#ST#

Schweizerisches Bundesblatt.

49. Jahrgang. III.

Nr. 24.

# S T #

16. Juni 1897.

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die vom Bunde an die Kantone für Bekleidung und Ausrüstung der Rekruten pro 1898, sowie für die Kleiderreserven zu leistenden Entschädigungen.

(Vom 4. Juni 1897.)

Tit.

Wir beehren uns, Ihnen nachstehend unsern Bericht betreffend die vom Bunde an die Kantone für Bekleidung und Ausrüstung der Rekruten pro 1898, sowie für die Kleiderreserven zu leistenden Entschädigungen zu unterbreiten.

A. Bekleidung und Ausrüstung der Rekruten.

Das Modell einer neuen Infanteriepackung, mit welcher die Rekruten der Infanterie in diesem Jahre ausgerüstet wurden, dürfte sich in der Hauptsache bewähren. Kleinere Änderungen, welche sich noch als notwendig erweisen, werden voraussichtlich auf die Tarifpreise keinen Einfluß haben, so daß wir dem Tarife für 1898 wieder die in Ihrem Beschlüsse vom 17. Dezember 1896 adoptierten Ansätze zu Grunde legen.

Im übrigen ergeben sich für das Jahr 1898 gegenüber dem Tarife für 1897 folgende Abweichungen : Die Waffenröcke aller Waffen sind um Fr. 1. 05 höher berechnet wegen den größeren Anforderungen, welche das Modell 1896 an die Konfektion stellt.

Der Preis der dunkelblaumelierten Tuchhosen für Fußtruppen wird Bundesblatt. 49. Jahrg. Bd. III.

4t

668

für sämtliche Fußtruppen auf Fr. 27. 70 für zwei Paare herabgesetzt, gegenüber Fr. 28. 50, welche bisher für Infanterie, Festungsartillerie und Genie bezahlt wurden, da im Jahre 1898 fast ausschließlich Hosen ohne seitlichen Besatz zur Abgabe gelangen werden.

Die Tuchreithose für berittene Trompeter muß mit Fr. 25. 65 berechnet werden, gegenüber den bisherigen Fr. 18. 70, da sich für dieselbe ein Besatz gleich wie für die Kavalleriestiefelhose als notwendig erweist. Die Tornister der nicht Gewehrtragenden (Spielleute") erhalten vorn keine Hülfstragriemen zum Aufhängen der Patrontaschen und kommen deshalb um Fr. l billiger zu stehen.

Das Putzzeug für Schützen kommt um 10 Cts. höher zu stehen, weil demselben auch eine Knopfschere einverleibt werden soll.

Die für Kontrolle der Ausrüstung den Kautonen bisher gewährte Entschädigung von 30 Cts. kommt in Wegfall, nachdem diese Kontrolle von den Organen des Bundes übernommen worden ist.

· Zur Orientierung fügen wir noch folgendes hei: 1. Dem aus der Rekrutenschule entlassenen Wehrmann soll künftig eine leichte, dunkelgraue Drilchhose verabfolgt werden, welche im Instruktionsdienst als Exerzierhose, im Felddienst als Quarlierhose zu dienen hat. Auch die Rekruten der Jahrgänge 1897 und 1898 sollen mit dieser Hose ausgerüstet werden, da dieselbe zur neuen Packung gehört.

Die Versuche zur Feststellung des Modells durften nächstens beendigt sein, worauf denn auch diese Hose irn Tarif berücksichtigt werden muß. 2. Um die Vorräte an schwarzem Riemenwerk aufzubrauchen, werden auch 1898 sämtliche Rekruten der Artillerie, des Genies, der Sanität und der Verwaltung mit der bisherigen Ausrüstung versehen und die neue Ausrüstung also nur den Rekruten der Infanterie verabfolgt. 3. Nachdem das Modell für eine neue Feldflasche festgestellt ist, wird dieselbe auch der Kavallerie und den Trompetern der Artillerie abgegeben werden. Es besteht nun kein Grund mehr dafür, daß der Bund diese Feldflaschen liefere, und es geht also diese Aufgabe wieder an die Kantone über. Daraus erklärt sich die Aufnahme entsprechender Ansätze in den neuen Tarif. 4. Die Festungsartillerierekruten sollen künftig mit dem Aluminiumkochgeschirr ausgerüstet werden, statt daß dasselbe wie bisher als Corpsmaterial behandelt wird. Der bezügliche Ansatz im Tarif wird daher von Fr. 2. 90 auf Fr. 4.50
erhöht. Die Ausrüstung mit stählernen Kochgeschirren fällt dann aber ganz weg, so daß in Wirklichkeit Fr. 2. 90 per Rekruten erspart werden.

