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Botschaft über die kostenlose Benützung des Internationalen Konferenzzentrums von Genf (CICG) vom l 1.Juli 1979

Sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, Wir unterbreiten Ihnen mit dem Antrag auf Zustimmung den Entwurf eines Bundesbeschlusses, der uns ermächtigt, die der Immobiliensitftung für internationale Organisationen (FIPOI) in Genf gewährten Darlehen zum Bau des Internationalen Konferenzzentrums von Genf (CICG) in Subventionen umzuwandeln sowie einen Teil der Betriebskosten zulasten der Eidgenossenschaft zu übernehmen.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

11. Juli 1979

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Hürlimann Der Bundeskanzler : Huber

1979-413

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43 Bundesblatt 131.Jahrg. Bd.II

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Übersicht Durch Bundesbeschlüsse vom 11. Dezember 1964 und 6. Oktober 1971 haben Sie der Immobilienstiftungfür internationale Organisationen (FIPOI) in Genf zwei Darlehen in der Höhe von insgesamt mehr als 64 Millionen Franken für den Bau des Internationalen Konferenzzentrums von Genf (CICG) gewährt; dieses war als Instrument unserer Aussenpolitik konzipiert.

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Seit seiner Einweihung im Jahre 1973 hat sich das CICG als sehr nützlich erwiesen.

Indessen lassen die gegenwärtigen Belegungsvoraussagen vermuten, dass in den nächsten Jahren - vor allem wegen der hohen Mieten - die Bedeutung dieses Gebäudesfür die internationale Zusammenarbeit nicht voll zum Tragen kommen wird. Daher halten wir es für vernünftig und angezeigt, das Gebäude den in Genf niedergelassenen internationalen Organisationen und weiteren Benutzern unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Auf diese Weise könnte die Zusammenarbeit der Staaten und zugleich auch die internationale Bedeutung Genfs gefördert werden. Diese Massnahme entspräche auch einer Fortführung unserer traditionellen Politik als Empfangsstaat.

Um die kostenlose Benützung des CICG zu ermöglichen, beantragen wir Ihnen heute, auf die Rückzahlung der beiden Darlehen, die Sie der FIPOI in den Jahren 1964 und 1971 gewährt haben, zu verzichten und einen Teil der jährlichen Betriebskosten zu Lasten der Eidgenossenschaft zu übernehmen. Dies dürfte nach realistischen Schätzungen eine jährliche Belastung von weniger als 2 Millionen Franken er-

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Botschaft l

Einleitung

Aufgrund unserer Botschaften vom 18. September 1964 und 17. Februar 1971 haben Sie durch Bundesbeschlüsse vom 11. Dezember 1964 und 6. Oktober 1971 der Immobilienstiftung für internationale Organisationen (FIPOI) in Genf zwei Darlehen im Gesamtbetrag von 64 373 600 Franken für den Bau des Internationalen Konferenzzentrums von Genf zugesprochen. Es wurde bestimmt, dass diese zinstragenden - Darlehen von der FIPOI innerhalb von 99 Jahren zurückbezahlt werden sollten. Kapitalamortisation und Zinsendienst sollten besonders in den ersten Jahren die Betriebskosten nicht übermässig belasten.

Der Bau eines solchen Konferenzzentrums drängte sich um so mehr auf, als Genf seit dem Brand des «Palais électoral» im Jahre 1964 über kein derartiges Gebäude mehr verfügte und die Organisation der Vereinten Nationen sich damals noch auf kein bestimmtes Projekt für den Ausbau des «Palais des Nations» festgelegt hatte. Die Bauarbeiten wurden im Mai 1969 in Angriff genommen. Das in der Nähe des «P'alais des Nations» gelegene Grundstück wurde der FIPOI vom Kanton Genf zu äusserst günstigen Bedingungen zur Verfügung gestellt. Am S.April 1973 erfolgte die Einweihung des CICG und am selben Tag wurde es in Betrieb genommen.

Abgesehen davon, dass das CICG das Angebot Genfs an Konferenzsälen sinnvoll erweiterte, sollte es in erster Linie ein Instrument der Aussenpolitik des Bundes darstellen, indem dort vorzugsweise Konferenzen stattfinden sollten, die auf Anregung unseres Landes eingeladen oder einberufen werden. Entsprechend dieser Zielsetzung beherbergte das CICG namentlich die Zweite Phase'der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) und die Diplomatische Konferenz über die Neubestätigung und Weiterentwicklung des humanitären Rechts in. Zeiten bewaffneter Konflikte (CDDH). Diese Konferenz ist übrigens von der Schweiz einberufen und finanziert worden.

