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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Erstellung eines Zeughauses in Moudon.

(Vom 11. April 1910.)

Tit.

Seit Jahren wurde von kompetenter Seite geltend gemacht, dass Morges wegen seiner exponierten Lage an der äussersten Landesgrenze, als Korpssammelplatz und Depotort von Einheiten, deren Mobilmachung mehrere Tage in Anspruch nimmt, durchaus ungeeignet sei und es ist deshalb seinerzeit die Verlegung der Waadtländer Batterien nach Payerne befürwortet worden, wo schon ein Zeughaus besteht.

Inzwischen haben sich die Verhältnisse insoweit verändert, als bei der Neuorganisation der Feldartillerie, im Jahre 1904, die Zahl der Batterien wesentlich vermehrt und bei diesem Anlass dem Korpssammelplatz Payerne ein ganzes Feldartillerieregiment zugewiesen wurde.

Eine weitere Vermehrung der Batterien auf diesem Platze ist unzulässig, weil ein Korpssammelplatz durch die gleichzeitige Mobilmachung von mehr als den 6 Batterien eines Regiments, zu denen noch Einheiten anderer Waffengattungen kommen, so belastet würde, dass Störungen und Verzögerungen in der Organisation der Truppen unvermeidlich wären. Im übrigen sind die Zeughausmagazine in Payerne jetzt schon angefüllt.

In Anerkennung der von den eidgenössischen Behörden geltend gemachten Einwendungen gegen den Platz Morges haben die Militärbehörden von Waadt anlässlich der Neuorganisation der Feldartillerie eine Batterie von Morges nach Moudon verlegt, wo nun eine Abteilung von 3 Batterien liegt, währenddem für die andere Abteilung des Regiments immer noch Morges Korpssammelplatz und Depotort ist. Es muss dabei bemerkt werden, dass die Bauart der Zeughausmagazine in Morges für das jetzige

801 subtile Geschützmaterial nicht mehr passt, indem die Erdgeschossmagazine, in denen die Geschütze und ändern Fuhrwerke stehen, nach der Hofseite offen sind.

In Moudon, wo eine alte Kaserne und deren Dependenzgebäude als Zeughaus dienen, sind allerdings die Geschütze in einem geschlossenen Lokal untergebracht, die übrigen Fuhrwerke aber ebenfalls in offenen Schuppen. Das gesamte Material ist in dem Gebäudekomplex, von dem die ,,Kaserne" nur e i n e n Ausgang und der Hof, auf dem die Schuppen stehen, nur ein Tor haben, so gedrängt versorgt, dass im Falle eines Schadenfeuers dieses wertvolle Material kaum zu retten wäre. Diese gleichen Umstände -würden auch bei einer Mobilmachung die Übernahme des Materials durch die Truppe bedenklich verzögern.

Äusserst ungünstig ist hier überdies auch die Lage des Zeughauses im Innern der Stadt.

Für die Unterbringung der 6 Batterien in diesen kantonalen Zeughäusern von Morges und Moudon bezahlen wir dem Kanton Waadt seit dem Übergang der gesamten Artillerie an den Bund eine jährliche Miete von Fr. 6000.

Von der Generalstabsabteilung wird aus s t r a t e g i s c h e n G r ü n d e n M o u d o n als Korpssammelplatz und Depotort für das ganze 1. Feldartillerieregiment empfohlen, d. h. es sollen die 3 Batterien der 1. Abteilung dieses Regiments von dem Platze Morges auch nach Moudon verlegt werden, das sich infolge seiner überaus günstigen Lage, sowie durch seine guten und gesicherten Verbindungen vorzüglich als Korpssammelplatz eignet. (Wir verweisen diesbezüglich auf einen bei den Akten liegenden Bericht genannter Abteilung vom 24. November 1908.)

Die Wegnahme der 3 Batterien aus dem Zeughaus Morges wird auch dadurch notwendig, dass dasselbe die Fahrküchen, welche der 1. Division im Laufe des nächsten Jahres zugeteilt werden, nicht aufnehmen kann, ohne entlastet oder vergrössert zu werden. Eine Erweiterung dieses Zeughauses ist aber aus den bereits erwähnten Gründen unter allen Umständen zu vermeiden. Das gleiche gilt für das kantonale Zeughaus in Moudon, wo schon die drei Batterien so eng und in so wenig zweckmässiger Weise magaziniert werden mussten, dass diese Unterbringung von vornherein nur als vorübergehender Notbehelf gestattet werden konnte.

