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Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie

Inserate und litterarische Anzeigen.

Stelle-Ausschreibung.

Infolge Demission des bisherigen Inhabers wird die Stelle eines Adjunkten der Fortverwaltung Andermatt zur Wiederbesetzung ausgesehrieben.

Besoldung die gesetzliche.

Dem Adjunkten ist die Aufsicht über die gesamten elektrischen Anlagen der Gotthardbefestigung übertragen, weshalb Bewerber um diese Stelle sich über die nötigen Kenntnisse im elektrischen Fach auszuweisen haben.

Offiziere, welche sich um die vorerwähnte Stelle zu bewerben gedenken, haben ihre Anmeldung schriftlich und mit den erforderlichen Ausweisen versehen bis zum 10. Dezember nächsthin dem unterzeichneten Departement einzureichen.

B e r n , den 19. November 1897.

Schweiz. Militärdepartement.

Stelle-Ausschreibung.

Die erledigte Stelle eines Kanzlisten I. Klasse beim politischen Departement wird hiermit zur Wiederbesetzung ausgeschrieben.

Bewerber haben ihre Studien- und sonstigen Zeugnisse, sowie einen kurzen Lebensabriß dem politischen Departement einzureichen und sich über die Kenntnis der deutschen und der französischen Sprache auszuweisen. Die Kenntnis des Italienischen ist, wenn auch nicht unerläßlich, doch erwünscht.

Die Besoldung beträgt nach dem Gesetz vom 26. März 1897 Fr. 3000 bis 4000.

Die Anmeldungsfrist läuft am 15. Dezember ab.

B e r n , den 1. Dezember 1897.

Politisches Departement.

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Stelle-Ausschreibung.

Infolge Demission des bisherigen Inhabers wird hiermit die Stelle eines Unteroffiziers des Materiellen der Beobachter und Maschinenschützeu der Befestigungen von St. Maurice zar freien Bewerbung ausgeschrieben.

Besoldung nach Gesetz.

Bewerber um diese Stelle, welche Unteroffiziersgrad und sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse im Elektricitätsfach, insbesondere im Telephonwesen, besitzen müssen, haben ihre Anmeldungen mit den nötigen Ausweisen versehen bis spätestens den 15. Dezember nächsthin dem unterzeichneten Departement einzureichen.

B e r n , den 29. November 1897.

Schweiz,

fiilitärdepartement.

Stelle-Ausschreibung.

Die Stelle eines Instruktors II. Klasse der Infanterie ist zu besetzen. Besoldung die gesetzliche.

Bewerber um diese Stelle haben ihre Anmeldungen schriftlich bis längstens den 15. Dezember nächsthin dem unterzeichneten Departement einzureichen.

B e r n , den 27. November 1897.

Schweiz. Militärdepartement.

Stelle-Ausschreibung.

Die durch das Ableben des Herrn Oberst Rothpletz frei gewordene Lehrstelle an der kriegswissenschaftlichen Abteilung des eldg. Polytechnikums wird anmit zur freien Bewerbung ausgeschrieben.

Anmeldungen für diese Stelle sind dem unterzeichneten Militärdepartement bis 10. Dezember nächsthin schriftlich einzureichen.

B e r n , den 12. November 1897.

Schweiz. Militärdeparteineiit.

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Ausschreibung.

Für die Militärschulen und Kurse (inklusive Organisationsmusterungen) pro 1898 (Brot nur vom 1. Januar bis 30. Juni 1898) werden hiermit folgende Lieferungen ausgeschrieben : Auf den Waffenplätzen : a. Lausanne, Colombier, Luzern, Liestal, Basel, Brugg, St. Gallen, Wallenstadt, Herisau, Chur und Bellinzona: Brot, Fleisch, Hafer, Heu und Stroh.

b. Aarau und ZUrich : Brot, Fleisch, Heu und Stroh.

c. Bière, Thun, Bern, Frauenfeld und Andermatt: Brot und Fleisch.

d. St. Maurice und Airolo: Fleisch.