Die Belegungsvoraussagen lassen nun aber erwarten, dass das CICG, von unvorhergesehenen und ausserordentlichen Umständen abgesehen, in den nächsten Jahren unterbelegt sein wird. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass seine Mietgebühren zu hoch angesetzt erscheinen im Vergleich etwa zu den Ansätzen, die das Büro der Vereinten Nationen in Genf für die Vermietung eigener Konferenzsäle an internationale Organisationen anwendet. Der Betrieb des
CICG wird damit aller Voraussicht nach in Zukunft defizitär sein, und wir müssen davon ausgehen, dass das Konferenzzentrum heute die Bedeutung, die ihm eigentlich im allgemeinen Rahmen der Aussenpolitik des Bundes zugedacht war, nicht voll erfüllt.

Deshalb haben wir geprüft, welche Massnahmen diese Situation verbessern könnten. Auf der Grundlage eines ausführlichen Berichts des Stiftungsrates der FIPOI sind wir zum Schluss gekommen, die kostenlose Benützung des Internationalen Konferenzzentrums von Genf biete gegenwärtig und bis auf weiteres am meisten Gewähr, dass das CICG ein nützliches Instrument für die internationale Zusammenarbeit bleiben kann. Zudem wird diese Massnahme unseres Erachtens dazu 823

beitragen, die Bedeutung Genfs als Zentrum internationaler Konferenzen aufrechtzuerhalten.

Folglich beantragen wir Ihnen, 1. der FIPOI die Amortisation und den Zinsendienst für die ihr zum Bau des CICG zugestandenen Kredite zu erlassen und 2. einen Teil der jährlichen Betriebskosten zu Lasten des Bundes zu übernehmen.

Im Interesse des seit mehreren Jahrzehnten gültigen Rufes unseres Landes als Empfangsstaat würden es uns diese Massnahmen erlauben, das CICG nunmehr dem weiter unten umschriebenen Benutzerkreis unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

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Begründung

Es erscheint angezeigt, hier in erster Linie die Bedeutung zu unterstreichen, die wir der internationalen Rolle Genfs im allgemeinen Rahmen unserer Aussenpolitik beimessen, und Ihnen dann die Gründe darzulegen, weshalb wir es für unerlässlich erachten, unsere Anstrengungen im Hinblick auf diese Rolle weiterzuführen.

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Die Entwicklung der internationalen Bedeutung Genfs im System der internationalen Zusammenarbeit und unsere Politik als Empfangsstaat

Die internationale Bedeutung Genfs geht auf mehr als hundert Jahre zurück. Sie findet ihren Ursprung in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts mit den Ansätzen zur Organisierung der zwischenstaatlichen Beziehungen, vor allem im humanitären Ideal, welches 1863 zur Entstehung des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz führte. In der Zwischenkriegszeit wurde sie noch gefestigt, als der Völkerbund und das Internationale Arbeitsamt sich in dieser Stadt niederliessen ; die internationale Bestimmung Genfs vermochte sich seit 1946 endgültig zu behaupten durch die Ansiedelung des Europäischen Sitzes der Vereinten Nationen und zahlreicher anderer internationaler Organisationen, die zum Teil zum System der Vereinten Nationen gehören.

Die Entwicklung der internationalen Bedeutung Genfs zeigt die ununterbrochene Ausdehnung der internationalen Zusammenarbeit, die sich aus der wachsenden Interdependenz der Staaten ergibt. Diese Zusammenarbeit hat sich während der letzten dreissig Jahre verstärkt. Sie erstreckt sich auf immer mehr Lebensbereiche der Völker und - mit fortschreitendem Entkolonialisierungsprozess - auf immer mehr Staaten. Diese doppelte Universalität der Aufgaben und der Mitglieder kennzeichnet heute das System der internationalen Zusammenarbeit sowohl auf weltweiter als auch auf regionaler Ebene.

So entstanden verschiedene internationale Organisationen für besondere Aufgaben, namentlich die SpezialOrganisationen, die sich ständig entwickelt haben und die ihrerseits neue Organe und Dienste eingesetzt haben, um den gestiegenen Anforderungen der internationalen Zusammenarbeit zu genügen. Aus administrativen, 824

