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Schweizerisches Bundesblatt.

62. Jahrgang.

V.

% 48

30. November 1910.

Jahresabonnement (portofrei in der ganzen Schweiz): 6 Franken.

Einrückungsgebühr per Zeile oder deren Baum 15 Rp. -- Inserate franko an die Expedition.

Druck und Expedition der Buchdruckerei Stämpfli & de. in Bern.

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1910 (II. Serie).

(Vom 22. November 1910.)

Tit.

Wir haben die Ehre, Ihnen folgende Nachtragskreditbegehren für das laufende Jahr (II. Serie) zu unterbreiten:

Zweiter Abschnitt.

Allgemeine Verwaltung.

A. Nationalrat

Fr. 20,500

2. Taggelder und Reiseentschädigungen an die Mitglieder von Kommissionen

Fr. 20,000

Infolge vermehrter Zahl der Kommissionssitzungen genügt der ursprüngliche Budgetkredit auch dieses Jahr nicht. Bis Ende Oktober waren angewiesen Fr. 55,246. Letztes Jahr brauchte es in den Monaten November und Dezember noch Fr. 16,159, so dass für dieses Jahr mit einer Gesamtausgabe von rund Fr. 70,000 gerechnet werden muss.

Bundesblatt. 62. Jahrg. Bd. V.

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4. Bedienung Fr. 500 Die vermehrte Zahl von Kommissionssitzungen hat auch erhöhte Kosten für Bedienung zur Folge gehabt, weshalb dieser Kredit ebenfalls ergänzt werden muss.

B. Ständerat

Fr. 20,800

1. Taggelder und Reiseentschädigungen an die Mitglieder von Kommissionen Fr. 20,000 Aus dem nämlichen Grunde wie beim Nationalrat erzeigt sich hier eine Kreditergänzung notwendig. Es sind bis Ende Oktober Fr. 37,000 angewiesen worden. Letztes Jahr brauchte es im November und Dezember noch Fr. 9100.

2. Taggelder und Reiseentschädigungen an den Übersetzer Fr. 500 Der Budgetkredit ist ungenügend geworden durch den Beizug des Übersetzers zu den Verhandlungen der ständerätlichen Kommission für die Kranken- und Unfallversicherung.

3. Bedienung Fr. 300 Gleicher Grund für den Mehrbedarf wie beim Nationalrat.

D. Bundeskanzlei

Fr. 29,900

I. Personal

Fr. 7,900

c. H. Vizekanzler Fr. 7,900 Der bisherige II. Vizekanzler trat aus Gesundheitsrücksichten auf Ende September von seinem Amte zurück, und es ist ihm ein Besoldungsnachgenuss in der Höhe einer Jahresbesoldung im Betrage von Fr. 7900 bewilligt worden.

Die Stelle ist seit 22. Oktober wieder besetzt.

II. Material

Fr. 22,000

a. Druckkosten und Lithographien Fr. 20,000 Infolge der ausserordentlichen Inanspruchnahme dieses Kredites durch grössere Arbeiten (Anträge und Beschlüsse betreffend die Kranken- und Unfallversicherung und betreffend Revision des Obligationenrechts, Botschaften zum Fabrikgesetz und zur neuen Truppenordnung etc.) erweist sich der für die letzten vier Monate des laufenden Jahres noch verfügbare Kredit als un-

505 genügend im Vergleich · zu- den Ausgaben der letzten vier Monate des vorigen Jahres, um so mehr als noch mehrere umfangreiche Vorlagen, wie z. B. die Vollziehungsverordnungen zum Postgesetz und zum Gesetz über Mass und Gewicht, sowie die durch das neue Zivilgesetzbuch bedingte'Verordnung betreffend die Grundbuchvermessungen, in Vorbereitung stehen und noch vor Jahresschluss in der Gesetzsammlung veröffentlicht werden müssen.

b. Buchbinderrechnungen

Fr. 2,000

Aus den sub a angegebenen Gründen ist auch für die mit den Druckarbeiten in engem Zusammenhang stehenden Buchbinderarbeiten ein Nachtragskredit erforderlich.

E. Bundesgericht II. Gerichtskanzlei

Fr. 4,950 Fr. 550

d. Weibel, Hauswart und Heizer Fr. 550.

1. Besoldungen 2. Vergütung an den Hauswart für Putzarbeiten

Fr.

,,

400 150

Ad 1. Den Hinterlassenen eines im September dieses Jahres verstorbenen Weibelgehülfen ist ein Besoldungsnachgenuss von Fr. 1600 zugedacht. Da sich in der Rubrik infolge verschiedener Umstände auf dem durch das Budget bewilligten Kredit eine Restanz von Fr. 1200 ergibt, bedürfen wir zur Ausrichtung des erwähnten Gehaltsnachgenusses einer Kreditergänzung von Fr. 400.

Ad 2. Die anfänglich ausgesetzte Summe wurde nur provisorisch ins Budget aufgenommen, unter Vorbehalt der zu machenden Erfahrungen ; diese erzeigten das Bedürfnis einer Erhöhung der Vergütung für Putzarbeiten auf Fr. 3650.

III. Allgemeine Ausgaben

. F r . 4,400

a. Bureau- und Kanzleibedürfnisse: 2. Druck- und Buchbinderkosten Fr. 650 Der verlangte Kredit von Fr. 5500 wurde berechnet zur Deckung der gewöhnlichen, voraussichtlichen Ausgaben. Im Laufe des Rechnungsjahres hatte das Bundesgericht ausserordentliche und unvorhergesehene Druckerkosten zu tragen, herrührend von den an den Bundesrat OBerichteten Berichten betreffend das neue Organisationsgesetz. Diese ausserordentliche Ausgabe belief sich auf Fr. 650, welche durch Nachtragskredit gedeckt werden soll.

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3. Porti und Verschiedenes Fr. 750 Der ausgesetzte Kredit von Fr. 2500 ist sehr knapp berechnet worden; er hätte keine starken aussergewöhnlichen Ausgaben erlaubt. Das Bundesgericht hatte aber dieses Jahr ausserordentliche Repräsentationskosten bei Anlass der Übereinkunft betreffend die Erstellung eines neuen Bundesgerichtsgebäudes und der Nachtragskredit ist zur Deckung dieser unvorhergesehenen Ausgaben bestimmt.

f. Publikation der bundesgerichtlichen Entscheidungen. Herausgabe, Druck und Vertrieb des laufenden Jahrganges Fr. 1,000 Der budgetierte Kredit von Fr. 4000 ist ungenügend. Infolge der starken Vermehrung der in der Amtlichen Sammlung publizierten Entscheide ist der Kredit überschritten worden, was uns zur Stellung dieses Nachtragskreditbegehrens veranlasst. Die Vermehrung des Publikationsstoffes konnte bei der Aufstellung des Budgets pro 1910 nicht vorausgesehen werden.

g. Honorierung der Anwälte und sonstige Auslagen in Armenrechtsprozessen Fr. 1,000 Von dem bewilligten Kreditposten von Fr. 2500 wurden bis Ende September Fr. 2000 verwendet. Die Bundesgerichtskasse wird noch eine grosse Ausgabe zu bestreiten haben infolge eines unlängst beurteilten Haftpflichtprozesses (Haueter gegen Eidgenossenschaft). Unter diesen Umständen erweist sich das Nachtragskreditbegehren als Notwendigkeit und wird, aller Voraussicht nach, erlauben, die Ausgaben, die bis Ende des Jahres noch verursacht werden können, zu decken.

i. Neuanschaffung und Unterhalt des Mobiliars . Fr. 1,000 Im Laufe des Rechnungsjahres wurden verschiedene unvorhergesehene Ausgaben nötig, welche aus dem bewilligten Kredit nicht bestritten werden " konnten. Bei Aufstellung des Budgets pro 1910 hofften wir, verschiedene Reparaturen und Ankäufe, wie gänzliche Erneuerung der Richterstühle in den zwei Sitzungssälen, "Ersatz der'Vorhänge in denselben, Ankauf von neuen Schreibpulten infolge Vermehrung des Kanzleipersonals etc., auf später verschieben zu können. Aber zu Beginn des Jahres stellte es sich heraus, dass diese Arbeiten und Anschaffungen sofort vorgenommen werden mussten und keinen längern Aufschub mehr duldeten. Daher dieses Nachtragskreditbegehren, welches sich als absolut begründet erweist.

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Dritter Abschnitt.

Departemente.

A. Politisches Departement.

I. Politische Abteilung

Fr. 67,970

10. B e s o l d u n g des G e s a n d t e n in W i e n .

Fr. 2,000

Die bisherigen Ausgaben belaufen sich auf . Fr. 34,388 Infolge des im Mai erfolgten Ablebens des Gesandten wurde der bisherige Ministerresident von Buenos Aires nach Wien versetzt. Als Kosten seiner Übersiedlung ,, 7,612 angenommen, ergibt sich eine Ausgabe von total .

gegenüber dem Budgetkredit von Somit Fehlbetrag

Fr. 42,000 ,, 40,000 Fr.

2,000

16. B e s o l d u n g des M i n i s t e r r e s i d e n t en und Generalk o n s u l s in B u e n o s A i r e s Fr. 15,000 Bisherige Ausgaben Fr. 30,126 Für Extraentschädigung des Gesandtschaftsverwesers vom 7. Oktober bis 31. Dezember, à Fr. 500 per Monat . ,, 1,403 Für die Kosten der Übersiedlung von Paris nach Buenos Aires des neu ernannten Ministerresidenten werden in Aussicht genommen ,, 18,471 Total Budget

Fr. 50,000 ,, 35,000

Fehlbetrag

Fr. 15,000

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18. e. B e s o l d u n g des K a n z l e i p e r s o n a l s der G e s a n d t s c h a f t in W a s h i n g t o n Fr. 7,500 Die Ausgaben betragen bis jetzt Fr. 14,109 Hierzu kommt eine Jahresbesoldung als Nachgenuss für die Familie des verstorbenen Kanzleisekretärs ,, 8,000 und ferner der Gehalt von dessen Amtsnachfolger, eventuell 891 fl Total Fr. 23.000 Budget ,, 15^500 Fehlbetrag ~Fr. 7,500 19. U m z u g s k o s t e n des K a n z l e i p e r s o n a l s der Gesandtschaften Fr. 8,000 Bisherige Ausgaben Fr.

250 Für Übersiedlung eines Legationsrates von Wien nach Paris, eines Legationssekretärs von Paris nach Wien und des neuen Kanzleisekretärs für Washington zirka ,, 11,750 Total Fr. 12,000 Budget ,, 4,000 Fehlbetrag ~FÜ\ 8,000 23. Eidgenössische Repräsentanten und Kommissarien Fr. 16,970 Bisherige Ausgaben, abzüglich der Rückerstattungen Fr. 37,620 Noch ausstehend: a. für vier vom Departement des Innern beschickte Kongresse Fr. 4,450 b. für einen vom Justizdepartement beschickten Kongress (für Gefängniswesen in Washington) . . . . ,, 2,500 c. für noch ausstehende Druckarbeiten des Eisenbahndepartements betreffend Rückkauf der Gotthardbahn, Simplondelegation etc. . . ,, 2,400 ,, 9,350 Total Fr. 46,970 Budget ,, 30.000 Fehlbetrag Fr. 16,970

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24, R e p r ä s e n t a t i o n s k o s t e n

Fr. 18,500

Bisherige Ausgaben (Inbegriffen Fr. 46,200 für Empfang des französischen Präsidenten) . . . . Fr. 64,129 Hierzu kommen noch zwei Dritteile der Kosten des internationalen Eisenbahnkongresses, zirka . . ,, 78,150 Verschiedenes, zirka ,, 1,221 Total Fr. 143,500 Budget ,, 125,000 Fehlbetrag

Fr. 18,500

B. Departement des Innern.

IT. Statistisches Bureau 1. Besoldungen: d. Statistiker 10. Volkszählung 1910

Fr. 13,682 Fr. 2,682 ,, 11,000

Ad l d. Den Hinterlassenen eines im August verstorbenen Statistikers II. Klasse gewährten wir eine Jahresbesoldung von Fr. 4700 als Nachgenuss. Da die Stelle voraussichtlich im Laufe dieses Jahres noch nicht wieder besetzt wird, fallen 4 Monatsbesoldungen von zusammen Fr. 1568 weg. Nach deren Abzug entsteht auf Unterrubrik d somit eine Mehrausgabe gegenüber dem Budget von Fr. 3132. Anderseits werden auf Unterrubrik e, Gehülfen, infolge späterer Besetzung einer vakanten Stelle Fr. 450 erspart, die zur Deckung des für die Statistikerbesoldungen aufzuwendenden Mehrbetrages beigezogen werden. Der Nachtragskredit, um den wir Sie zu ersuchen in der Lage sind, beziffert sich demnach auf Fr. 2682.

