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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend den Ankauf eines Bauplatzes für ein neues Post- und Telegraphengebäude in Bern.

(Vom 5. März 1897.)

Tit.

Die Dienstlokale im Post-, Telegraphen- und Telephongebäude in Bern sind schon seit längerer Zeit unzureichend geworden und schon seit Jahren beschäftigt uns die Frage, auf welche Weise Abhülfe getroffen werden könnte.

In dem genannten Gebäude sind, nachdem die Telegraphendirektion und die Telegrapheninspektion Bern im Jahre 1891 in das Verwaltungsgebäude an der Speichergasse verlegt und für die Oberpostkontrolle auf 1. November 1891, zuerst im Hause Nr. 4 auf dem Bärenplatz, und seither im Gebäude der Hypothekarkasse des Kantons Bern Bureaulokale gemietet worden sind, noch folgende Bureaux untergebracht: das Bureau des Oberpostdirektors, sowie die I. und II. Abteilung; (Hauptabteilung und Kursbureau) der Oberpostdirektion; die Kreispostdirektion Bern (inkl. Kreispostkasse und Kreispostkontrolle); das Hauptpostbureau Bern ; das Haupttelegraphenbureau und die Telephoneentralstation.

Im Erdgeschoß des Gebäudes, das ganz besonders in Anspruch genommen ist, befinden sich vom Hauptpostbureau : das Mandatbureau,

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die Fahrpostexpedition und -dekartierung, das Fahrpostaufgabebureau, das Passagier-, poste restante- und Nachnahmenbureau, die Schalterhalle, die Telegvammaufgabe (inkl. Kontrolle und Ausläuferzimmer); das Briefaufgabebureau (inkl. Briefträgerzimmer) und die Briefexpedition ; sodann das Bureau für Bekleidungswesen der Oberpostdirektion und die Kartonschneiderei (Postkarten, Geldanweisungskartons etc.), sowie das zudienende Magazin der Wertzeichenkontrolle der Oberpostdirektion.

Im I. Stock des Gebäudes liegen : das Bureau des Oberpostdirektors, die I. Abteilung (Hauptabteilung) der Oberpostdirektion, inkl. Material bureau und Markensortierungs- und Zählungsraum der Wertzeicheukontrolle, der Telegraphen-(Morse)Apparatensaal, der Hughessaal, die Batterieküche etc., die Kreispostkasse und das Materialbureau der Kreispostdirektion.

Der II. Stock ist in Anspruch genommen durch die II. Abteilung (Kursinspektion) der Oberpostdirektion, die Wohnung des Hauswarts, die Kreispostkontrolle, die Kreispostdirektion und die Verwaltungsbureaux (Chef-, Gehülfen- und Zeichnungsbureaux) der Telephoncentralstation.

Im Dachstock befinden sich die Estrichräume und Magazine, und im Aufbau des Mittelbaues liegt die Telephoncentralstation.

Wir haben vorstehend erwähnt, daß ganz besonders das Erdgeschoß des Gebäudes in Anspruch genommen sei, allein auch in den Stockwerken macht, sich in Bezug auf mehrere Bureaux ein Platzmangel fühlbar, der vielfach hemmend auf den Dienstgang einwirkt. Wir heben hiernach diejenigen Punkte hervor, welche ganz besonders der Erwähnung verdienen.

Erdgeschoss.

Das Mandatbureau (inkl. Raum für das Publikum) hat einen Flächeninhalt von cirka 50 m 2 . Dieser Raum ist zu beschränkt; er wird durch das notwendige Mobiliar beinahe ausgefüllt. Die Auszahlung der Geldanweisungen an die Mandatträger kann bei einem solchen Zustand nicht mit der wünschbaren Ordnung und Sicherheit geschehen. Der eigentliche Bureauraum sollte wenigstens die doppelte Größe besitzen.