Die Lieferungsvorschriften sind bei den Kriegskommissariaten der Kantone Waadt, Neuenburg, Bern, Luzern, Baselland, ßaselstadt, Aargau, Zürich, Thurgau, St. Gallen, Appenzell A.-Rh., Graubünden, Uri, Tessin und Wallis,.

bei den Festungsbureau in Andermatt und Lavey, der Fortverwaltung in Airolo, sowie bei unterzeichneter Amtsstelle zur Einsichtnahme aufgelegt.

Vereinigungen von mehr als zwei Bewerbern für eine Lieferung sind unzulässig. Jeder Konkurrent hat zwei Bürgen zu bezeichnen und für sich und letztere gemeinderätliche Habhaftigkeitsbescheinigungen dem Angebote beizulegen.

Die Offerten (für B r o t per Portion zu 750 g. in Laiben zu 1500 g., für F l e i s c h per Portion zu 320g., für Andermatt, Airolo und St. Maurice [Lavey, Savatan und Dailly] zu 375 g., für F o u r a g e [Hafer, Heu und Stroh], rationiert, oder für Heu und Stroh in gepreßten Ballen von 40--60 kg. [für Stroh auch in Schauben], per 100 kg. berechnet, für Hafer außerdem mit Mustern begleitet) sind versiegelt und mit der Aufschrift: ,,Angebot für Brot, Fleisch oder Fourage" versehen bis zum 20. Dezember 1897 der unterzeichneten Amtsstelle einzureichen.

B e r n , den 29. November 1897.

Eidg. Oberkriegskommissariat.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Die Lieferung von guß- und schmiedeisernen Säulen für das neue Postgebäude in Freiburg wird hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben. Bedingungen und Angebotformulare sind bei der unterzeichneten Verwaltung (BundeshausWestbau, Zimmer Nr. 97) zur Einsicht aufgelegt.

1173 Übernahmsofferten sind der Direktion der eidg. Bauten in Bern verschlossen unter der Aufschrift : ,,Angebot für Bauarbeiten Postgebäude Freiburg" bis und mit dem 11. Dezember nächsthin franko einzureichen.

B e r n , den 27. November 1897.

Direktion der eidg. Bauten.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Postcommis in Lausanne.

Anmeldung bis zum 14. Dez.

2) Packer beim Hauptpostbureau 1897 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

Lausanne.

3) Briefträger, Bureaudiener und Wagenbesorg in Bulle.

4) Postcommis in Neuenburg.

Anmeldung bis zum 14. Dez.

5) Briefträger in Les Ponts-de-Martel 1897 bei der Kreispostdirektion in Neuen bürg.

(Neuenburg).

Anmeldung bis zum 14. Dez.

6) Zwei Postcommis in Basel.

1897 bei der Kreispostdirektion in 7) Postcommis in Solothurn.

Basel.

8) Postablagehalter und Briefträger in Hofstatt (Luzern). Anmeldung biszum 14. Dezember 1897 bei der Kreispostdirektion in Luzern.

9) Drei Postcommis in Zürich.

Anmeldung bis zum 14. Dez.

10) Postcommis in Zürich 6 (Außersihl), 1897 bei der Kreispostdirektion in Zürich, 11) Briefträger in Aadorf (Thurgau).

12) Posthalter in Rehetohel (Appenzell A.-Rh.). Anmeldung bis zum 14. Dezember 1897 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

13) Briefträger in Arosa (Graubünden).

Anmeldung bis zum 14. Dez.

14) Briefträger und Packer in Bonaduz 1897 bei der Kreispostdirektion in, (Graubünden).

Chur.

15) Briefträger und Bote in Jenins (Graubünden). '

1174 16) Zwei Telegraphisten in Basel. Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. Juli 1897. Anmeldung bis zum 11. Dezember 1897 bei der Telegrapheninspektion in Ölten.

17) Telegraphist und Telephonist in Rehetobel (Appenzell A.-Rh.). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision für den Telegraphendienst und Fr. 400 für den Telephondienst. Anmeldung bis zum 11. Dezember 1897 bei der Telegrapheninspektion in St. Gallen.

