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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Aenderung der Konzession einer elektrischen Drahtseilbahn von Cassarate auf den Monte Brè.

(Vom 3. Juni 1910.)

Tit.

Mittelst Eingabe vom 4. Mai abbin stellt die elektrische Drahtseilbahn Cassarate-Monte Brè das Gesuch um Erhöhung ihrer Taxen für die Beförderung von Personen von Suvigliana nach Aldesago und von Aldesago nach Monte Brè.

Sie schlägt dabei folgende Taxen vor : Bergfahrt

Talfahrt

Suvigliana-Aldesago Fr. 1. -- Fr. --. 70 Aldesago-Monte Brè ,, 1. -- ,, --. 70 Die Gesellschaft führt zur Begründung ihres Begehrens aus, dass für die zweite Strecke ihrer Drahtseilbahn (Suvigliana-Monte Brè) zuerst eine Luftseilbahn vorgesehen war, und dass erst, nachdem dieses Projekt durch die zuständige Behörde abgelehnt worden sei, die Erstellung einer gewöhnlichen elektrischen Drahtseilbahn in Angriff genommen worden sei. Die Baukosten einer Luftseilbahn hätten eine Summe von nur rund Fr. 300,000 erfordert, dagegen belaufe sich der Kostenvoranschlag für die elektrische Drahtseilbahn auf Fr. 600,000.

Unter diesen Umständen und angesichts der in derKonzession vom 31. März 1905 zu niedrig festgesetzten Taxen, könne von einer Rendite keine Rede sein. Eine Taxenerhöhung scheine

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ferner durch den Umstand gerechtfertigt, dass für zwei Drahtseilbahnen in derselben Gegend (San Salvatore und Monte Brè) mit fast gleicher Betriebslänge und identischen Verhältnissen, die Anwendung verschiedener Tarife unstatthaft sei. Ferner seien die von der Bahngesellschaft vorgeschlagenen Taxen denjenigen der San Salvatore-Bahn entsprechend hemessen.

In seiner Vernehmlassung, vom 17. Mai 1910, empfiehlt der Staatsrat des Kantons Tessin das Konzessionsänderungsgesuch der elektrischen Drahtseilbahn Cassarate-Monte Brè zur Berücksichtigung.

Wir können uns ebenfalls mit der nachgesuchten Taxenerhöhung einverstanden erklären. Wir empfehlen Ihnen daher den nachstehenden Beschlussesentwurf, durch den dem Begehren der Bahngesellschaft entsprochen werden soll, zur Annahme.

Genehmigen Sie, Tit., auch bei diesem Anlasse die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 3. Juni

1910.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t :

Comtesse.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schatzmann.

878 (Entwurf.)

Bundesbeschluss betreifend

Aenderung der Konzession einer elektrischen Drahtseilbahn von Cassarate auf den Monte Brè.

Die Bundesversammlung der schweizeriseben Eidgenossenschaft, nach Einsicht 1. einer Eingabe der Società Funicolare Cassarate-Monte Brè, in Lugano, vom 4. Mai 1910; 2. einer Botschaft des Bundesrates vom 3. Juni 1910, beschliesst: I. Die im Art. 18 der durch Bundesbeschluss vom 31. März 1905 (B. A. 8. XXI, 81) erteilten Konzession einer elektrischen Drahtseilbahn von Cassarate auf den Monte Brè, festgesetzten Taxen für die Beförderung von Personen, von Suvigliana nach Aldesago und von Aldesago nach Monte Brè, werden wie folgt erhöht : Bergfahrt

Suvigliana-Aldesago Aldesago-Monte Brè

Talfahrt

Fr. 1. -- Fr. -- . 7 0 ,, 1. -- ,, -- . 7 0

II. Der Bundesrat ist mit .dem Vollzug dieses Beschlusses, welcher am 1. Juli 1910 in Kraft tritt, beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Aenderung der Konzession einer elektrischen Drahtseilbahn von Cassarate auf den Monte Brè. (Vom 3.

Juni 1910.)

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Bundesblatt

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Feuille fédérale

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Foglio federale

Jahr

1910

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

23

Cahier Numero Geschäftsnummer

44

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

08.06.1910

Date Data Seite

876-878

Page Pagina Ref. No

10 023 795

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