fr.

Rechnung 1909 Fr.

Gegenüber 1908 Fr.

Gegenüber dem Budget Fr.

Ausgaben.

1. Bauausgaben zu lasten der Betriebsrechnung

1,486,573

1,605,300

1,293,317

-- 193,256

-- 311,983

137,453

300,000

141,794

-f-

4,341

-- 158,206

1,189,619

1,249,870

1,217,829

-f

28,210

--

32,041

1,071,558

1,104,500

1,150,820

-f-

79,262

-(-

46,320

912,057

1,049,070

1,217,126

-f 305,069

Einnahmen.

2. Vergütung des Baukontos für Verwaltungs- und Bauleitungskosten 3 Betriebskostenanteile für Gemeinschaftsbahnhöfe und Bahnstrecken (Mehreinnahmen) 4. Entschädigungen für den Betrieb anderer Bahnen und für Zugsund Fahrdienstleistungen . . .

Überschuss der Einnahmen

. . .

-f- 168,056

377

1. B a u a u s g a b e n zu lasten der B e t r i e b s r e c h n u n g . Auf diesen Spezialkonto werden die Ausgaben für Änderungen an den bestehenden Bahnanlagen und für kleinere Abschreibungen untergegangener Objekte verrechnet ; die Höhe dieser Ausgaben ist veränderlich und richtet sich nach dem Fortschritt der Bauarbeiten. Die Budgetierung findet jeweilen auf Grund des Baubudgets statt.

Die Ausgaben dieses Kontos werden nicht direkt mit dem Kapitel II « Unterhalt und Aufsicht der Bahn » vereinigt, sondern getrennt in die Betriebsrechnung eingestellt, damit das genannte Kapitel die reinen Kosten für Aufsicht, Unterhalt und Erneuerung der Bahnanlagen aufweist.

2. V e r g ü t u n g des B a u k o n t o s für Verwalt u n g s - u n d B a u l e i t u n g s k o s t e n . Diese Vergütungen an die Betriebsrechnung werden nur auf den grössern Bauobjekten erhoben und bilden eine Entschädigung für die durch das Personal der allgemeinen Verwaltung und des Bahndienstes besorgte administrative und technische Bauleitung ; die effektiven Kosten der technischen Baubureaux kommen von dieser Belastung des Baukontos in Abzug, Im Jahre 1909 hat der Kreis I auf diesem Konto einen Überschuss der Ausgaben zu verzeichnen, weil die effektiven Kosten seines Zentral-Baubureaus und weitere Bauleitungskosten für verschiedene Bahnhofumbauten den prozentualen Zuschlag auf den reinen Bauausgaben übersteigen.

3. B e t r i e b s k o s t e n a n t e i l e für G e m e i n s c h a f t s bahnhöfe und -Bahnstrecken (Mehreinnahmen).

Diese Rubrik enthält die Einnahmen aus den Anteilen anderer Bahnen an den Betriebs- und Unterhaltungskosten der von ihnen mitbenutzten Bahnhöfe und Bahnstrecken der S. B. B., sowie die Anteile derselben für die Mitbenützung der Gemeinschaftsobjekte anderer Verwaltungen. Die Einnahmen übersteigen die Ausgaben ; für das Detail nach den einzelnen Bahnhöfen verweisen wir auf Seiten 44--46 der Jahresrechnung.

4. Entschädigungen für den Betrieb a n d e r e r Bahnen und für Zugs- und Fahrdienstleistungen.

Hier werden die Rückvergütungen der Eigentümer der durch die Bundesbahnen betriebenen Nebenbahnen und Bahnstrecken, sowie die Entschädigungen für gegenseitige Zugs- und Fahrdienstleistungen zwischen der S.B.B, und andern Bahnen verrechnet.

Das Detail nach den einzelnen Linien und Bahnstrecken ist auf Seiten 47 und 48 der Jahresrechnung enthalten.

378

Rechnungsabschluss.

· Der Einnahmenüberschuss der Betriebsrechnung beträgt

Fr. 53,990,450.95

Eine Vergleichung desselben mit den Ziffern des Vorjahres und des Budgets ergibt folgende Differenzen : Rechnung 1908

Fr.

Total der Betriebseinnahmen Total der Betriebsausgaben Einnahmenübersehnss

Budget 1909

Rechnung 1909

Gegenüber 1908

Gegenüber dem Budget

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

161,791,170 166,109,025 165,640,622 +

3,749,462 --

568,403

115,165,126 118,039,800 111,550,171 -- 3,614,955 -- 6,489,629 46,626,044

48,069,225

53,990,451 + 7,804,407 + 5,921,226

Die Verhältnisse, welche den erhöhten Eiunahmenüberschuss veranlasst haben, sind im vorstehenden Bericht des nähern erläutert. Im letztjährigen Bericht zur Jahresrechnung haben wir an dieser Stelle gesagt, dass der im Jahre 1908 eingetretene Rückgang des Verkehrs erst vom Jahre 1909 hinweg einen merkbaren Einfluss auf eine Verminderung der Betriebsausgaben ausüben werde. Diese Verminderung ist zur Tatsache geworden, und sie ist umso erfreulicher, als die Betriebseinnahmen infolge ·einer Steigerung des Verkehrs in der zweiten Hälfte des Jahres 1909 gegenüber dem Vorjahre wieder zugenommen haben. Wir werden fortfahren, die Betriebsausgaben durch angemessene Sparsamkeit auf allen Gebieten nach Möglichkeit zu reduzieren; eine Zunahme derselben flir vermehrte Betriebsleistungen infolge eines allfälligen neuen Verkehrsaufschwunges wird indessen nicht vermieden werden können.

Rechnung' iijber den Erneu.eru.ng'sfoiicls.

Fr.

Der Saldo dieser Rechnung betrug auf 31. Dezember 1908 Die Einlagen für das Jahr 1909 betragen : a. für Oberbau: Fr.

Fr.

Kreise I--IV 3,423,619.84 Kreis V (Mai bis Dezember) . .

414,320. 93 3,837,940.77 b. für Rollmaterial: Kreise I--IV 3,764,551.72 0 Kreis V (Mai bis Dezember) . .

418,862.09 4,183,413. 81 c. für Mobiliar und Gerätschaften: Zentralverwaltung und Kreisel--IV 416,973.14 Kreis V (Mai bis Dezember) . .

85,708. 68 502,681.82

*)61,140,471. 55 Fr.

8,524,036. 40 Die Entnahmen pro 1909 betragen: a. für Oberbau : Kreise I--IV 3,657,756. 50 Kreis V (Mai bis Dezember) . .

415,157. 35

f

4,072,913.85 Übertrag

4,072,913.85

8,524,036.40

*) Ausschliesslich des noch nicht übernommenen Erneuerungsfonds der Gotthardbahn.

61,140,471.55

Fr.

Übertrag b. für Rollmaterial: (: Kreise IV Kreis V (Mai bis Dezember) . .

Fr.

Fr.

Fr.

4,072,913.85

8,524,036.40

61,140,471. 55

1,935,417. 60 53,487.--

1,988,904.60 c. für Mobiliar und Gerätschaften: Zentralverwaltung und Kreisel--IV Kreis V (Mai bis Dezember) . .

150,187.45 32,444. 25

o 182,631.70 6,244,450.15 --

2,279,586. 25

Bestand auf Ende 1909

*) 63,420,057. 80

Überschuss der Einlagen «

*) Ausschliesslich des noch nicht übernommenen Erneuerungsfonds der Gotthardbahn.

381 Dieser Bestand ist bis zur Höhe von Fr. 61,184,725 durch ·die Wertschriften des besondern Portefeuilles des Erneuerungsfonds gedeckt (vide Jahresrechnungen 1909, Seite 230).

Die Einlagen und Entnahmen sind für die Kreise I--IV auf Grund des Reglements S. B. B. Nr. 34 für den Erneuerungsfonds ·der Schweiz. Bundesbahnen, vom 28. September 1906, und für den Kreis V nach den Ansätzen des Regulativs Nr. 74 der Gotthardbahn betreffend den Erneuerungsfonds dieser Gesellschaft, vom 14. Juni 1907, berechnet worden.

Die Entnahmen für die Oberbauerneuerung sind um zirka Fr. 235,000 grösser als die Einlagen, während für das Rollmaterial und das Mobiliar die Entnahmen durch die Einlagen um zirka Fr. 2,514,500 überschritten werden, so dass ein Nettoübersehuss «der Einlagen von rund Fr. 2,279,500 entsteht.

Rechnung1 über den Deofanngsf omis von.

Pensionen, der ehemaligen Jf. S.

Der Saldo dieses Spezialfonds betrug auf 31. Dezember 1908 -. .

Fr. 543,598.60 hierzu : Zins à 3Y2 % für das Jahr 1909 . . ,, 17,557.25 Fr. 561,155. 85 Bezahlte Pensionen im Jahre 1909 . . . . . . 77,566. 40 Bestand auf Ende 1909 Fr. 483,589. 45 Rechnim.!? über «leu. "Versicherungfsfonds gegen. Feuerschaden.

Dieser Fonds setzt sich zusammen aus: 1. der ersten Einlage für 1908 von Fr. 100,000.

2. ,, zweiten ,, ,, 1909 , , . . . . ,, 100,000.

3. ,, ersten ,, ,, den Kreis V (Gotthardbahn) oder 2/8 von Fr. 20,000. -- . . ,, 13,300.

Bestand auf Ende 1909 Fr. 213,300.

382 Rechnung- der Netoengfeschäfte.

Dampfschiffbetrieb auf dem Bodensee.

Der Reinertrag des Jahres 1909 beträgt

Fr. 163,980.96: Gegenüber dem Budget

Rechnung

Fr.

Budget 1909 Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Einnahmen Ausgaben .

793,409 666,322

770,000 666,000

830,625 666,644

+37,216 + 322

+ 60,625.

+ 644

Reinertrag

127,087

104,000

163,981

+36,894

+ 59,981

Rechnung 1908

Gegenüber

1909

1908

Die Mehreinnahmen gegenüber dem Vorjahr und dem Budget betreffen sowohl den Personen- als auch den Gilterverkehr,, während die Ausgaben in ihrer Gesamtheit ungefähr gleich geblieben sind.

Gi-e'wïim- unii "Verlws'tr'ecliw.u.iig.

Einnahmen.

Ì. Überschuss der Betriebseinnahmen. Er beträgt für das Jahr 1909 Fr. 53,990,450. 95 Rechnung 1908

Budget 1909

Rechnung 1909

Fr.

Fr.

Fr.

46,626,044

48,069,225

Ge

fle^ber

Fr.

Ge9 n U b e r dem | u d get

Fr.

53,990,451 +7,364,407 +5,921,226-

Die Vermehrung gegenüber 1908 beträgt 15,79 % und gegenüber dem Budget 12,32 %.

Diese Vermehrungen ergeben sich aus den Veränderungen der Betriebseinnahmen und -ausgaben, die im gegenwärtigen; Bericht begründet worden sind.

Der Betriebskoeffizient hat betragen: Für 1902 (S. B. B. und J. S.) . . . 61 ,u ,, 1903 65,58 1904 . 67,68 ., 1905 66,tó,, 1906 65,8o ,, 1907 67,«: ,, 1908 71,oi ,, 1909 beträgt er, inkl. Kreis V Mai bis Dezember . .

67,s»

383

mit Inbegriff der Teuerungszulagen : Für ,, ,, -

1906 1907 1908 1909

67,49 69,22 72,82 70,32

Die Verminderung von 1908 auf 1909 ist der Vermehrung der Betriebseinnahmen .und der gleichzeitigen Verminderung der Betriebsausgaben zu verdanken ; die Begründungen sind im Bericht zur Betriebsrechnung enthalten.

2. Ertrag verfügbarer Kapitalien. Diese haben pro 1909 abgeworfen Fr. 3,037,693. 76 Rechnung 1908

Budget 1909

Rechnung 1909

Gegenüber 1908

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

3,664,554

2,690,000

3,037,694

--626,860

Gegenüber dem Budget

Fr.

+347,694

Es ergibt sich eine Verminderung von 20,es % gegenüber 1908 und eine Vermehrung von 11,44 % gegenüber dem Budget, Verzinsung der Titel des Wert-schriftenportefeuilles, Inbegriffen das Portefeuille des Erneuerungsfonds . .

Gewinne auf Titelyerkäufena und Mehrwert von Titeln .

Kursgewinne, verschiedene Diskonti und verjährte Coupons .

Aktivzinse aus Kontokorrenteni Ertrag des Wechselportefeuilless Verschiedene 2inse . .

Total1

Ertrag 1908

Fr.

Differenz 1909 Fr.

Ertrag 1909 Fr.

2,642,033

2,447,995

4,251

51,782

77,095 934,845 1,319 5,011

67,342 435,557 13,850 21,168

-- 9,753 -- 499,288+ 12,531 + 16,157

3,664,554

3,037,694

-- 626,860

-- 194,03& +

47,531

3. Zins für die zum 'Bau neuer Linien verwendeten Kapitalien* Diese Zinsen erreichten für 1909 . . . . Fr. 7.88,243. 35 Gegenüber 1908

Gegenüber dem Budget

Rechnung 1908

Budget 1903

Rechnung 1909

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

587,724

480,000

788,243

+ 200,519

+ 308,243

Gegenüber 1908 beträgt die Vermehrung 25,44 ?/o und gegenüber dem Budget 39,is °/o.

384

4. Ertrag von 'Nebengeschäften, Der Dampfschiffbetrieb auf dem Bodensee, als einziges Nebengeschäft der Bundesbahnen, «rgab im Jahre 1909 einen Ertrag von . . Fr. 163,980. 96 Die Darstellung dieser Spezialrechnung befindet sich auf Seite 382 hiervor.

5. ZMSchüsse aus den Spezialfonds. Sie setzen sich zusammen aus den Entnahmen aus dem Erneuerungsfonds und denjenigen aus dem Deckungsfonds für übernommene Pensionen der ehemaligen Jura-Simplon-Bahn.

a. E n t n a h m e n aus dem E r n e u e r u n g s f o n d s . Im Berichtsjahre erreichten sie den Betrag von. Fr. 6,244,450.15 Nachstehend geben wir die Zusammensetzung dieses Betrages '·

Rechnung 1908 Fr.

Budget 1909 Fr.

Rechnung 1909 Fr.

Gegenüber 1908 Fr.

Gegenüber dem Budget Fr.

Erneuerung des Oberbaues.

Kreis ·n ·n n ,,

I II "· HI

rv *· * V (Mai bis Dezember)

. .

. .

. .

. .

. .

4- 2,895 -- 428,902 -- 415,065 -- 376,322 -- 3,705

947,057 1,300,170 1,715,571 912,353 * 418,862

947,000 1,056,000 1,349,000 553,000 615,000

949,952 871,268 1,300,506 536,031 415,157

5,294,013

4,520,000

4,072,914 -- 1,221,099

4-- .-- -- --

2,952 184,732 48,494 16,969 199,843

-- 447,086

* Entnahmen Gotthardbakn Mai bis Dezember.

E r n e u e r u n g d <äs R o l l m a t e r i a l s.

Kreise I-- IV.

Lokomotiven Kessel Personenwagen Gepäck- und Güterwagen .

.

.

.

.

.

.

.

.

966,580 10,416 698,088 309,386

1,158,800 67,200 439,700 268,800

1,185,902 71,279 434,693 243,544

4- 219,322 + 60,863 -- 263,395 -- 65,842

4- 27.102 4 4,079 -- 5,007 -- 25,256 '

00 OD W

co

00 O3

Rechnung 1908 Fr.

Budget 1 909 Fr.

Rechnung 1909 Fr.

·* 80,212 * 24,131 * 1,038

67,200

53,487

2,089,851

2,001,700

1,988,905

Gegenüber 1908 Fr.

Gegenüber dem Budget Fr.

Kreis V (Mai bis Dezember).

Lokomotiven Kessel Gepäck- und Güterwagen

Zentiaalverwaltung und Kreise I --IV Kreis V (Mai bis Dezember)

Gesamttotal der Entnahmen

-- -f --

80,212 29 356 1,038

-- 13,713

-- 100,946

-- 12,795

E r s a t z des M o b i l i a r s .

213,727 150,187 -- 63,540 150,500 * 24,376 32,444 + 8,068 30,245 238,103

180,745

7,621,967

6,702,445

* Entnahmen Gotthardbahn Mai bis Dezember

182,631 --

55,472

6,244,450 -- 1,377,517

-- -f-

313 2,199

+

1,886

-- 457,995

387

ö. E n t n a h m e n aus dem D e c k u n g s f o u d s für übern o m m e n e P e n s i o n e n der J. S.

Sie betrugen für 1909 Fr. 77,566. 40 Ge9e

BJSgetdem

Hechnung 1908

Budget 1909

Rechnung 1909

Gegenüber 1908

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

81,269

80,000

--3,703

--2,434

77,566

6. Betriebssubventionen

Fr. 66,000. --

Dieser Betrag beruht auf dem zwischen der Schweiz und Italien abgeschlossenen Vertrag vom 25. November ,1895, wonach die italienische Regierung an den Betrieb des Simplon eine jähr- l liehe Subvention von Fr. 66,000 während der ganzen Dauer der Konzession zu entrichten hat.'

1909

7. Einnahmen aus sonstigen Quellen. Sie erreichten für Fr. 293,687. 25

Rechnung 1908

Budget 1909

Rechnung 1909

Gegenüber 1908

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

85,647

20,000

293,687

Gege

Äj£tdem

Fr.

+208,040 +273,687

Diese Einnahmen setzen sich pro 1909 zusammen wie folgt : Gürbetalbahn. Entschädigung für Mitbenützung der Bahnhöfe Bern und Thun für die Jahre 1902--1908 . Fr. 174,210. -- Mehrerlös, herrührend von verkauften entbehrlichen Liegenschaften . . . . . . . ,, 119,477.25 Total Ausgaben.

1. Passivsaldo des vorhergehenden Jahres Hierzu : die für das Jahr 1908 ausgerichtete Teuerungszulage, gemäss Bundesbeschluss vom 22. Dezember 1908 Total

Fr. 293,687. 25

Fr. 2,854,074 .40 ,, 2,539,279 .60 Fr. 5,393,354.--

2. 'Entschädigung an die 'Eigentümer von gepachteten Linien

Fr. 30,000

Es ist dies der vertragliche Pachtzins der Linie VeveyChexbres.

388

3. Eontokorrentzinse, Promsionen etc.

Sie betrugen 1909

Fr. 3,625,231. 40

Rechnung 1908

Budget 1909

Rechnung 1909

Gegenüber 1908

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Ge9e

£Äe,dem

Fr.

1,334,394 2,320,000 3,625,231 +2,290,837 +1,305,231 Es ergibt sich somit eine Vermehrung der Passivzinse gegenüber 1908 von 63,i9% und gegenüber dem Budget von 36,oo%Die Ausgaben des Jahres 1909 umfassen: Kontokorrentzinse Fr.

23,291.11 Verzinsung der Kassascheine ^ 1,990,263. 35 Zinse von Barkautionen und verschiedene Zinse . . . ., ,, . . . ,, * 1,478,965. 59 Provisionen für Couponseinlösungen und Titelrückzahlungen ,, 60,785.22 Agios, Kursverluste, Minderwert von Titeln und Verschiedenes ,, 71,926.13 Total Fr. 3,625,231.40 * Über den dritten, hiervor aufgeführten Posten ist folgendes zu bemerken: Bei Aufstellung des Budgets für Kreis V pro 1909 war der Rückkaufspreis für die Gotthardbahn noch nicht festgestellt, und man wusste nicht, ob die Bundesbahnen die Besorgung des Anleihensdienstes dieser Bahn übernehmen werden.

Man entschloss sich daher, als Grundlagen für Berechnung der Anleihenszinse für 1909 das Anlagekapital in Betracht zu ziehen.

Diese Zinse wurden auf Fr. 4,000,000 angesetzt (Budgetbericht für den Kreis V vom 4. März 1909, Seite 20), welcher Betrag wie folgt in der Gewinn- und Verlustrechnung verrechnet wurde : Zinse der konsolidierten Anleihen . . . . Fr. 1,707,562. 50 NichtverfalleneMarchzinse (von 4,616,837. 55 Franken) ,, 1,020,162. 50 Verschiedene Zinse (von Fr. 1,478,965. 59) wie: Zinse für Vorräte der Gotthardbahn . . . . F r . 55,195 Verfügbarer Saldo für an die Gotthardbahn zu bezahlende Zinse . . . . . , 1,217,080 ~ ,, 1,272,275.Total Fr. 4,000,000.--

389

4. Verzinsimg der 'konsolidierten Anleihen.

Im Jahre 1909 betrug sie Rechnung 1908 Fr.

43,220,488

Budget 1909

Rechnung 1909

Fr.

Fr.

44,366,000 43,125,384

Fr. 43,125,384

Gegenüber 1908

^tÄet"8"1

Fr.

Fr.

-- 95,104 -1,240,616

Die nachstehende Tabelle, welche die Verzinsung für jedes einzelne Anleihen besonders angibt, erklärt auch die Verminderung von 0,22% gegenüber 1908 und die Verminderung von 2,79 °/o, gegenüber dem Budget.

w fO

o

Bezeichnung der Anleihen

Rechnung 1908

Fr.

3 % Eisenbahnrente von 1890 2,079,990 37a % Bundesbahnanleihen v o n 1899/1902 . . . . 17,500,000 4% Bundesbahnrente von 1900 3,000,000 3 % différé Bundesbahnanleihen von 1903 5,250,000 3 '/a °/o Bundesbahnanleihen von 1910

Budget 1909 Fr.

2,079,990

17,500,000 3,000,000

17,500,000 3,000,000

5,250,000

5,250,000 | Emission des Anleiheos Wert 31. De\ zember 1909.

C Verminderung von Fr. 17,741 im Jahre 873,213{ 1909 gegen 1908 infolge Kuckzahlung ausl gelöster Titel.

717 8ß7/ Verminderung von Fr. 4933 im Jahre 1909 gegen 1908. Gleiche Bemerkung.

--

890,954

873,213

4 % Centralbahn von 1880 .

722,800

717,867

. 1,050,000 . 1,050,000 120,000 .

.

350,000 .

245,000 . 1,225,000 .

367,937

1,050,000 1,050,000 120,000 350,000 245,000 1,225,000 367,937

Bemerkungen

Fr.

2,079,990

4 % Centralbahn von 1876 .

3'/2 % ,, 1894 (Juni) 3Y»°/o ,, 1894 (Okt.)

4 % ^ Nordostbahn 1880 3Va°/o ,, 1894 3V 2 % ,, 1895 1 S /» % ,, 1896 37 2 % ,, 1897

Rechnung 1909

1,050,000 1,050,000 120,000 350,000 245,000 1,225,000 367,937

Sundesblatt. 62. Jahrg. Bd. III.

Bezeichnung der Anleihen

Rechnung 1908

Budget

1909

Fr.

Fr.

Nordostbahn, Subventionsanleihen rechtsufrige Zürichseebahn

17,437

4,125

4 % Vereinigte Schweizerbahnen, I. Hypothek . . .

750,724

702,724

4 % Vereinigte Schweizerbahnen, II. Hypothek . .

376,468

352,468

3°/o u. 5% Vereinigte Schweizerbahnen 1859. . . .

922

Rechnung

1909

Bemerkungen

Fr.

Verminderung von Fr. 13,312 im Jahre 1909 gegen 1908 infolge Bückzahlung Slliger Obligationen.

Verminderung von Fr. 26,660 im Jahre 1909 gegen 1908 infolge Rückzahlung ausgeloster Titel. Vermehrung von Fr. 21,340 724,064 gegenüber dem Budget infolge Reduktion der Amortisation von Fr. 1,200,000 auf Fr. 133,000.

Verminderung von Fr. 13,340 im Jahre 1909 gegen 1908 infolge Kückzahlung ausgeloster Titel. Vermehrung von Fr. 10,660 363,128. gegenüber dem Budget infolge Reduktion der Amortisation von Fr. 600,000 auf Fr. 67,000.

4,125

Saldo am 1. Juli 1908 rückbezahlt.

£ co

CO

Rechnung 1908

Bezeichnung der Anleihen

Fr.

Budget 1909

Fr.

Rechnung 1909 Fr.

00

Bemerkungen

co

tsS

Verminderung von Fr. 4105 im Jahre 426,562| 1909 gegen 1908 infolge Rückzahlung ausgeloster Titel.

von Fr. 1316 im Jahre 214,735] 1909Verminderung gegen 1908. Gleiche Bemerkung.

28/ii % Franco-Suisse 1868

430,667

426,562

3 °/o Jougne-Eclépens .

216,051

214,735

4,836,038

4,836,037

4,836,038

4,000,000

Übernahme des Anleihens auf 1. Mai 1909. Verminderung von Fr. 12,775 gegenüber der Rechnung 1908 der Gotthard2,727,725. bahn, infolge Rückzahlung ausgeloster Obligationen. Verminderung von Franken 1,272,275 gegenüber dem Budget von 1909, vide Bemerkungen unter Abschnitt 3, ver(. schiedene Zinsen.

3 Va % Jura-Simplon 1894

3V2 % Gotthardbahn 1895

.

2,740,500

43,220,488

44,365,658 43,125,384

Vergleichung unserer Zinslasten.

Rechnung 1908

Fr.

Budget 1909

Rechnung 1909

Fr.

1,334,394 43,220,488

2,320,000 44,366,000

3,625,231 43,125,384

Brutto-Zinslast

44,554,882 4,252,278

46,686,000 3,170,000

46,750,615 3,825,937

Netto-Zinslast

40,302,604

43,516,000

42,924,678

Kontokorrentzinse, Provisionen etc Verzinsung der konsolidierten Anleihen Ertrag verfügbarer Kapitalien und Bauzinse

393 Die Verminderung der Zinslasten gegenüber unsern Budgetansätzen beträgt Fr. 591,322, gegenüber der Rechnung 1908 ergibt sich jedoch eine Vermehrung von Fr. 2,622,074. Diese Differenz ist die Folge unserer Ausgaben für Neubauten und Rollmaterialanschaffungen, sowie der Übernahme der Gotthardbahn, wie unter Ziff. 3, verschiedene Zinse, erwähnt.

5. Verwendungen zu Amortisationen und Abschreibungen. Diese betragen für 1909 Fr. 7,410,453.43 Rechnung 1908

Budget 1909

Rechnung 1909

Fr.

Fr.

Fr.

Gegenüber 1908 ^^^fta^*TM Fr.

Fr.

5,519,955 7,354,205 7,410,453 +1,890,498 -f 56,248 Diese Abschreibungen umfassen- die gesetzliche Amortisation, die Abschreibung auf untergegangenen Objekten und verschiedener Ausgaben, sowie die Amortisation der Anleihenskosten.

a. G e s e t z l i c h e A m o r t i s a t i o n . Sie besteht aus: der siebenten Amortisationsquote des Anlagekapitals auf 31. Dezember 1902 mit 0,599,710% von Fr. 861,589,069' . . . Fr. 5,167,035. 81' der sechsten Amortisationsquote der im Jahr 1903

gemachten Ausgaben mit 0,604,342 %

von Fr. 6,542,027 ,, 39,536.22 der fünften Amortisationsquote der im Jahr 1904 gemachten Ausgaben mit 0,583,905 % von Fr. 19,778,873 ,, . 115,489. 83 der vierten Amortisationsquote der im Jahrl905 gemachten Ausgaben mit 0,564,159% von Fr. 21,299,433 ,, 120,162.67 der dritten Amortisationsquote der im Jahr 1906 gemachten Ausgaben mit 0,545,081 °/o von Fr. 22,959,266 ,, 125,146. 60 der zweiten Amortisationsquote der im Jahr 1907 gemachten Ausgaben mit 0,526,649 °/o von Fr. 23,222,057 ...

,, 122,298. 73 der ersten Amortisationsquote der im Jahr 1908 gemachten Ausgaben mit 0,5os,84o % von Fr. 24,571,373 ,, 125,028. 97 der ersten Amortisationsquote vom Anlagekapital der Gotthardbahn, budgetiert mit Fr. 672,000 ,, 672,000. -- Zusammen Fr. 6,486,698. 83

394

Der Betrag der in 60 Jahren zu amortisierenden Ausgaben für 1908 ist wie folgt berechnet worden: Bauausgaben des Jahres 1908 Weniger Ausgaben für Betriebsmaterial (Rollmaterial und Gerätschaften)

Fr. 36,631,040. 64 ,, 17,228,096. 63

Fr. 19,402,944. 01 Plus 30 % der Ausgaben für Betriebsmaterial. ,, 5,168,428.99 Fr. 24,571,373. -- ö. A b s c h r e i b u n g e n gene Objekte

für

untergeganFr. 500,000

Der Betrag für Abschreibung untergegangener Objekte macht für 1909 aus Fr. 2,521,055.45. Da es angezeigt erscheint, diese Ausgaben möglichst rasch abzuschreiben, belasten wir die Gewinn- und Verlustrechnung für 1909 mit einer ersten Amoi'tisationsquote von Fr. 500,000.

c. A m o r t i s a t i o n der A n l e i h e n s k o s t e n .

6. Amortisationsquote der Kursverluste und Emissionskosten des Anleihens 3 % différé . . Fr. 116,495. -- 4. Amortisationsquote des Defizits des Eisenbahnfonds ,, 162,500. -- 3. Amortisationsquote der Kursverluste der Obligationen S.B.B. 3y 2 % von 1899/1902 . . ,, 59,759.60 2. Amortisationsquote der Kursverluste auf den für 1908 emittierten Kassascheinen ,, 85,000. -- Fr. 423,754. 60 6. Einlagen in aie Spezialfonds Rechnung 1908

Budget 1909

Fr.

Fr.

8,694,025

8,967,700

. . . Fr. 8,654,893. 65

Rechnung 1909

Gegenüber 1908

Gegenüber dem Budget

Fr.

Fr.

Fr.

8,654,894 -- 39,131 --312,806

Die Einlagen sind um 0,45 °/o niedriger als diejenigen für 1908 und um ,3,ei °/o geringer als die Budgetansâtze.

395

Diese Einlagen setzen sich wie folgt zusammen: a. Erneuerungsfonds : Fr.

Fr.

Kreise I--IV 7,605,144. 70 Kreis V 918,891.70 8,524,036.40 b. Deckungsfonds für übernommene Pensionen der Jura-Simplon-Bahn 17,557. 25 c. Versicherungsfonds gegen Feuerschaden: 2. Einlage für 1909 . . Fr. 100,000. -- 1. Einlage für Kreis V, 2 /a von Fr. 20,000 . ,, 13,300. -- 113,300. -- Total

8,654,893. 65

a. E r n e u e r u n g s f o n d s .

a.

b.

a.

b.

1. Für den O b e r b a u : K r e i s e I--IV.

per Meter Geleise im Jahresdurchschnitt, 4,195,166 m.

Fr.

à 30 Cts 1,258,549. 80 per Lokomotivkilometer auf eigener Bahn, ausschliesslich des Rangierdienstes, km. 30,929,572 à 7 Cts. . 2,165,070. 04 K r e i s V. (Mai-Dez.)

per Meter Geleise im Jahresdurchschnitt, 544,139 m.

à 35,2o Cts 191,536.93 per Lokomotivkilometer auf eigener Bahn, ausschliesslich des Rangierdienstes, km. 4,156,418 à 5,36 Cts. . 222,784. --

Fr.

3,837,940. 77 2. Für das R o l l m a t e r i a l : Nach Kilometern des eigenen Rollmaterials auf eigener und fremder Bahn, für Lokomotiven inklusive des Rangierdienstes und der Leerfahrten, nämlich : Übertrag

3,837,940.77

396 Übertrag

Fr.

3,837,940.77

K r e i s e I--IV.

a. fürLokomotiven, 30,904,783 Lokomotivkm. à 4,7 Cts. . 1,734,524. -- b. f. Personenwg., 325,726,358 Achskilometer à 0,3 Cts. . 977,179. 07 c. für Lastwagen, 376,017,376 Achskilometer à 0,28 Cts. .1,052,848.65 K r e i s V. (Mai-Dez.)

a. für Lokomotiven, 4,638,099 Lokomotivkm. à 5,0s Cts. . 234,224.-- b. f. Personenwg., 20,412,322 Achskilometer à 0,495 Cts. . 101,041.-- c. für Lastwagen, 42,870,303 Achskilometer à 0,19s Cts. .

83,597. 09 4,183,413.81 3. Für Mobiliar und G e r ä t s c h a f t e n : Zentralverwaltung und Kreise I--IV.

2x/2 % von Fr. 16,678,925.87 BeFr.

stand im Jahresdurchschnitt . 416,973.14 K r e i s V. (Mai-Dez.)

2V2% von Fr. 3,428,347.30 Bestand im Jahresdurchschnitt .

85,708. 68 Total Einlagen

502,681.82 8,524,036. 40

b. F o n d s zur D e c k u n g der Pensionen der ehemaligen Jura-Simplon-Bahn.

Es ist der Zins auf diesem Fonds à 31/a°'/o für 1909 Fr. 17,557. 25 c. V e r s i c h e r u n g s f o n d s gegen F e u e r s e h a d e n .

2. Einlage zur Bildung eines Versicherungsfonds gegen Feuerschaden gemäss Beschluss des Verwaltungsrates vom 27. Dezember 1907 Fr. 100,000 und erste Einlage für den dem Kreis V zukommenden Teil, ä/3 von Fr. 20,000 ,, 13,300 Fr. 113,300

397 7. Verwendungen su verschiedenen Zwecken.

Im Jahre 1909 wurden ausgegeben Rechnung 1908 Fr.

1,004,110

Budget 1909 Fr.

1,043,000

. . . Fr. 1,041,502. 89

Rechnung 1909 Fr.

Gegenüber 1908 Fr.

1,041,503

+

^^BÜSget"6"1 Fr.

37,393 -- 1,497

Diese Ausgaben umfassen folgende Posten : Betriebsdefizit der Wald-Rüti-Bahn, zu Fr. 10,000. -- budgetiert Fr.

Subvention an die Zürcher Dampfbootgesellschaft, budgetiert zu Fr. 15,000 (vertragliche Verpflichtung für die Jahre 1906 bis 1912) ,, Subventionen an Eisenbahnschulen . . ,, Diese Ausgaben, veranschlagt auf 33,000 Franken, setzen sich zusammen: St. Gallen . . . Fr. 11,803. 80 Winterthur. . . ,, 7,070.-- Biel ,, 13,466.50

9,730. 34

15,000. -- 32,340.30

Fr. 32,340. 30 Rückerstattung der Kosten für Vorstudien zum Bau der rechtsufrigen Brienzerseebahn Anteil der Bern-Neuenburg-Bahn (direkte Linie) an der Entschädigung der Gürbetalbahn für Mitbenützung des Bahnhofes Bern, vom 1. Mai 1902 bis 31. Dezember 1908 . . .

Rückerstattung an die Burgdorf-ThunBahn wegen Reduktion der Entschädigung für Mitbenutzung der Bahnhöfe Burgdorf und Thun in den Jahren 1906--1908 Dritte Quote für Verzinsung und Amortisation des Defizites der Eintrittsbilanz auf I.Januar 1907 der Pensions- und Hiilfskasse

,,

39,025. 70

,,

9,406. 55

,,

21,000. --

,,

915,000.--

Total: Fr. 1,041,502. 89

398 8. Ausserordentliche Zulage an das Personal für das Jahr 1909.

Gemäss Bundesbeschluss vom 22. Dezember 1909 ist den Bundesbahnen zur Ausrichtung ausserordentlicher Zulagen für das Jahr 1909 an ihre Beamten, Angestellten und Arbeiter ein Spezialkredit von Fr. 5,058,000 eröffnet worden.

Wir haben hierfür bezahlt Fr. 4,865,627. 75, also um Fr. 192,872. 25 weniger als vorgesehen war. Einige noch unerledigte Fälle werden in der Betriebsrechnung 1910 zur Verrechnung gelangen.

Zusammenfassende Vergleichung der G-ewinnund Verlustrechnung für 1909 mit der Rechnung für 1908 und dem Budget für 1909.

Differenz 1909 gegen 1908

Überschuss der Betriebseinnahmen Ertrag der Nebengeschäfte . .

Entnahmen aus den Spezialfonds Betriebssubventionen . . . .

Aus sonstigen Quellen . . . .

Differenzen

bei den Einnahmen

Differenz 1909 gegen Budget 1909

Fr.

Fr.

-j- 7,364,407 -f- 5,921,226 -j36,894 -j59,981 -- 1,381,219 -- 460,428 -- -- -f 208,0,40 -j- 273,687

. -{- 6,228,122 -(- 5,794,466

Netto-Zinslast Entschädigung für gepachtete Linien Verwendungen zu Amortisationen Einlagen in die Spezialfonds . .

Ausgaben für verschieden e Z wecke Ausserordentliche Zulagen an das Personal für das Jahr 1909 .

Differenzen bei den Ausgaben . .

-f 2,622,074

--

591,322

-- -f- 1,890,498 -f-- 39,131 -- -f37,393 --

-- 56,248 312,806 1,497

+ 4,865,628 + 4,865,628 -f 9,376,462 -f- 4,016,251

Differenzen der Einnahmen . . + 6,228,122 -f 5,794,466 ,, ,, Ausgaben . . -j- 9,376,462 -j- 4,016,251 Differenz der Saldi -- 3,148,340 -f- 1,778,215 Gegenüber 1908 ist somit eine Verminderung um Fr. 3,148,340 und gegenüber dem Budget eine Vermehrung von Fr. 1,778,215 eingetreten.

39» Bilanz auf 31. Dezember 1OOO.

Die Gesamtsumme der Aktiven und Passiven der Bilanz beträgt auf 31. Dezember 1909 Fr. 1,544,163,116. 67 gegenüber Fr. 1,323,266,924. -- auf 31. Dezember 1908.

Aktiven, I. Baukonto. Er beläuft sich auf . Fr. 1,035,261,654. 04, auschliesslich des noch nicht übernommenen Baukontos der Gotthardbahn ; er setzt sich wie folgt zusammen : Bahnanlage und feste Einrichtungen

Rollmaterlal

Mobiliar und Gerätschaften

Total

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Bestand auf 31. Dezember 1908 . . . . 807,215,863 179,636,881 16,312,684 1,003,165,428Vermehruug laut Baurechnung 1909 . . 23,288,792 8,062,072 745,362 32,096,226 Bestand auf 31. Dezember 1909 . . . . 830,504,655 187,698,953 17,058,046 1,035,261,654

Die im Jahre 1909 dem Baukonto belasteten Ausgaben umfassen folgende Posten: a. B a h n a n l a g e und f e s t e E i n r i c h t u n g e n .

·Fr.

Vergrösserung des Dienstgebäudes im Brückfeld in Bern Neues Aufnahmsgebäude Le Bay Strassenunterführung bei km 37,734 Bahnhof Yverdon Erweiterung der Güterdienstanlagen auf den Stationen Colombier, Oron, Avenches und Aarberg Strassenunterführung bei km 93,694 Bümpliz-Bern .

Vergrösserung von Lokalen in der Werkstätte Freiburg ·H. Geleise Aigle-St. Maurice Streckenblockeinrichtungen Zentralanlagen für Weichen und Signale . . . .

Beamten- und Wärterwohnhäuser Beiträge an Flusskorrektionen und Wildbachverbauungen Übertrag

678,99538,831 60,191 176,947 110,385 16,742 1,451,233 123,946 319,576 228,112 135,489 3,340,447.

400

Fr.

Übertrag 3,340,447 Yorsorgliche Liegenschaftserwerbungen . . . .

163,445 Umbau und Erweiterung des Personenbahnhofes Basel 14,388,058 Verschiedene Bauten im Personenbahnhof Basel .

81,597 Erweiterung d e r Station Alt-Solothurn . . . .

36,629 ,, ,, ,,' Laufen 917,391 ,, ,, ,, Glovelier 169,942 ,, ,, Geleise auf den Stationen Lengnau, Delsberg, Courgenay, Court und Signau . . .

196,055 Aufnahms- und Nebengebäude, sowie Ausweichgeleise auf der Haltestelle Brienzwiler 81,869 Hebung der Bahnlinie, Bauten am Steinlauibach und Erstellung eines Durchlasses km 33,6eo Kaiserstuhl-Lungern 53,527 Erweiterung der Station Möhlin 84,214 ,, T) n Siggenthal-Würenlingen .

38,615 ,, ,, ,, Dottingen-Klingnau . . .

152,589 ,, ,, Haltestelle Sulz zu einer Station .

88,740 Erweiterung der Station Wülflingen 70,853 ,, ,, ,, ßubikon 40,531 ,, ,, ,, Mühlehorn 103,437 ,, ,, ,, Wohlen-Villmergen . .

46,739 ,, ,, Geleiseanlagen auf den Stationen Koblenz, Schwerzenbach, Lachen, Netstal, Rothkreuz, Altenburg-Rheinau, Muri, Benzenschwil, Mühlau, Sins und Oberrüti 312,482 Neues Verbindungsgeleise Örlikon-Seebach . . .

197,344 Unterführung der Hornhaldenstrasse und zwei Fusswegunlerfilhrungen bei Kilchberg-Zürich, sowie eine Strassenüberführung bei Erlenbach (Zürich) 200,072 Erweiterungsbauten an der Lokomotivremise in Rapperswil 81,468 Neue Wagenwerkstätte im ßahnhof Romanshorn .

150,803 ' Neue Station Attikon und Beseitigung der Niveauübergänge daselbst 225,222 Vergrösserung des Versand- und Zollschuppens im Bahnhof St. Gallen 162,297

Übertrag

21,384,366

401 Fr.

Übertrag 21,384,366 Erweiterung der Anlagen im Bahnhof St. Margrethen 141,263 Erweiterungsbauten i m Bahnhof Sargans . . . .

287,249 Vergrösserung des Aufnahmsgebäudes im Bahnhof Chur 133,236 Erweiterungsbauten in der Werkstätte Chur . .

110,442 Erweiterungsbauten auf der Station Amriswil . .

60,243 Geleiseerweiterung auf den Stationen Eschlikon und Lütisburg 71,500 Verschiedenes (ganzes Netz) 1,100,493

23,288,792 b. R o l l m a t e r i a l .

Fr.

3 7 Lokomotiven . . . . 3,523,059 Weniger : Abschreibung von 22 Lokomotiven . . 1,275,163

Fr.

2,247,896 159 Personenwagen (einschliesslich 4 Krankenwagen) Weniger : Abschreibung von 43 Personenwagen .

