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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend den Ausbau der Befestigungen.

(Vom il. März 1910.)

Tit.

I.

Bei Anlass der Beratung über den Voranschlag für 1907 hat der Ständerat am 7. Dezember 1906, nach Antrag seiner Finanzkommission, folgendes Postulat gutgeheissen : ,,Der Bundesrat wird eingeladen, beförderlich einen Bericht über die in den nächsten Jahren nötigen baulichen Installationen am Gotthard und in St. Maurice einzubringen.tt Diesem Beschlüsse stimmte der Nationalrat unterm 12. Dezember 1906 bei.

Am 21. Dezember 1907 beschloss sodann der Nationalrat bei der Budgetberatung pro 1908 : ,,Der Bundesrat wird eingeladen, das Befestigungswesen im allgemeinen, sowie die bestehenden Festungsanlagen im besondern zu prüfen und über die zukünftige Ordnung des Befestigungswesens den Finanzkommissionen der eidgenössischen Räte Bericht zu erstatten" (s. Verhandlungen über das Budget 1908, Neuordnung des Befestigungswesens, Trakt. Nr. 32, Nr. 685 der Postulate).

627 Diesen Einladungen der Räte sind wir nachgekommen durch den an die Finanzkommissionen gerichteten einlässlichen ,,Bericht über das Festungswesen"' von 1908. Der Bericht ist von den genannten Kommissionen nicht nur inhaltlich geprüft und beraten worden, sondern es haben Ihre Kommissionen auch an Ort und Stelle Kenntnis genommen von den wesentlichsten, durch den Bericht in Vorschlag gebrachten Ergänzungsanlagen.

Den einzigen Punkt, über den der Bericht sich nicht aussprach, bildet die Ordnung des Festungswesens, auf die das Postulat sich auch bezog. Durch das Inkrafttreten des Gesetzes über diç Organisation des Militärdepartements und den auf Grund davon vom Bundesrat gefassten Beschluss, das Festungswesen dem Generalstabe zu unterstellen,- hat dieser Teil des Postulates jedoch mittlerweile seine Erledigung gefunden.

Nachdem so Ihre Finanzkommissionen in detaillierter Weise über die ganze Materie unterrichtet worden sind, erübrigt es uns, gemäss dem Beschlüsse der Kommissionen, Ihnen einen Überblick über die gesamte Frage zu geben und die wesentlichen Gesichtspunkte wenigstens insoweit hervorzuheben, als die Natur der Sache es vor der Öffentlichkeit zu tun gestattet. Wir würden der Einsicht der Mitglieder der ßäte zu nahe treten, wollten wir irgend eine Begründung dafür beifügen, dass ein namhafter Teil der in Festungssaohen entscheidenden Umstände und Motive hier nicht zur Erörterung gelangen kann; wir beschränken uns darauf, Sie zu ersuchen, die Kürze dieser Botschaft als Folge dieser Sachlage hinzunehmen.

II.

Jedes Landesbefestigungssystem, das seinen Zweck erfüllen soll, muss dem Wehrsystem des Landes und dem ganzen Plane der Landesverteidigung angepasst sein. Die Festungen sind ein Kriegsmittel neben andern, dessen sich die Armee im Kampfe bedienen soll. Der Gedanke löge nun nicht fern, dass ein dauernd neutrales Land mehr als irgend ein anderes Grund hätte, eine Stütze für die aus der Neutralität zunächst sich ergebende strategische Defensive in einem ausgedehnten Befestigungssystem zu suchen.

Und in der Tat haben denn auch die seit den Siebzigerjahren aufgestellten Pläne für ein schweizerisches Landesbefestigungssystem, diesem Gedanken folgend, bis zum Ende der Achtzigerjahre einen Umfang angenommen, dessen sieh kein Grossstaat zu schämen gehabt hätte. Als man aber der Ausführung näher trat,

628 den Bedarf an Besatzungstruppen und an Geld überschlug, die Vereinigung von Milizsystem und ständiger Besatzung näher studierte, gelangte man bald zu der Einsicht, dass man so über die unserem Staatswesen von der Natur, von Land und Volk gesteckten Grenzen hinausfahre und auf diesem Wege voraussichtlich zu nichts gelange. Die grossen mensch en verschlingenden Festungspläne für die Hochebene, die Projekte für verschanzte Lager und befestigte Flusslinien und ganze Kordonsperren an den Grenzen wurden fallen gelassen, und es verblieb nur die Absicht, wenigstens da einige feste Sperren zu schaffen, wo das Hochgebirge die Bewegung von Heereskörpern auf verhältnismassig wenige Strassen beschränkte, wo die Wirkung des einzelnen Werkes viel weiter reichte als in der wegsamen Hochebene und man somit durch eine kleinere Zahl von Werken und mit relativ geringeren Mitteln bestimmte strategische, mit den Plänen der Landesverteidigung übereinstimmende Zwecke erreichen konnte.

