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Nachtrags-Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Besoldungen pro 1898 nach Maßgabe des neuen Besoldungsgesetzes.

(Vom 26. November 1897.)

Tit.

Wie wir schon in unserer Botschaft zum Voranschlag 1898 Ihnen mitzuteilen die Ehre hatten, war es, nachdem die Referendumsfrist iür das neue Besoldungsgesetz erst am 5. Oktober 1897 zu Ende ging, nicht mehr möglich, die neuen Besoldungsansätze vom 1. Januar 1898 so durchzuarbeiten, daß sie noch dem Hauptbudget hätten einverleibt werden können ; wir waren deshalb genötigt, Ihnen eine Nachtragsbotschaft in Aussicht zu stellen.

Eine Ausnahme bildeten selbstverständlich die Besoldungen derjenigen drei Departemente, für welche im Laufe dieses Jahres Organisationsgesetze ausgearbeitet wurden und mit 1. Juli, inbegriffen die erhöhten Besoldungsansätze, in Kraft getreten sind. Es betrifft dies das politische Departement, das Handels-, Industrieund Landwirtschaftsdepartement und das Eisenbahndepartement.

Hier sind auch im Budgetentwurf pro 1898 die neuen Besoldungen durchgeführt, und es kann sich für unsere Nachtragsbotschaft nur noch um Ergänzungen handeln, wo die personelle Reorganisation zur Zeit der Abfassung des Budgets noch nicht vollständig durchgeführt war.Ganzz oder teilweise sind die Besoldungserhöhungen schon im Hauptbudget berücksichtigt bei einer Anzahl von Dienstabteilungen, deren Besoldungen an keine gesetzliche Bestimmungen, somit auch an kein Besoldungsmaximum gebunden waren. Das

1027 Gleiche trifft zu für die Besoldungsverhältnisse des Grenzwachtpersonals, welche, inbegriffen die freie Dienstkleidung (Art. 5 des Besoldungsgesetzes), durch Regulativ vom 25. September 1897 neu geordnet worden sind. Auch die Besoldungsansätze für das Postund Telegraphenpersonal sind wesentlich erhöht, da schon die bestehenden Verordnungen eine solche Erhöhung gestatteten ; unsere Nachtragsbotschaft beziffert nur noch den Mehrbedarf auf Grundlage des neuen Besoldungsgesetzes.

Unser neues Gesetz teilt die sämtlichen Beamten und Angestellten des Bundes, soweit nicht Specialgesetze bestehen, in folgende Besoldungsklassen mit Minimum und Maximum ein : I . Klasse . . . . F r . 6000--8000 II. ,, . . . . ,, 5000--7000 HI.

,, . . . . ,, 4000-5500 IV. ,, . . . . ,, 3500--4500 V.

,, . . . . ,, 3000--4000 VI.

,, , 2000--3500 VII.

,, bis auf . . ,, 2500 Beigefügt ist, daß die Besoldung eines Angestellten der VII. Klasse, welcher volljährig ist und im ausschließlichen Dienste einer eidgenössischen Verwaltung steht, mindestens Fr. 1200 betragen solle.

Das Gesetz selber hat dann in Art. 8 die sämtlichen Beamten und Angestellten in diese 7 Klassen eingereiht ; der Bundesrat war somit nach dieser Richtung durch gesetzliche Vorschriften gebunden; wohl aber hatte er nach Anleitung von Art. 2 des Besoldungsgesetzes auf den Antrag der betreffenden Departementc das Besoldungsmaximum für jede einzelne Beamtung und Anstellung im Rahmen der Ansätze des Gesetzes festzusetzen und der Bundesversammlung auf dem Wege der Budgetvorlage die neuen Antrittsbesoldungen auf den 1. Januar 1898 vorzuschlagen. Beides war keine leichte und keine angenehme Aufgabe, da der Bundesrat sich wohl bewußt war, daß es ihm beim besten und redlichsten Willen nicht gelingen werde, auf einmal alle und jede Ungleichheiten, welche seit einer langen Reihe von Jahren bei der Mannigfaltigkeit unserer Gesetzgebung sich herausgebildet hatten, zu beseitigen, und noch weniger, die Wünsche und Erwartungen jedes Einzelnen zu befriedigen.

Bei der Bestimmung des Klassenmaximums durfte selbstredend weder das Dienstalter noch die Leistungsfähigkeit des zufällig jetzigen Inhabers der Stelle wegleitend sein. Dio Inhaber wechseln,

1028 das Amt bleibt, und so mußte für den Bundesrat einzig die Bedeutung der Amtsstelle und die Anforderungen, welche man an den Inhaber stellen muß, ausschlaggebend sein.

Nach den Entscheidungen, welche der Bundesrat in Ausübung von Art. 2 des Besoldungsgesetzes getroffen hat, sind nun, wie Sie den Beilagen entnehmen werden, zahlreiche Abstufungen in der Bemessung des Maximums der einzelnen Beamtungen vorgenommen worden ; von unten auf gerechnet, beträgt diese Graduation 2000, 2500, 2800, 3000, 3200, 3500, 3800, 4000, 4200, 4300, 4500, 4800, 5000, 5200, 5300, 5400, 5500, 6000, 6200, 6300, 6400, 6500, 6800, 7000, 8000.

Der Bemessung der neuen Antrittsbcsoldungen auf den 1. Januar 1898 hat der Bundesrat einige grundsätzliche Entscheidungen vorangehen lassen.

Vor allem aus sollen alle und jede bisherigen Zulagen und solche Gratifikationen, welche als jährlich wiederkehrende zu förmlichen Besoldungsaufbesserungen geworden sind, dahinfallcn ; allerdings kann es Verhältnisse geben, wo eine Entschädigung für außerordentliche Inanspruchnahme eines Funktionärs immer noch gerechtfertigt erscheint. Wir haben damit nicht etwa diejenigen Fälle im Auge, wo ein Beamter oder Angestellter bei dringlichen Arbeiten v o r ü b e r g e h end auch über die sogenannte Bureauzeit hinaus arbeiten muß, oder etwa in Ausübung der ihm zugewiesenen Funktionen während der Dauer der Bundesversammlung mehr als in den übrigen Perioden des Jahres in Anspruch genommen ist.