4,453,250 452,805 4,000,445

4 2 5 Lastwagen . . . . 2,071,730 Weniger : Abschreibung von 64 FrLastwagen . . 253,692 Umänderung ·eines Lastwagens in einen Dienstwagen . . . . 8,147 261,839 1,809,891 Einrichtung der elektrischen Beleuchtung in 20 Gepäckwagen

3,840 1,813,731 8,062,072 Übertrag

31,350,864

402 Fr.

Übertrag 31,350,864

c. M o b i l i a r und G e r ä t s c h a f t e n .

Zentralverwaltung Kreis I ,, u ,, IH ,, I V ,, V (Mai bis Dezember) . . .

174,857 123,435 273,663 84,444 76,088 12,875 745,362 32,096,226

II. Unvollendete Bauobjèkie. Auf 31. Dezember 1909 beträgt dieser Konto Fr. 62,786,509. 92 Die nachstehende Tabelle gibt eine Übersicht über die im Jahre 1909 eingetretenen Änderungen.

Bestand Auf 31. Dez. 1908 Auf 31. Oez. 1909 Fr.

Fr.

Unterschiede Fr.

Generaldirektion . . .

372,518 452,940 -^ 80,422 Kreis I 16,238,135 17,806,279 + 1,568,144 ,, H 5,664,147 8,247,354 -f 2,583,207 ,,IH 7,453,720 9,514,250 -j- 2,060,530 ,,IV 8,639,280 9,518,411 + 879,131 ,, V Simplon-Tunnel II Bahnhof Basel .

Bahnhof St. Gallen Rickenbahn . .

Brienzerseebahn .

-- 101,122 + 101,122 . .

55,859 102,420 + 46,561 . . 18,972,966 -- --18,972,966 . . 4,787,684 5,245,865 -f- 458,181 . . 10,352,790 11,708,073 -f 1,355,283 . .

25,433 89,796 -f 64,363 72',562,532

62,786,510 -- 9,776,022

Die Baukosten für die allgemeine Erweiterung des Personenbahnhofes in Basel wurden auf Baukonto übergetragen ; die Mehrbeträge auf 31. Dezember 1909 gegenüber denjenigen auf Ende 1908 betreffen die Bauarbeiten an folgenden noch nicht vollendeten Objekten : GeneraldireMion : Erwerbung der Wasserkräfte im Reussgebiet und in der obern Leventina.

403

Kreis I: Erweiterung der Bahnhöfe Renens, Lausanne, Vivis, St. Maurice und Neuenburg, sowie der Stationen Sitten, Siders, Cossonay, Vallorbe, Serrières, Vauderens und Payerne ; II. Geleise Villeneuve-Aigle, St. Maurice-Martigny, Daillens-Bofflens, Vauderens-Siviriez ; neues Dienstgebäude für die Kreisdirektion in Lausanne ; neue Lagerhäuser in Renens.

Kreis II: Neue Einführung der Juralinie in den Bahnhof Basel; Bahnhoferweiterung Bern; Stationserweiterungen Lausen, Zwingen und Münster ; Geleiseer Weiterungen Schönbühl, Courtelaiy und Reuchenette ; neue Station Brittnau ; neue Drehscheibe in Delsberg -, neues Dienst- und Postgebäude Delsberg ; Umbauten in der W erkstätte Biel ; Landerwerb für die Bahnhoferweiterung Biel ; II. Geleise Aarburg-Sursee, Wilerfeld-Gümligen und Basel-Delsberg ; Zentralanlagen für Weichen und Signale ; vorsorglicher Erwerb von Liegenschaften in Bern, Emmenbrücke und Delsberg.

Kreis III: Neue Werkstätte in Zürich; Erweiterung der Stationen Oerlikon, Cham, Uznach, Angst, Horgen und Töss, sowie Geleiseanlagen auf den Stationen Bach, Bülach, Möhlin, Schinznach-Bad, Sisseln und Dübendorf; vorsorglicher Land«rwerb in Schlieren und Wettingen ; Personenunterführung im Bahnhof Brugg ; elektrische Zentrale im Hauptbahnhof Zürich ; Vergrösserung des Aufnahmegebäudes im Bahnhof Aarau ; Beseitigung von Strassenübergängen in Schienenhöhe durch Unterund Überführungen ; Zentralanlagen für Weichen und Signale.

Kreis IV: Erweiterung des Bahnhofes Romanshorn, sowie der Stationen Lichtensteig, Wattwil und St. Fiden ; zweispuriger Tunnel St. Gallen-St. Fiden ; Projektierungsarbeiten und Land«rwerb für die II. Spur Winterthur - St. Gallen - St. Margrethen ; II. Geleise Oberwinterthur-Romanshorn.

Kreis V: Projektierungsarbeiten für das II. Geleise GiubiascoChiasso ; Erwerbung der Dornfeldschen Liegenschaft in Paido ; Konsolidierung der Stützmauer km 47,4,96/eio bei Amsteg ; Lawinenverbauungen und Erwerb von Schutzwäldern.

Simplontunnel 11: Wasserkräfte.

Bahnhof St. Gallen : Expropriationskosten, Geleisevermehrung und Erstellung einer Personenunterführung.

Kickenbahn: Rekonstruktionsarbeiten im Tunnel und Legen des Oberbaues.

Brienzerseebahn : Projektierungsarbeiten und Planaufnahmen.

404

'Bauausgaben 1909: Fr.

Der Baukonto hat zugenommen um netto . . . 32,096,226 Der Konto ,,Verwendungen auf Nebengeschäfte1'1 (Bodensee) hat sich vermindert um --106,594 Auf dem Konto ,,Unvollendete Bauobjekte0' beträgt die Verminderung -- 9,776,022 Im Jahre 1909 betragen somit die Baukosten netto

22,213,610

In diesem Betrage sind nicht inbegriffen : Die Abschreibungen für untergegangene Anlagen zu lasten des Kontos ,,Zu amortisierende Verwendüngen" Die Bauausgaben zu lasten der Betriebsrechnung .

Die Abschreibungen für ausrangiertes Rollmaterial, abzüglich Altmaterialwert Die Abschreibungen für ausrangierte Maschinen und Werkzeuge, sowie die Vergütungen für das Altmaterial der ausrangierten Fahrzeuge durch die Werkstätten Die Netto-Abschreibung auf dem Anlagekapital der Dampfschiffe etc. auf dem Bodensee . . . .

1,864,139

Im Jahre 1909 betragen diese Verwendungen .

5,931,384

.

Fr.

2,497,555 1,293,317

169,126 107,247

lila. Überschuss des RücWcaufspreises über die AUiven der ehemaligen Gesellschaften. Dieses Kapitel hat pro 1909 keine Änderung erlitten ; es weist auf . . . .

Fr. 80,971,869. 82 und verteilt sich wie folgt auf: Centralbahn Nordostbahn Vereinigte Schweizerbahnen Jura-Simplon-Bahn

Fr.

43,377,979.

19,799,304.

5,977,316.

11,817,270.

Total

IIIb. Zu amortisierende Verwendungen. Auf 31. Dezember 1908 wies dieser Konto einen Saldo auf von .

Pro 1909 hat er sich um folgende Beträge erhöht : Übertrag

16 -- 16 50

80,971,869782 Fr.

18,954,572. 55

18,954,572. 55

405Übertrag

Fr.

18,954,572. 55-

Verlust auf dem Anleihen von Fr. 80,000,000, Obligationen 3J/2 % 8. B. B. von 1910, Fr.

I. Serie, à Fr. 94,50 . . . 4,400,000. -- dazu 2 °/o zu unsern Lasten fallende französische Stempelgebühren 1,600,000.-- 6,000,000. -- Untergegangene Objekte :

Allgemeine Erweiterung des BahnFr.

hofes Renens 23,222. 80 Umbau und Vergrösserung des Bahnhofes Lausanne . . . . 15,797. 30 Umbau des Personenbahnhofes in Basel 2,319,797.30 Vergrösserung der Station Laufen 53,718. 65 Subvention an die Stadt Zürich für den Bau der Güterstrasse Zürich--Altstetten . . . .

23,500. -- Geleiseerweiterung in Rothkreuz 21,689. 45 Stationserweiterung Sargans . .

4,661. 15 Stationserweiterung Romanshorn .

58,668. 80

a

2,521,055. 45> 27,475,628. -- Dagegen wurden pro 1909 abgeschrieben: Untergegangene, pro 1909 verFr.

buchte Objekte, 1. Annuität . 500,000. -- Auf Kursverlusten und Emissionskosten des Anleihens 3 °/o différé, 6. Annuität 116,495. -- Auf dem Defizit des Eisenhahnfonds, 4 . Annuität . . . . 162,500.-- Auf Kursverlusten und Emissionskosten von Obligationen 3 */2 % 1899/1902, 3. Annuität . . 59,759.60 Übertrag

838,754.60

27,475,628. --

406 Übertrag Auf Kursverlusten auf der Emission von Kassascheinen pro 1908, 2. Annuität

Fr.

838,754.60

Fr.

27,475,628. --

85,000. -- 923,754. 60

Saldo auf 31. Dezember 1909 . . 26,551,873. 40 Von 1901 bis 1908 wurden sukzessive Fr.

Abschreibungen gemacht im Betrage von . . 10,076,302. 43 .unter Zurechnung der pro 1909 gemachten Abschreibungen von 923,754. 60 erreichen dieselben ein Total von 11,000,057. 03 ·ohne Inbegriff der gesetzlichen Amortisationen.

'

IV. Verwendungen auf Nebengeseliäfie.

Das Anlagekapital unserer Dampfschiff- ' Tinternehmung auf dem Bodensee beträgt auf Fr.

Ende 1909 2,621,698. 75 Dieser, Konto betrug auf Ende 1908 . . .

.Er vermehrte sich um die Kosten für Inventarvermehrungen für die Schiffe und Werfte von

2,728,293. 20 652. 30 2,728,945. 50

·Dagegen wurden abgeschrieben Fr.

5 % des Anlagekapitals auf Ende 1908 136,414. 65 .abzüglich : Die Fr. 10,000 übersteigenden Kosten für die Hauptreparatur des Dampfschiffe.s Helvetia ". 29,167.90 Netto-Abschreibung für das Jahr 1909

107,246. 75

·

2,621,698. 75

V. Verfügbare Mittel. Auf 31. Dezember 1909 betrugen -dieselben Fr. 326,485,136. 94.

Die Vergleichung mit der Bilanz von 1908 zeigt die nachstehenden Veränderungen :

407

Beträge auf 31. Dezember auf 31. Dezember 1908

Kassen . . . . .

Wechselportefeuille .

Bankguthaben. . .

Allgemeines Portefeuille . . . .

Portefeuille des Erneuerungsfonds .

Entbehrliche Liegenschaften . . . .

Materialvorräte . .

Verschiedene Debitoren Durch die Kassen im Jahre 1910 regulierte Einnahmen des Jahres 1909 .

Fr.

322,888 -- 18,962,208

Unterschiede mit 1908

1909

Fr.

Fr.

390,546 -f 67,658 4,982,707 -j- 4,982,707 63,675,458-j- 44,713,250

8,097,662

10,627,279-f

2,529,617

60,358,055

61,184,725-f

826,670

4,982,234 27,477,936

6,048,346+ 31,712,842 -j-

1,066,112 4,234,906

7,203,195 127,463,355 + 120,260,160

14,625,976

20,399,878 +

5,773,902

142,030,154 326,485,136 + 184,454,982 Diese Vergleichung gibt uns zu folgenden Bemerkungen Anlass : K a s s e n , B a n k g u t h a b e n . Der Mehrbetrag gegenüber 1908 rechtfertigt sich durch die von den 80 Millionen herrührenden verfügbaren Mitteln.

W e c h s e l p o r t e f e u i l l e . Unser Wechselportefeuille weist nachfolgende Veränderungen auf: Bestand des Portefeuilles auf 31. Dezember Fr.

1908 gleich Null --. -- Im Laufe des Jahres 1909 sind in das Portefeuille an Wechseln eingegangen . . . 13,224,350. 98 Diskont und Kursdifferenzen 13,849. 53 Ausgegangen sind an einkassierten Wechseln Bleiben auf 31. Dezember 1909 an nicht einkassierten Wechseln Bundesblatt. 62. Jahrg. Bd. III.

13,238,200. 51 8,255,493. 41 4,982,707. 10 27

408

W e r t s c h r i f t e n p o r t e f e u i l l e . Die Veränderungen desselben im Laufe des Jahres 1909 waren folgende: Bestand dea Portefeuilles auf 31. Dezember Fr1908 8,097,662. 50 Erworbene Titel 4,996,734. -- 13,094,396. 50 Abzüglich : Realisierung von verschiedenen Fr.

Titeln 1,488,983. 25 Zuteilung an verschiedene Arbeiterkrankenkassen . . .

38,000. -- Zuteilung an das Erneuerungsfondsportefeuille . . . .

881,500.-- Kursdifferenzen 58,634.25 2,467,117. 50 Bestand des Wertschriftenportefeuilles auf 31. Dezember 1909 10,627,279. -- E r n e u e r u n g s f o n d s - P o r t e f e u i l l e . Im Laufe des.

Jahres 1909 haben folgende Veränderungen stattgefunden: Bestand des Portefeuilles auf 31. Dezember Fr.

1908 60,358,055. -- Zuwendung verschiedener Titel . . . .

881,500. -- Kursdifferenzen 44,170. -- 61,283,725. -- Abzüglich : Realisierung von verschiedenen Titeln

.

,

.

Bestand auf 31. Dezember 1909

61,184,725. --

E n t b e h r l i c h e L i e g e n s c h a f t e n. Ihr Inventarwert war auf 31. Dezember 1908 .

Im Jahre 1909 fanden verFr.

schiedene Erwerbungen stattfür *)1,190,409.16 Dagegen wurden veräussert für 124,296.45 Daherige Vermehrung .

. Bestand auf 31. Dezember 1909 .

99,000. --

.

.

Fr.

4,982,233. 61

1,066,112. 71 6,048,346. 32

*) In dieser Zahl sind Fr. 665,435. 98 für die von der Gotthardbaho übernommenen entbehrlichen Liegenschaften enthalten.

409

M a t e r i a l v o r r ä t e . Ihr Inventarwert betrug auf 31. Dezember 1908 Auf 31. Dezember 1909 beträgt derselbe Vermehrung gegenüber 1908

Fr.

27,477,935. 84 31,712,841. 69

. . . .

4,234,905. 85

Verschiedene D e b i t o r e n . Bestandauf 31. Dezember 1908 Auf 31. Dezember 1909 beträgt der Saldo

Fr.

7,203,195. 07 127,403,802. 56

' Vermehrung gegenüber 1908

. . . . 120,200,607. 49

Den Hauptposten der verschiedenen Debitoren bildet der Konto ,,Rückkauf der Gotthardbahnu, welcher einen Debitorensaldo von Fr. 121,590,000 aufweist. Dieser Konto ist vorübergehend mit dem Anleihen der Grotthardbahn und mit dem von den S. B. B. für dieses Anleihen bezahlten Aufgeld belastet.

VI. Passivsaldo der Gewinn- und Verlustrechnung. Derselbe betrug auf 31. Dezember 1908 . . . . Fr. 2,854,074. 40 Dazu die pro 1908 an das Personal bezahlte Teuerungszulage von ,, 2,539,279. 60 Fr. 5,393,354. -- Der Passivsaldo auf 31. Dezember 1909 beträgt

,, 9,484,373. 80

Daherige Vermehrung gegenüber 1908

Fr. 4,091,019. 80

Passiven.

Konsolidierte Anleihen. Auf 31. Dezember 1908 betrug das Nominalkapital der die schweizerischen Bundesbahnen betreffenden Anleihen Fr. 1,149,056,250 Übernahme des 3V»% Anleihens der Gotthardbahn von 1895 auf 1. Mai 1909 ,, 117,090,000 Emission auf 31. Dezember 1909 des 3l/2°/o Anleihens der schweizerischen Bundesbahnen von 1910, I, Serie, zur Deckung unserer Barbedürfnisse für Bauten und Rollmaterial .

,, 80,000,000 Fr. 1,346,146,250 Es wurden folgende Rückzahlungen vorgenommen: a. Ausgeloste Obligationen: 4 % Schweiz. Centralbahn 1876 Fr.

4 °/o ,, ,, 1880 . . . . . . . ,, 4 % Vereinigte Schweizerbahnen, I. Hypothek . . ^ 4% ,, u, - - ,, 28/n % Franco-Suisse 1868 ,, 3 % Jougne-Eclépens ,, S1/* % Gotthard 1895 ,,

445,000 125,000 133,000 67,000 151,250 44,000 500,000 Fr. 1,465,250

b. Verfallene Obligationen: 3 °/o Schweizerische Nordostbahn, Subventionsanleihen für die rechtsufrige Zürichseebahn

,,

460,000 ,,

Auf 31. Dezember 1909 beläuft sich der Betrag der Anleihen auf

1,925,250

Fr. 1,344,221,000

£ o

Die folgende Tabelle enthält eine Vergleichung über den Bestand unserer konsolidierten Schuld in den Jahren 1908 und 1909: Beträge *

/~

auf Anleihen

31

"

' Dezember 1908

3 % Eisenbahnrente 1890 . .

3Va % Bundesbahnen 1899/1902 4 % Bundesbahnrente 1900 . .

3% différé S.B.B. 1903 . .

372 % S. B. B. 1910, I. Serie 4 % Cpntralbahn 1876 4% ,, 1880 3!/2 % ,, Juni 1894 .

3Y2 o/o ,, Oktober 1894 4 % Nordostbahn 1880 3Vî% ,, 1894 3Va°/o ,, 1895 3y a % ,, 1896 3»/ 2 % ,, 1897

Fr.

.

69,333,000 .

500,000,000 .

75,000,000 .

150,000,000 . .

22,237,000 18,030,000 . .

30,000,000 . .

30,000,000 3,000,000 10,000,000 7,000,000 35,000,000 10,512,500

.

.

.

.

.

Übertrag

960,112,500

--v

auf

Unterschiede

31. Dezember

gegenüber

1909

Bemerkungen

1908

Fr.

Fr.

69,333,000 -- 500,000,000 -- 75,000,000 -- 150,000,000 -- 80,000,000 + 80,000,000 ^f3rDt±Ä8 21,792,000 -- 445,000 D^c^e821a°Stng 17,905,000 -- 125,000 id.

30,000,000 -- 30,000,000 -- 3,000,000 -- 10,000,000 -- 7,000,000 -- 35,000,000 -- 10,512,500 --

1,039,542,500 + 79,430,000

*>.

Hl 1x2

auf 31. Dezember 1908

Anleihen

Fr.

auf 31. Dezember 1909 Fr.

Unterschiede gegenüber 1908 Fr.

Übertrag Nordostbahn. Subventionsanleihen für die rechtsufrige Zürichseebahn

960,112,500 1,039,542,500 + 79,430,000

4 % V. S. B., I. Hypothek

18,168,100 9,111,700 138,172,500 15,762,450 7,189,000 --

4% . ,,

n.

. . . .

,,

3 Va % Jura-Simplon 1894 . . . .

28/n % Franco-Suisse 1868 . . . .

3 °/o Jougne-Eclépens 3 V« % Gotthardbahn 1895 . . . .

540,000

1,149,056,250

80,000 --

460,000

Zur Rückzahlung fällig gewordener Teil des Anleihens.

Durch Auslosung znrlickbezahlt.

id.

133,000 18,035,100 -- 9,044,700 -- 67,000 138,172,500 -- id.

151,250 15,611,200 -- id.

7,145,000 -- 44,000 des 116,590,000 + 116,590,000 Übernahme loihens anf 1. Mai 1,344,221,000 + 195,164,750

An1909 Fr. 117,090.000 ; hiervon durch Aaslosung Fr. 500,000 am 30. September zurückgezahlt.

Die Obligationen der schweizerischen Bundesbahnen und diejenigen der ehemaligen Gesellschaften können bei unserer Hauptkasse in Bern und bei den Kreiskassen gegen auf den Namen lautende Hinterlegungsscheine hinterlegt werden.

Auf den 31. Dezember 1909 hatten diese Hinterlagen folgenden Bestand:

3% Eisenbahnrente von 1890

SV."/» S.B.B.-Anlelhen von 1899/1902 Nominalbetrag

S.B.B.

Rente von 1900

Fr.

Fr.

145,200 150

38,329,000 160,000 837,000 2,944,000 5,000

Fr.

224,940

Rente

Hauptkasse i n Bern . . . .

.

. .

Kreiskasse I in Lausanne . . . . . .

,, II in Basel ,, u! in Zürich ,, IV in St. Gallen . . . .

,, V in Luzern Total Am 31. Dezember 1908 beliefen sich diese Hinterlagen auf . .

Unterschiede gegenüber 1908 . . . . . .

Häuptkässe in Bern Kreiskasse I in Lausanne . . . .

II in Basel ,, IH in Zürich ,, IV in St. Gallen . . . .

V in Luzern .

.

.

Total Am 31. Dezember 1908 beliefen sich, diese Hinterlagen auf Unterschiede gegenüber 1908 . . . .

--

Rente

3,600 15,720 1,440

--

3<7o différé S.B.B.

Anleihen Nominalbetrag

Fr.

3,864,500 . 30.000 30,000 560,000

--

Anleihen der S. C. B.

Nominalbetrag Fr.

5,949,500

2,835,500

--

145,350

42,275,000

245,700

4,484,500

8,785,000

152,790 --7,440

43,279,000 --1,004,000

251,340 --5,640

4,491,500 --7,000

9,134,500 --349,500

Anleihen der N. 0. B.

Anleihen der V. S. .

Anleihen der J. S.

Nominalbetrag Fr.

14 604 000

Nominalbetrag Fr.

559 900

Nominalbetrag Fr.

24 644 600

107 500 785,000

112 500

307,500 105 500 50,000

--

4°/o Kassascheine S. B. B. von 1908/1911 Nominalbetrag Fr.

1 575 000

3'/i"/» Anleihen der G. B. von 1895 Nomi albetrag Fr.

8 608 000

--

15,496,500

672,400

25,107,600

1,575,000

15 572 500 --76,000

248 800 + 423,600

25 705 900 --598,300

1 145 000 +430,000

1 399 600 10,007,500

+ 10,007,500

414

II, Amoriisationskonto. Derselbe beläuft sich auf Fr. 35,196,799. 96 Auf 31. Dezember 1908 betrug er . . ,, 28,710,101. 13 Vermehrung entsprechend der gesetzlichen Amortisation Fr. 6,486,698. 83 III. Schwebende Schulden. Bestand derselben auf den 31. Dezember 1909 Fr. 100,628,369. 46 Nachfolgend eine Vergleichung der einzelnen Posten diese» Kontos mit denjenigen von 1908 : Beträge auf 31. Dez.

1908

auf 31. Dez.

Unterschied»

1909

Fr.

Fr.

Verfallene Obligationen und Coupons . . . 2,861,143 2,746,397 Noch nicht verfallene Ratazinse 4,015,153 5,013,504 Pensions- u. Hülfskassen 125,842 84,453 Kautionen von Unternehmern u. Lieferanten 629,060 715,553 Rückzahlung der Aktien und Genussscheine der J. S 193,729 189,150 Kassenscheine . . . 39,253,000 48,517,620 Verschiedene Kreditoren 1,946,309 4,439,129 Von den Kassen im Jahre 1910 regulierte Ausgaben des Jahres 1909 34,692,267 38,922,563

Fr.

--

114,716

+ --

998,351 41,389

-j-

86,493

-- 4,579 -f 9,264,620 -f- 2,492,820 + 4,230,296

83,716,503 100,628,369 -(-16,911,866 IV. Spezialfonds.

Sie umfassen den Erneuerungsfonds, den Fonds zur Deckung der Pensionen der ehemaligen J..S. und den Versicherungsfonds gegen Feuerschaden und belaufen sich auf 31. Dezember 1909 auf Fr. 64,116,947, 25 Für das Nähere dieser Fonds vergleiche man Seite 379--381 dieses Berichtes.

415

III. Kommerzielles Departement.

a. Allgemeines.

1. Am 1. April sind die bisherigen Haltestellen H ü t t l i n g e n M e t t e n d o r f und Le Day für den beschränkten Güter- und Tierverkehr, d. h. für Einzelsendungen des Ausnahmetarifs Nr. 4 für Brot, frische Butter etc., ferner für Einzelsendungen flüssiger Milch nach Ausnahmetarif Nr. 41 und der zugehörigen leeren Emballagen, sowie für Einzelsendungen von Kleinvieh geöffnet worden.

2. Wie auf Seite 27 des vorliegenden Berichtes gesagt ist, haben die S. B. B. den Austritt aus dem Verbände schweizerischer Eisenbahnen auf Ende 1909 erklärt und damit ist der Verband aufgelöst worden. Dabei hatte es aber die Meinung, dass gewisse bewährte Einrichtungen, die unter dem Verbände bestanden haben, auch in Zukunft weiter geführt werden sollten. So wurde unter andern) vorgesehen die Beibehaltung der Kommerziellen Konferenz, da in der Tat das Bedürfnis vorhanden ist, eine Einrichtung fortbestehen zu lassen, welche berufen ist, die Entwicklung des Personen-, Gepäck-, Tier- und Güter-Transport- und Tarifwesens zu fördern und den direkten Verkehr der Bahnen unter sich durch gemeinsame Tarife und Réglemente wie bisher zu sichern. Als zweckmässige Neuerung wurde in Aussicht genommen, dass auch den Verkehrsinteressenten (Transportgeber) des Handels, der Industrie, des Gewerbes, der Land- und Forstwirtschaft Gelegenheit gegeben werde, sich über die einschlägigen Fragen auszusprechen und ihre Wünsche zum Ausdruck zu bringen. Im fernem wurde es als zweekmässig befunden, zu den Verhandlungen eine Abordnung des schweizerischen Eisenbahndepartementes beizuziehen.

Auch die Weiterfühvung einer anderen Einrichtung erschien als notwendig; es wurden nämlich die bisher für den direkten schweizerischen Personen-, Gepäck-, Vieh- und Güterverkehr bestandenen Vereinbarungen, die auch fernerhin Bedeutung haben, aber zufolge Aufhebung des Vertrages betreffend die Organisation des direkten Verkehrs vom 5. Juli 1875 dahinfallen würden, zusammengestellt und bestätigt.

416

Dementsprechend haben wir eine ,, G e s c h ä f t s o r d n u n g fürdie Kommerzielle Konferenz der schweizerischen T r a n s p o r t a n s t a l t e n und der V e r k e h r s i n t e r e s s e n ten" u n d eine ,, Ü b e r e i n k u n f t b e t r e f f e n d d e n d i r e k t e n s c h w e i z e r i s c h e n P e r s o n e n - , G e p ä c k - , Tier- u n d G ü t e r v e r k e h r " ausgearbeitet, welche den besprochenen Verhältnissen Rechnung tragen. Die ,,Geschäftsordnung" für die Kommerzielle Konferenz ist verbindlich für alle schweizerischen Transportanstalten (inkl. Dampfbootverwaltungen), welche ihren Beitritt zu derselben erklären, und die ,,Übereinkunft" für diejenigen schweizerischen Transportanstalten, die mit einer andern Verwaltung direkten Verkehr eingerichtet und den Beitritt zur Übereinkunft ausdrücklich erklärt haben.

3. Folgende neue Linien sind im Berichtsjahre dem Betriebe übergeben worden: a. am 8. April die elektrische Zahnradbahn M o n t r e u x - G l i o n für den Personen-, Gepäck- und Güterverkehr; b. am 28. Mai die elektrische Schmalspurbahn Uster-Ötwil für den Personen-, Gepäck-, Tier- und Güterverkehr; c. am 1. Juli die Linie D a v o s - F i l i s u r der R h ä t i s c h e n B a h n für den Personen-, Gepäck-, Tier- und Güterverkehr; d. am 1. Juli die Teilstrecken St. M o r i t z - C e l e r i n a und Bernina-Häuser - B e r n i n a = H o s p i z der B e r n i n a b a h n für den Gesamtgüterverkehr; e. am 28. Juli die elektrische Schmalspurbahn L u g a n o - T e s s e r e te für den Personen-, Gepäck-, Tier- und Güterverkehr.

4. Die Station ,,La C h a u x - d e - F o n d s - g a r e de l ' E s t " der Regionalbahn Saignelegier-La Chaux-de-Fonds ist am 1. Oktober 1909 für den Güterverkehr geschlossen worden.

5. Neue C a m i o n n a g e t a r i f e sind für folgende Stationen eingeführt, beziehungsweise abgeändert worden : Aigle, Altstätten (Rheintal), Amriswil, Au (Rheintal), Avenches, Basel, Bex, Bière, Bütschwil, Ciarens, Couvet C.F.F., EbnatKappel, Fleurier, Fribourg, Grossau, La Chaux-de-Fonds (J.N./C.F.F.), Lichtensteig, Martigny, Monthey, Montreux, Morges, Moudon, Murten (Morat), Nyon, Payerne, Renens, Rolle, Romont, St. Fiden, Schaffhausen, Serrières, Sierre, Sion (Sitten), Uzwil, Vallorbe, Yevey, Wattwil, Wil, Winterthur und Yverdon.

417 b. Personenverkehr.

1. Im Tarif für den i n t e r n e n P e r s o n e n - und G e p ä c k v e r k e h r sind im Berichtsjahre keine nennenswerten Änderungen eingetreten.

2. Für den d i r e k t e n s c h w e i z e r i s c h e n Personenund G e p ä c k v e r k e h r wurden neben Ergänzungen und Änderungen bestehender Tarife eingeführt: Distanzenzeiger B e l l i n z o n a - M e s o c c o - B a hn--8. B. B.

auf l. Februar ; Personentarif und Distanzenzeiger P o n t - B r a s s u s - B a h n , 0 r b e - C h a v o r n ay-B a h n , Yv erd o n-St e. Croix-Bahn und T r a m e l a n - T a v a n n e s - B a h n -- 8. B. B. auf 1. Mai; Personentarif B r u n n e n - M o r s c h a c h - B a h n -- S.B.B. auf 1. Juni; Personentarif Transportanstalten des B e r n e r O b e r l a n d e s -- s c h w e i z e r i s c h e P r i v a t b a h n en und D a m p f s c h i f f g e s e l l s c h a f t des Vierwaldstätt t e r s e e s (im Transit über die 8. B. B.) auf 1. Juli; Tarif für direkte S o n n t a g s b i l l e t t e zwischen Stationen der R h ä t i s c h e n B a h n und solchen der S.B.B. auf 1. Juli; Personentarif Serftalbahn -- S.B.B, auf 16. Juli.

3. An neuen Tarifen für den i n t e r n a t i o n a l e n V e r k e h r sind eingeführt worden: Personen- und Gepäcktarif E n g l a n d und N i e d e r l'a n d e I t a l i e n über Cöln-Gotthard und Simplon auf 1. Februar; Personen- und Gepäcktarif D e u t s c h l a n d - F r a n z ö s i s c h e O s t b a h n e n und P a r i s (Nordbahn) auf 1. April; Personen- und Gepäcktarif S c h w e i z - F r a n z ö s i s c h e O s t b a h n e u und F r a n z ö s i s c h e N o r d b a h n e n auf l. April ; S p e z i a l t a r i f für die Beförderung e n g l i s c h e r R e i s e g e s e l l s c h a f t e n von L o n d o n nach der S c h w e i z und I t a l i e n auf 1. Mai; Personen- und Gepäcktarif N i e d e r l a n d e - Ö s t e r r e i c h über Cöln-Arlberg usw. auf 1. Mai; Tarif für R u n d r e i s e n und l a n g f r i s t i g e R ü c k f a h r k a r t e n im Verkehr mit F r a n k r e i c h auf 1. Mai; Personen- und Gepäcktarif D e l l e (station) -- S c h w e i z auf 1. Mai;

418 S ü d d e u t s c h - s c h w e i z e r i s c h e r R u n d r e i s e t a r i f auf 1. Mai; Personen- und Gepäcktarif E n g l a n d , B e l g i e n und N i e d e r l a n d e -- S c h w e i z über Luxemburg auf 1. Juni; Personen- und Gepäcktarif D e u t s c h l a n d - Ö s t e r r e i c h über Bregenz, Buchs und Salzburg auf 1. September; Personen- und Gepäcktarif E n g l a n d -- S c h w e i z via Frankreich auf 1. Oktober; Personen- und Gepäcktarif N i e d e r l a n d e , D e u t s c h l a n d und Ö s t e r r e i c h -- S ü d f r a n k r e i c h über Beifort, Genf und :Gotthard auf 1. Dezember; Personen- und Gepäcktarif F r a n k r e i c h und B e l g i e n -- Ö s t e r r e i c h - U n g a r n und w e i t e r über Belfort-Süddeutschland und den Arlberg auf 1. Dezember; Personen- und Gepäcktarif zwischen P a r i s einerseits und ö s t e r r e i c h i s c h e n S t a t i o n e n anderseits via V a l l o r b e S i m p l o n auf l. Dezember ; Personen- und Gepäcktarif F r a n k r e i c h und B e l g i e n -- Ö s t e r r e i c h - U n g a r n und w e i t e r über Herbesthal-, Dalheim-, und Büderich-München-Kufstein oder Schweiz-Arlberg auf 1. Dezember; Personen- und Gepäcktarif E n g l a n d -- Ö s t e r r e i c h - U n g a r n und weiter über Cöln-München-Kufstein oder Schweiz-Arlberg auf 1. Dezember.

Zahlreiche Ergänzungen und Änderungen zu bestehenden Tarifen gelangten mittelst Nachträgen und auf dem Verfügungswege zur Durchführung. Dabei ist besonders hervorzuheben die Einführung direkter Personen- und Gepäcktaxen zwischen Paris einerseits und F l o r e n z , G e n u a , N e a p e l und R o m anderseits, v i a Si mpl on.

Die für die Linien der österreichischen Staatsbahnen am 1. Januar 1910 in Kraft getretene Erhöhung der Personenfahrpreise ist im Wechselverkehr mit der Schweiz vorläufig mittelst Ausgabe eines Berichtigungsblattes zum bestehenden Tarif durchgeführt worden.

4. Für die im Betriebe der Bundesbahnen stehenden Linien wurden folgende Tarifmassnahmen durchgeführt: a. Bière-Apples-Morges und A p p l e s - L ' I s l e - B a h n : Zur Taxberechnung für M i l i t ä r t r a n s p o r t e im int e r n e n V e r k e h r ist ein neuer D i s t a n z e n z e i g e r herausgegeben worden.

419

6. D r a h t s e i l b a h n C os s o n a y - g a r e--Cosso n a y - v i l i e: Der i n t e r n e P e r s o n e n - und G e p ä c k tarif ist auf 1. Mai neu erstellt worden.

5. Über die F r a g e der E r h ö h u n g der P e r s o n e n t a r i f e haben wir dem Verwaltungsrat unterm 13. August 1909 einlässlicheu Bericht erstattet, worauf er in seiner Sitzung vom 29./30. September dem von uns gestellten Antrag auf Abänderung des Alinea l von Art. 8 des ßundesgesetzes betreffend das Tarifwesen der schweizerischen Bundesbahnen vom 27. Juni 1901 zugestimmt hat. Der Antrag ist zur weiteren Veranlassung mit Schreiben vom 12. Oktober dem eidgenössischen Eisenbahndepartement übermittelt worden.

6. Mit Zustimmung des Verwaltungsrates ist das R e g l e m e n t betreffend die Gewährung ausserordentlicher T a x b e g ü n s t i g u n g e n zum B e s u c h von s e h w e i z e r i s c h e n F e s t e n und Vers a m m l u n g e n , sowie von P f e r d e r e n n e n auf Ende April ausser Kraft gesetzt worden. Auf den gleichen Zeitpunkt wurden einige andere besondere Taxermässigungen im Personenverkehr teils aufgehoben und teils eingeschränkt.

7. Anlässlich der Vorarbeiten für die infolge der Verstaatlichung der Gotthardbahn, der Eröffnung der Rickeuliuie usw.

nötig werdende Neuaufstellung des internen Personen- und Gepäcktarifs haben wir, gestutzt auf das Ergebnis einer eingehenden Prüfung, beschlossen, es sei bei dieser Neuausgabe von der im gegenwärtigen Tarif nach dem Vorgang der ehemaligen Nordostbahn durchgeführten Gleichstellung der Taxen der Relationen Basel S. B. B.

--Neuhausen S. B. B., Schaffhausen und Konstanz sowie Schaffhausen--Konstanz mit denjenigen der badischen Konkurrenzrelationen abzusehen. Ebenso soll im Personenverkehr Burgdorf und weiter --Thun und weiter auf die seit der Betriebseröffnung der Burgdorf-Thun-Bahn eingeführte Gleichstellung der Taxen über Bern mit denjenigen über die Burgdorf-Thun-Bahn verzichtet werden.

Diese Massnahmen werden eine wesentliche Vereinfachung des Tarifs und mithin eine beträchtliche Ersparnis an Arbeits- und Dr'uckkos'ten zuf Folge haben. Eine'Verminderung der Einnahmen aus den betreffenden Verkehren ist nicht zu befürchten.

8. Zum Tarif für die B e f ö r d e r u n g von Gesells c h a f t e n und S c h u l e n ist auf 1. Mai ein III. Nachtrag in Kraft
getreten. Er enthält neben verschiedenen Änderungen und Ergänzungen neue Bestimmungen und Taxen für den Verkehr mit der Rhätischen Bahn infolge Eröffnung der Linie Davos-Filisur,

420

die Einbeziehung der Eisenbahn Loearno-Pontebrolla-Bignasco, sowie Bestimmungen über die Zulassung der auf die Bahnstrecken der Linie Genève-Lausanne-Villeneuve lautenden Kollektivbillette zur Benutzung der Dampfboote des Genfersees.

9. Das Verzeichnis der S o n n t a g s - und R u n d f a h r t b i l l e t t e ist auf 1. Mai als besondere Drucksache in einer Neuausgabe erschienen und die bezüglichen Angaben werden daher nicht mehr im offiziellen schweizerischen Kursbuch aufgenommen.

10. Der im Geschäftsbericht 1908 auf Seite 104 unter Ziffer 7 erwähnte neue Tarif für die Ausführung von besonders bestellten · Extrazügen ist vom eidgenössischen Eisenbahndepartement genehmigt und auf 1. Mai 1909 in Kraft gesetzt worden.

11. Das Reglement betreffend F a h r b e g ü n s t i g u n g e n f ü r K r a n k e n s c h w e s t e r n von D i a k o n i s s e n a n s t a l t e n ist auf 1. Mai neu herausgegeben worden; die darin vorgesehene Begünstigung wird ausländischen Anstalten nur noch für die ihren · ständigen Z w e i g n i e d e r l a s s u n g e n in der Schweiz zugeteilten Krankenschwestern bewilligt.

12. Das neue Reglement betreffend P o l i z e i t r a n s p o r t e auf den schweizerischen Transportanstalten ist a u f l . Januar 1910 zur Einführung gelangt.

13. Am 1. März sind im Benehmen mit den Verwaltungen des Verbandes schweizerischer Eisenbahnen einheitliche Vorschriften über die N a c h s e n d u n g von R e i s e g e p ä c k in Kraft gesetzt worden.

lé. Der Verband schweizerischer Eisenbahnen hat beschlossen, die Preise der G e n e r a l a b o n n e m e n t s mit Wirkung vom l. Oktober an wie folgt zu erhöhen : Gültigkeitsdauer

I. Klasse Neue ErhbTaxen hung Fr.

Fr.

*v ··"&··' 30 ·n 140 , . . . .

45 n 180 3 Monate , 310 480 6 n .

·' .

.

12 750 (1 Person) .

n 12 (2 Personen) 1000 ·n

20 20 30 40 60 80

II. Klasse Neue ErhBTaxen hung Fr.

Fr.

65 10 100 15

130 220 340 525 700

20 25 30 40 55

III. Klasse Neue ErhöTaxen hung Fr.

Fr.

45 5 70 10

90 155 240 375 500

10 15 20 30 40

421 Zur Durchführung dieser Massnahmen ist der Tarif für die Beförderung von Personen mit Generalabonnements auf 1. Oktober neu herausgegeben worden.

Auf 1. Januar 1910 sind in Entsprechung bezüglicher Gesuche die Bern-Worb-Bahn und die Sernftalbahn in den Verkehr mit Generalabonnements einbezogen worden.

Das Verzeichnis der Ausgabestellen für Generalabonnements und der Taxbegünstigungen für Inhaber von Generalabonnements auf den dem Tarif nicht angehörenden Transportanstalten wurde auf 1. Januar 1910 neu erstellt.

15. Zufolge Ihrer Schlussnahme vom 16. Dezember 1909 hat die Abgabe von Generalabonnements zu ermässigter Taxe an Bundesbeamte vom !.. Januar 1910 an aufgehört.

16. Der Absatz an G e n e r a l a b o n n e m e n t s für 15, 30 und 45 Tage hat abgenommen, während jene für 3, 6 und 12 Monate eine Vermehrung aufweisen.

Es wurden gelöst : im Jahre 1 908

Gen. -Ab.

n

T)

v>

11

·n ·n n f>

11

ft

·n

n

15 Tage . . . 44,725 12,156 30 T) .

2,124 45 T) 1,864 3 Monate . . .

797 · * · ·n 6 li 8,290 (1 Pers.)

n 12 7) 847 (2Pers.)

V) ·n 12.

für n ~n ·n

im ganzen

70,803

1909 44,048 12,056 2,031 1,938 850 8,942 900

70,765

Differenz -- 677 -- 100 -- 93 74 + 53 + + 652 53 + --

38

Die E i n n a h m e n aus G e n e r a l a b o n n e m e n t s betrugen : . Gesamteinnahmen . .Ant*j!S',B;B-.

(emschlieasl. G. B.)

im Jahre 1908 im Jahre 1909

Fr. 7,704,548 ,, 8,040,191

Fr. 6,470,877 ,, 6,750,672

gegenüber dem Vorjahre mehr

Fr.

Fr.

335,643

279,795

17. Die Ausgabebedingungen für die s c h w e i z e r i s c h e n z u s a m m e n s t e l l b a r e n B i l l e t t e sind auf 1. Mai in dem Sinne geändert worden, dass die Gesamtlänge der in eine Bestellung einbezogenen Verbindungsstrecken höchstens noch ein

422 D r i t t e l (statt die Hälfte) der Gesamtdistanz der aufzunehmenden Bahn- und Schiffsstrecken betragen darf. Die Vornahme dieser Änderung hat sich als nötig erwiesen, weil bei Zulassung von Verbindungsstrecken bis zur Hälfte der Gesamtdistanz misshräuchliche Verwendung zusammenstellbarer Billette zum Zwecke der Unterbietung der Preise von Billetten zur normalen Taxe wiederholt vorgekommen ist.

