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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Zusicherung einer Nachsubvention an den Kanton Waadt für die Korrektion und Verbauung des Flon und seiner Zuflüsse bei Lausanne.

(Vom 19. November 1897.)

Tit.

Mit Schreiben vom 14./15. September und 11. November 1897 hat das Baudepartement des Kantons Waadt dem eidgenössischen Departement des Innern zu unseren Händen ein Nachsubventionsgesuch für die Korrektion und Verbauung des Flon und seiner Zuflüsse bei Lausanne zugestellt.

Diese Unternehmung ist durch Bundesbeschluß vom 17. Dezember 1892 subventioniert und der bezügliche Bundesbeitrag zu 40 °/o der wirklichen Kosten, bis zum Maximum von Fr. 230,800, als 40% der Voransehlagssumme von Fr. 577,000, festgesetzt worden.

Der Kostenausweis auf Ende 1896 ergab eine Ausgabensumme von Fr. 510,039. 13, und es stellte sich dabei heraus, daß der für diese Bauten verwendete und noch zu verwendende Betrag die Voranschlagssumme um ein Bedeutendes übersteigen werde.

Nach der hier beigegebenen Zusammenstellung beläuft sich die Kostenüberschreitung auf Fr. 140,200, welcher Summe noch ein Nachtragsdcvis von Fr. 259,800 beizufügen wäre.

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Wie aus den oberwähnten Schreiben und den zugehörigen Beilagen zu entnehmen ist, muß die Ursache dieser Vermehrung in der Bodenbeschaffenheit in der Nähe der Duvillardschen Fabrik, in der Verlängerung der Einwölbung im unteren Laufe des Flon und in der durch die Verhältnisse herbeigeführten Ausdehnung der Arbeiten gesucht werden. Im nachfolgenden werden wir die Überschreitung der früheren Ansätze des näheren begründen um dann zur Besehreibung der zum vollständigen Ausbau der Wasserbauten im Gebiet des Flon noch erforderlichen Arbeiten überzugehen.

I. Oberer Lauf des Flon« Die zu Fr. 36,400 veranschlagten, im oberen Lauf bei ,,Bois Murata und von der T)Clochatteür bis ,,Lazaret11 ausgeführten Entwässerungs- und Sicherungsarbeiten haben Fr. 37,522 gekostet und übersteigen somit den ursprünglichen Kostonanschlag nur um Fr. 1122, welcher verhältnismäßig unbedeutende Betrag sich durch die allerlei Zufälligkeiten ausgesetzten Natur solcher Bauten leicht erklären läßt.

Leider ist dies in der nen Montmeillana benannten Strecke, beim großen Stauwehr oberhalb der Fabrik Duvillard, nicht der Fall gewesen. Man hatte es dort mit einem Gelände zu thun, in welchem Rutschungen in weit stärkerem Maße vorkamen, als man es sich vor Inangriffnahme der Arbeiten vorstellen konnte. Infolge dieser letzteren wurde das Gleichgewicht der auf Molasse lagernden lehmigen Mergelschichten gestört ; es gerieten die vom Regenwasser aufgeweichten Erdmassen ins Gleiten und verursachten auf der rechten Uferseite eine ausgedehnte gefährliche Bewegung der Halde.

Die oberhalb des Stauwehres aufgeführte Futtcrmauer wurde durch den Erddruck stark beschädigt, so daß sie in verstärkten Dimensionen schleunigst wieder hergestellt werden mußte, wobei das zur Verstemmung der Fundamentgruben verwendete Holz in denselben zurückgelassen wurde. Auch gaben die Rutschimgen der durchlässigen Schichten und die zur Beruhigung derselben am Fuß der Thalböschung ausgeführten Bauten Anstoß zu viel größeren Entwässerungsanlagen als im Projekt vorgesehen war, und so gelangte man dazu, den ursprünglichen Kostenvoranschlag um cirka Fr. 55,000 zu übersteigen.

Allerdings gelang es, mit Hülfe dieser Mehrarbeiten die Schwierigkeiten zu besiegen und der Bewegung des Hanges endgültig Herr zu werden. Unmittelbar oberhalb der Duvillardschen ßundesblatt. 49. Jahrg. Bd. IV.

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976 Eisengießerei, an der engsten Stelle des Baches, zeigten die Sandsteinbänke, welche den oberen Erdschichten als Unterlage dienen, nicht die gehoffte Widerstandsfähigkeit, so daß die Überwölbung des Bachbettes beschlossen wurde, eine Vorsichtsmaßregel, die auch unterhalb der Fabrik ergriffen werden mußte, da die Terrassenrnauern zwischen dem Wasserlauf und den daran angrenzenden Häusern während der Bauausführung bedenkliche Risse aufwiesen. Die hieraus erfolgende Ausgabenvermehrung beziffert sich auf Fr. 17,500.

