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Bekanntmachungen von

Departementen und andernVerwaltungsstelleni te Blies, 3 1/2% Eidgenössisches Anleihen von 1909.

Es wird hiermit zur Kenntnis gebracht, dass für die Einlösung der Zinscoupons dieses Anleihens -- erstmals pro 15. Februar nächsthin -- als offizielle Zahlstellen bezeichnet sind : die eidgenössische Staatskasse in Bern, die sämtlichen Hauptzoll- und Kreispostkassen, die Kassen der Schweiz. Nationalbank und ihrer Niederlassungen, die Kantonalbanken von Zürich, Bern, Basel, Baselland, Appenzell A.-Rh., Appenzell I.-Rh., St. Gallen, Glarus, Graubünden, Luzern, Neuenburg, Nidwalden, Obwalden, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Waadt, Zug, die Schweiz. Kreditanstalt, die Eidg. Bank A.-G. und Leu & Cie.

in Zürich, die Basler Handelsbank, der Schwein. Bankverein und von Speyr & Cie., Basel, die Union financière in Genf, die Aargauische Bank in Aarau.

die Freiburger Staatsbank, die Bank in Winterthur, die Bank in Luzern die Ersparniskasse Uri in Altdorf.

Die nämlichen Zahlstellen übernehmen auch von 1920 an die Einlösung der jeweilen auf 15. August zur Rückzahlung bestimmten Obligationen.

B e r n , im Januar

1910.

Eidgenössisches Finanzdepartement : Schobinger.

Bundesblatt.

62. Jahrg. Bd. I.

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Schweizerisches naturwissenschaftliches Reisestipendium.

Im Auftrage des Departements des Innern bringt die unterzeichnete Kommission der schweizerischen naturforschenden Gesellschaft ein Reisestipendium von Fr. 5000 zur Ausschreibung.

Es ist dazu bestimmt, einem schweizerischen Naturforscher, Botaniker oder Zoologen, es zu' ermöglichen, im Winterhalbjahr 1911/1912 oder im Sommer 1912 eine Reise zum Zwecke wissenschaftlicher Arbeiten zu unternehmen.

Es bleibt der Verständigung der Kommission mit dem Stipendiaten vorbehalten, Reise- und Arbeitsprogramm, sowie ein Pflichtenheft im einzelnen festzustellen.

Bei der Vergebung des Stipendiums werden die Lehrer der Naturwissenschaften an schweizerischen Hoch- und Mittelschulen, sowie jüngere Männer, welche ihre naturwissenschaftlichen Studien mit Auszeichnung abgeschlossen haben, vorzugsweise berücksichtigt.

Bewerber haben ihre Anmeldung, begleitet von einem curriculum vitse und Ausweisen über die bisherige wissenschaftliche Tätigkeit, bis s p ä t e s t e n s 30. J u n i 1910 an Herrn P r o f .

Dr. C. S c h r ö t e r , Zürich V, der auch zu weiterer Auskunfterteilung bereit ist, einzusenden. *) Basel, Bern, Genf, Lausanne Februar 1910.

und Z ü r i c h , im (3.J..

Die Kommission für das schweizerische naturwissenschaftliche Reisestipendium : Der Präsident: Der Sekretär: Dr. F. Sarasin, Basel. Prof. Dr. C. Schröter, Zürich.

Prof. Dr. H. Blanc, Lausanne.

Prof. Dr. R. Chodat, Genf. Prof. Dr. E. Fischer, Bern.

*) Prof. Schröter ist vom 14. März bis 25. April 1910 von Zürich abwesend.

Verpfändung einer Eisenbahn.

Der Verwaltungsrat der Aigle-Ollon-Monthey-Bahn stellt das Gesuch, es möchte ihm bewilligt werden, die zirka 12 km lange

231 schmalspurige elektrische Eisenbahn von Aigle über Ollon nach Monthey, samt Zugehör und Betriebsmaterial im Sinne von Art. 9 des Bundesgesetzes betreffend die Verpfändung und Zwangsliquidation von Bisenbahnen vom 24. Juni 1874, im II. Range zu verpfänden, nur Sicherstellung eines Anleihens im Betrage von Fr. 300,000, das zur Konsolidierung der schwebenden Schuld der Gesellschaft, sowie zur Bezahlung des neu angeschafften Betriebsmaterials dienen soll.

Im Vorgange ist die Linie verpfändet für ein Anleihen von Fr. 470,000.

Gesetzlicher Vorschrift gemäss wird dieses Pfandbestellungsbegehren öffentlich bekannt gemacht und gleichzeitig eine mit dem 16. Februar 1910 ablaufende Frist angesetzt, binnen welcher allfällige Einsprachen gegen die beabsichtigte Verpfändung dem Bundesrate schriftlich einzureichen sind.

B e r n , den 21. Januar 1910.

(3..).

Im.Namen des Schweiz. Bundesrates, Schweiz. Bundeskanzlei.

Internationale Gartenbauausstellung in Florenz.

Die Stadt Florenz und die königliche Gartenbaugesellschaft daselbst veranstalten zur Erinnerung an das fünfzigjährige Gedächtnis der Erhebung Italiens zum Königreich im Mai 1911 eine internationale Gartenbauausstellung.

Anmeldungstermin: 31. März 1911.

Nähere Auskunft hierüber erhalten Interessenten durch das Organisationskomitee der Ausstellung in Florenz, Via Bolognese 9.

B e r n , den 5. Januar 1910.

(3...)

Ediktalladung vor das schweizerische Bundesgericht.

Dem Herrn Theodor Wiest, früher Kaufmann in St. Gallen, nun unbekannten Aufenthaltes, wird hiermit angezeigt, dass in

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der bei dem Bundesgerichte anhängigen Streitsache zwischen ihm und der Bodensee-Toggenburg-Bahngesellschaff, in St. Gallen, betreffend Expropriation, die Schlussverhandlung auf Dienstag den 15. Februar 1910, vormittags S1/? Uhr, angesetzt ist.

Demzufolge wird Herr Wiest hiermit aufgefordert, zu der bezeichneten Zeit im Bundesgerichtsgebâude in Lausanne vor dem Bundesgerichte zu erscheinen, oder sich durch eine andere handlungsfähige und mit schriftlicher Vollmacht versehene Person vertreten zu lassen.

Der Vorgeladene wird auf die Bestimmungen der Art. 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 61 und 62 des Bundesgesetzes betreffend das Verfahren vor dem Bundesgerichte in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten vom 22. November 1850 aufmerksam gemacht.

L a u s a n n e , den 28. Januar 1910.

(1.)

Im Auftrage des Präsidenten des schweizerischen Bundesgerichts, Bundesgerichtskanzlei : Dr. Huguenin.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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05

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02.02.1910

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229-232

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