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# S T #

Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 21. Januar 1910.)

Es werden folgende Bundesbeiträge zugesichert: 1. Dem Kanton Bern: a. an die zu Fr. 57,000 veranschlagten Kosten für die Korrektion des Dürrbaches bei Bowil, 40%, im Maximum Fr. 22,800; b. an die zu Fr. 24,000 veranschlagten Kosten für die Korrektion des Lauenenbaches und der Saane bei Gstaad, Amt Saanen, 40%, im Maximum Fr. 9600.

2. Dem Kanton T e s s i n : a. an die Fr. 12,825. 92 betragenden Mehrkosten für die Korrektion des Carcale bei Gordola: 40%, im Maximum Fr. 5130.40; b. an die Kosten für die Korrektion des Dragone bei Biasca (Toranschlag Fr. 16,000), 33 1/3% im Maximum Fr. 5330.

3. Dem Kanton W a Wallis s an die Kosten für die Verbauung der Visp in den Kipfen, zwischen Kalpetran und St. Nikiaus (Voranschlag Fr. 140,400), 1/3l/3 %, im Maximum Fr. 46,800.

Mit Note vom 15. Januar 1910 macht die französische Botschaft in B e r n im Auftrage ihrer Regierung dem Bundesrate Mitteilung vom Beitritte von Tunis: 1. zum internationalen Übereinkommen betreffend das Verbot der industriellen Nachtarbeit der Frauen, vom 26. September 1906, gemäss Art. 6 dieses Übereinkommens; 2. zum internationalen Übereinkommen betreffend das Verbot der Verwendung von weissem (gelbem) Phosphor in der Zündholzindustrie, vom 26. September 1906, gemäss Art. 3 dieses Übereinkommens.

Hiervon wird den Vertragsstaaten Kenntnis gegeben. Diese sind, ausser der Schweiz, folgende :

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a. Belgien, Dänemark, Deutschland, Grossbritannien, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Ungarn, Portugal, Schweden und Spanien (Nachtarbeitsvertrag) ; b, Dänemark, Deutschland, Grossbritannien, Italien, Luxemburg, Niederlande und Spanien (Phosphor vertrag).

(Vom 24. Januar 1910.)

Der vom Bundesrate in seiner Note vom 9. Februar 1909 in Anregung gebrachten Konferenz zur Behandlung des von dem Zentralamte für den internationalen Eisenbahntransport ausgearbeiteten Entwurfs eines internationalen Übereinkommens über den Eisenbahntransport von Personen und Reisegepäck haben die Regierungen aller bei dem Übereinkommen über den EisenbahnFrachtverkehr beteiligten Staaten zugestimmt.

Gestützt hierauf hat der Bundesrat beschlossen, die Konferenz auf Montag den 5. September laufenden Jahres nach Bern einzuladen.

(Vom 25. Januar 1910.)

Mit Note vom 18. Januar 1910 hat die belgische Gesandtschaft in Bern dem Bundesrate Mitteilung gemacht vom Beitritt der Republik Kuba zum internationalen Übereinkommen vom O.Juli 1890 über die Veröffentlichung der Zolltarife.

Herrn Mathieu D r e y f u s wird das Exequatur erteilt als Konsul der Vereinigten Staaten von Venezuela in Genf.

Herr Jules Ulysse M a r t i n , von Ste. Croix, wird zum schweizerischen Konsul in Rosario ernannt, für die folgenden Departemente der Provinz Santa Fé: Rosario, Iriondo, San Geronimo, San Lorenzo und General Lopez.

Herrn Jakob Dreifuss, von Ober-Endingen (Aargau), Chef des eidgenössischen Amtes für das Auswanderungswesen, ist die nachgesuchte Entlassung von dieser Stelle erteilt worden.

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Es werden folgende Bundesbeiträge zugesichert: 1. Dem Kanton Z u g an die auf Fr. 1400 veranschlagten Kosten für die Entwässerung von 1,6 ha in der Liegenschaft Forren-Allrilti bei Rothkreuz, Gemeinde Risch, Eigentum des Friedensrichters Joseph Schwerzmann, 25 °/o, im Maximum Fr. 350.

2. Dem Kanton S o l o t h u r n an die auf Fr. 11,500 veranschlagten Kosten der Entwässerung des Torfmooses in der Gemeinde Bolken (zirka 11 ha), 25 %, im Maximum ¥r. 2875.