Ad 10. Die Ausgaben für die am 1. Dezember d. J. stattfindende eidgenössische Volkszählung werden auf der Unterrubrik 2 ,,Herstellung der Zählformulare und deren Versendung"1 den bewilligten Kredit von Fr. 77,000 übersteigen. Folgende Umstände haben hauptsächlich Mehrkosten veranlasst : Einmal ist eine gewaltige und ungeahnte Zunahme der Begehren nach italienischem Zählrnaterial aus allen Teilen der Schweiz zu verzeichnen, während man bei den früheren Zählungen in den nichtitalienischen Sprachgebieten nur ausnahmsweise ita-

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Herrischer Formulare bedurfte. Sodann sind bisher als Übungsmaterial für die Schulen nur Zählkarten verwendet worden, wogegen bei der gegenwärtigen Zählung zu diesem Zwecke auch Haushaltungsumschläge zur Verwendung gelangen. Einzelne Kantone, z. B. namentlich Bern, haben sodann eine bedeutend höhere Zahl von Schülerkarten gefordert, als vorgesehen war ; Baselstadt will auch die Schüler des 4. und 5. Schuljahres an den Übungen für die Zählung teilnehmen lassen, was natürlich den Materialbedarf ebenfalls erhöht hat. Für sämtliche grösseren Städte waren die Zählkarten und Umschläge mit dem Vordruck der Gemeindeund Bezirksnamen zu versehen ; für die Kantone Zürich und Baselstadt inussten zudem Spezialformulare hergestellt werden.

Alle diese Wünsche liessen sich nicht von der Hand weisen, wollte man nicht von vornherein eine der guten Durchführung der Zählung nicht förderliche Missstimmung erzeugen.

Einen wesentlichen Grund, der die Herstellungskosten des Zählmaterials verteuern musste, bildet die durch die Konkurrenzausschreibung veranlasste Vergebung der Druckarbeiten an viele Druckereien in den verschiedensten Landesteilen. Dass ferner durch die Syndizierung der Papierfabriken der Papierpreis in die Höhe geschraubt wurde, liegt auf der Hand.

Das statistische Bureau hat, zum Teil wenigstens, das Eintreten solcher Mehrkosten als möglich vorausgesehen, weshalb im ursprünglichen Budgetentwurf der Kredit auf dieser Rubrik um Fr. 8000 höher angesetzt war. Den erforderlichen Nachtragskredit, um dessen Bewillligung wir sie hiermit ersuchen, veranschlagen wir nunmehr auf Fr. 11,000.

TU. Bundesanstalten für Wissenschaft und Kunst

Fr. 2200

5. Schweizerisches Landesmuseum.

IV. Museumsbetrieb Fr. 2200 Durch Beschluss vom 1. Februar laufenden Jahres gewährten wir, entsprechend einem Antrage der Landesmuseumskommission, der Witwe eines Ende Dezember 1909 verstorbenen Aufsehers des Landesmuseums einen Nachgenuss der Besoldung ihres verstorbenen Gatten für die Dauer eines Jahres im Betrage dos obigen Ansatzes. Um die Rechnung der genannten Anstalt in Ordnung abschliessen zu können, sind wir genötigt, um nachträgliche Bewilligung der Summe bei Ihnen einzukommen.

511

IX. Verschiedenes

Fr. 1500

15. Automobil- und Velokonkordat Fr. 1500 Der ordentliche für diese Rubrik vorgesehene Kredit von Fr. 6000 hat sich, als unzureichend erwiesen. Er wurde zum grössten Teile schon durch die Kosten der am 22.--23. Februar stattgefundenen Konferenz von Delegierten der Konkordatskantone sowie der zahlreichen vorbereitenden und darauffolgenden Arbeiten (vorberatende Kommission) aufgebraucht, so dass unser Departement des Innern sich genötigt sah, um vorläufige Bewilligung einer Kreditüberschreitung einzukommen, um die unabweisbaren Ausgaben für die Zeit vom Monat September an decken zu können. Es betrifft dies die Arbeiten der mit der Revision des Konkordats beauftragten Kommission. Zur Ausgleichung der angedeuteten Kreditüberschreitung und der ausserdem bis Ende des Jahres nötig werdenden Ausgaben bedarf es der Bewilligung der oben ausgesetzten Summe, um die wir nachsuchen.

X. Ofoerbauinspektorat III. Reisekosten und Expertisen

Fr. 142,650 Fr. 32,000

a. Ordentlicher Kredit Fr.

2,000 b. Ausserordentlicher Kredit ,, 30,000 Ad a. Infolge der diesjährigen Hochwasser, welche beinahe das ganze Gebiet der Eidgenossenschaft betroffen haben, erscheint os wünschenswert, an verschiedenen Gewässern Aufnahmen zu machen, um den veränderten Stand der Flusssohle gegenüber den ausgeführten Hochwasserdämmen genau kennen zu lernen und für künftige Korrektionsarbeiten zu fixieren.

Dadurch entstehen vermehrte Reisekosten des technische» Personals für Inspektionen und Aufnahmen, die sich auf vorgenannten Betrag belaufen werden.

Wir ersuchen Sie, uns denselben nachträglich zu bewilligen.

Infolge anderweitiger Ersparnis wird dadurch keine Erhöhung der gesamten Budgetsumme entstehen.

Ad b. Zur Schätzung des diesjährigen, bei der Verteilung der Liebesgaben in Betracht fallenden Hochwasserschadens, haben wir im Monat Juli eine Kommission gewählt, die im Monat August ihre Tätigkeit begonnen hat und sie bis jetzt noch nicht vollständig zu Ende führen konnte. Die dieser Kommission zu verabfolgenden Taggelder und die ihr zu vergütenden Transportauslagen, sowie die Formulare zu den Schätzungen haben wir auf Rechnung der eidgenössischen Verwaltung genommen.

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Wir können jetzt die hieraus entstehenden Kosten nur approximativ berechnen, da die Schätzungen noch nicht beendigt sind und nicht alle Rechnungen vorliegen. Wir schätzen sie auf rund Fr. 30,000 inkl. diejenigen der Kommission für die Verteilung der Liebesgaben, behalten uns aber vor, anlässlich der Vorlage der Staatsrechnung vom Jahre 1910 auf die Angelegenheit zurückzukommen.

Im ordentlichen Budget konnte hierfür nichts vorgesehen werden und so sehen wir uns in die Lage versetzt, Ihnen das Gesuch zu unterbreiten, diese notwendigen Ausgaben nachträglich ·bewilligen zu wollen.

IV. Beiträge an Kantone für öffentliche Werke . Fr. 110,000 35. Verbauung und Korrektion des Schächenbaches (Kanton Uri).

1. Jahresrate, auf Grund des eidgenössischen Wasserbaupolizeigesetzes vom 22. Juni 1877 Fr. 110,000 In dieser Angelegenheit ist von den eidgenössischen Räten bis jetzt noch kein Subventionsbeschluss gefasst, weil die bundesrätliche Botschaft erst am 15. November erlassen werden konnte. Die Kommissionen beider Räte haben aber beschlossen, am 24. gleichen Monats eine Besichtigung an Ort und Stelle vorzunehmen, so dass die Vorlage in der Dezembersession zur Behandlung wird gelangen können.

Ausnahmsweise kommen wir daher mit einem Nachtragskreditgesuch mit Bezug auf die Ausrichtung eines Bundesbeitrages für Wasserbauten vor die eidgenössischen Räte, bevor der hierfür erforderliche Kredit von denselben bewilligt worden ist.

Zur Rechtfertigung dieses Vorgehens erlauben wir uns hiermit, anzuführen, dass die am Sehächenbach infolge der im verflossenen Monat Juni eingetretenen Wasserkatastrophe notwendig gewordenen Schutz- und Sicherungsarbeiten dem Kanton Uri bis jetzt ganz bedeutende finanzielle Opfer auferlegt haben. Nach einer Aufstellung belaufen sich die bis 21. September abhin bezahlten Kosten auf Fr. 220,000, und die bis Neujahr 1911 noch notwendig wordenden Ausgaben werden wohl die Summe von Fr. 160,000 erreichen, so dass der genannte Kanton bis zu diesem Zeitpunkte für Korrektions- und Verbauungsarbeiten insgesamt Fr. 380,000 ausgelegt haben wird.

In Berücksichtigung dieses Umstandes haben wir beschlossen, dem uns von der Regierung von Uri eingereichten Gesuche um

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Bewilligung und sofortige Auszahlung eines angemessenen Vorschusses zu entsprechen.

Für die Festsetzung der Höhe dieses Vorschusses haben wir die vorerwähnte Ausgabensumme auf 21. September im Betrage von Fr. 220,000 als Grundlage genommen.

Der Beitrag berechnet sich demnach wie folgt : 50 % auf Rechnung der noch zu bewilligenden Subvention auf Grund des Wasserbaupolizeigesetzes . . . . Fr, 110,000 40 °/o auf Rechnung der Wasserbauten des Bundes ,, 88,000 somit zusammen Fr. 198,000 Die erstere Summe wird hier eingestellt, die zweite dagegen beim Abschnitt XII. Direktion der eidgenössischen Bauten.

Die Vorschusszahlung im obgenannten Betrag ist bereits Mitte November an die Regierung des Kantons Uri ausgerichtet ·worden.

Wir bitten Sie, uns zur Deckung dieser Ausgaben auf Rechnung der im Monat Dezember nächsthin zu beschliessenden Subvention den erforderlichen Nachtragskredit gewähren zu wollen.

VII. Verschiedenes

Fr. 650

1. Arbeitskosten für Aufnahmen an Flusskorrektionen und Wildbachverbauungen Fr. 500 9. Beitrag pro 1910 an den schweizerischen Wasserwirtschaftsverband in Zürich ,,150 Ad 1. Diese Nachtragskreditforderung steht in direktem Zusammenhang mit derjenigen unter der vorstehenden Rubrik III a.

Die vermehrten Aufnahmen dieses Jahres wurden durch die Hochwasser veranlasst und mussten durchgeführt werden, um «ich rechtzeitig über den Stand der Flusssohle einzelner Gewässer genau orientieren zu können.

Die Arbeiten wurden in diesem Herbste durchgeführt und sind für das Studium der aufzustellenden Projekte von grossem Werte. Die Kosten, für welche der Nachtragskredit verlangt wird, betreffen Taglöhne an die beschäftigten Messgehülfen.

Ad 9. Dieser Verband wurde im laufenden Jahre gegründet.

Das Departement des Innern hat ein wesentliches Interesse daran, über die Verhandlungen und Beschlüsse desselben genau orientiert zu sein und dessen Bestrebungen zu unterstützen. Es ist als Mitglied in denselben eingetreten.

514 Der Jahresbeitrag beläuft sich auf Fr. 150; weil er schon dieses Jahr zur Auszahlung gelangen soll, und seinerzeit nicht im ordentlichen Budget eingestellt werden konnte, so bitten wir Sie, uns die Ausgabe auf diesem Wege bewilligen zu wollen.

XL Abteilung für Landeshydrographie

.

III. Reise- und Aufnahmekosten

. Fr, 1,200 Fr. 1,200

Die ausserordentlichen Hochwasser dieses Jahres veranlassten die Abteilung für Landeshydrographie zu einer grossen Anzahl unvorhergesehener, aber doch unumgänglich notwendiger Aufnahmen, für welche der ordentliche Kredit nicht ausreicht. Im fernem wurden der genannten Dienstabteilung an der internationalen Konferenz vom 9./11. März dieses Jahres die Aufnahmen betreffend die Regulierung des Luganersees übertragen, die im Monat Oktober ihren Abschluss fanden. Die bezüglichen, im Budget nicht vorgesehenen Kosten belaufen sich für die Schweiz auf Fr. 900.

XII.

Direktion der eidgenössischen Bauten

Fr. 183,314

I. Besoldungen Fr.

7,200 b. Adjunkt Fr. 7,200 Wir haben der Tochter des am 1. Oktober 1910 verstorbenen Adjunkten bei der eidgenössischen Baudirektion eine Jahresbesoldung im Betrage von Fr. 7,200 als Nachgenuss bewilligt.

IV. Hochbauten

Fr. 67,164

b. Umbau und Erweiterungsarbeiten . . . . Fr. 3,100 1. Pferdekuranstalt auf dem Beundenfeld in Bern Fr. 1,900 Für die Vornahme baulicher Änderungen im Erdgeschoss dieses Gebäudes, sowie für dessen Renovation ist im diesjährigen Budget ein Kredit von Fr. 9,700 vorgesehen.