So vermied man auch die Gefahr, auf die im Jahre 1880 der Chef des Generalstabes in seinem Berichte aufmerksam gemacht hatte, dem Festungswesen eine mit dem Milizsystem nicht vereinbare Ausdehnung zu geben. Auch heute noch muss die gleiche Überlegung und Logik zu denselben Schlüssen führen, und zwar in um so zwingenderer Weise, als seither die Erfahrung gelehrt hat, dass schon einfache Sperrfestungen grössere Ansprüche an die verfügbaren lebenden Streitkräfte und an die Finanzen des Staates machen, als man anfänglich sich vorstellte, und dass gar die mit Vorliebe als grosszügig bezeichnete Befestigung der Hochebene einen Aufwand an Truppen und Geldmitteln erfordert, der die vorgenannten Ansprüche noch um das Vielfache übersteigt.

Aber wir glauben uns nicht zu irren, wenn wir es offen sagen, dass auch eine Erwägung anderer Art im gleichen Sinne einwirkte, und zwar die, dass ein dem Gedanken der strategischen Defensive entsprungenes System der Landesbefestigung unsere ganze Landesverteidigung auf dieses System festlegen und uns am Ende im Kampfe um unsere Unabhängigkeit gar noch, auf den Abweg auch der taktischen Defensive führen könnte. Dann wäre der Schaden doppelt gross, denn eine solche Art der Kriegführung verträgt sich weder mit der Natur noch mit der Geschichte unseres Volkes und Heeres, geschweige denn mit dem Geiste, in dem
unser Offizierskorps heute erzogen wird.

So ist man zu der Anlage der wenigen S t u t z p u n k t e der Landesverteidigung und Sperrstellungen im Hochgebirge gelangt,

629 die den Operationen in diesen Gebieten beinahe unter allen Umständen zustatten kommen werden und uns freie Hand geben sollen in bezug auf die Verwendung der Feldarmee. Unsere stete Sorge nur muss es sein, einerseits diese Anlagen auf der Höhe ihrer Aufgabe zu erhalten und anderseits zu verhüten, dass sie der Armee mehr lebende und tote Kräfte entziehen, als der Bedeutung dieser Aufgabe im Rahmen der ganzen Landesverteidigung entspricht. Dass sie unserer Kriegführung wertvolle Dienste leisten, ja unter Umständen ein wesentlicher Faktor der Unverletzlichkeit unseres Gebietes sein können, ist zweifellos ; deshalb sind sie zeitgeinäss zu erhalten, denn es wäre nicht zu verantworten, Führern und Truppen die Behauptung unhaltbarer Plätze zuzumuten und es liesse sich viel weniger rechtfertigen, eine Million für den ungenügenden Unterhalt auszugeben, als zwei Millionen für den kriegsmässigen.

Dass wir dabei der allgemeinen politischen Lage Rechnung tragen sollen, ist selbstverständlich ; dies kann und wird zur Folge haben, dass zuzeiten dem einen, zuzeiten dem andern Platze, einmal diesem, einmal jenem Abschnitte der einzelnen Festung mehr Beachtung geschenkt und mehr Mittel zugewendet werden müssen, auch hier oder dort eine Ergänzung sich als notwendig erweisen wird ; immer aber würden der Gotthard mit Bahn und Strassen und, wenn auch in geringerem Masse, St. Maurice eine nahmhafte Bedeutung für das schweizerische Kriegstheater bewahren und man sollte sich hüten, von der Überschätzung ins andere Extrem zu verfallen, dem der gänzlichen Verkennung des Wertes dieser Festungen.