1) Zwei Paketträger beim Hauptpostburean Genf. Anmeldung bis zum 7. Dezember 1897 bei der Kreispostdirektion in Genf.

·2) Postablagebalter und Briefträger in Mordes (Waadt). Anmeldung bis znm 7. Dezember 1897 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

3) Postcommis in Bern. Anmeldung bis zum 7. Dezember 1897 bei der Kreispostdirektion in Bern.

Anmeldung bis znm 7. Dez.

4) Postcommis in Basel.

1897 bei der Kreispostdirektion in ·5) Briefträger in Riehen (Baselstadt). Basel.

6) Briefträger und Bote in Vordemwald (Aargau). Anmeldung bis zum 7. Dezember 1897 bei der Kreispostdirektion in Aarau.

Anmeldung bis zum 7. Dez.

7) Kreispostcontroleur in St. Gallen.

1897 bei der Kreispostdirektion in 8) Briefträger in Steinach (St. Gallen). St. Gallen.

9) Posthalter in Biasca. Anmeldung bis zum 7. Dezember 1897 bei der Kreispostdirektion in Bellinzona.

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz, Eidgenossenschaft.

Herausgegeben vom sohweiz. Eisenbahudepartemont.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

JVs 48.

Bern, den 1. Dezember Ì897.

I, Allgemeines.

879. ( /97) Umrechnung der deutschen Mark- in Frankenwährung.

48

Laut Mitteilung der Verwaltung der Schweiz. Nordostbahn und der Generaldirektion der großherzoglich badischen Staatseisenbahnen ist das Wertverhältnis der deutschen Markwährung zur Frankenwährung und umgekehrt für die deutsch-schweizerischen Grenzstationen und die Stationen der badischen Staatseisenbahnen auf Schweizergebiet vom 29. November 1897 an bis auf weiteres wie folgt festgesetzt worden: l Mark = 124,38 Centimes, l Pranken = 80,4 Pfennig.

II. Réglemente und Tarifvorschriften.

A. Schweizerischer Verkehr.

48 880. ( /97) Allgemeine Tarifvorschriften nebst GüterMassifiJcation der schweizerischen Eisenbahnen, vom i. April 4897.

Tarifierung von ,,Chlorlauge /BleichwasserJ mit höchstens . 4°lo Chlorgehalt".

Mit Gültigkeit vom 15. Dezember 1897 an wird der Artikel ,,Chlorlange (Bleichwasser) mit höchstens l °/o Chlorgehalt" den Gütern des Specialtarifes III der ohen benannten Güterklassifikation eingereiht.

Basel, den 30. November 1897.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn, als Präsidialverwaltung des Schweiz. Eiseribahnverbandes.

397

881. (48/9?) Allgemeine Tarifvorschriften nebst Güterklassifikation der schweizerischen Eisenbahnen, vom i. April Ì89Ì.

Tarifierung von ,,Kohlen-Elektroden".

Der Artikel ,,Kohlen-Elektroden" wird mit Gültigkeit vom 15. Dezember 1897 an in den Specialtarif I der oben benannten Güterklassifikation eingereiht.

Basel, den 30. November 1897.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn, als Präsidialverwaltwng des Schweiz. Eisenbahnverlandes.

III. Personen- and Gepäokverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

882. (48/97) Personentarif V S B -- S C B, vom i. Februar 4897.

Kündigung von Taxen.

Die in obgenanntem Tarif enthaltenen Taxen im Verkehr via LangnauLuzern, ebenso jene via Pratteln-Winterthur für Rorschach, Kheineck, St. Margrethen, An und Altstätten werden hiermit auf den 28. Februar 1898 gekündet.

Bezüglich der Einführung neuer Taxen wird seiner Zeit besondere Publikation erfolgen.

St. Gallen, den 26. November 1897.

Direktion der Vereinigten Schweizerbahnen.

883. (48/97) Personen- und Gepäcktarif Wald -- Schweiz, vom i. Januar Ì88Ì. Aufhebung.

Der vorgenannte Tarif ist auf 1. Februar 1897 gänzlich außer Kraft getreten.