18. Der Verkehr mit s c h w e i z e r i s c h e n z u s a m m e n s t e l l b a r e n B i l l e t t e n erzeigt gegenüber dem Vorjahre eine kleine Zunahme.

Die Einnahmen betrugen : Anteil S.B.B.

Im ganzen (einschlicssl. Ö.B.)

im Jahre 1908 im Jahre 1909

. ..

. ..

. . . F r . 1,653,626 . . . _ 1,677,391

Gegenüber dem Vorjahre mehr

Fr.

23,765

Fr. 1,142,513 ,, 1,168,977 Fr. 26,464

Folgende Unternehmungen wurden neu in diesen Verkehr einbezogen: W y n e n t a l b a h n , B e r n i n a b a h n , T r a v e r s t a l bahn, Montreux-Grlion-Bahn, Brunnen-MorschachBahn.

19. Die z u s a m m e n s t e l l b a r e n F a h r s c h e i n h e f t e des Vereins deutscher Eisenbahnverwaltungen weisen neuerdings einen beträchtlichen Rückgang auf, der seine Erklärung darin findet, dass neben den deutschen, nun auch die österreichisch-ungarischen und die belgischen Bahnen für diese Einrichtung keine besondere Ermässigung mehr gewähren.

Die Einnahmen betrugen : Schweiz.

Transportanstalten im ganzen

. .Ant*! , ;,,, .

<"»·«">··*· <>·«·>

m Jahre 1908 im Jahre 1909

Fr. 3,899,555 ,, 3,744,187

Fr. 3,212,177 ,, 3,033,695

Gegenüber dem Vorjahre weniger

Fr.

Fr.

155,368

178,482

Neu einbezogen wurde in diesen Verkehr die M on t r e u x G l i o n - Bahn.

Die Paris-Lyon-Mittelmeerbahn ist ermächtigt worden, auch die Ausgabestelle Nizza zusammenstellbare Billette für schweizerische Strecken unter Verwendung der Vereinsfahrscheine ausgeben zu lassen.

423 20. Die von den Bundesbahnen und der ehemaligen Gotthardbahn mit R e i s e u n t e r n e h m e r n abgeschlossenen Verträge betreffend den Verkauf von Fahrscheinen für schweizerische Strecken sind zum Zwecke einheitlicher Gestaltung für das ganze Netz einer Revision unterzogen worden.

21. Mit dem R e i s e b u r e a u A. B o c q u i n & C i e. in Genf haben wir, gemeinsam mit einigen anderen schweizerischen Verwaltungen, einen Vertrag abgeschlossen, gemäss welchem dieses Bureau vom 1. Januar 1910 an nun auch zur Ausgabe von Fahrscheinen einfacher Fahrt zur normalen Taxe ermächtigt ist, und zwar zu den gleichen Bedingungen, welche für das internationale Reisebureau der Handels- und Gewerbebank in Mährisch-Ostrau bestehen.

22. Der Umsatz an Fahrscheinen für Strecken der Bundesbahnen einschliesslich der Gotthardbahn stellte sich bei den Reisebureaux der Firma T h. C o o k and Son in L o n d o n , der H a m b u r g - A m e r i k a Linie in Berlin, der M ä h r i s c h Ostrauer Handels- und Gewerbebank in MährischO s t r a u und dem N o r d i s k R e s e b u r e a u in G ö t e b o r g im .Vergleich zum Vorjahre wie tolgt: Cook and Son

im Jahre 1908 . .

im Jahre 1909 . .

,. .

Mahnsch-Ostrauer ., .. , Hamburg,, ,.

, Nordisk , .. . . .

Handels- und ,, . .

Amenkaüme Gewerbebank Re.sebureau

Fr.

Fr.

Fr.

1,451,781 1,484,379

146,605 26,452

267,348 226,628

Fr.

21,127 30,134

Gegenüber d. Vorjahre +32,598 --120,153 --40,720 +9,007 23. Der Billet verkauf unserer e i g e n e n A g e n t u r e n in L o n d o n und P a r i s hat im Berichtsjahre wiederum eine erfreuliche Vermehrung erfahren.

Die Einnahmen betrugen:

Bei der A g e n t u r in London: im 9anzen

schwUeL'nBi!inetten (Gen.-Ab., Fahrscheine zu normalen Taxen uaw,)

im Jahre 1908 im Jahre 1909

Fr. 586,620 ,, 691,906

Gegenüber dem Vorjahre mehr Fr. 105,286 Bundesblatt. 62. Jahrg. Bd. IH.

Fr. 151,108 ,, 172,166 Fr.

21,058 28

424

Bei der Agentur in Paris: im

im Jahre 1908 im Jahre 1909

9anzen

. . . . Fr. 1,217,375 . . . . ,, 1,349,470

Gegenüber dem Vorjahre mehr Fr.

132,095

Schweiz/"Billetten (Gen.-Ab., Fahrscheine zu normalen Taxen usw.)

Fr. 492,727 ,, 547,362 Fr.

54,635

2e. Dem schweizerischen Beamtenbilletreglement sind im Berichtsjahre wiederum ; einige weitere Verwaltungen beigetreten.

25. Im Berichtsjahre haben zwei Sitzungen des Unterausschusses und eine Sitzung des Vollausschusses für A n g e l e g e n h e i t e n d e s P e r s o n e n v e r k e h r s d e s Ve r e i n s d e u t s c h e r E i s e n b a h n v e r w a l t u n g e n stattgefunden, zu denen wir eine Vertretung abordneten.

c. Tierverkehr.

1. Die in frühern Geschäftsberichten wiederholt erwähnte Neuerung betreffend die A u f h e b u n g des F r a n k a t u r z w a n g e s für den T r a n s p o r t l e b e n d e r T i e r e ist auf 1. März durch Ausgabe eines neuen I. Nachtrages zum schweizerischen Transportreglement eingeführt worden. Es steht nun den Absendern von Tieren des Pferde-, Rindvieh-, Schaf-, Sehweine- und Ziegengeschlechts, von Kaninchen und lebendem Geflügel, sowie von verpackten Hunden frei, die Fracht bei der Aufgabe zu entrichten, oder sie zur Zahlung durch den Empfänger auf der Bestimmungsstation anweisen zu lassen. Nachnahmen auf Sendungen dieser Art sind ebenfalls gestattet.

2. Der a l l g e m e i n e s c h w e i z e r i s c h e T a r i f f ü r die B e f ö r d e r u n g l e b e n d e r T i e r e und die zugehörige Instruktion sind auf 1. März neu herausgegeben worden.

8. Im Benehmen mit den in Frage kommenden schweizerischen und italienischen Behörden, sowie den italienischen Staatsbahnen ist auf 15. April eine Instruktion an die beteiligten Dienststellen erlassen worden, wonach die unter die Klassen I--IV des schweizerischen Tiertarifs fallenden Tiere, welche als Einzelsendungen oder Wagenladungen zwischen den Stationen Brig bis Bouveret einerseits und Iselle di Trasquera anderseits mit Bestimmung nach

425

oder Herkunft von den schweizerischen Ortschaften Gondo und Simpeln zur Aufgabe gelangen, direkt nach oder von Iselle di Trasquera abgefertigt werden können, ohne dabei den Umweg über Domodossola machen zu müssen.

4. Für den internen Verkehr der B u l l e - R o m o n t - ß a h n ist auf 1. März ein neuer Tarif für die Beförderung lebender Tiere zur Einführung gelangt.

d. Güterverkehr.

1. Bezüglich der Leitung des Güterverkehrs über die projektierte M ü n s t e r - G r e n c h e n - L e n g n a u - B a h n ist mit der Berner Alpenbahn-Gesellschaft, als Konzessionärin dieser Linie, folgendes vereinbart worden (vergi. C I 9, Seite 338) : a. der lokale Güterverkehr zwischen den Gemeinschaftsstationen Münster und Lengnau wird der Münster-Lengnau-Bahn zur ausschliesslichen Bedienung überlassen ; b. der Güterverkehr zwischen den Stationen der MünsterLengnau-Bahn (einschliesslich ihrer beiden Endstationen Münster und Lengnau) einerseits und den Stationen der schweizerischen Bundesbahnen und der übrigen schweizerischen Bahnen anderseits wird über diejenige Route geleitet, über die sich die kürzeste Tarifdistanz ergibt; c. der Güterverkehr von den über Münster in nördlicher und westlicher Richtung hinaus gelegenen Eisenbahnstationen einerseits nach den über Lengnau in westlicher, östlicher und südlicher Richtung hinausgelegenen Eisenbahnstationen anderseits, sowie umgekehrt (Transitverkehr) wird, soweit die kürzeste Tarifdistanz sich über die Münster-LengnauBahn rechnet, wie folgt geleitet: 70 °/o über die Münster-Lengnau-Bahn, 30 °/o über Sonceboz ; d. soweit ad b und c die tarif kilometrisch kürzeste Distanz gleichzeitig über zwei oder mehrere Routen liegt, findet die Instradierung dea Verkehrs über diese Routen zu gleichen Teilen statt.

2. Das der R h e i n h a f e n - A k t i e n g e s e l l s c h a f t gemachte Zugeständnis (vgl. Jahresbericht 1908, Seite 117, Pos. 10) wurde dahin erweitert, dass die schweizerischen Exporttaxen für Basel, sowie die Basler Transittaxen im schweizerisch-italienischen Güter-

426

tarif auf dem Rückvergütungsweg auch für solche Rheingüter berechnet werden, die im Lagerschuppen oder auf dem Quai der genannten Gesellschaft unter Bahnaufsicht zeitweilig lagern.

3. Von der Staatskanzlei des Kantons St. Gallen wurden dem Bundesrat fünf gleichlautende Eingaben der Regierungen der Kantone St. Gallen, Thurgau, Schwyz, Appenzell A.-Rh. und Appenzell I.-Rh. übermittelt, in welchen das Gesuch gestellt wurde, der Bundesrat wolle seinen Beschluss vom 16. Juli 1907 betreffend B e w i l l i g u n g e i n e s Z u s c h l a g e s von 60% zu den effektiven Meterdistanzen des R i c k e n t u n n e l s (vgl. unsere Mitteilung auf Seite 120 des Jahresberichtes 1907) in Wiedererwägung ziehen und den bewilligten Zuschlag aufheben. Die Eingabe wurde uns vom eidgenössischen Eisenbahndepartement zurVernehmlassung übermittelt. Auf unsere einlässliche Äusserung hat der Bundesrat die nachgesuchte Wiedererwägung und die Aufhebung seines Beschlusses abgelehnt.

4. Anlässlich der Behandlung der neuen Verordnung betreffend die S c h i f f a h r t k o n z e s s i o n i e r t e r U n t e r n e h m u n g e n auf s c h w e i z e r i s c h e n G e w ä s s e r n haben wir zu Händen des eidgenössischen Eisenbahndepartements das Begehren gestellt, es sei in dieselbe eine Bestimmung aufzunehmen, wonach die Dampfschiffgesellschaften in bezug auf die Vorlage- und Publikationspflicht für das Taxwesen den gleichen Vorschriften unterstellt werden wie die Bahnen. Der jetzige Zustand, bei welchem nur die Bahnen verpflichtet seien, Tarifmassnahmen dem eidgenössischen Eisenbahndepartement vorzulegen und zu publizieren, sei für Handel und Verkehr schädlich, filr die Bahnen unbillig und auf die Dauer unhaltbar.

5. Von der Kreisdirektion I ia Lausanne ist auf Grund von Gesuchen aus dem Handelsstande die Anregung gemacht worden, die verfügbaren Räume der Güterschuppen in B r i g zur L a g e r u n g von G e t r e i d e nach Massgabe der Lagerbedingungen von Morges bereit zu stellen. Wir haben derselben zugestimmt, in der Meinung, dass die Güterschuppen ihrem eigentlichen Zweck nicht entfremdet werden dürfen und dass die Lager jeweilen in dem Masse zu räumen sind, als der Platz für den gewöhnlichen Verkehr benötigt wird.

6. Die im Jahresbericht 1908, pag. 114, Ziffer 6 d, angezeigte Neuausgabe des A u s n a h m e t a r i f s Nr. 41 für dea Transport von f l ü s s i g e r M i l c h , auch Magermilch, Buttermilch und

427

Molken im A b o n n e m e n t ist am 1. Mai in Kraft gesetzt worden.

7. An den A u s n a h m e t a r i f e n sind folgende Änderungen vorgenommen worden : a. Der A u s n a h m e t a r i f Nr. 15 für K a l z i u m k a r b i d ist auch auf S t ü c k g u t s e n d u n g e n nach den Stationen Interlaken (Brienzersee"), Bönigen (Seestation) und Brienz (Seestation) der Dampfschiffgesellschaft Thuner- und Brienzersee anwendbar erklärt worden ; 6. in den A u s n a h m e t a r i f Nr. 19 für S t e i n e usw. sind Taxen für Q u a r z s and ab Moutier (Münster) nach Töss aufgenommen worden.

8. Folgende T a x e r m ä s s i g u n g e n wurden gewährt : I. Im i n t e r n e n V e r k e h r : a. für K a l k zur K a r b i d f a b r i k a t i o n ab Bärschwil nach Basel, Chavornay, Chur, Flums, G-ampel, Gurtnellen und Vernayaz und von Monthey nach Martigny; 6. für S a n d ab Granges-Marnand nach La Verrerie; c. für g e b r a n n t e n K a l k ab Netstal nach Landeck ; d. für P f l a s t e r s t e i n e ab Alpnach-Dorf nach St. Gallen; «. für T e i g w a r en in Ladungen von 10,000 kg ab Mendrisio nach Genève ; f. für S c h w e f e l s ä u r e ab Ütikon nach Sierre (Siders), M i s c h s ä u r e von Sierre (Siders) nach Ütikon und Salp e t e r s ä u r e von Sierre (Siders) nach Basel S. B. B. und St. Johann.

II. F ü r d e n I m p o r t .

von S t e i n k o h l e n ab Vallorbe transit (Montceau-les-Mines) nach den Stationen Lutry bis Montreux.

III. F ü r d e n E x p o r t : o. von E i s e n l e g i e r u n g e n , als: Ferromangan (Manganeisen, Eisenmangan), Ferrochrom (Chromeisen), Ferrosilisdum (Siliziumeisen) usw. ab Bodio nach den Grenzstationen, gebildet nach den Grundtaxen des schweizerischen Ausnahmetarifs Nr. 33 für Kalziumkarbid ; b. von A s b e s t z e m e u t p l a t t e n und A s b e s t z e m e n t b a u s t e i n e n in Ladungen von 10t ab Nieder- und Oberurnen nach Basel S. B. B. transit, Delle transit, Genève transit und Pino transit mit überseeischer Bestimmung und nach Spanien;

428

c. von L i e b e s g a b e n für die E r d b e b e n b e s c h ä d i g t e n in I t a l i e n , welche aus der Schweiz und aus Deutschland zum Versand gekommen sind und gratis befördert wurden.

9. Eine Neuausgabe des schweizerischen R e g l e m e n t s über die Gewährung von Taxermässigungen für A u s s t e l l u n g s g e g e n s t ä n d e ist eingeführt worden. Diese hat unter anderrn die Erleichterung gebracht, dass von den Bedingungen, von deren Erfüllung bisher der Gratisrücktransport der , Ausstellungsgegenstände abhängig gemacht worden war, diejenige der Beigabe eines Zulassungsscheines zu den Begleitpapieren für den Hintransport sowohl als für den Rücktransport fallen gelassen worden ist.

10. In den neu ausgegebenen B e s t i m m u n g e n ü b e r N o r m a l g e w i c h t s s ä t z e und P r o b e w ä g u n g e n sind zur Beseitigung der vielfach konstatierten Missbräuche, durch welche den Eisenbahn Verwaltungen in zahlreichen Fällen -- bei nur approximativer Massangabe -- die Erhebung der Waggebühren verunmöglicht wurde, die Normalgewichtssätze für H o l z und S t e i n e aufgehoben worden. Gleichzeitig wurden die Normalgewichtssätze für Bier in F ä s s e r n und für leere Bierfässer von 1,600 und 0,600 auf l,700 und O,TOO kg per Liter erhöht, nachdem auf Grund einlässlicher Erhebungen festgestellt worden war, dass die früheren Ansätze den tatsächlichen Verhältnissen nicht mehr entsprachen. Ebenso wurden die früher für Kies-, Sand-, Ziegelund Backsteinsendungen usw. zulässigen Probewägungen aufgehoben und der Normalgewichtssatz für leere hölzerne Petroleumfässer von 32 auf 36 kg erhöht.

11. Die eilgutmässige Beförderung von G e l d und E d e l m e t a l l e n zwischen den französischen Stationen Beifort, Chaumont, Epinal, Lure, Nancy, Paris und Troyes einerseits und Basel S. B. B., Bern, La Chaux - de - Fonds, Luzern, Neuchâtel, St. Gallen, Winterthur und Zürich H.B. anderseits und umgekehrt, über Delle, kann seit 1. Januar 1909 auf Grund eines neuen Tarifs G. V. Nr. 215 mit internationalen Frachtbriefen d i r e k t stattfinden. Sendungen im Gewichte von 1000 kg und mehr oder im Werte von Fr. 500,000 und mehr, die auf der schweizerischen Strecke begleitet sein müssen, sind indessen von der Anwendung des Tarifs ausgeschlossen und müssen an der Grenze reexpediert werden.

429

12. Über die Hauptgrundsätze für die Erstellung eines direkten G ü t e r t a r i f s P.L.M.-Schweiz konnte mit der Verwaltung der Paris-Lyon-Mittelmeerbahn eine Einigung erzielt werden.

13. Zu den G ü t e r t a r i f e n G e n è v e t r a n s i t , Les Verrières-frontière usw.-Schweiz sind am 20. März Nachträge eingeführt worden, welche hauptsächlich eine Neuausgabe des Ausnahmetarifs für M e h l - und G r i e s t r a n s p o r t e mit Herkunft von Marseille und St. Louis-du-Rhône enthalten.

14. Für den b e l g i s c h - s c h w e i z e r i s c h e n Güterverkehr ist eine Neuausgabe der reglementarischen Bestimmungen eingeführt worden; ferner ist eine Neuausgabe des belgisch-deutschen Verbandsgütertarifs, Teil I, Abteilung B, enthaltend die allgemeinen Tarifvorschriften nebst Güterklassifikation auch für den Verkehr mit Basel über Delle gültig erklärt worden.

15. Für den n i e d e r l ä n d i s c h - s c h w e i z e r i s c h e n Güterverkehr sind neue reglementarische Bestimmungen in Kraft getreten.

16. Eine Neuausgabe des Teiles I, Abteilung B, enthaltend die allgemeinen Tarifvorschriften nebst Güterklassifikation, der d e u t s c h - s c h w e i z e r i s c h e n Gütertarife ist in Kraft getreten.

17. Ein Heft l des Teiles II der p r e u s s i s c h - h e s s i s c h s c h w e i z e r i s c h e n Gütertarife, enthaltend besondere Bestimmungen und Entfernungen für den Verkehr zwischen Stationen der dem preussisch-hessisch-schweizerischen beziehungsweise norddeutsch-schweizerischen Verbande angehörenden kgl. preussischen Eisenbahndirektionen und deutschen Privatbahnen einerseits und Stationen der schweizerischen Bahnen anderseits, ist ausgegeben worden.

18. Im b a y e r i s c h - s c h w e i z e r i s c h e n Verkehr ist das Heft 3 des Teiles II, enthaltend Frachtsätze für die Beförderung von H o l z und das Heft 4 des Teiles II, enthaltend Ausnahmetaxen für Heu und S t r o h in Wagenladungen von 5000 und 10,000kg ab b a y e r i s c h e n Stationen nach der Schweiz eingeführt worden.

19. Im Verkehr Ö s t e r r e i c h = U n g a r n - S c h w e i z wurden die Anteilstabellen zum Tarif für Eil- und Frachtgüter im Ver-

430

kehr zwischen Böhmen, Mähren und Schlesien einerseits und der Schweiz anderseits, sowie zum österreichisch-schweizerischen Zuckertarif erstellt und eine Neuausgabe der reglementarischen Bestimmungen (Teil I, Abt. A) für den österreichisch-ungarischschweizerischen Verband eingeführt.

20. Im s ü d ö s t e r r e i c h i s c h - u n g a r i s c h - d e u t s c h e n Güterverkehr gelangten am 6. Juli 1909 neue Tarife zur Einführung. Hierbei sind die schweizerischen Bundesbahnen bezüglich des Verkehrs mit Basel, Konstanz, Schaffhausen und Singen beteiligt.

21. Zu den allgemeinen Tarifvorschriften nebst Warenklassifikation für den s c h w e i z e r i s c h - i t a l i e n i s c h e n V e r k e h r ist ein X. Nachtrag in Kraft getreten, welcher neue Bestimmungen über die Prachtberechnung auf den italienischen Strecken für Gegenstände von aussergewöhnlichem Gewicht enthält und eine Reform in der Tariflerung sämtlicher Eisen- und Stahlartikel mit sich brachte.

Für den schweizerisch-italienischen Verkehr wurde eine Neuauflage des Teiles I, Abteilung B, enthaltend die Tarifvorschriften nebst Warenklassiflkation, neu ausgegeben und in Ausführung des mit Italien abgeschlossenen separaten Übereinkommens -- Anhang zu dem Staatsvertrag vom 13. Oktober 1909 betreffend die Gotthardbahn -- haben wir auf den 1. November einen neuen A u s n a h m e t a r i f Nr. 21 für saure S ü d f r ü c h t e aus Italien nach der S c h w e i z mit ermässigten Taxen erstellt.

22. Die Warenklassifikation des Tarifs Est, N o r d etc. -- I t a l i e n wurde sowohl hinsichtlich des auaseritalienischen als auch des italienischen Teiles fertiggestellt. Am 30. November 1909 ist in Bern eine Konferenz der beteiligten Verwaltungen zur endgültigen Fertigstellung der Tarifvorschriften, sowie zur Erledigung einiger noch schwebender Fragen im Verkehr Est, Nord etc. -- Italien zusammengetreten. Die Drucklegung sämtlicher Tarifteile ist nunmehr, sowohl französischer- als auch italienischerseits, in die Wege geleitet.

Die Taxberechnungen für einen Tarif von der französischen Ost- und Nordbahn nach Italien via Simplon sind beendigt, und das Heft 2 (Taxtabellen) von den französischen Verwaltungen in Druck gegeben worden.

23. Im d e u t s c h - i t a l i e n i s c h e n V e r k e h r ist eine Neuausgabe des Teils I B, Allgemeine Tarifvorschriften und Güterklassifikation, sowie eine Neuauflage des Ausnahmetarifs Nr. l für m e t a l l u r g i s c h e E r z e u g n i s s e nach Italien in Kraft

431

getreten. Die neue Klassifikation enthält in der Hauptsache eine Reform in der Tarifierung von Bisen und Stahl sowie Bisen- und Stahlwaren auf den italienischen Staatsbahnen.

Im übrigen sind, wie bei Ziffer 21, die Arbeiten für die nach dem neuen Staatsvertrag zwischen Deutschland, Italien und der Schweiz betreffend die Gotthardbahn nötige Neuauflage der deutschitalienischen Gütertarife auf 1. Mai 1910 in Angriff genommen worden.

24. Die Taxberechnungen für einen direkten Tarif zwischen D e u t s c h l a n d und der 0 r l è a n s - und M i d i b a h n sind fertig erstellt. Deren endgültige Bereinigung bleibt einer in nächster Zeit zusammentretenden Konferenz vorbehalten.

25. Am 1. November wurden die Tarife und Leitungsvorschriften für den direkten Güterverkehr zwischen ö s t e r r e i c h i s c h e n und u n g a r i s c h e n Stationen einerseits und Stationen der F r a n z ö s i s c h e n N o r d b a h n anderseits eingeführt. Die S. B. B.

sind an diesen Tarifen insoweit beteiligt, als die Frachtsätze für Stationsverbindungen mit kürzester Route über die Französischen Ostbahnen auch über Arlberg (Buchs, Romanshorn oder St. Margrethen)--Delle Anwendung finden.

Eine Neuausgabe der reglementarischen Bestimmungen (.Teil I, Abteilung A) wurde für den ö s t e r r e i c h i s c h - u n g a r i s c h f r a n z ö s i s c h e n V e r b a n d eingeführt.

Für den Güterverkehr zwischen Ö s t e r r e i c h - U n g a r n und den hinterliegenden Ländern einerseits und F r a n k r e i c h und weiter anderseits wurde ein neuer schweizerischer T r a n s i t t a r i f erstellt, dessen Frachtsätze in der Hauptsache den Grundtaxen des deutschen Schemas entsprechen. Da es sich hierbei um einen Verkehr handelt, hei dem sich neben der Konkurrenz über Altmünsterol noch diejenige der italienischen Route und der Wasserwege geltend macht, wird der Tarif trotz der niedrigen Taxen in manchen Fällen durch die Frachten der Konkurrenzrouten unterboten. Um ihn auch in dieser Richtung zu ergänzen, wurde eine Bestimmung aufgenommen, nach der die Taxgleichstellung mit den ausserschweizerischen Routen unter Wahrung bestimmter Minimaltaxen auf dem Rückvergütungsweg eingehalten wird.

26. Dem i n t e r n a t i o n a l e n Ü b e r e i n k o m m e n f ü r den E i s e n b a h n fr a c h t v e r k e h r ist die am I.Juli 1909 eröffnete Linie Davos-Platz--Filisur der Rhätischen Bahn unterstellt und eine

432

neue Liste der dem internationalen Übereinkommen Über den Eisenbahnfrachtverkehr unterstellten Eisenbahnstrecken herausgegeben worden.

27. Von dem V e r z e i c h n i s der G e g e n s t ä n d e , auf welche das internationale Übereinkommen Über d e n E i s e n b a h n f r a c h t v e r k e h r keine Anwendung f i n d e t , ist eine Neuausgabe und ein erster Nachtrag erschienen.

- 28. Der im Jahresbericht 1907 unter Ziffer 27 (pag. 124) erwähnte I. Nachtrag zum s c h w e i z e r i s c h e n T r a n s p o r t r e g l e m e n t ist, nachdem er vom Bundesrat am 15. Januar 1909 genehmigt worden war, auf 1. März 1909 in Kraft gesetzt und die Anlage XI dahin ergänzt worden, dass darin für die im katholischen Teil des Berner Jura liegenden Stationen als kantonale Feiertage, die gemäss den §§ 55 und 74 des Transportreglements rücksichtlich der Annahme und Abgabe der Güter und der Besorgung des Güterdienstes auf den Stationen wie Sonntage behandelt werden sollen, bezeichnet worden sind: der Fronleichnamstag, Maria Himmelfahrt und Allerheiligen.

29. Unter die in der A n l a g e V zum s c h w e i z e r i s c h e n T r a n s p o r t r e g l e m e n t genannten, bedingungsweise zum Transport zugelassenen Güter sind die Sprengstoffe ,,Persalit Ia und ,,Persali! II" aufgenommen worden.

30. Nachdem das eidgenössische Eisenbahndepartement einen ihm im Jahr 1908 vorgelegten, mit den Verwaltungen des Verbandes schweizerischer Eisenbahnen vereinbarten bezüglichen Entwurf am 16. März 1909 genehmigt hatte, ist eine Neuausgabe der s c h w e i z e r i s c h e n allgemeinen T a r i f v o r s c h r i f t e n n e b s t G ü t e r k l a s s i fi k a t i o n eingeführt worden, die für den Verkehr zahlreiche Erleichterungen bringt. Gleichzeitig wurde auch die I n s t r u k t i o n betreffend die A n w e n d u n g der schweizerischen allgemeinen Tarifvorschriften nebst Güterklassifikation neu herausgegeben.

31. Von den Verhandlungsgegenständen der am 22. und 23. Dezember 1909 in Bern abgehaltenen K o m m e r z i e l l e n K o n f e r e n z sirid hervorzuheben: a. Der Entwurf einer Geschäftsordnung der. an Stelle der Kommerziellen Konferenz des auf Ende 1909 aufgelösten Verbandes schweizerischer Eisenbahnen tretenden Kommerziellen Konferenz der schweizerischen Transportanstalten und der Verkehrsinteressenten (siehe pag. 416 hiervor);

433

b. der Entwurf einer Übereinkunft betreffend den direkten schweizerischen Personen-, Gepäck-. Tier- und Güterverkehr (siehe pag. 416 hiervor); c. die Frage der Übernahme der in den allgemeinen Tarifvorschriften nebst Güterklassifikation der deutschen Bahnen im Zeitraum vom 1. April 1907 (exkl.) bis 10. Oktober 1909 (inkl.) eingetretenen Änderungen und Ergänzungen auf den schweizerischen Verkehr; di die Neubeordnung der Vertretung der schweizerischen Eisenbahnen in der ständigen Tarifkommission der deutschen Bahnen und im Ausschuss für Angelegenheiten des Personenverkehrs des Vereins deutscher Eisenbahnverwaltungen.

32. Zur Behandlung der laufenden Verbandsgeschäfte wurden folgende K o n f e r e n z e n abgehalten, an denen wir uns beteiligten: a. am 21. und 22. Oktober in Rom die d e u t s c h - i t a l i e n i s c h e Generalkonferenz ; b. am 3. und 4. November in Dresden die ö s t e r r e i c h i B c h u n g a r i s c h - f r a n z ö s i s c h e Verbandskonferenz (Verkehr mit Est und Nord), und am 5. und 6. November die ö s t e r r e i c h i s c h - u n g a r i s c h - s ü d f r a n z ö s i s c h e Verbandskonferenz (Verkehr mit der P. L. M.) ; c. am 25. und 26. November in Stuttgart die österreichischu n g a r i s c h - s c h w e i z e r i s c h e Verbandskonferenz ; ci. am 27. April ' in Wien die s ü d ö s t e r r e i c h i s c h - u n g a r i s c h - d e u t s c h e Verbandskonferenz.

33. Am 11. und 12. Februar 1909 hat die d e u t s c h e s t ä n d i g e T a r i f k o m m i s s i o n in Berlin ihre 97. und am 3./4. September in Rostock in Mecklenburg die 99. Sitzung abgehalten, an der wir uns haben vertreten lassen. -- Die am 8. und 9. Juni 1909 in Schwarzburg in Thüringen abgehaltene 98. Sitzung konnten wir wegen anderweitiger Inanspruchnahme nicht beschicken.

e. Einnahmenkontrolle und Abrechnungswesen.

1. In der Nacht vom 11. auf den 12. Februar ist das Aufnahmsgebäude in G e n f durch F e u e r zerstört worden ; dabei sind die in den Schaltern aufliegenden Billette und die Billetvorräte zum grössten Teil, die Gepäckregister und sonstigen

434

Abfertigungsformulare sowie die Bücher der Billetkassen und der Gepäckexpedition sämtlich durch das Feuer vernichtet worden.

Ebenso wurden vom Feuer zerstört die Kassen der Ausgabestelle für kombinierbare Rundreisebillette und der Gepäckexpedition.

Die zur Zeit des Brandausbruchs in den Kassen aufbewahrte Barschaft konnte in den Trümmern zum grössten Teil wieder aufgefunden werden, so dass die endgültige Abrechnung auf Grund der abgenommenen und von sämtlichen Verwaltungen eingezogenen Transportausweise keinen nennenswerten Fehlbetrag ergab. Das Inventar gehört der P. L. M. als Bahnhofeigentümerin.

2. Mit dem Ü b e r g a n g der G o t t h a r d b a h n an den B u n d waren Anordnungen zu treffen über die Organisation des Rechnungsdienstes für diesen Teil des Bundesbahnnetzes. Nachdem der Bundesrat mit Schlussnahme vom 14. Dezember 1908 den Termin für die Übersiedlung des Personals der Einnahmenkontrolle von Luzern nach Bern auf den 1. November 1909 festgesetzt hatte und für den Kreis V getrennte Rechnung zu führen war, erschien es als gegeben, die ehemalige Betriebskontrolle der Grotthardbahn unter der Oberleitung des Vorstandes der Einnahmenkontrolle einstweilen mit der Weiterführung der Geschäfte für den Verkehl1 der frühem Gotthardbahn zu betrauen. Der genannte Umzugstermin ist sodann für die Beamten, die schon auf 1. November übersiedeln konnten, auf den 1. Februar 1910, für alle übrigen Beamten auf 15. März 1910 hinausgeschoben worden.

3. Einem G e s u c h e der D i r e k t i o n der T ö s s t a l b a h n entsprechend, haben wir beschlossen, mit Wirkung vom Monat April an, für diese Verwaltung die Abrechnung ihres gesamten direkten Personen-, Gepäck-, Tier- und Güterverkehrs mit sämtlichen in- und ausländischen Verwaltungen gegen eine massige Entschädigung zu übernehmen.

4. Am 13. Mai fand in Rom die I n t e r n a t i o n a l e K o n t r o l l k o n f e r e n z statt, welche von uns beschickt wurde.

5. Die im Berichtsjahr bei den Kassastellen der Stationen, Lagerhäuser und Dampfschiffe durchgeführten 1901 K a s s e n - und B ü c h e r r e v i s i o n e n verteilen sich wie folgt auf die fünf Kreise: I. Kreis II. Kreis IH. Kreis IV. Kreis V. Kreis 569 490 487 324 31 Hierbei wurden verschiedene Unregelmässigkeiten festgestellt, die zu einlässlichen Untersuchungen veranlassen. Eine Anzahl

435 dieser Unregelmässigkeiten führte zu disziplinarischen Ahndungen (7 Entlassungen, l Diensteinstellung, 3 Versetzungen an Posten, wo keine Gelder zu verwalten sind). In 5 Fällen Obernahm die Verwaltung an den konstatierten Fehlbeträgen einen Teil, zusammen Fr. 458.34.

Einbruchdiebstähle haben stattgefunden in die Stationsgebäude in B u s s w i l , S t e i n - S ä c k i n g e n , C h a m , R o s e und M a t r a n.

Auf den erstem 2 Stationen konnten nur unbedeutende Beträge entwendet werden, da sich die Dienstkassen in sicherer Verwahrung befanden. In Ghana bezifferte sich der entwendete Betrag auf Fr. 705.10. Da die Diebe erst gefasst werden konnten, nachdem sie das Geld verbraucht hatten, musste der Fehlbetrag vom Vorstand ersetzt werden. Auf sein Ansuchen sind ihm dann von der Kreisdirektion Fr. 605.10 zulasten der Verwaltung rilckerstattet worden.

In Rosé wurden Fr. 158.15 und in Matran Fr. 5 entwendet; beide Beträge wurden zulasten der Verwaltung übernommen, nachdem die gerichtliche Untersuchung resultatlos verlaufen ist.

6. Im F v a c h t k r e d i t w e s e n sind folgende Mutationen zn verzeichnen : Kreise I II a. Neue Kredite wurden eröfinet 27 58 l). Bestehende Kredite wurden geändert 19 32 c. Aufgehoben wurden . . . .

6 21

III 42

IV 31

V Total 7 165

49 30 17 147 17 13 4 61 373

Von der Grotthardbahn haben wir 76 Frachtkreditbewilligungen übernommen, die zusammen eine Kreditsumme von Fr. 349,000 repräsentieren.

Am 31. Dezember betrug die Zahl der bewilligten Frachtkredite 1327.

7. Indem wir nachstehend eine vergleichende Ü b e r s i c h t ü b e r die B e t r i e b s e i n n a h m e n der Bundesbahnen und des Dampfsehiffbetriebes auf dem Bodensee der Jahre 1908 und 1909 folgen lassen, verweisen wir auf die der Einnahmentabelle nachfolgende Begründung der Verkehrsschwankungen.

Betriebseinnahmen der schweizerischen Bundesbahnen.

1909

1908*)

(Januar--April = 2463 km) (Mai-Dezember = 2738 km)

Fr.

% 65,214,597. 65 42,H

6,343,959. 11 2,600,176. 73 80,485,960. 88 89,430,096. 72 154,644,694. 37 Fr.

2J 1,384. 12 12,756. 79 3,858. 03 565,410. 07 793,409. 01

A Bdhnverkéhr ^ aannverKenr-

I.

(Januar--April = 2463 km) (Mai-Dezember = 2738 km)

Fr.

Ertrag des Personentransportes . . . . 66,457,152. 19

% 41,86

II. Ertragdes Gepäck-,Tierund Gütertransportes : 1. vom Gepäck .

4,io 2. von Tieren . .

1,68 3. von Gütern . , 52,05

6,670,268. 57 4,20 2,727,281. 72 1,7, 82,890,481. 61 52,28 92,288,031. 90 58,1« Total 158,745,184. 09 100

57,83

100

% 26,64

1,61

0,49 71,26

100

B.,

I.

II .

III .

IV .

DampfscMffverJcehrauf dem Bodensee.

Personentransport .

Gepäcktransport Tiertransport Gütertransport .

Total

Fr.

236,663. 62 14,005. 44 5,879. 35 574,076. 78 830,625. 19

% 28,49

1,69 0,71

69,ii 100

4

03 6

Gegenüber 1908 .

mehr

Fr.

1,242,554. 54

326,309. 46 127,104. 99 2,404,520. 73 2,857,935. 18

W«IÌHM '9er

wen

Fr.

--

-- -- -- --

4,100,489. 72

--

Fr.

25,279. 50 1,248. 65 2,021. 32 8,666. 71 37,216. 18

Fr.

-- -- -- -- --

*) Unter lit. A mussten zur Ermöglichung einer richtigen Vergleichung die betreffenden Einnahmen der ehemaligen Gotthardbahn für Mai bis Dezember eingerechnet werden.

437

Gemäas der vergleichenden Übersicht unter Abschnitt A der vorstehenden Tabelle erzeigt das Berichtsjahr eine Mehreinnahme im B a h n v e r k e h r von total Fr. 4,100,489. 72, an welcher alle Verkehrskategorien partizipieren. Dieses Ergebnis darf als befriedigend bezeichnet werden; der letztjährige Rückschlag ist nicht nur eingeholt, sondern es ergibt sich gegenüber dem günstigen Betriebsjahr 1907 eine Einnahmenvermehrung von über 3,000,000 Franken. Die gesamte Mehreinnahme verteilt sich auf die einzelnen Verkehrskategorien prozentual wie folgt: Personenverkehr + l,91 °/o (1908: -f- 3,is °/o) Gepäckverkehr -f- 5,14 °/o (1908 : + 2,9B °/o) Tiertransport -f- 4,88 °/o (1908 : -- 3,28 °/o) Gütertransport -f- 2,99 °/o (1908 : -- 3,88 °/o) Wir bemerken hierzu : P e r s o n e n v e r k e h r . Mehreinnahmen Fr. 1,242,554. 54.

Eine Vergleichung der monatlichen Einnahmen mit den Ergebnissen der entsprechenden Monate pro 1908 ergibt für das Berichtsjahr folgendes Bild: Januar (exkl. G. B.) . . -{- Fr. 25,166 Februar ,, ,, . . -- ,, 37,692 März ,, ,, . . -- ,, 304,846 April ,, ,, . . + ,, 243,833 Mai (inkl. G. B.) . . + * 394>455 Juni ,, ,, . . -- ,, 533,602 Juli ,, ,, . . + ,, 160,517 August ,, ,, . . + ,, 30,152 September ,, ,, . . - ( - » 461,037 Oktober ,, . . -f » 429,050 fl November ,, ,, . . -\- ,, 152,442 Dezember ,, ,, . . - { - ,, 222,042 Die Mindereinnahme pro Februar ist zurückzuführen auf die gegenüber 1908 (Schaltjahr) um einen Tag kürzere Betriebszeit, diejenige pro März auf eine infolge der ungunstigen Witterung eingetretene Verschiebung des Reiseverkehrs nach dem Süden in den Monat April. Bei den Ergebnissen pro Mai und Juni handelt es sich zunächst ebenfalls um die Verschiebung des Pfingstverkehrs vom Monat Juni pro 1908 in den Monat Mai pro 1909. Die Differenz zwischen den beiden Ergebnissen fällt hauptsächlich auf Rechnung des durch ungünstige Witterung nachteilig beeinflussten Reiseverkehrs der Pfingstfeiertage. Die Mehreinnahmen der folgenden Monate sind einerseits der allgemeinen Wiederbelebung des Verkehrs, anderseits dem stark entwickelten Herbstverkehr zuzuschreiben.

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Der Vermehrung der Einnahmen um l ,91 °/o steht eine Vermehrung der Zahl der beförderten Personen von 8,45 % gegenüber.

Die Erklärung für dieses Missverhältnis ist zu suchen einerseits in der vermehrten Benützung der Billette zu ermässigten Taxen, insbesondere der Arbeiterabonnements, anderseits auch in einer gewissen Verschiebung des Verkehrs von den höhern in die niedern Klassen, infolge der sukzessiven Einstellung der bequemen Wagen III. Elasse neuerer Bauart.

Die Durchschnittseinnahme pro Reisenden war bei der Gotthardbahn mit vorherrschend die ganze Strecke durchlaufendem Transitverkehr bedeutend höher, als bei den Bundesbahnen; sie betrug z. B. 282 Cts. pro 1908 gegenüber 80 Cts. bei den Bundesbahnen. Zur Vergleichung des diesjährigen Ergebnisses ist es daher nötig, die Durchsohnittseinnahme pro Reisenden für das Jahr 1908 unter Zusammenfassung der Ergebnisse der G. B. und der S. B. B.

für Mai bis Dezember neu zu berechnen. Daraus ergibt sich pro 1908 ein Durchschnitt von 86,9 Cts. pro Reisenden, gegenüber 85,7 Cts. für das Berichtsjahr.

Die Einnahmen der Tunnelstrecke B r i g - I s e l l e sind von Fr. 702,900 pro 1908 auf Fr. 719,000 im Berichtsjahr gestiegen.

G ü t e r v e r k e h r (inkl. Gepäck und Tiere). Mehreinnahmen Fr. 2,857,935.18. Die Verkehrsstagnation des Vorjahres hat einem namhaften Aufschwung Platz gemacht. Im Vergleich zum Vorjahre erzeigen die monatlichen Einnahmen folgendes Bild : Januar (exkl. G. B.)

-- Fr.

84,443 Februar 446,987 März 4,027 April 86,143 Mai (inkl. G. B.)