Die Kosten des ganzen oberen Laufes des Flon kommen also auf Kr. 211,000 zu stehen und betragen Fr. 73,700 mehr als der bezügliche Ansatz von Fr. 137,800 im Finanzprogramm vom Jahr 1894, welches dem in der Botschaft vom 15. März 1892 aufgenommenen Voranschlage, mit Ausnahme einiger unwichtiger Verschiebungen, genau entspricht und somit als Grundlage für die Vergleichung mit den zugehörigen Ausgabeposten gelten kann.

II. Unterer Lauf des Flou.

a. Seidion vom Entrepôt bis nur Bahnlinie.

Auf dieser Strecke sind unterhalb des ,,Pont de l'Ermitage", bei der Fabrik Dissard, Blehrkosten zu verzeichnen, die auf ungünstiger Terrainbeschaffenheit beruhen. Um ein Rutschen des rechten Ufers zu verhüten, mußte der gewölbte Kanal, der im Projekt zu 45 m. Länge vorgesehen war, auf 65 m. verlängert werden, eine Arbeit, die sich bei der Ausführung des oberen Stückes als unumgänglich notwendig herausstellte. Mit Rücksicht auf den unsicheren Gleichgewichtszustand des Bodens war man gezwungen, die Fundamente möglichst solid aufzusetzen und hierfür die tief liegende Molasseschicht abzudecken. Auch die Metallkonstruktionen für die zwei Wasserwerksanlagen auf dieser Strecke, Stege, Schützen, Gitter und dergleichen kosteten mehr, als angenommen worden war, und so gelangte man zu Mehrausgaben im Betrage von Fr. 67,500, wovon etwa Fr. 60,000 für die Verlängerung der Einwölbung zu rechnen sind.

Diese Überschreitung rechtfertigt sich in jeder Hinsicht, weil damit die Möglichkeit erreicht worden ist, die Thalmulde auszufüllen und durch das Gewicht der dort abgelagerten Erdmassen die. Bewegungen in der rechten, flach geneigten Uferhalde mit Sicherheit zu unterdrücken.

Hätte man diese Fürsorge nicht getroffen, so wäre es unter Umständen sehr schwierig gewesen, dem Gleiten nach der Tiefe

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Einhalt zu gebieten, und es würden die nachträglich ausgeführten Schutzbauten und Entschädigungen an die betroffenen Landbesitzer noch viel größere Kosten verursacht haben.

b. Sektion von der Eisenbahnlinie bis sur MaladierebrücJce.

Hier hat man, im Gegenteil, die früher vorgesehenen Bauten erheblich vereinfachen können, da es sich auf dieser Strecke mehr darum handelte, die Anbräche der Ufer als die Vertiefung dos Bachbettes zu verhindern. Indem man den Uferschutzbauten durch Anwendung von Packwerk, Etter und Anpflanzungen einen ändern Charakter giebt, bleiben die Kosten im Rahmen des Voranschlages.

Eine weitere Ersparnis konnte durch die Vermeidung der im Prospekt aufgenommenen Durchstiche erzielt werden ; schließlich ließ sich auch noch der Umbau des Wehres unterhalb der Maladiorebrücke durch die Abänderung im Korrektionssystem des untersten Laufes zum Teil umgehen.

c. Seidion von der Maladierebrücke bis zum Nee.

Diese letzte Strecke war der Gegenstand einer eingehenden Untersuchung. Die in den oberen Partien des Baches gemachten Erfahrungen hatten die Bauleitung veranlaßt, das ursprünglich« Projekt aufzugeben und es durch ein neues, vollständigeres /.u ersetzen, welches auf Fr. 115,000 berechnet wurde. Nach Prüfung dieser Variante durch unser Oberbauinspektorat wurde dieselbe ani' Fr. 68,000 reduziert, um die Ausgaben im Rahmen des unumgänglich Notwendigen zu behalten. Der Mehrbetrag von Fr. 42,500, welcher für diese Strecke ausgegeben worden ist, erklärt sich aus dem Übergang vom Holz- zum Steinbau, da ersterer als unzulänglich erkannt und durch eine gemauerte Schale ersetzt wurde;, welche nun mit Genehmigung von Bund und Kanton auf der ganzen Länge der untersten Sektion ausgeführt ist.