Bezüglich des I. Stockwerkes bestand die Absicht, auf 1911 dem Mieter desselben die Wohnung zu künden und dort den Assistenzpferdearzt zu logieren, sowie Bureaux, Laboratorium und Magazine einzurichten. Eingetretener Verhältnisse halber wurde die Wohnung schon im Mai laufenden Jahres disponibel, welcher Umstand uns veranlasste, auch die im I. Stock der Kuranstalt notwendigen Instandstellungsarbeiten, welche auf Fr. 1,900 devisiert sind, noch in diesem Jahr vornehmen zu lassen.

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2. Zollgebäude in Castasegna Fr. 1,200 Dem Grenztierarzt in Castasegna musste bisher zur Besorgung seiner schriftlichen Arbeiten wegen Platzmangel in der Wachtstube der Grenzwächter eine Ecke eingeräumt werden. Auf die Dauer darf aber dieser Zustand nicht beibehalten werden, um so weniger, als dem mit dem Grenztierarzt verkehrenden Publikum der Eintritt in die Wachtstube nicht erlaubt werden kann. Dem Übelstande kann dadurch abgeholfen werden, dass die im Parterre des Zollhauses befindliche Küche, welche vom Zollpersonal nicht benützt wird, zu einem Bureau für den Grenztierarzt hergerichtet wird.

Die Kosten dieser Umänderung sind berechnet zu . Fr. 1,200 c. Neubauten Fr. 64,064 1. Zollgebäude in Wil (Kanton Zürich) . . . Fr. 4,064 Im letztjährigen Budget war für den Ankauf eines Bauplatzes und den Bau eines Zollhauses in Wil (Zürich) ein Kredit von Fr. 34,000 eingestellt.

Die Abrechnung über die erst im laufenden Jahre fertig gestellte und dem Betrieb übergebene Neubaute beläuft sich auf Fr. 38,064 und weist somit einen Ausgabenüberschuss von Fr. 4,064 auf.

Die Ursache dieser Kreditüberschreitung liegt einerseits in ·dem Umstände, dass die Fundamente wegen des unerwartet schlechten Baugrundes verstärkt und Entwässerungsarbeiten aus.geführt werden mussten. Anderseits verlaugte die Zollverwaltung nachträglich die Erstellung eines kleinen Viehstalles, an welchen ·eine Waschküche angebaut wurde. Das Dependenzgebäude kommt laut Abrechnung auf Fr. 3,250 zu stehen, während auf die übrigen Mehrarbeiten Fr. 814 entfallen.

2. Postremise in Bern Fr. 60,000 Mit Beschluss vom 24. Juni 1910 haben Sie für den Bau einer Postremise in Bern einen Kredit von Fr. 138,700 bewilligt.

Von dieser Summe sind in das Budget pro 1911 Fr. 78,700 eingestellt worden, während wir hier einen Betrag von Fr. 60,000 vorsehen.

V. Strassen- und Wasserbauten . a. Strassenbauten Munitionsfabrik Altdorf

Fr. 104,450 Fr.

,,

3,850 3,850

516 Das Hochwasser vom letzten Sommer hat im Rayon der Munitionsfabrik in Altdorf bedeutende Verheerungen angerichtet.

Die ersten Sicherungsarbeiten wurden durch Genietruppen ausgeführt, während die Durchführung der definitiven Räumungsund Korrektionsarbeiten am Schächenbach der Baubehörde desKantons Uri übertragen ist. Anderseits haben wir unsere Baudirektion mit der Instandstellung der Wege auf dem Gebiete der Munitionsfabrik und der beschädigten Umgebungen bei den verschiedenen Gebäuden daselbst beauftragt.

Die Kosten für die letztgenannten Arbeiten belaufen sich auf Fr. 3,850, zu deren Deckung wir eines entsprechenden Nachtragskredites bedürfen.

b. Wasserbauten Fr. 100,600 1. Pulvermühle Lavaux ,, 3,600 Das Areal der Pulvermühle Lavaux bei Aubonne stösst auf eine Strecke von ungefähr 750 m Länge an den Flusslauf der Aubonne.

In der zweiten Hälfte des verflossenen Monats Januar ist die Aubonne infolge plötzlicher Schneeschmelze und gleichzeitigen starken und andauernden Regengüssen zu ausserordentlicher Höhe angeschwollen. Zahlreiche Beschädigungen an anstossenden Grundstücken, Wasserwerken und Brücken, sowie Überschwemmungen in Äckern und Wiesen waren die Folge davon. Auch die Ufer des Pulvermühleareals sind an mehreren Stellen unterwühlt und an einigen Orten weggerissen worden.

Längs des Salpetermagazins wurde der mit Bäumen und Gebüsch bewachsene, im Mittel etwa drei Meter breite Uferstreifen unterwühlt und fortgerissen. Die dadurch dem Anpralle des reissenden Wassers nunmehr direkt ausgesetzten Fundamente und Sockelmauern des Magazins vermochten nicht mehr Stand zu halten und verschwanden in den Fluten.

Noch während des Hochwassers der Aubonne wurden, soweit notwendig und möglich, einige Sicherungsarbeiten ausgeführt und dieselben nach dem Sinken des Wasserstandes konsolidiert.

In der Absicht, die Anstösser der Aubonne vor den Schäden einer allfälligen neuen Wassergrösse zu schützen, wird auf Ansuchen der Gemeinden und Anstösser durch die Behörden des Kantons Waadt ein Flussverbauungs- und Korrektionsprojekt ausgearbeitet, an welchem sich auch die Eidgenossenschaft als Besitzerin der Pulvermühle-Liegenschaft mit einem Kostenbeitrage wird beteiligen müssen und worüber zu gegebener Zeit ein Kreditbegehren unterbreitet wird.

517

Vorläufig handelt es sich darum, das beschädigte, von der Pulververwaltung dringend benötigte Salpetermagazin wieder in.

gebrauchsfähigen Stand zu stellen. Die für diese Arbeiten, sowie für die oben erwähnten, notwendig gewesenen Uferversicherungen aufgewendete Bausumme beläuft sich auf Fr. 3,600.

2. Hengsten- und Fohlendepot in Avenches, ausserordentlicher Beitrag an die Kosten der Korrektion der Broye zwischen den Brücken von St. Aubin und Villars-le-Grand, I. Rate Fr. 9,OOQ Ausser der Bundessubvention von 40 % an die auf Fr. 90,000 berechneten Kosten der Broye-Korrektion hat die Eidgenossenschaft als Eigentümerin des Hengsten- und Fohlendepots in Avenches noch einen Beitrag von 20°/o = Fr. 18,000 zu leisten.

Hiervon sind Fr. 9,000 im nächstjährigen Budget eingestellt,, während wir als I. Rate den gleichen Beitrag hier aufnehmen» 3. Verbauung und Korrektion des Schächenbaches (Kanton Uri) Fr. 88,000 Wir haben dem Kanton Uri für die Korrektionsarbeiten am Schächenbach auf Rechnung der in Aussicht genommenen Subvention einen Vorschuss aus der Bundeskasse im Betrage von Fr. 198,000 bewilligt.

Hiervon sind unter X. Oberbauinspektorat. IV. Beiträge an Kantone für öffentliche Werke Fr. 110,000 eingestellt, während wir den Rest von Fr. 88,000 für Landentschädigungen bezw.

Landerwerbungen, sowie für Verstärkungsbauten im Interesse eines wirksamem Schutzes der Munitionsfabrik in Alidori' gegen Hochwasser hier aufnehmen,.

Im übrigen verweisen wir auf unsere bezüglichen Ausführungen beim Abschnitt Oberbauinspektorat hiervor.

VIII. Hausdienst, Heizung und Beleuchtung in den Gebäuden der eidgenössischen Zentralverwaltung Fr. 2,900 1. Bureaux an der S e h w a n e n g a s s e Nr. l (Sekretariate für das Handelsregister und für das Zivilstandswesen; eidgenössisches Vermessungsinspektorat des Justiz- und Polizeidepartments). Reinigung, Material, Heizung, Beleuchtung und Wasserzins Fr. 1,300 Diese Abteilungen mussten auf 1. Mai 1910 aus dem Bundeshaus Westbau auslogiert werden, um für die Unterbringung desinfolge Neuordnung des polizeilichen Transportwesens vermehrten Personals der Polizeiabteilung den nötigen Plat7, zu gewinnen.

518 2. B u r e a u x an der M a r k t g a s s e Nr. 37 (Kriegsmaterialverwaltung). Reinigung, Material, Heizung, Beleuchtung und Wasserzins Fr. 600 3. B u r e a u x an der E f f i n g e r s t r a s s e Nr. l (Kriegstechnische Abteilung des Militärdepartements).

Reinigung, Material, Heizung, Beleuchtung und Wasserzins Fr. 1,000 Infolge der Reorganisation des Militärdepartements waren wir gezwungen, die Bureaux obiger zwei Abteilungen im Bundestaus Ostbau auf 1. November zu räumen, um ändern Dienstaweigen in diesem Gebäude Platz zu machen.

IX. Mietzinse für die Zentralverwaltung und Verschiedenes

Fr. 1,600

A. M i e t z i n s e Fr. 1,600 B u r e a u x an der S c h w a n e n g a s s e N r. l (Sekretariate für das Handelsregister und für das Zivilstandswesen; eidgenössisches Vermessungsinspektorat des Justiz- und Polizeidepartements) Fr. 1,600 Dieser Posten entspricht einem Halbjahres-Mietzins (1. Mai bis 1. November 1910). Begründung durch die Bemerkung zu Nr. l der Rubrik VIH.

XIII. Inspektion für Forstwesen, Jagd und Fischerei.

I. Forstwesen Fr. 120,700 1. Besoldungen: e. Zulage an den Sekretär und einen Kanzlisten Fr. 700 Zur Verabfolgung einer Gratifikation von Fr. 500 an den Abteilungssekretär und von Fr. 200 an einen Kanzlisten I. Klasse für ausserordentliche dienstliche Inanspruchnahme während des Jahres 1910 bedürfen wir eines Nachtragskredites in genanntem Betrage.

13. Bundesbeiträge an Aufforstungen verbundene Verbaue

und damit Fr. 100,000

Um das Budget nicht zu sehr zu belasten, wurde seit mehreren Jahren der gleiche Ansatz von Fr. 350,000 beibehalten, obschon, .einerseits durch vermehrte und namentlich sehr ausgedehnte Auf-

519 forstungen in den Einzugsgebieten gefährlicher Wildwasser, anderseits durch die allmählich eintretende Wirkung der im neuen Bundesgesetz über die Forstpolizei vom 11. Oktober 1902 wesentlich erhöhten Ansätze der Bundesbeiträge, die Anforderungen an diesen Budgetposten von Jahr zu Jahr steigern. Man hat sich in der Weise zu helfen gesucht, dass die Subventionen, welche aus dem Kredit des betreffenden. Jahres nicht mehr bestritten werden konnten, jeweilen auf das nächste Jahr hinübergenommen wurden. Dadurch ist man jedoch dazu gelangt, dass mit Ende April d. J. der bezügliche Kredit pro 1910 bereits erschöpft war und die Ausrichtung von Fr. 112,094. 94 für die bis Ende Oktober bereits^ ausgeführten Arbeiten, ungenügenden Kredites wegen, nicht erfolgen konnte. Um nun aber einem weitern Anwachsen dieser zurückgestellten Bundesbeiträge tunlichst zu begegnen, sehen wir uns zu genannter Nachtragskreditforderung veranlasst.

14, Bundesbeiträge an die Anlage von Abfuhrwegen und HolztransporteinricMungen Fr. 20,000 Aus dem gleichen Grunde, wie oben angegeben, haben wir den Anträgen unseres Departements des Innern um Erhöhung des bezüglichen Budgetpostens bei Aufstellung des jeweiligen Budgets seit einigen Jahren nur teilweise Folge gegeben und wurde auch hier das gleiche System der Übertragung einzelner auszurichtender Subventionen auf das nächste Jahr befolgt. Wir sehen uns dadurch gegenwärtig in die Lage versetzt, dass bereits Ende Oktober an fälligen Bundessubventionen für teilweise schon im Jahr 1909 ausgeführte Arbeiten Fr. 15,753. 02 nicht mehr zur Ausbezahlung gelangen können. Abgesehen davon, dass durch diese Zurückhaltung der Bundesbeiträge (unter Ziffer 13 und 14) die Subventionsberechtigten infolge Zinsenverlustes geschädigt werden, ist es auch nicht angängig, mit diesen Übertragungen noch länger fortzufahren, ansonst man nächstens bereits bei Beginn des Jahres kein Geld mehr für die Subventionen zur Verfügung hätte, zu welchen die Waldbesitzer gesetzlich berechtigt sind. Es ist daher ein Nachtragskredit pro 1910 von Fr. 20,000 unumgänglich nötig.