Die Fahrpostexpedition und -dekartierung mißt 330 m a . Im Jahre 1895 hatte dieselbe einen Verkehr von 1,630,393 Fahrpoststücken. Es ergiebt sich folgender Vergleich :

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-£'ıf Zürich (ohne Transit) Genf Basel (ohne Transit) 8t. Gallen BerD

1,294,508 881,133 1,172,818 1,038,368 1,630,393

560 490 353 410 330

Schon aus dieser Gegenüberstellung geht das Mißverhältnis hervor, das mit Bezug auf den Platz vorhanden ist. Überdies ist die Form des Bureaulokals M

*--'

I j für eine gute Dienst-

überwachuug und eine rationelle Dienstorganisation wenig geeignet.

Das Fahrpostaufgabebureau ist zu klein; die zwei vorhandenen Schalter sind ungenügend. Es sollten wenigstens drei Schalter vorhanden sein, denn schon in gewöhnlichen Zeiten kann das Publikum nicht mit der wünschbaren Raschheit bedient und abgefertigt werden.

Die Lokalverhältnisse des Passagier-, poste restante- und Nachnahmenbureaus sind geradezu unhaltbare geworden. Das Bureau hat einen Flächeninhalt von 35 m8. Hiervon entfallen 20 m 2 auf den eigentlichen Bureauraum und 15 rn2 auf den Warteraum für Postreisende. Der letztere Raum dient auch den Postkondukteuren als Lokal, wo sie die Weisungen und Befehle entgegen zu nehmen haben; in ihm befindet sich ferner die postdienstliche Telephonstation.

Die Schalterhalle (auch Durchgang für den Zutritt zu den obern Stockwerken) ist infolge der in derselben sich befindenden beidseitigen Aufgänge unbequem. Die Diensträume sind unzweckmäßig um dieselbe herum gruppiert; so kommt es, daß das Fahrpostaufgabebureau sowohl als das Briefaufgabebureau zu wenig (nur je zwei Schalter) und die Telegrammaufgabe gar keinen Schalter gegen die Halle besitzen. Dem Mandatbureau konnte in der Halle nie ein Schalter angewiesen werden, weßhalb dasselbe anfänglich im nördlichen und später dann im südlichen Gebäudeflügel installiert wurde. Die Entfernung des Mandatbureaus von den übrigen Aufgabebureaux ist sowohl für das Publikum als den Dienstbetrieb unbequem.

Die Telegrammaufgabe hat einen Flächeninhalt von rund 50 m2.

Hiervon entfallen rund 20 m 2 auf den Aufgaberaum, 20 m 2 auf die Kontrolle und 10 m 2 auf das Ausläuferzimmer. Alle diese Räume sind ungenügend und zudem dunkel. Der Übelstand, daß die Telegrammaufgabe keinen Schalter gegen die Halle besitzt, wurde bereits erwähnt.

785 Mißlich sind die Raum Verhältnisse im Briefaufgabebureau (inkl.

Briefträgerzimmer). Das ganze Lokal hat einen Flächeninhalt von nur 78 m 2 . Für die Briefträger allein sollte ein Lokal von 150 tn2 vorhanden sein. Die gegenwärtigen Zustände im Briefträgerzimmer haben auch schon in sanitarischer Hinsicht zu Bedenken Anlaß gegeben.

Der Raum in der Briefexpedition steht in gar keinem Verhältnis zu dem zu bewältigenden Verkehr, was sich aus folgender Vergleichung ergiebt. Es sind nämlich für das Briefburean bei den Hauptpostbureaux zur Verfügung: Flächeninhalt des Bureaus.

Verkehr an Briefpostgegenständen (ohne Zeitungen).

Bern 117 m 2 11,978,765 Stück.

Basel 269 ,, 7,943,021 Vi Genf 360 ,, 12,022,544 ,,' St. Gallen 179 ,, 4,740,135 ,, Die Raumverhältnisse sind derart, daß eine praktische Aufstellung des Mobiliars nicht stattfinden kann, und die Beamten und die Bediensteten sich gegenseitig in der Arbeit hindern. Das Bureau sollte auf wenigstens 250 m 2 vergrößert werden können, um nur dem gegenwärtigen Verkehr zu genügen.