Wohl aber gicbt es Fälle, wo wegen lang andauernder Krankheit eines Vorgesetzten, oder weil eine vakant gewordene Stelle aus irgend welchen Gründen längere Zeit unbesetzt bleiben muß, einem Untergebenen, ohne daß er in den Genuß der höhern Besoldung tritt, ein größeres Maß von Arbeit außerhalb der Bureaustunden und eine größere Verantwortlichkeit zufällt, und wo es unbillig erscheinen würde, ihm jede Entschädigung hierfür zu verweigern.

Wir wollen nicht weiter specialisieron. Es besteht hierüber bereits eine Verordnung des Bundesrates vom 11. März 1879, welche zwar mit Rücksicht auf die allzu bescheidenen bisherigen Besoldungen vielfach in ausdehnendem Sinne interpretiert wurde.

Der Bundesrat ist der Ansicht, daß diese Verordnung nicht einfach aufgehoben werden könne ; aber sie muß einer gründlichen Revision unterzogen und es muß eine scharfe Grenze gezogen
werden, um jeder künftigen mißbräuchlichen Auslegung zu begegnen.

Wir haben denn auch bereits unser Finanzdepartement beauftragt, uns noch vor Ablauf des Jahres eine revidierte Verordnung vorzulegen.

1029 Art. 4 des Besoldungsgesetzes bestimmt sodann, daß bis das für eine Beamtung oder Anstellung gemali dem vorstehenden Art. 2 festgesetzte Maximum erreicht ist, die Besoldung mit Ablauf jeder dreijährigen Amtsperiode um Fr. 300 steigt.

Da die erstmalige Besoldungserhöhung mit dem zweiten Jahre der Amtsperiode zusammenfällt, so könnte die Frage entstehen, ob bei der nächsten Gesamterneuerung die gesetzlich vorgesehene Erhöhung Fr. 200 oder Fr. 300 betragen solle. Materiell kam das ziemlich auf das Gleiche heraus, da die Entscheidung offenbar den Besoldungsansatz pro 1. Januar 1898 beeinflussen mußte. In Analogie mit dem Vorgehen bei den Beamten des Militärdepartements vor einigen Jahren haben wir uns für das erstore entschieden, und unsere Vorschläge pro 1. Januar 1898 sind deshalb so verstanden, daß die Besoldung jedes dermaligen Beamten und Angestellten, welcher nach zwei Jahren wieder gewählt wird, dannzumal um Fr. 200 steigt, vorausgesetzt, daß er nicht das Maximum seiner Besoldung bereits erreicht hat, oder daß nicht, nach Anleitung von Art. 4, Lemma 2, des Gesetzes die Besoldungserhöhung wegen ungenügenden Leistungen oder tadelhafter Aufführung ganz oder teilweise sistiert wird.

Was bei der Festsetzung des Besoldungsmaxinmms für jede Beamtung in den Hintergrund treten mußte, Dienstaltor und persönliche Befähigung, mußte hier um so mehr zur Geltung kommen, und zwar mit Wirkung der beiden Faktoren nach oben und unten; beim Dienstalter mußte ferner in Berücksichtigung gezogen werden, wie viel Dienstjahrc ein Beamter oder Angestellter überhaupt hat, und wie viele Jahre er die gegenwärtige Stelle bekleidet.

Sodann war offenbar hier Veranlassung, eine gewisse Ausgleichung eintreten zu lassen, wo Funktionäre neuerer DieiiKtabteilungon in bevorzugter Stellung gegenüber solchen sich befanden, deren Besoldungsmaxima gesetzlich beschränkt waren. Endlich haben wir noch als Regel aufgestellt, daß niemand mit einer geringem Besoldung als bisher bedacht werden solle, während allerdings an einigen Orten auch von jeder Besoldungserhöhung Umgang genommen werden mußte, weil die Betreffenden jetzt schon eine bedeutend herabgeminderte Leistungsfähigkeit, die in einzelnen Fällen an Invalidität streift, aufweisen.

Das sind die Grundsätze, von welchen wir im allgemeinen bei der Festsetzung der neuen Besoldungen
für die Beamten und Angestellten der Centralverwaltung uns haben leiten lassen. Das Resultat unserer Beratung ist in der Beilage zusammengestellt, auf welche \vir im einzelnen verweisen.

1030 Betreffend die Regelung der Besoldungen des außerhalb der Centralverwaltung stehenden Post- und Telegraphenpersonals hat sich das Besoldungsgesetz darauf beschränkt, Besoldungsmaxima, beziehungsweise -minima, für die verschiedenen Dienstklasson aufzustellen ; im Rahmen dieser Ansätze sollen die Besoldungen des Post- und Telegraphenpersonals vom Bundesrate auf Grundlage einer zu erlassenden Verordnung festgestellt werden, wie das auch bisher schon der Fall gewesen ist. Wo es sich um cirka 10,000 Funktionäre handelt, wäre ja die Festsetzung jeder einzelnen Besoldung durch den Bundesrat förmlich ausgeschlossen, und man darf es gewiß anerkennen, daß schon die Verordnung von 1882, durch welche unter anderai das Vorrücken in der Besoldung nach dem Dienstalter geregelt war, in ganz vorzüglicher Weise funktioniert hat. Wenn nun auch die Zeit seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zu knapp bemessen war, um die in Aussicht genommenen neuen Verordnungen definitiv zu genehmigen, so entsprechen die in unsere Nachtragsbotschaft eingesetzten Ziffern immerhin einem Zahlenschema, welches auf den Grundlagen der im Entwürfe liegenden Verordnungen aufgebaut ist.

Diese Erläuterung voranschickend, beehren wir uns nunmehr in nachstehendem, die in Durchführung des neuen Besoldungsgesetzes notwendigen Krediterhöhungen gegenüber den Ansätzen des Voranschlages von 1898 zu formulieren.