XIV. Abteilung f ü r Mass u n d Gewicht . . . . F r . 5 0 0 4. Bureauauslagen Fr. 500 Durch das Inkrafttreten des neuen Bundesgesetzes über Mass und Gewicht, sowie durch den Bezug neuer Bureaulokale, woBundesblatt. 62. Jahrg. Bd. V.

38

520 durch eine räumliche Trennung von Bureau und Laboratorium entstand, sind der Abteilung unvorhergesehene Kosten erwachsen, Solche bestehen in der Einrichtung eines weitem Telephons, im Neudruck der Formularien und Kuverts, in der Beschaffung neuer Formularien entsprechend den neuen Aufgaben des Amtes, sowie in der Einrichtung einer eigenen Rechnungsführung. Für Deckung dieser neuen Ausgaben bedarf es des oben ausgesetzten Kredites.

C. Justiz- und Polizeidepartement.

II. Polizeiabteilung und Departementskanzlei Fr. 3,000 6. Zentralpolizei bureau: e. Herausgabe des schweizerischen Polizeianzeigers Fr. 3,000 Der Nachtragskredit von Fr. 3000 ist erforderlich zur Deckung der vermehrten Druckkosten für den Polizeianzeiger, der im laufenden Jahre zirka 150 Seiten mehr umfassen wird, als im Vorjahre. Dieser Mehrausgabe steht eine etwas grössere Einnahme aus den Abonnementsgebühren gegenüber.

D. Militärdepartement.

I. Yerwaltung.

A. Verwaltungspersonal 6. Abteilung für Genie b. Geniebureau: 5. Bureaukosten 6. Reisekosten c. Abteilung für Befestigungsbauten: 12. Bureaukosten

Fr. 5,820 Fr. 1,500

Fr. 500 ,, 200

Fr.

700

,,

800

Fr. 1,500 Ad b, 5. Durch das Eingehen der Oberinstruktorenstelle sind dem Geniebureau vermehrte Arbeiten erwachsen, die selbstverständlich einen grösseren Bedarf an Bureaumaterial zur Folge hatten. Zudem verursachte das Aufgebot von Hülfstruppen bei

52Ì Anlass der diesjährigen Wasserkatastrophe ganz wesentliche Tele-i gramra- und Telephonausgaben, sodass der ordentliche Bureaukredit heute beinahe aufgebraucht ist.

Ad b, 6. Da noch einige Dienstreisen bevorstehen, zu deren .

Bezahlung der ordentliche Kredit nicht ausreicht, stellen wir hier eine Nachforderung von Fr. 200 ein.

Ad c, 12. Die noch aus dem Jahre 1889 datierenden, inhaltlich grösstenteils veralteten und deshalb unbrauchbar gewordenen speziellen und besonderen Vorschriften betreffend die Ausführung von Bauarbeiten für die Befestigungsbauten mussten in grösserer Auflage (vorläufig in deutscher Sprache) neu erstellt werden. Die unvorhergesehene Mehrausgabe muss durch einen Nachtragskredit gedeckt werden.

7. Abteilung für Sanität.

b. Bureau des Oberfeldarztes: 4. Bureaukosten

Fr.

1,000

Der ordentliche Kredit hat sich wie im Vorjahre als ungenügend erwiesen. Der Grund liegt in der ausserordentlicben Inanspruchnahme des Personals durch Kontrollarbeiten und bedeutend vermehrte Korrespondenz, so dass ständig eine Aushülfe gehalten und aus diesem Kredit bezahlt werden musste. Im besonderen ist hervorzuheben die Neuanlage von Handkontrollen (Dienstkontrollen), sowie der Umstand, dass die jahrlichen Wiederholungskurse und die strengere Handhabung der Vorschriften über auszumusternde Psychopathen und Alkoholiker dauernd eine Kraft zur Besorgung der Vorladungsformalitäten verlangt und dieselbe vollauf beschäftigt.

o 8. Abteilung für Veterinärwesen a. Abteilungschef (Oberpferdarzt) e. Bureauaushülfe g. Reisekosten

. . . .

Fr. 1,100 Fr.

,, ,,

500 300 300

Fr. 1,100 Ad a. Da der Oberpferdarzt auf 1. Juli vom Amte des Viehseuchenkommissärs zurückgetreten ist, haben wir angeordnet, dass seine Besoldung inskünftig ganz, d. h. mit Fr. 8200 (bisher bei Oberpferdarzt Fr. 7200 und bei Landwirtschaftsdepartement Fr. 1000) vom Militärdepartement übernommen wird. Pro 1910

522

sind somit als Nachtragskredit Fr. 500 unter obgenannter Rubrik einzustellen.

Ad e. Im Frühjahr und in der ersten Hälfte der Sommermonate befanden sich drei Beamte der Abteilung während längerer Zeit im Militärdienst, weshalb zum Zwecke einer genügend prompten Erledigung der Geschäfte eine ausserordentliche Bureauaushülfe angestellt werden musste.

Ad g. Es erweist sich als notwendig und vorteilhaft, einen gewissen Teil der Abschatzungsreklamationen durch die in Sachen geübten Beamten der Abteilung erledigen zu lassen. Aus diesem Grunde ist der bisherige Kredit für Reisekosten nicht mehr hinreichend genug. Den daherigen Mehrkosten würden andernfalls mindestens doppelt so viel Expertengebühren gegenüberstehen.

9. Oberlvriegskommissanat.

f. Platzkriegskommissariat in Thun.

3. Bekleidungsentschädigung

Fr. 220

Die Beamten des Platzkriegskommissariats sind hinsichtlich der Entschädigung für das Equipement und die persönliche Bedienung den Instruktoren, den Beamten des Kavallerieremontendepots und der Pferderegieanstalt gleichgestellt worden. Sie beziehen, statt wie früher 50 Rappen pro Diensttag, nun Fr. 1. 20 pro Diensttag. Für 1910 macht dies eine Mehrausgabe von Fr. 220, die hier eingestellt wird.

14. Inspektionen, b. Materialinspektionen Fr. 2,000 Dieser Kredit wurde im laufenden Jahre in ausserordentlicher Weise in Anspruch genommen, weil die Soldausweise für die Materialinspektionen im 2. Armeekorps im Jahre 1909 so spät zur Zahlung eingereicht wurden, dass sie nicht mehr zu Lasten .des letztjährigen Kredites verrechnet werden konnten.

. B. Instruktionspersonal

Fr. 5,830

6. Festungstruppen: 2. St. M a u r i c e : e. Reise- und Deplacementsentschädigungen . . Fr. 2,000 Der im Budget eingestellte Kredit genügt nicht um die in der Verordnung vom 28. Februar 1908 vorgesehenen Reise- und

523

Deplacementsentscbädigungen an die Instruktoren und Beamten zu bezahlen, weshalb ein Nachtragskredit in obenstehendem Betrage notwendig wird.

8. Veterinärtruppen

Fr. 3,830

a. Pferdekompetenzen b. Instruktionsaushülfe d. Bekleidungsentschädigungen

Fr. 1,100 ,, 2,500 ,, 230

Fr. 3,830 Ad a. Für Pferdekompetenzen fallen ausser dem Rationspferd des Abteilungschefs auch je drei Pferde der Instruktionsoffiziere vom technischen Kurs für Truppenpferdärzte und der Offiziersschule in Betracht, womit bei der Aufstellung des Voranschlages nicht gerechnet wurde.

Ad b. Die ganz erhebliche Vermehrung dieses Postens ist darauf zurückzuführen, dass die Beschlagsinstruktoren in den Hufschmiedkursen aus obiger Rubrik besoldet werden mussten.

Diesem Umstände ist im nächstjährigen Budget Rechnung getragen worden.

Ad d. Die erforderliche grössere Zahl an Instruktoren für die stärkeren Hufschmiedkurse und für die Offiziersschule bedingt einen höheren Ansatz an Entschädigung für Equipement und persönliche Ausrüstung.

C. Unterricht.

4. Kaderschulen.

a. Generalstab

Fr. 1,500

1. Bureaukosten, mit Einschluss der Anschaffungen für die eidgenössische Militärbibliothek und des Kartenbedarfes Fr. 1,500 Infolge der Vermehrung der Sektionen der Generalstabsabteilung durch die Festungssektion genügt der pro 1910 bewilligte Kredit nicht. Für Anschaffung einer Schreibmaschine, Bureaueinrichtung und andere Bureaumaterialanschaffungen für die Festungssektion bedürfen wir noch einer Summe von Fr. 1500.

Allgemeine Bemerkung. In die Rekrutenschulen der Kavallerie, der Feld- und Gebirgsartillerie, der Genie- und Sanitätstruppen

524 sind mehr Rekruten eingerückt, als bei der Budgetaufstellung vorgesehen war. Die betreffenden Kredite werden daher nicht ausreichen. Gleichwohl verzichten wir auf die Formulierung bezüglicher Nachtragskreditbegehren, weil in den Rekrutenschulen der Infanterie erheblich weniger Rekruten zur Ausbildung gelangen, als der Voranschlag vorsah. Die hieraus sich ergebende liestanz wird die Überschreitungen sehr wahrscheinlich decken, die sich auf den ändern Krediten der Rubrik ,,Rekrutenschulen61 ergeben.

Auch bei den Wiederholungskursen und den Kaderschulen werden an verschiedenen Orten die Ausgaben infolge der höhern Bestände und der höhern Einheitspreise grösser sein als die bewilligten Kredite. Die mutmasslichen Mehrausgaben, denen überdies auch, wie alle Jahre, Kreditrestanzen gegenüberstehen, lassen sich zur Stunde nicht mit Sicherheit berechnen. Viele Komptabilitäten aus zu Ende gegangenen Kursen sind noch nicht eingeliefert worden. Verschiedene Schulen und Kurse sind noch im Gange oder werden erst beginnen.

Die Kreditverhältnisse der Rubriken ,,Aushebung" und ,,Vorunterricht" können ebenfalls nicht mit Zuverlässigkeit untersucht werden, indem noch viele Rechnungen ausstehen. Voraussichtlich wird der erstere Kredit überschritten, während auf dem letztern eine Restanz verbleiben dürfte.

Bei der Ausarbeitung des Berichtes zur Staatsrechnung pro 1910 werden wir auf die Angelegenheit zurückkommen und, wie gewohnt, sowohl die Restanzen als auch die Überschreitungen einlässlich begründen.

D, Bekleidung I. Entschädigungen für Mekrutenausrüstung IV. Ersatzausrüstung

Fr. 60,000 .

. Fr. -- ,, 60,000

Ad I. Gleich wie bei den Rekrutenschulen werden auch hier einzelne Kredite der Rubrik I überschritten werden, weil mehr Rekruten ausgerüstet wurden, als bei der Ausarbeitung des Voranschlages vorgesehen war.

Bei dem Kredit ,,Entschädigungen für Rekrutenausrüstung der Infanterie" wird indessen eine erhebliche Restanz verbleiben, mit welcher die oben erwähnten Kreditüberschreitungen, soviel wir heute konstatieren können, gedeckt werden.

52& Wir verzichten daher auf die Berechnung von Nachtragskreditbegehren; die Restanzen sowohl als auch die Überschreitungen werden wir im Berichte zur Staatsrechnung begründen.

Ad IV. Im Jahre 1909 wurden für Ersatzausrüstung rund Fr. 410,000 verausgabt. Da dieses Rechnungsergebnis zur Zeit der Aufstellung des Budgets pro 1910 noch nicht bekannt war, wurden für dieses Jahr nur Fr. 350,000 vorgesehen (Rechnungsergebnis pro 1908 Fr. 351,868. 80).

Die Ausgaben für Rekrutenausrüstung pro 1910 werden kaum hinter denjenigen des Vorjahres zurückbleiben, weshalb wir die Differenz zwischen dem Voranschlag und der voraussichtlichen Ausgabe mit Fr. 60,000 in die Nachtragskredite einstellen.

G. Kavalleriepferde

Fr. 8,662

2. Kavallerieremontendepot

Fr. 8,662

a. V e r w a l t u n g s k o s t e n : 9. Hülfspersonal li. V e r s c h i e d e n e s

Fr. 7,000 ,, 1,662

Fr. 8,662 Ad a, 9. Der Nachtragskredit ist eine Folge der durch die stärkere Rekrutierung bedingten, wenn auch bescheidenen Vermehrung der Zahl der Pferdetage. Er ist dann im speziellen begründet durch die Notwendigkeit, zwei als Fahrgehülfen eingestellte Pferdewärter zu ersetzen. Die neuen Fahrgehülfen mussten wir einstellen, weil wir den Rekruten in den Rekrutenschulen jetzt Fahrunterricht erteilen, in der Absicht, ihr Verständnis für die Behandlung der jungen Pferde zu Hause besser zu entwickeln.