Ein anderer Teil dieser Ausgaben rührt von dem Umbau der Maladierebrücke her, deren Widerlager, des schlechten Bodens wegen, auf Pfähle gestellt und in den Fundationen verstärkt werden mußten,

III. Die Louve.

Die Arbeiten sind beendigt; die Ausgaben bleiben um Fr. 1000 unter dem Voranschlag.

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IV. Der Gallicien.

Die Kostenüberschreitung von Fr. 5500 ist der Verlängerung der im Projekte vorgesehenen Korrektionsstrecke, sowie administrativen Schwierigkeiten mit dem Unternehmer zuzuschreiben, indem man sich später genötigt sah, die Arbeiten in Regie ausführen zu lassen.

Allen diesen Mehrkosten, die, wie schon erwähnt, aus der zu Rutschungen geneigten Natur des Terrains und den durch die jeweiligen Verhältnisse begründeten Abänderungen des Projektes hervorgegangen sind, schließen sich nun die Nachtragssummen an, die zum rationellen Ausbau der begonnenen Korrektion des Flon und des Gallicien bestimmt sind, sowie endlich noch die für Landerwerb, Bauaufsicht und Unvorhergesehenes als notwendig erachteten Beträge. Die Ergänzungsbauten sind folgende : A. Oberer Lauf das Flon.

Oberhalb des großen Stauwehres bei der Eisengießerei Duvillard sind die Uferschutzarbeiten provisorisch aus Holz und Eisen erstellt worden, eine Konstruktion, die später sehr wahrscheinlich durch eine definitive ersetzt werden muß, für welche Mauerwerk aus Meillerie-Steinen vorgesehen wird, das auf cirka Fr. 10,000 zu stehen kommen würde.

Hierzu ist noch eine Summe von etwa Fr. 10,000 für den Ausbau der Verbauung zu rechneu, ein Betrag, der für diesen Zweck vollkommen genügen dürfte.

B. Unterer Lauf des Flon.

a. Strecke zwischen Boston und der Eisenbahnlinie.

Die hier vorgesehenen Bauten, die nach dem früheren Voranschlag zu Fr. 48,000 angesetzt waren, sind noch nicht ausgeführt worden.

Nach den in ähnlichen Strecken gemachten Erfahrungen geben vereinzelte, nur zum Schütze der gefährdeten Stellen erstellte Bauten kein befriedigendes Resultat. Mit Rücksicht auf die Krümmungen des Laufes und auf die geringe Widerstandskraft der Sohle gegen die Angriffe der Strömung wäre es vorteilhafter, ein durchgehendes, für die ganze Länge der Sektion auszuführendes Korrcktionsprofil zu verwenden und die Einzelbauten durch einen Kanal mit dem weiter oben erstellten gemauerten Schalenprofil zu ersetzen.

979 Die Kosten für diese Korrektion berechnen sich zu Fr. 160,000.

Zieht man von dieser Summe den Betrag des ersten Voranschlages von Fr. 48,000 ab, so ergiebt sich eine Mehrausgabe von Fr. 112,000, deren Begründung sich aus den obigen Erwägungen leicht ableiten läßt.

b. Strecke zwischen der Eisenbahnlinie und der Maladterebrücke.

In diesem Teil des Bachlaufes dürfte man sich mit der Vollendung der gegenwärtig in Ausführung begriffenen Arbeiten begnügen. Der Flon ist hier so tief eingebettet, daß Überschwemmungen nicht zu befürchten sind, und auch in den Gefällsverhältnissen sind keine wesentlichen Veränderungen vorauszusehen, da in der Sohle natürliche und künstliche feste Punkte, wie Felsnägel einerseits, Durchlässe und Wehrbauten anderseits, vorhanden sind.

Unter diesen Umständen kann von weiteren Arbeiten, deren Kosten in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen würden, abgesehen werden.

c. Starecke zwischen der Maladierebritcke und dem. See.

Die Hochwasserdämme, welche auf einer gewissen Länge dem Fuhrwerksverkehr zu dienen haben, müssen breiter angelegt werden, so daß der in der Nähe verfügbare Aushub nicht genügt und ein Teil des zur Anschüttung verwendeten Materials von weit her transportiert werden muß. Um diesem Umstände und dem noch nicht vollendeten schwierigen Umbau der Maladierebrücke Rechnung zu tragen, scheint es angemessen, in den Nachtragskredit eine Summe von Fr. 12,000 aufzunehmen.