Wir stellen dabei, in Anlehnung an die Budgetrubriken, die Ziffern des zur Verteilung gelangten Budgets und den wirklichen Bedarf pro 1898 einander gegenüber.

1031

II. Allgemeine Verwaltung.

D. Bundeskanzlei.

«. Kanzler (inkl. Wohnungsentschädigung) b. Erster Vizekanzler (inkl. Wohnungsentschädigung) c. Zweiter Vizekanzler d. 2 Kanzleisekretäre . ."(.

e. Registratur und Unterregi|trator . . .

f. Übersetzungen . . ''. -\ . . . .

g. Kalligraph, Kanzlisten, Kopiaturen . .

h. Weibel und Ausläufer . .: . . . .

Budget.

Bedarf.

Fr.

11,000

Fr.

11,000

7,000 6,000 10,200 9,200 19,000 42,400 29,500

8,000 7,000 11,400 10,600 20,600 44,600 34,100

134,300 147,300

A. Politisches Departement.

I. Politische Abteilung.

Die mit Fr. 32,800 eingesetzten Besoldungen dieser Abteilung sind bereits dem Besoldungsgesetze angepaßt und genügen für das Jahr 1898.

II. Auswanderungswesen.

1. B e s o l d u n g e n : A. Administrative Sektion : a. Chef ö. Kegistrator-Kanzleisekretär c. Kopist B. Kommissarische Sektion: a. Chef b. Kanzlist I. Klasse

Bundesblatt. 49. Jahrg. Bd. IV.

". .

. . .

5,500 2,000 2,200

6,500 2,600 2,000

4,500 2,400

5,000 3,000

17,200

19,700 71

1032

B. Departement des Innern.

I. Kanzlei.

1.

2.

3.

4.

5.

6.

Budget.

Fr.

Sekretär Sekretär-Bibliothekar Übersetzer Kanzlisten Litterarische Anschaffungen Entschädigung an den Sekretär für seine Funktionen als Sekretär verschiedener Kommissionen

Bedarf.

Fr.

5,500 4,500 3,500 6,000 800

7,200 5,300 4,300 6,300 800

1,000

--

21,300 23,900 III. Archive.

a. P e r s o n a l : 1. Archivar 2. Unterarchivar 3. Gehülfe 4. Außerordentliche Aushülfe

. .

.

.

.

.

.

.

.

.

5,000 4,500 3,600 2,000

* 6,800 4,600 3,600 2,100

15,100

17,100

7,000 5,000 20,000 40,600

7,500 5,500 21,600 46,100

72,600

80,700

8,000 6,000 3,500

8,000 6,500 3,800

17,500

18,300

IV. Statistisches Bureau.

Besoldungen: a. Direktor b. Adjunkt c. 5 Statistiker d. Gehülfen

.

.

V.' Gesundheitsamt.

Besoldungen: a. Direktor b. Adjunkt c. Registratur und Kanzlist

* Wogegen die bisher unter &11 ,,historische Arbeiten" eingesetzte Zulage von Fr. 1000 für den Archivar zu streichen ist.

1033 TU. Beiträge an Anstalten.

1. Polytechnische

Schule.

Budget.

Bedarf.

Fr.

8,000

Fr.

8,000

5,000 5,000 4,500 2,000 3,600

5,000 5,500 4,500 2,000 3,600

28,100

28,600

1. Besoldung des Präsidenten des Schulrates 2. Taggelder und Reiseentschädigungen der Mitglieder des Schulrates 3. Besoldung des Sekretärs 4. Besoldung des Kassiers 5. Zulage für den Direktor 6. Besoldung des Sekretärs der Direktion .

Diese Erhöhungen bedingen keine Änderung des Gesamtkredites für die polytechnische Schule von Fr. 800,000.

2. Schweizerische meteorologische Centralanstalt.

(Totalkredit Fr. 46,000.)

An Besoldungen sind vorgesehen: Direktor 5,000 6,500 In Aussicht genommene Gratifikation an den Direktor nach Mitgabe des erhöhten Kredites 1,000 -- Adjunkt 3,800 4,000 Hülfspersonal 10,800 10,800 Abwart 1,300 1,300 Mehrbetrag

21,900 22,600 700

Es ist somit der Totalkredit von Fr. 46,000 auf Fr. 46,700 zu erhöhen.

8. Schweizerisches Landesmuseum.

A. Verwaltung.

(2. Verwaltung.

Total Fr. 44,100.)

Die hier in Betracht fallenden Besoldungen sind folgende : Direktor 8,000 8,000 Kustos 4,000 4,500 Übertrag

12,000

12,500

1034

Übertrag Assistent Buchhalter Bureaugehülfe Packer Mehrbetrag

Budget.

Fr.

12,000 4,500 3,600 2,400 2,200

Bedarf.

Fr.

12,500 4,500 3,800 2,400 2,200

24,700 700

25,400

Es ist somit der Totalkredit 2. Verwaltung von Fr. 44,100 auf Fr. 44,800 zu erhöhen.

9. Schweizerische Landesbibliothek.

(Totalkredit Fr. 57,500.)

An Besoldungen sind vorgesehen : 1. Besoldung des Bibliothekars 2. Besoldung des Adjunkten 3. Besoldung des Hülfspersonals (l Angestelltor Fr. 3000 und l technischer Gehülfe Fr. 1000)

(5,000 4,000

(5,300 4,500

4,000

4,200

14,000 1,000

15,000

Mehrbetrag was eine Erhöhung des Totalkredits von Fr. 57,500 auf Fr. 58,500 bedingt.

IX. Oberbauiuspektorat.

1. Besoldungen.

a.

b.

c.

d.

e.

f.

(j.

Oberbauinspektor Adjunkt 4 Ingenieure , 2 Zeichner Rogistrator-Buehführor Kopist Außerordentliche technische Aushülfe

. . .