operationeilen und finanziellen Gründen wurden diese zusätzlichen Instrumente der internationalen Zusammenarbeit in den bereits bestehenden Zentren angesiedelt, somit auch in Genf, was folgerichtig zu einer Zunahme sowohl der ständigen Missionen der Mitgliedstaaten als auch der nichtgouvernementalen Organisatio'nen führte, welche die Arbeiten dieser Organisationen verfolgen wollten. So entwickelte sich, an sich organisch und den Bedürfnissen angepasst, die internationale Bedeutung Genfs. Besonders zum Ausdruck kommt sie in den wirtschaftlichen, humanitären und wissenschaftlichen Bereichen sowie auf dem Gebiet der Abrüstung. Diese Entwicklung, die sich - besonders am Ende der sechziger Jahre - zeitweise merklich beschleunigte, ging nicht ohne gelegentliche Anpassungsschwierigkeiten vonstatten, die sich aber erfreulicherweise als bloss vorübergehend erwiesen. Eis ist zu unterstreichen, dass sich die Entwicklung in einem gewissen Masse stabilisiert hat. was schon daraus hervorgeht, dass sich in den letzten Jahren keine bedeutende internationale Organisation mehr in Genf niedergelassen hat.

Genf zählt heute 13 internationale Organisationen mit universellem oder regionalem Charakter (UNO/Büro der Vereinten Nationen in Genf, ILO, WMO, WHO, ITU, WIPO, IBE, GATT, CERN, EFTA, ICEM, ICDO, APEF), die Interparlamentarische Union, das IKRK, die Liga der Rotkreuzgesellschaften, die IATA und über 100 offiziell registrierte nichtgouvernementale Organisationen sowie 100 ständige Missionen von Mitgliedstaaten und verschiedene Spezialmissionen. drei ständige Delegationen und 10 Beobachterbüros. Diese Zahlen belegen Umfang und Komplexität des «internationalen tertiären Sektors Genfs», dessen Bedeutung im übrigen für die Genfer Wirtschaft nicht unterschätzt werden darf. Gemäss neueren Studien des Statistischen Amtes von Genf beschäftigte dieser Sektor im Jahre 1978 in Genf ungefähr 20 000 Personen (ohne die Familienmitglieder mitzuzählen), die Ausgaben in der Grössenordnung von l ,2 Milliarden Franken tätigten. Ausserdem geht rund ein Viertel der von der Genfer Hôtellerie verzeichneten Übernachtungen auf die Teilnahme von Delegierten und Experten an Sitzungen und internationalen Konferenzen zurück. In diesem Zusammenhang ist hervorzuheben, dass die Genfer Behörden selbst auch verschiedene Massnahmen ergriffen haben,
um die Tätigkeit der internationalen Organisationen in Genf zu erleichtern.

Sie kennen die traditionelle Politik unseres Landes als Empfangsstaat, und Sie haben uns immer unterstützt in unseren diesbezüglichen Bemühungen. Sie ist ein sehr wichtiger Bestandteil unserer Aussenpolitik und trägt viel zum Ansehen der Schweiz in der Welt bei. Sie zeigt, dass die Schweiz bereit ist. auf diese spezifische und nützliche Art ihren Beitrag an das Funktionieren des Systems der internationalen Zusammenarbeit zu leisten. Sie veranschaulicht mit aller Deutlichkeit die Teilnahme unseres Landes an der multilateralen Diplomatie, die eine neue und immer wichtigere Form der internationalen Beziehungen darstellt.

. Die konkreten Massnahmen, die wir mit Ihrer Zustimmung ergriffen haben, um diese Politik zu verfolgen, gehen recht weit zurück. Unter den wichtigsten erwähnen wir die Gründung der Immobilienstiftung für internationale Organisationen (FIPOI) durch den Bund und den Kanton Genf im Jahre 1964. Gemäss ihren Statuten hat die FIPOI zum Ziel, internationalen Organisationen ohne Gewinnstreben mit Sitz in Genf oder Konferenzen, die in Genf stattfinden, Gebäude zur 825

Verfügung zu stellen. Zu diesem Zweck kann sie Gebäude errichten, erwerben, verwalten oder deren Erstellung auf jede andere Weise fördern: - Die FIPOI besitzt zurzeit das «Centre William Rappard» (das ehemalige Gebäude des BIT, dessen Renovation die FIPOI besorgt hat), das heute unter anderem das Hochkommissariat für Flüchtlingswesen (HCR) und das GATT beherbergt; ein Verwaltungsgebäude an der Rue de Varembé, in welchem die EFTA und eine Anzahl ständiger Missionen, unter anderem die Mission der Schweiz, untergebracht sind; eine unterirdische Einstellhalle unter der «Place des Nations»; sowie eine Kühlwasserleitung und ein Pumpwerk für den grossen Teilchenbeschleuniger des CERN.

- Ausserdem verwaltet die FIPOI die Kredite - sie sind rückzahlbar und zinstragend -, die Sie den internationalen Organisationen in Genf zum Bau ihrer Sitzgebäude gewährt haben.