Mit Schreiben vom 8. März 1909 hatte die Regierung des Kantons Tessin dem Bundesrate eine Eingabe der Tessiner Sektion des schweizerischen kaufmännischen Vereins vom 1. Februar 1909 übermittelt, worin folgende Anregungen gemacht wurden : 1. es sei in die Kreisdirektion V der schweizerischen Bundesbahnen, sofern diese aus 3 Mitgliedern gebildet würde, ein Tessiner zu wählen; 2. die Stelle des Betriebsinspektors in Bellinzona sei durch einen Tessiner Bürger zu besetzen; 3. eidgenössische Amtsstellen im Kanton Tessin seien nach und nach, wie sie frei werden, soweit als möglich an Tessiner Bürger au übertragen; 4. die italienische Sprache im ganzen Gebiete des Kantons Tessin in den der eidgenössischen Verwaltung unterstehenden Bureaux und Dienstzweigen als Amtssprache zu gebrauchen.

In einem weitern Schreiben vom 13. August 1909 dankte die Tessiner Regierung dem Bundesrate dafür, dass er mit ihr in italienischer Sprache verkehre, machte aber darauf aufmerksam, dass zuweilen die Korrespondenz, die an den Staatsrat und dessen Dikasterien gerichtet ist, in französischer oder sogar in deutscher Sprache abgefasst ist.

Die Regierung des Kantons Tessin verlangte daher, es möchten die vom Bundesrate und seinen Departementen ausgehenden Schreiben an den Staatsrat und seine Departemente, sowie die Beilagen zu diesen Schreiben in italienischer Sprache abgefasst werden. Derartige Schreiben müssten sehr oft Beamten der Departemente und der Gemeinden vorgelegt werden, welche der deutschen oder der französischen Sprache nicht genügend mächtig seien.

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Die Eingabe der Tessiner Regierung wurde mit Bezug auf die drei ersten Punkte durch Schreiben des Bundesrates vom 12. Oktober 1909 beantwortet. Über die Anwendung der italienischen Sprache als Amtssprache : a. in den der eidgenössischen Verwaltung unterstehenden Bureaux und Dienstzweigen im Kanton Tessin und b. im Verkehr der eidgenössischen Departemente und Amtsstellen mit der Regierung des Kantons Tessin und ihren Dikasterien, behielt sich der Bundesrat eine Antwort vor, sobald die einzelnen Departemente sich über die Frage geäussert hätten.

Nach Einsicht der Berichte der Departemente und des Antrages des politischen Departements wird vom Bundesrate beschlossen : 1. Die eidgenössischen Amtsstellen im Kanton Tessin, die der Bundesbahnen inbegrifien, werden angewiesen, sich im Verkehr mit der italienisch sprechenden Bevölkerung und mit den tessinischen Behörden und Amtsstellen ausschliesslich der italienischen Sprache zu bedienen.

Dagegen wird das Verlangen, dass im Verkehr der Zentralverwaltung mit den eidgenössischen Amtsstellen im Kanton Tessin und dieser Amtsstellen unter sich der Gebrauch der italienischen Sprache als Amtssprache vorgeschrieben werde, abgelehnt.

2. Die Departemente und ihre Abteilungen werden angewiesen, sieh im Verkehr mit der Regierung des Kantons Tessin und allen Organen der tessinischen Verwaltung (Departemente usw.), sowie mit Behörden und Privaten der italienischen Schweiz der italienischen Sprache zu bedienen.

Vorbehalten 'bleibt das Recht, in einer anderen Nationalsprache zu korrespondieren, wo zwischen einer eidgenössischen Verwaltung und einer kantonalen Amtsstelle diesfalls eine Verständigung stattgefunden hat, sowie in Fällen der Dringlichkeit.

Den Departementen und ihren Abteilungen wird freigestellt, diese Korrespondenz durch eigene Übersetzer oder ganz oder zum Teil durch die Bundeskanzlei besorgen zu lassen.

An Stelle des verstorbenen Herrn Heinrich Wittwer, alt Direktors der Neuenburger Jura-Bahn, in Neuenburg, wird finden- Rest der am 31. Dezember 1911 ablaufenden Amtsdauer als Mitglied des Verwaltungsrates der Schweizerischen Bundes-

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bahnen gewählt : Herr Paul M a n u e l , Ingenieur und Direktor der Ingenieurschule in Lausanne.

(Vom 27. Januar 1910.)

Der Bundesrat hat gestützt auf Art. 15 des Bundesgesetzes vom 8. Februar 1872 betreffend polizeiliche Massregeln gegen Viehseuchen der von der Regierung des Kantons Schwyz gegenüber dem Kanton Graubünden verhängten Viehsperre die Genehmigung erteilt.

Der Regierungsrat des Kantons St. Gallen hat am 21. Januar 1910 das Gesuch gestellt, der Bundesrat möchte auf seinen Beschluss vom 19. gleichen Monats zurückkommen und die Verfügungen des ersten Absatzes ^allgemeines Markt- und Viehverkehrsverbot) aufheben.