Das Bureau für Bekleidungswesen bei der Oberpostdirektion würde mit Bezug auf den vorhandenen Raum noch einige Zeit ausreichen. Ein Mangel besteht aber darin, daß kein Tuchmagazin vorhanden ist und daß Vorräte wie Ledertaschen, Wagen etc., die an trockener Stelle sollten aufbewahrt werden können, im Souterrain magaziniert werden müssen.

Die Kartonschneiderei, die infolge Zunahme des Verbrauchs von Postkarten und Geldanweisungskartons von Jahr zu Jahr mehr in Anspruch genommen wird (pro 1886 mit 15,291,686, pro 1896 mit 26,562,572 Stücken), sowie das zudienende Magazin der Wörtzeichenkontrolle sind zu klein. Das Magazin genügt bei Spedition von größern Wertzeichensendungen nicht mehr.

L Stock.

Bei der Hauptabteilung der Oberpostdirektion sind es namentlich die Registratur, die Expeditionskanzlei und das Archiv inkl.

Bibliothek, welche räumlich ungenügend sind. Auch ist der Umstand, daß die Bureaux einzelner Sekretäre weit weg vom Abteilungschef sich befinden und unter sich nicht zusammenhängend sind, einem raschen, guten Dienstgang nicht förderlich. Im Materialbureau der Oberpostdirektion können, Raummangels wegen, die

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Formulare nicht genügend auseinandergehalten werden. Die von den Fabriken abgelieferten Papierballen müssen im Korridor des Estrichs aufbewahrt oder aber den Druckereien zur Magazinierung überlassen werden.

Der Markensortierungs- und Zählungsraum (zugleich Bureau des Wertzeichencontroleurs) hat eine Länge von 4,5 m. und eine Breite von 3,5 m. Diese Dimensionen sind absolut ungenügend. Der Zustand, der da mit Bezug auf den Raummangel herrscht, ist geeignet, nachteilig auf die Gesundheit des Personals einzuwirken.

Der Telegraphenapparatensaal mißt 114 m 2 und der Hughessaal 42 m 2 . Die Telegraphendirektion weist darauf hin, daß für den erstem wenigstens 160 m 2 und für den letztem 60 m 2 erforderlich wären. Das Telegraphenbureau besitzt kein Formularienmagdzin, kein Unterrichtszimmer für die theoretische Ausbildung der Lehrlinge ; auch ist keine Garderobe für die Telegraphisten (männlichen und weiblichen Geschlechts) vorhanden.

Auch für die Kreispostkasse und das Materialbureau der Kreispostdirektion wäre die Zuteilung größerer Räume dringend notwendig, was aber bei den gegenwärtigen Verhältnissen selbstredend nicht angeht.

H. Stock.

Hier sind es die Kreispostkontrolle und die Verwaltungsbureaux der Telephoncentralstation, welche an Platzmangel leiden. Wenn auch der gegenwärtige Zustand zur Zeit noch genügen könnte, so ist nicht außer acht zu lassen, daß infolge der Zunahme des Postverkehrs und der Abonnentenzahl bei der Telephonstation vermehrte Bedürfnisse eintreten werden, denen bei den Raumverhältnissen des gegenwärtigen Gebäudes nicht wird begegnet werden können.

Dachstock.

Derselbe ist bis auf den letzten Raum ausgenutzt. Sogar deiGang wird zur Ablagerung von Papierballen etc. in Anspruch genommen. Seit dem Aufbau der Telephoncentralstation auf den Mittelbau des Gebäudes, wodurch die Mansarden im Mittelbau verloren gegangen sind, genügen die vorhandenen Räume für Archive und Magazine nicht mehr.

Posthof.