Die neuen Taxen für Wald sind in die einschlägigen Tarife mit den V S ß einbezogen worden.

St. Gallen, den 26. November 1897.

Direktion der Tereinigten Schneizerbahnen.

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

884. (*8/97) Personen- und Gepäcktarif im Binnenverkehr der Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen. Nachtrag IV.

Za dem Tarife für die Beförderung von Personen und Reisegepäck im Binnenverkehr der Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen und der WilhelmLuxemburg-Bahn vom 1. April 1894 -- Teil II zum deutschen Eisenbahn-, Personen- und Gepäcktarif -- tritt am 1. Januar 1898 ein Nachtrag IV in Geltung.

398

Derselbe enthält außer den im Verfügungswege bereits eingeführten Zusatzbestimmnngen über Fahrpreisermäßigungen zu milden Zwecken, Benutzung von Fahrkarten über verschiedene Bahnstrecken, Ergänzungen der Preistabelle für Sonntagsrückfahrkarten und des Tarifs für Rundreisekarten noch neue Bestimmungen über die Ausgabe von Arbeitermonatskarten an Stelle der seitherigen Bestimmungen über die Ausgabe von Zeitkarten für Arbeiter.

Die neuen Arbeitermonatskarten werden nur noch für die Dauer eines Kalendermonats ausgegeben. Die Preise sind nach dem bisherigen Einheitssatze von 0,75 Pfg. pro Kilometer und Fahrt, jedoch unter Einrechnung von 30 G-eltungstagen für die an allen Tagen gültigen und von 25 Geltungstagen für die an Sonn- und Feiertagen ungültigen Karten festgesetzt.

Die in den Nachtrag aufgenommenen besonderen Zusatzbestimmungen zur Verkehrsordnung sind gemäß deren Vorschrift unter l2 genehmigt worden.

Nähere Auskunft erteilen die Fahrkartenausgabestellen und das Tarifbureau in Straßburg.

Straßburg, den 18. November 1897.

tteneraldirektion

der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

885.

(*8/97) Expreßguttarif badische Staatsbahn -- badische Lokal- und Nebenbahnen. Nachtrag I.

Zum Expreßguttarif badische Staatsbahn'-- badische Lokal- und Nebenbahnen, vom 20. Februar 1897, gelangt mit Gültigkeit vom 1. Dezember 1897 Nachtrag I zur Ausgabe. Derselbe enthält neben einigen Berichtigungen des Haupttarifs die Mitteilung über die Aufhebung der Expreßgntabfertigungsfltelle Ettlingen Stadt und die Entfernungen für die Stationen der Albthalbahn und kann zum Preis von 15 Pf. durch die Stationen bezogen werden.

Die im Nachtrag enthaltene Zusatzbestimmung zur Verkehrsordnnng ist gemäß den Vorschriften unter I(a) genehmigt worden.

Karlsruhe, den 18. November ' 1897.

Generaldirektion der grogsherzoglich badischen Staatseisenbahnen,

IV, Güterverkehr, A. Schweizerischer Verkehr.

886. (48/»7) Zusammenstellung der Factage- und Camionnagetarife der J S, B R und R V T, vom i. Juni 1893. Nachtrag IL primat e gelangt gè Zum obgenannten Im Imprimate am 1. Januar 1898 ein Nachtrag II eim zur Ausgabe. Derselbe enthält einen neuen Tarif für La Chaux-de-Fonds.

Bern, den 30. November 1897.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

399

( 48 /97) Camionnagetarif für La Chaitx-de-Fonds, Le Lode, Hauts-Geneveys, La Sagne und Les Ponts.

Neuauflage.

Mit 1. Januar 1898 tritt für den ,,Camionnagedienst" zwischen den Bahnhöfen und den Ortschaften La Chaux-dé Fonds, Le Locle, Hauts-Geneveys, La Sagne nnd Les Ponts ein nener Tarif in Kraft.

Neuenlitrg, den 30. Novemher 1897.

Direktion der Neuenbnrger Jnrabahn.

887.