Fr. 8,000 ,, 5,800 ,, 17,500 ,, (5,400 ,, 3,800 ,, 1,800 ,, 12,300

Übertrag

Fr. 55,(500

1035 Übertrag Unser Budget enthält ferner einen Kreditposten : 8. Untersuchung der "Wasserrechtsverhältnisse der Schweiz von

Fr. 55,000

,,

42,000

Fr. 97,600 Nun waren bisher schon im Personal des Oberbauinspektorates einige Beamte eingestellt, deren Funktionen sich eigentlich nur auf die hydrometrischen Arbeiten und die Untersuchung der Wasserrechtsvorhältnisse bezogen ; weiteres Personal wurde aus dem zweiten Kredite von Fr. 42,000 besoldet, ohne daß im Budget eine Spezifikation dieser Besoldungen ersichtlich gewesen wäre.

Wir haben nun anläßlich der Besoldungserhöhung und der Bereinigung der Liste der Beamten und Angestellten eine Ausscheidung in nachstehender Form vorgenommen :

IX. Oberbauinspektorat.

1. Besoldungen.

Oberbauinspektor

Fr.

8,000

A. Straßen- und Wasserbau.

Adjunkt 2 Ingenieure I. Klasse Zeichner I. Klasse Zeichner II. Klasse Außerordentliche Aushülfe . . . .

,, ,, ,, ,, ,,

6,000 10,000 3,600 2,500 6,600 Fr. 36,700

£. Hydrometrie und Untersuchung der Wasserverhältnisse der Schweiz.

Ingenieurchef 4 Ingenieure II. Klasse 2 Zeichner I. Klasse 3 Zeichner II. Klasse

Fr. 7,000 ,, 16,600 ,, 7,200 ,, 7,500

G. Kanzlei.

Registrator-Buchführer . . . ' . . .

Kopist

., ^

4,200 2,000 ,,

44,500

Fr. 81,200

1036 Nun kann aber der Kredit von Fr. 42,000 für Untersuchung der Wasserrechtsverhältnisse um einen Betrag von Fr. 18,100 gekürzt werden, welcher bisher für Besoldungen verwendet wurde.

Wir beanspruchen deshalb bloß noch einen Kredit von Fr. 23,900.

Die Berechnung des Mehrbetrages stellt sich nun folgendermaßen : Im Budget pro 1898 sind eingestellt: F ü r d a s Oberbauinspektorat . . . . F r . 55,600 Untersuchung der Wasserrechtsverhältnisse ,, 42,000 Fr. 97,600 Nach Ausscheidung dieser Beamteten und unter Berücksichtigung der Besoldungserhöhungen bedürfen wir: F ü r d a s Oberbauinspektorat . . . . F r . 36,700 Für das hydrometrische Bureau nebst Kanzlei ,, 44,500 Für die Untersuchung der Wasserrechtsverhältnisse ,, 23,900 ,, 105,100 Netto-Mehrbetrag

Fr.

7,500

X. Direktion der eidgenössischen Bauten.

Bisher sind im Voranschlag nur die dem Bautendirektor direkt unterstellten Beamten und Angestellten unter ,,1. Besoldungen^'aufgenommen worden, ·während ein zahlreiches Personal von Architekten , Bauführern II. Klasse und Bauzeichnern, teils aus einem Posten ,,außerordentliche technische Aushülfe u teils aus den Baukrediten selbst honoriert worden ist. Wir halten es für richtiger, zukünftig dieses gesamte Personal konform der Liste der Beamten und Angestellten hier aufzuführen. Demgemäß stellen wir einander gegenüber: Budget pro 1898: Direktor Fr. 7,000 Adjunkt 5,000 fl 2 Architekten ,, 9,000 2 Bauführer ,, 7,200 Übertrag

Fr. 28,200

1037 Übertrag Außerordentliche technische Aushülfe .

Registrator-Buchführer Sekretär-Kanzlist Kanzlisten

Fr. 28,200 ,, 19,600 ,, 3,800 ,, 4,000 ,, 9,000 Fr. 64,600

Neuer Vorschlag unter gleichzeitiger Durchführung der Besoldungserhöhungen : Direktor Adjunkt 8 Architekten 2 Bauführer I. Klasse 8 Bauführer H. Klasse 6 Bauzeichner ° .

5 Zeichner Kanzleichef Sekretär-Kanzlist 1 Kanzlist I. Klasse 2 Kanzlisten H. Klasse 2 Gehülfen , . .

Fr.

,, ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,, Fr. 64,600

8,000 6,500 38,400 9,000 30,700 19,600 13,000 4,800 4,300 3,500 6,000 2,400

Fr.- 146,200

VIII. Hausdienst, Heizung und Beleuchtung in den Gebäuden der Centralverwaltung.

(Totalkredit Fr. 148,900.)

Budget.

Bedarf.

Fr.

Fr

Hier fallen nur die Besoldungen (exklusive Wohnung) der drei Hauswarte in Betracht im Bundeshaus Westbau ,, Ostbau Telegraphengebäude

2136 2316 1980

2500 2500 2200

6432 768

7200

Mehrbetrag somit Erhöhung des Gesamtkreditpostens Fr. 148,900 auf rund Fr. 149,700.

von

1038

XI. Forstwesen, Jagd und Fischerei.

I. Forstwesen.

Besoldungen :

a.

b.

c.

d.

Oberforstinspektor 3 Adjunkten Sekretär Kanzlist

Budget.

Bedarf.

Fr.

8,000 12,800 4,000 3,000

Fr.

8,000 13,900 4,400 3,000

27,800

29,300

Die Besoldung des III. Adjunkten ist nur für ein halbes Jahr berechnet.

C. Justiz- und Polizeidepartement.

I. Justiz- und Polizeiwesen.

1. Besoldungen: a. Abteilungschef für Gesetzgebung und Rechtspflege 8,000 b. Sekretär für Polizeiwesen 5,700 c.

,, ,, Civilstand '. °. . . .

4,700 d. · ,, .

,, Handelsregister . . . .