Der Posthof, in dem die ankommenden und die abgehenden Postwagen und Fourgons cirkulieren müssen, ist zu schmal. Am Morgen, wenn die Fourgons im obern Teil des Hofes die zur Distribution in der Stadt und den Außenquartieren bestimmten Pakete in Empfang nehmen, ist die Wagencirkulation gehemmt.

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Ein Hauptübelstand liegt sodann darin, daß die Oberpostkontrolle wegen Platzmangels, wie bereits erwähnt worden ist, hat verlegt und zuerst im Gebäude Nr. 4 auf dem Bärenplatz und nunmehr im Gebäude der Hypothekarkasse des Kantons Bern eingemietet werden müssen. Die Oberpostkontrolle steht mit dem Oberpostdirektor und den übrigen Abteilungen (Hauptabteilung und Kursbureau) der Oberpostdirektion in engem Kontakt. Sehr oft, hat eine Abteilung bei der ändern etwas zu erfragen oder es sind Naehschlagungen zu machen. Der Dienstverkehr zwischen dem Postgebäude und den Bureaux der .Oberpostkontrolle wird durch zwei Ausläufer vermittelt, allein diesen Bediensteten können mündliche Kommissionen etwas wichtiger und komplizierter Art nicht aufgetragen werden. Auch der telephonische Verkehr ist in zahlreichen Fällen nicht genügend. Es sind daher fast beständig Beamte auf dem Wege zwischen Postgebäude und den Bureaux der Oberpostkontrolle, wodurch viel kostbare Zeit verloren geht.

Die vorstehend geschilderten Verhältnisse und Mängel haben uns schon vor längerer Zeit veranlaßt, die Frage prüfen zu lassen, wie Abhülfe getroffen werden könnte. Diese Prüfung hat ergeben, daß durch einen Umbau des gegenwärtigen Gebäudes eine wesentliche Besserung nicht zu erzielen sein würde. Es fehlt an Platz, und wenn auch durch eingreifende bauliche Änderungen eine zweckmäßigere Gruppierung und Einteilung der Post- und Telegraphendienstlokale möglicherweise zu erreichen sein würde, so wäre es doch unmöglich, den Lokalen diejenige Ausdehnung zu geben, die erforderlich ist, um eine in allen Teilen gut funktionierende Organisation des Post- und Telegraphendienstes auf absehbare Zeit zu erlangen. Es wurde somit nach einläßlicher Prüfung unwiderlegbar festgestellt, daß nur durch einen Neubau den gegenwärtigen und auf absehbare Zeit den zukünftigen Bedürfnissen des Post- und Telegraphendienstes in Bezug auf die Lokalfrage ein Genüge geleistet werden kann. -Angesichts der in den letzten Jahren zahlreich eingelangten Begehren um Erstellung neuer Post- und Telegraphengebäude, welche Begehren oftmals mehr der Initiative der beteiligten Städte und deren Bevölkerung als der Anregung der Verwaltungsbehörden der zunächst beteiligten Verkehrsanstalten entsprangen, haben wir uns gegen einen in Bern zu Post- und Telegraphenzwecken zu erstellenden
Neubau stets zurückhaltend gezeigt. Allein heute können wir uns der Erkenntnis, daß mit der Erstellung eines Neubaues nicht weiter zugewartet werden kann, nicht mehr verschliessen, nachdem die Centralpostverwaltung erklärt, das Bedürfnis zur Erstellung eines Neubaues sei niemals an einem Orte in dringenderer Weise vorhanden gewesen als in Bern und ein weiterer Verzug

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würde eine ordnungsmäßige Abwicklung des Postdienstes, specieU in der Fahrpostexpedition und im Briefträgerbureau gefährden.

Das gegenwärtige Postgebäude hat neben den Mängeln, die ihm bezüglich der Postdienstlokale anhaften, auch seinen Vorzug..

