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Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes, Einnahmen der

Zollverwaltung in den Jahren 1896 und 1897.

1897 IQClt*

Monate.

1896.

1897.

Fr.

Januar . .

Februar . .

März . . .

April . . .

Mai . .

Juni . . .

Juli . . .

August . .

September .

Oktober . .

November .

Dezember .

.

.

.

.

.

.

.

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.

.

.

.

Fr.

2,993,352. 93 2,930,083. 63 3,434,390. 89 3,400,829.82 3,854,376. 99

4,091,472. 79

3,827,146. 90 4,071,580. 81

Mehroinnahme.

Mindereinnahme.

Fr.

Fr.

-- --

237,095.80 244,433. 91

63,269. 30 33,561.07 -- --

3,754,991. 32 3,678,051. 61 3,450,321. 17 r

3,612,520. 39 3,939,658. 07 4,656,267. 95 3,960,035. 90 5,108,110. 59

Total 46,269,224. 71 -- Auf Ende April 14,109,267. 71 14,493,967. 05

Bundesblatt. 49. Jahrg. Bd. 111.

-- --

-- 384,699. 34

17

248

Zahl der überseeischen Auswanderer aus der Schweiz.

Monat.

Januar bis Ende März

.

April Januar bis Ende April .

1897.

574

272 846

1896. Zu- oder Abnahme.

722 --148

368 1090

-- 96 --244

B e r n , den 11. Mai 1897.

(B.-B1.1897, II, 726.)

Eidg. Auswanderungsbureau.

Warnung.

In letzter Zeit suchen die s p a n i s c h e n S c h w i n d l e r die Schweiz wieder in ausgedehnterem Maße auszubeuten, indem sehr viele der bekannten Briefe, namentlich aus Barcelona, an Private gelangen. Es wird daher neuerdings gewarnt, auf die betreffenden Vorspiegelungen einzutreten und ersucht, die Schriftstücke mit den Couverts anherzusenden, damit sie den spanischen Polizeibehörden zur Unterstützung bei der Verfolgung jener Betrüger zugeleitet werden können (vergleiche Bundesblatt 1894, II, 1019; IV, 810).

B e r n , den 10. Mai 1897.

Eidg. Justiz- und Polizeidepartement.

Bekanntmachung.

Der eidgenössische Staatskaleiiclei* für IS&'f ist erschienen und kann solange Vorrat zum Preise von Fr. 1. 50 bezogen werden beim Drueksachenburean der Bandeskanzlei.

NB. Postmarken können als Bezahlung nicht angenommen werden.

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Internationale Konferenz in Brüssel für den hygieinischen und den Sanitätsdienst auf Eisenbahnen und Schiffen.

Nach der ersten, am 20. und 21. September 1895 in Amsterdam abgehaltenen internationalen Konferenz für den hygieinischen und den Sanitätsdienst auf Eisenbahnen und Schiffen, soll eine zweite solche Konferenz im Laufe des Monats September 1897 in Brüssel stattfinden.

Als Grundlage für deren Arbeiten sollen Berichte über den gegenwärtigen Stand verschiedener Fragen dienen, welche den Teilnehmern vor dem Zusammentritt der Konferenz zugehen werden.

Im übrigen erwarten die Veranstalter der Konferenz von den Teilnehmern, daß sie von sich aus Originalarbeiten vorlegen, oder über die besonderen Verhältnisse der einzelnen Regierungen oder Gesellschaften Bericht erstatten werden.

Die vom Organisationskomitee als Gegenstand der Berichterstattung bestimmten Fragen sind die folgenden : A. Organisation des Arztdienstes.

Welches ist der richtige Organisationsmodus für den Eisenbahnbetrieb ?

Vom Amsterdamer Kongreß 1895 wurden speciell folgende Fragen auf die Tagesordnung gestellt, deren Beantwortung die mit der betreffenden Lösung verbundenen Vor- und Nachteile klarlegen soll.

1. Soll der Sanitätsdienst einen integrierenden Teil der Verwaltung bilden, wobei die Ärzte als deren Beamte zu betrachten wären ?

2. Ist der Sanitätsdienst mit der Hülfskasse der Angestellten in Verbindung zu setzen und durch die Verwaltung bloß zu genehmigen?

|B. Garantien für körperliche Fähigkeit der Angestellten.

1. Einfluß krankhafter Veranlagungen io Bezug auf die Zulassung zu Eisenbahnanstellungen und auf die verschiedenen Funktionen der Eisenbahnangestellten.

2. Periodische Untersuchung des Personals.

3. Quantitative Bestimmung des Farbensinnes.

4. Mängel des Gehörs mit Rücksicht auf den Dienst bei Eisenbahnen und auf Schiffen.

5. Verheimlichung: a. von Sehmängeln.

b. von Gehörsmängeln.

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C. Hygieinische Vorschriften und Massnahmen.

1. Mittel zur Verhinderung des Umsichgreifens übertragbarer Krankheiten auf den Transportmitteln, sowohl in Bezug auf die Reisenden als in Bezug auf das Personal.

2. Ist dem Eisenbahn- und dem Schiffspersonal der Gebrauch berauschender Getränke zu untersagen?

3. Resultat der in den 10 letzten Jahren gegen die Überarbeitung bei den Transportunternehmungen getroffenen Maßregeln.

4. Organisation des Hülfsdienstes bei Unfällen.

Die Mitglieder haben einen Beitrag von Fr. 5 zu leisten, wofür ihnen ein Exemplar des Rechenschaftsberichtes über die Arbeiten der Konferenz gratis abgegeben werden wird. Die Beiträge sind an den Rechnungsführer, Herrn Ad. G a i g n a u x , Bureauchef auf der Staatsbahnenverwaltung, rue de Louvain 13, in Brüssel, zu richten.

Mitteilungen haben in französischer, englischer oder deutscher Sprache zu geschehen.

Personen, welche an der Konferenz teilzunehmen wünschen, Regierungen und Gesellschaften, die Delegierte an dieselbe abzuordnen gedenken, sind gebeten, hiervon dem Generalsekretär, Herrn Dr. J. de L a n t s h e e r e , rue de l'Association, 56, Brüssel, unter Angabe ihres Wohnortes und ihrer Adresse, Kenntnis zu geben.

Das detaillierte Programm der Konferenz wird später zur Versendung gelangen.

Die Teilnehmer sind gebeten, anzugeben, in welcher Sektion sie eingetragen zu werden wünschen.

B e r n , den 4. Mai 1897.

Schweiz. Bundeskanzlei.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1897

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

19

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

12.05.1897

Date Data Seite

247-250

Page Pagina Ref. No

10 017 869

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Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.