B. Verkehr mit dem Auslande.

(48/9?) Ausnahmetarif für Cément ab Kirchheim bei Heidelberg und Kuppenheim na- ',, der Ostschweig. Nachtrag 1.

Zum bezeichneten Ausnahmetarif tritt auf den 15. Dezember 1897 ein Nachtrag I in Kraft, enthaltend eine größere Zahl von Taxändernngen, ferner neue Taxen für die Stationen der Linien Schaffhausen-Eglisau und Thalweil-Zug.

Zürich, den 27. November 1897.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

888.

( 48 /97) Gütertarif Basel 8 C ß -- badische Bahnen, Bodenseeuferstationen und Station Friedrichsfeld der Main-NecJcarBahn, vom 45. August 1895.

Nachtrag 111.

Am 15. Dezember 1897 tritt zu (^bezeichnetem Tarif ein Nachtrag III in Kraft. Derselbe enthält hauptsächlich neue Ansnahmetarife Nr. 26 für Holzstoff und Holzzellstoff, Nr. 27 für Steinkohlen deutscher Herkunft nnd Nr. 28 für Kartoffelstärkefabrikate.

Basel, den 29. November 1897.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

889.

Rückvergütungen.

( 48 /97) Kombinierter Schiffs- und Bahnverkehr -für Transporte von Getreide etc. der ungarischen Fluß- und Seeschiffahrtsgesellschaft mit den schweizerischen Eisenbahnen.

Die bei Umschlag in Passau gültigen Frachtsätze des Getreidetarifs Nr. IV Donanstationen -- Schweiz vom 1. September 1895 -- ausnahmlich derjenigen nach den Stationen der Linien Staad-St. Margrethen-Sargans-Chur, MelsSchmerikon, "Weesen-Glarns der V S B und Lachen-Linththal der N 0 B -- werden im Rückvergütungsweg auch für solche Sendungen berechnet, welche mit Schiffen der ungarischen Fluß- und Seeschiffahrts-Aktiengesellschaft von Wien nnd weiterher in Passau eintreffen und ah da auf der Bahn weiter befördert werden.

Zivrich, den 30. Novemher 1897.

Direktion der Schweiz. Nordostbnhn.

890.

400

0. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

(48/97) Tarif für die Beförderung von Leichen, lebenden Tieren und Fahrzeugen im innern Verkehr der badischen Bahnen. Neuer Nachtrag 1.

Zum Tarif für die Beförderung von Leichen, lebenden Tieren und Fahrzeugen für den innern Verkehr der badischen Bahnen erscheint mit Gültigkeit vom 1. Dezember 1897 ein neuer Nachtrag I, durch welchen der bisherige Nachtrag I vom 1. Mai 1894 aufgehoben und ersetzt wird. Der Nachtrag enthält neben verschiedenen Änderungen und Ergänzungen des Haupttarifs gekürzte, der Prachtberechnung zu'Grunde zu legende Entfernungen von gewissen oherhadischen Stationen ..%ch Karlsruhe und einigen nördlich davon gelegenen Stationen. Die Änderung der Znsatzbestimmung zur Verkehrsordnung ist gemäß den Vorschriften unter Ia genehmigt worden.

Exemplare des Nachtrags können durch Vermittlung der Stationen unentgeltlich bezogen werden.

Karlsruhe, den 24. November 1897.

Ueneraldirektion der grossheraoglieh badischen Staatseisenbabnen.

891.

(48/97') Gütertarif badische Staatseisenbahnen -- badische Nebenbahnen im Privatbetrieb. Nachtrag III.