Derselbe besteht, in seiner Lage unmittelbar neben dem Bahnhof,, die für den Postdienst sehr bequem ist. Der Transport der Postsendungen vom Postgebäude zum Bahnhof und umgekehrt läßt sich mit Leichtigkeit und mit möglichst geringem Zeitverlust abwickeln und kostbare Fourgondienste sind für diesen Transport entbehrlich.

Wir beabsichtigen daher, im südlichen Teil des Brdgeschosses vom gegenwärtigen Gebäude ein Transitbureau vorzusehen, io Analogie mit den Einrichtungen, wie sie sich in ändern Städten, wie Genfr Lausanne, Neuenburg, Basel, Zürich etc. bewährt haben. Diesem Bureau würden diejenigen Fahrpoststücke zugeleitet, welche in Bern zur Umspedition kommen. Die Umspedition von Fahrpoststücken ist in Bern ziemlich bedeutend; im Jahre 1895 kamen 746,220 solcher Stücke zur Behandlung; das hiesige Postbureau vermittelt die Umleitung eines großen Teils der Fahrpoststücke, die zwischen der Ost- und Centralschweiz einerseits und der Westschweiz anderseits zur Auswechslung gelangen. Die Einrichtung eines Transitbureaus im gegenwärtigen Gebäude, eventuell vereinigt mit einem solchen für die sogenannte Dekartierung, d. h. für die Behandlung der ankommenden nach Bern loco bestimmten Fahrpoststücke, bedeutet bei den gegebenen Verkehrsverhältnissen eine wesentliche Diensterleichterung, und sie erscheint auch für Bern wohl gerechtfertigt.

Im südlichen Teil des Erdgeschosses des gegenwärtigen Gebäudes würden wir ferner das Bahnpostbureau, für welches zur Zeit im Bahnhof ein Lokal gemietet ist, installieren.

Im Aufbau des Mittelbaues des Postgebäudes ist mit erheblichen Kosten eine Telephoncentralstation geschaffen worden. Diese Station würde bleiben, ebenso die zu derselben gehörenden Verwaltungsbureaux, denen dann nach Erstelluug eines Neubaues im gegenwärtigen Gebäude der erforderliche Raum angewiesen werden könnte.

Im übrigen würde das Gebäude verlassen, wodurch disponibel würden: die nördliche Hälfte des Erdgeschosses, der I. Stock und ein Teil des II. Stockes. Diese Lokale könnten mit Vorteil verwendet werden zur Unterbringung solcher eidgenössischer
Verwaltungsbureaux, für die gegenwärtig in Privathäusern Lokale gemietet sind.

In einem Neubau würden vorgesehen : alle erforderlichen Dienstlokale für den Postbetrieb (mit Ausnahme des Transitbureaus, der Dekartierung und des Bahnpostbureaus) ; sämtliche Verwaltungsbureaux der Kreispostdirektion Bern ;

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sämtliche Verwaltungsbureaux der Oberpostdirektion ; das Haupttelegraphenbureau ; die Bureaux der Telegrapheninspektion Bern.

Zunächst würde es sich darum handeln, einen für ein solches Gebäude sich eignenden Bauplatz zu erwerben. Nach reiflichen Erwägungen sind wir zu dem Schlüsse gelangt, daß das dem Kanton Bern gehörende Zuchthausareal, das infolge Abbruchs des alten Gefangenschaftsgebäudes frei wird, in erste Linie zu stellen sei. Die Gründe, welche für die Erwerbung dieses Platzes sprechen, sind folgende: Derselbe liegt nahe am Bahnhof; der Transport der Postsendungen zwischen Bahnhof und Postgebäude und umgekehrt wird daher nicht erhebliche Schwierigkeiten bieten und namentlich auch keine außerordentlich großen Kosten verursachen. Die Nähe des Bahnhofs bietet auch den Vorteil, daß die Abschlußzeit der abgehenden Sendungen entsprechend spät angesetzt und daß die Distribution der ankommenden Gegenstände kurz nach Ankunft der Postzüge wird stattfinden können. Das Zuchthausareal liegt ganz nahe dem gegenwärtigen Postgebäude, gegen dessen Lage niemals etwas eingewendet worden ist. Es ist daher anzunehmen, auch die Lage des neuen Gebäudes werde befriedigen. Ein Vorzug dieses Platzes ist auch der, daß er auf allen Seiten von öffentlichen Straßen umgeben ist und daß seine Form eine rationelle Überbauung, namentlich auch in Bezug auf die Bildung eines geräumigen absehließbaren Hofes für den Wagen verkehr, zuläßt. Die auf Grund des Lokalitätenprogramms der Oberpostdirektion von der Direktion der eidgenössischen Bauten gemachten Studien und ausgearbeiteten Skizzen, auf welche hinzuweisen wir uns erlauben, veranschaulichen, wie die Ausnutzung des Platzes gedacht ist, sie zeigen auch, daß sich auf demselben ein Gebäude erstellen läßt, das seinem Zwecke in vorzüglicher Weise dienen würde.