Im Rahmen dieser doppelten Tätigkeit betragen die Darlehen, welche die FIPOI bis heute vergeben hat, insgesamt 463 Millionen Franken, wobei der Wert der Grundstücke nicht berücksichtigt ist. Diese werden vom Kanton Genf zu besonders günstigen Bedingungen vergeben; ihr Wert kann auf 50 Millionen Franken geschätzt werden. In diesem Zusammenhang ist auch hervorzuheben, dass die FIPOI dem Bund jährlich über 23 Millionen Franken an Kapitalamortisation und Zinsen bezahlt.

Die Bedeutung, die wir der internationalen Rolle Genfs im Rahmen unserer Aussenpolitik beimessen, rechtfertigt es, die bisher unternommenen Anstrengungen heute weiterzuführen : wir haben den festen Willen, soweit es die Bundesfinanzen erlauben, alles zu unternehmen, um die Arbeitsbedingungen und die Gastlichkeit Genfs den Bedürfnissen entsprechend zu verbessern. Die kostenlose Zurverfügungstellung des CICG entspricht denn auch unmittelbar unserer traditionellen Politik als Empfangsstaat ; sie erscheint zudem heute als besonders geeignete Massnahme in Anbetracht gewisser Entwicklungen, die sich während der letzten Jahre abgezeichnet haben und die nicht ohne Rückwirkungen auf die internationale Rolle Genfs sein können.

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Tendenz zur Dezentralisierung der internationalen Tätigkeiten

Schon seit einiger Zeit verlangen bestimmte Staaten - vor allem, aber nicht ausschliesslich Entwicklungsländer - eine vermehrte geografische Verteilung sowohl der Sitzorte internationaler Organisationen als auch der Veranstaltungsorte internationaler Konferenzen. In der Tat wird sich die internationale Gemeinschaft mehr und mehr der vielfältigen Vorteile bewusst, welche die Anwesenheit internationaler Gremien dem Gastland bringt, was wir aufgrund unserer eigenen Erfahrung sehr gut verstehen können. Wir möchten hier indessen deutlich unterstreichen, dass wir niemals eine Monopolisierung internationaler Organisationen und Konferenzen zu unseren Gunsten angestrebt haben.

Konkrete Beispiele für die Dezentralisierungstendenz der Sitzorte bilden die Niederlassungen der UNIDO in Wien (1966), des UNEP in Nairobi (1972), der WTO in Madrid (1975) sowie die Beschlüsse der Generalversammlung der UNO von 1976, eine Anzahl von Organen und Dienststellen des Sekretariats von New 826

York und Genf nach Wien umzusiedeln. Allerdings ist weitgehend unbestritten, dass eine gewisse Konzentration von Organisationen mit verwandten Aufgabenbereichen am gleichen Ort sowohl für diese Organisationen selbst als auch für die Mitgliedstaaten von Vorteil ist. Aus diesem Grunde bemühen wir uns auch, die Bereiche der internationalen Zusammenarbeit, die sich bereits heute; in Genf befinden, weiterhin dort zu behalten. .In den letzten Jahren haben wir folgende Massnahmen ergriffen: die Renovation.des «Centre William Rappard», das am 6. September 1977 eingeweiht werden konnte; die Gewährung eines Zusatzkredites im September 1977 für die WIPO zum Bau eines neuen Sitzgebäudes, das am 11. September 1978 eingeweiht wurde. Im übrigen werden wir Ihnen demnächst, im Gefolge unserer Botschaft vom 16. September 1963, eine Botschaft über den Bau eines Gebäudes für den Zentralen Suchdienst des IKRK unterbreiten. Die FIPOI hat sich auch bemüht, den Umzug jener internationalen Organisationen zu erleichtern, die darum nachgesucht hatten.

Was die Dezentralisierung der internationalen Konferenzzentren betrifft, braucht man nur so verschiedenartige Städte zu nennen wie Bukarest (Weltbevölkerungskonferenz), Mexiko-City (Weltkonferenz zum Internationalen Jahr der Frau), Mar del Piata (Weltkonferenz über Wasserressourcen) und Lagos (Antiapartheid-Konferenz), um sich davon zu überzeugen, wieweit die Dezentralisierung heute bereits fortgeschritten ist. Ausserdem gilt es auch zu bedenken, dass in mehreren Hauptstädten Konferenzzentren im Bau sind und dass dort, wo solche Zentren bereits in Betrieb sind, die Räumlichkeiten zu immer vorteilhafteren Bedingungen vermietet und in mehreren Fällen sogar unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Diese Konkurrenz könnte die Bedeutung der internationalen Rolle Genfs mindern. Hinzu kommt, dass die Konferenzräumlichkeiten des Büros der Vereinten Nationen derzeit vollständig belegt sind.