4,700 e. Adjunkt für Justizwesen 4,000 f. 2 Übersetzer 9,600 g. Kanzleisekretär 4,500 h. Registratur 3,300 i. Kanzlisten und Aushülfe 13,300

8,000 6,000 4,800 5,000 4,500 10,000 4,700 3,500 13,500

57,800 60,000 II. Bundesanwaltschaft.

l. Besoldungen : a. Generalanwalt b. Sekretär c. Registratur und Kanzlist

10,000 5,200 3,000

10,000 5,500 3,200

18,200

18,700

Die Besoldung des Bundesanwalts ist durch Specialgesetz geordnet.

1039 III. Versicherungswesen.

I. Besoldungen.

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

Direktor Vizedirektor Sekretär Mathematiker Mathematiker und Übersetzer 2 Gehülfen Registratur und Kanzlist

. . . .

Budget.

Fr.

Bedarf.

Fr.

10,000 9,000 5,500 5,500 5,500 5,700 3,500

10,000 9,000 5,500 5,500 5,500 5,700 3,800

44,700

45,000

Mit Ausnahme des Registrators, dessen bisherige Besoldung von Fr. 3500 in zweiter Lesung ebenfalls um Fr. 300 erhöht wurde, sind im Budgetentwurf die Besoldungen bereits nach den» Maßstabe des neuen Gesetzes geordnet. Dagegen bedürfen die das Besoldungsmaximum überschreitenden Ansätze, für den Direktor Fr. 10,000, für den Vizedirektor Fr. 9000, wie solche seit Jahren bewilligt worden sind, laut Art. l, letztes Alinea, des Besoldungsgesetzes der Genehmigung der Bundesversammlung.

IV. Amt für geistiges Eigentum.

a.

0.

c.

d.

e.

f.

g.

h.

1.

Direktor Administrativer Adjunkt Technischer Adjunkt Registerführer und Kassier 8 Ingenieure 4 Kontrolleure . .

6 Kanzlisten l Bureaugehülfe Stellvertreter des Direktors

8,000 5,500 5,500 5,000 35,200 16,400 18,700 2,200 500

8,000 6,300 5,800 5,300 35,200 16,800 19,500 2,300

97,000

99,200

1040

E. Finanz- und Zolldepartement.

I. FinanzTerwaltung.

I. Finanzbureau.

a. Departementssekretär und Chef des Finanzbureaus b. Adjunkt und Übersetzer c. Buchhalter d. Registratur e. ßuchhaltungsgehülfe f. Kanzlist g. Kanzleiaushülfe und Bureaubedürfnisse .

h. Litterarische Anschaffungen i. Kommissionen und Experten . . . .

Budget.

Bedarf.

Fr.

Fr.

6,000 4,800 4,800 4,000 3,600 3,200 2,000 400 2,300

6,500 5,800 5,600 4,500 4,000 3,200 2,000 400 2,300

31,100 34,300 II. Finanzkontrolle.

a.

b.

c.

d.

e.

Chef Adjunkt und erster Revisor Neun Revisoren Ein Revisionsgehülfe Kasseninspektionen und Inventarrevisionen

6,000 7,200 4,800 5,600 35,300 38,500 2,800 3,000 1,500 1,500 50,400

55,800

III. Banknotenkontrolle.

1. B e s o l d u n g e n .

Das Budget enthält bereits die erhöhten Ansätze.

a.

b.

c.

d.

e.

IV. Staatskasse.

1. B e s o l d u n g e n : Staatskassier Adjunkt Fünf Gehülfen Expedient (Abwart) Drei Münzzähler

8,000 8,000 5,500 5,500 19,300 22,000 2,600 2,700 7,600 7,900 43,000

46,100

1041 V. Wertschriftenverwaltung.

Budget.

a. Chef b. Gehülfe c. Verwaltungskosten für Kapitalien .

Fr.

7,000 4,500 1,000 Ï2J50Ô

Bedarf.

Fr.

7,200 4,500 1,000 12,700

VII. Liegenschaften.

A. W a f f e n p l a t z

in T h u n .

Verwalter

3000

B. W a f f e n p l a t z Verwalter

in H e r i s a u - S t . G a l l e n .

1200

3400

1400

VIII. Münzverwaltung.

1. V e r w a l t u n g s k o s t e n : a. Verwalter 6. Buchhalter und Verifikator . . .

c. Münzmechaniker

5,000 3,800 3,000 11,800

5,300 4,000 3,200 12,500

Diese drei Erhöhungen beschlagen nur die Specialrechnung der Münzverwaltung: die Besoldungserhöhung im Gesamtbetrag bedingt höchstens eine Änderung im Überschuß dieser Rechnung, welcher in den Münzreservefonds zu fallen hat.

11. Zollverwaltung.

I. Gehalte.

a. O b e r z o l l d i r e k t i o n : 1. Oberzolldirektor 2. Chef der I. Abteilung (Oberzollsekretär) 3. Chef der II. Abteilung (Oberzollinspektor) Übertrag

8,000

8,000

6,000

6,800

6,000

6,800

20,000

21,600

1042

Übertrag 4. Chef der II. Abteilung (gesetzliche Zulage als Stellvertreter des Oberzolldirektors) 5. Chef der IH. Abteilung (Handelsstatistik) 6. Sekretäre 7. Revisoren 8. Kanzlisten und Kopiaturen . .

Budget.

Fr.

Bedarf.

Fr.

20,000

21,600=

500

500

5,400 25,400 .32,800 72,900 157,000

6,000 27,800 34,500 73,000 163,400

b. Z o l l g e b i e t s d i r e k t i o n e n : 1. Direktoren 2. Sekretäre und Kassiere . . .

3. Revisoren 4. Gehülfen 5. Kopisten und Abwarte . . .

33,000 39,000 60,000 61,300 27,000 27.400 110,000 120,000 20,000 25,000 250,000 272/700 ' Sowohl bei den Kanzlisten der Obcrzolldirektion als bei den Sekretären, Kassieren und Revisoren der Zollgebietsdiroktionen hat schon im Hauptbudget eine teilweise Erhöhung der Gehalte stattgefunden.

C. Z o l l ä m t e r :

1 . Einnehmer . . . .

2. Kontrolleure 3. Gehülfen 4. Aufseher 5. Zollbezugsprovisionen .

418 000 483 000 178,000 200 000 530,000 582 000 559 000 485 000 . .