Alle diese Gründe und Erwägungen haben uns veranlaßt, auf das Projekt der Erwerbung des Zuchthausareals einzutreten. Wir wollen durchaus nicht bestreiten, daß vielleicht noch andere Bauplätze erhältlich sein würden. In einer solch vorzüglichen Verkehrslage zum Bahnhofe, wie sich das Zuchthausareal befindet, ist aber kein genügend großer, freier Platz vorhanden; es müßten daher Häuser erworben und ' niedergelegt werden, was die Kosten des zu schaffenden Bauplatzes steigern und auf eine Höhe bringen würde, die den
Ankaufspreis des Zuchthausareals weit übersteigt.

Unterm 16. Juli 1896 hat das Post- und Eisenbahndepartement an den Regierungsrat des Kantons Bern ein Schreiben gerichtet, mittelst welchem es ihm mitteilte, es beschäftige sich seit einiger

790 Zeit mit Studien über Erstellung eines neuen Post- und Telegraphengebäudes in Bern. Als Bauplatz sei vorläufig unter anderen auch das Areal der alten Strafanstalt (Aarbergergasse 68) iu eventuelle Aussicht genommen. Anschließend wurde die Frage gestellt, ob der Staat Bern geneigt wäre, diese seine Besitzung zum genannten Zwecke an den Bund abzutreten und wenn ja, unter welchen Bedingungen.

Die Beantwortung dieses Schreibens durch den Regierungsrat verzögerte sich etwas aus dem Grunde, weil das für den Bau eines Post- und Telegraphengebäudes einzig in Betracht fallende Terrain des Zuchthausareals im Kataster vom anliegenden, ebenfalls dem Kanton Bern gehörenden Baugrunde nicht ausgeschieden war, sowie auch durch die Ausscheidung und Anfertigung des Planes.

Am 29. August 1896 antwortete der Regierungsrat des Kantons Bern, daß er, soviel an ihm, bereit sei, dem Bunde das Zuchthausareal zur Erstellung eines Post- und Telegrapheugebäudes käuflich abzutreten. Bezüglich des Kaufspreises teilte er mit, daß er hinsichtlich des Verkaufswertes des Areals zwei Gutachten von Sachverständigen eingeholt habe, von welchen die Schlußfolgerung des einen den Wert des Terrains auf Fr. 175 und diejenige des ändern denselben auf Fr. 180 per Quadratmeter festgesetzt habe. Er, der Regierungsrat, basiere auf das Gutachten, der Mehrheit und fordere demnach einen Preis von Fr. 175 per m 2 , in dem Sinne jedoch, daß er nur bis 1. Juli 1897 an seine Offerte gebunden sein wolle.