Hiernach ist die Ausrüstung der Rekruten pro 1898 nach der beigegebenen Tabelle I durchzuführen. (Wir fügen diese Tabelle namentlich auch zur späteren Orientierung der ausführenden Organe bei.) Die Entsehädigungsansätze sind aus Tabelle II ersichtlich.

Tabelle IL

Tarif.

Gr e g en stand.

FUsiliere.

' Fr.

Käppi, nach Ordonnanz von 1888, mit Garnitur, für Kavallerie nach Ordonnanz von 1883 .

Feldmütze mit Quaste Achselschuppen für Kavallerie, 1 Paar . .

Wafienrock mit Achselnummern Àrmelweste mit Achselnummern .

Tuchhosen, dunkelblaumeliert, für Fußtruppen Stiefelhosen für Kavallerie, wovon eine mit Besatz Erneuerung dieses Tuchbesatzes (für 1 Paar) .

Reithosen m i t Lederbesatz f ü r Train . . . .

Tuchbesatz für 1 Paar samt Aufnähen desselben Tuchhosen mit Besatz und Sous-pied . . .

Kaput mit Achselnummern Reitermantel mit Achselnummern Halsbinde Tornister, inkl. Ring für Schanzwerkzeug der Infanterie Gamelle Einzelkochgeschirr Brotsack Feldflasche Putzzeug für den Mann 1 Handschuhe, 1 Paar Sporen, 2 Paar für alle Berittenen . . . .

Munitionssäckchen Garnituren für Tornister und Brotsack, Modell 1896

Schlitzen.

Dragoner und Guiden.

Fr.

Fr.

8.60 1.70

8.65 1.70

27.--

28.10

27.70

27.70

18.-- 1.70 6.-- 27.-- 16.95

Zu Seite 668.

Kanoniere Positionsder Feld- artillerie.

artillerie.

Festungsartillerie.

Train der Berittene ArmeeBatterien Trompeter und und der Park- Linientrain.

Artillerie.

kolonnen.

Genie.

Sanität.

Verwaltung.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

8.75 1.70

8.75 1.70

8.75 1.70

8.75 1.70

8.50 1.70

8.75 1.70

8.75 1.70

8.50 1.70

8.40 1.70

27.10 17.25 27.70

27.10 17.25 27.70

27.10 17.25 27.70

27.10 17.25

27.10 17.25

27.10 17.25

27.55 17.25 27.70

27.-- 17.25 27.70

27.-- 17.25 27.70

74.80 6.55

74.80 6.55

37.40 6.55 25.65 28.70

28.05

28.05

35.80 -^

35.80 -[

35.80 1.--

23.-- 1.10

23. -- 1.10

1.10

5.20 2.90 4.90 2.20 1.50

5.20 2.90 4.90 2.20 1.50

6.20 3. -- 5.05 2.20 1.50

45.45 9.75

28.05

28.05

1.--

1.--

24.--2

24. --2

4.50 4.75 3. -- 2.65

4.50 4.75 3. -- 2.75

28.70

35.10 1_

2.90 6.20 3. 4.60

-iA « 19.-- 1.10 5.20 2.90 4.40

28. 70

1. --

19.-- 2.90 5.20 2.90 4.40

28.70 \ 19.-- 4.50 5.20 2.90 4.40

1.50 --.20 3.75

1. --

\

1.--

19.--

19.-- · 1.10

19.-- 1.10

5.20 2.90 4. --

5.20 2.90 4. --

143. 40

143. 30

2.90 5.20 2.90 4.75 -.20

3.75

136. 702 137. 952 179. 15

144. 80

146. 60

148. 40

213. 75

213. 50

180. 25

147. 60

1 Der Preis der zwei "Waffenfettbüchsen ist iia Tarif für das Putzze ig nicht en thalten. B aide Büchse n sind im Zubehörtäsc heben für lie Waffe iinterzubrinj jen und pe r Gewehr | oder Karabiner tragenden Rekrut mit 30 Cts. besonde rs iu Kechn ung zu brii gen.

· Spiellente Fr. 1 weniger,

Tabelle I.