32,202 Juni 350,070 + Juli 185,650 August 295,775 September 91,926 Oktober 769,313 + November 1,013,069 Dezember 809,446 n + Aus dieser Übersicht * geht hervor, dass die Einnahmen der ersten 5 Monate noch unter der herrschenden geschäftlichen Depression litten; bei dem beträchtlichen Minus pro Februar fällt überdies in Betracht die gegenüber 1908 (Schaltjahr) um einen Tag verkürzte Betriebszeit. Vom Monat Juni an macht sich dagegen, abgesehen von dem eine Mindereinnahme von Fr. 91,926 aufweisenden Monat September, eine bis an das Jahresende fortschreitend zunehmende Wiederbelebung des Verkehrs bemerkbar, die im letzten Quartal allein ein Plus von rund Fr. 2,500,000

t

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bewirkte und dadurch uasern Voranschlag unter diesem Titel um airka Fr. 1,200,000 überschreitet.

Die Zahl dei1 beförderten Gütertonnen ist zwar nur um rund 140,000, d. h. um zirka l,ie °/o, gestiegen. Bezüglich der Durchschnittseinnahme pro beförderte Gütertonne gilt hinsichtlich der Einwirkung der Gotthardbahn das hiervor mit Bezug auf die Durchschnittseinnahme pro Reisenden Gesagte; die Durchschnittseinnahme der Gotthardbahn betrug im Jahre 1908 pro Tonne Fr. 10. 03, bei den Bundesbahnen dagegen nur Fr. 6. 60. Eine Neuberechnung des Durchschnitts unter Berücksichtigung der Ergebnisse Mai--Dezember der Gotthardbahn ergibt für 1908 Fr. 7.45 pro Tonne und für 1909 Fr. 7. 55 pro Tonne.

Die Einnahmen der Strecke B r i g - I s e l l e aus dem Güterverkehr (exkl. Gepäck und Tiere) sind von Fr. 266,427 pro 1908 auf Fr. 325,468, d. h. um Fr. 59,041, gestiegen. Die Gepäcktransporteinnahmen haben um rund 10 °/o zugenommen, wogegen die Einnahmen aus dem Tiertransport ziemlich stark, d. h. von Fr. 11,000 auf Fr. 8800 zurückgegangen sind. Tm Berichtsjahre haben keine Umleitungen vom Gotthardverkehr auf die Simplonroute stattgefunden.

Wie im Bahnverkehr, so ergibt sich auch für den B o d e n s e e - D a m p f s c h i ff v e r k e h r (Abschnitt B der vorstehenden Tabelle) eine Mehreinnahme, an welcher alle Transportkategorien beteiligt sind. Im Personenverkehr entspricht die Mehreinnahme einer Zunahme um nahezu 12 °/o und im Gepäckverkehr einer solchen von annähernd 10 °/o. Die pro 1908 erheblich zurückgegangenen Einnahmen aus dem Tiertransport haben sich nicht nur wieder auf den frühem Stand gehoben, sondern übersteigen die Einnahmen pro 1907 noch um zirka Fr. 800. Die Vermehrung der Einnahmen aus dem Güterverkehr hat mit derjenigen des Bahnverkehrs nicht ganz Schritt gehalten ; sie beträgt nur !%BS °/o, gegenüber 2,»9 °/o im Bahn verkehr.

f. Fahrgeld- und Frachtreklamationen.

Im Berichtsjahre haben sich die vom Prachtreklamationsbureau zu behandelnden Geschäfte gegenüber den Vorjahren wiederum wesentlich vermehrt.

Nachstehende Tabelle, in welcher indessen eine beträchtliche Anzahl vor 1. Mai 1909 bei der ehemaligen Gotthardhahn eingegangener Geschäfte, die hier noch zu erledigen waren, nicht inbegriffon ist, gibt eine Übersicht über die Zahl der im Jahre 1909 zur Behandlung gekommenen neuen Reklamationen
und Taxrttckerstattungsgesuche, sowie über die im gleichen Zeitraum zulasten der S. B. B. ausbezahlten, bezw. andern Verwaltungen zur Verfügung gestellten Beträge.

Bundesblatt. 62. Jahrg. Bd. III.

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Anzahl neuer Geschäfte

a. Frachtreklamationen wegen unrichtiger Anwendung der Tarife, Tarifvorschriften etc b. Gesuche um nachträgliche Anwendung von Réexpéditions- und Exporttarifen c. Gesuche um Einhaltung der über ausländische Konkurrenzrouten erreichbaren billigern Frachten d. Taxrückerstattungsgesuche (Detaxen), auf Zugeständnissen der Generaldirektion, bezw. der verstaatlichten Bahnen beruhend .

c. Verschleppungen (Fehlinstradierungen) f. Fahrgeldreklamationen g. Gesuche um Gewährung von Taxrückerstattung auf nicht vollständig benützten schweizerischen Generalabonnements li. Prämienzahlungen an das Zugspersonal für die Entdeckung missbräuchlicher Benützung von Generalabonnements Total

11,308

Zu lasten der S. B. B.

(exklus. Kreis V) ausbezahlte Beträge <

Fr. 182,405. 24 (Güter) 201. 53 (Gepäck) 503. 42 (Vieh) 158,914.48

2,167

11

3,126

,, 243,124.04

480 3,156 5,271

,, 207,12J. 31 ,, 11,831. 15 ') ,, 46,796.83

468 2)

,,

68,664. 30 3)

111

W

555. -- 3)

26,087

Fr. 920,117. 30

') Dagegen haben die S. B. B. Fr. 12,993. 03 erhalten.

) 297 Fälle wegen Austritt des Titulars aus der Firma ; 98 Fälle wegen Krankheit oder Todesfall ; 42 Fälle wegen dauernder Landesabwesenheit; 13 Fälle wegen Umtausch gegen Firmenabonnements und 18 Fälle wegen Verhaftung des Titulars.

3 ) Diese Beträge fallen zu lasten der am Greneralabonnementstarif beteiligten Verwaltungen.

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IV. Betriebsdepartement, a. Allgemeines.

1. Unterm 15. Januar haben wir e i n h e i t l i c h e N o r m e n für die K l a s s i f i k a t i o n der Grüteraxpeditionen der Bundesbahnen (Frachtgut und Eilgut) aufgestellt, zuhanden der Kreisdirektionen behufs Bearbeitung der Klasseneinteilung.

2. Mit Beschluss vom 15. Januar hat der Bundesrat den § 3 von Abschnitt I der P o l i z e i v o r s c h r i f t e n für den Transp o r t l e b e n d e r T i e r e auf den s c h w e i z e r i s c h e n Eisenb a h n e n und D a m p f s c h i f f e n vom 1. Januar 1906 durch Einschaltung einer neuen Ziffer 7 ergänzt, wonach hei Transporten von Grossvieh auf grössere Distanzen der Wagenboden während der kalten Jahreszeit mit einer leichten Sandschicht zu bedecken ist.

3. Innert den bestehenden organisatorischen Vorschriften und zur Erleichterung der Geschäftslast des Betriebsdepartementes der Generaldirektion haben wir die A b t e i l u n g s c h e f s desselben uuterm 19. Januar ermächtigt, g e w i s s e G e s c h ä f t e , deren Besorgung bisher dem Departementsvorsteher oblag, d i r e k t zu b e h a n d e l n . Diese Anordnung hat provisorischen Charakter und betrifft vorläufig folgende Geschäfte: Verkehr zwischen der Aufsichtsbehörde und den Kreisdirektionen in bezug auf die Durchführung des Arbeitsgesetzes, sowie der Kontrolle des Betriebes, der Betriebsrnaterialien und der Betriebsmittel, inklusive Schiffsdienst auf dem Bodensee ; Miete besonderer Wagen und Wagenabteilungen gemäss den einschlägigen Reglementen ; Verfolgung und Beantwortung von Reklamationen wegen Verzögerung im Laufe der Wagenladungsgüter; Behandlung von Beschwerden wegen ungenügender Reinigung von Güterwagen ; Beantwortung von Anfragen von Stellenbewerbern, Erfindern und Patentinhabern, sowie von solchen Offerten, die nicht auf eröffnete Konkurrenzen Bezug haben ; vorbereitende Korrespondenzen für Beschaffung von Betriebsmaterialien exklusive Kohlenversorgung und Betriebsmittel ; Auskunft an Dritte über Betriebseinrichtungen, Zugsverbindungen und direkte Wagen ; dem Vertragsabschluss vorhergehende Verhandlungen über Einstellung von Privatwagen in den Wagenpark der Bundesbahnen.

4. Am 29. Januar teilte uns das eidgenössische Eisenbahndepartement mit, der Bundesrat habe am 19. Januar die Ausser-

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k r a f t s e t z u n g d e s ß u n d e s r a t s b e s c h l u s s e s v o m S.Feb r u a r 1898 b e t r e f f e n d die N o r m i e r u n g des Betriebsm a t e r i a l b e s t a n d e s der Jura-Simplon-Bahn, der Schweizerischen Centralbahn, Gotthardbahn, Nordostbahn und Vereinigten Schweizerbahnen beschlossen. Wir haben dieses Resultat schon seit längerer Zeit zu erreichen gesucht, von der Ansicht ausgehend, dass die Festsetzung des Rollmaterialbestandes der Bundesbahnen am richtigsten nach Massgabe der jeweiligen Betriebserfordernisse stattzufinden habe. Der vom Eisenbahndepartement für Aufhebung des genannten Bundesratsbeschlusses gestellten Bedingung, dass ihm vor Festlegung des Baubudgets durch die Generaldirektion jeweilen von den beabsichtigten Rollmaterialvermehrungen Kenntnis gegeben werde, um allfällige Wünsche äussern zu können, ist Folge gegeben worden.

5. Mit Beschluss vom 29. Januar hat der Bundesrat das B u n d e s g e s e t z v o m S . D e z e m b e r 1905 b e t r e f f e n d d e n Verkehr mit Lebensmitteln und Gebrauchsgegens t ä n d e n auf 1. Juli 1909 in Kraft erklärt. Gleichzeitig sind von der genannten Behörde zur Durchführung des Gesetzes acht Verordnungen und zwei Réglemente, sowie die Instruktion für die Fleischschauer erlassen worden.

6. Unterm 2. Februar haben wir den Kreisdirektionen hinsichtlich d e s V e r k a u f s u n d d e r V e r m i e t u n g v o n R e i s e k i s s e n und D e c k e n in den Bahnhöfen der Bundesbahnen, wie solche von Unternehmern dem reisenden Publikum für Nachtfahrten angeboten werden, grundsätzliche Weisung erteilt.

7. Am 9. Februar haben wir die Kreisdirektion IV ermächtigt, die im Sommer 1908 gemeinsam mit der k. k. Staatsbahn·direktion Innsbruck zur Ausführung gekommenen S o n n t a g s r u n d f a h r t e n auf dem B o d e n s e e (Geschäftsbericht 1908, Seite 133, Ziff. 10), welche vom Publikum günstig aufgenommen worden sind, unter den gleichen Bedingungen (hälftige Teilung der Einnahmen bei hälftigen Fahrleistungen) im Benehmen mit der k. k. Staatshahndirektion Innsbruck auch im Sommer 1909 wieder auszuführen.

Nachdem das Resultat wiederum als ein gutes bezeichnet werden konnte, haben wir unterm 12. November die Ermächtigung zur Ausführung der Fahrten zu den bisherigen Bedingungen auch für den Sommer 1910 erteilt.

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8. Wir haben am 9. Februar zum B e t r i e b s c h e f des K r e i s e s III in Zürich gewählt den Herrn Max Otto Wild von St. Gallen, bisher Betriebschef des Kreises II in Basel. Der Verwaltungsrat hat dieser Wahl am 4. März die Genehmigung erteilt.

9. Die V e r e i n b a r u n g mit der T h u n e r s e e b a h n über die provisorische Besorgung des Traktionsdienstes für die Bundesbahnzüge auf der Strecke Thun-Scherzligen samt Durchgang des Personals und R o l l m a t e r i a l s haben wir unterm 23. Februar zu den bisherigen Bedingungen um ein weiteres Jahr, d. h. bis 30. April 1910, v e r l ä n g e r t .

10. Vom 2. bis 5. März fand in München die e u r o p ä i s c h e W a g e n b e i s t e l l u n g s k o n f e r e n z für den Sommerdienst 1909 statt. Diejenige für den Winterdienst 1909/1910 ist vom 4. bis 6. August im Haag abgehalten worden. Wir waren an beiden Konferenzen vertreten.

11. Am 16. März ereignete sich auf der Station Au (Zürich.)

ein s c h w e r e r E i s e n b a h n u n f a l l , indem der Schnellzug Nr. 2076 Chur-Zürich infolge falscher Weichenstellung auf drei im Schuppengeleise stehende Güterwagen stiess, wobei von den mit Auslad beschäftigten Privatpersonen zwei getötet und zwei erheblich verletzt worden sind. Der Schaden am Rollmaterial, an den Transportgütern und am Geleise betrug zirka Fr. 7000.

Von den Reisenden und dem Personal des Schnellzuges Nr. 2076 wurde niemand verletzt. Das an diesem Unfall schuldige Stationspersonal ist seiner Funktionen enthoben worden; das gegen die Schuldigen eingeleitete gerichtliche Verfahren ist zurzeit noch nicht zum Abschluss gelangt.

12. Der s c h w e i z e r i s c h e W a g e n v e r b a n d hat in seiner Sitzung vom 27. März an Stelle des am 15. Dezember 1908 verstorbenen Herrn Anton Zemp zum Oberrepartiteur gewählt Herrn Adolf Walter, bisher Vorstand der Zentralwagerikontrolle der Gotthardbahn in Luzern. Ferner wurden die Besoldungen des Personals des Wagenrepartitionsdienstes neu festgesetzt, und zwar wie bisher auf Grundlage der für die Bundesbahnen geltenden Vorschriften (periodische dreijährige Aufbesserung). In der gleichen Sitzung wurde die Geschäftsführung des Wagenverbandes, an Stelle der Direktion der Gotthardbahn, an die Generaldirektion der Bundesbahnen übertragen mit Gültigkeit ab

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I.Mai 1909. In der Sitzung vom 29. Dezember wurden wir dann mit der Ausarbeitung und Vorlage eines revidierten Übereinkommens für eine neue Organisation des Verbandes zufolge Verstaatlichung aller fünf Hauptbahnen und für die gemeinschaftliche Wagenbenutzung beauftragt.

13. Wir haben am 16. April zum B e t r i e b s c h e f des K r e i s e s n in B a s e l gewählt Herrn Traugott Balmer, bisher Stellvertreter I. Klasse des Betriebschefs des Kreises I in Lausanne.

Der Verwaltungsrat hat dieser Wahl am 30. April die Genehmigung erteilt.

14:. Mit der Grossherzoglichen Generaldirektion der Badischen Staatseisenbahnen in Karlsruhe haben wir unterm 23. April eine V e r e i n b a r u n g g e t r o f f e n , wonach gegenseitig an die im T a g l o h n b e s c h ä f t i g t e n s t ä n d i g e n A r b e i t e r nach einjähriger Dienstzeit zwei F r e i f a h r t s c h e i n e pro Mann und pro Jahr abgegeben werden können. Die Vereinbarung kann von beiden Teilen jederzeit auf dreimonatliche schriftliche Voranzeige hin aufgehoben werden. Eine gleiche Vereinbarung ist unterm 31. Juli mit den Königlich Bayrischen Staatseisenbahnen in München abgeschlossen worden.

15. Unterm 23. April haben wir ein ei n h e i t l i c h e s Schema zu einem M i e t v e r t r a g für L a g e r p l ä t z e an Bahng e l e i s e n aufgestellt und für dessen Einführung auf dem ganzen Netze der Bundesbahnen am 14. Juni den Kreisdirektionen die notwendigen Weisungen erteilt.

16. Auf wiederholte Eingaben aus Interessentenkreisen, wir möchten die von der Zollverwaltung vorgeschriebene D e n a t u rier ung von F u t t e r m e h l e n mittelst Rosanilin übernehmen, haben wir nach mehrfachen Versuchen und gestutzt auf die dabei erhaltenen Resultate am 23. April die Verfügung getroffen, es sei die bahnseitige Übernahme dieses Verfahrens abzulehnen, mit Rücksicht auf die bei demselben zutage getretenen Erscheinungen (leichte Verstäubung und starkes Färbungsvermögen des Denaturierungsmittels Rosanilin und daherige Gefahr der Beschädigung anderer Güter und der Räume, in denen die Denaturierung vollzogenem!, Beschädigung der Kleider des betreffenden Personals); dagegen sei die Vornahme der Denaturierung in unsern Grenzbahnhöfen auf Bahnareal, aber nur ausserhalb der Güterschuppen und Lagerhäuser, durch die Warenempfänger oder deren Beauftragte bei Reexpeditionssendungen, nicht aber bei direkten Sendungen, unter gewissen, die Bahn schutzenden Bedingungen auf Zusehen hin zuzulassen. Es hat

445 «ich dann in der Folge für die beteiligtet! Handelskreise der Nachteil gezeigt, dass bei dieser Beordnung Futtermehlsendungen aus Italien nach der Schweiz nicht zu den direkten Frachtsätzen, welche gegenüber den für Reexpeditionssendungen nach den italienisch-schweizerischen Grenzübergangsstationen zur Anwendung kommenden internen italienischen Tarifen billiger sind, abgefertigt werden können. Um diesem Nachteile zu begegnen, haben wir unterm 8. Oktober im Einvernehmen mit der schweizerischen Oberzolldirektion vorläufig versuchaweise die Einrichtung getroffen, dass die aus Italien über Luino und Chiasso in die Lagerhäuser zu Brunnen gehenden Futtermehlsendungen am letztern Orte denaturiert und zollamtlich behandelt werden können, zu welchem Zwecke die Sendungen unter Zollverschluss mit Geleitschein von Chiasso oder Luino nach Brunnen abgefertigt werden.

Die Denaturierung, sowie die erforderliehen Zollformalitäten werden durch die Lagerhausverwaltung in Brunnen vollzogen unter der Kontrolle des Zollamtes Luzern und gegen Entrichtung einer angemessenen Gebühr. Die Denaturierung durch andere als durch die Bahnorgane ist ebenfalls zugelassen, jedoch unter der Aufsicht und Verantwortung der Lagerhausverwaltung in Brunnen.

17. Am 23. April haben wir beschlossen, vom 1. Mai 1909 «b den R e i s e n d e n III. W a g e n k l a s s e die B e n ü t z u n g der S p e i s e w a g e n in denjenigen Zügen, welche diese Wagenklasse fuhren, o h n e L ö s u n g e i n e s S u p p l e m e n t s b i l l e t t e s und gemäss den aufgestellten besondern Vorschriften zu gestatten. Wir sind zu dieser Anordnung geführt worden durch mehrfache Eingaben des Vereins schweizerischer Geschäftsreisender und aus Kreisen der Verkehrsvereine, ferner durch den Umstand, dass die auf 1. Mai verstaatlichte Grotthardbahn früher schon das nämliche Zugeständnis gemacht hatte und diese Anordnung auch bei unsern deutschen Nachbarbahnen besteht. Immerhin haben wir diesen Schritt nicht ohne Bedenken wegen der Einwirkung auf den wichtigen internationalen Fremdenverkehr getan und haben daher die Anordnung unter dem Vorbehalte getroffen, dass sie nach Massgabe der gemachten Erfahrungen jederzeit abgeändert oder aufgehoben werden kann.

18. Nachdem in der am 17. April in Bern zwischen dem Eisenbahndepartement, einem Vertreter der Generaldirektion
und ·den Vertretern der Persooalverbände abgehaltenen Besprechung betreffend die dem Personal durch B e s c h l ü s s e der D i r e k tion der e h e m a l i g e n G r o t t h a r d b a h n g e w ä h r t e n Zuwendungen, Zuschüsse, N e b e n b e z ü g e und V e r g ü n -

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s t i g u n g e n in der Mehrzahl der Punkte eine Einigung erzielt worden ist, haben wir am 5. Mai der Kreisdirektion V die nötigen Mitteilungen zum Vollzug gemacht.

19. Vom 5. bis 11. Mai hat in Bern die vom schweizerischen Bundesrate, auf Veranlassung der letzten internationalen Konferenz, für technische Einheit im Eisenbahnwesen im Jahre 1907, einberufene i n t e r n a t i o n a l e K o m m i s s i o n f ü r d i e F e s t stellung der B e d i n g u n g e n , denen eine d u r c h g e h e n d e G ü t e r z u g s b r e m s e zu g e n ü g e n h a t , getagt. An derselben waren durch Delegierte vertreten Deutschland, Österreich, Ungarn, Belgien, Dänemark, Frankreich, Italien, die Niederlande, Schweden, und die Schweiz. Die Kommission hat die Anforderungen an eine durchgehende Güterzugsbremse aufgestellt und ebenso das Programm für vorzunehmende Versuche.

20. MitSchreiben vom 17. Mai hat uns die Generaldirektion, der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen als Vorsitzende Verwaltung der s t ä n d i g e n i n t e r n a t i o n a l e n K o m m i s s i o n zur Entscheidung von Streitfällen und andern die gegenseitige Wagenbenutzung betreffenden Angelegenheiten in Sachen des d e u t s c h i t a l i o n i s c h e n W a g e n r e g u l a t i v s mitgeteilt, dass die Generaldirektion der schweizerischen Bundesbahnen an Stelle der verstaatlichten Gotthardbahn in die genannte Kommission gewählt worden sei.

21. Unterm 2. und 19. Juni haben wir an die Kreisdirektion V die erforderlichen grundsätzlichen Weisungen erlassen betreffend B e o r d n u n g der Lohnverhältnisse der Taglohnarbeiter des K r e i s e s V.

22. Am 9./10. Juni ist in Essen (Ruhr) die e u r o p ä i s c h e F a h r p l a n k o n f e r e n z für den W i n t e r d i e n s t 1909/1910 abgehalten worden. Diejenige für den S o m m e r d i e n s t 1910 fand am 8./9. Dezember in Strassburg statt. Wir waren an beiden Konferenzen vertreten. An der letztern Konferenz wurde seitens der kgl. Eisenbahndirektion in Elberfeld der Antrag gestellt, es sei die europäische Fahrplankonferenz in Zukunft nur noch einmal, statt wie bisher zweimal pro Jahr (je eine fUr die Sommer- und Winterfahrplanperiode) abzuhalten. Dieser Antrag war für die Schweiz insofern von prinzipieller Bedeutung, weil er zusammenhängt mit der bei uns schon wiederholt behandelten Frage der
Einführung eines Jahresfahrplanes, welchem bisher namentlich auch die jährlich zweimal stattfindenden internationalen Fahrplankonferenzen und die damit zusammenhängenden Änderungen der Fahrpläne ent-

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gegenstanden (Geschäftsbericht 1908, Seite 136, Ziff. 22). Wir haben dem Antrag zugestimmt, und es wurde derselbe in der Hauptsache durch die Konferenz zum Beschluss erhoben. Demgemäss findet in Zukunft jährlich nur noch eine europäische Fahrplankonferenz statt und zwar für die Fahrplanperiode ab 1. Mai, in der Meinung jedoch, dass nach Bedürfnis Spezialkonferenzen im engern Rahmen abgehalten werden können.

23. Mit Beschluss vom 9. Juli hat der schweizerische Bundesrat in Ausführung von Art. 16 der Verordnung vom 30. Dezember 1899/4. Februar 1908 über die M a s s n a h m e n zum S c h u t z e g e g e n die C h o l e r a und die P e s t , soweit sie die Verkehrsanstalten, den Personen-, den Gepäck- und den Warenverkehr betreffen, sowie in Aufhebung des Bundesratsbeschlusses vom 16. Januar 1900 diejenigen Eisenbahn-, Post- und Dampfschiffstationen (Krankenübergabestationen) bezeichnet, auf denen an Symptomen der Cholera oder der Pest erkrankte Passagiere der Gesundheitsbehörde der betreffenden Gemeinde zur ärztlichen Behandlung und Verpflegung zu übergeben sind. Ferner hat der schweizerische Bundesrat mit Beschluss vom 20. Juli in Ausführung von Art. 50 der genannten Verordnung und in Aufhebung des Bundesratsbeschlusses vom 19. Januar 1900 diejenigen Grenzeingangszollämter bezeichnet, über welche die Einfuhr der als Eilgut oder Frachtgut oder als Fahrpoststücke spedierten persönlichen Effekten oder Übersiedlungsgegenstände (Umzugsgut), die aus einem für choiera- oder pestverseucht erklärten Bezirke stammen, ausschliesslich gestattet ist.

24. Unterm 20. Juli haben wir unsern Kreiadirektionen die vom schweizerischen Wagenverband als Wegleitung angenommene V e r e i n b a r u n g betreffend Fristen für den Umlad der Güterwagen und die Verzögerungsgebuhren auf den S p u r w e c h s e l s t a t i o n e n zum Vollzuge übermittelt.

25. Die Durchführung der am 1. Juni 1907 in Kraft getretenen neuen bundesrätlichen Vorschriften b e t r e f f e n d die R e i n i gung, Waschung und Desinfektion der zum Vieht r a n s p o r t verwendeten E i s e n b a h n w a g e n u n d S c h i f f e vom 22. März 1907 (Geschäftsbericht 1907, Seite 140, Ziff. 16) hat namentlich mit Bezug auf das ausschliesslich vorgeschriebene D e s i n f e k t i o n s m i t t e l ,,Kresapol" zu Anständen geführt ; es wurde vielfach über den
lang anhaltenden starken Geruch in den desinfizierten Wagen, die daherige Schädigung empfindlicher Transportgüter (Lebensmittel etc.) und die entstandenen Entschädigungsforderungen geklagt. Das schweizerische Landwirt-

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Schaftsdepartement hat dann unterm 21. Juli 1909 alle Präparate, gemäss vorgeschriebener Zusammensetzung, aus den zwei Desinfektionsmittel-Gruppen Cresolum saponatum "· (Kresol-Seifenlösung) und ,,Formaldehydum saponatum" (Formaldehyd-Seifenlösung) als zulässig erklärt, in der Meinung, dass auf den Stationen des gleichen Bahnnetzes nur ein und dasselbe Desinfektionsmittel verwendet werden dürfe. Auf Grund der Resultate vorausgegangener Versuche haben wir uns für die Gruppe ,,Formaldehydum saponatum" entschlossen.

26. Der Bundesrat hat auf ein Gesuch des Verbandes schweizerischer Eisenbahnen in Anwendung von Art. 10 des Bundesgesetzes betreffend die Arbeitszeit beim Betriebe der Eisenbahnen und anderer Transportanstalten vorn 19. Dezember 1902 mit Beschluss vom 19. und 21. August a u s n a h m s w e i s e A n o r d n u n g e n für den H e r b s t v e r k e h r , d. h. für die Zeit vom 1. September bis 15. November, den eidgenössischen Bettag ausgenommen, bewilligt, wie sie schon in den Vorjahren gewährt worden sind. Der Herbstverkehr hat sich in geordneter Weise abgewickelt. Erheblicher Wagenmangel hat sich nicht eingestellt.

27. Zur B e s c h l e u n i g u n g der G e t r e i d e t r a n s p o r t e G e n u a -- S c h w e i z haben wir im Monat September mit den Italienischen Staatsbahnen eine Vereinbarung getroffen, wonach während der Zeit der stärksten Zufuhr täglich 50 gedeckte schweizerische Verbandsgüterwagen leer nach Genua gesandt wurden. Ausserdem sind 100 offene Guterwagen der Bundesbahnen für die erwähnten Transporte eingerichtet und nach Genua instradiert worden, unter entsprechender Affichierung. Die aushülfsweise Abgabe gedeckter Güterwagen ist infolge Abnahme des erwähnten Verkehrs auf Ersuchen der Italienischen Staatsbahnen gegen Ende des Berichtjahres eingestellt worden. Dagegen blieben die genannten 100 offenen Wagen bis 31. März 1910 in Verwendung, bis zu welchem Zeitpunkt sie von den Italienischen Staatsbahnen fest gemietet worden sind.

28. Mit Beschluss vom 1. Oktober hat der Bundesrat den Art. 22 der V e r o r d n u n g vom 29. J a n u a r 1909 z u m e i d genössischen Lebens mittelges etz b e t r e f f e n d die U n t e r s u c h u n g der E i n f u h r S e n d u n g e n von Fleisch und F l e i s c h w a r e n d u r c h B e i f ü g u n g eines Zusatzes ergänzt, wonach für
die Annahme gesalzener und luftgetrockneter Därme zur grenztierärztlichen Untersuchung der Vorweis eines Ursprungszeugnisses nicht erforderlich ist. Ferner wurde mit dem gleichen Bundesratsbeschlus der Absatz 2 von Art. 26 der

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obgenannten Verordnung, welcher bestimmte, dass Fleisch und Fleischwaren von Geflügel, Fischen, Wildbret, Krusten- und Weichtieren, Fröschen und Schildkröten nur in ganzen Tierkörpern eingeführt werden dürfen, aufgehoben.

29. Vom 1. bis 3. Oktober fand in Z ü r i c h (Schlieren) das G o r d o n - B e n n e t t - W e t t f l i e g e n statt, welches einen sehr grossen Personenverkehr brachte. Die Bewältigung desselben machte zahlreiche Extrazüge und verschiedene andere besondere Massnahmen notwendig. Am Sonntag den 3. Oktober verkehrten im Bahnhofe Zürich in der Ankunft 231 Züge, wovon 160 regelmässige und 71 Extrazüge mit einer Frequenz von rund 66,800 Personen. Abgehende Züge verkehrten 211, wovon 141 regelmässige und 70 Extrazüge mit rund 81,600 Personen. Zusammen 442 Züge (301 regelmässige und 141 Extrazüge) mit rund 148,400 Personen.

Am gleichen Tage betrug die Frequenz in Schlieren zirka 24,500 und in Altstetten zirka 57,000 ankommende und abgehende Reisende. Der grosse Verkehr vollzog sich ohne Unfall und ohne erhebliche Störungen.

30. Unterm 8. Oktober/23. November haben wir mit der Generaldirektion der Reichseisenbahnen in Elsass-Lothringen in Strassburg eine V e r e i n b a r u n g b e t r e f f e n d g e g e n s e i t i g e H ü l f e l e i s t u n g bei E i s e n b a h n u n f ä l l e n getroffen. Die Bundesbahnen haben die Verpflichtung übernommen, bei Unfällen auf der Strecke Basel-St. Ludwig mit ihrem Personal und mit dem im Bahnhofe Basel stationierten Werkzeugwagen auf der Unfallstelle Hülfe zu leisten. Dabei ist verstanden, dass auf der Strecke Basel-St. Johann, d. h. bis zur deutsch-schweizerischen Landesgrenze, die Hülfeleistung sofort und unaufgefordert, auf deutschem Gebiet dagegen stets nur auf Ansuchen seitens der zuständigen Dienststelle der E. L. B. hin zu erfolgen hat. Die Keichseisen bahnen anderseits verpflichteten sich, bei Unfällen im Bahnhofe Basel und auf den darüber hinausgelegenen schweizerischen Strecken auf Ansuchen der zuständigen Dienststelle der schweizerischen Bundesbahnen hin ihren in Mülhausen stehenden Hülfszug mit Mannschaften zur Hülfeleistung auf die Unfallstelle zu entsenden. Eine gegenseitige Anrechnung der Kosten findet nicht statt.

31. Wir haben am 12. Oktober den grundsätzlichen Entscheid getroffen, dass die Bestimmungen im Art. 15, AI. 4,
des Reglements Nr. 3 betreuend das V e r b o t d e s B e t r i e b e s von W i r t s c h a f t e n durch Beamte oder deren Familienangehörige auch auf Kaffeewirtschaften bezw. auf den Vertrieb alkoholfreier Getränke Anwendung zu finden haben.

450 32. Hinsichtlich der M i e t w e r t e der D i e n s t w o h n u n g e n (Geschäftsbericht 1903, Seite 101, Ziff. 7) sind in der gemeinsamen Konferenz der Generaldirektion und der Kreisdirektionen am 25. Oktober ergänzende Bestimmungen aufgestellt worden in bezug auf das Verfahren bei Zuweisung höher gewerteter Dienstwohnungen an Angestellte.

33. Unterm 5. November haben wir auf Grund der Vorschriften von Art. 11 des Reglements Nr. 25 betreffend die Löhnung der im Taglohn angestellten Arbeiter (ausschliesslich der dem Fabrikgesetz unterstellten Werkstättearbeiter) vom 23. April 1903 und von Art. 10 des Reglements Nr. 25 a betreffend die Löhnung der dem Fabrikgesetz unterstellten Werkstättearbeiter vom 23. April 1903 beschlossen, es sei die L o h n z a h l u n g für M i l i t ä r d i e n s t an die in Betracht f a l l e n d e n Taglohnarbeiter auf folgende weitere Fälle auszudehnen (Geschäftsbericht 1903, Seite 105, Ziff. 24): a. Für Dienstabwesenheiten zum Besuche obligatorischer Vorbereitungskurse für die pädagogische Rekrutenprüfung ist die Hälfte des Lohnbetreffnisses zu bezahlen, wie für die Absolviei'ung der Rekrutenschule; b. Dienstleistungen wie Wach'tdienst anlässlich der Rekrutenprüfungen, Beihillfe bei Einkleidungen u. dgl., zu welchen Wehrpflichtige aufgeboten werden, sind als Militärdienst im Sinne von Art. 11 des Reglements Nr. 25, bezw. von Art. 10 des Reglements Nr. 25°, zu betrachten und zu behandeln.

3e. Unterm 9. November haben wir den Kreisdirektionen die Weisung erteilt, das V e r b o t des K a r t e n s p i e l s in den S p e i s e w a g e n der Z ü g e strikte zu handhaben und gegen Reisende, welche sich Zuwiderhandlungen zuschulden kommen lassen und das Spiel trotz Abmahnung durch das Zugspersonal weiter betreiben, wegen Bahnpolizeiübertretung vorzugehen. EineAusnahme besteht für die Speisewagen der Luxuszüge, auf welche das Spielverbot angesichts der besondern Verhältnisse nicht Anwendung findet.

35. Zwischen den italienischen Staatsbahnen und unserer Kreisdirektion I in Lausanne ist eine V e r e i n b a r u n g b e t r e f f e n d e r s t e M a s s n a h m e n bei U n t e r b r e c h u n g e n auf d e r S t r e c k e D o m o d o s s o l a - I s e l l e abgeschlossen worden, im Sinne der Ausfuhrungsbestimmungen zu Art. 8 des Übereinkommens betreffend den Betrieb der Bahnstrecke vom internationalen Bahnhof Domodosaola bis zur nördlichen Einfahrtsweiche in Iselle

451 vom 19. Februar 1906. Diese Vereinbarung regelt das Verfahren bei Verkehrsunterbrechungen auf der genannten Strecke und setzt die den beiderseitigen Verwaltungen zufallenden Leistungen im einzelnen fest. Wir haben derselben am 12. November unsere Genehmigung erteilt, nachdem die Generaldirektion in Rom die Vereinbarung schon vorher ratifiziert hatte.

36. Zwischen den beteiligten Verwaltungen ist unterm 12. bis 25. November ein V e r t r a g b e t r e f f e n d den S c h l a f w a g e n v e r k e h r F r a n k f u r t a. M . - B a s e l S.B.B, über DarmstadtSchwetzingen-Karlsruhe-Offenburg in den Zügen D 24/1813 und 1838/D 79 abgeschlossen worden. Die Bundesbahnen sind nur hinsichtlich der Verbindungsbahnstrecke Basel 8. B. B.-Basel Bad.

Bahn beteiligt. Für die Beziehungen zwischen der Internationalen Schlafwagwngesellschaft und der Generaldirektion der schweizerischen Bundesbahnen ist die Anwendung des Vertrages vom 2./6. Februar 1904 betreffend den Betrieb von Schlaf- und Speisewagen, sowie von Luxuszügen auf den schweizerischen Bundeshahnen vorbehalten worden, soweit derselbe vom vorerwähnten Vertrage abweichende Bestimmungen enthält.

37. Unterm 18./23. November ist mit der Tösstalbahn über die B e s o r g u n g des Zugs- und F a h r d i e n s t e s auf der B a h n l i n i e W a l d - R ü t i eine neue Vereinbarung abgeschlossen worden, nachdem die Gültigkeit der unterm 5. September 1906 versuchsweise für die Dauer von 3 Jahren getroffenen Verständigung mit dem 30. September 1909 abgelaufen war und nachdem die gemachten Erfahrungen im ganzen nicht ungünstige waren (Geschäftsbericht 1906, Seite 32, Ziff. 27). Die neue Vereinbarung ist auf eine Dauer von 4 Jahren, d. h. vom 1. Oktober 1909 bis 1. Oktober 1913, abgeschlossen. Dieselbe lehnt sich an das frühere Übereinkommen an und enthält einige aus den bisherigen Erfahrungen hervorgegangene neue Bestimmungen.

38. Zwischen den süddeutschen Bahnen (Badische Staatsbahnen, Elsass-Lothringer Bahnen, Württembergische Staatsbahnen, Bayerische Staatsbahnen und Pfälzische Bahnen") und den Verwaltungen des schweizerischen Wagenverbandes bestehen seit dem Jahre 1891, bezw. 1895, für den gegenseitigen G ü t e r w a g e n v e r k e h r , speziell auch für dea Wagenverkehr aus Süddeutschland nach Frankreich durch die Schweiz und umgekehrt, Sondera b k
o m m e n , welche gegenüber dem deutschen Vereinswagenübereinkommen für die schweizerischen Verwaltungen Vergünstigungen bezüglich der Mietentschädigungen enthalten. D i e s e

452

Sonde r a b k o m m e n sind von den genannten südd e u t s c h e n B a h n e n a u f 1 . A p r i l 1910 g e k ü n d e t w o r d e n , weil mit dem auf 1. April 1909 ins Leben getreteoen ,,deutschen Staatsbahnwagenverband11 für die gemeinschaftliche Benützung der Güterwagen für alle diesem Verband angehörenden deutsehen Verwaltungen ein neues Abrechnungsverfahren eingeführt worden ist, welches die Anwendung der erwähnten Sonderabkommen auf ein Teilgebiet des Staatsbahnwagenverbandes nicht mehr gestattet. Wir haben in unserer Eigenschaft als Präsidial Verwaltung des schweizerischen Wagenverbandes dem deutschen Staatsbahnwagenverband unterm 23. November neue Vereinbarungen für das ganze deutsche Verbandsgebiet vorgeschlagen. Die bezüglichen Unterhandlungen sind noch nicht zum Abschlüsse gekommen.

39. Zwischen der kgl. Eisenbahndirektion Köln linksrheinisch einerseits und dem schweizerischen Wagenverband anderseits besteht seit dem Jahre 1889 ein V e r t r a g b e t r e f f e n d W a g e n b e i s t e l l u n g zu den K o h l e n t r a n s p o r t e n von der Saar nach den Linien der schweizerischen Eisenbahnen. Gemäss diesem Vertrag ist der schweizerische Wagenverband verpflichtet, dauernd 500 Güterwagen zur ausschliesslichen Verweodung für die erwähnten Transporte zur Verfügung zu stellen. Ausserdetn besteht ein besonderer Vertrag zwischen der genannten preussischen Eisenbahndirektion und der ehemaligen Gotthardbahm vom Jahre 1885r laut welchem die letztere ausschliesslich für den Kohlenverkehr aus den Saargruben nach der Gotthardbahn und darüber hinaus 220 Güterwagen zu stellen hat. Unterm 24. Dezember sind diese beiden Verträge zufolge der Gründung des deutschen Staatsbahnwagenverbandes gekündigt worden, und zwar der Vertrag mit dem schweizerischen Wagenverband auf den 30. Juni 1910 und der Vertrag mit der ehemaligen Gottbardbahn auf den 31. Juli 1912.

Da uns durch Aufhebung der bisherigen Abmachungen hinsichtlich der Wagenverwendung und der Belastung mit Wagenmieten schwere Nachteile erwachsen würden, haben wir Verhandlungen zur Erzielung einer neuen Vereinbarung über die Wagenstellung veranlasst.

·40. Durch Beschluss vom 29. Dezember ist die S e n s e t a l b a h n , welche bis 31. Dezember 1909 im Betriebe der BernNeuenburgbahn (Direkte Linie) stand und mit 1. Januar 1910 zum Selbstbetrieb
überging, als M i t g l i e d des s c h w e i z e r i s c h e n Wageuver bandes a u f g e n o m m e n worden.

41. Durch die Neuorganisation des g r e n z t i e r ä r z t l i c h en.

D i e n s t e s i n d e n B u n d e s b a h n h ö f e n i n B a s e l , welche

453 vom schweizerischen Laiidwirtschaftsdepartement ab 1. Juli 1907 angeordnet wurde, haben sich in der Folge für die Abfertigung von Einfuhrsendungen lebender Tiere und von Fleisch und Fleischwaren grosse Übelstände für den Verkehr ergeben, die zu wiederholten Klagen namentlich der Basler Speditionshäuser führten. Wir haben, um Verkehrsablenkungen zu verhindern, bei den massgebenden Bundesbehörden um abhülfliche Massnahmen ersucht, denen bisher nur .in beschränktem Masse entsprochen worden ist.

12. Während des Zeitraumes vom 1. Dezember 1908 bis 30. November 1909 sind von den Bundesbahnen (^inklusive ehemalige Gotthardbahn) an die eidgenössische Zollverwaltung an Entschädigungen für ausseror deutliche Z o l l a b f e r t i g u n g e n rund Fr. 27,200 bezahlt worden.

43. Der s c h w e i z e r i s c h e n S t u d i e n k o m m i s s i o n für e l e k t r i s c h e n B a h n b e t r i e b haben wir für das Jahr 1910r wie in den Vorjahren, einen Beitrag von Fr. 10,000 bewilligt.

Weil der Stand der finanziellen Mittel es erlaubte, wurde pro 1909 nur der ordentliche Beitrag von Fr. 500 eingefordert. Infolge Verstaatlichung der Gotthardbahn ist diese als selbständiges Mitglied der Kommission zurückgetreten. Die Kommission bestand auf Ende 1909 aus 22 Mitgliedern. Der Abschluss der programmässigen Arbeiten der Studienkommission wurde im Berichtsjahre dadurch aufgehalten, dass sich die zuerst angenommenen fahrdienstlichen Grundlagen und Bedingungen für den elektrischen Betrieb als zu weitgehend erwiesen, indem sie namentlich zu hohe Anforderungen an die Kraftbeschaffung stellten. Es hat deshalb eine Revision dieser Grundlagen und Bedingungen im Sinne der Herabsetzung der Forderungen stattgefunden. An Hand dieser revidierten Grundlagen ist dann wieder an die Aufstellung von Projekten und Kosten Voranschlägen für bestimmte typische Fälle der elektrischen Traktion gegangen worden (Gotthardlinie und Kreis II).

