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Botschaft über Halteprämien für armeetaugliche Trainpferde und Maultiere

vom 9. Mai 1979

Sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, Wir unterbreiten Ihnen den Entwurf zu einem Bundesbeschluss über Halteprämien für armeetaugliche Trainpferde und Maultiere mit dem Antrag auf Zustimmung.

9. Mai 1979

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Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Hürlimann Der Bundeskanzler: Huber

Übersicht Der Bestand an Trainpferden, die für die militärische Landesverteidigung unentbehrlich sind, geht wegen der fortschreitenden Motorisierung der Landwirtsduift ständig zurück. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, werden den Haltern von requirierbaren Trainpferden und Maultieren seit 1970 Prämien ausgerichtet., Der letzte, am 25. Juni 1976 von der Bundesversammlung bewilligte Rahmenkredit von 20 Millionen Franken läuft Ende 1979 ab.

Die erwähnte Fördenmgsmassnahme hat sich bewährt. Damit sie weitergeführt wer' den kann, wird ein neuer Rahmenkredit von 25 Millionen Franken beantragt, der voraussichtlich für die nächsten fünf Jahre ausreichen wird. Wie bisher wird der Bundesrat Art und Höhe der Prämien und die Bedingungen für ihre Ausrichtung festlegen.

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Botschaft l

Ausgangslage

Mit der Botschaft vom 2. Juli 1969 (BB1 1969 II 433) unterbreiteten wir den Entwurf zu einem Bundesbeschluss über die Erhaltung des Landesbestandes an diensttauglichen Trainpferden und Maultieren. Es ging darum, den Rückgang an armeetauglichen Trainpferden und Maultieren zu bremsen, damit im Falle einer Mobilmachung der Armeebedarf nach Möglichkeit gedeckt werden kann. Die Ausrichtung einer Prämie sollte Anreiz sein zur Haltung solcher Tiere. Die Bundesversammlung hiess die Vorlage am 18. März 1970 gut und bewilligte einen Rahmenkredit von 18 Millionen Franken für die Jahre 1970 bis 1972.

Mit einer Botschaft vom 16. Februar 1972 (BB1 1972 I 769) beantragten wir die Verlängerung der geltenden Regelung. Die Vorlage wurde mit Bundesbeschluss vom 6. Oktober 1972 gutgeheissen; für die Jahre 1973 bis 1975 wurde ein neuer Rahmenkredit von.18 Millionen Franken bewilligt.

Eine weitere Verlängerung beantragten wir am 7.. April 1976 (BB1 7976 II 528).

Mit Bundesbeschluss vom 25. Juni 1976 (SR 916.320,2) wurde sie gutgeheissen; für die Jahre 1976 bis 1979 wurde ein weiterer Rahmenkredit von 20 Millionen Franken eröffnet.

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Gegenwärtige Lage

Mit der bis heute ausgerichteten Halteprämie von 500 Franken je Tier und Jahr konnte der Rückgang im Bestand der armeetauglichen Trainpferde und Maultiere zwar nicht aufgehalten, aber doch merklich verlangsamt werden, wie die nachstehende Aufstellung zeigt.

Armeetaugliche

1972 1973 1974 1975 1976 1977 1978

.

Trainpferde

Maultiere

Total

11283 10505 9838 9331 9 457 9194 9 035

211 184 192 188 186 177 167

11 494 10689 10030 9519 9643 9371 9202

Betrug die Abnahme in den sechziger Jahren, als noch keine Prämien ausgerichtet wurden, 15-20 Prozent jährlich, verringerte sie sich anfangs der siebziger Jahre auf durchschnittlich 6,5 Prozent; seither ist sie sogar noch etwas kleiner geworden. Diese günstige Entwicklung ist sicher nicht zuletzt auf die Halteprämie zurückzuführen.

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Erfreulich ist auch die Zunahme der Aufzuchtquote bei den jungen Tieren; diese stieg von 25-30 Prozent auf 34 Prozent. Es liess sich sogar eine kleine Zunahme der im Flachland gehaltenen Zugtiere feststellen.

Im Gebirge benötigt die Armee neben den andern modernen Transportmitteln weiterhin auch Pferde, die im unwegsamen Gelände, zu jeder Jahreszeit und bei jeder Witterung zur Sicherung der Versorgung und zur Unterstützung der Truppe eingesetzt werden können. Langfristig wird auch in Zukunft mit einem Armeebedarf von 6000-7000 Tieren gerechnet, Inbegriffen eine Mobilmachungsreserve von 15 Prozent. Die genannte Anzahl stellt ein Minimum dar, das keinesfalls unterschritten werden sollte. Wie die Erfahrung lehrt, können nur Trainpferde der Freiberger- und Haflingerrasse sowie Maultiere als voll gebirgstauglich bezeichnet werden. Von wenigen Ausnahmen abgesehen sind die heute in der Schweiz gezüchteten Warmblutpferde für den Traindienst nicht geeignet.