"Wir hoffen damit, mit der Zeit die Zahl der Reklamationen wegen Fahrschwierigkeiten zu vermindern.

Ad h. Zur Erweiterung der Tummelplätze für die Pferde der Filiale im Sand sind seinerzeit Waldparzellen erworben worden, auf denen dann entsprechende Holzschläge stattfanden. Nach dem Forstgesetz musste der Holzschlag durch neue Waldpflanzung ersetzt werden. Zu diesem Zwecke wurde mit einem Grundbesitzer ein Aufforstungsvertrag abgeschlossen. Die Bebauung von 5,54 ha Land mit Wald wurde gegen eine Entschädigung von Fr. 1662 vereinbart. Diese Entschädigung kann aus dem ordentlichen Kredite nicht bezahlt werden, weshalb wir eine Nachforderung von Fr. 1662 hier rubrizieren müssen.

526

H, Unterstützung freiwilliger Schiess- und Militärvereine 1. Beiträge an freiwillige Vereine : b. Pontonierfahrvereine 2. Mindererlös auf den scharfen Gewehrpatronen, 7,5 mm 4. Provision an die Munitionsverkäufer . . .

Fr. 116,600 Fr.

500

,, 108,000 ., 8,100 Fr. 116,600

Ad l, b. Die Inanspruchnahme einzelner Pontonierfahrvereine, bei Anlass der diesjährigen Wasserverheerungen, hat ausserordentliche Ausgaben für Transporte, Reparaturen usw. zur Folge gehabt, die diesen Nachtragskredit zur Notwendigkeit machen.

Ad 2. Der Verbrauch an scharfen Gewehrpatronen, Kaliber 7,6 mm, für das freiwillige Schiesswesen wird sich im laufenden Jahre infolge der ausserordentlich grossen Beteiligung der Schützen am eidgenössischen Schützenfest bedeutend höher stellen, als vorausgesehen werden konnte. Wir nehmen einen Mehrverbrauch an von zirka 2,700,000 Patronen à Fr. 90 Ankauf ·n 50 Verkauf Fr. 40 Preisdifferenz per 1000 Patronen = Fr. 108,000.

Ad 4. Die Verkaufsprovision auf dem sub 2 angenommenen Mehrverbrauch von 2,700,000 scharfen Gewehrpatronen h Fr. 3 per 1000 Patronen beträgt Fr. 8100.

K. Militäranstalten und Festungswerke . . . Fr. 8,700 u. Unterhalt älterer Befestigungswerke, Minenkammern usw. : a. Unterhalt älterer Befestigungswerke . . . Fr. 8,700 Das Hochwasser vom Juni dieses Jahres hat auch einen Teil der Festungsanlagen auf Luziensteig in Mitleidenschaft gezogen.

Durch den Einbruch des Wassers haben hauptsächlich das Kantinengebäude innerhalb des Werkes, die Wasserversorgungsund die Entwässerungsanlagen im Schanzenhof Schaden genommen.

Die beiden letztern sind auf grössere Strecken total zerstört worden.

527 Die Instandstellungsarbeiten wurden sogleich nach vorgenommener Besichtigung der angerichteten Verwüstungen durch das Bureau für Befestigungsbauten, welchem die Aufsicht und der Unterhalt dieser Festungsanlagen obliegen, in Angriff genommen.

: Die Kosten dieser ausserordentlicherweise notwendig gewordenen Arbeiten belaufen sich auf Fr. 8700 ; sie müssen durch einen Nachtragskredit gedeckt werden.

L, Befestigungen

Fr. 11,050

a. St. Gotthard

Fr.

1,050

Fr.

,,

150 500

Fr.

650

,,

400

Fr.

1,050

1. Verwaltung.

1. Z e n t r a l l e i t u n g (Festungsbureau).

b. Pferderation und Wartungsgebühr l. Inspektionen und Reisekosten

. . . .

II. Bewachung.

c. Reiseentschädigungen, Deplacemente, Zulagen

Ad I, b. Das Dienstpferd des Artillerieehefs musste an die eidgenössische Pferderegieanstalt zurückgegeben werden, bei welchem Anlasse eine Abschätzung von Fr. 400 ausgesprochen wurde. Der ordentliche Kredit reicht nicht ganz aus zur Begleichung dieser Abschatzungssumme, so dass eine Nachforderung nicht vermieden werden kann.

Ad I, l. Die Inspektionen auf den äussern Werken müssen infolge der jährlichen Wiederholungskurse vermehrt werden. Die hierdurch entstehenden Mehrausgaben berechnen wir auf Fr. 500, die wir hier einstellen.

Ad II, c. Dieser Kredit wird infolge der auf 1. September 1910 in Kraft getretenen neuen Verordnung betreffend die Besoldungs- und Anstellungsverhältnisse der Fortwachen (vom 29. Juli 1910) nicht mehr ausreichen. Die Ausgaben werden den Kredit pro 1910 um Fr. 400 übersteigen.

528

b. St. Maurice

Fr. 10,000 II. Bewachung.

1. Besoldung der Sicherheitswächter

. . . .

Fr. 10,000

Wir begründen die Nachforderung von Fr. 10,000 wie folgt : 1. Aufl. Januar 1910 wurde dem Personal der Fortwachen eine allgemeine Lohnaufbesserung zugesprochen.

2. Die bereits bei L. a. St. Gotthard erwähnte Verordnung vom 29. Juli 1910 betreffend die Besoldungs- und Anstellungsverhältnisse der Fortwachen bedingen Mehrausgaben, die bei der Budgetaufstellung nicht vorausgesehen werden konnten.

3. Die Besoldung und sonstige Zulagen für vier neu ernannte ·ständige Angestellte fallen dieses Jahr noch zu Lasten des Kredites ,,1. Besoldung der Sicherheitswächtera. Von 1911 an sind für ·die Besoldung der ständigen Angestellten besondere Kredite vorgesehen.

Z. Hilfsdienst bei Anlass der Wasserverheerungen im Jahre 1910 Fr. 67,000 Die Ausgabe für die anlässlicn der Wasserkatastrophe aufgebotenen Mannschaften beträgt nach den eingelieferten Rechnungen rund Fr. 65,000. Es sind noch verschiedene Rechnungen ausstehend, doch glauben wir nicht, dass die Ausgabe für den Hülfsdienst den Betrag von Fr. 67,000 übersteigen wird.

Für diese Fr. 67,000 sehen wir uns genötigt, um einen besondern Kredit einzukommen, da die ordentlichen Kredite des Militärdepartementes hierfür nicht in Anspruch genommen werden können. Entsprechend dem Charakter der Ausgabe, als einer ganz ausserordentlichen, stellen wir sie in eine besondere, neue Rubrik des Militärbudgets ein.

II. Pnlververwaltung

Fr. 1,300

D. Fabrikationskosten.

10. Verschiedenes : b. Mietzinse, Steuern und Assekuranzen . . Fr. 1,300 Es ist in diesem Posten u. a. auch die städtische Wasserradretribution der Pulvermühle zu Chur inbegriffen, welche durch

529 bundesgerichtliches Urteil vom 20. April 1910, rückwirkend auf 1909, von Fr. 439. 96 auf Fr. 970. 50 erhöht worden ist. Infolgedessen ist pro 1909 eine Nachzahlung von Fr. 530. 54, und für das laufende Jahr, in dessen Voranschlag ebenfalls nur der früher bezahlte Steuerbetrag vorgesehen ist, ein Nachtragskredit im gleichen Betrage erforderlich. Dazu kommt der Anteil der Pulververwaltung an die Kosten des gegen die Gemeinde Chur i. S.

geführten Prozesses, so dass sich das ganze diesbezügliche Nachtragskreditbegehren auf Fr. 1300 beläuft.

III. Pferderegieanstalt 1. Verwaltungskosten: fe. Offiziere, Bereiter, Fahrer, Wärter etc.

2. Fourageankäufe 6. Zins des Betriebskapitals 7. Verschiedenes

Fr. 55,384 . Fr.

1,500 ,, 50,000 ,, 1,384 ,, 2,500 Fr. 55,384

Ad 1. Gleich wie den Instruktoren und den Beamten des Kavallerieremontendepots wurde auch den Offizieren der Pferderegieanstalt die Entschädigung für das Equipement und die persönliche Bedienung von Fr. 1. 20 zugesichert, so dass der Kredit für Equipementsentschädigung um Fr. 1500 überschritten werden muss. Die bisherige Entschädigung betrug per Diensttag nur 60 Rappen.

Ad 2. Wir berechneten in unserm Voranschlag eine grössere Dienstverwendung der Regiepferde gegenüber früheren Jahren.

Da nun dieses nicht in dem Masse zutrifft, wie angenommen worden war, so wird sich eine Vermehrung der Fouragetage für die Pferde ausser Dienst erzeigen. Auch bei den Remonten erhöht sich die Zahl der Fouragetage, weil im Frühjahr eine grössere Anzahl als im Budget vorgesehen war angekauft wurde (24 Landesremonten).

Sodann bat die Verwendung von Pferden des Kavallerieremontendepots in Sommerreitkursen und eine grössere Inanspruchnahme der Kuranstalt durch Pferde von Schulen und Kursen unvorhergesehene Mehrausgaben im Betrage von zirka Fr. 20,000 nach sich gezogen. Allerdings stehen dieser Ausgabe vermehrte

530 Einnahmen (Vergütungen vom Kavallerieremontendepot und vom Kredit Unterricht für Kuranstaltskosten) in ungefähr gleich hohem Betrage gegenüber, die bei dem Abschnitt ,,Einnahmen : Verschiedenes" der Pferd er egieanstalt auf Jahresschluss ausgewiesen werden.

Der Mehrbedarf für Fourageankäufe beträgt aus den vorgenannten Gründen Fr, 50,000, die hier eingestellt werden.

Ad 6. Das Betriebskapital stellt sich auf 1. Januar 1910" um Fr. 34,600 höher als berechnet worden war. Der Zins hiervon à 4% beträgt Fr. 1384.

Ad 7. Grössere Auslagen für Unterhalt und Reparaturen der Ausrüstungsgegenstände bedingen eine Erhöhung des bezüglichen Postens ; infolge Zunahme der Reitkurse werden sich auch die Kosten für Pferdetransporte erhöhen. Wir müssen daher eia Nachtragskreditbegehren für den Betrag von Fr. 2500 stellen.

IY. Konstruktionswerkstätte

Fr. 915

A. Betrieb der Werkstätte.

4. Zins des Betriebskapitals Fr. 915 Das zu verzinsende Betriebskapital beträgt auf Ende 1909 Fr. 485,368. 50 und der Zins davon à 4% . Fr. 19,414. 75Gegenüber den im Voranschlag eingestellten . ,, 18,500. -- ergibt sich ein Fehlbetrag von Fr.

der durch einen Supplementarkredit zu decken ist.

T. Kriegspulverfabrik

914. 75

Fr. 18&

4. Zins des Betriebskapitals Fr. 186 Das zu verzinsende Betriebskapital beträgt auf Ende 1909 Fr. 759,647. 70 und der Zins davon à 4 % . Fr. 30,385. 90 Im Voranschlag sind nur vorgesehen . . . . ,, 30,200. -- so dass wir für den Fehlbetrag von . . . . Fr.

um einen Supplementarkredit nachsuchen müssen.

185. 90

531

TIT. Munitionsfabrik Altdorf

Fr. 4,534

4. Zins des Betriebskapitals Fr. 4,534 "Das zu verzinsende Betriebskapital beträgt auf Ende 1909 Fr. 1,013,348.55 und der Zins davon à 4% Fr. 40,533.95 ^Gegenüber den im Voranschlag eingestellten . fl 36,000. -- ·ergibt sich ein Fehlbetrag von Fr. 4,533. 95 für welchen wir um einen Supplementarkredit nachsuchen.

E. Finanz- und Zolldepartement.

I. Finanzverwaltung.

II. Finanzkontrolle d. Revisoren II. Klasse

Fr. 2333 Fr. 2333

Am 26. Juli starb ein Revisor II. Klasse. Dessen Hinterlassenen wurde, gestützt auf Art. 10 des Bundesgesetzes betreffend die Besoldungen der eidgenössischen Beamten und Angestellten vom 2. Juli 1897, der Nachgenuss einer Jahresbesoldung bewilligt von Fr. 4000 um welchen Betrag der Kredit überschritten wird, unter Abzug des Besoldungsrestes bis Jahresschluss von ,, 1667 ·der getragen wird von der Banknotenkontrolle, welche für die vakante Stelle einen ihrer Beamten abgetreten hat.