Die kostenlose Benützung des CICG entspricht mithin einem Bedürfnis der internationalen Gemeinschaft und sollte es uns ermöglichen, die hervorragende Bedeutung, die Genf als internationalem Konferenzzentrum zukommt, aufrechtzuerhalten.

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Negative Folgen der Wechselkursschwankungen

Seit dem Zusammenbruch des Bretton-Woods-Systems ' haben die Wechselkursschwankungen zwischen dem Dollar und dem Schweizerfranken den internationalen Organisationen mit Sitz in Genf ernstlich Sorgen bereitet, da ihre Budgets auf Dollar lauten, ein grosser Teil ihrer Ausgaben jedoch in Schweizerfranken getätigt wird. Der Kurszerfall der amerikanischen Währung und die Höherbewertung unseres Frankens haben für diese Organisationen bedeutende budgetäre Schwierigkeiten gebracht, die sich in einigen Fällen auf ein Mehrfaches von 10 Millionen Dollar belaufen.

Angesichts dieser Lage wurde in verschiedenen Gremien, insbesondere in der Generalversammlung der UNO, vorgeschlagen, dass das Gastland den Hauptteil der durch Währungsschwankungen bedingten Verluste des Budgets zu decken habe.

Bisher wurde dieser Vorschlag von den betroffenen Organisationen nicht angenommen.: Wir könnten uns übrigens dieser Lösung nicht anschliessen aus Grün827

den, die sich aus den Grundsätzen der Gleichheit der Staaten und ihrer gemeinsamen Verantwortung für das Budget ergeben. Einige Organisationen schaffen den negativen Auswirkungen der Wechselkursschwankungen Abhilfe, indem sie zusätzliche obligatorische Beiträge einfordern; andere fassen die Ersetzung des Dollars durch den Franken als Rechnungseinheit im Budget ins Auge; schliesslich gibt es auch Organisationen, welche die Möglichkeiten einer Verlegung eines Teils ihrer Dienststellen in Länder mit schwächer bewerteten Währungen abklären.

Die Gefahren der Abwanderung bedeutender Organisationen aus der Schweiz und der Nichtberücksichtigung Genfs als Konferenzort dürfen nicht unterschätzt werden, da sie unmittelbar die Bedeutung der internationalen Rolle Genfs bedrohen. Wenn bisher auch noch keine intergouvernementale Organisation eine derart schwerwiegende Entscheidung getroffen hat, -so muss doch unterstrichen werden, dass eine nichtgouvernementale Organisation, die «Organisation Reconstruction/Travail» (ORT) bereits beschlossen hat, ihren Sitz in ein anderes Land zu verlegen.

Unter diesen Umständen möchten wir vermeiden, dass sich diese zentrifugale Kraft verstärkt. Wir sind der Ansicht, dass es an unserem Lande liegt, den intergouvernemental en Organisationen gegenüber aus eigenem Antrieb eine Geste des Entgegenkommens zu machen. Die kostenlose Benützung des CICG würde es ihnen erlauben, nicht unbedeutende Einsparungen bei ihren Aufwendungen für Konferenzen zu erzielen und damit die finanziellen Schwierigkeiten, mit denen sie heute konfrontiert sind, abzubauen.

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Kostenlose Benützung des CICG : Grundsätze

Als Konferenzzentrum basiert das CICG auf einer vollständig neuen Konzeption und verfügt über modernste technische Einrichtungen. 17 Konferenzsäle verschiedenen Ausmasses stehen zur Verfügung, von denen die vier grössten mit mobilen Wänden versehen sind und somit in einen einzigen oder mehrere unabhängige Räume verwandelt werden können. Mit Arbeitstischen kann das CICG 1700 Delegierte, mit blosser Bestuhlung 2500 Zuhörer aufnehmen. Zahlreiche Büros, eine gewisse Anzahl von Parkplätzen in der Einstellhalle der «Place des Nations» sowie genügend Aufenthaltsräume vervollständigen das Angebot.

Unter kostenloser Benützung verstehen wir die unentgeltliche Zurverfügungstellung des Gebäudes und seiner Einrichtungen einschliesslich einer gewissen Anzahl von Einstellplätzen. Inbegriffen wären auch die Kosten, die mit einer normalen Benützung verbunden sind (Strom, Heizung, Klimatisierung, Unterhalt usw.).