C. Der Gallicien.

Die Korrektion dieses Zuflusses muß auf der zwischen dem Dorf und dem Friedhof von Prilly liegenden Strecke um etwa 300 m. verlängert werden, da dort das Gefall schwächer ist als weiter oben und das Abflußprofil nicht genügt, um die Hochwasser zu fassen und Überflutungen der dem Bach entlang führenden Straße zu verhindern. Bei Aufstellung des ersten Projektes hatte man geglaubt, von der Korrektion dieser Strecke Umgang nehmen zu können, aber heute ist man zur Einsicht gelangt, daß der bestehende verwahrloste Zustand nicht mehr aufrecht erhalten werden kann.

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D. Expropriationen und Landentschädigungen.

I)ie Erwerbung von Landparzellen und die Entschädigungen für Landschaden, Miete von Terrainabschnitten etc. waren im ursprünglichen Projekt nicht vorgesehen ; es ist daher angezeigt, diese Lücke zu ergänzen und für diesen Zweck eine auf das ganze Gebiet des Flon und seiner Zuflüsse m verteilende Summe von Fr. 29,000 in den neuen Voranschlag aufzunehmen.

E. Projektaufnahmen und Bauaufsicht.

Hierfür, sowie für Unvorhergesehenes, wird eine Summe von Fr. 15,000 angesetzt.

Wenn wir die bisher erwähnten Zahlen zusammenstellen, so erhalten wir folgendes Gesamtergebnis : Kostenüberschreitungen: Oberer Lauf des Flon Fr. 74,100 Unterer Lauf des Flon ,, 110,000 Gallicien ,, 5,500 Hiervon ab : Minderausgaben .

Fr. 189,600 ., 49,400 Fr. 140,200

Ergänzuugsarbeiten und Verschiedenes: Oberer Lauf des Flon Fr. 20,000 Unterer Lauf des Flon ,, 172,000 20,800 Gallicien 29,000 Expropriationen 18,000 Bauaufsicht etc.

,, Gesamttotal

259,800

Fr. 400,000

Unser Oberbauinspoktorat, welches die Ausführung der Arbeiten eifrig verfolgt und zu den Abänderungen des ursprünglichen Projektes auch seinerseits beigetragen hat, erklärt sich mit den von den \vaadtlandischen Behörden vorgeschlagenen Ergänzungen völlig einverstanden.

Wenn auch die erwähnte Kostenvermehrung gegenüber dem ersten Voranschlag als eine nicht unerhebliche erscheint, so muß man anderseits doch nicht vergessen, daß Arbeiten dieser Art, in unmittelbarer Nähe einer Stadt wie Lausanne und unter dem

981 Drucke ungünstiger Terrainverhältnisse ausgeführt, nicht wohl in knappen Grenzen gehalten werden können. Der bedeutende Bodenwert und die Rücksicht auf die allgemeine Ausbreitung der Stadt erfordern Maßnahmen, die sich nur allzu leicht in mehr oder weniger große Kostenüberschreitungen umsetzen.

Die für den Ausbau der Verbauung' und der Korrektion beanspruchten Summen scheinen uns durch die seit dem Beginn der Arbeiten gemachten Beobachtungen wohl begründet zu sein, und es sind diese Ansätze nach aller Wahrscheinlichkeit auch genügend bemessen, um das vorgesteckte Ziel zu erreichen.

Was das Beitragsverhältnis anbelangt, so glauben wir dasselbe im Anschluß an die erste Subventionierung zu 40 °/o festsetzen zu sollen. Das jährliche Beitragsmaximum würde das nämliche bleiben wie bisanhin, nämlich Fr. 40,000, was einer Bauzeit von 4--(> Jahren für die gänzliche Vollendung des Unternehmens entspricht.

In diesem Sinne erlauben wir uns, den hohen eidgenössischen Räten den nachfolgenden Beschlußentwurf zu unterbreiten und zur Genehmigung zu empfehlen, und benutzen auch diesen Anlaß, Sie, Tit., unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 19. November 1897.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t :

Deucher.

Der I. Vizekanzler :

Schatzmann.

Zu Seite 981.

Korrektion und Verbauung des Flon und seiner Zuflüsse.

Banstrecken.

Bezeichnung: der AI beiten.

Entwässerungsanlagen im ,,Bois Mural u u

Oberer Lauf des Flon

Unterer Lauf des Flon

Entwässerungsanlagen von ,,Clochatte * bis ,,Lazaret . . .

Entwässerungsanlagen und Uferschutz bauten ,,en Montmeillan" Stauwehr mit eisernem Rechen .

Ufer- und Sohlenversicherung oberhalb der Duvillardschen Fabrik Sohlenpflaster und Einwölbung ,,au V allontt Sohlenpflaster von der Fabrik bis zur Source des Eaux Strecke vom Entrepôt bis Boston .