Der Bundesrat hat dem Regierungsrat des Kantons St. Gallen mitgeteilt, dass er mit Rücksicht auf die gefahrdrohenden Seuchenverhältnisse genötigt sei, an seinem Beschlüsse vom 19. Januar -abhin in vollem Umfange festzustellen.

Die Regierung des Kantons Graubünden ist eingeladen worden : a. bis zum vollständigen Erlöschen der dort herrschenden Maul- und Klauenseuche sämtliche Viehmärkte und jeden Viehverkehr auf ihrem Gebiet zu verbieten. Ausnahmen hiervon sollen nur zulässig sein, soweit solche unter die Bestimmungen des Art. 52 der bundesrätlichen Vollziehungsverordnung zu den Bundesgesetzen über polizeiliche Massregeln gegen Viehseuchen, vom 14. Oktober 1887, fallen ; b. die nötigen Anordnungen zu treffen, dass der über verseuchte Ställe verhängte Bann frühestens drei Wochen nach amtlich konstatierter Heilung und nach sorgfältiger, unter tierärztlicher Aufsicht durchgeführter Desinfektion aufgehoben werde (Art. 27 des Gesetzes vom 8. Februar 1872 und Art. 40 der Vollziehungsverordnung). , Sämtliche Kantonsregierungen sind eingeladen worden, alles Vieh, das aus verseuchten Kantonen eingeführt wird, am Bestimmungsort einer 12tägigen Quarantäne mit tierärztlicher Untersuchung zu unterwerfen.

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"W^ahlen.

(Vom 25. Januar 1910.)

Justiz- und Polizeidepartement.

Kanzlist I. Klasse : Kanzlist II. Klasse :

von Burg, Hans, aus Solothurn, zurzeit Kanzlist II. Klasse.

Traber, Franz, von Arbon, zurzeit Kanzleigehülfe.

Militär département.

Kanzlist I. Klasse des KavallerieRemontendepots : Schmidhauser, Johann, von Zihlschlacht, in Bern, bisher Kanzlist II. Klasse.

Kanzlist II. Klasse des KavallerieRemontendepots : Lieutenant Volkart, Johann, von Zürich und Niederglatt, bisher provisorischer Bureaugehülfe.

Finanz- und Zolldepartement.

Zollverwaltung.

Gehülfen II. Klasse :

Cadisch, Andreas, von Präz (Graubünden).

Scherer, Karl, von Killwangen.

Stamm, Alexander, von Schleitheim.

Mauderli, Sigmund, von Stüsslingen.

Manz, Jean, von Schaffhausen.

Hagmann, Adrian, von Gretzenbach (Solothurn).

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Gehülfen II. Klasse :

Steuri, Heinrich, von Leissigen (Bern).

Schluep, Adolf, von Nennigkofen (Solothurn).

Schiffmann, Philipp, von Homberg (bei Thun).

Reimann, Gustav, von Aarau.

Wellinger, Jean, von Schleuis (Graubünden).

Post- und Eisenbahndepartement.

Postverwaltung.

Postcommis in Lausanne: Posthalter und Bote in Liebefeld : Postcommis in Luzern : Postcommis in Domodossola :

Diserens, Georg, von Savigny (Waadt), Postaspirantin Zürich.

Scherz - Schädeli, Emma, von Aeschi (Bern), in Bern.

Bucher, Jakob, von Luzern, Postverwalter in Emmenbrücke (Luzern).

Pescio, Emil, von Poschiavo (Graubünden), Postcommis in St. Moritz.

Telegraphenverwaltung.

Elektrotechniker II. Klasse bei der Kreistelegraphendirektion Bern : Baumann, Hans, von Stilli (Aargau), Elektrotechniker in Zürich.

Elektrotechniker II. Klasse bei der Kreistelegraphendirektion Zürich : Sykora, Heinrich, von Wettswil (Zürich), Elektrotechniker II. Klasse beim Telephonbureau Zürich.

Telegraphist in Oberwinterthur : Gut, Rudolf, von Oberwinterthur, Posthalter daselbst.

Telegraphist in Schwyz: Castell, Valentin, von und in Schwyz.

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Dienstchef beim Telegraphenbureau in Chur : Telephonchef in Bellinzona:

Lenggenhager, Christian, von Stein (St. Gallen), Telegraphist in Chur.

Rusca, Silvio, von Agno (Tessin), Sekretär II. Klasse bei der Sektion Beilenz der Kreistelegraphendirektion Chur.

(Vom 28. Januar 1910.)

Post- und Eisenbahndepartement.

Postverwaltung.

Posthalter und Briefträger in Madetswil (Zürich) :

Bosshard, Bertha, von MadetswilRussikon (Zürich), Postbesorgerin in Madetswil.

Telegraphenverwaltung.

Telegraphist in St. Léonard (Wallis) :

Witwe Tamini, Josephine, von St. Léonard, Posthalterin daselbst.

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