Alle zusätzlichen Kosten wären hingegen dem Benutzer zu überbinden (Sicherheitsaufgebot, Telex- und Telefonspesen, ausserordentliche Einrichtungskosten, Druckkosten, Büromaterialien, Sekretariatspersonal usw.), ebenso die Kosten für die Instandstellung von Beschädigungen an Material und Räumlichkeiten und der Ersatz verlorenen Materials.

Die kostenlose Zurverfügungstellung hätte zum Zweck, das Instrumentarium der schweizerischen Aussenpolitik zu bereichern und die internationale Zusammenar828

beit zu fördern. Das CICG würde gemäss Reglement in der nachstehenden Prioritätenordnung folgenden Benutzern kostenlos zur Verfügung gestellt werden : - der Eidgenossenschaft, wenn sie in eigener Verantwortung eine intergouvernementale Konferenz einberuft oder wenn sie die Räumlichkeiten einer Konferenz zur Verfügung stellt, an der sie teilnimmt ; - den intergouvernementalen Organisationen mit Sitz in Genf; - dem IKRK, der Liga der Rotkreuzgesellschaften, der Interparlamentarischen Union und der IATA ; - der Bundesverwaltung und der Verwaltung des Kantons Genf.

Ausnahmsweise könnte das CICG auch internationalen Konferenzen oder Veranstaltungen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, die in dieser Liste nicht erwähnt sind, sofern die Räumlichkeiten verfügbar sind und die aussenpolitischen Interessen der Schweiz dies rechtfertigen.

Um sicherzustellen, dass das CICG entsprechend den erwähnten Grundsätzen benützt wird, wird der Stiftungsrat der FIPOI beauftragt, im Einvernehmen mit dem Eidgenössischen Departement .für auswärtige Angelegenheiten ein Benützungsreglement auszuarbeiten und über dessen Einhaltung zu wachen.

Da die kostenlose Zurverfügungstellung nur bestimmten Benützerkategorien zugute kommt, wird die FIPOI ermächtigt, das Gebäude interessierten Organisationen und privaten Veranstaltern zu vermieten. In diesem Fall werden die Mietpreise durch den Stiftungsrat der FIPOI festgelegt.

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Kostenlose Benützung des CICG : Vollzug

Aus den weiter oben erwähnten Gründen rechtfertigt sich die kostenlose Zurverfügungstellung des CICG vollauf, doch wird sie unverm'eidlich finanzielle Folgen sowohl für den Bund als auch für den Kanton Genf nach sich ziehen.

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Abschreibung des Darlehens

Der Bund müsste auf die Rückzahlung seiner Darlehen und auf die Zinseinnahmen verzichten. Nachdem der Staatsrat von Genf dem Prinzip der kostenlosen Benützung zugestimmt hatte, liess er den Bundesrat wissen, dass er der Eidgenossenschaft das Grundstück des CICG, dessen Wert auf 7 Millionen Franken veranschlagt werden kann, geschenkweise abtreten würde. Dadurch würden die Baurechtszinsen dahinfallen, welche die FIPOI gegenwärtig dem Kanton Genf bezahlen muss.

Damit die FIPOI ihre in den Statuten umschriebene Funktion weiterhin wahrnehmen kann, sowie auch aus praktischen Gründen, würde die FIPOI Eigentümerin des Gebäudes bleiben. Sie ist von ihrer Struktur her in der Lage, das Gebäude einwandfrei zu verwalten und technisch zu kontrollieren.

Rechtlich gesehen ist die FIPOI als privatrechtliche Stiftung vom Bund und Kanton Genf unabhängig. Wenn der Bund1 auf die Rückzahlung seiner Darlehen verzichtet, könnte die FIPOI damit theoretisch nach Belieben über das Gebäude verfügen. In Wirklichkeit aber fällt bei einer Auflösung der Stiftung das Vermögen 829

der FIPOI dem Bund und dem Kanton Genf zu, welche die FIPOI zusammen gegründet haben und allein Mitglied des Stiftungsrates sind. So lautet denn Artikel 18 der Statuten der FIPOI: «Nach der Liquidation fallt das Stiftungsvermögen an Bund und Kanton Genf im Verhältnis zum Wert ihrer ursprünglichen wie auch nachträglichen Einlagen, wobei der Wert am Tag der Einlage massgebend ist» (Übersetzung). Damit würde, .im Fall des CICG, das Gebäude dem Bund zufallen.

Schliesslich würde der Betrag der Darlehen für das CICG in der Staatsrechnung der Eidgenossenschaft abgeschrieben und pro memoria in den Ordnungskonten verzeichnet, um im Falle der Liquidation der FIPOI Aufschluss über deren Kreditwürdigkeit zu geben.