4e. Die Zahl der pro 1909 an Beamte, Angestellte und Arbeiter der Bundesbahnen, sowie an deren Familienangehörigevon der Generaldirektion und den Kreisdirektionen abgegebenen: F r e i f a h r t s c h e i n e für e i n z e l n e F a h r t e n beträgt 357,801 gegenüber 311,819 Freifahrtscheinen, welche im Jahre 1908 verabfolgt worden sind. Die Vermehrung ist hauptsächlich auf den am 1. Mai 1909 erfolgten
Übertritt des Gotthardbahnpersonals in Bundesbetrieb zurückzuführen.

45. Im Berichtsjahre haben 3 t e c h n i s c h e K o n f e r e n z e n !

d e s V e r b a n d e s s c h w e i z e r i s c h e r E i s e n b a h n e n statt-

454

gefunden, in denen zahlreiche Fragen des Bahnbetriebes zur Behandlung kamen und verschiedene Réglemente und Vorschriften betreffend den Betriebsdienst revidiert wurden.

Infolge Aufhebung des Verbandes schweizerischer Eisenbahnen auf 31. Dezember 1909 waren neue Vereinbarungen über gemeinsame technische Konferenzen mit den andern schweizerischen Bahnverwaltungen zu treffen. In der Verbandskonferenz vom 3. Dezember wurde dann vereinbart, dass die gemeinsamen Geschäfte in Zukunft gemäss dem bei den Bundesbahnen vorgeschriebenen Geschäftsgange behandelt werden sollen, in der Meinung, dass die bisherigen Verbandsverwaltungen mit beratender Stimme zu den gemeinsamen Konferenzen der Generaldirektion mit den Kreisdirektionen eingeladen werden. Die Generaldirektion vermittelt für die betreffenden Geschäfte wie bisher den Verkehr zwischen dem eidgenössischen Post- und Eisenbahndepartement und den bisherigen Verbandsverwaltungen und besorgt die Ausgabe der gemeinsamen Réglemente und Vorschriften.

46. Zufolge der mit 1. Juli 1908 in Kraft getretenen neuen Verordnung betreffend die technische Einheit im Eisenbahnwesen (Geschäftsbericht 1908, Seite 135, Ziff. 19) sind durch die schweizerische technische Verbandskonferenz die bisherigen Vorschriften über die Konstruktion, Beschaffenheit und Behandlung der Personen-, Gepäck- und Güterwagen für den Übergang im schweizerischen Verkehr revidiert und nach Genehmigung durch das Eisenbahndepartement neu herausgegeben worden unter der Bezeichnung ,, T e c h n i s c h e V o r s c h r i f t e n b e t r e f f e n d d e n Verkehr von schweizerischen und ausländischen Wagen jeder Gattung im Bereiche der schweiz e r i s c h e n N o r m a l s p u r b a h n e n (T. W. V.)a; dieselben treten mit 1. April 1910 in Kraft.

4:1, Der F r e m d e n v e r k e h r des Berichtsjahres kann trotz der ungünstigen Witterung, die während der Reisesaison geherrscht hat, als ein reger bezeichnet werden. Die Wintertouristen und Sportleute sind auch dieses Jahr wieder zahlreich auf den Sportplätzen erschienen, obwohl der im allgemeinen milde Winter nicht überall gunstige Schneeverhältnisse aul'wies. An ausserordentlichen Anlässen, welche besondere Betriebsmassnahmen nötig machten, sind zu nennen: das eidgenössische Turnfest in Lausanne, die Besammlung und der Rucktransport der zu den Herbstübungen
(Wiederholungskurse) einberufenen Truppen, sowie das schon genannte Gordon-Bennett-Wettfliegen in Zürich. Der Zugsverkehr hat sich im allgemeinen ohne erhebliche Störungen abgewickelt.

455

Die Zugsverspätungen haben sich gegenüber 1908 nicht vermehrt, so dass die Abwicklung des Zugsverkehrs als normal bezeichne!

werden kann.

48. Die Studien betreffend A u s f ü h r u n g des A r t . 44 des R ü c k k a u f s g e s e t z e s (Eisenbahnschulen) sind noch nicht abgeschlossen und daher die bezüglichen Postulate der Bundesversammlung noch nicht erledigt.

b. Expeditions- und Zugsdienst.

1. Mit dem am 1. Mai 1909 in Kraft getretenen So m m erf a h r p l a n , gültig bis 30. September, in welchem auch die Linien der ehemaligen Gotthardbahn, nunmehr Kreis V der 8. B. B., erstmals inbegriffen sind, kam die unserm Verwaltungsrat mit Nachtrag vom 10. November 1908 zum Sparbericht vom 4. September 1908 u. a.

vorgeschlagene Sparmassnahme betreffend Reduktion der personenführenden Züge zur Durchführung. (Geschäftsbericht 1908, Seite 138, Ziff. 27.) Der am 1. Oktober in Kraft getretene W i n t er f a h r p l a n , gültig bis 30. April 1910, hat noch einige weitere Zugsreduktionen gebracht.

Die Gesamtminderleistungen im Personenzugsverkehr der Kreise I--IV betragen auf Grund der genehmigten Fahrpläne für das ganze Jahr 1909 gegenüber 1908 total 559,724 Zugskilometer und für die Zeit vom 1. Mai 1909 bis 30. April 1910 gegenüber der gleichen Periode 1908/09 total 831,607 Zugskilometer.

Die Gesamtleistungen des Kreises V betragen vom 1. Mai bis 31. Dezember 1909 zusammen 1,879,174 Zugskilometer und für die Zeit vom 1. Mai 1909 bis 30. April 1910 im ganzen 2,788,979 Zugskilometer.

2. Die im genannten Nachtragssparbericht vom 10. November 1908 zur Sprache gebrachte Reduktion der Zugskompositionen wurde nach Möglichkeit durchgeführt. Ferner haben wir in Ergänzung analoger früherer Vorkehren ab 1. Mai bei e i n e r Anz a h l von Zügen die F ü h r u n g der I. W a g e n k l a s s e u n t e r d r ü c k t . Es betrifft dies solche Züge, welche vorwiegend dem Lokalverkehr dienen und bei denen nach den gemachten Erhebungen über ihre Frequenz die Führung der I. Wagenklasse kein Bedürfnis ist.

3. Zum Zwecke der V e r b e s s e r u n g der G ü t e r b e f ö r d e r u n g über Romanshorn-Lindau u n d u m g e k e h r t sind zwischen den schweizerischen Bundesbahnen und den BayeBundesblatt. 62. Jahrg. Bd. III.

30

456 rischen Staatseisenbahnen auf dem genannten Verkehrswege direkte Güterkurse für Wagenladungs- und Stückgüter in Eil- und gewöhnlicher Fracht aus der Schweiz, Italien und Frankreich nach Bayern und darüber hinaus und umgekehrt vereinbart worden.

Die Kurse, durch welche eine erhebliche Kürzung der Transportdauer erreicht wird, haben am 1. Oktober begonnen.

c. Telegraphendienst und elektrische Anlagen.

1. Am 20. Juli haben wir e r g ä n z e n d e B e s t i m m u n g e n zu den Vorschriften vom 13. Dezember 1908 des Schweizerischen elektrotechnischen Vereins betreffend E r s t e l l u n g und Ins t a n d h a l t u n g e l e k t r i s c h e r H a u s i n s t a l l a t i o n e n aufgestellt zur einheitlichen Anwendung auf den schweizerischen Bundesbahnen ab 1. Oktober 1909.

2. Im Einverständnis mit dem eidgenössischen Post- und Eisenbahndepartement sind im Berichtsjahre auf folgenden Bahnhöfen und Stationen des Kreises I A u f g a b e b u r e a u x für den ö f f e n t l i c h e n T e l e g r a p h e n d i e n s t errichtet worden: Montreux, Nyon, Payerne, Visp, Villeneuve, Vallorbe, Vernayaz, Romont, Sion und Leuk.

d. Fahr- und Werkstättedienst.

1. Im Berichtsjahre haben folgende R o l l m a t e r i a l v e r g e b u n g e n stattgefunden : An die Schweiz. Lokomotiv- und Maschinenfabrik

Winterthur:

Mit Vertrag vom 3. April: 14 Vierzylinder-Verbund-Heissdampflokomotiven der Serie A3/& mit dreiachsigem Tender (verstärkte Type); 7 Heissdampf-Zwillingslokomotiven der Serie B 3/4 mit dreiachsigem Tender; 3 Heissdampf-Zwillingslokomotiven der Serie C 4/5 mit dreiachsigem Tender; 12 Nassdampf-Zwillingstenderlokomotiven der Serie E 3/3.

An die Schwein. Industriegesellschaft Neuhausen: Mit Vertrag vom 15. Januar: 4 vierachsige Krankentransportwagen der Serie Dk4ü.

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Mit Verträgen vom 1. April: 10 5 10 40 30 30

vierachsige Personenwagen der Serie AB4U ; dreiachsige ,, ,, B8 für die Brünigbahn; fl ,, ,, ,, ,, BC'*; _ ,, ,, . ,, ,, C«; vierachsige ,, ,, ,, G4; zweiachsige Gepäckwagen ,., ,, F.

An die Schweiz. Wagonsfabrik A. G. Schlieren : Mit Verträgen vom 1. April:

10 dreiachsige Personenwagen der Serie B8Ü ; 100 . ,, ,, ' ,, ,, C«; 10 zweiachsige Güterwagen der Serie K j fürdieBrünigbahn> 0

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An die WerJcstälte 8. B. S. Ölten: 70 gedeckte Güterwagen der Serie Jsa.

An die Werkstätte S. B. B. Ghw : 30 gedeckte Güterwagen der Serie J2d.

2. Im Laufe des Berichtsjahres hat die V e r g e b u n g f o l g e n d e r G e g e n s t ä n d e f ü r d a s R o l l m a t e r i a l stattgefunden : 2 Ersatzkessel für Lokomotiven der Serie Eb2/4 an unsere Werkstätte in Ölten; 12,000 Glühlampen für die elektrische Wagen-, Schiffs- und Werkstättebeleuchtung an die schweizerische Glühlampenfabrik Zug, an die elektrische Glühlampenfabrik, A. G., Aarau, an die Glühlampenfabrik Rigi in Goldau und an die Deutsche Gasglühlicht-Aktiengesellschaft in Berlin; 354 Zugsbeleuchtungsausrüstungen an die Firmen Brown, Boveri & Cie. in Baden und Wüst, A. G., in Seebach (Bauart Grob); 354 Riemenscheiben an die Firma Wanner & Cie. in Borgen und an die Maschinenfabrik H. Bossart in Beiden; 4,400 m Antriebriemen für die Zugsbeleuchtungsdynamos an Herrn Th. de Ragosine in Lausanne; 1,200 Dampfheizungskupplungshälften an die Metallwarenfabrik Öderlin & Cie. in Baden, an die Firma Schäffer & Budenberg in Seebach und an unsere Werkstätte in Biel ;

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34 Hauptluftbehälter zur Westinghousebremse neuer Lokomotiven an die Firmen Pintsch in Berlin und Riedinger in Augsburg; 14 Geschwindigkeitsmesser, Bauart Hasler, an die A. G. Hasler in Bern; 24 Rauchverbrennungsapparate Type S. B. B. für neue Lokomotiven an unsere Werkstätten in Ölten und Yverdon; 24 Schlittenwinden und 24 Fusswinden zur Ausrüstung neuer Lokomotiven an Gebrüder Dickertraann in Bielefeld; 169 Lokomotivsignallaternen an die Firmen Mottaz in Yverdon, Rami in Bern und Lang-Bachmann in Zürich ; 694 Zughaken für Lokomotiven und Wagen, sowie 1,824 Pufferstangen an unsere Werkstätte in Ölten; 829 Lokomotiv- und Wagenachsen, an die A.-Gr. Phönix in Duisburg-Ruhrort und an die Gutehoffnungshütte Oberhausen; 5,452 Lokomotiv- und Wagenradreifen an die A.-G-. Phönix in Duisburg-Ruhrort und an den Bochumer Verein Bochum ; 690 Wagenradscheiben an die A.-G. Phönix in Duisburg-Ruhrort; 108 Lokomotiv-, Tender- und Wagenradsterne an die A. G.

Krupp, Essen, und an die Firma Déflassieux frères in Rivede-Gier ; 500 Kupplungsschrauben ; 660 komplette Schraubenkupplungen ; 50 Scheerhaken, sowie 320 komplette Puffer ohne Federn an die Hagen-Grünthaler Eisenwerke in Hagen; 742 Pufferhülsen an die Schweiz. Industriegesellschaft in Neuhausen und an die Firma C. Steinhaus und Cle in Kabel ; 398 Tragfedern ohne Bund an den Bochumer Verein in Bochum; 5,570 Spiralfedern an die A. G. Krupp in Essen ; 382 Federbünde an die L. von Rollschen Eisenwerke in Gerlafingen und an die Schweiz. Industriegesellschaft in Neuhausen; 2,532 Achsbuchsen an die A. Gr. Fischer in Schaffhausen und an die Firma Emil Henricot in Court-St. Etienne (Belgien); 1,289 t Bremsklotzguss an die Firma E. Crétin in Liestal, an die L. von Roll'sehe Glosserei in Ölten, an die H H. Gebr. Weber in Uster und an die Firma A. Saurer in Arbon.

3. Am 9. März haben wir, in Vollziehung von Nr. 14 des Baubudgets 1909, die E i n r i c h t u n g der e l e k t r i s c h e n Bel e u c h t u n g in 20 Gepäckwagen des Kreises III der Werkstätte Zürich übertragen.

e. Wir haben am 20. Juli beschlossen, von den mit Vertrag vom 2./6. April 1908 bestellten 4 Heissdampf-Zwillingslokomotiven

459 der Serie C*/5 z w e i S t ü c k n a c h B a u a r t S t u m p f als sogenannte Gleichstrom-Dampflokomotiven erstellen zu lassen.

5. Am 10. September haben wir mit Herrn Ingenieur Theodor Langer in Wien einen V e r t r a g abgeschlossen betreffend Entschädigung f ü r B e n ü t z u n g seiner Patente über Rauchverbrennungsapparate von Lokomotiven.

6. Am 2. Oktober haben wir beschlossen, die 10 v i e r achsigen P e r s o n e n w a g e n I. Klasse der ehemaligen G o t t h a r d b a h n in W a g e n I. und II. K l a s s e u m z u b a u e n , nachdem die beiden Expresszüge Luzern-Mailand-Luzern, welche früher nur die I. Klasse führten, nun auch mit der II. Klasse ausgestattet sind.

7. Im Berichtsjahre ist die U m z e i c h n u n g des R o l l m a t e r i a l s 'der Gotthardbahn angeordnet worden. Mit Rücksicht auf die besondere Rechnungsstellung für den Kreis V während des Jahres 1909 werden die Güterwagen der Gotthardbahn bis auf weiteres nicht umgezeichnet.

8. In Ausführung von Art. 7 der Vollziehungsverordnung zum Rüekkauf'sgesetz ist die Z u t e i l u n g des n e u e n R o l l m a t e r i a l s an die K r e i s e von uns vorgenommen worden.

9. Unterm 22. März/7. April wurde mit der Rheinischen Kohlenhandel- und Rhederei-Gesellschaft m. b. H. in Mülheim-Ruhr ein V e r t r a g abgeschlossen über L i e f e r u n g von j ä h r l i c h 500,000 t R u h r k o h l e n und R u h r b r i k e t t s zur Lokomotivfeuerung in der Periode vom 1. April 1910 bis 31. März 1915.

Ausserdem sind mit dem gleichen Vertrage 50,000 t Zechenbriketts bestellt worden zur Lieferung pro 1909 für den Kreis V.

10. Mit Vertrag vom 29. März/3. April haben wir bei der Nordfranzösischen Bergwerksvereinigung in Douai f o l g e n d e Quantitäten Steinkohlenbriketts bestellt: a. vom 1. Mai 1909 bis 31. Dezember 1911 jährlich je 10,000 t, d. h. im ganzen 30,000 t; b. vom 1. Januar 1912 bis 31. Dezember 1914 jährlich je 20,000 t, d. h. im ganzen 60,000 t.

11. Unterm 3. April wurde mit der Société anonyme des Charbonnages des Grand-Conty et Spinois in Gosselies (Belgien)

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ein V e r t r a g abgeschlossen über L i e f e r u n g von j ä h r l i c h je 10,000t S t e i n k o h l e n b r i k e t t s vom 1. Mai 1909 bis 31. Dezember 1914, d. h. im ganzen 60,000 t.

12. Am 13. April haben wir mit der Société anonyme des Houillères Unies du Bassin de Charleroi in Gilly (Belgien) einen V e r t r a g abgeschlossen f ü r L i e f e r u n g v o n S t e i n k o h l e n b r i k e t t s , nämlich: Vom 1. Mai bis 31. Dezember 1909 == 10,000 t, ,, I.Januar bis 31. Dezember 1910 = 10,000 t und ,, 1. Januar 1911 bis 31. Dezember 1914 =jährlich 22,500 t, zusammen also 110,000t.

Wegen ungünstigen Erfahrungen im Betriebe (abnormaler Verbrauch) haben wir am 21. und 28. Dezember den R ü c k t r i t t von den sub Ziff. 11 und 12 hiervor genannten V e r t r ä g e n vom 3. und 13. A p r i l 1909 auf den 31. Dezember 1909 erklärt.

13. Unterm 2./4. September wurde mit der Königlichen Bergwerksdirektion in Saarbrücken ein V e r t r a g abgeschlossen über L i e f e r u n g v o n j ä h r l i c h 150,000 T o n n e n S a a r k o h l e n zur Lokomotivfeuerung in der Periode vom 1. April 1910 bis 31. März 1915, somit im ganzen 750,000 Tonnen.

lé. Am 23. April haben wir der Firma B a r e i s s , Wielaiid & Cie, in Z ü r i c h die in Art. 7 des Vertrages vom 29. November/l. Dezember 1906 vorgesehene Erklärung abgegeben, wonach der S c h m i e r ö l b e d a r f d e s K r e i s e s V vom 1. Mai 1909 an ebenfalls durch die genannte Firma geliefert wird, und zwar zu dem im obigen Vertrage zum voraus bestimmten Kilometerpreis.

15. In Anwendung von Art. l des Vertrages mit der Firma Bareiss, Wieland & Cie. vom 29. November/l. Dezember 1906 betreffend L i e f e r u n g von L o k o m o t i v s c h m i e r ö l haben wir am 30. November die A u s d e h n u n g des V e r t r a g e s bis 31. D e z e m b e r 1916 verlangt und die bezüglichen Zusatz- und Abänderungsbestimmungen mit Vertrag vom 21. Dezember festgelegt.

16. Mit Bezug auf den im Verlaufe des Berichtsjahres eingetretenen A r b e i t s mangel in den W e r k s t ä t t e n der S. B. B.

konnte von Arbeitszeiteinschränkungen Umgang genommen und der Ausgleich dadurch hergestellt werden, dass die Arbeiterzahl sukzessive auf den normalen Bestand zurückgeführt wird.

17. Die Q u a l i t ä t s k o n t r o l l e der L o k o m o t i v s c h m i e r ö l e ergab folgende Durchscbnittsresultate für das im Jahr 1909 zur Ablieferung gelangte Schmiermaterial:

Viscositätsgrad nach Engler

2, BtstiBununj

litlel

1.

Bestimmt

1.

2.

lilltl

BeiUnnD{

Beslimmnnj

1.

iltlel

îesllmmutia

Hillel

1.

2.

Bestimmon»

2.

BesttammB

Flammpunkt im Entzllndungspunkt im Säuergehalt in % offenen Tiegel (° C.) offenen Tiegel (° C.) (bezogen auf SO 3)

bei 100° C.

üilltl

2.

äesttanunj

1.

Bestimmung

lullt!

2.

BeiUmmii!

i.

sl

«so.

hitlinmuit

l

bei 50» C.

bei 15' C.

Bestimmung

Spezifisches Gewicht g

0,080

0,079

a. Mechanismusöl.

51

0,915

0,915

0,915

9,9

9,9

2,0

9,9

2,0

162,* 162,6 162,5 208,3

2,0

208,8

208,2

0,079

332,8

332,9

0,068

b. Zylinderöl.

46

0,8i5

0,915

0,915

50,9

51,0

50,9

5,3

5,3

5,3

269,9 269,3 269,6 333,o

0,068

c. Heissdampföl.

l

0,904

0,904

0,904

43,4

43,0

5,o

43,a

4,9

4,95

235

233

35.7,0 354,o 355,5 0,02

234

0,01

0)015

Die vertraglichen Vorschriften lauten : a. Mechanismusöl.

. 0,908-0,910

8--11

l

1,75--2,6

l

190--220

158--175

b. Zylinderöl.

0;S94 0,901

25--42

4,5-4,9

l

312

l

338-360

332

l

371

|Spuren,nkhtüber

c. Heissdampföl.

0,903

6,38

l

l

0

462 18. Die Q u a l i t ä t s k o n t r o l l e d e s L o k o m o t i v f e u e r u n g s m a t e r i a l s ergab folgende Durchschnittsresultate für die im Jahre 1909 zur Ablieferung gelangten Brennmaterialien : Aschen- Heizwert Flüchtige Bestandteile gehalt Brennmaterial

Anzahl Proben

Durchschnitt in Pro-

zenten

Saarkohlen aus Grube: Dudweiler .

.

. . .

Altenwald Sulzbach König Maybach Brefeld Summa und Durchschnitt Ruhrkohlen . . . .

Ruhrbriketts.

H St, ab Rheinau . . .

H St, ab Strassburg . .

M St, ab Mannheim . .

S + B, ab Mannheim . .

H, ab Mannheim . .

Summa und Durchschnitt Zechenbriketts aus Zeche : Friedlicher Nachbär Rosenblumendello Hagenbeck

Marke ,, ,, ,, ,,

Königin Elisabeth Summa und Durchschnitt Belgische Brikets von Gilly . . .

,, Gosselies . .

Summa und Durchschnitt Französische Briketts.

Mines d'Ostricourt d'Aniche .

d'Escarpelle ,, de Meurchin d e Noeux . . .

.

de Lens .

d'Anzin ,, de la Grand'Combe . . .

Summa und Durchschnitt

114 148 80 46 45 46 479 228

5,7 6,5 7,8 7,3 7,5

6,0 11,0

330 513 234 49 159 1285

7,»

89 61 35 55 61 301

8,3

66 42

8,3

108

7,5 7,5 7,4 7,8 7,8

9,1 9,1

82 7,6

8,4

8,3 8,3

78 112

7,2

43

8,1

50 38

7,8 7,8

37 38 3 399

8,8

8,3

8,8 8,4

8,u.

Durchschnitt in

Durchschnitt

in Pro-

Wärme- zenten einheiten der brenn(luftbaren trocken) Substanz 7539 7412 7327 7353 7485 7399 7428 7203 7648 7625 7649 7634 7637 7637

863

37,5 37,2 37,9

37i 37,7 37,2 28,i 19,7

22,i 20,5 20,6 21,8 21,2

7677 7560 7575 7632 7712 7640

20,5

7618 7605 7613

17,4

7715 7661 7678 7697 7715 7603 7626 7686 7675

16,9

18,4

21,o 19,9

20,o 19,9

16,8

17,,

18,4 17,7 17,9 16,8

22,1 18,i 17,i 18,,

463

Die genannten Durchschnittsergebnisse der Brennmaterialkoutrolle, sowie die im Betriebe gemachten Erfahrungen können, abgesehen von den unter Ziff. 11 und 12 hier vor genannten Bezügen, als befriedigende bezeichnet werden. Immerhin sind wir in den Fall gekommen, einige Lieferungen wegen mangelhafter Beschaffenheit zu beanstanden.

19. Der Bestand des Rollmaterials auf Ende 1909 im Vergleich zum Bestände auf Ende 1908 ergibt sich aus den dem Geschäftsberichte beigegebenen statistischen Tabellen. Der Zuwachs pro 1909 betrifft namentlich das Rollmaterial der ehemaligen G. B. Wir führen aus den genannten Tabellen hier folgendes an: A. Normalspuriges Material.

I. Lokomotiven.

19OÔ

Serie

A B C D E F

10OÄ

Lauf-

Lauf-

u. Tendei

u. Tendei

Total achsen Total Total achsen Loko- Trieb- der Loko- Achsen Loko- Trieb- der Loko- Total achsen motiven Achsen motiven achsen motiven motiven

. . . 253 659 1313 1972 198 494 1038 1532 . . . 317 921 1156 2077 300 870 1088 1958 . . . 119 379 359 738 118 365 338 703 . . . 172 569 363 932 97 303 213 516 . . . 317 843 320 1046 284 750 185 935 ...

4 14 18 4 14 4 18 4 Total 1182 3385 3398 6783 1001 2796 2866 5662

n. Personenwagen.

1OOS

1OOO

Serie

Sitzplätze Wagen Achsen

I. Kl.

Anzahl

Anzahl

n. KI. III. Kl.

Sitzplätze Wagen Achsen Total

I. Kl.

Anzahl

A 108 282 2521 2521 73 AB 655 1911 6377 16903 23280 608 B 340 855 12775 268 12775 BC 280 796 4253 9530 13783 282 C 1647 4848 98023 98023 1373 CF 6 12 188 188 2 Dk 14 36 49 19 38 106 9 1 1 Motorwagen .

2 54 54 Total 3051 8742 8947 33950 107833 150730 2616

II. Kl. III. Kl.

Total

Anzahl

192 1683 1683 21619 1743 5932 15687 10 376 10376 689 804 4303 9603 13906 81607 81607 4020 60 4 60 65 19 18 17 29 54 2 54 7472 7632 30385 91353 129370

III. Gepäck- und Güterwagen.

1OOO

Serie

F J K L M .

.

. .

. .

N 0 X (Gepäckwagen für Güterzüge) .

Total eigene Wagen P (Privatwagen) Im ganzen

Wovon 2achsige

. , . ; . .

0

n

4

,,fi

.

Total

10OS Wagen

Achsen

Ladegewicht

Anzahl 558

Anzahl 1298

542 6847 2569

13694

t.

4 793,5 6 042,5 82 560,o 31 196,5 22721,o 3 550,o 735,5 1 134,5 152 733,6 4 021,i 156 754,6

Wagen

Achsen

Anzahl 571

Anzahl t.

1 352 4 972,5 1292 7317,5 15234 91 675,o 6814 43 058,o 3996 27 683,0 628 3 800,o 142 863,o 262 1 275,5 29720 180 644,5 722 4 482,2 30442 185 126,7

322

646

12956

26098

Gedeckte Wagen 9058 192 9

Offene Wagen

Total

Gedeckte Wagen

5852 2 1

8137 182

9259

5855

14910 194 10 15114

Offene Wagen 4634

646

7617 3407

1998 314 70 131 14754

360 15114

Ladegewicht

1 667 294 58 99 12634

8319

1084 5138 3334 588 118 198 25452

2 1 4637

Total 12771 184 1

12956

4.66 IV. Dienstwagen.

Bezeichnung

1909

Serie S. Schotterwagen ,, X. Gastransportwagen Akkumulatorentransportwagen .

Werkzeug wagen (Hülfswagen) .

Rüstwagen für Bahnunterhalt .

Kranenwagen Schutzwagen zu Kranenwagen .

Wagen für diverse andere Zwecke Schneepflüge

765 9 . .

10 . . 19 . . 13 16 . . 15 . . 72 54 Total

973

1908

710 7 10 11 11 10 10 49 43 861

B. Schmalspuriges Material.

L Lokomotiven.

10O0

Serie

G8/8

.

10OS

Total Trieb- Lauf- Total Total Trieb- Lauf- Total LokoLokomotiven achsen achsen Achsen motiven achsen achsen Achsen .

G 3 /* . .

HG 2 / 2 .

HG8/3 .

Total

10 2

7 14

33

10 2 7 11

30 6 14

42

7 --

30 8 21 42

92

9

101

30

83

30 6 14

2

33

30

2 7 -- 9

8 21 33

92

n. Personenwagen.

10O8

1OO9 Serie

Sitzplätze

Sitzplätze Wagen Achsen

Wagen Achsen I. Kl.

A8 3

AB 8

B

BC3

C

3

Total

Anzahl

Anzahl

20

60

460

8

24

66

24

72

6

18

35

105

93

279

n. KI. in. KI.

190

526

48

1150

I. Kl.

Anzahl

Anzahl

460

20

60

460

256

8

24

66

912

23

69

216

6

18

1360 1360

31

93

1528 3204

88

264

--

912 --

Total

168

n. KI. ra. KI.

460 190

--

48

256 912

912 --

Total

168

216

1200 1200 526

1150

1368 3044

468

III. Gepäck- und Güterwagen.

19OO

Serie

8

F .

K .

L M M4 M6

.

.

.

.

.

. .

. . .

. . .

. . .

. . .

Total

Wagen

Achsen

10O8

Ladegewicht

Anzahl Anzahl 13 39 60 120 40 20 27 54 12 4 5 20

104,o 600,o 200,o 270,o 60,o 75,o

285

1,309,0

129

t.

Wagen

Achsen

Anzahl Anzahl 13 39 100 50 20 40 22 44 12 4 5 20

114

255

Ladegewicht t.

104,o

500,o 200,o 220,o 60,o 75,o 1,159,o

IV. Dienstwagen.

Bezeichnung

Serie S Schotterwagen ,, -- Schneepflüge Total

1909

6 l 7

1908 6 l

20. Die L e i s t u n g e n der eigenen und fremden Lokomotiven (inklusive Motorwagen) auf den einzelnen Kreisen betrugen laut den statistischen Tabellen: Auf Kreis I (exklusive Vevey-Chexbres) .

8,729,903 km.

,, ,, II ' . . 10,782,688 ,, ,, III 11,048,103 ,, v, ,, IV 5,640,682 ,, ,, ,, V (Mai-Dezember) 4,613,474 ,, Total Lokomotivkilometer auf den S.B.B. pro!909 40,814,830 km.

Total Lokomotivkilometer auf den S.B.B, pro 1908 (ohne Kreis V) 38,167,387 ,, Mehrleistung pro 1909 (6,94%) 2,647,463 km..

Minderleistung pro 1909 (ohne Kreis V) 5,ia % 1,966,011 ,, Die Leistungen der Lokomotiven (inklusive Motorwagen) der einzelnen Kreise auf den eigenen und fremden Linien betrugen: Lokomotiven des Kreises I 9,369,443 km.

,, ,, n 10,783,286 ,, Übertrag 20,152,729 km.

469

Übertrag Lokomotiven des Kreises III ;,, , IV ,, ,, ,, V (Mai-Dezember) .

20,152,729 11,142,238 5,620,261 4,638,099

km.

,, ,, ,,

TotalLokomotivkilometer sämtlicher S.B.B. Lokomotiven pro 1909 41,553,327 km.

Total Lokomotivkilometer sämtlicher S.B.B. Lokomotiven pro 1908 (ohne Kreis V) . . . .

38,833,218 ,, Mehrleistung pro 1909 (7,00 %) . . . . . 2,720,109 km.

Minderleistimg pro 1909 (ohne Kreis 7) 4,94% 1,917,990 ,, 21. Der B e s t a n d des B e t r i e b s m a t e r i a l s der S.B.B.

auf dem B o d e n s e e war zu Ende des Jahres 1909 folgender: 7 Raddampfer, 3 eiserne Schleppschiffe, 2 eiserne Trajektkähne, l Trajektdampffâhre und l eiserner Schleppkahn (die beiden letztern gemeinschaftlich mit Bayern).

Die Fahrleistungen der Dampfschiffe und Trajektdampffâhre (letztere zur Hälfte) haben betragen: 1909: 1908:

156,416 km.

158,145 ,,

diejenigen der Schleppschiffe : 1909: 1908:

134,748 ,, 128,344 ,,

Werkstätten.

22. Neben dem laufenden Unterhalt und den Erneuerungen am eigenen Rollmaterial, sowie an Bahnpostwagen und an Schlafund Speisewagen der Internationalen Schlafwagengesellschaft und der Schweizerischen Speisewagengesellschaft besorgten die Werkstätten mehrfache Arbeiten für den Bahnunterhaltungsdienst und den Neubau der^Bundesbahnen, sowie Reparaturarbeiten für Nebenbahnen und öffentliche Anstalten. Überdies wurde den Werkstätten zur Sicherung gleichmässiger Beschäftigung wie im Vorjahre ein Teil des Neubaus von Rollmaterial (Güterwagen) übertragen, wovon im Berichtsjahre zur Ablieferung gelangten: durch die Werkstätte Yverdon: 80 L* Nr. 53021--53100 ., ., ,, Ölten: 60 K 2 ,, 33761--33820 ' ,, Chur: 30 K 2 ,, 33821--33850

470

23. Der Bestand der eigentlichen Werkstättearbeiter, ihre Lohnklasseneinteilung und Durchschnitts-Stundenlöhne auf 31. März des Berichtsjahres und des Vorjahres, auf welchen Zeitpunkt die Kreisdirektionen gemäss Reglement Nr. 15, Art. 12, den Bestand der Arbeiter und ihrer Löhnungen auszuweisen haben, stellt sich wie folgt:

Bundesblatt.

Bestand der Werkstättearbeiter, ihre Lohnklasseneinteilung und Durchschitts-Stundenlöhne auf 81. März 1909 und 1908.

Eingeteilte Arbeiter 1

M orK8tait6

~W A l»t O 4 n 4- 4- A

Anzahl per Lohnklasse

~

·O

'J> L, S>-= » °* "1 .c ^

_j a>

J-s

62. Jahrg. Bd. III.

I \ H | III |ïotal z

91 102

499

18

86 99 61 38 26 Freiburg . }J» 57 43 26 254 120 108 Biel ' ' ' 1909 0161 1908 224 113 116 1909 427 235 145 Ölten . , 19Q8 uuen 382 S 18 155

472 125 126 482 453 807 755 691 686 72 68 329 318 281 290

26 --

1909 Zürich . . 19Q8 ^üiich

Rnmanshnrn ^°TM j Q/Ì O LiUIllAIüMIUrll

Rorschach «orscnacn

19 9 ^ igog

Chur übur

1909

306 287

442

129 120

429 41 40

138

119

8

23

8

186

81

1 64

87

153

74

155

77

20 62 67 54 58 121

5 «

III [Total

522

96

44

29

169

96 21 19 67 70

44 18 18 31 31

151

119

29 8 7 11 .73 39 53 43 36 11 10 13 13 1

169 47 44 109 .f/4 309 329 320 275 47 46

44

62

913

67

890

68 11 57

-- --

14 55 --

702

155

121

205

72

723

171

72

30

68

30

355

38

I

II

m

Total

Cts.

Cts.

Cts.

59,42

50,72

42,28

54,33

35,so 59,66 37,6o 63,06

50,8S 53,oo 52,18

42,39

64,8!

33,87

34,92

62,84

Total und 1909 2216 973 761 3950 Durchschnitt 1908 1738 770 660 3168

97

158

165

119

6 ff 26

77 74 66

45,76

56,4o

45,23

55,67

22,6i

63,7o

52,75

45,89

56,99

25,16

64,72

52,78

38, so

50,97

54,89

43,48

61,14 62,27

45,58 42,80

51,21

43,oa 55,14

46,30

65,75

55,3i

40,08

66,87

54,86

65,27

66,95

55,62

24 35« 37 292 36 23 23,49 301 §55 §22 S 7 § 64 §22,«?

92 71 336 50,eo 715 173

es

Durchschnittlicher Stundenlohn per Lohnklasse* Cts.

%

-- -- -- -- 12

10

1

Anzahl per Lohnklasse 11

21

22

Arbeiter, die das ordentliche Maximum überschritten haben

I

3

-- --

5 6

664

346 197

·u C

506 130 132 504 474

7 11 W 41

' ' 1908 Bellinzonat^jj Ji/l/O

.c

Tu .£

0

Yverdon iveraon . 1909 19Q8

A)

f I»!

%s'~ ·a 'S v v

67,64 23,4o 23,27

56,fS

47,75

60,67

59,oi 59,a 56,26

6S,S2

SSjo'S

47,77 46,04 45,10

61,44 tfi,S4 64,72

52,43

45,72

51,62

45,41

55,48

51,59

45,22

57,5i

64,88

51,09 51, ui

44,89 56,85

64,26

45,68

60,83

56,94

52,04 45,02 56,85 51,66 44,76 56,6B * Die Stundenlühne basieren auf dem 9-stUndigen Arbeitstag, t Bellinzona : Stand auf l. Sogt 1909. § Berichtigung der Tabelle im Jahresbericht 1908.

Bei Annahme von 305 Arbeitstagen zu 9 Stunden betragt im Durchschnitt das Jahreseinkommen eines Werkstättearbeiters pro 1909: a) der I. Lohnklasse Fr. 1730. 45 (305 X » X 63,o.)

im GesamtdurchBchnitt pro 1909 Fr. 1560. 55 (305 X 9 X 66,10) b) ,, I I .

,, ,, H28. 50 (305 X 9 X 52,o.)

,, ,, ,, 1908 ,, 1555. 30 (305 X 9 X 56,«8), c) ,, IU.

,, ,, 1235. 80 (305 X 9 X 45,o» somit Erhöhung des durchschnittlichen Jahreseinkommens = Fr. 5. 25.

Die eingetretene Erhöhung des durchschnittlichen Jahreseinkommens bedeutet für die oben angegebene Zahl von 3950 eingeteilten Arbeitern eine jahrliche Mehrausgabe von 3950 X 5. 25 = Fr. 20,737. 50.

Ftlr die im Akkord Arbeitenden stellt sich das Jahreseinkommen hoher.

4205 817 431 3452 §613 §334

232

§;es

1480

37,46

§1115 j 35,20

63,o4 65,40

472

V. Baudepartement.

a. Allgemeines.

1. Wir haben im Berichtsjahr eine N e u b e o r d n u n g des B a h n b e w a c h u n g s d i e n s t e s eingeführt und glauben hier etwa» einlässlicher darüber berichten zu sollen.

Bei den Privatbahnverwaltungen war der Bahnbegehungsdienst auf verschiedene Weise organisiert. Die einen hatten die Streckenbegehung und die Barrierenbedienung der gleichen Person übertragen. Die Strecken konnten demzufolge nur kurz sein, und um die Leute einigermassen zu beschäftigen, Hess man sie tagüber eine grössere Zahl von Streckenbegehungen machen. Bei den andern waren Streckenbegehung und Barrierenbedienung vollständig getrennt. Die letztere besorgten, wo möglich. Wärterinnen; für die erstere waren entweder besondere Wärter bestellt, welche die Strecke im Tag eine gewisse Anzahl Mal zu begehen und bei der einen oder andern Tour auch den Kleinuuterhalt der Strecke zu besorgen hatten, oder man bestimmte einzelne Bahnarbeiterr welche auf ihrem Gang zur Arbeitsstelle die Inspektion der Strecke auf ihren betriebssichern Zustand vornehmen mussten.

Um Einheitlichkeit in die Sache zu bringen, wurde nach Übergang der Privatbahnen an den Bund angeordnet, dass Streckenbegehung und Barrierenbedienung zu trennen und die Bahnbegehungen überall durch eigens dazu bestellte Wärter zu besorgen seien.

Inzwischen hatte sich allgemein die Erkenntnis Bahn gebrochen, dass das mehrmalige Begehen der Strecke durch den Bahnwärter für den gewollten Zweck nicht notwendig sei und dass hierfür zwei oder drei Begehungen, wovon eine vor dem ersten Morgenzug, im allgemeinen genügen. Öie französischen Bahnen lassen ihre Strecken schon seit Jahren nicht mehr durch besondere Bahnwärter begehen, und deutsche Verwaltungen verminderten die Zahl der Begehungen erheblich. Wir entschlossen uns daher, auch bei uns eine Vereinfachung des Strecken Wärterdienstes durchzuführen und zu diesem Zwecke die Zahl der täglichen Streckenbegehungen herabzusetzen, wogegen eine Verlängerung der Strecken und damit eine Verminderung der Zahl der Bahnwärterposten möglich war, welche eine nennenswerte Ausgabenverminderung im Gefolge hat. Wir fügen nachstehend die im Einvernehmen mit dem eidgenössischen Eisenbahndepartement aufgestellten Grundsätze für die Neubeordnung des Bahnwärterdienstes bei. Sie lauten :

473

A. Hauptlinien.

1. Die Hauptlinien sind in der Regel täglich, d. h. innerhalb 24 Stunden, dreimal zu begehen. Der erste Kontrollgang hat vor dem ersten Morgenzuge stattzufinden. Für Strecken mit günstigen Verhältnissen kann eine zweimalige Begehung zugelassen werden, falls die erste Begehung bei Tageshelle stattfindet.

2. Auf Strecken, welche Gefährdungen durch Steinschläge, häufigem Auftreten von Schienenbrüchen etc. ausgesetzt sind, ist die Zahl der Begehungen zu vermehren oder ständige Bewachung der bedrohten Stellen anzuordnen.

3. Bei ungünstigen Witterungsverhältnissen, insbesondere im Winter, ist die Zahl der Begehungen zu vermehren oder die einem Wärter zugewiesene Strecke zu verkürzen.

4. Wenn es die Umstände erlauben, so kann der Bahnwärter auch zum Barrierendienst herangezogen werden.

5. Die Benützung der Draisine zur Morgenkontrolle ist zulässig auf denjenigen Strecken, auf denen überdies zwei Begehungen am Tage zur Ausführung gelangen. Dabei ist für den Kilometer eine Fahrzeit von mindestens 8 Minuten vorzusehen.

6. Die Länge des vom Bahnwärter in einer Dienstschicht zurückzulegenden Weges soll 20 km nicht überschreiten. Bei der Ermittlung dieser Zeit ist die auf der Draisine durchfahrene Strecke mit ihrer halben Länge einzurechnen.

7. Für die Begehung eines Kilometers sind je nach dem Längenprofll der Strecke 15--20 Minuten vorzusehen. Dabei ist für zweispurige Linien und Tunnels mehr Zeit vorzuschreiben, als für einspurige und offene Strecken.

8. Zur Vermeidung unmittelbar aufeinander folgender und daher zweckloser Begehungen derselben Strecke ist womöglich die Benützung des Zuges für Hin- oder Rückweg anzuordnen.

9. Zwischen zwei Begehungen oder bei einer der regelmässigen Begehungen am Tage soll dem Bahnwärter eine längere Zeitdauer zur Vornahme der kleineren Unterhaltungsarbeiten eingeräumt werden.