Nach der seither, infolge näherer Unterhandlung unseres Postdepartements mit der Regierung des Kantons Bern, von dieser Behörde mit Schreiben vom 9. Dezember 1896 eingegangenen Erklärung, wird der Kaufspreis von Fr. 175 per m 2 auf Fr. 165 per m 2 herabgesetzt und es wurde ferner zugestanden, der Bund habe nur das überbaute, beziehungsweise das innert den 4 Alignements liegende Terrain zu bezahlen. Dieses Terrain mißt 4800 m 2 , so daß sich der Gesamtkaufspreis auf Fr. 792,000 stellen würde, in welchem Preise die kantonalen Handänderungsgebühren inbegriffen sind. Sodann wurde der unterm 9. August 1896 gemachte Vorbehalt, daß der Kanton Bern nur bis 1. Juli 1897 an seiner Offerte gebunden sein soll, aufrechterhalten.

Der geforderte Preis ist hoch, er entspricht jedoch den Ansätzen, wie sie gegenwärtig für central gelegene Bauplätze in der Stadt
Bern bezahlt werden. Es erscheint nicht wahrscheinlich, daß auf dem Wege der Expropriation eine billigere Schätzung erzielt werden könnte, eher wäre eine Erhöhung derselben zu befürchten. Man wolle sich nicht verhehlen, daß der Regierungsrat des Kantons Bern bei Parzellierung des Platzes höchst wahrscheinlich noch einen höhern Preis erzielen würde.

791 Ein Betrag von Fr. 792,000 für Erwerbung eines Bauplatzes zur Erstellung eines Post- und Telegraphengebäudes ist eine hohe Summe, allein sie ist gerechtfertigt, wenn man bedenkt, daß eine Änderung des bisherigen Zustandes in Bezug auf die Lokalitäten des Hauptpostbureaus und des Haupttelegrapheubureaus Bern ein dringendes Gebot der Notwendigkeit ist und wenn die Entwicklung des Post- und Telegraphenverkehrs, aus welchem dem Bunde erhebliche Reinerträgnisse erwachsen, ins Auge gefaßt wird. Auch handelt es sich hier nicht lediglich um Schaffung von Lokalen für Post- und Telegraphenbureaux wie in Sitten, Freiburg, Solothurn, Liestal, Winterthur, Schaffhausen, Frauenfeld und Glarus, oder urn Erstellung eines Gebäudes für Kreisverwaltungen und Hauptpostund Haupttelegraphenbureaux wie in Lausanne, Neuenburg, Luzern, Zürich, St. Gallen und Chur, sondern das neue Gebäude ist nebstdem dazu bestimmt, die ganze Centralpostverwaltung aufzunehmen, in Bezug auf deren Lokale eine Besserung herbeizuführen ebenfalls ein unabweisliches Bedürfnis ist. Dieser letztere Umstand bedingt unter anderm auch die Unterbringung verschiedener Magazine im Erdgeschosse für die Kartonschneiderei, die Postwertzeichen, die Dienstkleidung , das Fuhrwesenmaterial etc. und er macht infolgedessen die Inanspruchnahme einer verhältnismäßig großen Grundfläche notwendig.

Wir empfehlen Ihnen daher den nachstehenden Bundesbeschluß im Interesse des Post- und Telegraphendienstes und des bei demselben beteiligten Personals dringend zur Annahme und benutzen diesen Anlaß, Sie, Tit., unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 5. März 1897.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Deucher.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Bingier.

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(Entwurf.)

Bundesfoeschluß betreffend

den Ankauf eines Bauplatzes filr Erstellung eines neuen Post- und Telegraphengebäudes in Bern.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 5. März 1897, beschließt: 1. Dem Bundesrat wird behufs Ankauf eines Bauplatzes für ein neues Post- und Telegraphengebäude in Bern ein Kredit von Fr. 792,000 auf Rechnung des Jahres 1897 eröffnet.

2. Der gegenwärtige Beschluß tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

3. Der Bundesrat ist mit dessen Vollzug beauftragt.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend den Ankauf eines Bauplatzes für ein neues Post- und Telegraphengebäude in Bern. (Vom 5. März 1897.)

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1897

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10

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10.03.1897

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782-792

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