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Rückstellungen für den Unterhalt

Die Überschüsse der vergangenen Jahre sind, sofern vorhanden, zu den Rückstellungen für den Unterhalt gelegt worden, die sich damit per Ende 1978 auf 930 000 Franken belaufen. Davon ist das Defizit des Jahres 1979 abzuziehen, welches auf etwa 199000 Franken veranschlagt wird. Damit ergibt sich per Ende 1979 ein Saldo von 731 000 Franken auf dem Konto «Rückstellungen für den Unterhalt», was in Anbetracht der Grosse des Gebäudes bescheiden ist.

Wie jeder Eigentümer von Immobilien ist die FIPOI auf genügende Unterhaltsreserven angewiesen. Im Falle des CICG könnte die derzeitige Rückstellung um den unverpflichteten Saldo des Baukredits von l 200 000 Franken erhöht werden, der an sich dem Bund zurückzuzahlen wäre. Damit könnten wir eine befriedigende Rückstellung von l 931 000 Franken (per 1. Januar 1979) schaffen, welche die FIPOI möglichst vorteilhaft auf dem Kapitalmarkt anlegen könnte. Diesem Betrag wären ausserdem die Mieteinnahmen von Privaten zuzurechnen.

Die Rückstellung für den Unterhalt ist für grosse Unterhaltsarbeiten oder periodische Instandstellungen berechnet. Laufende Kosten, die auf höchstens 200 000 Franken veranschlagt werden, fallen zu Lasten des Budgets des CICG.

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Beitrag an die Betriebskosten

Die kostenlose Zurverfügungstellung des CICG würde bedingen, dass die Nettobetriebskosten auf Rechnung des Bundes genommen würden. Diese Kosten belaufen sich wegen der hochwertigen Technik der Anlagen und der Grosse des CICG auf ungefähr 2 Millionen Franken jährlich, wobei bei der Berechnung von einer intensiven Belegung ausgegangen wurde (vgl. Anhang 2: Darstellung und Kommentar zum Budget des CICG für das Jahr 1980).

Immerhin würden die Mieterträge (PTT, SBG, Restaurant, Naville und Ständige Delegationen des Rates der Europäischen Gemeinschaften) diese Kosten um den Betrag von 531 000 Franken jährlich senken. Damit würde die Belastung für den Bund sich jährlich auf höchstens 1470 000 Franken belaufen. Falls allerdings die Europäischen Gemeinschaften eines Tages beschliessen sollten, die Dienststellen ihrer ständigen Mission in einem anderen Gebäude zusammenzufassen, würden 830

sich die Betriebskosten zu Lasten des Bundes infolge des Mietausfalles auf l 870 000 Franken erhöhen. Wenn es somit auch schwierig ist, im voraus den genauen Betrag zia errechnen, den der Bund zu bezahlen hätte, um die kostenlose Benützung des CICG zu gewährleisten, so lässt sich doch sagen, dass er 2 Millionen Franken nicht überschreiten dürfte.

Der endgültige Betrag der jährlichen Subvention würde der FIPOI gegen Vorlage der Originalbelege und gemäss dem vom Bund bei der Ausschüttung von Subventionen befolgten Verfahren überwiesen.

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Verfassungsmässigkeit

Die Verfassungsmässigkeit des Entwurfs des Bundesbeschlusses ergibt sich aus der allgemeinen Bundeskompetenz in Belangen der auswärtigen Beziehungen. Die Zusammenarbeit mit den internationalen Organisationen stellt einen sehr wichtigen Aspekt unserer Aussenbeziehungen dar, und unsere traditionelle Politik als Empfangsstaat ist eine Form dieser Zusammenarbeit. In diesem Zusammenhang ist es nicht von Belang, dass das CICG den internationalen Organisationen durch Vermittlung einer Institution wie der FIPOI kostenlos zur Verfügung gestellt wird, die eine Stiftung des schweizerischen Rechts ist. Einzig der Zweck ist ausschlaggebend; die Verfassungsmässigkeit des Antrags ist damit gegeben.