Nicht ohne Rückwirkung auf die Behandlung unseres Festungswesens können selbstverständlich auch die Fortschritte der Waffentechnik und der Technik des Festungsbaues sein. Wenn der Angreifer den Werken bereits auf eine Entfernung beikommen kann, auf die die Verteidigungsartillerie nicht mehr zu wirken vermag^ so hat diese Artillerie ihre Rolle ausgespielt und muss ersetzt werden. Ebenso · bedarf es keiner weitern Erklärung dafür, dass die passiven Verteidigungsmittel ersetzt oder verstärkt Werden müssen, wenn ihre Widerstandskraft den Geschossen der Angriffsartillerie nicht mehr gewachsen ist. Und wenn der Angreifer die Nacht zur Annäherung und den Scheinwerfer für seine Sturmkolonnen zur Ermöglichung des nächtlichen Überfalles
benutzt, so ist es ohne weiteres verständlich, dass wir desselben Mittels uns versichern müssen, um dergleichen nächtlichen Unternehmungen die Spitze zu bieten.

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Wie alles Zeitliche, so ist eben auch das Festungswesen in unaufhaltsamer Entwicklung begriffen und es hicsse sich einer unbegreiflichen Täuschung hingeben, wollte man annehmen, dass es darin einmal zu einem Abschluss und Stillstand komme ; dass eine einsichtige Volksvertretung aber an die Leitung des nationalen Wehrwesens eine solche Zumutung stellen könnte, erseheint überhaupt ausgeschlossen.

Wer den Wert moderner Sperrfestungen sich nicht vergegenwärtigen kann, der mag wenigstens einen Trost darin finden, dass doch unsere Festungsanlagen nicht nur absolut, sondern auch relativ von so geringem Umfange sind, dase sie unser Budget nie in einem Masse belasten werden, wie es in den uns umgebenden Staaten der Fall ist. Von 1886 bis 1910 haben wir im Durchschnitt pro Jahr l'/s Millionen für Verwaltung, Bau, Armierung und Kriegsmunition der Festungen ausgegeben, wobei überdies in Anschlag zu bringen ist, dass ein erheblicher Teil dieser Auslagen, wie die für die Kasernenbauten, für die Fussartillerie und mancherlei anderes Material, uns nicht erspart geblieben wären, wenn wir auch keinen Panzerturm und keine Kasematte besässen. Dieser Betrag entspricht für den gleichen Zeitraum 6,3 % der gesamten Militärausgaben der Eidgenossenschaft*) und man wird kaum sagen können, dass das Verhältnis ein ungesundes oder gar unzulässiges sei; ganz besonders, wenn man den Vergleich zieht mit dem was unsere Vorfahren auf den fortifikatorischen Schutz ihrer Städte und Länder verwendet haben.

Neben dem Werte, der unsern Festungen unmittelbar für die Landesverteidigung und den Schutz unserer Kommunikationen zukommt, dürfen wir den günstigen Einfluss nicht übersehen, den sie unstreitig auf Disziplin und Ausbildung des Heeres, vermöge des guten militärischen Geistes, der seit Jahren in den Festungsgebieten waltete, ausgeübt haben. Wir haben darin auch einen nicht zu unterschätzenden Faktor der Fortschritte zu erblicken, die unser Heerwesen in dieser Zeit gemacht hat. Das Verständnis für die Bedeutung des Gebirgskrieges und für die Organisation und Ausbildung dafür, verdanken wir in erster Linie den Festungen respektive ihren leitenden Offizieren, die auf diesem Gebiete fruchtbringende Erfahrungen gesammelt und Erfolge erzielt haben, *) Anmerkung: Rechnungsergebnisse von 1886--1908, Budgetansätze pro 1909 und 1910. Die Ausbildungskosten der Besatzungstruppen sind darin nicht Inbegriffen, weil die betreffenden Mannschaften und Kader ohnedies hätten ausgebildet werden müssen.

631 die für die Feldarmee von grossein Gewinn sind. Dies wird sich in erhöhtem Masse geltend machen, wenn mit der neuen Trappenordnung die Gebirgstruppen aufgestellt werden und diese die verbesserten Einrichtungen des Gotthardgebietes sich für ihre Ausbildung zunutze machen können. Das Gebiet wird sich wie kaum ein zweites für solche Zwecke eignen nnd die Mittel, die darauf zunächst im Hinblick allein auf die Festung verwendet wurden, werden so auch einem wichtigen Teile der Feldarmee dienen und sich in doppeltem Masse rechtfertigen.

