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Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes, 3 % Eidgenössisches Anleihen von Fr. 24,248,000 von 1897.

Kapitalrückzahlung auf 31. Dezember 1910.

Infolge der heute stattgefundenen fünften Verlosung gelangen auf 31. Dezember 1910 aus dem obgenannten Anleihen nachfolgende Obligationen zur Rückzahlung und treten von diesem Zeitpunkte hinweg ausser Verzinsung: Nr.

Nr.

Nr.

301-- 350 3051--3100 20,951--21,000 1901--1950 3501--3550 21,901--21,950 2601--2650 4851--4900 24,00124,050 Die Einlösung vorbezeichneter Obligationen im Gesamtbetrage von Fr. 450,000 erfolgt : in der Schweiz: Bei der eidgenössischen Staatskasse, bei den Hauptzoll- und Kreispostkassen, sowie bei der schweizerischen Nationalbank und ihren Zweigniederlassungen ; in Deutschland: Bei der Bank für Handel und Industrie in Berlin und Frankfurt a./M.; in Frankreich : Bei der Banque de Paris et des Pays-Bas, beim Crédit Lyonnais und bei der Banque Suisse et Française in Paris.

Von den früheren Ziehungen sind noch ausstehend, rückzahlbar auf: 31. Dezember 1908: Nr. 24,123. 1909: Nr. 22,788--90, 22,799, 22,800, 24,051--71.

Bundesblatt.

62. Jahrg. Bd. V.

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Diese Titel tragen seit den bezüglichen Verfalltagen keinen Zins mehr.

Von dem früheren eidgenössischen Anleihen von 1894 sind die auf 31. März 1904 rückzahlbaren Obligationen Nr. 9560--61 noch nicht zur Zahlung präsentiert worden.

B e r n , den 26. September 1910.

(1.)

Eidgenössisches Finanzdepartement.

Brennen ausländischen Obstes.

Die unterzeichnete Verwaltung macht neuerdings darauf aufmerksam, dass das Brennen ausländischen Obstes und aller daraus gewonnenen Produkte (Most, Trester und Drusen) nur nach Einholung einer Bewilligung der unterzeichneten Verwaltung und Bezahlung der Monopolgebühr gestattet ist.

Dasselbe gilt für das Brennen einheimischer Stoffe der genannten Art, wenn bei deren Gewinnung Zucker verwendet worden ist.

Widerhandlungen gegen diese Vorschriften werden nach Massgabe des Alkoholgesetzes und des Bundesflskalgesetzes bestraft.

Eidg. Alkoholverwaltung.

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Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Bundesblatt

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Foglio federale

Jahr

1910

Année Anno Band

5

Volume Volume Heft

40

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

05.10.1910

Date Data Seite

33-34

Page Pagina Ref. No

10 023 924

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