Fr. 2333

III. Banknotenkontrolle

Fr. 300

1. B e s o l d u n g e n : b. Revisor I. Klasse

Fr. 300

In der Voraussetzung der Reorganisation der ,,Banknotenkontrolle"' wurde die Stelle eines Adjunkten des Inspektors der Emissionsbanken vom eidgenössischen Finanzdepartement nicht mehr besetzt.

Als Stellvertreter des Inspektors wurde seither der dienstälteste Revisor I. Klasse bezeichnet und ihm hierfür jeweilen eine Entschädigung von Fr. 300 zugesprochen, welche dem Besoldungskredit für den Adjunkten entnommen wurde. Da nun das Budget für 1910 diesen Kredit nicht mehr enthält, sehen wir uns genötigt, für die genannte Entschädigung für Stellvertretung um einen Nachtragskredit einzukommen.

532

IV. Staatskasse 1. B e s o l d u n g e n : c. 6 Gehülfen

Fr. 932 Fr. 932

Ein Gehülfe versieht seit Anfang dieses Jahres provisorisch die Stelle eines Kontrolleurs der Staatskasse. Er erhält hierfür laut unserm Beschluss vom 28. Dezember 1909 eine um Fr. 200 höhere Besoldungszulage, als er früher für die Führung der Alkoholkasse bezogen hat. Ein anderer Gehülfe ist anfangs Februar 1910 gestorben. Dea Hinterlassenen wurde ein Besoldungsnachgenuss von Fr. 4400 zuerkannt. Da dieser Gehülfe aber nicht wieder ersetzt wurde, so ist zur Bestreitung der Ausgabe für den Gehaltsnacbgenuss nur ein Nachtragskredit von Fr. 732 nötig.

VI. Bureau für Gold- und Silberwaren

Fr. 320

4. I n s p e k t i o n e n

Fr. 320

Infolge des erst nach Aufstellung des Voranschlages pro 1910 beschlossenen Wegfalls der Preisermässigungen für die BeamtenEisenbahn-Generalabonnemente, welcher für die zwei auf diese Abteilung entfallenden Abonnemente eine Mehrausgabe von Fr. 3201 zur Folge hatte, ist der gegenüber früheren Jahren gleichgebliebene Kredit für diese Rubrik vorzeitig erschöpft worden. Wir ersuchen daher um Gewährung eines Nachtragskredites in obengenanntem Betrage.

VIII. Liegenschaften A. W a f f e n p l a t z in T h u n

Fr. 4000Fr. 3700

3. Bearbeitungskosten und Wegunterhalt . . Fr. 3000 5. Inventaranschaffnngen 600 fl 6. Verschiedenes (Assekuranzen, Bureaukosten etc.)

,, lOOi Ad 3, 6 und 6. Zufolge der ungünstigen Witterung des letzten Sommers zogen sich Heuet und Ernte in ungewöhnlicher Weise in die Länge, wodurch vermehrte Kosten entstunden. Sodann war der Ertrag, im Getreide namentlich, derart ungenügend, dass für den eigenen Bedarf ein grösserer Posten Hafer angekauft werden musste. Endlich sind 2 Pferde abgegangen, die haben ersetzt werden müssen. Aus diesen Gründen erklärt sich der Mehrbedarf an Kredit in obgenanntem Betrage.

533

C. W a f f e n p l a t z in F r a u e n f e l d

Fr. 300

4. Aufiorstungsarbeiten, Säuberung der-Kulturen, Unterhalt d e r Waldwege u n d Verschiedenes . . . . Fr. 3 0 0 Infolge, des Hinzukommens der zur Vergrösserung dieses Waffenplatzes neu erworbenen Grundstücke reicht der bewilligte Kredit nicht hin und muss um den angegebenen Betrag ergänzt werden. Der kleinen Mehrausgabe steht eine Mehreinnahme von mehreren Tausend Franken gegenüber.

IX. MUnzverwaltung

Fr. 3907

3. W e r t z e i c h e n f a b r i k a t i o n : b. Arbeitslöhne

Fr. 600

Die gesteigerten Anforderungen an die Leistungen der Wertzeichenfabrikation und die im Laufe des Jahres erfolgte Anstellung eines Galvanoplastikers bedingen eine Mehrausgabe von Fr. 600 an Arbeitslöhnen für Wertzeichenfabrikation gegenüber dem im Budget vorgesehenen Betrage. Diese Mehrausgabe wird anderseits, aber mehr als ausgeglichen durch bedeutende Mehreinnahmen aus diesem Fabrikationszweig.

5. R e p a r a t u r e n

Fr. 3000

Bei der im Laufe des Jahres erfolgten Installation der Rollengummiereinrichtung erzeigte es sich, dass die Dachkonstruktion über der Decke des Gummiersaales zu Aufnahme der ausgedehnten Vorgelege nicht geeignet war. Die Decke musste aufgebrochen und die Balkenlage darüber umfangreich verstärkt und abgeändert werden. Diese unvorhergesehene Arbeit erfordert einen Nachtragskredit im angegebenen Betrage.

6. Zins des B e t r i e b s k a p i t a l s

. . . .

. Fr. 307

Durch Zuschiebung belangreicher Posten von aus dem Ver* kehr zurückgezogenen, abgenutzten Silbermünzen seitens der eidgenössischen Staatskasse wuchs unser verzihsbares Betriebskapital auf Ende 1909 auf Fr. 167,653. 35 an. Wir rechneten im Voranschlage mit Fr. 160,000. Der Mehrbetrag von Fr. 7653. 35 zu 4 o/o verzinsbar ergibt Fr. 306.15.

534 II. Zollverwaltung.

I. Besoldungen

Fr. 2000

a. O b e r z o l l d i r e k t i o n : 1. Oberzolldirektor

Fr. 2000

Durch Bundesbeschluss vom 24. Juni 1910 wurde die Besoldung des Oberzolldirektors für den Rest der laufenden Amtsperiode, mit Gültigkeit vom 1. Januar 1910 an, von Fr. 8200 auf Fr. 10,200 erhöht, was einen Nachtragskredit von Fr. 2000 «rfordert.

F. Handels-, Industrie- und Landwirtschaftsdepartement.

III. Landwirtschaft Fr. 62,244 IX. Eidgenössische landwirtschaftliche Versuchs- und Untersuchungsanstalten Fr. 5,184 Agrikultur chemische Anstalt Zürich.

1. Besoldungen : &. Angestellte

Fr. 1,650

Der Witwe des im März abhin verstorbenen Abwartes der Anstalt wurde ein Besoldungsnaehgenuss für ein Jahr mit Fr. 2,400 bewilligt. Da anderseits durch die vorübergehende Vakanz und den kleinern Anfangsgehalt des Nachfolgers eine Ersparnis gemacht wurde, bedürfen wir bloss eines Nachtragskredites von Fr. 1650.

Agrikultur chemische Anstalt Liebefeld-Bern.

1. Besoldungen: a. Beamte Fr. 2,534 Dem Vorstande der Anstalt wurde eine Besoldungserhöhung von Fr. 400 zuerkannt, weil ihm durch die von uns beschlossene ·endgültige Übertragung der Prüfung des Feingehaltes der schweizerischen Münzen an das eidgenössische Bureau für Gold- und Silberwaren das bisherige Nebeneinkommen als eidgenössischer Münzessayeur entzogen worden ist. Dasselbe war ihm seinerzeit bei ·der Festsetzung seiner Anfangsbesoldung in der gegenwärtigen Stellung als Anstaltsvorstand. in Anrechnung gebracht worden.

535 Im weitern wurde, mit Rücksicht auf die jährlich zunehmende Zahl der zu untersuchenden Futtermittel und um die vorliegende Arbeit bewältigen zu können, die Anstellung eines zweiten botanisch-chemischen Assistenten notwendig. Der hierfür pro Mai-Dezember benötigte Besoldungsbetrag beläuft sich auf Fr. 2134.

Samenunter suchung s- und Versuchsanstalt Zürich.

4. Betriebskosten 5. Verschiedenes

Fr. 500 _ 500

Fr. 1,000 Diese Mehrausgaben wurden bedingt ad 4 durch die vermehrten Auslagen für Aushülfe für die Samenuntersuchungen und die Kosten einer Einfriedigung des neu eingerichteten Versuchsfeldes für Getreidezucht im Strickhofe und ad 5 durch unvorhergesehene Ausgaben für die Beteiligung der Anstalt an der schweizerischen landwirtschaftlichen Ausstellung in Lausanne.

X. Eidgenössische Versuchsanstalt für Obst-, Weinund Gartenbau in Wädenswil

Fr.

1,000

2. Bureaukosten und Drucksachen

Fr.

300

3. Mobiliar, Apparate, Bibliothek

,,

700

Durch unvorhergesehene, aber durch den Betrieb der Anstalt notwendig gewordene Druckarbeiten, wie die Herstellung mehrerer Merkblätter in grösserer Auflage über die Behandlungkranker Weine etc., Druck eines mehr als 20 Seiten umfassenden Verzeichnisses der Krankheiten und Feinde der Obstbäume, Reben und Gartenpflanzen und der anzuwendenden Bekämpfungsmittel u. a. m. hat sich der gewährte Kredit für Bureaukosten als unzureichend erwiesen.

Für die chemische Abteilung der Anstalt wurde die Anschaffung einer Schreibmaschine notwendig, um die fortwährend durch die vermehrten Anfragen um Auskunft zunehmende Korrespondenz (bei gleichen Anfragen von verschiedener Seite durch Anfertigung von Durchschlägen etc.) rascher erledigen zu können.

Bundesblatt. 62. Jahrg. Bd. V.

39

536 XVII, Massnahmen gegen Schäden, welche die landwirtschaftliche Produktion bedrohen . . . .

F r . 56,060

Die den Kantonen gesetzlich zukommenden Bundesbeiträge für Massnahmen zur Bekämpfung der Reblaus und zur Förderung der Hagel- und Viehversicherung beziffern sich auf Fr. 1,134,621. 45 Der im Budget pro 1910 aufgenommene Kredit von Fr. l ,125,000. -- zuzüglich einer stattgefundenen Rückvergütung von ,, 12. 68 zusammen ,, 1,125,012.68 ist somit überschritten worden u m . . . . Fr.

9,608. 77 Um Ausrichtung eines Bundesbeitrages, der gemäss Bundesbeschluss vom 15. April 1910 an die Kosten der Massnahmen zur Bekämpfung des falschen Mehltaus der Reben gewährt werden . konnte, haben die Kantone Zürich, Freiburg, Schaffhausen, St. Gallen und Neuenburg nachgesucht und es sind denselben zusammen ,, 46,449. 45 aus dem Kredite für Massnahmen gegen landwirtschaftliche Schäden ausbezahlt worden, nachdem dem Bundesrat durch den erwähnten Bundesbeschluss vom 15. April 1910 gleichzeitig der hierfür nötige- Nachtragskredit erteilt wurde.

Das Total des zu gewährenden Nachtragskredites beziffert sich mithin auf rund . . Fr.

56,060. -- Wir ersuchen Sie um Bewilligung der verlangten Nachtragskredite mit dem Beifügen, dass die verlangten Beträge bei Aufstellung des ordentlichen Voranschlages weder vorgesehen, noch berechnet werden konnten.

G. Post- und Eisenbah.ndepartem.ent.

I. Eisenbahnwesen.

I. Kanzlei des Eisenbahndepartements g . Zeitweise Aushülfe

Fr. 3,700

. . . . ; . . . . F r . 3,700

Gemäss Bundesratsbeschluss vom 31. Oktober 1910 sind an verschiedene Beamte für ausserordentliche und zum Teil ausser-

537

halb ihrer amtlichen Funktionen liegende Arbeiten und Dienstleistungen Gratifikationen im Gesamtbetrage von Fr. 4700 bewilligt worden. Der im Budget unter der Rubrik G. I. g eingesetzte Kredit von Fr. 4000 ist bis auf Fr. 1640 erschöpft. Von diesen Fr. 1640 werden voraussichtlich noch zirka Fr. 640 für grössere Übersetzungen, die infolge starker Inanspruchnahme des Übersetzers durch Sekretariatsarbeiten, auswärts besorgt werden müssen, verwendet werden. Behufs Ausrichtung der bewilligten Gratifikationen wird somit um Gewährung eines Nachtragskredites von Fr. 3700 nachgesucht.