III.

Die von uns angeordnete eingehende Prüfung der Verhältnisse unserer beiden Festungen hat vor allem zu einer bestimmten Umschreibung der Aufgaben geführt, die ihnen im Rahmen der ganzen Landesverteidigung zufallen sollen und demgemäss zu einer Feststellung der Ergänzungen, die die Erfüllung dieser Aufgaben erfordert. Die Aufgabe der beiden Festungen aber wurde nicht allein präzisiert, sondern gegenüber frühern Ideen zum Teil auch wesentlich e i n g e s c h r ä n k t . Dementsprechend konnten auch die Voranschläge gegenüber früheren Plänen des Ausbaues ganz erheblich herabgesetzt werden, wobei nun allerdings eine Grenze erreicht ist, hinter die nicht zurückgegangen werden darf, sollen die Plätze ihren Zweck überhaupt noch erfüllen und so ausgestattet sein, dass man von den Kommandanten und Truppen billigerweise die Lösung der ihnen gestellten Aufgaben verlangen kann. Wir müssen auch davor warnen, die so geforderten Mittel auf eine grössere Reihe von Jahren zu verteilen, als der Vorschlag besagt; dies hätte unausbleiblich zur Folge, dass wir uns innert der gleichen Budgetperiode vor eine Steigerung der Ausgaben namentlich für unvermeidliche Geschützerneuerungen gestellt sähen, die die so wünschbare Gleichmässigkeit des Budgets auf das empfindlichste stören müsste.

Was die einzelnen Ergänzungen anbelangt, für deren Vornahme wir die Mittel bei Ihnen nachsuchen, so beziehen sie sich in der Hauptsache auf folgende Zwecke: U m b a u u n d E r g ä n z u n g e i n z e l n e r v e r a l t e t e r Werke, einschliesslich des Ersatzes von einigen aufzulassenden Schanzen bei Bellinzona und der Vollendung einer Flankiergallerie bei St. Maurice;

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Vervollständigung der Nahverteidigung und der S t u r m f r e i h e i t , einschliesslich der Beschaffung von Maschinengewehren und Scheinwerfern ; Ergänzung der U n t e r k u n f t und der Magazine; Wegebauten und Verbindungsmittel.

Die Kosten verteilen sich hierauf ungefähr wie folgt (eine genaue Ausscheidung ist unmöglich, weil manche Ergänzungsanlagen naturgemäss verschiedenen Zwecken dienen) : a. G o t t h a r d : 1. Umbau, Ergänzung und Armierung der Werke Fr. 2,775,000 2. Sturmfreiheit u. Scheinwerfer . . . . ,, 355,000 3. Maschinengewehre und Zubehör . . . ,, 74,000 4. Unterkunft und Magazine .'. 1,130,000 5. Wegebauten und Verbindungsmittel. . ,, 255,000 6. Unvorhergesehenes und Abrundung zirka 4,6% ,, 211,000 Total Fr. 4,800,000 0. St. M a u r i c e (eine Ausscheidung wie oben ist nicht möglich): 1. Flankiergallerie und Ergänzung der Werke, einschliesslich Unterkunft und Material Fr. 456,000 2. Beleuchtungsanlage Savatan ., 200,000 3. Unvorhergesehenes und Abrundung 6,7 % · · · · ,. 44,000 --

Gesamttotal

,,

700,000

Fr. 5,500,000

Nicht inbegriffen in diesen, durch Ausschluss einer grossen Zahl von ' Desideraten aufs äusserste reduzierten Projekten sind die in dem an die Finanzkommissionen erstatteten Berichte aufgeführten Bauten. für Unterkunft, Verpflegung und Magazine, die der F e l d a r m e e bei der Ausbildung der Gebirgstruppen im Gotthardgebiete dienen sollen; sodann: die Ersetzung des F u s 3artilleriematerials und der 8,4 cm-Geschütze, worüber den Räten eine besondere Vorlage zugehen wird, und die einer spätem Periode vorzubehaltende Ersetzung gewisser veralteter Typen von F e s t u n g s g e s c h ü t z e n . Der laufende Unterhalt der

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Festungen und ihres Materials und die Ersetzung abgenutzten und verbrauchten Materials bilden selbstverständlich nicht Gegenstand dieser Vorlage.