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Anhang l Abkiirzungsverzeichnis ACR APEF BIT CERN CICG EFTA

FIPOI GATT HCR IBE/BIE ICDO/OIPC ICEM/CIME ILO/OIT ITC/CTI ÌTU/UIT UI UNEP/PNUE UNIDO/ONUDI UNO WHO/OMS WIPO/OMPI WMO/OMM WTO/OMT

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Zentraler Suchdienst des IKRK Vereinigung Eisenerz exportierender Länder Internationales Arbeitsamt Europäische Organisation für kernphysikalische Forschung Internationales Konferenzzentrum von Genf Europäische Freihandelsassoziation Immobilienstiftung für internationale Organisationen Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen Hochkommissariat für Flüchtlingswesen Internationales Erziehungsamt Internationale Organisation für Zivilschutz Intergouvemementales Komitee für europäische Migration Internationale Arbeitsorganisation Internationales Handelszentrum Internationaler Fernmeldeverein Interparlamentarische Union Umweltprogramm der Vereinten Nationen Organisation der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung Organisation der Vereinten Nationen Weltgesundheitsorganisation Weltorganisation für geistiges Eigentum Meteorologische Weltorganisation Weltorganisation für Tourismus

Anhang 2 CICG: Voranschlag 1980 1. Voranschlag Betras in Franken

Ertrag Feste Mieterträge Variable Mieterträge Entschädigung Rolex

478 000 45 000 8 000

Total Subventionen

531 000 l 470 000

Ertrag

2 001 000

Aufwand Gehälter Sozialleistungen Sachversicherungen und Haftpflicht Verwaltungskosten Telefonspesen Bürospesen Strom und Wasser Unterhalt und Reparaturen Reinigung Unterhalt Park und Gärten Heizung, Klimatisierung und Ventilation Bewachung Miete «Parking des Nations» Miete EFTA-Gebäude Werbung Verschiedenes und Unvorhergesehenes Aufwand

520 000 88 400 41 000 60 000 58 000 l 000 300 000 200 000 120 000 36 000 130 000 6 500 341 850 80 000 10 000 ' 8 250 2 001 000

2. Kommentare

Der Voranschlag, aus dem sich der Höchstbetrag der jährlichen Subvention des Bundes ergibt, ist auf der Grundlage einer vollständigen Belegung des Gebäudes während sechs Monaten berechnet.

Zur Beachtung: a. Was die Grehälter anbelangt, verteilt die FIPOI den Gesamtbetrag, den sie ihren 21 Angestellten bezahlt, im Verhältnis des Zeitaufwandes für die einzelnen Gebäude. Der Beitrag, den das CICG 1980 zu erbringen hat, beläuft sich dabei auf 520000 Franken.

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b. Die Verwaltungskosten voti 60 000 Franken stellen 3 Prozent des Gesamtbudgets des CICG dar und sind zur teilweisen Deckung der Verwaltungsko, sten der FIPOI bestimmt.

c. Der Betrag von 200 000 Franken für Unterhalt und Reparaturen entspricht den jährlich anfallenden Kosten, die sich aber mit zunehmender Belegung des Gebäudes in Zukunft wohl erhöhen dürften.

d. Um den Delegierten das Abstellen ihrer Fahrzeuge zu ermöglichen, werden im «Parking de la Place des Nations», welcher der FIPOI gehört, zum Preis von 341 850 Franken dauernd 350 Parkplätze gemietet.

e. Der Betrag von 80 000 Franken unter der Rubrik «Miete EFTA-Gebäude» wird auf das Konto des EFTA-Gebäudes, das im Eigentum der FIPOI steht, überwiesen. Das CICG benützt technische Räumlichkeiten im EFTA-Gebäude.

6692

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Bundesbeschluss über die kostenlose Benützung des Internationalen Konferenzzentrums von Genf (CICG)

Entwurf

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die allgemeine Bundeskompetenz in Belangen der auswärtigen Beziehungen, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 11. Juli 1979 !), beschliesst :

Art. l Das Internationale Konferenzzentrum von Genf (CICG) wird bis auf weiteres kostenlos zur Verfügung gestellt für Benutzer, die unter die Bestimmungen des Benützerreglements fallen. Der Bundesrat wird ermächtigt, dieses Reglement im Einvernehmen mit dem Stiftungsrat der Immobilienstiftung für internationale Organisationen (FIPOI) auszuarbeiten.

Art. 2 Zu diesem Zweck wird der Bundesrat ermächtigt, auf Kapitalamortisation und Zinsen zu verzichten, die der FIPOI aus den ihr gewährten Darlehen für den Bau des CICG erwachsen sind.

Art. 3 Der Bund übernimmt zu Lasten des Budgets des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten, nach Abzug der Mieterträge, die jährlichen Betriebskosten des Gebäudes.

Art. 4 1 Dieser Beschluss ist nicht allgemeinverbindlich; er untersteht nicht dem Referendum.

2 Er tritt am Tage der Verabschiedung in Kraft.

') BEI 1979 II 821

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Botschaft über die kostenlose Benützung des Internationalen Konferenzzentrums von Genf (CICG) vom 11.Juli 1979

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1979

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18.09.1979

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