Der Bau eines neuen Zeughauses in Moudon erweist sich .somit in jeder Beziehung als durchaus notwendig und dringlich.

Durch einen solchen wird die Mobilmachung der 1. Division an

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Sicherheit und namentlich ihr Aufmarsch an Schnelligkeit gewinnen. Diese Vorteile werden auch bei einer neuen Truppenordnung, die keine wesentlichen Änderungen in der Zusammensetzung der 1. Division bringen wird, bestehen bleiben.

Als Bauplatz haben wir uns ein ausserhalb der Stadt, nicht weit vom Bahnhof, seitlich der Strasse Moudon-Lucens gelegenes, sehr geeignetes Grundstück zu annehmbarem Preise gesichert.

Wir wollen nicht unterlassen, hier anerkennend zu erwähnen, dass die Gemeindebehörde von Moudon ihr Interesse am Zustandekommen eines zweckmässigen Zeughauses in ihrer Stadt dadurch bekundet, dass sie es übernommen hat, die städtische Hydrantenleitung bis zu der projektierten A'nlage zu verlängern und das für den Betrieb dieses Etablissements nötige Wasser unentgeltlich abzugeben.

Gleichzeitig mit dem Bau dieses Zeughauses ist das für die Munition von 2 Batterien vom Kanton Waadt vor wenigen Jahren erstellte Artilleriemunitionsmagazin in Moudon zu erwerben. Die zuständige kantonale Behörde ist bereit, dasselbe zum Selbstkostenpreis von Fr. 8,390. 50 an den Bund abzutreten. Dazu muss für die Munition der 4 ändern Batterien ein weiteres Magazin erstellt werden, da eine Vergrösserung des zu erwerbenden wegen dem beschränkten Platz, auf welchem es seinerzeit erstellt wurde, nicht möglich ist. Ein ' neues Magazin wird die Mobilisierung des Regiments wesentlich vereinfachen und beschleunigen.

Was die Kosten anbelangt, so setzen sich dieselben aus folgenden Posten zusammen : Landerwerbung für die Zeughausanlage . . Fr. 22,000. -- Verwaltungsgebäude mit Werkstätten . . ,, 72,500. -- Zeughaus mit offenem Schuppen . . . . ,, 127,000. --· Umgebungsarbeiten, Pferdeanbindvorrichtungen, Wasserversorgung, Beleuchtung, innere Einrichtungen im Zeughaus und in den Werkstätten, sowie Korrektion der Ruelle de Bussy ,, 45,000. -- Ankauf des bestehenden Munitionsmagazins ,, 8,390. 50Ankauf des Bauplatzes für das neue Munitionsmagazin ,, 3,500. -- Baukosten und Umgebungsarbeiten für das neue Munitionsmagazin ,, 36,800. -- Total Fr. 315,190.50

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Durch den Bau dieser Zeughausanlage kommt die jährliche Miete von Fr. 6000, die der Bund dem Kanton Waadt für die Magazinierung der 6 Batterien bezahlt, in Wegfall.

Wir empfehlen Ihnen, gestützt auf diese Ausführungen, die Genehmigung des nachstehenden Bundesbeschlusses.

B e r n , den 11. April 1910.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Comtesse.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft ; Schatzmann.

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(Entwurf.)

Bundeslbescliluss betreffend

die Erstellung eines Zeughauses in Moudon.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsichtnahme einer Botschaft des Bundesrates vom 11. April 1910, beschliesst: Art. 1. Der Bundesrat wird ermächtigt, in Moudon l Zeughaus mit offenem Schuppen, l Verwaltungsgebäude mit Werkstätte und l Munitionsmagazin zu erstellen, ein bestehendes, dem Kanton Waadt gehörendes Munitionsmagazin zu den Erstellungskosten anzukaufen und und das für die erwähnten Neubauten erforderliche Land nach Mitgabe der vorliegenden Pläne zu erwerben.

Art. 2. Es wird ihm hierfür ein Kredit von Fr. 315,190.50 bewilligt.

Art. 3. Dieser Beschluss tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft. Der Bundesrat ist mit seiner Vollziehung beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Erstellung eines Zeughauses in Moudon. (Vom 11. April 1910.)

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20.04.1910

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