30,000 30,000 1,641,000 ~ 1,854,000 Bezüglich c, Z o l l ä m t e r , verweisen wir, wie bei der Postund Telegraphenverwaltung, auf die dem Dossier einverleibten Specialberichte, welche als Grundlage für die Bemessung der neuen Besoldungen gedient haben.

.

.

.

.

V. Grenzschutz.

Der letztjährige Ansatz von Fr. 1,320,000 ist im Budget bereits in genügender Weise auf Fr. 1,470,000 erhöht worden.

1043

T. Handels-, Industrie- und Landwirtschaftsdepartement.

I. Handel.

I. Besoldungen.

Budget.

Bedarf.

1<>.

Fr.

u. Chef der Abteilung 8,000 8,000 *. Abteilnngssekretär 6,000 5,600 c. Abteilungssekretär für das kaufmännische Bildungswesen 6,000 6,000 d. Abteilungssekretär für das Handelsamtsblatt 0,000 6,000 e. 2 (3) Kanzleisekretäre. . ' 10,100 14,500 f. Übersetzer 4,500 4,500 g. 3 (4) Kanzlisten I. Klasse 10,200 14,000 h. l Kanzlist II. Klasse -- 2,600 i. Gehülfe Jb8.0^ 1>8^.° 52,600 63,000 Diese weitern Erhöhungen sind dadurch veranlaßt worden, daß bei der Feststellung des Budgets die Zuteilung des Personals für das Handelsamtsblatt noch nicht durchgeführt war. Für den Dienst des Handelsamtsblattes kommen nun hinzu 1 Kanzleisekrctär, l Kanzlist I. Klasse und l Kanzlist II. Klasse.

II. Industrie, l. Besoldungen.

VI. Fabrikwesen.

Die ins Budget eingesetzton Besoldungen genügen.

III.

1.

2.

3.

4.

5.

6.

Landwirtschaft, l. Besoldungen.

Chef der Abteilung Abteilungssekretär 2 Kanzleisokretäre Übersetzer 3 Kanzlisten I. Klasse 2 Kanzlisten H. Klasse

8,000 8,000 6,800 0,800 9,000 9,400 4,000 4,000 10,700 10,700 5,200 5,200 43,700 ~44^Ü)0

1044 Die im Budget ausgesetzten Besoldungen sind anläßlich der Feststellung der Besoldungen für die übrigen Departemente einer Revision unterzogen und dabei die beiden Kanzleisekretäre um je Fr. 200 erhöht worden.

IV. Amt für Gold- und Silberwaren.

Gleiche Bemerkung "ö wie oben.

G. Post- und Eisenbalindepartement.

I. Eisenbahnwesen.

I. Kanzlei des Departements.

Gleiche Bemerkung wie oben.

II. Technische Abteilung.

a.

b.

c.

d.

e.

f.

(/.

Direktor 3 Inspektoren 17 (20) I. und H. Kontrollingenieure .

5 I. und II. Betriebsbeamte . . . .

II. Sekretär l Kanzlist I. Klasse 3 Kanzlisten n. Klasse

Budget.

Bedarf.

Fr.

8,000 18,700 87,200 22,700 4,500 3,500 10,000

Fr.

8,000 18,700 100,900 22,700 4,500 3,500 10,000

154,600

168,300

8,000

8,000

6,000

7,000

III. Administrative Abteilung.

Gleiche Bemerkung wie oben.

II. Postverwaltung.

I. Gehalte und Vergütungen.

A. Oberpostdireldion.

Oberpostdirektor l. Abteilung : a. Chef Zulage als Stellvertreter des Oberpostdirektors Übertrag

500 6,500

-- 7,000

1045

Übertrag 6.

c.

d.

e.

f.

g.

Ä.

i.

Je.

Adjunkt Erster Sekretär Dreizehn Sekretäre Sechs Kanzlisten Verwalter des Materialbureaus . .

Ein Sekretär des Materialbureaus .

Vier Packer Wertzeichenkontrolleur . . . .

Gehülfen und Arbeiter der Wertzeichenkontrolle l. Hauswart m. Abwart 2. Abteilung: a. Kursinspektor 6. Adjunkt c. Sieben Sekretäre d. Vier Traininspektoren e. Gehülfe beim Trainbureau f. Magazinier

. .

.

3. Abteilung: a. Oberpostkontrolleur b. Adjunkt c. Dreizehn (14) Revisoren . . . .

d. Drei (6) Revisionsgehülfen . . .

B. Kreispostdirekiionen.

1. Direktoren . . . .

2 . Kontrolleure . . .

3 . Adjunkte . . . .

4 . Kassiere . . . .

Budget.

Fr.

Bedarf.

Fr.

6,500 5,000 4,500 53,800 17,760 4,800 4,300 9,480 4,300

7,000 5,500 5,200 59,500 18,200 5,400 4,500 9,500 5,000

9,300 2,820 2,580

9,500 2,700 3,000

125,140

135,000

6,000 5,000 29,780 18,840 3,200 2,880

6,500 5,500 32,300 20,700 3,500 3,200

65,700

71,700

(5,000 5,000 57,7(50 16,880

(5,500 5,500 (54,000 19,400

85,640

95,400

60,456 49,494 49,488 54,912

71,500 58,300 58,300 60,500

214,350

248,600

1046

C. Postbureaux.

1.

2.

3.

4.

Budget.

Bedarf.

Fr.

Fr.

2,980,000 2,015,000 2,845,000 290,000

3,305,000 2,190,000 2,997,000 298,000

8,130,000

8,790,000

1,510,000 6,500,000

1,765,000 7,020,000

8,010,000

8,785,000

E. Kondukteure

975,000

1,041,000

F. Gehaltsnacligenüsse

130,000

180,000

Klasse I Klasse II Klasse in Fahrende Bureaux

D. Ablagen, Boten, Briefträger etc.

1. Ablagen 2. Übrige Bedienstete

Auch hier verweisen wir nochmals auf die Speeialvorlagen, welche wir dem Dossier der verehrlichen Kommissionen einverleiben.