Mit "Wirkung vom 1. Dezember 1897 tritt zum Gütertarif großh. badische Staatseisenbahnen -- badische Nebenbahnen im Privatbetrieb der Nachtrag III in Kraft. Derselbe enthält die seit Erscheinen des Nachtrags II notwendig gewordenen Änderungen und Ergänzungen, sowie neue, erhöhte Entfernungen für die Stationen der Nebenbahn Rhein-Lahr-Seelbach. Außerdem enthält derselbe Entfernungen für die Stationen der Albthalbahn. Letztere treten aber erst mit dem Tage der Betriebseröffnnng dieser Nebenbahn für den Güterverkehr in Kraft. Durch den Nachtrag werden der Frachtgegenstand ,,öerüststangen" in den Ausnahmetarif Nr. l, Abteilung 6, aufgenommen, der Ausnahmetarif Nr. 10 durch Aufnahme der Artikel Torfstreu und Torfmull ergänzt, für Holzstoff und Holzzellstoff zur Ausfuhr ermäßigte Frachtsätze nnd für Steinkohlen deutscher Herkunft, wie in der allgemeinen Güterklassiflkation unter Specialtarif III genannt, ein neuer Ausnahmetarif eingeführt. Letzterer tritt erst am 1. Januar 1898 in Kraft.

Karlsruhe, den 25. November 1897.

Generaldirektion der grossherzoglich badischeu Staatseiseiibahiien.

892.

( 48 /97) Ausnahmetarif Nr. i für Höh im Binnenverkehr derEisenbahnen in Elsaß-Lothringen, sowie im Verkehr mit den preußischen Staatsbahnen. Ergänzung.

Im diesseitigen Binnenverkehr nnd in demjenigen Verkehr mit Stationen der preußischen Staatsbahnen, welcher sich nur über diesseitige und preußische-

893.

401

Linien bewegt, erhält mit Gültigkeit vom 15. Januar 1898 ab die Ziffer 4 des Warenverzeichnisses des Ausnahmetarifs l (Holatarif ) folgende Fassung : ,,4. Holzwaren, grobe (ausgenommen solche, die ans Hölzern der im Spécialtarif I des deutschen Eisenbahngütertarifs, Teil I, bezeichneten Sorten -- vergi, oben Ziffer l -- hergestellt sind), folgende : roh vorgearbeitetes Schirroder Werkholz, soweit dasselbe nicht unter Ziffer l der Position ,,Holz" des Specialtarifs III fällt, Rundholz, gelocht (Haspelholz), Satzkisten, Schachtelränder, Siebläufe, Schiffsnägel, Holzspunde, Schnhpflöcke (Holzstifte), Draht zur Herstellung von Zündhölzern, Holzklötze (Holzstöckel) zum Pflastern, .roh vorgearbeitete Gewehrschäfte, Cigarrenkistenbretter, Dachschindeln."

Straßbwg, den 17. November 1897.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

Mitteilungen des Eisenbahndepartements.

1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 29. November 1897 : Nachtrag II zu der Zusammenstellung der Factage- und Camionnagetarife der Jura-Simplon-Bahn, Bulle-Romont-Bahn und Regionalbahn des Traversthaies, enthaltend einen neuen Camionnagetarif für Chaux-de-Fonds.

Genehmigt am 30. November 1897: 1. Camionnagetarif für die Stationen der Neuenburgur Jurabahn, La · Chaux-de-Fonds, Locle, Hauts-Geneveys, La Sagne und Les Ponts.

2. Aufnahme des Artikels ,,Kohlen-Elektroden" in den Specialtarif l der schweizerischen Güterklassifikation vom 1. April 1897.

3. Aufnahme des Artikels ,,Chlorlauge (Bleichwasser) mit höchstens l °/o Chlorgehalt" in den Specialtarif 111 der schweizerischen Güterklassifikation vom 1. April 1897.

4. Gewährung der Taxen des Ausnahmetarifes Nr. IV für die Beförderung von Getreide etc. ah Stationen der ersten k. k. priv. Donaudampfschifffahrtsgesellschaft nach Bregenz transit und Lindau transit, sowie nach schwei. zerischen Stationen auf Sendungen, die mit Schiffen der ungarischen Flußund Seeschiffahrts - Aktiengesellschaft von Wien und weiterher in Passau eintreffen und ab da per Bahn nach den in genanntem Tarif einbezogenen schweizerischen Stationen, mit Ausnahme derjenigen der Linien Staad-SargansChur, Mels-Schmerikon, Weesen-Glarns und Lachen-Lintthal, weiter befördert werden.

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1897

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49

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01.12.1897

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1170-1174

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