Ablauf der Referendumsfrist: 14. Januar 1980

Bundesbeschluss über die Unterstützung von Schulen für soziale Arbeit # S T #

vom 5. Oktober 1979

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 22. November 1978!), beschliesst:

Art. l 1

Zur Förderung der beruflichen Ausbildung von Sozialarbeitern kann der Bund Schulen für soziale Arbeit jährliche Beiträge gewähren, sofern diese Schulen auch von Kantonen und Gemeinden unterstützt werden.

2

Der Bundesrat bezeichnet die beitragsberechtigten Schulen.

Art. 2 1

Anrechenbar sind die Aufwendungen einer Schule für a. Besoldungen (einschliesslich Sozialleistungen) ihrer Lehrkräfte, ihres Vorstehers und seiner qualifizierten Mitarbeiter für den Schulbetrieb; b. Lehrmittel (ausgenommen Bibliotheken), einschliesslich deren Herstellung und Veröffentlichung.

2

Anrechenbar sind ferner die Kosten des Sekretariats der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Schulen für soziale Arbeit sowie die von diesem durchgeführten Weiterbildungskurse für Lehrkräfte.

3 Der Bundesbeitrag beläuft sich im Einzelfall auf 35 Prozent. Er darf jedoch die Beiträge, die eine Schule von Kantonen und Gemeinden zusammen erhält, nicht übersteigen und nicht höher sein, als die ungedeckten Betriebsausgaben des Rechnungsjahres.

Art. 3 Die vom Bund unterstützten Schulen für soziale Arbeit haben durch Vermittlung der kantonalen Behörde dem Eidgenössischen Departement des Innern Bericht und Rechnung über das abgelaufene und den Voranschlag für das folgende Betriebsjahr einzureichen.

» BB11978 II 1653 1979-750

51 Bundesblatt. 131.Jahrg. Bd.II

1005

Schulen für soziale Arbeit

Art. 4 1 Der Bundesrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

2 Dieser Beschluss ist allgemeinverbindlich; er untersteht dem fakultativen Referendum. Er tritt am 1. Januar 1980 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 1984.

Nationalrat, 5.Oktober 1979 Der Präsident: Generali Der Protokollführer: Zwicker

Datum der Veröffentlichung: 16.Oktober 1979" Ablauf der Referendumsfrist: 14. Januar 1980

6269

» BEI 1979 II 1005

1006

Ständerat, 5.Oktober 1979 Der Präsident: Luder Der Protokollführer: Sauvant

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Bundesbeschluss über die Unterstützung von Schulen für soziale Arbeit vom 5. Oktober 1979

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Jahr

1979

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41

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---

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16.10.1979

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1005-1006

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