10. Während die Arbeitergruppe auf der Strecke des Wärters arbeitet, hat dieser bei der Gruppe mitzuarbeiten, insoweit er nicht durch Kontrollgänge oder Barrierendienst abgehalten ist.

11. Der Wärter soll in der durch den Wegfall der Unterhaltungsarbeiten am Sonntag verfügbar werdenden Zeit zur Begehung von Nachbarstrecken oder zur Bedienung von Barrieren

474

herangezogen werden. Zu diesem Zwecke ist erforderlichenfalles für die Sonn- und Feiertage eine besondere Diensteinteilung aufzustellen.

B. Nebenlinien.

12. Die Nebenlinien sollen mindestens einmal täglich begangen werden. Fällt die jedenfalls vor dem ersten Zuge zu machende Begehung in die Dunkelheit, so ist zur Ermöglichung einer richtigen Kontrolle eine zweite Begehung am Tage auszufuhren. Dabei sind für den Kilometer je nach dem Längenprofil der Strecke 15--20 Minuten vorzusehen.

13. Die Gesamtlänge des vom Bahnwärter in einer Dienstschicht zurückzulegenden Weges soll 20 km nicht übersteigen.

14. Die Verwendung der Draisine zur Morgenkontrolle ist zulässig. Wird die Morgenkontrolle mit der Draisine vorgenommen, so ist noch eine Begehung zu FUSS auszuführen.

15. Die Bestimmungen der Ziffern 2, 3 und 11 finden auch auf die Nebenlinien Anwendung.

2. Das A r b e i t s z e i t g e s e t z vom 19. Dezember 1902 macht in seinem Art. 7 einen Unterschied zwischen dem Personal der Hauptbahnen und demjenigen der Nebenbahnen, insofern als dem erstem vom abgelaufenen 9. Dienstjahre an oder nach zurückgelegtem 33. Altersjahre der auf 8 Tage bemessene zusammenhängende Erholungsurlaub über die 52 Ruhetage hinaus zu gewähren und für je 3 weitere Dienstjahre um einen Tag zu verlängern ist, während für alle übrigen Beamten, Angestellten und Arbeiter der Verkehrsanstalten vom abgelaufenen 10. Dienstjahre an die Zahl der jährlichen Ruhetage, mit Inbegriff des zusammenhängenden Erholungsurlaubes, 60 nicht übersteigen soll.

Im Jahre 1904 beschlossen wir, in der Anwendung dieser Bestimmung keinen Unterschied zwischen Haupt- und Nebenbahnen zu machen. Zur Erzielung von Ersparnissen prüften wir, ob dieser Beschluss nicht wenigstens in bezug auf das stationäre Personal (Bahnmeister, Vorarbeiter, Bahn- und Barrierenwärter, Barrierenwärterinnen, Stationsvorstände, Stationsgehülfen, Weichenwärter, Stationsarbeiter) der Nebenlinien aufzuheben sei.

Die Beanspruchung des Personals auf diesen Linien ist derart, dass eine Verkürzung hinsichtlich der Bemessung des Urlaubs, wie sie das Gesetz vorsieht, berechtigt wäre. Es zeigte sich aber, dass die Durchführung Schwierigkeiten geboten hätte. Entweder hätte man sieh in der Verwendung des Personals zum Ablös- und

475 Stellvertretungsdienst Beschränkungen auferlegen müssen, oder es wären Ungleichheiten in der Behandlung des Personals entstanden.

Auch wäre die zu erzielende Ersparnis nicht belangreich gewesen.

Wir haben daher von einer Änderung Umgang genommen.

3. Das eidgenössische Eisenbahndepartement beschäftigt sich mit der Abänderung der V e r o r d n u n g b e t r e f f e n d die Ber e c h n u n g u n d P r ü f u n g eiserner Brücken u n d D ä c h e r vom 19. August 1892. Wir reichten ihm in Form eines Entwurfes für die neue Verordnung die Vorschläge des schweizerischen Eisenbahnverbandes zu dieser Revision ein.

e. Auf ein Gesuch der Leitung des V e r b a n d e s des Personals schweizerischer T r a n s p o r t a n s t a l t e n um Verbesserung der B a d e e i n r i c h t u n g e n und A u f e n t h a l t s l o k a l e im neuen Dienstgebäude des Bahnhofes R o m a n s h o r n wurde angeordnet, dass ausser den bereits vorgesehenen Einrichtungen noch ein Wannenbad und zwei Duschenräume, sowie eine Einrichtung zum Aufbewahren von Velos zu erstellen seien. Dem Personal werden nun nach Vollendung des genannten Gebäudes in diesem ein Waschraum mit 24 Ständen, drei Wannenbäder und zwei Duschen zur Verfügung stehen. Dazu kommen noch die Badeeinrichtungen im Lokomotivdepot und in der Werfte. Das Begehren um Vermehrung beziehungsweise um Vergrösserung der Aufenthaltslokale im neuen Dienstgebäude wurde mit Hinweis auf die in der zweiten Bauperiode auszuführenden Anlagen abgelehnt.

5. Der gleiche Verband hat auch Beschwerde geführt gegen die eingangs erwähnte N e u b e o r d n u n g d e s B a h n b e w a c h u n g s dienstes, indem er der Meinung Ausdruck gab, dass durch diese Anordnung die Sicherheit des Bahnbetriebes gefährdet und das Personal in wohlerworbenen Rechten benachteiligt sei. Diese Beschwerde musate als unbegründet bezeichnet werden. Die häufigen Bahnbegehungen sind allgemein als unnötig erkannt und vermindert worden. Eine Beeinträchtigung der Betriebssicherheit ist nirgends eingetreten. Es war allerdings nicht zu vermeiden, eine Anzahl Angestellte, deren Verwendung als Bahnwärter infolge Aufhebung ihrer Posten nicht mehr möglich war, bei der Arbeitergruppe weiter zu beschäftigen. Da im übrigen ihre Anstellungsbedingungen eine Änderung nicht erlitten, so kann von einer Verletzung irgendwelcher
Rechte nicht die Rede sein. Wir haben es abgelehnt, dieser Beschwerde Folge zu geben.

6. Die S t e l l w e r k s a u f s e h e r haben uns durch einen Rechtsanwalt in Zürich das Gesuch unterbreiten lassen, wir möchten sie

476

anlässlich der Aufstellung der neuen Gehaltsordnung im G e h a l t u n d R a n g auf die gleiche Stufe bringen wie die Bahnmeister II. Klasse. Sie stützten dieses Gesuch auf die Behauptung, dass ihr Dienst an Bedeutung und Verantwortlichkeit demjenigen der Bahnmeister gleichkomme. Diese Behauptung ist nicht zutreffend.

Wenn sich infolge der Vermehrung der Einrichtungen zur Sicherung der Zuge auch der Pflichtenkreis der Stellwerksaufseher erweitert hat, so ist der Tätigkeitsbereich der Bahnmeister doch erheblich mannigfaltiger und die Verantwortlichkeit entsprechend grösser, eine Abstufung im Gehalte und Range also durchaus am Platze. Die Gesuchsteller sind in diesem Sinne beschieden worden.

7. Der Zentralvorstand des V e r e i n s s c h w e i z e r i s c h e r W e i c h e n - u n d B a h n w ä r t e r stellte neuerdings eine Reihe von Begehren an uns, welche auf die A n s t e l l u n g s v e r h ä l t n i s s e des Wärterpersonals Bezug hatten und dahingingen, es möchte zur Ablösung von Weichenwärtern ausschliesslich Rangierpersonal verwendet, die Anstellung von Ausländern beim Bahnbewachungsdienste vermieden, jedem Wärter eia besonderes Rufhorn abgegeben, die Wärterposten durchwegs mit heizbaren Buden ausgestattet, zur Beseitigung des Schnees in Weichenanlagen Streusalz verabfolgt und jede Zugsverspätung dem Streckenpersonal telephonisch angezeigt werden. Es wurde geantwortet, dass eine bindende Vorschrift, nur Rangierpersonal zur Stellvertretung der Weichenwärter zu verwenden, nicht erlassen werden könne, dass die Einstellung ausländischer Arbeiter eine Ausnahme sei und nur da erfolge, wo einheimische Kräfte nicht erhältlich seien, dass jeder Wärter und jede Wärterin ein besonderes Rufhorn oder jeder Posten ein Rufhorn mit doppeltem Mundstück erhalten solle, dass es wegen Platzmangel in Bahnhöfen nicht möglich sei, jedem einzelnen Posten eine besondere Bude zuzuteilen, dass Streusalz, wo es nötig sei, abgegeben werde und dass die telephonische Anzeige von Zugsverspätungen an das Streckenpersonal als allgemein gültige Regel nicht zugestanden werden könne, da man dieses den Zugsabfertigungsbeamten, die in Verspätungsfällen sowieso schon stark in Anspruch genommen sind, nicht überbinden dürfe.

8. Die Sektion ,,La Jurassienne' 1 der Société suisse des agents de la voie hat bei uns das Ansuchen
gestellt, wir möchten anordnen, dass die Bahnangestellten der S t r e c k e C o u r r e n d l i n - S o n c e b o z i n d i e e r s t e / G e h a l t s s t u f e v o r r ü c k e n könnten.

Gleichzeitig wurde eine grössere G e h a l t s e r h ö h u n g f ü r die B a r r i e r e n w ä r t e r i n n e n verlangt. Es wurde geantwortet, dass die Einteilung des Personals in Gehaltsstufen vornehmlich den

477

Zweck habe, einen Unterschied in der Belohnung der Angestellten mit Rücksicht darauf zu machen, ob sie in Gegenden mit billigen oder teuren Lebensverhältnissen wohnen und dass daher an der Einreihung des Personals auf der genannten Strecke, auf welcher ländliche Verhältnisse vorliegen, in die zweite Gehaltsstufe festgehalten werden müsse. Ferner wurde bemerkt, dass die periodischen Gehaltserhöhungen für die Barrierenwärterinnen im Jahre 1906 geordnet worden seien und dass man über die damals aufgestellten Bestimmungen nicht hinausgehen könne.

,,La Jurassienne" hat ihr Gesuch, soweit es sich auf die Einreibung des Bahndienstpersonals in die zweite Gehaltsstufe bezog, wiederholt und auf die Strecke Courrendlin-Delle ausgedehnt.

Unserseits wurde jedoch am erteilten Bescheid, und zwar auch mit Bezug auf die letztgenannte Strecke, festgehalten.

9. Mit Zustimmung des Verwaltungsrates haben wir eine an diesen gerichtete Eingabe der A r b e i t e r u n i o n s c h w e i z e r i s c h e r T r a n s p o r t a n s t a l t e n , enthaltend eine Reihe von Beschwerdepunkten über die dienstlichen Verhältnisse der S t r e c k e n a r b e i t e r , dahin beantwortet, dass es wegen Mangel an Arbeit unmöglich sei, alle Bahn·arbeiter den ganzen Winter hindurch im Dienste zu behalten, dass die Nichtbezahlung der Teuerungszulage für das Jahr 1908 an Bahnarbeiter, die am 23. Dezember 1908 nicht mehr im Dienste gestanden hätten, auf einem Entscheid des Bundesrates beruhe, dass keine einheimischen Arbeiter entlassen worden seien, um italienische Arbeiter einstellen zu können, dass die Verlängerung der Arbeitszeit in den Wintermonaten um Y* Stunde nicht rückgängig gemacht werden könne, dass nur denjenigen Bahnarbeitern bezahlte Ruhetage zugeteilt ·werden können, welche an 285 Tagen Arbeit geleistet hatten, dass die Reduktion des Ruhetagsanspruches in Krankheitsund Verletzungsfällen eine im Einvernehmen mit der Aufsichtsbehörde getroffene Massregel sei, und dass die Verwendung von Bahnarbeitern zum Ablösungs- und Stellvertretungsdienst nicht weiter ausgedehnt werden könne.

10. Die gleiche Personalvereinigung hat sodann bei uns das Gesuch eingebracht, es möchte jedem zu Arbeiten am Geleise zugezogenen Bahnarbeiter ein Ü b e r k l e i d verabfolgt

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werden. Da wir, einige wenige Handwerker ausgenommen, keine Bahnarbeiter haben, die nicht beim Geleisebau beschäftigt sind, so hätte das Gesuch dazu geführt, dass jedem Bahnarbeiter ein Überkleid hätte verabfolgt werden müssen, und das hätte eine grosse Ausgabe nach sich gezogen. Wir konnten aus diesem Grunde und weil ein Bedürfnis überhaupt nicht vorliegt, auf das Gesuch nicht eintreten.

11. Zum Zwecke der Festsetzung der Anfangstaglöhne für die verschiedenen Lohuklassen haben wir in Vollziehung von Art. 3 des Réglementes Nr. 25 das Bundesbahnnetz mit Rucksicht auf die örtlichen Lebensverhältnisse in drei A r b e i t s g e b i e t e eingeteilt, nämlich : a. die Bahnhöfe in grösseren Städten und die anschliessenden Zonen; b. Bahnhöfe und Stationen in kleineren Städten, sowie Bahnstrecken in Landesgegenden mit teuren Lebensverhältnissen, und c. alle Stationen und Bahnstrecken in Gegenden mit billigeren Lebensverhältnissen.

Die Arbeiterunion schweizerischer Transportanstalten hat das Gesuch gestellt, wir möchten die dem Gebiete c zugewiesene Strecke Rubigen-Kiesen in das Gebiet b und die dem letzteren zugeteilte Strecke Wallisellen-Winterthur ins Gebiet a einreihen.

Für die Strecke Rubigen-Kiesen haben wir dem Gesuche entsprochen, für Wallisellen-Winterthur dagegen nicht.

12. Auf eine Beschwerde der Arbeiterunion schweizerischer Transportanstalten wegen E n t l a s s u n g von A r b e i t e r n d e s B a h n u n t e r h a l t u n g s d i e n s t e s i m B a h n h o f B a s e l haben wir geantwortet, dass nach dem Âbschluss grösserer Bauarbeiten, wie der Bahnhofumbau Basel eine gewesen sei, wegen Verminderung der Arbeit die Herabsetzung des Bestandes der Arbeitergruppen nicht vermieden werden könne und dass daher die zu diesem Zwecke verfugte Entlassung einer Anzahl von Arbeitern im Bahnhof Basel nichts Aussergewöhnliches an sich habe. Dass von der Entlassung auch sogenannte ständige Arbeiter betroffen worden seien, erkläre sich daraus, dass diese Arbeiten Über 10 Jahre gedauert hatten, während welcher Zeit mehr ,,ständige Arbeiter"1 angestellt worden sind, als der normale Bedarf erfordert hatte.

13. Wegen Arbeiterentlassungen hat sich auch der E i s e n b a h n a r b e i t e r v e r e i n B e r n ins Mittel gelegt, indem er über

479

die auf Einbruch des Winters 1908 erfolgte E n t l a s s u n g von S t r e c k e n a r b e i t e r n im B a h n i n g e n i e u r b e z i r k B e r n beim Vorsteher des eidgenössichen Eisenbahndepartements Beschwerde führte. Auf dessen Einladung zur Vernehmlassung antworteten wir, dass die Entlassung von Streckenarbeitern auf Einbruch des Winters ein durchaus normales Vorgehen sei, und wenn dasselbe zu Beschwerden Anlass gegeben habe, so sei dies darauf zurückzuführen, dass man in den letzten Jahren in einzelnen Bahningenieurbezirken angefangen habe, gegen die Interessen der Verwaltung, zu viele Bahnarbeiter den Winter über im Dienste zu behalten.

14. Die Fédération vaudoise des entrepreneurs hat das Gesuch gestellt, es möchten die im Submissionsverfahren eingegangenen Angebote in Gegenwart der Offertsteller geöffnet werden. Das Gesuch wurde unter folgender Begründung abgelehnt: a. Unsere Arbeiten werden nicht auf Abgebet ausgeschrieben, sondern es wird den Interessenten, wo immer es angeht, ein detaillierter Kostenvoranschlag eingehändigt, in welchem sie die Preise einzusetzen haben. Es geschieht dies, um den Unternehmer zu veranlassen, sich genaue Rechenschaft über die zu leistende Arbeit zu geben. Nun kommt es vielfach vor, dass bei der Aufstellung der Offerten Rechnungsfehler und andere Unrichtigkeiten unterlaufen. Die Offerten werden daher bei der Eröffnung selten ein richtiges Bild darüber geben, wie sich die einzelnen Angebote zueinander verhalten. Um hierüber Klarheit zu schaffen, müssen die Offerten erst nachgerechnet werden, was bei grösseren Arbeiten meistens mehrere Tage in Anspruch nimmt. Die Eröffnung der Offerten in Gegenwart der Unternehmer hätte somit keinen Zweck.

b. Die Bahnverwaltung kann nicht immer dem niedrigsten Angebot den Zuschlag erteilen. Sie muss auch die persönliche und berufliche Qualifikation des Unternehmers in Anschlag bringen, namentlich wenn es sich um Bauten handelt, welche im Bereiche von Anlagen erstellt werden müssen, die im Betriebe stehen. Die Übergehung eines Offertstellers mit niedrigem Angebot würde unter diesen Umständen als öffentliche Diskreditierung desselben erscheinen, wenn die Offerten in Gegenwart der Konkurrenten eröffnet würden.

480

e. Die Eröffnung der Offerten in Gegenwart der Angebotsteller hätte zur Folge, dass nach Richtigstellung der Eingaben den Interessenten Gelegenheit gegeben werden müssle, von den Eingaben Einsicht zu nehmen. In Verwaltungen, wo dies gebräuchlich ist, hat man jedoch konstatiert, dass sich tüchtige Fachleute ernstlich darüber beklagen, ihre sorgfältig aufgestellten Angebote allen Konkurrenten zur Einsichtnahme preisgegeben zu sehen, auch denen, welchen die nötigen Fähigkeiten zur Festsetzung wohlbegründeter Arbeitspreise abgehen.

d. Das von unserer Verwaltung beobachtete Verfahren bei Vergebung von Arbeiten auf dem Submissionswege schreibt vor, dass die Offerten mit orientierender Aufschrift auf dem Umschlag bis zu einem bestimmten Termin eingereicht, die eingelaufenen Offerten vom Sekretär der Direktion aufbewahrt und nach Ablauf des Eingabetermiris uneröffnet dem betreffenden Departementschef übergeben werden sollen, welcher sie entweder selbst öffnet oder in seiner Gegenwart öffnen lässt. Nachträglich eingegangene Angebote werden unter keinen Umständen mehr berücksichtigt. Dieses Verfahren bietet genügende Garantie gegen Missbräuche.

16. Fünf s c h w e i z e r i s c h e D r a h t - und K a b e l f a b r i k e n beschwerten sich bei uns wegen der V e r g e b u n g von Drahtl i e f e r u n g e n ins Ausland und stellten das Gesuch, die einheimische Industrie möchte auch dann bevorzugt werden, wenn deren Preise 20 °/o über denjenigen der ausländischen Konkurrenz stehen. Wir sagten zu, die einheimische Industrie tunlichst zu berücksichtigen, jedoch nicht in dem weitgehendem Masse, wie es die Reklamanten begehrten.

16. Die K o m ni i ss i o n für die O r g a n i s a t i o n des eidg e n ö s s i s c h e n S c h ü t z e n f e s t e s , das im Jahre 1910 in Bern abgehalten wird, hat uns die Pläne für die bei der Signalstation Wilerfeld und zwischen den Linien nach Ölten und Thun zu errichtenden S c h i e s s p l a t z a n l a g e n vorgelegt. Wir antworteten, dass wir gegen die Anlage des Schiessplatzes an dieser Stelle Einwendungen nicht zu erheben hätten, sofern die Kommission alle Bedingungen erfülle, welche unserseits an die vorgesehenen Verbauungen zur Sicherung des Bahnbetriebes gestellt werden müssen. Wir behielten uns vor, diese Bedingungen endgültig auf zustellen, nachdem die Pläne durch eine Fachexpertenkommission geprüft seien, welche wir aus den Herren Oberst Affolter in Zürich,

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O berst Sehiessle in Lausanne und Oberstlieutenant von Bonstetten in Thun bestellten. Die Experten gaben nach einlässlicher Prüfung der Pläne ihr Gutachten dahin ab, dass die projektierten Schussverbauungen als ausreichend bezeichnet werden können und nur in bezug auf die Vorrichtungen zum Auffangen von Prellschüssen einer kleinern Ergänzung bedürfen. Das Schützenfestkomitee ist hiervon verständigt worden. Im weitern hat dasselbe die Haftpflicht für allfällige dennoch eintretende Unfälle übernommen und dafür eine Kaution geleistet.

17. In den ersten Morgenstunden des 12. Februar ist der mittlere Teil des A u f n a h m s g e b ä u d e s in Genf, der die Wartesäle, die Billetkassen, die Grepäckdiensträume und die Bureaux für die Zugsabfertigung enthielt, vollständig ausgebrannt. Es wurden von der P. L. M. als Eigentümerin für die Aufrechterhaltung des Verkehrs sofort die erforderlichen provisorischen Einrichtungen geschaffen und sodann zur Wiederherstellung des Gebäudes geschritten.

Den Schaden hat die P. L. M. als Bahnhofeigentümerin -/M tragen.

b. Bahnbau.

1. Der Kreiseisenbahnrat I hat die Kreisdirektion eingeladen, zu veranlassen, dass sich die Verwaltung beim Bundesrate für die baldige Erledigung der Frage des A u s b a u e s des II. 8imp l o n t u n n e l s verwende. Von der Stelluognahme des Kreiseisenbahnrates wurde dem Eisenbahndepartement Kenntnis gegeben.

2. Auf Wunsch des Staatsrates des Kantons Waadt haben wir ihm unser Gutachten zum Projekte eines Initiativkomitees über die V e r l e g u n g der S t r e c k e M o n t r e u x - V e y t a u x in « i n e n T u n n e l zukommen lassen. Da eine solche Verlegung uns viele grosse Nachteile und nur ganz unbedeutende Vorteile bringen würde, lautete unser Gutachten ablehnend, und zwar auch für den Fall, als uns die in viele Millionen gehenden Bauausgaben vergütet würden.

3. Mit der Direktion der elektrischen Viviser-Bahnen wurde eine Vereinbarung getroffen, wonach sie zur Entlastung eines von beiden Verwaltungen benutzten Bahnhofgeleises in V e v e y ein s c h m a l s p u r i g e s F r e i v e r l a d g e l e i s e erstellt, wogegen die Bundesbahnverwaltung ihr die jährliche Entschädigung für die Mitbenützung des Bahnhofes Vevey etwas reduziert hat.

e. Die Kreisdirektion I wurde ermächtigt, mit den in Betracht kommenden Kantons- und Gemeindebehörden Vereinbarungen zu treffen über die gegenseitige Beitragsleistung an die Kosten des

482 Ersatzes eines Niveauüberganges bei La T o u r - d e - P e i l z durch eine S t r a s s e n u n t e r f ü h r u n g , eines Niveauüberganges bei O r o n durch eine n e u e S t r a s s e von der Station Oron nach Promasens, von fünf Niveauübergängen im Bahnhof M o r g e s durch zwei S t r a s s e n u n t e r f ü h r u n g e n und eine Fusswegu n t e r f ü h r u n g und von zwei Niveauübergängen bei Serrières durch eine Strassen b e r f ü h r u n g und eine P a s s e r e l l e , Ausserdem erklärten wir uns mit der Erstellung einer Passer eile am unterdrückten Niveauübergang der Kantonsstrasse auf der Station C r o y einverstanden, sofern die Interessenten an die Kosten einen angemessenen Beitrag leisten.

6. Die Vernehmlassung der Kantons- und Gemeindebehörden zu unserem Projekte betreffend die E r w e i t e r u n g der S t a t i o n P a y e r n e enthielt eine Reihe von zum Teil weitgehenden Begehren, welche sich auf Verbesserung der mit dem Projekte im Zusammenhang stehenden Strassenkorrektionen bezogen.

Wir machten einige Zugeständnisse und gaben die Erklärung ab, dass wir den übrigen Begehreu nur Folge leisten könnten, wenn sich die Gemeinde angemessen an den Mehrkosten beteilige.

Bei diesem Anlass nahmen wir auch eine Änderung am Geleiseplan vor, indem wir die zu 335 und 361 m vorgesehene Länge der beiden Überholungsgeleise auf 450 und 500 m erhöhten.

6. Da sich bei Bearbeitung des Projektes für die D o p p e l s p u r N e u e n b u r g - S t . B i a i s e ergeben hatte, dass es vor Erweiterung des Bahnhofes Neuenburg nicht möglich sei, das zweite Geleise von St. Biaise her in denselben einzuführen, und dass der Übergang auf die Doppelspur am Ende des Bahnhofes die Erstellung einer Signalstation daselbst erfordert hätte, so haben wir mit Rücksicht auf die bedeutenden verlorenen Kosten, weichefür diese Signalstation auszuwerfen wären, zunächst die Erstellung der Doppelspur auf der genannten Strecke fallen gelassen und die Kreisdirektion eingeladen, die Vorlage für das zweite Geleise auf der Strecke St. Blaise-Landeron, eventuell -Neuenstadt, vorzubereiten.

7. Der Staatsrat des Kantons Neuenburg hat uns die Pläne über die zur E i n r i c h t u n g de r N e u e n b u r g e r J u r a b a h n f ü r den e l e k t r i s c h e n B e t r i e b im Bahnhofe Neuenburg und auf der Strecke Neuenburg-Vauseyon erforderlichen Anlagen vorgelegt. Wir hatten eine Reihe von Abänderungsbegehren zu denselben zu stellen, für welche Entsprechung zugesagt worden ist.

483

8. Die Genehmigung des Projektes für die Erstellung der Doppelspur auf der Strecke Wilerfeld-Grümligen ·durch das Eisenbahndepartement ist unterm 30. Dezember 1908 «rfolgt. Die Begehren der Kantonsregierung um Reduktion des Gefàlles bei den Über- bezw. Unterführungen der Staatsstrassen zwischen Wilerfeld und Ostermundigen., ferner um Verbreiterung der neuen Dorfstrasse in Ostermundigen wurden abgewiesen.

Dagegen wurde uns auferlegt, das Tracé der neuen, zum Ersatz des Niveauübergangs bei der Worbbahnüberführung bestimmten Strasse in Grilmligen gemäss dem Begehren der Gemeinde Muri an den Waldrand zu verschieben und den Schermenweg in einer Breite von 4 m von der Bolligenstrasse bis zur neuen Station zu verlängern, in der Meinung, dass die interessierten Gemeinden ·den Hauptteil der Kosten tragen. Bei unseren schon früher gemachten Zugeständnissen in bezug auf die Gestaltung der Strassenkorrektionen wurden wir behaftet. Mehrkosten von grossem Belang werden uns nicht erwachsen.

9. Von den Vereinigten Schützengesellschaften der Stadt Bern sind wir angefragt worden, ob für den Fall, dass das ^eidgenössische Schützenfest vom Jahre 1910 auf dem "Wankdorffeld abgehalten werde, die Bundesbahnverwaltung die Errichtung einer provisorischen H a l t e s t e l l e auf dem W i l e r f e l d für gewisse JZüge beabsichtige. Wir haben diese Anfrage in verneinendem Sinne beantwortet.

10. Vom Regierungsrat des Kantons Bern ist uns unterm 10. August 1909 mitgeteilt worden, dass die am B a h n h o f · u m b a u T h u n interessierten Körperschaften die ihnen auferlegte Beitragsleistung an die Mehrkosten eines nach ihren Wünschen ·aufgestellten Projektes nicht aufzubringen vermöchten und daher beschlossen hätten, die Ausführung eines billigeren Projektes mit Aufnahmsgebäude zwischen Frutigstrasse und Aarefeldstrasse anzustreben. Gleichzeitig hat uns diese Behörde ersucht, die Aufstellung eines derartigen Projektes samt Kostenvoranschlag zu übernehmen/'Wir haben zugesagt, diesem Begehren zu entsprechen.

11. Unterm 9. September 1909 haben die Gemeinden Biel ·und Madretsch ihre Erklärungen betreffend die Beteiligung an den Kosten des B a h n h o f u m b a u e s Biel, insbesondere in bezug auf die Übernahme der Garantie für die Einhaltung der Bxpropriationssummen des Voranschlages, abgegeben. Über den betreffenden
Vertrag sind die Verhandlungen noch im Gange.

12. Die mit der Aufstellung des Projektes für eine S t r a s s e n b a h n von B e r n n a c h Z o l l i k o f e n betraute Firma hat uns

484

durch Vermittlung der Kreisdirektion II ihr Projekt für die Bauten zum Anschluss dieser Linie an die Station Zollikofen zur Begutachtung unterbreitet. Wir haben ihr durch die Kreisdirektion die Gesichtspunkte mitteilen lassen, welche unserseits für diese Anschlussbauten als massgebend zu betrachten sind.

13. Ein durch die Eisenbahndirektion des Kantons Bern übermitteltes Gesuch der Einwohnergemeinde Z o l l i k o f e n um Beseitigung des N i v e a u ü b e r g a n g e s über die Linie Bern-Olten südlich der Station wurde abgelehnt.

14. Vom Regierungsrat des Kantons Bern wurde uns von einem Gesuch der Bahnunternehmung Herzogenbuchsee-Lyss urn Vergrösserung der Lichthöhe der bei km 66,973 auf der Station H e r z o g e n b u c h s e e zu erstellenden U n t e r f ü h r u n g von 3,s auf 4 m Kenntnis gegeben. Wir haben dieser Behörde mitgeteilt, dass wir bereit seien, diesem Gesuche zu entsprechen, sofern uns die Mehrkosten ersetzt würden.

15. Bei Anlass der Vorlage unseres E r v v e i t e r u n g s p r o j e k t e s für die Station De r e n d i n g e n hatte der dortige Gemeinderat, unterstützt von der Kantonsregierung, das Gesuch gestellt, die Station auf die Südseite der Bahnlinie zu verlegen. Eine solche Verlegung würde nach unsern Erhebungen zirka Fr. 150,000 mehr kosten als die Erweiterung am jetzigen Platze. Da überdies die von der Gemeinde für die Verlegung angeführten Gründe nicht als zutreffend anerkannt werden konnten und die Verlegung auch wieder zu Einsprachen von anderer Seite hätte führen müssen, so hat das Eisenbahndepartement auf unsern Antrag das Gesuch abgewiesen.

16. Nach längeren Verhandlungen ist eine Einigung mit der schweizerischen Oberzolldirektion über das Projekt betreffend die Gestaltung der Räumlichkeiten zur Einrichtung eines Z o l l a m t e s für Ein- und Ausfuhrverzollung in der Eilgutanlage auf der Schweizerseite des Personenbahnhofes B a s e l erzielt worden.

17. Der Opera di assistanza, einer Gesellschaft zur Unterstützung der italienischen Emigranten, welche beabsichtigt, in Basel ein Asyl für die periodisch a u s w a n d e r n d e n i t a l i e n i s c h e n A r b e i t e r zu errichten, wurde zu diesem Zwecke auf beschränkte Zeit die zinsfreie Überlassung eines Bauplatzes auf dem Areal südlich des Personenbahnhofes zugestanden, wie dies im Jahre 1908 auch der Gesellschaft für das Emigrantenheira gegenüber geschehen ist.

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18. In Ausführung eines Beschlusses des Verwaltungsrates vom 28. November 1908 ersuchten wir das Eisenbahndepartement um Wiedererwägung des Entscheides vom 7. September 1907 in Sachen des Projektes für die E r w e i t e r u n g der S t a t i o n A a r b ü r g , und um Fallenlassen der bezüglichen Vorbehalte mit Ausnahme desjenigen betreffend Verlegung des Riickstellgeleises.

Das Eisenbahndepartement lud den Regierungsrat des Kanton» Aargau zur Vernehmlassung über unser Gesuch ein. Dieser protestierte gegen das Zurückkommen auf das ursprüngliche Projekt, erklärte sich aber zu einer Reduktion der Ansprüche in bezug auf die Gestaltung der Strassenunterführungen bereit. Eine beträchtliche Verminderung der Kosten wäre damit jedoch nicht erzielt worden. Wir verzichteten daher bis auf weiteres auf einen vollständigen Umbau dieser Station und legten dem Eisenbahndepartement ein Projekt zur Genehmigung vor, welches nur die unumgänglich notwendigen Aulagen zur Einführung der Doppelspur von Zofingen her in diese Station enthält.

19. Im Projekt betreffend die Erstellung der D o p p e l s p u r auf der S t r e c k e A a r b u r g - S u r s e e war bei Brittnau eine Strassenüberführung vorgesehen. Von seilen der interessierten Gemeinden ist mit Unterstützung durch die Kantonsregierungen Aargau und Luzern bei uns das Gesuch gestellt worden, wir möchten von der Erstellung dieser Überführung Umgang nehmen. Das Gesuch wurde damit begründet, dass die Überführung mit ihren ziemlichsteilen Auffahrten eine Erschwerung des Verkehrs bringe, während der Strassenverkehr doch nicht derart belangreich sei, dass die Belassung des Niveauüberganges als ausgeschlossen betrachtet werden müsse. So sehr sich mit Rücksicht auf die Betriebssicherheit die Beseitigung des Niveauüberganges empfohlen hätte, glaubten wir doch dem Gesuche insoweit Folge geben zu sollen, dass wir die Erstellung der Überführung auf später verschoben und vorläufig nur die vorsorgliche Erwerbung des nötigen Landes anordneten.

Das Eisenbahndepartement hat sich mit der Verschiebung einverstanden erklärt.

20. Gegen die Verfügung, mit welcher das Eisenbahndepartement unserem Projekte betreffend die E r w e i t e r u n g der S t a t i o n R e i d e n die Genehmigung erteilte, erhoben die Gemeinden Beiden, Langnau, Pfaffnau, Richenthal, Roggliswil und Wikon in
zwei Eingaben Rekurs beim Bundesrat. Auf Veranlassung des Eisenbahndepartementes haben wir uns zu diesen Rekurseingaben dahin geäussert, die Begehren um Erstellung eines neuen Aufnahmsgebäudes, Verlegung des Güterschuppens auf die Ostseite der Bahn, Erstellung einer dritten Zufahrtsstrasse zur Station.,

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Verlängerung eines Fussweges östlich der Station, Erstellung eines Überholungsgeleises und Versetzung eines Wärterhauses seien abzulehnen. Dagegen sei dem Begehren um Belassung des NiveauÜberganges der Strasse Pfaffnau-Reiden in dem Sinne zu entsprechen, dass die Erstellung der zum Ersätze dieses Niveautlberganges projektierten Überführung verschoben und vorläufig bloss das nötige Land vorsorglich erworben werde. Die Rekurse sind vom Bundesrat im Sinne unserer Vernehmlassung erledigt worden.

21. Vom Eisenbahndepartement ist uns eine Eingabe des Regierungsrates des Kantons Luzern übermittelt worden, in welcher das Gesuch gestellt wird, zu veranlassen, dass wir südlich der W e r f t e i n L u z e r n n e u e S e e v e r l a d a n l a g e n erstellen unter Übernahme des grössten Teils der Kosten. Da dieser Anlage der Charakter eines Verbindungsgeleises zukommt, besteht für uns keine rechtliche Verpflichtung, an die Kosten etwas beizutragen. Wir haben dem Eisenbahndepartement in diesem Sinne geantwortet, jedoch beigefügt, dass wir in bezug auf die Fixierung der Zu- und Abfuhrgebühr für die Bahnwagen Entgegenkommen zu zeigen bereit seien, falls die neuen Anlagen durch die Interessenten erstellt würden.

22. Eia Gesuch des Gemeinderates von Horw um E i n richtung der B r ü n i g b a h n s t r e c k e L u z e r n - H o r w zum T r a n s p o r t von N o r m a l s p u r w a g e n wurde ablehnend beantwortet, da sowohl die Erstellung der Normalspur mittelst dritter Schiene als die Einrichtung zum Transport von Normalbahnwagen mittelst Rollschemelu Kosten verursachen würden, die in keinem Verhältnis zum Güterverkehr der Station Horw 6tünden.

23. Auf unsere Anfrage hin gab uns das eidgenössische Eisenbahndepartement unterm 19. Januar die Erklärung ab, dass es gegen eine allfällige A u f h e b u n g des G ü t e r d i e n s t e s a u f d e r S t a t i o n Z ü r i c h - E n g e beim Umbau der linksufrigen Zürichseebahn grundsätzliche Einwendungen nicht zu erheben habe.

24r. Auf die Anregung der Tösstalbahn, es sei auf der Strecke W i n t e r t h u r - G r ü z e , anstatt ein zweites Geleise für die St. Gallerlinie zu erstellen, die Doppelspur aus den bestehenden Geleisen der St. Gallerlinie und der Tösstalbahn zu bilden und die Tösstalbahnzüge auf der so gebildeten Doppelspur in den Bahnhof Winterthur einzuführen, sind wir nicht

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·eingetreten, weil die Kostenersparnis nicht sehr gross wäre und die Tösstalbahn mit ihren langsam fahrenden Zügen den Zugsverkehr der Hauptlinie beeinträchtigen würde.

25. Bei Aufstellung der Vorlage für die V e r l e g u n g der S t a t i o n G o s s a u und den Anschluss der Appenzellerbahn an dieselbe haben wir für die Ausscheidung der Bauten eine Grenz- .

linie festgesetzt, nach welcher der Appenzellerbahn die Schmalspuranlagen und uns alle Bauten.für die Normalspur und ausserdem die Verlängerung der Perrontunnels bis zum Perron der Appenzellerbahn, sowie ein Stück der Zufahrtsstrasse zu deren Anlagen zufallen soll. Die Appenzellerbahn wünschte, dass wir noch weitere Teile ihrer Anlage auf unsere Kosten übernehmen. Wir mussten dieses Begehren ablehnen, da wir mit unseru Zugeständnissen genügendes Entgegenkommen gezeigt haben.

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26. Zum Vertrage vom 11. Oktober 1906 zwischen dem eidgenössischen Post- und Eisenbahndepartement, der Bundesbahnverwaltung, der Stadtgemeinde St. Gallen, der Strassenbahn St. GallenSpeicher-Trogen und der Appenzeller Strassenbahn betreffend den A u s b a u des P e r s o n e n b a h n h o f e s in St. G a l l e n und ·die Erstellung eines neuen P o s t g e b ä u d e s ist ein Nachtrag -abgeschlossen worden, in welchem verschiedene infolge der Plan(konkurrenz für das Aufnahmsgebäude und das Postgebäude riot·wendig gewordene Änderungen am ursprünglichen Projekt für die ·Gestaltung des Bahnhofplatzes geregelt worden sind.

27. Die Kreisdirektion IV hat mit dem Regierungsrat des Kantons St. Gallen und dem Gemeinderat der Stadt St. Gallen «inen Vertrag abgeschlossen, durch welchen die noch pendenten Ansprüche erledigt werden, die mit der A u f h e b u n g des 'Strassenüberganges b e i m a l t e n Waisenhaus in St. G a l l e n und dessen Ersatz durch eine Fussgängerunterführung, :sowie mit der V e r l e g u n g der R o s e n b e r g s t r a s s e nach Norden zur Einführung des zweiten Geleises von St. Fiden her in den Bahnhof St. Gallen zusammenhängen. Wir erteilten dieser Vereinbarung die vorbehaltene Genehmigung.

28. Einem Projekte der A p p e n z e l l e r S t r a s s e n b a h n betreffend die Gestaltung ihrer G e l e i s e a n l a g e n im G ü t e r b a h n h o f St. G a l l e n und Erstellung eines normalspurigen Umladegeleises bei denselben haben wir die Genehmigung erteilt in der Meinung, dass die Geleiseanlagen der Strassenbahn \von dieser auf eigene Kosten erstellt werden, während das nor-.

Bundesblatt. 62. Jahrg. Bd. III.

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488 malspurige Umladegeleise von der Bundesbahnverwaltung auf ihre Rechnung angelegt und über die Benützung des Bodens der Bundesbahnen später, d. h. anlässlich der Regelung der andern mit dem Bahnhofumbau zusammenhängenden Fragen, eine Vereinbarung getroffen werde.

29. Mit der Gemeinde G o l d a c h ist ein Vertrag abgeschlossen worden, gemäss welchem wir auf gemeinsame Kosten, behufsBeseitigung zweier Niveauübergänge im ,,Ochsengartena bei Goldach an der Bahnlinie St. Gallen - Rorschach, eine S t r a s s e n u n t e r f ü h r u n g und einen P a r a l l e l w e g erstellen.

30. Der Gemeinderat von W a t t w i l ist zu wiederholten: Malen mit dem Gesuche bei uns vorstellig geworden, wir möchten den neuen G ü t e r s c h u p p e n in grösseren Dimensionen erstellen, als in unserem Projekt vorgesehen war, und ein Güterexpeditionsbureau im Schuppen einrichten. Wir lehnten das Gesuch ab, weil der Schuppen für den Verkehr dieser Station genügend gross wird und weil die Einrichtung eines besondern Güterexpeditionsbureauseine Personalvermehrung nach sich gezogen hätte.

31. Nach längeren Verhandlungen mit den badischen Staatsbahnen haben wir erwirken können, dass der Zugang zum Zollrevisionssaal und zum Wartsaal für Reisende nach der Schweiz im Bahnhof K o n s t a n z so gut, als es die Verhältnisse gestatten,, verbessert wird. Auf Anregung der badischen Verwaltung ist im Zollrevisionssaal auch die Einrichtung einer Fahrkartenausgabe für den Verkehr nach der Schweiz in Aussicht genommen worden.

Einem Antrage dieser Verwaltung betreffend Erstellung eines G e l e i s e d r e i e c k s zum Wenden ihrer Lokomotiven auf unserm Terrain, zwischen den Linien Konstanz-Kreuzungen und KonstanzEmmishofen, beim Bahnhof Konstanz, haben wir unsere Zustimmung gegeben unter dem Vorbehalt, dass die Anlage zu entfernen oder zu ändern sei, wenn wir das betreffende Areal selbst benötigen sollten.

32. Ein uns durch die Gotthardbahn übermitteltes Projekt d e r B a h n u n t e r n e h m u n g B i a s c a - A c q u a r o s s a f ü r deren A n s c h l u s s an den B a h n h o f B i a s c a erhielt unsere Zustimmung unter dem Vorbehalt, dass für den Fall des elektrischen Betriebes der Bahn über die elektrische Ausrüstung der Geleise im Bahnhofbereiche noch detaillierte Pläne zur Genehmigung vorzulegen seien.