Zu Seite 668.

Ausrüstungseffekten und persönliche Bewaffnung der Mannschaft des Bundesheeres pro 1898, Ti-uppengattung'.

Greg-enstand.

Gewehr- Spielleute Kanonlere Positionstragende der Kavallerie. der Feldartillerie.

Infanterie. Infanterie.

artillerie.

Festungsartillerie.

Train.

Genie.

Sanität, Verwaltung.

A. Ausrüstung.

T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T * * # * # # * * * * * * M M M M M M M

Käppi mit Garnitur Feldmütze mit Quaste .

.

.

.

.

Waffeni'ock mit Achselklappen Waffenrock mit Achselschuppen Weste m i t Achselklappen (iji Exerzierweste) . . . .

. . .

. . .

Weste ohne Achselklappen Hosen für Fußtruppen, dunkelblaue, Paar *) .

Quartierhose aus leichterem Stoff (600 g.), Paar (tj< Überkleider) Stiefelhosen, wovon 1 mit Tuchbesatz (nach R. -Seh. erneuert), Paar Trainhosen, wovon 1 nach Rekrutenschule mit Besatz versehen, Paar . . . .

Kaputt (Mantel) .

.

Halsbinde Sporren Handschuhe 8) Tornister mit Hülfstragriemen Modell 1896 Tornister ohne Hülfstrafriemen _.

,, Kochgeschirr aus Aluminium ßrotsack _ _ Feldflasche m i t Becher . . .

Mannsputzzeug *) .

_ ..

Tornister Ordonnanz 1875 Traintornister .

.

1 1 1

(E W)

~2')

1 1 1 (E W)

1 1

1 1 1

1 1 1

1 1 1

1 1 1

1 1 1

1 1 1

1 2

1

1 2 (Ü)

1

2 (Ü)

1 2 CÜ)

1

1 1

1 1

1 1

2V 1

2 1 1

1 1

(D 1 2

1 1

1 1

(

1 1

1 1 1 1 1

1 1 1 1 1

1

1

Trompeter 1

1

1 1 1 2 2 (120)

1 1

1

1

1

1

1

1 Gamelle .

.

, 1875 Brotsack (Kavallerie und Traintrompeter nach Ordonnanz 1893) ,, 1881 Feldflasche .

Mannsputzzeug .

..

1875 Mannsputzzeug, zweiteilig (Kavallerie und Traintrompeter) . .

,, ,, Putzzeugtäschchen für die Waffe 6 ) .

,, 1889 Bajonettscheidtasche Modell 1896 Leibaurt . .

Patrontüschen, zweiteilige . Patronenschlaufen für 30 Patronen .

Dotation mit Munition ,, ,, Lederzeug für Instrumente und Trommeln ^ ^ Leibgurt Ordonnanz 1875 Bajonettscheidtasche (Faschinenmessertasche) ,, ,, Tasche für Geniesäbel und Bajonett ,, ^ Patronenbandoulier für 10 Lader . . .

Modell 1893 Lederzeug für Instrumente und Trommeln Ordonnanz 1875 Säbelkuppel mit Schlagband, Kavallerie Modell 1896, Train .

,, ,, Schuhe, Marschierschuhe nach Ordonnanz (cirka 1500 g.), Paar Leichtere Marschierschuhe . . . .

Quartierschuhe (nur cirka 500 g. schwer) Stiefel (>J< liefert für die Kavallerie die Schäfte gratis) Socken, je 2 Paar, wovon 1 im Tornister Hemden und Nastücher, je 2 Stück, wovon 1 im Tornister Waschtuch

2^) (1) 1 2 1

2 (Ü)

1 1 1 1 1

1 1 1

1 1 1 1

1 1 1 1 Trompeter

1 1 1

1 1 1 1

1

1

1 1

(60) 1

1

1

1

1

2

2 2 1

2 1

1 1 1 1 1 2 2 1

1 (D

1 0)

1

1

1 1

1 1

1 1

2 2 1

2 2 1

2 2 1

1 1

Linientrain (Linientrain}

1 1

1 1 1

1«) 2 2 1

1 (1)

1 1 1

1 1

2 2 1

2 2 1

B. Bewaffnung.

* * * * * * * *

Gewehr m i t Riemen . . .

Karabiner m i t Riemen . . . .

. . .

Revolver .

. . . .

Dolchbajonett mit Scheide (für Spielleute und Fouriere abweichendes Modell) .