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Zukünftige Massnahmen

Rein zahlenmässig gesehen hat die Ausrichtung einer Halteprämie den Rückgang des Bestands an armeetauglichen Trainpferden seit 1970 nur verlangsamt, nicht aber aufgehalten. Eine genauere Analyse lässt jedoch die günstigen Wirkungen der Massnahme noch besser erkennen : - seit 1970 ist die Zahl der Zuchtstuten konstant geblieben und die Produktion von Fohlen erscheint gesichert; - durch Erfassen der 3 'Ajährigen Tiere wurde eine Verjüngung des Bestandes erreicht; - in einigen Landesteilen ist eine, wenn auch sehr bescheidene Zunahme von Tieren zu verzeichnen.

Bei einem Verzicht auf Halteprämien ab 1980 müsste befürchtet werden, dass die Bestände in stärkerem Masse als bisher zurückgehen. Daher müssen Züchter und Halter die Gewissheit haben, dass sie noch über längere Zeit für die Haltung von armeetauglichen Trainpferden mit Prämien rechnen können. Nur so können die Förderungsmassnahmen die erhoffte Wirkung zeitigen.

Seit 1970 wird eine Halteprämie von 500 Franken je Tier und Jahr ausgerichtet.

Diese Prämie ist zwar nicht Bestandteil des bäuerlichen Einkommens, soll aber Anreiz bieten zur Haltung von Trainpferden. Vom agrarpolitischen Standpunkt aus gesehen helfen die Prämien, einer zu grossen Kuhhaltung entgegenzuwirken und die Milchschwemme eindämmen.

Die gesetzliche Grundlage für die Ausrichtung von Halteprämien ist in den Artikeln 74 Absatz l und 147 Absatz l der Militärorganisation enthalten. Wie bisher wird der Bundesrat Art und Höhe der Prämie sowie die Bedingungen für deren Ausrichtung festlegen. Hierfür bedarf er des beantragten Rahmenkredites.

Wenn die bisherigen Förderungsmassnahmen ohne Unterbrechung fortgeführt werden sollen, muss der Bundesbeschluss am I.Januar 1980 in Kraft treten können. Ein Unterbruch oder gar Abbruch der Prämienzahlungen würde die Dekkung des Armeebedarfes an Trainpferden schon in nächster Zukunft in Frage stellen.

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Finanzielle Auswirkungen

Bei Annahme eines jährlichen Rückganges von etwa 3 Prozent des Landesbestandes an armeetauglichen Trainpferden wird deren Zahl in den nächsten fünf Jahren zwischen 9000 und 7500 liegen. Für die Ausrichtung von Halteprämien beantragen wir Ihnen einen Rahmenkredit von 25 Millionen Franken. Dieser Betrag wird voraussichtlich ausreichen, um die Förderungsmassnahme während fünf Jahren weiterzuführen. Der jährliche Zahlungsbedarf ist im Finanzplan berücksichtigt und wird jeweils in den Voranschlag aufgenommen.

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Verfassungsmässigkeit

Die verfassungsmässige Zuständigkeit der Bundesversammlung ergibt sich aus den Artikeln 20 und 85 Ziffer 10 der Bundesverfassung. Da der Beschluss keine rechtsetzende Normen enthält, ist er als einfacher Kreditbeschluss nicht allgemeinverbindlich und untersteht nicht dem Referendum.

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Bundesbeschluss über Halteprämien für arnteetaugliche Trainpferde und Maultiere

Die Bundesversammlung der Schweizerischen

Entwurf

Eidgenossenschaft,

gestützt auf Artikel 20 der Bundesverfassung.

nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 9. Mai 19791', beschliesst :

Art. l 1 Für die Erhaltung eines den Armeebedürfnissen entsprechenden Mindestbestandes an requirierbaren Trainpferden und Maultieren wird ein Rahmenkredit von 25 Millionen Franken bewilligt.

2 Der jährliche Zahlungsbedarf ist in den Voranschlag aufzunehmen.

Art. 2 1 Dieser Beschluss ist nicht allgemeinverbindlich ; er untersteht nicht dem Referendum.

2 Er tritt am 1. Januar 1980 in Kraft.

') BB1 1979 II 174

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Botschaft über Halteprämien für armeetaugliche Trainpferde und Maultiere vom 9. Mai 1979

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1979

Année Anno Band

2

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23

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79.033

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12.06.1979

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174-179

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