III. Telegraphenrerwaltung.

1. Gehalte und Vergütungen.

A. Direktion.

a. Direktor b. Adjunkt c . I . Sekretär . . . .

d. II. Sekretär, Registratur .

e. HI. Sekretär f. IV. Sekretär ff. Kontrolleur h. Ï. technischer Sekretär .

i. H. technischer Sekretär .

Je. III. technischer Sekretär .

l. Zwei Inspektoren .

m. Sekretär des Inspektorats .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

6,000 5 000 4 200 3,800 3 800 3,800 4,500 5,800 4,200 4,000 11,200 3,800

8,000 7,000 5,500 4,'500 4,500 4,500 5,500 6,500 4,500 4,000 12,600 4,300

Übertrag

60,100

71,400

1047

Übertrag n. Vorstand der Reparaturwerkstätte .

p. l. Sekretär des Materialbureaus .

q. Fünf Sekretäre des Materialbureaus (früher drei) r Acht Revisoren s 36 Gehülfen t Telephonzulagen u . Provisorische Aushülfe . . . .

v Zwei Fakteurs B. Kreisinspektionen.

a . Sechs Kreisinspektoren b. Sieben Adjunkte

. . . .

Budget.

Fr.

60,100 5,000 5,000

3,800

Bedarf.

Fr.

71,400 5,500 5,500 4,500

16,960 32,000 93,680 4,800 4,520 4,440

17,500 34,500 97,000

230,300

245,000

33,000 28,000

37,200 33,800

61,000

71,000

4,500 4,600

C. Bwreaux.

\. Bureaubeamte: a. Gehalte der Bureaux I. und II. Klasse 1,018,100 1,136,060 b. Gehalte der Telephonnetz-Vorstände 209,000 223,080 und deren Gehülfen 766,960 739,900 c. Gehalte der Telephonisten 339,400 395,400 d. Gehalte der Bureaux III. Klasse e. Provisionen der Bureaux III. Klasse 210,000 210,000 CIO Rappen) f. Vergütungen an die Eisenbahn20,000 20,000 Telegraphenbureaux 2. Bedienstete: a. Gehalte der Boten b. Vertragungsprovision der Bureaux u. Klasse (10 Rappen) . . . .

2,536,400

2,751,500

206,000

224,560

22,000

22,000

228,000

246,560

Gleiche Verweisung wie bei Zoll- und Postverwaltung.

Bnndesblatt 49. Jahrg. Bd. IV.

72

1048 Wie Sie der nachfolgenden Rekapitulation zu entnehmen belieben, bedingt gegenüber den Zahlen des ausgeteilten Budgets die von uns vorgeschlagene Besoldungserhöhung eine Mehrausgabe von Fr. 2,277,030. So hoch diese Summe auch erscheinen mag, so dürfen wir doch mit Befriedigung darauf hinweisen, daß mehr als 2 Millionen von dieser Summe dem untern Personal der Post-, Telegraphen- und Zollverwaltung zufällt: Es entfallen nämlich auf Fr.

Bundesïcanslei

13,000

Politisches Departement Departement des Innern Justiz- und Polizeidepartement Finane- und Zolldepartement: Finanzverwaltung Zollverwaltung

2,500 107,300 5,200 Fr.

13,200 29,100 42,300

Handels-, Industrie- und

Landwirtschaftsdepartement: Fr.

Handel 10,400 Industrie -- Landwirtschaft 400 Amt f ü r Gold- u n d Silberwaren . . .

-- 10,800

Post- und Eisenbahndepartement: Eisenbahnabteilung Postverwaltung Telegraphenverwaltung

Fr.

13,700 59,870 24,700 98,270

Total C e n t r a l v e r w a l t u n g Personal der Zollämter: Einnehmer, Kontrolleure, Gehülfen, AufFr.

seher 213,000 Postverwaltung : Fr.

Postbureaux 660,000 Ablagen und Boten . . . 775,000 Kondukteure 66,000 Besoldungsnachgenuß . . .

50,000 1,551,000 Übertrag

1,764,000

279,370

279,370

1049 Fr.

Übertrag 1,764,000 Telegraphenvenoaltung : Telegraphenbureaux Bedienstete

.

. .

Fr.

279,370

Fr.

215,100 18,560

233,660 1,997,660 2,277,030 "Wenn wir, an unsere Rekapitulation uns anlohnend, den Mehrbedarf für die Centralverwaltung soeben auf Fr. 279,370 beziffert haben, so bedarf diese Zahl allerdings nach zwei Richtungen einer Korrektur.

Wie wir schon in der Einleitung darauf hingewiesen haben, sind für diejenigen Departemente, für welche im Laufe des Jahres 1897 neue Organisationsgesetze und in Verbindung damit vom 1. Juli an neue Besoldungen in Kraft getreten sind, die neuen Besoldungsansätze, soweit dies zur Zeit der Abfassung des Budgets pro 1898 möglich war, bereits berücksichtigt worden, und es muß deshalb die Erhöhung gegenüber dem Vorjahre, welche im Budget schon zum Ausdrucke gekommen ist, mit in Betracht gezogen werden. Die neue Organisation des politischen Departements konnte zwar unter Wegfall eines bisherigen Kredites von Fr. 23,000 für provisorische Aushülfe etc. ohne eine Erhöhung des Gesamtbedarfs durchgeführt werden. Wohl aber zeigt das Budget 1898, verglichen mit demjenigen von 1897, folgende Besoldungserhöhungen : Handels-, Industrie- und

Landwirtschaftsdepartement.

Fr.

Handelsabteilung 14,000 Industrieabteilung : Fr.

I. Besoldungen 11,850 VI. Fabrikwesen 9,100 20,950 Landwirtschaftsabteilung 9,550 Amt für Gold- und Silberwaren 100

Fr.

44,600 Übertrag

44,600

1050 Übertrag

Fr.

44,600

Post- und Eisenbalmdepartement.