Faschinenmesser mit Scheide Geniesäbel und Bajonett mit Scheide, je Säbel, Kavallerie Modell 1896, Train Ordonnanz 1875 Feldweibelsäbel mit Lederscheide und wollenem Schlagband

1 1

1

l7) 8 )

9

9

)

1

Feldweibel

1

1 )

1

1

1

l 10 )

Feldweibel Feldweibel

1

Linientrain

1 Feldweibel Sanit.-Feldw.

*) Wovon 1 Paar in die Kriegsreserve gelegt.

) ' Trompeter erhalten 1 Train- und 1 tuchene Reithose; beim ersten Dienst als solche gegen R ückgabe vo a Trainhosen erhalten die beritten en TJnteroffi ziere und 0rdonnanzen ebenfalls : tuchene Reithose.

3 ) Größerer Vorrat von Handschuhen in der >i< Kriegsreserve für alle Truppen; für Kavallerie schwarz m it Lederbesi itz; in der >i< Kriegsre serve im w eitern Garnstschen und Leibbinden.

*) Enthält: 1 Kleiderbürste, 1 Schuhbürste, 1 Büchse mit Fett, 1 Kamm, 50 g. Seife, 1 Nadeil)üchschen nut zweierlei Faden une 3 Nadeln, 4 große uiid 2 kleine Uniformkni >pfe, 6 Hos(inknöpfe, 1 Sämischleder, 1 Baumwolllappen, 1 Flanelllappen, 2 m. Schnur, für die Schützen eine Knopfscheere.

6 ) Enthält: 2 Waft'enfettbüchsen, 1 Putzschnur und 1 Patronenlagerreiniger.

") Train 2 Paar Marschierschuhe oder 1 Paar Marschierschuhe und 1 Paar kurze Rohrstiefel.

') Wachtmeister, Korporale und Reiter (Train ausgenommen).

8 ) Feldweibel, Fouriere und Trompeter.

°) Berittene Unteroffiziere und Trompeter.

10 ) Linientrain: Faschinenmesser.

2

NB. Die mit T bezeichneten Gegenstände werden von den Kantonen angeschafft und nach Tari ' vergütet; die mit M Dezeichnetet[Effekten s md vom Ma nn zu liefei n und die mit *i< bez sichaeten Ge;^enstände beschafft der Bund, ebenso die sogenannten Garnituren für die Tornister und Brotsäckf (Modell 1É596).

669 B. Vorrats-Reserve an neuen Militärkleidern.

Die Organe, welche gemäß der bestehenden Verordnung über das Vorhandensein der Vorräte Kontrolle ausüben, haben sich überzeugt, daß es den kantonalen Bekleidungsanstalten schwierig und oft unmöglich wird, ihre Vorratsreserve auf den 31. Januar des betreffenden Jahres bereitzuhalten. Würde der Termin auf Mitte März angesetzt, so könnte mit der Inspektion die teilweise Kontrolle der Ausrüstungsgegenstände, welch letztere ebenfalls vor diesem Zeitpunkt kaum geliefert werden können, verbunden werden.

Wir beantragen daher, Sie möchten die Ausdehnung der Frist zur Beibringung der Vorratsreserve aa neuen Ausrüstungsgegenständen auf den 15. März des betreffenden Jahres gewähren, ohne daß in der Zinsentschädigung von 4 °/o für 8 Monate eine Reduktion einzutreten hätte, jedoch unter der Bediogung, daß die Anfertigung auf eine entsprechend längere Zeit ausgedehnt werde, bezw. daß die Bestellungen längstens im 3. Jahresquartal aufgegeben werden.

C. Unterhalt der gebrauchten Ausrüstungsgegenstände in Händen der Mannschaft und in den Magazinen.

Wir befürworten auch für 1898 die Beibehaltung der Entschädigung von 10 % der Wertsumme der Rekrutenausrüstung (inklusive des Waffenfettes) mit dem ausdrücklichen Vorbehalt, daß bei Leistungen, welche deu Verordnungen von 1883 nicht genügen, eine entsprechende Reduktion des Betreffnisses einzutreten habe. Diese 10 °/o ergeben zufolge der erhöhten Tarifansätze der Ausrüstungsgegenstände neuen Modells eine um cirka Fr. 10,000 höhere Summe, während die Unterhaltungskosten der Reserven nach und nach beträchtlich abnehmen, infolge Abgabe von Exerzierkleidern, deren Unterhalt der Bund übernommen hat. Eine Erhöhung des Ansatzes von 10 °/o für den Unterhalt kann daher nicht befürwortet werden.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 4. Juni 1897.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Deucher.

