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Bundes beschluss betreffend

Aenderung der Konzession der Locarneser Eisenbahnen mit Bezug auf die Linie Locarno-Bignasco.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht 1, eines Gesuches der Direktion der Bisenbahn Locarno-Pontebrolla-Bignasco, vom 12. März 1910; 2. einer Botschaft des Bundesrates vom 9. April 1910, beschliesst: I. Die durch Bundesbeschluss vom 22. Dezember 1898 (E. A. S. XV, 328) erteilte und mit Bundesbesehluss vom 6. November 1903 (E. A. S. XIX, 177) abgeänderte Konzession der Locarneser Eisenbahnen wird mit Bezug auf die Linie LocarnoBignasco neuerdings wie folgt abgeändert : Absatz l des Art. 15 erhält folgende Fassung: ,,Die Gesellschaft kann für die Beförderung von Personen Taxen bis auf den Betrag folgender Ansätze beziehen : in der zweiten Wagenklasse 12,5 Rappen, in der dritten Wagenklasse 8,5 Rappen per Kilometer der Bahnlänge. " Der zweite Absatz des Art. 17 erhält folgende Fassung: ,,Für anderes Reisegepäck kann eine Taxe von höchstens 10 Rappen per 100 Kilogramm und per Kilometer bezogen werden."

II. Der Bundesrat ist mit dem Vollzuge dieses Beschlusses, welcher am 1. Mai 1910 in Kraft tritt, beauftragt.

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Ausrichtung von ausserordentlichen Zulagen für das Jahr 1909 (1. Mai bis 31. Dezember) an die in den Dienst der Bundesbahnen übergetretenen Beamten, 'Angestellten und Arbeiter der ehemaligen Gotthardbahn.

(Vom 9 April 1910.)

Tit.

Anlässlich Ihrer .Beschlussfassung vom 22. Dezember 1909 über die für das Jahr 1909 an die Beamten, Angestellten und Arbeiter der Bundesbahnen auszurichtenden ausserordentlichen Zulagen haben Sie uns den Auftrag erteilt, Ihnen in bezug auf die Frage, ob und in welchem Betrage dem in den Dienst der schweizerischen Bundesbahnen übergetretenen Personal der ehemaligen Gotthardbahn seitens der Bundesbahnverwaltung ebenfalls eine Zulage für das Jahr 1909 ausgerichtet werden solle, besondern Bericht und Antrag zu unterbreiten. Ihrer Einladung nachkommend, beehren wir uns nun, Ihnen folgenden Bericht zu erstatten.

Als sich herausgestellt hatte, dass die seit einiger Zeit eingetretene allgemeine Preissteigerung keine bloss vorübergehende Erscheinung sei, wurde für das Personal der allgemeinen Bundesverwaltung und der Bundesbahnen zum ersten Male im Jahre

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Bundesbeschluss betreffend Aenderung der Konzession der Locarneser Eisenbahnen mit Bezug auf die Linie Locarno-Bignasco.

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Bundesblatt

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Jahr

1910

Année Anno Band

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16

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

20.04.1910

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793-794

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