Strecke von Boston bis zur Eisenbahn Unie Uferschutzbauten bei ,,Montoie" und T le Casarda Uferschutzbauten vom Capelard bis M aladière Wehr und Brücke ,,de la Maladière" Korrektion von ,,la Maladière" bis zu ·n See

Voranschlag nach dem Finanzprogramm pro 1894.

Wirkliche Kosten.

Fr.

Fr.

27,400 9,000 10,400 20,000

28,922 8,600 20,440 36,000 28,800 66,570 21,668

1,522 -- 400 10,040 16,000 28,800 17,570 168

197,000

67,500 -- 48.000

49,000 21,500 129,500 48,000 21,000 17,000 34,000 31,500

Kostenüber-

Differenzen schreitungen mit dem per Voranschlage.

Ergänzungsarbeiten.

Bemerkungen.

Bausektion.

21,000 17,000 34,000 74,000

Fr.

Fr.

Fr.

20,000 73,700

Oberer Lauf des Flon.

Wirkliche Kosten Fr. 211,000 Voranschlag ,, 137,300 Überschreitung Vollendungsarbeiten . . . .

Total

Fr ,,

73 700 20,000

Fr. 93,700

Unterer Lauf des Flon.

| 19,500

160,000

Fr. 343,000 ,, 281,000

Kostenüberschreitung . . . . F r . 62,000 Ergänzungsarbeiten . . . . ,, 172,000

[ 42,500 12,000

42,500

Wirkliche Kosten Voranschlag

Total

Fr. 234,000 o

Expropriationen

. .

| Louve i Gallicien

Landerwerb und Entschädigungen

.

29,000

Korrektionsarbeiten . . . .

Verschiedenes . . .

i

Projektaufnahmen, Bauaufsicht etc. .

!

1

Total

81,000

80,000

-- 1,000

-- 1,000

27,500

33,000

5,500

5,500

50,200

50,200

577,000

717,200

20,800 18,000

140,200

140,200

259,800

Zusammenstellung.

Oberer Lauf des Flon . . . Fr.

Unterer Lauf des Flon . . . _, Zuflüsse ,, Expropriationen und Diverses . ,, Gesamttotal

93,700 234,000 25,300 j 47,000

Fr. 400,000

982

(Entwurf.)

^

Bundesbeschluss betreffend

Bewilligung einer Nachsubvention an den Kanton Waadt fUr die Korrektion und Verbauung des Flon und seiner Zuflüsse bei Lausanne.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht zweier Schreiben der Regierung des Kantons Waadt vom 14./15. September und 11. November 1897; des Bundesbeschlusses vom 17. Dezember 1892 betreffend die Korrektion und Verbauung des Flon und seiner Zuflüsse ; einer Botschaft des Bundesrates vom 19. November 1897; auf Grund des Bundesgesetzes betreffend die Wasserbaupolizei im Hochgebirge, vom 22. Juni 1877, beschließt: Art. 1. Dem Kanton Waadt wird für die Korrektion und Verbauung des Flon und seiner Zuflüsse bei Lausanne eine Nachsubvention zugesichert.

Der diesbezügliche Beitrag wird festgesetzt zu 40°/o der wirklichen Kosten, bis zum Maximum von Fr. 160,000, als 40 °/o der Voranschlagssumme von Fr. 400,000.

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Art. 2. Der Kanton Waadt verpflichtet sieh, durch Annahme dieses Beitrages die Korrektions- und Verbauungsarbeiten am Flon und dessen Zuflüssen vollständig zu beendigen.

Für die Ausführung der Arbeiten sind 6 Jahre, vom Inkrafttreten der Beitragszusicherung an gerechnet, in Aussicht genommen.

Art. 3. Die Beitragszahlungen erfolgen im Verhältnis des Fortschreitens der Bauausführung; jedoch wird das jährliche Maximum auf Fr. 40,000 angesetzt.

Art. 4. Die übrigen Bestimmungen des Bundesbeschlusses vom 17. Dezember 1892 bleiben in Kraft, namentlich was den späteren Unterhalt der Arbeiten anbetrifft.

Art. 5. Dieser Beschluß tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

Art. 6. Der Bundesrat ist mit der Vollziehung desselben beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Zusicherung einer Nachsubvention an den Kanton Waadt für die Korrektion und Verbauung des Flon und seiner Zuflüsse bei Lausanne. (Vom 19. November 1897.)

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1897

Année Anno Band

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48

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

24.11.1897

Date Data Seite

974-983

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