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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreuend Übertragung der Konzession und Fristverlängerung für eine elektrische Strassenbahn von Uster nach Pfaffikon (Kanton Zürich).

(Vom 11. März 1910.)

Tit.

Unterm 30. März 1906 haben Sie den Herren Rudolf Fürst und Guido Meyer, in Oerlikon, die Konzession für den Bau und Betrieb einer elektrischen Strassenbahn von Uster nach Pfaffikon (E. A. S. 1906, XXII, 113) erteilt. Die Frist zur Einreichung der technischen und finanziellen Vorlagen, sowie der Gesellschaftsstatuten, wurde inzwischen durch Bundesratsbeschuss vom 28. April 1908 (E. A. S. XXIV, 148) um 2 Jahre, d. h. bis 30. März 1910, verlängert.

'· Mittelst Eingabe vom 5. Dezember 1909 ersuchen nun die Konzessionäre um Übertragung der Konzession auf Herrn Walo Bertschinger, Ingenieur in Zürich, und um gleichzeitige Verlängerung der in Art. 5 der Konzession festgesetzten Frist um zwei Jahre. In einer Eingabe vom gleichen Datum schliésst sich Herr W. Bertschinger diesem Gesuche an. Letzterer führt in einer weiteren Zuschrift vom 19. Januar 1910 noch aus, seine Rechtsvorfahren hätten die projektierte Linie im Einverständnis mit der Gemeinde Pfaffikon studiert. Nachträglich sei ihnen dann noch der Auftrag erteilt worden, die Frage der Fortsetzung der Bahn ins Tösstal zu prüfen, um später die ganze Linie zur Aus-

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führung zu bringen. Aus diesen Gründen müsse die Verlängerung" der Frist zur Einreichung der vorschriftsmässigen Vorlagen nachgesucht werden. Mit der Übertragung der Konzession werde eine raschere Erledigung der ganzen Angelegenheit bezweckt.

Der Regierungsrat des Kantons Zürich teilt unterm 13. Januar 1910 dem Eisenbahndepartement mit, dass er die kantonale Konzession für das in Frage stehende Bahnprojekt auf Herrn Bertschinger übertragen habe, und empfiehlt das Gesuch um Konzessionsübertragung und um Fristverlängerung zur Entsprechung.

Auch wir sehen uns nicht zu Einwendungen veranlasst.

Wir empfehlen Ihnen daher den nachstehenden Beschlussentwurf zur Annahme und benützen auch diesen Anlass, Sie, Tit., unserer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 11. März 1910.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Comtesse.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schatzmann.

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(Entwurf.)

Bundesbeschluss betreffend

Uebertragung der Konzession und Fristverlängerung für eine elektrische Strassenbahn von Uster nach Pfäffikon (Kanton Zürich).

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht 1. einer Eingabe der Herren Rudolf Fürst und Guido Meyer in Oerlikon, vom 5. Dezember 1909; 2. einer Eingabe des Herrn Walo Bertschinger, Ingenieur in Zürich, vom 5.Dezember 1909; 3. einer Botschaft des Bundesrates vom 11. März 1910, beschliesst: I. Die durch Bundesbeschluss vom 30. März 1906 (E. A. S.

XXII, 113) den Herren Rudolf Fürst und Guido Meyer in Oerlikon erteilte Konzession einer elektrischen Strassenbahn von Uster nach Pfäffikon wird unter den gleichen Bedingungen, jedoch mit der Massgabe auf Herrn W a l o B e r t s c h i n g e r , Ingenieur in Zürich, übertragen, dass die in Art. 5, Absatz l, der Konzession für die Einreichung der vorschriftsmässigen technischen und finanziellen Vorlagen, sowie der Statuten der Gesellschaft, vorgesehene Frist vom Inkrafttreten des gegenwärtigen Beschlusses an zu berechnen ist.

II. Der Bundesrat ist mit dem Vollzuge dieses Beschlusses, welcher am 1. Mai 1910 in Kraft tritt, beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreuend Übertragung der Konzession und Fristverlängerung für eine elektrische Strassenbahn von Uster nach Pfaffikon (Kanton Zürich). (Vom 11. März 1910.)

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Jahr

1910

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11

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16.03.1910

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636-638

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