II. Postverwaltung.

V. Lokale

Fr. 45,000

Der für 1910 bewilligte Kredit beläuft sieh auf Fr. 2,600,000.

Die Ausgaben bis Ende September 1910 erreichen den Betrag von rund Fr. 1,038,000 Im IV. Quartal 1910 werden nach den auf Grund der Verträge usw. gemachten Berechnungen noch zu bezahlen sein ,, 1,605,000 wobei zu bemerken ist, dass in dieser Summe der der Bundeskasse für die Postgebäude zu entrichtende Kapitalzins von Fr. 1,077,610 inbegriffen ist.

Die Gesamtausgabe der Rubrik V wird sonach für 1910 sich belaufen auf rund. . . _ . Fr. 2,643,000 so dass bei einem Kredite von ,, 2,600,000 eine Mehrausgabe von rund Fr.

43,000 entstehen wird.

Diese Mehrausgabe erklärt sich zum Teil dadurch, dass wegen Verkehrszunahme und aus ändern Gründen eine grössere Zahl Lokale, als bei Aufstellung des Voranschlages angenommen wurde, vergrössert und erweitert werden rnussten und daher höhere Mietzinse zu bezahlen waren und ferner für einzelne Lokale und Gebäude höhere Mietzinse gefordert und zugestanden werden mussten.

Die daherigen Mehrausgaben belaufen sich ungefähr auf Fr. 36,000 Übertrag

Fr. 36,000

538

Übertrag Fr. 36,000 Im weitem ist bei Aufstellung des Budgets als mutmassliche Gesamtausgabe für 1910 ein Ansatz von Fr. 2,495,000 angenommen worden, während die Rechnung eine wirkliche Ausgabe von rund Fr. 2,502,000 ergab, wodurch sich eine Mehrausgabe ausweist von zirka ,, 7,000 Diese zwei Posten ergeben zusammen den vorgenannten Ausfall von Fr. 43,000 Wir erlauben uns deshalb, um die Bewilligung eines Nachtragskredites von rund Fr. 45,000 einzukommen.

III.

Telegraphen- und Telephonrerwaltung Fr. 568,400

I. Gehalte und Vergütungen.

B. Kreisdirektionen.

d. Sekretäre I. und II. Klasse

Fr.

800

,, ,,

16,200 14,600

C. Bureaux.

1. Bureaubeamte.

«. Provisionen der Telegraphenbureaux m. Klasse Fr. 10,200 f. Vergütungen an die Eisenbahntelegraphenbureaux ,, 3,000 3. Verschiedenes.

e. Verschiedenes

,,

3,000

D. Besoldungsnachgenüsse

Fr. 31,600

III. Bureaukosten.

d. Beleuchtung e. Heizung f. Verschiedenes

Fr. 2,200 ,, 1,000 ,, 3,600 ,,

V. Bau und Unterhalt der Linien.

(Umbau und Unterhalt der Telegraphenlinien, der interurbanen Telephonlinien und der lokalen Telephonnetze -- Betriebsrechnung) . . . .

6,800

,, 530,000 Fr. 568,400

539 Dabei ist zu bemerken, dass, selbst wenn diese Summe von im Total Fr. 568,400 ganz zur Ausgabe gelangen sollte, die Betriebsrechnung der Telegraphen- und Telephonverwaltung voraussichtlich dennoch nicht ungünstiger abschìiessen wird, als im Ursprungsbudget vorgesehen worden ist, da der fraglichen Mehrausgabe erhebliche Minderausgaben in einzelnen Unterrubriken und überdies bedeutende Mehreinnahmen an Gesprächstaxen und Abonnementsgebühren gegenüberstehen werden.

Ad I, B, d. Ein dienstalterer, verdienter Kreisdirektor ist auf eigenes Begehren hin vom Bundesrate pro 1. Oktober d. J.

in die Kategorie der Sekretäre I. Klasse versetzt worden, wodurch sich eine Mehrbelastung dieser Unterrubrik ergibt.

Ad I, C, I, e. Die Ausgaben dieser Unterrubrik richten sich nach dem Telegrammverkehr und stützen sich auf das Bundesgesetz betreffend die Besoldungen der eidgenössischen Beamten und Angestellten vom 2. Juli 1897 (G. III, V) und die bundesrätliche Vollziehungsverordnung vom 7. Oktober 1908. Im Vorjahre beliefen sich "die Ausgaben für Depeschenprovisionen an Telegraphenbureaux III. Klasse im ganzen auf Fr. 192,418. 30.

Nach den bisherigen Verkehrszahlen zu schliessen, werden dieselben pro 1910 sich auf zirka Fr. 206,200 belaufen, was gegenüber der budgetierten Summe eine Mehrausgabe ergibt von rund Fr. 10,200.

Ad I, C, l, f. Die Zahl der bei Bahnhöfen zur Aufgabe gelangten Telegramme weist eine unerwartet starke Vermehrung auf und damit sind auch die Ausgaben für Provisionen entsprechend gestiegen. So betrugen dieselben vom 1. Januar bis zum 30. September 1910 Fr. 24,511. 45 gegenüber Fr. 21,821. 50 im gleichen' Zeiträume des Vorjahres. Voraussichtlich wird der Zuwachs im nämlichen Masse auch pro IV. Quartal anhalten, so dass ein Nachtragskredit von rund Fr. 3000 erforderlich ist.

Ad I, C, 3, e. Schon seit einigen Jahren machte sich in der Telegraphen- und Telephonverwaltung ein Mangel an patentierten Telegraphisten geltend und zwar hauptsächlich deshalb, weil wiederholt mehrere Bewerber um Lehrlingsstellen nicht befriedigten und infolgedessen nicht immer die gewünschte Zahl von Lehrlingen aufgenommen werden konnte. Seit letztem Jahre ist in dieser Beziehung eine wesentliche Besserung eingetreten und um nun dem zurzeit noch bestehenden Personalmangel zu begegnen, haben wir diesen Umstand benützt und auf 1. November

540

1909 und 1. November 1910 je 40, statt nur je 30 neue Lehrlinge, aufgenommen.

Der daraus resultierenden Mehrausgabe steht eine Minderausgabe an Vergütungen für vollen und erweiterten Tagesdienst gegenüber, so dass der Supplementarkredit auf Fr. 3000 reduziert werden kann.

Ad I, D. Bis Ende September gelangten zur Ausgabe Fr. 23,390. Durch den seither erfolgten Hinscheid des Sektionschefs der Abteilung ,,Inspektorat" bei der Zentralverwaltimg, sowie eines Kreisdirektionssekretärs wird eine weitere Ausgabe von Fr. 11,200 entstehen, so dass der bewilligte Kredit bis Ende des Monats Oktober bereits um rund Fr. 4600 überschritten werden wird. Für die letzten beiden Monate nehmen wir eine weitere mutmassliche Ausgabe von Fr. 10,000 an. Erforderlicher Nachtragskredit somit Fr. 14,600.

Ad III, d. In den ersten neun Monaten des Jahres 1910 betrugen die Ausgaben zusammen Fr. 55,769. 23 und pro IV. Quartal muss eine Ausgabe vorgesehen werden von rund ,, 28,400. -- Total pro 1910 oder rund Voranschlag Mutmassliche Mehrausgabe demnach

Fr. 84,169. 23 ,, 84,200. -- ,, 82,000! --

. . . . F r . 2,200. --

Schon pro 1909 beliefen sich die Ausgaben auf Fr. 82,263. 94 und im Budget pro 1910 war eine solche von Fr. 86,000 vorgesehen. Sie musste auf Fr. 82,000 reduziert werden, weil die eidgenössischen Räte auf der Hauptrubrik III einen Abstrich von Fr. 20,000 vornahmen, der dann auf eine Anzahl von Unterrubriken verteilt wurde.

Ad III, e. Fast das ganze Jahr andauernde, ungewöhnlich ungünstige Witterungsverhältnisse; Bezug diverser neuer und erweiterter Lokale.

Ad III, f. Die Ausgaben dieser Unterrubrik werden sich bis Ende Jahres vermutlich auf zirka Fr. 85,100 belaufen, so dass der bewilligte Kredit von ,, 81,500 um Fr. 3,600 überschritten wird.

541

Gründe : Uriabweisliche Mehrforderungen für die Reinhaltung neuer, oder erweiterter Lokale, höhere Taglohnansprüche des Bedienungspersonals, sowie gesteigerte Begehren der Bureaux III. Klasse für Bureaukosten, denen billigerweise entsprochen ·werden musste.

Ad V. Die Mehrausgabe von Fr. 530,000 gegenüber der in der Budgetbotschaft unter Ziffer 5 dieser Rubrik vorgesehenen Summe (Fr. 1,126,000) ist durch die umfangreichen Linienreparaturen und Umbauten bedingt, welche nach den heftigen Schneestürmen vom Monat Januar und nach der Hochwasserkatastrophe vom Monat Juni dieses Jahres ausgeführt werden mussten. Durch die genannten Schneestürme wurde nahezu das ganze schweizerische Telegraphen- und Telephonnetz arg mitgenommen. Mit einer starken Nassschneeschicht belastet, boten die Leitungen dem gleichzeitig aufgetretenen heftigen Sturmwind eine so grosse Druckfläche, dass ·an besonders exponierten Stellen auch die stärksten Linien der ·doppelten ausserordentlichen Beanspruchung durch Schneelast und Winddruck nicht standzuhalten vermochten. Die durch Hochwasser angerichteten Störungen waren weniger umfangreich, erforderten indessen für Wiederherstellung einzelner gänzlich zerstörter Gestänge oder für Verlegung stark bedrohter Linien ebenfalls bedeutende Auslagen. Sowohl bei den durch Schneesturm als bei den durch Hochwasser verursachten Linienbeschädigungen -waren die Wiederherstellungsarbeiten um so kostspieliger, als vorerst durch provisorische Massnahmen für Wiederaufnahme des vielerorts vollständig unterbrochenen Verkehrs und daraufhin durch umfangreiche definitive Arbeiten für endgültige vorschriftsgemässe Instandstellung der Linien gesorgt werden musste.

542

Vierter Abschnitt.

Unvorhergesehenes

Fr. 1,813,780

Der Kredit für unvorhergesehene Ausgaben ist im laufenden Jahre in ausserordentlicher Weise in Anspruch genommen worden durch die Gabe an das eidgenössische Schützenfest in Bern im Betrage von Fr. 10,000 und durch eine von uns beschlosseneLiebesgabe an die Wassergeschädigten in Paris im Betrage von Fr. 20,000. Wir bedürfen deshalb zur Bestreitung der gewöhnlichen, unvorhergesehenen Ausgaben, zu denen unter anderm die Dienstaltersgratifikationen gehören, eines Nachtragskredites von Fr. 30,000.

Sodann hatte die Bundeskasse auch dieses Jahr wieder für die den Kantonen nach Art. 27 und 28 des Bundesgesetzes über die schweizerische Nationalbank zufallenden Entschädigungen aufzukommen, da der Reinertrag der Bank für das Geschäftsjahr 1909 hierzu nicht ausreichte. Die Entschädigungen machten im gesamten einen Betrag aus von . . . . Fr. 1,967,579. 70 Nach Auszahlung einer Dividende von 4 °/o an das Aktienkapital und einer Zuweisung von 10% an den Reservefonds hat die Nationalbank der Staatskasse einen verbleibenden Reingewinn abgeliefert von . . ,, 183,800. 45 so dass die Staatskasse noch ungedeckt ist für die Summe von Fr. 1,783,779. 25 oder rund Fr. 1,783,780, für die Sie uns gefälligst einen Nachtragskredit bewilligen wollen. Wir gestatten uns, im übrigen mit Bezug auf diese Vorschusszahlungen an die Kantone für Rechnung der Nationalbank auf das in der Botschaft betreffend die Nachtragskredite III. Serie pro 1909 (Bundesbl. 1909, VI, 39/40) und im Bericht zur Staatsrechnung pro 1909 (Bundesbl. 1910, III, 270) Gesagte zu verweisen.

543

Von der Gesamtsumme der geforderten Nachtragskredite von Fr. 3,401,037 fallen auf besondere Bundesgesetze oder -beschlüsse beim Oberbauinspektora£ . . Fr. 110,000 bei der Direktion der eidgenössischen Bauten . . . . ,, 148,000 beim Landwirtschaftsdepartement ,, 46,450 beim Abschnitt Unvorhergesehenes ,, 1,783,780 ,, 2,088,230 so dass als eigentliche Nachtragskredite verbleiben

Fr. 1,312,807

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vorzüglichen Hochachtung.