Der I. Vizekanzler:

Schatzmann.

670

(Entwurf.)

Bnndesbeschlnß betreffend

die vom Bunde an die Kantone für die Bekleidung und Ausrüstung der Rekruten und die Kleiderreserven pro 1898 zu leistenden Entschädigungen.

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der schweizerischen Eidgenossenschaft,

nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 4. Juni 1897, beschließt: Die vom Bunde an die Kantone pro 1898 auszurichtenden Entschädigungen werden festgesetzt wie folgt: 1. Für die Rekruten.

Für einen Füsilier Fr. 136. 70 ,, ,, Schützen ,, 137. 95 (Für die Spielleute der Füsiliere und Schützen je Fr. l weniger.)

,, ,, Guiden und Dragoner ,, 179. 15 ,, ,, Kanonier der Feldartillerie ,, 144. 80 ,, ,, ,, ,, Positionsartillerie . . . . ,, 146. 60 ,, ,, Festungsartilleristen ,, 148. 40 ,, ,, Trainsoldaten der Batterien und Parkkolonnen ,, 213. 75 ,, ,, Trainsoldaten des Armee- und Linientrains ,, 213. 50 ^ ,, berittenen Trompeter der Artillerie . . ,, 180. 25 ,, ,, Geniesoldaten ,, 147. 60 ,, ,, Sanitätssoldaten ,, 143. 40 ,, ,, Verwaltungssoldaten ,, 143. 30

671 2. Für die Reserve an neuen Stücken.

Die durch Bundesbeschluß vom 22. Dezember 1892 festgesetzte Entschädigung (4 °/o für 8 Monate) für den Unterhalt einer Jahresausrüstung als Reserve, die auf 15. März 1898 komplett sein soll, wird unverändert beibehalten.

3. Pur die Reserve an getragenen Stücken.

Die Entschädigung von 10 °/o der Wertsumme der Rekrutenausrüstung pro 1898 wird vom Bunde geleistet und deren Ausrichtung an die Erfüllung von Bedingungen geknüpft, deren Feststellung durch das schweizerische Militärdepartement auf Grund der Verordnung vom 2. Februar 1883 und der Ergebnisse der vorzunehmenden Inspektionen erfolgt.

Der Bundesrat wird mit der Vollziehung dieses Bundesbeschlusses beauftragt.

·*9!>=\&i&sS*X>

672

# S T #

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Bewilligung einer Nachsubvention an den Kanton Bern für die Korrektion der Emme von der Ilfismündung bei Emmenmatt bis zur Gemeindegrenze BurgdorfKirchberg.

(Vom 11. Juni 1897.)

Tit.

Mit Schreiben vom 20. Mai 1897 hat uns die Regierung des Kantons Bern eine Eingabe der Ausführungskommission der Emmenkorrektion zwischen Emmenmatt und Burgdorf übermittelt, worin dieselbe das Gesuch stellt, der schweizerische Bundesrat möchte der hohen Bundesversammlung die in ihrer Vorlage beschriebenen Bauten zur Genehmigung und Bewilligung eines Bundesbeitrages von einem Drittel der Baukosten empfehlen und dahin wirken, daß die von letzterer Behörde zu ernennenden Kommissionen schon in der nächsten ordentlichen Session bestellt werden.

Diesem Gesuche ist eine vollständige technische Vorlage beigefügt worden, bestehend aus der Kopie eines Berichtes der Ausführungskommission der Emmenkorrektion an den Regierungsrat des Kantons Bern, aus Situationsplänen, in welchen sowohl der gegenwärtige Zustand der Korrektion, als die neu hinzukommenden Bauten verzeichnet sind, aus Längenprofilen, Querprofilen und Typen, sowie aus einem sehr detailliert gehaltenen Voranschlage im Betrage von Fr. 664,000.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die vom Bunde an die Kantone für Bekleidung und Ausrüstung der Rekruten pro 1898, sowie für die Kleiderreserven zu leistenden Entschädigungen. (Vom 4. Juni 1897.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1897

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

24

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

16.06.1897

Date Data Seite

667-672

Page Pagina Ref. No

10 017 906

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.