Eisenbahnabteilung

55,600 100,200

Hinwiederum haben wir beim Departement des Innern einen erheblichen Abstrich zu machen.

Auf Seite 1036 unserer Botschaft haben wir bereits darauf hingewiesen, daß die große Differenz, welche sich zwischen dem alten und neuen Budget betreffend die Besoldungen des Personals der Direktion der eidgenössischen Bauton ergiebt, und welche nach der Rekapitulation Fr. 81,600 beträgt, zum größten Teile daher rühre, daß ein zahlreiches Personal von Architekten, Bauführern II. Klasse und ßauzeichnern bis jetzt direkt aus den Baukrediten für specielle Bauobjekte honoriert worden ist. Nach einer inzwischen vorgenommenen genauen Berechnung beläuft sich diese Summe auf Fr. 63,880, so daß der wirkliche Mehrbedarf infolge Besoldungserhöhung nur Fr. 17,720 beträgt.

Diesen Ergänzungen Rechnung tragend, beziffern wir den wirklichen Mehrbedarf wie folgt : Fr.

Bundeskanzler 13,000 Politisches Departement 2,500 Fr.

Departement des Innern 107,300 ab 63,880 43,420 Justiz- und Poliseidepartement 5,200 Finanz- und Zolldepartement 42,300 Handels-, Industrie- und Landwirtschaftsdepartement 10,800 plus 44,600 55,400 Post- und Eiseribalmdepartement 98,270 plus 55,600 153,870 Total

315,690

1051 Indem wir Ihnen diese unsere Vorschläge zur Genehmigung empfehlen, benützen wir diesen Anlaß, Sie unserer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 26. November 1897.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

D euch er.

Der I. Vizekanzler :

Schatzmann.

Rekapitulation.

Budget.

II. Allgemeine Verwaltung.

Nachtrags-Botschaft. Mehrbedarf.

Fr.

D. Bundeslainzlei

Fr.

Fr.

134,300

147,300

13,000

17,200

19,700

2,500

21,300 15,100 72,600 17,500

23,900 17,100 80,700 18,300

2,600 2,000 8,100 800

46,000

46,700

700

44,100 57,500

44,800 58,500

700 1,000

55,600 42,000

81,200 \ 23,900 /

7,500

A. Politisches Departement:

II. Auswanderungswesen B. Departement des',Innern:

I.

ITT.

IV.

V.

VII.

Kanzlei Archive Statistisches Bureau Gesundheitsamt Beiträge an Anstalten : 2. Meteorologische Centralanstalt 8. Landesmuseum : 2. Verwaltung 9. Landesbibliothek LX. Oberbauinspektorat : 1. Besoldungen 8. Wasserrechtsverhältnisse X. Direktion der eidgenössischen Bauten : I. Besoldungen VIII. Hausdienst etc XI. Forstwesen Übertrag

64,600 148,900 27,800

146,200 149,700 29,300

81,600 800 1,500

764,500

887,300

122,800

Übertrag1 C. Justis- und Polizeidepariemeni : I. Justiz- und Polizeiwesen II. Bundesanwaltschaft IH. Versicherungswesen IV. Amt für geistiges Eigentum E. Finanz- und Zolldepartement: I. Finanzverwaltung : I. Finanzbureau II. Finanzkontrolle · IV. Staatskassa V. Wertschriftenverwaltung VII. Liegenschaften: A. Waffenplatz Thun : Besoldung des Verwalters B. Waffenplatz Herisau: Besoldung des Verwalters VIII. Münzverwaltung II. Zollverwaltung: I. Gehalte: a. Oberzolldirektion .

b. Zollgebietsdirektionen c. Zollämter Übertrag

Öudget. Nachtl-ags-Botschatt. Mehrbedarf.

Fr.

Fr.

Fr.

122,800 887,300 764,500 57,800 18,200 44,700 97,000

60,000 18,700 45,000 99,200

2,200

31,100 50,400 43,000 12,500

34,300 55,800 46,100 12,700

3,200 5,400

3,000

3,400

1,200

1,400

11,800

12,500

400 200 700

157,000 250,000 1,641,000

163,400 272,700 1,854,000

6,400 22,700 213,000

3,183,200

3,566,500

383,300

500 300 2,200

3,100 200

Budget.

Übertrag F. Handels-, Industrie- und Landwirtscliaftsdepartement : I. Handel III. Landwirtschaft: I. Besoldungen G. Post- ima Eisenbahndepartement: I. Eisenbahnwesen : II. Technische Abteilung II. Postverwaltung: A. Oberpostdirektion: Oberpostdirektor 1. Abteilung 2. Abteilung 3. Abteilung B. Kreispostdirektionen .

C . Postbureaux . . . .

D. Ablagen, Boten, Briefträger E. Kondukteure F, Gehaltsnachgenüsse Übertrag

Nachtrags-Botschaft. Mehrbedarf.

3,183,200

Fr.

3,566,500

Fr.

383,300

52,600

63,000

10,400

43,700

44,100

400

154.600

168,300

13,700

8,000 125,140 65,700 85,640 214,350 8,130,000 8,010,000 975,000 130,000

8,000 135,000 71,700 95,400 248,600 8,790,000 8,785,000 1,041,000 180,000

9,860 6,000 9,760 34,250 660,000 775,000 66,000 50,000

21,177,930

23,196,600

2,018,670

Fr.

Budget.

Übertrag III. Telegraphènvenvaltung : I. Gohalte und Vergütungen : A. Direktion B. Kreisinspektionen C. Bureaux: 1. Bureaubearnte 2. Bedienstete .

Nachtrags-Botsc'naft. Mehrbedarf.

Fr.

21,177,930

Fr.

23,196,600

Fr.

2,018,670

230,300 61,000

245,000 71,000

14,700 10,000

2,536,400 228,000

2,751,500 246,560

215,100 18,560

24,233,630

26,510,660

2,277,030

o VI «I

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Nachtrags-Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Besoldungen pro 1898 nach Maßgabe des neuen Besoldungsgesetzes. (Vom 26. November 1897.)

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1897

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4

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49

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---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

01.12.1897

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1026-1055

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