Wenn wir nun im allgemeinen erklären müssen, dass die Ausgaben für das Festungswesen ebensowenig aufhören werden, als die für das Heerwesen überhaupt, so dürfen wir doch als Ergebnis der vorgenommenen Untersuchungen bestimmt hervorheben, dass die genauere Umschreibung der Aufgaben, insbesondere bei St. Maurice, für die Zeit nach Abschluss der Rearmierungsperiode eine erhebliche Herabsetzung der jährlichen Ausgaben für die Anlagen und das Material der Festungen bestimmt erwarten lässt;' dies um so gewisser, als bereits in der nächsten fünfjährigen Periode der Durchschnitt der jährlichen Ausgaben für Bau und Armierung niedriger steht, als in den Jahren 1905 bis 1908, trotzdem in diesem Budget erhebliche Ergänzungsbauten enthalten sind. Die Jahre 1909 und 1910 können deshalb nicht in Betracht fallen, weil in dieser Periode, mit Rücksicht auf die Behandlung des Berichts von 1908, dringliche Arbeiten vorübergehend zurückgestellt wurden. Es ist selbstverständlich, dass eine in der Sache selbst nicht begründete Herabsetzung des Budgets für die Folgezeit dessen erneutes Anschwellen verursachen muss. Dieser Wirkung konnte natürlich auch die gegenwärtige Vorlage sich nicht entziehen.

Schliesslich erlauben wir uns, den grossen Wert hervorzuheben, den es für eine zweckmässige und gedeihliche Gestaltung unseres Festungswesens hat, dass das vorgelegte, auf fester Grundlage ruhende und im wesentlichen ausgestaltete Projekt für den Ausbau und die Ergänzung unserer Festungen als ein Ganzes behandelt und die Mittel für die vollständige Durchführung bereitgestellt werden. Durch die Bestimmung, dass das Budget in den fünf Baujahren tunlichst gleichmässig belastet werden soll, wird den Anforderungen einer gesunden Budgetaufstellung Genüge geleistet, während anderseits die Befugnis des Bundesrates, die Reihenfolge der Arbeiten zu bestimmen, es möglich macht, die Bauten und Anschaffungen in rationellster Weise und auf das sparsamste durchzuführen. Dass sich dabei im einzelnen noch Abweichungen ergeben können, ist ebenso selbstverständlich, wie die Bestimmung im Beschlussentwurfe, dass der Bundesrat darüber vorkommenden Falles zu entscheiden habe. Es ist kaum nötig zu sagen,
dass auch diese Bestimmung an den Vorbehalt geknüpft ist, dass dadurch die vorgesehene Durchschnittsbelastung des Budgets in keinem Jahre erheblich überschritten werde und dass auf

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keinen Fall eine Mehrbelastung des Budgets Überhaupt für den Zweck der Vorlage innert dieser Periode eintreten dürfe.

Indem wir im übrigen uns auf die Berichte und Belege beziehen, die wir Ihren Kommissionen zur Verfügung stellen, empfehlen wir Ihnen die Annahme des beigefügten Entwurfes eines Bundesbeschlusses und benützen den Anlass, Sie unserer Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 11. März 1910.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Comtesse.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schatzmann.

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(Entwurf.!

Bundesbeschluss betreffend

Ergänzung der Kriegsbereitschaft der Festungen.

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht der Botschaft des Bundesrates vom 11. März 1910, beschliesst: 1. Für Ergänzung der Anlagen und der Armierung der Festungswerke wird ein Kredit von Fr. 4,800,000 für den Gotthard und von Fr. 700,000 für St. Maurice bewilligt.

2. Diese Kredite sind tunlichst gleichmässig auf die Budgets der Jahre 1911 bis und mit 1915 zu verteilen, wobei jedoch die Übertragung einer nicht verwendeten Kreditrestanz auf das folgende Jahr vorbehalten bleibt.

3. Der Bundesrat ist mit der Vollziehung dieses Beschlusses beauftragt. Dabei steht es ihm zu, über die Reihenfolge in der Durchführung der Arbeiten und Anschaffungen, sowie über allfällige Änderungen, die bei der Detailprojektierung sich als wünschbar erweisen sollten, im Rahmen der bewilligten Kredite zu entscheiden.

4. Dieser Beschluss tritt, weil nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend den Ausbau der Befestigungen. (Vom 11. März 1910.)

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1910

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16.03.1910

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