B e r n , den 22. November 1910.

Im Namen des Schweiz, ßundesrates, Der Bundespräsident:

Comtesse.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft : Schatzmann.

544

(Entwurf.)

ßundesbeschluss betreifend

die Bewilligung von Nachtragskrediten an den Bundesrat für das Jahr 1910 (II. Serie).

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 22. November 1910, b esohli esst:

Es werden dem Bundesrate für das Jahr 1910 folgende Nachtragskredite bewilligt :

Zweiter Abschnitt.

Allgemeine Verwaltung.

A. Natioualrat.

Fr.

Fr.

2. Taggelder und Reiseentschädigungen an die Mitglieder von Kommissionen. . . 20,000 4. Bedienung 500 20,500 Übertrag

20,500

545 Fr.

Übertrag

20,500

B. Ständerat.

1. Taggelder und Reiseentschädigungen an Fr.

die Mitglieder von Kommissionen . . . 20,000 :2. Taggelder und Reiseentschädigungen an den Übersetzer 500 :3. Bedienung 300 20,800 D. Bumleskaiizlei.

I. Personal.

c. Zweiter Vizekanzler

II. Material.

Fi 7,900

Fr.

. a. Druckkosten und Lithographien 20,000 .&. Buchbinderarbeiten 2,000 22,000 29,900 E. Bundesgericlit.

II. Gerichtskanzlei.

>d. Weibel, Hauswart und Heizer: 1. Besoldungen 2. Vergütung an den Hauswart für Putzarbeiten

Fr.

Fr.

400 150 550

III. Allgemeine Ausgaben.

-«. 'Bureau- und Kanzleibedürfnisse : Fr.

2. Druck- u. Buchbinderkosten 650 3. Porti und Verschiedenes . 750

Fr.

1,400 ,/. Publikation der bundesgerichtlichen Entscheidungen 1,000
4,400 Übertrag

4,950 76,150

546 Übertrag

Fr.

76,150

Dritter Abschnitt.

Uepartemente.

A. Politisches Departement.

I. Politische Abteilung.

Fr.

10. Besoldung des Gesandten in Wien . .

2,000 16. Besoldung des Ministerresidenten' und Generalkonsuls in Buenos Aires . . . 15,000 18. e. Besoldung des Kanzleipersonals der Gesandtschaft in Washington . . . 7,500 19. Umzugskosten des Kanzleipersonals der Gesandtschaften 8,000 23. Eidgenössische Repräsentanten und Kommissarien 16,970 24. Repräsentationskosten 18,500 67,970

B. Departement des Innern.

IV. Statistisches Bureau. Fr.

Fr.

1. Besoldungen: d. Statistiker . . . . . . 2,682 10. Volkszählung 1910 . . . . 11,000 13,682 VII. Bundesanstalten für Wissenschaft und Kunst.

5. Schweigerisches Landesmuseum.

IV. Museumsbetrieb

2,200

IX. Verschiedenes.

15. .Automobil- und Velokonkordat .

.

.

1,500

Übertrag

17,382

144,120

547

Übertrag

Fr.

17,382

Fr.

1.44,120

X. Oberbauinspektorat.

III. Reisekosten und Expertisen.

Fr.

Fr.


.III. Reise- und Aufnahmekosten . .· .

.

1.200

XII. Direktion der eidgenössischen Bauten.

I. Besoldungen.

Frb. Adjunkt 7,200 IV. Hochbauten, ·b. Umbau- und Erweiterungsarbeiten : 1. Pferdekuranstalt auf dem Fr.

Beundenfeld in Bern . . 1,900 2. Zollgebäude in Castasegna 1,200 3,100

·c. Neubauten: 1. Zollgebäude in Wil *>· (Zürich) 4,064 2. Postremise in Bern . . 60,000 64,064 V. Strossen- und Wasserbauten.

.«. Strassenbauten : Munitionsfabrik Altdorf . . .

,b. Wasserbauten : Fr.

1. Pulvermühle Lavaux . 3,600 2. Hengsten- und Fohlendepot Avenches . . 9,000 Übertrag 12,600

3,850

78,214 161,232

144,120

548 Fr.

Übertrag 12,600 3. Verbauung u. Korrektion des Schächenbaches . 88,000

Fr.

Fr.

78,214 161,232

Fr.

144,120

100,600 VIII. Hausdienst, Heizung unä Beleuchtung in den Gebäuden der Zentralverwaltimg . . . .

IX. Mietzinse für die Zentralverwaltung und Verschiedenes . .

2,900 1,600 183,314

XIII. Inspektion für Forstwesen, Jagd und Fischerei.

I. Forstwesen.

Fr.

1. Besoldungen 70013. Bundesbeiträge an Aufforstungen und damit verbundene Verbaue 100,000 14. Bundesbeiträge an die Anlage von Abfuhrwegen und Holztransporteinrichtungen 20,000 120,700 XIV. Abteilung für Mass und Gewicht.

4. Bureauauslagen

500 465,746;

C. Justiz- und Polizeidepartement.

II. Polizeiabteilung und Departementskanzlei.

6. Zentralpolizeibureau : e. Herausgabe des schweizerischen Polizeianzeigers

3,000'

D. Militärdepartemeut.

I. Verwaltung.

A. Verwaltungspersonal.

6. Abteilung für Genie : b. Geniebureau : Fr.

5 . Bureaukosten . . . . 5 0 0 6 . Reisekosten . . . . 2 0 0 700

Übertrag

700

612,866

549 Fr. Fr.

Übertrag 700 c. Bureau für Befestigungsbauten : 12. Bureaukosten . . . 800 1,500 7. Abteilung für Sanität : b. Bureau des Oberfeldarztes : 4 . Bureaukosten . . . _ . ,, . . . 1,00,0 S.Abteilung für Veterinärwesen : Fr.

a . Abteilungschef . . . .5 0 0 e . Bureauaushülfe . . . . 3 0 0 g. Reisekosten 300 1,100 9. Oberkriegskommissariat : f. Platzkriegskommissariat in Thun : 3. Bekleidungsentschädigung . . 220 14. Inspektionen : b . Materialinspektionen . . . . 2,000

Fr.

Fr.

612,866

5,820 B. Instruktionspersonal.

6. Festungstruppen : Fr.

e. Reise- und Deplacementsentschädigungen . . . . . . . . . 2,000 8. Veterinärtruppen: Fr.

a. Pferdekompetenzen . . 1,100 b. Instruktionsaushülfe . . 2,500 d. Bekleidungsentschädigungen 230 3,830 5,830 C. Unterricht.

4. Kaderschulen : a. Generalstab D. Bekleidung..

I. Entschädigungen für Rekrutenausrüstung IV. Ersatzausrüstung

1,500 Fr.

-- 60,000 60,000 Übertrag

73,150

612,866

550 . Fr.

73,150

Übertrag Gr.

Fr.

612,866

Kavalleriepferde.

2. Kavallerie-Remontendepot : a. Verwaltungskosten : 9. Hülfspersonal h. Verschiedenes

Fr.

7,000 1,662 8,662

H. Unterstützung freiwilliger Schiessund Militärvereine.

I.Beiträge an freiwillige Vereine: Fr.

b. Pontonierfahrvereine . . .

500 2. Mindererlös auf den scharfen Gewehrpatronen, 7,5 mm . . . 108,000 4. Provision an die Munitionsverkäufer 8,100 116,600 K. Militäranstalten und Festungswerke.

II. Unterhalt älterer Befestigungswerke, Minenkammern usw. : a. Unterhalt älterer Befestigungswerke .

8,700

L. Befestigungen.

a. St. Gotthard : I. Verwaltung II. Bewachung

Fr.

650 · 400

1,050 b. St. Maurice : II. Bewachung

10,000 11,050

Z. Hülfsdienst bei Anlass der Wasserverheerungen im Jahre 1910 . . . .

67,000

285,162 Übertrag

898,028

551 Übertrag II. Pulververwaltung.

D. Fabrikationskosten

1.

2.

6.

7.

III. Pferderegieanstalt.

Verwaltungskosten . . . .

Fourageankäufe Zins des Betriebskapitals . .

Verschiedenes

Fr.

898,028

Fr.

1,300 Fr.

1,500 50,000 1,384 2,500 55,384

IV. Konstruktionswerkstätte.

A. Betrieb der Werkstätte: 4 . Zins d e s Betriebskapitals . . . .

915

V. Kriegspulverfabrik.

4. Zins des Betriebskapitals VII. Munitionsfabrik Altdorf.

4. Zins des Betriebskapitals

186

4,534 62,319 *)

E. Fiuaiiz- und Zolldepartement.

I. Finanzverwaltung, II. Finanzkontrolle.

d. Revisoren II. Klasse

Ff2,333

III. Banknoterikontrolle.

1. Besoldungen : b. Revisor I. Klasse Übertrag

300 2,633

898,028

*) Zur Vermeidung einer d o p p e l t e n A n r e c h n u n g werden seit einer Reihe von Jahren die Militärregieanstalten (inklusive Pulververwaltung) und die Münzverwaltung, deren Einnahmen und Ausgaben sich ausgleichen, in Voranschlag und Staatsrechnung nur noch in einer inuern Kolonne pro memoria aufgeführt.

Bundesblatt. 62. Jahrg. Bd. V.

40

552 Übertrag

Fr.

2,633

Fr.

898,028

IV. Staatskasse.

1. Besoldungen : c. 6 Gehülfen

932

VI. Bureau für Gold- und Sübenvaren.

4. Inspektionen

320

VIII. Liegenschaften.

A. Wafl'enplatz in Thun: 3. ßearbeitungskosten und Wegunterhalt 5. Inventaranschaffungen . . .

6. Verschiedenes (Assekuranzen, Bureaukosten etc.) . . . .

C. Waffenplatz in Frauenfeld: 4. Aufforstungsarbeiten, Säuberung der Kulturen, Unterhalt der Waldwege und Verschiedenes .

Fr.

3,000 600 100 3,700

300 4,000 7,885

IX. Münsverwaltung.

3. Wertzeichenfabrikation: b. Arbeitslöhne 5. Reparaturen 6. Zins des Betriebskapitals . . .

Fr.

600 3,000 307 3,907 *)

II. Zollverwaltung.

I. Besoldungen, a. Oberzolldirektion : 1. Oberzolldirektor

2,000

y^oöo

Übertrag 907,913 *) Zur Vermeidung einer d o p p e l t e n A n r e c h n u n g werden seit einer Reihe von Jahren die Militärregieanstalten (inklusive Pulververwaltung) und' die Münzverwaltung, deren Einnahmen und Ausgaben sich ausgleichen, in Voranschlag und Staatsrechnung nur noch in einer innern Kolonne pro memoria aufgeführt.

553 :

Übertrag

Fr.

907,913

F. Handels-, Industrie- und Landwirtschaftsdepartement.

III. Landwirtschaft.

Fr.

IX. Eidgenössische landwirtschaftliche Versuchs- und Untersuchungsanstalten. .

X. Eidgenössische Versuchsanstalt für Obst-, Wein- und Gartenbau in Wädenswil .

XVII. Massnahmen gegen Schäden, welche die landwirtschaftliche Produktion bedrohen

5,184 1,000 56,060 62,244

0. Post- und Eisenfoalmdepartement.

I. Eisenbahnwesen.

7. Kanzlei des Eisenbahndepartements.

Frg. Zeitweise Aushülfe ^3,700 II. Postverwaltung.

V. Laicale

45,000

III. Telegraphen- und Telephonverwaltung.

I. Geholte und Vergütungen.

B. Kreisdirektionen : Fr.

d. Sekretäre I. und II. Klasse . .

800 C. Bureaux : 1. Bureaubeamte : e. Provisionen der Telegraphenbureaux III. Klasse . . . 10,200 f. Vergütungen an dieEisenbahritelegraphenbureaux . . .

3,000 3. Verschiedenes: e. Verschiedenes 3,000 D. Besoldungsnachgenüsse

.

14,600 31,600

Übertrag

31,600

48,700

970,157

554

Übertrag

Fr.

Fr.

31,600

48,700

Fr.

970,157

III. Bureaukosten. Fr.

d . Beleuchtung . . . . 2,200 e. Heizung 1,000 f. Verschiedenes. . . . 3,600 6,800 V. Bau und Unterhalt der Linien 530,000 568,400 617,100

Vierter Abschnitt.

Unvorhergesehenes

1,813,780 3,401,037

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1910 (II. Serie). (Vom 22. November 1910.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1910

Année Anno Band

5

Volume Volume Heft

48

Cahier Numero Geschäftsnummer

116

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

30.11.1910

Date Data Seite

503-554

Page Pagina Ref. No

10 023 991

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