489 33. Das Eisenbahndepartement hat im Jahre 1906 bei der Direktion der Gotthardbahn die Anregung gemacht, nördlich vom Aufoahmsgebäude des Bahnhofes B e l i in z o n a zu dienstlichen Zwecken eine s c h i e n e n f r e i e Weg ver b i n d u n g mit dem dortigen Lokomotivdepot zu erstellen. Im Jahre 1908 wurde sodann eine zahlreiche Gruppe von Einwohnern des hinter dem Bahnhof gelegenen Dorfes Darò, unterstützt vom Gemeinderat von Bellinzona und vom Regierungsrat des Kantons Tessin, beim Eisenbahndepartement mit dem Begehren vorstellig, es möchte veranlassen, dass ebenfalls nördlich vom Aufnahmsgebäude eine öffentliche Personenunterführung erstellt werde. Die Gotthardbahn hat die Erledigung dieser Begehren den Bundesbahnen überlassen. Auf Grund der hierseitigen Prüfung dieser Angelegenheit antworteten wir dem Eisenbahndepartement auf die Anregung vom Jahre 1906, dass das Überschreiten der Geleise aus dienstlichen Gründen, auch wenn eine Unterfuhrung nach dem Depot bestünde, nicht zu vermeiden sei, dass übrigens nicht sicher sei, ob bei der Erweiterung dieses Bahnhofes das Depot nicht verlegt werde, und dass sich daher die Erstellung des angeregten schienenfreien Zugangs zum Depot zurzeit nicht empfehle, und auf die Eingabe aus Darò vom Jahre 1908, dass man, vorbehaltlich der Bewilligung des Kredites durch die Behörden, gewillt sei, eine Personenunterführung nördlich vom Aufnahmsgebäude Bellinzona für den öffentlichen Verkehr zu erstellen, sofern die Interessenten die Hälfte der daherigen Kosten übernehmen.

34. Der italienischen Staatsbahnverwaltung gegenüber haben wir uns damit einverstanden erklärt, dass die eiserne B a h n brücke über den die schweizer isch-italienische G r e n z e b i l d e n d e n D i r i n e l l a b a c h an der Linie BellinzonaLuino durch eine steinerne Brücke mit drei Öffnungen, unter hälftiger Beteiligung der Bundesbahnen an den Kosten, ersetzt werde.

35. Auf das wiederholte dringende Gesuch der Gemeinde B o n c o u r t haben wir mit Rücksicht auf die durch die Nähe der Landesgrenze bedingten besonderen Verhältnisse die E r s t e l l u n g e i n e r S t a t i o n bei deren Ortschaft in Aussicht genommen, unter der Bedingung, dass die Gemeinde das hierfür erforderliche Terrain erwerbe und unentgeltlich abtrete, dass sie in die Aufhebung eines das künftige Stationsgebiet kreuzenden Feldweges einwillige und auf ihre Kosten alle daherigen privaten Ansprüche befriedige, dass sie uns das für die Station nötige Wasser aus

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ihrer Wasserversorgung gratis liefere und dass sie uns einen Beitrag von Fr. 40,000 an die Baukosten leiste. Die Gemeinde hat diese Bedingungen angenommen.

Der Gemeinde V i l l er e t gegenüber haben wir uns bereit erklärt, die Haltestelle bei diesem Orte für den gesamten Güter d i e n s t einzurichten, wenn sie einen angemessenen Beitrag an die daherigen Kosten leiste. Die Gemeinde war grundsätzlich mit der Beitragsleistung einverstanden. Da sie jedoch zurzeit nicht über die nötigen Mittel verfügte, stellte sie in Aussicht, später wieder auf ihr Gesuch zurückzukommen.

Ein analoges Gesuch um Einrichtung der Haltestelle B r e s s o n a z für den G ü t e r v e r k e h r , ferner Gesuche um Errichtung neuer Stationen oder Haltestellen bei C o n t h e y zwischen Ardon und Sitten, bei F r i n v i l l i e r zwischen Biel und Reuchenette, bei ß u i x zwischen Delle und Grrandgourt, beim W a n g e n b r u g g ì i zwischen Bilmpliz und Thörishaus, im H i r s i zwischen Meiringen und Brienzwiler, und bei C a l p r i n o südlich von Lugano, haben wir abgelehnt.

Auch auf die Gesuche der interessierten Gemeinden, wir möchten zwischen Giubiasco und Rivera-Bironico, sowie zwischen der letztgenannten Station und Taverne gleichzeitig mit der Errichtung von Kreuzungsstationen Haltestellen für den Personenverkehr einrichten, sind wir nicht eingetreten, weil die Erstellung von Kreuzungsstationen an der Cenerellnie nicht in Aussicht genommen ist.

Dem Regierungsrat des Kantons Schwyz wurde eröffnet, dass mit Rücksicht auf die finanziellen Verhältnisse der Bundesbahnen die Erstellung einer n e u e n S t a t i o n bei S c h ü b e l b a c h bis auf weiteres zurückgestellt werden müsse.

36. B a u a u s f ü h r u n g .

a. Bauten unter Leitung der Generaldirektion.

i. Bau der Rickenbahn.

Aufgewendete Tagschichten für den Tunnelbau: Total seit Beginn der Arbeiten bis Ende 1908 l 419 817 Tage Im Jahre 1909 aufgewendet 47 275 ,, Total seit Beginn der Arbeiten bis Ende 1909

l 467 092 Tage

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Im letetj ährigen Bericht haben wir darauf aufmerksam gemacht, dass in der im gebrächen Mergel liegenden Tunnelstrecke zwischen km 3,230 und 3,4eo vom Nordportal infolge Deformation des Mauerwerkes grössere Wiederherstellungsarbeiten notwendig werden.

Nach langen Unterhandlungen konnte im April mit der Unternehmung über die Durchführung der Rekonstruktionsarbeiten eine Vereinbarung getroffen werden. Gleichwohl sind die Arbeiten erst am 20. Oktober ernstlich in Angriff genommen worden, weil die Wölbsteinlieferungen der Aktiengesellschaft schweizerischer Granitwerke derart langsam erfolgten, dass vorher kein genügender Vorrat an Steinmaterial vorhanden war, um bei unregelmässigen Lieferungen gegen Störungen im Arbeitsbetrieb gesichert zu sein. In den letzten zwei Monaten des Berichtsjahres wurden die Arbeiten energisch betrieben. Die Betriebseröffnung der Linie Uznach-Wattwil wird auf 1. Oktober 1910 erfolgen können, wenn keine weiteren unvorhergesehenen Hindernisse mehr eintreten.

Das Grubengas in den zwei Nischen bei km 4,882 und 4,888 Nordseite brennt ohne wesentliche Abnahme fort.

Der Wasserabfluss am Sildportal beträgt durchschnittlich 21,8 Sekundenliter.

Die Unternehmung hat sämtliche Installationen abgebrochen.

Im Berichtsjahre kamen 12 Unfälle zur Anzeige; sämtliche ohne ernstliche Folgen. Total der Unfälle bis Ende 1909: 2459, wovon 16 Todesfälle.

O f f e n e S t r e c k e . Die Bauarbeiten sind beendet mit Ausnahme einiger Sicherungsarbeiten im Einschnitt bei Oberkirch, in welchem grössere Terrainbewegungen eingetreten waren. Das Geleise ist von Uznach bis Wattwil durchgehends gelegt.

Die Stationserweiterung U z n a c h ist beendet mit Ausnahme der Perronüberdachung, der zentralen Weichen- und Signalstellung und der Lokomotivdrehscheibe.

Die Station K a l t b r u n n ist bezugsbereit.

Die Erweiterungsbauten in W a t t w i l gehen der Vollendung entgegen. Die Hochbauten sind im Rohbau erstellt. Auszuführen bleiben noch die Perronüberdachung, die zentrale Weichen- und Signalstellung, sowie einige Nacharbeiten.

2. Vergrösserung des Dienstgebäudes im Brückfeld

in Bern.

Das Gebäude ist vollendet, die Bureaux bezogen und die Abrechnung abgeschlossen.

b. Bauten unter Leitung der Kreisdirectionen, Kreis I.

Von den in Ausführung begriffenen Arbeiten sind vollendet worden : Überführung der Kantonsstrasse in Glarey bei Siders und Mandareche-Überführung in der Station Siders; Wegunterführung bei Arnex; Strassenunterführung beim Ostkanal in Yverdon; Passerelle auf der Station Kerzers; Erweiterung der Stationen Oron, Aarberg, Serrières und Vauderens; Freiverladeanlage in La Sarraz; das zweite Verwaltungsgebäude in Lausanne; Erweiterung der Werkstätte in Freiburg; neues Aufnahmsgebäude in Le Day; Unterkunftslokal für Kohlenarbeiter in Neuenburg; Viehschutzhütte in Verrières; 2 Beamtenwohnhäuser in Brig; neue Schutzhütten auf den Aussenperrons in Röche, Yvorne, St. Triphon und Bex; 2 Wärterhäuser in Perroy und zwischen Oron und Vauderens; Wagenwascheinrichtungen auf 30 Bahnhöfen und Stationen ; Lastkräne in Morges, Romont, Villaz-St. Pierre und Serrières; Brückenwage von 40 Tonnen in Sitten; zentrale Weichen- und Signalstellungen in St. Triphon, Bex und La Sarraz; Lokomotivdrehscheibe von 18 m in Payerne; Streckenblockeinrichtungen Auvernier-Vauseyon, Lausanne-Lutry und Lausanne-La Conversion ; Wasserversorgung von 4 Wärterhäusern und der Station Ardon.

Bauten in Ausführung : Bahnhof R e n e n s . Die Perrons und Perronhallen, die Personenunterführung und der öffentliche Durchgang, sowie die Viehumladeeinrichtung sind fertig erstellt und die Geleiseanlagen in der Hauptsache vollendet. Es verbleibt noch die Fertigstellung der Stellwerkanlage.

Bahnhof L a u s a n n e . Das Transitpostgebäude und der Posttunnel sind fertig erstellt, ebenso die westliche Personenunterführung. Die Arbeiten für die neue Depotanlage sind in Angriff genommen ; das Dienstgebäude daselbst ist unter Dach, die Putzgrube von 35 m Länge dem Betrieb übergeben und die Fundation der Lokomotivdrehseheibe von 20 m vollendet. Die Maurerarbeit für die Remisen, die innern Putzgruben und die grosse Schiebebühne sind im Gange. Noch nicht angefangen sind das Bahnhof- und Dienstgebäude und die Vergrösserung des BufFetgebäudes, für welche das Ausführungsprojekt nunmehr festgelegt ist, sowie die Perronhallen und die Überführung des Weges von Villard. .

493 Bahnhof Ve ve y. Die Arbeiten sind zu Ende geführt, mit Ausnahme des Umbaues des alten Aufnahmsgebäudes, welcher in Ausführung begriffen ist.

Bahnhof St. M a u r i c e . Die Erweiterungsbauten gehen ihrem Ende entgegen. Das neue Aufnahmsgebäude, das Dienstgebäude
Station Sitten. Die Vergrösserung des Aufnahmsgebäudes, das neue Buffetgebäude und die Aborte sind vollendet. Die Hebung der Bahnnivellette zwischen km 91,500 und 92,300, der Parallelweg südlich der Station, die Entwässerung der Stations.anlage und die Erdarbeiten beim Salzmagazin sind in Ausführung begriffen.

Zweites Geleise St. M a u r i c e - M a r t i g n y . Das zweite Geleise ist durchgehends erstellt. Die Strecke St. Maurice-Vernayaz ist dem zweispurigen Betrieb übergeben und der einspurige Betrieb zwischen Vernayaz-Martigny auf das neue Geleise übergeleitet, um die Brücken des bisherigen Geleises erneuern zu können.

Fertig zu stellen ist noch die Verlegung der Staatsstrasse zwischen der Unterführung von Vérolliez und dem bisherigen Niveauübergang beim Bois noir, sowie die Zufahrten zur Strassenüberführung in Eviounaz.

Zweites Geleise Vauderens-Siviriez. Das Projekt ist vom .eidgenössischen Eisenbahndepartement genehmigt und die Rekonstruktion und Ergänzung des Mauerwerkes mit Erstellung von 30 neuen Nischen und eines neuen Wasserabzugkanals, sowie die Tieferlegung der Sohle in dem. 921 m langen Tunnel von Vauderens sind ausgeführt.

Die Höherlegung und Rekonstruktion der Wegüberführung in Chambésy km 56,515, die Unterführung km 51,996 in Versoix, die Unterführung km 21,359 in Allaman, sowie die Passerelle und der Personendurchgang daselbst, die Strassenüberführung von Lussery bei Penthalaz km 17,090 und die Überführung beim ,,Ochsen" km 77,69o bei Murten sind in Arbeit und zum Teil nahezu vollendet.

Die Arbeiten für die Stationserweiterungen Villeneuve, Aigle, Siders, Cossonay, Yvonand und Travers sind im Gange.

Kreis II.

Vollendete Bauten: Erstellung eines Überholungsgeleises und Einrichtungen für «den grenztierärztlichen Dienst im Güterbahnhof St. Johann bei Basel; Dienstgebäude im Lokomotivdepot an der Nauenstrasse; neues Sanitätsgebäude; Verlängerung der Eilgutrampe E. L. B. im Personenbahnhof Basel; Überdachung der Eilgutrampe und Gasfüll-

494 anläge für Personenwagen auf der Westseite daselbst; Vergrößerung: des Nebengebäudes, Versetzen und Verlängern des Güterschuppensund Erstellung einer Passerelle und eines Perrondaches in Lausen; Aufbau auf das Bureau- und Magazingebäude der Werkstätte Ölten; Vergrösserung des Stationsgebäudes, des Güterschuppens und Erstellung eines Nebengebäudes in Samen; neuer Wartsaal II. Klasseund Vergrösserung des Güterschuppens in Malters; Stationserweiterungen in Signau, Pieterlen, Reuchenette, Courtelary (ohne Vergrösserung des Aufnahmsgebäudes) und Court; Ausweichgeleisein Lengnau; Ergänzungsbauten für den Anschluss der Schmalspurbahn Mett-Bözingen in Mett; Änderung der Geleiseanlagen in Schönbühl; Abstellgeleise in der Werkstätte Biel; Dienstgebäudeund Postkarrenschuppen in Lyss ; Geleiseerweiterung in Liesberg ;.

Lokomotivdrehscheibe von 20 m in Delsberg; Umänderung und Erweiterung der Dienstlokalitäten im Aufnahmsgebäude Pruntrut, Vergrösserung des Transitpostgebäudes daselbst und Anbringen eines Vordaches an diesem Gebäude; zwei neue Wärterhäuser in Dagmersellen und zwischen Solothurn und Lüsslingen ; neue zentrale Weichen- und Signalstellungen in Grenchen, Lengnau, Courtelary und Ergänzung derjenigen in Sonceboz; Lastkräne in Zwingen, Soyhières und Court; Brückenwagen in Langenthal und Liesberg;.

Streckentelephone Alt-Solothurn-Biel, Tavannes-Sorvilier, BaselMünchenstein und Fluhmühle-Sentimatt; neue Vorsignale und Ersetzung von Scheibensignalen durch Sémaphore auf der Strecke Basel-Olten-Langenthal.

Bauten in Ausführung: Zweites Geleise R u c h f e l d - A e s c h . Die Arbeiten zwischen; Ruchfeld und Münchenstein gehen der Vollendung entgegen; für die neue Einführung in den Personenbahnhof ist mit den Erdarbeiten angefangen worden.

Zweites Geleise A a r b u r g - L u z e r n . Zwischen Zofingen-Surseeist der zweispurige Betrieb hergestellt. Für die Erweiterung der Station Zofingen und für die Einführung der Doppelspur in Aarburg sind neue Projekte aufgestellt und den Behörden unterbreitet worden. Die Arbeiten auf der Strecke Zofingen-Aarburg sollen im Frühjahr 1910 in Angriff genommen werden.

Das Projekt für die zweite Spur S u r s e e - R o t h e n b u r g ist erstellt.

Zweites Geleise W i l e r f e l d - G ü m l i g e n mit neuer Station O s t e r m u n d i g e n . Die Arbeiten sind
vergeben, und die Unternehmung hat mit den Vorarbeiten begonnen.

Bahnhof B e r n . Rohmaterial- und Rangierbahnhof in Weiermannshaus und Lokomotivdepot im Aebigut. Die Arbeiten sind

495> im Laufe des Jahres erheblich gefördert worden. Die Murtenstrasse ist verlegt und der neue Stadtbachkanal vollendet. Für den Personenwagenabstellbahnhof in der Villette, die Erweiterung des Personenbahnhofes und Umbau der Anlagen in der Schützenmatte sind neue Projekte bearbeitet, aber noch nicht endgültig festgestellt worden.

Station M ü n s t e r . Es sind noch die Erstellung der zentralen Weichen- und Signalstellung, der Perrondächer und der elektrischen Beleuchtung ausstehend.

Der Umbau der Haltestelle Z w i n g e n in eine Vollstation ist nahezu vollendet.

Die Überführung des Singerweges in B a s e l und die Wegunterfuhrung bei der Station H i n d e l b a n k sind bis auf kleine Nacharbeiten fertig erstellt.

Die Stationserweiterungen in M a l l e r a y und R e c o n v i l l i e r und das neue Dienst- und Postgebäude in D eis b o r g sind in Ausführung begriffen.

B r i e u z e r s e e b a h n . Das Ausführungsprojekt und der allgemeine Voranschlag sind aufgestellt. Pur die Einführung in dieStation Interlaken-Ost wurden den Berner Oberlandbahnen vorläufig Entwürfe eingereicht.

Kreis 111.

Vollendete Bauten: Strassenüberführung bei Erlenbach (Zürich) ; Passerelle zwischen Altstetten und Schlieren; Unterführung der Römerstrasse in Baden; Fusswegunterführung an Stelle eines Feldweges zwischen Baden und Turgi; Personendurchgang beim Bahnhof Brugg, km 31,161 ;.

Wegunterführung bei km 47,956 und Erstellung eines Parallelweges in Hornussen; Fusswegunterführungen bei km 70,918 und 71,424 bei Rheinfelden ; Parallelweg bei Rietheim (Zurzach-Koblenz); behufs Aufhebung eines Fusswegüberganges ; Sohlengewölbe im Albistunnel auf 56 m; Schutzwände zur Sicherung der Strecke Weesen-Mühlehorn gegen Steinschlag; Stationserweitersagen in Äugst, Koblenz, Bülach, Illnau, Schwerzenbach, Borgen, Bubikon,, Rothkreuz, Schinznach-Bad, Siggenthal-Würenlingen ; Verladegeleise in Oberrieden ; Erweiterung des Verladeplatzes in Kilchberg ber Zürich ; Vergrösserung des Vorplatzes in Mühlehorn ; Verlängerung des Verladegeleises in Mels; Wasserreservoir und Wasserkran in Niederwenigen ; Entwässerung des Kellers unter der Versandgüterhalle im Hauptbahnhof Zürich; Umbau der Bureaux der Zollverwaltung im G üterexpeditionsgebäude Zürich; Vergrösserung desGüterschuppens und der Kampe in Zürich-Letten ; Bahnmeister-

496 wohnung (altes Aufnahmsgebäude Mühlehorn) und Verlängerung des Güterschuppens und der Rampe in Seebach ; Vergrösserung des Güterschuppens in Glattbrugg; Verlängerung der Lokomotivremise in Rapperswil ; Umbau des alten Aufnahmsgebäudes Wülf·lingen in einen Güterschuppen; Vergrösserung und Umbau des Aufnahmsgebäudes in Aarau; Vergrösserung des Güterschuppens in Entfelden ; Verlängerung des Güterschuppens und der Rampe in Lenzburg; 7 neue Wärterhäuser; Einrichtung der elektrischen Beleuchtung auf 6 Stationen; Wagenwascheinrichtungen auf 16 .Stationen ; Brückenwagen auf 10 Stationen ; zentrale Weichen- und ·Signalstellungen in Oerlikon, Sulz, Dänikon und Dottikon-Dintikon; Erweiterung der Blockanlage in Niederglatt; neue Telegraphen.leitungen Oerlikon-Seebach, Olten-Zürich, Zürich-Winterthur und Rapperswil-Uznach ; Streckentelephonanlagen Cham-Luzern und Neuhausen-Schaffhausen ; Vorsignale auf 13 Stationen und neue -'Signale an den englischen Weichen im Bahnhof Zürich und auf '7 Stationen.

Bauten in Ausführung: N e u e W e r k s t ä t t e Z ü r i c h . Die Hochbauten sind in der -Hauptsache vollendet, und die Lokomotivreparatur wird auf Frühjahr 1910 in Betrieb genommen werden können. Am Malereiund Revisionsgebäude für Wagen ist die Aufstellung der eisernen Dachkonstruktion in Ausführung begriffen.

Die Erweiterungsarbeiten der Stationen Cham, Dübendorf, 'Töss, Schwanden, dio Erstellung der Kreuzungsstation und Haltestelle Bollingen zwischen Rapperswil und Schmerikon, der Bau -eines Beamtenwohnhauses in Sihlbrugg, die Erstellung einiger .Ausweich- und Überholungsgeleise etc. nehmen ihren Fortgang.

Kreis IV.

Vollendete Bauten : Strassenunterführung im Ahorn km 82,516 zwischen St. Gallen und Bruggen ; Personenunterführungen in Arbon und Amriswil ; Strassenüberführung bei km 34,342 in Attikon; Verlängerung der Kreuzungsgeleise in Thalheim, Ermatingen und Âltnau ; neues »Überholungsgeleise in Eschlikon und Kreuzungsgeleise in Lütisburg; Erweiterung der Geleiseanlagen in Güttingen; neue Wagenschiebebühne bei der Reparaturwerkstätte Romanshorn; Geleise« n lag e und Verladeplatz bei der neuen Petrolrampe in St. Gallen ; Schiebebühne mit elektrischem Antrieb und Transformatorengebäude in der Werkstätte Chur; neue Vordächer an den Aufnahmsgebäuden in Egnach und Bruggen; neuer Perron in Islikon; neuer Perron

497 und Perrondachverlängerung in Frauenfeld ; Rampe am Schaff hauserschuppen für Transitviehuntersuchungen in Romanshorn; Freiverladerampe in Bischofszell ; Vergrösserung des Güterschuppens und der Rampe in Münsterlingen ; neues Beamtenwohnhaus und neue Viehrampe für Importvieh (mit Wagenwascheinrichtung) in Landquart ; elektrische Beleuchtungseinrichtungen auf 8 Stationen ; Wagenwascheinrichtungen mit Düngergruben in Stammheim, Kreuzungen und Landquart; Bruckenwage in Güttingen ; zentrale Weichenund Signalstellungen in Ëgnach, Lütisburg, Eschlikon, Mammern und Ermatingen und Ergänzungen in Rorschach, Amriswil und Etzwilen.

Bauten in Ausführung: Bahnhof W i n t e r t h u r . Unterführung der Zürcherstrasse.

Die Eulachkorrektion, welche vor Anhandnahme der Arbeiten für die Strassenunterführung ausgeführt werden musa, ist in Angriff genommen.

Bahnhof St. G a l l e n . Auch im Berichtsjahre mussten die Erweiterungsarbeiten zum grössten Teil ruhen, da die Verhandlungen über die Gestaltung des Vorplatzes und die Projektierungsarbeiten für das neue Aufnahms- und Verwaltungsgebäude erst zu Anfang des Jahres 1910 zum Abschluss gebracht werden konnten.

Auf der Westseite des Bahnhofes sind die Arbeiten für die Abstellgeleiseanlagen ziemlich vorgeschritten.

Bahnhof R o m a n s h o r n . Das neue Dienstgebäude ist bis auf den innern Ausbau vollendet und das Geleise zur neuen Lade«tation ausgeführt. Die Kanalisation des Platzes bei der Lokomotivremise und Drehscheibe ist vollendet, und die Auffüllung mit Material von Rorschach hat begonnen. Die Fundationen der neuen Lokomotivdrehscheibe von 20 m und der Brückenverbreiterung der Salmsacher-Aa sind in Arbeit.

Station Rüthi. Die Auffüllungsarbeiten für die Erweiterung ·sind nahezu vollendet; die Pundationen des neuen Aufnahmsgebäudes und Güterschuppens wurden begonnen.

Station R h e i n e e k. Die Senkung und Chaussierung des Vorplatzes ist durchgeführt. Das Mauerwerk für das neue Aufnahmsgebäude ist bis auf Sockelhöhe erstellt.

Station L i c h t e n s t e i g . Die Geleiseanlagen sind erstellt und das neue Aufnahmsgebäude und Dienstgebäude im Rohbau vollendet.

Zweites Geleise W i n t e r t h u r - S t . M a r g r e t h e n .

a. Strecke St. Gallen-St. Fiden. Beim doppelspurigen Tunnel von 1473 m Länge war der Sohlstollen Ende Dezember 1909 auf 940 m vorgetrieben. Durchfahrenes Gebirge: Trockener Mergel.

498 In St. Fiden ist die Steinach seit Mitte November auf die ganzeLänge der Korrektion in das neue Bett geleitet, so dass die Stationsauffüllung nunmehr ungestört vor sich geht. Die Widerlager der östlichen Überfahrtsbrücke sind in Ausführung.

6. Strecke Winterthur-Wil. Die Arbeiten konnten noch nicht in Angriff genommen werden, weil die zahlreichen Begehren zu den zu verändernden Strassen- und Weganlagen noch nicht endgültig erledigt werden konnten und die Plangenehmigung durch das Eisenbahndepartement daher noch aussteht.

Kreis V.

Vollendete Bauten: Verstärken der Inschireusenbrücke ; Unterführung für die Bleniotalbahn bei km131,160o vor der Station Biasca; Umbau der Blechbalkenbrücken in Abdeckungenmitt durchgehendem Schotterbett zwischen Cadenazzo und Locamo; Unterführung zur Unterdrückung einesNiveauübergangess zwischen Ranzo-Gerra und Dirinella; Erweiterung des Freiverladeplatzes,Einwanderungg der bestehenden Ladehalle und Verlängerung der Laderampe in Gesehenen ; Magazin und Werkstätte für den Stellwerksaufseher in Airolo; Vergrösserung von 8 Wärterhäusern; elektrische Beleuchtung in Immensee; Lastkran in Osogna; Doppeltelegraphenverbindung zwischen Göschenen und Airolo.

Zweites Geleise G i u b i a s c o - C h i a s s o . Das Projekt für das zweite Geleise Mendrisio-Chiasso ist fertiggestellt. Die Expropriationspläne wurden in den Gemeinden aufgelegt. Dasjenige für die Strecke Lugano-Mendrisio ist in Ausarbeitung begriffen.

c. Bahnunterhalt.

An wichtigeren Unterhaltungsarbeiten sind zu erwähnen : K r e i s I : Fortsetzung der letztes Jahr begonnenen Rekonstruktionsarbeiten im Jougnetunnel (Ende Dezember 214 m Tunnelgewölbe und Widerlager) und Erneuerung von Mauerwerk zwischenLes Hôpitaux und Frambourg auf Rechnung der P. L. M. ; Konsolidierungsarbeiten an der offenen Linie östlich der Station La Conversion infolge der am 12. Juli 1909 eingetretenen Rutschung; Entwässerungen im Einschnitt von Chambesy ; Rekonstruktion von Stütz- und Futtermauern zwischen Lausanne und Vevey; Erneuerung der Dohle im Tunnel von Schmitten.

499 K r e i s 11 : Erstellung von provisorischen Holzpasserellen im Personenbahnhof Basel, in Liestal, an der Mittleren Strasse und der Allmendstrasse in Thun; Reparatur und Verstärkungsarbeiten an
K r e i s III: Rekonstruktionsarbeiten am Gewölbe- und Widerlagermauerwerk im Albistunnel ; Untermauerung loser Felswiderlager im Glattwand- und Standenhorntunnel und grössere Felsräumungsarbeiten an den Felspartien am Wallensee; Abdichtung des Stadtbaches über dem Aarauertunnel; Rekonstruktion der überhängenden Teile der Flügel der Überfahrtsbrücke km 43,666 zwischen Effingen und Hornussen; Versetzung der in Oerlikon in Wegfall .gekommenen Passerelle nach der Station Oberglatt.

K r e i s IV: Uferschutz an der Thur im Teilen bei Sitterthal, im Steinachtobel und an der Rheintallinie; Reparatur und teilweiser Umbau der hölzernen Strassenbrücken bei km 22,09 zwischen Ossingen und Stammheim und über die Steinach bei BrumenauMörschwil und der Wegbrücke bei km 129,1 Elgg-Räterschen ; Erneuerung des Mauerwerkes der gewölbten Durchfahrt bei Bütschwil; Neuanstrich der Eisenkonstruktionen sämtlicher Brücken der Strecken Oberwinterthur-Etzwilen-Singen, Schaffhausen-Stein a. Rh.

und Winterthur-Islikon; Baggerung im Hafen von Romanshorn.

Kreis V: Aufforstungen und Säuberungen an der Rigi- und Rossberglehne, in den Bahnwaldungen zwischen Amsteg und Gurtnellen, sowie an den Berglehnen zwischen Airolo und AmbriPiotta und am San Salvatore; Erneuerung von Schutzwänden zwischen Sisikon und Flüelen, sowie zwischen Airolo und Rodi-Fiesso ; Konsolidierung von Stutzmauern zwischen Amsteg und Gurtnellen; Wiederherstellung des anlässlich des Hochwassers im Frühjahr gesunkenen Bahndammes zwischen Cadenazzo und Reazzino.

G - e l e i s e e r n e u e r u n g e n haben im Berichtsjahre stattgefunden : Lfm. Geleise mit Material nach den neuen Normalien S. B. B. für Hauptlinien auf 93 644

500 Lfm. Geleise mit Material nach den neuen Normalien 8. B. B. V für Nebenlinien auf mit Material nach den Normalien Gr. B. auf . . .

auf den französischen Pachtstrecken mit Material nach den Normalien der P. L. M. .auf . . . .

mit Material nach den Normalien S.E. II, mittelgut, auf Schienenerneuerung allein nach den alten Normalien auf Sehwellen erneuerung allein auf Geleiseverstärkung durch Vermehrung der Schwellen auf Ersatz von Weichen durch solche nach den neuen Normalien, Stück Ersatz von Weichen durch solche nach den alten Normalien, Stück .

Die Gesamtlänge der zu unterhaltenden Geleise beträgt auf Ende 1909 inklusive Vevey - Chexbres (7850m) wovon 36 088 m auf französischem Gebiet der P. L. M.

gehören, so dass für das eigene Netz ohne die an die E.L.B. verpachteten 8790 m Geleise zwischen Basel und der Landesgrenze bleiben Stahlschienen exklusive Weichen und Kreuzungen liegen in der Bahn Eisenschienen exklusive Weichen und Kreuzungen liegen in der Bahn Länge der sämtlichen Weichen und Kreuzungen auf eigenem Netz Stahlschienen nach neuen S. B. B. - Profilen liegen in der Bahn Stahlschienen nach G. B. - Profilen liegen in der Bahn Geleise mit eisernen Schwellen Geleise mit hölzernen Schwellen Geleise mit besonderer Unterlage

7 530 6669 2 826 17350

4212 12 612; 45755 161 88 4836657

4 792 71£ 4 309 804 319 705163 21Q l 097 714 484 365 3 075 906l 713 500 3 313-

Zahl der Schienenbrüche im Berichtsjahre 221 Davon: Eisenschienen 12 Stahlschienen 209 Schienen unter 36 kg . . . 110 ,, von 36 bis 42 kg .

91 ,, ,, 42 kg und mehr 20

50Ì.

d. Vorarbeiten für den elektrischen Bahnbetrieb.

1. Durch Bundesratsbeschlu8s vom 30, März 1908 ist dieweitere Behandlung der Erwerbung der E t z e l w e r k k o n z e s s i o n e n uns übertragen worden. Wir haben die Frage dieser Konzessionserwerbung nach ihrer rechtlichen, technischen und finanziellen Seite einlässlich geprüft und sind mit der Maschinenfabrik Oerlikon als Inhaberin der schwyzerischen Konzessionen inUnterhandlung getreten, welche zum Abschluss eines Vertragesführten, nach welchem für die Abtretung der Pläne und Akten' des Etzelwerkprojektes und für die Verzichtleistung auf die Konzessionen der schwyzerischen Bezirke Einsiedeln .und Höfe^ Fr. 400,000 zu bezahlen sind.

2. Die Maschinenfabrik Oerlikon hat den in der Zeit vom' 15. Januar bis zum 17. März 1909 wegen Reparaturen unterbrochen^ gewesenen elektrischen B e t r i e b auf der S t r e c k e Seeb a c h - W e t t i n g e n gegen eine höhere Entschädigung bis zum.

3. Juli 1909 weitergeführt.

Wir haben im Jahresbericht pro 1908 mitgeteilt, dass dieMaschinenfabrik Oerlikon uns nahegelegt habe, wir möchten die Einrichtungen für den e l e k t r i s c h e n V e r s u c h s b e t r i e b a u f der Strecke S e e b a c h - W e t t i n g e n samt Lokomotiven käuflich erwerben. Die Erwerbung dieser Einrichtungen hätte nureinen Zweck gehabt, wenn wir die Versuche oder den regelmassigen Betrieb mit elektrischer Traktion weiterführen wolltenZur Vornahme von Versuchen mit schweren Zügen und hohen Fahrgeschwindigkeiten eignete sich aber die Strecke SeebachWettingen nicht, und sie hätte nur mit grossem Kostenaufwand in einen Zustand gebracht werden können, welcher derartige Versuche erlauben würde. Für den regelmässigen Betrieb kommt auf dieser kurzen Strecke mit schwachem Verkehr die elektrische Traktion zu teuer. Wir sind daher auf die Erwerbung der vender Maschinenfabrik Oerlikon erstellten festen Einrichtungen und Lokomotiven nicht eingetreten. Wir haben ihr dagegen einen freiwilligen Beitrag an den durch die Traktionsentsehädigung nicht gedeckten Teil ihrer Auslagen für den elektrischen Betrieb' während der Versuchsperiode geleistet.

Die elektrische Ausrüstung dieser Strecke ist zwischen Wettingen und Regensdorf beseitigt worden.

3. Vom eidg. Departement des Innern ist uns der am.

2./6. März 1909 zwischen dem Staatsrat des Kantons Tessin und der Gotthardbahn abgeschlossene und vom Bundesrat am 15. gl. Mts_

502

genehmigte Konzessionsvertrag über die W a s s e r k r ä f t e irn o b e r n L i v i n e n t a l zum Vollzuge zugestellt worden.

e. Auf eine Anfrage der Firmen Brown, Boveri & Cie. und ,,Motor" in Baden, Maschinenfabrik Oerlikon und Locher
in Zürich, dahingehend, ob wir ihnen die Bearbeitung der Wasserkraftprojekte für die E l e k t r i f i z i e r u n g der G o t t h a r d l i n i e auf Grundlage noch zu vereinbarender Bedingungen übertragen würden, haben wir geantwortet, dass in Aussicht genommen sei, die Planaufnahmen auf Grundlage einer öffentlichen Ausschreibung zu vergeben und über die Art und Weise, wie die Projektierung ·der Kraftwerke und elektrischen Anlagen durchzuführen sei, erst später Beschluss zu fassen.

5. Am Vertrage mit der Gemeinde Ernen (Wallis) über die B i n n a - W a s s e r k r a f t wurde eine Änderung dahin vorgenommen, dass die ursprünglichen Konzessionsgebühren etwas erhöht und überdies eine kleine Entschädigung für die Unterdrückung der Holzüösserei auf der Binna zugestanden wurde.

:

6. Als bekannt wurde, dass beabsichtigt sei, eine Verbesserung «der Hauensteinlinie durch Erstellung eines Basistunnels herbeizuführen, haben sich sowohl die Elektrizitätsgesellschaft Alioth in Münchenstein als die Firma Brown, Boveri & Cie. in Baden anerboten, Projekte und Berechnungen über die E i n r i c h t u n g ·der b e s t e h e n d e n H a u e u s t e i n l i n i e f ü r d e n e l e k .irischen B e t r i e b aufzustellen, indem sie von der Annahme ausgingen, dass mit dem elektrischen Betrieb dieselben Vorteile ·erzielt werden könnten, wie sie mit der Erstellung des tiefliegenden Tunnels erreicht werden sollen. Die eingegangenen Projekte und Kostenberechnungen dieser Firmen sind hierseits einlässlich geprüft worden. Die Prüfung ergab, dass die elektrische Traktion nicht ·die Vorteile bringen könnte, wie die Tieferlegung des Tunnels, und dass in bezug auf die Einführung der Elektrifizierung der Anfang auf der tunnelreichen Gotthardstrecke zu machen sei, wo 'wir die erforderlichen Wasserkräfte bereits besitzen. Es ist daher .am Basistunnelprojekte festgehalten worden.

7. Die Generaldirektion der italienischen Staatsbahnen ist -damit beschäftigt, die Frage der Einführung des elektrischen Betriebes auf der Strecke Iselle-Domodossola zu prüfen, und .hat uns angefragt, welche Kraftmenge sie uns zur Verfügung zu .stellen hätte. Nachdem über den Kraftbedarf eine Einigung mit

503 der Staatsbahn erzielt war, wurde mit ihr über die Herabsetzung der Traktionsentschädigung verhandelt, worüber eine Verständigung noch nicht erfolgt ist.

8. Die Verhandlungen mit der Präfektur von Novara über die Erteilung der Konzession für die uns auf Grund der Verträge mit Italien vom 22. Februar 1896 und vom 16. Mai 1903 zustehende W a s s e r k r a f t an der C a i r a s c a sind noch nicht zum Abschluss gelangt.

Die Verhandlungen über die Abtretung dieses Konzessionsanspruches an die Gesellschaft ,,Dmamott, worüber wir bereits im Jahresberichte pro 1908 Mitteilungen gemacht haben, können vorläufig als abgeschlossen betrachtet werden.

e. Oberbaumaterialverwaltung.

1. An a l t e n O b e r b a u m a t e r i a l i e n wurden im Berichtsjahre verkauft: 1. auf dem Submissionswege für Fr. 460 904 2. aus freier Hand in Posten von über Fr. 2000 für ,, 129 307 3". in Posten unter diesem Betrage für . . . .

,, 206 457 im ganzen für

Fr. 796 669

2. Um den Werkstätten vermehrte Arbeit zu verschaffen, ist ihnen auf Rechnung des Bedarfes für 1910 die Anfertigung ·einer Anzahl W e i c h e n und Kreuzungen übertragen worden.

3. Die Lieferung des Bedarfes an S t a h l s c h i e n e n und E i s e n s c h w e l l e n für die Jahre 1910, 1911 und 1912, der ·sich auf 50 000 Tonnen Schienen und 36 000 Tonnen eiserne Schwellen beläuft, ist wieder an den Stahlwerksverband A. Gr.

in Düsseldorf vergeben worden.

4. Zur Deckung des Bedarfes an h ö l z e r n e n B a h n und W e i c h e n s c h w e l l e n sind, mit 32 Firmen Verträge über die Lieferung von 84 500 Stück solcher um die Gesamtsumme von Fr. 480 500 abgeschlossen worden. Die Imprägnierung dieser Schwellen wurde 5 Imprägnieranstalten um die Summe von Fr. 150 000 übertragen. Der Bedarf an S c h i e n e n b e f e s t i g u n g s m i t t e l n für das Jahr 1910 im Gesamtwerte von Fr. 573 500 wird durch 13 Firmen gedeckt Bundesblatt. 62. Jahrg. Bd. III.

33

504

5. Nachstehend geben wir eine Übersicht über das im Berichtsjahre beschaffte Material.

Stahlschienen.

Per laufenden Meter

kg Typ S.B.B. I 45,9 ., S.B.B. II 48,9 .', S.B.B. V 36,2 ,, G.B. IV 46,6 ,, G.B. IVa 50,7 .', P. L. M. -L. P. 48,o ,, S. B. B. I 45,9

Tonnen

aus Thomasstahl T>

·:1

v> n ·fl ·n

T)

·n » ·n

n

Elektrostahl

. . . .

. . . .

. . . .

. . . .

. . . .

. . . .

. . . .

Zusammen

4598 191 556 471 353 175 _29j> 6 639

Eisenschwellen.

StUck

Tannen

Bahnschwellen S. B. B. 2,7o m für Hauptlinien 59 303 = 4 337 ,, ,, 2,45 ,, ,, Nebenlinien 7 656 = 505,, G. B. IV 2,70 ,, ,, Hauptlinien 6114= 452 Weichenschwellen S.B.B.

,, ,, 178 = 17 ,, ,, ,, Nebenlinien 3 354 == 273Zusammen Bahnschwellen aus armiertem Beton 2,so m Schienenhefestigungsmittel

76 605 = 5 584 . . . 50 Stück

. . . . l 510 Tonnen

Weichen und Kreuzungen.

Weichen, einfache 128 Stück.

,, zu englischen Ausweichungen . . . .

74 ,, Zusammen Kreuzungen, einfache ,, doppelte ,, abnormale

202 Stück 207 Stück 90 ,, 72 ,,

Zusammen

369 Stück

505

Herzstücke aus Hartguss ,, ,, Manganstahl

117 Stück 10 ,, Zusammen 127 Stück

Stahlspitzen aus Martinstahl Zwangswinkel, normale Stellvorrichtungen zu englischen Weichen Stellböcke mit Signalständern Vollschienen zu Weichenzungen Unterzugsbleche

18 Tonnen 10 Stück . . . 12 ,, 30 ,, 238 Tonnen 219 ,,

Holzschwellen, a. B a h n s c h w e l l e n : eichene wovon inländische . . 31 811 Stück aus Frankreich . . . . 4 417 ,, aus Deutschland . . . l 653 n b u c h e n e , alles inländische lärchene, ' ,, ,, föhrene, ,, ,, tannene, ,, r

37881 Stück

34134 Stück 4539 ,, 19015 ,, 474 ,,

Total 96043 Stück b. Weichen- und Brückenschwellen, eichene wovon inländische 625 ms aus Frankreich . . . 260 ,, aus Deutschland . . .

5 ,, An Bahnschwellen wurden imprägniert: mit Chlorzink nach dem · Burnettschen Verfahren wovon 16 510 aus Eichenholz, 4 306 aus Lärchenholz, 3 380 aus Tannenholz ; mit Chlorzink nach dem Straschunschen Verfahren wovon 517 aus Eichenholz, 3 315 aus Föhrenholz ; Übertrag

890 ms

24196 Stuck

3 832

^

28028 Stück

506

Übertrag

28028 Stück 39 257 ,,

mit Teeröl in Volltränkung wovon 12 790 aus Eichenholz, 19 417 aus Buchenholz, 7 050 aus Föhrenholz ; mit Teeröl nach dem Rüpingschen Sparverfahren, wobei wir allerdings mit der Teerölzugabe über das von den Patentinhabern als zulässig bezeichnete Minimum hinausgehen 46 510 ,, wovon 20 458 aus Eichenholz, 14 762 aus Buchenholz, l 609 aus Lärchenholz, 8 296 aus Föhrenholz, l 385 aus Tannenholz; im ganzen 113 795 Stück Ausserdem wurden 1256 m8 eichene Weichen- und Brückenschwellen imprägniert, und zwar: mit Chlorzink nach dem Burnett'schen Verfahren 495 m 3 mit Teeröl in Volltränkung 32 ,, mit Teeröl nach dem Rüping'schen Sparverfahren 729 fl Verdübelt wurden mit 6 Dübeln: föhrene Bahnschwellen

1870 Stuck

507

VI. Eechtsdepartement.

a. Allgemeines.

1. Der Bundesrat hat uns sein Kreisschreiben vom 9. November zugestellt betreffend die Massnahmen, welche getroffen werden sollen, um die Interessen des Bundes anlässlich der Ref o r m der k a n t o n a l e n G r u n d b ü c h e r , welche das Inkrafttreten des schweizerischen Zivilgesetzbuches mit sich bringt, zu wahren. Wir haben diesen Beschluss den Ereisdirektionen zur Nächachtung mitgeteilt.

2. In seiner Sitzung vom 12. November 1909 hat der Bundesrat folgenden Beschluss gefasst: ,,Der schweizerische Bundesrat, in Anwendung von Art. 37, 38 und 40 des Bundesgesetzes vom 9. Dezember 1850 über die Verantwortlichkeit der eidgenössischen Behörden und B e a m t e n und von Art. 23 des Bundesgesetzes vom 4. Februar 1853 betreffend das Bundesstrafrecht ; in analoger Anwendung der Vorschriften des Art. 15 des Bundesgesetzes vom 25. Mai 1849 über die Organisation der Postverwaltung, |.beschliesst : 1. Die Beamten und Angestellten sämtlicher Zweige der Bundesverwaltung, welche Gelder oder Wertgegenstände, die sie zur Beförderung oder zur Aufbewahrung erhalten, zu andern Zwecken verwenden oder auch erstere nur mit ihrer Privatkasse vermischen, sind jedenfalls mit Ordnungsbussen von Fr. 15--75 oder mit Entlassung zu bestrafen. Ist das Vergehen der Unterschlagung vorhanden, so sind sie überdies an die Gerichte zu weisen. Gleicher Ahndung und Strafe unterliegt derjenige Beamte, welcher amtliche Kenntnis des obigen Dienstvergehens hat und hiervon der vorgesetzten Behörde nicht sogleich Anzeige macht.

2. Bei Entdeckung schwerer Unredlichkeiten ist der Fehlbare sofort, unter Suspension der Besoldung, in seinem Amte oder Dienste einzustellen und nach Beendigung der disziplinarischen, bezw. gerichtlichen Untersuchung definitiv zu entlassen."

Wir haben diesen Beschluss unsern Kreisdirektionen mitgeteilt und sie eingeladen, demselben nachzukommen; wir haben ihn auch im Eisenbahnamtsblatt veröffentlicht.

508 3. Dem eidgenössischen Eisenbahndepartement sind zuhanden des schweizerischen Justiz- und Polizeidepartementes eine Anzahl statistischer Angaben für die Jahre 1907 und 1908 geliefert worden, welche bei den Vorarbeiten für den E n t w u r f e i n e s ßundesgesetzes betreffend die Errichtung eines e i d g e n ö s s i s c h e n V e r w a l t u n g s g e r i c h t e s Verwendung finden sollen.

e. Ein bundesgerichtliches Urteil hat gezeigt, dass die Bestimmungen des Transportreglements ungenügend sind, um die Reisenden bei blossem D i e n s t h a l t i n S t a t i o n e n am Verlassen des Zuges zu hindern. Wir haben deshalb dem eidgenössischen Post- und Eisenbahndepartement vorgeschlagen, bei Anlass einer Neuausgabe des erwähnten Reglements durch Abänderung des § 19, letztes Alinea, diesem Missstande abzuhelfen.

5. Wir haben dem eidgenössischen Eisenbahndepartement unser Gutachten abgegeben über ein Begehren der italienischen Regierung, welche die durch die italienischen Gesetzgebung vorgesehene Transportsteuer auch auf den zwischen der italienischschweizerischen Grenze und der Station Iselle sich bewegenden Transporten erheben wollte; wir kamen zum Schluss, dass das Begehren unbegründet sei.

6. Das Finanzbureau in Novara hat unserm Vertreter in Domo dossola mitgeteilt, dass inskünftig für den S t r o m b e z u g zur e l e k t r i s c h e n B e l e u c h t u n g des Tunnels und der Züge auf der Linie von der italienisch-schweizerischen Grenze bis nach Iselle eine S t e u e r zu entrichten sei. Wir haben hierauf das italienische Finanzministerium, welches im Jahre 1899 entschieden hatte, dass diese Abgabe nicht geleistet werden müsse, ersucht, diesen Entscheid dem Finanzbureau von Novara in Erinnerung zu rufen.

7. Mit den Bahnverwaltungen, welche dem Verbände schweizerischer Eisenbahnen angehört haben, und andern interessierten Verwaltungen wurde vereinbart, vom 1. Januar 1910 an, nach Auflösung des Verbandes, das Übereinkommen vom 17. November 1904 über die H a f t p f l i c h t aus dem d i r e k t e n s c h w e i zerischen Verkehr und das Verfahren zur Regelung der E n t s c h ä d i g u n g s f o r d e r u n g e n mit seinen Anhängen Nr. l und 2 (Réglemente betreffend Unregelmässigkeiten und Verschleppungen) mit Inbegriff der Reklamationskonferenz und der Ausgleichstelle fortbestehen zu lassen.

509

8. Eine Anzahl Stationen der Gotthardbahn waren von deren Direktion ermächtigt worden, E n t s c h ä d i g u n g s f o r d e r u n g e n für g ä n z l i c h e n o d e r t e i l w e i s e n V e r l u s t und für Bes c h ä d i g u n g e n an Waren und Gepäck bis auf Fr. 12.50 von sich aus zu erledigen.

Wir haben diesen Versuch bis auf weiteres fortgesetzt.

9. Um die Regelung der Reklamationen, betreffend die aus den Balkanstaaten kommenden Transporte (besonders von Eiersendungen), zwischen den Eisenbahn ver waltungen zu erleichtern, haben wir um Aufnahme in den V e r b a n d der österreichischu n g a r i s c h - o r i e n t a l i s c h e n E i s e n b a h n e n ersucht; diesem Gesuch ist entsprochen worden.

10. Bei den Sitzungen des i n t e r n a t i o n a l e n E i s e n b a h n t r a n s p o r t k o m i t e e s , die am 17. und 18. März in Nizza und am 11. und 12. November in Paris stattfanden, haben wir uns vertreten lassen.

b. Versicherungswesen.

1. Wir haben das Netz der G o t t h a r d b a h n g e g e n F e u e r s g e f a h r bei unsern Versicherungsgesellschaften zu den Bedingungen unseres allgemeinen Vertrages v e r s i c h e r t .

Der Versicherungswert beläuft sich für Kreis V auf Fr. 49,200,000 und setzt sich folgendermassen zusammen: a. Vorräte Fr. 3,500,000 6. Rollmaterial ,, 20,200,000 c. Mobiliar und Gerätschaften ,, 2,600,000 d. Waren und Gepäck ,, 10,500,000 e. Gebäude , 12,400,000 2. Die jährliche Revision der in unserem a l l g e m e i n e n V e r s i c h e r u n g s v e r t r a g gegen B r a n d s c h a d e n enthaltenen Werte bei der Generaldirektion und den Kreisen I--IV weist folgendes Resultat auf: ' a. Vorräte Fr. 17,100,000 b. Rollmaterial ,, 148,600,000 c. Mobiliar und Gerätschaften ,, 15,800,000 d. Waren und Gepäck ,, 40,000,000 e. Gebäude ,, 7,400,000 Total Fr. 228,900,000

510

Im Vergleich zum letztjährigen Betrage bedeutet dies eine Verminderung der Versicherungssumme von Fr. 17,400,000. Diese Verminderung rührt davon her, dass die aus der Abnützung von Rollmaterial, Mobiliar und Gerätschaften resultierende Wertverrainderung erstmals in Abzug gebracht wurde. Andernfalls wäre statt dieser Verminderung von Fr. 17,400,000 eine Vermehrung des Versicherungswertes von Fr. 21,707,000 eingetreten.

3. An V e r s i c h e r u n g s p r ä m i e n wurden bezahlt : a. an das Versieherungskonsortium für das Netz der ehemaligen Gotthardbahn (s. oben Ziff. 1) für die Zeit vom 1. Mai 1909 bis 30. Juni 1910 Fr. 30,254.55 b. an die Gotthardbahngesellschaft in Liquidation als Vergütung der Prämie für gewisse von derselben versicherte Gebäude, für Monat Mai 1909 ,, 449.98 c. an das Versicherungskonsortium für das Netz der schweizerischen Bundesbahnen (Generaldirektion und Kreise I--ÏV) pro 30. Juni 1909 bis 30. Juni 1910 . . . ,, 111,787.95 Total Fr. 142,492. 48 4. An E n t s c h ä d i g u n g e n wurden vom Versicherungskonsortium bezahlt für 93 Brandfälle Fr. 57,403. 35.

Von den kantonalen obligatorischen Versicherungsanstalten wurden in 11 Brandfällen zusammen Fr. 2256 bezahlt.

5. Zufolge des Rückkaufes der Gotthardbahn muss die jährliche Einlage in den V e r s i c h e r u n g s f o n d s gegen F e u e r s c h a d e n um Fr. 20,000 erhöht werden.

c. Kautionswesen.

1. Die durch das Regulativ vorgeschriebene a l l g e m e i n e Revision der für Frachtenkredite geleisteten Kaut i o n e n hat zu keinen besondern Massnahmen Veranlassung geboten.

2. Der Stand der Kautionen war auf 31. Dezember 1909 folgender :

511 Barkautionen :

Generaldirektion : Kreisdirektion I : H: n III: 11 IV 7) V ·/l

286 Kautionen im Betrage von 329 ,, ,, ,, ,, 308 ,, ,, ,, ,, 125 ,, ,, ,, ,, 162 ,, ,, ,, ,, 118 ,, ,, ,, ,,

Fr. 296,694. 25 ,, 178,330.90 ,, 110,452.25 ,, 58,178.86 ,, 32,252.60 ,, 34,104.20

Generaldirektion: Kreisdirektion 1: U: III: IV: V:

562 Kautionen im Betrage von Fr. 5,501,286. 80 76 198,910. 46 T) n ·n 90 727,260.13 v> T) ·n 296,280.

70 171 V) v> ·n 67 308,537. 60 ·n 71 D 44 363,251. 65 ·n ·n T)

Wertsch/rifterikautionen :

Kautionen durch Bürgschaft:

Generaldirektion 615 Kautionen im Betrage von Fr. 4,901,112. -- Kreisdirektion I 53 ,, ,, ,, ,, ,, 112,450.-- n II 79 ,, ,, ,,·>i 279,650.n fl 11 '·n ·n III 189 ,,·n ,,·n ,, .

235,494.65 T) ni IV 58 ,,·n ,,·n ,, 106,530.B fl n ·n V 8 ,, ,,11 92,300. -- n ·n,, ·n,, ·n Total 3340 Kautionen im Betrage von Fr. 13,833,077. 05.

In dieser Summe sind 14 G e n e r a l k a u t i o n e n im Betrage von Fr. 1,007,250 Inbegriffen.

3. Im Laufe des II. Quartals wurde eine R e v i s i o n der K a u t i o n e n zur Sicherstellung der von der G o t t h a r d b a h n gewährten Frachtkredite vorgenommen.

d. Steuerwesen.

Über. Steueransprüche I t a l i e n s haben wir oben unter a, 5 und 6 berichtet. Sonst ist nichts zu erwähnen.

e. Unfälle.

1. Bezüglich der Anzahl der Unfälle und der im Jahre 1909 ausbezahlten Entschädigungen verweisen wir auf die statistischen Tabellen, sowie auf die als Beilage zum Geschäftsbericht publizierten Rechnungen.

512

2. Im Laufe des Berichtsjahres wurden von der Kreisdirektion I

' ,, ,,

» ,,

43

n 25 m 5 2

IV 28 zusammen 148

Haftpflichtfälle erledigt.

Von diesen mussten uns keine zur Ratifikation der abgeschlossenen Vereinbarungen vorgelegt werden.

Von der Ereisdirektion V wurden 11 Haftpflichtfälle auf Rechnung der Gotthardbahn in Liq. erledigt.

f. Grunderwerbungen und Landverkäufe.

Über Grunderwerbungen und Landverkäufe geben die statistischen Tabellen nähere Auskunft. Wir entnehmen denselben die nachstehenden Angaben: Grunderwerbimgen : Parzellen Grosse m2 Kreis I

.

182 172 138 202 17

Total

711

.

.

,, H . .

,, III . .

,, IV . .

v

V*).

124,352 115,058,6 88,326,!

147,426,4 18,485 493,648

LandverJcäufe : arzellen Grosse m2

Kreis I

n m

IV V*).

Total

48 16 26 20 4

9,745 10,064 9,620,6 34,773,3 2,400,8

114

66,603,7

Kaufpreis Fr.

239,604. 38 722,696. 15 458,261.65 1,450,193.94 55,099.95 2,925,856. 07 Verkaufspreis Fr.

117,887.35

170,630. 50 11,032.65 31,901.80 2,363.80 333,816.10

Unter den L a n d a n k ä u f e n befinden sich folgende wichtigere: 9 Parzellen mit 1600 m 2 zum Preise von Fr. 23,096 zur Erweiterung des Bahnhofes Lausanne; *) Vom 1. Mai an.

513 10 Parzellen mit 1332 m 2 von der Gemeinde Lausanne für die Bahnhoferweiterung gratis Überlassen; 7 Parzellen mit 9728 m 2 zum Preise von Fr. 18,580.48 zur Erstellung einer Strassenunterführung an Stelle des Niveauüberganges beim Bahnhof Allaman ; 15 Parzellen mit 64,873 m 2 zum Preise von Fr. 20,182.05 zur Erweiterung der Kiesgrube in Lucens; 18 Parzellen mit 19,168 m 2 zum Preise von Fr. 92,257. 20 zur Erweiterung der Station Sion; 34 Parzellen mit 11,409 m 2 zum Preise von Fr. 51,654. 75 zur Erweiterung der Station Bierre; 65 Parzellen mit 18,816 m 2 zum Preise von Fr. 69,629. 85 zur Erstellung des zweiten Geleises Basel-Delsberg in der Gemarkung Münehenstein; 34 Parzellen mit 30,504 m 2 zum Preise von Fr. 153,175.55 zur Erweiterung der Station Moutier; 6 Parzellen mit 19,090 m 2 zum Preise von Fr. 100,750. 50 zur Erweiterung des Bahnhofes Delsberg; 4 Parzellen mit 6856 m 2 zum Preise von Fr. 71,848.05 zur Erweiterung der Station Emmenbrücke; 3 Parzellen mit 1135,5 m 2 zum Preise von Fr. 147,962.50 zur Erweiterung des Güter- und Rangierbahnhofes Bern (Weiermannshaus) ; l Parzelle mit 9485 m 2 zum Preise von Fr. 46,000 zur Erweiterung des Bahnhofes Biel; 1 Parzelle mit 783 m 2 zum Preise von Fr. 59,399. 90 zur Verlegung der linksufrigen ZUrichseebahn in Zürich; 8 Parzellen mit 12,194 m 2 zum Preise von Fr. 63,531.55 zur Erweiterung der Station Schlieren; 2 Parzellen mit 3890 m 2 zum Preise von Fr. 24,340 zur Stationserweiterung Dietikon; l Parzelle mit 1175 m 2 nebst den darauf stehenden Gebäulichkeiten zum Preise von Fr. 53,000 zur Stationserweiterung Wetzikon ; 15 Parzellen mit 17,970 m 2 zum Preise von Fr. 23,257.45 zur StationsevWeiterung Bülach; 6 Parzellen mit 10,829 m 2 zum Preise von Fr. 37,255. 55 zur Stationserweiterung Wettingen; 8 Parzellen mit 567 m 2 zum Preise von Fr. 22,277. 60 zur Unterführung der Römerstrasse in Baden;

514 1 Parzelle mit 4385 m 2 zum Preise von Fr. 17,540 zur Verlegung der Bözberglinie in Brugg; 4 Parzellen mit 1988 m 2 zum Preise von Fr. 19,999. 40 zur Stationserweiterung Cham ; 2 Parzellen mit 930 m 2 nebst Gebäude zum Preise von Fr. 19,000 zur Stationserweiterung Mühlehorn; 6 Parzellen mit 1248,* m8 und Gebäulichkeiten zum Preise von Fr. 132,201.60 für Erstellung der Doppelspur St. GallenSt. Fiden; 14 Parzellen mit 13,203 m 2 und Gebäulichkeiten zum Preise von Fr. 431,924.65 für die Stationserweiterung St. Fiden; 4 Parzellen mit 6843,4 m 2 und Gebäulichkeiten zum Preise von Fr. 208,093.20 für die Bahnhoferweiterung Chur; 3 Parzellen mit 1965 m 2 und Gebäulichkeiten zum Preise von Fr. 96,000 für die Stationserweiterung Emmishofen-Kreuzlingen; 119 Parzellen mit 59,000 m 3 zum Preise von Fr. 59,383. 05 zur Erstellung der zweiten Spur Winterthur-Wil; 2 Parzellen mit 1900 m 8 und den darauf befindlichen Gebäuden zum Preise von Fr. 38,341. 50 als Bureau und Wohngebäude für den Bahningenieur II in Faido; 6 Parzellen mit 1574 m 2 und den darauf befindlichen Gebäuden zum Preise von Fr. 12,750 zur Erweiterung der Station Melide (vorsorgliche Erwerbung).

Unter den L a n d v e r k ä u f e n befinden sich folgende wichtigere: l Parzelle mit 457 m 2 an der Centralbahnstrasse in Basel zum Preise von Fr. 159,950 (vergi, oben A, 9, 5); l Parzelle in Wil mit 13,800 m 2 an die Mittelthurgaubahn zu einem Preise von Fr. 26,820.

Gemäss Ruckkaufsgesetz wurde für 30 Verträge betreffend Grunderwerbungen, für 29 Verträge betreffend Landverkäufe und für 6 Verträge betreffend Abtausch von Grundeigentum unsere Genehmigung eingeholt.

Die Verhandlungen mit dem Kanton Bern über Ankauf des gepachteten Areals bei der grossen Schanze in Bern konnten noch nicht weiter geführt werden, da der Landbedarf für die bevorstehende Bahnhoferweiterung noch nicht vollständig bekannt ist.

(Postulat der Bundesversammlung vom 22. Dezember 1909.)

515 g. Reklamationswesen.

Reklamationen und Unregelmässigkeiten.

A. Im internationalen Verkehr.

Wegen Verlustes, Beschädigung

a. Zahl der Beklamationen : aus dem Jahr 1908 unerledigt übernommen im Jahr 1909 neu eingegangen. . .

Gesamtzahl der im Jahr 1909 behandelten Reklamationen (1908: \ davon : durch Zahlung erledigt a l s unbegründet abgewiesen . . . .

auf Ende des Jahres 1909 noch unerledißt

Wegen

Total

,,interang

Verspätun9

2191 9140

1744 4488

3935 13,628

11,331

6232

17,563

10,652

7495

18,147) 1 /

5455 2797

2609 1637

8064 4434

3079

1986

5065

6. EntscMdigungsleträge: die Forderungssumme der im Jahr 1909 neu eingegangenen Reklamationen betrug Fr. 1,043,336.98 315,426. 40 1,358,763.38 die Summe der im Jahr 1909 ausbezahlten Entschädigungen betrug Fr. 428,090. 73 118,224. 81 646,315. 54 e. Verteilungen mit andern Bahnen: Zahl der durchgeführten Verteilungen 5451 2780 8,231 Betrag der Anteile der S. B. B. . Fr. 105,488. 60 14,982.61 120,471. 21 auf Ende des Jahres noch nicht durchgeführte Verteilungen 997 386 1383 d. Unregelmässigkeiten: Zahl der Rapporte wegen Beschädigungen und Minderungen . . .

Zahl der Rapporte wegen Ablieferungshindernissen ; Gesamtzahl der Rapporte

5657 1619 7276 (1908: 6809)

B. Im internen Verkehr.

(Durch die Kreisdirektionen behandelt.)

Reklamationen: Am 1. Januar 1909 blieben noch zu erledigen :

516 Reklamationen wegen Verlustes etc.

Anzahl Summen

Reklamationen wegen Verspätung : Anzahl Summen

Kreis I

127

,, n ,, m

113 57 72 21

18,549. 63 11,076. -- 1,833. 95 5,057. 10 2,261. 23

36 17 18 27 11

4,591. 30 630. 70 1,485. 20 1,951. 55 327. 40

Total

390

38,777. 91

109

8,986. 15

1908:

640

44,666. 37

144

10,607. 25

,, iv vl

,, ) (ohne Kreia V)

[m Berichtsjahre sind neu eingegangen: Reklamationen wegen Verlustes etc.: Anzahl Summen 1,697 46,039. -- 2,000 43,250. 47 2,042 55,281. 30 995 31,900. 12

Kreis I

» n

» HI ,,IV ,,

V zu Lasten: der G. B. in Liqi .

,, S. B. B. Kreis V

90

10,538. 36

Total2)

7,193

187,009. 25

1908 (ohne Kreis V) :

8,071

248,186. 29

Reklamationen wegen Verspätung : Anzahl Summen 12,149. 05 239 142 5,578. 53 261 9,060. 55 122.

5,915. 80

Kreis I , u

,, m ,,iv ,,

7,591. 47

459

V zu Lasten: der G.B. in Liq. .

,, S. B. B. Kreis V

15

280. 90 36

853.--

Totals)

800

33,556. 93

1908 (ohne Kreis Y) :

997

44,005.10

>) Am 1. Mai 1909.

*) Ohne die zu Lasten der G. B. in Liq. fallenden Reklamationen.

517 Davon wurden : a. g u t g e h e i s s e n : Reklamationen wegen Verlust etc. : Anzahl Summen

intender U. B.

Kreis I

»

u

:3

. .

zu Lasten: der G. B. in Liq. . . . 36 ,, S. B. B. Kreis V . .

Total ')

1,090 1,089 1,666 671

18,911.04 19,401.62 27,657. 67 15,639. 61 438. 09

244

3,886. 77

4,760

85,496. 71

Reklamat ionen wegen Verspätung : Summen Anzahl

Kreis

I

: niT ; 'V

. . . .

. .

zu Lasten: der G. B. in Liq. . . .

,, S. B. B. Kreis V . .

Entsehildiraptitell der U. B.

1,976. 55 716. 14 2,541. 70 1,394. 35

' 85 47 141 98

129. 40

6

1

Total )

18

210. 75

389

6,839. 49

6. a b g e w i e s e n : Reklamationen wegen Verlust etc.: Kreis

I

;* , v

. . . .

zu Lasten: der G. B. in Liq. . . . 72 ,, S. B. B. Kreis V. . .

Total

l

Anzahl 521 899 383 302

Reklamationen wegen Verspätung : Anzahl 143 99 120 40 17

179 2,284

17

419

) Ohne die zu Lasten der G. B. in Liq. fallenden Reklamationen.

518 c. A u f E n d e d e s J a h r e s b l i e b e n u n e r l e d i g t :

Kreis

I II

m

IV V zu Lasten: der G. B. in Liq. .

,, S. B. B. Kreis V Total

Kreis

Reklamationen wegen Verlust etc. : Anzahl Summen 16,740. 63 213 6,612. 70 125 50 3,251. 95 94 6,925. 63 5,491. 25

36

842. 50

518

34,373. 41

Reklamationen wegen Verspätung : Anzahl Summen 47 6,250. 25 13 692. 02 18 2,367. 90 11 722. 55

I

n in iv

V zu Lasten: der G. B. in Liq. . .

.. S. B. B. Kreis V , Total

124.-- 1

3.--

90

10,035. 72

Unregelm&ssigkeiten: Die Anzahl der im Jahre 1909 eingegangenen Unregelmässigkeitsrapporte beläuft sich auf 9,568 (1908: 10,305), welche sich verteilen wie folgt : Kreis I 2,953 ,, II 1,684 ,, III 2,669 ,, I V 2,091 ,, V*) 171 Total * Seit 1. Mai.

9,568

ÌBundesblatt. 62. Jahrg. Bd. III.

Prozesse.

Wegen Verlustes, Minderung und Beschädigung -«J

tj bß g

SO

Js t 9 - O5

*S

*H <-t

Wegen Verspätung ·*J

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§ -g SI

Erledigt im Jahre 1909

Ganz Zu o> fco -ä.S> oder zum gunsten Teil zu der gunsten Reklaq 3 5 S derS.B.B manten

Äf?

Total

9 14 4 8 --

-- 1

13 17 8 8 1

13 0 6 10 8 5 -- 3 -- 1 --

4 4 3 4 --

7 2 3 --

35

12

47

32

14

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Erledigt im Jahre 1909

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Ganz Zu oder zum gunsten Teil zu der gunsten RekladerS.B.B ma nten

Total

12 19

...

...

...

...

. .

14 8 13 10 2

-- 1 --

47 32 seit am Kreisdirektion V für Rech- I.Mai 1. Mai 3 nung der G. B. in Liq. ) 8 --

Total

4 3 4

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--

') Wovon 3 für Rechnung der G. B. in Liquidation.

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2 1 1 -- -- 4

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am seit ugunsten 1. Mai 1. Mai G, B.

ugunsten G.B.

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Generaldirektion Kreisdirektiou I Kreisdircktion I I Kreisdirektion I I I Kreisdirektion I V Kreisdirektion V 3 ).

ISP aa

1 3

7

1

) Vom 1. Mai an.

--

--

--

520

h. Verwaltung der Pensions-, Htllfs- und Krankenkassen.

1. Mit Schreiben vom 15. September 1909 hat uns das eidgenössische Eisenbahndepartement zur Kenntnis gebracht, dass der Bundesrat die J a h r e s r e c h n u n g e n und B i l a n z e n der Pensions- und Hülfskasse und der Krankenkassen des Personals behandelt habe, und dass dieselben zu keinen Aussetzungen Anlass gegeben haben.

Bezüglich der seit der Eintrittsbilanz vom 1. Januar 1907 neu entstandenen Defizite der Hülfskasse sind wir eingeladen worden, zu prüfen, ob dem im Berichte der nationalrätlichen Kommission für die Prüfung der Rechnungen und des Geschäftsberichtes der Bundesbahnen geäusserten Wunsche, die seit dem 1. Januar 1907 neu entstandenen Defizite mit in die Amortisationsquote des Defizite» der Eiutrittsbilanz einzubeziehen, entsprochen werden könnte. Wir haben uns dahin ausgesprochen, dass über diese Frage erst nach Ablauf einer Periode von fünf Jahren Beschluss gefasst werden sollte, in Anlehnung an Art. 3 des Bundesgesetzes über die Hülfskassen vom 28. Juni 1889.

2. Die G e w i n n - und V e r l u s t r e c h n u n g für das Rechnungsjahr 1908 und die B i l a n z pro 31. Dezember 1908 der Pensions- und Hülfskasse für die B e a m t e n und s t ä n d i g e n A n g e s t e l l t e n sind in die Rechnungen der schweizerischen Bundesbahnen aufgenommen worden.

Der Entwurf des J a h r e s b e r i c h t e s der P e n s i o n s - und H ü l f s k a s s e , welcher die Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung, und namentlich auch die ermittelten Gewinn- und Verlustquellen enthält, ist am 20. September der Delegiertenversammlung der Hülfskassenkommissionen vorgelegt worden, die sich zu keinen Anträgen auf Abänderung oder Zusätzen veranlasst sah.

Der Verwaltungsrat hat diesen Bericht iu seiner Sitzung vom 26. November genehmigt, worauf wir ihn dem Bundesrat zu Händen der Bundesversammlung unterbreitet haben (vgl. oben A, I, 2).

3. Mit dem I.Mai sind die H ü l f s k a s s e der B e a m t e n u n d A n g e s t e l l t e n , d i e K r a n k e n k a s s e f ü r d i e i m Bahnaufsichts- und Unterhaltungsdienste beschäftigten A r b e i t e r u n d d i e K r a n k e n k a s s e f ü r d i e beim Stations-,.

Magazin-, Depot- und W e r k s t ä t t e n d i e n s t beschäft i g t e n A r b e i t e r der G o t t h a r d b a h n in die
Verwaltung der schweizerischen Bundesbahnen übergegangen. Diese Kassen werden bis auf weiteres nach Massgabe ihrer Statutenbestimmungen und unter Wahrung des vom Bund im Rückkaufsprozesse eingenommenen Rechtsstandpunktes verwaltet.

521

Gemäss Art. 9 der ,,Allgemeinen Vorschriften für die ständigen Beamten und Angestellten der Gotthardbahn" beziehen diese im Erkrankungsfalle während den ersten vier Monaten der Krankheit den vollen Gehalt, nach Ablauf dieser Zeit auf weitere vier Monate drei Vierteile des Gehaltes, und werden erst mit dem neunten Monate der Arbeitsunfähigkeit der Hülfskasse überwiesen. Gemäss Reglement Nr. 3, Art. 25, betreffend die ,,Allgemeinen Dienstvorschriften für die Beamten und ständigen Angestellten" der schweizerischen Bundesbahnen wird der volle Gehalt nur während der d r e i ersten Monate der Krankheit ausgerichtet, worauf die Überweisung an die Hülfskasse erfolgt. Da die Hülfskasse der ehemaligen Gotthardbahn bis auf weiteres als solche bestehen bleibt, haben wir am 8. Juli verfügt, dass die von der Gotthardbahn in den Dienst der Bundesbahnen übergetretenen Beamten nach Art. 9 der ,,Allgemeinen Vorschriften für die ständigen Beamten und Angestellten" der ehemaligen Gotthardbahn zu behandeln seien. Diese Verfügung gilt bis 31. März 1912 bezw. bis zur Verschmelzung der Pensions- und Hülfskasse der Gotthardbahn mit derjenigen der schweizerischen Bundesbahnen. Auf die nach dem 1. Mai 1909 in den Dienst getretenen Beamten des Kreises V hat dagegen Art. 25 unseres Réglementes Nr. 3 Anwendung zu finden.

Mit Schreiben vom 16. März an die Direktion der Gotthardbahn haben wir uns damit einverstanden erklärt, dass die W a h l der Verwaltungskommission der Hülfskasse der G o t t h a r d b a h n in bisheriger Weise vorgenommen werde, mit dem Vorbehalte, dass das Amt eines Mitgliedes dieser Verwaltnngskom mission erlösche, falls die genannte Hülfskasse vor dem 30. April 1912 mit der Hülfskasse für die Beamten und ständigen Angestellten der schweizerischen Bundesbahnen verschmolzen werden sollte.

Mit Schreiben vom 7. Juni an das eidgenössische Eisenbahndepartement haben wir unsere Zustimmung zu seiner Auffassung ausgedrückt, nach welcher der Bund von einer Ü b e r n a h m e d e r v o n d e r G o t t h a r d b a h n v e r t r a g l i c h zugesicherten P e n s i o n s a n s p r ü c h e (Renten) absehen und die Regelung dieser Angelegenheit der Gotthardbahn in Liquidation überlassen soll.

Mit Schreiben vom 28. Dezember haben wir der Kreisdirektion V mitgeteilt, dass bezüglich der Übernahme der Verpflichtung der
ehemaligen Gotthardbahn durch die Bundesbahnen, betreffend V e r s i c h e r u n g i h r e r B e a m t e n u n d A n g e s t e l l t e n , d i ea m Ì. Mai 1909 in den Dienst der Bundesbahnen übertraten und n i c h t Mitglieder der Hülfskasse der ehemaligen Gotthardb a h n s i n d , so lauge kein Entscheid getroffen werden könne, bis die schwebenden Rückkaufsverhandlungen abgeschlossen seien.

522 4. Mit der G e s e l l s c h a f t der M a r t i g n y - C h â t e l a r d B a h n ist eine Übereinkunft betreffend das Verhältnis des von uns auf ihrer Linie beschäftigten und am 1. Januar 1910 in ihren Betrieb übertretenden Personals zu unserer Pensions- und Hülfskasse getroffen worden. Unter Vorbehalt der Genehmigung durch den Bundesrat würden der genannten Gesellschaft die von ihr an unsere Hülfskasse geleisteten Beiträge ganz und 60 °/o der von dem betreffenden Personal einbezahlten zurückvergütet. Sollte die durch das Personal bis zum Zeitpunkt des Betriebswechsels verursachte Belastung der Hülfskasse grösser sein, als die zurückbehaltenen 40 °/o der Personaleinlagen, so würde die Differenz überdies von der vorgenannten Rückvergütung abgezogen.

In seiner Sitzung vom 28. September hat der Bundesrat diese Vereinbarung genehmigt.

5. Mit Schreiben vom 29. Januar an die Mitglieder der Delegiertenversammlung der Hülfskassenkommissionen haben wir die in deren Sitzung vom 8. August 1908 aufgestellten Postulate beantwortet. Bin Begehren um Zustellung der Jahresberichte der Pensions- und Hülfskasse an sämtliche Mitglieder haben wir abgelehnt. Dagegen haben wir von einer A n r e g u n g u m t e i l w e i s e A b ä n d e r u n g des Art. 4 der H ü l f s k a s s e n s t a t u t e n (Rückerstattung von 60% der Einlagen bei Inanspruchnahme der Hülfskasse in Haftpflichtfallen) Notiz genommen, in der Meinung, diese Anregung bei einer allgemeinen Statutenrevision neuerdings zu prüfen.

6. Am 20. September fand eine Sitzung der D e l e g i e r t e n V e r s a m m l u n g der H ü l f s k a s s e n k o m m i s s i o n e n zur Behandlung der statutarischen Geschäfte statt.

7. Mit Beschluss vom 2. Juli 1909 hat der Bundesrat den R e k u r s ein er A n z a h l M i t g l i e d e r der P e n s i o n s - und H ü l f s k a s s e , vom 8. März 1908, gegen den Bundesratsbeschluss vom 31. Januar 1908 betreffend Genehmigung der auf 1. Januar 1907 aufgestellten Eintrittsbilanz der Pensions- und Hülfskasse sowohl hinsichtlich der verlangten Erhöhung des angewendeten technischen Zinsfusses von 3*/2 °/o, als der begehrten Ausdehnung der sechzigjährigen Amortisationsperiode für die Tilgung des Defizites abgewiesen.

8. Mit Schreiben vom 12. November hat uns das Eisenbahndepartement eine E i n g a b e v o n f ü n f P e n s i o n i e r t e n d e r H ü l f s k a s s e der ehemaligen J u r a - S i m p l o n b a h n be-

523 treffend Erhöhung ihrer Pensionen, bezw. Abänderung des Art. 61 der Hülfskassestatuten, 1. Nachtrag vom 9. März 1908, zur Vernehmlassung zugestellt. Dieser Gegenstand war vorher in unserem Bericht vom 3. April 1909 behandelt und vom Verwaltungsrate durch Ablehnung vom 9. Oktober erledigt worden. Der Bundesrat hat am 24. Dezember ebenfalls beschlossen, auf diese Eingabe nicht einzutreten.

9. Im Invaliditätsfalle eines Angehörigen des F a h r p e r s o n a l s , welcher noch nicht fünf volle Dienstjahre zurückgelegt hatte, haben wir, gestützt auf Art. 22 der Hülfskassenstatuten, entschieden, dass die im zweiten Absätze des Artikels 24 vorgesehene Ausnahmestellung des Fahrpersonals nur dann zur Geltung kommen könne, wenn die allgemeine Voraussetzung für eine Pensionierung, d. h. mindestens fünf voll geleistete Dienstjahre, erfüllt sei.

10. Im Laufe des Berichtsjahres sind der Hülfskassenverwaltung nachstehend aufgeführte F ä l l e zu statutengemässer Erledigung überwiesen worden : Generaldirektion

Fälle

Invalide : . . .

mit weniger als 5 Dienstjahren mit 5 und mehr Dienstjahren

4

Gestorbene Aktive: abgefundene Witwen . .

,, Waisen . .

,, Doppelwaisen pensionierte Witwen . .

,, Waisen . .

,, Doppelwaisen

1

4

.

.

.

.

.

.

Gestorbene Invalide: pensionierte Witwen . . .

,, Waisen . . .

,, Doppelwaisen .

4 1

Gestorbene Witwen : pensionierte Doppelwaisen .

1

Wiederverheiratete Witwen: . .

pensionierte Doppelwaisen .

Kreise I

II

III

Zusammen IV

52 6 46

71 4 67

53 3 50

25 3 22

205 16 189

24 1 2

30 4 5

26 2 3

6

87 7 10

17 33 5

23 38 2

15 27 1

4 3

59 101 8

33 24 15 1

38 20 14 2

34 18

12 7 2

121 70 35 3

14

19 2

16 1

12

62 3

4 12

2

5 10

2

13 25

3

4

524

Ausserdem sind 114 Gesuche um Vergütung der K u r k o s t e n (Art. 36) eingegangen, welchen von den zuständigen Hülfskassenkommissionen entsprochen wurde. Die Summe dieser Unterstützungen beträgt Fr. 17,431. 90.

Aus Haftpflicht herrührend sind der Hülfskassen Verwaltung im Berichtsjahre 5 Invaliditäts- und 9 Todesfälle gemeldet worden.

D. Kreisdirektionen.

1. Der Bundesrat hat am 27. März die Mitglieder der Kreisdirektionen I und IV bestätigt, und zwar für eine Amtsdauer vom 1. April 1909 bis Ende Dezember 1911. Dadurch ist die Übereinstimmung mit der Amtsdauer für die andern Kreisdirektionen der Bundesbahnen hergestellt.

2. Am 12. Oktober hatten wir den Hinscheid des Herrn E. F r e y, Vizepräsident der Kreisdirektion H, zu beklagen, welcher in treuer Pflichterfüllung der Bundesbahnverwaltung vortreffliche Dienste geleistet hat.

Als Mitglied der Kreisdirektion II wählte der Bundesrat am 6. Dezember an dessen Stelle Herrn P a u l B a i d i n g e r von Zurzach, Oberbetriebschef, für die mit Ende 1911 ablaufende Amtsdauer.

3. Die Ereisdirektionen haben über die von ihnen laut dem Rückkaufsgesetz und der Vollziehungsverordnung zu demselben behandelten Geschäfte ihren Kreiseisenbahnräten vierteljährlich eingehend referiert. Soweit diese Geschäfte zu r definitiven Erledigung der Generaldirektion überwiesen werden mussten, sind die wichtigeren derselben in unserer Berichterstattung erwähnt.

Die Tätigkeit der Kreisdirektionen nahm ihren geordneten Gang. Hervorzuheben ist namentlich deren erfolgreiche Mitwirkung zur Erzielung von Ersparnissen im Betriebe.

Die Ereisdirektion I hat in 106 Sitzungen 2251, die Kreisdirektion n in 100 Sitzungen 1826, die Ereisdirektion III in 96 Sitzungen 1829, die Ereisdirektion IV in 100 Sitzungen 1298 und die Kreisdirektion V in 77 Sitzungen 700 Geschäfte behandelt.

Über die Geschäftsführung im einzelnen geben die erwähnten Berichte an die Kreiseisenbahnräte nähern Aufschluss.

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Am Schlüsse unserer Berichterstattung beehren wir uns, beizufügen, dass wir unserm Verwaltungsrate vorgeschlagen haben, Sie zu ersuchen, der Bundesversammlung folgende Beschlüsse zu beantragen: 1. Die Rechnungen des Jahres 1909 und die Bilanz auf 31. Dezember 1909 der Verwaltung der schweizerischen Bundesbahnen werden genehmigt.

2. Der Passivsaldo der Gewinn- und Verlustrechnung pro 1909 von Fr. 9,484,373. 80, in welchem die für das Jahr 1909 bezahlten ausserordentlichen Zulagen an das Personal von Fr. 4,865,627. 75 Inbegriffen sind, wird auf neue Rechnung vorgetragen.

3. Die Geschäftsführung der Verwaltung der schweizerischen Bundesbahnen des Jahres 1909 wird genehmigt.

Im Passivsaldo der Gewinn- und Verlustrechnung von Fr. 9,484,373. 80 sind Inbegriffen : der Passivsaldo vom Vorjahr Fr. 2,854,074.40 die Teuerungszulagen für das Jahr 1908 . . . ,, 2,539,279.60 ,, 5,393,354.-- Das Jahr 1909 erzeigt somit unter Ausschluss des Saldovortrages und der Teuerungszulagen von 1908 an das Personal einen Ausfall von Fr. 4,091,019. 80 Wenn wir Ihnen vorschlagen, das Defizit der Gewinn- und Verlustrechnung von Fr. 9,484,373. 80 auf neue Rechnung vorzutragen, ao geschieht dies in dem Sinne, dass später zu erörtern sei, auf welche Weise dieses Defizit gedeckt werden soll.

Es darf erwartet werden, dass bei Annahme der vorgeschlagenen bescheidenen Erhöhung der Retourtaxen der Personentarife, ferner bei einer Fortdauer der bereits im zweiten Semester 1909 eingetretenen neuen Belebung des Yerkehrs und durch

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weitere Sparsamkeit und Masshalten in den Anforderungen an die schweizerischen Bundesbahnen es möglich sein wird, das.

Defizit nach und nach zu decken.

Genehmigen Sie, hochgeachteter Herr Bundespräsident, hochgeachtete Herren Bundesräte, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 8. April 1910.

Für die Genera) direktion der schweizerischen Bundesbahnen,, Der Präsident: Weissenbach.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Genehmigung der Berichte des Verwaltungsrates und der Generaldirektion der schweizerischen Bundesbahnen über die Geschäftsführung und die Rechnungen des Jahres 1909. (Vom 20.

Mai 1910.)

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Bundesblatt

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Jahr

1910

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

21

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

25.05.1910

Date Data Seite

295-526

Page Pagina Ref. No

10 023 773

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